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DE102009041736B4 - Türverriegelung mit Zusatzverriegelung - Google Patents

Türverriegelung mit Zusatzverriegelung Download PDF

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Abstract

Türverriegelung (1) an einem Objekt gegen unberechtigtes Fremdöffnen, insbesondere bei militärischen und zivilen Fahrzeugen, gegen Fremdöffnung von außen mit einem Betätigungshebel (3), wobeider Betätigungshebel (3) einen innen und einen außen liegenden Bereich (3.1, 3.2) aufweist, die über eine erste Hohlwelle (4) miteinander eine konstruktive Einheit bilden, wobeieine integrierte Sicherung als Zusatzverrieglung (2) eingebunden ist, wobeidie Zusatzverriegelung (2) vorwiegend durch eine wannenfest angebrachte zweite Hohlwelle (6), ein Sperrstück (7) sowie einen Betätigungshebel (8) gebildet wird, wobeidie erste Hohlwelle (4) der Türverriegelung (1) durch die zweite Hohlwelle (6) der Zusatzverriegelung (2) geführt ist, wobeidie Hohlwellen (4, 6) Schlitzungen (13, 14) aufweisen, wobeiSchlitzungen (13) in der ersten Hohlwelle (4) und Schlitzungen (14) in der zweiten Hohlwelle (6) so ausgeführt sind, dass sie bei verriegelter Tür übereinander liegen, wobeidas Sperrstück (7) derart ausgebildet ist, dass es den Betätigungshebel (8) umfasst, zumindest teilweise, und in die erste Hohlwelle (4) der Türverriegelung eingreifen kann, und wobeider Betätigungshebel (8) der Zusatzverriegelung (2) am Umfang eine Steuerkurve (9) aufweist, sodassbeim Verschwenken des Betätigungshebels (8) der Zusatzverriegelung (2) das Sperrstück (7) durch die Steuerkurve (9) im Betätigungshebel (8) der Zusatzverriegelung (2) verschoben wird, wobei das Sperrstück (7) in die Schlitzung (14) der zweiten Hohlwelle (6) der Zusatzverriegelung (2) greift.

Description

  • Die Erfindung beschäftigt sich mit einem Türverriegelungshebel mit einer integrierten Sicherung gegen unberechtigtes Fremdöffnen. Dem liegt die Problematik zugrunde, dass insbesondere militärische Fahrzeuge gegen Fremdöffnung von außen gesichert werden müssen Eine derartige Anforderung besteht auch an Fahrzeuge mit zu schützenden Personen, also auch im zivilen Bereich.
  • Eine Türverriegelung der bekannten Art zeigt die DE 90 03 584 U1 . Diese zeichnet sich dadurch aus, dass eine Ein-Stufendruckmechanik für den Sicherungsknopf vorgesehen ist Mit dem Sicherungsknopf verbunden ist ein Nocken, der in eine um den Sicherungsknopf drehbar gelagerte axiale Hülse mit Innenverzahnung greift. Der Sicherungsknopf selbst ist kraftschlüssig mit einem Verriegelungsgestänge verbunden.
  • Eine Türverriegelung für Kraftfahrzeuge beschreibt auch die DE 25 22 301 A1 . Dieses umfasst eine Falle sowie Hebelgestänge zu Betätigung durch den Außentürgriff. Der Innengriff weist einen Innensicherungsknopf auf. Die Türverriegelung ist mit Hilfe eines Schließzylinders steuerbar.
  • Eine Verriegelungsvorrichtung für eine Tür mit Blendrahmen ist der DE 198 14 229 A1 entnehmbar. Die dabei vorgesehene Zusatzverrieglung besteht aus einer Hydraulikeinheit mit einem steuerbaren Magnetventil und einer Kolbenstange etc. Ein derartiger Aufbau ist konstruktiv aufwändig.
  • Bekannte Lösungen zum zusätzlichen Sichern gegen Fremdöffnen im militärischen Bereich sind ein zusätzlicher, innen liegender Hebel bzw. Haken, der in das Verriegelungsgestänge bzw. den Türverriegelungshebel greift und somit das Verriegelungsgestänge bzw. den Türverriegelungshebel blockiert. Dadurch ist ein Öffnen von außen nicht möglich. Leider liegt die Drehachse dieses zusätzlichen Hebels, die als Schraube ausgeführt ist, mit dem Schraubenkopf außen am Fahrzeug. Dadurch wird eine Notöffnung von außen möglich, damit im Notfall diese Schraube mit passendem Werkzeug herausgedreht werden kann, wodurch der zusätzliche Hebel herunterfällt und die Türverriegelung frei gibt. Das trifft aber auch für ein unberechtigtes Öffnen zu.
  • Nachteilig ist des Weiteren, dass ein zusätzlicher Hebel vonnöten ist und ein zusätzlicher Durchbruch durch das Tür- bzw. Wannenblech vorgesehen werden muss. Damit verbunden ist eine ballistische Schwachstelle. Zudem bedarf es einer aufwändigen Notöffnung, da die Schraube komplett herauszudrehen ist.
  • Die DE 1 553 390 A beschäftigt sich mit einer Verriegelungsvorrichtung für Türen, insbesondere für Türen von Gefrier- oder Kühlräumen, die mit einem Schloss versehen sind und die in Notfällen auch von innen geöffnet werden können, wenn diese geschlossen ist. Dazu wird das Schloss bzw. die Halterung mit einem lösbar gegen Drehen auf der Innenseite der Tür gehaltenen zusätzlichen Notgriff durch ein die Tür durchdringendes Übertragungsglied, eine Hohlwelle, verbunden. Im Notfall wird die Tür durch das Herausschrauben einer Sperrschraube aus dem Notgriff und dem Schwenken des Notgriffs geöffnet, wobei das Schloss über eine Hohlwelle den Türgriff außen in die Offenstellung bringt. Auch hier ist ein zusätzlicher Hebel im Inneren nötig.
  • Die DE 577 758 A beschreibt eine Feststellvorrichtung für zwei auf beiden Seiten der Tür angeordnete Türgriffe, welche vom äußeren Griff aus durch ein Zylinderschloss zu verstellen ist, wobei die beiden Türgriffe durch eine ihre Achsen durchquerende Sperrleiste für gewöhnlich mit einer an der Tür angeordneten Sperrvorrichtung verbunden sind und die Sperrleiste an einer in der Drehachse der Türgriffe liegenden längsverschiebbaren Stange sitzt, welche einerseits durch Verdrehung des inneren Türgriffes und andererseits durch Verdrehung des Schlosszylinders in dem äußeren Türgriff verschoben werden kann, um die Sperrleiste außer Sperrstellung zu bewegen.
  • Die DE 93 00 921 U1 zeigt eine Panik- oder Notöffnungseinrichtung für einen Verschluss mit außen arretier- oder verriegelbarem Betätigungshebel.
  • Die DD 109 054 A1 beschreibt ein Halbzylinderschloss, dessen Betätigung mittels Schlüssel oder Knauf erfolgen kann und bei dem mit einer Schwenkkupplung der Schließvorgang ausgelöst wird.
  • Die DE 41 09 633 C1 zeigt eine Türverriegelung mit einer Anzeige des Schließzustandes als Nachrüstsatz für ein Buntbartschloss.
  • Die US 2,193,349 A beschreibt ein Türschloss mit einem inneren und einem äußeren Knauf, die miteinander gekoppelt sind.
  • Hier stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Türverriegelung aufzuzeigen, die eine Verringerung der ballistischen Schwachstelle sicherstellt und eine einfache und schnelle Notöffnung ermöglicht. Dabei muss sie aber gegen Fremdöffnen Unberechtigter sicher sein.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungen widerspiegeln sich in den Unteransprüchen.
  • Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, einen Türverriegelungshebel mit einer integrierten Sicherung zu schaffen, um so ein unberechtigtes Öffnen zu vermeiden, jedoch in Notfällen, wie beispielsweise nach einem Minen- oder IED- Anschlag, ein Öffnen durch Rettungskräfte zu ermöglichen.
  • Die Idee wird technisch dadurch realisiert, dass der Betätigungshebel der Türverriegelung aus einem innen liegenden und einem außen liegenden Griff besteht, die über eine Hohlwelle der Türverriegelung miteinander verbunden sind. An der Hohlwelle befindet sich weiterhin der Anlenkpunkt für den Türverriegelungsmechanismus. Ein Sperrstück wird durch einen mit einer Steuerkurve versehenen Betätigungshebel der Zusatzverriegelung gesteuert. Eine weitere Hohlwelle ist wannenfest im Tür- bzw. Wannenblech eingebunden und weist vorzugsweise Schlitzungen auf. Durch die Schlitzungen ist die Hohlwelle der Türverriegelung geführt. Dabei sind die Schlitzungen in der ersten Hohlwelle und der zweiten Hohlwelle so ausgeführt, dass sie bei verriegelter Tür übereinander hegen. Wird nun ein Betätigungshebel der Zusatzverriegelung um beispielsweise 90° geschwenkt, wird das Sperrstück durch die Steuerkurve im Betätigungshebel der Zusatzverriegelung nach außen geschoben, wodurch es in die Schlitzung der weiteren Hohlwelle greift. Damit wird die Betätigung der Türverriegelung gesperrt.
  • Am äußeren Ende des Betätigungshebels der Zusatzverriegelung, also außerhalb des Schutzraumes, befindet sich für den Fall der Notöffnung eine Notöffnungsmöglichkeit. Dies kann im einfachsten Fall ein Sechskant sein. Alternativen sind ein Schlitzkopf etc. Sicherlich bietet sich eine gängige Größe an, kann aber in Ausnahmefällen auch eine Sondergröße sein.
  • Die Notöffnung selbst kann gegenüber Nichtberechtigten von innen durch, beispielsweise Festhalten des Betätigungsriegels der Zusatzverriegelung geblockt werden. Ein berechtigtes Öffnen ist aber in jedem Fall möglich.
  • Anhand eines Ausführungsbeispiels mit Zeichnung soll die Erfindung näher erläutert werden. Es zeigt:
    • 1 eine Zusatzverriegelung - offen - in einer Art Draufsichtdarstellung,
    • 2 die Zusatzverriegelung aus 1 - geschlossen
    • 3 eine schematische Schnittdarstellung aus 1,
    • 4 eine schematische Schnittdarstellung aus 2.
  • Mit 1 ist eine Türverriegelung mit einer integrierten Sicherung 2 als Zusatzverrieglung gekennzeichnet (1, 2). Die Türverrieglung 1 besteht hierbei aus einem innen liegenden und einem außen liegenden bzw. befindlichen Betätigungshebel 3 (3.1, 3.2). Der Betätigungshebel 3 weist eine Hohlwelle 4 auf und bildet mit diesem eine konstruktive Einheit. Mit 5 ist eine in der Hohlwelle 4 befindliche Anlenkung der Türverriegelung bezeichnet.
  • Die Zusatzverriegelung 2 wird vorwiegend durch eine wannenfest angebrachte Hohlwelle 6, einem Sperrstück 7 sowie einem Betätigungshebel 8 gebildet. In der vorgeschlagenen Ausfuhrung ist am Umfang des Betätigungshebels 8 eine Steuerkurve 9 eingebunden, in der das Sperrstück 7 zum Blockieren der Türverriegelung 1 geführt wird. Am anderen, außen (außerhalb des Objektes / Fahrzeuges) liegenden Ende des Betätigungshebels 8 ist eine Notöffnung 10 der Zusatzverriegelung vorgesehen. Der Notöffner 10 kann hier ein Sechskant SW 19 ein. Die Hohlwelle 6 ist wannenfest im Tür- bzw. Wannenblech 11 des Objektes bzw. Fahrzeuges eingebunden und weist vorzugsweise Schlitzungen 13 auf. Durch die Schlitzungen 14 ist die Hohlwelle 4 der Türverriegelung 1 geführt.
  • Das Sperrstück 7 ist derart ausgebildet, dass es den Betätigungshebel 8 umfasst, zumindest teilweise, und in die Hohlwelle 4 der Türverriegelung eingreifen kann.
  • Die Funktionsweise ist wie folgt:
  • Der Betätigungshebel 3 der Türverrieglung 1 schließt wie herkömmlich. Dabei sind Schlitzungen 13 in der ersten Hohlwelle 4 und Schlitzungen 14 der zweiten Hohlwelle 6 so ausgeführt, dass sie bei verriegelter Tür übereinander liegen (3). Wird nun der Betätigungshebel 8 der Zusatzverriegelung 2 um beispielsweise 90° geschwenkt, wird das Sperrstuck 7 durch die Steuerkurve 9 im Betätigungshebel 8 der Zusatzverriegelung 2 nach außen geschoben, wodurch es in die Schlitzung 14 der weiteren Hohlwelle 6 greift (4). Damit wird die Betätigung der Türverriegelung 1 gesperrt, der Betätigungshebel 3 ist nicht verdreh- bzw. verschwenkbar, da unterstellt.
  • Im Notfall kann über die Notöffnung 10 der Betätigungshebel 8 der Zusatzverriegelung 2 die Sperrung bzw. Unterstellung durch Zurückführen des Sperrstücks 7 in seine Ursprungslage aufgehoben und der Betätigungshebel 3 der Türverriegelung 1 wieder frei bewegt werden.
  • Die Umsetzung der Idee ist nicht auf dieses eine Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr kennt der Fachmann verschiedene Formen einer Unterstellung eines Hebels. Auch ist das Anwendungsgebiet nicht nur auf Fahrzeuge jeglicher Art zu Wasser, zu Land und in der Luft beschränkt, sondern kann auch in Gebäuden und Objekten verwendet werden.

Claims (3)

  1. Türverriegelung (1) an einem Objekt gegen unberechtigtes Fremdöffnen, insbesondere bei militärischen und zivilen Fahrzeugen, gegen Fremdöffnung von außen mit einem Betätigungshebel (3), wobei der Betätigungshebel (3) einen innen und einen außen liegenden Bereich (3.1, 3.2) aufweist, die über eine erste Hohlwelle (4) miteinander eine konstruktive Einheit bilden, wobei eine integrierte Sicherung als Zusatzverrieglung (2) eingebunden ist, wobei die Zusatzverriegelung (2) vorwiegend durch eine wannenfest angebrachte zweite Hohlwelle (6), ein Sperrstück (7) sowie einen Betätigungshebel (8) gebildet wird, wobei die erste Hohlwelle (4) der Türverriegelung (1) durch die zweite Hohlwelle (6) der Zusatzverriegelung (2) geführt ist, wobei die Hohlwellen (4, 6) Schlitzungen (13, 14) aufweisen, wobei Schlitzungen (13) in der ersten Hohlwelle (4) und Schlitzungen (14) in der zweiten Hohlwelle (6) so ausgeführt sind, dass sie bei verriegelter Tür übereinander liegen, wobei das Sperrstück (7) derart ausgebildet ist, dass es den Betätigungshebel (8) umfasst, zumindest teilweise, und in die erste Hohlwelle (4) der Türverriegelung eingreifen kann, und wobei der Betätigungshebel (8) der Zusatzverriegelung (2) am Umfang eine Steuerkurve (9) aufweist, sodass beim Verschwenken des Betätigungshebels (8) der Zusatzverriegelung (2) das Sperrstück (7) durch die Steuerkurve (9) im Betätigungshebel (8) der Zusatzverriegelung (2) verschoben wird, wobei das Sperrstück (7) in die Schlitzung (14) der zweiten Hohlwelle (6) der Zusatzverriegelung (2) greift.
  2. Türverriegelung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Notöffnung im Betätigungshebel (8) der Zusatzverriegelung (2) ein von außen zugänglicher Notöffner (10) eingebunden ist.
  3. Türverriegelung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Notöffner (10) ein Sechskant, Schlitzkopf oder dergleichen sein kann.
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