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Die Erfindung betrifft ein Lagertechnikfahrzeug, insbesondere Hubwagen, mit einem eine Fahrerstandplattform umfassenden Fahrerplatzmodul, das mit einem Rahmen des Lagertechnikfahrzeugs in Wirkverbindung steht.
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Ein Fahrerplatzmodul mit einer klappbaren Fahrerstandplattform für ein als Hubwagen ausgebildeten Lagertechnikfahrzeug, das wahlweise im Mitgängerbetrieb und im Mitfahrerbetrieb betreibbar ist, ist aus der gattungsgemäßen
DE 101 59 565 A1 bekannt. Eine Federung und/oder Dämpfung für das Fahrerplatzmodul ist nicht vorgesehen.
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Aus der
DE 10 2008 014 642 A1 ist ein Flurförderzeug bekannt, das einen Rahmen und einen Fahrerarbeitsplatz aufweist, der am Rahmen mittels mindestens eines Feder- und/oder Dämpferelements gefedert und/oder gedämpft gelagert ist. Die Feder- und/oder Dämpferelements sind in vertikaler Richtung geneigt angeordnet.
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Aus der
DE 10 2008 014 643 A1 ist ein Flurförderzeug mit einem Fahrerarbeitsplatz bekannt, der als selbsttragende und vormontierte Baueinheit ausgebildet ist und mit einer Fahrerstandplattform, einer Anlehnhilfe, einer Bedieneinrichtung und einem Instrumentenpult versehen ist.
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Lagertechnikfahrzeuge können als Stapler für den reinen Mitfahrbetrieb ausgeführt sein oder als Stapler, die sowohl für einen Mitgängerbetrieb als auch für einen Mitfahrerbetrieb geeignet sind. Derartige Lagertechnikfahrzeuge sind beispielsweise als Niederhubwagen, Hochhubwagen, Niederhubkommissionierer oder Schlepper ausgebildet. Lagertechnikfahrzeuge, die sowohl für den Mitgängerbetrieb als auch für den Mitfahrerbetrieb geeignet und ausgelegt sind, sind mit einer klappbaren Fahrerstandplattform versehen, die sich im Mitgängerbetrieb in einer eingeklappten Stellung befindet und für den Mitfahrerbetrieb ausgeklappt werden kann.
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Bei Lagertechnikfahrzeugen für den reinen Mitfahrbetrieb ist für die Bedienperson eine als Fahrerstandplattform ausgebildete Fahrerplattform vorgesehen, wobei bereits Lösungen bekannt sind, die Fahrerstandplattform gefedert am Fahrzeugrahmen abzustützen. Ein derartiges Lagertechnikfahrzeug für den reinen Mitfahrerbetrieb mit einer gefederten Fahrerstandplattform ist beispielsweise aus der
DE 100 55 263 A1 bekannt. Die übrigen Bestandteile eines Fahrerarbeitsplatzes, beispielsweise eine von einer Lenkdeichsel gebildete Bedieneinrichtung sind mit dem Fahrzeugrahmen fest und ungedämpft verbunden, so dass Erschütterungen, Vibrationen und Schwingungen im Betrieb des Lagertechnikfahrzeugs auf die Bedienperson übertragen werden und die Bedienperson entsprechenden Erschütterungen und Schwingungen ausgesetzt ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lagertechnikfahrzeug der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, bei dem mit geringem Bauaufwand eine gedämpfte und/oder gefederte Anordnung des Fahrerplatzmoduls am Rahmen erzielbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Fahrerplatzmodul mittels einer Doppellenkerführung, insbesondere einer Parallelogrammaufhängung, an dem Rahmen aufgehängt ist und zwischen dem Fahrerplatzmodul und dem Rahmen eine Feder- und/oder Dämpfereinrichtung angeordnet ist, wobei die Doppellenkerführung von zwei Streben gebildet ist, die jeweils an dem Fahrerplatzmodul und an dem Rahmen um eine in Fahrzeugquerrichtung angeordnete horizontale Schwenkachse gelenkig angelenkt sind. Der erfindungsgemäße Gedanke besteht somit darin, das Fahrerplatzmodul mittels einer Doppellenkerführung, insbesondere einer Parallelogrammaufhängung, am Fahrzeugrahmen anzulenken, wobei zur schwingungstechnischen Entkopplung des Fahrerarbeitsplatzes vom Rahmen zwischen dem Rahmen und dem Fahrerplatzmodul eine Feder- und/oder Dämpfereinrichtung angeordnet ist. Mit einer bevorzugt als Parallelogrammaufhängung ausgebildeten Doppellenkerführung kann auf einfache Weise und mit geringem Bauaufwand ein quasi vertikaler Freiheitsgrad und somit eine vertikale Bewegbarkeit mit einer definierten Amplitude des Fahrerplatzmoduls erzielt werden. Hierdurch kann das Fahrerarbeitsplatzmodul auf einfache Weise und mit geringem Bauaufwand von dem Rahmen des Lagertechnikfahrzeugs schwingungstechnisch entkoppelt und in Verbindung mit der Feder-und/oder Dämpfereinrichtung gefedert/gedämpft am Rahmen aufgehängt werden, so dass eine Übertragung von Erschütterungen, beispielsweise beim Überfahren von Bodenunebenheiten, sowie von Schwingungen und Vibrationen im Betrieb des Lagertechnikfahrzeugs auf die auf der Fahrerstandplattform stehende Bedienperson auf einfache Weise und mit geringem Bauaufwand vermieden werden. Die durch die bevorzugt als Parallelogrammaufhängung ausgebildete Doppellenkerführung des Fahrerplatzmoduls erzielbare vertikale Bewegung des Fahrerplatzmoduls bei einer Federungsbewegung wird hierbei von einer auf der Fahrerstandplattform stehenden Bedienperson als besonders angenehm und ergonomisch empfunden. Das erfindungsgemäße Lagertechnikfahrzeug weist hierdurch mit geringem Bauaufwand eine verbesserte Ergonomie und einen verbesserten Komfort für die Bedienperson auf.
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Die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung mit einer in vertikaler Richtung verlaufenden Wirkrichtung zwischen dem Fahrerplatzmodul und dem Rahmen angeordnet. Mit einer derartigen Orientierung der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung können Schwingungen, Vibrationen und Erschütterungen in Verbindung mit der als Parallelogrammaufhängung ausgebildeten Doppellenkerführung des Fahrerplatzmoduls auf einfache Weise von dem Fahrerplatzmodul ferngehalten werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung mit einer in vertikaler Richtung geneigten, insbesondere in einer von dem Rahmen zu dem Fahrerplatzmodul ansteigenden, Wirkrichtung zwischen dem Fahrerplatzmodul und dem Rahmen angeordnet. Mit einer derartigen Orientierung der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung ergeben sich zusätzliche Vorteile, da sowohl Schwingungen, Vibrationen und Erschütterungen in vertikaler Richtung als auch Schwingungen, Vibrationen und Erschütterungen in horizontaler und somit in Fahrzeuglängsrichtung von dem Fahrerplatzmodul ferngehalten werden können.
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Sofern gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung der Rahmen von einem Antriebsteil des Lagertechnikfahrzeugs gebildet ist, ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung an den Seitenteilen des Antriebsteils jeweils eine Doppellenkerführung, insbesondere eine Parallelogrammaufhängung, angeordnet. Hierdurch kann eine einfache konstruktive Ausführungsform mit einem geringen Bauraumbedarf und Platzbedarf für die bevorzugt als Parallelogrammaufhängung ausgebildete Doppellenkerführung erzielt werden.
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Die Streben können gemäß einer Ausführungsform im Wesentlichen horizontal in Richtung der Fahrzeugslängsachse angeordnet werden. Sofern die Streben gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gegenüber einer Fahrzeuglängsachse und somit einer horizontalen Ebene geneigt angeordnet sind, kann die Amplitude der vertikalen Bewegbarkeit des Fahrerplatzmoduls angepasst werden, beispielsweise an die Eigenschaften der entsprechenden Feder- und/oder Dämpfereinrichtung. Sofern die Streben ausgehend von dem Rahmen in Richtung zu dem Fahrerplatzmodul nach unten geneigt angeordnet sind, ergibt sich als weiterer Vorteil, dass bei einer Bewegung des Fahrerplatzmoduls nach oben während einer Federbewegung der Abstand des sich nach oben bewegenden Fahrerplatzmoduls zu dem Rahmen vergrößert wird, so dass lediglich ein geringer Freiraum zwischen dem Rahmen und dem Fahrerplatzmoduls in Fahrzeugslängsrichtung vorzusehen ist, um die vertikale Bewegbarkeit des Fahrerplatzmoduls zu ermöglichen und eine wirksame Federung und/oder Dämpfung des Fahrerplatzmoduls zu erzielen. Hierdurch ist ein geringer Bauraumbedarf des erfindungsgemäßen Lagertechnikfahrzeugs in Fahrzeuglängsrichtung erzielbar. Es ist ebenfalls möglich, die Streben ausgehend von dem Rahmen in Richtung zu dem Fahrerplatzmodul nach oben geneigt anzuordnen. Die bevorzugte Neigung der Streben gegenüber der horizontalen Ebene ist im Bereich von 0 bis +/- 30° Grad.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung sind die Schwenkachsen der Streben an dem Rahmen bzw. an dem Fahrerplatzmodul von jeweils einem buchsenförmigen Lagerbauteil gebildet, das mit einem Lagerzapfen versehen ist, auf den die Strebe mit einer Lagerbohrung aufgesetzt ist. Derartige buchsenförmige Lagerbauteile können von einfach aufgebauten Drehteilen gebildet werden, die auf einfache Weise an dem Rahmen und dem Fahrerplatzmodul befestigt werden können, beispielsweise durch Schweißen oder Verschrauben. Die Streben können hierbei von einfach aufgebauten flachstahlförmigen Stäben gebildet werden, die mit entsprechenden Durchgangsbohrungen als Lagerbohrungen versehen sind. Die als Parallelogrammaufhängung ausgebildete Doppellenkerführung des Fahrerplatzmoduls ist somit mit geringem Herstellaufwand erzielbar.
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Sofern zur axialen Befestigung der Strebe auf dem Lagerzapfen eine Sicherungsschraube vorgesehen ist, die in eine Gewindeaufnahme des Lagerbauteils einschraubbar ist, können die Streben auf einfache in axialer Richtung auf dem entsprechenden Lagerzapfen der Lagerbuchse gesichert werden.
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Die Fahrerstandplattform kann gemäß einer Ausführungsform der Erfindung an dem Fahrerplatzmodul fest angeordnet sein. Das Lagertechnikfahrzeug ist hierbei beispielsweise als Hubwagen, Kommissionierer oder Schlepper für den reinen Mitfahrerbetrieb ausgebildet.
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Es ist ebenfalls möglich, die Fahrerstandplattform an dem Fahrerplatzmodul um eine im Wesentliche horizontale Schwenkachse klappbar anzuordnen, so dass bei einem Lagertechnikfahrzeug, insbesondere einem Hubwagen, für den kombinierten Mitgängerbetrieb, bei dem sich die Fahrerstandplattform in einer eingeklappten Stellung befindet, oder Mitfahrerbetrieb, bei dem sich die Fahrerstandplattform in einer ausgeklappten Stellung befindet, mit dem erfindungsgemäßen Fahrerplatzmodul auf einfache Weise eine Komfortsteigerung für die Bedienperson im Mitfahrerbetrieb erzielt werden kann.
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Bei einer derartigen Ausbildung des Fahrerplatzmoduls mit einer klappbaren Fahrerstandplattform weist das Fahrerplatzmodul gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung mindestens einen Seitenbügel auf, beispielsweise einen klappbaren und/oder höhenverstellbaren Seitenbügel.
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Bei der Ausbildung des Fahrerplatzmoduls mit einer starren Fahrerstandplattform kann das Fahrerplatzmodul mindestens eine Seitenwand bzw. eine kombinierte Seiten- und Rückwand aufweisen, um der Bedienperson zusätzlichen Halt im Betrieb des Lagertechnikfahrzeugs zu bieten.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Fahrerplatzmodul eine Bedieneinrichtung, insbesondere eine Lenkereinrichtung oder eine Lenkdeichsel, auf. Der Komfort für die Bedienperson kann dadurch weiter verbessert werden, da weiterhin die Bedieneinrichtung über das Fahrerplatzmodul schwingungstechnisch von dem Rahmen entkoppelt und gefedert/gedämpft angeordnet ist. Zudem kann an dem Fahrerplatzmodul eine Anzeigeeinrichtung, beispielsweise ein Display, und ein Notausschalter angeordnet werden, so dass das erfindungsgemäße Fahrerplatzmodul mit allen Bedien- und Anzeigeeinrichtungen des Lagertechnikfahrzeugs versehen ist.
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Die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung kann gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung von zumindest einer Feder oder einem Gummielement oder einem Kunststoffelement oder einem Luftfederelement oder einem Silikongelelement oder einer Kombination der genannten Einrichtungen gebildet sein.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Hierbei zeigt
- 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagertechnikfahrzeugs in einer Seitenansicht,
- 2 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagertechnikfahrzeugs in einer Seitenansicht,
- 3 das Antriebsteil des Flurförderzeugs mit dem Fahrerplatzmodul in einer schematischen perspektivischen Darstellung,
- 4 einen Schnitt durch die Schwenkachse einer Strebe der Doppellenkerführung und
- 5 eine Strebe der Doppellenkerführung.
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In der 1 ist ein erfindungsgemäßes Lagertechnikfahrzeug 1, das beispielsweise als deichsel- oder lenkergeführter Hubwagen, insbesondere Niederhubwagen, ausgebildet ist, dargestellt. Das Lagertechnikfahrzeug 1 weist einen mit einem tragenden Rahmen 3 versehenen Antriebsteil 2 und einen mittels einer nicht näher dargestellten Hubeinrichtung relativ zu dem Antriebsteil 2 anhebbaren und absenkbaren Lastteil 4 auf. Der Lastteil 4 umfasst eine von beispielsweise zwei seitlich beabstandeten Lastarmen 5 gebildete Lastgabel.
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Mittels an den Spitzen der Lastarme 5 angeordneten Lastrollen 6 ist der Lastteil 4 auf einer Fahrbahn abgestützt.
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In dem Antriebsteil 2 ist eine nicht mehr dargestellte Fahrantriebseinheit, die ein Antriebsrad 7 und einen das Antriebsrad 7 antreibenden elektrischen Fahrantriebsmotor umfasst, um eine vertikale Schwenkachse lenkbar angeordnet ist. Die Fahrantriebseinheit umfasst weiterhin einen elektrischen Lenkmotor zum Lenken des Antriebsrades 7 um die vertikale Schwenkachse. Zur Versorgung der Fahrantriebseinheit und der Hubeinrichtung für das Lastteil 4 mit elektrischer Energie ist ein nicht näher dargestellter Batterieblock als Energieversorgungseinheit vorgesehen, der in einem Batteriefach des Antriebsteils 2 oder des Lastteils 4 angeordnet ist. Das Lenken und die Bedienung des Lagertechnikfahrzeugs 1 durch eine Bedienperson erfolgt mittels einer beispielsweise als Lenkdeichsel ausgebildeten Bedieneinrichtung 8.
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Das erfindungsgemäße Lagertechnikfahrzeug 1 weist ein Fahrerplatzmodul 10 auf, das an dem Antriebsteil 2 gegenüberliegend zu dem Lastteil 4 angeordnet ist und an dem Rahmen 3 und somit an dem Antriebsteil 2 gefedert und/oder gedämpft aufgehängt ist. Das Fahrerplatzmodul 10 umfasst eine im unteren Bereich des Fahrerplatzmoduls 10 angeordnete Fahrerstandplattform 11 und ist gemäß einer Weiterbildung mit der als Lenkdeichsel ausgebildeten Bedieneinrichtung 8 versehen, die im oberen Bereich des Fahrerplatzmoduls 10 angeordnet ist. Die als Lenkdeichsel ausgebildete Bedieneinrichtung 8 ist um eine vertikale Schwenkachse lenkbar und um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar an dem Fahrerplatzmodul 10 angeordnet. Zusätzlich können an dem Fahrerplatzmodul 10 weitere Bedien- und Anzeigeeinrichtungen angeordnet werden, beispielsweise ein Display und/oder Tastenfeld 12 sowie ein Notausschalter 13.
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Die Fahrerstandplattform 11 kann an dem Fahrerplatzmodul 10 starr befestigt sein, so dass das Lagertechnikfahrzeug 1 für den reinen Mitfahrerbetrieb ausgelegt ist. In der dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist das erfindungsgemäße Lagertechnikfahrzeug 1 zum wahlweisen Betrieb im Mitgängerbetrieb und im Mitfahrerbetrieb ausgebildet. Hierzu ist die Fahrerstandplattform 11 um eine im Wesentlichen horizontale und in Fahrzeugquerrichtung angeordnete Schwenkachse 14 zwischen einer eingeklappten Stellung für den Mitgängerbetrieb und einer ausgebildeten Stellung für den Mitfahrerbetrieb klappbar an dem Fahrerplatzmodul 10 angeordnet.
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Weiterhin können an dem Fahrerplatzmodul 10 klappbare und/oder höhenverstellbare Seitenbügel 15 oder mindestens eine entsprechende Seitenwand bzw. eine kombinierte Seiten- und Rückwand angeordnet werden, die im Mitfahrerbetrieb einen zusätzlichen Halt der auf der Fahrerstandplattform 11 stehenden Bedienperson geben und eine Anlehnhilfe bilden.
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Erfindungsgemäß ist das Fahrerplatzmodul 10 an dem Rahmen 3 und somit dem Antriebsteil 2 mittels einer als Parallelogrammaufhängung 20 ausgebildeten Doppellenkerführung 19 aufgehängt, wobei die Lenker von einer oberen Strebe 21 und einer unteren Strebe 22 gebildet sind, die jeweils an dem Fahrerplatzmodul 10 und an dem Rahmen 3 um eine in Fahrzeugquerrichtung angeordnete Schwenkachse 23 gelenkig gelagert sind. Das Fahrerplatzmodul 10 ist bevorzugt an die Kontur der Vorderseite des Antriebsteils 2 angepasst und von dem Antriebsteil 2 sowohl in Fahrzeuglängsrichtung X als auch in vertikaler Richtung Z unter Ausbildung eines entsprechenden Freiraums beabstandet angeordnet. In dem unteren Bereich des Fahrerplatzmoduls 10 und somit im Bereich der Fahrerstandplattform 11 ist in dem Freiraum zwischen dem Antriebsteil 2 und somit dem Rahmen 3 und dem Fahrerplatzmodul 10 eine Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 angeordnet, mittels der das an der Parallelogrammaufhängung 20 an dem Rahmen 3 aufgehängte Fahrerplatzmodul 10 an dem Rahmen 3 bzw. dem Antriebsteil 2 gefedert und/oder gedämpft abgestützt ist. Die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 ist hierbei zwischen Abstützflächen 26, 27 angeordnet, wobei die Abstützfläche 26 an dem Rahmen 3 bzw. dem Antriebsteil 2 und die Abstützfläche 27 an dem Fahrerplatzmodul 10 ausgebildet ist.
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Bei der Ausführungsform gemäß der 1 ist die Wirklinie der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 im Wesentlichen in vertikaler Richtung Z angeordnet.
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Bei der Ausführungsform gemäß der 2 ist die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 geneigt angeordnet und weist eine in vertikaler Richtung Z geneigt angeordnete Wirklinie auf. Die Wirklinie der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 verläuft ausgehend von dem Rahmen 3 zu dem Fahrerplatzmodul 10 ansteigend und erstreckt sich bevorzugt in Richtung des Schwerpunktbereichs S einer auf der Fahrerstandplattform 11 stehenden Bedienperson beziehungsweise des Gesamtschwerpunktbereichs des Fahrerplatzmoduls 10 und der darauf befindlichen Bedienperson. Zur Abstützung der geneigt angeordneten Feder- und oder Dämpfereinrichtung 25 sind an dem Rahmen 3 bzw. dem Antriebsteil 2 und dem Fahrerplatzmodul 10 die Abstützflächen 26 bzw. 27 entsprechend geneigt angeordnet.
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Die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 kann hierbei - wie in der 1 dargestellt - von zumindest einer Feder 28 gebildet werden. Gemäß der 2 ist die Feder - und/oder Dämpfereinrichtung 25 von mindestens einem Kunststoffelement 29 oder einem Gummielement oder einem Silikongelelement gebildet.
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Es kann eine mittig angeordnete Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 vorgesehen werden. Eine mittig angeordnete Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 kann sich hierbei über die gesamte Breite des Fahrerplatzmoduls 10 erstrecken. Zudem können mehrere seitlich beabstandete Feder- und/oder Dämpfereinrichtungen 25 vorgesehen werden, beispielsweise jeweils eine Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 an der rechten und linken Fahrzeugseite.
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Bei einer Ausbildung der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 als Kunststoffelement 29 oder Gummielement können mehrere in Reihe geschaltete Einzelelemente vorgesehen werden, die sandwichartig angeordnet sind.
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In der 3 ist eine konstruktive Ausführungsform des mittels der als Parallelogrammaufhängung 20 ausgebildeten Doppellenkerführung 19 an dem Antriebsteil 2 aufgehängten Fahrerplatzmoduls 10 dargestellt. Das Fahrerplatzmodul 10 ist von zwei Seitenbügeln 10a, 10b, beispielsweise rohrförmigen Seitenbügeln, gebildet, die an die Kontur des Antriebsteils 2 angepasst sind, und mittels mehrerer Querstreben 10c, 10d, 10e miteinander verbunden sind. Das Fahrerplatzmodul 10 ist mittels der als Parallelogrammaufhängung 20 ausgebildeten Doppellenkerführung 19 an dem Antriebsteil 2 angelenkt, wobei an der Außenseite jeder als Seitenteil 2a, 2b ausgebildeten Seitenfläche des Antriebsteils 2 jeweils eine von den beiden Streben 21, 22 gebildete Doppellenkerführung 19 ausgebildet ist. Durch die Anordnung der Streben 21, 22 an den Seitenteilen 2a bzw. 2b des Antriebsteils 2 ist lediglich ein geringer Freiraum in Fahrzeuglängsrichtung X zwischen dem Antriebsteil 2 und dem Fahrerplatzmodul 10 vorzusehen, so dass das erfindungsgemäße Lagertechnikfahrzeug 1 in Fahrzeuglängsrichtung X eine kompakte Bauweise aufweist.
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Bei der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform sind die Streben 21, 22 der Doppellenkerführung 19 im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet und bezüglich der Fahrzeuglängsachse X geneigt angeordnet. Die Streben 21, 22 verlaufen hierbei ausgehend von dem Antriebsteil 2 in Richtung zu dem Fahrerplatzmodul 10 nach unten geneigt.
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In der 3 ist weiterhin die fahrzeugsseitige Abstützfläche 26 erkennbar, die von einer entsprechenden Abstützplatte an dem Antriebsteil 2 gebildet ist. Die an dem Fahrerplatzmodul 10 angeordnete Abstützfläche 27 ist von einer entsprechenden Abstützplatte gebildet, die über seitliche Streben 27a, 27b an den beiden Seitenbügeln 10a, 10b befestigt ist.
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Bei der in der 3 dargestellten Ausgestaltungsform ist die Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 von zwei in Reihe angeordneten Gummielementen 30a, 30b gebildet.
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In der 4 ist eine Schwenkachse 23 zwischen der Strebe 21 bzw. 22 und dem Rahmen 3 bzw. dem Fahrerplatzmodul 10 in einem Querschnitt dargestellt.
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Die Schwenkachse 23 für die Strebe 21 bzw. 22 ist von einem buchsenförmigen Lagerbauteil 41 gebildet, das am Rahmen 3, beispielsweise den Seitenteilen 2a, 2b des Antriebsteils 2, bzw. dem Fahrerplatzmodul 10, beispielsweise den Seitenbügeln 10a, 10b, befestigt ist und mit einem Lagerzapfen 42 versehen ist, auf den die Strebe 21 bzw. 22 mit einer Lagerbohrung 44 aufgesetzt ist. Die Strebe 21 bzw. 22 liegt mit der in der 4 linken Seitenfläche an einer seitlichen Flanschfläche des buchsenförmigen Lagerbauteils 41 an. Zur axialen Sicherung der Strebe 21 bzw. 22 auf dem Lagerbauteil 41 ist eine Sicherungsschraube 45 vorgesehen ist, die in eine Gewindeaufnahme 46 des Lagerbauteils 41 einschraubbar ist. Zwischen der in der 4 rechten Seitenfläche der Strebe 21 bzw. 22 und dem Schraubenkopf der Sicherungsscheibe 45 ist eine Distanzscheibe 47 angeordnet, die sich an der in der 4 rechten Stirnseite des Lagerbauteils 41 abstützt. Die Strebe 21, 22 kann somit mit den beiden Seitenflächen zwischen der Distanzscheibe 47 und dem Lagerbauteil 41 mit einem definierten Axialspiel gesichert werden, um eine leichtgängige Schwenkbewegung um die Schwenkachse 23 zu ermöglichen.
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Die Strebe 21, 22 ist - wie aus der 5 ersichtlich ist - von einer flachstahlförmigen Lenkerstrebe gebildet, die im Bereich der beiden Enden mit jeweils einer entsprechenden Durchgangsbohrung als Lagerbohrung 44 versehen ist.
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Das erfindungsgemäße Fahrerplatzmodul 10 kann über die von den beiden Streben 21, 22 gebildete, als Parallelogrammaufhängung 20 ausgebildete Doppellenkerführung 19 mit geringem Herstellaufwand und geringem Platzbedarf in Fahrzeugslängsrichtung X an dem Rahmen 3 bzw. dem Antriebsteil 2 mit einer vertikalen Bewegbarkeit aufgehängt werden, wodurch in Verbindung mit der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 auf einfache Weise und mit geringem Bauaufwand eine elastische Aufhängung des Fahrerplatzmoduls 10 erzielt wird, um Vibrationen, Schwingungen und Erschütterungen von dem Fahrerplatzmodul 10 fernzuhalten. Durch die als Parallelogrammaufhängung 20 ausgebildete Doppellenkerführung 19 des Fahrerplatzmoduls 10 an dem Rahmen 3 in Verbindung mit der Feder- und/oder Dämpfereinrichtung 25 kann hierbei die Bedienperson vor Erschütterungen, die sich aus Unebenheiten der Fahrbahnoberfläche ergeben, Vibrationen und Schwingungen sowohl in Fahrzeuglängsrichtung X als auch in vertikaler Richtung Z geschützt werden. Erschütterungen, die sich aus Unebenheiten der Fahrbahnoberfläche ergeben, Schwingungen und Vibrationen während des Betriebs des Lagertechnikfahrzeugs 1 werden somit nicht auf das Fahrerplatzmodul 10 übertragen, wodurch das erfindungsgemäße Lagertechnikfahrzeug 1 einen hohen Bedienkomfort und eine verbesserte Ergonomie aufweist.