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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen
Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken,
Suppen oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 10 2008
007 254 A1 ist bereits eine Vorrichtung zur Zubereitung
von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere eine Kaffeemaschine,
bekannt, die im Bereich der Mittelkonsole angeordnet ist. Diese
Mittelkonsole bildet ein Aufnahmebehältnis aus, in der
in einem mittleren Bereich des Aufnahmeraums eine Kaffeemaschine
aufgenommen ist. An diese Kaffeemaschine schließt sich
in Konsolenlängsrichtung gesehen jeweils ein Staufach an,
wobei ein erstes Staufach als ein Aufnahmeraum für Kaffeeportionskapseln
dient, während in einem zweiten Staufach eine herkömmliche
Wasserflasche als Wasserbehälter aufgenommen ist, deren
Ausgussöffnung mit einem speziellen Anschlussventil versehen
wird, mittels dem die Wasserflasche an ein kaffeemaschinenseitiges
Wasserrohrleitungssystem angeschlossen werden kann. Dieses Wasserrohrleitungssystem
ist Bestandteil einer Wasserzuführeinrichtung, die eine
Heiz- und Pumpeinrichtung aufweist, mittels der eine vorgegebene
Wassermenge aus der Wasserflasche abgezogen und erhitzt werden kann.
Dieses auf eine vorgegebene Temperatur zwischen 90 und 94° erhitzte
Wasser wird dann im Bereich einer Extraktionskopfaufnahme auf einen dort
vorgesehenen Anschlussstutzen mit einem vorgegebenen Druck von bevorzugt
19 bar einem Extraktionskopf zugeführt, der zusammen mit
einem Trinkgefäß einen Trink- bzw. Kaffeebecher
ausbildet.
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Dieses
Trinkgefäß ist mittels des Extraktionskopfes mittels
einer lösbaren Schraubverbindung verbunden, wobei in den
Extraktionskopf eine Kaffeeportionskapsel eingesetzt werden kann,
die beim Einsetzen in den Extraktionskopf von einem mit der Wasserzuführeinrichtung
strömungsverbundenen Dornfortsatz perforiert wird, und
zwar dergestalt, dass der Dornfortsatz anschließend in
die Kaffeeportionskapsel einragt. An der Unterseite des Trinkgefäßes
ist ferner ein Schneidgitter angeordnet, welches im verbundenen
Zustand von Trinkgefäß und Extraktionskopf die
Kaffeeportionskapsel perforiert, so dass eine Strömungsverbindung
zwischen der Kaffeeportionskapsel und dem Trinkgefäß hergestellt
ist, über die das Kaffeeextrakt in den Trinkbecher einströmen kann.
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Dazu
wird das von der Wasserflasche mittels der Heiz- und Pumpeinrichtung
abgezogene Wasser aus der Wasserflasche erhitzt und anschließend
das erhitzte Wasser in die Extraktionskopfaufnahme und die dortige
Kaffeeportionskapsel gepumpt, wo es das Kaffeepulver extrahiert
und anschließend als heißer Kaffee in den Trinkbecher
einströmt. Des Weiteren sind Mehrkammer-Mischbehälter
bereits allgemein bekannt, bei denen in einer ersten Kammer des Mischbehälters
ein erster Stoff und in einer zweiten Kammer des mehrkammrigen Mischbehälters
ein zweiter Stoff aufgenommen ist. Die unterschiedlichen Kammern
können durch zerstörbare bzw. auftrenn- bzw. aufreißbare
Zwischenwandbereiche voneinander getrennt sein, so dass bei einer
entsprechenden Kraftaufbringung auf die Trennstelle eine Vermischung
der beiden Stoffe stattfindet. Alternativ dazu können die
beiden Kammern aber durch einen Zwischenwandbereich voneinander
getrennt sein, der eine Sollknickstelle aufweist, so dass der Inhalt
der einen Kammer durch Umknicken derselben in die zweite Kammer
eingefüllt werden kann, um die beiden Stoffe zu vermischen.
Derartige Ausführungsformen sind beispielsweise aus der
DE 37 41 939 A1 , der
EP 157 2556 A2 ,
der
EP 178 53 69 A1 ,
der
DE 100 20 723
A1 , der
EP
107 35 93 B1 , der
DE
83 29 744 U1 und der
DE 102 44 326 A1 bekannt.
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Demgegenüber
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur
Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zur
Zubereitung von Heißgetränken, wie beispielsweise
Kaffee und/oder Tee oder dergleichen, zu schaffen, die eine einfache
und kompakte Bauweise aufweist und bevorzugt auf engstem Bauraum,
wie beispielsweise in Fahrzeugen, zuverlässig und funktionssicher
verbaut werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Gemäß Anspruch
1 weist die Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln,
insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken,
wie beispielsweise Kaffee oder Tee, eine Heizeinrichtung auf, mittels
der eine in einer Flüssigkeits-Speichereinrichtung gespeicherte,
insbesondere zwischengespeicherte Flüssigkeit, wie bevorzugt
Wasser, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar ist. Diese Vorrichtung
weist weiter eine Fördereinrichtung auf, mittels der eine
vorgegebene Menge einer auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizten
Flüssigkeit zu einer Brüh- und/oder Extraktionseinrichtung
förderbar ist, wobei in der Brüh- und/oder Extraktionseinrichtung
eine vorgegebene Menge einer aufzubrühenden und/oder zu
extrahierenden Stoffcharge anordenbar ist. Erfindungsgemäß ist
die Flüssigkeits-Speichereinrichtung durch wenigstens eine kompakte
und/oder im Wesentlichen genau auf ein zuzubereitendes flüssiges
Lebensmittel, zum Beispiel eine Kaffeeportion, abgestimmte Flüssigkeits-Portionskapsel
gebildet, die in einer vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme dergestalt
aufnehmbar ist, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel mit
der Fördereinrichtung strömungsverbunden ist.
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Mit
einer derartigen Flüssigkeits-Portionskapsel steht jeweils
genau die für die jeweilige Zubereitung des flüssigen
Lebensmittels bzw. Heißgetränks exakte Flüssigkeitsmenge
portionsweise zur Verfügung, so dass im Bereich der Vorrichtung
kein überdimensionierter Wasserspeicher vor- und bereitgehalten
werden muss, mittels dem eine Vielzahl von zum Beispiel Heißgetränken
zubereitet werden können. Damit kann die Vorrichtung besonders
kompakt und damit kleinbauend ausgebildet werden, so dass diese
sehr gut auf engstem Bauraum, wie dieser beispielsweise in Kraftfahrzeuginnenräumen
vorhanden ist, eingebaut und integriert werden kann, insbesondere
in zum Beispiel Staufächer von Mittelkonsolen oder dergleichen.
Auch für Nachrüstlösungen und derartige
kompakte bauende Einheiten sehr gut geeignet.
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Ein
weiterer besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung liegt darin, dass die Wasserzuführeinrichtung
bzw. die damit zwingend einhergehende Verrohrung durch Wasserleitungen sehr
gering gehalten werden kann, wodurch insbesondere beim Verbau in
zum Beispiel Fahrzeugen, wie beispielsweise Kraftfahrzeugen, die
Gefahr einer Vereisung des Rohrleitungssystems erheblich reduziert
werden kann.
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Eine
besonders kompakte Bauweise ergibt sich insbesondere dann, wenn
gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung
der vorliegenden Erfindung die aufzubrühende und/oder zu
extrahierende Stoffcharge in wenigstens einer weiteren Stoffchargen-Portionskapsel,
beispielsweise einer Kaffeekapsel-Portionskapsel aufgenommen ist,
die jeweils in einer weiteren vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme
dergestalt aufnehmbar ist, dass die Stoffchargen-Portionskapsel
mit der Fördereinrichtung ebenfalls strömungsverbunden
ist. Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausgestaltung, bei der sämtliche Portionskapseln
zur Ausbildung einer Mehrkammerkapsel einstückig sowie
gegebenenfalls vereinzelbar miteinander verbunden sind. Beispielsweise
kann eine derartige einstückige Mehrkammerkapsel sehr einfach
und preiswert aus einem Kunststoffmaterial hergestellt werden. Mit
einer derartigen Mehrkammerkapsel liegt somit auf engstem Raum die
für die Zubereitung der jeweils gewünschten Lebensmittelcharge
benötigte exakte Portionierung vor, so dass der Bediener
lediglich die Kapsel bzw. im Falle von separaten Portionskapseln,
die Portionskapseln als solche in entsprechende Portionskapselaufnahmen der
Vorrichtung einzulegen braucht, um dann durch einfache Betätigung
der Vorrichtung die gewünschte Lebensmittelzubereitung,
zum Beispiel Kaffeezubereitung, schnell, einfach und bequem vornehmen
zu können.
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Sowohl
in Verbindung mit einzelnen Portionskapseln als auch insbesondere
in Verbindung mit den besonders bevorzugten Mehrkammerkapseln können
in einem vorrichtungsseitigen Aufnahmebereich als Brüh-
und/oder Extraktionseinheit die jeweiligen Kapselaufnahmen im Wesentlichen
unmittelbar benachbart und/oder in etwa auf gleicher Höhe
angeordnet sein, in die die Portionskapsel bzw. Mehrkammerkapsel
im Wesentlichen formschlüssig einsetzbar ist. Dadurch wird
auf engstem Raum eine funktionssichere, einfache und bequeme Zubereitung
von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Heißgetränken,
wie beispielsweise Kaffee, Tee oder dergleichen möglich.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weist die Fördereinrichtung eine Pumpeinrichtung,
vorzugsweise eine elektromotorisch mittels einer Betätigungseinrichtung
betätigbare Pumpeinrichtung auf, mittels der die Flüssigkeit
auf engstem Raum aus der Flüssigkeits-Portionskapsel abgesaugt,
in einen Bestandteil der Heizeinrichtung bildenden Heizbehälter
gefördert sowie zu der aufzubrühenden und/oder
zu extrahierenden Stoffcharge weitergefördert werden kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung hierzu weist die die Flüssigkeits-Portionskapsel
aufnehmende Kapselaufnahme wenigstens einen dornartigen Fortsatz
auf, der die Flüssigkeits-Portionskapsel beim Einsetzen
durchsticht, wobei der dornartige Fortsatz wenigstens eine Ausströmöffnung
aufweist, über die die Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel
ausströmen kann. Bevorzugt ist dabei der dornartige Fortsatz
mit dem Heizbehälter mittels wenigstens einer Überströmleitung
strömungsverbunden. Diese Überströmleitung
kann als kurze Stichleitung ausgebildet sein.
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Weiter
weist die Fördereinrichtung wenigstens ein Sperrmittel,
bevorzugt ein Rückschlagventil, auf, das die Ein- oder
Rückströmung der erhitzten und/oder abgesaugten
Flüssigkeit in die Flüssigkeits-Portionskapsel
sperrt. Ein derartiges Sperrmittel ist bevorzugt in die Überströmleitung
selbst integriert.
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Gemäß einer
weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die Fördereinrichtung
ferner eine vom Heizbehälter zu der vorrichtungsseitigen Aufnahme,
insbesondere zu der Kapselaufnahme, für die aufzubrühende
und/oder zu extrahierende Stoffcharge geführte Druckleitung
auf, über die erhitzte Flüssigkeit mittels der
Pumpeinrichtung mit einem vorgegebenen Druck zur die aufzubrühende und/oder
die zu extrahierende Stoffcharge aufnehmenden Aufnahme geführt
ist. Beispielsweise beträgt dieser Druck bei einer Espressozubereitung
bevorzugt ca. 19 bar.
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Diese
Druckleitung mündet dann weiter bevorzugt aufnahmeseitig
in einen dornartigen Fortsatz, der in die Kapselaufnahme für
eine Stoffchargen-Portionskapsel dergestalt einragt, dass er diese bei
deren Einsetzen durchsticht, wobei der dornartige Fortsatz wenigstens
eine Einströmöffnung aufweist, über die
erhitzte Flüssigkeit in die Stoffchargen-Portionskapsel
einströmen kann.
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Auch
in die Druckleitung ist bevorzugt wenigstens ein Mittel, insbesondere
ein Rückschlagventil, integriert, das die Rückströmung
der zur Stoffcharge geförderten erhitzten Flüssigkeit
sperrt, wobei die Druckleitung bevorzugt in Strömungsrichtung
von der Flüssigkeits-Portionskapsel zum Heizbehälter
gesehen stromab des in die Überströmleitung integrierten Sperrmittels
von der Überströmleitung oder alternativ dazu
direkt vom Heizbehälter abzweigt. Damit ergibt sich eine
relativ kompakte und kurzbauende Verrohrung der die Wasserzuführung
bewirkenden Fördereinrichtung, die die zuvor beschriebenen
Vorteile hinsichtlich Bauteilvielfalt und damit Kosten sowie hinsichtlich
Frostgefahr, zum Beispiel beim Verbau in Fahrzeugen, aufweist.
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Um
den gewünschten Druck im System auf zuverlässige
und funktionssichere Weise einstellen zu können, kann bevorzugt
in der Druckleitung, eine Justiereinrichtung vorgesehen sein, zum
Beispiel in diese integriert sein. Durch entsprechende Ansteuerung
kann dann zum Beispiel hierdurch der Strömungsquerschnitt
verändert werden.
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Der
Heizbehälter selbst ist bevorzugt nach außen hin
thermisch isoliert, wobei insbesondere eine Heizbehälteraußenwand
wenigstens bereichsweise mit einer Isolierschicht versehen ist.
Weiter kann der Heizbehälter selbst Heizwendel aufweisen, die
insbesondere in die Heizbehälterwand integriert sind. Alternativ
dazu können die Heizwendel oder wenigstens ein Heizstab
aber auch in den Heizbehälter-Innenraum einragen und dort
in direktem Kontakt mit der zu erhitzenden Flüssigkeit
stehen, was zu einem besseren Wärmeübergang und
damit zu einem schnelleren Aufheizen der zu erhitzenden Flüssigkeit führt.
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Mit
einem derartigen Aufbau ist eine besonders einfache Verfahrensführung
zur Zubereitung der flüssigen Lebensmittel, insbesondere
von Heißgetränken, wie beispielsweise Kaffee,
Tee oder dergleichen, möglich. Dies insbesondere dann,
wenn die Pumpeinrichtung einen im Heizbehälter verschiebbar zwischen
unterschiedlichen Kolbenposition geführten Kolben aufweist,
der über eine dicht aus dem Heizbehälter herausgeführte
Kolbenstange mit einer Betätigungseinrichtung dergestalt
verbunden ist, dass während einer ersten definierten Kolbenverlagerung
die Flüssigkeit, vorzugsweise über die zuvor beschriebene Überströmleitung,
aus der Flüssigkeits-Portionskapsel in den Heizbehälter,
insbesondere in ein vom Kolben freigegebenes Behältervolumen,
eingesaugt wird, wobei anschließend nach einer definierten
Flüssigkeits-Aufheizphase die erhitzte Flüssigkeit
während einer zweiten definierten Kolbenverlagerung mit
einem vorgegebenen Druck aus dem Heizbehälter wieder ausgeschoben
und, vorzugsweise über die zuvor beschriebene Druckleitung,
zur aufzubrühenden und/oder zur extrahierenden Stoffcharge
gepumpt wird.
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Konkret
kann hierzu weiter für den Fall, dass ein Heizstab oder
eine Heizwendel in den Heizbehälter-Innenraum einragt,
und zwar vorzugsweise in etwa mittig und zentral einragt, vorgesehen
sein, dass sich der Heizstab oder die Heizwendel über einen
definierten Innenraumbereich erstreckt, bevorzugt geradlinig bis
wenigstens zur Mitte, höchst bevorzugt geradlinig in etwa
bis zu einem gegenüberliegenden Behälterwandbereich
erstreckt, wodurch sichergestellt ist, dass möglichst viel
Kontaktfläche zwischen der zu erhitzenden Flüssigkeit
und dem Heizwendel besteht. In diesem Fall ist der im Heizbehälter-Innenraum
geführte Kolben dann als Hohlkolben mit einer Heizstab-
oder Heizwendelausnehmung ausgebildet, so dass der Heizstab oder
die Heizwendel bei definierten Kolbenpositionen wenigstens bereichsweise
in der Heizstab- oder Heizwendel aufgenommen, insbesondere formschlüssig
aufgenommen ist. Mit einer derartigen konkreten Ausgestaltung kann
dann der Heizstab oder die Heizwendel in einer ersten Totpunktposition
des Kolbens, in der sich keine oder nahezu keine Flüssigkeit
im Heizbehälter-Innenraum befindet, wenigstens teilweise
in der Heizstab- oder Heizwendelausnehmung des Kolbens aufgenommen
sein. Eine derartige erste Totpunktposition des Kolbens ist zum
Beispiel dann gegeben, wenn sämtliche Flüssigkeit
aus dem Heizbehälter-Innenraum ausgeschoben ist bzw. bevor
eine Flüssigkeit in den Heizbehälter-Innenraum
eingesaugt wird. Dagegen ist der Heizstab oder die Heizwendel in
einer zweiten Totpunktposition des Kolbens, in der die Flüssigkeit
aus der Flüssigkeitsportionskapsel in dem Heizbehälter-Innenraum
aufgenommen ist, wenigstens teilweise von der Heizstab- oder Heizwendelausnehmung
des Kolbens freigegeben, so dass der Heizstab oder die Heizwendel in
einem unmittelbaren Kontakt mit der zu erwärmenden bzw.
zu erhitzenden Flüssigkeit steht.
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Insgesamt
kann daher mit einem derartigen konkreten Hohlkolben-Aufbau zum
einen ein kompakter Aufbau zur Verfügung gestellt werden
sowie andererseits auch eine schnelle und unmittelbare Erhitzung
der zu erwärmenden Flüssigkeit erfolgen.
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Gemäß einer
weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist
die Betätigungseinrichtung eine Steuereinrichtung auf,
mittels der bei einer Betätigung eines oder mehrerer damit gekoppelter
Bedienelemente durch den Bediener die Pumpeinrichtung betätigbar
ist. Diese Bedienelemente können zum Beispiel durch Taster,
Schalter, Touchscreenfelder, Bedienknöpfe oder dergleichen gebildet
sein, die durch die Vorrichtung selbst bzw. an Anbauteilen der Vorrichtung
aber auch entfernt von der Vorrichtung für eine Fernbedienung
derselben angeordnet sein können. Beispielsweise können
in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug derartige Bedienknöpfe
im Bereich des Armaturenbrettes und/oder im Bereich der zwischen
dem Fahrer- und Beifahrersitz angeordneten Mittelkonsole angeordnet sein.
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Die
Betätigungseinrichtung und/oder die Fördereinrichtung
oder wenigstens Bestandteile derselben sind weiter bevorzugt in
einem Gehäuse der Vorrichtung aufgenommen und angeordnet,
während das oder die Bedienelemente der Betätigungseinrichtung
von außerhalb des Gehäuses für einen
Bediener frei zugänglich sind.
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Die
Steuereinrichtung selbst ist mit einem Elektromotor als weiterem
Bestandteil der Betätigungseinrichtung gekoppelt, der bevorzugt
mit einer Kolbenstange eines im Heizbehälter verschiebbaren Kolbens
der Pumpeinrichtung bewegungsübertragend verbunden ist,
und zwar entweder mittelbar mittels geeigneter Übertragungsmittel
oder aber auch unmittelbar. Diese Kolbenstange ist vorzugsweise mittels
einer Spindelmutter verschiebbar entlang einer vom Elektromotor
betätigbaren und mittels Spindellager drehbar gelagerten
Gewindespindel geführt. Diese Gewindespindel kann wiederum
ein Zahnrad tragen, das mit einem Antriebsritzel eines Getriebes des
Elektromotors kämmt. Eine derartige elektromotorische Betätigung
in Verbindung mit einem Spindeltrieb ist besonders funktionssicher
und weist eine lange Lebensdauer auf. Insbesondere besteht bei einer Gewindespindel-Anordnung
in Verbindung mit einem Getriebe eines Elektromotors der Vorteil,
dass die einmal eingenommene Kolbenposition durch die Selbsthemmung
des Getriebes bzw. des Gewindes der Spindel einfach ohne zusätzliche
Bauteile realisiert werden kann.
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Gemäß einer
hierzu alternativen Ausführungsvariante ist die Kolbenstange
gelenkig am Kolben angelenkt und bildet eine Art Kniehebel aus,
der bei einer Motorbetätigung mittels einer bewegungsübertragenden
Einrichtung zwischen einer geknickten und einer gestreckten Position
verlagerbar ist. Eine derartige Kniehebel-Anordnung ist insgesamt
relativ kompakt herzustellen, so dass hierdurch der benötigte
Bauraum zur Kolbenbetätigung relativ klein gehalten werden
kann. Zudem kann mit einer derartigen Kniehebel-Anordnung die gewünschte
Betätigungsbewegung zuverlässig und funktionssicher übertragen
werden. Gemäß einer konkreten Ausgestaltung hierzu
ist die bewegungsübertragende Einrichtung bevorzugte eine
vom Elektromotor angetriebene Gewindespindel, die zur Verlagerung
der Kolbenstange und damit des Kolbens mit einer kolbenstangenseitigen
Spindelmutter zusammenwirkt. Der Elektromotor oder wenigstens ein
Bestandteil des Elektromotors ist bevorzugt zudem so angeordnet
oder gelagert, dass mit diesem eine kniehebelbedingte Verlagerung des
Elektromotors oder des wenigstens einen Elektromotorbestandteils
durchgeführt werden kann. Dies erfolgt bevorzugt mittels
einer Schiebeführung.
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Gemäß einer
weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
ist zudem ein Halte- und/oder Abdeckelement vorgesehen, welches
die wenigstens eine Portionskapsel in der Kapselaufnahme hält
bzw. fixiert und/oder mittels der die wenigstens eine Kapselaufnahme
und/oder eine, eine aufzubrühende bzw. zu extrahierende Stoffcharge
aufnehmende Stoffchargen-Aufnahme im Betriebszustand der Vorrichtung über-
und abgedeckt ist. Ein derartiges Halte- und/oder Abdeckelement
ermöglicht somit die sichere Fixierung der Kapsel bzw.
Kapseln oder der Stoffcharge in der Vorrichtung. Eine besonders
einfache Zugänglichkeit zu den Aufnahmen ist dann gegeben,
wenn das Halte- und/oder Abdeckelement als Schieberollo ausgebildet
oder als Deckel ausgebildet ist, der schwenkbar an der Vorrichtung,
bevorzugt an einem Gehäuse der Vorrichtung, angelenkt ist,
wobei das Halte- und/oder Abdeckelement in der Abdeckstellung dort
bevorzugt lösbar fixiert, insbesondere verrastet und/oder
mittels einer Spannschraube fixiert ist.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
kann weiter vorgesehen sein, dass im Halte- und/oder Abdeckelement
eine Strömungsverbindung von insbesondere der die Flüssigkeits-Portionskapsel
aufnehmenden Kapselaufnahme zu der Umgebung ausgebildet ist, über
die beim Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel
eine Strömungsverbindung zur Umgebungsluft besteht. Hierzu
ist bevorzugt im Halte- und/oder Abdeckelement, das zum Beispiel
durch einen Deckel oder dergleichen gebildet ist, ein Strömungskanal
ausgebildet, der an der der Flüssigkeits-Portionskapsel
zugewandten Deckelinnenseite in einen Strömungskanaldorn
mündet, der bei geschlossenem Halte- und/oder Abdeckelement
die Flüssigkeits-Portionskapsel durchstößt.
Der Strömungskanal mündet weiterhin halte- und/oder abdeckelementseitig
in die Umgebung, so dass bei einer Kolbenbetätigung und
einem Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel
sichergestellt ist, dass im Bereich der Kapselaufnahme für
die Flüssigkeits-Portionskapsel kein Unterdruck aufgebaut
wird, der das Absaugen der Flüssigkeit gegebenenfalls erschweren
würde bzw. zu einem höheren Kraftaufwand führen
würde. Obwohl hier dieser optionale Strömungskanal
in Verbindung mit dem Halte- und/oder Abdeckelement gewürdigt
worden ist, kann dieser selbstverständlich bei entsprechender
Ausgestaltung der Vorrichtung auch heizbehälterseitig vorgesehen
sein, zum Beispiel auch in Verbindung mit dem zuvor bereits gewürdigten
dornartigen Fortsatz, der die Flüssigkeits-Portionskapsel beim
Einsetzen durchsticht und der mit dem Heizbehälter mittels
wenigstens einer Überströmleitung strömungsverbunden
ist. Diese behälterseitige Strömungskanallösung
soll ausdrücklich mit vom Schutzumfang umfasst sein.
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Das
Halte- und/oder Abdeckelement weist in einem der Stoffchargen-Aufnahme,
insbesondere in einem, einer Stoffchargen-Kapselaufnahme, zugeordneten
Bereich eine Zapfstelle auf, mittels der im Falle einer in der Stoffchargen-Aufnahme
aufgenommenen Stoffcharge ein, eine vorgegebene Temperatur aufweisendes
Extrakt oder im Falle einer nicht mittels einer Stoffcharge befüllten
Stoffchargen-Aufnahme eine auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizte
Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel
zapfbar ist.
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Gemäß einer
weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung weist das Halte- und/oder
Abdeckelement an seiner der Stoffchargen-Kapselaufnahme zugeordneten
Seite ein Mittel, insbesondere ein Schneidgitter, auf, mittels dem
die in die Stoffchargen-Kapselaufnahme eingesetzte Stoffchargen-Portionskapsel
in der Funktionsstellung des Halte- und/oder Abdeckelementes wenigstens
bereichsweise zerstört, insbesondere perforiert wird.
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Das
Behältnis selbst kann ein mit einem abnehmbaren Deckel
versehenes oder versehbares, becherartiges Trinkgefäß mit
oder ohne Griff sein, wobei der Griff zudem auch noch gegenüber
der Becherwand isoliert sein kann, um ein Aufheizen des Griffes
zu vermeiden.
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Besonders
bevorzugt ist weiter die Zapfstelle mit der Stoffchargen-Aufnahme
mittels einer Zapfstellenleitung strömungsverbunden, wobei
gemäß einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung
das die Stoffchargen-Portionskapsel wenigstens bereichsweise zerstörende,
insbesondere perforierende Mittel endseitiger Bestandteil der als
Sammelleitung fungierenden Zapfstellenleitung ist.
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Weiter
bevorzugt kann die Zapfstelle halte- und/oder abdeckelementseitig
in eine Behältnisaufnahme münden, in die ein Behältnis
zur Aufnahme des Extraktes oder der Flüssigkeit lösbar
eingesetzt werden kann. Dieses Behältnis ist bevorzugt
in der Behältnisaufnahme mittels einer Verriegelungseinrichtung
lösbar verriegelt. Diese Verriegelungseinrichtung ist für
eine schnelle und funktionssichere Verbindung bevorzugt als Schnellverschlusseinrichtung
ausgebildet, zum Beispiel in der Art eines Bajonettverschlusses.
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Bevorzugt
erfolgt die Ausgestaltung hierbei so, dass das Behältnis
im in die Behältnisaufnahme eingesetzten Zustand mit der
Zapfstelle strömungsverbunden ist bzw. auch strömungsverbindbar
ist, das heißt die Strömungsverbindung aktiv durch
zum Beispiel den Bediener herzustellen ist. Gemäß einer konkreten
Ausgestaltung hierzu kann zur Herstellung der Strömungsverbindung
im eingesetzten Zustand des Behältnisses in die Behältnisaufnahme
ein behältnisseitiges und/oder ein zapfstellenseitiges
Absperrelement, insbesondere ein mittels eines Kraftspeichers vorgespanntes
Absperrelement, in die die Strömungsverbindung zwischen
der Zapfstelle und der Behältnisaufnahme herstellende Freigabeposition
verlagert sein. Bevorzugt ist hier im Bereich der Zapfstelle und
der Behältnisaufnahme ein Verlagerungselement vorgesehen,
das das behältnisseitige Absperrelement im eingesetzten
Zustand des Behältnisses in die Freigabeposition verlagert
und dort für eine vorgegebene Zeit hält. Alternativ
oder zusätzlich dazu kann aber auch ein behälterseitiges
Verlagerungselement vorgesehen sein, das das zapfstellenseitige
Absperrelement im eingesetzten Zustand des Behältnisses
in die Freigabeposition verlagert und dort für eine vorgegebene
Zeit hält.
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Gemäß einer
weiteren alternativen oder gegebenenfalls auch zusätzlichen
Ausgestaltung kann das behältnisseitige und/oder zapfstellenseitige
Absperrelement so ausgelegt und angeordnet sein, dass diese durch
den Strömungsdruck des Extraktes oder der heißen
Flüssigkeit verlagerbar sind.
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Gemäß einer
zu der zuvor beschriebenen Behältnislösung alternativen
Ausgestaltung kann aber auch eine Vorrichtung vorgesehen sein, bei
der die Zapfstellenleitung mit einem freien Leitungsende ins Freie
außerhalb des Gehäuses der Vorrichtung mündet,
wobei im Bereich unterhalb des freien Leitungsendes ein Behältnis
zur Aufnahme des Extraktes oder der heißen Flüssigkeit
anordenbar ist. Dieses Behältnis ist bevorzugt auf einem
Abstellbereich, insbesondere auf einem mit einem abnehmbaren Abtropfgitter
versehenen, höhenverstellbaren und/oder wegnehmbaren Abstellelement
abstellbar und dort gegebenenfalls lagefixierbar.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass das Halte- und/oder Abdeckelement mittels einer
eine Betätigung der Vorrichtung freigebenden Kontrolleinrichtung
gekoppelt ist oder eine derartige Kontrolleinrichtung aufweist.
Die Kontrolleinrichtung kann dabei durch wenigstens eine magnetschalterartige
Anordnung mit wenigstens einem Magneten und einem diesem in der
korrekten Halte- und/oder Abdeckposition zuordenbaren Gegenelement
gebildet sein. Konkret ist hierzu am Halte- und/oder Abdeckelement,
insbesondere an einer Spannschraube zur vorrichtungsseitigen Fixierung des
Halte- und/oder Abdeckelementes, ein Permanentmagnet angeordnet,
der mit einem mit einer Auswerte- und/oder Steuereinrichtung gekoppelten,
vorrichtungsseitigen Sensor- und/oder Schalterelement als Gegenelement
dergestalt zusammenwirkt, dass bei korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition das
Magnetfeld vom Sensor erfasst und/oder das Magnetfeld den Schalter
schaltet, so dass die Betätigung der Vorrichtung freigebbar
ist, bei nicht korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition dagegen kein
Magnetfeld sensiert und/oder kein Schalter geschaltet ist, sodass
die Betätigung der Vorrichtung gesperrt ist.
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Mit
einer derartigen Sicherheitseinrichtung wird auf einfache und zuverlässigen
Weise sichergestellt, dass die Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen
Lebensmitteln stets nur dann bedient werden kann, wenn sich das
zugeordnete Halte- und/oder Abdeckelement in der die Kapseln fixierenden
und ordnungsgemäß positionierenden Funktionsstellung befindet.
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Insbesondere
mit einer derartigen Vorrichtung ist eine Behältnislösung
vorteilhaft, wie sie separat mit den Merkmalen der Patentansprüche
49 bis 53 beansprucht wird. Jedoch soll an dieser Stelle ausdrücklich
festgehalten werden, dass das Behältnis selbstverständlich
auch für andere Einsatzfälle, zum Beispiel mit
einem an eine Zapfstelle ankoppelbaren Behältnis, Verwendung
finden kann. Gemäß Anspruch 49 ist ein Behältnis
als mit einer Abdeckung versehenes Trinkgefäß ausgebildet,
das im Behältnisinnenraum wenigstens eine Stoffchargen-Portionskapsel
und/oder wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel aufweist.
Dieses Behältnis kann vorzugsweise Bestandteil einer zum
Beispiel zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen
Vorrichtung sein, zum Beispiel zusammen mit diesem als Set oder
Verkaufseinheit angeboten bzw. verkauft werden. Dazu können
an der Vorrichtung entsprechende vorrichtungsseitige Aufnahmen ausgebildet oder
vorgesehen sein, zum Beispiel Aufnahmeöffnungen, Taschen
oder dergleichen. Mit dem eben beschriebenen erfindungsgemäßen
Trinkgefäß, in dessen Behältnisinnenraum
wenigstens eine Stoffchargen-Portionskapsel und/oder wenigstens
eine Flüssigkeits-Portionskapsel aufgenommen ist, werden damit
bereits die in Verbindung mit dem Betrieb der Vorrichtung benötigten
Utensilien in einer Einheit portionsgerecht vorgehalten.
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Die
Abdeckung kann dabei durch eine in der Art einer Folie, wie zum
Beispiel bei einem Yoghurt-Becher, aufreißbare und/oder
abziehbare Abdeckung ausgebildet sein, zum Beispiel aus einem Metall,
insbesondere einem Leichtmetall, oder aber auch aus einem Kunststoff.
Alternativ dazu kann die Abdeckung aber auch durch einen abnehmbaren oder
aufschwenkbaren sowie bevorzugt wieder aufsetzbaren Deckel gebildet
sein, um zum Beispiel ein mitzuführendes Trinkgefäß auszubilden,
aus dem die Flüssigkeit nicht entweichen kann.
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Gemäß einer
besonderen Abdeckungsvariante ist diese zum Beispiel durch eine
in das Trinkgefäß eingesetzte Portionskapsel,
insbesondere eine regelmäßig größer
als die Stoffchargen-Portionskapsel ausgebildete Flüssigkeits-Portionskapsel
gebildet, zum Beispiel durch eine Wasser-Portionskapsel, die dann
mit einem Portionskapselrandbereich stoff- und/oder kraft- und/oder
formschlüssig sowie lösbar mit einem Gefäßöffnungsrandbereich
verbunden ist. Die Flüssigkeits-Portionskapsel kann daher
hier in einer vorteilhaften Doppelfunktion gleichzeitig auch als Abdeckung
dienen. Die Flüssigkeits-Portionskapsel bildet dabei bevorzugt
eine im Wesentlichen oberflächenbündig zu dem
Gefäßöffnungsrandbereich ausgerichtete,
im Wesentlichen ebene Abdeckung aus.
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Selbstverständlich
können in dem Behältnisinnenraum auch noch weitere
Zubehörteile aufgenommen sein, zum Beispiel in Verbindung
mit einer Kaffeebereitung Zucker, Süßstoff und/oder
ein Löffel.
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Wie
dies bereits zuvor erläutert worden ist, ist die Flüssigkeits-Portionskapsel
bevorzugt als eine Wasser aufnehmende Wasser-Portionskapsel gebildet,
mittels der Kaffee, Tee, Kakaopulver, Suppen oder dergleichen flüssige
Lebensmittel in üblicher Weise zubereitet werden.
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Grundsätzlich
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung als separate
Vorrichtung verwendet werden, zum Beispiel im Büro oder
Officebereich als Kaffeemaschine oder als Maschine zur Teebereitung oder
zur Bereitung von anderen flüssigen, heißen Lebensmitteln.
Besonders bevorzugt ist jedoch die Verwendung und der Einbau der
erfindungsgemäßen kompakten Vorrichtung in ein
Fahrzeug, insbesondere in ein Kraftfahrzeug. Einen bevorzugten Einbauort stellt
dabei der Mittelkonsolenbereich im Bereich zwischen zwei Insassensitzpositionen
dar, bei dem das Halte- und/oder Abdeckelement durch eine Armlehne,
insbesondere durch eine klappbare Armlehne ausgebildet ist. In Verbindung
mit einer derartigen fahrzeugseitigen Verwendung ist es zudem vorteilhaft,
die Heizeinrichtung über das Bordnetz zu betreiben, zum
Beispiel bei einer Spannung von 12 V mit einer Heizleitung von 180
Watt.
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Weiter
wird auch noch ein Mehrkammerbehälter separat beansprucht,
auf dessen Vorteile bereits zuvor näher eingegangen worden
ist.
-
Zusammengefasst
sind also folgende Merkmalskombinationen von besonderer Bedeutung:
- 1. Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen
Lebensmitteln, insbesondere zur Zubereitung von Heißgetränken,
mit einer Heizeinrichtung, mittels der in einer Flüssigkeits-Speichereinrichtung
gespeicherte, insbesondere zwischengespeicherte Flüssigkeit,
insbesondere Wasser, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar
ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der eine
vorgegebene Menge einer auf eine vorgegebene Temperatur aufgeheizten
Flüssigkeit zu einer eine vorgegebene Menge einer aufzubrühenden
und/oder zu extrahierenden Stoffcharge aufweisenden Brüh- und/oder
Extraktionseinheit förderbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Flüssigkeits-Speichereinrichtung durch wenigstens
eine Flüssigkeits-Portionskapsel (6) gebildet
ist, die in einer vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme (5)
dergestalt aufnehmbar ist, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) mit der Fördereinrichtung (25) strömungsverbunden
ist.
- 2. Vorrichtung nach Kombination 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die aufzubrühende und/oder zu extrahierende Stoffcharge
in wenigstens einer Stoffchargen-Portionskapsel (8) aufgenommen ist,
die in einer weiteren vorrichtungsseitigen Kapselaufnahme (7)
dergestalt aufnehmbar ist, dass die Stoffchargen-Portionskapsel
(8) mit der Fördereinrichtung (25) strömungsverbunden
ist.
- 3. Vorrichtung nach Kombination 2, dadurch gekennzeichnet, dass
sämtliche Portionskapseln (6, 8) zur
Ausbildung einer Mehrkammerkapsel (9) einstückig
sowie gegebenenfalls vereinzelbar miteinander verbunden sind und/oder
die jeweiligen in den Portionskapseln aufgenommenen Stoffe hinsichtlich
ihrer Menge zur Zubereitung einer definierten Lebensmittelportion
aufeinander abgestimmt sind.
- 4. Vorrichtung nach Kombination 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Mehrkammerkapsel (9) in einem vorrichtungsseitigen
Aufnahmebereich in benachbarte und/oder in etwa auf gleicher Höhe angeordnete
Kapselaufnahmen (5, 7) einsetzbar ist, insbesondere
im Wesentlichen formschlüssig einsetzbar ist.
- 5. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25)
eine Pumpeinrichtung (26), vorzugsweise eine elektromotorisch
mittels einer Betätigungseinrichtung (29) betätigbare
Pumpeinrichtung (26) aufweist, mittels der die Flüssigkeit
(58) aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6)
absaugbar, in einen Bestandteil der Heizeinrichtung (16) bildenden
Heizbehälter (15) förderbar und zu der aufzubrühenden
und/oder zu extrahierenden Stoffcharge (59) weiterförderbar
ist.
- 6. Vorrichtung nach Kombination 5, dadurch gekennzeichnet,
dass
die die Flüssigkeits-Portionskapsel (6) aufnehmende
Kapselaufnahme (5) wenigstens einen dornartigen Fortsatz
(10) aufweist, der die Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) beim Einsetzen durchsticht,
dass der dornartige
Fortsatz (10) wenigstens eine Ausströmöffnung
(11) aufweist, über die die Flüssigkeit
(58) aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6)
ausströmt, und
dass der dornartige Fortsatz (10)
mit dem Heizbehälter (15) mittels wenigstens einer Überströmleitung
(14) strömungsverbunden ist.
- 7. Vorrichtung nach Kombination 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fördereinrichtung (25) wenigstens ein
Sperrmittel (17), insbesondere ein Rückschlagventil
aufweist, das die Ein- oder Rückströmung der erhitzten
und/oder abgesaugten Flüssigkeit in die Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) sperrt.
- 8. Vorrichtung nach Kombination 6 und Kombination 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Sperrmittel (17) in die Überströmleitung
(14) integriert ist.
- 9. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (25)
ferner eine vom Heizbehälter (15) zu der vorrichtungsseitigen Aufnahme
(7), insbesondere Kapselaufnahme, für die aufzubrühende und/oder
zu extrahierende Stoffcharge (59) geführte Druckleitung
(18) aufweist, über die die erhitzte Flüssigkeit
mittels der Pumpeinrichtung (26) mit einem vorgegebenen
Druck zur die aufzubrühende und/oder extrahierende Stoffcharge
(59) aufnehmenden Aufnahme (7) geführt
ist.
- 10. Vorrichtung nach Kombination 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Druckleitung (18) aufnahmeseitig in einen dornartigen
Fortsatz (12) mündet, der in die Kapselaufnahme
(7) für eine Stoffchargen-Portionskapsel (8)
dergestalt einragt, dass er diese bei deren Einsetzen durchsticht, wobei
der dornartige Fortsatz (12) wenigstens eine Einströmöffnung
(13) aufweist, über die die erhitzte Flüssigkeit
in die Stoffchargen-Portionskapsel (8) einströmt.
- 11. Vorrichtung nach Kombination 9 oder Kombination 10, dadurch
gekennzeichnet, dass in die Druckleitung (19) wenigstens
ein Sperrmittel (19), insbesondere ein Rückschlagventil,
integriert ist, das die Rückströmung der zur Stoffcharge
geförderten erhitzten Flüssigkeit sperrt.
- 12. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass in eine Druckleitung (18) ein Justierelement
(69) integriert ist, mittels dem ein Druck in der Druckleitung (18)
einstellbar ist.
- 13. Vorrichtung nach Kombination 9 und Kombination 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Druckleitung (18) in Strömungsrichtung
von der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) zum Heizbehälter (15)
gesehen stromab des in die Überströmleitung (14)
integrierten Sperrmittels (17) von der Überströmleitung
(14) oder direkt vom Heizbehälter (15)
abzweigt.
- 14. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass der Heizbehälter (15) nach
außen hin thermisch isoliert ist, insbesondere eine Heizbehälteraußenwand
wenigstens bereichsweise mit einer Isolierschicht (23)
versehen ist.
- 15. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass der Heizbehälter (15) Heizwendel
(20), insbesondere in die Heizbehälterwand (21)
integrierte Heizwendel (20), oder wenigstens einen in einen
Heizbehälter-Innenraum (22) einragenden Heizstab
(80) aufweist.
- 16. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 15, dadurch
gekennzeichnet,
dass die Pumpeinrichtung (26) einen
im Heizbehälter (15) verschiebbar zwischen unterschiedlichen
Kolbenpositionen geführten Kolben (27) aufweist,
der über eine dicht aus dem Heizbehälter (15)
herausgeführte Kolbenstange (28) mit einer Betätigungseinrichtung
(29) dergestalt verbunden ist,
dass während
einer ersten definierten Kolbenverlagerung die Flüssigkeit
(59), vorzugsweise über eine Überströmleitung
(14), aus der Flüssigkeit-Portionskapsel (6)
in den Heizbehälter (15), insbesondere in ein
vom Kolben (27) freigegebenes Behältervolumen
(22), eingesaugt wird, und
dass anschließend
nach einer definierten Flüssigkeits-Aufheizphase die erhitzte
Flüssigkeit während einer zweiten definierten
Kolbenverlagerung mit einem vorgegebenen Druck aus dem Heizbehälter
(15) wieder ausgeschoben und, vorzugsweise über
eine Druckleitung (18), zur aufzubrühenden und/oder
zu extrahierenden Stoffcharge (59) gepumpt wird.
- 17. Vorrichtung nach Kombination 15 und 16, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Heizstab (80) oder eine Heizwendel, vorzugsweise
in etwa mittig und zentral, in den Heizbehälter-Innenraum (22)
einragt und sich über einen definierten Innenraumbereich,
bevorzugt geradlinig in etwa bis wenigstens zur Mitte, höchst
bevorzugt geradlinig bis in etwa zu einem gegenüberliegenden
Behälterwandbereich, erstreckt, und
dass der Kolben
(27) als Hohlkolben mit einer Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung
(83) ausgebildet ist dergestalt, dass der Heizstab (80) oder
die Heizwendel bei definierten Kolbenpositionen wenigstens bereichsweise
in der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83) aufgenommen,
insbesondere formschlüssig aufgenommen, ist.
- 18. Vorrichtung nach Kombination 17, dadurch gekennzeichnet,
dass der Heizstab (80) oder die Heizwendel in einer ersten
Totpunktposition des Kolbens (27), in der sich keine oder
nahezu keine Flüssigkeit im Heizbehälter-Innenraum
(22) befindet, wenigstens teilweise in der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung
(83) des Kolbens (27) aufgenommen ist, und
dass
der Heizstab (80) oder die Heizwendel in einer zweiten
Totpunktposition des Kolbens (27), in der sich die Flüssigkeit
aus der Flüssigkeits-Portionskapsel (6) in dem
Heizbehälter-Innenraum (22) befindet, wenigstens
teilweise von der Heizstab- oder Heizwendel-Ausnehmung (83)
des Kolbens (27) freigegeben ist und bevorzugt in einem unmittelbaren
Kontakt mit der zu erwärmenden Flüssigkeit steht.
- 19. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 5 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (29)
eine Steuereinrichtung (40) aufweist, mittels der bei einer
Betätigung eines oder mehrerer damit gekoppelter Bedienelemente (41, 42)
durch den Bediener die Pumpeinrichtung (26) betätigbar
ist.
- 20. Vorrichtung nach Kombination 19, dadurch gekennzeichnet,
dass das oder die Bedienelemente (41, 42) durch
Taster, Schalter, Touchscreenfelder, Bedienknöpfe oder
dergleichen gebildet sind, die an der Vorrichtung (1) selbst und/oder
an Anbauteilen der Vorrichtung (1) und/oder entfernt von
der Vorrichtung (1) angeordnet sind.
- 21. Vorrichtung nach Kombination 19 oder Kombination 20, dadurch
gekennzeichnet,
dass die Betätigungseinrichtung (29)
und/oder die Fördereinrichtung (25) oder wenigstens
Bestandteile davon in einem Gehäuse (4) der Vorrichtung (1)
aufgenommen und angeordnet sind, und
dass das oder die Bedienelemente
(41, 42) der Betätigungseinrichtung (29)
von außerhalb des Gehäuses (4) für
einen Bediener frei zugänglich sind.
- 22. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 19 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (40) mit einem
Elektromotor (39) als weiterem Bestandteil der Betätigungseinrichtung (29)
gekoppelt ist, der mit einer Kolbenstange (28) eines im
Heizbehälter (15) verschiebbar geführten Kolbens
(27) der Pumpeinrichtung (26) bewegungsübertragend
verbunden ist.
- 23. Vorrichtung nach Kombination 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolbenstange (28) mittels einer Spindelmutter
(34) verschiebbar entlang einer vom Elektromotor (39)
betätigbaren und mittels Spindellager (32, 33)
drehbar gelagerten Gewindespindel (31) geführt
ist.
- 24. Vorrichtung nach Kombination 23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gewindespindel (31) ein Zahnrad (36)
trägt, das mit einem Antriebsritzel (37) eines
Getriebes (38) des Elektromotors (39) in Eingriff
steht.
- 25. Vorrichtung nach Kombination 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolbenstange (28) gelenkig am Kolben (27)
angelenkt ist und bevorzugt eine Art Kniehebel ausbildet, der bei
einer Motorbetätigung mittels einer bewegungsübertragenden
Einrichtung zwischen einer geknickten und einer gestreckten Position
verlagerbar ist.
- 26. Vorrichtung nach Kombination 25, dadurch gekennzeichnet,
dass die bewegungsübertragende Einrichtung eine vom Elektromotor
(39) angetriebene Gewindespindel (100) ist, die
zur Verlagerung der Kolbenstange und damit des Kolbens (27)
mit einer kolbenstangenseitigen Spindelmutter (101) zusammenwirkt,
wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass der Elektromotor (39)
oder wenigstens ein Bestandteil (102) davon so angeordnet
oder gelagert ist, dass mit diesem eine kniehebelbedingte Verlagerung
des Elektromotors (39) oder des wenigstens eines Bestandteils
(102) des Elektromotors (39) durchführbar
ist.
- 27. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Halte- und/oder Abdeckelement (2)
vorgesehen ist, das die wenigstens eine Portionskapsel (6)
in der Kapselaufnahme (5, 7) hält und/oder
fixiert und/oder mittels der die wenigstens eine Kapselaufnahme (5, 7)
und/oder eine aufzubrühende bzw. zu extrahierende Stoffcharge
(59) aufnehmende Stoffchargen-Aufnahme im Betriebszustand
der Vorrichtung (1) über- und abgedeckt ist, wobei
weiter bevorzugt vorgesehen ist, dass im Halte- und/oder Abdeckelement
(2) oder alternativ an anderer Stelle der Vorrichtung (1)
eine optionale Strömungsverbindung von wenigstens einer
Kapselaufnahme (5, 7), insbesondere von der die Flüssigkeits-Portionskapsel
aufnehmenden Kapselaufnahme (5), zu der Umgebung ausgebildet ist, über
die beim Absaugen der Flüssigkeit aus der Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) Umgebungsluft einströmt.
- 28. Vorrichtung nach Kombination 27, dadurch gekennzeichnet,
dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2) als Schieberollo
oder als schwenkbar an der Vorrichtung, bevorzugt an einem Gehäuse
(4) der Vorrichtung (1), angelenkter Deckel ausgebildet
ist, wobei das Halte- und/oder Abdeckelement (2) in der
Abdeckstellung bevorzugt lösbar fixiert, insbesondere verrastet und/oder
mittels einer Spannschraube (93) fixiert ist.
- 29. Vorrichtung nach Kombination 27 oder Kombination 28, dadurch
gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2)
in einem der Stoffchargen-Aufnahme (7), insbesondere in
einem einer Stoffchargen-Kapselaufnahme (7), zugeordneten
Bereich eine Zapfstelle (45) aufweist, mittels der im Falle
einer in der Stoffchargen-Aufnahme (7) aufgenommenen Stoffcharge
(59) ein eine vorgegebene Temperatur aufweisendes Extrakt
(60) oder im Falle einer nicht mittels einer Stoffcharge
befüllten Stoffchargen-Aufnahme (7) eine auf eine
vorgegebene Temperatur aufgeheizte Flüssigkeit abzapfbar
ist.
- 30. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 27 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2)
an seiner Stoffchargen-Kapselaufnahme (7) zugeordneten
Seite ein Mittel (43), insbesondere ein Schneidgitter,
aufweist, mittels dem die in die Stoffchargen-Kapselaufnahme (7)
eingesetzte Stoffchargen-Portionskapsel (8) in der Halte-
bzw. Abdeckstellung des Halte- und/oder Abdeckelementes (2)
wenigstens bereichsweise zerstört, insbesondere perforiert wird.
- 31. Vorrichtung nach Kombination 29 oder Kombination 30, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zapfstelle (45) mit der Stoffchargen-Aufnahme
(7) mittels einer Zapfstellenleitung (44) strömungsverbunden
ist.
- 32. Vorrichtung nach Kombination 30 und Kombination 31, dadurch
gekennzeichnet, dass das die Stoffchargen-Portionskapsel (8)
wenigstens bereichsweise zerstörende, insbesondere perorierende
Mittel (43) endseitiger Bestandteil der als Sammelleitung
fungierenden Zapfstellenleitung (44) ist.
- 33. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 29 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zapfstelle (45) halte- und/oder
abdeckelementseitig in eine Behältnisaufnahme (46)
mündet, in die ein Behältnis (47) zur
Aufnahme des Extraktes (60) oder der Flüssigkeit
lösbar einsetzbar ist.
- 34. Vorrichtung nach Kombination 33, dadurch gekennzeichnet,
dass das Behältnis (47) in der Behältnisaufnahme
(46) mittels einer Verriegelungseinrichtung (49),
bevorzugt mittels einer Schnellverschlusseinrichtung, höchst
bevorzugt mittels eines Bajonettverschlusses, lösbar verriegelbar
ist.
- 35. Vorrichtung nach Kombination 33 oder Kombination 34, dadurch
gekennzeichnet, dass das Behältnis (47) im in
die Behältnisaufnahme (46) eingesetzten Zustand
mit der Zapfstelle (45) strömungsverbindbar ist.
- 36. Vorrichtung nach Kombination 35, dadurch gekennzeichnet,
dass zur Herstellung der Strömungsverbindung im eingesetzten
Zustand ein behältnisseitiges und/oder ein zapfstellenseitiges Absperrelement
(53), insbesondere ein mittels eines Kraftspeichers (54)
in der nicht verbundenen Grundstellung von Behältnis (47)
und Behältnisaufnahme (46) in die Absperrposition
vorgespanntes Absperrelement (53), vorgesehen ist, das
in eine die Strömungsverbindung zwischen der Zapfstelle
(45) und der Behältnisaufnahme (46) herstellende
Freigabeposition verlagerbar ist.
- 37. Vorrichtung nach Kombination 36, dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich der Zapfstelle (45) und/oder der Behältnisaufnahme
(46) ein Verlagerungselement (51) vorgesehen ist,
das das behältnisseitige Absperrelement (53) im
eingesetzten Zustand des Behältnisses (47) in
die Freigabeposition verlagert und dort für eine vorgegebene
Zeit hält.
- 38. Vorrichtung nach Kombination 36 oder Kombination 37, dadurch
gekennzeichnet, dass ein behälterseitiges Verlagerungselement
vorgesehen ist, das das zapfstellenseitige Absperrelement im eingesetzten
Zustand des Behältnisses in die Freigabeposition verlagert
und dort für eine vorgegebene Zeit hält.
- 39. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 36 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens ein behältnisseitiges und/oder
zapfstellenseitiges Absperrelement (61) so ausgelegt und
angeordnet ist, dass dieses durch den Strömungsdruck des
Extraktes (60) oder der heißen Flüssigkeit verlagerbar
ist.
- 40. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 29 bis 32, dadurch
gekennzeichnet,
dass die Zapfstellenleitung (44) mit
einem freien Leitungsende (66) ins Freie außerhalb
des Gehäuses (4) der Vorrichtung (1)
mündet,
dass im Bereich unterhalb des freien Leitungsendes
(66) ein Behältnis (68) zur Aufnahme
des Extraktes oder der heißen Flüssigkeit anordenbar ist,
das bevorzugt auf einem Abstellbereich (67), insbesondere
auf einem mit einem abnehmbaren Abtropfgitter versehenen höhenverstellbaren und/oder
wegnehmbaren Abstellelement, abstellbar und dort gegebenenfalls
lagefixierbar ist.
- 41. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 40, dadurch
gekennzeichnet, dass die Flüssigkeits-Portionskapsel (6)
durch eine Wasser (58) aufnehmende Wasser-Portionskapsel
gebildet ist.
- 42. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 41, dadurch
gekennzeichnet, dass die aufzubrühende und/oder zu extrahierende
Stoffcharge (59) durch ein Kaffeepulver oder -granulat
oder durch ein Teepulver oder -granulat oder durch ein Kakaopulver
oder -granulat oder durch ein Suppenpulver oder -granulat oder durch
dergleichen pulver- oder granulatförmige, in Flüssigkeit,
insbesondere in Wasser, lösliche Lebensmittel gebildet ist.
- 43. Vorrichtung nach Kombination 41 und Kombination 42, dadurch
gekennzeichnet, dass die in der Wasser-Portionskapsel (6)
aufgenommene Wassermenge genau der für eine definierte
Lebensmittelbereitung, bevorzugt Kaffee-, insbesondere Espresso-,
oder Teebereitung erforderlichen Menge entspricht.
- 44. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 33 bis 43, dadurch
gekennzeichnet, dass das Behältnis (47; 68)
ein mit einem abnehmbaren Deckel (62) versehendes oder
versehbares, becherartiges Trinkgefäß mit oder
ohne Griff (63) ist.
- 45. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 44, dadurch
gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung (16) so ausgelegt
ist, dass diese mit einer Bordnetzspannung eines Fahrzeuges mit vorgegebener
Heizleistung, insbesondere mit einer Spannung von 12 Volt und einer
Heizleistung von 180 Watt betreibbar ist.
- 46. Vorrichtung nach einer der Kombinationen 1 bis 45, dadurch
gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Abdeckelement (2)
mittels einer eine Betätigung der Vorrichtung freigebenden
Kontrolleinrichtung gekoppelt ist oder eine derartige Kontrolleinrichtung
aufweist.
- 47. Vorrichtung nach Kombination 46, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontrolleinrichtung durch wenigstens eine magnetschalterartige
Anordnung mit wenigstens einem Magneten (94) und einem
diesem in der korrekten Halte-. und/oder Abdeckelementposition zuordenbaren Gegenelement
gebildet ist.
- 48. Vorrichtung nach Kombination 47, dadurch gekennzeichnet,
dass am Halte- und/oder Abdeckelement (2), insbesondere
an einer Spannschraube gemäß Kombination 28 zur
vorrichtungsseitigen Fixierung des Halte- und/oder Abdeckelementes,
ein Permanentmagnet (94) angeordnet ist, der mit einem
mit einer Auswerte- und/oder Steuereinrichtung (40) gekoppelten, vorrichtungsseitigen
Sensor- und/oder Schalterelement als Gegenelement dergestalt zusammenwirkt,
dass bei korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition das Magnetfeld
vom Sensor erfasst und/oder das Magnetfeld den Schalter schaltet,
so dass die Betätigung der Vorrichtung freigebbar ist,
bei nicht korrekter Halte- und/oder Abdeckelementposition dagegen
kein Magnetfeld sensiert und/oder kein Schalter geschaltet ist,
so dass die Betätigung der Vorrichtung gesperrt ist.
- 49. Behältnis, insbesondere zur Verwendung in einer
Vorrichtung nach einer der Kombinationen 33 bis 48, dadurch gekennzeichnet,
dass das Behältnis als mit einer Abdeckung (72; 6)
versehenes Trinkgefäß (71; 77)
ausgebildet ist, das im Behältnisinnenraum wenigstens eine
Stoffchargen-Portionskapsel (8) und/oder wenigstens eine Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) aufweist.
- 50. Behältnis nach Kombination 49, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung durch eine in der Art einer Folie aufreißbare
und/oder abziehbare Abdeckung (72), vorzugsweise aus Metall,
insbesondere Leichtmetall, und/oder Kunststoff, und/oder durch einen
abnehmbaren oder aufschwenkbaren sowie gegebenenfalls wiederaufsetzbaren
Deckel gebildet ist.
- 51. Behältnis nach Kombination 49, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung durch eine in das Trinkgefäß (71; 77)
eingesetzte Flüssigkeits-Portionskapsel (6) gebildet
ist, die mit einem Portionskapsel-Randbereich (78) stoff-
und/oder kraft- und/oder formschlüssig sowie lösbar
mit einem Gefäßöffnungsrandbereich (79)
verbunden ist.
- 52. Behältnis nach Kombination 51, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stoffchargen- und/oder Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) eine im Wesentlichen oberflächenbündig
zu dem Gefäßöffnungsbereich ausgerichtete,
im Wesentlichen ebene Abdeckung ausbildet.
- 53. Behältnis nach einer der Kombinationen 49 bis 52,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Behältnisinnenraum
wenigstens ein weiteres Zubehörelement (75, 56)
aufgenommen ist, insbesondere Süßstoff und/oder
Zucker und/oder ein als Löffel fungierendes Rührmittel.
- 54. Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Vorrichtung
gemäß einer der Kombinationen 1 bis 48 und/oder
mit einem Behältnis nach einer der Kombinationen 49 bis
53.
- 55. Fahrzeug nach Kombination 54, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung im Bereich zwischen zwei Insassensitzpositionen,
insbesondere in einen Mittelkonsolenbereich (64) integriert ist.
- 56. Fahrzeug nach Kombination 54 oder Kombination 55, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Armlehne, insbesondere eine klappbare
Armlehne das Halte- und/oder Abdeckelement (2) gemäß Kombination
23 ausbildet.
- 57. Mehrkammerbehälter, insbesondere zur Verwendung
in einer Vorrichtung gemäß einer der Kombinationen
1 bis 48, mit mehreren, unterschiedliche Stoffe aufnehmenden Kammern,
dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine Kammer zur Ausbildung
einer Flüssigkeits-Portionskapsel (6) eine Flüssigkeit
(58), insbesondere Wasser, aufnimmt, und
dass wenigstens
eine weitere Kammer eine flüssigkeitslösliche,
insbesondere pulver- oder granulatförmige, Stoffcharge
(59), insbesondere eine Lebensmittel-Stoffcharge, aufnimmt
und eine Stoffchargen-Portionskapsel (8) ausbildet.
- 58. Mehrkammerbehälter nach Kombination 57, dadurch
gekennzeichnet, dass der Mehrkammerbehälter (9)
wenigstens bereichsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt
ist.
- 59. Mehrkammerbehälter nach Kombination 57 oder Kombination
58, dadurch gekennzeichnet,
dass die Flüssigkeits-Portionskapsel
(6) einen definierten Bereich aufweist, in dem diese zum
Absaugen der Flüssigkeit (58) mit einer Fördereinrichtung
(25) verbindbar ist,
dass die Stoffchargen-Portionskapsel
(8) einen definierten Bereich aufweist, in dem dieser mittels der
Fördereinrichtung (25) mit einer erhitzten Flüssigkeit
beaufschlagbar ist, und
dass die Stoffchargen-Portionskapsel
(8) einen weiteren definierten Bereich aufweist, aus dem das
mittels der erhitzten Flüssigkeit durch Durchströmen
der Stoffcharge erzeugte Extrakt (60) aus der Stoffchargen-Portionskapsel
(8) abströmt.
- 60. Mehrkammerbehälter nach einer der Kombinationen
57 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die in den einzelnen Kammern
(6, 8) aufgenommenen Stoffe (58, 59)
so aufeinander abgestimmt sind, dass mit diesen eine gewünschte
Lebensmittelportion herstellbar ist.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher
erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1a schematisch
eine Draufsicht auf eine erste erfindungsgemäße
Ausführungsform,
-
1b schematisch
eine perspektivische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Ausführungsform nach 1a,
-
1c schematisch
ein Querschnitt durch die erste Ausführungsform gemäß der 1a und 1b,
der die Beschickung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einer Mehrkammerkapsel zeigt,
-
2 schematisch
eine Ausgestaltung nach 1c mit
geschlossenem Deckel,
-
3 schematisch
eine Ausgestaltung nach 2, jedoch mit aus der Wasser-Portionskapsel
abgesaugtem Wasser,
-
4 schematisch
eine Ausgestaltung gemäß 3, wobei
hier jedoch die erhitzte Flüssigkeit über die
Kaffee-Portionskapsel in das Trinkgefäß einströmt,
-
5 schematisch
eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Kaffeebereitungszustand analog 4,
-
6a,
b schematisch unterschiedliche Trinkgefäßausgestaltungen
gemäß einer weiteren Erfindungsidee, und
-
7a, 7b eine
zur Ausgestaltung nach 5 alternative Ausführungsform.
-
Die 1a, 1b und 1c zeigen
verschiedene Ansichten einer hier beispielhaft als Kaffeemaschine 1 ausgebildeten
erfindungsgemäßen Vorrichtung. Diese Kaffeemaschine 1 weist
einen an einem Gehäuse 4 schwenkbar angelenkten
Deckel 2 auf, mittels dem eine Brüh- und/oder
Extraktionseinheit 3 der Kaffeemaschine 1 abdeckbar
ist, wie dies in der 1a in einer Draufsicht schematisch
dargestellt ist. In der 1b und
in der 1c ist der Deckel 2 in
einer aufgeschwenkten Position gezeigt, die zum einen eine erste,
hier als muldenförmige Vertiefung ausgebildete Kapselaufnahme 5 für
eine Wasser-Portionskapsel 6 und eine zweite, ebenfalls
als muldenförmige Vertiefung ausgebildete Kapselaufnahme 7 für
eine Kaffee-Portionskapsel 8 freigibt, wobei die erste
und zweite Kapselaufnahme im Wesentlichen unmittelbar aneinander
angrenzend ausgebildet sind und Bestandteil der Brüh- und/oder
Extraktionseinheit 3 bilden.
-
Wie
dies insbesondere aus der 1b und der 1c ersichtlich
ist, sind sowohl die Wasser-Portionskapsel 6 als auch die
Kaffee-Portionskapsel 8 integraler Bestand einer einstückig
ausgebildeten Mehrkammerkapsel 9, die somit als ein Teil in
die beiden Kapselaufnahmen 5, 7 einsetzbar ist, wie
dies durch die Pfeile in der 1b und
in der 1c schematisch angedeutet ist.
-
In
die die Wasser-Portionskapsel 6 aufnehmende erste Kapselaufnahme 5 ragt
ein dornartiger Fortsatz 10 ein, der die Wasser-Portionskapsel 6 im eingesetzten
Zustand (2) durchsticht. Weiter weist
der dornartige Fortsatz 10 wenigstens eine Ausströmöffnung 11 auf, über
die das Wasser aus der Wasser-Portionskapsel 6 in einer
nachfolgend noch näher beschriebenen Weise aus- bzw. abströmen
kann.
-
Ebenso
ragt in die die Kaffee-Portionskapsel 8 aufnehmende zweite
Kapselaufnahme 7 ein dornartiger Fortsatz 12 ein,
der die Kaffee-Portionskapsel 8 in deren eingesetztem Zustand
(2) durchsticht. Auch dieser dornartige Fortsatz 12 weist
wieder wenigstens eine Öffnung auf, die hier eine Einströmöffnung 13 für
erhitztes Wasser, was nachfolgend noch näher erörtert
wird, ausbildet.
-
Der
dornartige Fortsatz 10 der ersten Kapselaufnahme 5 steht über
eine Überströmleitung 14 mit einem Heizbehälter 15 einer
Heizeinrichtung 16 in einer Strömungsverbindung.
-
In
diese Überströmleitung 14 ist ein in
Richtung zur ersten Kapselaufnahme 5 hin sperrendes Rückschlagventil 17 eingesetzt.
-
In
Strömungsrichtung von der Wasser-Portionskapsel 6 zum
Heizbehälter 15 hin gesehen stromab des Rückschlagventils 17 zweigt
hier beispielhaft von der Überströmleitung 14 eine
Druckleitung 18 ab, die im Bereich der zweiten Kapselaufnahme 7 in
den dornartigen Fortsatz 12 einmündet. Auch in
die Druckleitung 18 ist ein Rückschlagventil 19 integriert, das
einen Rückstrom von der zweiten Kapselaufnahme 7 in
Richtung zum Heizbehälter 15 sperrt. In die Druckleitung 18 ist
ferner ein hier lediglich schematisch dargestelltes Justierelement
integriert, mittels dem der gewünschte Druck im System
möglichst genau, zum Beispiel durch Querschnittsveränderung eingestellt
werden kann.
-
Der
Heizbehälter 15 selbst weist als weiteren Bestandteil
der Heizeinrichtung 16 Heizwendel 20 auf, die
in eine Heizbehälterwand 21 integriert sind.
-
Um
sicherzustellen, dass die von den Heizwendeln produzierte Wärme
nach innen in den Heizbehälter-Innenraum 22 und
nicht nach außerhalb des Heizbehälters 15 abgegeben
wird, ist dieser Heizbehälter 15 mit einer umfangsseitigen,
hier lediglich äußerst schematisch dargestellten
Isolierschicht 23 versehen. Die Lagerung des Heizbehälters
15 im Gehäuse 4 der Kaffeemaschine 1 erfolgt über
hier lediglich beispielhaft und schematisch angedeutete Halterungen 24.
-
Die
beiden dornartigen Fortsätze 10, 12 mitsamt
der Überströmleitung 14 und der Druckleitung 18 bilden
Bestandteil einer Fördereinrichtung 25 der Kaffeemaschine 1,
die weiter eine Pumpeinrichtung 26 umfasst, die wiederum
einen im Heizbehälter 15 verschiebbar zwischen
unterschiedlichen Kolbenpositionen geführten Kolben 27 aufweist.
Dieser Kolben 27 ist über eine dicht aus dem Heizbehälter 15 herausgeführte
Kolbenstange 28 mit einer Betätigungseinrichtung 29 der
Fördereinrichtung 25 verbunden. Diese Betätigungseinrichtung 29 weist
einen Spindeltrieb 30 auf, der eine Gewindespindel 31 umfasst, die
im Gehäuse 4 mittels zweier Spindellager 32, 33 drehbar
gelagert ist. Der Kolben 27 ist zudem mittels wenigstens
eines Dichtelementes 70 dicht im Heizbehälter
geführt und gelagert, wobei das hier lediglich äußerst
schematisch dargestellte Dichtelement 70 bevorzugt so aufgebaut
ist, dass dieses bei einer den Kolben 27 nach oben verlagernden
Bewegung und damit bei einer Druckbeaufschlagung in die Dichtposition
gedrückt wird. Dies kann zum Beispiel in Verbindung mit
einer Dichtlippe oder dergleichen erfolgen.
-
Der
Spindeltrieb 30 weist ferner eine Spindelmutter 34 auf,
die hier beispielhaft mittels eines Mitnehmerarms 35 bewegungsübertragend
mit der Kolbenstange 28 verbunden ist.
-
Ferner
ist an der Gewindespindel 31 ein Zahnrad 36 angeordnet,
das von einem Antriebsritzel 37 eines Getriebes 38 eines
Elektromotors 39 drehangetrieben wird. Dadurch dreht sich
ach die Gewindespindel 31 in den beiden Spindellagern 32, 33 um
ihre eigene Achse, wobei je nach Drehrichtung der Gewindespindel 31 die
Spindelmutter 34 mitsamt ihrem Mitnehmerarm 35 und
damit die Kolbenstange 28 mitsamt Kolben 27 in
der Bildebene der 1c nach oben oder nach unten
bewegt wird.
-
Die
Ansteuerung des Elektromotors 39 erfolgt mittels einer
ebenfalls im Gehäuse 4 der Kaffeemaschine 1 aufgenommenen
Steuereinrichtung 40, die Bestandteil der Betätigungseinrichtung 29 bildet.
-
Wie
dies insbesondere den 1a und 1b zu
entnehmen ist, können von außenfrei zugängliche
oder im Bereich der Kaffeemaschine 1 auch Bestandteil derselben
bildende Bedienknöpfe 41, 42 angeordnet
sein, mittels denen ein Bediener einen entsprechenden Befehl an
die Steuereinrichtung 40 übermitteln kann, zum
Beispiel zum Ein- oder Ausschalten der Kaffeemaschine 1.
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Wie
dies nunmehr aus der 2 ersichtlich ist, die den abgeklappten
Zustand des Deckels 2 zeigt, ist in diesem abgeklappten
Zustand die Mehrkammerkapsel 9 sicher im Inneren der Kaffeemaschine 1 fixiert,
wobei ein Schneidgitter 43 (1b) in diesem
in der 2 gezeigten abgeklappten Zustand des Deckels 2 eine
Oberseite der Kaffee-Portionskapsel 8 perforiert. Das Schneidgitter 43 mündet in
eine Zapfstellenleitung 44, die wiederum in Richtung zur
Deckelaußenseite 2 hin in eine Zapfstelle 45 mündet.
-
Die
Zapfstelle 45 selbst wiederum ist Bestandteil einer an
der Deckelaußenseite ausgebildeten Behältnisaufnahme 46,
die hier zur Verriegelung eines, einen Kaffeebecher 47 ausbildenden
Behältnisses ein erstes Verriegelungselement 48 eines
Bajonettverschlusses 49 als Schnellverschlusseinrichtung
ausbildet. Wie dies insbesondere der 2 oben entnommen werden
kann, weist der Kaffeebecher 47 an seiner Unterseite ein
ebenfalls Bestandteil des Bajonettverschlusses 49 bildendes
zweites Verriegelungselement 50 auf, so dass mittels dieses
Bajonettverschlusses 49 der Kaffeebecher 47 zuverlässig
und funktionssicher sowie lösbar mit der deckelseitigen
Behältnisaufnahme 46 verbunden werden kann, wie
dies in der 3 dargestellt ist.
-
Das
in die Zapfstelle 45 einragende dornartige Leitungsende 51 weist
wiederum wenigstens eine Ausströmöffnung 52 auf
und dient gleichzeitig als Betätigungselement, um ein kaffeebecherseitiges
Absperrelement 53 gegen die Kraft einer Feder 54 aus der
(bezogen auf den Kaffeebecher 47) in der 2 dargestellten
Verschlussstellung, in der das Absperrelement 53 kaffeebecherseitige
Einströmkanäle 55, 56 verschließt,
in eine Freigabeposition verlagert, in der die hier lediglich beispielhaft
gezeigten kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 freigegeben sind
und über die Ausströmöffnungen 52 am
dornartigen Leitungsende 51 mit der Zapfstellenleitung 44 in einer
Strömungsverbindung stehen.
-
In
dieser Abdeckposition des Deckels 2 ist dieser bevorzugt
mit einem in den 1a und 1b lediglich äußerst
schematisch dargestellten Rastelement 57 lösbar
verrastet und damit in seiner Abdeckposition gehalten.
-
Die
Funktionsweise dieser Kaffeemaschine 1 wird nunmehr nachfolgend
insbesondere unter Bezugnahme auf die 1c, 2, 3 und 4 näher
erläutert:
Nach dem Einsetzen der Mehrkammerkapsel 9 in
die entsprechenden Kapselaufnahmen 5, 7, wobei
die beiden dornartigen Fortsätze 10, 12 zum
einen die Wasser-Portionskapsel 6 und zum anderen die Kaffee-Portionskapsel 8 durchstoßen,
und dem Schließen des Deckels, bei dem das Schneidgitter 43 die Oberseite
der Kaffee-Portionskapsel 8 zerstört bzw. perforiert,
kann durch entsprechende Betätigung eines Bedienknopfs 41 die
Steuereinrichtung 40 so angesteuert werden, dass mittels
dieser der Elektromotor 39 und damit das Getriebe 38 sowie
das Antriebsritzel 37 so betätigt wird, dass die
Spindelmutter 34 mitsamt Mitnehmerarm 35 und damit
der Kolben 27 mitsamt Kolbenstange 28 in die in
der 3 gezeigte untere Position verlagert wird, wodurch
das Wasser 58 aus der Wasser-Portionskapsel 6 abgesaugt
und über die Überströmleitung 14 in
den Heizbehälter 15 eingesaugt wird.
-
Entsprechend
einem vorgegebenen Steuerprogramm kann dann für eine vorgegebene
Zeit eine Aufheizung des in den Heizbehälter 15 eingesaugten Wassers
durch entsprechende Betätigung der Heizeinrichtung 16 erfolgen.
Nachdem das Wasser 58 dann auf eine vorgegebene Temperatur
erhitzt wird, wird die Drehrichtung des Elektromotors bzw. des Getriebes 38 umgekehrt,
so dass sich die Gewindespindel 31 nunmehr in ihre entgegengesetzte
Richtung dreht, wodurch die Spindelmutter 34 mitsamt Mitnehmerarm 35 und
damit der Kolben 27 mitsamt Kolbenstange 28 wieder
nach oben bewegt wird (4). Durch diese nach oben gerichtete
Verlagerung des Kolbens 27 wird das erhitzte Wasser unter einem
vorgegebenen Druck über die Druckleitung 18 in
die Kaffeeportionskapsel 8 gepresst, wo dass sich darin
befindliche Kaffeepulver 59 extrahiert wird und über
die Zapfstellenleitung 44 sowie die kaffeebecherseitigen
Einströmkanäle 55, 56 ein Kaffeeextrakt 60 in
den Kaffeebecher 47 einströmt. Dabei können kaffeebecherseitige,
die kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 in
der Ruhestellung (3) abdeckende Klappen oder Membrane 61 abgehoben und/oder überdruckt
werden, damit das Kaffeeextrakt 60 in den Kaffeebecher 47 einströmen
kann. Diese Membrane 61 verhindern dann wiederum nach dem Befüllvorgang
des Kaffeebechers 47, dass das Kaffeeextrakt 60 aus
dem Kaffeebecher 47 abströmen kann. Alternativ
bzw. zusätzlich hierzu könnten im Bereich der
kaffeebecherseitigen Einströmkanäle 55, 56 aber
auch wiederum rückschlagventilartige Elemente verbaut bzw.
vorgesehen sein.
-
Weiter
kann der Kaffeebecher 47, wie dies in der 4 lediglich
strichliert und schematisch dargestellt ist, mit einem abnehmbaren
Deckel 62 und/oder mit einem Griff 63 versehen
sein.
-
Nach
dem Befüllen des Kaffeebechers 47 kann dann dieser
im hier gezeigten Beispielfall durch einfaches Verdrehen des Bajonettverschlusses 49 aus
seiner Verriegelung gelöst werden und der Kaffeebecher 47 zum
Trinken des Kaffees vom Deckel 2 und damit von der Kaffeemaschine 1 abgehoben werden.
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In
der 4 ist weiter schematisch und strichliert dargestellt,
dass eine derartige kompakt bauende Kaffeemaschine 1 zum
Beispiel sehr gut in einen Mittelkonsolenbereich 64 eines
Kraftfahrzeuges integriert werden kann, zum Beispiel im Anschluss
an einen Schalthebel 65 im Bereich zwischen einer Fahrer-
und Beifahrersitzposition.
-
In
der 5 ist schließlich eine weitere alternative
Ausgestaltung der Kaffeemaschine 1 gezeigt, die im Wesentlichen
gleich aufgebaut ist, wie die zuvor in Verbindung mit den 1 bis 4 näher
erläuterte Kaffeemaschine 1. Nachfolgend werden
daher lediglich die unterscheidenden Merkmale erläutert.
-
So
unterscheidet sich die in der 5 gezeigte
Kaffeemaschine 1 insbesondere dadurch, dass hier die Zapfstellenleitung 44 nicht
deckelaußenseitig in eine Behältnisaufnahme mündet,
sondern beispielhaft an einer Stirnseite des Deckels nach außen
geführt ist, wobei das freie Leitungsende 66 in
einem definierten Abstand oberhalb eines Abstellbereichs 67 ins
Freie geführt ist, so dass ein definierter Becher 68 auf
dem Abstellbereich 67 abgestellt und das über
das freie Leitungsende 66 abströmende Kaffeeextrakt
aufnehmen kann. Eine derartige Lösung ist insbesondere
auch für den Büro- bzw. Officebereich geeignet,
bei dem – anders als in einem Fahrzeug – der Becher 68 nicht
unbedingt fixiert werden muss.
-
In 6a ist
eine erste Variante eines Trinkgefäßes 71 gezeigt,
das zum Beispiel insbesondere mit einer Vorrichtung gemäß der 5 verwendet werden
kann. Dieses Trinkgefäß 71 weist in der 6a beispielhaft
eine in der Art einer Abziehfolie, beispielsweise eines Aludeckels,
ausgebildete Abdeckung 72 auf, die, wie dies mit dem Pfeil 73 sowie strichliert
dargestellt ist, durch Ergreifen einer Lasche 74 abgezogen
werden kann, so dass die Gefäßöffnung
freigegeben wird. Im Inneren des Trinkgefäßes 71 befindet
sich dann hier beispielhaft eine Wasserportionskapsel 6 sowie
eine Kaffeeportionskapsel 8 sowie ein Zuckertütchen 75 und
ein Rührstab 76.
-
Mit
einem derartigen Set wird somit eine portionsgenaue Verkaufseinheit
zur Verfügung gestellt, die sämtliche für
die hier beispielhaft gewählte Kaffeebereitung erforderlichen
Bestandteile in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung aufweist. Obwohl hier nicht explizit dargestellt, kann selbstverständlich
das Trinkgefäß 71 auch im Sinne des Kaffeebechers 47 ausgebildet
sein, um an die zuvor näher beschriebene Zapfstelle 45 angeschlossen
zu werden.
-
In
der 6b ist schließlich eine alternative Ausgestaltung
zum Trinkgefäß 71 der 6a gezeigt.
Das in der 6b gezeigte Trinkgefäß 77 weist im
Unterschied zum Trinkgefäß 71 der 6a als
Abdeckung eine hier beispielhaft als Wasser-Portionskapsel 6 ausgebildete
Flüssigkeits-Portionskapsel auf, die mit ihrem Randbereich
78 zum Beispiel kraft- und formschlüssig mit einem Öffnungsrandbereich 79 des
Trinkgefäßes 77 verbunden ist. Die Wasser-Portionskapsel 6 bildet
somit hier in einer vorteilhaften Doppelfunktion die Abdeckung aus,
die einfach von dem Öffnungsrandbereich 79 abgehoben werden
kann, zum Beispiel ausgerastet werden kann. Im Inneren des Trinkgefäßes 77 ist
dann wiederum ein Zuckertütchen 75, ein Rührstab 76 sowie eine
Kaffee-Portionskapsel 8 aufgenommen. Hierdurch ergeben
sich die zuvor in Verbindung mit der 6a genannten
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten.
-
In
den 7a und 7b ist
eine weitere alternative Ausgestaltung der Kaffeemaschine 1 gezeigt,
die im Wesentlichen gleich aufgebaut ist, wie die zuvor in Verbindung
mit der 5 näher erläuterte
Kaffeemaschine 1. Nachfolgend werden daher lediglich die
unterscheidenden Merkmale erläutert, wobei ausdrücklich
festgehalten werden soll, dass die sich unterscheidenden Merkmale
explizit selbstverständlich auch in Verbindung mit der
in Verbindung mit den 1 bis 4 näher
erläuterten Kaffeemaschine 1 Verwendung finden
können. Dies wird jedoch zur Vermeidung von unnötigen
Wiederholungen hier nicht mehr explizit ausgeführt.
-
Die 7a zeigt
den Zustand, bei dem sich der Kolben 27 in einer unteren
Totpunktposition befindet, in welcher Totpunktposition Wasser aus
der Wasserportionskapsel 6 in den Heizbehälter-Innenraum 22 eingesaugt
wird. In der Ausgestaltung nach der 7b befindet
sich dagegen der Kolben 27 in einer oberen Totpunktposition,
in der das erhitzte Wasser dann in Richtung zur Kaffeeportionskapsel 8 ausgeschoben
wird.
-
Wie
dies den 7a und 7b deutlich
zu entnehmen ist, ist die Überströmleitung 14 hier
wiederum als kurze, in den Heizbehälter 15 mündende Stichleitung
ausgebildet, in der wiederum in der zuvor bereits geschilderten
Art und Weise ein Rückschlagventil 17 angeordnet
ist. Die Druckleitung 18 zur zweiten Kapselaufnahme 7,
in der die Kaffeeportionskapsel 8 aufgenommen ist, zweigt
dagegen bei dieser Ausführungsvariante nicht von der Überströmleitung 14 ab,
sondern ist ebenfalls als kurze, vom Heizbehälter 15 abzweigende
Druckleitung ausgebildet, in der das Rückschlagventil 19 angeordnet
ist. Damit ergibt sich ein insgesamt kompakter Aufbau der Vorrichtung.
-
Wie
dies den 7a und 7b im
Vergleich zu den Ausführungsformen gemäß den 1 bis 5 weiter
entnommen werden kann, ragt hier anstelle der Heizwendel 20,
die behälterwandseitig angeordnet sind, in etwa mittig
und zentral ein Heizstab 80 in den Heizbehälter-Innenraum 22.
Dieser Heizstab 80 erstreckt sich vom oberen Behälterwandbereich
ausgehend in etwa geradlinig bis zum gegenüberliegenden
unteren Behälterwandbereich. Der Heizstab 80 ist,
wie dies aus den 7a und 7b ersichtlich
ist, mittels einer hier beispielhaft dargestellten Gewindeschraubverbindung 81 dicht
in den oberen Behälterwandbereich eingeschraubt. Zur Abdichtung
ist hier beispielhaft eine Ringdichtung 82 vorgesehen.
Um sicherzustellen, dass der Heizstab 80 die Kolbenbewegung
nicht behindert, ist der Kolben 27 bei dieser Ausgestaltung
als Hohlkolben ausgebildet, das heißt mit einer Heizstab-Ausnehmung 83,
die in der in der 7b gezeigten Totpunktposition
des Kolbens den Heizstab 80 im Wesentlichen formschlüssig
aufnimmt bzw. mit einem Ringspalt umgibt, und die den Heizstab 80 in
der in der 7a gezeigten unteren Totpunktposition
im Wesentlichen freigibt, so dass das in den Heizbehälter-Innenraum 22 eingesaugte
Wasser in unmittelbaren und direkten Kontakt mit dem Heizstab 80 gelangt
und durch diesen schnellstmöglich aufgeheizt wird.
-
Wie
dies der Darstellung der 7a und 7b weiter
entnommen werden kann, ist deckelseitig ein Strömungskanal 84 vorgesehen,
der an der Deckelaußenseite in die Umgebung mündet
und an der Deckelinnenseite in einen Strömungskanaldorn 85 mündet,
der über eine hier nicht gezeigte Dornöffnung
eine Strömungsverbindung zwischen dem Strömungskanal 84 einerseits
und der Wasser-Portionskapsel 6 andererseits ausbildet.
Wie in der 7a gezeigt, durchsticht der
Strömungskanaldorn 85 bei geschlossenem Deckel 2 den
oberen, der Deckelinnenseite zugewandten Wandbereich der Wasser-Portionskapsel 6,
so dass eine Strömungsverbindung zwischen der Umgebung
und dem Wasser in der Wasser-Portionskapsel 6 besteht.
Durch diese Strömungsverbindung mit der Umgebung wird sichergestellt,
dass bei der in der 7a gezeigten Abwärtsbewegung
des Kolbens 27, die durch die Pfeile 86 dargestellt
ist, kein Unterdruck in der Wasser-Portionskapsel 6 aufgebaut
wird, so dass das Wasser bequem aus der Wasser-Portionskapsel 6 abgezogen
und, wie durch den Pfeil 87 dargestellt, in den Heizbehälter-Innenraum 22 eingesaugt
werden kann. Dort wird das Wasser dann durch den Heizstab 80 auf
die gewünschte Temperatur aufgeheizt, wozu der Heizstab über
die elektrischen Leitungen 88, 89 mit der elektrischen
Steuereinrichtung 40 verbunden ist.
-
Diese
elektrische Steuereinrichtung 40 kann mittels eines Betätigungsschalters 90 aktiviert
werden, wobei die Steuereinrichtung 40 das Aufheizen des
Wassers bzw. die Betätigung der Kaffeemaschine 1 nur
dann freigibt, wenn über die Steuerleitungen 91, 92 ein
korrektes Verschließen des Deckels 2 sensiert
worden ist. Hierzu ist gemäß der in der 7a und 7b gezeigten
Ausführungsform zum einen eine Spannschraube 93 so
durch den Deckel 2 hindurch in ein ortsfestes vorrichtungsseitiges
und die beiden Kapselaufnahmen 5, 7 aufweisendes
Gegenelement der Kaffeemaschine 1 einzuschrauben, dass der
Deckel 2 positionsfest und lagegenau an diesem Gegenelement
gehalten ist, und zwar dicht gehalten ist. Nur in dieser ordnungsgemäßen
Deckelposition schaltet ein am freien Ende der Spannschraube ausgebildeter
Permanentmagnet 94 den durch die Steuerleitungen 91 und 92 ausgebildeten
Schalter in der Art eines Magnetschalters, was hier lediglich äußerst schematisch
und beispielhaft dargestellt ist, so dass mittels der Steuereinrichtung 40 die
Betätigung der Vorrichtung 1 freigegeben wird. Über
einen hier lediglich äußerst schematisch dargestellten
Steuerungsknopf 95 kann dann zum Beispiel die gewünschte
Zubereitungsart gewählt werden.
-
Nach
dem Erhitzen des Wassers wird dieses dann, wie in der 7b dargestellt,
durch die nach oben gerichtete Verlagerung des Kolbens 27 aus dem
Heizbehälter-Innenraum 27 ausgeschoben und gelangt
in der zuvor bereits in Verbindung mit den 1 bis 4 sowie 5 beschriebenen
Art und Weise in die Kaffee-Portionskapsel 8 sowie weiter anschließend
als Kaffee in den Becher 68. Alternativ zu der Ausgestaltung
nach 5 ist hier der Becher 68 auf einer von
dem Gehäuse abklappbaren Halteplatte 96 gelagert
bzw. abgestellt. Diese Halteplatte 96 ist im eingeklappten
Zustand dann im Wesentlichen bündig mit der Vorrichtungsaußenwand
ausgebildet und ragt damit nicht in den zum Beispiel Fahrzeuginnenraum
vor. Zur besseren Positionierung und Halterung des Bechers 68 sind
hier nur lediglich schematisch dargestellte Positionierhilfen 97 vorgesehen.
Konkret ist die Halteplatte 96 über ein Scharniergelenk 98 gehäuseseitig
angelenkt. Die im eingeklappten Zustand der Halteplatte 96 gezeigte
bündige Eingliederung der Halteplatte 96 in die
Gehäuseaußenwand ist in der 7a lediglich äußerst schematisch
strichliert dargestellt und mit dem Bezugszeichen 99 beziffert.
-
Die
Kolbenbetätigung erfolgt hier durch eine gelenkig am Kolben
angelenkte Kolbenstange 28, die eine Art Kniehebel ausbildet,
der bei einer Betätigung des Elektromotors 39 zwischen
einer in der 7a dargestellten geknickten
und einer in der 7b dargestellten gestreckten
Position verlagerbar ist. Als bewegungsübertragende Einrichtung
ist hier eine vom Elektromotor 39 angetriebene Gewindespindel 100 vorgesehen,
die zur Verlagerung der Kolbenstange 28 und damit des Kolbens 27 mit
einer kolbenstangenseitig angeordneten Spindelmutter 101 zusammenwirkt,
die im Bereich eines Gelenks der Kolbenstange 28 angeordnet
ist. Wie dies den 7a und 7b weiter
entnommen werden kann, ist ein Bestandteil 102 des Elektromotors
verschiebbar entlang einer Schiebeführung 103 im
Inneren der Kaffeemaschine 1 gelagert, um kniehebelbedingte Zwangsbewegungen
bei der Kolbenstangenverlagerung und damit bei der Kolbenverlagerung
mitmachen zu können.
-
Wie
dies den 7a und 7b weiter
entnommen werden kann, kann die Kaffeemaschine 1 insgesamt
aus mehreren unterschiedlichen Baueinheiten einfachst zusammengesetzt
werden, so zum Beispiel aus einer ersten Baueinheit 104,
in die zum Beispiel die die Heizeinrichtung 16 ausbildende
Heizbehälter-Baueinheit eingesetzt oder integral mit der ersten
Baueinheit 104 ausgebildet sein kann. Eine zweite Baueinheit 105,
die zum Beispiel die Kapselaufnahmen 5, 7 mitsamt
Deckel und gegebenenfalls Steuereinrichtung 40 aufweist,
kann dann zum Beispiel durch die schematisch in den 7a und 7b dargestellte
Flanschverbindung 106 angebunden werden. Beide Baueinheiten 104, 105 können
dann zum Beispiel wiederum in ein die Außenwand ausbildendes
Gehäuse 107 eingesetzt werden. Alternativ hierzu
kann das Gehäuse 107 aber auch bereits Bestandteil
der einzelnen Baueinheiten 104, 105 sein.
-
- 1
- Kaffeemaschine
- 2
- Deckel
- 3
- Brüh-
und/oder Extraktionseinheit
- 4
- Gehäuse
- 5
- Kapselaufnahme,
erste
- 6
- Wasser-Portionskapsel
- 7
- Kapselaufnahme,
zweite
- 8
- Kaffee-Portionskapsel
- 9
- Mehrkammerkapsel
- 10
- dornartiger
Fortsatz
- 11
- Ausströmöffnung
- 12
- dornartiger
Fortsatz
- 13
- Einströmöffnung
- 14
- Überströmleitung
- 15
- Heizbehälter
- 16
- Heizeinrichtung
- 17
- Rückschlagventil
- 18
- Druckleitung
- 19
- Rückschlagventil
- 20
- Heizwendel
- 21
- Heizbehälterwand
- 22
- Heizbehälter-Innenraum
- 23
- Isolierschicht
- 24
- Halterungen
- 25
- Fördereinrichtung
- 26
- Pumpeinrichtung
- 27
- Kolben
- 28
- Kolbenstange
- 29
- Betätigungseinrichtung
- 20
- Spindeltrieb
- 31
- Gewindespindel
- 32
- Spindellager
- 33
- Spindellager
- 34
- Spindelmutter
- 35
- Mitnehmerarm
- 36
- Zahnrad
- 37
- Antriebsritzel
- 38
- Getriebe
- 39
- Elektromotor
- 40
- Steuereinrichtung
- 41
- Bedienknopf
- 42
- Bedienknopf
- 43
- Schneidgitter
- 44
- Zapfstellenleitung
- 45
- Zapfstelle
- 46
- Behältnisaufnahme
- 47
- Kaffeebecher
- 48
- erstes
Verriegelungselement
- 49
- Bajonettverschluss
- 50
- zweites
Verriegelungselement
- 51
- dornartiges
Leitungsende
- 52
- Ausströmöffnung
- 53
- Absperrelement
- 54
- Feder
- 55
- kaffeebecherseitiger
Einströmkanal
- 56
- kaffeebecherseitiger
Einströmkanal
- 57
- Rastelement
- 58
- Wasser
- 59
- Kaffeepulver
- 60
- Kaffeeextrakt
- 61
- Membrane
- 62
- Deckel
- 63
- Griff
- 64
- Mittelkonsolenbereich
- 65
- Schalthebel
- 66
- freie
Leitungsende
- 67
- Abstellbereich
- 68
- Becher
- 69
- Justierelement
- 70
- Dichtung
- 71
- Trinkgefäß
- 72
- Abdeckung
- 73
- Pfeil
- 74
- Lasche
- 75
- Zuckertütchen
- 76
- Rührstab
- 77
- Trinkgefäß
- 78
- Randbereich
- 79
- Öffnungsbereich
- 80
- Heizstab
- 81
- Gewindeschraubverbindung
- 82
- Dichtung
- 83
- Heizstab-Ausnehmung
- 84
- Strömungskanal
- 85
- Strömungskanaldorn
- 86
- Pfeil
- 87
- Pfeil
- 88
- elektrische
Leitung
- 89
- elektrische
Leitung
- 90
- Betätigungsschalter
- 91
- Steuerleitung
- 92
- Steuerleitung
- 93
- Spannschraube
- 94
- Permanentmagnet
- 95
- Steuerungsknopf
- 96
- Halteplatte
- 97
- Positionierhilfe
- 98
- Scharniergelenk
- 99
- Wandintegration
- 100
- Gewindespindel
- 101
- Spindelmutter
- 102
- Elektromotorbestandteil
- 103
- Schiebeführung
- 104
- erste
Baueinheit
- 105
- zweite
Baueinheit
- 106
- Flanschverbindung
- 107
- Gehäuse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102008007254
A1 [0002]
- - DE 3741939 A1 [0004]
- - EP 1572556 A2 [0004]
- - EP 1785369 A1 [0004]
- - DE 10020723 A1 [0004]
- - EP 1073593 B1 [0004]
- - DE 8329744 U1 [0004]
- - DE 10244326 A1 [0004]