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DE102009049203B4 - Diagnoseeinheit für eine elektronische Kamera und Kamerasystem - Google Patents

Diagnoseeinheit für eine elektronische Kamera und Kamerasystem Download PDF

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DE102009049203B4
DE102009049203B4 DE102009049203.8A DE102009049203A DE102009049203B4 DE 102009049203 B4 DE102009049203 B4 DE 102009049203B4 DE 102009049203 A DE102009049203 A DE 102009049203A DE 102009049203 B4 DE102009049203 B4 DE 102009049203B4
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Germany
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diagnostic unit
camera
diagnostic
light source
light
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Michael Cieslinski
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Arnold and Richter Cine Technik GmbH and Co KG
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Arnold and Richter Cine Technik GmbH and Co KG
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Priority to GB1202606.8A priority patent/GB2488049B/en
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Abstract

Diagnoseeinheit für eine elektronische Kamera, mit einem Gehäuse (12), ferner mit einer Kopplungseinrichtung (16) zum Ankoppeln der Diagnoseeinheit (10) an einen Objektivanschluss (18) einer Kamera (20) oder an ein Kameraobjektiv, wobei die Kopplungseinrichtung (16) eine Lichtaustrittsöffnung (14) des Gehäuses (12) umgibt, und mit wenigstens einer in dem Gehäuse (12) angeordneten Lichtquelle zum Ausgeben einer Diagnosebeleuchtung durch die Lichtaustrittsöffnung (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) eine Schnittstelle (28, 54) zur elektrischen Verbindung der Diagnoseeinheit (10) mit einer Kamera (20) aufweist, so dass elektrische Steuersignale zwischen der Diagnoseeinheit (10) und einer angeschlossenen Kamera (20) übertragen werden können.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Diagnoseeinheit für eine elektronische Kamera.
  • Derartige elektronische Kameras sind allgemein bekannt und werden zunehmend im professionellen Bereich eingesetzt. Sie kommen insbesondere als Stillbildkameras in der Fotographie und als Laufbildkameras zur Filmproduktion zur Anwendung. Besonders bei der Produktion von Kinofilmen treten regelmäßig sehr hohe Kosten für Schauspieler und die Produktionsmitarbeiter auf. Daher ist es dort besonders wichtig, dass die eingesetzten Kameras fehlerfrei funktionieren.
  • Bei defekten elektronischen Kameras sind vor allem solche Fehler besonders nachteilig, die nicht sofort erkannt werden. Während ein Totalausfall einer elektronischen Kamera ohne weiteres erkennbar ist und die betreffende Kamera ausgetauscht wird, bleiben Fehler, die nur geringfügige Bildstörungen verursachen und z. B. auf Verschmutzungen des Sensors, Veränderung der Kennlinien von elektronischen Bauteilen oder erhöhtes Rauschen zurückzuführen sind, möglicherweise zunächst unerkannt.
  • Dennoch können derartige Bildstörungen bei einer Projektion des Kinofilms auf einer großen Leinwand deutlich sichtbar werden und durch nachträgliche, bei der Postproduktion vorgenommene Bildkorrekturen sogar noch verstärkt werden.
  • Beim Auftreten von Bildstörungen müssen die betroffenen Bilder aufwendig manuell nachkorrigiert werden. Im schlimmsten Fall muss die Filmaufnahme wiederholt werden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
  • Gewöhnlich wird die korrekte Funktion einer elektronischen Kamera verifiziert, indem mit der Kamera definierte Vorlagen abgefilmt werden. Diese enthalten typischerweise verschiedene kalibrierte Farbtafeln, Vorlagen mit hohem Kontrastumfang sowie homogen ausgeleuchtete Flächen. Beispielsweise wird eine Ulbricht-Kugel mit großformatigen Vorlagen verwendet, die in einem abgedunkelten Raum abgefilmt wird.
  • Eine derartige Ausrüstung ist jedoch häufig zu sperrig, um sie am Drehort zu verwenden. Zudem ist für die Auswertung der aufgenommenen Testdaten insbesondere zur Erkennung von Fehlern in der Signalverarbeitung eine spezielle Analysesoftware nötig, die für ihren Betrieb das Vorhandensein eines Computers und besonderes Fachwissen der Bedienperson erfordert.
  • Das Dokument US 2008/0 075 452 A1 offenbart eine Diagnoseeinheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Das Dokument DE 199 83 110 B4 offenbart eine Objektivabdeckung mit einem lichtdurchlässigen Träger und einem Diffusor, um die Wirkung einer Flachfeldlichtquelle nachzubilden und hierdurch die Kalibrierung des Bildsensors einer digitalen Kamera zu ermöglichen.
  • Das Dokument DE 102 28 882 A1 beschreibt einen Bildsensor, dem eine Einrichtung zur Erzeugung einer Teststruktur vorgelagert ist, um hierdurch den Bildsensor in optimaler Lage positionieren und fixieren zu können.
  • Das Dokument DE 102 10 327 A1 offenbart eine digitale Laufbildkamera mit einem CMOS-Bildsensor.
  • Das Dokument EP 1 628 494 A1 offenbart einen Prüfstand für Kameramodule, bei dem die Ansteuerung einer Lichtquelle mit der Aufnahme eines jeweiligen Testbilds synchronisiert wird.
  • Aus dem Dokument US 2004/0 202 464 A1 ist ein Kamerasystem mit einem Kamerakörper und einem daran befestigbaren Wechselobjektiv beschrieben, welches im Bereich des Bajonetts eine elektrische Schnittstelle aufweist.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Diagnoseeinheit für eine elektronische Kamera anzugeben, welche einfach in der Handhabung ist und eine kompakte Bauform aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Diagnoseeinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Eine derartige Diagnoseeinheit kann anstelle des Objektivs an eine Kamera angekoppelt oder auf ein Kameraobjektiv aufgesetzt werden. Die Diagnoseeinheit kann an jedem Ort eingesetzt werden und erübrigt das herkömmliche Abfilmen großformatiger Vorlagen in einem abgedunkelten Raum.
  • Die Diagnoseeinheit weist ferner eine Schnittstelle zur elektrischen Verbindung der Diagnoseeinheit mit einer Kamera auf. Dadurch ist es möglich, elektrische Steuersignale zwischen der Diagnoseeinheit und einer angeschlossenen Kamera zu übertragen.
  • Die Diagnoseeinheit ist bevorzugt zur Erzeugung verschiedener Beleuchtungszustände ausgelegt. Dies erübrigt die Verwendung unterschiedlicher Vorlagen, welche ansonsten zur Erkennung verschiedenartiger Bildstörungen vorgesehen werden müssen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Innere des Gehäuses zumindest bei einer angeschlossenen Kamera gegen von außen einfallendes Licht abgeschirmt. Dadurch kann die Diagnoseeinheit unter beliebigen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden. Eine Abdunklung der Umgebung ist nicht erforderlich.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist es durch die Schnittstelle ferner möglich, die Diagnoseeinheit mit elektrischer Energie zum Betrieb der Lichtquelle zu versorgen.
  • Bevorzugt sind zumindest eine erste und eine zweite Lichtquelle derart in dem Gehäuse angeordnet und steuerbar, dass die Diagnosebeleuchtung mit zumindest einer ersten und einer zweiten Apertur erzeugbar ist. Hierbei ist vorzugsweise die erste Apertur derart gewählt, dass ein Bildsensor einer an die Diagnoseeinrichtung angekoppelten Kamera mit im Wesentlichen gerichtetem Licht beleuchtbar ist, und die zweite Apertur ist vorzugsweise derart gewählt, dass der Bildsensor mit im Wesentlichen diffusem Licht beleuchtbar ist. Wenn sich auf der Oberfläche des Bildsensors Staub oder Schmutzpartikel befinden, so werfen diese bei gerichteter Diagnosebeleuchtung mit einer kleinen Apertur einen sichtbaren, relativ scharfen Schatten, der als dunkle Stelle im Bild sichtbar wird. Wenn jedoch der Sensor mit der großen Apertur diffus beleuchtet wird, ist dieser Schatten nicht mehr sichtbar oder zumindest sehr viel schwächer ausgeprägt. Aus dem Vergleich von zwei mit unterschiedlichen Aperturen aufgenommenen Bildern kann das Vorhandensein von Staub- oder Schmutzpartikeln erkannt werden und von ähnlich aussehenden Artefakten des Bildsensors unterschieden werden.
  • Alternativ hierzu kann durch entsprechende Auswahl der jeweiligen Apertur bzw. Lichtquelle das Bild aufgrund einer Diagnosebeleuchtung mit einer im Wesentlichen gerichteten Charakteristik mit dem Bild aufgrund einer Diagnosebeleuchtung mit einer hiervon unterschiedlichen, jedoch ebenfalls im Wesentlichen gerichteten Charakteristik verglichen werden.
  • Es können auch weitere Lichtquellen derart vorgesehen werden, dass die Diagnosebeleuchtung mit mehr als zwei verschiedenen Aperturen erzeugbar ist.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform weist die wenigstens eine Lichtquelle zumindest eine Leuchtmittelanordnung auf, welche jeweils mehrere, insbesondere drei Leuchtmittel, insbesondere Leuchtdioden (LEDs), umfasst von denen jedes zur Aussendung von Licht in einem anderen Wellenlängenbereich ausgebildet ist. Beispielsweise weist jede Leuchtmittelanordnung eine rote, eine grüne und eine blaue Leuchtdiode auf, die vorzugsweise einzeln ansteuerbar sind. Dadurch können die Übertragungskennlinien der Kamera für verschiedene Farbwerte sowie für Weiß überprüft werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Diagnoseeinheit eine Streuscheibe zur Streuung des von der ersten und/oder zweiten Lichtquelle in Richtung der Lichtaustrittsöffnung emittierten Lichts auf. Die Streuscheibe unterstützt die Diffusion des von der Lichtquelle ausgesandten Lichts.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Kamerasystem, umfassend eine Diagnoseeinheit nach einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen und eine elektronische Kamera mit einem Bildsensor, wobei die Kamera dazu ausgebildet ist, die Diagnoseeinheit zu steuern.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Kamerasystems weist die Kamera eine Auswerteeinrichtung auf, welche zur Auswertung von mittels der Diagnoseeinheit und des Bildsensors erzeugter Testbilder ausgebildet ist.
  • Besonders bevorzugt ist, wenn die Auswerteeinrichtung dazu ausgebildet ist, selbsttätig eine an die Kamera angeschlossene Diagnoseeinheit zu erkennen und nachfolgend gemäß einem durch die Auswerteeinrichtung vorgebbaren Diagnoseschema selbsttätig zu betreiben. Hierbei erkennt die Kamera, wenn statt eines Objektivs eine Diagnoseeinheit angeschlossen wird und startet dann automatisch oder auf Abruf eine Funktionskontrolle, ohne dass es eines weiteren Eingriffs einer Bedienperson bedarf. Das Ergebnis dieser Funktionskontrolle kann der Bedienperson durch eine Anzeige an der Kamera oder an der Diagnoseeinheit signalisiert werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung angegeben.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Diagnoseeinheit, welche mit einer Kamera gekoppelt ist, und
  • 2 eine schematische Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Diagnoseeinheit, welche mit einer Kamera gekoppelt ist.
  • Ein Kamerasystem gemäß 1 und 2 umfasst eine erfindungsgemäße Diagnoseeinheit 10 und eine (nur teilweise dargestellte) Kamera 20. Die Diagnoseeinheit weist ein lichtdichtes Gehäuse 12 mit einer Lichtaustrittsöffnung 14 auf, in deren Bereich eine nur schematisch gezeigte Kopplungseinrichtung 16 zur Kopplung der Diagnoseeinheit 10 mit einem Objektivanschluss 18 der Kamera 20 vorgesehen ist. Bei der Kopplungseinrichtung 16 und dem Objektivanschluss 18 kann es sich um allgemein bekannte Anschlusssysteme handeln, z. B. Objektivbajonette oder Schraubgewinde.
  • Bei der ersten Ausführungsform nach 1 weist die Kamera 20 im Bereich des Objektivanschlusses 18 eine elektrische Schnittstelle 24 auf, welche mehrere elektrische Kontakte umfasst, von denen hier aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch nur zwei dargestellt sind. Über eine derartige Schnittstelle 24 können aus dafür ausgelegten Objektiven verschiedene Objektivparameter, beispielsweise der Objektivtyp oder Einstellungen für Blende oder Fokus, ausgelesen werden. Bei dem in 1 gezeigten, aus Diagnoseeinheit 10 und Kamera 20 bestehenden Kamerasystem ist diese Schnittstelle 24 zusätzlich auch zur Ansteuerung und Stromversorgung der Diagnoseeinheit 10 ausgelegt, d. h. das Kamerasystem ist dazu ausgelegt, dass die Diagnoseeinheit 10 und die Kamera 20 über die Schnittstelle 24 kommunizieren können. Zu diesem Zweck weist das Gehäuse 12 der Diagnoseeinheit 10 im Bereich der Kopplungseinrichtung 16 mehrere Kontaktelemente 28 auf, welche eine zur Schnittstelle 24 der Kamera 20 komplementäre Schnittstelle bilden und im Kopplungszustand mit den Kontakten der Schnittstelle 24 zusammenwirken.
  • Die Kontaktelemente 28 sind mit dem Eingang einer Steuereinrichtung 38 verbunden, welcher an einer Rückwand 42 des Gehäuses 12 angeordnet ist. Über die Schnittstelle 24 und die Kontaktelemente 28 werden sowohl eine Versorgungsspannung als auch Steuersignale an die Steuereinrichtung 38 übertragen.
  • Bei der zweiten Ausführungsform nach 2 verfügt die Kamera 20 nicht über eine elektrische Schnittstelle im Bereich des Objektivanschlusses. Stattdessen ist ein Steckverbinder 60 am Gehäuse der Kamera vorgesehen, welcher über ein mit entsprechenden Steckverbindern 56, 58 versehenes Kabel und einem an der Rückseite der Diagnoseeinheit 10 angeordneten Steckverbinder 54 mit der Steuereinrichtung 38 verbunden ist, so dass auch in diesem Fall eine elektrische Kopplung mit der Kamera 20 erfolgen kann.
  • Bei beiden Ausführungsformen weist die Steuereinrichtung 38 mehrere Ausgänge auf, an die jeweils mehrere Leuchtdioden 32 angeschlossen sind, die auf einem von der Rückwand 42 beabstandeten Leuchtmittelträger 40 auf eine noch näher zu erläuternde Weise angeordnet sind. Auf dem Leuchtmittelträger 40 ist ferner eine koaxial zur optischen Achse A angeordnete tubusförmige erste Blende 34 vorgesehen, die sich in Richtung der Lichtaustrittsöffnung 14 etwas verjüngt. Eine einstückig mit dem Gehäuse 12 ausgebildete tubusförmige zweite Blende 36 umgrenzt einen ringförmigen Raum, in dessen Zentrum die erste Blende 34 vorgesehen ist und der sich ebenfalls in Richtung der Lichtaustrittsöffnung 14 etwas verjüngt. Die den ringförmigen Raum begrenzenden Wandflächen der Blenden 34, 36 sind in Bezug auf die optische Achse A in Richtung des Bildsensors 22 der Kamera 20 geneigt. Die Lichtaustrittsflächen der Blenden 34, 36 befinden sich in derselben Ebene, in der auch eine Streuscheibe 30 zur Homogenisierung des von den Leuchtdioden 32 abgegebenen Lichts vorgesehen ist.
  • Auf dem Leuchtmittelträger 40 sind in dem von der ersten Blende 34 umgrenzten Raum mehrere Leuchtdioden 32 angeordnet, von denen hier beispielhaft nur eine rote, eine grüne und eine blaue Leuchtdiode 32 dargestellt sind, welche zusammen eine erste Leuchtmittelanordnung 44 bilden. Entsprechend sind innerhalb des ringförmigen Raums zwischen der ersten Blende 34 und der zweiten Blende 36 mehrere zweite Leuchtmittelanordnungen 46 auf dem Leuchtmittelträger 40 vorgesehen, die gleichfalls mehrere Leuchtdioden 32 umfassen, von denen auch hier beispielhaft nur jeweils eine rote, eine grüne und eine blaue Leuchtdiode 32 dargestellt sind. Jede Leuchtmittelanordnung 44, 46 kann auch mehrere (z. B. vier) Leuchtdioden 32 der gleichen Farbe aufweisen, die insbesondere in Reihe geschaltet sind. Zur weiteren Erhöhung der Leuchtstärke können auch mehrere dieser Leuchtdiodenreihen parallel geschaltet sein.
  • Aufgrund der Schnittansicht sind in den Figuren nur zwei der zweiten Leuchtmittelanordnungen 46 sichtbar. Um eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung zu erreichen, können mehrere, beispielsweise vier, sechs oder acht, der zweiten Leuchtmittelanordnungen 46 (bevorzugt mit gleichem Abstand zur optischen Achse A und gleichem Winkelabstand zueinander) auf dem Leuchtmittelträger 40 vorgesehen sein. Alternativ hierzu kann eine einzige zweite Leuchtmittelanordnung 46 vorgesehen sein.
  • Jede Leuchtdiode 32 der ersten Leuchtmittelanordnung 44 kann über eine separate Leitung mit der Steuereinrichtung 38 verbunden sein, so dass für jede Leuchtdiode 32 eine separate Veränderung der Helligkeit durch Verändern des Betriebstroms und/oder durch Veränderung des Tastverhältnisses eines getakteten Betriebstroms möglich ist. Entsprechendes gilt für die Leuchtdioden 32 der zweiten Leuchtmittelanordnung 46. Alternativ können die Leuchtdioden 32 der gleichen Farbe der Leuchtmittelanordnung 44 oder 46 über eine jeweilige gemeinsame Leitung angesteuert werden, d. h. es kann für jede Leuchtmittelanordnung 44 bzw. 46 eine farbselektive Ansteuerung vorgesehen sein, wie dies in den Figuren gezeigt ist. Gemäß einer weiteren Alternative ist es möglich, sämtliche Leuchtdioden 32 einer Leuchtmittelanordnung 44 oder 46 über eine gemeinsame Leitung anzusteuern.
  • Die Diagnoseeinheit 10 simuliert somit ein Objektiv, indem die Streuscheibe 30 an einer Stelle angeordnet ist, welche der Austrittspupille eines im Normalbetrieb an die Kamera 20 angeschlossenen Objektivs entspricht. Dadurch kann durch Ansteuerung der ersten Leuchtmittelanordnung 44 zur Beleuchtung mit kleiner Apertur oder, alternativ oder zusätzlich, der zweiten Leuchtmittelanordnung 46 zur Beleuchtung mit großer Apertur die Beleuchtung durch ein Objektiv simuliert werden, das entweder mit geschlossener Blende (z. B. Blende 16) oder mit offener Blende (z. B. Blende 2) betrieben wird. Die von der Diagnoseeinheit 10 erzeugte Diagnosebeleuchtung beaufschlagt den Bildsensor 22 der Kamera 20 unmittelbar, d. h. ohne Brechung an einer Kameraoptik.
  • Die Kamera 20 weist eine Auswerteeinrichtung mit einem Eingang für Signale des Bildsensors 22 auf. Der Auswerteeinrichtung 26 können hier nicht dargestellte Einrichtungen zur Signalverarbeitung, wie beispielsweise Verstärker und Analog-Digital-Wandler, vorgeschaltet sein.
  • Die Auswerteeinrichtung 26 ist über die Schnittstelle 24 und die Kontaktelemente 28 (1) bzw. über die Steckverbinder 54, 56, 58, 60 (2) mit der Steuereinrichtung 38 verbunden. Mit der Auswerteeinrichtung können Testbilder, die mittels der Diagnoseeinheit 10 und dem Bildsensor 22 erzeugt wurden, ausgewertet werden. Ferner kann die Auswerteeinrichtung 26 Steuerbefehle an die Steuereinrichtung 38 ausgeben. So ist es möglich, dass die Auswerteeinrichtung 26 gemäß einem Diagnoseschema die Diagnoseeinheit 10 in verschiedenen nachfolgend noch zu erläuternden Betriebsmodi betreibt, um unterschiedliche Beleuchtungszustände zu erzeugen, und währenddessen entsprechende Bilddaten vom Bildsensor 22 empfängt und auswertet. Das Diagnoseschema kann beispielsweise durch ein in der Auswerteeinrichtung 26 speicherbares Diagnoseprogramm vorgegeben werden.
  • Alternativ ist es auch möglich, dass das Diagnoseschema über eine Bedieneinrichtung 50 von einer Bedienperson individuell vorgegeben wird. Insbesondere können nur einzelne Diagnosefunktionen ausgeführt werden.
  • Ferner kann die Auswerteeinrichtung 26 dazu ausgebildet sein, um mittels der Schnittstelle 24 (1) bzw. aufgrund einer geschlossenen Kabelverbindung über die Steckverbinder 54, 56, 58, 60 (2) automatisch die Ankopplung einer Diagnoseeinheit 10 an die Kamera 20 zu erkennen und dann eine Funktionsprüfung der Kamera gemäß einem gespeicherten Diagnoseprogramm auszuführen. Dabei kann die Diagnoseeinheit 10 nacheinander verschiedene Beleuchtungszustände erzeugen, die vom Bildsensor 22 aufgenommen werden und als entsprechende Testbilder an die Auswerteeinrichtung 26 übermittelt werden. Eine Synchronisierung eines Beleuchtungszustands mit einer Aufnahme eines Bildes kann sowohl durch die Kamera 10, insbesondere durch die Auswerteeinrichtung 26, als auch durch die Steuereinrichtung 38 erfolgen.
  • An einem weiteren Ausgang der Auswerteeinrichtung 26 gemäß 1 ist ferner eine Statusanzeige 48 angeschlossen. Diese Statusanzeige 48 kann Statusmeldungen oder Ergebnisse der Funktionskontrolle beispielsweise über ein Display, aber auch über verschiedenfarbige Signale ausgeben. So ist es z. B. möglich, dass ein gelbes Signal die Ausführung einer Funktionskontrolle anzeigt. Mittels eines grünen oder roten Signals kann angezeigt werden, dass die Funktionskontrolle mit einem positiven bzw. negativen Ergebnis abgeschlossen wurde. Bevorzugt ist die Statusanzeige 48 an der Diagnoseeinheit 10 selbst angeordnet, wie dies in 2 gezeigt ist. Dadurch ist für die Bedienperson eine einfachere Zuordnung des Ergebnisses möglich (Unterscheidung zwischen Kamerafehler und verschmutztem Sensor 22).
  • Nachfolgend werden nun verschiedene beispielhafte Funktionskontrollen beschrieben, die mit der erfindungsgemäßen Diagnoseeinheit 10 durchgeführt werden können.
  • Übertragungskennlinien für die verschiedenen Farben sowie für Weiß können ermittelt werden, indem die Leuchtdioden 32 der ersten und/oder zweiten Leuchtmittelanordnung 44, 46 jeweils mit unterschiedlicher Helligkeit betrieben werden.
  • Staub- oder Schmutzpartikel auf dem Bildsensor 22 können dadurch erkannt werden, dass zwei Testbilder erzeugt werden, bei denen jeweils nur eine der ersten und zweiten Leuchtmittelanordnungen 44 bzw. 46 in Betrieb ist. So erzeugt die erste Leuchtmittelanordnung 44 zusammen mit der ersten Blende 34 aufgrund einer recht kleinen Lichtaustrittsfläche eine stark gerichtete Diagnosebeleuchtung mit einer kleinen Apertur, bei der Staub- oder Schmutzpartikel auf dem Bildsensor 22 scharf abgebildet werden. Die zweiten Leuchtmittelanordnungen 46 erzeugen hingegen zusammen mit der ersten und zweiten Blende 34, 36 aufgrund der wesentlich größeren Lichtaustrittsfläche eine eher diffuse Diagnosebeleuchtung, die mit einer großen Apertur auf dem Bildsensor 22 auftrifft. Hierbei sind Staub- oder Schmutzpartikel weniger deutlich oder gar nicht im entsprechenden Testbild zu erkennen. Durch eine entsprechende Auswertung, beispielsweise durch Subtraktion oder Division der beiden Testbilder können schmutzbedingte Artefakte eindeutig erkannt werden und von bereits im Bildsensor 22 vorhandenen Artefakten, z. B. Pixelfehlern oder Kratzern, unterschieden werden, da solche Artefakte in der Regel unabhängig von den Beleuchtungsbedingungen sichtbar sind. Entsprechende Tests können auch mit solchen Aperturen durchgeführt werden, bei denen die Diagnosebeleuchtung aus unterschiedlichen Richtungen auf den Bildsensor auftrifft. Dies könnte zum Beispiel dadurch realisiert werden, dass wechselweise die obere und die untere Leuchtmittelanordnung 46 betrieben werden.
  • Weiterhin kann bei gleichmäßiger Ausleuchtung des Bildsensors 22, beispielsweise durch Betrieb beider Leuchtmittelanordnungen 44, 46 mit gleicher Helligkeit, die Gleichmäßigkeit oder Uniformität des Bildes, d. h. das Fehlen von Flecken, Linien, Gradienten oder punktförmigen Abweichungen, überprüft werden.
  • Zudem kann bei Durchführung von zeitlich beabstandeten Funktionskontrollen die Stabilität der Bildhelligkeit überprüft werden, um z. B. einen schleichenden Empfindlichkeitsverlust oder temperaturabhängige Empfindlichkeitsschwankungen der Kamera 20 zu erkennen.
  • Ferner kann mit der erfindungsgemäßen Diagnoseeinheit 10 die Impulsantwort des Bildsensors und der nachfolgenden Signalverarbeitung überprüft werden, um etwaige Fehler, die auch als Nachleuchten oder ”LAG” bezeichnet werden, zu erkennen. Dazu wird zunächst ein Bild mit eingeschalteter Diagnosebeleuchtung aufgenommen. Anschließend wird die Beleuchtung abgeschaltet und es werden mehrere sogenannte Dunkelbilder ohne Beleuchtung aufgenommen. Ein Nachleuchten oder LAG zeigt sich darin, dass ein unmittelbar nach der vorausgegangenen Beleuchtung aufgenommenes Dunkelbild noch Signalreste der vorausgegangen Beleuchtung aufweist, wobei sich die Amplitude des LAG insbesondere aus einem Differenzbild bestimmen lässt, das aus dem unmittelbar nach der vorausgegangenen Beleuchtung aufgenommenen Dunkelbild und einem zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommenen Dunkelbild berechnet wird.
  • Schließlich ist es auch möglich, den Rauschpegel der Kamera 20 bei verschiedenen Helligkeiten sowie bei absoluter Dunkelheit zu ermitteln.
  • Mit der erfindungsgemäßen Diagnoseeinheit 10 bzw. dem Kamerasystem wird eine einfach und rasch zu handhabende Möglichkeit geschaffen, eine Funktionskontrolle der Kamera 20 durchzuführen, um etwaige Störungen bei der Bilderzeugung frühzeitig zu erkennen und damit aufwendige Nachbearbeitungen der Bildsignale oder gar Wiederholungen der Aufnahme zu vermeiden.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Diagnoseeinheit
    12
    Gehäuse
    14
    Lichtaustrittsöffnung
    16
    Kopplungseinrichtung
    18
    Objektivanschluss
    20
    Kamera
    22
    Bildsensor
    24
    Schnittstelle
    26
    Auswerteeinrichtung
    28
    Kontaktelement
    30
    Streuscheibe
    32
    Leuchtdiode
    34
    erste Blende
    36
    zweite Blende
    38
    Steuereinrichtung
    40
    Leuchtmittelträger
    42
    Rückwand
    44
    erste Leuchtmittelanordnung
    46
    zweite Leuchtmittelanordnung
    48
    Statusanzeige
    50
    Bedieneinrichtung
    54, 56, 58, 60
    Steckverbinder

Claims (23)

  1. Diagnoseeinheit für eine elektronische Kamera, mit einem Gehäuse (12), ferner mit einer Kopplungseinrichtung (16) zum Ankoppeln der Diagnoseeinheit (10) an einen Objektivanschluss (18) einer Kamera (20) oder an ein Kameraobjektiv, wobei die Kopplungseinrichtung (16) eine Lichtaustrittsöffnung (14) des Gehäuses (12) umgibt, und mit wenigstens einer in dem Gehäuse (12) angeordneten Lichtquelle zum Ausgeben einer Diagnosebeleuchtung durch die Lichtaustrittsöffnung (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) eine Schnittstelle (28, 54) zur elektrischen Verbindung der Diagnoseeinheit (10) mit einer Kamera (20) aufweist, so dass elektrische Steuersignale zwischen der Diagnoseeinheit (10) und einer angeschlossenen Kamera (20) übertragen werden können.
  2. Diagnoseeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) eine Steuereinrichtung (38) aufweist, die an ihrem Eingang mit der Schnittstelle (28, 54) verbunden ist und die dazu ausgelegt ist, die Lichtquelle zu steuern.
  3. Diagnoseeinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle (28, 54) dazu ausgelegt ist, die Diagnoseeinheit (10) mit elektrischer Energie zum Betrieb der Lichtquelle zu versorgen.
  4. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) zur Erzeugung verschiedener Beleuchtungszustände ausgelegt ist.
  5. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Innere des Gehäuses (12) zumindest bei einer angeschlossenen Kamera (20) gegen von außen einfallendes Licht abgeschirmt ist.
  6. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine erste und eine zweite Lichtquelle derart in dem Gehäuse (12) angeordnet und steuerbar sind, dass die Diagnosebeleuchtung mit zumindest einer ersten und einer zweiten Apertur erzeugbar ist.
  7. Diagnoseeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Apertur zum Ausgeben der Diagnosebeleuchtung mit einer im Wesentlichen gerichteten Charakteristik gewählt ist und die zweite Apertur zum Ausgeben der Diagnosebeleuchtung mit einer im Wesentlichen diffusen Charakteristik gewählt ist, und/oder dass die erste Lichtquelle zur Abstrahlung von gerichtetem Licht gebildet ist und die zweite Lichtquelle zur Abstrahlung von diffusem Licht ausgebildet ist.
  8. Diagnoseeinheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lichtquelle im Bereich der optischen Achse (A) der Diagnoseeinheit angeordnet ist und die zweite Lichtquelle außerhalb der ersten Lichtquelle und konzentrisch zu dieser angeordnet ist.
  9. Diagnoseeinheit nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lichtquelle zumindest eine erste Leuchtmittelanordnung (44) und/oder die zweite Lichtquelle zumindest eine zweite Leuchtmittelanordnung (46) umfasst, wobei die erste und/oder zweite Leuchtmittelanordnung (44, 46) vorzugsweise jeweils mehrere Leuchtmittel (32) umfasst, die zur Aussendung von Licht in verschiedenen Wellenlängenbereichen ausgebildet sind, wobei die Diagnoseeinheit (10) eine Steuereinrichtung (38) aufweist, welche zu einer individuell verschiedenen oder farbselektiven Ansteuerung der Leuchtmittel (32) ausgebildet ist.
  10. Diagnoseeinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lichtquelle ferner eine erste tubusförmige Blende (34) umfasst, welche die erste Leuchtmittelanordnung (44) umgibt, wobei die erste Blende (34) den Austrittsbereich des von der ersten Leuchtmittelanordnung (44) abgestrahlten Lichts begrenzt, wobei die erste Blende (34) insbesondere auch den Austrittsbereich des von der zweiten Leuchtmittelanordnung (46) abgestrahlten Lichts begrenzt.
  11. Diagnoseeinheit nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lichtquelle ferner eine zweite tubusförmige Blende (36) umfasst, welche die zweite Leuchtmittelanordnung (46) umgibt, wobei die zweite Blende (36) den Austrittsbereich des von der zweiten Leuchtmittelanordnung (46) abgestrahlten Lichts begrenzt, wobei die zweite Blende (36) insbesondere durch einen Abschnitt des Gehäuses (12) gebildet ist.
  12. Diagnoseeinheit nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der ersten und/oder der zweiten Blende (34, 36) rechteckig oder rund ist, und/oder dass sich ein von der ersten und/oder der zweiten Blende (34, 36) umgrenzter Bereich mit zunehmender Entfernung von den Leuchtmittelanordnungen (44, 46) in Richtung der Lichtaustrittsöffnung (14) verjüngt.
  13. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit eine Streuscheibe (30) zur Streuung des von der Lichtquelle in Richtung der Lichtaustrittsöffnung (14) emittierten Lichts aufweist, wobei die Streuscheibe (30) insbesondere in einer Ebene angeordnet ist, welcher der Ebene der Austrittspupille eines mit der Kamera (20) verbundenen Objektivs entspricht.
  14. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) zur Erzeugung einer Sequenz von mehreren, vorzugsweise voneinander verschiedenen Beleuchtungszuständen ausgebildet ist.
  15. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgeben einer Diagnosebeleuchtung und ein jeweiliges Aufnehmen eines Bildes miteinander synchronisierbar sind, wobei insbesondere eine Steuereinrichtung (38) der Diagnoseeinheit (10) zur Durchführung der Synchronisation ausgebildet ist.
  16. Diagnoseeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle der Diagnoseeinheit (10) mehrere an der Kopplungseinrichtung (16) vorgesehene Kontaktelemente (28) oder einen an dem Gehäuse (12) vorgesehenen Steckverbinder (54) aufweist.
  17. Kamerasystem, umfassend eine Diagnoseeinheit (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und eine elektronische Kamera (20) mit einem Bildsensor (22), wobei die Kamera (20) dazu ausgebildet ist, die Diagnoseeinheit (10) zu steuern.
  18. Kamerasystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) von der Kamera (20) steuerbar und/oder mit einem Betriebsstrom versorgbar ist.
  19. Kamerasystem nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (20) einen Objektivanschluss (18) umfasst, welcher eine Schnittstelle (24) zur Datenkommunikation zwischen der Kamera (20) und einem mit der Kamera (20) gekoppelten Objektiv und/oder der Diagnoseeinheit (10) umfasst, und dass die Diagnoseeinheit (10) insbesondere an der Kopplungseinrichtung (16) vorgesehene Kontaktelemente (28) zur elektrischen Verbindung mit der Schnittstelle (24) aufweist.
  20. Kamerasystem nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (20) eine Auswerteeinrichtung (26) aufweist, welche zur Auswertung von mittels der Diagnoseeinheit (10) und des Bildsensors (22) erzeugter Testbilder ausgebildet ist, wobei die Kamera vorzugsweise eine Betätigungsvorrichtung (50) zur Betätigung der Auswerteeinrichtung (26) aufweist.
  21. Kamerasystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung (26) ferner dazu ausgebildet ist, die Diagnoseeinheit (10) gemäß einem durch die Auswerteeinrichtung (26) vorgebbaren Diagnoseschema, insbesondere gemäß einem in der Auswerteeinrichtung (26) gespeicherten Diagnoseprogramm, zu betreiben, wobei die Auswerteeinrichtung (26) insbesondere dazu ausgebildet ist, selbsttätig die an die Kamera (20) angeschlossene Diagnoseeinheit (10) zu erkennen und nachfolgend gemäß dem Diagnoseschema selbsttätig zu betreiben.
  22. Kamerasystem nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (20) und/oder die Diagnoseeinheit (10) eine Anzeige (48) zum Anzeigen eines von der Auswerteeinrichtung ausgegebenen Statussignals aufweist.
  23. Kamerasystem nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinheit (10) zur Erzeugung einer Sequenz von mehreren, vorzugsweise voneinander verschiedenen Beleuchtungszuständen ausgebildet ist, wobei die Kamera (20) zur Synchronisierung des Ausgebens der Beleuchtungszustände mit einem jeweiligen Aufnehmen eines Bildes ausgebildet ist.
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