DE102009057899A1 - Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln, insbesondere von Stapeln aus Papierbögen - Google Patents
Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln, insbesondere von Stapeln aus Papierbögen Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln (8) mit einer Stapelherstellungsmaschine (1, 10), die folgende Merkmale aufweist:
– zumindest eine Abrolleinrichtung (2) zum Abrollen von Rollen aus bahnförmigem Material, insbesondere aus Papier,
– einen Längsschneider (4) zum Schneiden der Bahnen (3) in Längsstreifen (5),
– einen Querschneider (6) zum Aufteilen der Längsstreifen (5) in Bögen (7),
– eine Einrichtung zur Bildung von Stapeln (8) aus den Bögen (7) und
– eine Abfördereinrichtung (9, 19) zum Fördern der gebildeten Stapel (8) zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine (21, 22), wobei zwei im Wesentlichen gleich aufgebaute Stapelherstellungsmaschinen (1, 10) parallel nebeneinander angeordnet sind, und
dass die Abfördereinrichtungen (9, 19) für die Stapel der beiden Maschinen (1, 10) jeweils so gestaltet sind, dass sie an die Abfördereinrichtung (19, 9) der anderen Maschine (10, 1) oder an einen gemeinsamen Abförderer (20) für beide Maschinen (1, 10) anschließbar sind.
– zumindest eine Abrolleinrichtung (2) zum Abrollen von Rollen aus bahnförmigem Material, insbesondere aus Papier,
– einen Längsschneider (4) zum Schneiden der Bahnen (3) in Längsstreifen (5),
– einen Querschneider (6) zum Aufteilen der Längsstreifen (5) in Bögen (7),
– eine Einrichtung zur Bildung von Stapeln (8) aus den Bögen (7) und
– eine Abfördereinrichtung (9, 19) zum Fördern der gebildeten Stapel (8) zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine (21, 22), wobei zwei im Wesentlichen gleich aufgebaute Stapelherstellungsmaschinen (1, 10) parallel nebeneinander angeordnet sind, und
dass die Abfördereinrichtungen (9, 19) für die Stapel der beiden Maschinen (1, 10) jeweils so gestaltet sind, dass sie an die Abfördereinrichtung (19, 9) der anderen Maschine (10, 1) oder an einen gemeinsamen Abförderer (20) für beide Maschinen (1, 10) anschließbar sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln, die eine Stapelherstellungsmaschine aufweist. Stapelherstellungsmaschinen werden bekannterweise eingesetzt, um aus zu Rollen aufgewickelten Papierbahnen Stapel aus Papierbögen herzustellen, die anschließend einer weiteren Verarbeitungsstufe, beispielsweise einer Packeinrichtung, zugeführt werden.
- Dazu weisen die aus der
DE 40 22 351 A1 bekannten Stapelherstellungsmaschinen der gattungsgemäßen Art zumindest eine Abrolleinrichtung zum Abrollen von Rollen aus bahnförmigem Material, insbesondere aus Papier auf. Anschließend folgt ein Längsschneider zum Schneiden der Bahnen in Längsstreifen, ein Querschneider zum Aufteilen der Längsstreifen in Bögen und eine Einrichtung zum Bilden von Stapeln aus den Bögen. Eine anschließend angeordnete Abfördereinrichtung, insbesondere ein Riemenförderer, fördert die gebildeten Stapel zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine, insbesondere einer Packeinrichtung. - Dabei ist es bekannt, mehrere übereinander zugeförderte Papierbahnen übereinanderliegend gemeinsam zu bearbeiten und diese in einem mehrnutzigen Betrieb durch Längsschneiden in mehrere (bis zu 16) Längsstreifen aufzuteilen. Dadurch werden nach dem Querschneiden eine der Nutzenzahl entsprechende Anzahl von Stapeln gleichzeitig nebeneinander gebildet und anschließend der Abfördereinrichtung zugeführt.
- Um mit einer Stapelherstellungsmaschine zwei Verarbeitungsmaschinen, beispielsweise Packmaschinen, zu beschicken, ist es aus der
DE 102 14 684 A1 bekannt, die Abfördereinrichtung aus zwei quer abfordernden Riemenförderern aufzubauen, von denen jeweils einer zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine führt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln so zu verbessern, dass sie mit höherer Flexibilität nutzbar und bei der Produktion weniger störanfällig ist.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass zwei im Wesentlichen gleich aufgebaute Stapelherstellungsmaschinen parallel nebeneinander angeordnet sind, die vorteilhaft gemeinsam oder einzeln nutzbar sind. Dazu sind nach einer Lösung die Abfördereinrichtungen für die Stapel der beiden Maschinen jeweils so gestaltet, dass sie an die Abfördereinrichtung der anderen Maschine oder an einen gemeinsamen Abförderer für beide Maschinen anschließbar sind.
- Die Anlage ermöglicht es weiterhin, bei Nichtnutzung, beispielsweise durch Ausfall, einer der nachfolgenden Verarbeitungsmaschinen weiterhin mit beiden Stapelherstellungsmaschinen zu produzieren, beispielsweise mit geringerer Produktionsgeschwindigkeit. Dies hat neben der Möglichkeit mit geringerer Geschwindigkeit zu produzieren den Vorteil, dass die Rollen beider Herstellungsmaschinen weiterhin synchron und gleichmäßig abgewickelt werden.
- Nach einer weiteren Lösung sind die beiden Steuerungseinrichtungen der Stapelherstellungsmaschinen so gestaltet und miteinander verbindbar, dass zumindest eine der beiden Steuereinrichtungen die Masterfunktion über die andere Steuereinrichtung übernehmen kann.
- Durch dieses Merkmal wird ermöglicht, dass die beiden Stapelherstellungsmaschinen so synchronisiert betrieben werden können, dass in beiden Maschinen gleichzeitig die gleichen Prozessschritte durchgeführt werden. Die synchrone Betriebsweise bei demselben Längsformat (i. e. die Schnittlänge des Querschneiders) auf beiden Maschinen ermöglicht es, den Abtransport aus beiden Maschinen zu nur einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine kollisionsfrei zu organisieren. Als weiterer Vorteil tritt hinzu, dass die Anlage mit beiden Herstellungsmaschinen von nur einer Bedienkonsole aus bedient werden kann.
- Die Unteransprüche enthalten bevorzugte, da besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
-
1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Stapelherstellungsmaschine, wie sie in der erfindungsgemäßen Anlage verwendet wird, -
2 zeigt eine Draufsicht auf die Maschine nach1 , -
3 zeigt eine Draufsicht auf eine Anlage mit einem Verbindungsförderer, -
4 zeigt eine Anlage, bei der die beiden Abförderer unmittelbar aneinanderstoßen beim Beschicken zweier Verarbeitungsmaschinen, -
5 zeigt die Betriebsweise bei Ausfall der rechten Verarbeitungsmaschine, -
6 zeigt das Schema einer Anlage, bei der die Abfördereinrichtungen zusätzlich an einen gemeinsamen Abförderer angeschlossen sind, -
7 zeigt das Schema einer Anlage, bei der die beiden Stapelherstellungsmaschinen so angeordnet sind, dass sie mit entgegengesetzter Produktionsrichtung produzieren. - In den
1 und2 ist eine bekannte, beispielsweise in derDE 40 22 350 A1 beschriebene Stapelherstellungsmaschine1 dargestellt, die Bestandteil der Anlage nach der Erfindung ist. Die Stapelherstellungsmaschine1 beginnt mit einer Abrolleinrichtung2 zum Abrollen von Rollen aus bahnförmigem Material, bevorzugt aus Papier. In die Abrolleinrichtung2 sind mehrere, im Beispiel fünf, Rollen eingehängt, von denen jeweils eine Bahn3 abgezogen wird. Im Ausführungsbeispiel werden so fünf Papierbahnen3 übereinanderliegend der weiteren Verarbeitung zugeführt. Als nächste Verarbeitungsstation folgt ein Längsschneider4 , der mehrere Längsmesser enthält, von denen die Bahnen3 in Längsstreifen5 aufgeteilt werden. Der Abstand zweier Längsmesser voneinander legt das Querformat der Bögen fest, die anschließend mit einem Querschneider6 erzeugt werden. Der Querschneider6 enthält ein rotierendes Quermesser, von dem die Längsstreifen5 in einzelne Bögen7 aufgeteilt werden. Die Schnittlänge des Querschneiders6 bestimmt das Längsformat der Bogen7 . Da mehrere Bahnen3 übereinanderliegend gleichzeitig quergeschnitten werden, entstehen Bogenpakete, die anschließend in einer Stapelbildungseinrichtung zu Stapeln8 mit der gewünschten Anzahl von Bögen7 (beispielsweise 500) übereinander abgelegt werden. Im Ausführungsbeispiel nach2 werden im 8-nutzigen Betrieb acht Stapel8 gleichzeitig nebeneinander gebildet. Die gebildeten Stapel8 werden anschließend einer Abfördereinrichtung9 übergeben, der sie zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine21 , insbesondere einer Packeinrichtung, fördert. In der Ausführungsform nach1 und2 ist die Abfördereinrichtung9 ein quer abfördernder Riemenförderer, auf dessen Riemen liegend die Stapel8 gefördert werden. - Wie in den
3 bis7 dargestellt, besteht die Anlage nach der Erfindung aus zwei im Wesentlichen gleich aufgebauten Stapelherstellungsmaschinen1 ,10 . Die beiden Stapelherstellungsmaschinen1 ,10 sind parallel nebeneinander angeordnet und in den Ausführungsformen nach den3 bis6 zu der Längsrichtung gespiegelt zueinander aufgebaut. Daher erstreckt sich bei diesen Ausführungsformen die Abfördereinrichtung19 der linken (in3 oberen) Maschine10 entgegengesetzt zur Abfördereinrichtung9 der rechten Maschine1 und führt zu einer zweiten Verarbeitungsmaschine22 . Die Abfördereinrichtung19 ist ebenfalls als Riemenförderer gestaltet. - Beide Abfördereinrichtungen
9 ,19 für die Stapel der beiden Maschinen1 ,10 sind jeweils so gestaltet, dass sie an die Abfördereinrichtung19 ,9 der anderen Maschine10 ,1 oder an einen gemeinsamen Abförderer20 anschließbar sind. Letzterer ist in6 dargestellt. Dieses Merkmal ermöglicht es, alle oder einen Teil der Stapel8 beider Maschinen1 ,10 mit einer weiteren Abfördereinrichtung20 abzufördern und so einer weiteren Verarbeitungsmaschine23 zuzuführen. - Um den Wechsel der Abfördereinrichtung
9 ,19 durchführen zu können, ist bei der Anlage nach3 ein Verbindungsförderer30 vorhanden, über den die beiden Abfördereinrichtungen9 ,19 miteinander verbunden sind. Der Verbindungsförderer30 überbrückt den Abstand zwischen den beiden Maschinen1 ,10 . Seine Förderrichtung ist umschaltbar, damit er sowohl in Richtung zur Abfördereinrichtung9 als auch in Richtung zur Abfördereinrichtung19 fördern kann. Die Förderrichtungen der Abfördereinrichtungen9 ,19 sind ebenfalls zumindest im Bereich der zugehörigen Maschine umschaltbar, damit jeweils in Richtung des Abförderers9 ,19 der anderen Maschine1 ,10 gefördert werden kann. Dies wird dadurch realisiert, dass die Abfördereinrichtungen9 ,19 im Bereich der jeweiligen Maschine1 ,10 umschaltbare Teilförderer enthalten. - In den
4 und5 ist eine Anlage schematisch dargestellt, deren Abfördereinrichtungen9 ,19 so gestaltet sind, dass sie zwischen den Maschinen1 ,10 aneinanderstoßen. Die Förderstrecken der beiden Abfördereinrichtungen9 ,19 sind so miteinander verbindbar, eine Abfördereinrichtung9 ,19 kann so an die andere Abfördereinrichtung19 ,9 angeschlossen werden. - In
4 ist die Betriebsweise dargestellt, bei der jede der Abfördereinrichtungen9 ,19 die auf der zugehörigen Maschine1 ,10 produzierten Stapel8 zu einer Verarbeitungsmaschine21 ,22 fördert. - In
5 ist die Betriebsweise dargestellt, bei der die Produktion beider Maschinen1 ,10 über die linke Abfördereinrichtung9 zu der dortigen Verarbeitungsmaschine22 transportiert wird, beispielsweise weil die rechte Verarbeitungslinie ausgefallen ist. Beide Abfördereinrichtungen9 ,19 sind so geschaltet, dass sie nach links fördern. Die Abfördereinrichtung9 übergibt somit die auf der rechten Maschine1 produzierten Stapel8 an die Abfördereinrichtung19 der linken Maschine10 , von der sie der Verarbeitungsmaschine22 zugefördert werden. - In
6 ist eine Anlage dargestellt, bei der zusätzlich zu den Abfördereinrichtungen9 ,19 der Maschinen1 ,10 ein gemeinsamer Abförderer20 vorhanden ist. Jede der Maschinen1 ,10 kann alle oder einen Teil der auf ihr produzierten Stapel8 entweder an die eigene Abfördereinrichtung9 ,19 oder an den gemeinsamen Abförderer20 abgeben. Bei dieser Anlage ist es möglich, drei nachfolgende Verarbeitungsmaschinen21 ,22 ,23 mit Stapeln8 aus den beiden Herstellungsmaschinen1 ,10 zu versorgen. Bei der in6 dargestellten Anlage sind die Abfördereinrichtungen9 ,19 jeweils im Bereich der Maschinen1 ,10 in Förderstrecken unterteilt, deren Förderrichtung umschaltbar ist. - In
7 ist eine Anlage dargestellt, bei der die beiden Stapelherstellungsmaschinen1 ,10 so angeordnet sind, dass sie mit entgegengesetzter Produktionsrichtung produzieren. Auch bei dieser Ausführungsform sind die beiden Stapelherstellungsmaschinen1 ,10 im Wesentlichen gleich aufgebaut und parallel nebeneinander angeordnet. Im Unterschied zu der Ausführungsform nach3 sind die Maschinen1 ,10 zur Querrichtung zueinander gespiegelt aufgebaut. Der Abtransport der fertigen Stapel8 erfolgt in der Mitte der Anlage, nicht an einem Ende. Auch bei der Anlage nach7 sind die Abfördereinrichtungen9 ,19 der beiden Maschinen1 ,10 so gestaltet, dass sie jeweils an die Abfördereinrichtung9 ,19 der anderen Maschine1 ,10 anschließbar sind. Ein Abförderer9 ,19 kann somit die in beiden Maschinen1 ,10 produzierten Stapel8 abtransportieren. - Bevorzugt ist die Länge des Verbindungsförderers
30 und somit die Länge seiner Förderstrecke veränderbar, um unterschiedliche Abstände zwischen den beiden Maschinen1 ,10 überbrücken zu können und um bei einem Wechsel der Abfördereinrichtung9 ,19 eine Lücke gewünschter Länge einstellen zu können. - Um bei einem Wechsel der Abfördereinrichtung
1 ,19 den Abstand der Stapel8 völlig frei einstellen zu können, ist nach einer vorteilhaften Ausführungsform die Länge der Förderstrecke des Verbindungsförderers30 unabhängig vom Abstand der Stapelherstellungsmaschinen1 ,10 voneinander einstellbar. - Die unabhängige Einstellbarkeit der Länge der Förderstrecke des Verbindungsförderers
30 ermöglicht es zusätzlich, den Verbindungsförderer30 als Park- oder Pufferstation für produzierte Stapel8 zu gestalten. Der Verbindungsförderer30 kann so zur Koordinierung des Abtransports der produzierten Stapel8 genutzt werden. - Jede der beiden Herstellungsmaschinen
1 ,10 enthält eine eigene, unabhängige Steuereinrichtung, die einen alleinigen Betrieb der Maschine1 ,10 ermöglicht. Vorteilhaft sind die beiden Steuereinrichtungen der Maschinen1 ,10 so gestaltet und miteinander verbindbar, dass zumindest eine der beiden Steuereinrichtungen die Masterfunktion über die andere Steuereinrichtung übernehmen kann. Die zweite Maschine1 ,10 kann so bei aktivierter Slave-Funktion ihrer Steuereinrichtung in ihren wesentlichen Funktionen von der ersten Maschine mitgesteuert werden. - Bevorzugt ist die Steuereinrichtung jeder Maschine
1 ,10 so ausgerüstet, dass sie wahlweise die Masterfunktion über die Steuereinrichtung der anderen Maschine1 ,10 übernehmen kann. - Das Master-Slave-Verhältnis zwischen den Steuereinrichtungen der beiden Maschinen
1 ,10 kann bereits vor dem Start der Anlage aktiviert sein oder während des Betriebs der Anlage aktiviert werden. Die Übernahme der Masterfunktion kann dabei manuell über eine Bedienungskonsole vor oder während des Betriebs aktiviert werden. Ebenso kann die Übernahme der Masterfunktion während des Betriebs automatisch von hinterlegten Prozessvorgaben und/oder über Sensoren aktiviert werden, beispielsweise falls eine Störung auf einer der nachfolgenden Verarbeitungsstrecken auftritt. - Durch Aktivierung der Masterfunktion übernimmt eine der beiden Steuereinrichtungen die Steuerhoheit über die Gesamtanlage. Dies ermöglicht es, die beiden Stapelherstellungsmaschinen
1 ,10 so synchronisiert zu betreiben, dass in beiden Maschinen gleichzeitig die gleichen Prozessschritte durchgeführt werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Abfördereinrichtungen9 ,19 , die zu verschiedenen Verarbeitungsmaschinen21 ,22 ,23 führen, kontinuierlich und störungsfrei mit Stapeln8 zu beschicken. Insbesondere ist es möglich, eine gemeinsame Abfördereinrichtung mit Stapeln8 aus beiden Herstellungsmaschinen1 ,10 zu beschicken. Die gemeinsame Abfördereinrichtung kann dabei die einer Maschine1 ,10 zugeordnete Abfördereinrichtung9 ,19 sein, falls eine nachfolgende Verarbeitungsmaschine ausfällt. Es kann aber auch ein getrennter gemeinsamer Abförderer20 sein, der zu einer dritten Verarbeitungsmaschine23 führt, wie in6 dargestellt ist. - Eine synchronisierte Betriebsweise der beiden Herstellungsmaschinen
1 ,10 kann bereits vor dem Anlauf der Anlage aktiviert werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn eine dritte Verarbeitungslinie über den Abförderer20 mit Stapeln8 versorgt wird. Die synchronisierte Betriebsweise hat den weiteren Vorteil, dass bei Störung einer der nachfolgenden Verarbeitungslinien der Abtransport der Stapel8 sofort über eine Abfördereinrichtung9 ,19 zu einer anderen Verarbeitungslinie umgestellt werden kann. Ebenso ist es möglich, eine synchronisierte Betriebsweise bei laufenden Maschinen1 ,10 zu aktivieren. Nach Auslösung des entsprechenden Befehls an die Steuereinrichtung, beispielsweise über eine manuelle Eingabe an der Bedienkonsole oder durch automatisierte Auslösung aufgrund von hinterlegten Prozessvorgaben oder durch Sensoren in der Anlage, wird die abhängig als Slave betriebene Maschine1 ,10 in ihrer Betriebsweise so umgestellt, dass in ihr die Prozessschritte zur selben Zeit wie bei der Maschine1 ,10 mit Masterfunktion durchgeführt werden. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 4022351 A1 [0002]
- DE 10214684 A1 [0004]
- DE 4022350 A1 [0018]
Claims (10)
- Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln (
8 ) mit einer Stapelherstellungsmaschine (1 ,10 ), die folgende Merkmale aufweist: – zumindest eine Abrolleinrichtung (2 ) zum Abrollen von Rollen aus bahnförmigem Material, insbesondere aus Papier, – einen Längsschneider (4 ) zum Schneiden der Bahnen (3 ) in Längsstreifen (5 ), – einen Querschneider (6 ) zum Aufteilen der Längsstreifen (5 ) in Bögen (7 ), – eine Einrichtung zur Bildung von Stapeln (8 ) aus den Bögen (7 ) und – eine Abfördereinrichtung (9 ,19 ) zum Fördern der gebildeten Stapel (8 ) zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine (21 ,22 ), dadurch gekennzeichnet, dass zwei im Wesentlichen gleich aufgebaute Stapelherstellungsmaschinen (1 ,10 ) parallel nebeneinander angeordnet sind, und dass die Abfördereinrichtungen (9 ,19 ) für die Stapel der beiden Maschinen (1 ,10 ) jeweils so gestaltet sind, dass sie an die Abfördereinrichtung (19 ,9 ) der anderen Maschine (10 ,1 ) oder an einen gemeinsamen Abförderer (20 ) für beide Maschinen (1 ,10 ) anschließbar sind. - Anlage nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abfördereinrichtungen (
9 ,19 ) über einen Verbindungsförderer (30 ) verbunden sind, dessen Förderrichtung umschaltbar ist. - Anlage nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Förderstrecke des Verbindungsförderers (
30 ) veränderbar ist. - Anlage nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Förderstrecke des Verbindungsförderers (
30 ) unabhängig vom Abstand der Stapelherstellungsmaschinen (1 ,10 ) voneinander einstellbar ist. - Anlage zur Herstellung und Verarbeitung von Bogenstapeln (
8 ) mit einer Stapelherstellungsmaschine, die folgende Merkmale aufweist: – zumindest eine Abrolleinrichtung (2 ) zum Abrollen von Rollen aus bahnförmigem Material, insbesondere aus Papier, – einen Längsschneider (4 ) zum Schneiden der Bahnen (3 ) in Längsstreifen (5 ), – einen Querschneider (6 ) zum Aufteilen der Längsstreifen in Bögen (7 ), – eine Einrichtung zur Bildung von Stapeln (8 ) aus den Bögen (7 ) und – einen Abfördereinrichtung (9 ,19 ) zum Fördern der gebildeten Stapel (8 ) zu einer nachfolgenden Verarbeitungsmaschine (21 ,22 ), und – eine Steuereinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass zwei im Wesentlichen gleich aufgebaute Stapelherstellungsmaschinen (1 ,10 ) parallel nebeneinander angeordnet sind, und dass die beiden Steuerungseinrichtungen der Maschinen (1 ,10 ) so gestaltet und miteinander verbindbar sind, dass zumindest eine der beiden Steuereinrichtungen die Masterfunktion über die andere Steuereinrichtung übernehmen kann. - Anlage nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung jeder Maschine (
1 ,10 ) wahlweise die Masterfunktion über die Steuereinrichtung der anderen Maschine (10 ,1 ) übernehmen kann. - Anlage nach Patentanspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Übernahme der Masterfunktion manuell über eine Bedienungskonsole, automatisch von hinterlegten Prozessvorgaben und/oder über Sensoren aktiviert werden kann.
- Anlage nach einem der Patentansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stapelherstellungsmaschinen (
1 ,10 ) so synchronisiert betrieben werden können, dass in beiden Maschinen (1 ,10 ) zur selben Zeit die gleichen Prozessschritte durchgeführt werden. - Anlage nach Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Anlauf der beiden Maschinen (
1 ,10 ) eine synchronisierte Betriebsweise eingestellt wird. - Anlage nach Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die synchronisierte Betriebsweise bei laufenden Maschinen (
1 ,10 ) manuell, von hinterlegten Prozessvorgaben und/oder durch Sensoren aktiviert wird.
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