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Vorrichtung zum Heben und Senken von Vorhangschienen bzw. -stangen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Heben und Senken von Vorhangschienen bzw. -stangen insbesondere von Karniesen. Die bekannten Karniesen haben vor allem den Nachteil, dass sie beim Wechseln der Vorhänge als Ganzes von der Wand genommen werden müssen. Darauf abzielende Vorschläge, die komplette Karniese heb- und senkbar auszubilden, scheiterten an der Kompliziertheit der dafür vorgesehenen Konstruktionen bzw. erwiesen sich als zu aufwendig.
Insbesondere die derzeit stark verbreiteten Verblendungen der an der Zimmerdecke starr angebrachten Vorhangschienen erfordern bei der Anbringung der Vorhänge gewaltige Anstrengungen.
Die Erfindung bezweckt daher, diese Nachteile zu beseitigen und eine Vorrichtung zu schaffen, die vorzüglich geeignet ist, sowohl bei der Herstellung als auch nachträglich an Karniesen od. dgl. befestigt zu werden. Zu diesem Zweck ist die Vorrichtung als Hülse mit kreisrundem Querschnitt ausgebildet, die an ihrem einen Ende einen vorzugsweise rechteckigen Führungsflansch trägt, an dem Schnurrollen drehbar gelagert sind.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht der Führungsflansch aus zwei aufeinander klappbaren Hälften, in die Führungen in Form von Rinnen insbesondere halbkreisförmigen Querschnitts spiegelbildlich ausgearbeitet sind, die in Fortsetzung der Schnurrollen und in ihrer Abrollrichtung verlaufen.
Weitere Einzelheiten und Besonderheiten der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, in der eine bevorzugte Ausführungsform ohne Beschränkung auf diese Ausbildung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert ist. Es zeigt Fig. l die Vorrichtung mit offenen Hälften des Führungsflansches und abgehobenen Schnurrollen in perspektivischer Ansicht, und Fig. 2 stellt eine Karniese im Schnitt mit der erfindungsgemässen Vorrichtung ebenfalls in perspektivischer Ansicht dar.
Gemäss Fig. 1 besteht die Vorrichtung-l-aus einer Hülse--2--und einem an deren einem Ende vorgesehenen zweiteiligen Führungsflansch --3-- mit vorzugsweise rechteckigem Umriss. An den
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Die mit ihren Enden in diesen Pfannen liegende stabförmige Achse--9--trägt Sehnurrollen-4-- aufgereiht, die zum Teil ins Innere der Hülse-2-, zum Teil frei nach oben ragen. Die Zahl der Schnurrollen--4--ist von jener der Schnurzüge abhängig.
Während für die Ausführung nach Fig. 1 (ausgezogene Linien) eine Hülse mit im wesentlichen kreisförmigem Hohlraumquerschnitt vorgesehen ist, erkennt man an der gleichen Figur, dass diese Form keineswegs Bedingung ist (strichlierte Linie). Hiebei ist der Querschnitt rechteckig, wodurch sich die bei
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weisen an den zueinander zeigenden Innenseiten in Abrollrichtung und in Fortsetzung der Rollen - verlaufende Führungen in Form von Rinnen --7-- auf, die ebenso wie die Lagerpfannen - im wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt besitzen und deckungsgleich zueinander
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angeordnet sind. Nach Zusammenklappen der beiden Hälften--5, 6-- bilden diese Rinnen röhrenförmige Kanäle, die ein Herausspringen der eingezogenen Schnurzüge verhindern.
Die Befestigung der gesamten Vorrichtung wobei gleichzeitig auch die beiden Flanschhälften gesichert werden, erfolgt mittels Schrauben, die in Schraubenlöcher --11-- eingreifen, welche deckungsgleich an den diagonal sich gegenüber liegenden Ecken vorgesehen sind.
Die Montage der Vorrichtung erfolgt auf einfachste Art. An den Stellen, an welchen die Schnurzüge zur Befestigung an den Vorhangschienen oder-stangen nach unten austreten sollen, werden Bohrungen--12--angebracht, die den Schienenträger--13--quer durchdringen. In jede dieser Bohrungen wird sodann die Hülse --2-- eingeführt, die zur besseren Arretierung der Vorrichtung einen sich verjüngenden Aussenmantel besitzen kann.
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Kamieseneinzufräsen, in welchen die Schnurzüge verlaufen. Hiebei erstrecken sich die Nuten parallel zu den Rinnen--7-des Führungsflansches-3-, die ihrerseits in Längsrichtung der Karniese angeordnet sind, was jedoch bei entsprechender Formgebung und Dimensionierung des Flansches und der Nuten zwangsläufig der Fall ist.
An Stelle mehrerer Nuten kann natürlich auch eine einzige, entsprechend breiter gestaltete Nut treten.
Nach Befestigung jedes einzelnen Schnurzuges an der Vorhangschiene, wozu eine einfache Verknüpfung der Schnur nach Durchziehen durch die vorgesehenen Schraublöcher genügt, werden die Züge von unten her um die Schnurrollen geführt und in die Rinnen-7-bzw. Nuten-14-nach einer Richtung weisend eingelegt, worauf man die lappenförmige obere Hälfte --6-- des Führungsflansches --3-- über die untere Hälfte --5-- klapt, die Schnüre somit führungssicher umschliesst und beide Hälften mittels Schrauben fixiert. An einem Ende des Trägers oder der Karniese werden die Schnüre gemeinsam, einzeln oder gebündelt, nach unten geführt, vorzugsweise über eine nicht dargestellte Führungsrolle. Bei Betätigung der seitlich austretenden Schnurzüge erfolgt nunmehr eine Senkung bzw.
Hebung der Schienen, deren Arretierung an dem Schienenträger--13--allein durch Spannung der Züge erfolgt.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung wird zweckmässig aus Kunststoff hergestellt, wobei die Klappbarkeit der beiden Hälften des Führungsflansches vorzugsweise durch Verdünnung des Materials an einer parallel zu den Rinnen verlaufenden Kante erreicht wird. Die Vorrichtung ist demnach ein billiger Massenartikel und es ist selbstverständlich, dass sie keineswegs auf die beschriebene Ausführungsform beschränkt ist, sondern an derselben Abwandlungen vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zum Heben und Senken von Vorhangschienen bzw. -stangen insbesondere von Karniesen od.dgl., gekennzeichnet, durch eine Hülse (2) mit kreisrundem Querschnitt, die an ihrem einen Ende einen vorzugsweise rechteckigen Führungsflansch (3) trägt, an dem Schnurrollen (4) drehbar gelagert sind.
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