DE102009040200A1 - Transportvorrichtung für ein längliches Objekt - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für ein längliches Objekt, insbesondere ein Rotorblatt (R) einer Windturbine, die eine Plattform (2) aufweist, auf der das längliche Objekt (O) transportierbar ist, und die eine Schwenkeinrichtung (10) besitzt, mit der das auf der Plattform aufgenommene längliche Objekt (O) aus einer ersten Lage in zumindest eine zweite Lage bewegbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass durch die Schwenkeinrichtung (10) das längliche Objekt (O) im Wesentlichen in seinem Endbereich (O') spannbar und nur durch eine Schwenkbewegung der Schwenkeinrichtung (10) von seiner ersten Lage in zumindest seine zweite Lage bewegbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für ein längliches Objekt, insbesondere ein Rotorblatt einer Windturbine, die eine Plattform aufweist, auf der das längliche Objekt transportierbar ist, und die eine Schwenkeinrichtung besitzt, mit der das auf der Plattform aufgenommene längliche Objekt aus einer ersten Lage in zumindest eine zweite Lage bewegbar ist.
- Eine derartige Transportvorrichtung ist aus der
EP 1 659 026 bekannt. Die Plattform der in dieser Druckschrift beschriebenen Transportvorrichtung ist im wesentlichen solange wie das zu transportierende längliche Objekt oder geringfügig kürzer ausgebildet. Die Transportvorrichtung besitzt eine Einrichtung, durch die der Abstand der beiden Enden der Plattform veränderbar ist, sowie eine Einrichtung zum Schwenken des länglichen Objekts aus einer ersten Lage, in der das längliche Objekt sich im wesentlichen in einer horizontalen Ausrichtung befindet, in mindestens eine zweite Lage, in der das längliche Objekt eine geneigte Ausrichtung aufweist, die in bezug auf die im wesentlichen horizontale Ausrichtung schräg verläuft. Wenn sich das längliche Objekt in der im wesentlichen horizontalen Ausrichtung befindet, sind die Enden der Plattform um einen ersten Abstandsbetrag von einander beabstandet sind. Sie sind um einen zweiten Abstandsbetrag, der kleiner als der vorgenannte erste Abstandsbetrag beabstandet, wenn sich das längliche Objekt in seiner schrägen Ausrichtung befindet. Hierdurch soll eine verbesserte Manövrierbarkeit des Transportfahrzeugs, z. B. bei einer Fahrt durch enge Kurven, erreicht werden, da durch das Verkürzen der Länge der Plattform des Transportfahrzeugs dessen Gesamtlänge verkürzt werden kann. - Nachteilig an der bekannten Transporteinrichtung ist, dass einerseits die das längliche Objekt aufnehmende Plattform relativ lang ausgebildet sein muss, da sie im wesentlichen gleich der Länge des länglichen Objekts oder nur geringfügig kürzer sein muss. Zum anderen ist die zur Verkürzung der Länge der Plattform der Transportvorrichtung erforderliche Einrichtung relativ komplex aufgebaut und die Verkürzbarkeit der Plattform bedingt auch eine aufwendige Ausgestaltung derselben: Gemäß einer ersten Variante ist vorgesehen, dass die von zwei beabstandet voneinander angeordneten Unterwagen getragene Plattform zweiteilig ausgeführt ist, wobei diese beiden Plattformhälften durch ein Gelenk miteinander verbunden sind. Wird nun der Abstand zwischen den beiden Enden der Plattform verkürzt, so bewirkt dies, dass sich die beiden Plattformhälften aufstellen und das längliche Objekt dann lediglich auf einer Plattformhälfte aufliegt und durch deren Verschwenkbarkeit von ihrer horizontalen in ihre geneigte Ausrichtung bewegt wird. Die zweite in der vorgenannten Druckschrift beschriebene Variante besteht darin, dass die Plattform auf zwei Unterwagen aufliegt, welche längenveränderlich miteinander verbunden sind. An einem Unterwagen ist ein Ende der Plattform angelenkt und die Plattform liegt mit ihrem anderen Ende auf dem zweiten Unterwagen auf. In der Mitte der Plattform greift eine Teleskopzylindereinrichtung an, die zwei ausfahrbare Teleskopzylinder aufweist, die an beiden Seiten der Plattform angelenkt sind. Durch ein Ausfahren des Teleskopzylinder wird die Plattform dann samt dem auf ihr aufliegenden länglichen Objekt nach oben geschwenkt, so dass der dann unbelastete zweite Unterwagen zur Verkürzung der Länge der Plattform der Transportvorrichtung an den ersten Unterwagen heranbewegt werden kann. In beiden Fällen ist aber eine gelenkige Verbindung der Plattform mit beiden oder zumindest einem Unterwagen erforderlich, damit durch ein Verschwenken der gesamten Plattform oder ihrer beiden Hälften eine Verkürzung der Länge der Transportvorrichtung erreicht werden kann.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Transportvorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass auch bei einer nicht-verkürzbaren Plattform eine verbesserte Manövrierfähigkeit gegeben ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass durch die Schwenkeinrichtung das längliche Objekt nur in seinem Endbereich gespannt ist und nur durch eine Schwenkbewegung der Schwenkeinrichtung von seiner ersten Lage in zumindest seine zweite Lage bewegbar ist.
- Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise eine Transportvorrichtung geschaffen, welche sich dadurch auszeichnet, dass eine Verkürzung der Gesamtlänge der Transportvorrichtung im Fahrbetrieb, also der Länge der eigentlichen Transportvorrichtung und der Länge des von ihr transportierten länglichen Objekts, in einfacher Art und Weise verkürzbar ist, ohne dass man – wie bei den bekannten Transportvorrichtungen – gezwungen ist, in aufwendiger Art und Weise die Länge der Plattform, welche das zu transportierende längliche Objekt aufnimmt, zu verkürzen. Die Länge der Plattform kann daher äußerst kurz gewählt werden, was in einer kurzen Gesamtlänge der Transportvorrichtung im unbeladenen Zustand resultiert. Indem nun erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass die Verschwenkung des auf der Plattform der Transportvorrichtung aufgenommenen länglichen Objekts im wesentlichen nur durch die Schwenkeinrichtung, welche das zu transportierende längliche Objekt an einem seiner Endbereiche spannt, bewirkt wird, kann die Plattform der Transportvorrichtung infolge dieser Entkoppelung von Transport und Halterung des länglichen Objekts auf beförderungstechnische Anforderungen optimiert werden.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das der Endbereich des zu transportierenden Objektes mit der Schwenkeinrichtung der Transportvorrichtung kraft- und/oder formschlüssig verbunden ist, insbesondere daran angeschraubt oder durch eine Klemmung mit der Schwenkeinrichtung verbunden ist. Ein Anschrauben ist insbesondere bei länglichen Objekten wie einem Rotorblatt für eine Windturbine von Vorteil, da derartige Rotorblätter standardmäßig mit einer Schraubverbindung an der Rotornabe der Windturbine befestigt werden. Es können also in vorteilhafter Art und Weise die hierzu an der Wurzel des Rotorblatts bereits vorhandenen Bohrungen zur Befestigung des Rotorblatts an der Schwenkeinrichtung verwendet werden. Da derartige Rotorblätter in der Regel auch einen Endflansch aufweisen, ist es auch möglich, das Rotorblatt der durch eine Klemmung des Endflansches in der Schwenkeinrichtung zu befestigen. Vorzugsweise ist dann eine die Klemmung bewirkende Klemmanordnung verschiebbar ausgeführt, so dass in der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung längliche Objekte wie Rotorblätter mit einem unterschiedlichen Durchmesser aufgenommen und transportiert werden können.
- Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Schwenkeinrichtung eine – vorzugsweise austauschbare – Befestigungsplatte aufweist, eine Vielzahl von Befestigungsbohrungen aufweist. Hierdurch ist es in einfacher Art und Weise möglich, die erfindungsgemäße Transportvorrichtung für hinsichtlich ihres Lochbildes unterschiedlich konfigurierte längliche Objekte wie Rotorblätter zu verwenden, da man zur Halterung des neuen Rotorblatts nur die Befestigungsplatte gegen eine, die ein dem Lochbild des Rotorblatts entsprechendes Lochbild aufweist, austauschen muss.
- Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind den Ausführungsbeispielen zu entnehmen, die im folgenden anhand der Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
-
1 : eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Transportvorrichtung, -
2 : eine Draufsicht auf die Transportvorrichtung der1 , -
3 : eine Rückansicht der Transportvorrichtung der1 , -
4 : die Transportvorrichtung der1 zusammen mit einem Rotorblatt in waagrechter Stellung, -
5 : die Transportvorrichtung der1 mit einem Rotorblatt in geschwenkter Stellung, -
6 : eine Seitenansicht der Schwenkeinrichtung des Transportfahrzeugs mit einem Rotorblatt in waagrechter Stellung, -
7 : eine Seitenansicht der Schwenkeinrichtung mit einem Rotorblatt in geschwenkter Stellung, -
8 : eine Draufsicht auf die Schwenkeinrichtung der6 und7 , -
9 : eine Rückansicht der Schwenkeinrichtung der6 und8 , -
10 : eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Transportvorrichtung, -
11 : eine Draufsicht auf die Transportvorrichtung der10 , -
12 : die Transportvorrichtung der10 zusammen mit einem Rotorblatt in waagrechter Stellung, -
13 : die Transportvorrichtung der10 zusammen mit einem Rotorblatt in geschwenkter Stellung, und -
14 und15 : eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel einer Transportvorrichtung. - In den
1 bis5 ist nun ein erstes Ausführungsbeispiel einer allgemein mit1 bezeichneten Transportvorrichtung für ein längliches Objekt O, insbesondere ein Rotorblatt R einer Windturbine, dargestellt, welche eine Plattform2 aufweist, die auf einem eine entsprechende Anzahl von Radachsen4 aufweisenden Fahrwerk3 gelagert ist. Eine derartige Transportvorrichtung1 ist z. B. unter dem Handelsnamen „Inter Combi” der Anmelderin bekannt und muss daher nicht mehr näher beschrieben werden. - Die Transportvorrichtung
1 weist eine Schwenkeinrichtung10 auf, in welcher – wie am besten aus den4 und5 ersichtlich ist – das zu transportierende längliche Objekt O, im hier beschriebenen Fall das Rotorblatt R einer Windturbine, mit seinem Endbereich O' arretierbar ist. Im folgenden wird der einfachen Beschreibung halber immer von einem „Rotorblatt R” gesprochen. Dem Fachmann ist aber klar ersichtlich, dass die nachstehenden Ausführungen nicht auf ein Rotorblatt R einer Windturbine beschränkt sind. Vielmehr ist es mit der beschriebenen Transportvorrichtung1 möglich, im wesentlichen beliebige längliche Objekte O zu transportieren. - Im hier gezeigten Fall ist die Schwenkeinrichtung
10 an einem Ende der Plattform2 der Transportvorrichtung1 angeordnet und der Endbereich O' des Rotorblatts R ist – wie weiter unten noch beschrieben wird – in der Schwenkeinrichtung10 gespannt. Die Schwenkeinrichtung hält somit – wie aus4 ersichtlich – das Rotorblatt R in einer waagrechten ersten Lage, ohne dass es hierzu erforderlich ist, dass – wie ebenfalls aus4 ersichtlich ist – das Rotorblatt R auf der Plattform2 aufsetzt. Die Plattform2 kann daher sehr kurz ausgebildet werden, da die gesamte Arretierung und Lagerung des Rotorblatts R auf der Plattform2 über die Schwenkeinrichtung10 erfolgt. Durch eine Schwenkbewegung der Schwenkeinrichtung10 ist – wie aus den4 und5 ersichtlich – das Rotorblatt R von seiner in4 dargestellten waagrechten erste Lage in seine in5 dargestellte geschwenkte, zweite Lage bewegbar. Wie ein Vergleich der beiden letztgenannten Figuren zeigt, verkürzt sich die Gesamtlänge des durch die Transportvorrichtung1 und dem von ihr transportierten Rotorblatts R gebildeten Komplexes beträchtlich, ohne dass sich dabei die Länge der Plattform2 der Transportvorrichtung1 verändert. Die Manövrierbarkeit der Transportvorrichtung1 samt der auf ihr aufgenommen Last wird hierdurch deutlich verbessert. - Bei der obigen Beschreibung wurde davon ausgegangen, dass das Rotorblatt R allein von der bzw. über die Schwenkeinrichtung
10 auf der Plattform2 gelagert wird. Es ist natürlich auch möglich, auf der Plattform2 Abstützeinrichtungen vorzusehen, auf denen das Rotorblatt R in seiner waagrechten Stellung aufliegt. - Die Schwenkeinrichtung
10 ist nun in den6 bis9 näher dargestellt. Sie weist eine Basis11 auf, welche auf der Plattform2 montierbar ist. An der Basis11 ist eine schwenkbare Halterung12 angeordnet, welche zur Aufnahme des Rotorblatts R dient. Die Halterung12 ist durch einen Antrieb13 verschwenkbar angetrieben. Durch diese Schwenkbewegung ist das Rotorblatt R von der in den4 und6 gezeigten erste Lage, in der das Rotorblatt R im wesentlichen waagrecht liegend in der Transportvorrichtung1 aufgenommen ist, in seine in den5 und7 gezeigte zweite Lage, in der das Rotorblatt R schräg nach oben ragend verläuft, bewegbar. - Im hier gezeigten Fall ist die Basis
11 als ein Rahmen11' ausgebildet, dessen Längsstreben11a im wesentlichen parallel zu der Längsachse der Plattform2 verlaufen. Diese Längsstreben11a sind durch Querstreben11b verbunden. Die erste Querstrebe11b weist zwei Anlenkteile14 auf, an denen die Halterung12 verschwenkbar angeordnet ist. Die Halterung12 ist im hier gezeigten Ausführungsbeispiel ebenfalls durch einen Rahmen12' ausgebildet, dessen Längsstreben12a an ihrem unteren Ende über Gelenke15 mit den Anlenkteilen14 der Basis11 verbunden sind. Querstreben12b verbinden die beiden Längsstreben12a . Wie am besten aus9 ersichtlich ist, weist die Halterung12 eine Befestigungsplatte16 auf, welche zur Halterung des Rotorblatts R in der Schwenkeinrichtung10 dient. Hierzu besitzt die Befestigungsplatte16 eine Vielzahl von Bohrungen16a , die ein Lochbild ausbilden: Rotorblätter R einer Windturbine werden üblicherweise mittels Schrauben mit der Rotornabe einer Windturbine verbunden, so dass derartige Rotorblätter R an der Blattwurzel einen Befestigungsflansch mit einer Vielzahl von Befestigungsbohrungen aufweisen, durch welche das Rotorblatt R mit der Rotornabe verbindenden Schrauben hindurchgeführt werden. Indem nun hier vorgesehen ist, dass das Lochbild der Befestigungsplatte16 mit dem Lochbild des Rotorblatts R übereinstimmt, ist es in einfacher Art und Weise möglich, das Rotorblatt R an der Befestigungsplatte16 in der gleichen Art und Weise zu befestigen wie es später an der Rotornabe befestigt wird. Dies besitzt den Vorteil, dass hierdurch die Schwenkeinrichtung10 keine besonderen Befestigungsmittel für das Rotorblatt R aufweisen muss. Durch ein einfaches Austauschen der Befestigungsplatte16 der Halterung12 durch eine andere Befestigungsplatte, deren Lochbild auf das Lochbild des nun zu transportierenden länglichen Objekts O abgestimmt ist, ist es in einfacher Art und Weise möglich, die Schwenkvorrichtung10 an unterschiedliche zu transportierende Objekte anzupassen. - Dem Fachmann ist aus obiger Erläuterung klar ersichtlich, dass eine Befestigung des Endbereichs O' des Rotorblatts R und allgemein eines länglichen Objekts O in der Schwenkeinrichtung
10 mittels der vorstehend beschriebenen Schraubverbindung nicht zwingend ist. Vielmehr ist jede form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen dem länglichen Objekt O und der Schwenkeinrichtung10 möglich, solange gewährleistet ist, dass das Ende O' des länglichen Objekts O und insbesondere des Rotorblatts R sicher in der Schwenkeinrichtung10 gehalten wird. Es ist z. B. auch möglich, das längliche Objekt O in der Schwenkeinrichtung10 durch eine Klemmung zu halten: Rotorblätter R besitzen üblicherweise an ihrem Ende einen Endflansch, der die Befestigungsschrauben aufnimmt. Es ist daher auch möglich, die Schwenkeinrichtung10 mit einer entsprechenden Klemmanordnung (nicht gezeigt) zu versehen, welche den Endflansch des Rotorblatts R klemmt und derart das Rotorblatt R in der Schwenkeinrichtung10 arretiert. Indem nun vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Klemmanordnung verstellbar ausgeführt ist, ist es möglich, in der Schwenkeinrichtung10 in einfacher Art und Weise Rotorblätter R mit einem unterschiedlichen Flanschdurchmesser zu spannen. - Wie nun am besten aus der
9 ersichtlich ist, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Befestigungsplatte16 Verstärkungsstreben16b aufweist. Des weiteren ist aus den6 und9 ersichtlich, dass an einer der Befestigungsplatte16 abgewandten Seite der Halterung12 ein Gegengewicht18 angeordnet ist. Das Gegengewicht18 dient dazu, den Gesamtschwerpunkt des zu transportierenden länglichen Objekts O in Richtung der Mitte der Plattform2 der Transportvorrichtung1 zu verschieben, um eine ausreichende Standsicherheit derselben zu gewährleisten. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gegengewicht18 modular und abnehmbar ausgebildet ist, so dass die Transportvorrichtung1 in einfacher Art und Weise an unterschiedlich schwere längliche Objekte O angepasst werden kann. - Bei der vorstehenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass über die Schwenkeinrichtung
10 das darauf zu transportierende längliche Objekt, insbesondere das Rotorblatt R, an seinem Ende fixiert und um seine Längsachse unbeweglich arretiert wird. Es ist aber auch möglich, vorzusehen, dass die Schwenkeinrichtung10 eine in der Figur nicht gezeigte Drehanordnung aufweist, durch die das längliche Objekt O und insbesondere das Rotorblatt R um seine Längsachse drehbar ist. Diese Maßnahme besitzt den Vorteil, dass hierdurch nicht nur ein exzentrischer Schwerpunkt des Rotorblatts R näher durch eine Verdrehung desselben näher zur Mitte der Transportvorrichtung1 gebracht werden kann. Auch beim Transport besitzt eine derartige Ausgestaltung Vorteile, da hierdurch beim Passieren eines Hindernisses das Rotorblatt R verdreht werden kann, um damit eine leichtere Durchfahrt durch das Hindernis zu ermöglichen. - Die Basis
11 weist an ihrem vorderen Ende weitere Anlenkteile14' auf, an denen jeweils ein Hydraulikzylinder19 des Antriebs13 angeordnet ist. Die Kolbenstange19a der Hydraulikzylinder19 ist jeweils gelenkig an der Halterung12 angelenkt, so dass durch eine entsprechende Ausfahrbewegung der Hydraulikzylinder19 eine Verschwenkung der Halterung12 bewerkstelligt wird. - In den
10 bis13 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer Transportvorrichtung1 dargestellt, deren Grundaufbau im wesentlichen demjenigen des ersten Ausführungsbeispiels entspricht, so dass einander entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen und daher nicht mehr näher beschrieben werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Transportvorrichtungen ist nun, dass die Schwenkeinrichtung10 nicht an der Plattform2 angeordnet ist, sondern auf einem Zwischenwagen20 , der unter dem Fachbegriff „Bissel” oder „Dolly” bekannt ist. Dieser Zwischenwagen20 ist mit dem vorderen Ende der Plattform2 und über einen Schwanenhals21 mit einem Zugfahrzeug22 verbunden. Die Schwenkeinrichtung10 ist hierbei wiederum wie beim ersten Ausführungsbeispiel, also wie in den6 bis9 dargestellt, ausgebildet. - In den
14 und15 ist eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel der Transportvorrichtung1 dargestellt, dessen Grundaufbau im wesentlichen demjenigen des ersten Ausführungsbeispiels entspricht und so dass einander entsprechende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen und daher nicht mehr näher beschrieben werden. Der wesentliche Unterschied zwischen dem dritten und dem ersten Ausführungsbeispiel besteht nun darin, dass die Schwenkeinrichtung10 – wie ein Vergleich der14 und15 zeigt – verschwenkbar an der Plattform2 angeordnet ist, so dass das Rotorblatt R um eine zur Ebene der Plattform2 orthogonale Achse verschwenkt werden kann. - Natürlich ist es auch möglich, die Schwenkeinrichtung
10 verschwenkbar auf dem Zwischenwagen20 anzuordnen. - Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die beschriebenen Maßnahmen eine Transportvorrichtung
1 geschaffen wird, welche sich dadurch auszeichnet, dass in einfacher Art und Weise eine Verkürzung der Gesamtlänge des aus der Transportvorrichtung1 und dem von ihr zu transportierenden länglichen Objekt O gebildeten Gesamtkomplexes ermöglicht wird, indem nur durch die auf der Plattform2 oder dem Zwischenwagen20 angeordnete Schwenkeinrichtung10 das längliche Objekt aus einer ersten, im wesentlichen waagrechten Lage, in eine zweite Lage, in der es schräg verläuft, bewegbar ist. Die Halterung des zu transportierenden Objekts O erfolgt im wesentlichen und vorzugsweise ausschließlich durch die Schwenkeinrichtung10 , so dass die Transportvorrichtung1 einfach baut und eine Verkürzung ihrer Plattform2 zur Verringerung der Gesamtlänge nicht erforderlich ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 1659026 [0002]
Claims (14)
- Transportvorrichtung für ein längliches Objekt, insbesondere ein Rotorblatt (R) einer Windturbine, die eine Plattform (
2 ) aufweist, auf der das längliche Objekt (O) transportierbar ist, und die eine Schwenkeinrichtung (10 ) besitzt, mit der das auf der Plattform aufgenommene längliche Objekt (O) aus einer ersten Lage in zumindest eine zweite Lage bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Schwenkeinrichtung (10 ) das längliche Objekt (O) im wesentlichen in seinem Endbereich (O') spannbar und nur durch eine Schwenkbewegung der Schwenkeinrichtung (10 ) von seiner ersten Lage in zumindest seine zweite Lage bewegbar ist. - Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) auf der Plattform (2 ) angeordnet ist. - Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) auf einem vor der Transportvorrichtung (2 ) angeordneten Zwischenwagen (20 ) angeordnet ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) eine Halterung (12 ) aufweist, mittels welcher der Endbereich (O') des länglichen Objekts (O) spannbar ist. - Transportvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich (O') des länglichen Objekts (O) durch eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung in der Schwenkeinrichtung (
10 ) gespannt ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) eine Befestigungsplatte (16 ) aufweist, an der das längliche Objekt (O) befestigbar ist. - Transportvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsplatte (
16 ) auswechselbar in der Schwenkeinrichtung (10 ) angeordnet ist. - Transportvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das längliche Objekt (O) an der Befestigungsplatte (
16 ) anschraubbar oder klemmbar ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) eine Drehanordnung aufweist, durch welche das längliche Objekt (O) um seine Längsachse drehbar ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) um eine zur Ebene der Plattform (2 ) oder des Zwischenwagens (20 ) im wesentlichen orthogonal verlaufende Achse auf der Plattform (2 ) oder dem Zwischenwagen (20 ) verschwenkbar angeordnet ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (
12 ) der Schwenkeinrichtung (10 ) über Gelenke (15 ) mit einer Basis (11 ) derselben schwenkbar verbunden ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Halterung (
12 ) eine Antriebseinrichtung (13 ) angreift, durch die die Halterung (12 ) der Schwenkeinrichtung (10 ) verschwenkbar ist. - Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
10 ) ein Gegengewicht (18 ) aufweist. - Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegengewicht (
18 ) modular aufgebaut und/oder abnehmbar ist.
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