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DE102009056210A1 - Aus Kunststoff bestehende Abdeckung für ein Gassackmodul - Google Patents

Aus Kunststoff bestehende Abdeckung für ein Gassackmodul Download PDF

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DE102009056210A1
DE102009056210A1 DE200910056210 DE102009056210A DE102009056210A1 DE 102009056210 A1 DE102009056210 A1 DE 102009056210A1 DE 200910056210 DE200910056210 DE 200910056210 DE 102009056210 A DE102009056210 A DE 102009056210A DE 102009056210 A1 DE102009056210 A1 DE 102009056210A1
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DE
Germany
Prior art keywords
tear line
cover
line
recess
cover according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910056210
Other languages
English (en)
Inventor
Nico Wallat
Holger Zang
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Autoliv Development AB
Original Assignee
Autoliv Development AB
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Filing date
Publication date
Application filed by Autoliv Development AB filed Critical Autoliv Development AB
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/215Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member
    • B60R21/2165Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member characterised by a tear line for defining a deployment opening

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Abstract

Es wird eine aus Kunststoff bestehende Abdeckung für ein Gassackmodul mit einer Aufreißlinie (20), welche als Linie mit einer geringeren Materialdicke als der umliegende Bereich der Abdeckung ausgebildet ist, beschrieben, wobei die Aufreißlinie (20) wenigstens zwei in unterschiedliche Richtungen weisende, miteinander verbundene Abschnitte (20a, 20b) aufweist. Um ein Ausbrechen des Risses aus der Aufreißlinie zu verhindern, erfolgt die Verbindung der beiden Abschnitte (20a, 20b) der Aufreißlinie (20) über eine Verbindungsvertiefung (30a), in der die Materialdicke gegenüber dem umliegenden Bereich der Abdeckung ebenfalls verringert ist, wobei der Durchmesser (d) der Verbindungsvertiefung größer als die Breite (b) der Aufreißlinie (20) ist (Fig. 2).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine aus Kunststoff bestehende Abdeckung für ein Gassackmodul nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Frontgassackmodulen in einem Kraftfahrzeug ist fast immer eine Abdeckung aus Kunststoff vorhanden, welche den Gassack zum Innenraum des Fahrzeugs hin abdeckt. Im Falle eines Fahrer-Gassackmodules deckt diese Abdeckung in der Regel den Nabenbereich des Lenkrades ab, im Falle eines Beifahrer-Gassackmodules bildet diese Abdeckung in der Regel einen Teil des oberen Armaturenbrettes und kann insbesondere auch ein integraler Bestandteil dieses Armaturenbrettes sein.
  • Eine solche Abdeckung weist eine Tür auf, welche abschnittsweise von einer Aufreißlinie umlaufen ist. Bei Zündung des Gasgenerators und darauffolgender Entfaltung des Gassackes reisst die Abdeckung entlang dieser Aufreißlinie und die Tür schwingt entlang einer Scharnierlinie auf. Die Aufreißlinie ist als Linie mit geringerer Materialdicke als der umliegende Bereich der Abdeckung ausgebildet. Bei einer solchen Abdeckung können eine oder mehrere entsprechend ausgebildete Türen vorhanden sein.
  • Eine gattungsgemäße Abdeckung für einen Fahrer-Gassackmodul ist beispielsweise aus der DE 44 24 686 B4 bekannt.
  • In der Regel umläuft die Aufrisslinie die Tür an wenigstens 3 Seiten, woraus folgt, dass die Aufreißlinie mehrere Abschnitte aufweist, wobei die Abschnitte in unterschiedliche Richtungen weisen. Die gewünschte Geometrie macht es hierbei häufig notwendig, dass die Verbindung der Abschnitte zu einer durchgehenden Aufreißlinie durch relativ enge Kurvenbereiche der Aufreißlinie erfolgt.
  • Bei Beginn der Entfaltung des Gassackes und darauf folgendem Aufreißen der Aufreißlinie kann es vorkommen, dass die Rissbildung nicht vollständig der Aufreißlinie folgt, so dass er aus der Aufreißlinie seitlich ausbricht. Hierdurch können sich scharfe Kanten ergeben, welche den sich entfaltenden beziehungsweise den entfalteten Gassack beschädigen, was natürlich unerwünscht ist.
  • Hiervon ausgehend stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, eine gattungsgemäße Abdeckung für ein Gassackmodul dahingehend weiterzubilden, dass ein solches Ausbrechen des Risses aus der Aufreißlinie verhindert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Abdeckung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Es hat sich herausgestellt, dass die kritischen Bereiche diejenigen sind, in denen zwei Abschnitte der Aufreißlinie über einen Kurvenbereich miteinander verbunden sind. Es kann hier vorkommen, dass der sich ausbreitende Riss die Aufreißlinie verlässt und sich ein Stück in den umliegenden Bereich der Abdeckung erstreckt. Erfindungsgemäß ist deshalb statt eines Kurvenbereiches eine Verbindungsvertiefung vorgesehen, in welche zwei benachbarte Abschnitte der Aufreißlinie enden. Im Bereich dieser Verbindungsvertiefung ist die Materialdicke, wie bei der Aufreißlinie auch, gegenüber dem umliegenden Bereich der Abdeckung verringert, vorzugsweise um den selben Betrag wie die Aufreißlinie. Der Durchmesser dieser Verbindungsvertiefung ist größer als die Breite der Aufreißlinie. Hierdurch endet der von einem Abschnitt der Aufreißlinie kommende Riss in der Verbindungsvertiefung und gegebenenfalls beginnt ein neuer Riss von der Verbindungsvertiefung in den anderen Abschnitt hinein. Weiterhin kann je nach geometrischen Verhältnissen die Verbindungsvertiefung auch als Ausgangspunkt von zwei Rissen dienen, wobei sich jeweils ein Riss in einen in die Verbindungsvertiefung endenden Abschnitt erstreckt. Dies kann zusätzlich zu einer Beschleunigung des Aufreißvorganges führen.
  • Vorzugsweise sind wenigstens zwei Verbindungsvertiefungen vorhanden, so dass sich drei Abschnitte der Aufreißlinie ergeben, so dass die Aufreißlinie eine Art U-Form aufweist.
  • Weitere vorzugsweise stehende benachbarte Abschnitte der Aufreißlinie im Wesentlichen senkrecht zueinander.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung ergeben sich aus den nun mit Bezug auf die Figuren näher beschriebenen Ausführungsbeispielen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Abdeckelementes in einer Draufsicht,
  • 2 Das Abdeckelementes aus 2 in einer perspektivischen Ansicht,
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer der 2 entsprechenden Darstellung,
  • 4a das in 3 Gezeigt in einer schematischen Draufsicht,
  • 4b das in 4a Gezeigte entlang der Schnittlinie A-A,
  • 5 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer der 3 entsprechenden Darstellung,
  • 6a das in 5 Gezeigte in einer schematischen Draufsicht,
  • 6b das in 6a Gezeigte entlang der Schnittlinie B-B,
  • 7 eine Darstellung des Standes der Technik in einer der 1 entsprechenden Darstellung und
  • 8 einen Schnitt entlang der Linie C-C aus 7.
  • Zunächst wird mit Bezug auf die 7 und 8 noch einmal kurz auf den Stand der Technik eingegangen. Die 7 zeigt eine Abdeckung für ein Gassackmodul in Form eines separaten Abdeckelementes 10. Es soll an dieser Stelle jedoch ausdrücklich betont werden, dass die Erfindung auch bei einer Abdeckung angewendet werden kann, welche einstückig mit der Instrumententafel ausgebildet ist.
  • Das Abdeckelement 10 besteht aus Kunststoff. Es weist einen Flächenabschnitt 12 und eine sich im Wesentlichen senkrecht vom flächigen Abschnitt 12 erstreckende Seitenwand 14 auf, mit der das Abdeckelement 10 beispielsweise am Gehäuse eines Gassackmodules angeordnet werden kann. Es ist jedoch zu betonen, dass eine solche Seitenwand 14 für die beschriebene Erfindung unerheblich ist.
  • Im gezeigten Beispiel unterteilt die Seitenwand 14 den flächigen Abschnitt 12 in einen inneren Bereich 12a und einen äußeren Bereich 12b, wobei der innere Bereich 12a im Wesentlichen das Gehäuse des Gassackmodules abdeckt. Im inneren Bereich 12a ist eine Aufreißlinie 20 vorgesehen, welche sich von einem ersten Ende 21 zu einem zweiten Ende 22 erstreckt. An diesen beiden Enden kann ein Aufreissstop in Form einer Materialverdickung vorgesehen sein. Die Aufreißlinie 20 umläuft drei Seiten einer Tür 25, welche entlang einer Scharnierlinie 26 aufschwingen kann, sobald die Aufreißlinie 20 aufgerissen ist. Die Aufreißlinie 20 umfasst drei. Abschnitte 20a, 20b, 20c, wobei benachbarte Abschnitte 20a, 20b, 20c im Wesentlichen senkrecht zueinander stehen und durch Kurvenbereiche 35a, 35b miteinander verbunden sind.
  • Der 8, welche einen Schnitt entlang der Linie C-C aus 7 ist, entnimmt man, dass die Aufreißlinie 20 eine Linie ist, in welcher die Materialdicke gegenüber dem umliegenden Bereich der Abdeckung – hier des Flächenabschnittes 12 – verringert ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Aufreißlinie 20 einen in der Regel bevorzugten dreieckigen Querschnitt.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun mit Bezug auf die 1 und 2 erläutert. Man entnimmt der 1, dass der grundsätzliche Aufbau des Abdeckelementes 10 demjenigen des Standes der Technik entspricht und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die oben gegebenen Erläuterungen verwiesen. Auch hier ist zu betonen, dass die erfindungsgemäße Abdeckung nicht als separates Abdeckelement 10, wie gezeigt, ausgebildet sein muss, sondern dass die Abdeckung auch ein integraler Bestandteil einer Armaturentafel sein kann.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik erfolgt die Verbindung von zwei benachbarten Abschnitten 20a, 20b und 20c der Aufreißlinie nicht über jeweils einen Kurvenbereich, sondern jeweils über eine Verbindungsvertiefung 30a beziehungsweise 30b. Die Materialdicke des Abdeckelementes 10 ist in einer solchen Verbindungsvertiefung geringer als im umliegenden Bereich, vorzugsweise um denselben Betrag wie die Abschnitte 20a, 20b, 20c der Aufreißlinie. Mit anderen Worten: Die Verbindungsvertiefungen 30a, 30b sind gegenüber der umliegenden Oberfläche vertieft, wobei sich diese Vertiefung soweit ins Material erstreckt, wie die Abschnitte der Aufreißlinie. Im gezeigten ersten Ausführungsbeispiel sind die Verbindungsvertiefungen 30a, 30b in Form eines flachen Zylinders ausgeführt.
  • Man entnimmt der 2 unmittelbar, dass der Durchmesser d der Verbindungsvertiefung größer ist als die Breite der Aufreißlinie. Vorzugsweise ist der Durchmesser der Verbindungsvertiefung wenigstens doppelt so groß wie die Breite b der Aufreißlinie 20.
  • Man entnimmt insbesondere der 2, dass jeweils zwei Abschnitte der Aufreißlinie 20 in eine Verbindungsvertiefung münden. Erster Abschnitt 20a und zweiter Abschnitt 20b münden die erste Verbindungsvertiefung 30a, dritter Abschnitt 20c und zweiter Abschnitt 20b münden die zweite Verbindungsvertiefung 30b. Dies führt dazu, dass ein von einem Abschnitt kommender Riss in der jeweiligen Verbindungsvertiefung 30a, 30b endet und dort gegebenenfalls ein neuer Riss entstehen kann. Das heißt, dass benachbarte Abschnitte in gewisser Weise voneinander entkoppelt sind. Aus diesem Grunde können benachbarte Abschnitte in beliebigen Winkeln zueinander stehen, insbesondere in einem rechten Winkel, aber auch in einem Winkel welcher spitzer als 90° Grad ist. Die Abschnitte selbst sind vorzugsweise im Wesentlichen gerade ausgeführt, was dazu beiträgt zu verhindern, dass der sich ausbreitende Riss die Aufreißlinie verlässt.
  • Die 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel in einer der 2 entsprechenden Darstellungen. Die 4a und 4b sind weitere Darstellungen dieses Ausführungsbeispieles, wobei die 4a eine Draufsicht auf einen Teil des in
  • 3 Gezeigten und 4b ein Schnitt entlang der Linie A-A ist. Hier ist die Verbindungsvertiefung eckig, nämlich quadratisch ausgeführt. Hierbei ist der Minimaldurchmesser der Verbindungsvertiefung – also die Kantenlänge l des Quadrats – deutlich größer als die Breite b der Aufreißlinien 20. Hinsichtlich der Tiefe der Verbindungsvertiefung 30 und der Funktionsweise gilt das oben zum ersten Ausführungsbeispiel Gesagte.
  • Die 5, 6a und 6b zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel in Darstellung, welche in 3, 4a und 4b entsprechen. Hier hat die Verbindungsvertiefung 30a die Form eines Kugelabschnittes, wobei die maximale Tiefe der Verbindungstiefe 30a der Tiefe der Aufreißlinie entspricht. Hinsichtlich des Durchmessers der Verbindungsvertiefung gilt das oben zum ersten Ausführungsbeispiel Gesagte.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Abdeckelement
    12
    flächiger Abschnitt
    12a
    innerer Bereich
    12b
    äußerer Bereich
    14
    Seitenwand
    20
    Aufreißlinie
    20a
    erster Abschnitt
    20b
    zweiter Abschnitt
    20c
    dritter Abschnitt
    21
    erstes Ende
    22
    zweites Ende
    25
    Tür
    26
    Scharnierlinie
    30a, b
    Verbindungsvertiefung
    35a, b
    Kurvenbereich
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4424686 B4 [0004]

Claims (9)

  1. Aus Kunststoff bestehende Abdeckung für ein Gassackmodul mit einer Aufreißlinie (20), welche als Linie mit einer geringeren Materialdicke als der umliegende Bereich der Abdeckung ausgebildet ist, wobei die Aufreißlinie (20) wenigstens zwei in unterschiedliche Richtungen weisende, miteinander verbundene Abschnitte (20a, 20b) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der beiden Abschnitte (20a, 20b) der Aufreißlinie (20) über eine Verbindungsvertiefung (30a) erfolgt, in der die Materialdicke gegenüber dem umliegenden Bereich der Abdeckung ebenfalls verringert ist, wobei der Durchmesser (d) der Verbindungsvertiefung größer als die Breite (b) der Aufreißlinie (20) ist.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die geometrische Form der Verbindungsvertiefung von der geometrischen Form der Schwächungslinie unterscheidet.
  3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Verbindungsvertiefung (30a) im wesentlichen der Tiefe der Aufreißlinie (20) entspricht.
  4. Abdeckung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (d) der Verbindungsvertiefung wenigstens doppelt so groß ist wie die Breite (b) der Aufreißlinie (20).
  5. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvertiefung (30a) einen kreisförmigen Querschnitt hat.
  6. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das die Verbindungsvertiefung (30) eine zylindrische Form aufweist.
  7. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das die Verbindungsvertiefung (30a) die Form eines Kugelabschnitts aufweist.
  8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvertiefung (30a) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
  9. Abdeckung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlinie (20) wenigstens drei Abschnitte (20a, 20b, 20c) aufweist, wobei benachbarte Abschnitte (20a, 20b; 20c, 20c) jeweils über eine Verbindungsvertiefung (30a, 30b) miteinander verbunden sind.
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