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Die Erfindung betrifft eine Armauflage für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges sowie eine Mittelkonsole mit einer Armauflage.
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Verstellbare Armstützen für Kraftfahrzeuge sind aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise zeigt die
DE 10 2006 005 795 A1 eine verstellbare Armauflage für ein Kraftfahrzeug auf, die mindestens einen Träger umfasst, der an mindestens einer Befestigungsstelle mit einem Teil des Kraftfahrzeugs fest verbunden ist und der einen verstellbaren, insbesondere höhenverstellbaren, Auflagebereich für einen Arm aufweist, wobei der Träger zudem mindestens einen flexiblen Bereich aufweist, der für ein Verstellen des Auflagebereichs gelenkartig verformbar ist.
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Nachteilig an dieser Armauflage ist, dass sie zur Verstellung einen Antrieb mit einem Spindelhub erfordert, der sehr viel Bauraum in Anspruch nimmt und sich durch ein relativ hohes Gewicht auszeichnet.
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Aus der
DE 10 2006 001 814 A1 ist ein Fahrzeug mit einer Mittelkonsole bekannt, wobei sich an die Mittelkonsole nach hinten eine Armstütze anschließt, welche bei Nichtgebrauch so weggeklappt werden kann, dass sie im Anschlussbereich bündig mit der Oberseite der Mittelkonsole abschließt. Diese Mittelkonsole kann ebenfalls einen elektromotorischen Antrieb aufweisen. Unter der Armstütze kann ein Ablagefach angeordnet sein.
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Als nachteilig an dieser Armstütze wird angesehen, dass sie relativ weit hinten im Fahrzeug angeordnet ist. Auf diese Weise kann sie einem aufgelegten Arm lediglich im Ellenbogenbereich eine wirksame Stütze bieten. Zudem ist auch das Ablagefach zu weit hinten im Fahrzeug angeordnet, um einfach für einen Benutzer erreichbar zu sein.
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Die
DE 195 42 198 C2 zeigt eine Armauflage für eine Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs auf, die ein Ablagefach begrenzendes Konsolengehäuse aufweist zum Verschließen und Freigeben des Ablagefachs mittels einer Scharnieranordnung, welche schwenkbar an dem Konsolenkasten gelagert ist. Der Auflagedeckel weist eine Parallelogrammführung auf, so dass die Abdeckung zwischen einer Ruheposition und einer Auflageposition beweglich ist.
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Parallelogrammführungen erfordern eine komplexe Mechanik mit einer Vielzahl von beweglichen Teilen. Sie sind daher aufwendig in der Fertigung und in der Wartung.
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Die Konsole für einen Kraftfahrzeuginnenraum der
DE 614 487 C2 umfasst eine Armlehne mit einer Armierung und einem umgebogenen Blatt, welches zwei praktisch sich in Längsrichtung erstreckende Flügel aufweist, die unter Federeinwirkung des Blattes elastisch voneinander weg gespannt sind, wobei der untere Flügel einstückig mit dem Befestigungssockel und der obere Flügel einstückig mit dem Auflageorgan ausgebildet ist.
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Diese Armlehne neigt bei starken Erschütterungen zum Nachschwingen, weil das Auflageorgan federnd gelagert ist. Nachteilig ist weiterhin, dass eine aufwendige Mechanik erforderlich ist, um die Vorspannung zu erzeugen und aufrechtzuerhalten, und dass kein Ablagefach unterhalb der Armlehne angeordnet werden kann.
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass die aufgezeigten Armstützen des Stands der Technik jeweils eine relativ aufwendige Mechanik erfordern, um die Verstellbarkeit der Armstützen zu gewährleisten.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verstellbare Armstütze für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges aufzuzeigen, die bedienungsfreundlich ist und sich an die verschiedenen Gegebenheiten in einem Kraftfahrzeug, insbesondere was die Höhe der Armstütze angeht, gut anpassen lässt und sich durch ein geringes Gewicht auszeichnet sowie einfach herzustellen, zu montieren und zu warten ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiter Ausführungsbeispiele sind in den auf diese rückbezogenen Unteransprüchen angegeben.
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Nach der Erfindung ist eine Armauflage für den Innenraum eines Kraftfahrzeuges vorgesehen, die ein Trägerbauteil und ein verstellbares Auflageteil aufweist, wobei das verstellbare Auflageteil plattenförmig und aus in seiner Längsrichtung elastisch verformbaren Material gebildet ist und wobei das verstellbare Auflageteil an einem Verbindungsbereich an dem Trägerbauteil angeordnet und an einem in der Längsrichtung gesehen vorderen Ende gegenüber dem Trägerbauteil bewegbar ist, wobei die Armauflage eine Rastvorrichtung mit zumindest einer Rastaufnahme aufweist, in die das vordere Ende des verstellbaren Auflageteils einsetzbar ist, wobei der in der Längsrichtung der Armauflage verlaufende Abstand dem Verbindungsbereich und der Anlagefläche jeder der Rastaufnahmen geringer ist als die Länge des verstellbaren Auflageteils zwischen dem Verbindungsbereich dem vorderen Ende desselben, so dass die Armauflage in einem gespannten Zustand, in dem das vordere Ende in eine Rastaufnahme eingesetzt ist, zwischen dem Verbindungsbereich und dem vorderen Ende eine bogenförmige Wölbung annimmt, und wobei das Auflageteil von einer Aufnahmevorrichtung aufnehmbar ist, die derart angeordnet ist, dass sich das Auflageteil in einem relativ zu dem gespannten Zustand entspannten Zustand befindet, wenn das vordere Ende in der Aufnahmevorrichtung gelegen ist.
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Die zumindest eine Rastaufnahme kann stufenförmig gebildet sein.
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Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Armauflage mehrere Rastaufnahmen aufweist, die derart gestaltet sind, dass diese in der Längsrichtung gesehen eine stufenförmige Anordnung bilden.
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Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Trägerteil eine Anlagefläche zur Aufnahme des vorderen Endes des Auflageteils aufweist, das derart angeordnet ist, dass sich das Auflageteil in einem entspannten Zustand befindet, wenn das vordere Ende auf der Anlagefläche gelegen ist. Der entspannte Zustand kann derart vorgesehen sein, dass sich das Auflageteil in seinem vollständig entspannten Zustand befindet oder dass sich das Auflageteil in einem gespannten Zustand befindet, bei der dieses zumindest abschnittsweise eine gewölbte Form hat. Das Auflageteil kann derart ausgeführt sein, dass dieses im völlig entspannten Zustand, bei dem das vordere Ende nicht in eine Rastvorrichtung oder Aufnahmevorrichtung gelegen oder eingespannt ist, sich in der Breitenrichtung gesehen geradlinig in seiner Längsrichtung erstreckt. Alternativ kann das Auflageteil derart ausgeführt sein, dass sich dieses in dem völlig entspannten Zustand in der Breitenrichtung gesehen zumindest abschnittsweise krummlinig in seiner Längsrichtung erstreckt und insbesondere dabei einen paraboloiden Verlauf der Kontur der Oberseite hat.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass an dem Auflageteil ein Griff angebracht ist, mit dem das Auflageteil zwischen Zuständen verschiedener Spannung bewegt werden kann. Der Griff ist insbesondere derart vorgesehen, dass durch manuelle Betätigung desselben das Auflageteil von einem Ausgangszustand, der z. B. der entspannte Zustand oder ein entspannter Zustand sein kann, in einen gespannten bzw. gespannteren Zustand geführt werden kann und umgekehrt. Vorzugsweise ist der Griff in der vorderen Hälfte und insbesondere im vorderen Drittel des sich zwischen dem Verbindungsbereich und dem vorderen Ende erstreckenden Bereichs angeordnet.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das zweite Ende des verstellbaren Auflageteils zumindest ein in Bezug auf die Längsrichtung des Auflageteils seitlich von dem verstellbaren Auflageteil abstehendes Eignriffsmittel aufweist, und dass die Rastaufnahme eine Führungsaufnahme zur Aufnahme des Eingriffsmittels aufweist. Dabei kann die Führungsaufnahme insbesondere als sich in der Längsrichtung des Auflageteils erstreckende Führungsbahn ausgeführt ist, in die das Eingriffsmittel über eine vorbestimmte Länge entlang der Längsrichtung bewegbar sind.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass eine Aufnahmevorrichtung einen Schlitten aufweist, der an dem zweiten Ende des Auflageteils befestigt ist und an einer an dem Trägerbauteil angebrachten Führungsvorrichtung verschiebbar geführt ist. Der Schlitten kann dabei durch einen Elektromotor gegenüber der Führungsvorrichtung verschiebbar sein.
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Das Material des Trägerteils kann derart ausgeführt sein, dass das Trägerteil insbesondere entlang des Verbindungsbereichs und in einem von dort ausgehenden und sich in Richtung zum vorderen Ende erstreckenden Übergangsbereich flexibel und elastisch gebildet ist. Dieser Übergangsbereich kann durch die Auswahl eines geeigneten Materials oder durch abschnittsweise reduzierter Materialdicke flexibler gestaltet sein als in dem sich von dort zum vorderen Ende erstreckenden Bereich. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsbereich ein Gelenk aufweist, mit dem der sich von dort zu dem vorderen Ende erstreckende Abschnitt desselben geschwenkt werden kann. Der Verbindungsbereich kann also ein Gelenk aufweisen, mit dem das Auflageteil an dem Trägerteil angelenkt ist, wobei das Gelenk ein Scharniergelenk ist.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel kann dabei vorgesehen sein, dass das verstellbare Auflageteil plattenförmig und aus in seiner Längsrichtung elastisch verformbaren Material gebildet ist und wobei das verstellbare Auflageteil an einem ersten Ende über ein Gelenk mit einer quer zur Längsrichtung der Armauflage verlaufenden Drehachse an dem Trägerbauteil angelenkt und an einem zweiten Ende gegenüber dem Trägerbauteil bewegbar ist, wobei die Armauflage eine Rastvorrichtung mit zumindest einer Rastaufnahme aufweist, in die das zweite Ende des verstellbaren Auflageteils einsetzbar ist, wobei der in der Längsrichtung der Armauflage bestehende Abstand zwischen dem Gelenk und der Anlagefläche jeder der Rastaufnahmen geringer ist als die Länge des verstellbaren Auflageteils zwischen dem Gelenk und dem vorderen Ende desselben, so dass die Armauflage in einem Zustand, in dem das zweite Ende in eine Rastaufnahme eingesetzt ist, zwischen dem Gelenk und dem vorderen Ende eine bogenförmige Wölbung hat.
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Das Gelenk kann insbesondere ein Strukturgelenk sein.
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Das Trägerbauteil kann eine Öffnung aufweisen, durch die ein Ablagefach der Mittelkonsole zugänglich ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Figuren beschrieben, die zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Armstütze in einem Ausgangszustand;
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2 das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Armstütze nach der 1 in einem ausgelenkten Zustand;
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3 eine Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Armstütze nach der 1 in dem Ausgangszustand nach der 2;
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4 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Armstütze in einem Ausgangszustand;
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5 das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Armstütze nach der 4 in einem ausgelenkten Zustand;
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6 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Armstütze in einem Ausgangszustand.
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Die erfindungsgemäße verstellbare Armstütze oder Armauflage 1 ist insbesondere für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges vorgesehen. Zur weiteren Beschreibung wird für die Armauflage 1 eine erste Längsseite 1a und eine in Bezug auf die Längsrichtung LR entgegengesetzt zu dieser gelegene zweite Längsseite 1b definiert. Die verstellbare Armstütze 1 weist ein Trägerbauteil oder eine Tragstruktur 2, die wie in den dargestellten Ausführungsbeispielen eine Mittelkonsole oder Teil derselben sein kann, und ein darauf angeordnetes Armauflagen-Oberteil 3 auf. Das Armauflagen-Oberteil 3 weist ein zwischen einer Ausgangsstellung und zumindest einer ausgelenkten Stellung verstellbares Auflageteil 4, das eine plattenförmige Gestalt hat und aus einem in seiner Längsrichtung LR elastisch verformbaren Material gebildet ist, auf. Das verstellbare Auflageteil 4 des Armauflagen-Oberteils 3 weist eine Oberseite 4c auf und ist an einem an der ersten Längsseite 1a gelegenen ersten Ende 4a über einen Verbindungsbereich 4d an dem Trägerbauteil 3 angeordnet, der mit einer quer zur Längsrichtung LR verlaufenden Krümmungsachse gekrümmt werden kann. In einer speziellen Ausführungsform ist das Auflageteil 4 über eine Gelenkvorrichtung G (4) an dem Trägerteil 3 drehbar angelenkt. Das in der Längsrichtung LR gesehen entgegen gesetzt zu dem ersten Ende 4a gelegene zweite oder vordere Ende 4b ist frei bewegbar. Im Ausgangszustand AZ oder im entspannten Zustand ist das zweite Ende 4b oder der zweite Endabschnitt auf dem Trägerbauteil 2 gelegen und das verstellbare Auflageteil 4 erstreckt sich flächig auf dem Trägerbauteil 2.
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In einem, in den 4 und 5 dargestellten alternativen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das Armauflagen-Oberteil 3 aus dem verstellbaren Auflageteil 4 und einem an dem Trägerbauteil 2 fixierten Auflageteil 5 gebildet ist. Das verstellbare Auflageteil 4 kann weiterhin mit dem an dem Trägerbauteil 2 fixierten Auflageteil 5 über eine Drehvorrichtung G verbunden sein, wie dies auch in der in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen ist.
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Das verstellbare Auflageteil 4 und gegebenenfalls das an dem Trägerbauteil 2 fixierte Auflageteil 5 sind zur zumindest teilweisen Abdeckung des Rahmenteils oder insbesondere einer Mittelkonsole und/oder je nach dem Verstellzustand des verstellbaren Auflageteils 4 zum Auflegen von Gegenständen oder des Armes eines an der entsprechenden Stelle im Innenraum des Kraftfahrzeugs sitzenden Fahrzeuginsassen vorgesehen. In dem gespannten Zustand (4), in dem das Auflageteil 4 gewölbt ist, kann das Auflageteil 4 ebenfalls als Armauflage dienen. Gleichzeitig dient das Auflageteil 4 als Abdeckung insbesondere für den Fall, dass in einem an dem Trägerbauteil oder unter diesem angeordneten Ablagefach ein Gegenstand gelegen ist, der in der vertikalen Richtung VR über das Trägerbauteil hinaus ragt. In diesem Fall kann das Auflageteil in eine gewölbte Stellung gebracht werden, bei der ein solcher Gegenstand überdeckt wird. In diesem Zustand kann weiterhin von der Seite in der zwischen dem Auflageteil 4 und dem Trägerteil 3 freigegebene Öffnung ebenfalls Gegenstände in ein solches Ablagefach eingelegt werden.
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Die Armauflage 1 weist eine Rastvorrichtung oder Einstellvorrichtung 10 mit zumindest einer Rastaufnahme zum Einsetzen und Fixieren des zweiten Endes des verstellbaren Auflageteils 4 auf. Die Anordnung und die Gestalt einer Rastaufnahme ist derart vorgesehen, dass bei Einsetzen des zweiten Endes 4b des verstellbaren Auflageteils in eine Rastaufnahme sich eine in der Längsrichtung LR verlaufende Krümmung ausbildet (2). Dabei ist in der Längsrichtung LR gesehen der Abstand A1, A2 zwischen der Anlagefläche einer Rastaufnahme 21 bzw. 22 geringer als die Länge des verstellbaren Auflageteils 4. In der 2 ist die Armstütze 1 in einem aufgestellten oder ausgelenkten Zustand BZ dargestellt, in dem das verstellbare Auflageteil 4 eine in der Längsrichtung LR verlaufende Krümmung oder eine bogenförmige Wölbung aufweist. In diesem Zustand BZ ist das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 in eine Rastaufnahme einer an der zweiten Längsseite 1b der Armauflage 1 angeordnete Arretierungsvorrichtung oder Rastvorrichtung 10 eingesetzt.
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Bei den in den 1, 2 und 4 bis 6 darstellten Ausführungsbeispielen ist die Rastvorrichtung 10 mit zwei Rastaufnahmen 21 und 22 ausgeführt. Generell ist die Rastvorrichtung 10 mit zumindest einer Rastaufnahme ausgebildet. Die Rastaufnahmen verschiedener Rastvorrichtungen 10 oder ein und derselben Rastvorrichtung 10 können gleichartig oder unterschiedlich zueinander gestaltet sein. Bei dem Ausführungsbeispielen der 1, 2 und 4 bis 6 ist eine erste Rastaufnahme 21 als schlitzförmige Ausnehmung zur Aufnahme des zweiten Endes 4b des verstellbaren Auflageteils 4 gestaltet sein. Die Längsrichtung der ersten Rastaufnahme 21 oder die Ausnehmung verläuft quer zur Längsrichtung LR oder in der Breitenrichtung BR der Armauflage 1, während sich die Breite der Ausnehmung 22 in der Längsrichtung LR erstreckt. Die erste Rastaufnahme 21 weist einen unteren Abschnitt oder einen Boden 21a und eine auf der Seite des zweiten Endes 1b der Armauflage 1 gelegene erste Seitenwand 21b auf. Weiterhin weist die erste Rastaufnahme 21 eine der erste Seitenwand 21b gegenüber liegende zweite erste Seitenwand 21c auf.
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Weiterhin weisen die c ist eine zweite Rastaufnahme 22 auf, die die Form einer Stufe hat. Die zweite Rastaufnahme 22 oder die Stufe ist aus einer ersten 22a und einer zweiten 22b Stufenflanke gebildet, wobei die Oberfläche der ersten Stufenflanke 22a entlang der Längsrichtung LR verläuft und die zweite Stufenflanke 22b dem ersten Ende der Armauflage 1 zugewandt ist. Die erste und die zweie Stufenflanke sind durch eine in der Breitenrichtung BR verlaufende 22c miteinander verbunden. Generell weist die Aufnahmevorrichtung insbesondere einen der Gelenkvorrichtung G zugewandten Flächenabschnitt und/oder einen Boden auf, an dem oder an denen das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 eingesetzt und fixiert werden kann.
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Generell kann eine Rastaufnahme oder können mehrere Rastaufnahmen auch anders gestaltet sein. Insbesondere kann jede Rastaufnahme einer Rastvorrichtung 10 stufenförmig oder als Ausnehmung ausgebildet sein. Generell definiert eine Rastaufnahme jeweils eine Anlagevorrichtung, die aus einer Anlagefläche oder aus zwei Anlageflächen 21a, 21b bzw. 22a, 22b ausgebildet sein können.
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Die Rastaufnahmen 21, 22 der in den 1, 2 und 4 bis 6 darstellten Ausführungsbeispielen sind in der Längsrichtung oder in der von dem ersten Ende 1a zu dem zweiten Ende 1b verlaufenden Richtung gesehen hintereinander und in er vertikalen Richtung übereinander angeordnet, so dass die zweite Rastaufnahme 22 insgesamt stufenförmig zur der ersten Rastaufnahme 21 angeordnet ist. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel können die Rastaufnahmen 21 und 22 auch auf gleicher Ebene angeordnet sein, d. h. die unteren Anlageflächen 21 bzw. 22a verlaufen auf derselben Ebene oder derselben Stelle der vertikalen Richtung VR. Alternativ können die zweite Rastaufnahme, die hinter einer ersten Rastaufnahme 21 gelegen ist, in der vertikalen Richtung VR gesehen unterhalb der ersten Rastaufnahme gelegen sein, d. h. die untere Anlagefläche 22a der zweiten Rastaufnahme ist unterhalb der unteren Anlagefläche 21a der ersten Rastaufnahme 21 gelegen.
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Erfindungsgemäß kann eine Mehrzahl von Rastaufnahmen vorgesehen sein, von denen eine oder mehrere insbesondere nach einem der dargestellten Ausführungsformen ausgeführt ist.
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Die Anordnung der zumindest einen Aufnahmevorrichtung an der Armauflage 1 ist derart vorgesehen, dass das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 in diese einführbar ist, und dass der Abstand A1, A2 zwischen der jeweiligen Anlagevorrichtung 8 der Rastvorrichtung 10 und dem Gelenk 5 ist kleiner als der Abstand L zwischen dem ersten Ende 4a oder der Achse der Gelenkvorrichtung G und dem zweiten Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4, so dass das verstellbare Auflageteil 4 in einer gekrümmten Stellung befindet, bei der sich die Krümmung entlang der Längsrichtung LR ausbildet. In einer Stellung, in der das zweite Ende 4b an einer Anlagevorrichtung 8 anliegt, übt die jeweilige Anlagefläche der Rastaufnahme, in die das zweite Ende 4b des Auflageteils 4 jeweils eingesetzt ist, eine Lagerkraft mit einer Komponente in der Längsrichtung und in Richtung zur Gelenkvorrichtung G auf das verstellbare Auflageteil 4 auf.
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Die Gelenkvorrichtung G kann generell als Scharniergelenk (4 und 5) ausgebildet sein. Alternativ kann die Gelenkvorrichtung G auch als Strukturgelenk (1 und 2) ausgebildet sein, bei der dieses als flexibler Materialabschnitt ausgebildet ist, der eine Biegung um die Drehachse des Strukturgelenks G erklaubt.
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Weiterhin kann die Armauflage 1 eine Auflagevorrichtung 23 aufweisen, in die das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 eingelegt werden kann, wenn sich dieses in seinem Ausgangszustand befindet. Im Ausgangszustand liegt das verstellbare Auflageteil 4 in ihrer ebenen Erstreckung auf der Oberseite 12, wobei keine Lagerkraft auf das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 ausgeübt wird, so dass das verstellbare Auflageteil 4 auch keine Verwölbung annimmt (1 und 4). Die Auflagevorrichtung 23 kann insbesondere stufenförmig mit einer sich in der Längsrichtung LR erstreckenden ersten Anlagefläche 24a und einer sich in der vertikalen Richtung VR erstreckenden zweiten Anlagefläche 24b gebildet sein, die über eine Kantenlinie 23c oder eine Übergangsfläche 23c mit der ersten Anlagefläche verbunden ist. Die erste und zweite Anlagefläche 23a, 23b können derart positioniert sein, dass diese das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 teilweise formschlüssig umgeben. Um das Ergreifen des sich in ihrem Ausgangszustand verstellbaren Auflageteils 4 zu erleichtern, kann das Trägerbauteil 2 eine Aussparung 24 aufweisen, in die ein Finger eines Benutzers oder eines Insassen des Kraftfahrzeugs eingeführt werden kann, um das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 in seinem Ausgangszustand gegen das erste Ende 4a desselben zu drücken und dabei das zweite Ende in der vertikalen Richtung VR nach oben zu bewegen, um das zweite Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 in eine Rastaufnahme 21, 22 einzuführen, so dass dem verstellbaren Auflageteil 4 eine der Position der betreffenden Rastaufnahme 4 entsprechende Wölbung aufgeprägt wird.
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Im aufgestellten Zustand BZ weist das Auflageteil 4 eine Wölbung 6 auf, deren Verlauf von den Eigenschaften des Materials und der Beschaffenheit des Auflageteils 4 abhängt. Diese kann derart vorgesehen sein, dass der Verlauf des Querschnitts des Auflageteils 4in seiner Längsrichtung LR in einem gewölbten Verstellzustand insbesondere der Funktion Kosinus Hyperbolicus (y = cosh x) entsprechen kann. In diesem Zustand kann beispielsweise bei einer entsprechenden Anordnung der Armauflage 1 neben einem Sitz eines Insassen dieser seinen Arm im Scheitelbereich 14 auf die Armauflage 3 auflegen. Bei einer entsprechenden Eigenschaften und insbesondere Elastizität des Auflageteils 4 kann dieses bei Belastung leicht nachgeben und sich einem darauf aufgelegten Arm anpassen.
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Die Tragstruktur 2 der Armauflage 1 kann ein unterhalb des verstellbaren Auflageteils 4 angeordnetes Rahmenteil oder einen Rahmen 13 aufweisen, das formstabil ausgebildet und auf dem das verstellbare Auflageteil 4 angeordnet ist. Das Rahmenteil 13 kann insbesondere eine Öffnung 14 aufweisen, wobei das Rahmenteil 13 derart ausgeführt ist, dass dieses auf einem Ablagefach aufsetzbar oder Teil eines Ablagefachs (nicht dargestellt) ist, so dass das verstellbare Auflageteil 4 in seinem Ausgangszustand auf einer Oberseite 13a des Rahmenteils 13 gelegen ist. Dabei erstreckt sich die Längsrichtung des Rahmenteiltes 13 in der Längsrichtung LR der Armauflage und ist die Öffnung 14 derart gestaltet, dass durch diese dafür entsprechend vorgesehene Gegenstände zur Ablage in dem Ablagefach oder zur Entnahme vo9n Gegenständen von dem Ablagefach hindurchgeführt werden können. Durch diese Öffnung 16 ist somit ein Ablagefach zugänglich, das in der Trägerbauteil 2 angeordnet ist. Das Ablagefach kann insbesondere Teil einer Mittelkonsole für den Innenraum eines Kraftfahrzeuges sein.
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Bei dem Ausführungsbeispiel, bei dem die Trägerbauteil 2 ein Rahmenteil 13 aufweist, kann vorgesehen sein, dass die Gelenkvorrichtung G mit dem Rahmenteil 13 integriert ist. Bei der Ausführung der Gelenkvorrichtung G als Scharniergelenk (4 und 5) ist ein erstes Gelenkteil desselben mit dem verstellbare Auflageteil 4 und ein zweites, mit dem ersten Gelenkteil drehbarer gekoppeltes Gelenkteil mit dem Rahmenteil 13 oder mit dem an dem Trägerbauteil 2 fixierten Auflageteil gekoppelt. Bei der Ausführung der Gelenkvorrichtung G als Strukturgelenk (1 und 2) kann ein Gelenkteil desselben und insbesondere an Gelenkabschnitt mit dem Rahmenteil 13 oder mit dem an dem Trägerbauteil 2 fixierten Auflageteil gekoppelt.
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Das verstellbare Auflageteil 4 kann insbesondere aus mehreren Schichten aufgebaut sein. Dabei kann das verstellbare Auflageteil 4 insbesondere aus mehreren plattenförmigen, sich bei dem Auflageteil 4 in seinem Ausgangszustand in der Längsrichtung LR erstreckenden Materialschichten sein, wobei eine untere Schicht 6 oder eine Trägerschicht 6 aus einem elastischen und formstabilen Material und insbesondere aus Kunststoff gebildet sein kann. Die untere Schicht 6 kann dabei insbesondere aus Polypropylen oder ABS gebildet sein. Alternativ kann eine obere Schicht aus einem elastischen und formstabilen Material gebildet sein. Das elastische und formstabile Material ist derart vorgesehen, dass sich dieses unbelastet von äußeren Kräften und insbesondere Lagerkräften in seiner Längsrichtung erstreckt und ausgehend von diesem Zustand den gewölbte Form (z. B. wie in der 2 dargestellt) einnimmt, wenn das zweite Ende 4b in eine Rastaufnahme eingesetzt ist. Weiterhin nimmt das verstellbare Auflageteil 4 wiederum den Ausgangszustand ein, wenn das zweite Ende 4b aus einer Rastaufnahme heraufgeführt ist und von dieser Seite her keine äußeren Lagerkräfte mehr auf das verstellbare Auflageteil 4 einwirkt.
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Die obere Schicht 7 kann insbesondere eine Dekorschicht sein. Die Dekorschicht kann insbesondere aus Leder, einem Kunstleder, einem textilen Material oder einem Kunststoff gebildet sein. Die Dekorschicht kann auch aus Neopren gebildet sein. Auch kann die untere Schicht 7 aus Polychloropren gebildet sein.
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Alternativ kann das verstellbare Auflageteil 4 aus nur einer Materialschicht gebildet sein, wobei diese Schicht aus dem elastischen und formstabilen Material gebildet ist.
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Die untere Schicht kann dabei insbesondere die unterste und die obere Schicht insbesondere die oberste Schicht des Auflageteils sein.
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Die Rastvorrichtung kann auch anders als beschrieben als Ausnehmung oder als Stufe gestaltet sein. Alternativ kann eine Rastaufnahme der Rastvorrichtung 10 als Aufnahmemittel oder Führungsaufnahme gestaltet sein, in die zumindest ein am zweiten ende 4b des verstellbare Auflageteils 4 angeordnetes Eingriffsmittel z. B. in Form eines Raststifts einsetzbar und in diesen in einer Endstellung lagerbar ist. Dabei kann das oder können die Eingriffsmittel in der Breitenrichtung BR der Armauflage 1 gerichtet sein und von dem zweiten Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 derart abstehen, dass dieses bzw. diese in die entsprechend an dem Trägerbauteil angeordnete Führungsaufnahme einsetzbar ist bzw. sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel können insbesondere zwei Rastmittel am zweiten Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 angeordnet sein und in entgegen gesetzten Richtung von dem zweiten Ende 4b des verstellbaren Auflageteils 4 abstehen. Die Führungsaufnahme kann bzw. die Führungsaufnahmen können insbesondere als Führungsbahn bzw. Führungsbahnen ausgeführt sein, in denen die Eingriffsmittel über eine vorbestimmte Länge bewegbar sind. Die Endstellung ist auf der Seite des zweiten Endes 1b der Armauflage 1 gelegen.
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Alternativ kann auch vorgesehen sein, die Anordnung der Eingriffsmittel und der Aufnahmemittel umzukehren, so dass die Armauflage zumindest ein Aufnahmemittel aufweist, in das jeweils ein an dem Trägerbauteil befestigtes Eingriffsmittel einsetzbar ist.
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In der 6 ist eine weitere Ausführungsform der Rastvorrichtung oder Einstellvorrichtung 50 der Armauflage 1 gezeigt, bei der das Eingriffsmittel als Schlitten 52 ausgeführt ist, der in eine Aufnahmevorrichtung oder Eingriffsaufnahme in Form einer Führungsbahn oder Schiene 51 verschiebbar geführt ist. Dabei kann vorgesehen, dass der Schlitten 52 durch einen Elektromotor 58 verschiebbar ist, der über eine Betätigungsvorrichtung steuerbar ist.
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Der Schlitten 52 kann zwei oder vier oder allgemein mehrere Räder 54 aufweisen, von denen jeweils zumindest eines an in der Breitenrichtung B entgegen gesetzt zueinander liegenden Seiten des verstellbaren Auflageteils 4 angeordnet ist. Die Räder können z. B. zwei C-förmigen, an dem Trägerbauteil 2 angeordneten Schienen 51 laufen. Bei den Ausbildung des Schlittens 52 mit mindestens zwei Rädern auf einer Seite des Auflageteil 4, die in der Längsrichtung LR voneinander beabstandet sind, kann der Schlitten weiterhin ein Gelenk aufweisen, an dem das zweite Ende 4b des Auflageteils 4 schwenkbar befestigt ist, so dass die bei der Änderungen der Lage des zweiten Endes 4b bei einer Änderung des Verstellzustands des verstellbaren Auflageteils 4 und somit eine Änderung der Längerstreckung des Endes 4b gegenüber der Längserstreckung des Schlittens möglich ist.
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Bezugszeichenliste
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erste SeitenwandSeitenwand
- 50
- Rastvorrichtung
- 51
- Aufnahmevorrichtung oder Eingriffsaufnahme und insbesondere Führungsbahn oder Schiene
- 52
- Schlitten
- 54
- Räder
- 58
- Elektromotor
- A1
- Abstand
- A2
- Abstand
- BR
- Breitenrichtung der Armauflage 1
- G
- Gelenkvorrichtung
- L
- Länge von 3
- LR
- Längsrichtung der Armstütze 1
- VR
- vertikale Richtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006005795 A1 [0002]
- DE 102006001814 A1 [0004]
- DE 19542198 C2 [0006]
- DE 614487 C2 [0008]