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DE102009050217A1 - Abdeckung für Schwimmbecken - Google Patents

Abdeckung für Schwimmbecken Download PDF

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DE102009050217A1
DE102009050217A1 DE200910050217 DE102009050217A DE102009050217A1 DE 102009050217 A1 DE102009050217 A1 DE 102009050217A1 DE 200910050217 DE200910050217 DE 200910050217 DE 102009050217 A DE102009050217 A DE 102009050217A DE 102009050217 A1 DE102009050217 A1 DE 102009050217A1
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pool
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    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
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    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
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    • E04H3/165Gymnasiums; Other sporting buildings for swimming having movable parts
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04H4/10Coverings of flexible material
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckung für Schwimmbecken und Pools, mit der die Wasseroberfläche ganz oder teilweise überspannt werden kann, die Abdeckung aus in ihrer Längsrichtung verstellbaren, verschiebbaren Elementen besteht, welche mit einer Abdeckung bestückt sind, bei der die Abdeckung als eine faltbare Abdeckung 1 ausgebildet ist, welche aus mehreren zueinander verschiebbaren sowie schwenkbaren Dachbögen 2, aus Zugstangen 4 und einer auf den Dachbögen 2 aufliegenden Abdeckfolie 3 besteht, die Dachbögen 2 sowie die Zugstangen 4 aus einem Faserverbundwerkstoff gefertigt sind, endseitig ist jede Zugstange 4 mit einer Presshülse 6 ausgebildet, zu denen die Dachbögen 2 paarweise Aufnahme finden und auf jeder Presshülse 6 ist eine Laufrolle 5 und eine Führungsrolle 7 angeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für Schwimmbecken, Pools oder Teiche, mit der die Wasseroberfläche in ihrer Gesamtheit oder teilweise überspannt werden kann.
  • Derartige Überdachungen werden eingesetzt, um das in dem Schwimmbecken und Pool oder auch Teichen befindliche Wasser vor Verunreinigungen zu schützen, die durch anfallendes Laub, Tannennadeln, Staub und andere unerwünschte Feststoffe hervorgerufen werden und die Wasserqualität somit wesentlich negativ beeinflussen. Gleichfalls werden derartige Abdeckungen für Schwimmbecken verwendet, um einen Schutz zu haben, dass weder Kinder oder andere Personen in diese Gewässer stürzen können. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Kinder, die noch nicht schwimmen können, oder auch erwachsene Nichtschwimmer, nicht in diese Wasserbecken oder Pools stürzen sollen. Ein weiterer Grund zur Abdeckung derartiger Wasseroberflächen liegt darin begründet, dass kein ungewollter Wasserzulauf, beispielsweise bei Regen, stattfinden kann, oder diese Abdeckungen auch den Zweck erfüllen sollen, zum einen die gewünschte Wassertemperatur zu erhalten und zum anderen durch die Faltbarkeit/die Verschiebung der Abdeckung auch eine notwendige Luftzirkulation bzw. Belüftung des Wassers gegeben sein soll.
  • Aus dem Stand der Technik sind mehrere Lösungen von Überdachungstypen für Schwimmbecken/Pools bekannt, die allgemein als Niedrigschutzdächer bezeichnet werden. Diese Überdachungen bestehen aus einzelnen Überdachungselementen, die auf einer Bewehrung aufliegen, die aus zwei Querbögen gebildet wird und durch Längstraversen mit zwei parallelen Längskanten verstrebt ist, von denen zumindest eine gelenkig im Verhältnis zum Rand des Beckens des Pools/Schwimmbeckens montiert ist. Damit soll erreicht werden, dass das entsprechende Element von einer geschlossenen Position zu einer halboffenen Position verbracht werden kann.
  • Hier sei auf die DE 602 20 159 T2 verwiesen, mit der eine Lösung zur Poolüberdachung bekannt geworden ist, welche aus zueinander verschiebbaren Überdachungselementen besteht, bei der ein Teil oder auch zwei Teile des jeweiligen Überdachungselementes mit seitlichen Öffnungen ausgebildet sind und ferner beschrieben ist, dass die Überdachungselemente zum Rand des Schwimmbeckens bzw. des Pools über ihrem jeweiligen Aufliegerand auf dem Schwimmbeckenrand bzw. Pool aufliegen und befestigt werden können.
  • Eine Abdeckeinrichtung für ein Schwimmbecken der genannten Art ist gleichfalls mit der EP 1 203 859 B1 bekannt geworden, welche mit einer Abdeckung ausgebildet ist, die von einer Wickelwelle abwickelbar sowie auf diese aufwickelbar ist, welche sich über eine Seite des Schwimmbeckens erstreckt, wobei eine aus mehreren teleskopartig ineinander schiebbaren Teilstücken gebildete Überdachung des Schwimmbeckens vorgesehen ist, wobei die Endlagen der Wickelwelle an einem der Teilstücke der Überdachung festgelegt sind, das jeweils ein stirnseitiges Ende der Überdachung bildet. Soll die Gesamtheit der Überdachung hergestellt werden, wird die Wickelwelle in Funktion gesetzt und je nach Positionsrichtung werden die einzelnen ineinander verschiebbaren Teilstücke der Überdachung ineinander geschoben oder auseinander gezogen.
  • Eine weitere Lösung zur Abdeckung eines Schwimmbeckens oder eines Teiles, mit der die Wasseroberfläche ganz oder teilweise überspannt werden kann, beschreibt die DE 199 37 398 A1 , bei der die Abdeckvorrichtung ein Scherengitter ist, bei dem zumindest ein Teil der längskörperartigen Elemente derart miteinander verbunden ist, dass ihre Wickellage und/oder ihr Abstand durch Scherungsbewegungen veränderbar ist. Es wird ferner beschrieben, dass zwei parallel zueinander angeordnete Randprofile durch mehrere Reihen von Elementen, die an ihren Enden gelenkig miteinander und mit den Randprofilen verbunden sind, besteht, wobei durch eine Abstandsveränderung der Randprofile die Elemente gegeneinander in einer Ebene verschwenkbar sind.
  • Die vorgestellten Lösungen erfüllen wohl den Zweck der Abdeckung einer Wasseroberfläche von Schwimmbecken, Pools oder Teichen, sind allerdings in ihren Ausführungen sehr aufwändig, was gleichfalls hohe finanzielle Aufwendungen zu deren Herstellung begründet.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung für Schwimmbecken, Pools oder Teiche bereitzustellen, welche in der Herstellung und der Montage kostengünstig ist, sich durch eine einfache Bedienung auszeichnet und dem Benutzer einen wirtschaftlichen Vorteil bietet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungen und besondere Gestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • So wurde gemäß der Erfindung eine faltbare Abdeckung geschaffen, welche eingesetzt werden kann zum Abdecken von Schwimmbecken oder Pools, aber gleichfalls auch Verwendung finden kann für die Abdeckung von Teichen. Bei der Abdeckung von Schwimmbecken bzw. Pools geht es insbesondere darum, diese vor unerwünschtem Zulauf und Verlust von Wasser, vor Verunreinigungen und Wärmeverlusten zu schützen.
  • Weitere Anwendungsmöglichkeiten der vorgestellten Erfindung liegen in der Herausbildung und dem Aufbau von Partyzelten sowie der Abdeckung von landwirtschaftlichen Flächen oder Gartenbeeten.
  • Die vorgestellte faltbare Abdeckung besteht aus einer Stützkonstruktion, welche gebildet wird durch eine Vielzahl von Dachbögen, die paarweise an ihren jeweiligen Enden in Presshülsen eingesetzt sind, welche wiederum beidseitig auf einer Zugstange angeordnet sind. Dabei erfolgt die Anordnung der Dachbögen zu der Zugstange derart, dass die in einer Presshülse eingesetzten beiden Dachbögen jeweils zum benachbarten Dachbogen im oberen Bereich der Dachbögen miteinander verbunden sind, so dass beim seitlichen Verschieben der faltbaren Abdeckung die einzelnen Stützelemente, gebildet aus den Dachbögen und den Zugstangen, in Längsrichtung der Abdeckung auseinander oder zueinander verschoben werden können, je nach gewünschter Position der faltbaren Abdeckung zum abzudeckenden Objekt.
  • Dies wird dadurch ermöglicht, dass die einzelnen Zugstangen mit Laufrollen ausgebildet sind, die gleichfalls auf den Presshülsen der Zugstange angeordnet sind und auf den Presshülsen umlaufen können.
  • Zur Führung der faltbaren Abdeckung zu einem Schwimmbecken ist die faltbare Abdeckung mit seitlichen Führungsrollen ausgebildet, die analog der Laufrollen zu den Zugstangen verbunden sind. Dies derart, dass die einzelnen Führungsrollen in Stabachsen drehbar gelagert sind und diese Stabachsen mit den Presshülsen einer jeden Zugstange verbunden sind. Die Stabachsen sind dabei so zu der jeweiligen Presshülse verbunden, dass bei Längsbewegung der faltbaren Abdeckung die jeweilige Führungsrolle zur inneren Seitenfläche des Beckenrandes verfahren bzw. geschwenkt werden oder beim Zusammenschieben der faltbaren Abdeckung die Führungsrollen aus dem Schwimmbeckenbereich herausgeschwenkt werden.
  • Dies hat zum einen den Vorteil, dass, wenn die faltbare Abdeckung ausgezogen werden soll, diese eine seitliche Führung besitzt, da die Führungsrollen an den Seitenwänden des Schwimmbeckens entlang gleiten und somit die faltbare Abdeckung in Querrichtung gegen Verschieben sichern. Zum anderen ist gewährleistet, dass, wenn die faltbare Abdeckung zusammen geschoben werden soll, um das Schwimmbecken für die Benutzung herzurichten, die Führungsrollen bei der Bewegung der faltbaren Abdeckung in ihre Endposition, der zusammen geschobenen Position, aus dem Schwimmbeckenbereich herausgeschwenkt werden und somit hier keine störenden Elemente im Schwimmbecken vorhanden sind, so eine freie ungestörte Benutzung des gesamten Schwimmbeckens gegeben ist und Störungen oder Verletzungsmöglichkeiten durch irgendwelche Führungselemente vermieden und ausgeschlossen werden.
  • Komplettiert wird die faltbare Abdeckung durch eine Abdeckfolie, die auf den Dachbögen zur Auflage kommt und welche im oberen Bereich der Dachbögen, der Verbindungsstelle zwischen zwei benachbarten Dachbögen zu diesen verbunden ist und seitlich ist die Abdeckfolie in gleitender Weise an den Zugstangen befestigt.
  • Die Befestigung der Abdeckfolie, welche vorzugsweise aus einem transluzidem Material hergestellt ist, erfolgt in den oberen Bereichen der Dachbögen beispielsweise über einen Klettverschluss und die seitliche Befestigung der Abdeckfolie zu den Zugstangen erfolgt über an der Abdeckfolie vorgesehene Befestigungshaken, die in einfacher Art und Weise seitlich zu den Dachbögen/Zugstangen befestigt bzw. eingehakt werden können.
  • Neben der transluziden Ausbildung der Kunststofffolie kann diese natürlich auch aus anderen Folienarten oder Kunststoffarten hergestellt sein, wobei es vorteilhaft ist, eine Materialart zu verwenden, die elastische Eigenschaften besitzt, damit beim Auseinanderfahren bzw. beim Ineinanderfahren der faltbaren Abdeckung diese in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt wird.
  • Ferner können vorteilhafterweise für die Abdeckfolien auch Materialien mit reflektierenden Eigenschaften verwendet werden, was sich positiv auf die Wasserqualität im abzudeckenden Objekt auswirkt.
  • Soll die faltbare Abdeckung entfaltet werden, kann diese faltbare Abdeckung mittels Hand in die gewünschte Position zu dem Schwimmbecken, Pool oder einem anderen Objekt herausgezogen werden. Demgegenüber, wenn die faltbare Abdeckung in ihre Ausgangsposition zurück verbracht werden soll, erfolgt das Verschieben der einzelnen Funktionselemente in entgegengesetzter Richtung, wobei sich bei diesen beiden Vorgängen des Herausfahren bzw. des Ineinanderverfahrens die auf den Dachbögen befindliche Abdeckfolie in ihrer Gesamtheit über die Dachbögen und somit das Schwimmbecken entfaltet und sich die Abdeckfolie beim Ineinanderverschieben zwischen bei benachbarte Dachbögen legt und sich die gesamte faltbare Abdeckung im zusammen geschobenen Zustand somit sehr leicht handeln lässt.
  • Die Funktionfähigkeit der faltbaren Abdeckung wird insbesondere dadurch gesichert, dass die Dachbögen und die Zugstangen aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet sind, welcher den Dachbögen und den Zugstangen nicht nur die erforderliche Steifigkeit und Festigkeit verleiht, sondern gleichfalls bestimmte elastische Eigenschaften. So kommen Faserverbundwerkstoffe auf der Grundlage von Basalt, Aramid, Carbon (CFK) und ähnlichen Fasern für die Ausbildung der Dachbögen und Zugstangen zur Anwendung, deren werkstofflichen Eigenschaften die Festigkeit, Steifigkeit und die Formstabilität der faltbaren Abdeckung begründen.
  • Mit nachfolgendem Beispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • In der dazugehörigen Zeichnung zeigen
  • 1: in einer schematischen Darstellung die Ausbildung der faltbaren Abdeckung in zusammen geschobener Position und in der ausgezogenen Position,
  • 2: eine Seitenansicht nach 1,
  • 3: eine Draufsicht nach 1,
  • 4: eine vergrößerte Detailansicht X nach den 1 und 3.
  • In der 1 sind zwei Positionen der faltbaren Abdeckung gezeigt. So verdeutlicht die linke Abbildung der Figur die Ausgangs- und oder auch die Endposition der faltbaren Abdeckung. Dies bedeutet, die Tragkonstruktion der faltbaren Abdeckung mit der aufliegenden Abdeckfolie 3 befindet sich im zusammen geschobenen Zustand, während die rechte Abbildung der 1 die Position der faltbaren Abdeckung dokumentiert, wenn diese auseinander gezogen ist. Dies bedeutet, durch ein Längsverschieben zu dem jeweiligen abzudeckenden Objekt, hier ein Schwimmbecken, wird die faltbare Abdeckung „entfaltet”, indem sie auseinander gezogen wird und dabei dann in die Position zum Schwimmbecken oder Pool verbracht wird, die gewünscht wird, um die Wasseroberfläche abzudecken, was dadurch erreicht wird, dass die Abdeckfolie 3 bei diesem Vorgang gleichfalls mit entfaltet wird und somit die Wasseroberfläche in der gewünschten Position überspannt.
  • Aus dieser Darstellung nach 1 ergibt sich ferner die Ausbildung der faltbaren Abdeckung 1, welche aus den Dachbögen 2, den Zugstangen 4 und den Laufrollen 5 herausgebildet wird, wobei die Verfahrbarkeit der faltbaren Abdeckung 1 dadurch erreicht wird, dass auf den Zugstangen 4 seitlich Laufrollen 5 angeordnet sind, die auf dem Beckenrand 8 des Schwimmbeckens entlang gleiten bzw. rollen und gleichfalls Führungsrollen 7 vorgesehen sind, die eine seitliche Führung der faltbaren Abdeckung 1 sichern, da die Führungsrollen 7 seitlich des Schwimmbeckens an deren Wandung entlang gleiten.
  • Es ist in der 1 ferner gezeigt, dass jeweils zwei benachbarte Dachbögen 2 in ihren oberen Bereichen, den Verbindungsstellen 9, miteinander verbunden sind, wobei diese Verbindungen zweier benachbarter Dachbögen 2 beweglich ausgebildet sind, so beim Auseinanderziehen bzw. beim Ineinanderverschieben der faltbaren Abdeckung 1 die Dachbögen 2 gleichfalls auseinander oder zueinander schwenkbar sind.
  • Die 2 zeigt eine Seitenansicht nach 1, aus der deutlich wird, wie die faltbare Abdeckung 1 auf den Beckenrändern 8 eines Schwimmbeckens aufliegt und es ist gleichfalls gezeigt, dass die Laufrollen 5 und die Führungsrollen 7 beidseitig zu einer Zugstange 4 angeordnet sind, wobei die Führungsrollen 7 an den seitlichen Beckenrandflächen anliegen, wenn die faltbare Abdeckung 1 auseinander gezogen oder eingezogen wird. Bei diesen Bewegungsabläufen werden die Führungsrollen 7 aus ihrer Ruheposition, in der linken Abbildung der 1 gezeigt, herausgeschwenkt, bis sie an den Seitenflächen eines Schwimmbeckens zum Anliegen kommen, während sie beim Einschieben wieder einschwenken.
  • Die Position der faltbaren Abdeckung 1 im auseinander gezogenen Zustand wird insbesondere verdeutlicht durch die Darstellung nach 3, in der auch gezeigt ist, wie die einzelnen Dachbögen 2 zu ihren benachbarten Dachbögen 2 in den oberen Verbindungsstellen 9 miteinander verbunden sind, die Führungsrollen 7 am seitlichen Beckenrand und die Laufrollen 5 auf dem oberen Beckenrand 8 eines Schwimmbeckens an- bzw. aufliegen.
  • Die Anordnung und Lagerung der Dachbögen 2 zu den Zugstangen 4 sowie der Führungsrollen 7 und der Laufrollen 5 zu der jeweiligen Zugstange 4 ist in der 4 gezeigt, aus der sich ergibt, dass diese Elemente, die Dachbögen 2, die Laufrollen 5 und die Führungsrollen 7, zu einer Presshülse 6 gelagert bzw. befestigt sind, die auf den beiden Endbereichen einer Zugstange 4 aufgepresst sind.
  • Die Presshülse 6 ist mit einem Gewindeansatz 14 ausgebildet, so dass die auf der Presshülse 6 befindlichen Funktionselemente befestigt werden können bzw. ein Heruntergleiten von der Presshülse 6 verhindert wird. Wie gezeigt, sind zu der jeweiligen Presshülse 6 eine Laufrolle 5 und zwei benachbarte Dachbögen 2 angeordnet. Zur besseren Unterscheidung bzw. zur Erläuterung sind die Dachbögen 2 hier mit den Bezugszahlen 2' und 2'' zusätzlich gekennzeichnet. Jeder Dachbogen 2' ist endseitig jeweils mit einer Endpresshülse 10 ausgebildet, mittels der dieser Dachbogen 2' zur Presshülse 6 verbunden ist.
  • Die Dachbögen 2'' sind endseitig gleichfalls mit je einer Endpresshülse 11 ausgebildet, mittels der auch die Dachbögen 2'' zur Presshülse 6 verbunden sind. In den Endpresshülsen 11 sind die Stabachsen 12 eingebunden, auf der die jeweiligen Führungsrollen 7 angeordnet sind.
  • Die Stabachsen 12 sind sowohl Träger der Führungsrollen 7 und infolge ihrer Formgestaltung gleichfalls ein Führungselement, so dass gewährleistet ist, dass die Führungsrollen 7 stets am seitlichen Beckenrand anliegen. Diese Funktion der Stabachsen 12 wird vorteilhafterweise auch dadurch gewährleistet, dass die Stabachsen 12 als Federelemente ausgebildet sind, die den erforderlichen seitlichen Druck auf die Führungsrollen 7 ausüben, somit ein Verschieben der faltbaren Abdeckung 1 in Querrichtung ausgeschlossen ist.
  • In einer bevorzugten Ausführung findet die vorgestellte faltbare Abdeckung 1 Aufnahme in Laufschienen 15, welche in oder auf den Beckenrändern 8 eines Schwimmbades, Pools oder eines Teiches vorgesehen sind. Prinziphaft ist die Ausbildung und Anordnung der Laufschienen 15 in der 3 dargestellt.
  • Die Endpresshülsen 10; 11 sind mit Bohrungen ausgebildet, so dass die Dachbögen 2'; 2'' zur jeweiligen Presshülse 6 aufgesetzt werden können. Zwischen jeder Laufrolle 5 und den Endpresshülsen 10; 11 sind Distanzscheiben 13 vorgesehen, die sichern, dass bei Inbetriebnahme der faltbaren Abdeckung 1, beim Ineinanderschieben oder beim Auseinanderziehen die Dachbögen 2' und 2'' in ihre entsprechende Position verbracht werden können. Der Gewindeansatz 14 der Presshülse 6 dient der Aufnahme einer Gewindemutter, mittels der die Position und Lagerung der auf der Presshülse 6 gelagerten Laufrollen 5 und der beiden Endpresshülsen 10; 11 dienen.
  • Wie oben bereits ausgeführt, sind die Zugstangen 4 und die Dachbögen 2 aus einem Faserverbundwerkstoff hergestellt, welche in unterschiedlichen Querschnittsformen ausgebildet sein können. So können diese Funktionselemente einen runden, ovalen, mehreckigen Querschnitt oder eine andere Querschnittsform besitzen. Die Stabachsen 12 als auch die Presshülsen 6 und die Endpresshülsen 10; 11 sind aus einem nicht rostenden Werkstoff hergestellt, vorzugsweise einem Edelstahl, diese können aber auch aus einem Kunststoff, einem Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, hergestellt werden.
  • Die Vorteile der vorliegenden Erfindung liegen in ihrer einfachen Herstellung, einem geringen Materialaufwand und sie ist daher kostengünstig wie eine schwimmende Abdeckung. Bei dieser Lösung handelt es sich um eine frei tragende Konstruktion, wodurch die Funktion und die Wirkung dieser faltbaren Abdeckungen denen von Pool-Schiebehallen entspricht, ferner ist diese Abdeckung universal anwendbar und es bedarf bei der Inbetriebnahme dieser Abdeckung keiner konstruktiven Vorbereitungen oder Umbauten an den abzudeckenden Objekten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 60220159 T2 [0004]
    • EP 1203859 B1 [0005]
    • DE 19937398 A1 [0006]

Claims (10)

  1. Abdeckung für Schwimmbecken und Pools, mit der die Wasseroberfläche ganz oder teilweise überspannt werden kann, die Abdeckung aus in ihrer Längsrichtung verstellbaren, verschiebbaren Elementen besteht, welche mit einer Abdeckung bestückt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung als eine faltbare Abdeckung (1) ausgebildet ist, welche aus mehreren zueinander verschiebbaren sowie schwenkbaren Dachbögen (2), aus Zugstangen (4) und einer auf den Dachbögen (2) aufliegenden Abdeckfolie (3) besteht, die Dachbögen (2) sowie die Zugstangen (4) aus einem Faserverbundwerkstoff gefertigt sind, endseitig ist jede Zugstange (4) mit einer Presshülse (6) ausgebildet, zu denen die Dachbögen (2) paarweise Aufnahme finden und auf jeder Presshülse (6) ist eine Laufrolle (5) und eine Führungsrolle (7) angeordnet.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckfolie (3) aus einem transluziden Material besteht oder aus einem anderen Kunststoff, vorteilhafterweise aus einem Kunststoff mit reflektierenden Eigenschaften, herstellbar ist.
  3. Abdeckung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachbögen (2) und Zugstangen (4) aus Faserverbundstoffen, bestehend aus Basaltfasern, Aramidfasern, Carbonfasern (CFK) oder aus Fasern anderer Produkte herstellbar sind.
  4. Abdeckung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei Dachbögen (2) an ihren Verbindungsstellen (9) beweglich miteinander verbunden und bei Lageveränderungen der faltbaren Abdeckung (1) die Dachbögen (2) in einer Ebene zueinander schwenkbar sind.
  5. Abdeckung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Presshülsen (6) aus einem metallischen Werkstoff, einem nicht rostenden Material wie Edelstahl bestehen, welche beidseitig auf je einer Zugstange (4) aufgepresst sind.
  6. Abdeckung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung zweier benachbarter Dachbögen (2'; 2'') auf einer Presshülse (6) über auf den Enden der Dachbögen (2'; 2'') vorgesehenen Presshülsen (10; 11) erfolgt, die Presshülsen (10; 11) aus einem nicht rostenden Werkstoff, vorzugsweise einem Edelstahl bestehen und mit Bohrungen ausgebildet sind.
  7. Abdeckung nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabachsen (12) mit den Führungsrollen (7) in den Presshülsen (11) angeordnet sind.
  8. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Presshülse (6) zwischen der Laufrolle (5) und den beiden Presshülsen (10; 11) Distanzscheiben (13) angeordnet sind.
  9. Abdeckung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die faltbare Abdeckung (1) über die Laufrollen (5) auf dem Beckenrand (8) eines Schwimmbeckens aufliegt und in Querrichtung durch die seitlich am Beckenrand (8) anliegenden Führungsrollen (7) geführt ist.
  10. Abdeckung nach den Ansprüchen 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufrollen (5) in Laufschienen (15), welche in oder auf den Beckenrändern (8) vorgesehen sind, Aufnahme finden und bei Verschiebebewegungen der faltbaren Abdeckung (1) diese seitlich geführt ist.
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