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DE102009048233A1 - Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, inbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, Suppen oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, inbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, Suppen oder dergleichen Download PDF

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DE102009048233A1
DE102009048233A1 DE102009048233A DE102009048233A DE102009048233A1 DE 102009048233 A1 DE102009048233 A1 DE 102009048233A1 DE 102009048233 A DE102009048233 A DE 102009048233A DE 102009048233 A DE102009048233 A DE 102009048233A DE 102009048233 A1 DE102009048233 A1 DE 102009048233A1
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Odysseus Andronis
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, mit einer Heizeinrichtung, mittels der in einer Flüssigkeits-Speichereinrichtung gespeicherte, insbesondere zwischengespeicherte Flüssigkeit, insbesondere Wasser, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der eine vorgegebene Menge einer auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizten Flüssigkeit zu einer eine vorgegebene Menge einer aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge aufweisenden Brüh- und/oder Extraktionseinheit förderbar ist. Erfindungsgemäß ist die Flüssigkeits-Speichereinrichtung durch wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel (6) gebildet, die in einer vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme (5) dergestalt aufnehmbar ist, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) mit der Fördereinrichtung (25) strömungsverbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, Suppen oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 10 2008 007 254 A1 ist bereits eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere eine Kaffeemaschine, bekannt, die im Bereich der Mittelkonsole angeordnet ist. Diese Mittelkonsole bildet ein Aufnahmebehältnis aus, in der in einem mittleren Bereich des Aufnahmeraums eine Kaffeemaschine aufgenommen ist. An diese Kaffeemaschine schließt sich in Konsolenlängsrichtung gesehen jeweils ein Staufach an, wobei ein erstes Staufach als ein Aufnahmeraum für Kaffeeportionskapseln dient, während in einem zweiten Staufach eine herkömmliche Wasserflasche als Wasserbehälter aufgenommen ist, deren Ausgussöffnung mit einem speziellen Anschlussventil versehen wird, mittels dem die Wasserflasche an ein kaffeemaschinenseitiges Wasserrohrleitungssystem angeschlossen werden kann. Dieses Wasserrohrleitungssystem ist Bestandteil einer Wasserzuführeinrichtung, die eine Heiz- und Pumpeinrichtung aufweist, mittels der eine vorgegebene Wassermenge aus der Wasserflasche abgezogen und erhitzt werden kann. Dieses auf eine vorgegebene Temperatur zwischen 90 und 94° erhitzte Wasser wird dann im Bereich einer Extraktionskopfaufnahme auf einen dort vorgesehenen Anschlussstutzen mit einem vorgegebenen Druck von bevorzugt 19 bar einem Extraktionskopf zugeführt, der zusammen mit einem Trinkgefäß einen Trink- bzw. Kaffeebecher ausbildet.
  • Dieses Trinkgefäß ist mittels des Extraktionskopfes mittels einer lösbaren Schraubverbindung verbunden, wobei in den Extraktionskopf eine Kaffeeportionskapsel eingesetzt werden kann, die beim Einsetzen in den Extraktionskopf von einem mit der Wasserzuführeinrichtung strömungsverbundenen Dornfortsatz perforiert wird, und zwar dergestalt, dass der Dornfortsatz anschließend in die Kaffeeportionskapsel einragt. An der Unterseite des Trinkgefäßes ist ferner ein Schneidgitter angeordnet, welches im verbundenen Zustand von Trinkgefäß und Extraktionskopf die Kaffeeportionskapsel perforiert, so dass eine Strömungsverbindung zwischen der Kaffeeportionskapsel und dem Trinkgefäß hergestellt ist, über die das Kaffeeextrakt in den Trinkbecher einströmen kann.
  • Dazu wird das von der Wasserflasche mittels der Heiz- und Pumpeinrichtung abgezogene Wasser aus der Wasserflasche erhitzt und anschließend das erhitzte Wasser in die Extraktionskopfaufnahme und die dortige Kaffeeportionskapsel gepumpt, wo es das Kaffeepulver extrahiert und anschließend als heißer Kaffee in den Trinkbecher einströmt. Des Weiteren sind Mehrkammer-Mischbehälter bereits allgemein bekannt, bei denen in einer ersten Kammer des Mischbehälters ein erster Stoff und in einer zweiten Kammer des mehrkammrigen Mischbehälters ein zweiter Stoff aufgenommen ist. Die unterschiedlichen Kammern können durch zerstörbare bzw. auftrenn- bzw. aufreißbare Zwischenwandbereiche voneinander getrennt sein, so dass bei einer entsprechenden Kraftaufbringung auf die Trennstelle eine Vermischung der beiden Stoffe stattfindet. Alternativ dazu können die beiden Kammern aber durch einen Zwischenwandbereich voneinander getrennt sein, der eine Sollknickstelle aufweist, so dass der Inhalt der einen Kammer durch Umknicken derselben in die zweite Kammer eingefüllt werden kann, um die beiden Stoffe zu vermischen. Derartige Ausführungsformen sind beispielsweise aus der DE 37 41 939 A1 , der EP 157 2556 A2 , der EP 178 53 69 A1 , der DE 100 20 723 A1 , der EP 107 35 93 B1 , der DE 83 29 744 U1 und der DE 102 44 326 A1 bekannt.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, wie beispielsweise Kaffee und/oder Tee oder dergleichen, zu schaffen, die eine einfache und kompakte Bauweise aufweist und bevorzugt auf engstem Bauraum, wie beispielsweise in Fahrzeugen, zuverlässig und funktionssicher verbaut werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 weist die Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, wie beispielsweise Kaffee oder Tee, eine Heizeinrichtung auf, mittels der eine in einer Flüssigkeits-Speichereinrichtung gespeicherte, insbesondere zwischengespeicherte Flüssigkeit, wie bevorzugt Wasser, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar ist. Diese Vorrichtung weist weiter eine Fördereinrichtung auf, mittels der eine vorgegebene Menge einer auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizten Flüssigkeit zu einer Brüh- und/oder Extraktionseinrichtung förderbar ist, wobei in der Brüh- und/oder Extraktionseinrichtung eine vorgegebene Menge einer aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge anordenbar ist. Erfindungsgemäß ist die Flüssigkeits-Speichereinrichtung durch wenigstens eine kompakte und/oder im Wesentlichen genau auf ein zuzubereitendes flüssiges Lebensmittel, zum Beispiel eine Kaffeeportion, abgestimmte Flüssigkeits-Portionskapsel gebildet, die in einer vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme dergestalt aufnehmbar ist, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel mit der Fördereinrichtung strömungsverbunden ist.
  • Mit einer derartigen Flüssigkeits-Portionskapsel steht jeweils genau die für die jeweilige Zubereitung des flüssigen Lebensmittels bzw. Heißgetränks exakte Flüssigkeitsmenge portionsweise zur Verfügung, so dass im Bereich der Vorrichtung kein überdimensionierter Wasserspeicher vor- und bereitgehalten werden muss, mittels dem eine Vielzahl von zum Beispiel Heißgetränken zubereitet werden können. Damit kann die Vorrichtung besonders kompakt und damit kleinbauend ausgebildet werden, so dass diese sehr gut auf engstem Bauraum, wie dieser beispielsweise in Kraftfahrzeuginnenräumen vorhanden ist, eingebaut und integriert werden kann, insbesondere in zum Beispiel Staufächer von Mittelkonsolen oder dergleichen. Auch für Nachrüstlösungen und derartige kompakte bauende Einheiten sehr gut geeignet.
  • Ein weiterer besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin, dass die Wasserzuführeinrichtung bzw. die damit zwingend einhergehende Verrohrung durch Wasserleitungen sehr gering gehalten werden kann, wodurch insbesondere beim Verbau in zum Beispiel Fahrzeugen, wie beispielsweise Kraftfahrzeugen, die Gefahr einer Vereisung des Rohrleitungssystems erheblich reduziert werden kann.
  • Eine besonders kompakte Bauweise ergibt sich insbesondere dann, wenn gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die aufzubrühende und/oder zu extrahierende Stoffcharge in wenigstens einer weiteren Stoffchargen-Portionskapsel, beispielsweise einer Kaffeekapsel-Portionskapsel aufgenommen ist, die jeweils in einer weiteren vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme dergestalt aufnehmbar ist, dass die Stoffchargen-Portionskapsel mit der Fördereinrichtung ebenfalls strömungsverbunden ist. Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausgestaltung, bei der sämtliche Portionskapseln zur Ausbildung einer Mehrkammerkapsel einstückig sowie gegebenenfalls vereinzelbar miteinander verbunden sind. Beispielsweise kann eine derartige einstückige Mehrkammerkapsel sehr einfach und preiswert aus einem Kunststoffmaterial hergestellt werden. Mit einer derartigen Mehrkammerkapsel liegt somit auf engstem Raum die für die Zubereitung der jeweils gewünschten Lebensmittelcharge benötigte exakte Portionierung vor, so dass der Bediener lediglich die Kapsel bzw. im Falle von separaten Portionskapseln, die Portionskapseln als solche in entsprechende Portionskapselaufnahmen der Vorrichtung einzulegen braucht, um dann durch einfache Betätigung der Vorrichtung die gewünschte Lebensmittelzubereitung, zum Beispiel Kaffeezubereitung, schnell, einfach und bequem vornehmen zu können.
  • Sowohl in Verbindung mit einzelnen Portionskapseln als auch insbesondere in Verbindung mit den besonders bevorzugten Mehrkammerkapseln können in einem vorrichtungsseitigen Aufnahmebereich als Brüh- und/oder Extraktionseinheit die jeweiligen Kapselaufnahmen im Wesentlichen unmittelbar benachbart und/oder in etwa auf gleicher Höhe angeordnet sein, in die die Portionskapsel bzw. Mehrkammerkapsel im Wesentlichen formschlüssig einsetzbar ist. Dadurch wird auf engstem Raum eine funktionssichere, einfache und bequeme Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Heißgetränken, wie beispielsweise Kaffee, Tee oder dergleichen möglich.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Fördereinrichtung eine Pumpeinrichtung, vorzugsweise eine elektromotorisch mittels einer Betätigungseinrichtung betätigbare Pumpeinrichtung auf, mittels der die Flüssigkeit auf engstem Raum aus der Flüssigkeits-Portionskapsel abgesaugt, in einen Bestandteil der Heizeinrichtung bildenden Heizbehälter gefördert sowie zu der aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge weitergefördert werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung hierzu weist die die Flüssigkeits-Portionskapsel aufnehmende Kapselaufnahme wenigstens einen dornartigen Fortsatz auf, der die Flüssigkeits-Portionskapsel beim Einsetzen durchsticht, wobei der dornartige Fortsatz wenigstens eine Ausströmöffnung aufweist, über die die Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel ausströmen kann. Bevorzugt ist dabei der dornartige Fortsatz mit dem Heizbehälter mittels wenigstens einer Überströmleitung strömungsverbunden. Diese Überströmleitung kann als kurze Stichleitung ausgebildet sein.
  • Weiter weist die Fördereinrichtung wenigstens ein Sperrmittel, bevorzugt ein Rückschlagventil, auf, das die Ein- oder Rückströmung der erhitzten und/oder abgesaugten Flüssigkeit in die Flüssigkeits-Portionskapsel sperrt. Ein derartiges Sperrmittel ist bevorzugt in die Überströmleitung selbst integriert.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die Fördereinrichtung ferner eine vom Heizbehälter zu der vorrichtungsseitigen Aufnahme, insbesondere zu der Kapselaufnahme, für die aufzubrühende und/oder zu extrahierende Stoffcharge geführte Druckleitung auf, über die erhitzte Flüssigkeit mittels der Pumpeinrichtung mit einem vorgegebenen Druck zur die aufzubrühende und/oder die zu extrahierende Stoffcharge aufnehmenden Aufnahme geführt ist. Beispielsweise beträgt dieser Druck bei einer Espressozubereitung bevorzugt ca. 19 bar.
  • Diese Druckleitung mündet dann weiter bevorzugt aufnahmeseitig in einen dornartigen Fortsatz, der in die Kapselaufnahme für eine Stoffchargen-Portionskapsel dergestalt einragt, dass er diese bei deren Einsetzen durchsticht, wobei der dornartige Fortsatz wenigstens eine Einströmöffnung aufweist, über die erhitzte Flüssigkeit in die Stoffchargen-Portionskapsel einströmen kann.
  • Auch in die Druckleitung ist bevorzugt wenigstens ein Mittel, insbesondere ein Rückschlagventil, integriert, das die Rückströmung der zur Stoffcharge geförderten erhitzten Flüssigkeit sperrt, wobei die Druckleitung bevorzugt in Strömungsrichtung von der Flüssigkeits-Portionskapsel zum Heizbehälter gesehen stromab des in die Überströmleitung integrierten Sperrmittels von der Überströmleitung oder alternativ dazu direkt vom Heizbehälter abzweigt. Damit ergibt sich eine relativ kompakte und kurzbauende Verrohrung der die Wasserzuführung bewirkenden Fördereinrichtung, die die zuvor beschriebenen Vorteile hinsichtlich Bauteilvielfalt und damit Kosten sowie hinsichtlich Frostgefahr, zum Beispiel beim Verbau in Fahrzeugen, aufweist.
  • Um den gewünschten Druck im System auf zuverlässige und funktionssichere Weise einstellen zu können, kann bevorzugt in der Druckleitung, eine Justiereinrichtung vorgesehen sein, zum Beispiel in diese integriert sein. Durch entsprechende Ansteuerung kann dann zum Beispiel hierdurch der Strömungsquerschnitt verändert werden.
  • Der Heizbehälter selbst ist bevorzugt nach außen hin thermisch isoliert, wobei insbesondere eine Heizbehälteraußenwand wenigstens bereichsweise mit einer Isolierschicht versehen ist. Weiter kann der Heizbehälter selbst Heizwendel aufweisen, die insbesondere in die Heizbehälterwand integriert sind. Alternativ dazu können die Heizwendel oder wenigstens ein Heizstab aber auch in den Heizbehälter-Innenraum einragen und dort in direktem Kontakt mit der zu erhitzenden Flüssigkeit stehen, was zu einem besseren Wärmeübergang und damit zu einem schnelleren Aufheizen der zu erhitzenden Flüssigkeit führt.
  • Mit einem derartigen Aufbau ist eine besonders einfache Verfahrensführung zur Zubereitung der flüssigen Lebensmittel, insbesondere von Heißgetränken, wie beispielsweise Kaffee, Tee oder dergleichen, möglich. Dies insbesondere dann, wenn die Pumpeinrichtung einen im Heizbehälter verschiebbar zwischen unterschiedlichen Kolbenposition geführten Kolben aufweist, der über eine dicht aus dem Heizbehälter herausgeführte Kolbenstange mit einer Betätigungseinrichtung dergestalt verbunden ist, dass während einer ersten definierten Kolbenverlagerung die Flüssigkeit, vorzugsweise über die zuvor beschriebene Überströmleitung, aus der Flüssigkeits-Portionskapsel in den Heizbehälter, insbesondere in ein vom Kolben freigegebenes Behältervolumen, eingesaugt wird, wobei anschließend nach einer definierten Flüssigkeits-Aufheizphase die erhitzte Flüssigkeit während einer zweiten definierten Kolbenverlagerung mit einem vorgegebenen Druck aus dem Heizbehälter wieder ausgeschoben und, vorzugsweise über die zuvor beschriebene Druckleitung, zur aufzubrühenden und/oder zur extrahierenden Stoffcharge gepumpt wird.
  • Konkret kann hierzu weiter für den Fall, dass ein Heizstab oder eine Heizwendel in den Heizbehälter-Innenraum einragt, und zwar vorzugsweise in etwa mittig und zentral einragt, vorgesehen sein, dass sich der Heizstab oder die Heizwendel über einen definierten Innenraumbereich erstreckt, bevorzugt geradlinig bis wenigstens zur Mitte, höchst bevorzugt geradlinig in etwa bis zu einem gegenüberliegenden Behälterwandbereich erstreckt, wodurch sichergestellt ist, dass möglichst viel Kontaktfläche zwischen der zu erhitzenden Flüssigkeit und dem Heizwendel besteht. In diesem Fall ist der im Heizbehälter-Innenraum geführte Kolben dann als Hohlkolben mit einer Heizstab- oder Heizwendelausnehmung ausgebildet, so dass der Heizstab oder die Heizwendel bei definierten Kolbenpositionen wenigstens bereichsweise in der Heizstab- oder Heizwendel aufgenommen, insbesondere formschlüssig aufgenommen ist. Mit einer derartigen konkreten Ausgestaltung kann dann der Heizstab oder die Heizwendel in einer ersten Totpunktposition des Kolbens, in der sich keine oder nahezu keine Flüssigkeit im Heizbehälter-Innenraum befindet, wenigstens teilweise in der Heizstab- oder Heizwendelausnehmung des Kolbens aufgenommen sein. Eine derartige erste Totpunktposition des Kolbens ist zum Beispiel dann gegeben, wenn sämtliche Flüssigkeit aus dem Heizbehälter-Innenraum ausgeschoben ist bzw. bevor eine Flüssigkeit in den Heizbehälter-Innenraum eingesaugt wird. Dagegen ist der Heizstab oder die Heizwendel in einer zweiten Totpunktposition des Kolbens, in der die Flüssigkeit aus der Flüssigkeitsportionskapsel in dem Heizbehälter-Innenraum aufgenommen ist, wenigstens teilweise von der Heizstab- oder Heizwendelausnehmung des Kolbens freigegeben, so dass der Heizstab oder die Heizwendel in einem unmittelbaren Kontakt mit der zu erwärmenden bzw. zu erhitzenden Flüssigkeit steht.
  • Insgesamt kann daher mit einem derartigen konkreten Hohlkolben-Aufbau zum einen ein kompakter Aufbau zur Verfügung gestellt werden sowie andererseits auch eine schnelle und unmittelbare Erhitzung der zu erwärmenden Flüssigkeit erfolgen.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Betätigungseinrichtung eine Steuereinrichtung auf, mittels der bei einer Betätigung eines oder mehrerer damit gekoppelter Bedienelemente durch den Bediener die Pumpeinrichtung betätigbar ist. Diese Bedienelemente können zum Beispiel durch Taster, Schalter, Touchscreenfelder, Bedienknöpfe oder dergleichen gebildet sein, die durch die Vorrichtung selbst bzw. an Anbauteilen der Vorrichtung aber auch entfernt von der Vorrichtung für eine Fernbedienung derselben angeordnet sein können. Beispielsweise können in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug derartige Bedienknöpfe im Bereich des Armaturenbrettes und/oder im Bereich der zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz angeordneten Mittelkonsole angeordnet sein.
  • Die Betätigungseinrichtung und/oder die Fördereinrichtung oder wenigstens Bestandteile derselben sind weiter bevorzugt in einem Gehäuse der Vorrichtung aufgenommen und angeordnet, während das oder die Bedienelemente der Betätigungseinrichtung von außerhalb des Gehäuses für einen Bediener frei zugänglich sind.
  • Die Steuereinrichtung selbst ist mit einem Elektromotor als weiterem Bestandteil der Betätigungseinrichtung gekoppelt, der bevorzugt mit einer Kolbenstange eines im Heizbehälter verschiebbaren Kolbens der Pumpeinrichtung bewegungsübertragend verbunden ist, und zwar entweder mittelbar mittels geeigneter Übertragungsmittel oder aber auch unmittelbar. Diese Kolbenstange ist vorzugsweise mittels einer Spindelmutter verschiebbar entlang einer vom Elektromotor betätigbaren und mittels Spindellager drehbar gelagerten Gewindespindel geführt. Diese Gewindespindel kann wiederum ein Zahnrad tragen, das mit einem Antriebsritzel eines Getriebes des Elektromotors kämmt. Eine derartige elektromotorische Betätigung in Verbindung mit einem Spindeltrieb ist besonders funktionssicher und weist eine lange Lebensdauer auf. Insbesondere besteht bei einer Gewindespindel-Anordnung in Verbindung mit einem Getriebe eines Elektromotors der Vorteil, dass die einmal eingenommene Kolbenposition durch die Selbsthemmung des Getriebes bzw. des Gewindes der Spindel einfach ohne zusätzliche Bauteile realisiert werden kann.
  • Gemäß einer hierzu alternativen Ausführungsvariante ist die Kolbenstange gelenkig am Kolben angelenkt und bildet eine Art Kniehebel aus, der bei einer Motorbetätigung mittels einer bewegungsübertragenden Einrichtung zwischen einer geknickten und einer gestreckten Position verlagerbar ist. Eine derartige Kniehebel-Anordnung ist insgesamt relativ kompakt herzustellen, so dass hierdurch der benötigte Bauraum zur Kolbenbetätigung relativ klein gehalten werden kann. Zudem kann mit einer derartigen Kniehebel-Anordnung die gewünschte Betätigungsbewegung zuverlässig und funktionssicher übertragen werden. Gemäß einer konkreten Ausgestaltung hierzu ist die bewegungsübertragende Einrichtung bevorzugte eine vom Elektromotor angetriebene Gewindespindel, die zur Verlagerung der Kolbenstange und damit des Kolbens mit einer kolbenstangenseitigen Spindelmutter zusammenwirkt. Der Elektromotor oder wenigstens ein Bestandteil des Elektromotors ist bevorzugt zudem so angeordnet oder gelagert, dass mit diesem eine kniehebelbedingte Verlagerung des Elektromotors oder des wenigstens einen Elektromotorbestandteils durchgeführt werden kann. Dies erfolgt bevorzugt mittels einer Schiebeführung.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist zudem ein Halte- und/oder Abdeckelement vorgesehen, welches die wenigstens eine Portionskapsel in der Kapselaufnahme hält bzw. fixiert und/oder mittels der die wenigstens eine Kapselaufnahme und/oder eine, eine aufzubrühende bzw. zu extrahierende Stoffcharge aufnehmende Stoffchargen-Aufnahme im Betriebszustand der Vorrichtung über- und abgedeckt ist. Ein derartiges Halte- und/oder Abdeckelement ermöglicht somit die sichere Fixierung der Kapsel bzw. Kapseln oder der Stoffcharge in der Vorrichtung. Eine besonders einfache Zugänglichkeit zu den Aufnahmen ist dann gegeben, wenn das Halte- und/oder Abdeckelement als Schieberollo ausgebildet oder als Deckel ausgebildet ist, der schwenkbar an der Vorrichtung, bevorzugt an einem Gehäuse der Vorrichtung, angelenkt ist, wobei das Halte- und/oder Abdeckelement in der Abdeckstellung dort bevorzugt lösbar fixiert, insbesondere verrastet und/oder mittels einer Spannschraube fixiert ist.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann weiter vorgesehen sein, dass im Halte- und/oder Abdeckelement eine Strömungsverbindung von insbesondere der die Flüssigkeits-Portionskapsel aufnehmenden Kapselaufnahme zu der Umgebung ausgebildet ist, über die beim Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel eine Strömungsverbindung zur Umgebungsluft besteht. Hierzu ist bevorzugt im Halte- und/oder Abdeckelement, das zum Beispiel durch einen Deckel oder dergleichen gebildet ist, ein Strömungskanal ausgebildet, der an der der Flüssigkeits-Portionskapsel zugewandten Deckelinnenseite in einen Strömungskanaldorn mündet, der bei geschlossenem Halte- und/oder Abdeckelement die Flüssigkeits-Portionskapsel durchstößt. Der Strömungskanal mündet weiterhin halte- und/oder abdeckelementseitig in die Umgebung, so dass bei einer Kolbenbetätigung und einem Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel sichergestellt ist, dass im Bereich der Kapselaufnahme für die Flüssigkeits-Portionskapsel kein Unterdruck aufgebaut wird, der das Absaugen der Flüssigkeit gegebenenfalls erschweren würde bzw. zu einem höheren Kraftaufwand führen würde. Obwohl hier dieser optionale Strömungskanal in Verbindung mit dem Halte- und/oder Abdeckelement gewürdigt worden ist, kann dieser selbstverständlich bei entsprechender Ausgestaltung der Vorrichtung auch heizbehälterseitig vorgesehen sein, zum Beispiel auch in Verbindung mit dem zuvor bereits gewürdigten dornartigen Fortsatz, der die Flüssigkeits-Portionskapsel beim Einsetzen durchsticht und der mit dem Heizbehälter mittels wenigstens einer Überströmleitung strömungsverbunden ist. Diese behälterseitige Strömungskanallösung soll ausdrücklich mit vom Schutzumfang umfasst sein.
  • Das Halte- und/oder Abdeckelement weist in einem der Stoffchargen-Aufnahme, insbesondere in einem, einer Stoffchargen-Kapselaufnahme, zugeordneten Bereich eine Zapfstelle auf, mittels der im Falle einer in der Stoffchargen-Aufnahme aufgenommenen Stoffcharge ein, eine vorgegebene Temperatur aufweisendes Extrakt oder im Falle einer nicht mittels einer Stoffcharge befüllten Stoffchargen-Aufnahme eine auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizte Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel zapfbar ist.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung weist das Halte- und/oder Abdeckelement an seiner der Stoffchargen-Kapselaufnahme zugeordneten Seite ein Mittel, insbesondere ein Schneidgitter, auf, mittels dem die in die Stoffchargen-Kapselaufnahme eingesetzte Stoffchargen-Portionskapsel in der Funktionsstellung des Halte- und/oder Abdeckelementes wenigstens bereichsweise zerstört, insbesondere perforiert wird.
  • Das Behältnis selbst kann ein mit einem abnehmbaren Deckel versehenes oder versehbares, becherartiges Trinkgefäß mit oder ohne Griff sein, wobei der Griff zudem auch noch gegenüber der Becherwand isoliert sein kann, um ein Aufheizen des Griffes zu vermeiden.
  • Besonders bevorzugt ist weiter die Zapfstelle mit der Stoffchargen-Aufnahme mittels einer Zapfstellenleitung strömungsverbunden, wobei gemäß einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung das die Stoffchargen-Portionskapsel wenigstens bereichsweise zerstörende, insbesondere perforierende Mittel endseitiger Bestandteil der als Sammelleitung fungierenden Zapfstellenleitung ist.
  • Weiter bevorzugt kann die Zapfstelle halte- und/oder abdeckelementseitig in eine Behältnisaufnahme münden, in die ein Behältnis zur Aufnahme des Extraktes oder der Flüssigkeit lösbar eingesetzt werden kann. Dieses Behältnis ist bevorzugt in der Behältnisaufnahme mittels einer Verriegelungseinrichtung lösbar verriegelt. Diese Verriegelungseinrichtung ist für eine schnelle und funktionssichere Verbindung bevorzugt als Schnellverschlusseinrichtung ausgebildet, zum Beispiel in der Art eines Bajonettverschlusses.
  • Bevorzugt erfolgt die Ausgestaltung hierbei so, dass das Behältnis im in die Behältnisaufnahme eingesetzten Zustand mit der Zapfstelle strömungsverbunden ist bzw. auch strömungsverbindbar ist, das heißt die Strömungsverbindung aktiv durch zum Beispiel den Bediener herzustellen ist. Gemäß einer konkreten Ausgestaltung hierzu kann zur Herstellung der Strömungsverbindung im eingesetzten Zustand des Behältnisses in die Behältnisaufnahme ein behältnisseitiges und/oder ein zapfstellenseitiges Absperrelement, insbesondere ein mittels eines Kraftspeichers vorgespanntes Absperrelement, in die die Strömungsverbindung zwischen der Zapfstelle und der Behältnisaufnahme herstellende Freigabeposition verlagert sein. Bevorzugt ist hier im Bereich der Zapfstelle und der Behältnisaufnahme ein Verlagerungselement vorgesehen, das das behältnisseitige Absperrelement im eingesetzten Zustand des Behältnisses in die Freigabeposition verlagert und dort für eine vorgegebene Zeit hält. Alternativ oder zusätzlich dazu kann aber auch ein behälterseitiges Verlagerungselement vorgesehen sein, das das zapfstellenseitige Absperrelement im eingesetzten Zustand des Behältnisses in die Freigabeposition verlagert und dort für eine vorgegebene Zeit hält.
  • Gemäß einer weiteren alternativen oder gegebenenfalls auch zusätzlichen Ausgestaltung kann das behältnisseitige und/oder zapfstellenseitige Absperrelement so ausgelegt und angeordnet sein, dass diese durch den Strömungsdruck des Extraktes oder der heißen Flüssigkeit verlagerbar sind.
  • Gemäß einer zu der zuvor beschriebenen Behältnislösung alternativen Ausgestaltung kann aber auch eine Vorrichtung vorgesehen sein, bei der die Zapfstellenleitung mit einem freien Leitungsende ins Freie außerhalb des Gehäuses der Vorrichtung mündet, wobei im Bereich unterhalb des freien Leitungsendes ein Behältnis zur Aufnahme des Extraktes oder der heißen Flüssigkeit anordenbar ist. Dieses Behältnis ist bevorzugt auf einem Abstellbereich, insbesondere auf einem mit einem abnehmbaren Abtropfgitter versehenen, höhenverstellbaren und/oder wegnehmbaren Abstellelement abstellbar und dort gegebenenfalls lagefixierbar.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Halte- und/oder Abdeckelement mittels einer eine Betätigung der Vorrichtung freigebenden Kontrolleinrichtung gekoppelt ist oder eine derartige Kontrolleinrichtung aufweist. Die Kontrolleinrichtung kann dabei durch wenigstens eine magnetschalterartige Anordnung mit wenigstens einem Magneten und einem diesem in der korrekten Halte- und/oder Abdeckposition zuordenbaren Gegenelement gebildet sein. Konkret ist hierzu am Halte- und/oder Abdeckelement, insbesondere an einer Spannschraube zur vorrichtungsseitigen Fixierung des Halte- und/oder Abdeckelementes, ein Permanentmagnet angeordnet, der mit einem mit einer Auswerte- und/oder Steuereinrichtung gekoppelten, vorrichtungsseitigen Sensor- und/oder Schalterelement als Gegenelement dergestalt zusammenwirkt, dass bei korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition das Magnetfeld vom Sensor erfasst und/oder das Magnetfeld den Schalter schaltet, so dass die Betätigung der Vorrichtung freigebbar ist, bei nicht korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition dagegen kein Magnetfeld sensiert und/oder kein Schalter geschaltet ist, sodass die Betätigung der Vorrichtung gesperrt ist.
  • Mit einer derartigen Sicherheitseinrichtung wird auf einfache und zuverlässigen Weise sichergestellt, dass die Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln stets nur dann bedient werden kann, wenn sich das zugeordnete Halte- und/oder Abdeckelement in der die Kapseln fixierenden und ordnungsgemäß positionierenden Funktionsstellung befindet.
  • Insbesondere mit einer derartigen Vorrichtung ist eine Behältnislösung vorteilhaft, wie sie separat mit den Merkmalen der Patentansprüche 49 bis 53 beansprucht wird. Jedoch soll an dieser Stelle ausdrücklich festgehalten werden, dass das Behältnis selbstverständlich auch für andere Einsatzfälle, zum Beispiel mit einem an eine Zapfstelle ankoppelbaren Behältnis, Verwendung finden kann. Gemäß Anspruch 49 ist ein Behältnis als mit einer Abdeckung versehenes Trinkgefäß ausgebildet, das im Behältnisinnenraum wenigstens eine Stoffchargen-Portionskapsel und/oder wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel aufweist. Dieses Behältnis kann vorzugsweise Bestandteil einer zum Beispiel zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung sein, zum Beispiel zusammen mit diesem als Set oder Verkaufseinheit angeboten bzw. verkauft werden. Dazu können an der Vorrichtung entsprechende vorrichtungsseitige Aufnahmen ausgebildet oder vorgesehen sein, zum Beispiel Aufnahmeöffnungen, Taschen oder dergleichen. Mit dem eben beschriebenen erfindungsgemäßen Trinkgefäß, in dessen Behältnisinnenraum wenigstens eine Stoffchargen-Portionskapsel und/oder wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel aufgenommen ist, werden damit bereits die in Verbindung mit dem Betrieb der Vorrichtung benötigten Utensilien in einer Einheit portionsgerecht vorgehalten.
  • Die Abdeckung kann dabei durch eine in der Art einer Folie, wie zum Beispiel bei einem Yoghurt-Becher, aufreißbare und/oder abziehbare Abdeckung ausgebildet sein, zum Beispiel aus einem Metall, insbesondere einem Leichtmetall, oder aber auch aus einem Kunststoff. Alternativ dazu kann die Abdeckung aber auch durch einen abnehmbaren oder aufschwenkbaren sowie bevorzugt wieder aufsetzbaren Deckel gebildet sein, um zum Beispiel ein mitzuführendes Trinkgefäß auszubilden, aus dem die Flüssigkeit nicht entweichen kann.
  • Gemäß einer besonderen Abdeckungsvariante ist diese zum Beispiel durch eine in das Trinkgefäß eingesetzte Portionskapsel, insbesondere eine regelmäßig größer als die Stoffchargen-Portionskapsel ausgebildete Flüssigkeits-Portionskapsel gebildet, zum Beispiel durch eine Wasser-Portionskapsel, die dann mit einem Portionskapselrandbereich stoff- und/oder kraft- und/oder formschlüssig sowie lösbar mit einem Gefäßöffnungsrandbereich verbunden ist. Die Flüssigkeits-Portionskapsel kann daher hier in einer vorteilhaften Doppelfunktion gleichzeitig auch als Abdeckung dienen. Die Flüssigkeits-Portionskapsel bildet dabei bevorzugt eine im Wesentlichen oberflächenbündig zu dem Gefäßöffnungsrandbereich ausgerichtete, im Wesentlichen ebene Abdeckung aus.
  • Selbstverständlich können in dem Behältnisinnenraum auch noch weitere Zubehörteile aufgenommen sein, zum Beispiel in Verbindung mit einer Kaffeebereitung Zucker, Süßstoff und/oder ein Löffel.
  • Wie dies bereits zuvor erläutert worden ist, ist die Flüssigkeits-Portionskapsel bevorzugt als eine Wasser aufnehmende Wasser-Portionskapsel gebildet, mittels der Kaffee, Tee, Kakaopulver, Suppen oder dergleichen flüssige Lebensmittel in üblicher Weise zubereitet werden.
  • Grundsätzlich kann die erfindungsgemäße Vorrichtung als separate Vorrichtung verwendet werden, zum Beispiel im Büro oder Officebereich als Kaffeemaschine oder als Maschine zur Teebereitung oder zur Bereitung von anderen flüssigen, heißen Lebensmitteln. Besonders bevorzugt ist jedoch die Verwendung und der Einbau der erfindungsgemäßen kompakten Vorrichtung in ein Fahrzeug, insbesondere in ein Kraftfahrzeug. Einen bevorzugten Einbauort stellt dabei der Mittelkonsolenbereich im Bereich zwischen zwei Insassensitzpositionen dar, bei dem das Halte- und/oder Abdeckelement durch eine Armlehne, insbesondere durch eine klappbare Armlehne ausgebildet ist. In Verbindung mit einer derartigen fahrzeugseitigen Verwendung ist es zudem vorteilhaft, die Heizeinrichtung über das Bordnetz zu betreiben, zum Beispiel bei einer Spannung von 12 V mit einer Heizleitung von 180 Watt.
  • Weiter wird auch noch ein Mehrkammerbehälter separat beansprucht, auf dessen Vorteile bereits zuvor näher eingegangen worden ist.
  • Zusammengefasst sind also folgende Merkmalskombinationen von besonderer Bedeutung:
    • 1. Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, mit einer Heizeinrichtung, mittels der in einer Flüssigkeits-Speichereinrichtung gespeicherte, insbesondere zwischengespeicherte Flüssigkeit, insbesondere Wasser, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der eine vorgegebene Menge einer auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizten Flüssigkeit zu einer eine vorgegebene Menge einer aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge aufweisenden Brüh- und/oder Extraktionseinheit förderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeits-Speichereinrichtung durch wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel (6) gebildet ist, die in einer vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme (5) dergestalt aufnehmbar ist, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) mit der Fördereinrichtung (25) strömungsverbunden ist.
    • 2. Vorrichtung nach Kombination 1, dadurch gekennzeichnet, dass die aufzubrühende und/oder zu extrahierende Stoffcharge in wenigstens einer Stoffchargen-Portionskapsel (8) aufgenommen ist, die in einer weiteren vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme (7) dergestalt aufnehmbar ist, dass die Stoffchargen-Portionskapsel (8) mit der Fördereinrichtung (25) strömungsverbunden ist.
    • 3. Vorrichtung nach Kombination 2, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Portionskapseln (6, 8) zur Ausbildung einer Mehrkammerkapsel (9) einstückig sowie gegebenenfalls vereinzelbar miteinander verbunden sind und/oder die jeweiligen in den Portionskapseln aufgenommenen Stoffe hinsichtlich ihrer Menge zur Zubereitung einer definierten Lebensmittelportion aufeinander abgestimmt sind.
    • 4. Vorrichtung nach Kombination 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrkammerkapsel (9) in einem vorrichtungsseitigen Aufnahmebereich in benachbarte und/oder in etwa auf gleicher Höhe angeordnete Kapselaufnahmen (5, 7) einsetzbar ist, insbesondere im Wesentlichen formschlüssig einsetzbar ist.
    • 5. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25) eine Pumpeinrichtung (26), vorzugsweise eine elektromotorisch mittels einer Betätigungseinrichtung (29) betätigbare Pumpeinrichtung (26) aufweist, mittels der die Flüssigkeit (58) aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) absaugbar, in einen Bestandteil der Heizeinrichtung (16) bildenden Heizbehälter (15) förderbar und zu der aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge (59) weiterförderbar ist.
    • 6. Vorrichtung nach Kombination 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) aufnehmende Kapselaufnahme (5) wenigstens einen dornartigen Fortsatz (10) aufweist, der die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) beim Einsetzen durchsticht, dass der dornartige Fortsatz (10) wenigstens eine Ausströmöffnung (11) aufweist, über die die Flüssigkeit (58) aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) ausströmt, und dass der dornartige Fortsatz (10) mit dem Heizbehälter (15) mittels wenigstens einer Überströmleitung (14) strömungsverbunden ist.
    • 7. Vorrichtung nach Kombination 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25) wenigstens ein Sperrmittel (17), insbesondere ein Rückschlagventil aufweist, das die Ein- oder Rückströmung der erhitzten und/oder abgesaugten Flüssigkeit in die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) sperrt.
    • 8. Vorrichtung nach Kombination 6 und Kombination 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrmittel (17) in die Überströmleitung (14) integriert ist.
    • 9. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25) ferner eine vom Heizbehälter (15) zu der vorrichtungsseitigen Aufnahme (7), insbesondere Kapselaufnahme, für die aufzubrühende und/oder zu extrahierende Stoffcharge (59) geführte Druckleitung (18) aufweist, über die die erhitzte Flüssigkeit mittels der Pumpeinrichtung (26) mit einem vorgegebenen Druck zur die aufzubrühende und/oder extrahierende Stoffcharge (59) aufnehmenden Aufnahme (7) geführt ist.
    • 10. Vorrichtung nach Kombination 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckleitung (18) aufnahmeseitig in einen dornartigen Fortsatz (12) mündet, der in die Kapselaufnahme (7) für eine Stoffchargen-Portionskapsel (8) dergestalt einragt, dass er diese bei deren Einsetzen durchsticht, wobei der dornartige Fortsatz (12) wenigstens eine Einströmöffnung (13) aufweist, über die die erhitzte Flüssigkeit in die Stoffchargen-Portionskapsel (8) einströmt.
    • 11. Vorrichtung nach Kombination 9 oder Kombination 10, dadurch gekennzeichnet, dass in die Druckleitung (19) wenigstens ein Sperrmittel (19), insbesondere ein Rückschlagventil, integriert ist, das die Rückströmung der zur Stoffcharge geförderten erhitzten Flüssigkeit sperrt.
    • 12. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in eine Druckleitung (18) ein Justierelement (69) integriert ist, mittels dem ein Druck in der Druckleitung (18) einstellbar ist.
    • 13. Vorrichtung nach Kombination 9 und Kombination 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckleitung (18) in Strömungsrichtung von der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) zum Heizbehälter (15) gesehen stromab des in die Überströmleitung (14) integrierten Sperrmittels (17) von der Überströmleitung (14) oder direkt vom Heizbehälter (15) abzweigt.
    • 14. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizbehälter (15) nach außen hin thermisch isoliert ist, insbesondere eine Heizbehälteraußenwand wenigstens bereichsweise mit einer Isolierschicht (23) versehen ist.
    • 15. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizbehälter (15) Heizwendel (20), insbesondere in die Heizbehälterwand (21) integrierte Heizwendel (20), oder wenigstens einen in einen Heizbehälter-Innenraum (22) einragenden Heizstab (80) aufweist.
    • 16. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpeinrichtung (26) einen im Heizbehälter (15) verschiebbar zwischen unterschiedlichen Kolbenpositionen geführten Kolben (27) aufweist, der über eine dicht aus dem Heizbehälter (15) herausgeführte Kolbenstange (28) mit einer Betätigungseinrichtung (29) dergestalt verbunden ist, dass während einer ersten definierten Kolbenverlagerung die Flüssigkeit (59), vorzugsweise über eine Überströmleitung (14), aus der Flüssigkeit-Portionskapsel (6) in den Heizbehälter (15), insbesondere in ein vom Kolben (27) freigegebenes Behältervolumen (22), eingesaugt wird, und dass anschließend nach einer definierten Flüssigkeits-Aufheizphase die erhitzte Flüssigkeit während einer zweiten definierten Kolbenverlagerung mit einem vorgegebenen Druck aus dem Heizbehälter (15) wieder ausgeschoben und, vorzugsweise über eine Druckleitung (18), zur aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge (59) gepumpt wird.
    • 17. Vorrichtung nach Kombination 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Heizstab (80) oder eine Heizwendel, vorzugsweise in etwa mittig und zentral, in den Heizbehälter-Innenraum (22) einragt und sich über einen definierten Innenraumbereich, bevorzugt geradlinig in etwa bis wenigstens zur Mitte, höchst bevorzugt geradlinig bis in etwa zu einem gegenüberliegenden Behälterwandbereich, erstreckt, und dass der Kolben (27) als Hohlkolben mit einer Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) ausgebildet ist dergestalt, dass der Heizstab (80) oder die Heizwendel bei definierten Kolbenpositionen wenigstens bereichsweise in der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) aufgenommen, insbesondere formschlüssig aufgenommen, ist.
    • 18. Vorrichtung nach Kombination 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizstab (80) oder die Heizwendel in einer ersten Totpunktposition des Kolbens (27), in der sich keine oder nahezu keine Flüssigkeit im Heizbehälter-Innenraum (22) befindet, wenigstens teilweise in der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) des Kolbens (27) aufgenommen ist, und dass der Heizstab (80) oder die Heizwendel in einer zweiten Totpunktposition des Kolbens (27), in der sich die Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) in dem Heizbehälter-Innenraum (22) befindet, wenigstens teilweise von der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) des Kolbens (27) freigegeben ist und bevorzugt in einem unmittelbaren Kontakt mit der zu erwärmenden Flüssigkeit steht.
    • 19. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (29) eine Steuereinrichtung (40) aufweist, mittels der bei einer Betätigung eines oder mehrerer damit gekoppelter Bedienelemente (41, 42) durch den Bediener die Pumpeinrichtung (26) betätigbar ist.
    • 20. Vorrichtung nach Kombination 19, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Bedienelemente (41, 42) durch Taster, Schalter, Touchscreenfelder, Bedienknöpfe oder dergleichen gebildet sind, die an der Vorrichtung (1) selbst und/oder an Anbauteilen der Vorrichtung (1) und/oder entfernt von der Vorrichtung (1) angeordnet sind.
    • 21. Vorrichtung nach Kombination 19 oder Kombination 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (29) und/oder die Fördereinrichtung (25) oder wenigstens Bestandteile davon in einem Gehäuse (4) der Vorrichtung (1) aufgenommen und angeordnet sind, und dass das oder die Bedienelemente (41, 42) der Betätigungseinrichtung (29) von außerhalb des Gehäuses (4) für einen Bediener frei zugänglich sind.
    • 22. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (40) mit einem Elektromotor (39) als weiterem Bestandteil der Betätigungseinrichtung (29) gekoppelt ist, der mit einer Kolbenstange (28) eines im Heizbehälter (15) verschiebbar geführten Kolbens (27) der Pumpeinrichtung (26) bewegungsübertragend verbunden ist.
    • 23. Vorrichtung nach Kombination 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbenstange (28) mittels einer Spindelmutter (34) verschiebbar entlang einer vom Elektromotor (39) betätigbaren und mittels Spindellager (32, 33) drehbar gelagerten Gewindespindel (31) geführt ist.
    • 24. Vorrichtung nach Kombination 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (31) ein Zahnrad (36) trägt, das mit einem Antriebsritzel (37) eines Getriebes (38) des Elektromotors (39) in Eingriff steht.
    • 25. Vorrichtung nach Kombination 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbenstange (28) gelenkig am Kolben (27) angelenkt ist und bevorzugt eine Art Kniehebel ausbildet, der bei einer Motorbetätigung mittels einer bewegungsübertragenden Einrichtung zwischen einer geknickten und einer gestreckten Position verlagerbar ist.
    • 26. Vorrichtung nach Kombination 25, dadurch gekennzeichnet, dass die bewegungsübertragende Einrichtung eine vom Elektromotor (39) angetriebene Gewindespindel (100) ist, die zur Verlagerung der Kolbenstange und damit des Kolbens (27) mit einer kolbenstangenseitigen Spindelmutter (101) zusammenwirkt, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass der Elektromotor (39) oder wenigstens ein Bestandteil (102) davon so angeordnet oder gelagert ist, dass mit diesem eine kniehebelbedingte Verlagerung des Elektromotors (39) oder des wenigstens eines Bestandteils (102) des Elektromotors (39) durchführbar ist.
    • 27. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halte- und/oder Abdeckelement (2) vorgesehen ist, das die wenigstens eine Portionskapsel (6) in der Kapselaufnahme (5, 7) hält und/oder fixiert und/oder mittels der die wenigstens eine Kapselaufnahme (5, 7) und/oder eine aufzubrühende bzw. zu extrahierende Stoffcharge (59) aufnehmende Stoffchargen-Aufnahme im Betriebszustand der Vorrichtung (1) über- und abgedeckt ist, wobei weiter bevorzugt vorgesehen ist, dass im Halte- und/oder Abdeckelement (2) oder alternativ an anderer Stelle der Vorrichtung (1) eine optionale Strömungsverbindung von wenigstens einer Kapselaufnahme (5, 7), insbesondere von der die Flüssigkeits-Portionskapsel aufnehmenden Kapselaufnahme (5), zu der Umgebung ausgebildet ist, über die beim Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) Umgebungsluft einströmt.
    • 28. Vorrichtung nach Kombination 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2) als Schieberollo oder als schwenkbar an der Vorrichtung, bevorzugt an einem Gehäuse (4) der Vorrichtung (1), angelenkter Deckel ausgebildet ist, wobei das Halte- und/oder Abdeckelement (2) in der Abdeckstellung bevorzugt lösbar fixiert, insbesondere verrastet und/oder mittels einer Spannschraube (93) fixiert ist.
    • 29. Vorrichtung nach Kombination 27 oder Kombination 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2) in einem der Stoffchargen-Aufnahme (7), insbesondere in einem einer Stoffchargen-Kapselaufnahme (7), zugeordneten Bereich eine Zapfstelle (45) aufweist, mittels der im Falle einer in der Stoffchargen-Aufnahme (7) aufgenommenen Stoffcharge (59) ein eine vorgegebene Temperatur aufweisendes Extrakt (60) oder im Falle einer nicht mittels einer Stoffcharge befüllten Stoffchargen-Aufnahme (7) eine auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizte Flüssigkeit abzapfbar ist.
    • 30. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2) an seiner Stoffchargen-Kapselaufnahme (7) zugeordneten Seite ein Mittel (43), insbesondere ein Schneidgitter, aufweist, mittels dem die in die Stoffchargen-Kapselaufnahme (7) eingesetzte Stoffchargen-Portionskapsel (8) in der Halte- bzw. Abdeckstellung des Halte- und/oder Abdeckelementes (2) wenigstens bereichsweise zerstört, insbesondere perforiert wird.
    • 31. Vorrichtung nach Kombination 29 oder Kombination 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfstelle (45) mit der Stoffchargen-Aufnahme (7) mittels einer Zapfstellenleitung (44) strömungsverbunden ist.
    • 32. Vorrichtung nach Kombination 30 und Kombination 31, dadurch gekennzeichnet, dass das die Stoffchargen-Portionskapsel (8) wenigstens bereichsweise zerstörende, insbesondere perorierende Mittel (43) endseitiger Bestandteil der als Sammelleitung fungierenden Zapfstellenleitung (44) ist.
    • 33. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfstelle (45) halte- und/oder abdeckelementseitig in eine Behältnisaufnahme (46) mündet, in die ein Behältnis (47) zur Aufnahme des Extraktes (60) oder der Flüssigkeit lösbar einsetzbar ist.
    • 34. Vorrichtung nach Kombination 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (47) in der Behältnisaufnahme (46) mittels einer Verriegelungseinrichtung (49), bevorzugt mittels einer Schnellverschlusseinrichtung, höchst bevorzugt mittels eines Bajonettverschlusses, lösbar verriegelbar ist.
    • 35. Vorrichtung nach Kombination 33 oder Kombination 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (47) im in die Behältnisaufnahme (46) eingesetzten Zustand mit der Zapfstelle (45) strömungsverbindbar ist.
    • 36. Vorrichtung nach Kombination 35, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Strömungsverbindung im eingesetzten Zustand ein behältnisseitiges und/oder ein zapfstellenseitiges Absperrelement (53), insbesondere ein mittels eines Kraftspeichers (54) in der nicht verbundenen Grundstellung von Behältnis (47) und Behältnisaufnahme (46) in die Absperrposition vorgespanntes Absperrelement (53), vorgesehen ist, das in eine die Strömungsverbindung zwischen der Zapfstelle (45) und der Behältnisaufnahme (46) herstellende Freigabeposition verlagerbar ist.
    • 37. Vorrichtung nach Kombination 36, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Zapfstelle (45) und/oder der Behältnisaufnahme (46) ein Verlagerungselement (51) vorgesehen ist, das das behältnisseitige Absperrelement (53) im eingesetzten Zustand des Behältnisses (47) in die Freigabeposition verlagert und dort für eine vorgegebene Zeit hält.
    • 38. Vorrichtung nach Kombination 36 oder Kombination 37, dadurch gekennzeichnet, dass ein behälterseitiges Verlagerungselement vorgesehen ist, das das zapfstellenseitige Absperrelement im eingesetzten Zustand des Behältnisses in die Freigabeposition verlagert und dort für eine vorgegebene Zeit hält.
    • 39. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein behältnisseitiges und/oder zapfstellenseitiges Absperrelement (61) so ausgelegt und angeordnet ist, dass dieses durch den Strömungsdruck des Extraktes (60) oder der heißen Flüssigkeit verlagerbar ist.
    • 40. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfstellenleitung (44) mit einem freien Leitungsende (66) ins Freie außerhalb des Gehäuses (4) der Vorrichtung (1) mündet, dass im Bereich unterhalb des freien Leitungsendes (66) ein Behältnis (68) zur Aufnahme des Extraktes oder der heißen Flüssigkeit anordenbar ist, das bevorzugt auf einem Abstellbereich (67), insbesondere auf einem mit einem abnehmbaren Abtropfgitter versehenen höhenverstellbaren und/oder wegnehmbaren Abstellelement, abstellbar und dort gegebenenfalls lagefixierbar ist.
    • 41. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) durch eine Wasser (58) aufnehmende Wasser-Portionskapsel gebildet ist.
    • 42. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die aufzubrühende und/oder zu extrahierende Stoffcharge (59) durch ein Kaffeepulver oder -granulat oder durch ein Teepulver oder -granulat oder durch ein Kakaopulver oder -granulat oder durch ein Suppenpulver oder -granulat oder durch dergleichen pulver- oder granulatförmige, in Flüssigkeit, insbesondere in Wasser, lösliche Lebensmittel gebildet ist.
    • 43. Vorrichtung nach Kombination 41 und Kombination 42, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Wasser-Portionskapsel (6) aufgenommene Wassermenge genau der für eine definierte Lebensmittelbereitung, bevorzugt Kaffee-, insbesondere Espresso-, oder Teebereitung erforderlichen Menge entspricht.
    • 44. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 33 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (47; 68) ein mit einem abnehmbaren Deckel (62) versehendes oder versehbares, becherartiges Trinkgefäß mit oder ohne Griff (63) ist.
    • 45. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung (16) so ausgelegt ist, dass diese mit einer Bordnetzspannung eines Fahrzeuges mit vorgegebener Heizleistung, insbesondere mit einer Spannung von 12 Volt und einer Heizleistung von 180 Watt betreibbar ist.
    • 46. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2) mittels einer eine Betätigung der Vorrichtung freigebenden Kontrolleinrichtung gekoppelt ist oder eine derartige Kontrolleinrichtung aufweist.
    • 47. Vorrichtung nach Kombination 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinrichtung durch wenigstens eine magnetschalterartige Anordnung mit wenigstens einem Magneten (94) und einem diesem in der korrekten Halte-. und/oder Abdeckelementposition zuordenbaren Gegenelement gebildet ist.
    • 48. Vorrichtung nach Kombination 47, dadurch gekennzeichnet, dass am Halte- und/oder Abdeckelement (2), insbesondere an einer Spannschraube gemäß Kombination 28 zur vorrichtungsseitigen Fixierung des Halte- und/oder Abdeckelementes, ein Permanentmagnet (94) angeordnet ist, der mit einem mit einer Auswerte- und/oder Steuereinrichtung (40) gekoppelten, vorrichtungsseitigen Sensor- und/oder Schalterelement als Gegenelement dergestalt zusammenwirkt, dass bei korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition das Magnetfeld vom Sensor erfasst und/oder das Magnetfeld den Schalter schaltet, so dass die Betätigung der Vorrichtung freigebbar ist, bei nicht korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition dagegen kein Magnetfeld sensiert und/oder kein Schalter geschaltet ist, so dass die Betätigung der Vorrichtung gesperrt ist.
    • 49. Behältnis, insbesondere zur Verwendung in einer Vorrichtung nach einer der Kombinationen 33 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis als mit einer Abdeckung (72; 6) versehenes Trinkgefäß (71; 77) ausgebildet ist, das im Behältnisinnenraum wenigstens eine Stoffchargen-Portionskapsel (8) und/oder wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel (6) aufweist.
    • 50. Behältnis nach Kombination 49, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung durch eine in der Art einer Folie aufreißbare und/oder abziehbare Abdeckung (72), vorzugsweise aus Metall, insbesondere Leichtmetall, und/oder Kunststoff, und/oder durch einen abnehmbaren oder aufschwenkbaren sowie gegebenenfalls wiederaufsetzbaren Deckel gebildet ist.
    • 51. Behältnis nach Kombination 49, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung durch eine in das Trinkgefäß (71; 77) eingesetzte Flüssigkeits-Portionskapsel (6) gebildet ist, die mit einem Portionskapsel-Randbereich (78) stoff- und/oder kraft- und/oder formschlüssig sowie lösbar mit einem Gefäßöffnungsrandbereich (79) verbunden ist.
    • 52. Behältnis nach Kombination 51, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffchargen- und/oder Flüssigkeits-Portionskapsel (6) eine im Wesentlichen oberflächenbündig zu dem Gefäßöffnungsbereich ausgerichtete, im Wesentlichen ebene Abdeckung ausbildet.
    • 53. Behältnis nach einer der Kombinationen 49 bis 52, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Behältnisinnenraum wenigstens ein weiteres Zubehörelement (75, 56) aufgenommen ist, insbesondere Süßstoff und/oder Zucker und/oder ein als Löffel fungierendes Rührmittel.
    • 54. Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Vorrichtung gemäß einer der Kombinationen 1 bis 48 und/oder mit einem Behältnis nach einer der Kombinationen 49 bis 53.
    • 55. Fahrzeug nach Kombination 54, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung im Bereich zwischen zwei Insassensitzpositionen, insbesondere in einen Mittelkonsolenbereich (64) integriert ist.
    • 56. Fahrzeug nach Kombination 54 oder Kombination 55, dadurch gekennzeichnet, dass eine Armlehne, insbesondere eine klappbare Armlehne das Halte- und/oder Abdeckelement (2) gemäß Kombination 23 ausbildet.
    • 57. Mehrkammerbehälter, insbesondere zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäß einer der Kombinationen 1 bis 48, mit mehreren, unterschiedliche Stoffe aufnehmenden Kammern, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kammer zur Ausbildung einer Flüssigkeits-Portionskapsel (6) eine Flüssigkeit (58), insbesondere Wasser, aufnimmt, und dass wenigstens eine weitere Kammer eine flüssigkeitslösliche, insbesondere pulver- oder granulatförmige, Stoffcharge (59), insbesondere eine Lebensmittel-Stoffcharge, aufnimmt und eine Stoffchargen-Portionskapsel (8) ausbildet.
    • 58. Mehrkammerbehälter nach Kombination 57, dadurch gekennzeichnet, dass der Mehrkammerbehälter (9) wenigstens bereichsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
    • 59. Mehrkammerbehälter nach Kombination 57 oder Kombination 58, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) einen definierten Bereich aufweist, in dem diese zum Absaugen der Flüssigkeit (58) mit einer Fördereinrichtung (25) verbindbar ist, dass die Stoffchargen-Portionskapsel (8) einen definierten Bereich aufweist, in dem dieser mittels der Fördereinrichtung (25) mit einer erhitzten Flüssigkeit beaufschlagbar ist, und dass die Stoffchargen-Portionskapsel (8) einen weiteren definierten Bereich aufweist, aus dem das mittels der erhitzten Flüssigkeit durch Durchströmen der Stoffcharge erzeugte Extrakt (60) aus der Stoffchargen-Portionskapsel (8) abströmt.
    • 60. Mehrkammerbehälter nach einer der Kombinationen 57 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die in den einzelnen Kammern (6, 8) aufgenommenen Stoffe (58, 59) so aufeinander abgestimmt sind, dass mit diesen eine gewünschte Lebensmittelportion herstellbar ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1a schematisch eine Draufsicht auf eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform,
  • 1b schematisch eine perspektivische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Ausführungsform nach 1a,
  • 1c schematisch ein Querschnitt durch die erste Ausführungsform gemäß der 1a und 1b, der die Beschickung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Mehrkammerkapsel zeigt,
  • 2 schematisch eine Ausgestaltung nach 1c mit geschlossenem Deckel,
  • 3 schematisch eine Ausgestaltung nach 2, jedoch mit aus der Wasser-Portionskapsel abgesaugtem Wasser,
  • 4 schematisch eine Ausgestaltung gemäß 3, wobei hier jedoch die erhitzte Flüssigkeit über die Kaffee-Portionskapsel in das Trinkgefäß einströmt,
  • 5 schematisch eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Kaffeebereitungszustand analog 4,
  • 6a, b schematisch unterschiedliche Trinkgefäßausgestaltungen gemäß einer weiteren Erfindungsidee, und
  • 7a, 7b eine zur Ausgestaltung nach 5 alternative Ausführungsform.
  • Die 1a, 1b und 1c zeigen verschiedene Ansichten einer hier beispielhaft als Kaffeemaschine 1 ausgebildeten erfindungsgemäßen Vorrichtung. Diese Kaffeemaschine 1 weist einen an einem Gehäuse 4 schwenkbar angelenkten Deckel 2 auf, mittels dem eine Brüh- und/oder Extraktionseinheit 3 der Kaffeemaschine 1 abdeckbar ist, wie dies in der 1a in einer Draufsicht schematisch dargestellt ist. In der 1b und in der 1c ist der Deckel 2 in einer aufgeschwenkten Position gezeigt, die zum einen eine erste, hier als muldenförmige Vertiefung ausgebildete Kapselaufnahme 5 für eine Wasser-Portionskapsel 6 und eine zweite, ebenfalls als muldenförmige Vertiefung ausgebildete Kapselaufnahme 7 für eine Kaffee-Portionskapsel 8 freigibt, wobei die erste und zweite Kapselaufnahme im Wesentlichen unmittelbar aneinander angrenzend ausgebildet sind und Bestandteil der Brüh- und/oder Extraktionseinheit 3 bilden.
  • Wie dies insbesondere aus der 1b und der 1c ersichtlich ist, sind sowohl die Wasser-Portionskapsel 6 als auch die Kaffee-Portionskapsel 8 integraler Bestand einer einstückig ausgebildeten Mehrkammerkapsel 9, die somit als ein Teil in die beiden Kapselaufnahmen 5, 7 einsetzbar ist, wie dies durch die Pfeile in der 1b und in der 1c schematisch angedeutet ist.
  • In die die Wasser-Portionskapsel 6 aufnehmende erste Kapselaufnahme 5 ragt ein dornartiger Fortsatz 10 ein, der die Wasser-Portionskapsel 6 im eingesetzten Zustand (2) durchsticht. Weiter weist der dornartige Fortsatz 10 wenigstens eine Ausströmöffnung 11 auf, über die das Wasser aus der Wasser-Portionskapsel 6 in einer nachfolgend noch näher beschriebenen Weise aus- bzw. abströmen kann.
  • Ebenso ragt in die die Kaffee-Portionskapsel 8 aufnehmende zweite Kapselaufnahme 7 ein dornartiger Fortsatz 12 ein, der die Kaffee-Portionskapsel 8 in deren eingesetztem Zustand (2) durchsticht. Auch dieser dornartige Fortsatz 12 weist wieder wenigstens eine Öffnung auf, die hier eine Einströmöffnung 13 für erhitztes Wasser, was nachfolgend noch näher erörtert wird, ausbildet.
  • Der dornartige Fortsatz 10 der ersten Kapselaufnahme 5 steht über eine Überströmleitung 14 mit einem Heizbehälter 15 einer Heizeinrichtung 16 in einer Strömungsverbindung.
  • In diese Überströmleitung 14 ist ein in Richtung zur ersten Kapselaufnahme 5 hin sperrendes Rückschlagventil 17 eingesetzt.
  • In Strömungsrichtung von der Wasser-Portionskapsel 6 zum Heizbehälter 15 hin gesehen stromab des Rückschlagventils 17 zweigt hier beispielhaft von der Überströmleitung 14 eine Druckleitung 18 ab, die im Bereich der zweiten Kapselaufnahme 7 in den dornartigen Fortsatz 12 einmündet. Auch in die Druckleitung 18 ist ein Rückschlagventil 19 integriert, das einen Rückstrom von der zweiten Kapselaufnahme 7 in Richtung zum Heizbehälter 15 sperrt. In die Druckleitung 18 ist ferner ein hier lediglich schematisch dargestelltes Justierelement integriert, mittels dem der gewünschte Druck im System möglichst genau, zum Beispiel durch Querschnittsveränderung eingestellt werden kann.
  • Der Heizbehälter 15 selbst weist als weiteren Bestandteil der Heizeinrichtung 16 Heizwendel 20 auf, die in eine Heizbehälterwand 21 integriert sind.
  • Um sicherzustellen, dass die von den Heizwendeln produzierte Wärme nach innen in den Heizbehälter-Innenraum 22 und nicht nach außerhalb des Heizbehälters 15 abgegeben wird, ist dieser Heizbehälter 15 mit einer umfangsseitigen, hier lediglich äußerst schematisch dargestellten Isolierschicht 23 versehen. Die Lagerung des Heizbehälters 15 im Gehäuse 4 der Kaffeemaschine 1 erfolgt über hier lediglich beispielhaft und schematisch angedeutete Halterungen 24.
  • Die beiden dornartigen Fortsätze 10, 12 mitsamt der Überströmleitung 14 und der Druckleitung 18 bilden Bestandteil einer Fördereinrichtung 25 der Kaffeemaschine 1, die weiter eine Pumpeinrichtung 26 umfasst, die wiederum einen im Heizbehälter 15 verschiebbar zwischen unterschiedlichen Kolbenpositionen geführten Kolben 27 aufweist. Dieser Kolben 27 ist über eine dicht aus dem Heizbehälter 15 herausgeführte Kolbenstange 28 mit einer Betätigungseinrichtung 29 der Fördereinrichtung 25 verbunden. Diese Betätigungseinrichtung 29 weist einen Spindeltrieb 30 auf, der eine Gewindespindel 31 umfasst, die im Gehäuse 4 mittels zweier Spindellager 32, 33 drehbar gelagert ist. Der Kolben 27 ist zudem mittels wenigstens eines Dichtelementes 70 dicht im Heizbehälter geführt und gelagert, wobei das hier lediglich äußerst schematisch dargestellte Dichtelement 70 bevorzugt so aufgebaut ist, dass dieses bei einer den Kolben 27 nach oben verlagernden Bewegung und damit bei einer Druckbeaufschlagung in die Dichtposition gedrückt wird. Dies kann zum Beispiel in Verbindung mit einer Dichtlippe oder dergleichen erfolgen.
  • Der Spindeltrieb 30 weist ferner eine Spindelmutter 34 auf, die hier beispielhaft mittels eines Mitnehmerarms 35 bewegungsübertragend mit der Kolbenstange 28 verbunden ist.
  • Ferner ist an der Gewindespindel 31 ein Zahnrad 36 angeordnet, das von einem Antriebsritzel 37 eines Getriebes 38 eines Elektromotors 39 drehangetrieben wird. Dadurch dreht sich ach die Gewindespindel 31 in den beiden Spindellagern 32, 33 um ihre eigene Achse, wobei je nach Drehrichtung der Gewindespindel 31 die Spindelmutter 34 mitsamt ihrem Mitnehmerarm 35 und damit die Kolbenstange 28 mitsamt Kolben 27 in der Bildebene der 1c nach oben oder nach unten bewegt wird.
  • Die Ansteuerung des Elektromotors 39 erfolgt mittels einer ebenfalls im Gehäuse 4 der Kaffeemaschine 1 aufgenommenen Steuereinrichtung 40, die Bestandteil der Betätigungseinrichtung 29 bildet.
  • Wie dies insbesondere den 1a und 1b zu entnehmen ist, können von außenfrei zugängliche oder im Bereich der Kaffeemaschine 1 auch Bestandteil derselben bildende Bedienknöpfe 41, 42 angeordnet sein, mittels denen ein Bediener einen entsprechenden Befehl an die Steuereinrichtung 40 übermitteln kann, zum Beispiel zum Ein- oder Ausschalten der Kaffeemaschine 1.
  • Wie dies nunmehr aus der 2 ersichtlich ist, die den abgeklappten Zustand des Deckels 2 zeigt, ist in diesem abgeklappten Zustand die Mehrkammerkapsel 9 sicher im Inneren der Kaffeemaschine 1 fixiert, wobei ein Schneidgitter 43 (1b) in diesem in der 2 gezeigten abgeklappten Zustand des Deckels 2 eine Oberseite der Kaffee-Portionskapsel 8 perforiert. Das Schneidgitter 43 mündet in eine Zapfstellenleitung 44, die wiederum in Richtung zur Deckelaußenseite 2 hin in eine Zapfstelle 45 mündet.
  • Die Zapfstelle 45 selbst wiederum ist Bestandteil einer an der Deckelaußenseite ausgebildeten Behältnisaufnahme 46, die hier zur Verriegelung eines, einen Kaffeebecher 47 ausbildenden Behältnisses ein erstes Verriegelungselement 48 eines Bajonettverschlusses 49 als Schnellverschlusseinrichtung ausbildet. Wie dies insbesondere der 2 oben entnommen werden kann, weist der Kaffeebecher 47 an seiner Unterseite ein ebenfalls Bestandteil des Bajonettverschlusses 49 bildendes zweites Verriegelungselement 50 auf, so dass mittels dieses Bajonettverschlusses 49 der Kaffeebecher 47 zuverlässig und funktionssicher sowie lösbar mit der deckelseitigen Behältnisaufnahme 46 verbunden werden kann, wie dies in der 3 dargestellt ist.
  • Das in die Zapfstelle 45 einragende dornartige Leitungsende 51 weist wiederum wenigstens eine Ausströmöffnung 52 auf und dient gleichzeitig als Betätigungselement, um ein kaffeebecherseitiges Absperrelement 53 gegen die Kraft einer Feder 54 aus der (bezogen auf den Kaffeebecher 47) in der 2 dargestellten Verschlussstellung, in der das Absperrelement 53 kaffeebecherseitige Einströmkanäle 55, 56 verschließt, in eine Freigabeposition verlagert, in der die hier lediglich beispielhaft gezeigten kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 freigegeben sind und über die Ausströmöffnungen 52 am dornartigen Leitungsende 51 mit der Zapfstellenleitung 44 in einer Strömungsverbindung stehen.
  • In dieser Abdeckposition des Deckels 2 ist dieser bevorzugt mit einem in den 1a und 1b lediglich äußerst schematisch dargestellten Rastelement 57 lösbar verrastet und damit in seiner Abdeckposition gehalten.
  • Die Funktionsweise dieser Kaffeemaschine 1 wird nunmehr nachfolgend insbesondere unter Bezugnahme auf die 1c, 2, 3 und 4 näher erläutert:
    Nach dem Einsetzen der Mehrkammerkapsel 9 in die entsprechenden Kapselaufnahmen 5, 7, wobei die beiden dornartigen Fortsätze 10, 12 zum einen die Wasser-Portionskapsel 6 und zum anderen die Kaffee-Portionskapsel 8 durchstoßen, und dem Schließen des Deckels, bei dem das Schneidgitter 43 die Oberseite der Kaffee-Portionskapsel 8 zerstört bzw. perforiert, kann durch entsprechende Betätigung eines Bedienknopfs 41 die Steuereinrichtung 40 so angesteuert werden, dass mittels dieser der Elektromotor 39 und damit das Getriebe 38 sowie das Antriebsritzel 37 so betätigt wird, dass die Spindelmutter 34 mitsamt Mitnehmerarm 35 und damit der Kolben 27 mitsamt Kolbenstange 28 in die in der 3 gezeigte untere Position verlagert wird, wodurch das Wasser 58 aus der Wasser-Portionskapsel 6 abgesaugt und über die Überströmleitung 14 in den Heizbehälter 15 eingesaugt wird.
  • Entsprechend einem vorgegebenen Steuerprogramm kann dann für eine vorgegebene Zeit eine Aufheizung des in den Heizbehälter 15 eingesaugten Wassers durch entsprechende Betätigung der Heizeinrichtung 16 erfolgen. Nachdem das Wasser 58 dann auf eine vorgegebene Temperatur erhitzt wird, wird die Drehrichtung des Elektromotors bzw. des Getriebes 38 umgekehrt, so dass sich die Gewindespindel 31 nunmehr in ihre entgegengesetzte Richtung dreht, wodurch die Spindelmutter 34 mitsamt Mitnehmerarm 35 und damit der Kolben 27 mitsamt Kolbenstange 28 wieder nach oben bewegt wird (4). Durch diese nach oben gerichtete Verlagerung des Kolbens 27 wird das erhitzte Wasser unter einem vorgegebenen Druck über die Druckleitung 18 in die Kaffeeportionskapsel 8 gepresst, wo dass sich darin befindliche Kaffeepulver 59 extrahiert wird und über die Zapfstellenleitung 44 sowie die kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 ein Kaffeeextrakt 60 in den Kaffeebecher 47 einströmt. Dabei können kaffeebecherseitige, die kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 in der Ruhestellung (3) abdeckende Klappen oder Membrane 61 abgehoben und/oder überdruckt werden, damit das Kaffeeextrakt 60 in den Kaffeebecher 47 einströmen kann. Diese Membrane 61 verhindern dann wiederum nach dem Befüllvorgang des Kaffeebechers 47, dass das Kaffeeextrakt 60 aus dem Kaffeebecher 47 abströmen kann. Alternativ bzw. zusätzlich hierzu könnten im Bereich der kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 aber auch wiederum rückschlagventilartige Elemente verbaut bzw. vorgesehen sein.
  • Weiter kann der Kaffeebecher 47, wie dies in der 4 lediglich strichliert und schematisch dargestellt ist, mit einem abnehmbaren Deckel 62 und/oder mit einem Griff 63 versehen sein.
  • Nach dem Befüllen des Kaffeebechers 47 kann dann dieser im hier gezeigten Beispielfall durch einfaches Verdrehen des Bajonettverschlusses 49 aus seiner Verriegelung gelöst werden und der Kaffeebecher 47 zum Trinken des Kaffees vom Deckel 2 und damit von der Kaffeemaschine 1 abgehoben werden.
  • In der 4 ist weiter schematisch und strichliert dargestellt, dass eine derartige kompakt bauende Kaffeemaschine 1 zum Beispiel sehr gut in einen Mittelkonsolenbereich 64 eines Kraftfahrzeuges integriert werden kann, zum Beispiel im Anschluss an einen Schalthebel 65 im Bereich zwischen einer Fahrer- und Beifahrersitzposition.
  • In der 5 ist schließlich eine weitere alternative Ausgestaltung der Kaffeemaschine 1 gezeigt, die im Wesentlichen gleich aufgebaut ist, wie die zuvor in Verbindung mit den 1 bis 4 näher erläuterte Kaffeemaschine 1. Nachfolgend werden daher lediglich die unterscheidenden Merkmale erläutert.
  • So unterscheidet sich die in der 5 gezeigte Kaffeemaschine 1 insbesondere dadurch, dass hier die Zapfstellenleitung 44 nicht deckelaußenseitig in eine Behältnisaufnahme mündet, sondern beispielhaft an einer Stirnseite des Deckels nach außen geführt ist, wobei das freie Leitungsende 66 in einem definierten Abstand oberhalb eines Abstellbereichs 67 ins Freie geführt ist, so dass ein definierter Becher 68 auf dem Abstellbereich 67 abgestellt und das über das freie Leitungsende 66 abströmende Kaffeeextrakt aufnehmen kann. Eine derartige Lösung ist insbesondere auch für den Büro- bzw. Officebereich geeignet, bei dem – anders als in einem Fahrzeug – der Becher 68 nicht unbedingt fixiert werden muss.
  • In 6a ist eine erste Variante eines Trinkgefäßes 71 gezeigt, das zum Beispiel insbesondere mit einer Vorrichtung gemäß der 5 verwendet werden kann. Dieses Trinkgefäß 71 weist in der 6a beispielhaft eine in der Art einer Abziehfolie, beispielsweise eines Aludeckels, ausgebildete Abdeckung 72 auf, die, wie dies mit dem Pfeil 73 sowie strichliert dargestellt ist, durch Ergreifen einer Lasche 74 abgezogen werden kann, so dass die Gefäßöffnung freigegeben wird. Im Inneren des Trinkgefäßes 71 befindet sich dann hier beispielhaft eine Wasserportionskapsel 6 sowie eine Kaffeeportionskapsel 8 sowie ein Zuckertütchen 75 und ein Rührstab 76.
  • Mit einem derartigen Set wird somit eine portionsgenaue Verkaufseinheit zur Verfügung gestellt, die sämtliche für die hier beispielhaft gewählte Kaffeebereitung erforderlichen Bestandteile in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung aufweist. Obwohl hier nicht explizit dargestellt, kann selbstverständlich das Trinkgefäß 71 auch im Sinne des Kaffeebechers 47 ausgebildet sein, um an die zuvor näher beschriebene Zapfstelle 45 angeschlossen zu werden.
  • In der 6b ist schließlich eine alternative Ausgestaltung zum Trinkgefäß 71 der 6a gezeigt. Das in der 6b gezeigte Trinkgefäß 77 weist im Unterschied zum Trinkgefäß 71 der 6a als Abdeckung eine hier beispielhaft als Wasser-Portionskapsel 6 ausgebildete Flüssigkeits-Portionskapsel auf, die mit ihrem Randbereich 78 zum Beispiel kraft- und formschlüssig mit einem Öffnungsrandbereich 79 des Trinkgefäßes 77 verbunden ist. Die Wasser-Portionskapsel 6 bildet somit hier in einer vorteilhaften Doppelfunktion die Abdeckung aus, die einfach von dem Öffnungsrandbereich 79 abgehoben werden kann, zum Beispiel ausgerastet werden kann. Im Inneren des Trinkgefäßes 77 ist dann wiederum ein Zuckertütchen 75, ein Rührstab 76 sowie eine Kaffee-Portionskapsel 8 aufgenommen. Hierdurch ergeben sich die zuvor in Verbindung mit der 6a genannten Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten.
  • In den 7a und 7b ist eine weitere alternative Ausgestaltung der Kaffeemaschine 1 gezeigt, die im Wesentlichen gleich aufgebaut ist, wie die zuvor in Verbindung mit der 5 näher erläuterte Kaffeemaschine 1. Nachfolgend werden daher lediglich die unterscheidenden Merkmale erläutert, wobei ausdrücklich festgehalten werden soll, dass die sich unterscheidenden Merkmale explizit selbstverständlich auch in Verbindung mit der in Verbindung mit den 1 bis 4 näher erläuterten Kaffeemaschine 1 Verwendung finden können. Dies wird jedoch zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen hier nicht mehr explizit ausgeführt.
  • Die 7a zeigt den Zustand, bei dem sich der Kolben 27 in einer unteren Totpunktposition befindet, in welcher Totpunktposition Wasser aus der Wasserportionskapsel 6 in den Heizbehälter-Innenraum 22 eingesaugt wird. In der Ausgestaltung nach der 7b befindet sich dagegen der Kolben 27 in einer oberen Totpunktposition, in der das erhitzte Wasser dann in Richtung zur Kaffeeportionskapsel 8 ausgeschoben wird.
  • Wie dies den 7a und 7b deutlich zu entnehmen ist, ist die Überströmleitung 14 hier wiederum als kurze, in den Heizbehälter 15 mündende Stichleitung ausgebildet, in der wiederum in der zuvor bereits geschilderten Art und Weise ein Rückschlagventil 17 angeordnet ist. Die Druckleitung 18 zur zweiten Kapselaufnahme 7, in der die Kaffeeportionskapsel 8 aufgenommen ist, zweigt dagegen bei dieser Ausführungsvariante nicht von der Überströmleitung 14 ab, sondern ist ebenfalls als kurze, vom Heizbehälter 15 abzweigende Druckleitung ausgebildet, in der das Rückschlagventil 19 angeordnet ist. Damit ergibt sich ein insgesamt kompakter Aufbau der Vorrichtung.
  • Wie dies den 7a und 7b im Vergleich zu den Ausführungsformen gemäß den 1 bis 5 weiter entnommen werden kann, ragt hier anstelle der Heizwendel 20, die behälterwandseitig angeordnet sind, in etwa mittig und zentral ein Heizstab 80 in den Heizbehälter-Innenraum 22. Dieser Heizstab 80 erstreckt sich vom oberen Behälterwandbereich ausgehend in etwa geradlinig bis zum gegenüberliegenden unteren Behälterwandbereich. Der Heizstab 80 ist, wie dies aus den 7a und 7b ersichtlich ist, mittels einer hier beispielhaft dargestellten Gewindeschraubverbindung 81 dicht in den oberen Behälterwandbereich eingeschraubt. Zur Abdichtung ist hier beispielhaft eine Ringdichtung 82 vorgesehen. Um sicherzustellen, dass der Heizstab 80 die Kolbenbewegung nicht behindert, ist der Kolben 27 bei dieser Ausgestaltung als Hohlkolben ausgebildet, das heißt mit einer Heizstab-Ausnehmung 83, die in der in der 7b gezeigten Totpunktposition des Kolbens den Heizstab 80 im Wesentlichen formschlüssig aufnimmt bzw. mit einem Ringspalt umgibt, und die den Heizstab 80 in der in der 7a gezeigten unteren Totpunktposition im Wesentlichen freigibt, so dass das in den Heizbehälter-Innenraum 22 eingesaugte Wasser in unmittelbaren und direkten Kontakt mit dem Heizstab 80 gelangt und durch diesen schnellstmöglich aufgeheizt wird.
  • Wie dies der Darstellung der 7a und 7b weiter entnommen werden kann, ist deckelseitig ein Strömungskanal 84 vorgesehen, der an der Deckelaußenseite in die Umgebung mündet und an der Deckelinnenseite in einen Strömungskanaldorn 85 mündet, der über eine hier nicht gezeigte Dornöffnung eine Strömungsverbindung zwischen dem Strömungskanal 84 einerseits und der Wasser-Portionskapsel 6 andererseits ausbildet. Wie in der 7a gezeigt, durchsticht der Strömungskanaldorn 85 bei geschlossenem Deckel 2 den oberen, der Deckelinnenseite zugewandten Wandbereich der Wasser-Portionskapsel 6, so dass eine Strömungsverbindung zwischen der Umgebung und dem Wasser in der Wasser-Portionskapsel 6 besteht. Durch diese Strömungsverbindung mit der Umgebung wird sichergestellt, dass bei der in der 7a gezeigten Abwärtsbewegung des Kolbens 27, die durch die Pfeile 86 dargestellt ist, kein Unterdruck in der Wasser-Portionskapsel 6 aufgebaut wird, so dass das Wasser bequem aus der Wasser-Portionskapsel 6 abgezogen und, wie durch den Pfeil 87 dargestellt, in den Heizbehälter-Innenraum 22 eingesaugt werden kann. Dort wird das Wasser dann durch den Heizstab 80 auf die gewünschte Temperatur aufgeheizt, wozu der Heizstab über die elektrischen Leitungen 88, 89 mit der elektrischen Steuereinrichtung 40 verbunden ist.
  • Diese elektrische Steuereinrichtung 40 kann mittels eines Betätigungsschalters 90 aktiviert werden, wobei die Steuereinrichtung 40 das Aufheizen des Wassers bzw. die Betätigung der Kaffeemaschine 1 nur dann freigibt, wenn über die Steuerleitungen 91, 92 ein korrektes Verschließen des Deckels 2 sensiert worden ist. Hierzu ist gemäß der in der 7a und 7b gezeigten Ausführungsform zum einen eine Spannschraube 93 so durch den Deckel 2 hindurch in ein ortsfestes vorrichtungsseitiges und die beiden Kapselaufnahmen 5, 7 aufweisendes Gegenelement der Kaffeemaschine 1 einzuschrauben, dass der Deckel 2 positionsfest und lagegenau an diesem Gegenelement gehalten ist, und zwar dicht gehalten ist. Nur in dieser ordnungsgemäßen Deckelposition schaltet ein am freien Ende der Spannschraube ausgebildeter Permanentmagnet 94 den durch die Steuerleitungen 91 und 92 ausgebildeten Schalter in der Art eines Magnetschalters, was hier lediglich äußerst schematisch und beispielhaft dargestellt ist, so dass mittels der Steuereinrichtung 40 die Betätigung der Vorrichtung 1 freigegeben wird. Über einen hier lediglich äußerst schematisch dargestellten Steuerungsknopf 95 kann dann zum Beispiel die gewünschte Zubereitungsart gewählt werden.
  • Nach dem Erhitzen des Wassers wird dieses dann, wie in der 7b dargestellt, durch die nach oben gerichtete Verlagerung des Kolbens 27 aus dem Heizbehälter-Innenraum 27 ausgeschoben und gelangt in der zuvor bereits in Verbindung mit den 1 bis 4 sowie 5 beschriebenen Art und Weise in die Kaffee-Portionskapsel 8 sowie weiter anschließend als Kaffee in den Becher 68. Alternativ zu der Ausgestaltung nach 5 ist hier der Becher 68 auf einer von dem Gehäuse abklappbaren Halteplatte 96 gelagert bzw. abgestellt. Diese Halteplatte 96 ist im eingeklappten Zustand dann im Wesentlichen bündig mit der Vorrichtungsaußenwand ausgebildet und ragt damit nicht in den zum Beispiel Fahrzeuginnenraum vor. Zur besseren Positionierung und Halterung des Bechers 68 sind hier nur lediglich schematisch dargestellte Positionierhilfen 97 vorgesehen. Konkret ist die Halteplatte 96 über ein Scharniergelenk 98 gehäuseseitig angelenkt. Die im eingeklappten Zustand der Halteplatte 96 gezeigte bündige Eingliederung der Halteplatte 96 in die Gehäuseaußenwand ist in der 7a lediglich äußerst schematisch strichliert dargestellt und mit dem Bezugszeichen 99 beziffert.
  • Die Kolbenbetätigung erfolgt hier durch eine gelenkig am Kolben angelenkte Kolbenstange 28, die eine Art Kniehebel ausbildet, der bei einer Betätigung des Elektromotors 39 zwischen einer in der 7a dargestellten geknickten und einer in der 7b dargestellten gestreckten Position verlagerbar ist. Als bewegungsübertragende Einrichtung ist hier eine vom Elektromotor 39 angetriebene Gewindespindel 100 vorgesehen, die zur Verlagerung der Kolbenstange 28 und damit des Kolbens 27 mit einer kolbenstangenseitig angeordneten Spindelmutter 101 zusammenwirkt, die im Bereich eines Gelenks der Kolbenstange 28 angeordnet ist. Wie dies den 7a und 7b weiter entnommen werden kann, ist ein Bestandteil 102 des Elektromotors verschiebbar entlang einer Schiebeführung 103 im Inneren der Kaffeemaschine 1 gelagert, um kniehebelbedingte Zwangsbewegungen bei der Kolbenstangenverlagerung und damit bei der Kolbenverlagerung mitmachen zu können.
  • Wie dies den 7a und 7b weiter entnommen werden kann, kann die Kaffeemaschine 1 insgesamt aus mehreren unterschiedlichen Baueinheiten einfachst zusammengesetzt werden, so zum Beispiel aus einer ersten Baueinheit 104, in die zum Beispiel die die Heizeinrichtung 16 ausbildende Heizbehälter-Baueinheit eingesetzt oder integral mit der ersten Baueinheit 104 ausgebildet sein kann. Eine zweite Baueinheit 105, die zum Beispiel die Kapselaufnahmen 5, 7 mitsamt Deckel und gegebenenfalls Steuereinrichtung 40 aufweist, kann dann zum Beispiel durch die schematisch in den 7a und 7b dargestellte Flanschverbindung 106 angebunden werden. Beide Baueinheiten 104, 105 können dann zum Beispiel wiederum in ein die Außenwand ausbildendes Gehäuse 107 eingesetzt werden. Alternativ hierzu kann das Gehäuse 107 aber auch bereits Bestandteil der einzelnen Baueinheiten 104, 105 sein.
  • 1
    Kaffeemaschine
    2
    Deckel
    3
    Brüh- und/oder Extraktionseinheit
    4
    Gehäuse
    5
    Kapselaufnahme, erste
    6
    Wasser-Portionskapsel
    7
    Kapselaufnahme, zweite
    8
    Kaffee-Portionskapsel
    9
    Mehrkammerkapsel
    10
    dornartiger Fortsatz
    11
    Ausströmöffnung
    12
    dornartiger Fortsatz
    13
    Einströmöffnung
    14
    Überströmleitung
    15
    Heizbehälter
    16
    Heizeinrichtung
    17
    Rückschlagventil
    18
    Druckleitung
    19
    Rückschlagventil
    20
    Heizwendel
    21
    Heizbehälterwand
    22
    Heizbehälter-Innenraum
    23
    Isolierschicht
    24
    Halterungen
    25
    Fördereinrichtung
    26
    Pumpeinrichtung
    27
    Kolben
    28
    Kolbenstange
    29
    Betätigungseinrichtung
    20
    Spindeltrieb
    31
    Gewindespindel
    32
    Spindellager
    33
    Spindellager
    34
    Spindelmutter
    35
    Mitnehmerarm
    36
    Zahnrad
    37
    Antriebsritzel
    38
    Getriebe
    39
    Elektromotor
    40
    Steuereinrichtung
    41
    Bedienknopf
    42
    Bedienknopf
    43
    Schneidgitter
    44
    Zapfstellenleitung
    45
    Zapfstelle
    46
    Behältnisaufnahme
    47
    Kaffeebecher
    48
    erstes Verriegelungselement
    49
    Bajonettverschluss
    50
    zweites Verriegelungselement
    51
    dornartiges Leitungsende
    52
    Ausströmöffnung
    53
    Absperrelement
    54
    Feder
    55
    kaffeebecherseitiger Einströmkanal
    56
    kaffeebecherseitiger Einströmkanal
    57
    Rastelement
    58
    Wasser
    59
    Kaffeepulver
    60
    Kaffeeextrakt
    61
    Membrane
    62
    Deckel
    63
    Griff
    64
    Mittelkonsolenbereich
    65
    Schalthebel
    66
    freie Leitungsende
    67
    Abstellbereich
    68
    Becher
    69
    Justierelement
    70
    Dichtung
    71
    Trinkgefäß
    72
    Abdeckung
    73
    Pfeil
    74
    Lasche
    75
    Zuckertütchen
    76
    Rührstab
    77
    Trinkgefäß
    78
    Randbereich
    79
    Öffnungsbereich
    80
    Heizstab
    81
    Gewindeschraubverbindung
    82
    Dichtung
    83
    Heizstab-Ausnehmung
    84
    Strömungskanal
    85
    Strömungskanaldorn
    86
    Pfeil
    87
    Pfeil
    88
    elektrische Leitung
    89
    elektrische Leitung
    90
    Betätigungsschalter
    91
    Steuerleitung
    92
    Steuerleitung
    93
    Spannschraube
    94
    Permanentmagnet
    95
    Steuerungsknopf
    96
    Halteplatte
    97
    Positionierhilfe
    98
    Scharniergelenk
    99
    Wandintegration
    100
    Gewindespindel
    101
    Spindelmutter
    102
    Elektromotorbestandteil
    103
    Schiebeführung
    104
    erste Baueinheit
    105
    zweite Baueinheit
    106
    Flanschverbindung
    107
    Gehäuse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - EP 1785369 A1 [0004]
    • - DE 10020723 A1 [0004]
    • - EP 1073593 B1 [0004]
    • - DE 8329744 U1 [0004]
    • - DE 10244326 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken, mit einer Heizeinrichtung, mittels der in einer Flüssigkeits-Speichereinrichtung gespeicherte, insbesondere zwischengespeicherte Flüssigkeit, insbesondere Wasser, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der eine vorgegebene Menge einer auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizten Flüssigkeit zu einer eine vorgegebene Menge einer aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge aufweisenden Brüh- und/oder Extraktionseinheit förderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeits-Speichereinrichtung durch wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel (6) gebildet ist, die in einer vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme (5) dergestalt aufnehmbar ist, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) mit der Fördereinrichtung (25) strömungsverbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25) eine Pumpeinrichtung (26), vorzugsweise eine elektromotorisch mittels einer Betätigungseinrichtung (29) betätigbare Pumpeinrichtung (26) aufweist, mittels der die Flüssigkeit (58) aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) absaugbar, in einen Bestandteil der Heizeinrichtung (16) bildenden Heizbehälter (15) förderbar und zu der aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge (59) weiterförderbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) aufnehmende Kapselaufnahme (5) wenigstens einen dornartigen Fortsatz (10) aufweist, der die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) beim Einsetzen durchsticht, dass der dornartige Fortsatz (10) wenigstens eine Ausströmöffnung (11) aufweist, über die die Flüssigkeit (58) aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) ausströmt, und dass der dornartige Fortsatz (10) mit dem Heizbehälter (15) mittels wenigstens einer Überströmleitung (14) strömungsverbunden ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25) wenigstens ein Sperrmittel (17), insbesondere ein Rückschlagventil aufweist, das die Ein- oder Rückströmung der erhitzten und/oder abgesaugten Flüssigkeit in die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) sperrt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpeinrichtung (26) einen im Heizbehälter (15) verschiebbar zwischen unterschiedlichen Kolbenpositionen geführten Kolben (27) aufweist, der über eine dicht aus dem Heizbehälter (15) herausgeführte Kolbenstange (28) mit einer Betätigungseinrichtung (29) dergestalt verbunden ist, dass während einer ersten definierten Kolbenverlagerung die Flüssigkeit (59), vorzugsweise über eine Überströmleitung (14), aus der Flüssigkeit-Portionskapsel (6) in den Heizbehälter (15), insbesondere in ein vom Kolben (27) freigegebenes Behältervolumen (22), eingesaugt wird, und dass anschließend nach einer definierten Flüssigkeits-Aufheizphase die erhitzte Flüssigkeit während einer zweiten definierten Kolbenverlagerung mit einem vorgegebenen Druck aus dem Heizbehälter (15) wieder ausgeschoben und, vorzugsweise über eine Druckleitung (18), zur aufzubrühenden und/oder zu extrahierenden Stoffcharge (59) gepumpt wird.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Heizstab (80) oder eine Heizwendel, vorzugsweise in etwa mittig und zentral, in den Heizbehälter-Innenraum (22) einragt und sich über einen definierten Innenraumbereich, bevorzugt geradlinig in etwa bis wenigstens zur Mitte, höchst bevorzugt geradlinig bis in etwa zu einem gegenüberliegenden Behälterwandbereich, erstreckt, und dass der Kolben (27) als Hohlkolben mit einer Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) ausgebildet ist dergestalt, dass der Heizstab (80) oder die Heizwendel bei definierten Kolbenpositionen wenigstens bereichsweise in der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) aufgenommen, insbesondere formschlüssig aufgenommen, ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (29) eine Steuereinrichtung (40) aufweist, mittels der bei einer Betätigung eines oder mehrerer damit gekoppelter Bedienelemente (41, 42) durch den Bediener die Pumpeinrichtung (26) betätigbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halte- und/oder Abdeckelement (2) vorgesehen ist, das die wenigstens eine Portionskapsel (6) in der Kapselaufnahme (5, 7) hält und/oder fixiert und/oder mittels der die wenigstens eine Kapselaufnahme (5, 7) und/oder eine aufzubrühende bzw. zu extrahierende Stoffcharge (59) aufnehmende Stoffchargen-Aufnahme im Betriebszustand der Vorrichtung (1) über- und abgedeckt ist, wobei weiter bevorzugt vorgesehen ist, dass im Halte- und/oder Abdeckelement (2) oder alternativ an anderer Stelle der Vorrichtung (1) eine optionale Strömungsverbindung von wenigstens einer Kapselaufnahme (5, 7), insbesondere von der die Flüssigkeits-Portionskapsel aufnehmenden Kapselaufnahme (5), zu der Umgebung ausgebildet ist, über die beim Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) Umgebungsluft einströmt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung (16) so ausgelegt ist, dass diese mit einer Bordnetzspannung eines Fahrzeuges mit vorgegebener Heizleistung, insbesondere mit einer Spannung von 12 Volt und einer Heizleistung von 180 Watt betreibbar ist.
  10. Mehrkammerbehälter, insbesondere zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, mit mehreren, unterschiedliche Stoffe aufnehmenden Kammern, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kammer zur Ausbildung einer Flüssigkeits-Portionskapsel (6) eine Flüssigkeit (58), insbesondere Wasser, aufnimmt, und dass wenigstens eine weitere Kammer eine flüssigkeitslösliche, insbesondere Pulver- oder granulatförmige, Stoffcharge (59), insbesondere eine Lebensmittel-Stoffcharge, aufnimmt und eine Stoffchargen-Portionskapsel (8) ausbildet.
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