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TECHNISCHES GEBIET
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Diese
Offenbarung betrifft Komfort-Netze zum Festhalten von Ladegütern in
Fahrzeugen
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Komfort-Netze
oder Ladenetze sind dazu bestimmt, Ladegüter, wie beispielsweise Lebensmittel, Pakete,
Sportausrüstung
oder Werkzeuge zurückzuhalten
oder festzuhalten. Die Netze können
im Ladebereich, im Güterbereich
oder im Bereich der Rücksitze
befestigt sein und können
an Aufnahmeelementen oder -einrichtungen an Wänden oder inneren Zierblenden
von Fahrzeugen montiert sein.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Es
wird ein Komfort-Netz zur Verwendung in einem Fahrzeug bereitgestellt.
Das Komfort-Netz umfasst eine erste Stange und eine zweite Stange, die
jeweils ein erstes und ein zweites Ende aufweisen. Die erste und
die zweite Stange sind im Wesentlichen starr. Eine erste Leine erstreckt
sich zwischen den ersten Enden der ersten und der zweiten Stange und
eine zweite Leine erstreckt sich zwischen den zweiten Enden der
ersten und der zweiten Stange. Ein Maschennetz oder Geflecht erstreckt
sich zwischen der ersten und der zweiten Stange sowie zwischen der
ersten und der zweiten Leine.
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Ein
erstes Befestigungselement steht mit der ersten Stange in Wirkverbindung
und ist zwischen dem ersten und dem zweiten Ende derselben angeordnet
und ein zweites Befestigungselement steht mit der zweiten Stange
in Wirkverbindung und ist zwischen dem ersten und dem zweiten Ende
derselben angeordnet. Das erste und das zweite Befestigungselement
ist jeweils so ausgelegt, dass es mit einem Aufnahmeelement an dem
Fahrzeug in Eingriff steht.
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In
einer Ausführungsform
des Komfort-Netzes ist die erste Leine aus einem elastischen Material gebildet.
Die zweite Leine kann aus einem im Wesentlichen unelastischen Material
gefertigt sein. Das Komfort-Netz kann weiterhin eine dritte Leine
umfassen, die sich zwischen der ersten und der zweiten Stange erstreckt,
und kann im Wesentlichen parallel zu der ersten Leine verlaufen.
Das Maschennetz kann sich weiterhin zwischen der ersten und der zweiten
Stange und zwischen der zweiten und der dritten Leine erstrecken,
so dass das Maschennetz eine Umhüllung
bilden kann.
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Die
obigen Merkmale und Vorteile sowie andere Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung erschließen sich mit größerer Deutlichkeit
aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung der besten Umsetzungsarten
der Erfindung und anderer Ausführungsformen
derselben in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische, Planare Ansicht eines Komfort-Netzes mit einem Maschennetz und zwei
Leinen, welche direkt an zwei Endstangen befestigt sind; und
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2 ist
eine schematische, planare Ansicht einer zweiten Ausführungsform
eines Komfort-Netzes mit Gewebelaschen, die zwei Endstangen aufnehmen
und an denen ein Maschennetz und drei Leinen befestigt sind, die
eine Umhüllung
bilden, und die über
spangenartige Befestigungselemente verfügen.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In
den Zeichnungen, auf welche nun Bezug genommen wird und in denen
gleiche Bezugszahlen sich über
die verschiedenen Figuren hinweg auf gleiche oder ähnliche
Komponenten beziehen, ist in 1 eine Ausführungsform
eines Lade- oder Komfort-Netzes 10 zur Verwendung in Fahrzeugen
gezeigt. Das gezeigte Komfort-Netz 10 kann an verschiedenen
Stellen in dem Fahrzeug, wie etwa, als Beispiel ohne einschränkenden
Charakter, in dem Kofferraum- oder Ladebereich, platziert sein.
Das Komfort-Netz 10 kann als Barriere verwendet werden,
um Gegenstände
gegen eine Wand, eine Kante oder einen Sitz des Fahrzeugs festzuhalten,
oder kann so ausgestaltet sein, dass es Gegenstände innerhalb ihrer eigenen
Struktur festhält.
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Die
vorliegende Erfindung ist zwar im Detail in Bezug auf Kraftfahrzeuganwendungen
beschrieben, für
den Fachmann ist jedoch die breitere Anwendbarkeit der Erfindung
erkenntlich. Für
den Fachmann ist festzustellen, dass Begriffe wie ”oberhalb”, ”unterhalb”, ”aufwärts”, ”abwärts” usw. in
beschreibender Weise in Zusammenhang mit den Figuren verwendet werden
und keine Einschränkungen
hinsichtlich des Umfangs der Erfindung darstellen, welche in den
beigefügten
Ansprüchen
definiert ist.
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Das
Komfort-Netz 10 umfasst eine erste Stange 12,
die in 1 links gezeigt ist, und eine zweite Stange 14,
die in 1 rechts gezeigt ist. Die erste und die zweite
Stange 12 und 14 weisen jeweils ein erstes Ende 16 auf,
das in 1 oben gezeigt ist, und ein zweites Ende 18,
das in 1 unten gezeigt ist. Die erste und die zweite
Stange 12 und 14 können im Wesentlichen starr
sein, so dass die erste und die zweite Stange 12 und 14 nur
eine minimale Verschiebung oder Verformung erfahren, wenn sie mäßigen Belastungen,
wie etwa durch Ladegüter
in einem fahrenden Fahrzeug, ausgesetzt sind. Die erste und die
zweite Stange 12 und 14 sollten jedoch in der Lage
sein, nach einer allfälligen
tatsächlichen
Verformung wieder ihre ursprüngliche
Größe und Form
anzunehmen.
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Eine
erste Leine 20 ist zwischen den ersten Enden 16 der
ersten und der zweiten Stange 12 und 14 gespannt
oder erstreckt sich zwischen diesen. Eine zweite Leine 22 ist
zwischen den zweiten Enden 18 der ersten und der zweiten
Stange 12 und 14 gespannt oder erstreckt sich
zwischen diesen.
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In
einer Ausführungsform
des Komfort-Netzes 10 ist die erste Leine 20 aus
einem elastischen Material gebildet. Bei der ersten Leine kann es
sich, als Beispiel ohne einschränkenden
Charakter, um eine bungee-artige Leine, eine Gummileine, oder eine
aus einem elastischen Material gewobene Leine handeln. Darüber hinaus
kann bei manchen Ausführungsformen
des Komfort-Netzes 10 die zweite Leine 22 aus
einem im Wesentlichen unelastischen Material gebildet sein, das
in gespanntem Zustand keine wesentliche Längung oder Streckung erfährt.
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Ein
Maschennetz 24 ist zwischen der ersten und der zweiten
Stange 12 und 14 und der ersten und der zweiten
Leine 20, 22 angeordnet und erstreckt sich zwischen
diesen. Das Maschennetz 24 kann aus einem elasti schen oder
unelastischen Stoff – oder aus
einer Kombination von diesen – gefertigt
sein, welcher in regelmäßigen oder
strukturgemusterten Abständen
miteinander verflochten, verknotet oder verwoben ist.
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Daher
bildet das Maschennetz 24 ein Trennelement oder eine Barriere,
welche den Raum zwischen der ersten und der zweiten Stange 12 und 14 und
der ersten und der zweiten Leine 20 und 22 ausfüllt. Bei
Anwendungen, bei denen das Komfort-Netz 10 neben einer
Wand, einem Sitz oder einer anderen Oberfläche des Fahrzeugs platziert
ist, wirkt das Maschennetz 24 mit der daran angrenzenden
Oberfläche
zusammen, um einen Hohlraum zu bilden, und kann es dazu verwendet
werden, Ladegüter
zwischen dem Komfort-Netz 10 und einer daran angrenzenden
Oberfläche
festzuhalten.
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Zur
Befestigung des Komfort-Netzes 10 an dem Fahrzeug steht
ein erstes Befestigungselement 26 mit der ersten Stange 12 in
Wirkverbindung. Das erste Befestigungselement 26 ist zwischen
dem ersten und dem zweiten Ende 16 und 18 angeordnet. Ein
zweites Befestigungselement 28 steht mit der zweiten Stange 14 in
Wirkverbindung und ist zwischen deren erstem und zweitem Ende 16 und 18 angeordnet.
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Bei
dem ersten und dem zweiten Befestigungselement 26 und 28 kann
es sich, als Beispiel ohne einschränkenden Charakter, um Schlaufen, Schnallen,
Haken oder Spangen handeln. Das erste und das zweite Befestigungselement 26 und 28 sind so
ausgelegt, dass sie mit Aufnahmeelementen (nicht gezeigt), wie beispielsweise
Tüllen,
Ringen, pilzförmigen
Kappen oder anderen Befestigungs-Zwischengliedstrukturen an dem
Fahrzeug in Eingriff stehen. Das erste und das zweite Befestigungselement 26 und 28 können, als
Beispiel ohne einschränkenden
Charakter, aus ei nem elastischen oder unelastischen Stoff, Gummi,
Kunststoff, oder einem anderen geeigneten Material ausgebildet sein.
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In
einer Ausführungsform
des Komfort-Netzes 10 sind das erste und das zweite Befestigungselement 26 und 28 jeweils
ungefähr
in dem mittleren Drittel der ersten und der zweiten Stange 12 und 14, gemessen
zwischen deren jeweiligem ersten und zweiten Ende 16 und 18,
angeordnet. Da die erste und die zweite Stange 12 und 14 im
Wesentlichen starr sind und das erste und das zweite Befestigungselement 26 und 28 jeweils
unterhalb der ersten Leine 20 angeordnet sind, erstreckt
sich der obere Bereich des Komfort-Netzes 10 jeweils über die
entsprechenden Befestigungs-Zwischenelemente an dem Fahrzeug hinaus.
Wie in 1 ersichtlich, wird es dadurch ermöglicht,
dass sich das Komfort-Netz 10 oberhalb der Befestigungsaufnahmen
an dem Fahrzeug befindet.
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Die
erste und die zweite Aufnahme 12 und 14 können im
Wesentlichen geradlinig und im Wesentlichen zylindrisch sein. Alternativ
dazu können die
erste und die zweite Stange 12 und 14 gekrümmt oder
gebogen (nicht gezeigt) sein, so dass das Maschennetz 24 entweder
ein gekrümmtes
Trennelement oder ein winkeliges Zwei-Ebenen-Trennelement bildet.
In einer Ausführungsform
sind die erste und die zweite Stange 12 und 14 aus
Fiberglas oder einem ähnlichen
Material gebildet; es können
jedoch auch Metallstangen (wie beispielsweise aus Aluminium) verwendet
werden.
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In 2,
auf welche nun Bezug genommen wird, ist eine zweite Ausführungsform
eines Komfort-Netzes 110 gezeigt. Ähnlich wie das in 1 gezeigte
Komfort-Netz 10, umfasst das Komfort-Netz 110 eine
erste Stange und eine zweite Stange 112 und 114 mit
jeweils einem ersten und einem zweiten Ende 116 und 118.
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Bei
der ersten und der zweiten Stange 112 und 114 kann
es sich im Wesentlichen um starre, zylindrische Stangen oder Vierkantstangen
handeln und diese können
aus Fiberglas oder einem ähnlichen
Material gebildet sein. Eine erste Leine 120 ist zwischen
den ersten Enden 116 und eine zweite Leine 122 ist
zwischen den zweiten Enden 118 der ersten und der zweiten
Stange 112 und 114 gespannt oder erstreckt sich
zwischen diesen. Die erste Leine 120 kann aus einem elastischen
Material gebildet sein und die zweite Leine 122 kann aus
einem im Wesentlichen unelastischen Material gebildet sein, das in
gespanntem Zustand keine wesentliche Längung oder Streckung erfährt.
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Ein
Maschennetz 124 erstreckt sich zwischen der ersten und
der zweiten Stange 112 und 114 und zwischen der
ersten und der zweiten Leine 120 und 122. Das
Maschennetz 124 kann aus einem elastischen oder unelastischen
Stoff – oder
aus einer Kombination von diesen – gefertigt sein, welcher in regelmäßigen oder
strukturgemusterten Abständen miteinander
verflochten, verknotet oder verwoben ist.
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Das
Komfort-Netz 110 umfasst weiterhin eine dritte Leine 130,
welche sich zwischen der ersten und der zweiten Stange 112 und 114 erstreckt und
zwischen der ersten und der zweiten Leine 120 und 122 angeordnet
ist. In der in 2 gezeigten Ausführungsform
befindet sich die dritte Leine 130 in der Nähe der ersten
Enden 116 jeweils in dem oberen Drittel (in 2 gesehen)
der ersten und der zweiten Stange 112 und 114 und
verläuft
im Wesentlichen parallel zu der ersten Leine 120. Die dritte
Leine 130 kann aus einem elastischen Material gebildet sein.
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Das
Maschennetz 124 erstreckt sich weiterhin zwischen der ersten
und der zweiten Stange 112 und 114 sowie zwischen
der zweiten und der drit ten Leine 122 und 130.
Von der Seite betrachtet, bildet das Maschennetz 124 daher
eine U- oder V-Form, welche von der ersten Leine 120 zu
der zweiten Leine 122 und dann zurück aufwärts (wie in 2 ersichtlich)
zu der dritten Leine 130 verläuft. In dieser Ausführungsform
bildet das Maschennetz 124 eine Umhüllung oder Tasche, in welche
Ladegüter
durch die Öffnung
zwischen der ersten Leine 120 und der dritten Leine 130 gegeben
werden können.
Das Maschennetz 124 kann auch als Trennelement oder Barriere
verwendet werden, um Ladegüter
zwischen dem Komfort-Netz 110 und
benachbarten Oberflächen
in Position zu halten oder zu befestigen.
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Das
Komfort-Netz 110 umfasst weiterhin eine erste Gewebelasche 132,
die im Wesentlichen um die erste Stange 112 herum angeordnet
ist, und eine zweite Gewebelasche 134, die im wesentlichen um
die zweite Stange 114 herum angeordnet ist. Die erste und
die zweite Stange 112 und 114 sitzen in Innentaschen
oder -falten der ersten und der zweiten Gewebelasche 132 und 134.
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Die
erste und die zweite Gewebelasche 132 und 134 können aus
Polyesterstoff, Nylon oder einem für den Fachmann erkennbaren, ähnlichen
Material gebildet sein. Die erste Leine 120, die zweite Leine 122 und
die dritte Leine 130 sind an der ersten und der zweiten
Gewebelasche 132 und 134 befestigt und sind daher
indirekt an der ersten und der zweiten Stange 112 und 114 befestigt
und werden von diesen getragen.
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Zur
Befestigung des Komfort-Netzes 110 an dem Fahrzeug ist
ein erstes und ein zweites Befestigungselement 126 und 128 vorhanden.
Das erste und das zweite Befestigungselement 126 und 128 können zur
Bildung einer Wirkverbindung an der ersten und der zweiten Stange 112 und 114 befestigt sein.
Alternativ dazu und wie in 2 gezeigt,
können
das erste und das zweite Befestigungselement 126 und 128 zur
Bildung einer Wirkverbindung an der ersten und der zweiten Gewebelasche 132 und 134 befestigt
sein.
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Bei
dem ersten und dem zweiten Befestigungselement 126 und 128 kann
es sich um Schlaufen, Spangen, Haken oder Federhaken handeln. Haken
können
so ausgebildet sein, dass sie sich an Ringen 127, wie etwa
(als Beispiel ohne einschränkenden
Charakter) D-Ringen, Ladegut-Niederhaltebefestigungen oder ähnlichen
Einrichtungsaufnahmen, welche an einer Oberfläche, Wand oder Zierblende (nicht
gezeigt) des Fahrzeugs angebracht sind, befestigen lassen. Federhaken
wie die in 2 gezeigten, können dazu
verwendet werden, das Komfort-Netz 110 verriegelnd an dem
Aufnahmeelement festzuhalten und ein unbeabsichtigtes Ablösen von der
Aufnahme zu verringern.
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Das
erste und das zweite Befestigungselement 126 und 128 sind
jeweils ungefähr
in dem mittleren Drittel der ersten und der zweiten Stange 112 und 114 angeordnet
und können
jeweils gleich weit von dem ersten und dem zweiten Ende 116 und 118 entfernt
sein. Die erste Leine 120 und die dritte Leine 130 sind
(wie in 2 ersichtlich) beide oberhalb
des ersten und des zweiten Befestigungselements 126 und 128 angeordnet.
Daher erstreckt sich das Maschennetz 124 über die
Einrichtung oder die Aufnahmen hinaus, an der bzw. an denen das
Komfort-Netz 110 in dem Fahrzeug befestigt ist.
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Während die
besten Umsetzungsarten und andere Ausführungsformen der beanspruchten
Erfindung hier im Detail beschrieben worden sind, sind für den Fachmann
auf dem Gebiet, zu welchem diese Erfindung gehört, verschiedene alternative
Entwürfe und
Ausführungsformen
für die Umsetzung
der Erfindung im Umfang der beigefügten Patentansprüche erkenntlich.