DE102009041833B4 - Unterlegplatte für die Befestigung einer Schiene auf einem festen Untergrund und Befestigung einer Schiene - Google Patents
Unterlegplatte für die Befestigung einer Schiene auf einem festen Untergrund und Befestigung einer Schiene Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung stellt eine Unterlegplatte und eine mit einer solchen Unterlegplatte ausgestattete Befestigung zur Verfügung, die einerseits ein minimiertes Gewicht und eine optimierte Steifigkeit aufweist und andererseits geeignet ist, auf einer elastischen Zwischenlage abgestützt zu werden. Zu diesem Zweck weist eine erfindungsgemäße Unterlegplatteesten Untergrund (2), wobei die Unterlegplatte aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und in die dem festen Untergrund (2) zugeordnete Unterseite (U) der Unterlegplatte (3) eine Aussteifungsstruktur (3s) eingeformt ist, die durch Rippen (3t) und zwischen ihnen vorhandene Vertiefungen (3u) gebildet ist, wobei erfindungsgemäß Vertiefungen der Aussteifungsstruktur (3s) mit einem Füllstoff (T) geschlossen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Unterlegplatte für die Befestigung einer Schiene auf einem festen Untergrund, wobei die Unterlegplatte aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und in die dem festen Untergrund zugeordnete Unterseite der Unterlegplatte eine Aussteifungsstruktur eingeformt ist, die durch Rippen und zwischen ihnen vorhandene Vertiefungen gebildet ist.
- Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine unter Verwendung einer solchen Unterlegplatte hergestellte Befestigung für eine Schiene.
- Aus der Praxis ist ein unter der Bezeichnung ”ECF” angebotenes Schienenbefestigungssystem bekannt, bei dem die Schiene auf der Aufstandfläche einer aus Stahl bestehenden Unterlegplatte steht. An ihren in Längsrichtung der zu befestigenden Schiene ausgerichteten Längsseiten ist die Aufstandfläche durch jeweils eine Rippe begrenzt, an der im fertig montierten Zustand der Schienenfuß seitlich geführt ist. Zusätzlich dient die Rippe als Lager für eine Spannschraube, die mit ihrem Schraubenkopf in einer in die Rippe eingeformten Aufnahme formschlüssig sitzt und mit ihrem Schaft von der Oberseite der Unterlegplatte wegweisend die Mittelschlaufe einer W-förmigen Spannklemme durchgreift. Mittels einer auf die Spannschraube geschraubten Mutter wird dann die Spannklemme so gegen die Unterlegplatte verspannt, dass über die freien Enden der Federarme der Spannklemme eine ausreichende Niederhaltekraft auf die jeweilige Seite des Schienenfußes ausgeübt wird.
- Eine ausreichende Nachgiebigkeit einer durch das System ECF gebildeten Schienenbefestigung beim Überfahren durch ein Schienenfahrzeug wird dabei durch eine elastische Zwischenlage gewährleistet, die zwischen der Unterlegplatte und einer auf dem jeweiligen festen Untergrund liegenden Tragplatte angeordnet wird.
- Nachteilig an dem bekannten ECF-System zur Befestigung einer Schiene ist, dass die Unterlegplatte ein hohes Gewicht aufweist und auch die Freiheit bei ihrer Gestaltung durch den für ihre Herstellung verwendeten Stahlwerkstoff begrenzt ist.
- Um die Nachteile von aus Stahl bestehenden Unterlegplatten der voranstehend erläuterten Art zu vermeiden, ist in der
EP 1 950 347 A2 eine Unterlegplatte der eingangs angegebenen Art vorgeschlagen worden. Die bekannte Unterlegplatte weist auf ihrer dem festen Untergrund zugeordneten Unterseite eine Aussteifungsstruktur auf, die aus einander kreuzenden Rippen gebildet ist, welche zwischen sich jeweils ungefüllte Ausnehmungen begrenzen. Zusätzlich sind in die Unterlegplatte Durchgangsöffnungen eingeformt, durch die von der Unterseite der Unterlegplatte her eine als Spannschraube dienende konventionell geformte Sechskantschraube gesteckt werden kann, um eine Spannklemme gegen die Unterlegplatte zu verspannen. Für den Schraubenkopf der Spannschraube ist dabei eine in die Unterseite der Unterlegplatte eingeformte, ebenfalls sechskantförmig ausgebildete Aufnahme vorgesehen, in der der Schraubenkopf im fertig montierten Zustand formschlüssig sitzt. - Die aus der
EP 1 950 347 A2 bekannte, aus Kunststoff bestehende Unterlegplatte ist dazu bestimmt, unmittelbar auf den jeweiligen festen Untergrund aufgelegt zu werden. Um einen ausreichend festen Halt zu ermöglichen, ist die bekannte Unterlegplatte an ihren Schmalseiten mit jeweils drei Durchgangsöffnungen versehen, durch die jeweils eine in den festen Untergrund einschraubbare Befestigungsschraube gesteckt wird. Weder eine Spurweitenanpassung noch eine elastische Lagerung der Schiene sind dabei vorgesehen. - Vor dem Hintergrund des voranstehend beschriebenen Standes der Technik bestand die Aufgabe der Erfindung darin, eine Unterlegplatte zu konzipieren, die einerseits ein minimiertes Gewicht und eine optimierte Steifigkeit aufweist und andererseits geeignet ist, auf einer elastischen Zwischenlage abgestützt zu werden. Darüber hinaus sollte eine hinsichtlich der Einfachheit seiner Montage optimierte Befestigung mit optimierten Gebrauchseigenschaften geschaffen werden.
- In Bezug auf die Unterlegplatte hat die Erfindung diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Unterlegplatte gemäß Anspruch 1 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Unterlegplatte sind in den auf Anspruch 1 rückbezogenen Ansprüchen angegeben und werden nachfolgend im Einzelnen erläutert.
- In Bezug auf die Befestigung ist diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die in Anspruch 9 angegebene Befestigung gelöst worden. Vorteilhafte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Befestigung sind in den auf Anspruch 9 rückbezogenen Ansprüchen angegeben und werden nachfolgend ebenfalls im Einzelnen erläutert.
- Bei einer erfindungsgemäßen aus einem Kunststoff gefertigten Unterlegplatte für die Befestigung einer Schiene auf einem festen Untergrund sind mindestens einige, vorzugsweise alle Vertiefungen der in ihre Unterseite eingeformten Aussteifungsstruktur mit einem Füllstoff geschlossen. Durch die Füllung der Vertiefung wird bei der Montage einer solchen Unterlegplatte auf einer elastischen Lage der Gefahr vorgebeugt, dass sich unter Last die Aussteifungsstruktur in die elastische Zwischenlage drückt und diese nachhaltig beschädigt. ”Geschlossen” meint in diesem Zusammenhang jede Art von Füllung der Vertiefungen, durch die sichergestellt ist, dass bei dem fertig montiertem System im Fall der Belastung durch ein den durch das System gebildeten Befestigungspunkt überfahrendes Schienenfahrzeug die Rippen der Unterlegplatte sich allenfalls nur so gering in die elastische Zwischenlage eindrücken, dass es zu keiner bleibenden Beschädigung kommt.
- Abhängig von der Empfindlichkeit und Tragfähigkeit der elastischen Lage, auf die die Unterlegplatte aufgelegt werden soll, kann es zweckmäßig sein, lediglich einen Teil der Vertiefungen mit Füllstoff zu füllen. So bietet es sich in Fällen, in denen die Vertiefungen regelmäßig angeordnet sind, zwischen zwei gefüllten Vertiefungen eine oder mehrere ungefüllt zu belassen, an, wenn dadurch die für ein dauerhaftes elastisches Verhalten der elastischen Zwischenlage vorgegebene zulässige Flächenbelastung unter Last nicht überschritten wird. Eine besonders einfache Fertigung und besonders sichere Funktion ergibt sich allerdings dann, wenn alle Vertiefungen der Aussteifungsstruktur einer erfindungsgemäßen Unterlegplatte mit Formstoff gefüllt sind.
- Abhängig von der Belastbarkeit des Füllstoffs kann es dabei ausreichen, wenn er als dünne Schicht lediglich nach Art eines Deckels die jeweilige Vertiefung an ihrer der Unterseite zugeordneten Öffnung verschließt. In diesem Fall kann es sich bei dem Füllstoff beispielsweise um eine ausreichend starke Folie oder Platte handeln, die die Öffnung der jeweiligen Vertiefung verschließt.
- Soll jedoch eine besonders belastbare Füllung der Vertiefungen erreicht werden oder Füllstoff zusätzlich zur Schalldämmung beitragen oder eine andere zusätzliche Funktion übernehmen, kann es ebenso zweckmäßig sein, die Vertiefungen vollständig mit dem Füllstoff zu füllen. oder jeweils so viel Füllstoff in die Vertiefungen zu geben, dass der Füllstoff über die die jeweilige Vertiefung begrenzenden Rippen hinaussteht. Gerade in letzterem Fall ist besonders sicher gewährleistet, dass es im praktischen Einsatz zu keiner Beschädigung der elastischen Zwischenlage durch die Rippen kommt.
- In jedem Fall kann die Füllung mit dem Füllstoff beispielsweise nach der Herstellung der Unterlegplatte in einem separaten Arbeitsschritt in die jeweilige Vertiefung eingebracht werden. Dazu kann der Füllstoff in die Vertiefungen im fließfähigen Zustand eingespritzt oder als vorgefertigtes Formelement eingesetzt werden.
- Als Kunststoff für die Herstellung der Unterlegplatte kommt beispielsweise glasfaserverstärktes Polyamid in Frage. Als Füllstoff eignet sich dagegen unverstärktes Polyamid.
- Für die seitliche Führung der Schiene kann auch auf der Oberseite einer erfindungsgemäßen Unterlegplatte in an sich bekannter Weise eine Standfläche für die zu befestigende Schiene ausgebildet sein, die an ihren in Längsrichtung der zu befestigenden Schiene ausgerichteten Längsseiten durch jeweils eine Stützschulter begrenzt ist. An den Stützschultern kann dann jeweils ein Spannelement zum Verspannen eines zum Niederhalten der zu befestigenden Schiene bestimmtes Federelement befestigbar sein. Zu diesem Zweck kann in ebenfalls bekannter Weise eine von der Ober- zur Unterseite der Unterlegplatte führende Durchgangsöffnung in die jeweilige Stützschulter eingeformt sein. Um dabei einerseits auf einfache Weise einen sicheren Halt der Spannschraube während des Verspannens des Federelements zu gewährleisten und andererseits die elastische Zwischenlage nicht durch einen über die Unterseite der Unterlegplatte hinausstehenden Schraubenkopf zu belasten, kann auch an der Unterseite einer erfindungsgemäß ausgebildeten Unterlegplatte im Bereich der Mündung der Durchgangsöffnung eine Aufnahme eingeformt sein, in der im fertig montierten Zustand der vielkantige, insbesondere sechskantige Schraubenkopf der Spannschraube sitzt.
- Eine weitere Minimierung des Gewichts der Unterlegplatte kann dadurch erreicht werden, dass die Unterlegplatte in Draufsicht betrachtet im Bereich der Standfläche eine Einschnürung aufweist. Die Unterlegplatte weist bei dieser Ausgestaltung in ihren in Montagestellung seitlich über die Schiene hinausstehenden Abschnitten eine größere in Längsrichtung der Schiene gemessene Breite auf als in dem Bereich, der sich unter dem Schienenfuß befindet. Auf diese Weise wird nicht nur zusätzlich Gewicht eingespart, sondern die breiteren seitlichen Abschnitte tragen auch zu einer optimierten Abstützung der Schiene gegen die beim Überfahren wirkenden Querkräfte bei.
- Ein übermäßiges Zusammendrücken der elastischen Zwischenlage bei Belastung kann auch dadurch verhindert werden, dass an der Unterseite der Unterlegplatte an ihrer Unterseite mindestens ein von der Unterseite weg weisender, als Anschlag dienender Vorsprung ausgebildet ist, durch den bei fertig montiertem System der Weg begrenzt ist, um den die Unterlegplatte bei Überfahren der Schiene durch ein Schienenfahrzeug in Folge der Elastizität der elastischen Zwischenlage einsinkt. Der betreffende Vorsprung kann dabei nach Art einer Schürze in Richtung des jeweiligen festen Untergrunds vorstehend um die Unterlegplatte umlaufen, so dass unabhängig von ihrer jeweiligen Bewegung allseitig ein Anschlag für die Absenkbewegung der Unterlegplatte gewährleistet ist. Ein solcher umlaufender Vorsprung hat den zusätzlichen Vorteil, dass er die elastische Zwischenlage gegen Verschmutzung und Nässe schützt. Alternativ ist es jedoch selbstverständlich auch denkbar, an bestimmten Punkten jeweils einen separaten Vorsprung für denselben Zweck vorzusehen.
- In die Unterlegplatte kann mindestens eine von ihrer Oberseite zu ihrer Unterseite führende Hülsenöffnung für eine Niederhalterhülse eingeformt sein, in der eine Niederhalterhülse mit Schiebesitz steckt, deren Höhe größer als die Dicke der Unterlegplatte im Bereich der ihr zugeordneten Hülsenöffnung ist und die einen von ihrer Umfangsfläche abstehenden Vorsprung aufweist, der im fertig montierten Zustand auf der Oberseite der Unterlegplatte aufliegt, wobei in diesem Fall dann das Befestigungselement dazu vorgesehen ist, durch die Hülsenöffnung der Niederhalterhülse gesteckt zu werden.
- Bei einer erfindungsgemäßen Befestigung einer Schiene auf einem festen Untergrund liegt eine erfindungsgemäß ausgebildete Unterlegplatte auf einer zwischen der Unterlegplatte und dem festen Untergrund angeordneten Zwischenlage aus einem elastischen Material auf.
- Um zum einen eine möglichst gleichmäßige Abstützung der Schiene auf dem festen Untergrund zu gewährleisten, zum anderen jedoch auch den abrasiven Verschleiß der elastischen Zwischenlage zu minimieren, ist bei einem erfindungsgemäßen Befestigungssystem zusätzlich eine zwischen der Zwischenlage und dem festen Untergrund anzuordnende Tragplatte vorgesehen. Diese kann erforderlichenfalls aus vergleichbar dünnem Stahlblech oder aus einem ausreichend festen Kunststoff bestehen.
- Die Tragplatte kann dabei auf ihrer der Unterlegplatte zugewandten Oberseite einen Vorsprung aufweisen, der entsprechend dem oben bereits beschriebenen, in Richtung des festen Untergrund weisenden Vorsprungs der Unterlegplatte die Funktion eines Anschlags für die Bewegung der Unterlegplatte beim Überfahren der Schiene durch ein Schienenfahrzeug übernimmt. Gleichzeitig kann bei entsprechender Formgebung durch den Vorsprung der Tragplatte eine Aufnahme für die elastische Zwischenlage gebildet sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der betreffende Vorsprung zumindest über eine ausreichende Teillänge des Umfangs der Zwischenlage entlang ihres Randes erstreckt oder eine ausreichende Zahl von separaten Vorsprüngen an der Tragplatte angeordnet ist, die die Position der Zwischenlage festlegen.
- Die Montage einer erfindungsgemäßen Befestigung kann dadurch vereinfacht werden, dass mindestens eine Klammer vorgesehen ist, die für die Montage ein aus der Unterlegplatte, der darunter liegenden Zwischenplatte und der unter der Zwischenplatte liegenden Tragplatte gebildetes Paket in vormontierter Stellung zusammenhält.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ein System zum Befestigen einer Schiene in einer Explosionsdarstellung; -
2 das System in fertig montierter Stellung in Draufsicht; -
3 das System in fertig montierter Stellung in einer in Längsrichtung der Schiene betrachteten seitlichen Ansicht; -
4 das System in fertig montierter Stellung in einer seitlichen perspektivischen Ansicht; -
5 die Unterlegplatte mit darin eingesetzten Exzenterhülsen in einer perspektivischen Ansicht von unten. - Das System
1 zum Befestigen einer Schiene S auf einem festen, hier durch eine hier nicht weiter dargestellte Betonschwelle gebildeten Untergrund2 umfasst eine aus einem Kunststoffmaterial hergestellte Unterlegplatte3 , eine unterhalb der Unterlegplatte3 anzuordnende Zwischenlage4 aus einem elastisch nachgiebigen Material, eine unterhalb der Zwischenlage4 auf dem festen Untergrund2 anzuordnende Tragplatte5 , vier Exzenterhülsen6a ,6b ,6c ,6d , denen jeweils eine als Befestigungselement dienende Befestigungsschraube7a ,7b ,7c ,7d zugeordnet ist, zwei Federelemente8a ,8b , zwei Adapterstücke9a ,9b sowie zwei Spannschrauben10a ,10b . - Die aus einem Kunststoffmaterial bestehende Unterlegplatte
3 weist eine in Draufsicht gesehen knochenartige, langgestreckte Gestalt auf. Ihre an jeweils eine ihrer Schmalseiten angrenzenden äußeren Bereiche3a ,3b weisen dabei eine deutlich größere, in Richtung der Längserstreckung L der zu befestigenden Schiene S gemessene Breite B auf, als ihr mittlerer Bereich, wobei die Änderung der Breite B vom schmaleren mittleren Bereich zu den angrenzenden breiten seitlichen Bereichen3a ,3b einen kontinuierlichen, sprungfreien Verlauf hat. - In dem mittleren Bereich ist auf der Oberseite O der Unterlegplatte
3 eine sich in Längsrichtung L erstreckende Standfläche3c eingeformt, die sich über die jeweilige Breite B des mittleren schmaleren Bereichs der Unterlegplatte3 erstreckt und seitlich zu den Schmalseiten der Unterlegplatte3 hin durch jeweils eine Schulter3d ,3e begrenzt ist. - An den der Standfläche
3c zugeordneten Anlageflächen der Schultern3d ,3e ist jeweils ein in Richtung der gegenüberliegenden Schulter3e ,3d vorstehender schwalbenschwanzartiger Vorsprung3f ausgebildet. Auf diesen kann jeweils eines der Adapterstücke9a ,9b mit einer komplementär geformten Ausnehmung gesetzt werden, um erforderlichenfalls einen Abstand zwischen dem auf die Standfläche3c gesetzten Schienenfuß F der Schiene S zu überbrücken und so eine sichere seitliche Führung der Schiene S zu gewährleisten. - Im Bereich ihrer Ecken ist in die Unterlegplatte
3 jeweils eine Hülsenöffnung3o eingeformt, die von der Oberseite O zur Unterseite U der Unterlegplatte3 führt. - Um den Rand der Unterlegplatte
3 umlaufend ist ein von der Unterseite U wegweisender, schürzenartiger Vorsprung3r an die Unterlegplatte3 angeformt. Der Vorsprung3r dient als Anschlag für die in Richtung des festen Untergrunds2 gerichteten Bewegungen, die die Unterlegplatte3 ausführt, wenn die auf ihr stehende Schiene S von einem hier nicht gezeigten Schienenfahrzeug befahren wird. - In den Bereich der Unterseite U, der nicht von den Hülsenöffnungen
3o mit ihrer Umfangswand3q und auch nicht von den Aufnahmen3i ,3j eingenommen wird, ist eine Aussteifungsstruktur3s in die Unterlegplatte3 eingeformt, die aus einander unter einem rechten Winkel kreuzenden Rippen3t und zwischen ihnen angeordneten Vertiefungen3u gebildet sind. Die Vertiefungen3u sind dabei mit einem leichten, jedoch formstabilen Formstoff T gefüllt. Die Formstofffüllung T schließt dabei im Wesentlichen bündig mit der freien Oberseite der Rippen3t ab oder steht mit einem Überstand von typischerweise mindestens 2 mm über die Oberseite der Rippen über, so dass keine scharfen Kanten der Rippen3t mehr hervortreten. - Um eine elastische Abfederung der Schiene S auch unmittelbar gegenüber der Unterlegplatte
3 zu bewerkstelligen, ist auf die Stützfläche3c eine elastische Lage3v aufgespritzt, die aus einem dauerelastischen Kunststoff besteht. Alternativ ist es auch möglich, die elastische Lage3v durch eine vorgefertigte Platte aus elastischem Material zu bilden, die auf die Stützfläche3c aufgelegt und mit ihr insbesondere verklebt wird. - Die elastische Zwischenlage
4 weist in Draufsicht eine Form auf, die der von der Aussteifungsstruktur3 eingenommenen Fläche entspricht. Dementsprechend deckt die Aussteifungsstruktur3 im fertig montierten Zustand des Systems1 die Zwischenlage4 vollständig ab. Die in den Vertiefungen3u der Aussteifungsstruktur3s vorhandene Füllstofffüllung T stellt dabei auch unter der Last eines die Schiene S befahrenden Schienenfahrzeugs sicher, dass die Rippen3t der Aussteifungsstruktur3s nicht in die Zwischenlage4 schneiden. Stattdessen ist die Unterlegplatte3 stets so großflächig auf der elastischen Zwischenlage4 abgestützt, dass dauerhaft eine optimale Federwirkung erhalten bleibt. - Die auf dem festen Untergrund
2 aufliegende dünne Tragplatte5 dient als Schutz der elastischen Zwischenlage gegen abrasiven Verschleiß sowie Schmutz und gewährleistet eine ebene Auflagefläche. Um die Lage der elastischen Zwischenlage auf der Tragplatte5 zu sichern, ist auf der der Unterlegplatte3 zugeordneten Oberseite der Tragplatte5 durch einen der äußeren Form der elastischen Lage folgenden Vorsprung5a eine Aufnahme gebildet, in der bei fertig montiertem System1 die Zwischenlage4 formschlüssig sitzt. Der Vorsprung5a dient dabei zusätzlich ebenfalls als Anschlag, durch den die in Richtung des festen Untergrunds2 gerichteten Bewegungen der Unterlegplatte3 begrenzt sind und ein übermäßiges Zusammenpressen der elastischen Zwischenlage4 verhindert wird. - Die elastische Zwischenlage
4 wird auch dadurch gegen ein zu großes Zusammenpressen bei der Montage geschützt, dass die Höhe He der als Niederhalterhülsen gestalteten und im fertig montierten Zustand auf der Tragplatte5 stehenden Exzenterhülsen6a –6d so gewählt ist, dass die Unterlegplatte3 auch bei fest angezogenen Befestigungsschrauben7a –7d nur mit einer definierten Kraft gegen die elastische Zwischenlage4 gepresst wird. Soll die betreffende Kraft sehr gering sein, so wird eine Höhe He der Exzenterhülse gewählt, die der Dicke der Unterlegplatte3 im Bereich der Hülsenöffnungen3o zuzüglich der Dicke der elastischen Lage im entspannten Einbauzustand abzüglich der Dicke des Vorsprungs6g entspricht. - Bezugszeichenliste
-
- α
- Winkelabstände
- 1
- System zum Befestigen einer Schiene S
- 2
- Untergrund
- 3
- Unterlegplatte
- 3a, 3b
- äußere Bereiche der Grundplatte
3 - 3c
- Standfläche der Grundplatte
3 - 3d, 3e
- Schulter der Grundplatte
3 - 3f
- Vorsprung
- 3o
- Hülsenöffnung
- 3r
- Vorsprung
- 3s
- Aussteifungsstruktur
- 3t
- Rippe
- 3u
- Vertiefung
- 3v
- elastische Lage
- 4
- elastische Zwischenlage
- 5
- Tragplatte
- 5a
- Vorsprung
- 6a–6d
- Exzenterhülsen
- 7a–7d
- Befestigungsschrauben
- 8a, 8b
- Federelemente
- 9a, 9b
- Adapterstücke
- 10a, 10b
- Spannschrauben
- 10e
- Kante des Schraubenkopfes
10c - 11
- Kunststoffdübel
- 12
- Mutter
- B
- jeweilige Breite der Grundplatte
3 - F
- Schienenfuß
- He
- Höhe
- L
- Längsrichtung
- O
- Oberseite der Grundplatte
3 - S
- Schiene
- T
- Formstoff
- U
- Unterseite der Grundplatte
3
Claims (10)
- Unterlegplatte für die Befestigung einer Schiene (S) auf einem festen Untergrund (
2 ), wobei die Unterlegplatte aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und in die dem festen Untergrund (2 ) zugeordnete Unterseite (U) der Unterlegplatte (3 ) eine Aussteifungsstruktur (3s ) eingeformt ist, die durch Rippen (3t ) und zwischen ihnen vorhandene Vertiefungen (3u ) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass Vertiefungen der Aussteifungsstruktur (3s ) mit einem Füllstoff (T) geschlossen sind. - Unterlegplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff die Vertiefungen (
3u ) der Aussteifungsstruktur (3s ) ausfüllt. - Unterlegplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff (T) schalldämmende Eigenschaften hat.
- Unterlegplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf ihrer Oberseite (O) eine Standfläche (
3c ) für die zu befestigende Schiene (S) vorhanden ist, die an ihren in Längsrichtung (L) der zu befestigenden Schiene (S) ausgerichteten Längsseiten durch jeweils eine Stützschulter (3e ) begrenzt ist. - Unterlegplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stützschultern (
3d ,3e ) jeweils ein Spannelement (10a ,10b ) zum Verspannen eines zum Niederhalten der zu befestigenden Schiene (S) bestimmtes Federelement (8a ,8b ) befestigbar ist. - Unterlegplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass für die Befestigung des Spannelements (
10a ,10b ) eine von der Ober- (O) zur Unterseite (U) der Unterlegplatte (3 ) führende Durchgangsöffnung (3g ,3h ) in die jeweilige Stützschulter (3d ,3e ) eingeformt ist. - Unterlegplatte nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie in Draufsicht betrachtet im Bereich der Standfläche (
3c ) eine Einschnürung aufweist. - Unterlegplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an ihrer Unterseite (U) mindestens ein von der Unterseite (U) weg weisender, als Anschlag dienender Vorsprung (
3r ) ausgebildet ist. - Befestigung einer Schiene (S) auf einem festen Untergrund (
2 ), mit einer gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 ausgebildeten Unterlegplatte (3 ) und einer zwischen der Unterlegplatte (3 ) und dem festen Untergrund (2 ) angeordneten Zwischenlage (4 ) aus einem elastischen Material. - Befestigung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der elastischen Zwischenlage (
4 ) und dem festen Untergrund (2 ) eine Tragplatte (5 ) angeordnet ist.
Priority Applications (19)
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