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DE102009052401A1 - Steckeranordnung - Google Patents

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DE102009052401A1
DE102009052401A1 DE102009052401A DE102009052401A DE102009052401A1 DE 102009052401 A1 DE102009052401 A1 DE 102009052401A1 DE 102009052401 A DE102009052401 A DE 102009052401A DE 102009052401 A DE102009052401 A DE 102009052401A DE 102009052401 A1 DE102009052401 A1 DE 102009052401A1
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DE
Germany
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housing
conductor
housing cover
contact
positioning element
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009052401A
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English (en)
Inventor
Karsten Krome
Thomas Führer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Phoenix Contact GmbH and Co KG
Original Assignee
Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Phoenix Contact GmbH and Co KG filed Critical Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Priority to DE102009052401A priority patent/DE102009052401A1/de
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Steckeranordnung mit einem Gehäuse (10), innerhalb welchem mindestens ein erster Leiter (12) zur Kontaktierung und ein zweiter Leiter (14) zur Kontaktierung positionierbar sind, wobei das Gehäuse (10) einen Gehäusedeckel (20) aufweist, wobei der Gehäusedeckel (20) in eine geöffnete Position und in eine geschlossene Position überführbar ist, wobei beim Überführen des Gehäusedeckels (20) von der geöffneten Position in die geschlossene Position der in dem Gehäuse (10) angeordnete erste Leiter (12) und der in dem Gehäuse (10) angeordnete zweite Leiter (14) mittels eines an dem Gehäusedeckel (20) vorgesehenen ersten Positionierungselements (24, 42) und eines an dem Gehäusedeckel (20) vorgesehenen zweiten Positionierungselements (24, 42) zur Kontaktierung mit einem Kontaktelement ausrichtbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Steckeranordnung mit einem Gehäuse innerhalb welchem mindestens ein erster Leiter zur Kontaktierung und ein zweiter Leiter zur Kontaktierung positionierbar sind.
  • Bei den bisher bekannten derartigen Steckeranordnungen werden die zu kontaktierenden Leiter einzeln in das Gehäuse eingeführt. Dabei muss sichergestellt sein, dass die in einem Gehäuse eingeführten Leiter zueinander gleichmäßig ausgerichtet sind. Dafür werden die Leiter beim Einführen in das Gehäuse üblicherweise gegen einen innerhalb des Gehäuses vorgesehenen Anschlag geführt, bis alle eingeführten Leiter gleichmäßig an dem Anschlag anliegen. Erst dann kann eine sichere Kontaktierung der Leiter erfolgen. Um kontrollieren zu können, ob die eingeführten Leiter tatsächlich an dem Anschlag anliegen, ist das Gehäuse üblicherweise aus einem transparenten Kunststoff hergestellt, so dass der Benutzer von außen in den Innenraum des Gehäuses sehen kann. Die Realisierung, dass alle Leiter gleichzeitig und gleichmäßig zum Zeitpunkt der Kontaktierung an dem Anschlag anliegen, ist für den Benutzer sehr arbeitsaufwändig und zeitintensiv.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Steckeranordnung zur Verfügung zu stellen, bei welcher die Handhabung für einen Benutzer vereinfacht werden kann.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Steckeranordnung weist ein Gehäuse auf, innerhalb welchem mindestens ein erster Leiter zur Kontaktierung und ein zweiter Leiter zur Kontaktierung positionierbar sind. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Gehäuse einen Gehäusedeckel aufweist, wobei der Gehäusedeckel in eine geöffnete Position und in eine geschlossene Position überführbar ist, wobei beim Überführen des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position der in dem Gehäuse angeordnete erste Leiter und der in dem Gehäuse angeordnete zweite Leiter mittels eines an dem Gehäusedeckel vorgesehenen ersten Positionierungselements und eines an dem Gehäusedeckel vorgesehenen zweiten Positionierungselements zur Kontaktierung mit einem Kontaktelement ausrichtbar sind.
  • Innerhalb des Gehäuses können vorzugsweise mehr als zwei Leiter zur Kontaktierung positioniert werden, wobei es zum Zeitpunkt der Kontaktierung wichtig ist, dass die einzelnen Leiter zum Kontakt mit einem Kontaktelement entsprechend ausgerichtet sind. Die Leiter werden dabei zunächst parallel zueinander in das Gehäuse eingeführt, jedoch kann es dabei passieren, dass die Leiter unterschiedlich weit in das Gehäuse eingeschoben werden. Um diese Längenunterschiede ausgleichen zu können, ist erfindungsgemäß ein Positionierungselement an dem Gehäuse selber vorgesehen, mittels welchem es möglich ist, die Leiter zur Kontaktierung mit einem Kontaktelement in Bezug auf ihre Länge automatisch ausrichten zu können, ohne dass hierfür der Benutzer selber dies auf aufwändige Art und Weise tun müsste. Die Leiter werden dabei mittels der ihnen zugeordneten Positionierungselemente entlang ihrer Längsachse um vorzugsweise die gleiche Länge zueinander verschoben. Hierfür weist das Gehäuse einen Gehäusedeckel auf, an welchem vorzugsweise für jeden in das Gehäuse eingeführten Leiter jeweils ein Positionierungselement angeordnet ist, wobei vorzugsweise die einzelnen Positionierungselemente miteinander verbunden sind. Die Leiter werden in das Gehäuse eingeführt, wenn der Gehäusedeckel sich in einer geöffneten Position befindet, das heißt wenn der Gehäusedeckel nicht auf einem Gehäuseunterteil aufliegt. Die Positionierung bzw. die Ausrichtung der einzelnen Leiter zu ihrem jeweiligen Kontaktelement und damit zu ihrem Kontaktpunkt mit dem Kontaktelement erfolgt bei dem Schließen des Gehäusedeckels, wobei der Gehäusedeckel in Richtung des Gehäuseunterteils bewegt wird und damit von der geöffneten Position in die geschlossene Position überführt wird. Dadurch ist es möglich, in einem Schritt, bei welchem zum einen der Gehäusedeckel geschlossen wird und zum anderen die Leiter automatisch derart verschoben werden, dass unmittelbar nach dem Schließen des Gehäusedeckels eine Kontaktierung der Leiter mit den ihnen zugeordneten Kontaktelementen möglich ist. Nachdem die Leiter in das Gehäuse eingeführt worden sind und bevor der Gehäusedeckel geschlossen wird, werden die Leiter vorher zunächst vorzugsweise mittels einer Zange auf die entsprechende Länge abgeschnitten. Der Gehäusedeckel und die dazugehörigen Positionierungselemente sorgen dafür, dass in der geschlossenen Position des Gehäusedeckels die Leiter in ihrer zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Position mittels der Positionierungselemente fixiert werden können, so dass beim anschließenden Kontaktieren der Leiter mit den ihnen zugeordneten Kontaktelementen diese nicht innerhalb des Gehäuses hin- und herrutschen können. Die Leiter werden dabei vorzugsweise durch den Gehäusedeckel in ihrer Position geklemmt, wobei hierbei eine Zugentlastung der Leiter erreicht werden kann.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind der erste Leiter mittels des ersten Positionierungselements und/oder der zweite Leiter mittels des zweiten Positionierungselements entlang ihrer jeweiligen Längsachse entgegen der Einsteckrichtung des ersten Leiters und/oder des zweiten Leiters in das Gehäuse innerhalb des Gehäuses verschiebbar. Bei der Überführung des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position können dabei vorzugsweise die in das Gehäuse eingeführten Leiter, welche vorzugsweise bereits auf die gewünschte Länge abgelenkt worden sind, entlang ihrer Längsachse entgegen ihrer Einsteckrichtung in das Gehäuse mittels der Positionierungselemente, welche beim Zuklappen des Gehäusedeckels an die Leiter eingreifen, verschoben werden, wodurch hierbei eventuell beim Ablängen entstandene Längenungenauigkeiten der einzelnen Leiter ausgeglichen werden können.
  • Hierfür weist das erste Positionierungselement nach einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung eine Verzahnung auf, welche in die den ersten Leiter umgebende Isolation eingreifen kann, und das zweite Positionierungselement weist vorzugsweise eine Verzahnung auf, welche in die den zweiten Leiter umgebende Isolation eingreifen kann. Mittels der Verzahnung ist es möglich, einen Reibschluss zwischen der Positionierungselemente und der Isolation der Leiter zu erwirken, sobald die Positionierungselemente in die Isolation der Leiter beim Überführen des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position eingreifen können, wodurch die Leiter entlang ihrer Längsachse mittels der Positionierungselemente durch ein entsprechendes Verschieben der Leiter entlang ihrer Längsachse positioniert werden können. Die Verzahnung weist vorzugsweise mehrere Zähne auf, welche in die Isolation der Leiter eingreifen können, wobei die Zähne vorzugsweise derart lang ausgebildet sind, dass sie lediglich in die Isolation eingreifen, jedoch dabei nicht in den Draht der Leiter eingreifen, was ansonsten zu einer direkten Kontaktierung der Leiter führen würde. Es wäre jedoch auch denkbar, dass mittels der Zähne der Verzahnung eine direkte Kontaktierung der Leiter erfolgt.
  • Die Verzahnung ist nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung jeweils entlang einer an dem ersten Positionierungselement und dem zweiten Positionierungselement vorgesehenen gekrümmten Fläche angeordnet. Die gekrümmte Fläche ist dabei vorzugsweise die Fläche des Positionierungselements, welche beim Überführen des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position in die Isolation der Leiter eingreift. Dadurch, dass die Verzahnung auf dieser gekrümmten Fläche angeordnet ist, greifen die Zähne der Verzahnung nacheinander beim Überführen des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position in die Isolation der Leiter ein, so dass eine gezielte und feinjustierbare Ausrichtung und Positionierung der Leiter innerhalb des Gehäuses mittels der Positionierungselemente ermöglicht wird. Die Zähne der Verzahnung sind dabei vorzugsweise entlang der gekrümmten Fläche unterschiedlich lang ausgebildet, wobei vorzugsweise der Zahn der Verzahnung, welcher beim Überführen des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position als Erstes in die Isolation eingreift, länger ausgebildet ist als der Zahn der Verzahnung, welcher beim Schließen des Gehäusedeckels als letzter in die Isolation eingreift, so dass der erste Zahn der Verzahnung vorzugsweise die grobe Ausrichtung der Leiter und dabei den größten Verschiebeweg der Leiter bewirken kann, wohingegen der letzte Zahn der Verzahnung eine Feinjustierung der Leiter ausführt.
  • Weiter ist es bevorzugt vorgesehen, dass zur Kontaktierung des ersten Leiters ein erstes Kontaktelement und zur Kontaktierung des zweiten Leiters ein zweites Kontaktelement vorgesehen ist, wobei die Kontaktelemente die Leiter entlang der Längsachse der Leiter kontaktieren. Die Kontaktelemente werden dabei vorzugsweise auf die Leiter aufgebracht, sobald sich der Gehäusedeckel in der geschlossenen Position befindet und die Leiter entsprechend zueinander ausgerichtet sind. Die Kontaktelemente sind dabei vorzugsweise in Form von Crimpkontaktelementen ausgebildet, wobei die Kontaktierung selber beispielsweise mit einer Crimpzange erfolgen kann. Dadurch, dass die Kontaktelemente vorzugsweise entlang der Längsachse der Leiter kontaktieren, kann eine besonders sichere und großflächige Kontaktierung ermöglicht werden. Die Kontaktierung erfolgt vorzugsweise mittig der Längsachse der Leiter, das heißt, entlang der Mittelachse der Leiter.
  • Das erste Kontaktelement und/oder das zweite Kontaktelement weisen dabei bevorzugt einen zur Längsachse der Kontaktelemente abgewinkelten Abschnitt auf, mittels welchem eine Kontaktierung mit dem ersten Leiter und/oder dem zweiten Leiter erfolgt. Der abgewinkelte Abschnitt kann dabei vorzugsweise mit einem Winkel von im Wesentlichen 90° zur Längsachse des Kontaktelements abgewinkelt sein. Durch die Abwinkelung eines Abschnittes der Kontaktelemente, wobei dieser Abschnitt bevorzugt die eigentliche Kontaktierung vornimmt, ist es möglich, Maßunterschiede zwischen den genormten Kontaktabständen der Kontaktelemente und den jeweiligen Durchmessern der in dem Gehäuse angeordneten Leiter auszugleichen. Die genormten Kontaktabstände weisen meist 1,02 mm auf, wobei die Durchmesser der Leiter 1,6 mm aufweisen. Mit herkömmlichen Kontaktelementen ist es bisher nicht möglich gewesen, derartige Steckeranordnungen mit mehreren in einem Gehäuse angeordneten Leitern mit diesen Kontaktabständen und Leiterdurchmessern zu kontaktieren. Die Leiter sind dabei vorzugsweise als Profinetleitungen ausgebildet. Der gebogene Abschnitt ist dabei vorzugsweise quer zur Längsachse des Leiters auf diesem im kontaktierten Zustand positioniert, so dass eine Kontaktierung quer zur Längsachse des Leiters erfolgen kann. Vorzugsweise weist ein Kontaktelement dabei mehr als einen, bevorzugt zwei, gebogene oder abgewinkelte Abschnitte auf, so dass der Leiter über mehrere an dem Kontaktelement vorgesehene Kontaktpunkte kontaktiert werden kann und die Abschnitte gleichmäßig und sicher an dem Leiter fixiert werden können, ohne dass das Kontaktelement zusammen mit seinen Abschnitten von dem Leiter abkippen kann.
  • Alternativ hierzu ist es nach einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass das erste Positionierungselement als ein erstes Kontaktelement zur Kontaktierung des ersten Leiters und das zweite Positionierungselement als ein zweites Kontaktelement zur Kontaktierung des zweiten Leiters ausgebildet sind, wobei die Positionierungselemente jeweils eine erste Schneidfläche zur Kontaktierung der Leiter bei der Überführung des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position aufweisen. Dadurch, dass das Positionierungselement und das Kontaktelement in ein und demselben Element ausgebildet sind, müssen keine zusätzlichen Kontaktelemente zusätzlich zu dem Positionierungselement innerhalb des Gehäuses angeordnet werden. Zudem kann in einem Arbeitsschritt beim Schließen des Gehäusedeckels, bei welchem eine Positionierung der Leiter mittels der Positionierungselemente erfolgt, auch gleichzeitig die Kontaktierung der Leiter erfolgen. Dabei werden vorzugsweise beim Schließen des Gehäusedeckels, bei welchem der Gehäusedeckel von der geöffneten Position in die geschlossene Position überführt wird, die Positionierungselemente mit ihrer Schneidfläche in die Isolation der Leiter eingeführt soweit, bis die Schneidfläche der Positionierungselemente mit den Leitern selber kontaktiert. Dadurch kann das Anschließen eines Leiters wesentlich vereinfacht und zeitreduziert erfolgen. Die Leiter werden dabei vorzugsweise mittig entlang ihrer Längsachse von den Kontaktelementen mit ihrer Schneidfläche eingeschnitten. Die Schneidfläche kann beispielsweise in Form einer Spitze ausgebildet sein, welche wie ein Messer angeschärft ist. Die Spitze bzw. die Schneidfläche ermöglicht zum einen die Positionierung bzw. die gewünschte Ausrichtung der Leiter in dem Gehäuse, indem die Leiter entlang ihrer Längsachse entgegen ihrer Einsteckrichtung mittels der in die Leiter einhakenden Schneidfläche gezogen werden und zum anderen in einem darauf folgenden Schritt ein Kontaktierung der Leiter über die Schneidfläche der Positionierungselemente, indem die Schneidfläche der Positionierungselemente weiter in Richtung der Mittelachse des Leiters durch die Isolation des Leiters geführt wird.
  • Das erste Positionierungselement und/oder das zweite Positionierungselement weisen dabei vorzugsweise eine zweite Schneidfläche auf, wobei die erste Schneidfläche und die zweite Schneidfläche unabhängig voneinander an einem Leiter kontaktieren können. Die erste Schneidfläche und die zweite Schneidfläche sind dabei vorzugsweise sich gegenüberliegend an einem Positionierungselement angeordnet. Beide Schneidflächen können dabei die Form einer Spitze aufweisen, welche in den Leiter bzw. in die Isolation des Leiters eintauchen kann und die Isolation des Leiters aufschneiden kann. Die beiden Schneidflächen sind dabei vorzugsweise getrennt voneinander angeordnet und nicht miteinander verbunden, so dass diese an einem Positionierungselement angeordneten Schneidflächen getrennt voneinander an einem Leiter kontaktieren können. Dadurch kann die Flexibilität und die Möglichkeit der Anwendung der kontaktierten Leiter erhöht werden.
  • Bevorzugt ist es dabei vorgesehen, dass die erste Schneidfläche und/oder die zweite Schneidfläche entlang einer gekrümmten Fläche des ersten Positionierungselements und/oder entlang einer gekrümmten Fläche des zweiten Positionierungselements angeordnet sind. Dadurch, dass die Schneidflächen entlang einer gekrümmten Fläche des jeweiligen Positionierungselements angeordnet sind, können die Positionierungselemente beim Überführen des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position an dem Leiter, entlang der Längsachse des Leiters, abgerollt werden, so dass die Schneidfläche zunächst derart in den Leiter eingreifen kann, dass mittels der Schneidflächen eine Ausrichtung der Leiter erfolgen kann, indem die Schneidflächen nur in die Isolation der Leiter eingreifen und diese verschieben bzw. entgegen ihrer Einsteckrichtung ziehen, währenddessen der Gehäusedeckel weiter in die geschlossene Position bewegt wird. Erst sobald der Gehäusedeckel in der geschlossenen Position angeordnet ist, greifen die Schneidflächen der Positionierungselemente vollständig in die Leiter ein und durchdringen die Isolation, so dass eine Kontaktierung erfolgen kann. Dadurch ist es möglich, eine gezielte Ausrichtung und Kontaktierung der Leiter zu ermöglichen. Die gekrümmte Fläche ist dabei vorzugsweise entsprechend der Bewegung des Gehäusedeckels von der geöffneten Position in die geschlossene Position geformt bzw. ausgebildet ist.
  • Ferner ist es bevorzugt vorgesehen, dass das erste Positionierungselement und/oder das zweite Positionierungselement mit ihrer Längsseitenfläche mit einem Winkel < 90° zur Oberfläche des Gehäusedeckels an dem Gehäusedeckel angeordnet sind. Die Positionierungselemente sind dabei vorzugsweise nicht in einem Lot zu der Oberfläche des Gehäusedeckels ausgerichtet, sondern mit ihrer Längsseitenfläche gewinkelt zu der Oberfläche des Gehäusedeckels angeordnet. Dadurch ist es möglich, die Maßunterschiede zwischen dem erforderlichen genormten Kontaktabstand der Kontaktelemente bzw. der Positionierungselemente und den Durchmessern der Leitern auszugleichen, so dass der Unterschied zwischen dem genormten Kontaktabstand und dem Durchmesser der Leiter durch ein Schrägstellen der Positionierungselemente zur Ebene der Oberfläche des Gehäusedeckels kompensiert werden kann. Dadurch ist es möglich, dass trotz des unterschiedlichen Kontaktabstandes und der Leitungsdurchmesser eine Kontaktierung der Leiter mittig entlang ihrer Längsachse mittels der Kontaktelemente bzw. Positionierungselemente erfolgen kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Steckeranordnung gemäß einer ersten Ausführungsform, bei welcher der Gehäusedeckel des Gehäuses in einer geöffneten Position angeordnet ist;
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Steckeranordnung entlang der Längsachse des Gehäuses;
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung eines Positionierungselements der in 1 gezeigten Steckeranordnung, wobei der Gehäusedeckel in einer geschlossenen Position angeordnet ist;
  • 4 eine schematische Draufsicht auf die in 1 gezeigte Steckeranordnung, bei welcher der Gehäusedeckel in einer geschlossenen Position angeordnet ist;
  • 5 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Steckeranordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform, bei welcher der Gehäusedeckel des Gehäuses in einer geöffneten Position angeordnet ist;
  • 6 eine schematische Schnittdarstellung der in 5 gezeigten Steckeranordnung, wobei hierbei das als Kontaktelement ausgeschaltete Positionierungselement vergrößert dargestellt ist, wobei der Gehäusedeckel ebenfalls in einer geöffneten Position angeordnet ist;
  • 7 eine schematische Schnittdarstellung der in 6 gezeigten Darstellung, wobei hierbei der Gehäusedeckel in einer geschlossenen Position gezeigt ist.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Steckeranordnung gemäß einer ersten Ausführungsform mit einem Gehäuse 10 innerhalb welchem ein erster Leiter 12, ein zweiter Leiter 14, ein dritter Leiter 16 und ein vierter Leiter 18 eingeführt sind. Die Leiter 12, 14, 16, 18 sind dabei durch das Gehäuse 10 hindurchgeführt. Das Gehäuse 10 weist einen Gehäusedeckel 20 auf, welcher hier in einer geöffneten Position gezeigt ist. Die einzelnen Leiter 12, 14, 16, 18 werden zunächst durch das Gehäuse 10 gesteckt, wie in 1 gezeigt, so dass es möglich ist, die Leiter 12, 14, 16, 18, in der hier gezeigten Position, beispielsweise mit einer Zange auf die gewünschte Länge abzuschneiden. Nachdem die Leiter 12, 14, 16, 18 auf die gewünschte Länge abgelenkt worden sind, kann der Gehäusedeckel 20 von der geöffneten Position in eine geschlossene Position überführt werden, in welcher der Gehäusedeckel 20 mit einem Gehäuseunterteil 22 in Verbindung gebracht wird und auf diesem einrasten kann.
  • Beim Überführen des Gehäusedeckels 20 von der geöffneten Position in die geschlossene Position können die in dem Gehäuse 10 angeordneten Leiter 12, 14, 16, 18 mittels eines an dem Gehäusedeckel 20 vorgesehenen Positionierungselements 24 um die gleiche Länge entlang ihrer Längsachse verschoben werden, so dass eine Ausrichtung der Leiter zu ihren jeweiligen Kontaktelementen erfolgen kann. Dabei ist für jeden in das Gehäuse 10 eingeführten Leiter 12, 14, 16, 18 jeweils ein Positionierungselement 24 vorgesehen.
  • Eines der Positionierungselemente 24 ist in 2 in einer detaillierteren Schnittdarstellung gezeigt. Die Positionierungselemente 24 sind Teil des Gehäusedeckels 20, wobei die Positionierungselemente 24 an der Oberfläche 56 des Gehäusedeckels 20 angeordnet sind, welche in Richtung der in das Gehäuse 10 eingeführten Leiter 12, 14, 16, 18 zeigt. Die Positionierungselemente 24 weisen eine gekrümmte Fläche 26 auf, an welcher eine Verzahnung 28, welche bevorzugt mehrere Zähne aufweist, angeordnet ist. Mittels der Verzahnung 28 können die Positionierungselemente 24 beim Überführen des Gehäusedeckels 20 von der geöffneten Position in die geschlossene Position in die jeweils die Leiter 12, 14, 16, 18 umgebende Isolation 50 eingreifen. Dadurch, dass das Positionierungselement 24 in die Isolation 50 der Leiter 12, 14, 16, 18 beim Schließen des Gehäusedeckels 20 eingreifen kann, können die Leiter 12, 14, 16, 18 entlang ihrer jeweiligen Längsachse entgegen ihrer Einsteckrichtung 30 in das Gehäuse 10 innerhalb des Gehäuses 10 verschoben werden.
  • In 3 ist ein Ausschnitt der in 1 gezeigten Steckeranordnung gezeigt, bei welcher der Gehäusedeckel 20 in einer geschlossenen Position angeordnet ist, wobei hierbei erkennbar ist, dass die Verzahnung 28 eines Positionierungselements 24 in die Isolation 50 der Leiter 12, 14, 16, 18 eingreift. Die Zähne der Verzahnung 28 sind, wie hierbei in 3 erkennbar, vorzugsweise unterschiedlich groß ausgestaltet, wobei der Zahn, welcher beim Schließen des Gehäusedeckels 20 zuerst in die Isolation 50 des Leiters 12, 14, 16, 18 eingreift, bevorzugt größer ausgebildet ist als der Zahn der Verzahnung 28, welcher als letztes in die Isolation 50 eingreift.
  • 4 zeigt die Steckeranordnung gemäß der ersten Ausführungsform in einer Draufsicht, wobei hierbei der Gehäusedeckel 20 selber nicht dargestellt ist. In 4 sind die auf den Leitern angeordneten Kontaktelemente 32, 34, 36 und 38 erkennbar, welche mit ihrer Längsachse parallel zur Längsachse der Leiter 12, 14, 16, 18 angeordnet sind. Die Kontaktelemente 32, 34, 36, 38 sind hierbei in Form von Crimpkontaktelementen ausgebildet. Um den Unterschied zwischen den genormten Kontaktabständen der Kontaktelemente 32, 34, 36, 38 und den jeweiligen Durchmessern der Leiter 12, 14, 16, 18 ausgleichen zu können, weisen bei dem hier gezeigten Beispiel die Kontaktelemente 32 und 36 jeweils abgewinkelte Abschnitte 40 auf, über welche bei diesen hier gezeigten Kontaktelementen 32, 36 die Kontaktierung der Leiter 12 und 16 mit den Kontaktelementen 32, 36 erfolgt. Die Abschnitte 40 sind dabei vorzugsweise quer zur Leiterachse der Leiter 12, 16 auf den Leitern 12, 16 angeordnet, wobei die Abschnitte 40 bevorzugt mit einem Winkel ≤ 90° zu der Längsachse der Kontaktelemente 32, 36 an den Kontaktelementen 32, 36 angeordnet sind. Um ein Ausgleichen der Unterschiede zwischen den genormten Kontaktabständen und den Leiterdurchmessern zu erzielen, ist es dabei nicht notwendig, alle Kontaktelemente 32, 34, 36, 38 mit abgewinkelten Abschnitten 40 zu versehen. Einige der Kontaktelemente, hierbei die Kontaktelemente 34 und 38, können bereits mit ihrer Längsachse unmittelbar auf der Mittelachse der Leiter 14, 18 angeordnet werden, so dass hierbei eine mittige Kontaktierung der Leiter 14, 18 erfolgen kann, ohne dass zusätzliche Abschnitte 40 an diesen Kontaktelementen 34, 38 angeordnet sein müssen. Mittels der abgebogenen oder abgewinkelten Abschnitte 40 an den Kontaktelementen 32, 34, 36, 38 ist es möglich, mehrere Leiter 12, 14, 16, 18, deren Leiterdurchmesser nicht dem genormten Kontaktabstand entsprechen, in einem Gehäuse 10 anzuordnen und diese gleichzeitig kontaktieren zu können.
  • In den 5 bis 7 ist die erfindungsgemäße Steckeranordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform gezeigt.
  • 5 zeigt die erfindungsgemäße Steckeranordnung gemäß der zweiten Ausführungsform in einer perspektivischen Darstellung, wobei hierbei die Leiter 12, 14, 16, 18 durch das Gehäuse 10 hindurchgeführt sind und der Gehäusedeckel 20 in einer geöffneten Position angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform sind an dem Gehäusedeckel 20 insbesondere an der Oberfläche 56 des Gehäusedeckels 20, welche in Richtung der Leiter 12, 14, 16, 18 zeigt, Positionierungselemente 24 angeordnet, welche gleichzeitig als Kontaktelemente dienen. Dafür weisen diese Positionierungselemente 42 eine erste Schneidfläche 44 und eine zweite Schneidfläche 46 auf, welche an einer gekrümmten Fläche 48 der Positionierungselemente 42 angeordnet sind, wie dies in 6 und 7 erkennbar ist. Mittels der Schneidflächen 44, 46 kann eine unmittelbare Kontaktierung der in das Gehäuse 10 eingeführten Leiter 12, 14, 16, 18 erfolgen, währenddessen der Gehäusedeckel 20 von der geöffneten Position in die geschlossene Position überführt wird, indem die Schneidflächen 44, 46 die Isolation 50 der Leiter 12, 14, 16, 18 einschneiden und bis in den Draht 52 des Leiters 12, 14, 16, 18 eintauchen, wie dies in 7 gezeigt ist, wobei hierbei der Gehäusedeckel 20 in einer geschlossenen Position gezeigt ist.
  • Bei dieser Ausführungsform dient das Positionierungselement 42 somit sowohl als Ausrichtungselement der Leiter 12, 14, 16, 18 entlang ihrer Längsachse als auch als Kontaktelement. Die Schneidflächen 44 und 46 sind dabei vorzugsweise derart an den Positionierungselementen 42 angeordnet, dass diese einen Leiter 12, 14, 16, 18 entlang seiner Längsachse unabhängig voneinander kontaktieren können. Die Schneidflächen 44, 46 weisen jeweils eine Spitze auf, mittels welcher die Isolation 50 durchgeschnitten werden kann. Um den Unterschied zwischen dem genormten Kontaktabstand und den Durchmessern der Leiter 12, 14, 16, 18 ausgleichen zu können, sind die Positionierungselemente 42 oder zumindest einige der Positionierungselemente 42 mit ihrer Längsseitenfläche 54 mit einem Winkel < 90° zur Oberfläche 56 des Gehäusedeckels 20 an dem Gehäusedeckel 20 angeordnet. Alle oder einige Positionierungselemente 42 können damit zu der Oberfläche 56 des Gehäusedeckels 20 schräg gestellt sein. Diese schräg gestellten Positionierungselemente 42 sind dadurch in einem senkrechten Lot zur Oberfläche 56 des Gehäusedeckels 20 angeordnet. Hierbei ist es genauso wie beim ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass für jeden Leiter 12, 14, 16, 18 jeweils ein Positionierungselement 42, welches als Kontaktelement dient, vorgesehen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Gehäuse
    12
    Erster Leiter
    14
    Zweiter Leiter
    16
    Dritter Leiter
    18
    Vierter Leiter
    20
    Gehäusedeckel
    22
    Gehäuseunterteil
    24
    Positionierungselement
    26
    Gekrümmte Fläche
    28
    Verzahnung
    30
    Einsteckrichtung
    32
    Erstes Kontaktelement
    34
    Zweites Kontaktelement
    36
    Drittes Kontaktelement
    38
    Viertes Kontaktelement
    40
    Abschnitt
    42
    Positionierungselement
    44
    Erste Schneidfläche
    46
    Zweite Schneidfläche
    48
    Gekrümmte Fläche
    50
    Isolation
    52
    Draht
    54
    Längsseitenfläche
    56
    Oberfläche

Claims (10)

  1. Steckeranordnung mit einem Gehäuse (10), innerhalb welchem mindestens ein erster Leiter (12) zur Kontaktierung und ein zweiter Leiter (14) zur Kontaktierung positionierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen Gehäusedeckel (20) aufweist, wobei der Gehäusedeckel (20) in eine geöffnete Position und in eine geschlossene Position überführbar ist, wobei beim Überführen des Gehäusedeckels (20) von der geöffneten Position in die geschlossene Position der in dem Gehäuse (10) angeordnete erste Leiter (12) und der in dem Gehäuse (10) angeordnete zweite Leiter (14) mittels eines an dem Gehäusedeckel (20) vorgesehenen ersten Positionierungselements (24, 42) und eines an dem Gehäusedeckel (20) vorgesehenen zweiten Positionierungselements (24, 42) zur Kontaktierung mit einem Kontaktelement ausrichtbar sind.
  2. Steckeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Leiter (12) mittels des ersten Positionierungselements (24, 42) und/oder der zweite Leiter (14) mittels des zweiten Positionierungselements (24, 42) entlang ihrer jeweiligen Längsachse entgegen der Einsteckrichtung (30) des ersten Leiters (12) und des zweiten Leiters (14) in das Gehäuse (10) innerhalb des Gehäuses (10) verschiebbar sind.
  3. Steckeranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionierungselement (24) eine Verzahnung (28) aufweist, welche in die den ersten Leiter (12) umgebende Isolation (50) eingreifen kann, und das Positionierungselement (24) eine Verzahnung (28) aufweist, welche in die den zweiten Leiter (14) umgebende Isolation (50) eingreifen kann.
  4. Steckeranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verzahnung (28) jeweils entlang einer an dem ersten Positionierungselement (24) und dem zweiten Positionierungselement (24) vorgesehenen gekrümmten Fläche (26) angeordnet ist.
  5. Steckeranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kontaktierung des ersten Leiters (12) ein erstes Kontaktelement (32) und zur Kontaktierung des zweiten Leiters (14) ein zweites Kontaktelement (34) vorgesehen ist, wobei die Kontaktelemente (32, 34) die Leiter (12, 14) entlang der Längsachse der Leiter (12, 14) kontaktieren.
  6. Steckeranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kontaktelement (32) und/oder das zweite Kontaktelement (34) einen zur Längsachse der Kontaktelemente (32, 34) abgewinkelten Abschnitt (40) aufweisen, mittels welchem eine Kontaktierung mit dem ersten Leiter (12) und/oder dem zweiten Leiter (14) erfolgt.
  7. Steckeranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionierungselement (42) als ein erstes Kontaktelement zur Kontaktierung des ersten Leiters (12) und das zweite Positionierungselement (42) als ein zweites Kontaktelement zur Kontaktierung des zweiten Leiters (14) ausgebildet sind, wobei die Positionierungselemente (42) jeweils eine erste Schneidfläche (44) zur Kontaktierung der Leiter (12, 14) bei der Überführung des Gehäusedeckels (20) von der geöffneten Position in die geschlossene Position aufweisen.
  8. Steckeranordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionierungselement (42) und/oder das zweite Positionierungselement (42) eine zweite Schneidfläche (46) aufweisen, wobei die erste Schneidfläche (42) und die zweite Schneidfläche (46) unabhängig voneinander an einem der Leiter (12, 14) kontaktieren können.
  9. Steckeranordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schneidfläche (44) und/oder die zweite Schneidfläche (46) entlang einer gekrümmten Fläche (48) des ersten Positionierungselements (42) und/oder entlang einer gekrümmten Fläche des zweiten Positionierungselements (42) angeordnet sind.
  10. Steckeranordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionierungselement (42) und/oder das zweite Positionierungselement (42) mit ihrer Längsseitenfläche (54) mit einem Winkel < 90° zur Oberfläche (56) des Gehäusedeckels (20) an dem Gehäusedeckel (20) angeordnet sind.
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