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DE3702298A1 - Tuerblattrohling - Google Patents

Tuerblattrohling

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DE3702298A1
DE3702298A1 DE19873702298 DE3702298A DE3702298A1 DE 3702298 A1 DE3702298 A1 DE 3702298A1 DE 19873702298 DE19873702298 DE 19873702298 DE 3702298 A DE3702298 A DE 3702298A DE 3702298 A1 DE3702298 A1 DE 3702298A1
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door
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Alfons Zizlsperger
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Türblattrohling zum Anfertigen von Türflügeln insbes. für Gebäudeaußentüren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Weiterhin bezieht sich die Erfindung auch auf ein Baukasten­ system entsprechend Oberbegriff Patentanspruch 4.
Bei der Erneuerung von Türflügeln insbes. auch bei Gebäude­ außentüren besteht vielfach der Wunsch, zur Reduzierung der Kosten, des Arbeitsaufwandes sowie zur Vermeidung anderer, mit größeren Umbaumaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten (Staub- und Schmutzanfall, usw.) den an der Tür vorhandenen Türrahmen zu belassen, wodurch es zwangsläufig notwendig ist, die zu erneuernden Türflügel an diesen Türrahmen anzupassen. Hierbei ergeben sich die unterschiedlichsten, vor allem auch von den durch die Richtbaumaße für Gebäudetüren vorgegebenen Normgrößen abweichenden Größen für die zu erneuernden Türflügel, was an sich bei der Herstellung solcher Türflügel aus Türblattrohlingen, die lediglich aus Holz gefertigt sind, keine besonderen Schwierigkeiten bereitet. Derartige, ausschließlich aus Holz gefertigte Türblattrohlinge haben jedoch den Nachteil, daß die aus ihnen hergestellten Türblät­ ter für Gebäudeaußentüren weniger geeignet sind, da sich derartige Türblätter durch die in der Regel unterschiedlichen Temperatur- und Feuchtigkeitswerte, die an der Türinnenseite und Türaußenseite herrschen, im Laufe der Zeit stark verzie­ hen.
Es wurden daher auch bereits Türblätter und insbesondere solche für Gebäudeaußentüren vorgeschlagen, die in ihrem Inneren bzw. Kern, d.h. zwischen der Türaußenfläche und der Türinnenfläche einen ein Verziehen bzw. Verwerfen des Türblattes verhindernden Stahlrahmen aufweisen.
Bisher war es allerdings nicht möglich, derartige Türblätter aus vorgefertigten Türblattrohlingen in den jeweils unter­ schiedlichen und vor allem auch außerhalb der Normgrößen bzw. zwischen solchen liegenden Größen zu fertigen, so daß es insbesondere bei der Erneuerung von bestehenden Gebäudetür­ flügeln durch solche mit Stahlrahmen erforderlich war, die gesamte Gebäudetür einschließlich des zugehörigen Türrahmens zu ersetzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Türblattroh­ ling aufzuzeigen, der die Anfertigung von Türflügeln von Gebäudetüren und dabei insbesondere von Gebäudeaußentüren mit Stahlrahmen gestattet, und zwar in der jeweils erforderli­ chen, auch zwischen zwei Normgrößen liegenden Größe.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Türblattrohling entspre­ chend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Breite des Holz­ kernes ist es möglich, durch Zuschneiden des mit seinen Außenabmessungen einer Normgröße entsprechenden Türblatt­ rohlings an der einen Längsseite bzw. an einer oder an beiden Querseiten eine Größe für das herzustellende Türblatt zu erzielen, welche zwischen dieser Normgröße und der nächst­ kleineren Normgröße liegt, so daß der gesamte, zwischen beiden Normgrößen liegende Bereich trotz der Verwendung des Stahlrahmens mit dem Türblattrohling erfaßt werden kann.
Bevorzugt bezieht sich die Erfindung auf einen Baukasten bzw. auf ein Baukastensystem, welches wenigstens zwei Türblatt­ rohlinge der erfindungsgemäßen Ausbildung aufweist, von denen der eine Rohling mit seinen Abmessungen einer Normgröße und der andere Türblattrohling mit seinen Abmessungen der nächstgrößeren Normgröße entspricht, so daß mit diesem im einfachsten Fall aus zwei Türblattrohlingen bestehenden Baukasten bereits der Bereich zwischen drei Normgrößen abgedeckt werden kann.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1-3 jeweils in Draufsicht drei einen Bausatz bildende Türblattrohlinge unterschiedlicher Größe, wobei jeweils teilweise das in dieser Draufsicht vordere plattenförmige Element des Türblattroh­ lings weggelassen wurde;
Fig. 4-6 jeweils einen Schnitt entsprechend den Schnitt­ linien I-I, II-II bzw. III-III der Fig. 1, 2 bzw. 3;
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend der Schnittlinie IV-IV der Fig. 1;
Fig. 8 einen Schnitt entsprechend der Schnittlinie V-V der Fig. 6.
Die in den Figuren dargestellten Türblattrohlinge 1, 2 und 3 unterscheiden sich lediglich in ihrer Größe, nicht jedoch in ihrem grundsätzlichen Aufbau, so daß für die jeweils einander entsprechenden Elemente dieser Türblattrohlinge in den Figuren die gleichen Bezugsziffern gewählt sind.
Jeder Türblattrohling 1, 2 bzw. 3 besteht aus einem Stahl­ rahmen 4, der in den Fig. 1, 2 und 3 zur besseren Kennt­ lichmachung schraffiert wiedergegeben ist. Dieser Stahlrahmen 4 ist im Prinzip von vier miteinander zu dem rechteckförmigen Stahlrahmen 4 verschweißten Längen eines im Querschnitt rechteckförmigen Hohlprofils gebildet, und zwar aus den beiden größeren Längen 5 und 6, die jeweils einer der beiden Längsseiten 7 bzw. 8 des betreffenden Türblattrohlings benachbart und parallel zu dieser Längsseite liegen, sowie aus den beiden Längen 9 und 10, die jeweils der in den Fig. 1-3 oberen Querseite 11 bzw. unteren Querseite 12 des betreffenden Türblattrohlings benachbart liegen und parallel zu diesen Querseiten verlaufen. An der Längsseite 8 stehen die beiden Längen 9 und 10 über die dortige Länge 6 vor und sind mit ihren vorstehenden Enden mit zusätzlichen Längen 13 bzw. 14 verbunden, die aus dem gleichen, für den gesamten Stahlrahmen 4 verwendeten Hohlprofil bestehen und jeweils parallel zu und mit Abstand von der Länge 6 angeord­ net sind. Die gegenüber der Länge 6 der Längsseite 8 näher­ liegenden Längen 13 und 14 sind im mittleren Bereich des Türblattrohlings, d.h. an ihren den Längen 9 bzw. 10 entfernt liegenden Enden über ein senkrecht zu der Längserstreckung der Längen 6, 13 und 14 liegendes, ebenfalls aus dem Hohl­ profil hergestelltes Verbindungsstück 15 bzw. 16 mit der Länge 6 verbunden, so daß der Stahlrahmen 4 im Bereich der Längsseite 8, an der bei einer aus dem betreffenden Türblatt­ rohling hergestellten Türflügel das Türschloß vorgesehen wird bzw. ist, doppelt ausgeführt ist bzw. aus den Längen 6, 13 und 14 besteht, wobei zwischen letzteren bzw. den Verbin­ dungsstücken 15 und 16 im Stahlrahmen 4 eine Ausnehmung 17 gebildet ist, in deren Bereich das Türschloß untergebracht werden kann.
Auf dem Stahlrahmen 4 liegt beidseitig jeweils ein die Innen- bzw. Außenfläche des Türblattrohlings bildendes plattenför­ miges Element 18 bzw. 19 auf, welches aus Holz oder Holzmate­ rial besteht und insbes. auch hinsichtlich seiner Oberflä­ chengestaltung die unterschiedlichste Ausbildung aufweisen kann. Die beiden Plattenförmigen Elemente 18 und 19 sind zunächst innerhalb des Stahlrahmens 4 durch vier leistenför­ mige Elemente 20 und 21, die bei der dargestellten Ausfüh­ rungsform ebenfalls aus Holz bestehen, miteinander verbunden. Die Elemente 20 und 21 bilden einen rechteckförmigen Rahmen, der unmittelbar gegen die Innenfläche des Stahlrahmens 4 anliegt, d.h. die leistenförmigen Elemente 20 liegen gegen die einander zugewandten Innenflächen der Längen 5 bzw. 6 und die Elemente 21 gegen die einander zugewendeten Innenflächen der Längen 9 und 10 des Stahlrahmens 4 an, wodurch letzterer auch zwischen den beiden plattenförmigen Elementen 18 und 19 gehalten ist.
In dem von den Elementen 20 und 21 umschlossenen Bereich sind die plattenförmigen Elemente 18 und 19 durch mehrere parallel zu den Längsseiten 7 bzw. 8 verlaufende Stege 22 miteinander verbunden.
Außerhalb des Rahmens 4 sind die beiden plattenförmigen Elemente 18 und 19 weiterhin durch einen den Stahlrahmen 4 umschließenden Holzkern 23 miteinander verbunden, der bei der dargestellten Ausführungsform aus mehreren miteinander verleimten, parallel zu den Längsseiten 7 und 8 bzw. Quersei­ ten 11 und 12 liegenden stab- oder leistenförmigen Elementen aus Holz besteht.
Unter Berücksichtigung der für Gebäudeaußentüren allgemein gültigen Rohbau-Richtmaße von 1010 mm× 2010 mm, 1135 mm× 2135 mm und 1260 mm× 2260 mm weisen die zum Herstellen von Gebäudeaußentüren bestimmten Türblattrohlinge 1, 2 und 3 in dem in den Figuren dargestellten, nicht bearbeiteten Zustand jeweils hinsichtlich ihrer Breite B und Höhe H Normmaße entsprechend der nachfolgend angegebenen Tabelle auf:
Um bei der Erneuerung von Türflügeln bei Gebäudeaußentüren den jeweils bereits vorhandenen Türrrahmen beizubehalten und auf diese Weise die Kosten sowie den Arbeitsaufwand bei der Erneuerung von Gebäudeaußentüren klein zu halten, ist es erforderlich, den jeweiligen Türflügelrohling an die von dem Türrahmen umschlossene Türöffnung anzupassen, was in der Regel bedeutet, daß der betreffende, aus dem Türblattrohling hergestellte Türflügel nicht die durch die Rohbau-Richtmaße vorgegebenen Normmaße aufweist. Um nun mit dem aus den drei Türblattrohlingen 1, 2 und 3 bestehenden Bausatz bzw. System auch solche Türflügelgrößen bzw. -abmessungen abdecken zu können, die kleiner sind als die Normgröße der Türblattroh­ linge 1 und 3 bzw. zwischen den Normgrößen der Türblattroh­ linge 1 und 2 bzw. 2 und 3 liegen, ist die Breite des Holzkernes 23 an der Längsseite 7 sowie an den beiden Querseiten 11 und 12 jedes Türblattrohlings in einer ganz bestimmten Weise gewählt, und zwar ist die Breite b, die der Holzkern 23 an der Längsseite 7 jedes Türblattrohlinges aufweist, d.h. der Abstand zwischen der Längsseite 7 und der Außenfläche der Länge 5 mindestens gleich, bei der darge­ stellten Ausführungsform jedoch etwas größer als die Dif­ ferenz D zwischen der Normbreite B eines Türblattrohlings und der Normbreite B des nächst kleineren Türblattrohlings, d.h. die Breite b ist bei der dargestellten Ausführungsform etwas größer als die Differenz der Normbreite B zwischen dem Türblattrohling 2 und dem Türblattrohling 1 bzw. dem Tür­ blattrohling 3 und dem Türblattrohling 2. Bei der dargestell­ ten Ausführungsform betragen die vorgenannte Differenz D 100 mm und die Breite b 130 mm.
In ähnlicher Weise ist die Breite h gewählt, die der Holzkern 23 jeweils an der oberen und unteren Querseite 11 bzw. 12 aufweist, d.h. die Breite h ist jeweils wenigstens gleich der halben Differenz D′ zwischen der Normhöhe H eines Türblattes und der Normhöhe H des Türblattes mit der nächst kleineren Normgröße. Bei der dargestellten Ausführungsform beträgt die vorgenannte Differenz D′ wiederum 100 mm, wobei die Breite h größer ist als diese halbe Differenz D′, nämlich 80 mm.
Bei dieser Ausbildung ist es möglich, durch entsprechendes Zuschneiden der Türblattrohlinge 1, 2 bzw. 3 bzw. deren Holzkerne 23 entlang der Längsseiten 7 und/oder Querseiten 11 und 12 jede beliebige Türflügelgröße zu erreichen, und dabei nicht nur den zwischen den Normgrößen der Türblattrohlinge 1, 2 und 3 liegenden Bereich, sondern auch einen Bereich unterhalb der Normgröße des kleinsten Türblattrohlings 1 abzudecken. Durch entsprechendes Zuschneiden der Türblattroh­ linge 1, 2 und 3 an ihrem an den Querseiten 11 und 12 liegenden Holzkern ist es weiterhin auch möglich, bei dem fertiggestellten Türblatt bzw. Türflügel für die zur Aufnahme des Türschlosses dienende Ausnehmung eine solche Höhenlage zu erreichen, daß das an dem erneuerten Türflügel vorhandene Schloß tatsächlich auch mit den am nicht erneuerten bzw. belassenen Türrahmen vorhandenen Schloßelementen zusammen­ paßt, also auch hier bei der Erneuerung des Türflügels keine Umbaumaßnahmen erforderlich sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß anstelle von nur drei Türblattrohlingen auch eine größere Anzahl solcher, einen Bausatz bildender Rohlinge vorgesehen sein kann, wobei die Breite b des Holzkernes 23 auch bei dieser Ausführung wiederum wenigstens gleich der Differenz D zwischen einer Normbreite und der nächst kleineren Normbreite und die Breite h des Holzkernes wiederum wenigstens gleich der halben Differenz D′ zwischen einer Normhöhe und der nächst kleineren Normhöhe ist. Allen Ausführungen ist jedoch gemeinsam, daß der jeweilige Türblattrohling zur Anpassung an die erforder­ liche und von der Normgröße abweichenden Größe nur an seiner, das spätere Türscharnier aufweisenden Längsseite 7, bearbei­ tet bzw. zugeschnitten wird.

Claims (5)

1. Türblattrohling zum Anfertigen von Türflügeln von Gebäudeaußentüren in einer zwischen zwei Normgrößen liegenden beliebigen Größe, mit einem von einem Stahl­ rahmen und einem diesen Stahlrahmen umschließenden Holzkern gebildeten Türblattkern, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) des Holzkernes (23) an einer Längs­ seite (7) des Türblattrohlings (1, 2, 3) wenigstens gleich der Differenz (D) zwischen einer Normbreite (B) und der nächst kleineren Normbreite (B) ist, und daß die Breite (h) des Holzkernes (23) an den Querseiten (11, 12) des Türblattrohlings (1, 2, 3) wenigstens gleich der halben Differenz (D′) zwischen einer Normhöhe (H) und der nächst kleineren Normhöhe ist.
2. Türblattrohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) des Holzkernes (23) an der einen Längsseite (7) etwa um den Faktor 1,3 größer ist als die Differenz zwischen den beiden Normbreiten.
3. Türblattrohling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Breite (h) des Holzkernes (23) an den Querseiten des Türblattrohlings (1, 2, 3) etwa um den Faktor 1,5 größer ist als die halbe Differenz (D′) der Normhöhen (H).
4. Bausatz zum Anfertigen von Türflügeln für Gebäudeaußen­ türen unter Verwendung eines Türblattrohlings nach einem der Ansprüche 1 - 3, gekennzeichnet durch wenigstens zwei derartige Türblattrohlinge (1, 2, 3), wobei der eine Türblattrohling (1, 2) in seinen Abmessungen einem Normmaß und der andere Türblattrohling (2, 3) in seinen Abmessungen dem nächst größeren Normmaß entspricht.
5. Bausatz nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch drei oder mehrere Türblattrohlinge (1, 2, 3) unterschiedlicher Größe.
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