DE102009048968A1 - Identifikationsset und Verfahren zur Identifikation eines Identifikationsetiketts - Google Patents
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Abstract
Identifikationsset umfassend mindestens ein Identifikationsetikett (1) mit mindestens zwei Kontaktstellen (10a bis 10n) zum elektrischen Kontaktieren und mit mindestens einer vorbestimmten elektrischen Verbindung (11a bis 11d) zwischen den Kontaktstellen (10a bis 10n); mindestens eine Messeinrichtung zur Bestimmung eines elektrischen Parameters, beispielsweise eines elektrischen Stroms und/oder einer elektrischen Spannung und/oder eines elektrischen Widerstands und/oder einer elektrischen Leitfähigkeit zwischen den Kontaktstellen (10a bis 10n) des Identifikationsetiketts (1); und mindestens eine Auswerteeinrichtung zum Vergleich der Messwerte der Messeinrichtung mit gespeicherten Informationen über die elektrischen Verbindungen (11a bis 11d) zur Identifikation des Identifikationsetiketts (1).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Identifikationsset, ein Identifikationsetikett, ein Verfahren zur Identifikation eines Identifikationsetiketts sowie eine Verwendung einer Leiterplatte.
- Identifikationsetiketten kommen beispielsweise zur Identifikation einer Ware beispielsweise eines Warenhauses, oder als Sicherheitsetiketten zum Einsatz. Diesbezüglich sind im Stand der Technik beispielsweise optische Identifikationseinrichtungen, wie Strichcodes oder Barcodes bekannt. Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Einwege-Pfand” sind außerdem Farbkodierungen bekannt.
- Alternativ werden Magnetstreifen, Hologramme, fluoreszierende Pigmente oder RFID-Chips eingesetzt (Radio Frequency Identifikation Chips). In diesem Zusammenhang wird insbesondere das Auslesen der optischen Identifikationseinrichtungen als aufwändig empfunden, was erhebliche Kosten verursacht. Auch die RFID-Technologie verursacht noch vergleichsweise hohe Kosten, so dass sie für Massenanwendungen nur eingeschränkt zum Einsatz kommen kann.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit zur Identifikation eines Identifikationsetiketts vorzuschlagen, wobei die Identifikation gegenüber dem Stand der Technik vergleichsweise unaufwändig und mit geringen Kosten verbunden durchführbar sein soll.
- Diese Aufgabe wird durch ein Identifikationsset gemäß Anspruch 1, ein Verfahren zur Identifikation eines Identifikationsetiketts nach Anspruch 9 sowie einer Verwendung einer Leiterplatte nach Anspruch 12 sowie ein Identifikationsetikett nach Anspruch 15 gelöst.
- Gemäß einem ersten Aspekt wird die Aufgabe gelöst durch ein Identifikationsset umfassend mindestens ein Identifikationsetikett mit mindestens zwei Kontaktstellen zum elektrischen Kontaktieren und mit einer vorbestimmten elektrischen Verbindung zwischen den Kontaktstellen, mindestens einer Messeinrichtung zur Bestimmung eines elektrischen Parameters, beispielsweise eines elektrischen Stroms und/oder einer Spannung und/oder eines Widerstands und/oder einer Leitfähigkeit zwischen den Kontaktstellen des Identifikationsetiketts und mindestens eine Auswerteeinrichtung zum Vergleich der Messwerte der Messeinrichtung mit gespeicherten Informationen über die elektrischen Verbindungen zur Identifikation des Identifikationsetiketts. Hierbei wird das Identifikationsetikett sowie die Messeinrichtung und Auswerteeinrichtung, insbesondere eine Einheit aus Messeinrichtung und Auswerteeinrichtung auch jeweils unabhängig beansprucht. Es ist vorteilhaft, wenn Identifikationsetikett oder Messeinrichtung oder Auswerteeinrichtung jeweils für sich im nachfolgenden Verfahren bzw. der nachfolgend beschriebenen Verwendung zum Einsatz kommen. Die Informationen über die elektrischen Verbindungen, insbesondere über ein Leitfähigkeitsmuster können durch eine Speichereinrichtung bereitgestellt werden, die vorzugsweise Bestandteil des Identifikationssets, insbesondere der Auswerteeinrichtung ist. Alternativ kann die Information auch extern gespeichert sein und beispielsweise über ein Netzwerk, wie dem Internet, bereitgestellt werden.
- Ein Kerngedanke der folgenden Erfindung liegt auch darin, dass die Identifizierung eines Identifikationsetiketts und damit eines zugeordneten Trägers des Etiketts durch eine entsprechende Messung von elektrischen Verbindungen realisierbar ist. Gegenüber dem vorerwähnten Verfahren sind sowohl die entsprechenden Identifikationsetiketten einfach in der Herstellung als auch die Messung der elektrischen Parameter. Auch die Auswertung ist verhältnismäßig einfach möglich.
- Vorzugsweise ist ein zweites Identifikationsetikett vorgesehen mit mindestens zwei Kontaktstellen und einer vorbestimmten elektrischen Verbindung zwischen den Kontaktstellen, wobei sich die elektrischen Verbindungen des ersten und zweiten Identifikationsetiketts voneinander in vorbestimmter Weise unterscheiden. Die „elektrische Verbindung” des zweiten Identifikationsetiketts kann sich auch dadurch gegenüber der elektrischen Verbindung des ersten Identifikationsetiketts unterscheiden, dass beim zweiten Identifikationsetikett zwischen den Kontaktstellen die leitende Verbindung unterbrochen ist. Vorzugsweise ist beim ersten oder zweiten Identifikationsetikett eine Vielzahl von elektrischen Verbindungen bzw. zugeordneten Kontaktstellen vorgesehen, beispielsweise mindestens zwei, vier, sechs, acht, zwanzig, einhundert oder mindestens zweihundert oder eintausend Kontaktstellen und/oder mindestens zwei, vier, sechs, acht, fünfzig, einhundert oder fünfhundert elektrische Verbindungen realisiert. Im Ergebnis kann dann mit derselben Mess- und Auswerteeinrichtung eine äußerst hohe Zahl von verschiedenen Identifikationsetiketten identifiziert werden.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Kontaktstellen des ersten und zweiten Identifikationsetiketts im Wesentlichen identisch angeordnet. Dadurch wird eine zuverlässige Vermessung des elektrischen Parameters erleichtert.
- Vorzugsweise ist mindestens eine vorbestimmte elektrische Verbindung ausschließlich auf dem ersten/zweiten Identifikationsetikett vorgesehen. Einer solchen Verbindung könnte dann beispielsweise die Mess- und Auswerteeinrichtung den insbesondere digitalen Wert 1 zuordnen, wohingegen der korrespondierenden elektrischen Verbindung auf dem jeweils anderen Identifikationsetikett der Wert 0 zugeordnet wird. Es wird somit eine Digitalisierung ermöglicht und insgesamt das Mess- und Auswerteverfahren erleichtert.
- In einer konkreten Ausführungsform unterscheiden sich die elektrischen Verbindungen bezüglich Ihrer Geometrie, insbesondere Länge und/oder Dicke. Dadurch ist auf einfache Art und Weise eine Variation der elektrischen Parameter, insbesondere des elektrischen Widerstandes und/oder der Leitfähigkeit möglich. Eine Messung und Auswertung kann auch alternativ analog erfolgen. Auch bezüglich dieser Ausführungsform ist jedoch eine digitale Auswertung bevorzugt; beispielsweise kann das Überschreiten eines vorbestimmten Widerstandes und/oder einer vorbestimmten Leitfähigkeit einem Wert 1 zugeordnet werden, wohingegen ein Nichtüberschreiten bzw. Darunterbleiben dem Wert 0 zugeordnet wird.
- Vorzugsweise ist die Messeinrichtung derart ausgebildet, dass eine Zwei-Punkt- und/oder Vier-Punkt-Widerstandsmessung durchführbar ist. Dies ist eine besonders einfache Möglichkeit zur Messung/Auswertung des Identifikationsetiketts.
- Vorzugsweise sind die elektrischen Verbindungen mindestens teilweise aus Polymer ausgebildet und/oder ist mindestens ein Identifikationsetikett mindestens teilweise als Polymerleiterplatte ausgebildet. Polymerleiterplatten sind besonders einfach in der Herstellung und können mit dem in der
DE 101 40 666 A1 beschriebenen Verfahren, das hiermit durch expliziten Verweis auf dieDE 101 40 666 A1 in die vorliegende Beschreibung aufgenommen wird, auch mit sehr hoher Auflösung der jeweiligen elektrischen Verbindung hergestellt werden. - Vorzugsweise ist das Polymer mit Metall beschichtet. So hat die Anmelderin Verfahren entwickelt, die es ermöglichen, Metallstrukturen mit sehr hoher Auflösung herzustellen. Insbesondere kann das Metall durch Galvanisieren auf das Polymer aufgebracht werden. Dadurch können äußerst kleine Identifikationsetiketten mit hoher Variabilität erzeugt werden.
- Gemäß einem unabhängigen Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch ein Verfahren gelöst zur Identifikation eines Identifikationsetiketts, wobei insbesondere das beschriebene Identifikationsetikett verwendet werden kann, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
- – Bereitstellen mindestens eines Identifikationsetiketts mit mindestens zwei Kontaktstellen zum elektrischen Kontaktieren und mit einer vorbestimmten elektrischen Verbindung zwischen den Kontaktstellen;
- – Messen eines elektrischen Parameters, beispielsweise elektrischen Stroms und/oder Spannung und/oder Widerstände und/oder Leitfähigkeit, zwischen den Kontaktstellen;
- – Vergleich der Messwerte mit gespeicherten Informationen über das Identifikationsetikett bezüglich der Ausbildung der elektrischen Verbindungen.
- Bezüglich der Vorteile wird auf die Beschreibung des Identifikationssets verwiesen.
- Vorzugsweise wird eine Zwei-Punkt- und/oder Vier-Punkt-Widerstandsmessung zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes der mindestens einen elektrischen Verbindung durchgeführt.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung wird das Identifikationsetikett folgendermaßen hergestellt:
- – Bereitstellen einer Elektrode, die Bereiche einer vorgegebenen Struktur mit gegenüber den übrigen Bereichen erhöhter Leitfähigkeit hat;
- – Kontaktieren der Elektrode mindestens bereichsweise mit einem Elektrolyten enthaltend mindestens eine niedermolekulare Verbindung, vorzugsweise mindestens ein Monomer und/oder Dimer und Erzeugen eines Stromflusses über die Elektrode durch den Elektrolyten derart, dass oberhalb der leitfähigen Bereiche eine leitfähige Polymerschicht mit der vorgegebenen Struktur gebildet wird.
- Mit einem derartigen Verfahren kann eine Polymerschicht mit äußerst feinen Polymerstrukturen hergestellt werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn auf die leitfähige Polymerschicht noch, insbesondere mittels Galvanisieren, eine Metallschicht aufgetragen wird, die dann auch vergleichsweise feine Strukturen aufweist.
- Gemäß einem unabhängigen Aspekt wird die Aufgabe gelöst durch die Verwendung einer Leiterplatte mit mindestens zwei Kontaktstellen zum elektrischen Kontakt und einer vorbestimmten elektrischen Verbindung zwischen den Kontaktstellen als Identifikationsetikett. Vorzugsweise ist die Leiterplatte eine Polymerleiterplatte. Insbesondere kann die Polymerleiterplatte wie folgt hergestellt sein:
- – Bereitstellen einer Elektrode, die Bereiche einer vorgegebenen Struktur mit gegenüber den übrigen Bereichen erhöhter Leitfähigkeit hat;
- – Kontaktieren der Elektrode mindestens bereichsweise mit einem Elektrolyten enthaltend mindestens eine niedermolekulare Verbindung, vorzugsweise mindestens ein Monomer und/oder Dimer und Erzeugen eines Stromflusses über die Elektrode durch den Elektrolyten derart, dass oberhalb der leitfähigen Bereiche eine leitfähige Polymerschicht mit der vorgegebenen Struktur gebildet wird.
- Gemäß einem unabhängigen Aspekt wird die Aufgabe gelöst durch ein Identifikationsetikett, vorzugsweise als Bestandteil des vorbeschriebenen Identifikationssets bzw. des Verfahrens, zur Verwendung als Identifikationsetikett. In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Leiterplatte ein Festhaltemittel zum Fixieren an einem zu identifizierenden Objekt umfassen oder an dem zu identifizierenden Objekt fixiert sein, insbesondere ein Klebemittel zum Aufkleben auf das zu identifizierende Objekt umfassen oder auf dem zu identifizierenden Objekt aufgeklebt sein.
- Weitere Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Nachfolgend wird die Erfindung auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden.
- Hierbei zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung eines Identifikationsetiketts; -
2 eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform des Identifikationsetiketts; -
3 eine Messanordnung zur Zwei-Punkt-Widerstandsmessung; und -
4 eine Messanordnung zur Vier-Punkt-Widerstandsmessung. - In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleichwirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
-
1 zeigt eine schematische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines Identifikationsetiketts1 mit 14 Kontaktstellen10a bis10n . Die Kontaktstellen10a und10d sind über eine elektrische Verbindung11a verbunden. Die Kontaktstellen10c und10b sind über eine elektrische Verbindung11b verbunden. Auch zwischen den Kontaktstellen10e bis10n können beliebige Verbindungen (nicht gezeigt) realisiert sein. Dabei kann eine einzige Kontaktstelle mit zwei oder mehr Kontaktstellen elektrisch verbunden sein. Die jeweiligen elektrischen Verbindungen können gleich aufgebaut sein oder sich unterscheiden, wie die elektrischen Verbindungen11a und11b . Die Verbindungen11a und11b unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Geometrie, insbesondere ihrer Anordnung und Verbindungsleitungslänge. Die elektrischen Verbindungen können sich auch hinsichtlich ihrer Dicke unterscheiden. Auch können die elektrischen Verbindungen flächig ausgebildet sein und mehrere, beispielsweise je vier Verbindungen10a bis10n elektrisch leitend verbinden. - In
2 ist eine alternative Ausführungsform des Identifikationsetiketts1 gezeigt. Hier sind die Kontaktstellen10a und10b über eine elektrische Verbindung11c verbunden. Die elektrischen Kontaktstellen10g und10h sind über eine elektrische Verbindung11d verbunden. Die Kontaktstellen10c und10d sind nicht elektrisch leitend verbunden, genauso wie die Kontaktstellen10e und10f . Bei dieser Ausführungsform ist eine digitalisierte Messung besonders zu bevorzugen. Beispielsweise kann die Messung eines elektrischen Parameters zwischen den Kontaktstellen10a und10b bzw.10g und10h jeweils dem Wert 1 zugeordnet werden, wohingegen eine Messung zwischen den Kontaktstellen10c und10d sowie10e und10f jeweils dem Wert 0 zugeordnet werden kann. Bei einer Ausführungsform gemäß2 können beispielsweise 128 verschiedene Identifikationsetiketten hergestellt werden, deren Verschiedenartigkeit durch Messung eines elektrischen Parameters zwischen je zwei Kontaktstellen (beispielsweise den Kontaktstellen10a und10b ) ermöglicht wird. Vorzugsweise kann die Ausbildung der elektrischen Verbindungen zwischen den Kontaktstellen gemäß2 mit der Ausbildung gemäß1 kombiniert werden. - Bei einer variablen Ausgestaltung der Geometrie der elektrischen Verbindungen und insbesondere einer analogen Messung, kann mit verhältnismäßig wenigen Kontaktstellen und elektrischen Verbindungen eine äußerst hohe Zahl von Identifikationsetiketten vordefiniert und gemessen bzw. erkannt werden.
- Gemäß
3 ist vorzugsweise vorgesehen, dass mittels einer Zwei-Punkt-Messung ein Widerstand zwischen den Kontaktstellen (in3 die Kontaktstellen10a und10b ) gemessen wird. Alternativ ist analog gemäß4 eine Widerstandsmessung in Vier-Punkt-Anordnung möglich, wobei insbesondere der spezifische Widerstand der Fläche zwischen mehreren Kontaktstellen – gemäß4 konkret den Kontaktstellen10a bis10d – über eine Spannungsmessung zwischen den Kontaktstellen10c und10d , eine Spannungsmessung zwischen den Kontaktstellen10d und10a sowie eine Strommessung zwischen den Kontaktstellen10a und10b und eine Strommessung zwischen den Kontaktstellen10b und10c bestimmt werden kann. - Sofern auf der Oberfläche vier Kontaktstellen vorgesehen sind, lässt sich der spezifische Widerstand entweder nach der einfachen Vier-Punkt-Messung über die Gleichungen
undρ⎕ = π·U / ln·2·I
wobei giltρ = d·ρ⎕
oder nach der van-der-Pauw-Meßmethode nach den Gleichungen wobei und wobei Bestimmen,exp(– πd / ρ·RAB,CD) + exp(– πd / ρ·RBC,DA) = 1
wobei UCD die Spannung zwischen den Kontaktstellen10c und10d ist; UDA die Spannung zwischen den Kontaktstellen10d und10a ; IAB ist die Stromstärke zwischen den Kontaktstellen10a und10b ; IBC ist die Stromstärke zwischen den Kontaktstellen10b und10c ; ρ ist der spezifische Widerstand der Fläche, die von den Kontaktstellen10a bis10d eingegrenzt wird; d ist die Schichtdicke der Fläche. - Eine Kodierung entspricht bei Messung mehrerer Widerstände zwischen den jeweiligen Kontaktstellen einer Funktion der Widerstände:
Kodierung = Funktion von (R1, R2, R3, ... Ri, ... Rn). - Die gemäß
3 ,4 oder mittels einer weiteren Messanordnung gemessenen Widerstände Ri werden in einer Auswerteeinheit mit gespeicherten Datensätzen verglichen, um derart die Identifikation des Identifikationsetiketts zu bestimmen. Dazu kann die Auswerteeinheit ein elektronisches Speichermittel, beispielsweise einen Magnetspeicher oder einen Chip, beispielsweise eine Chipkarte umfassen. Es kann eine Warneinrichtung vorhanden sein, für den Fall, dass die Auswerteeinrichtung die Identifikation nicht bestimmen kann, beispielsweise eine Warnleuchte oder ein akustisches Warnsignal. - Das Identifikationsetikett
1 ist vorzugsweise als Polymerleiterplatte ausgebildet. Beispielsweise kann die Polymerleiterplatte, wie in derDE 101 40 666 A1 beschrieben, hergestellt werden. - Das Identifikationsset bzw. Identifikationsetikett ist insbesondere für Produktetiketten, Banknoten, Ausweise, Tickets, Gutscheine, Zertifikate und Urkunden geeignet.
- An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich allein gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details, als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Identifikationsetikett
- 10a bis 10n
- Kontaktstellen
- 11a bis 11d
- Elektrische Verbindungen
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10140666 A1 [0013, 0013, 0037]
Claims (16)
- Identifikationsset umfassend: – mindestens ein Identifikationsetikett (
1 ) mit mindestens zwei Kontaktstellen (10a bis10n ) zum elektrischen Kontaktieren und mit mindestens einer vorbestimmten elektrischen Verbindung (11a bis11d ) zwischen den Kontaktstellen (10a bis10n ); – mindestens eine Messeinrichtung zur Bestimmung eines elektrischen Parameters, beispielsweise eines elektrischen Stroms und/oder einer elektrischen Spannung und/oder eines elektrischen Widerstands und/oder einer elektrischen Leitfähigkeit zwischen den Kontaktstellen (10a bis10n ) des Identifikationsetiketts (1 ); und – mindestens eine Auswerteeinrichtung zum Vergleich der Messwerte der Messeinrichtung mit gespeicherten Informationen über die elektrischen Verbindungen (11a bis11d ) zur Identifikation des Identifikationsetiketts (1 ). - Identifikationsset nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein zweites Identifikationsetikett (
1 ) mit mindestens zwei Kontaktstellen (10a bis10n ) und mindestens einer vorbestimmten elektrischen Verbindung (11a bis11d ) zwischen den Kontaktstellen, wobei sich vorzugsweise die elektrischen Verbindungen (11a bis11d ) des ersten und zweiten Identifikationsetiketts (1 ) voneinander auf vorbestimmte Weise unterscheiden. - Identifikationsmerkmal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktstellen (
10a bis10n ) des ersten und zweiten Identifikationsetiketts (1 ) im Wesentlichen identisch angeordnet sind und/oder konfiguriert sind. - Identifikationsset nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine vorbestimmte elektrische Verbindung (
11a bis11d ) ausschließlich auf dem ersten oder zweiten Identifikationsetikett vorgesehen ist. - Identifikationsset nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die elektrischen Verbindungen (
11a bis11d ) bezüglich ihrer Geometrie, insbesondere Länge und/oder Dicke unterscheiden. - Identifikationsset nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung derart ausgebildet ist, dass eine Zwei-Punkt- und/oder Vier-Punkt-Widerstandsmessung durchführbar ist.
- Identifikationsset nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Verbindungen (
11a bis11d ) mindestens teilweise aus Polymer bestehen und/oder mindestens ein Identifikationsetikett (1 ) mindestens teilweise als Polymerleiterplatte ausgebildet ist. - Identifikationsset nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer mit Metall beschichtet ist.
- Verfahren zur Identifikation eines Identifikationsetiketts (
1 ), insbesondere unter Verwendung des Identifikationssets nach einem der Anspruch 1 bis 8, umfassend die Schritte: – Bereitstellen mindestens eines Identifikationsetiketts (1 ) mit mindestens zwei Kontaktstellen (10a bis10n ) zum elektrischen Kontaktieren und mit mindestens einer vorbestimmten elektrischen Verbindung (11a bis11d ) zwischen den Kontaktstellen; – Messen eines elektrischen Parameters, beispielsweise eines elektrischen Stroms und/oder einer elektrischen Spannung und/oder eines elektrischen Widerstands und/oder einer elektrischen Leitfähigkeit, zwischen den Kontaktstellen (10a bis10n ); und – Vergleich der Messwerte mit gespeicherten Informationen über das Identifikationsetikett bezüglich der Ausbildung der elektrischen Verbindungen (11a bis11d ). - Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zwei-Punkt- und/oder Vier-Punkt-Widerstandsmessung zur Bestimmung des elektrischen Widerstands der mindestens einen Verbindung (
11a bis11d ) durchgeführt wird. - Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Identifikationsetikett folgendermaßen hergestellt wird: – Bereitstellen einer Elektrode, die Bereiche einer vorgegebenen Struktur mit gegenüber den übrigen Bereichen erhöhter Leitfähigkeit hat; und – Kontaktieren der Elektrode mindestens bereichsweise mit einem Elektrolyten enthaltend mindestens eine niedermolekulare Verbindung, vorzugsweise mindestens ein Monomer und/oder Dimer und Erzeugen eines Stromflusses über die Elektrode durch den Elektrolyten derart, dass oberhalb der leitfähigen Bereiche eine leitfähige Polymerschicht mit der vorgegebenen Struktur gebildet wird.
- Verwendung, insbesondere unter Einsatz eines Identifikationssets (
1 ) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 und/oder des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, einer Leiterplatte mit mindestens zwei Kontaktstellen (10a bis10n ) zum elektrischen Kontakt und mindestens einer vorbestimmten elektrischen Verbindung (11a bis11d ) zwischen den Kontaktstellen (10a bis10n ) als Identifikationsetikett. - Verwendung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte eine Polymerleiterplatte ist.
- Verwendung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerleiterplatte wie folgt hergestellt wird: – Bereitstellen einer Elektrode, die Bereiche einer vorgegebenen Struktur mit gegenüber den übrigen Bereichen erhöhter Leitfähigkeit hat; und – Kontaktieren der Elektrode mindestens bereichsweise mit einem Elektrolyten enthaltend mindestens eine niedermolekulare Verbindung, vorzugsweise mindestens ein Monomer und/oder Dimer und Erzeugen eines Stromflusses über die Elektrode durch den Elektrolyten derart, dass oberhalb der leitfähigen Bereiche eine leitfähige Polymerschicht mit der vorgegebenen Struktur gebildet wird.
- Leiterplatte, insbesondere Polymerleiterplatte, vorzugsweise als Bestandteil des Identifikationssets nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und/oder des Verfahrens nach einem der Ansprüche 9 bis 11 und/oder der Verwendung nach Anspruch 12 oder 13, zur Verwendung als Identifikationsetikett.
- Leiterplatte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte ein Festhaltemittel zum Fixieren an einem zu identifizierenden Objekt umfasst oder an dem zu identifizierenden Objekt fixiert ist, insbesondere ein Klebemittel zum Aufkleben auf das zu identifizierende Objekt umfasst oder auf dem zu identifizierenden Objekt aufgeklebt ist.
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| DE10140666A1 (de) | 2001-08-24 | 2003-03-13 | Univ Braunschweig Tech | Verfahren und Anordnung zur Herstellung eines leitfähigen strukturierten Polymerfilms |
Also Published As
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