DE102009055014A1 - Steckverbindung mit erhöhter Schwingfestigkeit - Google Patents
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Abstract
Eine Steckverbindung (1) zwischen mindestens einem Kabelstecker (2), insbesondere einem Kabelbaumstecker, und einem Anschlussgehäuse (3) umfasst eine elektrische Steckverbindung, die am Anschlussgehäuse (3) mindestens eine Buchse (4) zum Einstecken des Kabelsteckers (2) aufweist, wobei erfindungsgemäß zusätzlich zu der elektrischen Steckverbindung noch eine nicht-elektrische Steckverbindung zwischen dem mindestens einen Kabelstecker (2) und dem Anschlussgehäuse (3) vorgesehen ist.
Description
- Die Erfindung geht von einer Steckverbindung nach der Gattung des Anspruchs 1 aus.
- Stand der Technik
- Für elektronische Steuergeräte (z. B. Motronic, Electronic Diesel Control (EDC)) werden hochpolige Steckverbindungen eingesetzt. Schwingbelastungen am Anbauort können aufgrund von Relativbewegungen in der Steckverbindung, z. B. zwischen einem Kabelbaumstecker und einem Steuergerätegehäuse, zu den typischen Verschleißbildern Durchrieb oder Reibkorrosion an den Kontakten führen. Konstruktionsbedingt führt die in der Steckverbindung und im Kabelbaum konzentrierte Masse zu einer Relativbewegung der Kabelbaumseite relativ zur Messerleiste. Neben dem internen Aufbau der Steckverbindung führen Zusatzmaßnahmen wie ein kurzer Abfang des Kabelbaums in der Umgebung des Steuergeräts oder eine Verschraubung der Messerleiste im Steuergerätegehäuse zu einer Reduzierung dieser Relativbewegung und damit zu einer Erhöhung der Schwingfestigkeit. Eine solche Verschraubung der Messerleiste ist jedoch nicht für jede Gehäuseform gewünscht oder möglich.
- Vorteile der Erfindung
- Erfindungsgemäß ist die gesamte Steckverbindung außerhalb der eigentlichen elektrischen Steckverbindung durch mindestens eine zusätzliche nicht-elektrische Steckverbindung direkt mit dem Anschlussgehäuse verbunden, wodurch sich die Gewichtsmasse der gesamten Steckverbindung an dem Anschlussgehäuse oder einem daran befestigten Adapter abstützen kann und dadurch Relativbewegungen der gesamten Steckverbindung in alle drei Raumachsen deutlich reduziert werden. Außerdem können die Anbindungslänge und damit die Masse des Relativbewegungen einleitenden Kabelanteils reduziert und zudem auf dem gleichen Schwingungsniveau wie das Steuergerät fixiert werden. Für einen Manipulationsschutz ist es vorteilhaft, die zusätzliche nicht-elektrische Steckverbindung durch verdeckte Rasthaken zu sichern, so dass diese zusätzliche Steckverbindung und damit die gesamte Steckverbindung nicht zerstörungsfrei gelöst werden können.
- Vorzugsweise ist die nicht-elektrische Steckverbindung durch mindestens einen entgegen der Steckrichtung des Kabelsteckers vorstehenden Steckzapfen des Anschlussgehäuses und durch mindestens eine entsprechende Steckaufnahme des Kabelsteckers gebildet, oder umgekehrt. Jeder Kabelstecker wird mit seiner bzw. seinen Steckaufnahmen auf den bzw. die Steckzapfen aufgeschoben, die bevorzugt fester Bestandteil des Anschlussgehäuses oder des Adapters sind und z. B. angegossene Aluminium-Druckgussteile oder Blechumformteile sein können. Die zugehörigen Steckaufnahmen des Kabelsteckers sind bevorzugt fester Bestandteil des Steckergehäuses und können z. B. durch einen am Steckergehäuse angeformten Kunststoffrahmen gebildet sein. Ragen die Steckzapfen über den Kragen der Messerleiste hinaus, so kann bei versehentlichem Fallen des Anschlussgehäuses einerseits das Risiko einer internen Schädigung der Messerleiste oder ihrer Dichtung verhindert werden, und andererseits kann bei beschädigten Steckzapfen auf eine interne Schädigung geschlossen werden.
- Vorteilhaft sind in der mindestens einen Steckaufnahme der nicht-elektrischen Steckverbindung ein oder mehrere Dämpfungselemente aus elastischem Material, angeordnet, um so die nicht-elektrische Steckverbindung weiter zu dämpfen.
- Weiterhin weist das Anschlussgehäuse bevorzugt mindestens eine Anlagefläche zur Fixierung des Kabels eines eingesteckten Kabelsteckers auf. Diese Kabelfixierung ist direkt am Anschlussgehäuse bzw. am Adapter integriert, um ein phasengleiches Schwingniveau zum Anschlussgehäuse sicherzustellen, und stellt neben der nicht-elektrischen Steckverbindung eine zweite Fixierstelle dar, wodurch Rotationsbewegungen des Kabels unter Vibrationsbelastung weiter gedämpft werden. Besonders bevorzugt weist die mindestens eine Anlagefläche mindestens zwei in Längsrichtung des Kabels des eingesteckten Kabelsteckers beabstandete Kabelfixierungsmittel, insbesondere Durchbrüche für Kabelbinder, auf, um das aufliegende Kabel an zwei beabstandeten Stellen an der Anlagefläche zu fixieren und so eine Rotation bzw. Torsion des aufliegenden Kabels zu verhindern.
- Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstands der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Nachstehend wird die Erfindung anhand von mehreren in der Zeichnung stark schematisiert wiedergegebenen Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
-
1a bis1e eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steckverbindung mit einem Anschlussgehäuse und mit zwei Kabelsteckern in einer perspektivischen Ansicht von oben (1a ) und von unten (1b ), in einer Detailansicht (1c ), wobei das Anschlussgehäuse und einer der Kabelstecker jeweils separat in1d und1e gezeigt sind; -
2 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steckverbindung mit einem modifizierten Kabelstecker, wobei das Anschlussgehäuse ausgelassen ist; und -
3a ,3b zwei modifizierte Anschlussgehäuse der erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbindung. - Ausführungsformen der Erfindung
- Die in
1 gezeigte Steckverbindung1 umfasst zwei hochpolige Kabelstecker2 . die beispielsweise als Kabelbaumstecker ausgebildet sein können, und ein z. B. als Steuergerätegehäuse ausgebildetes Anschlussgehäuse3 , das zwei Wannen oder Buchsen4 zum Einstecken der Kabelstecker2 aufweist, um so eine elektrische Steckverbindung zwischen den Kabelsteckern2 und ihren Buchsen3 auszubilden. Die Kabelstecker2 weisen jeweils eine Messerleiste (nicht gezeigt) und das Anschlussgehäuse3 innerhalb der Buchse4 entsprechende elektrische Gegenkontakte (nicht gezeigt) auf. - Zusätzlich zu dieser elektrischen Steckverbindung weist die Steckverbindung
1 noch eine nicht-elektrische Steckverbindung zwischen den Kabelsteckern2 und dem Anschlussgehäuse3 auf. Diese zusätzliche nicht-elektrische Steckverbindung ist jeweils durch zwei entgegen der Steckrichtung5 des Kabelsteckers2 vorstehende Steckzapfen6 des Anschlussgehäuses3 und durch zwei entsprechende Steckaufnahmen7 jedes Kabelsteckers2 gebildet. Statt der gezeigten zwei Steckzapfen6 und zwei Steckaufnahmen7 können am Kabelstecker2 und am Anschlussgehäuse3 auch nur ein Steckzapfen und eine Steckaufnahmen oder auch mehr als zwei Steckzapfen und zwei Steckaufnahmen vorgesehen sein. Alternativ können die Steckzapfen am Kabelstecker2 und die Steckaufnahmen am Anschlussgehäuse3 vorgesehen sein. - Die Steckaufnahmen
7 sind fester Bestandteil des Steckergehäuses des Kabelsteckers2 und können im Falle eines Steckergehäuses aus Kunststoff beispielsweise durch die Rahmenöffnung eines angeformten Kunststoffrahmens gebildet sein. Die beiden Steckaufnahmen7 sind auf der gleichen Gehäuseseite des Steckergehäuses vorgesehen. - Die Steckzapfen
6 sind fester Bestandteil eines Adapters8 bzw. einer Adapterplatte, die am Anschlussgehäuse3 angeschraubt ist, und können beispielsweise, falls der Adapter8 ein Aluminium-Druckgussteil ist, angegossen oder, falls der Adapter8 ein Blechteil ist, durch Umformen gebildet sein. - Wie in
1a bis1c gezeigt, wird jeder Kabelstecker2 beim Einstecken in die Buchse4 des Anschlussgehäuses3 auch mit seinen beiden Steckaufnahmen7 auf die Steckzapfen6 des Anschlussgehäuses3 aufgeschoben und dadurch angekoppelt. Durch diese mechanische Ankopplung kann sich die Gewichtsmasse der gesamten Steckverbindung1 über den Adapter8 auf dem Anschlussgehäuse3 abstützen, wodurch Kippbewegungen der Steckverbindung1 in alle drei Raumachsen reduziert werden. Die Kabel der Kabelstecker2 , z. B. ein Kabelbaum, sind mit9 bezeichnet. - Ein Manipulationsschutz kann durch verdeckte Rasthaken (nicht gezeigt) realisiert werden, so dass die Steckverbindung
1 nicht zerstörungsfrei gelöst werden kann. Ragen die Steckzapfen6 – anders als in1d gezeigt – nach vorne über die Buchse4 der Messerleiste hinaus, so kann das Risiko einer internen Schädigung der Messerleiste oder ihrer Dichtung bei versehentlichem Fallen des Anschlussgehäuses3 verhindert und bei sichtbarer Schädigung der Steckzapfen6 auf eine interne Schädigung geschlossen werden. -
2 zeigt die Ansicht eines modifizierten Kabelsteckers2 von oben, gesehen in seiner Steckrichtung5 , wobei das Anschlussgehäuse mit Ausnahme der Steckzapfen6 ausgelassen ist. Der Kabelstecker2 ist mit seinen beiden Steckaufnahmen7 rechtwinklig zur Zeichenebene auf die beiden Steckzapfen6 aufgeschoben. Die Steckaufnahmen7 sind jeweils mit einem ein- oder mehrteiligen Dämpfungselement10 aus elastischem Material ausgekleidet, um so die zusätzliche nicht-elektrische Steckverbindung weiter zu dämpfen - Das in
3a gezeigte modifizierte Anschlussgehäuse3 weist zu beiden Seiten der zwei Buchsen4 jeweils einen Gehäusevorsprung11 mit einer muldenförmigen Anlagefläche12 zur Auflage bzw. Fixierung des Kabels9 eines eingesteckten Kabelsteckers2 auf. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind an jedem Gehäusevorsprung11 zwei muldenförmige Anlageflächen12 für unterschiedliche Kabelstecker2 vorgesehen. In jeder Anlagefläche12 sind als Kabelfixierungsmittel vier Durchbrüche13 für zwei Kabelbinder vorgesehen, um das aufliegende Kabel9 an zwei in Kabellängsrichtung beabstandeten Stellen an der Anlagefläche12 zu fixieren und so eine Rotation bzw. Torsion des aufliegenden Kabels9 zu verhindern. Durch diese direkt am Anschlussgehäuse3 integrierte Kabelfixierung wird ein phasengleiches Schwingniveau zum Anschlussgehäuse3 sichergestellt und eine Rotationsbewegung des Kabels9 unter Vibrationsbelastung gedämpft. Statt am Anschlussgehäuse3 können die Anlageflächen12 auch an Vorsprüngen des Adapters8 vorgesehen sein. - Anstelle von Gehäusevorsprüngen mit jeweils zwei muldenförmigen Anlageflächen weist das in
3b gezeigte modifizierte Anschlussgehäuse3 zwei Gehäusevorsprünge11' mit jeweils nur einer V- oder U-förmigen Anlagefläche12' auf, die eine Klemmaufnahme bildet, in welcher das Kabel9 klemmend gehalten wird. Auch hier dienen vier Durchbrüche13' in der Anlagefläche12' dazu, das aufliegende Kabel9 mittels Kabelbindern an zwei in Kabellängsrichtung beabstandeten Stellen zu fixieren, um die Rotation bzw. Torsion des aufliegenden Kabels9 zu verhindern. Alternativ oder zusätzlich kann die V-förmige Anlagefläche12' auch noch eine oder mehrere vorstehende Rasten14' oder Hinterschnitte aufweisen, um das aufgenommenen Kabel9 in der V-förmigen Anlagefläche12' zurückzuhalten.
Claims (9)
- Steckverbindung (
1 ) zwischen mindestens einem Kabelstecker (2 ), insbesondere einem Kabelbaumstecker, und einem Anschlussgehäuse (3 ), mit einer elektrischen Steckverbindung, die am Anschlussgehäuse (3 ) mindestens eine Buchse (4 ) zum Einstecken des Kabelsteckers (2 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu der elektrischen Steckverbindung noch eine nicht-elektrische Steckverbindung zwischen dem mindestens einen Kabelstecker (2 ) und dem Anschlussgehäuse (3 ) vorgesehen ist. - Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht-elektrische Steckverbindung durch mindestens einen entgegen der Steckrichtung (
5 ) des Kabelsteckers (2 ) vorstehenden Steckzapfen (6 ) des Anschlussgehäuses (3 ) und durch mindestens eine entsprechende Steckaufnahme (7 ) des Kabelsteckers (2 ) gebildet ist, oder umgekehrt. - Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelstecker (
2 ) auf der gleichen Steckergehäuseseite mindestens zwei Steckaufnahmen (7 ) und das Anschlussgehäuse (3 ) für jede Steckaufnahme (7 ) einen entsprechenden Steckzapfen (6 ) aufweist, oder umgekehrt. - Steckverbindung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Anschlussgehäuse (
3 ) ein Adapter (8 ) befestigt ist, der den mindestens einen Steckzapfen (6 ) bzw. die mindestens eine Steckaufnahme für die nicht-elektrische Steckverbindung aufweist. - Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der mindestens einen Steckaufnahme (
7 ) der nicht-elektrischen Steckverbindung mindestens ein Dämpfungselement (10 ) aus elastischem Material angeordnet ist. - Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussgehäuse (
3 ) mindestens eine Anlagefläche (12 ;12' ) zur Fixierung des Kabels (9 ) eines eingesteckten Kabelsteckers (2 ) aufweist. - Steckverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Anlagefläche (
12 ;12' ) muldenförmig oder V- oder U-förmig ausgebildet ist. - Steckverbindung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (
12' ) mindestens einen Haltevorsprung oder Hinterschnitt (14' ) zum Zurückhalten des anliegenden Kabels (9 ) eines eingesteckten Kabelsteckers (2 ) aufweist. - Steckverbindung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Anlagefläche (
12 ;12' ) mindestens zwei in Längsrichtung des Kabels (9 ) eines eingesteckten Kabelsteckers (2 ) beabstandete Kabelfixierungsmittel, insbesondere Durchbrüche (13 ;13' ) für Kabelbinder, aufweist.
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