DE102009033728B4 - Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Tagfahrleuchte, mit einer Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Lichtmodulen, die jeweils ein Gehäuse mit einer integrierten Lichtquelle und einem Optikelement aufweisen, wobei eine in Hauptabstrahlrichtung vordere Öffnung des Gehäuses von einer Lichtscheibe abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmodule (2) mit ihrem Gehäuse (5) jeweils in Bohrungen (4) einer lichtundurchlässigen Karosserieblende (3, 3') eingefasst sind und dass die lichtundurchlässige Karosserieblende (3, 3') in einer Öffnung eines Karosseriebauteils (8) des Fahrzeugs befestigt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Aus der
DE 10 2007 028 097 A1 ist eine Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge bekannt, bei der eine Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Lichtmodulen treppenförmig angeordnet sind. Die Lichtmodule weisen jeweils als Leuchtdioden ausgebildete Lichtquellen sowie jeweils sich an der Vorderseite anschließende Optikelemente sowie an der Rückseite anschließende Kühlkörper auf. Die Leuchtdioden sind auf einer flexiblen Leiterplatte angeordnet, die auf einem Trägerelement befestigt ist. Die treppenförmig in einer Reihe angeordneten Lichtmodule sind durch eine gemeinsame Lichtscheibe abgedeckt. Die so gebildete Beleuchtungsvorrichtung wird als ganzes in eine Öffnung eines Karosseriebauteils des Fahrzeugs positioniert. Das Erscheinungsbild der Beleuchtungsvorrichtung wird somit durch die Anordnung der Lichtmodule sowie der Gestaltung des Trägerelements und der Lichtscheibe geprägt. - Aus der
ist eine Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge bekannt, bei der Bohrungen eines Kühlergrills teilweise dazu genutzt werden, als Fassung für LED-Lichtquellen zu dienen. Die LED-Lichtquellen sind in einem tubusförmigen Gehäuse eingefasst, das außenseitig ein Gewinde aufweist. Über eine vordere und eine hintere Gewindemutter lässt sich das LED-Gehäuse in der kreisförmigen Öffnung des Kühlergrills befestigen. Die LEDs ragen in der Montageposition von ihrem Gehäuse sowie dem Öffnungsrand der Kühlergrillbohrung nach vorne hin ab.US 2006/0023464 A1 - Aus der
DE 199 41 524 A1 ist eine Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge bekannt, die eine Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordnete Lichtmodule aufweist, die verteilt an einem flächigen Trägerelement befestigt sind. Die Lichtmodule weisen jeweils ein tubusförmiges Gehäuse auf, in dem eine Lichtquelle sowie ein Optikelement integriert angeordnet sind. Das Trägerelement ist als ein Zierrahmen enthaltend eine Leuchtfläche ausgebildet und schließt randseitig mit einer Lichtscheibe ab, die auf einer Vorderseite alle Lichtmodule abdeckt. Die Dimension des Trägerelementes ist an die Dimension einer Öffnung eines Karosseriebauteils angepasst, in der die Beleuchtungsvorrichtung im Montagezustand angeordnet ist. Aufgrund der großflächigen Ausbildung des Trägerelementes kann die Position der Lichtmodule verändert werden. Hierzu müssen allerdings die für die Aufnahme der Lichtmodule vorgesehenen Bohrungen des Trägerelementes anders positioniert werden. Das Gesamterscheinungsbild der Beleuchtungsvorrichtung wird hierdurch jedoch nur teilweise verändert, da die Dimension des Trägerelementes bzw. der Lichtscheibe unverändert bleibt. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass das Erscheinungsbild der Beleuchtungsvorrichtung einfach und kostengünstig zu variieren ist, wobei eine variable fahrzeugspezifische Anbauform gewährleistet ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale des Patentanspruchs 1 auf.
- Nach der Erfindung ist eine Mehrzahl von Lichtmodulen in Bohrungen einer lichtundurchlässigen Karosserieblende eingefasst, die in einer Öffnung eines Karosseriebauteils befestigt ist. Dadurch, dass die Lichtmodule jeweils direkt mit der lichtundurchlässigen Karosserieblende verbunden sind, ist das Erscheinungsbild der Beleuchtungsvorrichtung im Nichtbetriebszustand derselben mehr an die Kontur der Karosserie angepasst. Die Beleuchtungsvorrichtung ist integraler Bestandteil des Karosseriebauteils, wobei die Lichtmodule nicht über von außen erkennbare lichttechnische Bauteile miteinander verbunden sind. Weist die lichtundurchlässige Karosserieblende eine kreisförmige Kontur auf, kann die Position der Lichtmodule durch eine um eine Mittelachse der Karosserieblende verdrehte Montage derselben in einer kreisförmigen Öffnung des Karosseriebauteils verändert werden, ohne dass die Dimension der Bohrung der Karosserieblende bzw. der Öffnung des Karosseriebauteils verändert werden müsste.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Öffnung des Karosseriebauteils mit einem gekröpften Rand versehen, an dem ein umlaufender Rand der lichtundurchlässigen Karosseriekappe befestigt ist. Vorteilhaft können hierdurch die Lichtmodule bündig zu einer Außenfläche des umgebenden Karosseriebauteils oder vertieft zu demselben angeordnet sein. Vorteilhaft kann hierdurch eine Anpassung an die Kontur des angrenzenden Karosseriebauteils verbessert werden.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Dimension der lichtundurchlässigen Karosserieblende und des Öffnungsrandes des Karosseriebauteils kreisförmig oder ellipsoidförmig oder dreieckförmig oder viereckförmig oder rechteckförmig oder trapezförmig ausgebildet, so dass eine einfache Anpassung an das Styling gegebenenfalls weiterer Beleuchtungsvorrichtungen des Fahrzeugs ermöglicht wird. Die Lichtmodule sind räumlich voneinander getrennt angeordnet und erzeugen jeweils eine vorgegebene, bevorzugt gleiche Lichtverteilung. Die Anzahl der Lichtmodule ist abhängig von der durch die vorgegebene Lichtverteilung bedingten Beleuchtungsstärke.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die Lichtmodule jeweils fest mit derselben Karosserieblende verbunden. Somit ist jedes Lichtmodul für sich innerhalb der Karosserie befestigt, wobei der Eindruck vermittelt wird, dass die Lichtmodule unabhängig voneinander betreibbar sind. Dies kann, muss aber nicht der Fall sein. Beispielsweise können alle Lichtmodule zum einen zur Erzeugung einer gemeinsamen Lichtverteilung dienen. Zum anderen können die Lichtmodule zur Erzeugung unterschiedlicher Lichtverteilungen dienen.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die Lichtmodule über jeweils ein elektrisches Steckelement miteinander verkettbar und an eine gemeinsame Steuereinheit angeschlossen. Durch diese elektrische Verkettung kann der Schaltungs- bzw. Leitungsaufwand reduziert werden.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die Lichtmodule gleich oder gleichartig ausgebildet, so dass die Beleuchtungsvorrichtung ein regelmäßiges und harmonisches Erscheinungsbild aufweist.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung besteht das Gehäuse der Lichtmodule aus einem wärmeleitenden Material, das rückseitig mit einem Kühlkörper verbunden ist. Dadurch, dass die Lichtmodule beabstandet zueinander angeordnet sind, kann der Kühlkörper zur Abführung der durch die Lichtquelle erzeugten Wärme kleiner dimensioniert sein.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Lichtquelle als eine Leuchtdiode und das Optikelement als eine Linse ausgebildet. Vorteilhaft kann hierdurch ein relativ klein dimensioniertes Lichtmodul mit relativ geringer Wärmeabstrahlung verwirklicht werden.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Mehrzahl von Lichtmodulen an eine gemeinsame Steuereinheit angeschlossen, die die Lichtquellen der Lichtmodule dimmbar ansteuert, so dass die Beleuchtungsvorrichtung in eine Tagfahrlichtfunktion, in der die Lichtquellen der Lichtmodule nicht gedimmt angesteuert sind, und in eine Positionslichtfunktion bringbar ist, in der die Lichtquellen der Lichtmodule abgedimmt sind. Vorteilhaft können somit dieselben Lichtmodule zur Erzeugung von zwei unterschiedlichen Lichtfunktionen eingesetzt werden.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische Vorderansicht einer Beleuchtungsvorrichtung nach einer ersten Ausführungsform, wobei eine Mehrzahl von Lichtmodulen linienförmig in einer rechteckförmigen Karosserieblende angeordnet sind, -
2 einen teilweisen Längsschnitt entlang der Linie II-II in1 , -
3 einen Querschnitt durch eines der Lichtmodule und -
4 eine Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform der Beleuchtungsvorrichtung, wobei die Mehrzahl von Lichtmodulen in einer kreisförmigen Karosserieblende eingefasst sind. - Eine Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge kann beispielsweise zur Erzeugung einer Positionslichtfunktion, Nebelscheinwerferlichtfunktion, Tagfahrlichtfunktion, Blinklichtfunktion für Fahrzeuge oder Warnlichtfunktion für Einsatzfahrzeuge eingesetzt werden.
- Eine Beleuchtungsvorrichtung
1 für Fahrzeuge nach einer ersten Ausführungsform gemäß den1 bis3 weist eine Mehrzahl von gleichen Lichtmodulen2 auf, die beabstandet zueinander in einer Reihe an einer rechteckförmigen lichtundurchlässigen Karosserieblende3 befestigt sind. Die lichtundurchlässige Karosserieblende3 weist eine Mehrzahl von reihenförmig angeordneten Bohrungen4 auf, in denen jeweils ein tubusförmiges Gehäuse5 der Lichtmodule2 eingesetzt und beispielsweise durch eine nicht dargestellte Verschraubung kraftschlüssig mit der Karosserieblende3 verbunden ist. Die Verschraubung befindet sich an einer Rückseite6 der Karosserieblende3 , so dass sie von außen nicht sichtbar ist. - Nach einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform kann das Gehäuse
5 der Lichtmodule2 auch formschlüssig oder stoffschlüssig, beispielsweise durch Rasten oder durch Verkleben mit der Karosserieblende3 verbunden sein. - Die einstückige Karosserieblende
3 ist mit einem umlaufenden Rand23 in einer rechteckförmigen Öffnung7 eines angrenzenden Karosseriebauteils8 kraftschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder stoffschlüssig gehaltert. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Karosserieblende3 durch Verklebung9 mit dem angrenzenden Karosseriebauteil8 verbunden. Die Dimension der Karosserieblende3 ist auf die Dimension der Öffnung7 des Karosseriebauteils8 oder vice versa abgestimmt, so dass im montierten Zustand eine einheitliche lichtundurchlässige Fläche gebildet ist, wobei lediglich durch in den Bohrungen4 angeordneten Lichtmodule2 eine vorgegebene Lichtverteilung erzeugt wird; mithin mittels der Karosserieblende3 keine lichttechnische Wirkung erzielt wird. Das Karosseriebauteil8 kann beispielsweise als ein Frontendmodul oder als ein Spoiler ausgebildet sein. - Innerhalb des tubusförmigen Gehäuses
5 der Lichtmodule2 ist eine Leiterplatte10 angeordnet, die mit einer als Leuchtdiode ausgebildeten Lichtquelle11 bestückt ist. Eine optische Achse12 der Lichtquelle11 erstreckt sich koaxial zu dem tubusförmigen Gehäuse5 . In Hauptlichtabstrahlrichtung13 vor der Leuchtdiode11 ist als Optikelement eine Linse14 angeordnet, die in einem tellerflörmigen Rahmen15 angesetzt ist. In Hauptlichtabstrahlrichtung13 vor der Linse14 ist eine Lichtscheibe16 angeordnet, die einen vorderen Öffnungsrand des tubusförmigen Gehäuses5 abschließt und somit eine Vorderseite des Lichtmoduls2 vollständig abdeckt. Auf einer der Lichtscheibe16 abgewandten Rückseite des tubusförmigen Gehäuses5 schließt sich ein Kühlkörper17 zur Ableitung der von der Lichtquelle11 erzeugten Wärme nach hinten an. Der Kühlkörper17 steht in Kontakt zu der zu kühlenden Lichtquelle11 . Der Kühlkörper17 ist mit dem aus einem wärmeleitenden Material, vorzugsweise Metallmaterial, bestehenden tubusförmigen Gehäuse5 direkt verbunden. Die Leiterplatte10 ist randseitig mit Kontakten versehen, so dass eine elektrische Zuführleitung18 ankoppelbar ist, die zu einem Steckelement19 (Stecker) führt, über die die Lichtmodule2 jeweils mit einer gemeinsamen elektronischen Steuereinheit20 elektrisch verbunden sind. Die Lichtscheibe16 und/oder die elektrische Zuführleitung18 und/oder der Kühlkörper17 und/oder die Leiterplatte10 sind durch Vergießen mit dem tubusförmigen Gehäuse5 verbunden. - Die Öffnung
7 des Karosseriebauteils8 ist mit einem gekröpften Rand21 versehen, so dass die flächige Karosserieblende3 parallel versetzt zu dem flächigen angrenzenden Karosseriebauteil8 , vorzugsweise in einer Vertiefung, angeordnet ist. Die Kröpfung des Randes21 ist derart ausgebildet, dass die erhaben zu der Karosserieblende3 angeordneten Lichtmodule2 bündig zu einer Erstreckungsebene E einer Außenfläche22 des angrenzenden Karosseriebauteils8 verläuft. Die Erhabenheit des Lichtmoduls2 bezüglich der Karosserieblende3 stimmt somit mit dem Parallelversatz der Karosserieblende3 bezüglich des Karosseriebauteils8 überein. Vorzugsweise ist die Karosserieblende3 und ein angrenzender Bereich des Karosseriebauteils8 eben ausgebildet. Die gleich ausgebildeten Lichtmodule2 , deren Gehäuse5 sowie die Lichtscheibe16 jeweils den gleichen Durchmesser aufweisen, ermöglichen ein gleichmäßiges homogenes Erscheinungsbild der Beleuchtungsvorrichtung1 . - Die Lichtmodule
2 sind miteinander über die elektrischen Zuführleitungen18 verbunden, die über den gemeinsamen Stecker19 zu der elektrischen Steuereinheit20 führen. In einer ersten Betriebsstellung zur Erzeugung einer Positionslichtfunktion werden die Lichtquellen11 aller Lichtmodule2 gedimmt angesteuert, das heißt sie strahlen mit einer reduzierten Lichtstärke ab. In einer zweiten Betriebsstellung zur Erzeugung einer Tagfahrlichtfunktion werden die Lichtquellen11 aller Lichtmodule2 nicht gedimmt angesteuert, das heißt sie werden mit voller Leistung angesteuert, so dass sie jeweils ein Lichtbündel mit maximaler Lichtstärke abstrahlen. Die Optikelemente, das heißt die Linse14 und/oder die Lichtscheibe16 , sind derart ausgelegt, dass eine für die Erzeugung des Positionslichts relativ breite Lichtverteilung in horizontaler und vertikaler Richtung gewährleistet ist. - Nach den europäischen gesetzlichen Vorschriften (ECE) reichen fünf Lichtmodule
2 zur Erzeugung der Tagfahrlichtfunktion aus. Zur Erfüllung der gesetzlichen. Anforderungen der Tagfahrlichtfunktion in den Vereinigten Staaten von Amerika (SAE) ist die Karosserieblende3 und die Öffnung7 des Karosseriebauteils8 länger ausgebildet, so dass acht Lichtmodule2 Platz finden. - Nach einer zweiten Ausführungsform einer Beleuchtungsvorrichtung
1' gemäß4 kann eine Karosserieblende3' auch kreisförmig angeordnet sein. Die Karosserieblende3' weist verteilt angeordnete Bohrungen4 auf, in denen die Lichtmodule2 eingesetzt und mit derselben befestigt sind. Das Karosseriebauteil8 weist eine kreisförmige Öffnung7' auf, deren Dimension mit einem umlaufenden Rand23' der Karosserieblende3' übereinstimmt. Der Öffnungsrand7' des Karosseriebauteils8 ist – wie nach der ersten Ausführungsform – gekröpft ausgebildet. - Gleiche Bauteile bzw. Bauteilfunktionen der Ausführungsbeispiele sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
- Nach einer nicht dargestellten weiteren Ausführungsform können die Karosserieblende
3 ,3' und die Öffnung7 ,7' des Karosseriebauteils8 auch ellipsoidförmig oder dreieckförmig oder trapezförmig oder eine andere rechteckförmige oder viereckförmige Kontur aufweisen.
Claims (14)
- Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Tagfahrleuchte, mit einer Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Lichtmodulen, die jeweils ein Gehäuse mit einer integrierten Lichtquelle und einem Optikelement aufweisen, wobei eine in Hauptabstrahlrichtung vordere Öffnung des Gehäuses von einer Lichtscheibe abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmodule (
2 ) mit ihrem Gehäuse (5 ) jeweils in Bohrungen (4 ) einer lichtundurchlässigen Karosserieblende (3 ,3' ) eingefasst sind und dass die lichtundurchlässige Karosserieblende (3 ,3' ) in einer Öffnung eines Karosseriebauteils (8 ) des Fahrzeugs befestigt ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dimension der lichtundurchlässigen Karosserieblende (
3 ,3' ) auf die Dimension der Öffnung (7 ,7' ) des Karosseriebauteils (8 ) angepasst ist und/oder vice versa. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
7 ,7' ) des Karosseriebauteils (8 ) mit einem gekröpften Rand (21 ) versehen ist und dass ein umlaufender Rand (23 ,23' ) der lichtundurchlässigen Karosserieblende (3 ,3' ) derart an dem gekröpften Rand (21 ) befestigt ist, dass die Lichtscheibe (16 ) der Lichtmodule (2 ) bündig zu einer Außenfläche (22 ) des angrenzenden Karosseriebauteils (8 ) verläuft. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dimension der lichtundurchlässigen Karosserieblende (
3 ,3' ) und der Öffnung (7 ,7' ) des Karosseriebauteils (8 ) kreisförmig oder ellipsoidförmig oder dreieckförmig oder viereckförmig oder rechteckförmig oder trapezförmig ausgebildet sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmodule (
2 ) fest mit der lichtundurchlässigen Karosserieblende (3 ,3' ) verbunden sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmodule (
2 ) jeweils über eine elektrische Zuführleitung (18 ) miteinander verkettbar sind und über ein elektrisches Steckelement (19 ) an einer gemeinsamen Steuereinheit (20 ) angeschlossen sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum einen die lichtundurchlässige Karosserieblende (
3 ,3' ) mit dem angrenzenden Karosseriebauteil (8 ) und zum anderen die Lichtmodule (2 ) jeweils mit der lichtundurchlässigen Karosserieblende (3 ,3' ) kraftschlüssig und/oder reibschlüssig oder stoffschlüssig verbunden sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die lichtundurchlässige Karosserieblende (
3 ,3' ) durch Verrastung oder Verschweißung oder durch Verklebung mit dem Rand der Öffnung (7 ,7' ) des angrenzenden Karosserieteils (8 ) verbunden ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmodule (
2 ) gleich ausgebildet sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
5 ) des Lichtmoduls (2 ) aus einem wärmeleitenden Material besteht und dass auf einer der Lichtscheibe (16 ) abgewandten Rückseite des Gehäuses (5 ) dasselbe mit einem Kühlkörper (17 ) verbunden ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle als eine Leuchtdiode (
11 ) und dass das Optikelement als eine in Hauptabstrahlrichtung (13 ) vor der Leuchtdiode (11 ) angeordnete Linse (14 ) ausgebildet ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (
11 ) und/oder das Optikelement (14 ) und/oder der Kühlkörper (17 ) und/oder die elektrische Zuführleitung (18 ) durch Vergießen mit dem Gehäuse (5 ) des Lichtmoduls (2 ) verbunden ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
5 ) der Lichtmodule (2 ) tubusförmig ausgebildet ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (
11 ) der Lichtmodule (2 ) mittels der Steuereinheit (20 ) dimmbar ansteuerbar sind zur Erzeugung einer Tagfahrlichtfunktion.
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| DE102009033728A1 (de) | 2011-01-20 |
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