Die Erfindung bezieht sich auf einen Türblattrohling zum
Anfertigen von Türflügeln insbes. für Gebäudeaußentüren gemäß
Oberbegriff Patentanspruch 1.
Weiterhin bezieht sich die Erfindung auch auf ein Baukasten
system entsprechend Oberbegriff Patentanspruch 4.
Bei der Erneuerung von Türflügeln insbes. auch bei Gebäude
außentüren besteht vielfach der Wunsch, zur Reduzierung der
Kosten, des Arbeitsaufwandes sowie zur Vermeidung anderer,
mit größeren Umbaumaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten
(Staub- und Schmutzanfall, usw.) den an der Tür vorhandenen
Türrahmen zu belassen, wodurch es zwangsläufig notwendig ist,
die zu erneuernden Türflügel an diesen Türrahmen anzupassen.
Hierbei ergeben sich die unterschiedlichsten, vor allem auch
von den durch die Richtbaumaße für Gebäudetüren vorgegebenen
Normgrößen abweichenden Größen für die zu erneuernden
Türflügel, was an sich bei der Herstellung solcher Türflügel
aus Türblattrohlingen, die lediglich aus Holz gefertigt sind,
keine besonderen Schwierigkeiten bereitet. Derartige,
ausschließlich aus Holz gefertigte Türblattrohlinge haben
jedoch den Nachteil, daß die aus ihnen hergestellten Türblät
ter für Gebäudeaußentüren weniger geeignet sind, da sich
derartige Türblätter durch die in der Regel unterschiedlichen
Temperatur- und Feuchtigkeitswerte, die an der Türinnenseite
und Türaußenseite herrschen, im Laufe der Zeit stark verzie
hen.
Es wurden daher auch bereits Türblätter und insbesondere
solche für Gebäudeaußentüren vorgeschlagen, die in ihrem
Inneren bzw. Kern, d.h. zwischen der Türaußenfläche und der
Türinnenfläche einen ein Verziehen bzw. Verwerfen des
Türblattes verhindernden Stahlrahmen aufweisen.
Bisher war es allerdings nicht möglich, derartige Türblätter
aus vorgefertigten Türblattrohlingen in den jeweils unter
schiedlichen und vor allem auch außerhalb der Normgrößen bzw.
zwischen solchen liegenden Größen zu fertigen, so daß es
insbesondere bei der Erneuerung von bestehenden Gebäudetür
flügeln durch solche mit Stahlrahmen erforderlich war, die
gesamte Gebäudetür einschließlich des zugehörigen Türrahmens
zu ersetzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Türblattroh
ling aufzuzeigen, der die Anfertigung von Türflügeln von
Gebäudetüren und dabei insbesondere von Gebäudeaußentüren mit
Stahlrahmen gestattet, und zwar in der jeweils erforderli
chen, auch zwischen zwei Normgrößen liegenden Größe.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Türblattrohling entspre
chend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1
ausgebildet.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Breite des Holz
kernes ist es möglich, durch Zuschneiden des mit seinen
Außenabmessungen einer Normgröße entsprechenden Türblatt
rohlings an der einen Längsseite bzw. an einer oder an beiden
Querseiten eine Größe für das herzustellende Türblatt zu
erzielen, welche zwischen dieser Normgröße und der nächst
kleineren Normgröße liegt, so daß der gesamte, zwischen
beiden Normgrößen liegende Bereich trotz der Verwendung des
Stahlrahmens mit dem Türblattrohling erfaßt werden kann.
Bevorzugt bezieht sich die Erfindung auf einen Baukasten bzw.
auf ein Baukastensystem, welches wenigstens zwei Türblatt
rohlinge der erfindungsgemäßen Ausbildung aufweist, von denen
der eine Rohling mit seinen Abmessungen einer Normgröße und
der andere Türblattrohling mit seinen Abmessungen der
nächstgrößeren Normgröße entspricht, so daß mit diesem im
einfachsten Fall aus zwei Türblattrohlingen bestehenden
Baukasten bereits der Bereich zwischen drei Normgrößen
abgedeckt werden kann.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1-3 jeweils in Draufsicht drei einen Bausatz bildende
Türblattrohlinge unterschiedlicher Größe, wobei
jeweils teilweise das in dieser Draufsicht
vordere plattenförmige Element des Türblattroh
lings weggelassen wurde;
Fig. 4-6 jeweils einen Schnitt entsprechend den Schnitt
linien I-I, II-II bzw. III-III der Fig. 1, 2
bzw. 3;
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend der Schnittlinie IV-IV
der Fig. 1;
Fig. 8 einen Schnitt entsprechend der Schnittlinie V-V
der Fig. 6.
Die in den Figuren dargestellten Türblattrohlinge 1, 2 und 3
unterscheiden sich lediglich in ihrer Größe, nicht jedoch in
ihrem grundsätzlichen Aufbau, so daß für die jeweils einander
entsprechenden Elemente dieser Türblattrohlinge in den
Figuren die gleichen Bezugsziffern gewählt sind.
Jeder Türblattrohling 1, 2 bzw. 3 besteht aus einem Stahl
rahmen 4, der in den Fig. 1, 2 und 3 zur besseren Kennt
lichmachung schraffiert wiedergegeben ist. Dieser Stahlrahmen
4 ist im Prinzip von vier miteinander zu dem rechteckförmigen
Stahlrahmen 4 verschweißten Längen eines im Querschnitt
rechteckförmigen Hohlprofils gebildet, und zwar aus den
beiden größeren Längen 5 und 6, die jeweils einer der beiden
Längsseiten 7 bzw. 8 des betreffenden Türblattrohlings
benachbart und parallel zu dieser Längsseite liegen, sowie
aus den beiden Längen 9 und 10, die jeweils der in den
Fig. 1-3 oberen Querseite 11 bzw. unteren Querseite 12
des betreffenden Türblattrohlings benachbart liegen und
parallel zu diesen Querseiten verlaufen. An der Längsseite 8
stehen die beiden Längen 9 und 10 über die dortige Länge 6
vor und sind mit ihren vorstehenden Enden mit zusätzlichen
Längen 13 bzw. 14 verbunden, die aus dem gleichen, für den
gesamten Stahlrahmen 4 verwendeten Hohlprofil bestehen und
jeweils parallel zu und mit Abstand von der Länge 6 angeord
net sind. Die gegenüber der Länge 6 der Längsseite 8 näher
liegenden Längen 13 und 14 sind im mittleren Bereich des
Türblattrohlings, d.h. an ihren den Längen 9 bzw. 10 entfernt
liegenden Enden über ein senkrecht zu der Längserstreckung
der Längen 6, 13 und 14 liegendes, ebenfalls aus dem Hohl
profil hergestelltes Verbindungsstück 15 bzw. 16 mit der
Länge 6 verbunden, so daß der Stahlrahmen 4 im Bereich der
Längsseite 8, an der bei einer aus dem betreffenden Türblatt
rohling hergestellten Türflügel das Türschloß vorgesehen wird
bzw. ist, doppelt ausgeführt ist bzw. aus den Längen 6, 13
und 14 besteht, wobei zwischen letzteren bzw. den Verbin
dungsstücken 15 und 16 im Stahlrahmen 4 eine Ausnehmung 17
gebildet ist, in deren Bereich das Türschloß untergebracht
werden kann.
Auf dem Stahlrahmen 4 liegt beidseitig jeweils ein die Innen-
bzw. Außenfläche des Türblattrohlings bildendes plattenför
miges Element 18 bzw. 19 auf, welches aus Holz oder Holzmate
rial besteht und insbes. auch hinsichtlich seiner Oberflä
chengestaltung die unterschiedlichste Ausbildung aufweisen
kann. Die beiden Plattenförmigen Elemente 18 und 19 sind
zunächst innerhalb des Stahlrahmens 4 durch vier leistenför
mige Elemente 20 und 21, die bei der dargestellten Ausfüh
rungsform ebenfalls aus Holz bestehen, miteinander verbunden.
Die Elemente 20 und 21 bilden einen rechteckförmigen Rahmen,
der unmittelbar gegen die Innenfläche des Stahlrahmens 4
anliegt, d.h. die leistenförmigen Elemente 20 liegen gegen
die einander zugewandten Innenflächen der Längen 5 bzw. 6 und
die Elemente 21 gegen die einander zugewendeten Innenflächen
der Längen 9 und 10 des Stahlrahmens 4 an, wodurch letzterer
auch zwischen den beiden plattenförmigen Elementen 18 und 19
gehalten ist.
In dem von den Elementen 20 und 21 umschlossenen Bereich sind
die plattenförmigen Elemente 18 und 19 durch mehrere parallel
zu den Längsseiten 7 bzw. 8 verlaufende Stege 22 miteinander
verbunden.
Außerhalb des Rahmens 4 sind die beiden plattenförmigen
Elemente 18 und 19 weiterhin durch einen den Stahlrahmen 4
umschließenden Holzkern 23 miteinander verbunden, der bei der
dargestellten Ausführungsform aus mehreren miteinander
verleimten, parallel zu den Längsseiten 7 und 8 bzw. Quersei
ten 11 und 12 liegenden stab- oder leistenförmigen Elementen
aus Holz besteht.
Unter Berücksichtigung der für Gebäudeaußentüren allgemein
gültigen Rohbau-Richtmaße von 1010 mm× 2010 mm, 1135 mm×
2135 mm und 1260 mm× 2260 mm weisen die zum Herstellen von
Gebäudeaußentüren bestimmten Türblattrohlinge 1, 2 und 3 in
dem in den Figuren dargestellten, nicht bearbeiteten Zustand
jeweils hinsichtlich ihrer Breite B und Höhe H Normmaße
entsprechend der nachfolgend angegebenen Tabelle auf:
Um bei der Erneuerung von Türflügeln bei Gebäudeaußentüren
den jeweils bereits vorhandenen Türrrahmen beizubehalten und
auf diese Weise die Kosten sowie den Arbeitsaufwand bei der
Erneuerung von Gebäudeaußentüren klein zu halten, ist es
erforderlich, den jeweiligen Türflügelrohling an die von dem
Türrahmen umschlossene Türöffnung anzupassen, was in der
Regel bedeutet, daß der betreffende, aus dem Türblattrohling
hergestellte Türflügel nicht die durch die Rohbau-Richtmaße
vorgegebenen Normmaße aufweist. Um nun mit dem aus den drei
Türblattrohlingen 1, 2 und 3 bestehenden Bausatz bzw. System
auch solche Türflügelgrößen bzw. -abmessungen abdecken zu
können, die kleiner sind als die Normgröße der Türblattroh
linge 1 und 3 bzw. zwischen den Normgrößen der Türblattroh
linge 1 und 2 bzw. 2 und 3 liegen, ist die Breite des
Holzkernes 23 an der Längsseite 7 sowie an den beiden
Querseiten 11 und 12 jedes Türblattrohlings in einer ganz
bestimmten Weise gewählt, und zwar ist die Breite b, die der
Holzkern 23 an der Längsseite 7 jedes Türblattrohlinges
aufweist, d.h. der Abstand zwischen der Längsseite 7 und der
Außenfläche der Länge 5 mindestens gleich, bei der darge
stellten Ausführungsform jedoch etwas größer als die Dif
ferenz D zwischen der Normbreite B eines Türblattrohlings und
der Normbreite B des nächst kleineren Türblattrohlings, d.h.
die Breite b ist bei der dargestellten Ausführungsform etwas
größer als die Differenz der Normbreite B zwischen dem
Türblattrohling 2 und dem Türblattrohling 1 bzw. dem Tür
blattrohling 3 und dem Türblattrohling 2. Bei der dargestell
ten Ausführungsform betragen die vorgenannte Differenz D 100
mm und die Breite b 130 mm.
In ähnlicher Weise ist die Breite h gewählt, die der Holzkern
23 jeweils an der oberen und unteren Querseite 11 bzw. 12
aufweist, d.h. die Breite h ist jeweils wenigstens gleich der
halben Differenz D′ zwischen der Normhöhe H eines Türblattes
und der Normhöhe H des Türblattes mit der nächst kleineren
Normgröße. Bei der dargestellten Ausführungsform beträgt die
vorgenannte Differenz D′ wiederum 100 mm, wobei die Breite h
größer ist als diese halbe Differenz D′, nämlich 80 mm.
Bei dieser Ausbildung ist es möglich, durch entsprechendes
Zuschneiden der Türblattrohlinge 1, 2 bzw. 3 bzw. deren
Holzkerne 23 entlang der Längsseiten 7 und/oder Querseiten 11
und 12 jede beliebige Türflügelgröße zu erreichen, und dabei
nicht nur den zwischen den Normgrößen der Türblattrohlinge 1,
2 und 3 liegenden Bereich, sondern auch einen Bereich
unterhalb der Normgröße des kleinsten Türblattrohlings 1
abzudecken. Durch entsprechendes Zuschneiden der Türblattroh
linge 1, 2 und 3 an ihrem an den Querseiten 11 und 12
liegenden Holzkern ist es weiterhin auch möglich, bei dem
fertiggestellten Türblatt bzw. Türflügel für die zur Aufnahme
des Türschlosses dienende Ausnehmung eine solche Höhenlage zu
erreichen, daß das an dem erneuerten Türflügel vorhandene
Schloß tatsächlich auch mit den am nicht erneuerten bzw.
belassenen Türrahmen vorhandenen Schloßelementen zusammen
paßt, also auch hier bei der Erneuerung des Türflügels keine
Umbaumaßnahmen erforderlich sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es versteht sich, daß anstelle von nur drei
Türblattrohlingen auch eine größere Anzahl solcher, einen
Bausatz bildender Rohlinge vorgesehen sein kann, wobei die
Breite b des Holzkernes 23 auch bei dieser Ausführung
wiederum wenigstens gleich der Differenz D zwischen einer
Normbreite und der nächst kleineren Normbreite und die Breite
h des Holzkernes wiederum wenigstens gleich der halben
Differenz D′ zwischen einer Normhöhe und der nächst kleineren
Normhöhe ist. Allen Ausführungen ist jedoch gemeinsam, daß
der jeweilige Türblattrohling zur Anpassung an die erforder
liche und von der Normgröße abweichenden Größe nur an seiner,
das spätere Türscharnier aufweisenden Längsseite 7, bearbei
tet bzw. zugeschnitten wird.