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DE102008050532A1 - Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen Download PDF

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DE102008050532A1
DE102008050532A1 DE102008050532A DE102008050532A DE102008050532A1 DE 102008050532 A1 DE102008050532 A1 DE 102008050532A1 DE 102008050532 A DE102008050532 A DE 102008050532A DE 102008050532 A DE102008050532 A DE 102008050532A DE 102008050532 A1 DE102008050532 A1 DE 102008050532A1
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DE
Germany
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liquid
water
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control
coffee
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Withdrawn
Application number
DE102008050532A
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English (en)
Inventor
Odysseus Andronis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, bevorzugt in Fahrzeugen, mit wenigstens einer Zapfeinrichtung, die über ein Rohrleitungssystem mit einem Flüssigkeitsspeicher, insbesondere mit einem Wasserspeicher, strömungsverbunden ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der die Flüssigkeit vom Flüssigkeitsspeicher zur Zapfeinrichtung förderbar, insbesondere pumpbar ist. Bevorzugt ist eine Frostschutzeinrichtung (60) vorgesehen, mittels der eine in dem Rohrleitungssystem (59) vorhandene Flüssigkeitsmenge wenigstens bereichs- und/oder teilweise aus diesem ausbringbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, in bevorzugt Fahrzeugen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiter betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einer derartigen Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 27 sowie ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 29.
  • Aus der DE 10 2008 007 254 A1 ist bereits eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere eine Kaffeemaschine bekannt, die im Bereich der Mittelkonsole angeordnet ist. Diese Mittelkonsole bildet ein Aufnahmebehältnis aus, in der in einem mittleren Bereich des Aufnahmeraums eine Kaffeemaschine aufgenommen ist. An diese Kaffeemaschine schließt sich in Konsolenlängsrichtung gesehen jeweils ein Staufach an, wobei ein erstes Staufach als ein Aufnahmeraum für Kaffeeportionskapseln dient, während in einem zweiten Staufach eine herkömmliche Wasserflasche als Wasserbehälter aufgenommen ist, deren Ausgussöffnung mit einem speziellen Anschlussventil versehen wird, mittels dem die Wasserflasche an ein kaffeemaschinenseitiges Wasserrohrleitungssystem angeschlossen werden kann. Dieses Wasserrohrleitungssystem ist Bestandteil einer Wasserzuführeinrichtung, die eine Heiz- und Pumpeinrichtung aufweist, mittels der eine vorgegebene Wassermenge aus der Wasserflasche abgezogen und erhitzt werden kann. Dieses auf eine vorgegebene Temperatur zwischen 90 und 94° erhitzte Wasser wird dann im Bereich einer Extraktionskopfaufnahme auf einen dort vorgesehenen Anschlussstutzen mit einem vorgegebenen Druck von 19 bar einem Extraktionskopf zugeführt, der zusammen mit einem Trinkgefäß einen Trink- bzw. einen Kaffeebecher ausbildet.
  • Dieses Trinkgefäß ist mittels des Extraktionskopfes mittels einer lösbaren Schraubverbindung verbunden, wobei in den Extraktionskopf eine Kaffeeportionskapsel eingesetzt werden kann, die beim Einsetzen in den Extraktionskopf von einem mit der Wasserzuführeinrichtung strömungsverbundenen Dornfortsatz perforiert wird, und zwar dergestalt, dass der Dornfortsatz anschließend in die Kaffeeportionskapsel einragt. An der Unterseite des Trinkgefäßes ist ferner ein Schneidgitter angeordnet, welches im verbundenen Zustand von Trinkgefäß und Extraktionskopf die Kaffeeportionskapsel perforiert, so dass eine Strömungsverbindung zwischen der Kaffeeportionskapsel und dem Trinkgefäß herstellt ist, über die das Kaffeeextrakt in den Trinkbecher einströmen kann. Dazu wird das von der Wasserflasche mittels der Heiz- und Pumpeinrichtung abgezogene Wasser aus der Wasserflasche erhitzt und anschließend das erhitzte Wasser in die Extraktionskopfaufnahme und die dortige Kaffeeportionskapsel gepumpt, wo es das Kaffeepulver extrahiert und anschließend als heißer Kaffee in den Trinkbecher einströmt.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, in bevorzugt Fahrzeugen, zur Verfügung zu stellen, mittels der bzw. dem die Gefahr eines Einfrierens von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser im Rohrleitungssystem der Vorrichtung zuverlässig und funktionssicher sowie auf baulich einfache Weise mit einem reduzierten Energieaufwand erreicht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils Gegenstand rückbezogenen Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 weist die Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, für bevorzugt Fahrzeuge, wenigstens eine Zapfeinrichtung auf, die über ein Rohrleitungssystem mit einem Flüssigkeitsspeicher, insbesondere mit einem Wasserspeicher, strömungsverbunden ist. Ferner ist eine Fördereinrichtung vorgesehen, mittels der die Flüssigkeit vom Flüssigkeitsspeicher zur Zapfeinrichtung gefördert, insbesondere gepumpt werden kann. Erfindungsgemäß ist eine Frostschutzeinrichtung vorgesehen, mittels der eine in dem Rohrleitungssystem vorhandene Flüssigkeitsmenge wenigstens bereichs- und/oder teilweise ausbringbar ist, und zwar gemäß der erfindungsgemäßen Verfahrensführung zu vorgegebenen Zeiten, was bevorzugt mit einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung entsprechend vorgegebener Steuer- und/oder Regelparameter erfolgt. Grundsätzlich wäre jedoch auch eine Handbetätigung denkbar und möglich.
  • Mit der erfindungsgemäßen Frostschutzeinrichtung wird auf einfache und zuverlässige Weise sichergestellt, dass keine Restflüssigkeit, insbesondere Wasser im Rohrleitungssystem mehr vorhanden ist bzw. nur im unkritischen bzw. minimalen Ausmaß vorhanden ist, so dass z. B. beim bevorzugten Verbau einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, auch bei niedrigen Temperaturen, wie diese z. B. in der kalten Jahreszeit auftreten können, ein zuverlässiger Schutz vor einem Einfrieren und damit vor einer Beschädigung des Rohrleitungssystems bzw. der Vorrichtung selbst erzielt werden kann. Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird dabei insbesondere ein äußerst energiesparendes Frostschutzsystem zur Verfügung gestellt, da eine im Rohrleitungssystem vorhandene Flüssigkeits- bzw. Restflüssigkeitsmenge aus diesem ausgebracht wird und dadurch keine dauerhafte Beheizung der Vorrichtung bzw. des Rohrleitungssystems mittels einer Heizeinrichtung erforderlich ist.
  • Die erfindungsgemäße Frostschutzeinrichtung umfasst für eine besonders einfache und kompakte bauliche Ausführung wenigstens eine Gasquelle, die bevorzugt als Luftquelle, insbesondere in Form einer Strömungsverbindung zur Umgebung ausgebildet ist, so dass mittels der bevorzugt als Pumpe ausgebildeten Fördereinrichtung eine vorgegebene Gasmenge, insbesondere Luft aus der Umgebung angesaugt werden kann. Mittels dem angesaugten Gas- bzw. insbesondere Luftvolumen kann dann die im Rohrleitungssystem verbliebene Flüssigkeit bzw. Flüssigkeitssäule verdrängt und ausgeschoben werden, insbesondere in den Flüssigkeitsspeicher zurückgefördert werden. Grundsätzlich bestünde aber auch die Möglichkeit, die im Rohrleitungssystem verbliebene Restflüssigkeitsmenge irgendwo sonst in bzw. an einer Auslass- und/oder Sammelstelle „abzuladen” oder zu sammeln, z. B. in einem separaten Sammelbehälter oder dergleichen. Um den Flüssigkeitsspeicher frostsicher zu gestalten, kann dieser beispielsweise mittels einer entsprechenden thermischen Isolierung versehen sein. Eine derartige Maßnahme ist auf baulich und herstellungstechnisch einfache Weise zu realisieren.
  • Ein weiterer besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung kann darin gesehen werden, dass die Fördereinrichtung hier in baulich und herstellungstechnisch und damit kostentechnisch günstiger Weise nach wie vor als eine lediglich in eine Richtung fördernde Pumpe ausgebildet sein kann, insbesondere durch eine elektrisch betreibbare Pumpe.
  • Gemäß einer bevorzugten, konkreten Ausführungsform umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung eine vom Flüssigkeitsspeicher zur Fördereinrichtung geführte Flüssigkeitsspeicher-Zuführleitung sowie eine von der Gasquelle zur Fördereinrichtung geführte Gaszuführleitung, die bevorzugt beide in ein Ventilelement als Steuerelement einmünden, das mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung gekoppelt ist, über die das Ventilelement dann so angesteuert wird, dass die Fördereinrichtung einerseits mit der Flüssigkeitsspeicher-Zuführleitung bzw. andererseits mit der Gaszuführleitung strömungsverbunden ist. Analog dazu ist stromab der Fördereinrichtung eine zu der wenigstens einen Zapfstelleneinrichtung geführte Zapfstellen-Zuführleitung und eine zum Flüssigkeitsspeicher zurückgeführte Flüssigkeitsspeicher-Rückführleitung vorgesehen, die ebenfalls beide von einem bevorzugt als Ventilelement ausgebildeten Steuerelement abzweigen, das ebenfalls wiederum mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung so ansteuerbar ist, dass zum einen die Zapfstelleneinrichtung und zum anderen der Flüssigkeitsspeicher mit der Fördereinrichtung unmittelbar oder mittelbar strömungsverbunden sind.
  • Diese beiden eben beschriebenen, bevorzugt als Ventilelemente ausgebildeten Steuerelemente sind bevorzugt so miteinander gekoppelt bzw. so miteinander ansteuerbar, dass die Fördereinrichtung in einer ersten Steuerelementposition mit dem Flüssigkeitsspeicher und der Zapfstelleneinrichtung verbunden ist (Lebensmittelzubereitungsbetrieb) und in einer zweiten Steuerelementposition mit der Gasquelle und dem Flüssigkeitsspeicher strömungsverbunden ist (Frostschutzbetrieb).
  • Die Frostschutzeinrichtung wird bevorzugt dann aktiviert, falls ein Bestandteil der Frostschutzeinrichtung bildender Temperaturfühler eine Temperatur erfasst, die gleich oder unterhalb einer vorgegebenen Schwellwerttemperatur liegt. Beispielsweise kann als Schwellwerttemperatur eine Temperatur von +1°C vorgegeben sein, so dass dann bei einer mittels des Temperaturfühlers erfassten Außentemperatur, bezogen auf die Fahrzeug-Außenumgebung, die Frostschutzeinrichtung für eine vorgegebene Zeit aktiviert wird, um die Restflüssigkeit aus dem Rohrleitungssystem auszupumpen. Die zum Auspumpen benötigte Zeit kann auf einfache Weise in Abhängigkeit von der Dimensionierung und der Auslegung des Rohrleitungssystems experimentell bestimmt werden und in einem entsprechenden Kennfeld oder einer entsprechenden Speichereinrichtung der Steuer- und/oder Regeleinrichtung abgelegt werden. Grundsätzlich bestünde aber auch die Möglichkeit, den Pumpbetrieb im Frostschutzbetrieb messtechnisch zu erfassen und zu überwachen, z. B. mittels Durchflussmessern oder dergleichen, um in Abhängigkeit von diesem Messergebnis die Deaktivierung der Frostschutzeinrichtung vorzugeben. Dies erfordert jedoch einen zusätzlichen Bauteilaufwand.
  • Um die Flüssigkeit im Lebensmittelzubereitungsbetrieb auf die gewünschte Temperatur zu erhitzen, umfasst die Vorrichtung ferner wenigstens eine Heizeinrichtung, die z. B. stromab der Fördereinrichtung angeordnet ist. Eine derartige Heizeinrichtung ist z. B. als Thermoblock ausgebildet, der von der erhitzenden Flüssigkeit für eine vorgegebene Verweilzeit durchströmt wird.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst die Vorrichtung weiter ein die Flüssigkeit wenigstens teilweise vom Gas trennendes Abscheider- und/oder Weichenelement, das mit einem von der Fördereinrichtung zum Abscheider- und/oder Weichenelement geführten und eine Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung ausbildenden Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystem strömungsverbunden ist. Von diesem Abscheider- und/oder Weichenelement zweigt ferner ein in Richtung Zapfstelleneinrichtung, insbesondere zur Heizeinrichtung, geführter Rohrleitungsabschnitt sowie ein eine Gasablassleitung ausbildender Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystem ab. Mit einem derartigen Abscheider- und/oder Weichenelement wird auf einfache Weise ein Gasablass, insbesondere ein Luftablass aus dem Rohrleitungssystem möglich, so dass insbesondere im Nicht-Frostschutzbetrieb bei einer Lebensmittelzubereitung sichergestellt wird, dass ggf. vorhandenes Gas bzw. Luft nicht zur Zapfstelleneinrichtung und/oder zur Heizeinrichtung gefördert wird. Das Abscheide- und/oder Weichenelement kann dabei grundsätzlich auch durch ein Ventilelement oder dergleichen gebildet sein. Besonders störunanfällig und baulich einfach zu realisieren ist jedoch ein Abscheider- und/oder Weichenelement, das im montierten Zustand eine einen Gasauslass ausbildende Gasauslassöffnung aufweist, die geodätisch höher liegt als eine Flüssigkeits- und/oder Gaseinlassöffnung des Abscheider- und/oder Weichenelementes und/oder die geodätisch höher liegt als eine Flüssigkeitsauslassöffnung des Abscheider- und/oder Weichenelementes.
  • Vorstehend wurde eine bevorzugte Ausgestaltung des Abscheider- und/oder Weichenelements näher beschrieben. An dieser Stelle sei nochmals ausdrücklich erwähnt, dass die zuvor beschriebene Gasablassleitung, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Flüssigkeitsspeicher strömungsverbunden ist, aber auch nicht zwingend vorhanden sein muss. Auch das Vorsehen lediglich einer Gasauslassöffnung bzw. eines Gasauslasses wäre für die erfindungsgemäße Funktionsweise des Abscheider- und/oder Weichenelementes ausreichend.
  • Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Bypassleitung vorzusehen, mittels der das Abscheider- und/oder Weichenelement von der Fördereinrichtung aus in Richtung zur Heizeinrichtung hin überbrückt werden kann, z. B. durch entsprechende Ansteuerung eines Steuerelementes, insbesondere eines Ventilelementes. Die Freigabe der Bypassleitung erfolgt bevorzugt im Lebensmittelzubereitungsbetrieb, bei dem eine schnelle und ungehinderte Zuführung der Flüssigkeit zur Heizeinrichtung und/oder zur Zapfstelleneinrichtung erforderlich ist. Die Umgehung des Abscheider- und/oder Weichenelementes mittels der Bypassleitung stellt dabei auf zuverlässige und funktionssichere Weise sicher, dass keine Flüssigkeit über den Gasauslass bzw. den Gasablass des Abscheider- und/oder Weichenelementes entweichen kann.
  • Besonders bevorzugt umfasst die Vorrichtung ferner ein Volumenausgleichselement, wobei weiter bevorzugt vorgesehen ist, dass der Flüssigkeitsspeicher zum Volumenausgleich eine in vorgegebenen Bereichen flexible Seitenwand aufweist. Alternativ dazu kann aber auch ein Kompensationsgefäß oder eine Überdrucksicherung, insbesondere ein Überdruckventil oder dergleichen, vorgesehen sein.
  • An der Zapfeinrichtung selbst ist vorzugsweise ein Behältnis zur Aufnahme von Flüssigkeiten anschließbar, das insbesondere als Trinkgefäß zur Aufnahme von Kaffee, Tee oder dergleichen ausgebildet ist. Im angekoppelten Zustand dieses Behältnisses an der Zapfeinrichtung sind dann Maßnahmen und/oder Mittel sowohl im Bereich des Behältnisses als auch im Bereich der Zapfstelleneinrichtung vorzusehen, die eine zuverlässige und funktionssichere Einströmung der Flüssigkeit bzw. des zubereiteten Lebensmittels, insbesondere eines Kaffees oder dergleichen in das Behältnis sicherstellen. Bezüglich konkreter und bevorzugter Ausgestaltungen hierzu wird auf die diesbezüglichen Unteransprüche bzw. die Figurenbeschreibung verwiesen.
  • Die Zapfeinrichtung selbst weist bevorzugt eine in der Art einer Anschlusskupplung oder einer Steckdose ausgebildete Zapfstelle auf, die insbesondere als Dampf- oder Wassersteckdose ausgebildet ist und/oder an einem Wandbereich, insbesondere an einem fahrzeugseitigen Wandbereich, angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist zudem eine im Wesentlichen oberflächenbündig mündende Zapfstelle, z. B. im Mittelkonsolenbereich zwischen zwei Fahrzeuginsassensitzpositionen.
  • Dementsprechend wird mit der vorliegenden Anmeldung auch ein Fahrzeug beansprucht, das eine erfindungsgemäße Vorrichtung aufweist.
  • Zudem sei an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben, dass der Begriff Flüssigkeitsspeicher bzw. Wasserspeicher hier im Sinne einer Wasserquelle zu verstehen ist, d. h. in einem umfassenden Sinn. In diesem Zusammenhang sei auf einen weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung hingewiesen, gemäß dem eine Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, beansprucht wird, die mit wenigstens einer Zapfeinrichtung ausgestattet ist, die über ein Rohrleitungssystem mit einem Flüssigkeitsspeicher, insbesondere mit einem Wasserspeicher strömungsverbunden ist, wobei mittels einer Fördereinrichtung die Flüssigkeit vom Flüssigkeitsspeicher zur Zapfeinrichtung förderbar, insbesondere pumpbar ist. Gemäß diesem Erfindungsaspekt ist der Flüssigkeitsspeicher durch eine Wasserleitung eines Wasserversorgungssystems, insbesondere durch eine Wasserleitung eines Gebäude-Trinkwasserversorgungssystems, gebildet, an die das Rohrleitungssystem angekoppelt ist. Bevorzugt ist bei einer derartigen Ausgestaltung im Bereich einer Anschlussverbindung des Rohrleitungssystems an die Wasserleitung ein Steuerelement, insbesondere ein Ventilelement, vorgesehen, das mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung entsprechend vorgebbarer Steuer- und/oder Regelparameter ansteuerbar ist. Die Wasserleitung selbst ist bevorzugt eine Kaltwasserleitung. Grundsätzlich könnte jedoch auch eine Heißwasserleitung vorgesehen werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 schematisch eine perspektivische Darstellung einer Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug mit einer als Kaffeemaschine ausgebildeten erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 schematisch eine Schnittdarstellung einer möglichen Ausführungsform des Trinkgefäßsystems der 1,
  • 3 schematisch eine auseinandergezogene, perspektivische Darstellung des Trinkgefäßsystems nach 2,
  • 4 schematisch ein Blockschaltbild mit einer erfindungsgemäßen Frostschutzeinrichtung im Kaffeebereitungsbetrieb,
  • 5 schematisch ein Blockschaltbild mit einer erfindungsgemäßen Frostschutzeinrichtung im Frostschutzbetrieb,
  • 6 schematisch eine Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln mit einem Anschluss an eine Wasserleitung eines Gebäude-Wasserversorgungssystems,
  • 7 bis 9 verschiedene mögliche Ausgestaltungen einer z. B. als Kaffeemaschine ausgebildeten Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln.
  • In 1 ist schematisch und perspektivisch eine in einem Fahrzeug, insbesondere einem Kraftfahrzeug anordenbare Konsole 1, die z. B. als Mittelkonsole zwischen zwei benachbarten Sitzpositionen angeordnet ist, in perspektivischer Darstellung gezeigt. Diese Konsole 1 bildet ein Aufnahmebehältnis aus, in der in einem mittleren Bereich des Aufnahmeraums eine hier beispielhaft und bevorzugt als Kaffeemaschine 2, insbesondere als Espresso-Kaffeemaschine ausgebildete erfindungsgemäße Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, Heißgetränken oder dergleichen aufgenommen ist, die nachfolgend noch näher im Detail beschrieben wird. An die Kaffeemaschine 2 schließt sich in Konsolenlängsrichtung gesehen jeweils ein Staufach 3, 4 an. Das erste Staufach 3 dient hier als ein Aufnahmeraum für hier beispielhaft dargestellte Kaffeeportionskapseln 5, während in dem zweiten Staufach 4 ein hier lediglich äußerst schematisch und beispielhaft dargestellter Wasserbehälter 6 als Flüssigkeits- bzw. Wasserspeicher aufgenommen ist, der in einer nachfolgend in Verbindung mit den 4 und 5 noch näher beschreibenden Weise an ein kaffeemaschinenseitiges Rohrleitungssystem anschließbar ist, das im Bereich der Konsole aufgenommen ist. Dieses Rohrleitungssystem ist Bestandteil einer hier lediglich schematisch und strichliert dargestellten Wasserzuführeinrichtung 8, die eine Heiz- und Pumpeinrichtung aufweist, mittels der eine vorgegebene Wassermenge aus dem Wasserbehälter 6 abgezogen und erhitzt werden kann. Dieses auf eine vorgegebene Temperatur, insbesondere auf eine Temperatur zwischen 90 und 94°C erhitzte Wasser wird dann im Bereich einer als Extraktionskopfaufnahme ausgebildeten Zapfstelle 9 einer Zapfstelleneinrichtung 7 über einen dort vorgesehenen Anschlussstutzen 10 mit einem vorgegebenen Druck von über 9 bar, vorzugsweise mit einem Druck von 19 bar einem Extraktionskopf 11 zugeführt, wie dies nachfolgend noch näher beschrieben wird.
  • Die beiden Staufächer 3, 4 sind hier beispielhaft mittels eines Klappdeckels 12, 13 verschließbar, die beispielsweise mit einer Push-Push-Betätigung bedienbar sind. Die Klappdeckel 12 können beispielsweise aus einem Material und mit einer Farbgebung gestaltet sein, das einem wiederkehrenden Dekorelement der Fahrzeuginnenausstattung entspricht.
  • Wie dies der 1 weiter schematisch entnommen werden kann, ist im Bereich zwischen der Zapfstelle 9 der Wasserzuführeinrichtung 8 und dem ersten Staufach 3 ein Schalterfeld 14 vorgesehen, das neben Betätigungsschaltern für die Kaffeemaschine 2 auch Anzeigeelemente aufweisen kann, wie z. B. Leuchtdioden, die einen Betriebszustand oder eine Betriebserlaubnis der Kaffeemaschine 2 anzeigen, insbesondere in Abhängigkeit von einer Belastbarkeit eines Fahrzeug-Bordnetzes.
  • Der Extraktionskopf 11 bildet zusammen mit einem z. B. aus einem Kunststoff- und/oder Metallmaterial hergestellten Trinkgefäß 18 einen Trink- bzw. Kaffeebecher 19 aus, wie dies nachfolgend anhand der 2 und 3 näher erläutert wird.
  • Wie dies den 2 und 3 zu entnehmen ist, kann das eine Trinköffnung aufweisende Trinkgefäß 18, das mit einem Deckel 20 lösbar verschließbar ist, einen Griff 21 aufweisen, der zur thermischen Entkopplung des Griffes 21 von dem Trinkgefäß 18 unter Zwischenschaltung von wärmeisolierenden Zwischenelementen 22, 23 verbunden ist. Dies kann, wie dies in der 2 lediglich schematisch dargestellt ist, mittels einer Schraubverbindung 24 erfolgen, die über griffseitige Schraublöcher 25 in eine Trinkgefäßseitenwand 26 eingeschraubt werden.
  • Das Trinkgefäß 18 selbst ist mittels des Extraktionskopfes 11 mittels einer lösbaren Schraubverbindung 27 verbunden, wozu am Trinkgefäß 18 im Bereich einer Bodenwand desselben randseitig ein Vorsprung mit einen Innengewinde 29 ausgebildet ist, dem extraktionskopfseitig ein Vorsprung mit einem Außengewinde 30 zugeordnet ist, so dass der Extraktionskopf 11 quasi in den Bodenwandbereich des Trinkgefäßes 18 eingeschraubt werden kann. Das Innengewinde 29 und das Außengewinde 30 mitsamt ihren Vorsprüngen, an denen diese Gewinde ausgebildet sind, sind jeweils randseitig ringförmig angeordnet und ausgebildet, so dass an der Bodenwand 28 des Trinkgefäßes in einem mittleren, zentralen Bereich eine durch einen Einströmkanal 31 ausgebildete Einströmöffnung vorgesehen werden kann, der sich von der Bodenwand 28 des Trinkgefäßes 18 ausgehend turm- bzw. fingerartig nach oben in den Gefäßinnenraum 32 erstreckt, im hier gezeigten Beispielfall in etwa bis zur halben Höhe der Höhenerstreckung des Gefäßinnenraums 32 erstreckt. Die Höhenerstreckung des Einströmkanals 31 ist hier bevorzugt so bemessen, dass diese in etwa einer vorgegebenen Füllstandshöhe 33 eines Kaffeeextraktes 34 im Trinkgefäß 18 entspricht.
  • Der Einströmkanal 31 ist hier beispielhaft materialeinheitlich und einstückig mit der Bodenwand 28 ausgebildet, z. B. aus einem Kunststoffmaterial. Grundsätzlich kann der Einströmkanal aber auch durch ein separates Bauteil ausgebildet sein, das mit der Bodenwand durch eine mechanische Verbindung verbunden ist, z. B. durch eine Einschraubverbindung.
  • Im Bereich unterhalb des Einströmkanals 31, dem Extraktionskopf 11 zugeordnet, ist ein Schneidgitter 35 angeordnet, dessen Funktion später noch näher erläutert wird.
  • Der Einströmkanal 31 ist im Gefäßinnenraum 32 mittels eines in der Art eines Rückschlagventils ausgebildeten Absperrorgans 36 ausgebildet, das einen Kaffeeextrakt-Volumenstrom in das Trinkgefäß 18 erst bei Erreichen eines vorgegebenen Öffnungsdruckes freigibt und bei fehlendem oder zu niedrigem Öffnungsdruck das Ausströmen des Kaffeeextraktes 34 aus dem Gefäßinnenraum 32 verhindert. Konkret ist dieses Absperrorgan 36 am freien Ende des Einströmkanals 31 angeordnet und bildet gleichzeitig mit einem rohrförmigen, hier beispielhaft leicht konvex gekrümmten bzw. bombierten T-Querstück 37 ein Umlenkelement aus, welches den Volumenstrom 38 des Kaffeeextraktes 34, der hier lediglich beispielhaft durch Pfeile dargestellt ist, in Richtung Seiten- und Bodenwand 28 des Trinkgefäßes 18 umlenkt. Hierzu ist das Umlenkelement in Form des rohrförmigen T-Querstücks 37 dachartig oberhalb des freien Endes des Einströmkanals 31 angeordnet und bildet dabei gleichzeitig einen Anschlag für das verlagerbare Dichtelement 39 des Absperrorgans 36 aus, das z. B. federbelastet in die in der 2 gezeigte Schließstellung vorgespannt ist. Bei einem Kaffeeextrakt-Volumenstrom vom Extraktionskopf 11 her wird somit hier das Dichtelement 39 von seiner in der 2 gezeigten Schließstellung abgehoben und zur Anlage am T-Querstück 37 gebracht, wodurch die Strömungsverbindung zum Gefäßinnenraum hergestellt ist und das Kaffeeextrakt in diesen einströmen kann. Alternativ hierzu kann das Absperrorgan 36, insbesondere das T-Querstück 37, aber auch lediglich durch eine Art Blähschlauch und z. B. aus einem Elastomermaterial gebildet sein, das sich bei vorgegebenem Druck so aufbläht und ausdehnt, dass Einströmöffnungen freigegeben werden, während die Einströmöffnungen ohne diesen Druck aber verschlossen bleiben bzw. nicht ausgebildet werden.
  • Wie dies der 2 weiter entnommen werden kann, ist der trinkgefäßseitige Bodenwandbereich mitsamt Schneidgitter 35 und Einströmkanal 31 einer Stirnseite des Extraktionskopfes 11 zugeordnet, in der eine Kaffeeportionsaufnahme 40 vorgesehen ist, in die eine in der 3 mehr im Detail dargestellte Kaffeeportionskapsel 5 formschlüssig eingesetzt werden kann.
  • Beim Einsetzen der Kaffeeportionskapsel 5 in die Kaffeeportionsaufnahme 40 wird eine Kapselunterseite durch einen in die Kaffeeportionsaufnahme 40 einragenden Dornfortsatz 41, der nachfolgend noch näher beschrieben wird, perforiert. Gleichzeitig wird im verbundenen Zustand des Trinkgefäßes 18 mit dem Extraktionskopf 11, d. h. im verschraubten Zustand dieser beiden Bauteile das Schneidgitter 35 in die Kapseloberseite eingedrückt, wodurch diese perforiert wird.
  • In diesem verschraubten Zustand von Trinkgefäß 18 mit dem Extraktionskopf 11 liegen die beiden Bauteile mit einem den Einströmkanal 31 und das Schneidgitter 35 umgebenden Öffnungsrandbereich und einem die extraktionskopfseitige Kaffeeportionsaufnahme umgebenden Aufnahmerandbereich flächig aneinander an, wobei zwischen dem trinkgefäßseitigen Öffnungsrandbereich und dem extraktionskopfseitigen Aufnahmerandbereich eine Ringdichtung 42 vorgesehen ist, die beispielsweise integraler Bestandteil der Trinkgefäß-Bodenwand im Öffnungsrandbereich ist.
  • Der die Kaffeeportionskapsel 5 perforierende Dornfortsatz 41 der Kaffeeportionsaufnahme 40 ist kanal- bzw. rohrförmig ausgebildet und steht mit einem extraktionskopfseitigen Wasserkanal 43 in Strömungsverbindung. Der Dornfortsatz 41 kann dabei ein separates Bauteil sein, das von der Seite der Kaffeeportionsaufnahme 40 her mittels eines Gewindes in diese eingeschraubt wird.
  • Wie dies der 2 weiter schematisch entnommen werden kann, ist der Extraktionskopf 11 zweiteilig aus einem ersten, dem Trinkgefäß 18 zugeordneten Kopfteil 44, in dem die Kaffeeportionsaufnahme 40 ausgebildet ist, und aus einem zweiten, der Zapfstelle 9 zugeordneten Kopfteil 45 ausgebildet. Das zweite Kopfteil 45 weist ein Außengewinde 46 auf, dem am ersten Kopfteil 44 ein Innengewinde 47 zugeordnet ist, so dass das zweite Kopfteil 45 mit seinem Außengewinde 46 in das Innengewinde 47 des ersten Kopfteils 44 einschraubbar ist, unter Zwischenschaltung einer den Wasserkanalbereich umgebenden Ringdichtung 48.
  • Selbstverständlich kann hier ebenso wie zwischen dem Trinkgefäß 18 und dem Extraktionskopf 11 die Gewindeanordnung zwischen den Bauteilen auch vertauscht sein, also z. B. das Außengewinde 46 am ersten Kopfteil ausgebildet sein.
  • In dem zweiten Kopfteil 45 ist, wie dies insbesondere der 2 zu entnehmen ist, im Wesentlichen mittig und zentral ein federbelastetes Absperrorgan 49 angeordnet, das bei einer Verbindung des Extraktionskopfes 11 und damit des zweiten Kopfteils 45 mit der Zapfstelle 9 der Wasserzuführeinrichtung 8 mittels des wasserzuführeinrichtungsseitigen Anschlussstutzens 10 in eine Wasserkanal-Freigabeposition verlagerbar und dort entgegen der Federkraft der Feder 50 gehalten werden kann, so dass die Strömungsverbindung zwischen dem extraktionskopfseitigen Wasserkanal 43 und dem wasserzuführeinrichtungsseitigen Wasserkanal 51 hergestellt werden kann. Im nicht in die Zapfstelle 9 eingesetzten Zustand des Kaffeebechers 19, wie er in der 2 dargestellt ist, drückt die Feder 50 das Absperrorgan 49 in eine Schließstellung, so dass der Wasserkanal 43 des Extraktionskopfes nach außen hin abgedichtet ist, wozu bevorzugt ein Dichtelement 69, ebenfalls wiederum bevorzugt eine Ringdichtung, vorgesehen ist.
  • Das Absperrorgan 49 wird dabei in dieser Schließstellung gegen eine in das zweite Kopfteil 45 einschraubbare Adapterplatte 52 gedrückt, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Dichtelementes. Wie dies der 2 lediglich schematisch entnommen werden kann, ist auch zwischen dem zweiten Kopfteil 45 und der Adapterplatte 52 eine Ringdichtung 53 vorgesehen.
  • Wie dies insbesondere aus der Zusammenschau der 2 und 3 ersichtlich ist, kann das zweite Kopfteil 45 und damit der Extraktionskopf 11 bzw. der Kaffeebecher 19 mittels der Zapfstelle 9 mittels einer hier als Bajonett-Verschluss ausgebildeten Schnellverschluss-Vorrichtung lösbar verriegelt werden, wodurch dann eine Strömungsverbindung zwischen dem Wasserkanal 51 der Wasserzuführeinrichtung 8 bzw. der Zapfstelle 9 und dem Wasserkanal 43 des Extraktionskopfes 11 hergestellt wird. In diesem Zustand wird der Sicherheitsbolzen 55 in Richtung des Pfeiles 56 verlagert, so dass dieser mit seiner Durchströmöffnung 57 in dem Bereich des Wasserkanals 51 verlagert wird und den Wasserfluss des unter Druck stehenden Wassers freigibt.
  • Wie dies der 2 weiter entnommen werden kann, verzweigt sich der Wasserkanal 43 im Extraktionskopf 11 um das Absperrorgan 49 mitsamt Feder 50 herum und wird dann im Bereich des Dornfortsatzes 41 wieder zusammengeführt. Um sicherzustellen, dass das von der Wasserzuführeinrichtung 8 kommende Heißwasser in die Teilkanäle des Wasserkanals 43 einströmt, sind im Bereich des Anschlussstutzens zwei den beiden Teilkanälen zugeordnete Auslassöffnungen 58 zugeordnet, die eine exakte Einströmung des von der Wasserzuführeinrichtung 8 kommenden Heißwasserstromes in die beiden Teilkanäle hinein ohne Verwirbelung und dergleichen bewirken.
  • Das Heißwasser gelangt dann über den Dornfortsatz in die Kaffeeportionskapsel und extrahiert dort alle Aromen und Geschmacksnoten der Kaffeemischung, die durch ein Kaffeepulver gebildet ist, wobei das Wasser dann die Kaffeeportionskapsel als Kaffeeextrakt 34 verlässt und in das Trinkgefäß 18 des Kaffeebechers 19 in der zuvor beschriebenen Weise einströmt.
  • Nach dem Einströmvorgang kann der Kaffeebecher 19, d. h. die Baueinheit aus Trinkgefäß 18 und Extraktionskopf 11, durch schnelles und einfaches Lösen des Bajonett-Verschlusses 54 aus der Zapfstelle 9 entnommen werden. Zur Betätigung des Bajonett-Verschlusses kann hier beispielhaft vorgesehen sein, dass der Kaffeebecher mit Hilfe des Griffs 21 aus der Extraktionskopfaufnahme herausgedreht wird.
  • Nach dem Trinkgenuss kann dann der Extraktionskopf 11 vom Trinkgefäß 18 abgeschraubt und die extrahierte Kaffeeportionskapsel 5 entnommen werden. Falls eine weitere Tasse Espresso gewünscht ist, kann dann bevorzugt nach dem Reinigen des Extraktionskopfes 11 außerhalb des Fahrzeuges eine neue Kaffeeportionskapsel 5 entsprechend eingesetzt und der Kaffeebecher 19 wieder durch Verschrauben zusammengesetzt werden.
  • Bei dem eben in Verbindung mit der Kaffeebereitung beschriebenen Vorgang verbleibt in dem, in den 4 und 5 schematisch als Blockschaltbild dargestellten Rohrleitungssystem 59 der Wasserzuführeinrichtung 8 stets ein Restflüssigkeitsanteil. Dieser Restflüssigkeitsanteil kann bei Temperaturen von 0°C und kleiner gefrieren, wodurch es zu Beschädigungen im Bereich der Wasserzuführeinrichtung 8 bzw. im Bereich des Rohrleitungssystems 59 kommen kann, was wiederum zu einer Beschädigung der Kaffeemaschine 2 als solches führt.
  • Um ein derartiges Auffrieren zu vermeiden, umfasst die Kaffeemaschine 2 eine Frostschutzeinrichtung 60, die nachfolgend anhand der 4 und 5 zusammen mit dem Rohrleitungssystem 59 der Wasserzuführeinrichtung 8 näher erläutert wird:
    Wie dies den 4 und 5 zu entnehmen ist, ist vom Wasserbehälter 6 ausgehend, in dem eine vorgegebene Menge an Wasser zwischengespeichert ist, eine Zuführleitung 61 zu einem ersten Magnetventil 62 geführt. Weiter ist zu diesem ersten Magnetventil 62 auch eine Gaszuführleitung 63 geführt, die an ihrem gegenüberliegenden freien Ende einen z. B. ein Filterelement aufweisenden Luftansaugstutzen 64 aufweist, über den Umgebungsluft in die Gaszuführleitung 63 eingesaugt werden kann.
  • Dieses erste Magnetventil 62 weist auslassseitig eine zu einer Pumpe 65 geführte Verbindungsleitung 66 als Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystems 59 auf, mittels der je nach Ventilstellung entweder Luft über die Gaszuführleitung 63 oder Wasser über die Zuführleitung 61 angesaugt wird. Das erste Magnetventil 62 ist mit einer Steuereinrichtung 67 gekoppelt, die das erste Magnetventil 62 in einer noch zu beschreibenden Weise ansteuert.
  • In einer durch die Strömungspfeile 68 gekennzeichneten Strömungsrichtung gesehen ist stromab der Pumpe 65 eine Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung zu einem Abscheider- und Weichenelement 71 geführt, wo diese in eine Flüssigkeits- und Gaseinlassöffnung 72 einmündet.
  • Von dem Abscheider- und Weichenelement 71 zweigt eine Heizeinrichtungs-Zuführleitung 73 zu einem eine Heizeinrichtung ausbildenden Thermoblock 74 ab. Weiter zweigt von dem Abscheider- und Weichenelement 71 eine Gasablassleitung 75 zum Wasserbehälter 6 hin ab und mündet in diesen ein. Konkret zweigt die Heizeinrichtungs-Zuführleitung 73 hier von einer Flüssigkeitsauslassöffnung 77 und die Gasablassleitung 75 von einer Gasauslassöffnung 78 des Abscheider- und Weichenelementes 71 ab.
  • Vom Thermoblock 74 ausgehend ist eine Steuerelement-Zuführleitung 76 zu einem als zweites Magnetventil 79 ausgebildeten Steuerelement geführt, das ebenfalls mit der Steuereinrichtung 67 gekoppelt und von diesem angesteuert ist. Die beiden Magnetventile 62, 79 können, wie dies in den Darstellungen der 4 und 5 lediglich äußerst schematisch dargestellt ist, miteinander schaltungstechnisch mittels einer Steuerleitung 80 gekoppelt sein, was nachfolgend noch näher beschrieben wird. Ferner können auch die beiden Magnetventile 62, 79 mittels einer Steuerleitung 84, 85 schaltungstechnisch mit der Steuereinrichtung 67 gekoppelt sein.
  • Vom zweiten Magnetventil 79 geht die einen Wasserkanal 51 ausbildende Zapfstellen-Zuführleitung zur Zapfstelleneinrichtung 7. Weiter führt von dem zweiten Magnetventil 79 eine Rückführleitung 81 zum Wasserbehälter 6 und mündet in diesen ein.
  • Die Frostschutzeinrichtung 60 umfasst ferner einen Temperaturfühler bzw. Temperatursensor 82, der die Außentemperatur des z. B. Kraftfahrzeugs misst und der mit der Steuereinrichtung 67 ebenfalls schaltungstechnisch verbunden ist.
  • Ferner ist hier lediglich noch schematisch und beispielhaft die elektrische bzw. schaltungstechnische Verbindung zwischen dem Schalterfeld 14 und der Steuereinrichtung 67 mittels der Steuerleitung 86 schematisch gezeigt. Anstelle der hier gezeigten Ansteuerung der elektronischen Bauteile über Leitungen kann dieses grundsätzlich aber auch drahtlos erfolgen.
  • In der 4 ist in Verbindung mit den beiden Magnetventilen 61 bzw. 79 symbolisch durch die fett eingezeichneten Pfeile 87, 88 diejenige Ventilstellung dargestellt, bei der die Steuerelement-Zuführleitung 76 mit dem Wasserkanal 51 und die Verbindungsleitung 66 mit der Zuführleitung 61 strömungsverbunden ist. Diese Ventilstellung wird durch entsprechende Ansteuerung der beiden Magnetventile 62, 79 über die Steuerleitungen 84, 85 erzielt. Im Falle einer vorgesehenen Steuerleitung 80 kann grundsätzlich auch eine der beiden Steuerleitungen 84, 85 eingespart werden, da diese Steuerleitung 80 dann eine gleichzeitige Ventilbetätigung der beiden Magnetventile 62, 79 bewirken kann, so dass diese jeweils gemeinsam in vorgegebener Weise umgeschalten werden. Sollte jedoch eine individuelle zusätzliche Schaltung der beiden Magnetventile unabhängig von der Verbindung derselben mittels der Steuerleitung 80 angestrebt sein, können nach wie vor beide Steuerleitungen 84, 85 vorgesehen sein.
  • Die in der 4 strichliert eingezeichneten Pfeile 91, 92 in den Magnetventilen 62, 79 bedeuten dagegen, dass die Strömungsverbindungen zwischen der Steuerelement-Zuführleitung 76 und der Gasablassleitung 75 einerseits sowie zwischen der Gaszuführleitung 63 und der Verbindungsleitung 66 andererseits gesperrt sind.
  • Wird nunmehr z. B. durch Betätigung eines entsprechenden Betätigungsknopfes des Schalterfeldes 14 vom Bediener der Kaffeemaschine 2 eine Kaffeebereitung in Gang gesetzt, steuert die Steuereinrichtung 67 die beiden Magnetventile 62, 79 in die in der 4 gezeigte und eben beschriebene Stellung, steuert dann über die Steuereinrichtung 67 im Wesentlichen gleichzeitig bzw. mit vorgegebener Zeitverzögerung über die Steuerleitung 89 die Pumpe 65 und ebenfalls ggf. wieder etwas zeitversetzt über die Steuerleitung 90 der Thermoblock 74 an. Mittels der Pumpe 65 wird dann Wasser aus dem Wasserbehälter 6 und die Zuführleitung 61 sowie weiter über die Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung 70, über das Abscheider- und Weichenelement 71 und Heizeinrichtungs-Zuführleitung 73 zum Thermoblock 74 gefördert bzw. gepumpt, wo es auf eine vorgegebene Temperatur erhitzt wird, bevor das so erhitzte Wasser über die Steuerelement-Zuführleitung 76 und den Wasserkanal 51 in der zuvor beschriebenen Weise zur Zapfstelle 9 und weiter in den Kaffeebecher 19 einströmt.
  • Nach Ende dieser Kaffeebereitung kann dann gemäß einer bevorzugten Verfahrensführung von der Steuereinrichtung 67 das erste Magnetventil 62 und zweite Magnetventil 79 angesteuert werden, um diese in die in der 5 dargestellte Position zu verstellen, bei der entsprechend der fett eingezeichneten Pfeile 91, 92 eine Strömungsverbindung zwischen der Steuerelement- Zuführleitung 76 und der Rückführleitung 81 einerseits sowie eine Strömungsverbindung zwischen Gaszuführleitung 63 und der Verbindungsleitung 66 andererseits besteht.
  • Der Vorteil dieser Rückstellung der Magnetventile in die in der 5 gezeigte Stellung liegt insbesondere darin, dass dann jederzeit ohne zusätzliche vorherige Ventilansteuerung ein Frostschutzbetrieb durchgeführt werden kann, wie er nachfolgend näher beschrieben wird.
  • In diesem Frostschutzbetrieb, der von der Steuereinrichtung 67 zu vorgegebenen Zeiten bevorzugt selbsttätig aktiviert wird, wenn mittels des Temperaturfühlers 82 eine Temperatur von z. B. 0°C oder kleiner erfasst worden ist, wird die Pumpe 65 angesteuert, die über die Gaszuführleitung 63 Umgebungsluft ansaugt und dadurch eine in dem Rohrleitungssystem verbliebene Restflüssigkeitsmenge ausschiebt. So gelangt die angesaugte Luft über die Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung 70, das Abscheider- und Weichenelement 71 sowie die Heizeinrichtungs-Zuführleitung 73 in den Thermoblock 74 sowie anschließend in die Steuerelement-Zuführleitung 76 sowie weiter anschließend in die Rückführleitung 81, wodurch sichergestellt ist, dass die verbleibende Restflüssigkeit in den Wasserbehälter 6 gelangt, der beispielsweise thermisch isoliert ist, um gegen Gefrieren des darin gespeicherten Wassers geschützt zu sein.
  • Da die Gasauslassöffnung 78 des Abscheider- und Weichenelementes 71 geodätisch höher liegt als die Flüssigkeitsauslassöffnung 77 und die Gasauslassöffnung 78 fungiert das Abscheider- und Weichenelement 71 gleichzeitig als Flüssigkeits-Luft-Abscheider, d. h. dass insbesondere im zuvor beschriebenen Kaffeebereitungsbetrieb ggf. im Rohrleitungssystem befindliche Restluft entweichen kann, um eine ungehinderte Wasserzuführung zur Zapfstelle 9 zu gewährleisten. Da im Frostschutzbetrieb allerdings bei der Ansaugung der Luft über die Gaszuführleitung 63 auch ein Luft/Wassergemisch über diese Gasauslassöffnung 78 entweichen kann, ist hier vorteilhaft die Gasablassleitung 75 in der zuvor beschriebene Weise in den Wasserbehälter 6 geführt, damit dieses Luft/Wassergemisch ebenfalls in den Wasserbehälter 6 eingebracht werden kann. Dadurch kann sich im Wasserbehälter 6 Luft ansammeln, so dass dieser vorzugsweise mit einem Entlüftungsventil versehen ist. Alternativ oder zusätzlich dazu kann dieser aber auch wenigstens bereichsweise flexible Seitenwände aufweisen, wodurch ebenfalls ein Volumenausgleich möglich ist.
  • Um ein Einfrieren der hier lediglich äußerst schematisch dargestellten Zuführleitung 61 zu vermeiden, gibt es mehrere Möglichkeiten: zum einen kann diese relativ kurz und/oder thermisch isoliert ausgebildet werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass ggf. in Verbindung mit einem Steuer- bzw. Ventilelement auch in diese Leitung Luft eingebracht wird. Dasselbe gilt analog für den zur Zapfstelle 9 geführten Wasserkanal 51.
  • Im Frostschutzbetrieb wird für eine von der Steuereinrichtung 67 vorgegebene Zeit Luft angesaugt. Am Ende dieses Frostschutzbetriebs ist dann das Rohrleitungssystem im Wesentlichen entleert, so dass die Gefahr des Einfrierens von Flüssigkeit in dem Rohrleitungssystem erheblich reduziert bzw. ausgeschlossen ist.
  • In der 5 ist schließlich noch schematisch mit dem Bezugszeichen 106 eine Bypassleitung eingezeichnet, die über ein Bypassventil 107 in der Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung 70 freigebbar ist, um beispielsweise im Kaffeebereitungsbetrieb das Abscheider- und Weichenelement 71 überbrücken zu können.
  • In der 6 ist schließlich eine alternative Ausgestaltung gezeigt, wie sie z. B. in Kaffeemaschinen 2 Verwendung finden kann, die im Gebäudebereich, z. B. im Haushaltsbereich oder im Bürobereich Verwendung finden. Um für eine kleine und kompakte Bauweise einen separaten Wasserspeicher einzusparen, erfolgt hier der Anschluss der Kaffeemaschine 2 an eine Kaltwasserleitung 93 eines haushaltsseitigen Trinkwasserversorgungssystems 94. Dieses Trinkwasserversorgungssystem speist hier beispielhaft einen lediglich schematisch dargestellten Wasserhahn 95.
  • Die Anbindung an die Kaltwasserleitung 93 erfolgt hier bevorzugt in Verbindung mit einem als Ventilelement ausgebildeten Anschlusselement 96, das von einer Steuereinrichtung 97 zu vorgegebenen Zeiten so angesteuert wird, dass mittels der Pumpe 98 zu vorgegebenen Zeiten eine bestimmte Wassermenge aus der Kaltwasserleitung 93 abgezogen und zu der als Thermoblock 99 ausgebildeten Heizeinrichtung sowie anschließend im erhitzten Zustand in der zuvor beschriebenen Weise zu einer Zapfstelle 100 gefördert wird.
  • Bei einer derartigen Variante einer Vorrichtung zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, ist die zuvor beschriebene Frostschutzeinrichtung nicht unbedingt erforderlich, da in Gebäudeinnenräumen regelmäßig keine Frostgefahr besteht. Bei einer derartigen haushaltsseitigen Lösung ist die Zapfstelle 100 bevorzugt in eine Arbeitsplatte oder dergleichen integriert und die Kaffeemaschine als solche in einem entsprechend gestalteten Aufnahmecompartment 102 aufgenommen. Dieses ist beispielsweise über einen Deckel oder eine Klappe zugänglich bzw. auch abnehmbar, um die erforderlichen Wartungs- bzw. Reinigungsarbeiten an der z. B. Kaffeemaschine vornehmen zu können.
  • In Verbindung mit derartigen haushaltsseitigen Lösungen sind zudem weitere Varianten denkbar, wie dies in den 7 bis 9 lediglich schematisch dargestellt ist. So kann z. B. gemäß der in der 7 dargestellten Ausführungsform als Wasserspeicher ein Wasserbehälter 103 vorgesehen sein, der in eine entsprechende Ausnehmung eingesetzt und auch zum Befüllen wieder herausgenommen werden kann. Im eingesetzten Zustand ist der Wasserbehälter 103 im Wesentlichen oberflächenbündig mit der Arbeitsplatte 101. Ansonsten entspricht der Aufbau und die Funktionsweise dieser hier beispielhaft als Kaffeemaschine ausgebildeten Vorrichtung dem- bzw. derjenigen, wie sie bereits zuvor in Verbindung mit den 1 bis 3 (Fahrzeuglösung) erläutert worden ist.
  • Die 8 zeigt weiter eine zur 7 alternative Ausgestaltung, bei der anstelle eines Wasserbehälters 103 eine herkömmliche Wasserflasche 104 als Wasserspeicher vorgesehen ist, die über einen hier nicht gezeigten separat aufzusetzenden Anschlussstutzen an das Wasserversorgungssystem der Kaffeemaschine angeschlossen werden kann. Das Ansetzen der Wasserflasche erfolgt hier auf der Oberseite der Arbeitsplatte 101, bevorzugt an einer im unmittelbaren Anschluss an die Zapfstelle ausgebildeten Anschlusseinrichtung.
  • Die 9a und 9b zeigen eine weitere Variante, insbesondere zur Ausgestaltung nach 8, bei der die Wasserflasche nicht auf der Arbeitsplattenoberseite angeschlossen und eingesetzt wird, sondern in eine hier unterhalb der hier als Tischplatte ausgebildeten Arbeitsplatte ausgebildete Aufnahmeöffnung 105 mitsamt daran angeschlossenem Aufnahmeraum eingesetzt wird. Die Ankopplung erfolgt hier ebenfalls wieder über einen mit der Wasserflasche zu verbindenden Anschlussstutzen, der beispielsweise separat auf die Wasserflasche aufgeschraubt wird. Bei dieser in der 9a und 9b dargestellten Lösung ergibt sich insbesondere auf der Arbeitsplattenoberfläche eine besonders kompakte und schmale Bauweise. Der Kaffeebecher 19 ist bei all diesen Ausführungsformen im Wesentlichen baugleich mit dem zuvor in Verbindung mit den 1 bis 3 geschilderten Kaffeebecher, so dass bezüglich dessen Ausgestaltung, ebenso wie bezüglich der Ausgestaltung der Zapfstelle 101 auf die zuvor in Verbindung mit den 1 bis 3 gemachten Ausführungen verwiesen wird.
  • 1
    Konsole
    2
    Kaffeemaschine
    3
    Staufach
    4
    Staufach
    5
    Kaffeeportionskapsel
    6
    Wasserbehälter
    7
    Zapfstelleneinrichtung
    8
    Wasserzuführeinrichtung
    9
    Zapfstelle
    10
    Anschlussstutzen
    11
    Extraktionskopf
    12
    Klappdeckel
    13
    Klappdeckel
    14
    Schalterfeld
    15
    Schieberoller
    16
    Kontrollleuchte
    17
    Kontrollleuchte
    18
    Trinkgefäß
    19
    Kaffeebecher
    20
    Deckel
    21
    Griff
    22
    Zwischenelement
    23
    Zwischenelement
    24
    Schraubverbindung
    25
    Schraublöcher
    26
    Trinkgefäßseitenwand
    27
    lösbare Schraubverbindung
    28
    Bodenwand
    29
    Innengewinde
    30
    Außengewinde
    31
    Einströmkanal
    32
    Gefäßinnenraum
    33
    Füllstandshöhe
    67
    Steuereinrichtung
    68
    Strömungspfeile
    69
    Dichtelement
    70
    Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung
    34
    Kaffeeextrakt
    35
    Schneidgitter
    36
    Absperrorgan
    37
    T-Querstück
    38
    Volumenstrom
    39
    Dichtelement
    40
    Kaffeeportionsaufnahme
    41
    Dornfortsatz
    42
    Ringdichtung
    43
    Wasserkanal
    44
    erstes Kopfteil
    45
    zweites Kopfteil
    46
    Außengewinde
    47
    Innengewinde
    48
    Ringdichtung
    49
    Absperrorgan
    50
    Feder
    51
    Wasserkanal
    52
    Adapterplatte
    53
    Ringdichtung
    54
    Bajonett-Verschluss
    55
    Sicherheitsbolzen
    56
    Pfeil
    57
    Durchströmöffnung
    58
    Auslassöffnung
    59
    Rohrleitungssystem
    60
    Frostschutzeinrichtung
    61
    Zuführleitung
    62
    erstes Magnetventil
    63
    Gaszuführleitung
    64
    Luftansaugstutzen
    65
    Pumpe
    66
    Verbindungsleitung
    104
    Wasserflasche
    105
    Aufnahmeöffnung
    106
    Bypassleitung
    107
    Bypassventil
    71
    Abscheider- und Weichenelement
    72
    Flüssigkeits- und Gaseinlassöffnung
    73
    Heizeinrichtungs-Zuführleitung
    74
    Thermoblock
    75
    Gasablassleitung
    76
    Steuerelement-Zuführleitung
    77
    Flüssigkeitsauslassöffnung
    78
    Gasauslassöffnung
    79
    zweites Magnetventil
    80
    Steuerleitung
    81
    Rückführleitung
    82
    Temperaturfühler
    83
    Steuerleitung
    84
    Steuerleitung
    85
    Steuerleitung
    86
    Steuerleitung
    87
    Pfeil
    88
    Pfeil
    89
    Steuerleitung
    90
    Steuerleitung
    91
    Pfeil
    92
    Pfeil
    93
    Kaltwasserleitung
    94
    Trinkwasserversorgungssystem
    95
    Wasserhahn
    96
    Anschlusselement
    97
    Steuereinrichtung
    98
    Pumpe
    99
    Thermoblock
    100
    Zapfstelle
    101
    Arbeitsplatte
    102
    Aufnahmecompartment
    103
    Wasserbehälter
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102008007254 A1 [0002]

Claims (39)

  1. Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, bevorzugt in Fahrzeugen, mit wenigstens einer Zapfeinrichtung, die über ein Rohrleitungssystem mit einem Flüssigkeitsspeicher, insbesondere mit einem Wasserspeicher, strömungsverbunden ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der die Flüssigkeit vom Flüssigkeitsspeicher zur Zapfeinrichtung förderbar, insbesondere pumpbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Frostschutzeinrichtung (60) vorgesehen ist, mittels der eine in dem Rohrleitungssystem (59) vorhandene Flüssigkeitsmenge wenigstens bereichs- und/oder teilweise aus diesem ausbringbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Frostschutzeinrichtung (60) wenigstens eine Gasquelle, bevorzugt eine Luftquelle aufweist, höchst bevorzugt eine Strömungsverbindung zur Umgebung aufweist, dergestalt, dass die Fördereinrichtung (65) im mit der Gasquelle verbundenen Zustand Gas zur Ausbringung und Verdrängung der im Rohrleitungssystem (59) vorhandenen Flüssigkeit in das Rohrleistungssystem (59) fördert, insbesondere ansaugt.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (65) durch eine bevorzugt in lediglich eine Richtung fördernde Pumpe, insbesondere durch eine elektrisch betreibbare Pumpe, gebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster mit der Fördereinrichtung (65) verbindbarer und eine Flüssigkeitsspeicher-Zuführleitung (61) ausbildender Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystems (59), der vom Flüssigkeitsspeicher (6) zur Fördereinrichtung (65) geführt ist, und ein zweiter mit der Fördereinrichtung (65) verbindbarer und eine Gaszuführleitung (63) ausbildender Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystems (59), der von der Gasquelle zur Fördereinrichtung (65) geführt ist, vorgesehen sind, wobei ein mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung (67) ansteuerbares erstes Steuerelement (62), insbesondere ein Ventilelement, vorgesehen ist, mittels dem die Fördereinrichtung (65) entsprechend vorgebbarer Steuer- und/oder Regelparameter mit der Flüssigkeitsspeicher-Zuführleitung (61) und/oder mit der Gaszuführleitung (63) strömungsverbindbar sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Aussprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass stromab der Fördereinrichtung (65) mehrere voneinander unabhängige Rohrleitungsabschnitte des Rohrleitungssystems ausgebildet sind, wobei wenigstens einer der Rohrleitungsabschnitte als Zapfstellen-Zuführleitung (51) zur wenigstens einer Zapfstelleneinrichtung (7) geführt ist, und wobei wenigstens einer der Rohrleitungsabschnitte als Rückführleitung (81), insbesondere als Flüssigkeitsspeicher-Rückführleitung (81), zu einer Auslass- und/oder Sammelstelle für die ausgetriebene Flüssigkeit oder das ausgetriebene Flüssigkeits/Wassergemisch, bevorzugt zum Flüssigkeitsspeicher (6) geführt ist, und dass ein mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung (67) ansteuerbares zweites Steuerelement (79), insbesondere Ventilelement, vorgesehen ist, mittels dem die Zapfstelleneinrichtung (7) und/oder die Auslass- und/oder Sammelstelle, bevorzugt der Flüssigkeitsspeicher (6), entsprechend vorgebbarer Steuer- und/oder Regelparameter mit der Fördereinrichtung (65) unmittelbar oder mittelbar strömungsverbindbar sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Steuerelement (62, 79) so miteinander gekoppelt und/oder so ansteuerbar sind, dass die Fördereinrichtung (65) in einer ersten Steuerelementposition mit dem Flüssigkeitsspeicher (6) und mit der Zapfstelleneinrichtung (7) und in einer zweiten Steuerelementposition mit der Gasquelle und der Auslass- und/oder Sammelstelle, bevorzugt dem Flüssigkeitsspeicher (6) strömungsverbunden ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bevorzugt stromab der Fördereinrichtung (65) wenigstens eine Heizeinrichtung (74), insbesondere ein Thermoblock, vorgesehen ist, mittels dem die zur Zapfstelleneinrichtung (7) geförderte Flüssigkeit auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass stromauf der Zapfstelleneinrichtung (7) wenigstens ein die Flüssigkeit wenigstens teilweise vom Gas trennendes Abscheider- und/oder Weichenelement (71) vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abscheider- und/oder Weichenelement mit einem von der Fördereinrichtung (65) zum Abscheider- und/oder Weichenelement (71) geführten und eine Abscheider-/Weichenelement-Zuführleitung (70) ausbildenden Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystems strömungsverbunden ist, dass von dem Abscheider- und/oder Weichenelement (71) ein in Richtung Zapfstelleneinrichtung (7), insbesondere zur Heizeinrichtung (74), geführter und somit bevorzugt eine Heizeinrichtungs-Zuführleitung (73) ausbildender Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystems abzweigt, und dass das Abscheider- und/oder Weichenelement (71) einen Gasauslass (78) aufweist, insbesondere von dem Abscheider- und/oder Weichenelement (71) ein eine Gasablassleitung (75) ausbildender Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystem abzweigt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasablassleitung (75) unmittelbar oder mittelbar mit dem Flüssigkeitsspeicher (6) strömungsverbunden ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abscheider- und/oder Weichenelement (71) so ausgelegt ist, dass dieses im montierten Zustand eine einen Gasauslass ausbildende Gasauslassöffnung (78) aufweist, die geodätisch höher liegt als eine Flüssigkeits- und/oder Gaseinlassöffnung (72) und/oder die geodätisch höher liegt als eine Flüssigkeitsauslassöffnung (77).
  12. Vorrichtung nach einer der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass von der Heizeinrichtung (74) ein eine Steuerelement-Zuführleitung (76) ausbildender Rohrleitungsabschnitt des Rohrleitungssystems abzweigt und zum zweiten Steuerelement (79) geführt ist, von dem die Zapfstellen-Zuführleitung (51) und die Flüssigkeitsspeicher-Rückführleitung (81) abzweigt.
  13. Vorrichtung nach einer der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet dass eine Bypassleitung (106) vorgesehen ist, mittels der das Abscheider- und/oder Weichenelement (71) von der Fördereinrichtung (65) aus gesehen in Richtung zur Heizeinrichtung (74) hin überbrückbar ist, wobei wenigstens ein mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung (67) ansteuerbares Steuerelement (107), insbesondere ein Ventilelement, vorgesehen ist, mittels dem die Bypassleitung (106) unter Absperrung der Strömung zum Abscheider- und/oder Weichenelement (71) entsprechend vorgegebener Steuer- und/oder Regelparameter freigebbar ist.
  14. Vorrichtung nach einer der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Frostschutzeinrichtung (60) weiter wenigstens einen Temperaturfühler (82) aufweist, der mit einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung (67) gekoppelt ist dergestalt, dass bei Erreichen oder Unterschreiten einer vorgegebenen Schwellwerttemperatur die Frostschutzeinrichtung (60) betätigt wird.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsspeicher (6) zum Volumenausgleich eine in vorgegebenen Bereichen flexible Seitenwand aufweist und/oder mit einer für einen Gas- und/oder Flüssigkeitsauslass ausgelegten Überdrucksicherung, insbesondere einem Überdruckventil, ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfeinrichtung (7) ein Behältnis (18) zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere ein Trinkgefäß zur Aufnahme von Kaffee, Tee oder dergleichen, mit einem über eine Zugangsöffnung zugänglichen Behältnisinnenraum (32) zugeordnet ist, wobei das Behältnis ferner eine, bevorzugt mit einer Zapfstelle (9) der Zapfstelleneinrichtung (7) koppelbare, Einströmeinrichtung (11) aufweist oder mit einer solchen koppelbar ist, über die Flüssigkeit und/oder Dampf oder dergleichen in den Behältnisinnenraum (32) einströmt.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Einströmeinrichtung mit der Zapfstelle (9) mittels einer Schnellverschlussvorrichtung (54), insbesondere mittels eines Bajonett-Verschlusses, lösbar verbindbar ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Einströmeinrichtung (11) als Brüh- bzw. Extraktionskopf ausgebildet ist, in den eine zu extrahierende Stoffcharge, insbesondere Kaffeecharge, einfüllbar und/oder einsetzbar ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Trinkgefäß (18) zusammen mit bzw. im mit dem Extraktionskopf (11) verbundenen Zustand einen handhabbaren Trinkbecher (19), insbesondere einen Kaffeebecher, ausbildet.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Trinkgefäß (18) bodenwandseitig mit dem Extraktionskopf (11) verbunden ist dergestalt, dass eine trinkgefäßseitige Einströmöffnung (31) im verbundenen Zustand des Trinkgefäßes (18) mit dem Extraktionskopf (11) einer extraktionskopfseitigen Portionsaufnahme, insbesondere einer Kaffeeportionsaufnahme (40), zugeordnet, insbesondere unmittelbar zugeordnet ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die zu extrahierende Stoffcharge, insbesondere Kaffeecharge, in einer Umverpackung aufgenommen ist, die im in der Portionsaufnahme (40) eingesetzten Zustand vorzugsweise formschlüssig darin aufgenommen ist, wobei wenigstens ein Teilbereich der Umverpackung, insbesondere ein Folienbereich, einer die Einströmöffnung (31) aufweisenden Bodenwand (28) des Trinkgefäßes (18) zugeordnet ist, dass im Bereich der Portionsaufnahme (40) des Extraktionskopfes (11) ferner wenigstens ein Mittel (41) vorgesehen ist, mittels dem die Umverpackung zur Freigabe des Einströmens von heißem Druckwasser aus der Flüssigkeits- und/oder Dampfzuführeinrichtung (8) in die Umverpackung wenigstens bereichsweise zerstört, insbesondere perforiert wird, und dass die Bodenwand (28) des Trinkgefäßes (18) im Bereich der Einströmöffnung (31) wenigstens ein Mittel (35) aufweist, mittels dem beim Verbinden des Trinkgefäßes (18) mit dem Extraktionskopf (11) die Umverpackung wenigstens bereichsweise zerstört, insbesondere perforiert wird zur Freigabe des Ausströmens des in der Umverpackung durch das Einströmen des heißen Wassers oder dergleichen in dieselbe gebildeten Extraktes.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das portionsaufnahmeseitige Perforationsmittel durch einen in die Portionsaufnahme (40) einragenden Dornfortsatz (41) gebildet ist, wobei der Dornfortsatz (41) im eingesetzten, perforierten Zustand der Umverpackung in den mit der zu extrahierenden Stoffcharge, insbesondere Kaffeecharge, gefüllten Umverpackungsinnenraum ragt, und dass der Dornfortsatz (41) wenigstens bereichsweise kanal- bzw. rohrförmig mit wenigstens einer im Umverpackungsinnenraum liegenden Dorn-Ausströmöffnung ausgebildet ist, über die das von der Zapfstelle (8) kommende heiße Druckwasser in den Umverpackungsinnenraum einströmt.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Einströmöffnung (31) mittels eines Absperrorgans (36) verschließbar ist, das das Einströmen einer Flüssigkeit (34) oder dergleichen in den Behältnisinnenraum (32) freigibt und das Ausströmen des Extraktes (34) aus dem Behältnisinnenraum (32) verhindert.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Einströmeinrichtung (11), insbesondere im Bereich eines zum Dornfortsatz (41) führenden und mit diesem strömungsverbundenen Zuström- oder Wasserkanals (43), ein Absperrorgan (49) aufweist, das im verbundenen Zustand von Einströmeinrichtung, insbesondere Extraktionskopf (11), und Zapfstelle (9) den Wasserstrom von der Zapfstelle (9) zur Einströmeinrichtung (11) freigibt und im gelösten, unverbundenen Zustand von Einströmeinrichtung (11) und Zapfstelle (9) den Zuström- oder Wasserkanal (43) der Einströmeinrichtung (11) nach außen hin verschließt und/oder abdichtet, insbesondere durch Vorsehen eines Dichtelements (69).
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfeinrichtung (7) eine in der Art einer Anschlusskupplung oder einer Steckdose ausgebildete, insbesondere als Dampf- oder Wassersteckdose ausgebildete, an einem Wandbereich, insbesondere an einem fahrzeugseitigen Wandbereich, bevorzugt einem fahrzeugseitigen Innenwandbereich, angeordnete, insbesondere darin im Wesentlichen oberflächenbündig mündende Zapfstelle aufweist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfeinrichtung (7) eine Sicherheitseinrichtung (55) aufweist, mittels der die Heißmediumzuführung und/oder die Heiz- und Fördereinrichtung nur im angekoppelten Zustand der Einströmeinrichtung, insbesondere des Extraktionskopfes (11) an die Zapfeinrichtung (7) betätigbar ist, wobei die Sicherheitseinrichtung (55) vorzugsweise versenkt und/oder vorzugsweise so ausgebildet ist, dass ein einstömeinrichtungs-, insbesondere extraktionskofseitiges Betätigungselement (54) im verbundenen Zustand von Einströmeinrichtung, insbesondere Extraktionskopf (11), und Zapfeinrichtung (7) ein zapfeinrichtungsseitiges ein- oder mehrteiliges Betätigungsgegenelement der Sicherheitseinrichtung (55) dergestalt betätigt, dass die Dampf- und/oder Wasserzufuhr freigegeben ist, vorzugsweise ein Sicherheits- bzw. Verschlussbolzen als Betätigungsgegenelement oder als mit einem weiteren Bauteil des Betätigungsgegenelements zusammenwirkendes Bauteil mit einer Durchströmöffnung in eine Strömungsverbindung mit einem zapfeinrichtungsseitigen Zuströmkanal überführbar ist.
  27. Fahrzeug mit einer Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 26.
  28. Fahrzeug nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in einem Bereich zwischen zwei Insassensitzpositionen, insbesondere in einem Mittelkonsolenbereich zwischen zwei Insassensitzpositionen angeordnet ist.
  29. Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere zum Betreiben einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, bei dem mittels einer Fördereinrichtung (65) aus wenigstens einem Flüssigkeitsspeicher (6), insbesondere einem Wasserspeicher, zu vorgegebenen Zeiten eine vorgegebene Flüssigkeitsmenge abgezogen und über ein Rohrleitungssystem (59) zu einer Zapfeinrichtung (7) gefördert, insbesondere gepumpt wird, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer Frostschutzeinrichtung (60) eine in dem Rohrleitungssystem (59) vorhandene Flüssigkeitsmenge zu vorgegebenen Zeiten wenigstens teilweise und/oder wenigstens bereichweise ausgebracht wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Fördereinrichtung (65) solange eine vorgegebene Gasmenge, insbesondere eine vorgegebene Luftmenge, aus einer Gasquelle der Frostschutzeinrichtung (60) in das Rohrleitungssystem (59) gefördert, insbesondere angesaugt, wird, dass die Gasmenge die im Rohrleitungssystem (59) vorhandene Flüssigkeitsmenge wenigstens bereichs- und/oder teilweise verdrängt.
  31. Verfahren nach dem Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb der Frostschutzeinrichtung (60), in Strömungsrichtung gesehen, die Strömungsverbindung zwischen dem Flüssigkeitsspeicher (6) und der Fördereinrichtung (65) sowie die Strömungsverbindung zwischen der Fördereinrichtung (65) und der Zapfstelleneinrichtung (7) gesperrt ist, während die Strömungsverbindung zwischen der Gasquelle und der Fördereinrichtung (65) sowie die Strömungsverbindung zwischen der Fördereinrichtung (65) und einer Auslass- und/oder Sammelstelle, bevorzugt dem Flüssigkeitsspeicher (6) freigegeben ist, so dass mittels der Fördereinrichtung (65) Gas in das Rohrleitungssystem (59) gefördert, insbesondere angesaugt wird, wodurch das Gas die im Rohrleitungssystem (59) vorhandene Flüssigkeit in die Auslass- und/oder Sammelstelle, bevorzugt in den Flüssigkeitsspeicher (6) verdrängt.
  32. Verfahren nach dem Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass zur Steuerung und/oder Regelung der jeweiligen Strömungsverbindungen Steuerelemente (62, 79, 107), insbesondere Ventilelemente, im Rohrleitungssystem vorgesehen sind, die entsprechend vorgegebener Betriebsparameter von einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung angesteuert werden.
  33. Verfahren nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass im Lebensmittelzubereitungsbetrieb der Vorrichtung eine vorgegebene, von dem Flüssigkeitsspeicher (6) abgesaugte Flüssigkeitsmenge mittels einer Heizeinrichtung (74) erhitzt und anschließend zu der Zapfstelleneinrichtung (7) gefördert, insbesondere gepumpt wird.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 29 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Frostschutzeinrichtung (60) aktiviert wird, falls ein Bestandteil derselben bildender Temperaturfühler (82) eine Temperatur erfasst, die gleich oder unterhalb einer vorgegeben Schwellwerttemperatur, die insbesondere in etwa +1°C oder +2°C beträgt, liegt.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 29 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Frostschutzeinrichtung (60) bei einer Betätigung derselben für eine vorgegebene Zeit aktiviert wird.
  36. Verfahren nach Anspruch 34 oder Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturerfassung und/oder Temperaturauswertung intervallartig oder kontinuierlich durchgeführt wird.
  37. Vorrichtung zur Heißwasser- und/oder Dampferzeugung und/oder zur Zubereitung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere von Kaffee, Tee oder dergleichen, mit wenigstens einer Zapfeinrichtung, die über ein Rohrleitungssystem mit einem Flüssigkeitsspeicher, insbesondere mit einem Wasserspeicher, strömungsverbunden ist, und mit einer Fördereinrichtung, mittels der die Flüssigkeit vom Flüssigkeitsspeicher zur Zapfeinrichtung förderbar, insbesondere pumpbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsspeicher durch eine Wasserleitung (93) eines Wasserversorgungssystems (94), insbesondere durch eine Wasserleitung eines Gebäude-Trinkwasserversorgungssystems, gebildet ist, an die das Rohrleitungssystem angekoppelt ist.
  38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich einer Anschlussverbindung des Rohrleitungssystems an die Wasserleitung ein Steuerelement (96), insbesondere ein Ventilelement, angeordnet ist, das mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung (97) entsprechend vorgebbarer Steuer- und/oder Regelparameter ansteuerbar ist.
  39. Vorrichtung nach Anspruch 37 oder Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserleitung (93) durch eine Kalt- und/oder Heißwasserleitung eines Wasserversorgungssystems (94) gebildet ist.
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