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DE102009058360A1 - Kraftstoffleitung - Google Patents

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DE102009058360A1
DE102009058360A1 DE200910058360 DE102009058360A DE102009058360A1 DE 102009058360 A1 DE102009058360 A1 DE 102009058360A1 DE 200910058360 DE200910058360 DE 200910058360 DE 102009058360 A DE102009058360 A DE 102009058360A DE 102009058360 A1 DE102009058360 A1 DE 102009058360A1
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DE
Germany
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plastic
layer
fuel
mixture
compatibilizer
Prior art date
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Withdrawn
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DE200910058360
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English (en)
Inventor
Reinhard Feichtinger
Simon Amesöder
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Original Assignee
Individual
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Priority to PCT/EP2010/069538 priority patent/WO2011073146A1/de
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Abstract

Damit eine Kraftstoffleitung (100) mit einem Leitungswandelement (101), bestehend wenigstens aus einer Kunststoffschicht (1) einfach und kostengünstig gefertigt werden kann, ist dass das Leitungswandelement (101) mit einer Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement, bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht und Verfahren zu deren Herstellung.
  • Eine Kraftstoffleitung der eingangs genannten Art ist aus der DE 40 06 870 C2 bekannt. Sie besteht aus drei Polyamid-Schichten aus wenigstens zwei verschiedenen, miteinander verträglichen Polyamiden. Die Kraftstoffleitung weist eine Innenschicht aus schlagzähmodifiziertem Polyamid PA 6, eine Außenschicht aus schlagmodifiziertem Polyamid PA 6, PA 11, PA 12 oder PA 6/12 sowie eine Mittelschicht aus einem Blend-Polyesteramid mit einem Copolyamid, wobei das Copolyamid aus Monomeren mit 6, 11 oder 12 C-Atomen gebildet wird.
  • Aus der DE 78 32 484 U1 ist eine Kraftstoffleitung aus einem Kunststoffverbundsystem bekannt, die aus einem inneren Kunststoffwellrohr aus Polyoxymethylen mit einem äußeren Kunstsoff-Mantelrohr aus Weichpolyvinylchlorid besteht.
  • Aus der WO 2008 113 821 A1 ist ein Kraftstoffanbauteil bekannt. Es besteht aus einem ersten Bereich aus einem kraftstoffbeständigen Kunststoff. Ein zweiter Bereich besteht aus einem Gemisch aus einem kraftstoffbeständigen Kunststoff, einem nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff und einem Kompatibilisator. Ein dritter Bereich besteht aus einem nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff.
  • Der zweite Bereich aus dem Gemisch beider Kunststoffe dient hier einzig und allein der Verbindung des ersten und des dritten Bereichs. Hierfür wird der dritte Bereich mit einer Plasmaschicht versehen.
  • Es stellt sich die Aufgabe, eine Kraftstoffleitung der eingangs genannten Art so weiter zu entwickeln, dass sie einfach und kostengünstig herzustellen ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
    dass das Leitungswandelement mit einer Schicht aus einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs hergestellt ist,
    wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  • Die Aufgabe wird auch dadurch gelöst,
    • – dass das Leitungswandelement mit einer Schicht aus einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs hergestellt ist, wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einem nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt und
    • – dass in der Schicht eine Sperrschicht aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist.
  • Die Aufgabe wird weiterhin dadurch gelöst,
    • – dass das Leitungswandelement mit einer Schicht aus einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs hergestellt ist, wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt,
    • – dass in der Schicht eine Sperrschicht aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist,
    • – dass über der Sperrschicht eine erste Haftvermittlerschicht und
    • – dass unter der Sperrschicht eine zweite Haftvermittlerschicht angeordnet ist.
  • Die Aufgabe wird außerdem dadurch gelöst,
    • – dass das Leitungswandelement mit einer ersten Schicht aus einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs und einer zweiten Schicht aus dem ersten Kunststoff hergestellt ist, wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt und
    • – dass zwischen der ersten Schicht und der zweiten Schicht eine Sperrschicht aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist.
  • Die Aufgabe wird ebenfalls dadurch gelöst,
    • – dass das Leitungswandelement aus einer ersten Schicht aus einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs und einer zweiten Schicht aus dem ersten Kunststoff hergestellt ist, wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt,
    • – dass zwischen der ersten Schicht und der zweiten Schicht eine Sperrschicht aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist,
    • – dass über der Sperrschicht eine erste Haftvermittlerschicht und
    • – dass unter der Sperrschicht eine zweite Haftvermittlerschicht angeordnet ist.
  • Als Vorteil ist allen Lösungen der Einsatz eines Gemisches gemeinsam, das aus einem ersten und einem zweiten Kunststoffs hergestellt ist, wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält. Die Mischung ist, wie überraschender Weise gefunden wurde, nicht nur kraftstoffbeständig, sie ist auch kraftstoffdicht. Kraftstoff kann durch Schichten, die aus dem Gemisch hergestellt werden nicht hindurch gelangen, also nicht hindurch diffundieren. Dadurch, dass preislich billiger nicht kraftstoffbeständiger Kunststoff mit preislich teuren kraftstoffbeständigen Kunststoff gemischt wird, sinken die Gesamtkosten für die Kraftstoffleitung. Die Mischungskosten werden dabei durch die Anteile der einzelnen Kunststoffe an der Mischung bestimmt. Außerdem können alle Schichten miteinander gut verhaften bzw. an den Schichtgrenzen ausgezeichnet verkleben. Dadurch ist die Kraftstoffleitung beständig gegen alle Einflüsse, die von flüssigen und dampfförmigen Kraftstoffen ausgeht. Die eingesetzten Kunststoffe sind darüber hinaus kurzzeitig thermisch übertastbar.
  • Die Aufgabe wird darüber hinaus dadurch gelöst,
    • – dass das Leitungswandelement aus einer ersten Schicht aus einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs und wenigstens einer weiteren Schicht aus wenigstens einem Kunststoff hergestellt ist, wobei die Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  • Bei allen gemeinsamen Vorteilen mit den Vorgängerlösungen, hat diese Lösung den besonderen Vorteil, dass die erste Schicht aus dem Gemisch in der weiteren Schicht aus einem beliebigen Kunststoff die Funktion einer Sperrschicht und/oder Trennschicht und darüber hinaus die der Haftvermittlungsschichten übernimmt.
  • Die weitere Schicht kann eine Schicht aus dem ersten Kunststoff sein. Sie kann auch eine dritte Schicht aus dem zweiten Kunststoff sein. Hierbei kann der Schichtaufbau so sein, dass die erste Schicht aus der Mischung zwischen der zweiten und der dritten Schicht angeordnet ist.
  • Die zweite Schicht kann dabei aus einem kraftstoffbeständigen und die dritte Schicht aus einem nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff sein. Welche der beiden weiteren Schichten die Innenwand- und welche die Außenwandfläche begrenzt, kann durch den jeweiligen Einsatzfall und Kundenforderungen bestimmt werden.
  • Es kann eine Sperrschicht aus einem dritten Kunststoff vorgesehen werden. Die Sperrschicht unterbindet wirksam eine Diffusion der Treibstoffe durch das Leitungswandelement.
  • Über der Sperrschicht kann eine erste Haftvermittlerschicht und unter der Sperrschicht eine zweite Haftvermittlerschicht angeordnet sein. Die Haftvermittlerschicht unterstützt die Haftungseigenschaften zu den Nachbarschichten.
  • Das Leitungswandelement kann eine zweite Schicht aus dem ersten Kunststoff aufweisen. Die zweite Schicht kann aus dem ersten Kunststoff vor der ersten Schicht zum Leitungsinneren hin aus der Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs angeordnet sein.
  • Die erste Schicht, die von geringerer Dicke als die zweite sein kann, hält einer sehr starken Kraftstoffbelastung besser stand, so dass die Lebensdauer einer solchen Kraftstoffleitung nachhaltig erhöht wird.
  • Die Sperrschicht kann in der ersten Schicht angeordnet sein. Sie kann aber auch in der zweiten Schicht angeordnet sein.
  • Die Sperrschicht kann ebenso zwischen der ersten Schicht und der zweiten Schicht angeordnet sein.
  • In allen drei Anwendungs-Möglichkeiten übt sie ihre Sperrwirkung aus. Welcher Möglichkeit der Vorzug gegeben wird, wird durch die Einsatzbedingungen bestimmt.
  • Die Mischung kann wenigstens
    • – 10 bis 85 Gew.-% des ersten kraftstoffbeständigen Kunststoffs,
    • – 85 bis 10 Gew.-% des zweiten nicht kraftstoffbeständigen Kunststoffs,
    • – 3 bis 15 Gew.-% Kompatibilisator und
    • – ca. 5 bis 30 Gew.-% Zusätze und Füllstoffe enthalten.
  • Der Kompatibilisator kann ein Copolymer des ersten und des zweiten Kunststoffs sein. Das Copolymer kann ein reaktiv erzeugtes Copolymer sein.
  • Der erste Kunststoff kann ein Polyamid und der zweite Kunststoff ein Polyethelen sein.
  • Als Polyamid kann ein PA6, PA66, PA11, PA12, PA6-T also die gesamte Polyamid-Palette zum Einsatz kommen. Ebenso kann die gesamte Polyethelen-Palette eingesetzt werden.
  • Die Zusätze können Stabilisatoren, Gleitmittel, Farbstoffe, Metallfilter, metallische Pigmente, gestanzte Metallfilter, Flammschutzmittel, Schlagzähmodifikatoren, Antistatika Leitfähigkeitsadditive und dgl. sein.
  • Füllstoffe können Glasfasern, Glaskugeln, Mineralstoffe oder dgl. sein.
  • Die Sperrschicht kann ein EVOH oder dgl. sein.
  • Die erste und die zweite Haftvermittlerschicht kann ein Ethylen-Octen-Copolymer POE, ein SEES, ein SEPS, ein SEEPS oder dgl. sein. Das POE kann ein TSPOE 1112 GBLL, ein TSPOE 1112 CMB 3-7, ein TSPOE 1012 CMB 1 sein. Das SEES, SEPS, SEEPS kann ein TPKD X sein.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung durch die Verwendung einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart gelöst,
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass aus der Mischung eine Schicht eines Leitungswandelements geformt wird.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung auch durch die Verwendung einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart gelöst,
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass aus der Mischung eine Schicht mit einer Sperrschicht eines Leitungswandelements geformt wird.
  • Die Aufgabe wird weiterhin bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung durch die Verwendung einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um eine nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart gelöst,
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass aus der Mischung eine Schicht mit einer Sperrschicht und wenigstens einer Haftvermittlerschicht eines Leitungswandelements geformt wird.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung ebenfalls durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart gelöst,
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass ein Leitungswandelement aus einer ersten Schicht aus der Mischung und einer zweiten Schicht aus dem ersten Kunststoff geformt wird.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung dann durch die Verwendung Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass ein Leitungswandelement aus einer ersten Schicht aus der Mischung, einer Sperrschicht und einer zweiten Schicht aus dem ersten Kunststoff geformt wird.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung darüber hinaus durch die Verwendung einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass ein Leitungswandelement aus einer ersten Schicht aus der Mischung, einer Sperrschicht, wenigstens einer Haftvermittlungschicht und einer zweiten Schicht aus dem ersten Kunststoff zu geformt wird.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung auch durch die Verwendung einer Mischung eines ersten und eines zweiten Kunststoffs mit einem Kompatibilisator,
    wobei es sich bei dem ersten Kunststoff um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart
    • – dass der erste und der zweite Kunststoff gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und
    • – dass ein Leitungswandelement aus einer ersten Schicht aus der Mischung des ersten und des zweiten Kunststoffs und wenigstens einer weiteren Schicht aus wenigstens einem Kunststoff hergestellt wird.
  • Als Vorteil ist allen Herstellungsverfahren die Anwendung einer Mischung zweier Kunststoffe gemeinsam, die an sich für ein Verbinden eines Körpers aus dem einen Kunststoff mit einem anderen Körper aus dem anderen Kunststoff vorgesehen ist. Das Beigeben eines nicht kraftstoffbeständigen Kunststoffs zur Mischung bestimmt die Herstellungs- und die Kraftstoffleitungskosten sehr positiv. Damit werden die Kraftstoffleitungen wesentlich billiger. Dieses Compound ist nicht nur kraftstoffbeständig, sondern kraftstoffdicht.
  • Die erste Schicht kann in die weitere Schicht geformt werden. Die erste Schicht kann zwischen eine zweite und eine dritte Schicht geformt werden. Der kraftstoffbeständige Kunststoff kann für die zweite und der nicht kraftstoffbeständige für die dritte Schicht verwendet werden. Das Compound kann hier als Stütz- und Haftvermittlerschicht wirken. Als besonderer Vorteil ist der Verzicht auf den Aufbau „Stütz-Sperr-Haftvermittler” hervor zu heben.
  • Es kann eine Mischung mit wenigstens
    • – 10 bis 85 Gew.-% des ersten kraftstoffbeständigen Kunststoffs,
    • – 85 bis 10 Gew.-% des zweiten nicht kraftstoffbeständigen Kunststoffs,
    • – 3 bis 15 Gew.-% Kompatibilisator und
    • – ca. 5 bis 30 Gew.-% Zusätze und Füllstoffe verwendet werden.
  • In der Praxis besteht das Verhältnis des einen zum anderen Kunststoff ca. 60 Gew.-% zu ca. 40 Gew.-% mit den genannten Zusätzen.
  • Als ein Kompatibilisator kann ein Copolymer des ersten und des zweiten Kunststoffs verwendet werden.
  • Als Copolymer kann ein gepfropftes bzw. reaktiv erzeugtes Copolymer verwendet werden.
  • Zur Herstellung des Copolymers kann ein zusätzlicher Kompatibilisator verwendet werden, dem eine Mischung des ersten und das zweiten Kunststoffs in fester oder flüssiger Form zugegeben werden kann und der zumindest teilweise bei der Copolymerisation verbraucht werden kann.
  • Als erster Kunststoff kann ein Polyamid und als zweiter Kunststoff ein Polyethelen verwendet werden. Verwendet können alle Polyamide und alle Polyethelene.
  • Als Zusätze können Stabilisatoren, Gleitmittel, Farbstoffe, Metallfilter, metallische Pigmente, gestanzte Metallfilter, Flammschutzmittel, Schlagzähmodifikatoren, Antistatika Leitfähigkeitsadditive und dgl. verwendet werden.
  • Als Sperrschicht kann ein EVDOH oder dgl. verwendet werden.
  • Als erste und als zweite Haftvermittlerschicht ein Ethylen-Octen-Copolymer POE, ein SEBS, SEBS, SEEPS oder dgl. verwendet werden.
  • Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen in schematischer Darstellung:
  • 1 eine erste Ausführungsform einer Kraftstoffleitung,
  • 2 eine zweite Ausführungsform einer Kraftstoffleitung,
  • 3 eine dritte Ausführungsform einer Kraftstoffleitung,
  • 4 eine vierte Ausführungsform einer Kraftstoffleitung,
  • 5 eine fünfte Ausführungsform einer Kraftstoffleitung und
  • 6 eine Herstellung eines Gemisches aus zwei Kunststoffen mit einem Kompatibilisator.
  • Kraftstoffleitungen 100 dienen der Weiterleitung von Kraftstoffen z. B. von einem Tank zu einem Verbraucher. Bei den Kraftstoffen kann es sich um Benzin, Diesel, Bio-Diesel oder dgl. und deren Dämpfe handeln Der Verbraucher kann ein E-Gas-Steller sein. Bei der Überbrückung der Entfernung vom Tank zum E-Gas-Steller belastet nicht nur der im Inneren fließende Kraftstoff die Kraftstoffleitung, sondern auch die am Äußeren haftende Kraftstoffreste, Schmutz, Hitze, Kälte, Erschütterungen und dgl. Im Folgenden werden Lösungen für Kraftstoffleitungen beschrieben, die nicht nur diesen Anforderungen genügen werden.
  • In 1 ist eine erste Kraftstoffleitung 100 gezeigt, deren Leitungswandelement 101 aus einer Mischung 35 (vgl. auch 6) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs A, B hergestellt ist,
    • – wobei die Mischung 35 des ersten und des zweiten Kunststoffs A, B zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und
    • – wobei es sich bei dem ersten Kunststoff A um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff B um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  • Die Mischung 35 besteht aus:
    • – 10 bis 85 Gew.-% des ersten kraftstoffbeständigen Kunststoffs A,
    • – 85 bis 10 Gew.-% des zweiten nicht kraftstoffbeständigen Kunststoffs B,
    • – 3 bis 15 Gew.-% Kompatibilisator und
    • – ca. 5 bis 30 Gew.-% Zusätzen und Füllstoffe.
  • Der Kompatibilisator ist ein Copolymer AB des ersten und des zweiten Kunststoffs.
  • Das Copolymer AB ist ein gepfropftes Copolymer, besser gesagt ein reaktiv erzeugtes Copolymer.
  • Zur Herstellung des Copolymers wird ein zusätzlicher Kompatibilisator verwendet, dem eine Mischung des ersten und das zweiten Kunststoffs A, B in fester oder flüssiger Form zugegeben wird und der zumindest teilweise bei der Copolymerisation verbraucht wird.
  • Beim Kunststoff A handelt es sich um einen kraftstoffbeständigen Kunststoff, wie z. B. Polyamid, im Folgenden PA genannt
  • Beim Kunststoff B handelt es sich um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff, der nicht mit dem Kunststoff A mischbar ist. Der Kunststoff B ist ein Polyethelen, im Folgenden PE genannt.
  • Zur Mischbarmachung der Kunststoffe A und B beinhaltet die Mischung den bereits erwähnten Kompatibilisator, wie z, B. ein Copolymer der Kunststoffe A und B. Handelt es sich beim Kunststoff A um PA und beim Kunststoff B um PE, so kann es sich beim Copolymer um PEgPA (g = graft handeln. Das Copolymer wird hergestellt, indem beispielsweise das PE mit einem reaktiven Rest versehen wird, z. B. mit Maleinsäureanhydrid oder einem Acetylsäurerest, und indem anschließend das so gepfropfte PE mit dem PA kovalente Bindungen eingeht. Es kann aber auch umgekehrt PA gepfropft werden, um anschließend mit dem PE kovalente Bindungen einzugehen.
  • Verwendet wird im Ergebnis umfangreicher Versuche eine Mischung mit folgender Zusammensetzung:
    • – ca. 45 Gew.-% Polyamid als erster Kunststoff,
    • – ca. 45 Gew.-% Polyethelen als zweiter Kunststoff und
    • – ca. 10 Gew.-% Kompatibilisator, Zusätze und Füllstoffe.
  • Der hohe Anteil Polyethelen macht die Mischung so preisgünstig bei gleichzeitiger Kraftstoffbeständigkeit und vor allem Kraftstoffdichtigkeit. Erfordern es die Einsatzbedingungen, kann das Mischungsverhältnis geändert werden.
  • Im Extrusions-Verfahren wird für das Kraftstoffleitungselement 100 aus der Mischung 35 ein Leitungswandelement 101 geformt. Die Wanddicke kann dabei entsprechend eingestellt werden.
  • In 2 ist eine zweite Kraftstoffleitung 100 gezeigt, deren Leitungswandelement 101 mit einer Schicht 1 aus der Mischung 35 (vgl. auch 6) des ersten und des zweiten Kunststoffs A, B hergestellt ist,
    • – wobei die Mischung 35 des ersten und des zweiten Kunststoffs A, B zur Mischbarmachung den Kompatibilisator enthält und
    • – wobei es sich bei dem ersten Kunststoff A ebenfalls um den kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff B ebenfalls um den nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  • Mischung 35 und Kunststoffe A, B entsprechen denen der Beschreibung zum ersten Leitungselement 100, nur dass hier beim Zweikomponenten-Spritzgussverfahren zur Herstellung des Kraftstoffleitungselements 100 aus der Mischung 35 in das Leitungswandelement 101 eine Sperrschicht 3 mit ein geformt wird. Die Wanddicke kann auch hier entsprechend nach Bedarf eingestellt werden.
  • Die Sperrschicht 3 ist ein EVDOH oder dgl.
  • In 3 ist eine dritte Ausführungsform einer Kraftstoffleitung 100 gezeigt. Aus der Mischung 35 wird die PE/PA-Gemisch-Schicht 1 für das Leitungswandelement 101 hergestellt. Etwa in der Mitte der Schicht 1 wird die Sperrschicht 3 aus EVDOH und zu dessen beiden Seiten eine Haftvermittlerschicht 4, 5 mit ein geformt.
  • In 4 ist eine vierte Ausführungsform einer Kraftstoffleitung 100 gezeigt. Aus der Schicht 2 aus PA und der PE/PA-Gemisch-Schicht 1 aus der Mischung 35 wird das Leitungswandelement 101 hergestellt. Die Mischung 35 und die Kunststoffe A, B entsprechen denen der Beschreibung zu den vorangegangenen Leitungselementen 100 gemäß 1 bis 3 Zwischen der Schicht 1 und der Schicht 2 wird die Sperrschicht 3 aus EVDOH und zu dessen beiden Seiten die Haftvermittlerschicht 4, 5 eingeformt.
  • Das PA ist Polyamid PA6, PA66, PA 11, PA 12 oder dgl. Verwendet können alle Polyamide werden.
  • In 5 ist eine fünfte Ausführungsform einer Kraftstoffleitung 100 gezeigt, deren Leitungswandelement 101 mit einer Schicht 1 aus der Mischung 35 (vgl. auch 6) des ersten und des zweiten Kunststoffs A, B hergestellt ist,
    • – wobei die Mischung 35 des ersten und des zweiten Kunststoffs A, B zur Mischbarmachung den Kompatibilisator enthält und
    • – wobei es sich bei dem ersten Kunststoff A ebenfalls um den kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff B ebenfalls um den nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  • Mischung 35 und Kunststoffe A, B entsprechen denen der Beschreibung zum ersten Leitungselement 100.
  • Die Schicht 1 ist in eine weitere Schicht 2, 6 eingebettet. Die Schicht 1 übernimmt hier die Funktion der Sperrschicht und der Haftvermittlerschicht(en). Es kann auf den Aufbau „Stütz-Sperr-Haftvermittler” verzichtet werden.
  • Für die weitere Schicht ergeben sich folgende Ausführungsvarianten:
    • a) Sie besteht nur aus einer Schicht 2 aus einem kraftstoffbeständigen Kunststoff A;
    • b) Sie besteht nur aus einer Schicht 6 aus einem nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff B;
    • c) Sie besteht aus einer Schicht 2 aus einem kraftstoffbeständigen Kunststoff A und einer Schicht 6 aus einem nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff B, – wobei die Schicht 1 zwischen beiden Schichten oder in einer der beiden Schichten angeordnet ist und – wobei die Schicht 2 Innenschicht und Schicht 6 Außenschicht oder die Schicht 6 Innenschicht und die Schicht 2 Außenschicht ist.;
  • Die Schicht 2 ist aus dem kraftstoffbeständigen Kunststoff A, der ein Polyamid ist, hergestellt.
  • Die Schicht 6 besteht aus dem nicht kraftstoffbeständigen Kraftstoff B, der ein Polyethelen ist.
  • Die Schicht 1 aus der Mischung 35 ist nicht nur kraftstoffbeständig, sondern auch kraftstoffdicht. Sie wirkt in der fünften Kraftstoffleitung 100 -und das sei nochmals hervorgehoben- als Stütz-, Sperr- und Haftvermittlerschicht.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwendung einer PA/PE-Mischung 35 mit einem Kompatibilisator für eine Kraftstoffleitung 100
    • – die Kosten senkt,
    • – die Kraftstoffbeständigkeit gewährleistet,
    • – die Kraftstoffdichtigkeit sichert,
    • – die Schlagzähigkeit erhöht und
    • – die Bindefähigkeit fördert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 7832484 U1 [0003]
    • WO 2008113821 A1 [0004]

Claims (33)

  1. Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement (101), bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht (1, 2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungswandelement (101) mit einer Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  2. Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement (101), bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht (1, 2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, – dass das Leitungswandelement (101) mit einer Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um eine nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt und – dass in der Schicht (1) eine Sperrschicht (3) aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist.
  3. Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement (101), bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht (1, 2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, – dass das Leitungswandelement (101) mit einer Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, – dass in der Schicht (1) eine Sperrschicht (3) aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist, – dass über der Sperrschicht (3) eine erste Haftvermittlerschicht (4) und – dass unter der Sperrschicht (3) eine zweite Haftvermittlerschicht (5) angeordnet ist.
  4. Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement (101), bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht (1, 2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, – dass das Leitungswandelement (101) mit einer ersten Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) und einer zweiten Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt und – dass zwischen der ersten Schicht (1) und der zweiten Schicht (2) eine Sperrschicht (3) aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist.
  5. Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement (101), bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht (1, 2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, – dass das Leitungswandelement (101) aus einer ersten Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) und einer zweiten Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, – dass zwischen der ersten Schicht (1) und der zweiten Schicht (2) eine Sperrschicht (3) aus einem dritten Kunststoff angeordnet ist, – dass über der Sperrschicht (3) eine erste Haftvermittlerschicht (4) und – dass unter der Sperrschicht (3) eine zweite Haftvermittlerschicht (5) angeordnet ist.
  6. Kraftstoffleitung mit einem Leitungswandelement (101), bestehend aus wenigstens einer Kunststoffschicht (1, 2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, – dass das Leitungswandelement (101) aus einer ersten Schicht (1) aus einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) und wenigstens einer weiteren Schicht (2, 6) aus wenigstens einem Kunststoff (A, B) hergestellt ist, wobei die Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zur Mischbarmachung einen Kompatibilisator enthält und wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt.
  7. Kraftstoffleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sperrschicht (3) aus einem dritten Kunststoff vorgesehen ist.
  8. Kraftstoffleitung nach Anspruch 1 oder 7 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass über der Sperrschicht (3) eine erste Haftvermittlerschicht (4) und – dass unter der Sperrschicht (3) eine zweite Haftvermittlerschicht (5) angeordnet ist.
  9. Kraftstoffleitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht eine zweite Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) ist.
  10. Kraftstoffleitung nach Anspruch 6 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht eine dritte Schicht (6) aus dem zweiten Kunststoff (A) ist.
  11. Kraftstoffleitung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schicht (1) aus der Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) zwischen der zweiten Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) und der dritten Schicht (6) aus dem zweiten Kunststoff (B) angeordnet ist.
  12. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) vor der ersten Schicht (1) zum Leitungsinneren hin aus der Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) angeordnet ist.
  13. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrschicht (3) in der ersten Schicht (1) angeordnet ist.
  14. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrschicht (3) in der zweiten Schicht (2) angeordnet ist.
  15. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrschicht (3) zwischen der ersten Schicht (1) und der zweiten Schicht (2) angeordnet ist.
  16. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mischung (35) wenigstens – 10 bis 85 Gew.-% des ersten kraftstoffbeständigen Kunststoffs (A), – 85 bis 10 Gew.-% des zweiten nicht kraftstoffbeständigen Kunststoffs (B), – 3 bis 15 Gew.-% Kompatibilisator und – ca. 5 bis 30 Gew.-% Zusätze und Füllstoffe enthält.
  17. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kompatibilisator ein Copolymer (AB) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) ist.
  18. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Copolymer (AB) ein reaktiv erzeugtes Copolymer ist.
  19. Kraftstoffleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kunststoff (A) ein Polyamid und der zweite Kunststoff (B) ein Polyethelen ist.
  20. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass aus der Mischung (35) eine Schicht (1) eines Leitungswandelements (101) geformt wird.
  21. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass aus der Mischung (35) eine Schicht (1) mit einer Sperrschicht (3) eines Leitungswandelements (101) geformt wird.
  22. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass aus der Mischung (35) eine Schicht (1) mit einer Sperrschicht (3) und wenigstens einer Haftvermittlerschicht (4, 5) eines Leitungswandelements (101) geformt wird.
  23. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass ein Leitungswandelement (101) aus einer ersten Schicht (1) aus der Mischung (35) und einer zweiten Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) zu geformt wird.
  24. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass ein Leitungswandelement (101) aus einer ersten Schicht (1) aus der Mischung (35), einer Sperrschicht (3) und einer zweiten Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) zu geformt wird.
  25. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass ein Leitungswandelement (101) aus einer ersten Schicht (1) aus der Mischung (35), einer Sperrschicht (3), wenigstens einer Haftvermittlungschicht (4, 5) und einer zweiten Schicht (2) aus dem ersten Kunststoff (A) zu geformt wird.
  26. Verfahren zur Herstellung einer Kraftstoffleitung (100), gekennzeichnet durch die Verwendung einer Mischung (35) eines ersten und eines zweiten Kunststoffs (A, B) mit einem Kompatibilisator, wobei es sich bei dem ersten Kunststoff (A) um einem kraftstoffbeständigen Kunststoff und beim zweiten Kunststoff (B) um einen nicht kraftstoffbeständigen Kunststoff handelt, derart – dass der erste und der zweite Kunststoff (A, B) gemischt werden und zur Mischbarmachung der Kompatibilisator beigefügt wird und – dass ein Leitungswandelement (101) aus einer ersten Schicht (1) aus der Mischung (35) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) und wenigstens einer weiteren Schicht (2, 6) aus wenigstens einem Kunststoff (A, B) hergestellt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schicht (1) in die weitere Schicht (2, 6) geformt wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dass die erste Schicht (1) zwischen eine zweiten Schicht (2) und eine dritte Schicht (6) geformt wird, wobei der kraftstoffbeständige Kunststoff (A) für die zweite Schicht (2) und der nicht kraftstoffbeständige Kunststoff für die dritte Schicht (6) verwendet wird.
  29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mischung (35) mit wenigstens – 10 bis 85 Gew.-% des ersten kraftstoffbeständigen Kunststoffs (A), – 85 bis 10 Gew.-% des zweiten nicht kraftstoffbeständigen Kunststoffs (B), – 3 bis 15 Gew.-% Kompatibilisator und – ca. 5 bis 30 Gew.-% Zusätze und Füllstoffe verwendet wird.
  30. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als ein Kompatibilisator ein Copolymer (AB) des ersten und des zweiten Kunststoffs (A, B) verwendet wird.
  31. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Copolymer (AB) ein reaktiv erzeugtes Copolymer verwendet wird.
  32. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung des Copolymers ein zusätzlicher Kompatibilisator verwendet wird, dem eine Mischung des ersten und das zweiten Kunststoffs (A, B) in fester oder flüssiger Form zugegeben wird und der zumindest teilweise bei der Copolymerisation verbraucht wird.
  33. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als erster Kunststoff (A) ein Polyamid und als zweiter Kunststoff (B) ein Polyethelen verwendet wird.
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