DE102009045947A1 - Vorrichtung zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen, insbesondere von unterschiedlichen Arten von pharmazeutis, Vials (5) o.Ä., mit Bearbeitungsstationen (13 bis 16) zum Durchführen verschiedener Bearbeitungsschritte an den unterschiedlichen Arten der Behältnisse, wobei je nach Art der zu befüllenden und zu verschließenden Behältnisse unterschiedliche Bearbeitungsschritte an den Bearbeitungsstationen (13 bis 16) durchgeführt werden. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass wenigstens eine Bearbeitungsstation (14) zum Durchführen von unterschiedlichen Bearbeitungsschritten an unterschiedlichen Arten von Behältnissen ausgebildet ist.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Eine derartige Vorrichtung ist in der Verpackungsindustrie bereits allgemein bekannt. Sie wird insbesondere in der pharmazeutischen Industrie dazu eingesetzt um pharmazeutische Behältnisse wie Ampullen, Spritzenkörper oder Vials, mit einem Füllgut zu befüllen und die Behältnisse anschließend zu verschließen.
- Als Füllgut kommen hierbei insbesondere flüssige Pharmazeutika oder aber Pulver, Pellets, Kapseln oder Dragees in Frage. Die bekannten Vorrichtungen dieser Art sind in der Regel linienförmig aufgebaut und weisen eine Vielzahl von nebeneinander angeordneten Bearbeitungsstationen auf, die von den Behältnissen, welche auf einer Fördereinrichtung transportiert werden, nacheinander angefahren werden, um an den einzelnen Bearbeitungsstationen die erforderlichen Bearbeitungs- bzw. Prozessschritte durchzuführen. In der Regel ist es weiterhin so, dass die bekannten Vorrichtungen nicht nur für ein bestimmtes Behältnis oder ein bestimmtes Füllgut, sondern universell für mehrere verschiedene Behältnisse bzw. Füllgüter eingesetzt werden sollen. Daher weisen die bekannten Vorrichtungen eine Vielzahl von Stationen auf, die je nach verarbeitetem Behältnis bzw. dem Füllgut individuell angesteuert werden, d. h., dass beispielsweise bei der Verarbeitung bestimmter Behältnisse verschiedene Stationen nicht angefahren bzw. übersprungen werden. Daraus resultiert ein sehr hoher vorrichtungstechnischer Aufwand.
- Offenbarung der Erfindung
- Ausgehend von dem dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart weiterzubilden, dass sie für die Verarbeitung unterschiedlicher Behältnisse geeignet ist und dabei gleichzeitig möglichst geringe vorrichtungstechnische Kosten verursacht. Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der Erfindung liegt dabei die Idee zugrunde, dass wenigstens eine Bearbeitungsstation zum Durchführen von unterschiedlichen Bearbeitungsschritten an unterschiedlichen Arten von Behältnissen ausgebildet ist. Mit anderen Worten gesagt bedeutet dies, dass die wenigstens eine Bearbeitungsstation, egal welche Behältnisart bzw. welcher Behältnistyp gerade auf der Vorrichtung verarbeitet wird, stets angefahren wird, um an den Behältnissen einen Prozessschritt durchzuführen. Somit wird vermieden, dass Bearbeitungsstationen vorhanden sind, welche beim Verarbeiten bestimmter Behältnisarten nicht angefahren bzw. übersprungen werden.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen sind in den Unteransprüchen angegeben. In den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in den Ansprüchen, der Beschreibung und/oder den Figuren offenbarten Merkmalen.
- Um die Umrüstzeiten bzw. den Umrüstaufwand bei der Umstellung von einem Behältnistyp auf einen anderen Behältnistyp zu minimieren, ist es in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die wenigstens eine Bearbeitungsstation ein Antriebselement mit einer standardisierten Schnittstelle zur Koppelung mit verschiedenen Bearbeitungseinrichtungen für die Bearbeitungsschritte aufweist. Durch die Verwendung von standardisierten Schnittstellen lassen sich somit die unterschiedlichen Bearbeitungseinrichtungen einfach an das Antriebselement koppeln. Die Schnittstelle kann hierbei zum Beispiel als Aufnahme mit einer Rastverbindung für die Bearbeitungseinrichtung ausgebildet sein, über die auch eine elektrische Verbindung zur Bearbeitungseinrichtung, falls erforderlich, erfolgt.
- Darüber hinaus lässt sich der vorrichtungstechnische Aufwand verringern, wenn die verschiedenen Bearbeitungseinrichtungen von einem gemeinsamen Antrieb angetrieben werden. Somit werden separate Antriebe für die einzelnen Bearbeitungseinrichtungen vermieden.
- Dabei ist es besonders bevorzugt vorgesehen, dass die Bewegung des Antriebs frei programmierbar ist. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, die erforderlichen Bewegungen des Antriebselements einfach an die unterschiedlichen Gegebenheiten bzw. Erfordernisse der Bearbeitungseinrichtungen anzupassen.
- Eine konstruktiv vorteilhafte Ausbildung des Antriebselements sieht vor, dass das Antriebselement wenigstens einen in zwei Achsen bewegbaren Träger aufweist, an dem die Schnittstelle angeordnet ist. Mit anderen Worten gesagt bedeutet dies, dass der Träger als Halter für die Bearbeitungseinrichtungen dient und die Bearbeitungseinrichtungen mittels des Trägers in wenigstens zwei Achsen bewegbar sind.
- Um einen automatischen Wechsel der einzelnen Bearbeitungseinrichtungen zu ermöglichen, ist es darüber hinaus in einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass ein Werkzeugwechselmagazin vorgesehen ist, das zum Wechseln von Bearbeitungseinrichtungen von dem Träger anfahrbar ist. Dadurch wird ein vollautomatischer Werkzeugwechsel ohne das Erfordernis manueller Eingriffe ermöglicht. Diese Ausbildung ist insbesondere bei derartigen Vorrichtungen vorteilhaft einsetzbar, bei denen das Füllgut unter einer sterilen Atmosphäre abgefüllt und verschlossen werden muss. Somit erübrigen sich zeitaufwändige Eingriffe beispielsweise in ein Sterilgehäuse, was zusätzlich die Gefahr des Eindringens von Keimen oder ähnlichem beinhalten würde.
- Als vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung wird angesehen, wenn die Bearbeitungsstation zur Bearbeitung von Ampullen und Vials ausgebildet ist und, dass die Bearbeitungseinrichtungen eine Schließ- und -abzieheinrichtung für die Ampullen sowie eine Stopfensetzstation für Vials aufweist.
- Darüber hinaus ist es vorteilhafterweise vorgesehen, dass an der Bearbeitungsstation weitere, je nach Aufgabe spezifische Einrichtungen angeordnet sind, die mit dem Antriebselement zusammenwirken.
- Um die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für relativ komplexe bzw. andersartige Bearbeitungseinrichtungen verwenden zu können, ohne dass dadurch der vorrichtungstechnische Aufwand zu sehr erhöht wird, ist es in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Bearbeitungseinrichtungen eigene Bewegungsgrade aufweisen können und, dass die Bearbeitungseinrichtungen ggf. separate Antriebe für die eigenen Bewegungsgrade haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn für einen speziellen Einsatz eine Bearbeitungseinrichtung zusätzlich eine Kippbewegung benötigt. Diese Kippbewegung lässt sich dann mittels eines Antriebs bewirken, der in der Bearbeitungseinrichtung integral angeordnet ist, und der dann über die Schnittstelle angesteuert werden kann.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen.
- Diese zeigen in:
-
1 eine stark vereinfachte Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen, -
2 ein Vial in einer teilweise geschnittenen Längsansicht, welches auf der Vorrichtung gemäß1 verarbeitet werden kann, -
3 eine noch nicht befüllte Ampulle in Seitenansicht, welche ebenfalls auf der Vorrichtung gemäß1 verarbeitet werden kann, -
4 ein universell einsetzbares Antriebselement zur Verarbeitung unterschiedlicher Behältnisse ohne Bearbeitungseinrichtung in perspektivischer Ansicht und -
5 und6 das Antriebselement gemäß der4 in perspektivischer Ansicht mit unterschiedlichen Bearbeitungseinrichtungen. - In der
1 ist eine Vorrichtung10 zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen, insbesondere von pharmazeutischen Behältnissen, wie Ampullen1 , Vials5 oder ähnlichen, dargestellt. Die Vorrichtung10 weist typischerweise ein Gehäuse11 auf, welches beispielsweise als Sterilraum ausgebildet sein kann, oder aber eine sonstwie geeignete Trägereinrichtung darstellt. Die Vorrichtung10 weist beispielhaft vier nebeneinander angeordnete Bearbeitungsstationen13 bis16 auf, die entlang einer Fördereinrichtung18 angeordnet sind, auf denen die Ampullen1 bzw. Vials5 in vorzugsweise gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet sind. - Als Fördereinrichtung
18 kommen dabei sowohl taktweise fördernde Fördereinrichtungen als auch kontinuierlich arbeitende Fördereinrichtungen oder aber solche Fördereinrichtungen in Frage, welche teilweise einen kontinuierlichen und teilweise einen taktweisen Transport der Ampullen1 bzw. Vials5 ermöglichen. Der Typ der Fördereinrichtung18 hängt dabei insbesondere vom Typ der Bearbeitungsstationen13 bis16 ab, da manche Bearbeitungsstationen13 bis16 einen taktweisen Transport der Behältnisse erforderlich machen und andere Bearbeitungsstationen13 bis16 einen kontinuierlichen Transport. - Die Bearbeitungsstationen
13 bis16 weisen jeweils Antriebselemente20 bis23 auf, welche mit in der1 nicht dargestellten Bearbeitungseinrichtungen versehen sind. Die Antriebselemente20 bis23 sind dabei entweder, wie dargestellt, mittels jeweils eines separaten Antriebs24 bis27 , oder mittels eines gemeinsamen (nicht dargestellten) Antriebs, z. B. in Form einer durchgehenden Antriebswelle, angetrieben. - Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass wenigstens eine der Bearbeitungsstationen
13 bis16 der Vorrichtung10 zum Verarbeiten unterschiedlicher Behältnisse und insbesondere von unterschiedlichen Behältnistypen, im dargestellten Ausführungsbeispiel also zum Verarbeiten sowohl von Ampullen1 als auch von Vials5 , geeignet ist. Hierzu ist beispielhaft die Bearbeitungsstation14 , wie später noch näher erläutert wird, besonders ausgestattet. - In der
2 ist ein Vial5 dargestellt, welches mittels der Vorrichtung10 verarbeitet, das bedeutet befüllt und verschlossen werden kann. Das Vial5 weist hierbei einen insbesondere aus Glas oder Kunststoff bestehenden, flaschenartigen Behälter6 auf, der mittels eines Verschlussstopfens7 verschlossen ist, wobei eine aus Metall bestehende Verschlusskappe8 auf den Verschlussstopfen7 aufgesetzt und gegen den Behälterrand9 umgebördelt ist, um den Verschlussstopfen7 auf dem Behälter6 zu sichern. - In der
3 ist eine Ampulle1 dargestellt, wie sie ebenfalls mittels der Vorrichtung10 verarbeitet werden kann. Die aus Glas bestehende Ampulle1 weist hierbei einen länglichen, zum Befüllen offenen Ampullenkopf2 auf, wobei der Ampullenkopf2 über einen eingeschnürten Bereich3 in einen zylindrischen Grundkörper4 übergeht. - Nach dem Befüllen der Ampullen
1 bzw. der Vials5 müssen diese verschlossen werden. Bei den Vials5 erfolgt dies durch Eindrücken der Verschlussstopfen7 und Aufsetzen der Verschlusskappen8 auf die Behälter6 . Hierzu ist eine Einrichtung erforderlich, welche eine Hub- bzw. Senkbewegung für das Eindrücken der Verschlussstopfen7 aufweist, sowie eine Drehbewegung, um die seitlich bereitgestellten Verschlussstopfen7 aufzunehmen und über die Behälter6 bewegen zu können. Ebenso ist bei dem Verschließen der Ampullen1 eine Einrichtung erforderlich, die eine Hub- bzw. Senkbewegung und eine Drehbewegung aufweist, um die oben offenen Ampullenköpfe2 mittels einer Flamme zu verschließen und die Ampullenköpfe2 abzuziehen, abzutrennen und anschließend abzuwerfen. - Die diesbezügliche Verschlusstechnik bei Ampullen
1 ist bereits allgemein bekannt, wobei beispielhaft auf dieDE 10 2004 019 544 B3 der Anmelderin verwiesen wird. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass sowohl das Verschließen der Ampullen1 als auch das Verschließen der Vials5 Bearbeitungseinrichtungen erfordern, welche sowohl eine Hub- und Senkbewegung als auch eine Drehbewegung ausführen können. Hierzu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass beispielhaft die Bearbeitungsstation14 zum Verschließen sowohl der Ampullen1 als auch der Vials5 ausgebildet ist. Hierzu weist die Bearbeitungsstation14 einen Träger30 auf, der entsprechend den4 bis6 eine heb- und senkbare Welle31 hat, welche in einer Achse32 zusätzlich drehbar angeordnet ist. Hierbei erfolgt der Antrieb der Welle31 über den Antrieb25 , welcher, je nach Anforderung des verarbeitenden Behältnisses, individuell ansteuerbar bzw. individuell programmierbar ist. An der Welle31 ist entsprechend der4 ein Basisträger33 befestigt, welcher zur Aufnahme unterschiedlicher Bearbeitungseinrichtungen34 und35 entsprechend den5 und6 geeignet ist. Hierbei erfolgt die Befestigung der Bearbeitungseinrichtungen34 und35 insbesondere über eine standardisierte, zum Beispiel als Rastverbindung ausgebildete Aufnahme36 im Basisträger33 . Weiterhin kann es insbesondere vorgesehen sein, dass die Bearbeitungsstation14 in Wirkverbindung mit einem Werkzeugwechselmagazin38 (1 ) angeordnet ist, in welchem die Bearbeitungseinrichtungen34 und35 sowie weitere, nicht dargestellte Bearbeitungseinrichtungen angeordnet sein können. Hierbei kann ein Wechsel zwischen den einzelnen Bearbeitungseinrichtungen34 und35 durch eine entsprechende Ansteuerung der Träger30 vollautomatisch erfolgen. - Beispielhaft ist in der
5 die Bearbeitungseinrichtung34 z. B. zum Abziehen der Ampullenköpfe2 von den Ampullen1 ausgebildet, während die Bearbeitungseinrichtung35 zum Setzen von Verschlussstopfen7 auf die Behälter6 der Vials5 vorgesehen ist. Hierzu kann die Bearbeitungseinrichtung35 zusätzlich ein in einer Achse39 drehbares Aufnahmewerkzeug40 aufweisen, das vorzugsweise mittels eines in der Bearbeitungseinrichtung35 angeordneten, separaten Antriebs betätigbar ist, welcher über eine elektrische, pneumatische oder sonstige Kontaktierung in der Aufnahme36 (nicht dargestellt) angesteuert wird. - Damit die Bearbeitungsstation
14 mit ihren Bearbeitungseinrichtungen34 und35 sowohl, wie beschrieben, als Ampullenschließ- und -spießabzieheinrichtung (bei der Verarbeitung von Ampullen1 ), als auch als Stopfensetzstation (bei der Verarbeitung von Vials5 ) dienen kann, ist es erforderlich, dass in der Bearbeitungsstation14 ggf. noch zusätzliche Einrichtungen42 ,43 (siehe1 ) angeordnet sind. Hierbei kann es sich bei der Einrichtung42 beispielhaft um eine Bevorratungsstation für Verschlussstopfen7 oder Verschlusskappen8 handeln, während es sich bei der Einrichtung43 beispielsweise um einen Spießabzug. - Die soweit beschriebene Vorrichtung
10 kann in vielfältiger Art und Weise abgewandelt bzw. modifiziert werden. So ist es z. B. auch möglich, die Vorrichtung10 als sogenannten Rundläufer auszubilden, bei der die einzelnen Bearbeitungsstationen13 bis16 in einer kreisförmigen Anordnung angeordnet sind. Auch können selbstverständlich zusätzliche Bearbeitungsstationen13 ,14 bzw.16 zur Bearbeitung und/oder Verarbeitung von unterschiedlichen Behältnissen ausgebildet sein. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004019544 B3 [0028]
Claims (9)
- Vorrichtung (
10 ) zum Befüllen und Verschließen von Behältnissen, insbesondere von unterschiedlichen Arten von pharmazeutischen Behältnissen wie Ampullen (1 ), Spritzenkörper, Vials (5 ) o. ä., mit Bearbeitungsstationen (13 bis16 ) zum Durchführen verschiedener Bearbeitungsschritte an den unterschiedlichen Arten der Behältnisse, wobei je nach Art der zu befüllenden und zu verschließenden Behältnisse unterschiedliche Bearbeitungsschritte an den Bearbeitungsstationen (13 bis16 ) durchgeführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Bearbeitungsstation (14 ) zum Durchführen von unterschiedlichen Bearbeitungsschritten an unterschiedlichen Arten von Behältnissen ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Bearbeitungsstation (
14 ) ein Antriebselement (21 ) mit einer standardisierten Schnittstelle (36 ) zur Kopplung mit verschiedenen Bearbeitungseinrichtungen (34 ,35 ) für die Bearbeitungsschritte aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Bearbeitungseinrichtungen (
34 ,35 ) von einem gemeinsamen Antrieb (25 ) angetrieben sind. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Antriebs (
25 ) frei programmierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement (
21 ) einen in wenigstens zwei Achsen bewegbaren Träger (30 ) aufweist und, dass an dem Träger (30 ) die Schnittstelle (36 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Werkzeugwechselmagazin (
38 ) vorgesehen ist, das zum Wechseln von Bearbeitungseinrichtungen (34 ,35 ) von dem Träger (30 ) anfahrbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (
14 ) zur Verarbeitung von Ampullen (1 ) und Vials (5 ) ausgebildet ist und, dass die Bearbeitungseinrichtungen (34 ,35 ) eine Schließ- und -abzieheinrichtung für Ampullen (1 ) sowie eine Stopfensetzstation für Vials (5 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bearbeitungsstation (
14 ) weitere, je nach Aufgabe spezifische Einrichtungen (42 ,43 ) angeordnet sind, die mit dem Antriebselement (21 ) zusammenwirken. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtungen (
34 ,35 ) eigene, zusätzliche Bewegungsgrade (39 ) aufweisen und, dass die Bearbeitungseinrichtungen (34 ,35 ) ggf. separate Antriebe für eigenen Bewegungsgrade (39 ) haben.
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