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Die
Erfindung betrifft eine Warnleuchtvorrichtung mit einer ersten,
wenigstens eine erste, zumindest ein erstes Leuchtelement umfassende
Leuchteinheit aufweisende Warnleuchte zur optischen Anzeige von
wenigstens einem Betriebszustand, insbesondere von mehreren, unterschiedlichen
Betriebszuständen, von einem ersten technischen Gerät
wie einer Maschine, einer Anlage, eines Fahrzeugs oder dergleichen,
sowie mit wenigstens einer zweiten entsprechenden Warnleuchte nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Aus
der
DE 19 513 983
A1 der Anmelderin ist beispielsweise eine Signalsäule
mit mehreren Wechselmodulen bereits bekannt, wobei zur mechanischen
und elektrischen Verbindung der einzelnen Wechselmodule untereinander,
eine Bajonettverschlussanordnung vorgesehen ist. Hierbei wird bereits
mit der Montage der Wechselmodule die elektrische Kontaktierung
verwirklicht.
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Im
Allgemeinen weisen derartige Wechselmodule innerhalb einer Signalsäule
unterschiedliche Farben auf. Häufig wird die Farbkombination
von Verkehrsampeln gewählt, wobei zum Beispiel die Farbe grün
für einen störungsfreien Betrieb steht und die Farbe
rot für Gefahr bzw. für einen Stillstand der Maschine
etc.
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Jedes
Wechselmodul weist eine Glühlampe oder eine bzw. mehrere
Leuchtdioden auf, die bereits entsprechend gefärbt sind
oder die weißes Licht erzeugen und die entsprechend eingefärbte
Kalotte die gewünschte Leuchtfarbe des Wechselmoduls festlegt.
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In
der Praxis hat es sich gezeigt, dass der Betriebszustand des zu überwachenden
technischen Gerätes nicht nur für die Bedienperson
vor Ort, sondern ggf. auch für den Meister bzw. für
eine leitende Person oder für eine Bedienperson, die nicht
immer vor Ort beim technischen Gerät sich aufhält,
von Interesse sein kann. Dementsprechend sind beispielsweise aus
den Druckschriften
DE 100 58
695 oder
DE
10 2004 0123 09 A1 bereits entsprechende Wechselmodule
bzw. Signalsäulen bekannt, die über eine drahtlose
Kommunikation z. B. zu einem Handy der Bedienperson, die Betriebszustände
des technischen Gerätes bzw. den Betriebszustand der Warnleuchte übermitteln,
zum Beispiel mittels einer entsprechenden SMS oder dergleichen.
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Eine
derartige Fernüberwachung der Warnleuchtsäule
hat zwar den Praxisbetrieb bzw. die Überwachung des technischen
Gerätes verbessert, jedoch hat es sich auch gezeigt, dass
dies gerade bei großen Betriebsstätten mit mehreren
bzw. zahlreichen technischen Maschinen die zu überwachen sind
und entsprechende Signalsäulen aufweisen, nur bedingt möglich
ist bzw. die Zuordenbarkeit der angezeigten Betriebszustände
beeinträchtigt ist. Da es sich jedoch häufig um
sicherheitsrelevante Überwachungsfunktionen handelt, die
von den Signalsäulen bzw. der Warnleuchten zu erfüllen
sind, stellt dies bei der Überwachung mehrerer technischer
Geräte bzw. Warnleuchten ein erhebliches Sicherheitsrisiko
dar.
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So
ist aus der
DE 101
24 132 A1 bereits ein Netzwerk mit mehreren Maschinen bekannt,
die jeweils eine Signalsäule aufweisen, wobei die Signalsäulen über
den gemeinsamen Übertragungsweg der Maschinen in das Netzwerk
eingebunden sind. Hiermit können die Betriebszustände
der Signalsäulen zentral mittels einem Computer oder Bildschirm angezeigt
werden.
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Nachteilig
hierbei ist jedoch, dass das aus Produktionsmaschinen, Signalsäulen
und Bildschirmen bestehende Netzwerk ein einheitliches Steuerungs-
bzw. Kommunikationssystem aufweisen muss. In der Praxis existieren
jedoch neben miteinander vernetzten Maschinen, häufig auch
vereinzelte Maschinen und/oder Maschinen bzw. Maschinen-Gruppen
mit unterschiedlichen, nicht kompatiblen Bussysteme. Insbesondere
in größeren Betrieben mit zum Teil langer Historie
werden Maschinen aus unterschiedlichen Jahrzehnten bzw. Generationen
eingesetzt. Diese sind zum Teil nicht miteinander vernetzbar, um
beispielsweise eine zentrale Überwachung der Betriebszustände
oder nur mit erheblichem technischen bzw. elektronischen Aufwand
miteinander vernetzbar, um beispielsweise eine zentrale Überwachung
der Betriebszustände der Maschinen gemäß der
DE 101 24 132 A1 realisieren
zu können.
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Aufgaben und Vorteile der
Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es demgegenüber, eine Warnleuchtvorrichtung
mit wenigstens zwei Warnleuchten vorzuschlagen, wobei vor allem
die Überwachung von mehreren, unterschiedlichen technischen
Geräten mit erheblich geringerem Aufwand als beim Stand
der Technik realisierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird, ausgehend von einer Warnleuchtvorrichtung der einleitend
genannten Art, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. Durch die in den Unteransprüchen genannten
Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen
der Erfindung möglich.
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Dementsprechend
zeichnet sich eine erfindungsgemäße Warnleuchtvorrichtung
mit wenigstens zwei Warnleuchten dadurch aus, dass separat von der
ersten und/oder zweiten elektronischen Kontrollvorrichtung des ersten
und/oder zweiten technischen Gerätes und/oder separat von
der elektronischen Geräteverbindung wenigstens eine elektronische
Warnleuchten-Verbindung zur Übermittlung von Daten und/oder
Steuersignalen zwischen wenigstens zwei Warnleuchten vorgesehen
ist und dass die elektronische Warnleuchten-Verbindung wenigsten
einen Sender und/oder Empfänger zur drahtlosen Steuersignal-
und/oder Datenübertragung umfasst.
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Mit
Hilfe dieser Maßnahme können die Warnleuchten
in vorteilhafter Weise Daten und/oder Steuersignale untereinander
austauschen. Zudem können Daten und/oder Steuersignale
der wenigstens zwei Warnleuchten zu und/oder von einer weiteren,
insbesondere gemeinsam nutzbaren und/oder zentralen Komponente der
Warnleuchtvorrichtung übermittelt werden.
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Diese
erfindungsgemäßen Möglichkeiten erhöhen
vor allem die Betriebssicherheit der Warnleuchtvorrichtung bzw.
der Überwachung von mehreren technischen Geräten
und zudem eröffnen diese vollkommen neuartige Funktionalitäten,
die von der Warnleuchtvorrichtung gemäß der Erfindung
verwirklicht werden können.
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Ein
besonderer Vorteil der Erfindung ist, dass beispielsweise unterschiedlichste
Geräte wie Werkzeugmaschinen, Fahrzeuge oder dergleichen
mit jeweils unterschiedlichster Elektronik bzw. Steuerung bzw. Betriebssystemen
gemeinsam bzw. zentralisiert mittels der erfindungsgemäßen
Warnleuchtvorrichtung überwacht werden können.
Hierbei wird in vorteilhafter Weise das gemeinsame elektronische
System bzw. die gemeinsame Steuerung bzw. Kontrolle der Warnleuchten
und/oder der weiteren bzw. zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung
verwendet.
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Bei
großen Fertigungsstätten bzw. Industriehallen
ist es beispielsweise üblich, dass Maschinen z. B. aus
der Mitte des letzten Jahrhunderts mit einer nachgerüsteten
bzw. nachträglich installierten elektronischen Steuerung
ebenso anzutreffen sind, wie Maschinen aus dem Ende des letzten
Jahrhunderts mit einem speziellen elektronischen Steuerbus als auch
allerneuste, hochkomplexe, automatisiert betreibbare Maschinen mit
neuartigen Bussystemen vorhanden sind. Die Erfindung greift in vorteilhafter Weise
nicht auf die unterschiedlichsten Steuerungen oder Bussysteme etc.
dieser unterschiedlichsten zu überwachenden Maschinen zu,
sondern greift auf die Warnleuchten zu und verbindet diese gemäß der
Erfindung in vorteilhafter Weise. Dementsprechend erübrigt
sich mit Hilfe der Erfindung eine aufwendige bzw. zum Teil nahezu
nicht realisierbare Verbindung der unterschiedlichsten Maschinen
bzw. Maschinensteuerungen mittels komplexer Schnittstellen oder dergleichen.
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Gemäß der
Erfindung realisiert die Warnleuchtvorrichtung ein separates bzw.
paralleles Netzwerk. Das heißt, dass die Erfindung einen
Warnleuchten-Übertragungsweg realisiert, der separat bzw.
parallel zum Übertragungsweg der elektronischen Kontrollvorrichtungen
der technischen Geräte bzw. der elektronischen Geräteverbindung
ausgebildet ist.
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Zwar
erhält die Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung mittels entsprechender Sensoren oder dergleichen Informationen/Daten
von den zu überwachenden Geräten, aber ansonsten
ist das Warnleuchten-Netzwerk bzw. die Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung völlig unabhängig von den zu überwachenden
Geräten bzw. deren gegebenenfalls vorhandenen Vernetzung.
Hierdurch kann die erfindungsgemäße Warnleuchtvorrichtung
eine gemeinsame Kommunikationsweise bzw. ein einheitliches Bussystem
aufweisen. Dementsprechend kann die Entwicklung, Herstellung und
Realisierung bzw. Inbetriebnahme etc. standardisiert und in Bezug
auf die zu überwachenden Geräte eigenständig
erfolgen. Dies führt u. a. zu hohen Stückzahlen
bzw. zu standardisierten bzw. universellen Warnleuchten bzw. Hardware-Komponenten
und/oder Software/Programmierung etc., was wirtschaftlich von entscheidendem
Vorteil ist.
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Darüber
hinaus ist die Erfindung in unvergleichlicher Weise universell einsetzbar.
Grundsätzlich könnte die elektronische Warnleuchten-Verbindung
auch vollständig kabelgebunden realisiert werden, erscheint
jedoch wenig praxistauglich. Beispielsweise kann vor allem auch
durch die Verwendung der zumindest teilweisen drahtlosen Steuersignal-
und/oder Datenübertragung ohne großem Aufwand
einerseits große Übertragungswege z. B. in Industriehallen
etc. überbrückt und anderseits Nachrüstungen
bei bestehenden Betriebsstätten realisiert werden.
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Gerade
bei bestehenden Betriebsstätten ist es häufig
nahezu unmöglich z. B. bei einer im mittleren Bereich einer
großen Produktionshalle angeordneten Maschine separate,
längere Kabel für eine Datenübertragung
z. B. zum Büro des Produktionsleiters etc. zu installieren.
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Zudem
können durch die drahtlose Steuersignal- und/oder Datenübertragung
auch mobile Geräte mit einer Warnleuchte bzw. Signalsäule überwacht und
in das erfindungsgemäße Warnleuchten-Netzwerk
eingebunden werden. Beispielsweise können Fahrzeuge wie
Gabelstapler, Schlepper etc. eingebunden werden. Dementsprechend
können alle relevanten Geräte, deren Betriebszustände überwacht werden
sollen, mit der Erfindung vernetzt und vorzugsweise zentral erfasst
bzw. kontrolliert werden.
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Folglich
kann gemäß der Erfindung eine Vernetzung unterschiedlichster
technischer Geräte ohne großen Aufwand mit Hilfe
der vorteilhaften Warnleuchtvorrichtung realisiert werden. Dies
stellt eine erhebliche Verbesserung bei der Überwachung
mehrerer technischer Geräte bzw. mehrer Warnleuchten dar,
was vor allem auch zu einer entscheidenden Erhöhung der
Betriebssicherheit der zu überwachenden technischen Geräte
führt.
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In
einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist wenigstens eine
Anzeigeeinheit zur optischen Anzeige von wenigstens einem Betriebszustand,
insbesondere von mehreren, unterschiedlichen Betriebszuständen,
zumindest der ersten und/oder zweiten Warnleuchte vorgesehen, wobei die
elektronische Warnleuchten-Verbindung zur Übermittlung
von Daten und/oder Steuersignalen wenigstens zwischen der ersten
und/oder zweiten Warnleuchte und der Anzeigeeinheit ausgebildet
ist. Hiermit wird erreicht, dass die Anzeigeinheit an einem prominenten,
von den Warnleuchten weitestgehend unabhängigen Ort positioniert
werden kann, so dass die Überwachungsperson die Betriebszustände der
Warnleuchten besonders gut bzw. von einer zentralen Stelle aus einsehen
kann.
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Vorzugsweise
ist die Anzeigeeinheit als Signalsäule mit wenigstens einem
zumindest ein Modul-Leuchtelement umfassendes Wechselmodul ausgebildet.
Vorteilhafterweise weist die Signalsäule hierbei mehrere,
jeweils zumindest ein Modul-Leuchtelement umfassende Wechselmodule
auf. Mit Hilfe dieser Maßnahmen ist eine Übernahme
des Anzeigeprinzips der Warnleuchten, die häufig ebenfalls
als Signalsäulen ausgebildet sind, für die Anzeigesäule, insb.
für die zentrale Komponente, realisierbar. Dies verbessert
die Betriebssicherheit der Warnvorrichtung gemäß der
Erfindung, da die Bedienperson lediglich ein einheitliches Warnanzeigesystem
kennen braucht, was mögliche Verwechslungen vermeidet.
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In
einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist die zweite Warnleuchte
als das erste technische Gerät ausbildbar bzw. ausgebildet.
Hierdurch kann die erste Warnleuchte den/die Betriebszustände
der zweiten Warnleuchte optisch anzeigen. Insbesondere ist zumindest
eine dritte oder auch vierte Warnleuchte gemäß der
Erfindung vorgesehen, wobei die dritte bzw. vierte Warnleuchte als
das erste technische Gerät der ersten Warnleuchte ausbildbar
bzw. ausgebildet sind.
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Gemäß der
Erfindung kann die erste Warnleuchte und/oder die weitere, insbesondere
gemeinsam nutzbare und/oder zentrale Komponente der Warnleuchtvorrichtung
quasi die zweite, dritte, vierte, etc. Warnleuchte kopieren bzw.
zumindest einen Betriebszustand der anderen Warnleuchten mit Hilfe
der vorteilhaften elektronischen Verbindung anzeigen bzw. kopieren.
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Vorzugsweise
können bei der Verwendung von wenigsten drei oder mehr
Warnleuchten innerhalb einer Warnleuchtvorrichtung bzw. eines Warnleuchtensystems/-verbundes
jede Warnleuchte und/oder die weitere, insbesondere gemeinsam nutzbare
und/oder zentrale Komponente der Warnleuchtvorrichtung zumindest
eine der oder im Wesentlichen alle anderen Warnleuchten sowie die
weitere Komponente kopieren bzw. deren Betriebszustände
anzeigen. Hierdurch wird erreicht, dass beispielsweise mit Hilfe
einer vorteilhaften Wahlvorrichtung ausgewählt werden kann,
welche Komponente und/oder Warnleuchte bzw. deren Betriebszustände
von einer bestimmten Warnleuchte angezeigt werden soll. Das heißt,
beispielsweise an einer ersten Warnleuchte und/oder der weiteren,
insbesondere gemeinsam nutzbaren und/oder zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung
möchte eine Bedienperson den Betriebszustand einer weiter
entfernten bzw. beabstandeten dritten Warnleuchte darstellen bzw.
angezeigt bekommen. Mit Hilfe der Erfindung und ggf. einer vorteilhaften
Wahlvorrichtung wählt diese beispielsweise die dritte Warnleuchte
aus, sodass in diesem beispielhaften Fall dann die erste Warnleuchte und/oder
die weitere bzw. zentrale Komponente der Warnleuchtvorrichtung vorzugsweise
den aktuellen Betriebszustand der dritten Warnleuchte anzeigt. Entsprechend
kann dies für die weiteren, innerhalb der Warnleuchtanlage
vorhandenen Warnleuchten realisiert werden.
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Gemäß der
Erfindung ist es somit möglich, dass eine einzige Bedienperson
an einem bestimmten Ort bzw. im Bereich einer einzigen Warnleuchte und/oder
der weiteren bzw. zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung,
ohne großen Aufwand, auch die bzw. alle anderen Warnleuchten
und somit indirekt die Betriebszustände aller bzw. der
anderen zu überwachenden technischen Geräte wie
zum Beispiel CNC-Werkzeugmaschinen, Druckmaschinen, Fließbänder
etc. überwachen kann.
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Neben
der oben beschriebenen Wahlvorrichtung zur Auswahl der jeweiligen
Warnleuchte, deren Betriebszustand von einer bestimmten Warnleuchte und/oder
der weiteren bzw. zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung
angezeigt werden soll, ist darüber hinaus auch denkbar,
dass beispielsweise eine periodische Abarbeitung bzw. zeitlich hintereinander
festgelegt Anzeige der jeweiligen Warnleuchten, die in der Warnleuchtvorrichtung
integriert sind, vorgesehen werden könnte. Hierbei kann
beispielsweise auch ein vorteilhaftes ggf. separates Anzeigeelement,
wie zum Beispiel ein separates Wechselmodul und/oder eine Ziffernanzeige
etc., vorgesehen werden, womit die jeweilige Bedienperson erkennt, welche
Warnleuchte gerade von der entsprechende Warnleuchte und/oder der
weiteren bzw. zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung angezeigt bzw.
kopiert wird.
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Alternativ
oder in Kombination hierzu bzw. zum Kopieren einer Warnleuchte durch
eine bestimmte bzw. die erste Warnleuchte und/oder die weitere bzw.
zentrale Komponente der Warnleuchtvorrichtung kann auch eine besondere
Warnleuchte vorgesehen werden, die beispielsweise einen besonderen
Betriebszustand der anderen Warnleuchten und somit des technischen
Gerätes anzeigt. Das kann z. B. heißen, dass beispielsweise
die erste Warnleuchte in einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung mehrere Leuchteinheiten mit im Wesentlichen gleicher
Farbe, zum Beispiel roten Leuchteinheiten aufweist. Hiermit kann
diese erste Warnleuchte vor allem die „roten” bzw.
besonders kritischen Betriebszustände der anderen Warnleuchten
anzeigen.
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So
ist u. a. denkbar, dass in einer erfindungsgemäßen
Warnleuchtvorrichtung mit insgesamt sechs Warnleuchten eine hier
als Zentralwarnleuchte bezeichnete erste Warnleuchte beispielsweise
fünf rote Leuchteinheiten aufweist, wobei z. B. die von
unten erste Leuchteinheit der ersten weiteren Warnleuchte zugeordnet
ist und leuchtet, wenn bei der ersten weiteren Warnleuchte die entsprechende
rote Leuchteinheit leuchtet. Entsprechendes trifft für
die von unten zweite Leuchteinheit der Zentralwarnleuchte für
die zweite Warnleuchte, wie auch der dritten Leuchteinheit der Zentralwarnleuchte
für die dritte Warnleuchte usw. zu. Bei dieser Ausführungsform ist
beispielsweise keine oben erwähnte Wahlvorrichtung zum
Auswählen der jeweiligen anderen Warnleuchten notwendig.
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Besonderer
Vorteil einer derartigen Zentralwarnleuchte bzw. ersten Warnleuchte
sowie der weiteren bzw. zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung
gemäß der Erfindung ist, dass diese an einem besonderen
Platz, zum Beispiel im Eingangsbereich einer Werkshalle und/oder
im Sichtbereich des bzw. beim Hallenleiter, Meister oder dergleichen positioniert
werden kann. Hierdurch können mit Hilfe der vorteilhaften
ersten Warnleuchte bzw. Zentralwarnleuchte und/oder der weiteren
bzw. zentralen Komponente der Warnleuchtvorrichtung die (besonderen)
Betriebszustände aller bzw. der anderen Warnleuchten zentral überwacht
bzw. erfasst werden kann.
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Bei
dem zuvor genannten Ausführungsbeispiel entspricht in vorteilhafter
Weise die Anzahl der Leuchteinheiten der ersten Warnleuchte bzw.
der Zentralwarnleuchte/Signalsäule im Wesentlichen der Anzahl
an weiteren Warnleuchten.
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Beim
oben dargelegten Ausführungsbeispiel, wobei die erste Warnleuchte/Signalsäule
die anderen weiteren Warnleuchten/Signalsäulen weitestgehend
kopiert bzw. jede Warnleuchte innerhalb der Warnleuchtvorrichtung
die jeweils andere Warnleuchte weitestgehend kopieren kann, ist
in vorteilhafter Weise die Anzahl der Leuchteinheiten der ersten
Warnleuchte bzw. die Anzahl der Leuchteinheiten aller Warnleuchten
im Wesentlichen gleich.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung umfasst die Verbindung
wenigstens eine zentrale Erfassungseinheit zum Erfassen von Betriebszuständen
von wenigstens zwei verschiedenen Warnleuchten, die vorzugsweise
als die oben bereits genannte weitere bzw. zentrale Komponente der
Warnleuchtvorrichtung ausgebildet ist. Hiermit kann eine vorteilhafte
zentrale Erfassung und/oder Überwachung und/oder Kontrolle
bzw. Steuerung und/oder Auswertung und/oder Anzeige der Betriebszustände
der Leuchteinheiten und/oder der Warnleuchten realisiert werden.
Dies kann sowohl in Echtzeit bzw. zeitnah als auch zeitfern bzw.
einige Zeit später erfolgen. Dementsprechend bedeutet diese
Maßnahme eine entscheidende Verbesserung der Betriebssicherheit bei
der Überwachung von zwei oder mehreren technischen Geräten
bzw. Warnleuchten. Beispielsweise kann die zentrale Erfassungseinheit
fern ab und/oder in einem anderen Gebäude als die zu überwachenden
Geräte bzw. Warnleuchten positioniert werden.
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Vorteilhafterweise
ist die zentrale Erfassungseinheit als Computer, insbesondere als
tragbarer Computer, ausgebildet. Hierdurch kann auf handlesübliche
Komponenten zurückgegriffen werden, die vorzugsweise mittels
vorteilhafter Software und ggf. spezieller Hardwarekomponenten in
vorteilhafter Weise ausgebildet werden. Hierdurch wird eine wirtschaftlich
günstige Umsetzung der Erfindung erreicht.
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Vorzugsweise
umfasst die erfindungsgemäße Verbindung ein elektrisches
Verbindungskabel. Ein Verbinden der vorhandenen Warnleuchten/Signalsäulen
und/oder der weiteren bzw. zentralen Komponente und/oder der zentralen
Erfassungseinheit mit Hilfe eines Verbindungskabels ist vergleichsweise
einfach und kostengünstig realisierbar. Beispielsweise
kann eine Kontrolleinheit der ersten Warnleuchte mit einer Kontrolleinheit
der zweiten Warnleuchte bzw. der dritten, vierten Warnleuchte, ggf. über
die weitere bzw. zentrale Komponente und/oder die zentrale Erfassungseinheit
in vorteilhafter Weise verbunden werden.
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Alternativ
oder in Kombination hierzu können auch die einzelnen Leuchteinheiten
der unterschiedlichen Warnleuchten/Signalsäulen miteinander
bzw. über die weitere bzw. zentrale Komponente und/oder die
zentrale Erfassungseinheit, insbesondere mittels eines Verbindungskabels,
in vorteilhafter Weise verbunden werden.
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Beispielsweise
kann eine Verbindung realisiert werden, wobei jeweils mehrere Leuchteinheiten bzw.
Warnleuchten elektrisch in einem gemeinsamen Stromkreis miteinander
verschaltet sind. Vorzugsweise sind die Leuchteinheiten parallel
miteinander elektrisch verschaltet. Mit einer derart vorteilhaften
elektrischen Verschaltung wird ein einfaches Kopieren bzw.
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Übertragen
der Betriebszustände einer bestimmten Warnleuchte auf eine
andere Warnleuchte und/oder die Zentralwarnleuchte realisierbar.
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Vorteilhafterweise
umfasst die erfindungsgemäße Verbindung in vorteilhafter
Weise mehrere Sender und/oder Empfänger zur drahtlosen
Datenübertragung zwischen wenigstens zwei Warnleuchten/Signalsäulen
und/oder der weiteren bzw. zentralen Komponente und/oder der zentralen
Erfassungseinheit. Mit Hilfe einer derartigen Funkverbindung zwischen
zwei Warnleuchten und/oder der weiteren bzw. zentralen Komponente
und/oder der zentralen Erfassungseinheit bzw. zwischen nahezu allen
Teilnehmern/Komponenten des Warnleuchtennetzwerkes ist eine besonders
flexible Verbindung möglich. Hierbei entfällt
das Kabelverlegen zwischen entsprechenden Warnleuchten bzw. Leuchteinheiten.
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Gerade
die nachträgliche Installation der Erfindung in einer Werkshalle
mit mehreren technischen Geräten bzw. Maschinen, die mit
erfindungsgemäßen Warnleuchten bzw. erfindungsgemäßer Warnleuchtvorrichtung überwacht
werden sollen, ist mit Hilfe dieser drahtlosen Verbindung in vorteilhafter Weise
realisierbar.
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In
einer besonderen Weiterbildung der Erfindung umfasst die bzw. jede
Leuchteinheit wenigstens eine Kontrolleinheit zum Kontrollieren
des Betriebszustandes der Leuchteinheit mit einer adressierbaren Schnittstelle
zu einer digitalen Datenübertragungseinheit. Durch diese
Maßnahme wird erreicht, dass die Leuchteinheit leuchtet,
nicht wie bislang allgemein üblich wenn deren Energieversorgungsvorrichtung
mit elektrischer Energie beaufschlagt wird, sondern wenn die digitale
Datenübertragungseinheit adressierte Daten bzw. Daten mit
entsprechender Adresse der Leuchteinheit an die adressierbare Schnittstelle
der Leuchteinheit überträgt. Dementsprechend schaltet
bzw. verbindet die Schnittstelle in vorteilhafter Weise bei entsprechend übertragener bzw.
korrekter Adresse die elektrische Energie zu dem/den Leuchtelementen.
Dementsprechend erfolgt eine zur Energieversorgung separate Informationsübertragung.
Hierbei sind nunmehr zwei Energieleiterelemente bzw. elektrische
Versorgungskabel oder dergleichen zur Energieversorgung der einen Leuchteinheit
oder von mehreren bzw. zahlreichen Leuchteinheiten ausreichend.
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Vorteilhafterweise
sind mehrere Leuchteinheiten gemäß der Erfindung
bezüglich der Energieversorgung seriell verschaltet bzw.
ein einziger Stromkreis für eine oder mehrere Leuchteinheiten vorgesehen.
Der Betrieb der Leuchteinheit bzw. das Leuchten der Leuchteinheit
wird durch die Adressierung realisiert. Das bedeutet, dass beispielsweise
bei mehreren, z. B. acht Leuchteinheiten eine bestimmte Leuchteinheit
leuchtet, wenn die zugehörige Adresse, die mittels der
digitalen Datenübertragungseinheit zu der adressierbaren
Schnittstelle übermittelt wird und mit einer in vorteilhafter
Weise festgelegten Adresse der bestimmten Schnittstelle bzw. Leuchteinheit übereinstimmt.
Entsprechend schaltet bzw. verbindet die Schnittstelle das Leuchtelement
der Leuchteinheit mit der Energieversorgung.
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Im
Fall, dass die mittels der Datenübertragungseinheit übermittelte
Adresse nicht mit der festgelegten Adresse der Leuchteinheit übereinstimmt, schaltet
die Schnittstelle der entsprechenden Leuchteinheit nicht. Das heißt,
es wird keine Verbindung zwischen dem Leuchtelement und der Energieversorgung
hergestellt.
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In
einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist im Wesentlichen
jeder der Warnleuchten/Signalsäulen und/oder der Leuchteinheiten
und/oder der weiteren bzw. zentralen Komponente und/oder der zentralen
Erfassungseinheit zumindest eine Adresse und/oder ein Code zugeordnet.
Mit Hilfe einer derartigen Adressierung bzw. Kodifizierung der einzelnen,
in der Warnleuchtvorrichtung vorhandenen Komponenten bzw. Teilnehmer,
d. h. Warnleuchten/Signalsäulen, Leuchteinheiten etc.,
ist eine eindeutige bzw. vorteilhafte Zuordnung umsetzbar. Dies ist
gerade bei einer drahtlosen Datenübertragung bzw. Verbindung
von besonderem Vorteil.
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Gemäß der
Erfindung kann beispielsweise eine Adressierung der Leuchteinheiten
realisiert werden, indem beispielsweise eine zumindest zweistellige
Ziffer bzw. Kodifizierung realisiert wird, wobei z. B. die erste
Ziffer die jeweilige Warnleuchte bezeichnet und die zweite Ziffer
die Nummer der jeweiligen Leuchteinheit dieser Warnleuchte bezeichnet.
Alternative Adressierungen bzw. Kodifizierung sind ebenso denkbar.
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In
einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist mindestens ein elektrischer
Datenspeicher, insbesondere der zentralen Erfassungseinheit bzw.
des Computers, zur Speicherung der Betriebszustände zumindest
einer der Warnleuchten und/oder der Leuchteinheiten vorgesehen.
Mit Hilfe eines derart vorteilhaften Datenspeichers können
beispielsweise statistische Auswertungen u. a. für einen
bestimmten Betriebszeitraum, wie beispielsweise einem Monat oder
einem Jahr, in vorteilhafter Weise realisiert werden. Beispielsweise
können Stillstandzeiten der zu überwachenden technischen
Geräte entsprechend berechnet bzw. ermittelt werden. Hierbei
können die abgespeicherten Betriebszustände in
vorteilhafter Weise aufsummiert bzw. akkumuliert und insbesondere
dargestellt werden.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine Visualisierungseinheit zur visuellen Anzeige
der Betriebszustände zumindest einer der Warnleuchten/Signalsäulen
und/oder der Leuchteinheiten vorgesehen. Insbesondere ist die Visualisierungseinheit
als Bildschirm ausgebildet und/oder neben/zusätzlich zur
als Signalsäule ausgebildeten Anzeigeeinheit vorgesehen. Mit Hilfe
einer derart vorteilhaften visuellen Darstellung ergeben sich völlig
neue Möglichkeiten der zentralen Überwachung bzw.
Fernüberwachung von mehreren Warnleuchten.
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Darüber
hinaus können gerade auch mit der Visualisierungseinheit
die visuellen Darstellungen der abgespeicherten Betriebszustände
bzw. statistisch ausgewerteten Betriebszustände realisiert
werden.
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Vorzugsweise
ist die Visualisierungseinheit zur Visualisierung aller Warnleuchten/Signalsäulen und/oder
Leuchteinheiten und/oder Verbindungen und/oder der weiteren bzw.
zentralen Komponente und/oder der zentralen Erfassungseinheit ausgebildet.
Hiermit wird in vorteilhafter Weise eine Gesamtüberwachung
aller beteiligten Komponenten bzw. Warnleuchten/Leuchteinheiten
in vorteilhafter Weise möglich. Dies ist insbesondere für
einen Werksleiter, Meister, Geschäftsführer oder
dergleichen von besonderem Vorteil, um beispielsweise die einzelnen Warnleuchten
und somit die einzelnen technischen Geräte wie Maschinen,
insbesondere Werkzeugmaschinen oder dergleichen, zentral bzw. gemeinsam zu
erfassen, gegebenenfalls mit Hilfe der vorteilhaften Speicherung
zeitversetzt anzuschauen bzw. zu kontrollieren und/oder statistische
Berechnungen durchzuführen und in vorteilhafter Weise darzustellen.
Hiermit lässt sich eine Optimierung des Betriebs der zu überwachenden
technischen Geräte in neuartiger Weise realisieren.
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Zur
Anzeige bzw. Abspeicherung und Berechnung von statistischen Auswertungen
oder dergleichen, sind insbesondere der Computer, vorzugsweise ein
Notebook, ein sogenannter PDA, aber auch ein Handy oder sonstige
tragbare elektronische Medien von besonderem Vorteil.
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Gerade
bei der Verwendung von Computern, Notebooks, PDA oder dergleichen
umfasst die erfindungsgemäße elektronische Verbindung
diese elektronischen Geräte. Beispielsweise sind derartige elektronische
Geräte über vorteilhafte bzw. handelsübliche
Schnittstellen in die Warnleuchtvorrichtung eingebunden bzw. integriert.
Hierbei können zum Beispiel sogenannte Bussysteme verwendet
werden wie zum Beispiel USB, RS232, Ethernet etc., aber auch drahtlose
Kommunikationssysteme wie Bluetooth etc. Gemäß der
Erfindung kann ein komplexes Netzwerk mit mehreren Warnleuchten
und/oder der weiteren bzw. zentralen Komponente und/oder der zentralen
Erfassungseinheit sowie gegebenenfalls Computern, Handys, PDA oder
dergleichen realisiert werden, die die Anzeige der Betriebszustände
unterschiedlichster Warnleuchten ermöglichen.
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Grundsätzlich
kann eine Warnleuchte der erfindungsgemäßen Warnleuchtvorrichtung
neben zumindest einer Leuchteinheit auch weitere Einheiten wie z.
B. akustische, einen Sensor etc. aufweisende Einheiten bzw. Module
umfassen. Deren Betriebszustände bzw. Signale können
in vorteilhafter Weise entsprechend den oben dargelegten Ausführungen wie
die Betriebszustände der Leuchteinheiten behandelt bzw. übermittelt
und ggf. dargestellt werden. Hiermit können weitere Funktionen
der Warnleuchten in vorteilhafter Weise realisiert werden.
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In
Bezug zur Erfindung ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Warnleuchtvorrichtung
bzw. das gemäß der Erfindung realisierbare Warnleuchten-Netzwerk
neben bzw. parallel/separat zu einer gegebenenfalls vorhandenen
Vernetzung der zu überwachenden technischen Geräte,
insb. Produktions- und/oder Werkzeugmaschinen, und/oder der internen,
d. h. Kontroll-/Steuerungs-System bzw. Bussystem bzw. Netz der Maschine,
verwirklicht ist. Dies ermöglicht einen flexiblen und unabhängigen
Einsatz der Erfindung, ohne auf die zahlreichen, zum Teil in einer
Produktionshalle vorhandenen unterschiedlichen Netzwerke bzw. Bussysteme
der Produktionsmaschinen etc. abgestimmt bzw. abgeglichen werden
zu müssen.
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Ausführungsbeispiel
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend näher
erläutert.
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Im
Einzelnen zeigt:
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1 eine
schematisch dargestellte erste Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung mit drei Signalsäulen,
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2 eine
schematisch dargestellte zweite Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung mit fünf Warnleuchten und einer Zentralwarnleuchte
und
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3 eine
schematische Darstellung einer dritten Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung mit fünf Warnleuchten und einer zentralen Computerüberwachung.
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In 1 sind
drei Warnleuchten als Signalsäulen 1 mit jeweils
Wechselmodulen 2 dargestellt, wobei eine der Signalsäulen
mittels Antennen 11 drahtlos mit einer der beiden anderen
Signalsäulen 1 verbunden ist. Die Signalsäulen 1 werden
oben mittels eines Deckels 3 abgeschlossen. Am lediglich sehr
schematisch dargestellten technischen Gerät bzw. dem zu überwachenden
technischen Gerät wie einer Werkzeugmaschine 30 oder
dergleichen werden die Signalsäulen 1 jeweils
mit einem Sockel 4 befestigt. Die Betriebszustände des
nicht näher dargestellten technischen Gerätes 30 werden über
ein Kabel 5 der Signalsäule 1 zugeführt.
Hierbei erfolgt die Kommunikation zwischen dem zu überwachenden technischen
Gerät 30 und der Signalsäule 1 (nicht näher
dargestellt) vorzugsweise in bislang üblicher Weise mittels
einer Steuerung 32 der Maschine 30. Jedoch ist
auch eine adressierte Übermittlung der jeweiligen Betriebszustände
für vorteilhaft adressierte Wechselmodule 2 realisierbar.
Diese Variante ist gerade bei der Verwendung eines internen Bussystems innerhalb
der Signalsäule 1 von besonderem Vorteil.
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Die
beiden zu überwachenden Geräte bzw. Maschinen 30 der
vorderen Signalsäule sind beispielhaft mittels einer Maschinen-Verbindung 31 elektrisch
miteinander verbunden bzw. vernetzt. Die dritte, d. h. hintere Signalsäule 1 überwacht
eine einzelne Maschine 30, die nicht mit den andern Maschinen 30 vernetz
ist und ggf. als mobile Maschine oder Fahrzeug ausgebildet sein
kann.
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Gemäß der
Erfindung sind die Signalsäulen 1 somit separat
bzw. parallel zu den Maschinen 30 vernetzt bzw. untereinander
verbunden, um Daten- bzw. Steuersignale austauschen zu können.
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Darüber
hinaus weist die Warnleuchtvorrichtung gemäß 1 eine
Verbindung 6 zur Daten- bzw. Signalübertragung
zwischen zwei der Warnleuchten bzw. Signalsäulen 1 gemäß der
Erfindung auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die einzelnen Leuchteinheiten bzw. Wechselmodule 2 mit
jeweils einem elektrischen Kabel bzw. der Verbindung 6 miteinander
verbunden.
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Weiterhin
ist dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 zu
entnehmen, dass die unterste Leuchteinheit bzw. das unterste Wechselmodul 2 der
linken, vorderen Warnleuchte bzw. Signalsäule 1 als
auch das unterste Wechselmodul 2 der rechten, vorderen Warnleuchte
bzw. Signalsäule 1 leuchtet bzw. Licht 7 aussendet.
Dementsprechend handelt es sich beim dargestellten Zustand um ein
Kopieren der Betriebszustände der ersten Signalsäule 1 mit
dem Betriebszustand der zweiten Signalsäule 1.
Ohne nähere Darstellung kann hierbei eine vorteilhafte
Wahlvorrichtung vorgesehen werden, um die jeweilige Signalsäule 1 z.
B. in einem ersten Betriebsmodus mittels des Kabels 5 zur
Darstellung des Betriebszustandes des zu überwachenden
technischen Gerätes wie der Maschine bzw. Werkzeugmaschine
oder dergleichen zu betreiben oder in einem zweiten Betriebsmodus
mittels der Verbindung 6 oder mittels der drahtlosen Verbindung über
die Antennen 11 zur Darstellung des Betriebszustandes der
anderen bzw. zweiten Warnleuchte bzw. Signalsäule 1 zu
betreiben (wie in 1 beispielhaft abgebildet).
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In 2 ist
eine weitere bzw. zweite Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung schematisch dargestellt, wobei insgesamt fünf
Signalsäulen 1 vorgesehen sind. Vier von diesen
sind jeweils über ein Kabel 5 mit dem entsprechenden
zu überwachenden technischen Gerät 20, 30 wie
einer Werkzeugmaschine 30 oder dergleichen bzw. dessen
eigene Steuerung 32 in vorteilhafter Weise verbunden sind.
Eine Signalsäule 1 ist gemäß der
Erfindung drahtlos mittels Antennen 11 mit der zentralen
Signalsäule 8 verbunden. Bei den unterschiedlichsten
technischen Geräten handelt es sich um unterschiedlichste
Maschinen 20, 30, die ihre jeweiligen Betriebszustände jeweils über
das entsprechende Kabel 5 der jeweiligen Signalsäule 1 übermitteln.
Zwei der Maschinen 30 bzw. deren Steuerung 32 sind
mittels einer Maschinen-Verbindung 31 miteinander vernetzt
bzw. verbunden und zwei der Maschinen 30 sind nicht mit den
anderen vernetzt. Zudem handelt es sich im dargestellten Beispiel
bei einer der Maschinen 30 um ein Fahrzeug 20 wie
z. B. ein Transportschlepper oder dergleichen, das ebenfalls eine eigene
elektronische Steuerung 22 oder internes Bussystem aufweist.
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Neben
den fünf jeweils mit römischen Ziffern beschrifteten
Signalsäulen 1 ist eine zentrale Signalsäule 8 bzw.
Zentral-Signalsäule 8 vorgesehen, die neben einem
Deckel 3 bzw. einem eine Funkantenne 11 aufweisenden
Sockel 4, hier insgesamt fünf Wechselmodule 2 umfasst.
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Die
in 2 neben den Wechselmodulen 2 dargestellten
römischen Ziffern, sollen lediglich die jeweilige Zuordnung
des jeweiligen Wechselmoduls 2 der Zentral-Signalsäule 8 zur
jeweiligen Signalsäule 1 mit der entsprechenden
römischen Ziffer veranschaulichen.
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Im
Ausführungsbeispiel gemäß 2 umfasst
die Zentralsignalsäule 8 beispielsweise fünf
rote Wechselmodule 2, die z. B. nur leuchten bzw. Licht 7 aussenden,
in dem Fall, dass auch die rote Leuchteinheit 2 bzw. das
rote Wechselmodul 2 der jeweils zugeordneten Signalsäule 1 leuchtet.
Es wird beispielhaft angenommen, das jeweils oberste Wechselmodul 2 einer
Signalsäule 1 wäre das rote Wechselmodul 2,
das einen besonders kritischen Betriebszustand des jeweils zu überwachenden
technischen Gerätes 20, 30 anzeigt.
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2 ist
nun zu entnehmen, dass die Signalsäule 1 mit der
römischen Ziffer V sich in einem derartigen Betriebszustand
befindet, dass das oberste Wechselmodul 2 Licht 7 aussendet.
Gemäß der Erfindung zeigt die Zentralsignalsäule 8 entsprechend einen
Betriebszustand an, wobei das entsprechende Wechselmodul 2 mit
der römischen Ziffer V, das heißt im dargestellten
Beispiel das oberste Wechselmodul 2, Licht 7 bzw.
rotes Licht 7 aussendet. Somit kann eine Bedienperson im
Sichtbereich der Zentral-Signalsäule 8 sehr einfach
erkennen, dass die Signalsäule 1 mit der Ziffer
V, die zum Teil sehr weit, z. B. hundert Meter oder mehr oder in einem
anderen Gebäude, von der Zentral-Signalsäule 8 beabstandet positioniert
ist, einen kritischen Zustand des zu überwachenden Gerätes
anzeigt.
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Zugleich
kann 2 entnommen werden, dass die Warnleuchten bzw.
Signalsäulen 1 mit den römischen Ziffern
I bis IV sich jeweils in einem Betriebszustand befinden, wobei das
unterste, zum Beispiel das grüne Wechselmodul 2,
Licht 7 aussendet. Dementsprechend leuchten die Leuchteinheiten
bzw. Wechselmodule 2 der Zentralsignalsäule 8 nicht,
die entsprechend den Signalsäulen 1 mit den römischen Ziffern
I bis IV zugeordnet sind.
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Auch
das zweite Ausführungsbeispiel gemäß 2 weist
eine elektrische Kabelverbindung 6 und eine drahtlose Verbindung über
die Antenne 11 auf. Hierbei ist jedoch die Verbindung 6 beispielhaft zwischen
dem Sockel 4 der Zentralsignalsäule 8 und den
Sockeln 4 der Signalsäulen 1 realisiert.
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Die
Zentralsignalsäule 8 kann als sogenannter Master
und die anderen Warnleuchten bzw. Signalsäulen 1 können
als sogenannte Slaves ausgebildet und betrieben werden.
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In 3 ist
ein weiteres, drittes Ausführungsbeispiel gemäß der
Erfindung dargestellt, wobei wiederum fünf Signalsäulen 1 mit
römischen Ziffern I bis V gekennzeichnet sind. Zudem ist
ein zentraler Computer 9 vorgesehen, der einen Bildschirm 10 zur
Anzeige der Betriebszustände der Signalsäulen 1 umfasst.
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Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine
elektrische Verbindung gemäß der Erfindung, die
vollständig drahtlos bzw. über Funk mittels Antennen 11 erfolgt.
Beispielsweise umfassen die Sockel 4 der Signalsäulen 1 mit
den römischen Ziffern I, II sowie V jeweils die Antenne 11.
Dagegen weisen die Signalsäulen mit den römischen Ziffern
III und IV jeweils ein als Wechselmodul ausgebildetes Funkmodul 12 mit
der Antenne 11 auf.
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Dagegen
bilden die zu überwachenden Maschinen 30 zwei
zum Warnleuchten-Netzwerk separat ausgebildete Netzwerke, die über
Kabelverbindungen 31 entsprechend kommunizieren. Eines
der beiden Maschinen-Netze umfasst hierbei eine Maschinenzentrale 33,
die drei der Maschinen 30 unter Einbeziehung der internen
Maschinen-Steuerungen 32 zentral steuert.
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Den
Signalsäulen 1 gemäß 3 ist
gemeinsam, dass jeweils drei Leuchteinheiten bzw. Wechselmodule 2 zum
Anzeigen von entsprechend unterschiedlichen Betriebszuständen
nicht näher dargestellter technischer Geräte wie
Werkzeugmaschinen oder dergleichen vorgesehen sind.
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Darüber
hinaus kann auch ein sogenannter Router 13 mit einer Antenne 11 vorgesehen
werden, der beispielsweise zwischen dem Computer 9 und besonders
weit entfernten Signalsäulen 1 angeordnet werden
kann, um größere Funkstrecken in vorteilhafter
Weise zu überbrücken. Gegebenenfalls können
einem Router 13 mehrere Signalsäulen 1 zugeordnet
werden, für die der Router 13 entsprechende Funksignale
an den Computer 9 übermittelt.
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Beispielsweise
kann die Antenne 11 des Computers 9 als separates
Bauteil ausgebildet werden, das insbesondere mittels einer Steckverbindung wie
einem USB-Stecker oder dergleichen, mit dem Computer 9 verbunden
werden kann. Mit Hilfe einer vorteilhaften Software auf dem Computer 9 kann
die zentrale Erfassung, Überwachung und Darstellung der
Warnleuchten 1, 8 bzw. der vorhandenen Komponenten,
d. h. die Netztopologie, bzw. aktuelle oder vergangene Betriebszustände
in vorteilhafter Weise realisiert werden. Hiermit kann auch z. B.
mittels einem Datenspeicher des Computers 9 eine statistische
Auswertung und Visualisierung insbesondere chronologisch abgespeicherter
Betriebszustände über einen gewünschten
Zeitraum wie ein Monat, Jahr etc. verwirklicht werden.
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Grundsätzlich
kann bei allen dargestellten bzw. beschriebenen Beispielen der Erfindung
eine vorteilhafte bidirektionale Kommunikation zwischen den Warnleuchten 1,
Leuchteinheiten 2, Zentralsignalsäulen 8,
Routern 13, Computern 9 etc. vorgesehen werden.
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Gerade
bei der Verwendung von Funkmodulen 12 bzw. Funkantennen 11 zur
drahtlosen Verbindung 6 der Signalsäulen 1 mit
dem Computer 9 bzw. untereinander zwischen den Warnleuchten 1 ist
eine Kodifizierung bzw. Adressierung der Signalsäulen 1 bzw.
Leuchteinheiten bzw. Wechselmodule 2 von besonderem Vorteil.
Hierbei kann in vorteilhafter Weise eine interne Busadressierung
bzw. ein internes Bussystem innerhalb der Signalsäule 1 und/oder
innerhalb der Warnleuchtvorrichtung gemäß der
Erfindung vorgesehen werden. Dieses interne Bussystem kann weitgehend
unabhängig von den unterschiedlichen zu überwachenden
technischen Geräten wie Werkzeugmaschinen etc. realisiert
werden.
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Im
Ausführungsbeispiel gemäß 3 kann beispielsweise
der zentrale Computer 9 sowohl Daten bzw. Betriebszustände
einer Signalsäule 1, zum Beispiel mit der römischen
Ziffer I empfangen und gegebenenfalls an eine andere Signalsäule 1 zum
Beispiel römische Ziffer II weiterleiten, sodass nunmehr für
einen besonderen Anwendungsfall die Signalsäule 1 mit
der römischen Ziffer II den Betriebszustand der Signalsäule 1 mit
der römischen Ziffer I anzeigt bzw. darstellt. Entsprechend
ist gemäß der Erfindung eine Verbindung zwischen
den Signalsäulen 1 des dargestellten Warnleuchtensystems
vorhanden, in der der Computer integriert ist. Entsprechend kann auch
der Router 13 eingesetzt werden, ohne dass beispielsweise
der zentrale Computer 9 in besonderer Weise in diese Kommunikation
involviert ist.
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Generell
kann die Warnleuchtvorrichtung neben den dargestellten Komponenten
vor allem unter Verwendung von drahtlosen Verbindungen bzw. Antennen 11 ein
bzw. die Betriebszustände der Warnleuchten 1, 8 an
ein separates Zusatzgerät übermitteln, wie beispielsweise
einem Handy, einem mobilen PDA, einem tragbaren Computer bzw. Notebook oder
dergleichen. Bei der Verwendung einer vorteilhaften drahtlosen Kommunikation
kann beispielsweise auf bereits bekannte drahtlose Übertragungssysteme
wie GSM, UMTS, WLAN, BLUETOOTH, ZigBee oder andere zurückgegriffen
werden.
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Grundsätzlich
ist gemäß der Erfindung von Vorteil, dass vor
allem bei Verwendung eines als Funkmodul 12 ausgebildeten
Wechselmoduls 12, herkömmliche Signalsäulen 1,
die im Wesentlichen aus Wechselmodulen aufgebaut sind/wurden, ohne großem
Aufwand nachgerüstet bzw. aufgerüstet werden können,
so dass mehrere Signalsäulen 1, 8 ein vorteilhaftes
Warnleuchten-Netzwerk bilden. Hierbei braucht das Warnleuchten-Netzwerk
nicht auf die interne Kommunikation des zu überwachenden
Gerätes 20, 30 abgestimmt werden. In
der Praxis sind häufig innerhalb einer Produktionsstätte
bzw. Maschinenhalle etc., mehrere, unterschiedliche interne Maschinen-Kommunikationssysteme,
vernetzt oder nicht- bzw. nur teilweise vernetzt, anzutreffen. Gemäß der
Erfindung ist es nun möglich, ohne großen Aufwand
(ohne spezielle Software und Hardware) eine separate bzw. parallele
Kommunikation bzw. Vernetzung der Warnleuchten/Signalsäulen 1, 8 aufzubauen.
Dieses Warnleuchten-Netzwerk ist in wenigen Minuten, z. B. durch
Einbau des Funkmoduls 12, und Aufspielung einer Software
auf einen Computer 9 realisierbar.
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Dagegen
muss beim Stand der Technik gemäß der
DE 101 24 132 eine auf
die Kommunikation der Maschinen abgestimmte bzw. abgeglichenes Kommunikation
entwickelt und installiert werden, wofür im Allgemeinen
aufwendig zu realisierende Schnittstellen entwickelt werden müssten.
Demzufolge benötigt der Aufbau einer derartigen Netzwerkstruktur
sehr großen entwicklungstechnischen, Hardware- und Software-
als auch Zeit-Aufwand, was zudem wirtschaftlich ungünstig
ist.
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- 1
- Signalsäule
- 2
- Wechselmodul
- 3
- Deckel
- 4
- Sockel
- 5
- Kabel
- 6
- Verbindung
- 7
- Licht
- 8
- Zentral-Signalsäule
- 9
- Computer
- 10
- Bildschirm
- 11
- Antenne
- 12
- Funkmodul
- 13
- Router
- 20
- Fahrzeug
- 22
- Steuerung
- 30
- Maschine
- 31
- Verbindung
- 32
- Steuerung
- 33
- Maschinenzentrale
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19513983
A1 [0002]
- - DE 10058695 [0005]
- - DE 102004012309 A1 [0005]
- - DE 10124132 A1 [0007, 0008]
- - DE 10124132 [0084]