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Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Frischwasserversorgung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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In Campingfahrzeugen, Reisemobilen oder ähnlichen Fahrzeugen sind in der Regel einige Zapfstellen vorgesehen, die mit Frischwasser versorgt werden müssen. Diese Zapfstellen, wie Spülenarmatur, Waschbeckenarmatur, Duscharmatur usw. werden dabei im allgemeinen aus dem Frischwassertank mittels der elektrischen Pumpe versorgt, wobei zur Erzeugung von Warmwasser ein Wassererhitzer, wie Boiler, Durchlauferhitzer o. dgl. zwischen dem Frischwassertank und den Zapfstellen vorgesehen ist.
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Die bekannten Einrichtungen zur Frischwasserversorgung haben sämtlich den Nachteil, dass die Frischwassertanks, deren Volumen allgemein begrenzt ist, bei einer Belegung des jeweiligen Fahrzeugs mit vielen Personen relativ oft aufgefüllt werden müssen.
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Während eines längeren Aufenthalts auf einem Campingplatz o. dgl. wäre eine Einrichtung zur Frischwasserversorgung sinnvoll, bei der das jeweilige Fahrzeug bzw. der jeweilige Wagen dauerhaft an einen Wasseranschluss angeschlossen wäre. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass durch den dauerhaft anstehenden Wasserdruck bei eventuellen Beschädigungen bzw. Undichtigkeiten im Leitungssystem es zu einem unkontrollierten Austreten von Wasser und dadurch zu starken Beschädigungen des gesamten Fahrzeugs bzw. Wagens kommen kann.
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In der gattungsbildenden
GB 2 270 711 A ist ein Wasser-Versorgungssystem für eine mobile Wohneinheit beschrieben, das einen ersten Wasserversorgungsstrang umfasst, um Wasser von einem Wasservorratsbehälter, der in der mobilen Wohneinheit angeordnet ist, zu einem oder mehreren Auslaufvorrichtungen, die ebenfalls in der mobilen Wohneinheit angeordnet sind, zu leiten. Ferner umfasst das Wasser-Versorgungssystem einen zweiten Wasserversorgungsstrang, der sich zwischen einem entfernten Ende, das mit einer von der Wohneinheit entfernten Hauptwasserversorgung verbindbar ist, zu einem naheliegenden, mit dem ersten Wasserversorgungsstrang kommunizierenden Ende erstreckt und an der Anschlussstelle angeschlossen ist. Dabei sind Ventileinrichtungen vorgesehen, die einen Wasserfluss in der Anschlussstelle von jedem des ersten und zweiten Wasserversorgungsstrangs nur in einer einzigen entsprechenden Richtung zu ermöglichen.
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Die
DE 34 10 557 C2 beschreibt eine Füllvorrichtung für einen in Wohnfahrzeuge, beispielsweise Campingwagen oder Reisemobile, für die Wasserversorgung eingebauten Tank, der einen von der Außenseite des Fahrzeugs zugänglichen Einfüllstutzen mit einem, z. B. abschließbaren Deckelverschluss aufweist, mit einem durch eine elektrische Druckpumpe beaufschlagten Wasserentnahmesystem in Verbindung steht und mit einer elektrischen und/oder elektronischen Wasserstands-Kontrolleinrichtung versehen ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der angegebenen Gattung zu schaffen, mit der ein dauerhafter Anschluss bei längeren Aufenthalten an ein vorhandenes Versorgungssystem möglich ist, wobei ein Nachfüllen des Frischwassertanks nicht unbedingt erforderlich ist und zudem Beschädigungen durch unkontrolliertes Austreten von Wasser an dem jeweiligen Fahrzeug bzw. Wagen weitestgehend ausgeschlossen sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einrichtung mit den Kennzeichnungsmerkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die Vorrichtung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass durch das Magnetventil zwischen Füllstutzen und dem Frischwassertank bzw. dem weiteren Leitungsrohr zu den Zapfstellen die Leitungsrohre innerhalb des jeweiligen Fahrzeugs bzw. Wagens in Zapfpausen nicht mit Druck beaufschlagt werden, da das Magnetventil im spannungslosen Zustand geschlossen ist. Vorzugsweise ist dazu das Magnetventil direkt an bzw. hinter dem Füllstutzen vorgesehen.
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Durch die Umschalteinrichtung wird der jeweilige Wasserversorger (Frischwassertank bzw. elektrische Pumpe oder externe Versorgungsleitung) ausgewählt, wobei durch das Betätigen der jeweiligen Armatur an den unterschiedlichen Zapfstellen innerhalb des Fahrzeugs bzw. Wagens entweder die elektrische Pumpe eingeschaltet oder das Magnetventil geöffnet wird. Die zusätzlichen Absperrhähne, die zudem einen elektrischen Drehantrieb aufweisen können, sorgen dafür, dass unbeabsichtigt entweder kein Wasser in das Leitungsrohr zu dem Füllstutzen oder kein Wasser in den Frischwassertank gelangen kann.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der schematischen Zeichnung.
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Die in der einzigen Figur dargestellte Einrichtung 1 zur Frischwasserversorgung in Campingfahrzeugen, Reisemobilen oder ähnlichen Fahrzeugen, besteht im wesentlichen aus einem über einen von der Außenseite des jeweiligen Fahrzeugs zugänglichen Füllstutzen 2, der über ein erstes Leitungsrohr 3 mit einem sich im Inneren des jeweiligen Fahrzeugs vorgesehenen Frischwassertank 4 verbunden ist.
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Aus dem Frischwassertank 4 wird das Frischwasser mittels einer elektrischen Pumpe 5 den jeweiligen Zapfstellen 6 zugeführt. Dazu ist ein zu den Zapfstellen 6 führendes weiteres Leitungsrohr 7 mit dem ersten Leitungsrohr 3 verbunden. In dem ersten Leitungsrohr 3 ist zwischen dem Füllstutzen 2 und dem Frischwassertank 4 bzw. zwischen dem Füllstutzen (2) und der zwischen dem Füllstützen (2) und dem Frischwassertank (4) vorgesehenen Verbindungsstelle des weiteren Leitungsrohres (7) ein Magnetventil (8) angeordnet, das vorzugsweise direkt an bzw. hinter dem Füllstutzen 2 vorgesehen ist. Über eine Umschalteinrichtung 9 ist entweder das Magnetventil 8, das im spannungslosen Zustand geschlossen ist, oder die elektrische Pumpe 5 mit einer elektrischen Spannung beaufschlagbar.
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In dem ersten Leitungsrohr 3 ist zwischen dem Magnetventil 8 und dem weiteren Leitungsrohr 7 ein erster Absperrhahn 10 sowie zwischen dem Frischwassertank 4 und dem weiteren Leitungsrohr 7 ein zweiter Absperrhahn 11 vorgesehen. Die Absperrhähne 10, 11 sind vorzugsweise als Kugelhähne ausgebildet, wobei diese bzw. die Absperrhähne 10, 11 einen elektrischen Drehantrieb aufweisen können.
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Ferner ist in dem ersten Leitungsrohr 3 zwischen dem Magnetventil 8 und dem ersten, vor dem weiteren Leitungsrohr 7 vorgesehenen Absperrhahn 10 ein Druckminderer 12 vorgesehen, mit dem der Druck innerhalb des jeweiligen Fahrzeugs bzw. Wagens gegenüber dem zur Verfügung gestellten Druck der externen Versorgungsleitung verringert werden kann.
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Für eine schnelle Verbindung mit der externen Versorgungsleitung ist an dem Füllstutzen 2 eine Schnellverschlusskupplung vorgesehen.
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Nachfolgend wird noch kurz die Arbeitsweise der Einrichtung beschrieben.
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Für die Fahrt mit dem jeweiligen Fahrzeug bzw. Wagen wird der Frischwassertank 4 über den Füllstutzen 2 bei geöffneten Absperrhähnen 10, 11 gefüllt, wobei mittels der Umschalteinrichtung 9 das Magnetventil 8 mit einer elektrischen Spannung beaufschlagt wird und dasselbe öffnet. Nach der vollständigen Füllung des Frischwassertanks 4 wird das Magnetventil 8 mittels der Umschalteinrichtung 9 geschlossen, wobei zudem der Absperrhahn 10 geschlossen wird. Bei relativ kurzen Aufenthalten während der Fahrt kann Frischwasser aus dem Frischwassertank 4 entnommen werden, wobei die elektrische Pumpe 5 durch das Betätigen der Armatur an den jeweiligen Zapfstellen 6 eingeschaltet wird und das Frischwasser zu den Zapfstellen 6 befördert.
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Bei längeren Aufenthalten wird eine externe Versorgungsleitung an den Füllstutzen 2 des jeweiligen Fahrzeugs bzw. Wagens angeschlossen. Die Umschalteinrichtung 9 sorgt dafür, dass durch das Betätigen der Armatur an den jeweiligen Zapfstellen nunmehr das Magnetventil 8 öffnet. Die elektrische Pumpe 5 bleibt dabei spannungsfrei, wobei das Absperrventil 10 geöffnet und das Absperrventil 11 geschlossen ist. Das Schließen und Öffnen der Absperrventile 10, 11 erfolgt entweder per Hand oder vorzugsweise durch den elektrischen Drehantrieb aufgrund der erhaltenen Signale automatisch durch die Umschalteinrichtung 9. Dadurch, dass das Absperrventil 10 geschlossen ist, kann ungewünscht kein Frischwasser in den Frischwassertank 4 gelangen. Auf dem Leitungssystem des jeweiligen Fahrzeugs bzw. Wagens steht wie bereits erwähnt kein Druck an, da das Magnetventil 8 im spannungslosen Zustand geschlossen ist.