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DE102019203572B4 - Fahrzeuganbauteil mit optionaler Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

Fahrzeuganbauteil mit optionaler Beleuchtungseinrichtung Download PDF

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DE102019203572B4
DE102019203572B4 DE102019203572.8A DE102019203572A DE102019203572B4 DE 102019203572 B4 DE102019203572 B4 DE 102019203572B4 DE 102019203572 A DE102019203572 A DE 102019203572A DE 102019203572 B4 DE102019203572 B4 DE 102019203572B4
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Abstract

Fahrzeuganbauteil (2) mit wenigstens einer Öffnung (3,4) zur Aufnahme einer Beleuchtungseinrichtung (6) und mit einer elektrischen Verkabelung (10,15), dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung (10,15) auf der von außen nicht sichtbaren Seite des Fahrzeuganbauteils (2) angeordnet ist und wahlweise mit der lösbar in der Öffnung (3,4) montierten Beleuchtungseinrichtung (6) oder einem anstelle der Beleuchtungseinrichtung (6) lösbar in der Öffnung (3,4) montierten Abdeckelement (14) zum Verschließen der Öffnung (3,4) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeuganbauteil mit wenigstens einer Öffnung zur Aufnahme einer Beleuchtungseinrichtung und einer Verkabelung.
  • Ein Fahrzeuganbauteil im Sinne der hier vorliegenden Erfindung kann ein Anbauteil für ein Fahrzeug, wie beispielsweise ein Stoßfänger, ein Kühlergrill, aerodynamische Verkleidungsteile und insbesondere Ramm- oder Frontschutzbügel, sogenannte Bullfänger, Scheinwerferbügel und dergleichen umfassen. Diese Fahrzeuganbauteile sind dabei vorzugsweise, nicht jedoch zwingend, zumindest teilweise im Frontbereich des Fahrzeugs, also in Fahrtrichtung vorne angeordnet. Sie können, und dies ist aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt, mit zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen versehen werden, welche insbesondere in dafür vorgesehenen Öffnungen aufgenommen sind.
  • Bei einem Fahrzeug in Fahrtrichtung nach vorne leuchtende Beleuchtungseinrichtungen müssen dabei weißes Licht abgeben, wenn sie bei einem Einsatz des Fahrzeugs im Straßenverkehr Verwendung finden. Dabei ist es so, dass je nach Land die Vorschriften unterschiedlich sind. Insbesondere ist es so, dass beispielsweise in Deutschland und in vielen angrenzenden europäischen Ländern nach vorn leuchtende weiße Zusatzleuchten nicht oder nur im sehr geringen Maße und an sehr genau definierten Stellen des Fahrzeugs zulässig sind. Gerade bei Nutzfahrzeugen ist es jedoch so, dass diese häufig Fahrzeuganbauteile, wie beispielsweise Frontschutz- oder Scheinwerferbügel aus Rohren aufweisen, welche Öffnungen aufweisen, die mit Beleuchtungseinrichtungen versehen sind oder versehen werden sollen. Gemäß den in Deutschland geltenden Vorschriften muss eine an einem Fahrzeug verbaute Beleuchtungseinrichtung immer auch funktionieren. Ferner ist es so, dass sie bei einem Einsatz in Deutschland und den angrenzenden europäischen Ländern immer auch leuchten muss, sie darf also nicht beispielsweise durch einen Überzug einen Deckel oder dergleichen abgedeckt sein, wenn sie an dem Fahrzeug vorhanden ist. Ein solcher Aufbau würde gegen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verstoßen, sodass schlimmstenfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt beziehungsweise dieses bei der turnusgemäßen Fahrzeuguntersuchung durch den technischen Überwachungsverein keine Freigabe zur Weiterfahrt erhält. Nun ist es aber so, dass in anderen Ländern, insbesondere außerhalb der EU, beispielsweise in Russland, im Nahen Osten oder auch in Afrika derartige Beleuchtungsvorrichtungen als Zusatzbeleuchtung in Ergänzung zu den eigentlichen Scheinwerfern des Fahrzeugs nach vorn in jedem Fall geduldet und teilweise sogar vorgeschrieben sind.
  • Damit entsteht nun für einen Hersteller von Fahrzeuganbauteilen, wie beispielsweise rohrförmigen Frontschutzbügeln für Fahrzeuge ein hoher Herstellungsaufwand und ein hoher logistischer Aufwand bezüglich der Einzelteile, weil er, beispielsweise als Zulieferer für einen Fahrzeughersteller, je nach Auslieferungsort des Fahrzeugs unterschiedliche Varianten seiner Fahrzeuganbauteile vorhalten muss. Wird das Fahrzeug in Deutschland betrieben und zugelassen darf er keine nach vorne leuchtenden Beleuchtungseinrichtungen in dem entsprechenden Fahrzeuganbauteil vorsehen. Wird es in anderen Ländern betrieben, dann darf er dies, in noch weiteren Ländern muss es diese Beleuchtungseinrichtungen sogar aufweisen. Dadurch entsteht ein hoher Aufwand in der Herstellung und in der Logistik. Insbesondere ist auch eine sehr enge und sehr komplexe Abstimmung mit dem Fahrzeugherstellern notwendig, um diesen für jedes aufgebaute Fahrzeug genau das Fahrzeuganbauteil terminlich und örtlich passgenau zu liefern, das im Bestimmungsland für das Fahrzeug zum Einsatz kommen kann.
  • Ferner ist es so, dass Fahrzeug häufig von Zwischenhändlern aufgekauft und weiter verkauft werden, sodass weder dem Zulieferer noch dem Fahrzeughersteller zum Zeitpunkt der Herstellung klar ist, in welches Land das Fahrzeug verkauft, und in welchem Land das Fahrzeug zugelassen wird. Dies erhöht den Aufwand nochmals und zwingt im Zweifel den Zwischenhändler zu aufwendigen Umbaumaßnahmen, welche mit einem erheblichen Kosten- und Montageaufwand einhergehen. Vergleichbares gilt für den Weiterverkauf von gebrauchten Fahrzeugen, insbesondere gebrauchten Nutzfahrzeugen, welche nach Russland, Asien, in den Nahen Osten oder nach Afrika verkauft werden und dort, je nach Einsatzland Beleuchtungseinrichtungen in den Fahrzeuganbauteilen aufweisen können oder sogar müssen.
  • Die DE 698 30 685 T2 beschreibt eine Außenrückspiegelkomponente und ein Verfahren zu ihrem Zusammenbau. Diese Komponente, welche als Fahrzeuganbauteil gesehen werden kann, bietet die Möglichkeit eine Öffnung über ein dekoratives Abdeckbauteil zu Verschließen oder alternativ hierzu ein Hilfswarnlicht einzubauen. Dies kann dabei während der Montage erfolgen, wobei die elektrischen Anschlüsse innerhalb des Anbauteils liegen und von dem Monteur aus dem inneren des Anbauteils bei der eventuellen Montage des Hilfswarnlichts herausgeführt und mit dem Hilfswarnlicht verbunden werden müssen. Der Aufbau bietet prinzipiell auch die Möglichkeit, entsprechend eines Kundenwunsches, den Umbau später noch durch qualifiziertes Fachpersonal vorzunehmen.
  • Zum weiteren Stand der Technik kann ferner auf die US 6 864 787 B1 , die US 6 419 289 B1 sowie die DE 10 2007 018 985 A1 hingewiesen werden.
  • Zum weiteren allgemeinen Stand der Technik wird ferner auf die DE 20 2009 014 012 U1 , die DE 299 17 502 U1 , die DE 20 2018 101 687 U1 sowie die WO 97/01 457 A1 hingewiesen.
  • Die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin ein verbessertes Fahrzeuganbauteil gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 anzugeben, welches den Aufwand bei der Produktion, in der Logistik und bei der Montage der Fahrzeuganbauteile deutlich reduziert.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Fahrzeuganbauteil mit den Merkmalen im Anspruch 1, und hier insbesondere im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der Erfinder hat erkannt, dass er die oben beschriebenen Probleme sehr einfach und effizient lösen kann, wenn er die Beleuchtungseinrichtungen in einer Öffnung zur Aufnahme derselben in dem Fahrzeuganbauteil lösbar in dieser montiert. Damit ist es wahlweise möglich entweder die Beleuchtungseinrichtung in der Öffnung zu montieren oder anstelle der Beleuchtungseinrichtung - ebenso wie die Beleuchtungseinrichtung lösbar, beispielsweise über Schrauben - ein Abdeckelement zum Verschließen der Öffnung zu montieren. Dabei ist eine Verkabelung für die Beleuchtungseinrichtung in jedem Fall integriert und ist entweder mit der Beleuchtungseinrichtung verbunden, um die Leuchtelemente derselben mit elektrischer Leistung zu versorgen oder die vorgefertigte Verkabelung ist mit dem Abdeckelement verbunden, um so bei einem späteren Austausch des Abdeckelements gegen die Beleuchtungseinrichtung die Verkabelung direkt verfügbar zu haben und dieses nicht erst kompliziert hinter dem oder im Inneren des Fahrzeuganbauteils, welches beispielsweise ein rohrförmiges Fahrzeuganbauteil sein kann, suchen zu müssen. Bei mehreren Öffnungen weist demnach vorzugsweise jede eine Verkabelung auf.
  • Die Erfindung lässt sich für alle Beleuchtungseinrichtungen, unabhängig von ihrer Farbe oder ihrer Ausrichtung bezogen auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs einsetzten. Besonders interessant und wichtig ist sie jedoch für Beleuchtungseinrichtungen, welche - insbesondere weißes - Licht in Fahrrichtung nach vorne abstrahlen und in Frontöffnungen in dem Fahrzeuganbauteil angeordnet sind. Genau für solche Beleuchtungseinrichtung gibt es nämlich die größten Unterschiede in den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Länder und Regionen.
  • Werden die Fahrzeuganbauteile nun mit den Abdeckelementen und den daran fixierter Verkabelung ausgeliefert, können diese unabhängig vom späteren Einsatzland des Fahrzeugs beispielsweise in der Montagelinie beim Fahrzeughersteller in die Fahrzeuge eingebaut werden. Sie genügen damit den Vorschriften, welche beispielsweise in Deutschland gelten, sodass die in Deutschland hergestellten Fahrzeuge in Deutschland ausgeliefert und ohne die Gefahr eines Konflikts mit der Straßenverkehrsordnung betrieben werden können. Gleichzeitig kann zusammen mit dem Fahrzeug der erforderliche Satz ein Beleuchtungseinrichtungen mit ausgeliefert werden. Wird das Fahrzeug nun beispielsweise in ein Land ausgeliefert, in dem die Beleuchtungseinrichtungen Vorschrift sind, können die entsprechenden Abdeckelemente einfach entfernt werden, beispielsweise durch das Lösen von Schrauben. Das Abdeckelement kann dann zusammen mit der mit ihm verbundenen Verkabelung von der Öffnung entfernt werden. Die Verkabelung wird dabei ein Stück weit aus der Öffnung herangezogen. Sie kann dann einfach und bequem mit der entsprechenden vorgefertigten Beleuchtungseinrichtung verbunden werden, insbesondere wenn sowohl die Beleuchtungseinrichtung beziehungsweise ein an ihr angebrachtes Kabelstück als auch die vormontierte Verkabelung einen Stecker und einen Gegenstecker aufweisen. Die Elemente können dann einfach ineinandergesteckt werden. Vorzugsweise wird davor ein Blindstopfen von dem Stecker der Verkabelung abgenommen, welcher diese für den Fall, dass keine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen ist, entsprechend abdeckt. Die Beleuchtungseinrichtungen können dann anstelle der Abdeckelemente angeschraubt werden, sodass das Fahrzeuganbauteil und das mit ihm versehene Fahrzeug in sehr kurzer Zeit umgerüstet werden kann, um je nach Vorschrift mit oder ohne die Beleuchtungseinrichtungen betrieben zu werden. Die Abdeckelemente können dann aufbewahrt werden, sodass das Fahrzeug beispielsweise bei einem späteren Verkauf in ein Land in dem die Beleuchtungseinrichtungen nicht zugelassen sind, wieder in den vorherigen Zustand zurückversetzt werden kann.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Fahrzeuganbauteils kann es dabei vorgesehen sein, dass das Abdeckelement einen Deckel und ein Zwischenelement zwischen dem Deckel und einem die Öffnung umgebenden Rand aufweist. Ein solches Zwischenelement kann insbesondere bei einem rohrförmigen Fahrzeuganbauteil die Krümmung ausgleichen und für eine dichte Anbringung des Abdeckelements auf dem Fahrzeuganbauteil sorgen. Das Zwischenelement kann beispielsweise aus Kunststoff bestehen und kann über eingelegte oder angespritzte Dichtelemente verfügen. Der Einsatz eines Zwischenelements beispielsweise aus einem Spritzgussmaterial, welches gegebenenfalls mit Verstärkungsfasern versehen sein kann, ist denkbar. Der Deckel selbst kann dann beispielsweise in demselben Material oder zumindest desselben Materialanmutung wie das Fahrzeuganbauteil selbst ausgeführt sein. Er kann beispielsweise in derselben Farbe lackiert sein, oder bei aus Edelstahl gefertigten Rohrelementen ebenfalls aus Edelstahl bestehen. Darüber hinaus ist es prinzipiell natürlich auch möglich den Deckel im Kontrast zum restlichen Aufbau zu gestalten, ihn mit einem Herstellerlogo zu versehen oder dergleichen.
  • Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung dieser Idee ist es ferner vorgesehen, dass die elektrische Verkabelung mit dem Zwischenelement verbindbar ist. Die elektrische Verkabelung kann also insbesondere mit dem Zwischenelement verbindbar sein. Der Deckel, welcher gleichzeitig das Zwischenelement halten kann, indem beispielsweise zwei Schrauben durch den Deckel und das Zwischenelement mit dem Fahrzeuganbauteil verschraubt werden können, kann dann in beliebiger Art und Weise ausgebildet sein, beispielsweise wie oben angesprochen als Deckel aus einem Blechmaterial. Das Zwischenelement, welches vorzugsweise aus Kunststoff gestaltet ist, kann dann sehr einfach und effizient mit einem Haken, einer Öse, einem Steg oder einer Lasche versehen werden, an welcher die Verkabelung beispielsweise mittels Kabelbinder, Draht, Klebeband oder dergleichen sehr einfach fixiert werden kann. Darüber hinaus ist es selbstverständlich auch denkbar, insbesondere bei der Ausgestaltung der Verkabelung mit einem Stecker ein Gegenelement beziehungsweise einen „blinden“ Gegenstecker mit dem Zwischenelement beziehungsweise dem Abdeckelement zu verbinden oder beispielsweise ein solches Gegenelement einteilig mit dem Zwischenelement auszubilden. Hier wäre es dann möglich die Funktionalität eines Blindstopfens zum Abdichten des Steckers und die Funktionalität der Fixierung an dem Abdeckelement beziehungsweise dem von ihm umfassten Zwischenelement einfach und effizient ohne zusätzliches Teil, welches bei einer Demontage und Aufbewahrung gegebenenfalls verloren werden kann, zu erreichen.
  • Die Beleuchtungseinrichtung kann dabei verschiedene Leuchtelemente einsetzen. Insbesondere soll sie mit Licht emittierenden Dioden beliebiger Bauart, also beispielsweise LEDs, QLEDs, OLEDs oder dergleichen als Leuchtmittel realisiert sein. Eine solche Beleuchtungseinrichtung ist einfach und energieeffizient. Sie kann mit vertretbaren Mehrkosten gegenüber einem Aufbau ohne die Beleuchtungseinrichtung hergestellt und zusammen mit dem Fahrzeuganbauteil verkauft werden, sodass der Käufer je nach Einsatzort des Fahrzeugs selbsttätig zwischen den Abdeckelement und der Beleuchtungseinrichtung in der wenigstens einen Öffnung des Fahrzeuganbauteils wählen kann.
  • Prinzipiell ist es auch denkbar das Fahrzeuganbauteil, welches in der Realität typischerweise eine größere Anzahl von Öffnungen zur wahlweisen Aufnahme von Abdeckelementen oder Beleuchtungseinrichtungen aufweist, so auszustatten, dass beispielsweise einige der Öffnungen mit Beleuchtungselementen und andere der Öffnung mit Abdeckelementen versehen werden, beispielsweise um örtlichen Vorschriften zu genügen oder um das Erscheinungsbild den individuellen Wünschen des Fahrzeugnutzers anzupassen.
  • Wie bereits erwähnt, hat die Erfindung ihren größten Vorteil bei - insbesondere weiß leuchtenden - Beleuchtungseinrichtungen in Frontöffnungen des Fahrzeuganbauteils. Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung ist es daher vorgesehen, dass die wenigstens eine Öffnung zur wahlweisen Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung oder des Abdeckelements als wenigstens eine Frontöffnung zur Aufnahme einer in Fahrtrichtung nach vorne leuchtenden Beleuchtungseinrichtung ausgebildet sind.
  • Gemäß einer weiteren sehr vorteilhaften Ausgestaltung dieser Idee kann es ferner vorgesehen sein, dass das erfindungsgemäße Fahrzeuganbauteil neben der wenigstens eine Frontöffnung wenigstens eine Seitenöffnung umfasst, welche eine quer zur Fahrtrichtung leuchtende Beleuchtungseinrichtung aufweist. Das Fahrzeuganbauteil kann also beispielsweise als Stoßfänger oder Rohrelement realisiert werden, welches sich sowohl in Fahrtrichtung als auch quer zur Fahrtrichtung erstreckt. Es kann dann Seitenöffnungen zur Aufnahme von seitlichen Beleuchtungseinrichtungen, welche quer zur Fahrtrichtung in gelb oder orange leuchten, aufweisen, da diese typischerweise überall zugelassen sind. Es kann dann in dem Abschnitt, in welchem die Öffnungen zur Aufnahme der Beleuchtungseinrichtungen als Frontöffnungen ausgebildet sind, Abdeckelemente und/oder weiße nach vorne gerichtete Beleuchtungseinrichtungen mit vormontierter Verkabelung im Sinne der Erfindung aufweisen.
  • Der Einsatz der erfindungsgemäßen Fahrzeuganbauteile in einer oder mehreren der oben beschriebenen Ausführungsvarianten ist dabei in Nutzfahrzeugen und hier insbesondere im Frontbereich von Nutzfahrzeugen vorgesehen. Darüber hinaus ist es selbstverständlich möglich, derartige Fahrzeuganbauteile auch in anderen Bereichen sowohl von Nutzfahrzeugen als auch im Frontbereich und anderen Bereichen von anderen Fahrzeugen wie beispielsweise leichten Transportfahrzeugen, sogenannten Lieferwägen, aber auch im Bereich von PKWs, Trikes, Quads oder Zweirädern entsprechend vorzusehen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Fahrzeuganbauteils gemäß der Erfindung ergeben sich auch aus den Ausführungsbeispielen, welche nahfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben sind.
  • In den Figuren zeigen:
    • 1 eine Ansicht eines Teils eines Fahrzeuganbauteils an einem Ausschnitt eines Fahrzeugs aus der Blickrichtung in Fahrtrichtung von vorne;
    • 2 Schnittdarstellung des Fahrzeuganbauteils gemäß 1;
    • 3 vergrößerter Ausschnitt eines Teils des Fahrzeuganbauteils mit montierter Beleuchtungseinrichtung;
    • 4 vergrößerte Ansicht eines Teils des Fahrzeuganbauteils mit einem möglichen Abdeckelement in einer ersten Ausführungsvariante gemäß der Erfindung;
    • 5 ein Abdeckelement in einer zweiten Ausführungsvariante gemäß der Erfindung;
    • 6 ein Anbauelement in einer dritten Ausführungsvariante gemäß der Erfindung; und
    • 7 ein Ausschnitt aus dem Zwischenelement der 6.
  • In der Darstellung der 1 ist schematisch angedeutet ein Teil eines Fahrzeugs 1 zu erkennen, beispielsweise ein Teil eines Kraftfahrzeugs, wie insbesondere eines Nutzfahrzeugs, in einer Ansicht in Fahrtrichtung F von vorn. An diesem Teil des Fahrzeugs 1 ist ein Fahrzeuganbauteil 2 montiert.
  • In diesem Ausführungsbeispiel soll dies ein rohrförmiges Fahrzeuganbauteil 2 beispielsweise aus einem gebogenen Edelstahlrohr, insbesondere ein Teil eines vorne und seitlich montierten Frontschutzbügels, sein. Alternative Fahrzeuganbauteile 2, wie sie oben schon erwähnt worden sind, sind ebenso denkbar, für all diese gilt das nachfolgend Ausgeführte analog.
  • In der 2 ist eine schematische Schnittdarstellung durch das Fahrzeuganbauteil 2 an dem Fahrzeug 1 angedeutet. Das Fahrzeuganbauteil 2 weist in dem hier dargestellten Abschnitt zwei Öffnungen 3, 4 auf, welche hier beispielhaft als Frontöffnungen 3, 4 realisiert sind, und eine Seitenöffnung 5. Dabei sind die Frontöffnungen 3 und 4 in dem quer zur Fahrtrichtung F verlaufenden Abschnitt des Fahrzeuganbauteils 2 und die Seitenöffnung 5 ist in dem in Fahrtrichtung F verlaufenden Abschnitt des Fahrzeuganbauteils 2 ausgebildet sind. Die Öffnungen 3, 4 im Sinne der Erfindung könnten jedoch ebenso nach hinten oder zur Seite ausgerichtet sein, auch wenn die Erfindung im Ausführungsbeispiel nachfolgend anhand von Frontöffnungen 3, 4 erläutert wird, ohne sie jedoch auf solche einzuschränken.
  • Die Frontöffnung 3 und die Seitenöffnung 5 sind dabei mit einer Beleuchtungseinrichtung 6 sowie einer seitlichen Beleuchtungseinrichtung 7 versehen. Die seitliche Beleuchtungseinrichtung 7 gibt ihr Licht quer zur Fahrtrichtung F des Fahrzeugs 1 ab. Sie strahlt dabei gelbes oder orangenes Licht ab und kann gemäß aller derzeit geltenden Vorschriften als fest eingebaute Beleuchtungseinrichtung 7 in dem Fahrzeuganbauteil 2 realisiert werden. Sie ist fix an einer elektrischen Verkabelung 8 angeschlossen, welche in hier nicht dargestellter Art und Weise in das Innere des Fahrzeugs 1, beispielsweise zu einem auf der Beifahrerseite eines Nutzfahrzeugs angeordneten Sicherungskasten verläuft. Ein Anschluss über einen Stecker wäre hier jedoch ebenso denkbar. Die Beleuchtungseinrichtung 6 gibt weißes Licht in Fahrtrichtung F ab. Sie weist dafür Leuchtelemente 9, welche in der Schnittdarstellung der vergrößerten 3 angedeutet und dort mit dem Bezugszeichen 9 versehen sind, auf. Die Beleuchtungseinrichtung 6 ist über eine Verkabelung 10 elektrisch angeschlossen, wozu die Verkabelung 10 an ihrem Ende einen optionalen Stecker 11 aufweist. Dieser Stecker 11 kann nun mit einem Gegenstecker 12 zusammengesteckt und damit zum Aufbau einer elektrischen Verbindung kontaktiert werden. Dieser Gegenstecker 12 kann dabei unmittelbar an der Beleuchtungseinrichtung 6 angeordnet sein, wie dies in der Darstellung der 3 angedeutet ist, oder er kann alternativ über ein Kabel 13 mit der Beleuchtungseinrichtung 6 verbunden sein.
  • Wie bereits eingangs ausführlich diskutiert und erwähnt ist das nun so, dass es in bestimmten Ländern unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich der Abstrahlung von Licht in Fahrtrichtung F nach vorne gibt. In einigen Ländern sind die Beleuchtungseinrichtungen 6 wie sie in der Frontöffnung 3 des Fahrzeuganbauteils 2 dargestellt sind, nicht zulässig, in anderen Ländern sind sie zulässig, es obliegt jedoch dem Nutzer des Fahrzeugs 1 ob er sie montieren will, und in wieder anderen Ländern sind sie Vorschrift. Aus diesem Grund ist beispielhaft in der Frontöffnung 4 des Fahrzeuganbauteils 2 ein Abdeckelement 14 anstelle der Beleuchtungseinrichtung 6 angeordnet. Das Abdeckelement 14 ist mit einer weiteren Verkabelung 15 verbunden, welche ebenfalls den Stecker 11 an ihrem Ende trägt und im Falle der 2 über einen angedeuteten Klipp 16, welcher mit dem Abdeckelement 14 einteilig ausgeführt ist, fixiert ist. Diese Vorbereitung mit der Verkabelung 15 auch im Falle der Verwendung des Abdeckelements 14, bei der Auslieferung des Fahrzeugs 1 in Ländern, in denen die Beleuchtungseinrichtung 6 nicht gestattet ist, erlaubt eine einfache Umrüstung sofern das Fahrzeug 1, trotz der Herstellung und Auslieferung in einem Land mit einem Verbot der Beleuchtungseinrichtung 6, in ein Land mit erlaubter oder geforderter Beleuchtungseinrichtung 6 ausgeliefert wird. Das Abdeckelement 14 kann dann einfach gegen die Beleuchtungseinrichtung 6 ausgetauscht werden. Die entsprechende Verkabelung 15 ist vorhanden und mit dem Abdeckelement 14 so verbunden, dass das Kabel der Verkabelung 15 bei der Demontage des Abdeckelements 14 zusammen mit dieser durch die Frontöffnung 4 herausragt und einfach und effizient mit der Beleuchtungseinrichtung 6 verbunden werden kann.
  • Der in 2 dargestellte Fall wird in der Praxis kaum auftreten, da typischerweise je nach Auslieferungsland das Fahrzeug 1 entweder mit den Beleuchtungseinrichtungen 6 oder den Abdeckelementen 14 in den Frontöffnungen 3 und 4 sowie weiteren in Fahrtrichtung F nach vorn gestalteten - nicht dargestellten - Frontöffnungen ausgeliefert werden wird. Sollte das Fahrzeug 1 in ein Land mit anderer Vorschrift überführt werden, so kann einfach und effizient wahlweise die Beleuchtungseinrichtung 6 gegen das Abdeckelement 14 oder anders herum ausgetauscht werden. Dafür sind sowohl das Abdeckelement 14 als auch die Beleuchtungseinrichtung 6, wie es in der Darstellung der 1 und 3 angedeutet ist über Schrauben 17 lösbar montiert, um so einfach und außerordentlich schnell das Abdeckelement 14 und die Beleuchtungseinrichtung 6 gegeneinander austauschen zu können. Idealerweise wird der jeweils nicht ab Werk montierte Teil als Zubehörteil mitgeliefert, um so mit einem einzigen Fahrzeuganbauteil alle denkbaren Länderausführungen und Varianten bedienen zu können. Das reduziert den Aufwand hinsichtlich der Lager- und Fertigungslogistik und lediglich eine Variante des Fahrzeuganbauteils 2 muss produziert werden.
  • In den 4 ff. sind analog zur Darstellung der Beleuchtungseinrichtung 6 in 3 verschiedene Ausführungsformen des Abdeckelements 14 dargestellt. Alle bisher und nachfolgend beschriebenen Varianten lassen sich dabei hinsichtlich ihrer Einzelheiten, wie der Verbindung der Verkabelung, der Montage, etc., beliebig untereinander kombinieren, sodass auch bei den 4 ff. der Klipp 16 zum Einsatz kommen könnte oder entsprechend in 2 die Befestigungsmöglichkeit für die Verkabelung 15 analog den 4 ff..
  • In der Darstellung der 4 ist ein einfacher Deckel 18 als Abdeckelement 14 zu erkennen. Er kann beispielsweise aus dem selben Material wie das Fahrzeuganbauteil 2 ausgeführt und über die Schrauben 17 mit diesem verschraubt sein. Dabei kann beispielsweise eine - hier nicht dargestellte - um die Frontöffnung 4 umlaufende Dichtung vorgesehen sein, um so das Innere des Fahrzeuganbauteils 2 abzudichten. Der Deckel 18, welcher in der Darstellung der 4 das gesamte Abdeckelement 14 ausbildet, weist eine Öse 19 auf, an welcher die Verkabelung 15 mit einem Kabelbinder 20 oder dergleichen befestigt ist. Der Stecker 11 ist außerdem mit einem Blindstopfen 21 versehen, welcher den Stecker 11 als Solches abdichtet, um das Eindringen von Feuchtigkeit in den Bereich der Verkabelung 15 zuverlässig zu verhindern.
  • In der Darstellung der 5 ist wieder am Beispiel der Frontöffnung 4 ein Abdeckelement 14 in einer alternativen Ausführungsvariante gezeigt. Das Abdeckelement 14 besteht in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Deckel 18, welcher wiederrum aus demselben Material wie das Fahrzeuganbauteil 2 ausgebildet sein kann. Dieser ist nun über ein Zwischenelement 22 als weiteres Teil des Abdeckelements 14 mit dem die Frontöffnung 4 umgebenden Rand verbunden. Das Zwischenelement 22 kann beispielsweise als Kunststoffelement ausgebildet sein. Es kann bei einem rohrförmigen Fahrzeuganbauteil 2 die Krümmung ausgleichen, um so mit einem ebenen Deckel 18 die Frontöffnung 4 verschließen zu können. Das Zwischenelement 22 kann außerdem, und so ist es in der Ausführungsvariante der 5 entsprechend dargestellt, den Blindstopfen 21 umfassen. Dieser kann einteilig mit dem Zwischenelement 22 ausgebildet sein, beispielsweise an diesem angespritzt sein. Durch das Einstecken des Steckers 11 der Verkabelung 15 in diesen Blindstopfen 21 wird somit einerseits die Abdichtung und andererseits die Verbindung mit dem Zwischenelement 22 als Teil des Abdeckelements 14 realisiert. Der Blindstopfen 21 kann dabei wie bereits ausgeführt einstückig mit den Zwischenelement 22 ausgeführt sein. Er kann auch mit diesem verbunden sein, beispielsweise verschraubt, verklebt oder dergleichen.
  • In der Ausführungsvariante der 6 ist wiederrum das Abdeckelement 14 aus dem Deckel 18 und dem Zwischenelement 22 ausgebildet. Das Zwischenelement 22 weist, wie es auch in der Darstellung der 7, einer Draufsicht auf einen Ausschnitt des Zwischenelements 22 zu erkennen ist, eine Aussparung 23 auf, welche nach der Montage des Abdeckelements 14 durch den Deckel 18 abgedeckt wird. In der Aussparung 23 befindet sich ein Steg 24 welcher zumindest in Richtung des Deckels 18 eine kleinere Dicke als das Zwischenelement 22 selbst aufweist. Durch die Aussparung 23 kann so unter dem Steg 24 hindurch beispielsweise der Kabelbinder 20 geführt werden, über welchen dann die Verkabelung 15 mit dem Abdeckelement 14 verbunden werden kann. Auch hier ist prinzipiell ein Blindstopfen 21, welcher hier optional angedeutet ist, denkbar. Bei ausreichender Abdichtung des Fahrzeuganbauteils 2 an sich kann auf einen Solchen jedoch auch grundlegen verzichtet werden.
  • Neben den beschriebenen Ausführungsvarianten zur Verbindung der Verkabelung 15 beziehungsweise ihres Steckers 11 mit dem Abdeckelement 14 ist es außerdem möglich entweder die Verkabelung 15 oder den Stecker 11 über einen Klipp 16, wie in der Darstellung der 2 angedeutet, oder über andere Befestigungsmöglichkeiten wie beispielsweise eine Verschraubung, ein Verklemmen oder dergleichen zu fixieren. All dies fällt unter den Umfang der hier dargestellten Erfindung. Verschiedene Befestigungsarten können dabei auch kombiniert und gleichzeitig genutzt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeug
    2
    Fahrzeuganbauteil
    3, 4
    Öffnungen, Frontöffnung
    5
    Seitenöffnung
    6
    Beleuchtungseinrichtung
    7
    seitliche Beleuchtungseinrichtung
    8
    elektrische Verkabelung
    9
    Leuchtelement
    10
    Verkabelung
    11
    Stecker
    12
    Gegenstecker
    13
    Kabel
    14
    Abdeckelement
    15
    Verkabelung
    16
    Klipp
    17
    Schrauben
    18
    Deckel
    19
    Öse
    20
    Kabelbinder
    21
    Blindstopfen
    22
    Zwischenelement
    23
    Aussparung
    24
    Steg
    F
    Fahrtrichtung

Claims (12)

  1. Fahrzeuganbauteil (2) mit wenigstens einer Öffnung (3,4) zur Aufnahme einer Beleuchtungseinrichtung (6) und mit einer elektrischen Verkabelung (10,15), dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung (10,15) auf der von außen nicht sichtbaren Seite des Fahrzeuganbauteils (2) angeordnet ist und wahlweise mit der lösbar in der Öffnung (3,4) montierten Beleuchtungseinrichtung (6) oder einem anstelle der Beleuchtungseinrichtung (6) lösbar in der Öffnung (3,4) montierten Abdeckelement (14) zum Verschließen der Öffnung (3,4) verbunden ist.
  2. Fahrzeuganbauteil (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren Öffnungen (3, 4) für jede der Öffnungen (3, 4) eine Verkabelung (10, 15) vorgesehen ist.
  3. Fahrzeuganbauteil (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (14) einen Deckel (18) und ein Zwischenelement (22) zwischen dem Deckel (18) und einem die Öffnung (3,4) umgebenden Rand aufweist.
  4. Fahrzeuganbauteil (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung (10,15) mit dem Zwischenelement (22) verbindbar ist.
  5. Fahrzeuganbauteil (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (14) einen Haken, eine Öse (19), einen Steg (24), eine Lasche oder einen Klipp (16) aufweist, an welcher die Verkabelung (10,15) direkt oder mittelbar mittels eines Kabelbinders, eines Drahts, eines Klebebands, einer Klammer oder dergleichen fixierbar ist.
  6. Fahrzeuganbauteil (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung (10,15) einen Stecker (11) aufweist, welcher wahlweise mit einem Gegenstecker (12) der Beleuchtungseinrichtung (6) oder einem Blindstopfen (21) verbindbar ist.
  7. Fahrzeuganbauteil (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstecker (12) an einem Kabel (13) der Beleuchtungseinrichtung (6) angeordnet ist.
  8. Fahrzeuganbauteil (2) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Blindstopfen (21) mit dem Abdeckelement (14) verbunden oder Teil desselben ist.
  9. Fahrzeuganbauteil (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (6) Licht emittierende Dioden als Leuchtelemente (9) umfasst.
  10. Fahrzeuganbauteil (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gekennzeichnet durch seine Ausbildung als Hohlkörper, insbesondere als Rohr.
  11. Fahrzeuganbauteil (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Öffnung (3,4) als wenigstens eine Frontöffnung (3,4) zur Aufnahme einer in Fahrtrichtung (F) nach vorne leuchtenden Beleuchtungseinrichtung (6) ausgebildet ist.
  12. Fahrzeuganbauteil (2) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu der wenigstens einen Frontöffnung (3,4) wenigstens eine Seitenöffnung (5) vorgesehen ist, welche eine weitere quer zur Fahrtrichtung (F) leuchtende seitliche Beleuchtungseinrichtung (7) aufweist.
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