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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für eine aus einem Flüssigkeitsvorratsbehälter gespeiste Flüssigkeitsleitung. Im Vordergrund der Erfindung steht eine Reinigungsvorrichtung für eine Milchleitung eines automatischen Kaffeeautomaten.
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Bei derartigen Flüssigkeitsleitungen insbesondere für Lebensmittel besteht das Problem der einerseits durchgängigen und andererseits rückstandsfreien Reinigung. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass in der Flüssigkeitsleitung keine Reinigungsmittel zurückbleiben, wenn die Flüssigkeitsleitung ihren originären Leitungszweck nach der Reinigung wieder erfüllt.
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Gerade auf dem Gebiet der vollautomatischen Kaffeeautomaten wird üblicherweise die Kaffeemilch aus einer gekühlten Milchvorratspackung über ungekühlte Schläuche, Röhren, Transportpumpen zum Erhitzer bzw. zur Aufschäumvorrichtung hin gefördert. In den Flüssigkeitsleitungen kann begünstigt durch Wärmeeinwirkung aus dem in der Milch enthaltenen Milcheiweiß Casein und Milchsäure entstehen. Diese beeinflussen sowohl den Geschmack als auch den Geruch der in der Flüssigkeitsleitung transportierten Milch unerwünscht und nachteilig. Außerdem können Ablagerungen entstehen, die durch einfaches Spülen nicht mehr entfernt werden können.
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Ein Lösungsweg für dieses Problem besteht in der Verwendung von gekühlten Flüssigkeitsleitungen. Eine derartige Kühlung ist jedoch energiefressend, aufwändig und teuer. Eine weitere Problemlösung besteht darin, über verschiedene mechanische Einrichtungen, beispielsweise Ventile, Spülleitungen anzuschließen, über welche Spülflüssigkeit in die Flüssigkeitsleitung gelangt. Hier besteht das Problem, dass die als Mehrwegeventile, Sperrventile oder Rückschlagventile ausgebildeten Ventile in der Regel nur schwer zu säubern sind, so dass ihre Demontage von Zeit zu Zeit unumgänglich ist.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsvorrichtung für eine aus einem Flüssigkeitsvorratsbehälter gespeiste Flüssigkeitsleitung konstruktiv zu vereinfachen. Diese Aufgabe ist durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1 in erfinderischer Weise gelöst. Die rückbezogenen Ansprüche enthalten teilweise zweckmäßige und teilweise für sich selbst erfinderische Weiterentwicklungen dieser Erfindung.
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Die Erfindung geht davon aus, neben dem Flüssigkeitsvorratsbehälter, welcher bei der Anwendung in einem Kaffeeautomaten Milch enthält, noch einen Lösungsmittelbehälter sowie einen Spülmittelbehälter vorzusehen. Der Lösungsmittelbehälter kann Lösungsmittel oder Reinigungsmittel oder ähnliches enthalten. Der Spülmittelbehälter enthält ein Spülmittel, vorzugsweise klares bzw. destilliertes Wasser.
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An der Flüssigkeitsleitung ist endseitig ein zylinderförmiges Kupplungsstück vorgesehen. Dieses Kupplungsstück weist mindestens zwei Anschlussflächen unterschiedlichen Durchmessers auf. Mit dem Flüssigkeitsvorratsbehälter, dem Lösungsmittelbehälter und dem Spülmittelbehälter sind jeweils zum Kupplungsstück komplementär ausgestaltete Kupplungsgegenstücke verbunden. Die Kupplungsgegenstücke sind hierbei so ausgebildet, dass sie mit der jeweils passenden Anschlussfläche des Kupplungsstücks eine muffenartige Verbindung ausbilden. Das zum Flüssigkeitsvorratsbehälter gehörende Kupplungsgegenstück weist hierbei stets den kleinsten Durchmesser der Kupplungsgegenstücke auf. Dies hat zur Folge, dass dem Flüssigkeitsvorratsbehälter zugeordnete Kupplungsgegenstück stets mit der Anschlussfläche mit dem kleinsten Durchmesser am Kupplungsstück verbunden wird.
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Da die Durchmesser sowohl des Kupplungsgegenstücks für den Lösungsmittelbehälter als auch für den Spülmittelbehälter größer sind als der Durchmesser des Kupplungsgegenstücks für den Flüssigkeitsvorratsbehälter, ist gewährleistet, dass die dem Flüssigkeitsvorratsbehälter zugeordnete Anschlussfläche im Kupplungsstück bei der Behandlung mit Lösungsmittel und/oder Spülmittel stets mit beaufschlagt wird. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass bei der Reinigung stets die Anschlussflächen für den Flüssigkeitsvorratsbehälter mit gereinigt werden.
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Zur Realisierung der Erfindung genügt es, zwei verschiedene Durchmesser am Kupplungsstück auszubilden. Der kleinere Durchmesser ist dabei dem Kupplungsgegenstück des Flüssigkeitsvorratsbehälters zugeordnet. Soll die Flüssigkeitsleitung gereinigt werden, wird das dem Flüssigkeitsvorratsbehälter zugeordnete Kupplungsgegenstück einfach vom Kupplungsstück entfernt und das dem Lösungsmittel zugeordnete Kupplungsgegenstück am Kupplungsstück arretiert. Da das Kupplungsgegenstück des Lösungsmittelbehälters einen größeren Durchmesser aufweist als das Kupplungsgegenstück des Flüssigkeitsvorratsbehälters, greift das dem Lösungsmittelbehälter zugeordnete Kupplungsgegenstück auf die Anschlussfläche mit dem größeren Durchmesser am Kupplungsstück. Die Anschlussfläche mit dem kleineren Durchmesser, die dem Flüssigkeitsvorratsbehälter zugeordnet ist, wird auf diese Weise vom Lösungsmittel mit beaufschlagt.
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Wird das Kupplungsgegenstück für den Lösungsmittelbehälter wieder entfernt, kann sodann das Kupplungsgegenstück des Spülmittelbehälters angeschlossen werden. Hierbei ist es ausreichend, wenn die Kupplungsgegenstücke des Lösungsmittelbehälters und des Spülmittelbehälters denselben größeren Durchmesser aufweisen. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Anschlussfläche mit dem kleineren Durchmesser für das Kupplungsgegenstück des Flüssigkeitsvorratsbehälters sowohl mit Lösungsmittel als auch mit Spülmittel beaufschlagt wird.
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In einer ersten Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 ist die Anschlussfläche mit dem kleinsten Durchmesser am Innenmantel des Kupplungsstücks angeordnet. Der Außenmantel des Kupplungsstücks trägt eine oder mehrere Anschlussflächen größeren Durchmessers. Dies bedeutet, dass die am Innenmantel des Kupplungsstücks angeordnete Anschlussfläche zum Anschluss des Kupplungsgegenstücks des Flüssigkeitsvorratsbehälters dient, während am Außenmantel die übrigen Kupplungsgegenstücke adaptiert werden können. Es ist evident, dass diese Art des Anschlusses des Kupplungsgegenstücks des Lösungsmittelbehälters und des Spülmittelbehälters am Außenmantel des Kupplungsstücks sicherstellt, dass die am Innenmantel des Kupplungsstücks vorgesehene Anschlussfläche für das Kupplungsgegenstück des Flüssigkeitsvorratsbehälters stets mit dem Lösungsmittel bzw. dem Spülmittel beim Reinigungsvorgang beaufschlagt wird.
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In einer alternativen Ausführungsform nach Anspruch 3 sind sämtliche Anschlussflächen am Innenmantel des Kupplungsstücks angeordnet. Am Öffnungsrand des Kupplungsstücks ist hierbei die Anschlussfläche mit dem größten Durchmesser angeordnet. Von Anschlussfläche zu Anschlussfläche vom Öffnungsrand weg verkleinern sich die Durchmesser der Anschlussflächen jeweils. Dies kann eine stetige Verkleinerung sein, wenn der Innenmantel des zylindrischen Kupplungsstücks sich vom Öffnungsrad weg konisch verjüngt. Alternativ können die Anschlussflächen auch stufenartig aneinandergereiht sein mit jeweils sich verkleinernden Stufendurchmessern.
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Beim Betrieb der Maschine mit der jeweiligen Flüssigkeitsleitung können in einer Ausführungsform der Flüssigkeitsvorratsbehälter, der Lösungsmittelbehälter und der Spülmittelbehälter nebeneinander angeordnet sein. Das Kupplungsstück ist dann beispielsweise in einer Führung translatorisch verfahrbar angeordnet und kann jeweils mit dem benötigten Kupplungsgegenstück verbunden werden.
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In einer alternativen Ausführungsform ist es auch möglich, die vorerwähnten Behälter auf einer Kreislinie anzuordnen und das Kupplungsstück mit Hilfe eines Revolvers auf dieser Kreislinie zu den einzelnen Kupplungsgegenstücken hin zu bewegen.
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Schließlich ist es vorteilhaft, die Kupplungsgegenstücke mit Sauglanzen zu verbinden. Diese Sauglanzen stellen wiederum die leitungsmäßige Verbindung zwischen den Kupplungsgegenstücken und den Behältern her. Besonders vorteilhaft ist es, diese Sauglanzen als Einmallanzen auszugestalten. Auf diese Weise ist beim Austausch eines Vorratsbehälters auch gleich gewährleistet, dass eine frische und damit hygienisch einwandfreie Sauglanze beim nächsten Einsatz zur Anwendung gelangt.
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Anhand der Zeichnungsfiguren werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsmäßigen Reinigungsvorrichtung für eine Flüssigkeitsleitung als Zuleitung für aufzuschäumende Milch,
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2 eine geschnittene, perspektivische Darstellung einer Ausführung eines Kupplungsstücks mit einer am Innenmantel ausgebildeten Anschlussfläche und einer am Außenmantel ausgebildeten Anschlussfläche,
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3 das Kupplungsstück gemäß 2 mit angeschlossenem Kupplungsgegenstück des Lösungsmittel- bzw. Spülmittelbehälters,
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4 das Kupplungsstück gemäß 2 mit angeschlossenem Kupplungsgegenstück für den Flüssigkeitsvorratsbehälter,
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5 die geschnittene perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines Kupplungsstücks mit am Innenmantel angeordneten, stufenförmig ausgebildeten Anschlussflächen und
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6 das Kupplungsstück gemäß 5 mit angeschlossenem Kupplungsgegenstück für den Lösungsmittelbehälter,
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7 und 8 in schematischer Darstellung eine Ausführungsform der Reinigungsvorrichtung mit einem am Milchauslass angeordneten Reinigungsbecher und,
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9 und 10 in Darstellung gemäß 7 bzw. 8 eine Variante der dortigen Ausführungsform.
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1 zeigt zunächst einen mit Hilfe des teilweise dargestellten Kaffeeautomaten zu befüllenden Kaffeebecher 1. Der Kaffeebecher 1 steht auf der Abtropfschale 2 auf. Die Abtropfschale 2 mündet ihrerseits in einen Auffangbehälter 3 für den Kaffeesatz und überflüssige Milchreste.
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Des Weiteren ist in 1 angedeutet, dass in Längsrichtung 4 ein verfahrbares Schutzgitter 5 vorgesehen sind. Das Schutzgitter 5 verfährt in Längsrichtung 4 nach unten in Richtung auf die Abtropfschale 2. In seiner Verriegelungsstellung verhindert das Schutzgitter 5 ein Zugreifen auf den Kaffeebecher 1. Sollte aus dem Kaffeebecher 1 Kaffee herausspritzen oder sollte aus dem Milchauslauf 6 oder dem Kaffeeauslauf 7 Flüssigkeit herauslaufen, verhindert das Schutzgitter 5 eine Verletzung, insbesondere eine Verbrennung mit einer dieser Flüssigkeiten.
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Zur Entnahme des Kaffeebechers 1 wird das Schutzgitter 5 wieder in seine in 1 gezeigte Öffnungsstellung in Längsrichtung 4 verfahren. Der Kaffeebecher 1 kann dann von der als Auflage wirksamen Abtropfschale 2 entnommen werden.
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Mit dem Kaffeeauslauf 7 ist eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte Kaffeemahl- und Kaffebrüheinheit verbunden. Diese sind im Stand der Technik bekannt.
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Der Milchauslauf 6 ist einer Milchschaumkammer 8 nachgeschaltet. In die Milchschaumkammer 8 münden eine Dampfleitung 9 und der Zulauf einer Milchpumpe 10. Die Milchpumpe 10 ist ihrerseits an die im Ausführungsbeispiel als flexibler Schlauch ausgestaltete Flüssigkeitsleitung 11 angeschlossen. Die Flüssigkeitsleitung 11 endet mit dem Kupplungsstück 12. Beim Ausführungsbeispiel ist das Kupplungsstück 12 mit dem Kupplungsgegenstück 13 des Lösungsmittelbehälters 14 verbunden. Neben dem Lösungsmittelbehälter 14 ist noch der mit Milch gefüllte Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 sowie der mit Wasser gefüllte Spülmittelbehälter 16 angeordnet. Zum Anschluss an die Flüssigkeitsleitung 11 weisen der Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 ein Kupplungsgegenstück 17 und der Spülmittelbehälter 16 entsprechend ein Kupplungsgegenstück 18 auf.
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Die Flüssigkeitsleitung 11 ist in einer Grundplatte 19 geführt. Die Grundplatte 19 weist hierfür eine Führungsfräsung 20 auf. Mit Hilfe eines Elektroantriebs kann das Kupplungsstück 12 in der zur Längsrichtung 4 orthogonal verlaufenden Querrichtung 21 verfahren werden. Beim Verfahren in Querrichtung 21 lösen das Kupplungsstück 12 und das Kupplungsgegenstück 13 ihre Verbindung. Die Flüssigkeitsleitung 11 kann dann mit ihrem Kupplungsstück 12 in Längsrichtung 4 entweder zum Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 oder zum Spülmittelbehälter 16 hin verfahren werden. Durch ein Verfahren in Querrichtung 21 wird dann das Kupplungsstück 12 entweder mit dem Kupplungsgegenstück 17 des Flüssigkeitsvorratsbehälters 15 oder dem Kupplungsgegenstück 18 des Spülmittelbehälters 16 verkuppelt.
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Aus der 2 ist eine erste Ausführungsform des Kupplungsstücks 12 ersichtlich. Dieses Kupplungsstück 12 weist einen in die Flüssigkeitsleitung 11 mündenden Auslauf 22 auf. Endseitig am Auslauf 22 ist das eigentliche Kupplungsstück 12 angeformt. Das Kupplungsstück 12 weist hierbei zwei Anschlussflächen auf, nämlich die innere Anschlussfläche 23 sowie die äußere Anschlussfläche 24. Beide Anschlussflächen 23, 24 sind ringförmig ausgestaltet. Ihre jeweiligen Ringflächen bilden die Anschlussflächen 23, 24. Zur besseren Abdichtung ist in die äußere Anschlussfläche 24 eine Nut zur Aufnahme eines äußeren Dichtrings 25 eingeformt. Dementsprechend ist eine Nut auch in die innere Anschlussfläche 23 zur Aufnahme eines inneren Dichtrings 26 eingeformt. Aus der Darstellung der 2 bis 4 ist ferner ersichtlich, dass die ringförmige innere Anschlussfläche 23 einen kleineren Ringdurchmesser aufweist als die ebenfalls ringförmige äußere Anschlussfläche 24.
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3 zeigt die Verbindung des Kupplungsstücks 12 mit dem Kupplungsgegenstück 13 des Lösungsmittelbehälters 14. Das Kupplungsgegenstück 13 greift hierbei mit seiner Kupplungsmuffe 27 über die äußere Anschlussfläche 24 des Kupplungsstücks 12. Es ist ersichtlich, dass das durch den Einströmweg 28 vom Kupplungsgegenstück 13 in den Auslauf 22 des Kupplungsstücks 12 geleitete Fluid auch die innere Anschlussfläche 23 beaufschlagt. Das Lösungsmittel kann so die innere Anschlussfläche 23 und den an ihr adaptierten inneren Dichtring 26 problemlos reinigen.
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Da bei dem Ausführungsbeispiel der 2 bis 4 das Kupplungsgegenstück 13 für den Lösungsmittelbehälter 14 und das Kupplungsgegenstück 18 für den Spülmittelbehälter 16 denselben Durchmesser haben, gleicht der Anschluss des Kupplungsgegenstücks 18 des Spülmittelbehälters 16 der Darstellung in 3.
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Anschließend an die Behandlung mit dem Lösungsmittel beaufschlagt also auch das durch den Einströmweg 28 in den Auslauf 22 strömende Fluid aus dem Spülmittelbehälter 16 die innere Anschlussfläche 23.
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Zur Förderung der im Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 bevorrateten Milch wird sodann gemäß 4 das dem Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 zugeordnete Kupplungsgegenstück 17 in die hierfür von der äußeren Anschlussfläche 24 und der inneren Anschlussfläche 23 gebildete Muffe eingeschoben. Auf diese Weise liegt das Kupplungsgegenstück 17 mit seinem Außenmantel 29 an der inneren Anschlussfläche 23 an und sorgt so für den direkten Übergang der aus dem Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 entnommenen Milch durch den Einströmweg 28 des Kupplungsgegenstücks 17 in den Auslauf 22 des Kupplungsstücks 12.
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5 und 6 zeigen eine weitere, vom Ausführungsbeispiel der 2 bis 4 unabhängige Ausführungsform des Kupplungsstücks 12. Bei dieser Ausführungsform sind am Kupplungsstückaußenmantel 30 keine Anschlussflächen vorgesehen. Die Anschlussflächen sind ringförmig und stufenförmig an dem dem Kupplungsstückaußenmantel 30 abgewandten Kupplungsstückinnenmantel ausgebildet. Es sind dies die dem Kupplungsstückrand 31 benachbarte große Anschlussfläche 32, die der großen Anschlussfläche 32 wiederum benachbarte mittlere Anschlussfläche 33 sowie schließlich die der mittleren Anschlussfläche 33 in Querrichtung 21 benachbarte kleine Anschlussfläche 34. Die Adjektive „groß”, „mittel” und „klein” beziehen sich jeweils auf den Innendurchmesser der jeweils ringförmig ausgestalteten Anschlussfläche 32, 33, 34. Aus der Darstellung der 5 ist ersichtlich, dass in Querrichtung 21 gesehen vom Kupplungsstückrand 31 die Anschlussflächen 32, 33, 34 nebeneinander liegend angeordnet sind, wobei mit steigendem Abstand vom Kupplungsstückrand 31 der Durchmesser der jeweiligen Anschlussfläche 32, 33, 34 abnimmt. Auch die Anschlussflächen 32, 33, 34 weisen jeweils einen an ihre Größe angepassten inneren Dichtring 26 auf.
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Zur Entnahme der Milch im Ausführungsbeispiel aus dem Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 wird das dem Milchvorratsbehälter 15 zugeordnete Kupplungsgegenstück 17 in das Kupplungsstück 12 eingeschoben. Hierbei greift der Außenmantel 29 des Kupplungsgegenstücks 17 in die kleine Anschlussfläche 34 ein und liegt an der Innenfläche der kleinen Anschlussfläche 34 bündig an. Auf diese Weise kann die Milch direkt vom Einströmweg 28 in den Auslauf 22 hinüberfließen.
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Zum Reinigen der Vorrichtung wird das Kupplungsstück 12 vom Kupplungsgegenstück 17 in Querrichtung 21 abgezogen und in Längsrichtung 4 mit Hilfe der Führungsfräsung 20 in der Grundplatte 19 verfahren, um mit dem Kupplungsgegenstück 13 des Lösungsmittelbehälters 14 in Eingriff gebracht zu werden. Diesen Eingriff zeigt 6. Der Außenmantel 29 des Kupplungsgegenstücks 13 des Lösungsmittelbehälters 14 liegt hierbei an den Innenflächen der mittleren Anschlussfläche 33 an. Zum Reinigen kann nun das Lösungsmittel aus dem Lösungsmittelbehälter 14 durch den Einströmweg 28 über die kleine Anschlussfläche 34 hinweg in den Auslauf 22 geleitet werden. Die kleine Anschlussfläche 34 wird also vom Lösungsmittel mit gereinigt.
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Zum Nachspülen der Vorrichtung mit Wasser wird sodann wiederum das Kupplungsstück 12 in Querrichtung 21 vom Kupplungsgegenstück 13 abgezogen und wiederum in Längsrichtung 4 entlang der Führungsfräsung 20 der Grundplatte 19 so weit verfahren bis das Kupplungsstück 12 an das Kupplungsgegenstück 18 des Spülmittelbehälters 16 angeschlossen werden kann. Der Spülmittelbehälter 16 enthält hierbei Wasser oder eine wässrige Lösung. Das Kupplungsgegenstück 18 des Spülmittelbehälters 16 weist hierbei einen so großen Durchmesser auf, dass es mit seinem Außenmantel 29 an den Innenflächen der dem Kupplungsstückrand 31 benachbarten großen Anschlussfläche 32 anliegt. Auf diese Weise wird das Spülmittel vom Einströmweg 28 sowohl über die mittlere Anschlussfläche 33 als auch über die kleine Anschlussfläche 34 in den Auslauf 22 geleitet. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass sowohl die mittlere Anschlussfläche 33 als auch die kleine Anschlussfläche 34 von Lösungsmittelrückständen vollständig gereinigt werden.
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Nach dem Reinigungsgang wird das Kupplungsstück 12 wiederum vom Kupplungsgegenstück 18 in Querrichtung 21 entkoppelt und in Längsrichtung 4 in der Führungsfräsung 20 der Grundplatte 19 zum Flüssigkeitsvorratsbehälter 15 hin verfahren, um dort wiederum an das Kupplungsgegenstück 17 so angeschlossen zu werden, dass das Kupplungsgegenstück 17 mit seinem Außenmantel 29 an den Innenflächen der kleinen Anschlussfläche 34 anliegt.
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Es sei noch einmal erwähnt, dass die Kupplungsgegenstücke 13, 17, 18 in bevorzugter Ausgestaltung fest mit so genannten Sauglanzen verbunden sind. Diese Sauglanzen sind in die jeweiligen Behälter, nämlich den Flüssigkeitsvorratsbehälter 15, den Lösungsmittelbehälter 14 und den Spülmittelbehälter 16 einmalig beim Austausch des Behälters einbringbar. Sobald der jeweilige Behälter geleert ist, wird die Sauglanze mit dem Kupplungsgegenstück 13, 17, 18 entsorgt. Auf diese Weise ist auch hier eine durchgängige Reinhaltung und Hygiene wirksam erreicht.
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Eine weitere – auch eigenständig erfinderische – Besonderheit ist ein Reinigungsbecher 35 für den Milchauslauf 6.
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Der Auslaufstutzen 36, aus dem die erhitzte und wahlweise aufgeschäumte Milch in das Trinkgefäß ausläuft, ist ebenfalls ein reinigungskritisches Teil, da man davon ausgehen muss, dass die Milch beim Auslaufen nicht nur die Innenwand sondern auch den Rand und die angrenzende Teile der Außenwand des Auslaufstutzen 36 benetzt. Andererseits werden beim Spülvorgang der Rand und die daran angrenzenden Bereiche des Auslaufstutzens 36 nicht gereinigt.
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Dieser Mangel wird durch die erfinderische Vorrichtung eines Reinigungsbechers 35 behoben, der während des Reinigungsvorgangs durch geeignete mechanische Mittel sich von unten teilweise über den Auslaufstutzen 36 stülpt. Dadurch werden die Spül- und Reinigungsflüssigkeiten beim Auslaufen aus dem Auslaufstutzen 36 so umgelenkt, dass der letzte Teil des Stutzens sowohl innen als auch außen von den Flüssigkeiten umspült wird.
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Nach dem Reinigungsvorgang wird der Reinigungsbecher 35 auf eine geeignete Weise wieder entfernt.
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Die 7 bis 10 zeigen zwei Ausführungsbeispiele dieses Reinigungsbechers 35.
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Die erste Ausführung A gemäß 7 und 8 zeigt einen Reinigungsbecher 35, der mit einem Hebel versehen ist und angetrieben von einem Zusatzmotor oder zweckmäßig vom sich schließenden Absperrgitter 38 kurz vor dem vollständigen Schließen der Absperrung von einer Zahnstange 39 und einem Zahnrad 40 bewegt, unter den Auslaufstutzen 36 soweit klappt, dass die Spül- und Reinigungsflüssigkeiten in geeigneter Weise umgelenkt werden.
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Am Ende des Reinigungsprozesses öffnet sich das Absperrgitter 38 wieder und dadurch klappt der Reinigungsbecher 35 zurück.
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Die zweite Ausführung B gemäß 9 und 10 zeigt einen Reinigungsbecher 35, der wie ein Korb um den Auslaufstutzen 36 herum ausgebildet ist und nach unten bewegliche flexible Segmente 41 aufweist, die sich federnd an den Auslaufstutzen 36 anlegen.
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Wird nun der Reinigungsbecher 35 nach unten bewegt, so dass die die flexiblen Segmente 41 über den Rand des Auslaufstutzens 36 rutschen, wird durch die flexiblen Segmente 41 ein nach unten flüssigkeitsdichter Becher gebildet.
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Weist der Becher in geeigneter Höhe über dem unteren Rand des Auslaufstutzens 36 Auslauföffnungen 42 auf, werden die Spül- und Reinigungsflüssigkeiten auch in dieser Ausführung in zweckmäßiger Weise umgelenkt.
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Die notwendige Auf- und Abbewegung des Bechers in der Ausführung B kann wie in Ausführung A durch einen Zusatzmotor erfolgen oder ebenfalls durch das sich schließende und wieder öffnende Absperrgitter 38. Hier ist zum Beispiel denkbar, dass der Becher durch eine am Absperrgitter 38 angebrachte schiefe Ebene zwangsgeführt wird.
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Der Reinigungsbecher 35 gemäß Ausführung A oder B wird vorzugsweise bei einer Reinigungsvorrichtung eingesetzt, wie sie in den 1 bis 6 beschrieben ist. Er kann aber auch bei anderweitigen Reinigungsvorrichtungen für eine Flüssigkeitsleitung eingesetzt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kaffeebecher
- 2
- Abtropfschale
- 3
- Auffangbehälter
- 4
- Längsrichtung
- 5
- Schutzgitter
- 6
- Milchauslauf
- 7
- Kaffeeauslauf
- 8
- Milchschaumkammer
- 9
- Dampfleitung
- 10
- Milchpumpe
- 11
- Flüssigkeitsleitung
- 12
- Kupplungsstück
- 13
- Kupplungsgegenstück
- 14
- Lösungsmittelbehälter
- 15
- Flüssigkeitsvorratsbehälter
- 16
- Spülmittelbehälter
- 17
- Kupplungsgegenstück
- 18
- Kupplungsgegenstück
- 19
- Grundplatte
- 20
- Führungsfräsung
- 21
- Querrichtung
- 22
- Auslauf
- 23
- innere Anschlussfläche
- 24
- äußere Anschlussfläche
- 25
- äußerer Dichtring
- 26
- innerer Dichtring
- 27
- Kupplungsmuffe
- 28
- Einströmweg
- 29
- Außenmantel
- 30
- Kupplungsstückaußenmantel
- 31
- Kupplungsstückrand
- 32
- große Anschlussfläche
- 33
- mittlere Anschlussfläche
- 34
- kleine Anschlussfläche
- 35
- Reinigungsbecher
- 36
- Auslaufstutzen
- 37
- Hebel
- 38
- Absperrgitter
- 39
- Zahnstang
- 40
- Zahnrad
- 41
- flexible Segmente
- 42
- Auslauföffnung