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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Laderaumboden eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Montieren eines derartigen Laderaumbodens.
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Aus der
DE 20 2007 016 316 U1 ist ein Laderaumboden bekannt, der an jeder Fahrzeugseite eine in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Lastschiene aufweist und eine Trägeranordnung besitzt, die mit seitlichen Führungsschlitten in den Lastschienen längsverschiebbar geführt ist.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Laderaumboden bzw. für ein zugehöriges Montageverfahren eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass sie besonders einfach im Rahmen einer Großserienfertigung realisierbar ist.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Laderaumboden in mehreren Schritten aufzubauen, in denen jeweils weitere Komponenten schichtweise übereinander angeordnet werden, wobei der Aufbau relativ lange einen Toleranzausgleich ermöglicht und die ausgerichteten Komponenten erst in einem vergleichsweise späten Montagestadium hinsichtlich ihrer Lage fixiert werden. Der schichtweise Aufbau ermöglicht eine Montage in einzelnen, zeitlich aufeinander folgenden Schritten, wobei zwischen den einzelnen Montageschritten grundsätzlich auch ein Ortswechsel für die jeweilige Fahrzeugkarosserie bzw. ein Wechsel zwischen zwei Arbeitsstationen möglich ist. Die Möglichkeit, Herstellungstoleranzen bis zu einem vergleichsweise späten Fertigungszeitpunkt auszugleichen, eliminiert Toleranzketten der nacheinander montierten Komponenten und führt beim fertigen Laderaumboden zu einer qualitativ hochwertigen optischen Anmutung.
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Konkret wird der Laderaumboden an der Fahrzeugkarosserie dadurch aufgebaut, dass auf jeder Fahrzeugseite an einem Rohbauboden der Karosserie seitlich von einer im Rohbauboden ausgebildeten Laderaummulde mehrere Rohbauhalter in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander und zueinander beabstandet befestigt werden. Diese Rohbauhalter bilden eine erste Schicht des Laderaumbodens. In einem nächsten Schritt wird auf jeder Fahrzeugseite auf die jeweiligen Rohbauhalter je eine Unterlage aufgesetzt. Die beiden Unterlagen bilden dann eine zweite Schicht. In einem dritten Schritt wird eine die Laderaummulde verschließende Abdeckung auf jeder Fahrzeugseite auf einen innenliegenden Rand der jeweiligen Unterlage aufgesetzt. Die Abdeckung bildet eine dritte Schicht. In einem vierten Schritt werden die Abdeckung und die Unterlagen relativ zueinander und relativ zu einer karosseriefesten Bezugsstruktur ausgerichtet und fixiert, wobei die Unterlagen an den Rohbauhaltern befestigt werden, während die Abdeckung auf jeder Fahrzeugseite zumindest an einem Rohbauhalter bzw. an der jeweiligen Unterlage befestigt wird. Durch die Ausrichtung relativ zu einer karosseriefesten Bezugsstruktur lassen sich bis dahin auftretende Herstellungstoleranzen eliminieren.
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Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung können auf jeder Fahrzeugseite je eine Auflage positioniert werden, und zwar derart, dass die jeweilige Auflage seitlich an die Abdeckung angrenzend auf der jeweiligen Unterlage aufliegt. Durch die Auflagen können die Unterlagen kaschiert werden. Insbesondere kann die jeweilige Auflage an ihrer Oberseite aus dem gleichen Material bestehen wie die Abdeckung. Typischerweise handelt es sich bei diesem Oberflächenmaterial um einen strapazierfähigen Teppich.
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Die auf die Unterlagen aufgelegten Auflagen können mit Hilfe von Verzurrösen fixiert werden. Hierzu werden die Verzurrösen auf der jeweiligen Auflage angeordnet und an jeweils einem Rohbauhalter bzw. an der jeweiligen Unterlage befestigt, und zwar durch die Auflage hindurch. Das bedeutet, dass durch das Befestigen der Verzurrösen gleichzeitig auch die Auflagen befestigt bzw. fixiert werden, ohne dass die Auflagen separat befestigt werden müssen. Hierdurch ergibt sich eine Vereinfachung der Montage.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
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1–4 jeweils eine stark vereinfachte Draufsicht auf ein Fahrzeug im Bereich eines Laderaumbodens bei unterschiedlichen Montagezuständen, 5 eine vergrößerte, perspektivische Ansicht eines Details V aus 2.
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Entsprechend den 1–4 umfasst ein – im übrigen nicht dargestelltes – Fahrzeug 1 in einem frontseitigen oder heckseitigen Laderaum 2 einen Rohbauboden 3, der einen Bestandteil einer – im übrigen nicht gezeigten – Fahrzeugkarosserie 4 repräsentiert. Im Rohbauboden 3 ist eine Laderaummulde 5 ausgebildet, die hier durch einen mit unterbrochener Linie gezeichneten Rahmen angedeutet ist. Der Laderaum 2 besitzt einen Laderaumboden 6. In den 1–5 ist eine Fahrzeuglängsrichtung 7 durch einen Pfeil angedeutet. Der Aufbau des Laderaumbodens 6 bzw. die Montage des Laderaumbodens 6 wird im Folgenden anhand der 1–4 näher erläutert:
Entsprechend 1 werden am Rohbauboden 3 auf jeder Fahrzeugseite, also links und rechts jeweils mehrere Rohbauhalter 8 befestigt. Dabei werden die Rohbauhalter 8 auf jeder Fahrzeugseite seitlich der Laderaummulde 5 angeordnet. Ferner werden sie in der Fahrzeuglängsrichtung 7 hintereinander sowie zueinander beabstandet angeordnet. Im Beispiel sind auf jeder Fahrzeugseite drei Rohbauhalter 8 vorgesehen, nämlich drei linke Rohbauhalter 8L und drei rechte Rohbauhalter 8R. Im Beispiel handelt es sich somit um einen heckseitigen Laderaum 2. Dementsprechend ist auf jeder Fahrzeugseite ein hinterer Rohbauhalter 8h, ein mittlerer Rohbauhalter 8m und ein vorderer Rohbauhalter 8v vorgesehen. Die Rohbauhalter 8 der jeweiligen Fahrzeugseite sind hier unterschiedlich ausgestaltet. Ferner sind die an den Fahrzeugseiten auf der gleichen Fahrzeuglängsposition montierten Rohbauhalter 8h, 8m, 8v jeweils spiegelsymmetrisch ausgestaltet.
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Die Rohbauhalter 8 sind am Rohbauboden 3 zweckmäßig mittels Verschraubungen befestigt. Der erste Montageschritt ist dann beendet.
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Entsprechend 2 werden in einem zweiten Montageschritt auf jeder Fahrzeugseite Unterlagen 9 angeordnet. Dabei wird auf jeder Fahrzeugseite auf die jeweiligen Rohbauhalter 8 jeweils eine Unterlage 9 aufgesetzt. Dementsprechend sind eine linke Unterlage 9L und eine rechte Unterlage 9R vorgesehen, die weitgehend spiegelsymmetrisch ausgestaltet sein können.
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Die jeweilige Unterlage 9 ist dabei quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 an den Rohbauhaltern 8 durch Formschluss positioniert, während sie in Fahrzeuglängsrichtung 7 an den Rohbauhaltern 8 verschiebbar angeordnet ist. Außerdem kann die jeweilige Unterlage 9 an wenigstens einem der Rohbauhalter 8, hier jeweils am vorderen Rohbauhalter 8v durch Formschluss gehalten sein. Hierzu können die Unterlagen 9 z. B. für den jeweiligen vorderen Rohbauhalter 8v und für den jeweiligen hinteren Rohbauhalter 8h jeweils eine Aussparung 10 aufweisen, in die eine am jeweiligen Rohbauhalter 8v, 8h ausgeformte Erhebung 11 formschlüssig eingreift.
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Entsprechend 5 kann die jeweilige Unterlage 9 an ihrer Unterseite zumindest einen Rastfinger 12 aufweisen, der sich parallel zur Fahrzeuglängsrichtung 7 erstreckt. In 5 ist exemplarisch ein vorderer Bereich der linken Unterlage 9L von unten dargestellt, wodurch gleichzeitig ein Einblick von unten in den vorderen Rohbauhalter 8v der linken Fahrzeugseite möglich ist. Ferner sind hier zwei parallel zueinander verlaufende Rastfinger 12 vorgesehen. Der vordere Rohbauhalter 8v besitzt für jeden Rastfinger 12 eine Rastöffnung 13, in die der jeweilige Rastfinger 12 in der Fahrzeuglängsrichtung 7 eingreift. Hierdurch kann der jeweilige Rastfinger 12 einen Rand der jeweiligen Rastöffnung 13 in der Hochachse hintergreifen, wodurch sich die formschlüssige Halterung zwischen Unterlage 9 und Rohbauhalter 8 ausbildet.
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Die Erhebungen 11 der Rohbauhalter 8 und die zugehörigen Aussparungen 10 der Unterlagen 9 sind so aufeinander abgestimmt, dass sich quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 eine Zentrierung der Unterlage 9 am Rohbauhalter 8 ergibt, die quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 im Wesentlichen kein Spiel aufweist. Die Formulierung „im Wesentlichen” bedeutet hierbei „im Rahmen der üblichen Herstellungstoleranzen”. Das bedeutet, dass die auf die Rohbauhalter 8 aufgesetzten Unterlagen 9 quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 nicht oder kaum verschiebbar sind. Im Unterschied dazu sind die Erhebungen 11 und die Aussparungen 10 bzgl. der Fahrzeuglängsrichtung 7 so aufeinander abgestimmt, dass die Unterlagen 9 in der Fahrzeuglängsrichtung 7 Spiel aufweisen und dementsprechend in der Fahrzeuglängsrichtung 7 eine Verstellung der Unterlage 9 relativ zu den Rohbauhaltern 8 und somit relativ zum Rohbauboden 3 möglich ist. Dies wird zur Realisierung eines Toleranzausgleichs in der Fahrzeuglängsrichtung 7 genutzt. Diese Verschiebbarkeit ist in 5 durch einen Doppelpfeil 14 angedeutet.
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Die Anbringung der Unterlagen 9 an den zugehörigen Rohbauhaltern 8 erfolgt zweckmäßig so, dass die jeweilige Unterlage 9 zunächst am vorderen Rohbauhalter 8v angebracht wird, indem die Erhebung 11 des vorderen Rohbauhalters 8 durch die zugehörige Aussparung 10 eingeführt wird, wobei gleichzeitig die Rastfinger 12 in die Rastöffnungen 13 eingefädelt werden. Anschließend kann die jeweilige Unterlage 9 um eine durch den vorderen Rohbauhalter 8v und quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 verlaufende horizontale Achse verschwenkt werden, wodurch die Erhebungen 11 der hinteren Rohbauhalter 8 die zugehörigen Aussparungen 10 durchdringen. Im Bereich der mittleren Rohbauhalter 8m kann die jeweilige Unterlage 9 an ihrer Unterseite komplementär zum jeweiligen mittleren Rohbauhalter 8m geformt sein, sodass auch im Bereich des mittleren Rohbauhalters 8m quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 ein Formschluss zur Positionierung der Unterlage 9 möglich ist.
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Entsprechend 3 kann in einem dritten Montageschritt eine Abdeckung 15 angebracht werden. Die Abdeckung 15 verschließt die Laderaummulde 5. Sie wird dabei an jeder Fahrzeugseite jeweils auf einen in 2 erkennbaren innen liegenden Rand 16 der jeweiligen Unterlage 9 aufgesetzt bzw. aufgelegt. Zweckmäßig kann die Abdeckung 15 einen Bodenabschnitt 17 und einen Deckelabschnitt 18 aufweisen. Beim fertigen Laderaumboden 6 ist der Bodenabschnitt 17 bzgl. des Rohbaubodens 3 lagefixiert, während der Deckelabschnitt 18 zum Öffnen und Schließen der Laderaummulde 5 relativ zum Bodenabschnitt 17 verstellbar ist. Insbesondere kann der Deckelabschnitt 18 um eine horizontale, quer zur Fahrzeuglängsrichtung 7 verlaufende Schwenkachse schwenkverstellbar am Bodenabschnitt 17 gelagert sein.
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Nach diesem dritten Montageschritt liegt die Abdeckung 15 lose auf der Unterlage 9 auf. Außerdem liegen die Unterlagen 9 lose auf den Rohbauhaltern 8 auf. Folglich kann nun in einem weiteren Schritt eine Ausrichtung der einzelnen Komponenten 8, 9, 15 relativ zueinander und außerdem relativ zu einer karosseriefesten Bezugsstruktur 19 erfolgen. Im Beispiel handelt es sich bei der karosseriefesten Bezugsstruktur 19 um eine Schlossträgerverkleidung, die an einem Längsende, hier am hinteren Längsende des Rohbaubodens 3 angeordnet ist. Diese wird zweckmäßig vor dem Ausrichten der Laderaumbodenkomponenten 8, 9, 15 zur Realisierung eines hochwertigen Abschlusses montiert. Bei Verwendung der Schlossträgerverkleidung als Bezugsstruktur 19 wird zunächst die Abdeckung 15 wunschgemäß bzgl. der Bezugsstruktur 19 ausgerichtet, bspw. um am hinteren Ende einen vorbestimmten Spalt zu realisieren. Anschließend werden die Unterlagen 9 in der Fahrzeuglängsrichtung 7 zur Bezugsstruktur 19 bzw. zur Abdeckung 15 positioniert, bspw. um in der Abdeckung 15 vorbereitete Schrauböffnungen mit dem Unterlagen 9 der vorbereiteten Befestigungsöffnungen fluchtend zueinander auszurichten.
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Nach diesem Ausrichtschritt werden in einem weiteren Montageschritt die ausgerichteten Unterlagen 9 an den Rohbauhaltern 8 befestigt. Ferner wird die ausgerichtete Abdeckung 15 an den Unterlagen 9 befestigt. Zusätzlich oder alternativ kann es ebenfalls vorgesehen sein, die ausgerichtete Abdeckung 15 auf jeder Fahrzeugseite zumindest an einem Rohbauhalter 8, bspw. am vorderen Rohbauhalter 8v zu befestigen. Die einzelnen Befestigungen werden bevorzugt mittels Schraubverbindungen realisiert. Bspw. kann entsprechend 5 am jeweilig vorderen Rohbauhalter 8v eine Schweißmutter 20 vorgesehen sein, in die eine Schraube zum Befestigen der jeweiligen Unterlage 9 und/oder der Abdeckung 15 eingreift.
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Sofern die Abdeckung 15 wie im Beispiel den Bodenabschnitt 17 und den Deckelabschnitt 18 aufweist, erfolgt die Befestigung der Abdeckung 15 ausschließlich im Bereich des Bodenabschnitts 17, wodurch die Verstellbarkeit des Deckelabschnitts 18 gegenüber dem Bodenabschnitt 17 gewährleistet ist. Dementsprechend kann der Bodenabschnitt 17 an den Unterlagen 9 bzw. jeweils zumindest am vorderen Rohbauhalter 8v befestigt sein.
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Entsprechend einem weiteren, nachfolgenden Montageschritt wird gemäß 4 auf jeder Fahrzeugseite jeweils eine Auflage 21 positioniert, und zwar so, dass die jeweilige Auflage 21 seitlich an die Abdeckung 15 angrenzt und auf der jeweiligen Unterlage 9 aufliegt. Dabei kann eine Fixierung der Auflagen 21 an den Unterlagen 9 realisiert werden, die einen Toleranzausgleich zulässt. Bspw. können die Auflagen 21 an ihrer Unterseite jeweils zumindest einen Fixierpin aufweisen, der in ein in der Unterlage 9 ausgebildetes Langloch eingreift.
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Nach dem Aufbringen der Auflagen 21 können Verzurrösen 22 angeordnet werden. Die Positionierung der Verzurrösen 22 erfolgt im gezeigten Beispiel jeweils im Bereich der Erhebungen 11 der Rohbauhalter 8. Im Beispiel sind vier Verzurrösen 22 vorgesehen, die jeweils in einem Eckbereich des Laderaumbodens 6 angeordnet sind. Dementsprechend ist auf jeder Fahrzeugseite je eine Verzurröse 22 der Erhebung 11 des vorderen Rohbauhalters 8v und der Erhebung 11 des hinteren Rohbauhalters 8h zugeordnet. Die Befestigung der Verzurrösen 22 erfolgt nun durch die jeweilige Auflage 21 hindurch unmittelbar am jeweiligen Rohbauhalter 8. Hierzu kann der jeweilige Rohbauhalter 8 entsprechend 5 an seiner Unterseite mit geeigneten Schweißmuttern 23 ausgestattet sein, in welche passende Schrauben zum Festlegen der Verzurrösen 22 eingreifen. Erkennbar sind diese Schraubmuttern 23 in 5 in der Erhebung 11 ausgebildet. Bei einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, die Verzurrösen 22 zusätzlich oder alternativ an den Unterlagen 9 befestigen.
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Beider hier gezeigten Bauweise werden die Auflagen 21 dadurch lagefixiert, dass die Verzurrösen 22 lagefixiert werden. Somit kann auf separate Fixierelemente bzw. Befestigungsmittel zum Befestigen der Auflagen 21 verzichtete werden. Dies vereinfacht die Montage und ermöglicht insbesondere eine optisch ansprechende Oberfläche. Zweckmäßig sind die Auflagen 21 an ihrer Oberseite gleich ausgestattet wie die Abdeckung 15. Insbesondere können die Auflagen 21 daher an ihrer Oberseite das gleiche Teppichmaterial aufweisen wie die Abdeckung 15.
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Je nach Ausstattung des Fahrzeugs 1 kann zusätzlich vorgesehen sein, auf jeder Fahrzeugseite eine – hier nicht gezeigte – Halteschiene zu positionieren und auszurichten und an wenigstens einem Rohbauhalter 8 zu befestigen. Zusätzlich oder alternativ kann die jeweilige Halteschiene auch an der jeweiligen Unterlage befestigt werden. Die Halteschienen können bspw. dazu verwendet werden, den Laderaumboden 6 zusätzlich mit einer Trägerplatte auszustatten, die dann in Fahrzeuglängsrichtung 7 verstellbar ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202007016316 U1 [0002]