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DE102009056192B4 - Bedienvorrichtung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Bedienvorrichtung in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102009056192B4 DE200910056192 DE102009056192A DE102009056192B4 DE 102009056192 B4 DE102009056192 B4 DE 102009056192B4 DE 200910056192 DE200910056192 DE 200910056192 DE 102009056192 A DE102009056192 A DE 102009056192A DE 102009056192 B4 DE102009056192 B4 DE 102009056192B4
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Abstract

Vorrichtung zur Bedienung mehrerer Funktionen eines Kraftfahrzeugs und/oder wenigstens eines in einem Kraftfahrzeug eingebauten Geräts, mit einem in einem Rahmen gehaltenen berührungssensitiven Eingabefeld, wobei an dem Rahmen ein um eine Drehachse drehbares, im Wesentlichen rundes Bedienelement angebracht ist, und wobei das drehbare Bedienelement zumindest zu seinem überwiegenden Teil von dem Rahmen und/oder dem berührungssensitiven Eingabefeld abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Bedienelement (4) als Ring ausgebildet ist, dass die Drehachse (x) des drehbaren Bedienelements (4) im Wesentlichen parallel zu der Flächennormalen des berührungssensitiven Eingabefelds (3) verläuft, dass der Rahmen (2) an einer als Mittelkonsole oder als Armlehne ausgebildeten Unterlage (6) angebracht ist, dass das berührungssensitive Eingabefeld (3) aus einem transparenten Material ausgebildet ist, und dass das drehbare Bedienelement (4) unterhalb des berührungssensitiven Eingabefelds (3) und innerhalb des Rahmens (2) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bedienung mehrerer Funktionen eines Kraftfahrzeugs und/oder wenigstens eines in einem Kraftfahrzeug eingebauten Geräts nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der DE 10 2007 018 246 A1 bekannt. Diese ist als Handsteuergerät zur Steuerung von Fahrfunktionen eines Fahrzeugs und/oder Zusatzfunktionen des Fahrzeugs ausgebildet, wobei das Handsteuergerät eine Basis und einen gegenüber der Basis beweglichen Griff aufweist. Der Griff weist des weiteren eine Berührzone zum Umfassen mit einer Handinnenfläche auf und das Handsteuergerät weist mindestens einen Berührungssensor auf, der zur Ermittlung einer Berührung des Griffs durch einen Benutzer ausgebildet ist.
  • Die DE 20 2004 015 332 U1 beschreibt eine Handflächen-Computermaus auf, welche für die Steuerung des Cursors ein Steuerungskreuz, kombinierbar mit einem Miniaturjoystick Steuerungsrad oder Touch- bzw. Gleitpad verwendet.
  • Eine weitere Bedienvorrichtung für ein Fahrzeug mit Tasten und einem drehbaren Stellrad ist aus der DE 10 2004 007 055 B4 bekannt. In einem vorderen Abschnitt der Bedienvorrichtung sind die Tasten und das Stellrad angeordnet sind und in einem hinteren Abschnitt ein Auflagekörper mit einer Auflagefläche zum Auflegen einer Hand.
  • Die DE 103 41 016 A1 betrifft einen Dreh-/Drüucksteller mit einem ringförmigen Drehgeber, der einen Innenring und einen um den Innenring um eine Achse drehbaren Drehring mit einer Handhabe aufweist und der längs der Achse linear verschiebbar gegenüber einem Gehäuse angeordnet ist, und einem Innenteil, das in einem Innenraum des ringförmigen Drehgebers angeordnet und linear längs der Achse zusammen mit dem ringförmigen Drehgeber gegenüber dem Gehäuse verschiebbar ist. Es ist dabei vorgesehen, dass der Drehgeber und das Innenteil in einem topfartigen Führungselement angeordnet sind, das längs der Achse linear verschiebbar in dem Gehäuse angeordnet ist.
  • Aus der EP 2 026 180 A2 ist ein flexibles, transparentes, berührsensitives Bedienfeld für elektronische Vorrichtungen bekannt.
  • Die DE 10 2004 054 264 B4 beschreibt eine Betätigungseinrichtung für ein Shift-by-wire-Gangwechselgetriebe. Die Betätigungseinrichtung umfasst ein Betätigungselement mit zumindest drei Schaltstellungen, unter denen eine Grundstellung ist. Das Betätigungselement ist zum Auswählen eines Betriebszustands des technischen Systems, ausgehend von seiner Grundstellung, zumindest in eine Richtung in eine Zwischenschaltstellung auslenkbar. Unter anderem kann das Betätigungselement versenkt werden.
  • Eine weitere derartige Vorrichtung ist aus der DE 103 04 704 A1 oder der DE 103 04 720 A1 bekannt. Solche sogenannten Touchpads, also berührungssensitive Eingabefelder, halten in jüngster Zeit auch im Innenraum von Kraftfahrzeugen ihren Einzug, da sie zur Bedienung der verschiedensten Funktionen des Kraftfahrzeugs oder eines in dem Kraftfahrzeug eingebauten Geräts, wie beispielsweise eines Navigationsgeräts oder dergleichen, eingesetzt werden können.
  • Allerdings begrenzt der Aufbau dieser bekannten Vorrichtungen prinzipbedingt die möglichen Einbauorte im Innenraum des Kraftfahrzeugs und auch die Bedienmöglichkeiten derselben sind recht eingeschränkt.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Bedienung mehrerer Funktionen eines Kraftfahrzeugs und/oder wenigstens eines in einem Kraftfahrzeug eingebauten Geräts zu schaffen, welches an annähernd beliebigen Einbauorten innerhalb des Kraftfahrzeugs eingebaut werden kann und eine Vielzahl von Bedienfunktionen ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
  • Durch das um die Drehachse drehbare, im Wesentlichen runde Bedienelement können verschiedene Funktionen der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung übernommen werden, wobei durch die Anordnung des drehbaren Bedienelements unterhalb des berührungssensitiven Eingabefelds oder des Rahmens das drehbare Bedienelement einerseits nicht als störend angesehen wird, da es nur zu einem geringen Teil seiner Größe sichtbar ist, und das drehbare Bedienelement andererseits nicht die Größe des berührungssensitiven Eingabefelds beschränkt, da das berührungssensitive Eingabefeld ja oberhalb des drehbaren Bedienelements angeordnet ist. Dadurch ergibt sich vorteilhafterweise eine größere Designfreiheit im Innenraum des Kraftfahrzeugs.
  • Eine besonders platzsparende Anordnung des drehbaren Bedienelements relativ zu dem berührungssensitiven Eingabefeld ergibt sich dadurch, dass die Drehachse des drehbaren Bedienelements im Wesentlichen parallel zu der Flächennormalen des berührungssensitiven Eingabefelds verläuft.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß dem Pfeil II aus 1;
  • 3 eine Draufsicht auf eine zweite, nicht erfindungsgemäße Ausführungsform der Vorrichtung;
  • 4 eine Vorderansicht der Vorrichtung gemäß dem Pfeil IV aus 3; und
  • 5 eine mögliche Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Innenraum eines Kraftfahrzeugs.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Bedienung mehrerer Funktionen eines Kraftfahrzeugs und/oder wenigstens eines in einem Kraftfahrzeug eingebauten, nicht dargestellten Geräts. Die von der nachfolgend detaillierter beschriebenen Vorrichtung 1 bedienbaren Funktionen können beispielsweise die Einstellung von Stoßdämpfern, bestimmte Motorkennfelder und dergleichen, sowie verschiedene Funktionen unterschiedlicher, in dem Kraftfahrzeug eingebauter Geräte, wie z. B. eines Navigationsgeräts, einer Klimaanlage, einer Geschwindigkeitsregelanlage oder dergleichen, sein.
  • Die Vorrichtung 1 weist einen Rahmen 2 und ein in dem Rahmen 2 gehaltenes, berührungssensitives Eingabefeld 3 auf, das üblicherweise auch als Touchpad bezeichnet wird. Das berührungssensitive Eingabefeld 3 kann beispielsweise zur Eingabe von Buchstaben und/oder Zahlen dienen, indem ein entsprechender Algorithmus zur Schrifterkennung hinterlegt ist. Des weiteren weist die Vorrichtung 1 ein an dem Rahmen 2 angebrachtes, um eine Drehachse x drehbar gelagertes, im Wesentliches rundes Bedienelement 4 auf, welches im vorliegenden Fall, wie durch die gestrichelten Linien erkennbar ist, als Ring ausgebildet und zu seinem überwiegenden Teil von dem berührungssensitiven Eingabefeld 3 und dem Rahmen 2 abgedeckt ist. Gegebenenfalls könnte das drehbare Bedienelement 4 auch lediglich durch den Rahmen 2 oder lediglich durch das berührungssensitive Eingabefeld 3 abgedeckt sein. Mit anderen Worten, das drehbare Bedienelement 4 ist unterhalb des berührungssensitiven Eingabefelds 3 und innerhalb des Rahmens 2 der Vorrichtung 1 angeordnet. Benachbart zu dem berührungssensitiven Eingabefeld 3 sind im vorliegenden Fall noch zwei vorzugsweise als Druckschalter ausgebildete Schaltelemente 5 vorgesehen, mit denen ebenfalls bestimmte Funktionen des Kraftfahrzeugs und/oder des in dem Kraftfahrzeug eingebauten Geräts bedient werden können. Beim Bedienen des drehbaren Bedienelements 4 kann die Hand der Bedienperson auf dem berührungssensitiven Eingabefeld 3 liegen, da dieses so ausgeführt sein kann, dass ein Auflegen der Hand nicht als Bedienung desselben erkannt wird.
  • Bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 verläuft die Drehachse x des drehbaren Bedienelements 4 im Wesentlichen parallel zu der Flächennormalen des berührungssensitiven Eingabefelds 3. In 2 ist des weiteren zu erkennen, dass der Rahmen 2 an einer Unterlage 6 angebracht ist, welche als Mittelkonsole oder als Armlehne oder gegebenenfalls auch als anderes Bauteil im Innenraum des Kraftfahrzeugs ausgebildet sein kann. In einer nicht dargestellten Ausführungsform der Vorrichtung 1 kann der Rahmen 2 mit dem berührungssensitiven Eingabefeld 3, dem drehbaren Bedienelement 4 und den Schaltelementen 5 auch in die Unterlage 6 versenkbar und aus derselben herausnehmbar ausgebildet sein, beispielsweise mittels einer geeigneten Mechanik. Dieses Ein- und Ausfahren der Vorrichtung 1 aus bzw. in die Unterlage 6 kann auch mit einem Ein- und Ausfahren eines in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs vorgesehenen Monitors gekoppelt sein.
  • Das berührungssensitive Eingabefeld 3 besteht aus einem transparenten Material, so dass die Oberfläche der Unterlage 6 von oben sichtbar ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Unterlage 6 aus einem hochwertigen Material besteht, wie beispielsweise Holz, Metall oder Leder. In einem solchen Fall ist zu bevorzugen, dass das drehbare Bedienelement 4 eine derartige Größe aufweist, dass der Freiraum innerhalb des als Ring ausgebildeten Bedienelements 4 möglichst groß ist, so dass eine möglichst große Fläche der Unterlage 6 durch das berührungssensitive Eingabefeld 3 sichtbar ist. Zusätzlich lässt sich das drehbare Bedienelement 4 exakter bedienen, wenn es einen größeren Durchmesser aufweist.
  • Bei der in den 3 und 4 dargestellten, nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform der Vorrichtung 1 ist zu erkennen, dass die Drehachse x des drehbaren Bedienelements 4 im Wesentlichen parallel zu der Fläche des berührungssensitiven Eingabefelds 3 verläuft, so dass das drehbare Bedienelement 4 benachbart zu, insbesondere vor dem berührungssensitiven Eingabefeld 3 angeordnet ist. Bei einer solchen Ausführungsform ist es nicht zwingend erforderlich, dass das drehbare Bedienelement 4 teilweise von dem berührungssensitiven Eingabefeld 3 und/oder dem Rahmen 2 abgedeckt ist. Vorzugsweise ist das drehbare Bedienelement 4 in diesem Fall auf der zu einem nicht dargestellten Armaturenträger weisenden Stirnseite des berührungssensitiven Eingabefelds 3 angeordnet. Eine solche Anordnung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Vorrichtung 1 auf einer Armlehne angebracht ist.
  • 5 zeigt die Unterbringung der Vorrichtung 1 in einem Innenraum eines in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kraftfahrzeugs. Hierbei ist die Vorrichtung 1 auf einer als Mittelkonsole ausgebildeten Unterlage 6 angeordnet.

Claims (3)

  1. Vorrichtung zur Bedienung mehrerer Funktionen eines Kraftfahrzeugs und/oder wenigstens eines in einem Kraftfahrzeug eingebauten Geräts, mit einem in einem Rahmen gehaltenen berührungssensitiven Eingabefeld, wobei an dem Rahmen ein um eine Drehachse drehbares, im Wesentlichen rundes Bedienelement angebracht ist, und wobei das drehbare Bedienelement zumindest zu seinem überwiegenden Teil von dem Rahmen und/oder dem berührungssensitiven Eingabefeld abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Bedienelement (4) als Ring ausgebildet ist, dass die Drehachse (x) des drehbaren Bedienelements (4) im Wesentlichen parallel zu der Flächennormalen des berührungssensitiven Eingabefelds (3) verläuft, dass der Rahmen (2) an einer als Mittelkonsole oder als Armlehne ausgebildeten Unterlage (6) angebracht ist, dass das berührungssensitive Eingabefeld (3) aus einem transparenten Material ausgebildet ist, und dass das drehbare Bedienelement (4) unterhalb des berührungssensitiven Eingabefelds (3) und innerhalb des Rahmens (2) angeordnet ist.
  2. Bedienvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart zu dem berührungssensitiven Eingabefeld (3) wenigstens ein Schaltelement (5) angeordnet ist.
  3. Bedienvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2) mit dem berührungssensitiven Eingabefeld (3) und dem drehbaren Bedienelement (4) in die Unterlage (6) versenkbar ist.
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