DE10064217A1 - Verpackungsstraße - Google Patents
VerpackungsstraßeInfo
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Abstract
Verpackungsstraße, die universell einsetzbar gestaltet ist und dabei den zeitlichen Aufwand für das Umrüsten der Verpackungsstraße auf eine neue Aufgabe so gering wie möglich halten, die wenigstens ein Fördermittel zum Transportieren wenigstens der zu verpackenden Produkte umfasst sowie wenigstens ein Handhabungsgerät zum Handhaben der Produkte und/oder der Umverpackung, wobei das wenigstens eine Handhabungsgerät beweglich, insbesondere verfahrbar, bezüglich des Fördermittels, insbesondere des Förderbandes, angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackungsstraße.
Verpackungsstraßen werden beispielsweise dazu benutzt, um von einer
Produktionsanlage angelieferte Produkte in Verpackungen, beispielsweise
Kartons, zu setzen oder zu legen und anschließend den Karton versandfertig zu
verschließen. In der Regel wird von der Verpackungsstraße zuvor auch der
entsprechende Karton aus einem Kartonzuschnitt aufgerichtet und in der
aufgerichteten Stellung verklebt.
Eine andere Funktion ist das Abpacken von einzelnen Produkten in jeweils eine
eigene Umverpackung, gegebenenfalls wiederum mit nachfolgendem Einsetzen
dieser Umverpackungen in größere Verpackungseinheiten und deren
Verschließen.
Dementsprechend bestehen Verpackungsstraßen bisher in der Regel meist aus
einem zentralen Förderelement, beispielsweise einem Förderband, auf dem die
Produkte - meist unregelmäßig verteilt und angeordnet - von der Produktions
anlage aus angeliefert werden und ggf. einem zweiten Fördermittel, mit dem
Kartons oder deren Zuschnitte oder weitere benötigte Verpackungsteile
angeliefert werden.
Entlang des Grundgestells der Verpackungsmaschine, welche auch das oder die
Fördermittel trägt, sind an festen Positionen Handhabungsgeräte, häufig
sogenannte Roboter, angeordnet, die die einzelnen Arbeitsschritte - meist
unterstützt von optischen Sensoren und Bilderkennungs-Software - durchführen,
beispielsweise
- - Aufrichten der Kartons aus einem Kartonzuschnitt
- - Verkleben der aufgerichteten Kartons im aufgerichteten Zustand
- - Umsetzen der aufgerichteten Kartons auf ein Förderelement, beispielsweise demselben Förderelement, auf dem sich auch die Produkte befinden oder ein parallel laufendes Förderelement,
- - Erfassen der Produkte und Umsetzen in den Karton in der gewünschten Anzahl/Anordnung/Produktzusammensetzung etc.
- - Verschließen der Kartons, beispielsweise durch Aufsetzen eines Deckels oder Umklappen der Deckellaschen einschließlich Verkleben der geschlossenen Kartons
- - Stapeln der fertig verschlossenen Kartons.
Dabei steuert meist eine zentrale Steuerung alle Funktionen der Verpackungs
straße, also Geschwindigkeit des oder der Fördermittel sowie Arbeits
geschwindigkeit, Arbeitsweise der einzelnen Handhabungsgeräte.
Soll die Verpackungsstraße auf eine andere Funktion, also Verpacken
andersartiger Produkte oder Verwenden einer anderen Art von Umverpackung,
umgestellt werden, so müssen hierfür - neben einer eventuellen Anpassung der
Länge der Fördermittel - vor allem die Handhabungsgeräte auf die jeweils neue
Funktion umgebaut werden. Die Handhabungsgeräte müssen zu diesem Zweck in
ihrer Position bezüglich der Verpackungsstraße neu positioniert werden, das
Handhabungsgerät selbst muss hinsichtlich seiner Freiheitsgrade neu definiert
und ausgestattet und in der Regel auch mit einem anderen Arbeitskopf versehen
werden. Hinzu kommt eine komplett neue Steuerungssoftware.
Vor allem die mechanischen Umbauarbeiten erfordern dabei viel Zeit, die eine
Stillsetzung der Verpackungsstraße und damit hohe Ausfallzeit und Umrüstkosten
ergibt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackungsstraße so
universell einsetzbar zu gestalten und dabei den - vor allem zeitlichen - Aufwand
für das Umrüsten der Verpackungsstraße auf eine neue Aufgabe so gering wie
möglich zu halten.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch die bezüglich der Verpackungsstraße bzw. deren Fördermittel bewegliche
Ausbildung der einzelnen Handhabungsgeräte können diese sehr schnell an eine
neue Position entlang der Verpackungsstraße gebracht werden, besonders dann,
wenn die Handhabungsgeräte in der Lage sind, aufgrund eigenen motorischen
Antriebes selbsttätig, ausgelöst durch die zentrale Steuerung oder eine eigene im
Handhabungsgerät vorhandene Steuerung, diese neue Position anzufahren.
Das Einnehmen einer solchen neuen definierten Position kann entweder durch
mechanisch, beispielsweise formschlüssige, Koppelung an dieser Position
erfolgen, was definierte, feste Andockpositionen an der Verpackungsstraße,
beispielsweise entlang deren Fördermittel, erfordert. Die definierte Position kann
jedoch auch stufenlos entlang der Verpackungsstraße eingenommen werden,
indem sich das Handhabungsgerät an Referenzpunkten der Verpackungsstraße
orientiert und relativ hierzu seine neue Soll-Position anfährt. Erleichtert wird dies
durch eine Möglichkeit, die eigene Ist-Position bezüglich der Verpackungsstraße
zu überprüfen. Beides ist vorzugsweise mittels optischer Sensoren, beispiels
weise einer oder mehrerer Kameras gekoppelt mit einem Bildverarbeitungspro
gramm, vorzugsweise einer dreidimensionalen Bildverarbeitung, möglich.
Dadurch ist es möglich, ein Handhabungsgerät sehr schnell entlang einer
Verpackungsstraße eine neue Funktion übernehmen zu lassen, und durch
Neupositionierung vieler oder aller Handhabungsgeräte ist es auch sehr schnell
möglich, eine komplette Verpackungsstraße auf eine neue Funktion einzustellen.
Wenn mit der Positionsveränderung des Handhabungsgerätes auch die Erfüllung
eines andersartigen Arbeitsschrittes einhergeht, muss das Handhabungsgerät
auch über einen neuen Arbeitskopf verfügen. Zu diesem Zweck sind die
Handhabungsgeräte vorzugsweise bis auf den Arbeitskopf identisch ausgestattet,
so dass jeder der benötigten Arbeitsköpfe an jedem der benötigten
Handhabungsgeräte befestigt werden kann. Die Handhabungsgeräte können sich
bestenfalls hinsichtlich der Anzahl der Freiheitsgrade, also ihrer Bewegungs
möglichkeiten des Handhabungsarmes, unterscheiden, da für einige Funktionen
entlang einer Verpackungsstraße weniger und für andere mehr Freiheitsgrade
des einzelnen Handhabungsgerätes erforderlich sind.
Auch der Wechsel des Arbeitskopfes kann dabei vorzugsweise automatisch
geschehen. Zu diesem Zweck kann das Handhabungsgerät entweder selbst
ständig eine Arbeitskopf-Wechselstation anfahren und dort den alten Arbeitskopf
ablegen und einen neuen Arbeitskopf aufnehmen und ankoppeln, oder durch eine
separate, beispielsweise selbsttätig fahrbare und gesteuerte, Zubringereinheit
wird der benötigte neue Arbeitskopf zum Handhabungsgerät gebracht und der
alte Arbeitskopf abtransportiert. Diese Funktion des Transports der Arbeitsköpfe
kann unter Umständen auch von demselben Förderelement, beispielsweise
Förderband, durchgeführt werden, welches die Produkte und/oder Kartons
entlang der Verpackungsstraße bewegt.
Um die Handhabungsgeräte selbsttätig von einer Arbeitsposition zu einer anderen
verfahren zu lassen, ist es vorzugsweise nötig, dass die Handhabungsgeräte
zumindest während dieses Positionswechsels autark agieren, also über eine
eigene Energieversorgung und einen eigenen motorischen Antrieb für die
Positionsveränderung verfügen, vorzugsweise auch über eine diesbezügliche
Steuerung. Die Steuerung kann auch drahtlos weiterhin von der zentralen
Steuerung der Verpackungsmaschine aus erfolgen.
Nach Einnahme der Arbeitsposition erfolgt vorzugweise eine drahtgebundene
Verbindung der einzelnen Handhabungsgeräte mit der Verpackungsstraße, um
hierüber sowohl Energieversorgung als auch/oder Versorgung mit Steuersignalen
zu erleichtern.
Mit dieser Lösung kann eine Verpackungsmaschine erstellt werden, indem das
entsprechende Förderelement, beispielsweise ein Förderband, auf einem
neutralen Untergrund an der gewünschten Position aufgebaut wird und mit einer
zentralen Steuerung ausgestattet ist. Die zentrale Steuerung steuert die
einzelnen Handhabungsgeräte sowohl hinsichtlich zunächst der Einnahme der
gewünschten neuen Arbeitsposition, eventuell vorher hinsichtlich der Aufnahme
des benötigten jeweiligen Arbeitskopfes und anschließend im Arbeitseinsatz
hinsichtlich der Durchführung der richtigen Funktion beim Verpackungsvorgang.
Zu diesem Zweck verfügen die einzelnen Handhabungsgeräte - vorzugsweise
jeweils - über einen optischen Sensor, beispielsweise eine Kamera gekoppelt mit
einem Bildverarbeitungsprogramm, welches vorzugsweise in der Lage ist, auch
eine 3D-Bildverarbeitung durchzuführen, also eine räumliche Positions
bestimmung der betrachteten Objekte, beispielsweise der zu verpackenden
Produkte, durchzuführen. Eine solche dreidimensionale Bildverarbeitung kann
auch zur Bestimmung der Ist-Position des Handhabungsgerätes gegenüber der
Verpackungsstraße benutzt werden und in der Folge zum Einnehmen der
richtigen Soll-Position.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden anhand der Figuren
beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Verpackungsstraße mit einem vierachsigen Handhabungsgerät,
Fig. 2a in gleicher Blickrichtung ein sechsachsiges Arbeitsgerät,
Fig. 2b den Arm 11 des Handhabungsgerätes der Fig. 2a in anderer
Stellung und
Fig. 3 in der Aufsicht eine Verpackungsstraße gemäß der Erfindung.
Die Fig. 1 und 2a zeigen unterschiedliche Handhabungsgeräte 5', 5, die
gemeinsam haben, dass sie etwa eine galgenförmige Gestalt aufweisen mit einem
Sockel 9 und einem hiervon nach oben aufragenden Ausleger, vorzugsweise
einem fest auf dem Sockel 9 montierten Festausleger 10, an dessen vorderen
freien Ende ein aus unterschiedlichen beweglichen Armteilen zusammengesetzter
Arm 11 angeordnet ist.
Die Handhabungsgeräte 5 sind beweglich durch steuerbare und antreibbare
Räder 18 unter dem Sockel 9, einem Motor M, der diese Räder antreibt sowie
einer Energieversorgung für den Motor beispielsweise in Form einer Batterie B
und einer Steuerung 16', die in der Lage ist, diese Verfahrbewegung des
Handhabungsgerätes 5 zu steuern.
In Fig. 1 ist das Handhabungsgerät 5' an einem Förderband 2 dargestellt,
welches wie üblich auf einem Untergestell montiert ist, und auf dessen Oberseite
einerseits Produkte 3 und andererseits ein Karton 4 transportiert werden, wobei
der Arbeitskopf 6 des Handhabungsgerätes 5' die auf dem Förderband 2
liegenden Produkte 3 und/oder Karton 4 handhaben kann. In Fig. 1 befindet sich
das Handhabungsgerät 5' in seiner Arbeitsposition, also in einer definiert
bezüglich des Förderbandes 2 eingenommenen Position, in der das Arbeitsgerät
5' mit seinem Sockel 9 auch unbeweglich auf dem Untergrund ruht, entweder
durch Blockierung der Räder 18 oder durch Aufbocken des Sockels 9. In dieser
Position ist das Handhabungsgerät 5' an einer Andockposition 8 in Form zum
Beispiel eines oder mehrerer Steckkontakte der Verpackungsstraße 1 angedockt,
also elektrisch leitend verbunden über ein entsprechendes Gegenstück 8'.
Der Arm 11 des Handhabungsgerätes 5' der Fig. 1 verfügt über insgesamt vier
Schwenkachsen 17a'-17d', mithin also über insgesamt vier Freiheitsgrade,
realisiert in Form von zwei Armteilen 11a', b' und einem Drehblock 12a', sowie
dem am untersten Armteil verschwenkbar gelagerten Arbeitskopf 6 bzw. dessen
Kopplungsstutzen 13.
Das Handhabungsgerät bzw. der Roboter gemäß Fig. 2a unterscheidet sich -
außer durch die bogenförmig gekrümmte Form des Festauslegers 10 - dadurch,
dass er über insgesamt sechs Schwenkachsen und damit Freiheitsgrade verfügt.
Diese sind realisiert durch einen ersten Drehblock 12a, der am freien Ende des
Festauslegers 10 drehbar um eine erste Schwenkachse 17a befestigt ist, und an
welchem drehbar um eine zweite Schwenkachse 17b ein erster Auslegerarm 11a
schwenkbar befestigt ist. An dessen freiem Ende ist über eine dritte
Schwenkachse 17c ein zweites Armteil 11b und an dessen freien Ende über eine
weitere Schwenkachse 17d ein drittes Armteil 11c schwenkbar befestigt. Am
freien Ende des letzten Armteiles 11c ist wenigstens ein, im gezeichneten Fall
zwei Schwenkblöcke 12b, 12c jeweils aneinander drehbar über Schwenkachsen
17e, 17f befestigt, wobei um den letzten Drehblock 12c und die Schwenkachse
17f der Kopplungsstutzen 13 für den Arbeitskopf 6a bzw. 6b verschwenkbar ist.
In Fig. 2a sind unterschiedliche Arbeitsköpfe dargestellt, die hiermit gekoppelt
werden können, beispielsweise ein Arbeitskopf 6a ausgestattet mit einem Sauger
und ein Arbeitskopf 6b ausgestattet mit einer Greiferzange.
Fig. 2b zeigt den Arm 11 dieses Roboters in einer Position, in der der erste
Drehblock 12a um etwa 90° gegenüber dem Festauslegerarm geschwenkt ist, und
damit die nachfolgenden Schwenkachsen 17b, c, d sich nicht mehr - wie in der
Darstellung der Fig. 2a - in einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Position
befinden.
Aufgrund der insgesamt sechs Freiheitsgrade kann der Arbeitskopf 6 jede
gewünschte Lage im Raum innerhalb des Greifbereiches des Armes einnehmen.
Der Greifbereich der Armteile und auch der Festausleger 10 sind dabei so
dimensioniert, dass beim Einnehmen einer Arbeitsposition am Förderband 2 jede
Position innerhalb der Breite des Förderbandes erreicht werden kann.
Nahe des oberen freien Endes und schräg nach unten gerichtet ist am
Festausleger 10 in Fig. 2 auch ferner ein optischer Sensor 15 dargestellt, der
vorzugsweise in Form einer Kamera ausgebildet ist, dessen Bildsignale mittels
einer Bildverarbeitungssoftware ausgewertet, insbesondere auch eine
dreidimensionale Bildverarbeitung ermöglichen, wozu möglicherweise ein zweiter
hierzu beabstandeter, nicht dargestellter optischer Sensor oder eine zweite
Kamera an dem Handhabungsgerät 5 notwendig ist.
Fig. 3 zeigt in der Aufsicht eine erfindungsgemäße Verpackungsstraße 1, bei der
das Förderband 2 in der Aufsicht mit darauf befindlichen Produkten 3 sowie
Kartons 4 mit unterschiedlichem Füllungsgrad an Produkten 3 in Durchlauf
richtung 20 des Förderbandes 2 dargestellt sind.
Dabei befinden sich die Kartons nahe des einen Randes des Förderbandes 2,
während den Rest der Breite die Produkte 3 einnehmen.
Entlang des Förderbandes 2 stehen mehrere Handhabungsgeräte 5a, b, c, d, deren
Ausleger bzw. Arme sich über das Förderband erstrecken zur Handhabung der
Produkte und Kartons. So kann es beispielsweise Aufgabe des Handhabungs
gerätes 5d sein, aus den noch flachen Kartonzuschnitten 4' mittels eines
entsprechenden Arbeitskopfes 6d Kartons 4 aufzurichten und in der aufge
richteten Stellung zu verkleben. Die Aufgabe der Handhabungsgeräte 5a-5c
könnte es sein, fortschreitend entlang der Durchlaufrichtung 20 des Bandes die
Kartons 4 nach und nach vollständig mit Produkten 3 zu füllen.
In der unteren Hälfte der Fig. 3 ist am Beispiel des Handhabungsgerätes 5a
dargestellt, dass dieses - bei veränderter Aufgabenstellung - seine definierte
Arbeitsposition und damit seine drahtgebundene Kopplung mit der Andock
position 8a der Verpackungsstraße 1 selbsttätig verlässt, eine Wechselstation 6
für Arbeitsköpfe anfährt, dort den eigenen bisherigen Arbeitskopf 6a ablegt und
beispielsweise gegen einen neuen Arbeitskopf 6a' tauscht und anschließend eine
neue Arbeitsposition entlang der Verpackungsstraße 1 einnimmt.
Ein solcher Wechsel hinsichtlich der Arbeitsköpfe und/oder der Arbeitspositionen
kann in kurzer Zeit notfalls auch von allen Handhabungsgeräten einer
Verpackungsstraße durchgeführt werden, ohne dass hierfür Montagepersonal
notwendig ist.
Nach dem Einnehmen der neuen Arbeitspositionen mit den neuen Arbeitsköpfen
ausgestattet und vorzugsweise wiederum an die Verpackungsstraße drahtge
bunden angedockt, werden die einzelnen Handhabungsgeräte 5a, b, c. . von
derselben Steuerung aber über ein neues Steuerprogramm entsprechend der
neuen Aufgabe der Verpackungsstraße gesteuert. Die Umrüstung der
Verpackungsstraße auf ein völlig neues Produkt/Verpackungsaufgabe ist damit im
Idealfall mannlos und abhängig von der Anzahl der Handhabungsgeräte in
weniger als einer Stunde möglich.
Die Wechselstation 7 für die Arbeitsköpfe 6 kann ein Wechselmagazin 7a
umfassen, in der alle potenziell benötigten Arbeitsköpfe gelagert werden, oder die
jeweils benötigten Arbeitsköpfe werden über eine Zubringervorrichtung auf Abruf
jeweils an die Wechselstation 7 angeliefert.
1
Verpackungsstraße
2
Förderband
3a, b, c Produkte
3a, b, c Produkte
4
Karton
5a, b, c Handhabungsgerät
5a, b, c Handhabungsgerät
6
Arbeitskopf
7
Wechselstation
8
Andockpositionen
9
Sockel
10
Festausleger
11a, b, c bewegliche Armteile
12a, b, c Drehblock
11a, b, c bewegliche Armteile
12a, b, c Drehblock
13
Kopplungsstutzen
14
drahtlose Steuersignale
15
optischer Sensor
16
Steuerung
17a, b, c Schwenkachsen
17a', b', c' -
17a, b, c Schwenkachsen
17a', b', c' -
18
Räder
20
Drehlaufrichtung
M Motor
B Batterie
M Motor
B Batterie
Claims (17)
1. Verpackungsstraße, die wenigstens ein Fördermittel zum Transportieren
wenigstens der zu verpackenden Produkte (3a, b, c) umfasst sowie wenigstens ein
Handhabungsgerät (5) zum Handhaben der Produkte (3a, b. .) und/oder der
Umverpackung,
dadurch gekennzeichnet, dass
das wenigstens eine Handhabungsgerät (5a, b, c) beweglich, insbesondere
verfahrbar, bezüglich des Fördermittels, insbesondere des Förderbandes (2),
angeordnet ist.
2. Verpackungsstraße nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Handhabungsgerät (5a, b. .) einen auswechselbaren auswechselbaren
Arbeitskopf (6) aufweist.
3. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Handhabungsgerät (5) sowohl hinsichtlich seiner Positionsveränderbarkeit
gegenüber dem Fördermittel als auch hinsichtlich der Bewegung des
Handhabungsteils motorisch angetrieben und mittels einer elektronischen
Steuerung, insbesondere einer zentralen Steuerung für die gesamte
Verpackungsstraße, gesteuert ist.
4. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Handhabungsgerät (5a, b. .) wenigstens während seiner Verfahrung relativ
zum Fördermittel, insbesondere Förderband (2), ausschließlich drahtlos mit der
Verpackungsstraße (1) verbunden ist.
5. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Handhabungsgerät (5a, b. .) während des Arbeitseinsatzes, in dem es
vorzugsweise in einer festen Position bezüglich des Fördermittels, insbesondere
Förderbandes (2), verbleibt, elektrisch leitend mit der Verpackungsstraße (1)
verbunden ist und insbesondere die elektrisch leitende Verbindung nach
Einnehmen der Position selbsttätig herstellt.
6. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
mehrere Handhabungsgeräte entlang des Fördermittels, insbesondere
Förderbandes (1) angeordnet sind, die bis auf den Arbeitskopf (6) identisch
ausgebildet sind.
7. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Handhabungsgeräte von dem auf dem Untergrund stehenden Sockel aus
galgenförmig nach oben aufragen.
8. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Handhabungsgerät (5a, b) über wenigstens einen optischen Sensor,
insbesondere eine Kamera mit angeschlossener Bildverarbeitung, verfügt zur
Positionserkennung des Produktes (3a, b. .) und/oder der Verpackung,
insbesondere des Kartons (4).
9. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die zentrale Steuerung der Verpackungsstraße auch die von den einzelnen
Handhabungsgeräten (5) einzunehmenden Positionen bezüglich des
Verpackungsmittels, insbesondere der Verpackungsstraße, vorgibt, insbesondere
in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Art und Zusammensetzung der
angelieferten Produkte und auch die von dem einzelnen Handhabungsgerät
(5a, b. .) durchzuführende Position.
10. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verpackungsstraße eine Arbeitskopf-Wechselstation (7) umfasst, an welcher
die Handhabungsgeräte (5) selbsttätig ihren Arbeitskopf (6a, b. .) gegen einen
anderen Arbeitskopf (6c) wechseln können.
11. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Wechselstation ein Arbeitskopf-Magazin (7a) umfasst.
12. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Wechselstation eine Anlieferungseinheit für benötigte Arbeitsköpfe (6a, b. .)
umfasst.
13. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Arbeitskopf (6) des Handhabungsgerätes (5a, b. .) bezüglich des
Handhabungsgerätes entlang wenigstens drei zueinander lotrecht stehender
Achsen linear verfahrbar und um wenigstens eine dieser drei Rahmachsen
drehbar ausgebildet ist.
14. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der optische Sensor im bezüglich des Sockels festen Teil des Handhabungs
gerätes angeordnet ist und in der Lage ist, über Referenzpunkte an der
Verpackungsstraße selbsttätig mit Hilfe der angeschlossenen Bildverarbeitung die
Ist-Positon des festen Teils des Handhabungsgerätes (5) gegenüber der
Verpackungsstraße (1) zu bestimmen.
15. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verpackungsstraße mehrere Fördermittel, insbesondere Förderbänder (2a, b)
und daran arbeitende Handhabungsgeräte (5a, b, c. .) umfasst.
16. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verpackungsstraße (1), insbesondere das Fördermittel (2), feste
Andockpositionen (8a, b. .) für Handhabungsgeräte (5) umfasst, die insbesondere
mit leitungsgebundenen Kontaktstellen für Energieversorgung und/oder
Steuersignale ausgestattet sind.
17. Verpackungsstraße nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Handhabungsgeräte über eine eigene Energieversorgung verfügen, die zum
selbsttätigen, motorisch betriebenen, Wechseln der Position entlang des
Fördermittels ausreicht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000164217 DE10064217A1 (de) | 2000-12-22 | 2000-12-22 | Verpackungsstraße |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000164217 DE10064217A1 (de) | 2000-12-22 | 2000-12-22 | Verpackungsstraße |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10064217A1 true DE10064217A1 (de) | 2002-07-04 |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000164217 Withdrawn DE10064217A1 (de) | 2000-12-22 | 2000-12-22 | Verpackungsstraße |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10064217A1 (de) |
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