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Die vorliegende Erfindung betrifft eine kathodische Elektrode für eine elektrochemische Zelle umfassend zumindest einen Träger, auf welchem zumindest ein Aktivmaterial aufgebracht oder abgeschieden ist, wobei das Aktivmaterial eine Mischung aus einem Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC), welches nicht in einer Spinellstruktur vorliegt, mit einem Lithium-Mangan-Oxid (LMO) in Spinellstruktur umfasst.
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Die vorliegende Erfindung betrifft zudem eine elektrochemische Zelle umfassend eine kathodische Elektrode mit diesem Aktivmaterial sowie eine anodische Elektrode und einen Separator, welcher wenigstens teilweise zwischen diesen Elektroden angeordnet ist.
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Besagte kathodische Elektrode beziehungsweise besagte elektrochemische Zelle finden eine bevorzugte Anwendung in Batterien, insbesondere in Batterien mit hoher Energiedichte und/oder hoher Leistungsdichte (sogenannte ”high power batteries” beziehungsweise ”high energy batteries”). Solche Batterien mit hoher Energie- und/oder Leistungsdichte finden vorzugsweise in Elektrowerkzeugen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen Verwendung, beispielsweise in Fahrzeugen mit Hybridantrieb. Lithium-Ionen-Batterien sind Beispiele für solche Batterien.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind Anwendungen der kathodischen Elektrode beziehungsweise der elektrochemischen Zelle als Lithium-Ionen-Zellen und in Lithium-Ionen-Batterien besonders bevorzugt. Weiter bevorzugt sollen besagte Lithium-Ionen-Zellen und Lithium-Ionen-Batterien in Elektrowerkzeugen und zum Antrieb von Fahrzeugen eingesetzt werden, und zwar sowohl von vollständig oder überwiegend elektrisch angetriebenen Fahrzeugen oder von Fahrzeugen im sogenannten ”Hybrid”-Betrieb, also gemeinsam mit einem Verbrennungsmotor. Auch eine Anwendung solcher Batterien gemeinsam mit Brennstoffzellen sowie im stationären Betrieb ist eingeschlossen.
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Auf dem Gebiet der Batterietechnik, insbesondere im Hinblick auf Lithium-Ionen-Batterien, ist allgemein anerkannt, dass die Auswahl des kathodischen Elektrodenmaterials für die jeweils ins Auge gefasste Anwendung von besonderer Bedeutung ist. So sind beispielsweise Aktivmaterialien, für Anwendungen in tragbaren elektrischen Geräten (Kommunikationselektronik) bekannt, insbesondere Lithium Kobalt Oxide (z. B. LiCoO2), Lithium Mangan Oxide (z. B. LiMn2O4) oder Lithium (Nickel) Kobalt Aluminium Oxide (NCA). Diese kommerziell bereits umfangreich eingesetzten Aktivmaterialien sind allerdings nicht notwendigerweise in gleichem Maße für Anwendungen in Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Hybridantrieben geeignet.
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Ein Aktivmaterial für kathodische Elektroden, welches prinzipiell für elektrochemische Zellen und Batterien eingesetzt werden kann, die in Elektrowerkzeugen, elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Hybridantrieb verwendet werden können, sind Mischoxide des Lithium mit Nickel, Mangan und Kobalt (Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide, ”NMC”). Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide sind aus Sicherheitsgründen insbesondere gegenüber Lithium Kobalt Oxiden vorzuziehen, sowie aus Gründen der Energiedichte gegenüber den als Aktivmaterialien gleichfalls denkbaren Lithium-Polyanion-Verbindungen, beispielsweise LiFePO4 (”LiPF” hat eine etwa um 50% geringere Energiedichte als Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide, was insbesondere für nicht-stationäre Anwendungen von Bedeutung ist).
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Im Hinblick auf die im Sinne der vorliegenden Erfindung als Aktivmaterial für kathodische Elektroden bevorzugten Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide des Lithiums (in manchen Referenzen auch als ”NCM” bezeichnet) wird als ein möglicher Nachteil diskutiert, dass hierauf beruhende kathodische Elektroden im Langzeitbetrieb gegebenenfalls Alterungserscheinungen aufweisen können.
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Im Bezug auf eine elektrochemische Zelle umfassend kathodische und anodische Elektroden und Separator kann die verminderte Stabilität von NMC als kathodisches Elektrodenmaterial dazu führen, dass ein Separator von erhöhter Schichtdicke eingesetzt wird.
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Somit kann eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin gesehen werden, ein Aktivmaterial für eine kathodische Elektrode bereitzustellen, welches sicher ist, eine vergleichsweise hohe Energiedichte und/oder Leistungsdichte aufweist und in Bezug auf die Alterungsbeständigkeit (Lebensdauer) verbessert ist.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektrochemische Zelle bereitzustellen, die bei verbesserter Lebensdauer kleinere Abmessungen und somit eine verbesserte Energiedichte und/oder Leistungsdichte aufweist.
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Die oben genannten und andere Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine kathodische Elektrode für eine elektrochemische Zelle bereitgestellt wird, umfassend zumindest einen Träger, auf welchem zumindest ein Aktivmaterial aufgebracht oder abgeschieden ist, wobei das Aktivmaterial eine Mischung aus einem Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC), welches nicht in einer Spinellstruktur vorliegt, mit einem Lithium-Mangan-Oxid (LMO) in Spinellstruktur umfasst.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß auch dadurch gelöst, dass eine elektrochemische Zelle bereitgestellt wird, umfassend
- • eine kathodische Elektrode umfassend zumindest einen Träger, auf welchem zumindest ein Aktivmaterial aufgebracht oder abgeschieden ist, wobei das Aktivmaterial eine Mischung aus einem Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC), welches nicht in einer Spinellstruktur vorliegt, mit einem Lithium-Mangan-Oxid (LMO) in Spinellstruktur umfasst,
- • eine anodische Elektrode und
- • einen Separator, welcher wenigstens teilweise zwischen diesen Elektroden angeordnet ist.
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Dabei ist bevorzugt, dass der besagte Separator zumindest einen porösen keramischen Werkstoff umfasst, vorzugsweise in einer auf einem organischen Trägermaterial aufgebrachten Schicht.
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Besagte kathodische Elektrode beziehungsweise besagte elektrochemische Zelle finden eine bevorzugte Anwendung in Batterien, welche vorzugsweise in Elektrowerkzeugen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen mit Hybridantrieb oder mit Brennstoffzellen eingesetzt werden. Dabei sollen diese Batterien eine hoher Energie und/oder Leistungsdichte aufweisen.
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Der Begriff ”kathodische Elektrode” bezeichnet die Elektrode, die beim Anschluss an einen Verbraucher, also beispielsweise beim Betrieb eines Elektromotors, Elektronen aufnimmt. Die kathodische Elektrode ist demzufolge in diesem Fall die ”positive Elektrode”.
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Ein ”Aktivmaterial” von kathodischer und anodischer Elektrode im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein Material, welches Lithium in ionischer oder metallischer oder jedweder Zwischenform einlagern kann, insbesondere in einer Gitterstruktur einlagern kann (”Interkalation”). Das Aktivmaterial nimmt somit ”aktiv” and den beim Laden und Entladen auftretenden elektrochemischen Reaktionen teil (im Gegensatz zu anderen möglichen Bestandteilen der Elektrode wie beispielsweise Bindemittel, Stabilisator oder Träger).
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Die kathodische Elektrode umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung zumindest ein Aktivmaterial, wobei das Aktivmaterial eine Mischung aus einem Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC), welches nicht in einer Spinellstruktur vorliegt, mit einem Lithium-Mangan-Oxid (LMO) in Spinellstruktur umfasst.
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Bevorzugt ist es, dass das Aktivmaterial zumindest 30 Mol%, vorzugsweise zumindest 50 Mol% NMC umfasst sowie zugleich zumindest 10 Mol%, vorzugsweise zumindest 30 Mol% LMO, jeweils bezogen auf die Gesamtmolzahl des Aktivmaterials der kathodischen Elektrode (also nicht bezogen auf die kathodische Elektrode insgesamt, welche zusätzlich zum Aktivmaterial noch Leitfähigkeitszusätze, Bindemittel, Stabilisatoren etc. umfassen kann).
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Bevorzugt ist es, dass NMC und LMO zusammen zumindest 60 Mol% des Aktivmaterials ausmachen, weiter bevorzugt zumindest 70 Mol%, weiter bevorzugt zumindest 80 Mol%, weiter bevorzugt zumindest 90 Mol%, jeweils bezogen auf die Gesamtmolzahl des Aktivmaterials der kathodischen Elektrode (also nicht bezogen auf die kathodische Elektrode insgesamt, welche zusätzlich zum Aktivmaterial noch Leitfähigkeitszusätze, Bindemittel, Stabilisatoren etc. umfassen kann).
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Weiter bevorzugt ist im Sinne der vorliegenden Erfindung, dass das Aktivmaterial im wesentlichen aus NMC und LMO besteht, also keine anderen Aktivmaterialien in einem Umfang von mehr als 2 Mol%, enthält.
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Dabei ist es weiter bevorzugt, dass das auf dem Träger aufgebrachte Material im wesentlichen Aktivmaterial ist, d. h. 80 bis 95 Gewichtsprozent des auf dem Träger der kathodischen Elektrode aufgebrachten Materials das besagte Aktivmaterial ist, weiter bevorzugt 86 bis 93 Gewichtsprozent, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Materials (also bezogen auf die kathodische Elektrode ohne Träger insgesamt, welche zusätzlich zum Aktivmaterial noch Leitfähigkeitszusätze, Bindemittel, Stabilisatoren etc. umfassen kann).
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In Bezug auf das Verhältnis in Gewichtsanteilen von NMC als Aktivmaterial zu LMO als Aktivmaterial ist es bevorzugt, dass dieses Verhältnis von 9 (NMC):1 (LMO) bis zu 3 (NMC):7 (LMO) reicht, wobei 7 (NMC):3 (LMO) bis zu 3 (NMC):7 (LMO) bevorzugt ist und wobei 6 (NMC):4 (LMO) bis zu 4 (NMC):6 (LMO) weiter bevorzugt ist.
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Die erfindungsgemäße Mischung von dem als Aktivmaterial bevorzugtem Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC) mit zumindest einem Lithium-Mangan-Oxid (LMO) führt zu einer erhöhten Stabilität, insbesondere verbesserten Lebensdauer der kathodischen Elektrode. Ohne diesbezüglich an eine Theorie gebunden zu sein, wird vermutet, dass diese Verbesserungen auf den erhöhten Mangan-Anteil gegenüber reinem NMC zurückzuführen ist. Dabei werden in der Mischung die hohe Energiedichte und die weiteren Vorteile des Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxids (NMC) gegenüber Lithium-Mangan-Oxiden (LMO) weitestgehend beibehalten. So wurde in Versuchen gezeigt, dass die oben genannten Mischungen von Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxiden mit Lithium-Mangan-Oxid so gut wie keinen Kapazitätsverlust nach 250 Lade- und Entladezyklen oder im Temperaturalterungstest zeigen. Die 80%-Kapazitätsgrenze bezogen auf die ursprüngliche Kapazität wird erst nach 25.000 Vollzyklen erreicht. Im Temperaturalterungstest und bei voller Beladung wurde eine gegenüber ”reinem” NMC überdurchschnittliche Haltbarkeit erreicht, die auf eine Lebensdauer von über 12 Jahren hindeutet. Dabei wurde auch die Temperaturstabilität insgesamt verbessert.
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Die erhöhte thermische Stabilität der kathodischen Elektrode erlaubt es dann, in der elektrochemischen Zelle die Separatorschicht mit ihrem intrinsischen Widerstand dünner auszugestalten (siehe dazu die unten genannten Ausführungsformen betreffend die elektrochemische Zelle mit kathodischer Elektrode, Separator und anodischer Elektrode), wodurch die Energie- und Leistungsdichte der Zelle insgesamt erhöht wird.
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Mischoxide umfassend Kobalt, Mangan und Nickel, insbesondere einphasige Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide sind als mögliche Aktivmaterialien für elektrochemische Zellen im Stand der Technik als solche bekannt (siehe beispielsweise
WO 2005/056480 sowie den hierzu grundlegenden wissenschaftlichen Artikel von Ohzuku aus dem Jahre 2001 [
T. Ohzuku et al., Chem. Letters 30 2001, Seiten 642 bis 643]).
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Prinzipiell bestehen bezüglich der Zusammensetzung des Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxides keine Einschränkungen, außer dass dieses Oxid neben Lithium zumindest jeweils 5 Mol%, bevorzugt jeweils zumindest 15 Mol%, weiter bevorzugt jeweils zumindest 30 Mol% an Nickel, Mangan und Kobalt enthalten muss, jeweils bezogen auf die Gesamtmolzahl an Übergangsmetallen im Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid. Das Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid kann mit beliebigen anderen Metallen, insbesondere Übergangsmetallen dotiert sein, solange sichergestellt ist, dass die oben genannten molaren Mindestmengen an Ni, Mn und Co vorliegen.
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Dabei ist ein Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid der folgenden Stöchiometrie besonders bevorzugt: Li[Co1/3Mn1/3Ni1/3]O2, wobei der Anteil an Li, Co, Mn, Ni und O jeweils um +/–5% variieren kann.
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Diese Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide liegen im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht in einer Spinellstruktur vor. Bevorzugt liegen sie vielmehr in einer Schichtstruktur vor, beispielsweise einer ”O3-Struktur”. Weiter bevorzugt unterliegen diese Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxide der vorliegenden Erfindung auch während des Entlade- und Ladebetriebs keiner nennenswerten (d. h. nicht im Umfang von mehr als 5%) Phasenumwandlung in eine Spinellstruktur.
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Lithium-Mangan-Oxide (LMO) liegen demgegenüber in einer Spinellstruktur vor. Lithium Mangan Oxide in Spinellstruktur und im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen als Übergangsmetall zumindest 50 Mol%, vorzugsweise zumindest 70 Mol%, weiter vorzugsweise zumindest 90 Mol% an Mangan, jeweils bezogen auf die Gesamtmolzahl an im Oxid insgesamt vorliegenden Übergangsmetallen. Eine bevorzugte Stöchiometrie des Lithium-Mangan-Oxids ist Li1+xMn2-yMyO4 wobei M zumindest ein Metall, insbesondere zumindest ein Übergangsmetall ist, und –0,5 (bevorzugt –0,1) ≤ x ≤ 0,5 (bevorzugt 0.2), 0 ≤ y 0,5.
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Die vorliegend geforderte ”Spinell-Struktur” ist dem Fachmann als eine weit verbreitete, nach ihrem Hauptvertreter, dem Mineral ”Spinell” (Magnesiumaluminat, MgAl
2O
4), benannte Kristallstruktur für Verbindungen des Typs AB
2X
4 wohlbekannt. Die Struktur besteht aus einer kubisch dichtesten Kugelpackung der Chalkogenid (hier Sauerstoff)-Ionen deren Tetraeder- und Okatederlücken (teilweise) durch die Metallionen besetzt sind. Spinelle als Kathodenmaterialien für Lithium-Ionen-Zellen sind beispielhaft in
Kapitel 12 von "Lithium Batteries", herausgegeben von Nazri/Pistoia (ISBN: 978-1-4020-7628-2), beschrieben.
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Reines Lithium-Mangan-Oxid kann beispielhaft die Stöchiometrie LiMn
2O
4 aufweisen. Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendeten Lithium-Mangan-Oxide sind allerdings vorzugsweise modifiziert und/oder stabilisiert, da reines LiMn
2O
4 den Nachteil hat, dass Mn-Ionen unter bestimmten Umständen aus der Spinellstruktur gelöst werden. Prinzipiell bestehen keinerlei Einschränkungen, wie diese Stabilisierung der Lithium-Mangan-Oxide bewirkt werden kann, solange das Lithium-Mangan-Oxid unter den Betriebsbedingungen einer Li-Ionen-Zelle über die gewünschte Lebensdauer stabil gehalten werden kann. Bezüglich bekannter Stabilisierungsmethoden wird beispielhaft auf
WO 2009/011157 ,
US 6 558 844 ,
US 6 183 718 oder
EP 816 292 verwiesen. Diese Druckschriften beschreiben den Einsatz von stabilisierten Lithium-Mangan-Oxiden in Spinellstruktur als alleiniges Aktivmaterial für kathodische Elektroden in Lithium-Ionen-Batterien. Besonders bevorzugte Stabilisierungsmethoden umfassen Dotierung sowie Beschichtung.
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Bezüglich der Art und Weise, wie die beiden Aktivmaterialien NMC und LMO gemischt werden, bestehen keinerlei Beschränkungen. Bevorzugt sind physikalische Mischungen (z. B. durch Vermengen von Pulvern oder Partikeln, insbesondere unter Energieeintrag) oder chemische Mischungen (z. B. durch gemeinsame Abscheidung aus der Gasphase oder einer wässrigen Phase, beispielsweise Dispersion), wobei bevorzugt ist, dass die beiden Aktivmaterialien als Ergebnis des Mischvorganges in einer homogenen Vermischung vorliegen, also die beiden Komponenten ohne physikalische Hilfsmittel nicht mehr als getrennte Phasen wahrnehmbar sind.
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Bevorzugte Mischungen liegen als homogene Pulver oder Pasten oder Dispersionen vor. in einer bevorzugten Ausführungsform wird das Gemisch im Wege der Pastenextrusion, optional ohne vorhergehende Misch- und Trocknungs-Phase, kontinuierlich hergestellt und aufgezogen sowie zur Elektrode verdichtet.
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Bezüglich der Mischungen ist es bevorzugt, dass das Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid und das Lithium-Mangan-Oxid jeweils in Partikelform vorliegen, vorzugsweise als Partikel mit einem mittleren Durchmesser von 1 μm bis 50 μm, bevorzugt 2 μm bis 40 μm, weiter bevorzugt 4 μm bis 20 μm. Dabei können die Partikel auch Sekundärpartikel sein, die aus Primärpartikeln aufgebaut sind. Die oben genannten mittleren Durchmesser beziehen sich dann auf die Sekundärpartikel.
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Eine homogene und innige Vermischung der beiden Phasen, insbesondere der beiden Phasen in Partikelform trägt dazu bei, dass die Alterungsbeständigkeit des Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid in dieser Mischung besonders vorteilhaft beeinflusst wird.
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Andere Arten der ”Mischung”, beispielsweise das alternierende Aufbringen von Schichten auf einem Träger oder die Beschichtung von NMC-Partikeln mit LMO, sind auch möglich.
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Das Aktivmaterial wird im Sinne der vorliegenden Erfindung auf einen Träger ”aufgebracht”. Bezüglich dieses ”Aufbringens” des Aktivmaterials auf den Träger bestehen keinerlei Beschränkungen. Das Aktivmaterial kann als Paste oder als Pulver aufgebracht, oder aus der Gasphase oder einer flüssigen Phase, beispielsweise als Dispersion, abgeschieden werden.
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Bevorzugt ist dabei ein Extrusionsverfahren. Vorzugsweise wird die das Aktivmaterial als Paste oder Dispersion direkt auf die kathodische Elektrode aufgetragen. Durch Coextrusion mit den anderen Bestandteilen der elektrochemischen Zelle, insbesondere anodische Elektrode und Separator, entsteht dann ein Laminatverbund (siehe Diskussion zu Extrudaten und Laminaten unten). Derartige Verfahren werden beispielsweise in
EP 1 783 852 offenbart. Die Begriffe ”Paste” und ”Dispersion” werden synonym verwendet.
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Bevorzugt wird das Aktivmaterial nicht als solches auf den Träger aufgebracht, sondern gemeinsam mit anderen, nicht-aktiven (d. h. nicht Lithium einlagernden) weiteren Bestandteilen.
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Dabei ist bevorzugt, dass neben dem zumindest einen Aktivmaterial zumindest ein Bindemittel oder Bindersystem vorliegt, also Bestandteil der kathodischen Elektrode (ohne Träger) ist. Dieses Bindemittel kann SBR, PVDF, ein PVDF-Homo- oder -Copolymer (wie beispielsweise Kynar 2801 oder Kynar 761) sein oder umfassen.
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Optional umfasst die kathodische Elektrode einen Stabilisator, beispielsweise Aerosil oder Sipernat. Bevorzugt ist es, wenn diese Stabilisatoren in einem Gewichtsverhältnis von bis zu 5 Gewichtsprozent, vorzugsweise bis zu 3 Gewichtsprozent, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der auf den Träger aufgebrachten Masse der kathodischen Elektrode, vorliegen.
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Bevorzugt ist es, wenn dieser Stabilisator den unten beschriebenen Separator, also einen Separator umfassend zumindest einen porösen keramischen Werkstoff, insbesondere das unten beschriebene ”Separion”, als pulverförmige Beimischung enthält, vorzugsweise in einem Gewichtsverhältnis von 1 Gewichtsprozent bis 5 Gewichtsprozent, weiter vorzugsweise 1 Gewichtsprozent bis 2,5 Gewichtsprozent, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der auf den Träger aufgebrachten Masse der kathodischen Elektrode. Insbesondere im Hinblick auf eine elektrochemische Zelle mit einer Separator-Schicht umfassend zumindest einen porösen keramischen Werkstoff, wie unten beschreiben, führt dies zu besonders stabilen und sicheren Zellen.
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Weiterhin ist bevorzugt, dass neben dem zumindest einen Aktivmaterial (sowie gegebenenfalls zusätzlich zu dem zumindest einen Bindemittel oder Bindersystem und/oder dem zumindest einen Stabilisator) zumindest ein Leitfähigkeitszusatz vorliegt, also Bestandteil der kathodischen Elektrode (ohne Träger) ist. Solche Leitfähigkeitszusätze umfassen beispielsweise Leitruß (Enasco) oder Graphit (KS 6), vorzugsweise in einem Gewichtsverhältnis von 1 Gewichtsprozent bis 6 Gewichtsprozent, weiter vorzugsweise 1 Gewichtsprozent bis 3 Gewichtsprozent, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der auf den Träger aufgebrachten Masse der kathodischen Elektrode. Dabei können auch Strukturmaterialien, insbesondere Strukturmaterialien im Nanometer-Bereich oder leitfähige Kohlenstoff-”nanotubes” eingebracht werden, beispielsweise Bayers ”Baytubes®”.
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Die vorstehend definierten Aktivmaterialien für die Elektroden, insbesondere für die kathodische Elektrode, liegen auf einem Träger vor. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bestehen bezüglich des Trägers oder des Trägermaterials keine Einschränkungen, außer dass dieser beziehungsweise dieses geeignet sein muss, das zumindest eine Aktivmaterial, insbesondere das zumindest eine Aktivmaterial der kathodischen Elektrode, aufzunehmen. Weiterhin soll besagter Träger während des Betriebes der Zelle bzw. Batterie, also insbesondere im Entlade- und Ladebetrieb, gegenüber dem Aktivmaterial im Wesentlichen beziehungsweise weitestgehend inert sein. Der Träger kann homogen sein, oder eine Schichtenstruktur umfassen oder ein Verbundmaterial sein oder umfassen.
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Der Träger trägt vorzugsweise auch zur Ab- bzw. Zuleitung von Elektronen bei. Das Trägermaterial ist demzufolge vorzugsweise zumindest teilweise elektrisch leitfähig, bevorzugt elektrisch leitfähig. Das Trägermaterial umfasst in dieser Ausführungsform vorzugsweise Aluminium oder Kupfer oder besteht aus Aluminium oder Kupfer. Der Träger ist dabei vorzugsweise mit zumindest einem elektrischen Ableiter verbunden.
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Der Träger kann beschichtet oder nicht beschichtet sein und kann ein Verbundmaterial sein.
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In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die oben beschriebene kathodische Elektrode in einer elektrochemischen Zelle eingesetzt, wobei diese elektrochemische Zelle dann umfasst:
- • eine kathodische Elektrode umfassend zumindest einen Träger, auf welchem zumindest ein Aktivmaterial aufgebracht oder abgeschieden ist, wobei das Aktivmaterial eine Mischung aus einem Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC), welches nicht in einer Spinellstruktur vorliegt, mit einem Lithium-Mangan-Oxid (LMO) in Spinellstruktur umfasst, sowie
- • eine anodische Elektrode und
- • einen Separator, welcher wenigstens teilweise zwischen diesen Elektroden angeordnet ist.
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Bezüglich der kathodischen Elektrode sind für die besagte elektrochemische Zelle alle oben offenbarten Ausführungsformen bevorzugt.
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Der Begriff ”anodische Elektrode” bedeutet die Elektrode, die beim Anschluss an einen Verbraucher, also beispielsweise einen Elektromotor, Elektronen abgibt. Die anodische Elektrode ist demzufolge in diesem Fall die ”negative Elektrode”.
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Bezüglich der anodischen Elektrode bestehen vorliegend prinzipiell keine Einschränkungen, außer dass diese das Ein- und Auslagern von Li-Ionen prinzipiell ermöglichen muss. Die anodische Elektrode umfasst vorzugsweise Kohlenstoff und/oder Lithiumtitanat, weiter vorzugsweise beschichteten Graphit.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird in der elektrochemischen Zelle eine anodische Elektrode eingesetzt, die beschichteten Graphit umfasst. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die anodische Elektrode konventionellen Graphit oder sogenannten ”weichen” Kohlenstoff (”soft carbon”) umfasst, welcher mit härterem Kohlenstoff, insbesondere mit ”hard carbon”, beschichtet ist. Dabei hat der härtere Kohlenstoff/hard carbon eine Härte von ≥ 1.000 N/mm2, vorzugsweise von ≥ 5.000 N/mm2.
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Der ”konventionelle” Graphit kann Naturgraphit wie UFG8 von Kropfmühl sein. Optional ist dabei ein C-Faseranteil von bis zu 38%.
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Bevorzugt ist der Anteil ”hard carbon” relativ zu ”hard carbon” + ”soft carbon” maximal 15%.
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Eine anodische Elektrode umfassend konventionellen Graphit (”soft carbon”, Naturgraphit), welcher mit ”hard carbon” beschichtet ist, erhöht im Zusammenwirken mit der erfindungsgemäßen kathodischen Elektrode die Stabilität der elektrochemischen Zelle in besonderem Maße.
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Vorzugsweise liegen die Elektroden, wie auch der Separator, in Schichten als Folien oder Lagen vor. Dies bedeutet, dass die Elektroden wie auch der Separator in Form einer Schicht oder in Form von Schichten aus den entsprechenden Materialien oder Substanzen aufgebaut sind. In der elektrochemische Zelle können diese Schichten oder Lagen übereinander gelegt, laminiert oder gewickelt werden.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, wenn die Schichten oder Lagen übereinander gelegt werden, ohne diese zu laminieren.
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In den vorliegenden elektrochemische Zellen beziehungsweise Batterien sollen die darin verwendeten Separatoren, die die kathodische Elektrode von der anodischen Elektrode trennen, so ausgestaltet sein, dass sie einen leichten Durchtritt von Ladungsträgern ermöglichen.
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Der Separator ist ionenleitend und weist vorzugsweise eine poröse Struktur auf. Im Falle der vorliegenden elektrochemischen Zelle, die mit Lithium-Ionen arbeitet, erlaubt der Separator den Durchtritt von Lithium-Ionen durch den Separator.
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Bevorzugt ist, dass der Separator zumindest ein anorganisches Material, bevorzugt einen keramischen Werkstoff, umfasst. Dabei ist bevorzugt, dass der Separator zumindest einen porösen keramischen Werkstoff umfasst, vorzugsweise in einer auf einem organischen Trägermaterial aufgebrachten Schicht.
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Ein Separator diesen Typs ist prinzipiell aus der
WO 99/62620 bekannt bzw. kann nach den dort offenbarten Methoden hergestellt werden. Ein derartiger Separator ist auch unter dem Handelsnamen Separion
® der Firma Evonik kommerziell erhältlich.
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Vorzugsweise ist der keramische Werkstoff ausgewählt aus der Gruppe der Oxide, Phosphate, Sulfate, Titanate, Silikate, Aluminosilikate, Borste zumindest eines Metallions.
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Weiter vorzugsweise werden hierbei Oxide des Magnesiums, Calciums, Aluminiums, Siliziums, Zirkons und Titans eingesetzt, sowie Silikate (insbesondere Zeolithe), Borste und Phosphate. Derartige Substanzen für Separatoren sowie Verfahren zur Herstellung der Separatoren werden in
EP 1 783 852 offenbart.
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Dieser keramische Werkstoff weist eine für die Funktion der elektrochemische Zelle ausreichende Porosität auf, ist jedoch im Vergleich zu konventionellen Separatoren, die keinen keramischen Werkstoff umfassen, wesentlich temperaturbeständiger und schrumpft bei höheren Temperaturen weniger. Ein keramischer Separator weist zudem vorteilhaft eine hohe mechanische Festigkeit auf.
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Insbesondere im Zusammenspiel mit dem erfindungsgemäßen Aktivmaterial für die kathodische Elektrode, welches eine erhöhte thermische Stabilität und Alterungsbeständigkeit bedingt, kann der keramische Separator in seiner Schichtdicke so verringert werden, dass bei überlegener Sicherheit und mechanischer Festigkeit die Zellgröße verringert und die Energiedichte erhöht werden kann.
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In der elektrochemischen Zelle der vorliegenden Erfindung sind für den Separator Dicken von 2 bis 50 μm bevorzugt, insbesondere 5 bis 25 μm, weiter bevorzugt 10 bis 20 μm. Die erhöhte thermische Stabilität und Alterungsbeständigkeit der kathodischen Elektrode – wie oben ausgeführt – erlaubt es vorliegend, die Separatorschicht mit ihrem intrinsischen Widerstand im Vergleich zu den Separatoren des Standes der Technik dünner und somit von geringerer Zellimpedanz auszugestalten.
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Weiter bevorzugt ist, dass die anorganische Substanz bzw. der keramische Werkstoff in Form von Partikeln mit einem größten Durchmesser von unter 100 nm vorliegt. Die anorganische Substanz, vorzugsweise die keramischen Partikel, liegt/liegen dabei vorzugsweise auf einem organischen Trägermaterial vor.
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Der Separator ist vorzugsweise mit Polyetherimid (PEI) beschichtet.
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Bevorzugt wird als Trägermaterial für den Separator ein organisches Material verwendet, welches vorzugsweise als nicht verwebtes Vlies ausgestaltet ist, wobei das organische Material vorzugsweise ein Polyethylenglykolterephthalat (PET), ein Polyolefin (PO) oder ein Polyetherimid (PEI) umfasst. Das Trägermaterial ist vorteilhaft als Folie oder dünne Schicht ausgebildet. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist besagtes organisches Material ein Polyethylenglykolterephthalat (PET).
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Das organische Material ist vorzugsweise mit einem anorganischen ionenleitenden Material beschichtet, welches vorzugsweise in einem Temperaturbereich von –40°C bis 200°C ionenleitend ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist dieser Separator, der vorzugsweise als Verbund zumindest eines organischen Trägermaterials mit zumindest einer anorganischen (keramischen) Substanz vorliegt, als schichtförmiger Verbund in Folienform ausgebildet, der vorzugsweise einseitig oder beidseitig mit einem Polyetherimid beschichtet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform eines Separators besteht der Separator aus einer Schicht von Magnesiumoxid, die weiter vorzugsweise ein- oder beidseitig mit dem Polyetherimid beschichtet ist.
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In einer weiteren Ausführungsform können 50 bis 80 Gewichtsprozent des Magnesiumoxids durch Calciumoxid, Bariumoxid, Bariumcarbonat, Lithium-, Natrium-, Kalium-, Magnesium-, Calcium-, Bariumphosphat oder durch Lithium-, Natrium-, Kaliumborat, oder Mischungen dieser Verbindungen, ersetzt sein.
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Das Polyetherimid, mit dem die Schicht der anorganischen Substanz in der bevorzugten Ausführungsform einseitig oder beidseitig beschichtet ist, liegt vorzugsweise in Form des oben beschriebenen Faservlieses im Separator vor. Der Begriff ”Faservlies” bedeutet, dass die Fasern in nicht gewebter Form vorliegen (non-woven fabric). Derartige Vliese sind aus dem Stand der Technik bekannt und/oder können nach den bekannten Verfahren hergestellt werden, beispielsweise durch ein Spinnvliesverfahren oder ein Schmelzblasverfahren wie in
DE 195 01 271 A1 referiert.
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Polyetherimide sind bekannte Polymere und/oder können nach bekannten Verfahren hergestellt werden. Beispielsweise werden derartige Verfahren in der
EP 0 926 201 offenbart. Polyetherimide sind beispielsweise unter dem Handelsnamen Ultem
® kommerziell erhältlich. Besagtes Polyetherimid kann erfindungsgemäß im Separator in einer Schicht oder in mehreren Schichten vorliegen, jeweils einseitig und/oder beidseitig auf der Schicht des anorganischen Materials.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Polyetherimid ein weiteres Polymer. Dieses zumindest eine weitere Polymer wird vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Polyester, Polyolefin, Polyacrylnitril, Polycarbonat, Polysulfon, Polyethersulfon, Polyvinylidenfluorid, Polystyrol.
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Vorzugsweise ist das weitere Polymer ein Polyolefin. Bevorzugte Polyolefine sind Polyethylen und Polypropylen.
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Das Polyetherimid, vorzugsweise in Form des Faservlieses, ist dabei vorzugsweise mit einer oder mehreren Schichten des weiteren Polymers, vorzugsweise des Polyolefins, das vorzugsweise gleichfalls als Faservlies vorliegt, beschichtet.
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Die Beschichtung des Polyetherimids mit dem weiteren Polymeren, vorzugsweise des Polyolefins, kann durch Verklebung, Laminierung, durch eine chemische Reaktion, durch Verschweißung oder durch eine mechanische Verbindung erzielt werden. Derartige Polymerverbunde sowie Verfahren zu ihrer Herstellung sind aus der
EP 1 852 926 bekannt.
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Vorzugsweise werden die Vliese aus Nanofasern oder aus technischen Gläsern der verwendeten Polymeren gefertigt, wodurch Vliese gebildet werden, die eine hohe Porosität unter Ausbildung geringer Porendurchmesser aufweisen.
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Vorzugsweise sind die Faserdurchmesser des Polyletherimid-Vlieses größer als die Faserdurchmesser des weiteren Polymer-Vlieses, vorzugsweise des Polyolefin-Vlieses.
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Vorzugsweise weist das aus Polyetherimid gefertigte Faservlies dann einen höheren Porendurchmesser auf als das Faservlies, das aus dem weiteren Polymeren gefertigt ist.
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Die Verwendung eines Polyolefins zusätzlich zum Polyetherimid gewährleistet eine erhöhte Sicherheit der elektrochemischen Zelle, da bei unerwünschter oder zu starker Erwärmung der Zelle sich die Poren des Polyolefins zusammenziehen und der Ladungstransport durch den Separatur hindurch reduziert bzw. beendet wird. Sollte sich die Temperatur der elektrochemischen Zelle soweit erhöhen, dass das Polyolefin zu schmelzen beginnt, wirkt das gegen Temperatureinwirkung sehr stabile Polyetherimid dem Zusammenschmelzen des Separators und damit einer unkontrollierten Zerstörung der elektrochemischen Zelle wirksam entgegen.
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Vorteilhaft ist der keramische Separatur aus einem biegsamen keramischen Kompositmaterial gebildet. Ein Kompositmaterial ist aus verschiedenen, miteinander fest verbundenen Materialien hergestellt. Ein solches Material kann auch als Verbundmaterial bezeichnet werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass dieses Kompositmaterial aus keramischen Materialien und aus polymeren Materialien gebildet ist. Es ist bekannt, ein Vlies aus PET mit einer keramischen Imprägnierung bzw. Auflage zu versehen. Solche Kompositmaterialien können Temperaturen von über 200°C (teilweise bis 700°C) standhalten.
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Vorteilhaft erstreckt sich eine Separatorschicht bzw. ein Separatur wenigstens bereichsweise über eine Begrenzungskante wenigstens einer insbesondere benachbarten Elektrode. Besonders bevorzugt erstreckt sich eine Separatorschicht bzw. ein Separatur über sämtliche Begrenzungskanten insbesondere benachbarter Elektroden hinaus. So werden auch elektrische Ströme zwischen den Kanten von Elektroden eines Elektrodenwickels verringert.
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Zur Herstellung der elektrochemischen Zelle der Erfindung können Verfahren verwendet werden, die prinzipiell bekannt sind, etwa beispielsweise die Verfahren, die beschrieben sind in
"Handbook of Batteries", Third Edition, McGraw-Hill, Editors: D. Linden, T. B. Reddy, 35.7.1.
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In einer Ausführungsform wird die Separatorschicht direkt auf der negativen oder der positiven Elektrode oder der negativen und der positiven Elektrode ausgebildet.
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Vorzugsweise wird die anorganische Substanz des Separators als Paste oder Dispersion direkt auf die negative Elektrode und/oder die positive Elektrode aufgetragen. Durch Coextrusion entsteht dann ein Laminatverbund. Für die vorliegende Erfindung wird dabei eine Pastenextrusion besonders bevorzugt.
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Der Laminatverbund umfasst dann eine Elektrode und den Separator bzw. die beiden Elektroden und den dazwischen liegenden Separator.
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Nach der Extrusion kann der entstandene Verbund nach den üblichen Verfahren getrocknet bzw. gesintert werden, falls erforderlich.
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Es ist auch möglich, die anodische Elektrode und die kathodische Elektrode sowie die Schicht der anorganischen Substanz, also den Separator, getrennt voneinander herzustellen. Die anorganische Substanz beziehungsweise der keramische Werkstoff liegt/liegen dann vorzugsweise in Form einer Folie vor. Die getrennt voneinander hergestellten Elektroden und der Separator werden dann kontinuierlich und getrennt einer Prozessoreinheit zugeführt, wobei die zusammengeführte negative Elektrode mit dem Separator und der positiven Elektrode zu einem Zellenverbund laminiert werden. Die Prozessoreinheit umfasst oder besteht vorzugsweise aus Kaschierwalzen. Ein derartiges Verfahren ist aus der
WO 01/82403 bekannt.
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Beispiele
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Im Folgenden ist die Herstellung einer erfindungsgemäßen elektrochemischen Zelle, umfassend die beiden Elektroden, insbesondere hier die kathodische Elektrode und den Separator in einem Elektrolyten mit Umhausung, beschreiben.
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Erfindungsgemäß kann aufgrund der erhöhten thermischen Stabilität und Alterungsbeständigkeit der kathodischen Elektrode eine deutlich geringere Separatordicke gewählt werden (als bei alleiniger Verwendung von Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid für die kathodische Elektrode) und somit insgesamt eine höhere Energie- und Leistungsdichte erzielt werden.
- a) Aus Dimethylformamid werden elektrostatisch Polyetherimid-Fasern mit einem mittleren Faserdurchmesser von ca. 2 μm gesponnen und diese zu einem Faservlies verarbeitet, das eine Dicke von ca. 15 μm aufweist.
- b) 25 Gew.-Teile LiPF6 und 20 Gew.-Teile Ethylencarbonat, 10 Gew.-Teile Propylencarbonat oder EMC, 25 Gew.-Teile Magnesiumoxid und 5 g Kynar 2801®, ein Bindemittel, werden miteinander vermischt und in einem Disperser solange dispergiert, bis eine homogene Dispersion entstanden ist.
- c) Eine unter b) hergestellte Dispersion wird auf das unter a) hergestellte Vlies aufgetragen, so dass die aufgetragene Schicht ungefähr eine Stärke von 20 μm aufweist (Separator).
- d) Auf eine Aluminium-Folie der Stärke 18 μm wird mittels eines Extruders eine Masse eines Gemischs aus 75 Gew.-Teilen MCMB 25/28® (Mesocarbonmicrobeads (Osaka Gas Chemicals), 10 Gew.-Teilen Lithiumoxalatoborat, 8 Gew.-Teilen Kynar 2801® und 7 Gew.-Teilen Propylencarbonat aufgetragen, wobei eine Schichtstärke der aufgetragenen Schicht von ca. 20 bis 40 μm resultiert (anodische Elektrode).
- e) Auf eine Aluminium-Folie der Stärke 18 μm wird eine Paste eines Gemischs aus 50 Gew.-Teilen Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Mischoxid (NMC) in Schichtstruktur, 30 Gew.-Teilen Lithium-Mangan-Oxid (LMO) in Spinellstruktur, 10 Gew.-Teilen Kynar 2801® und 10 Gew.-Teilen Propylencarbonat aufgetragen (kathodische Elektrode).
- f) Die nach c), d) und e) hergestellten Lagen werden auf eine Wickelmaschine gewickelt, so dass das Produkt nach c) zwischen die Beschichtungen der Produkte nach d) und e) zu liegen kommt, wobei das Polyetherimid-Vlies die Beschichtung des Produkts nach Beispiel e) kontaktiert. Die Metallfolien werden mit Ableitern versehen und das System in eine Schrumpffolie eingehaust.
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Allgemein gilt für die Herstellung der kathodischen Elektrode Folgendes:
Der Gesamtgehalt NMC/LMO beträgt LMO 86 bis 93%, letzteres in Reduktion der übrigen Bestandteile im Verhältnis und bevorzugt bei hochdynamischen Zellen.
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Bei der Extrusion kann als Fliesshilfsmittel einer der Bestandteile des Elektrolyten benutzt werden, aber auch ein Gemisch, beispielsweise EC/EMC 3:1.
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Bevorzugt ist dabei die Verarbeitung in Knetern, die inert quasi wasserfrei, TP-65 grd. TP und tiefer geführt oder beaufschlagt werden.
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Erfindungsgemäß vorteilhaft ist die Herstellung der Elektroden oder des Zelllamintas durch Pastenextrusion. In einen Pastenextruder (beispielsweise Common Tec), der nach dem Prinzip der Kolbenstrangpresse arbeitet, werden die Aktivmaterialien eindosiert, eingesetzt und dann durch eine Düse ausgepresst. Das noch Gleitmittel enthaltende Extrudat wird in einer Trockenzone von Gleitmittel befreit und anschließend gesintert und/oder kalandriert. Hierdurch wird erreicht, dass der Abrieb minimiert wird, was zu einer erhöhten Lebensdauer der Aggregate und der Zellen beiträgt. Es wird Energie eingespart, da bei Raumtemperatur extrudiert werden kann und eine aufwändige, kontrolliert homogene Beheizung entfällt. Auch die Geruchsbelastung durch Weichmacherdämpfe am Extruder wird minimiert.
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Bevorzugt werden in der Pastenextrusion per Mikroinjektion Stoffe wie Radikalfänger oder ionische Flüssigkeiten einextrudiert, die eine verlängerte Lebensdauer der Zellen bewirken, beispielsweise durch Injektion über eine Fläche/Masse extrudierter Bestandteile in Höhe der beschriebenen Zuschlagsstoffe oder Stabilisatoren, bzw. von Additiven wie Vinylencarbonat oder Brandhemmer, wie firesorb, auch als Nanometer-Strukturmaterial in Mikrokapseln, deren Einkapselung aus polymeren Stoffen wie Stoba bestehen kann, die insbesondere nur bei überhöhter Temperatur heraus diffundieren und die Elektrode benetzen oder ionisch abdichten.
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In einem weiteren beispielhaften Ansatz mit dem Ziel, eine Zelle für den 10C-Lade- und 20C-Entladebetrieb zu schaffen, wurden Kollektorbändern in Kupfer und Aluminium von 30 bzw. 20 μm ausgewählt, die gleichzeitig die Zelle und das Elektrodenmaterial besser kühlen, welche dadurch entsprechend stromtragfähig sind. Auf die Kollektorbinder wurden Elektroden im Dickenbereich Kathode 55 bis 125 μm und Anode 18 bis 80 μm nach Kalandrieren hergestellt. Die oberen Elektroden im oberen Bereich der genannten Dicken wurden zu ”high energy”-Zellen verbaut, umgekehrt die dünnen Elektroden zu ”high power”-Zellen. Injiziert wurden die o. a. Stabilisatoren und Leitfähigkeitszusätze nach Rezepturanteil von je 3% maximal.
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Die Anode ist im Rahmen der vorliegenden Beispile vorteilhaft ein Graphitsystem aus einem ”soft carbon” beschichtet mit einem ”hard carbon”, wobei ”hard carbon” nur bis zu 15% vorliegt.
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Die Kathode ist ausgelegt für großformatige Stapelzellen, d. h. insbesondere als oder in Pattern-Form beschichtet. Die daraus entstanden Zellen zeigen auch in der ”high energy”-Ausführung eine hohe Belastbarkeit dauerhaft bis 10C, sind alterungsresistent und verfügen über hervorragende Zykleneigenschaften > 5.000 Vollzyklen (80%). Manipulierter Eintrag einer Kupferfluse oder eines Spans wurden durch die Polymere, die eininjiziert wurden, umhüllt und konnten so keinen sektoralen ”hot spot” ausbilden. Die ”high-power”-Ausführung ist äußerst zyklenstabil und belastbar, über > 20C hinaus.
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Bezüglich des Elektrolyten konnte gezeigt werden, dass es hier ausreichend ist, einfache Mischungen wie EC/EMC 1:3 mit einem Additiv wie VC oder ”redox shuttle” (ohne weitere, z. T. umweltschädlich wirkende, bedenkliche Additive) einzusetzen, da die Additivwirkung über die Mikroinjektion in der Elektrode gegeben ist. Dadurch wird der Elektrolyt umweltfreundlicher und billiger und es konnte ein sehr gutes Resultat in Übererfüllung des Kaltstartstromes (”cold cranking test”) nachgewiesen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2005/056480 [0025]
- WO 2009/011157 [0031]
- US 6558844 [0031]
- US 6183718 [0031]
- EP 816292 [0031]
- EP 1783852 [0038, 0062]
- WO 99/62620 [0060]
- DE 19501271 A1 [0073]
- EP 0926201 [0074]
- EP 1852926 [0078]
- WO 01/82403 [0090]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- T. Ohzuku et al., Chem. Letters 30 2001, Seiten 642 bis 643 [0025]
- Kapitel 12 von ”Lithium Batteries”, herausgegeben von Nazri/Pistoia (ISBN: 978-1-4020-7628-2) [0030]
- ”Handbook of Batteries”, Third Edition, McGraw-Hill, Editors: D. Linden, T. B. Reddy, 35.7.1 [0085]