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DE102009042619B3 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

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DE102009042619B3
DE102009042619B3 DE200910042619 DE102009042619A DE102009042619B3 DE 102009042619 B3 DE102009042619 B3 DE 102009042619B3 DE 200910042619 DE200910042619 DE 200910042619 DE 102009042619 A DE102009042619 A DE 102009042619A DE 102009042619 B3 DE102009042619 B3 DE 102009042619B3
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Martin Sedlmeier
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Audi AG
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Abstract

Im Stand der Technik werden für Warnhinweise in Kraftfahrzeugen bisher nur einzelne Lichtquellen wie z.B. Leuchtdioden benutzt. Diese werden auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft, damit nicht wegen des Ausfalls einer Warnlampe ein Ausfall einer Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs durch den Kraftfahrzeugführer unerkannt bleibt. Das Anzeigen von Warnhinweisen auf einer Anzeigevorrichtung (100) für eine Mehrzahl von Bildpunkten wird dadurch möglich, dass einzelne Bildpunkte für eine Funktionsprüfung reserviert werden: Auf einem Display (12) wird ein Reflektor (26) angeordnet, das das von einem Bildpunktvorgeber (16) bestimmte Licht zu einem (20) erfolgt danach eine Plausibilitätsprüfung zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anzeigevorrichtung (100) als Ganzes. Der Bildpunktvorgeber (16') wird zur Prüfung bevorzugt in zwei unterschiedliche Zustände verbracht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Anzeigevorrichtung für Bilder, die aus einer Mehrzahl von Bildpunkten zusammengesetzt sind. Jedem Bildpunkt ist hierbei ein Bildpunktvorgeber zugeordnet. Der Bildpunktvorgeber kann eine Lichtquelle wie eine Leuchtdiode sein, er kann aber auch von der Lichtquelle verschieden sein, z. B. kann ein Element, das einen Flüssigkristall einstellt, der von Licht einer gesonderten Lichtquelle zu durchstrahlen ist, ein Bildpunktvorgeber im Sinne der vorliegenden Anmeldung sein.
  • Es geht bei der Erfindung insbesondere um Anwendungen in Kraftfahrzeugen. Dort finden derartige Anzeigevorrichtungen als sog. Displays regelmässig Verwendung. Bisher werden diese Anzeigevorrichtungen jedoch noch nicht dazu genutzt, um sicherheitsrelevante Hinweise abzugeben. Ein Beispiel für einen sicherheitsrelevanten Hinweis ist ein Hinweis auf den Ausfall eines bestimmten Fahrerassistenzsystems. Zum Zwecke des Gebens eines solchen Hinweises sind in Kraftfahrzeugen Warnlampen vorgesehen, in der Regel in der Form von Leuchtdioden. Diese Leuchtdioden werden ständig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
  • Anzeigevorrichtungen erscheinen als wesentlich unsicherer, da das Ansteuern von ihnen, die Ausgabe der Signale oder auch die Beleuchtung Quellen für einen Systemausfall sein können. Es ist zu vermeiden, dass der Führer eines Kraftfahrzeugs einen sicherheitsrelevanten Hinweis nicht erhält, weil die Anzeigevorrichtung nicht oder nicht voll funktionsfähig ist.
  • Es ist bekannt, Anzeigevorrichtungen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die bisherigen Ansätze aus der DE 197 51 675 A1 und der EP 0 866 440 B1 betreffen die Überwachung jedes einzelnen Bildpunktvorgebers. Dies ist für neuartige Anzeigevorrichtungen zu aufwändig. Die Kon zepte sind auch insbesondere nur für Leuchtdioden geeignet, und beispielsweise nicht, wenn Flüssigkristalle verwendet werden.
  • DE 10 2005 010 671 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Überwachung der Funktion eines beleuchtbaren Anzeigeelements in einem Kraftfahrzeug. Die Vorrichtung umfasst eine Bilderfassungseinheit, durch welche ein Bild des Anzeigeelements in einem aktivierten Zustand aufnehmbar ist, und eine mit der Bilderfassungseinheit verbundene Bildverarbeitungseinheit, durch welche anhand des aufgenommenen Bilds eine Störung des Anzeigeelements feststellbar ist.
  • DE 102 44 792 A1 zeigt eine Anzeigevorrichtung die zum Testen ihrer Funktionalität Mittel zur Messung der Lichtdurchlässigkeit aufweist. Licht zum Durchstrahlen des Anzeigemittels wird über einen Lichtleiter bereitgestellt, der das Licht von der den Mitteln zur Messung der Lichtdurchlässigkeit gegenüberliegenden Seite des Anzeigemittels bereitstellt und durch das Anzeigemittel zu dem Mittel zur Messung der Lichtdurchlässigkeit leitet.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Weg aufzuzeigen, wie eine Anzeigevorrichtung sicherer auf ihren Ausfall untersucht werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst, wobei letztere bevorzugt Anwendung in einem Kraftfahrzeug findet.
  • Ein Verfahren weist die Schritte auf, dass zumindest ein vorbestimmter Bildpunktvorgeber zumindest für vorbestimmte Zeiten für eine Funktionsprüfung der Anzeigevorrichtung vorgesehen ist, indem beim Bewirken des Anzeigens zumindest eines Bildes (durch Steuerbefehle, Abgabe von Licht durch Lichtquelle etc.) Signale (z. B. ebenfalls Steuerbefehle) zum Verbringen des zumindest einen vorbestimmten Bildpunkvorgebers in einen ersten und in einen zweiten Zustand erzeugt werden, wobei jeweils durch eine Sensoreinrichtung auf für den zumindest einen zugehörigen Bildpunkt abgestrahltes Licht überprüft wird, und wobei bei Unstimmigkeit von von der Sensoreinrichtung gemessenen Sensorsignalen einerseits mit andererseits zumindest einem jeweiligen Zustand eine Mitteilung ausgegeben wird, dass die Anzeigevorrichtung fehlerhaft ist.
  • Die Idee geht davon ab, eine Anzeigevorrichtung zu hundert Prozent ständig für die Erzeugung der gewünschten Bilder zu nutzen. Primär werden bestimmte Bildpunktvorgeber gewissermaßen reserviert. Die Anzeigevorrichtung kann dann normal genutzt werden, es wird nämlich ein Bild angezeigt. Nur ein (bevorzugt kleiner) Anteil der Bildpunktvorgeber wird dann gezielt für die Funktionsprüfung angesteuert, und an diesen Bildpunktvorgebern wird exemplarisch geprüft, ob die gesamte Kette des Ablaufs in der Anzeigevorrichtung korrekt funktioniert, also beispielsweise eine Steuereinheit ein Muster vorgibt, dieses in Pixelbefehle umgesetzt wird, dann die einzelnen Bildpunktvorgeber angesteuert werden, und dann auch noch die Lichtquelle funktioniert, wenn diese von den Bildpunktvorgebern verschieden ist.
  • Dadurch, dass durch das Verfahren eine Funktionsprüfung beim Anzeigen herkömmlicher Bilder durchführbar ist, wird es möglich, auch sicherheitsrelevante Hinweise auf der Anzeigevorrichtung auszugeben.
  • Es könnte sich als störend erweisen, wenn die vorbestimmten Bildpunktvorgeber bestimmte Muster zeigen, die nicht zu dem eigentlichen Bild gehören. Es ist dann vorteilhaft, wenn bewirkt ist, dass der von dem zumindest einen Bildpunktvorgeber bestimmte zumindest eine Bildpunkt für einen Betrachter nicht sichtbar ist. Das Display kann an dieser Stelle einfach bedeckt sein.
  • Besonders einfach wird lediglich eine hundertprozentige Lichtabgabe mit dem Zustand von keiner Lichtabgabe verglichen, also entspricht bevorzugt ein Zustand der beiden Zustände einem weißen Bildpunkt und ein anderer Zustand einem schwarzen Bildpunkt. Durch den großen Kontrast im Zeitverlauf lassen sich die Zustände dann besonders gut durch die Sensoreinrichtung voneinander unterscheiden.
  • Bevorzugt erfolgt die Mitteilung, dass die Anzeigevorrichtung fehlerhaft ist, durch ein von der Anzeigevorrichtung verschiedenes Element wie beispielsweise eine Leuchtdiode, eine Warnlampe, oder auch über einen Lautsprecher für eine akustische Ausgabe, oder für ein Element eine haptische Ausgabe. Dann ist auf jeden Fall gewährleistet, dass auch bei einem Vollausfall der Anzeigevorrichtung der Fahrzeugführer gewarnt ist.
  • Die Anzeigevorrichtung wird bevorzugt in einem Kraftfahrzeug eingesetzt, das Mittel zum Überwachen einzelner Einheiten des Kraftfahrzeugs aufweist. Die Anzeigevorrichtung wird dann dazu benutzt, für zumindest ein solches Mittel zum Überwachen Warnmitteilungen abzugeben, wenn dieses Mittel eine vorbestimmte Situation feststellt, nämlich z. B. die Nichtfunktionsfähigkeit der Einheit, eine nicht ausreichende Funktionsfähigkeit der Einheit, oder wenn ein gefährlicher Kraftfahrzeugzustand erfasst wird.
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung weist eine Mehrzahl von Bildpunktvorgebern für jeweils einen Bildpunkt auf sowie eine Steuereinrichtung zum Vorgeben von Bildern und zum Ansteuern der Bildpunktvorgeber. Erfindungsgemäß ist ein Reflektor auf der Oberfläche der Anzeigevorrichtung bereitgestellt, der die Abstrahlung von Licht für zumindest einen vorbestimmten Bildpunkt zu einem Betrachter hin verhindert und dieses stattdessen zu einer Erfassungseinrichtung reflektiert, die mit der Steuereinrichtung zur Übertragung von Erfassungsergebnissen gekoppelt ist. Die Steuereinrichtung ist dann dazu ausgelegt, beim Vorgeben von Bildern Prüfmuster für den zumindest einen Bildpunkt als Teil des vorgegebenen Bildes vorzugeben und aufgrund von den zugehörigen Erfassungsergebnissen auf die Funktionsfähigkeit der Anzeigevorrichtung zu schließen.
  • Das Vorsehen eines Reflektors auf der Anzeigevorrichtung ermöglicht es, das Display homogen bereitzustellen, denn normalerweise tritt das Licht an der Oberfläche der Anzeigevorrichtung aus. Dies ist gewissermaßen das Ende der gesamten Folge von Schritten, die durch die Anzeigevorrichtung durchlaufen werden müssen, damit der Betrachter ein Licht wahrnimmt. Genau an diesem Ende greift der Reflektor an. Er strahlt das Licht zu der Erfassungseinrichtung. Gleichzeitig verhindert er, dass der Betrachter durch ein Prüfmuster gestört wird.
  • Bevorzugt ist die Erfassungseinrichtung ein Photodetektor. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine bildpunktweise erfassende Kamera eingesetzt werden, nämlich wenn der Reflektor das zu einer Mehrzahl von Bildpunkten zugehörige Licht reflektiert.
  • Das Prüfmuster kann durch die Steuereinheit unabhängig von dem übrigen Teil des vorgegebenen Bildes in regelmäßiger Wiederholung vorgegeben werden. Beispielsweise kann einfach zwischen zwei Prüfmustern ständig gewechselt werden. Alternativ kann das jeweilige Prüfmuster durch die Steuereinrichtung in Abhängigkeit von dem übrigen Teil des vorgegebenen Bildes festgelegt und vorgegeben werden. Dadurch lässt sich die Überprüfung maßgeschneidert auf die jeweils angezeigten Bilder durchführen.
  • Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug mit der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung weist bevorzugt eine Warnlampe auf, die mit der Steuereinrichtung gekoppelt ist. Die Steuereinrichtung bringt diese Warnlampe bei Erfassen eines vorbestimmten Funktionszustandes der Anzeigevorrichtung (aufgrund des Erfassungsergebnisses der Erfassungseinrichtung) zum Leuchten. Mit anderen Worten wird in dem Kraftfahrzeug ein Kraftfahrzeugführer gewarnt, wenn die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ausfällt.
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der die einzige
  • Figur schematisch eine Ausführungsform der Anzeigevorrichtung zeigt, die zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgelegt ist.
  • Eine im Ganzen mit 100 bezeichnete Anzeigevorrichtung weist eine zentrale Lichtquelle 10 auf. Das Licht durchstrahlt ein Flüssigkristalldisplay 12, in dem durch elektrische Signale Flüssigkristalle ausrichtbar sind. Je nach Ausrichtung gelangt Licht von der Lichtquelle, das über einen Diffusor 14 geleitet ist, nach außen oder nicht. Die Ausrichtung kann auch Zwischenstufen definieren, und das Display 12 kann dem Licht auch eine Farbe verleihen.
  • Symbolisch sind elektrische Steuereinrichtungen für die Flüssigkristalle in der Figur gezeigt und mit 16 bezeichnet. In der vorliegenden Anmeldung werden diese als Bildpunktvorgeber verstanden.
  • Eine im Ganzen mit 18 bezeichnete Steuereinrichtung steuert die Lichtquelle 10 und die einzelnen Bildpunktvorgeber 16 an. Eine Hauptsteuereinheit 20, auch als „Haupt-Controller” bezeichenbar, legt zunächst das Muster im Ganzen fest, das angezeigt werden soll. Eine Bildpunksteuereinheit 22, auch als „Graphik-Controller” bezeichnet, legt nun Bildpunkt für Bildpunkt fest, wie das abgestrahlte Licht aussehen soll. Ein Treiber 24 steuert dann die einzelnen Bildpunktvorgeber an, im vorliegenden Beispiel gleichzeitig auch die Lichtquelle 10.
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung 100 zeichnet sich dadurch aus, dass ein Abschnitt des Displays 12 von einem Reflektor 26 bedeckt ist. Es gibt Bildpunktvorgeber 16', die zu einem Bildpunkt das von der Steuereinheit 20 vorgegebene Muster definieren, welches gar nicht zum Betrachter ge langt. Vielmehr wird das Licht, wie durch den Pfeil 28 veranschaulicht, zu einem Photodetektor 30 reflektiert. Der Photodetektor 30 ist mit der Steuereinheit 20 gekoppelt.
  • Die Steuereinheit 20 gibt ein solches Muster vor, dass der Bildpunktvorgeber 16' in einen ganz bestimmten Zustand versetzt wird, beispielsweise das Licht vollständig durchlässt. Dann wird die Mustervorgabe mit dem vom Photodetektor 30 gemessenen Signal verglichen und auf Plausibilität überprüft. Nun wird ein zweiter Zustand des Bildpunktvorgebers 16' bewirkt, beispielsweise soll der Bildpunkt schwarz sein, also gar kein Licht hindurchlassen. Auch hier wird das vorgegebene Muster in seinem Anteil bezüglich des Bildpunktvorgebers 16' mit den Messergebnissen des Photodetektors 30 durch die Steuereinheit 20 verglichen. Die Steuereinheit 20 ist mit einer Warnlampe 32 gekoppelt und bewirkt, dass diese leuchtet, wenn die Plausibilitätsüberprüfung ein negatives Ergebnis ergibt. Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass nicht sämtliche Elemente der Anzeigevorrichtung 100 korrekt arbeiten.
  • Im vorliegenden Fall erfolgt die Plausibilitätsuntersuchung aufgrund von gleich zwei Zuständen des Bildpunktvorgebers 16'. An sich würde für eine einfache Prüfung ein Zustand genügen. Es kann aber Situationen geben, in denen ein Bauelement der Anzeigevorrichtung 100 ausfällt und dann zufällig durch den Photodetektor 30 genau dieser eine Zustand erfasst werden könnte. Dies wird durch die Überwachung von gleich zwei Zuständen vermieden. Die Erfindung ist allerdings auch dann anwendbar, wenn nur ein einziger Zustand des Bildpunktvorgebers 16' untersucht wird.
  • Dem Reflektor 26 können gleich eine Mehrzahl von Bildpunktvorgebern 16' zugeordnet sein. Dann kann ein Photodetektor 30 die gesamte Intensität des reflektierten Lichts analysieren. Alternativ kann in diesem Fall eine CCD-Kamera eingesetzt werden, um Pixel für Pixel auf eine korrekte Funktion zu überprüfen.
  • Die Anzeigevorrichtung 100 kann in einem Kraftfahrzeug eingesetzt werden, um sicherheitsrelevante Hinweise zu geben. Wenn die Warnlampe 32 leuchtet, weiß der Kraftfahrzeugführer, dass ihm solche sicherheitsrelevanten Hinweise entgehen könnten, und er wird eine Reparatur der Anzeigevorrichtung 100 veranlassen.

Claims (8)

  1. Anzeigevorrichtung (100) mit einer Mehrzahl von Bildpunktvorgebern (16, 16') für jeweils einen Bildpunkt, mit einer Steuereinrichtung (18) zum Vorgeben von Bildern und zum Ansteuern der Bildpunktvorgeber (16, 16'), und mit einer Erfassungseinrichtung (30), die mit der Steuereinrichtung (18) zur Übertragung von Erfassungsergebnissen gekoppelt ist, wobei die Steuereinrichtung (18) dazu ausgelegt ist, beim Vorgeben von Bildern Prüfmuster für den zumindest einen Bildpunkt als Teil des Bildes vorzugeben und aufgrund von den zugehörigen Erfassungsergebnissen auf die Funktionsfähigkeit der Anzeigevorrichtung (100) zu schließen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Reflektor (26) auf der Oberfläche der Anzeigevorrichtung bereitgestellt ist, der eine Abstrahlung von Licht für zumindest einen vorbestimmten Bildpunkt zu einem Betrachter hin verhindert und dieses stattdessen zu der Erfassungseinrichtung (30) reflektiert.
  2. Anzeigevorrichtung (100) nach Anspruch 1, bei der die Erfassungseinrichtung ein Photodetektor (30) ist.
  3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Reflektor das Licht für eine Mehrzahl von Bildpunkten reflektiert, und bei der die Erfassungseinrichtung eine bildpunktweise erfassende Kamera ist.
  4. Anzeigevorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Steuereinrichtung dazu ausgelegt ist, zumindest zwei von bestimmte Prüfmuster unabhängig von dem vorgegebenen Teil des Bildes in regelmäßiger Wiederholung vorzugeben.
  5. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Steuereinrichtung (18) dazu ausgelegt ist, jeweilige Prüfmuster in Abhängigkeit von dem übrigen Teil des vorgegebenen Bildes festzulegen und vorzugeben.
  6. Kraftfahrzeug mit einer Anzeigevorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5.
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, bei der die Steuereinrichtung (18) mit einer Warnlampe (32) gekoppelt ist und dazu ausgelegt ist, bei Erfassen eines vorbestimmten Funktionszustands der Anzeigevorrichtung (100) die Warnlampe (32) zum Leuchten zu bringen.
  8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 oder 7, mit einer Funktionseinheit, der Mittel zum Überwachen derselben zugeordnet sind, wobei die Mittel zum Überwachen mit der Anzeigevorrichtung (100) gekoppelt sind, um Informationen über die Funktionseinheit auf der Anzeigevorrichtung wiederzugeben.
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