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DE102009033195B4 - Zahnleiste - Google Patents

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DE102009033195B4 DE200910033195 DE102009033195A DE102009033195B4 DE 102009033195 B4 DE102009033195 B4 DE 102009033195B4 DE 200910033195 DE200910033195 DE 200910033195 DE 102009033195 A DE102009033195 A DE 102009033195A DE 102009033195 B4 DE102009033195 B4 DE 102009033195B4
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz 10 und eine beim Herstellungsverfahren verwendbare Zahnleiste 15. Um das Herstellen von Zahnersatz 10 zu optimieren, wird auf einem Grundkörper 11 im Bereich der angeordneten Prothesenzähne eine Zahnleiste 15 angeordnet, wobei die Zahnleiste 15 in Abhängigkeit der Gesichtsgeometrie des Trägers des Zahnersatzes 10 ausgerichtet wird, während sich der Grundkörper 11 im Mund des Trägers des Zahnersatzes 10 befindet, und dass basierend auf der Anordnung der Zahnleiste 15 die Prothesenzähne auf dem Grundkörper 11 angeordnet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz und eine Zahnleiste.
  • Die Herstellung von Zahnersatz ist bisher ein zeitaufwändiges und kostenintensives Verfahren. Hierbei wird gemäß dem Stand der Technik zuerst ein Kieferabdruck erstellt. Anschließend wird, basierend auf diesem Kiefermodell, ein Grundkörper hergestellt, der im Mund des späteren Trägers des Zahnersatzes angepasst wird. Anschließend wird auf diesen Grundkörper ein Wachswall, der hufeisenförmig ausgeführt ist, angeordnet. Anschließend wird der Grundkörper mit dem Wachswall im Mund des Trägers angeordnet. Der spätere Träger des Zahnersatzes beißt beispielsweise bei der Herstellung eines Zahnersatzes für den Oberkiefer mit seinen im Unterkiefer befindlichen Zähnen in den Wachswall ein. Anschließend wird aus dem Wachswall die spätere Zahnstellung eingeritzt. Es werden im Wachswall Markierungen, beispielsweise für die Mittellinie und für die verschiedenen Lippenpositionen (Lächeln bzw. Lachen) angebracht. Dieses Anbringen erfolgt mit einem spitzen Gegenstand. Der Wachswall kann auch in seiner Form und Größe angepasst werden, bspw. in der Höhe reduziert werden, nach vorne oder hinten verschoben werden. Die Grundplatte mit dem entsprechend präparierten Wachswall wird dann dem Zahntechniker zugestellt, der diese dann verwendet, um ein erstes Aufstellen der späteren Prothesezähne in der Grundplatte vorzunehmen. Dabei werden beispielsweise bei einem totalen Zahnersatz zuerst die Frontzähne aufgestellt und nachdem diese für zutreffend befunden wurden, werden die restlichen Zähne aufgestellt. Dieses Anpas sen erfolgt durch mehrere Anproben mit dem späteren Träger und anschließenden Anpassungen seitens des Zahntechnikers.
  • Nachteilig an diesem bisherigen Verfahren ist, dass aufgrund von fehldeutbaren Informationen, die sich im Wachswall befinden, das Verfahren fehlerhaft und mit verschiedenen Anpassungsschritten beladen ist. Weiterhin stellt der Wachswall eine schlechte Darstellung der späteren Zähne sowohl für den späteren Prothesenträger als auch für den Zahntechniker und den ausführenden Zahnarzt dar. Darüber hinaus sieht der Wachswall anders als tatsächliche Zähne aus, so dass es häufig zu Fehleinschätzungen, insbesondere auf Seiten des späteren Prothesenträgers erfolgt, da dieser mit der Wachsleiste optisch die spätere Stellung der Zähne nicht in Einklang bringen kann.
  • DE 195 230 171 C2 offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen unter den anatomischen Gegebenheiten des Patienten, bei dem die Daten der Neigung der Kiefergelenkbahn und der Bewegung des Unterkiefers des Patienten abgetastet oder ausgemessen und erfasst sowie in elektrische Impulse umgesetzt werden. Dabei wird ein Unter- und ein Oberkiefermodell abgetastet oder ausgemessen und mittels einer zugehörigen Software werden die ermittelten Daten für die weitere Verarbeitung aufbereitet. Dabei werden Gebisshälften erstellt, auf denen der Zahnersatz befestigt werden soll. Der Zahnersatz wird über einen Gelenkhalter so befestigt, dass sich der Zahnersatz in normalem Gebrauchszustand befindet. Anschließend wird ein Tragelement aus Wachs oder Harz auf der Gebisshälfte aufgebracht, auf dem die Zähne befestigt werden. Nachteilig in diesem Verfahren ist, dass aufwendige Messungen und Berechnungen durchgeführt werden müssen, um eine exakte Positionierung des Zahnersatzes bereit zu stellen. Gleichzeitig ist es für den Patienten nicht ohne weiteres möglich, das Ergebnis direkt visualisiert zu bekommen.
  • Bei der Erstellung von Zahnersatz ist aus DE 12 71 892 A bekannt bei der Fertigung von Zahnersatz zum Nachformen und Festhalten der Lippenstellung in einem der unteren Gesichtshälfte nachgebildeten Metallrahmen eine lippentragende Mundpartie aus elastischem Material zu spannen, den Rahmen am Kiefermodell abnehmbar zu befestigen und die verformbaren Maskenlippen nach dem Ausrichten des Rahmens entsprechend der Lachlinie auf einem Wachswall einzustellen und zu fixieren. DE 80 05 772 U1 offenbart ein Hilfsgerät zum Lagegerechten Ausrichten und Befestigen von hinteren Zähnen auf dem Gebiss bzw. Zahnersatz. US 30 25 894 A offenbart ein Werkzeug zum Anordnen von Zähnen in einer ersten und zweiten Reihe von Zähnen. Diese Elemente bestehen dabei bevorzugt aus Plastik.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz zu schaffen, mit dem sich die zuvor genannten Nachteile überwinden lassen, indem es möglich wird, schneller und besser verständlich die Stellung der späteren Prothesenzähne darzustellen, insbesondere hinsichtlich Form und Farbe der Prothesenzähne. Des Weiteren ist es Aufgabe der Erfindung, ein Hilfsmittel zu schaffen, mit dem das Verfahren einfach, sicher und gut verständlich angewendet werden kann.
  • Die Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 9. Vorteilhafte Ausgestaltungen dazu sind im den weiteren Patentansprüchen genannt.
  • Hinsichtlich des Verfahrens sieht die Erfindung vor, dass ein Grundkörper des Zahnersatzes hergestellt wird, der an den Träger des Zahnersatzes angepasst ist, dass auf dem Grundkörper ein Wachswall im Bereich später auf den Grundkörper anzuordnender Prothesenzähne des Zahnersatzes angeordnet wird, dass im Bereich der anzuordnenden Prothesenzähne eine Zahnleiste angeordnet wird, die Zahnleiste im Bereich der anzuordnenden Prothesenzähne gegenüber dem Grundkörper in Abhängigkeit der Gesichtsgeometrie des Trägers im Mund des Trägers auf den Grundkörper ausgerichtet wird, während sich der Grundkörper im Mund des Trägers des Zahnersatzes befindet, und dass, basierend auf der Anordnung der Zahnleiste, die Prothesenzähne auf dem Grundkörper angeordnet werden.
  • Das Vorsehen einer Zahnleiste, die als Provisorium die Stellung der späteren Prothesenzähne optisch darstellt, erleichtert das optimale Ausrichten der Zahnleiste als Vorlage, da diese, bevorzugt in Form von Farbe, den tatsächlichen Zähnen nachempfunden ist, so dass es für alle Beteiligten am Herstellungsverfahren und dabei insbesondere dem späteren Träger des Zahnersatzes leichter wird, die tatsächliche Anordnung darzustellen. Gleichzeitig stellt das tatsächliche Anordnen der Zahnleiste gegenüber dem bisherigen Einritzen der Informationen in den Wachswall eine bleibendere Informationsquelle für den Zahntechniker für die spätere Herstellung und Anordnung der Prothesenzähne dar. Auf diese Weise kann die Anzahl der Anpassungsschritte reduziert werden und damit gleichzeitig die Kosten der Herstellung verringert werden.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Zahnleiste direkt auf dem Wachswall angeordnet wird. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine haftende Verbindung zwischen Zahnleiste und Wachswall erzeugen, die unter Umständen mit weiteren Haftmaterialien unterstützt werden kann. Gleichzeitig lässt sich die Zahnleiste während des Ausrichtens der Zahnleiste im Mund des späteren Trägers einfach verschieben.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Zahnleiste ein Zahnrelief aufweist. Dieses unterstützt den optischen Eindruck für den späteren Träger des Zahnersatzes. Gleichzeitig ist es vorteilhaft, wenn die Zahnleiste flexibel ausgeführt ist, da sich die Zahnleiste dann auf unterschiedliche Grundkörper, bedingt durch unterschiedliche Mundformen der einzelnen späteren Träger, anpassen lässt. Vorteilhaft ist weiterhin, dass die Zahnleiste eine Glasfaserverstärkung aufweist, da hierdurch eine höhere Belastbarkeit erzielbar ist. Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Zahnleiste aus einem beweglichen Kunststoff hergestellt ist. Weiterhin ist vorteilhaft, dass die Zahngröße, die Zahnbogenform und/oder die Zahnfarbe der Zahnleiste auswählbar ist. Dabei kann die Zahnleiste so ausgeführt sein, dass entweder eine Einmalverwendung der Zahnleiste oder eine Mehrfachverwendung möglich ist. Weiterhin ist vorteilhaft, dass zur Erleichterung des Auswahl- und Anpassungsprozesses verschiedene Zahnleisten mit unterschiedlichen Zahnfarben, Zahnbogenformen und Zahngrößen während des Anpassungsprozesses auswählbar sind. Vorteilhafterweise ist die Zahnleiste aus einzelnen miteinander beweglich verbundenen (bspw. als Kette) Elementen, bevorzugt Zahnkörpern ausgeführt. Dabei werden einzelne stabile Zähne bspw. auf einem Band angeordnet und sind somit in begrenztem Umfang gegeneinander verschiebbar.
  • Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass das Ausrichten der Zahnleiste auf dem Grundkörper und/oder Wachswall hinsichtlich Mittelposition eingestellt, Stellung der einzelnen Elemente der Zahnleiste zueinander und Zahnhöhe erfolgt. Diese werden in Relation zur Mund- bzw. Lippenform gesetzt bzw. eingestellt. Hierdurch lässt sich auch die Stellung der Zähne zueinander simulieren und einstellen.
  • Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass nach dem Ausrichten der Zahnleiste fotografisch die Stellung der Zahnleiste im Mund des Trägers festgehalten wird und die Fotografie bei der Anordnung der Prothesenzähne berücksichtigt wird. Hierbei ist besonders bevorzugt, wenn verschiedene Lippenstellungen, bedingt durch Lächeln oder Lachen, während des Fotografierens festgehalten werden.
  • Weiterhin wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch eine Zahnleiste zum Anordnen auf einem Grundkörper eines Zahnersatzes gelöst. Die Lösung sieht dabei vor, dass die Zahnleiste eine nebeneinander angeordnete Zahnreihe aufweist, die einstückig miteinander verbunden sind. Alternativ kann eine Unterbrechung einzelner Zahnabschnitte in Abhängigkeit der Form des Zahnersatzes vorgesehen sein. Diese Abschnitte können gegeneinander beweglich sein. Die Zahnleiste weist bei der erfindungsgemäßen Lösung eine Sichtseite und eine Rückseite auf, wobei auf dem Grundkörper ein Trägerelement so angeordnet ist, dass die Zahnleiste im Bereich anzuordnender Prothesenzähne gegenüber dem Grundkörper in Abhängigkeit der Gesichtsgeometrie des Trägers im Mund des Trägers ausrichtbar ist, wobei die Rückseite so ausgeführt ist, dass durch Anordnen auf dem Trägerelement eine haftende Wirkverbindung mit einem Trägerelement des Grundkörpers herstellbar ist. Durch eine solche Zahnleiste lässt sich auf einfache Weise die tatsächliche Zahnstellung der späteren Prothesenzähne einfach für den späteren Träger darstellen. Gleichzeitig können auf diese Weise für einen Zahntechniker, der die Prothesenzähne in einem zweiten Herstellungsschritt eines Zahnersatzes auf den Grundkörper anordnet, die entsprechenden Informationen hinsichtlich der gewünschten Stellung, Größe und Farbe übermittelt werden.
  • Eine bevorzugte Lehre der Erfindung sieht vor, dass das Trägerelement ein Wachswall ist. Gleichzeitig ist vorteilhaft, dass die Zahnleiste schienenförmig ausgeführt ist. Für eine verbesserte Darstellung der Informationen der Zahnreihe ist vorteilhaft, wenn diese reliefartig ausgeführt ist. Um eine bessere Verarbeitbarkeit zu erzielen, ist es vorteilhaft, dass die Zahnreihe glasfaserverstärkt und/oder flexibel und, besonders bevorzugt, aus Kunststoff ausgeführt ist.
  • Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass die Zahnreihe als eine Folie ausgeführt ist. Durch die Flexibilität kann eine Anordnung der Zahnreihe auf unterschiedlichen Grundkörpern gewährleistet werden. Dieses ermöglicht das Bereitstellen einer Anzahl von vorkonfektionierten Zahnreihen, die dann auf den Grundkörper vor Ort anpassbar ist.
  • Gleichzeitig sieht eine weitere Lehre der Erfindung vor, dass in Abhängigkeit bei teilweisem Zahnersatz die Einstückigkeit unterbrochen werden kann bzw. die Zahnleiste hinsichtlich der Anzahl zu ersetzender Zähne anpassbar ist. Einzelne Elemente der Zahnleiste können gegeneinander beweglich ausgeführt sein, so dass auch der Winkelversatz der Zähne zueinander darstellbar ist.
  • Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass die Sichtseite der Zahnleiste zahnfarbig ausgeführt ist.
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform an Hand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1: eine räumliche Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Zahnersatz,
  • 2: eine räumliche Darstellung der Sichtseite einer erfindungsgemäßen Zahnleiste,
  • 3: eine räumliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Zahnersatzes in einem Mund eines Trägers, und
  • 4: eine räumliche Darstellung einer Rückseite einer erfindungsgemäßen Zahnleiste.
  • Zur Herstellung eines Zahnersatzes 10 wurde mittels eines Kieferabdrucks ein Modell erstellt, basierend auf dem ein Grundkörper 11 des Zahnersatzes 10 hergestellt wurde. Nachfolgend wird eine Oberkieferprothese und deren Herstellung und Anpassung erläutert. Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Zahnleiste sind dabei nicht auf die Herstellung von Oberkieferprothesen beschränkt, sondern es ist sowohl für Ober- als auch Unterkiefer Zahnersatz in Voll- oder partiellen Ausführung geeignet.
  • Der Grundkörper 11 weist auf seiner dem Gaumen zugewandten Seite ein Gaumenrelief 13 und ein Kieferrelief 14 auf. Auf der Unterseite des Kieferreliefs 14 ist ein Wachswall 12 angeordnet, der für eine Bissnahme in Bezug auf die im Unterkiefer befindlichen Zähne verwendet wird. (Siehe 1). Auf der Vorderseite des Grundkörpers 11 wird auf dem Wachswall 12 eine Zahnleiste 15 angeordnet. Die Zahnleiste 15 wird mit ihrer Rückseite 26 (siehe 4) auf den Wachswall 12 aufgebracht. Zur Haftungsunterstützung kann eine Haftmasse 28 zwischen dem Wachswall 12 und der Rückseite 26 der Zahnleiste 15 aufgebracht werden. Die Rückseite 26 weist dafür einen Haftbereich 27 auf. Unterhalb des Haftbereichs 27 ist ein Zahnrelief 17 angedeutet. Dieses dient dazu, dem späteren Träger des Zahnersatzes 10 das Gefühl der Zähne, beispielsweise gegenüber der Zunge, zu vermitteln.
  • Die Zahnleiste 15 weist auf ihrer Sichtseite 16 jedenfalls ein Zahnrelief 17 auf. In 2 ist eine Zahnleiste 15 dargestellt, die den Schneidezahnbereich von Eckzahn 19 zu Eckzahn 19 mit den dazwischen angeordneten Schneidezähnen 18 widerspiegelt.
  • Zur Ausrichtung der Zahnleiste 15 und damit zur Simulation der Stellung der späteren Prothesenzähne wird der Grundkörper 11 mit dem in erster Anordnung auf dem Wachswall 12 angeordneten Zahnleiste 15 im Mund 20 des späteren Trägers des Zahnersatzes 10 angeordnet. Die Zahnleiste 15 wird dabei in Bezug auf die Stellung der Oberlippe 21, der Unterlippe 22 und der Mittellinie 23 horizontal und vertikal ausgerichtet. Dieses ist in 3 durch die Bezugszeichen 24 und 25 dargestellt, wobei 24 die horizontale Verschieberichtung und 25 die vertikale Verschieberichtung der Zahnleiste 15 darstellt. Nach durch den späteren Träger des Zahnersatzes 10 für gut befundene Anordnung der Zahnleiste 15 auf dem Grundkörper 11 wird die Stellung der Zahnleiste 15 in Bezug auf Oberlippe 21, Unterlippe 22 und Mittellinie 23 fotografisch festgehalten, wodurch dem Zahntechniker weitere Informationen für die Anordnung der Prothesenzähne gegeben werden. Der Zahntechniker stellt dann die Prothesenzähne auf dem Grundkörper, basierend auf den Informationen gemäß Wachswall, Zahnleistenstellung auf dem Wachswall und den Fotos auf, wodurch ein optimaler Informationstransfer an den Zahntechniker erfolgt, so dass die Anzahl der Anpassungsschritte und damit der zeitliche Ablauf und die damit verbundenen Kosten optimiert werden können.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Zahnersatz
    11
    Grundkörper
    12
    Wachswall/Trägerelement
    13
    Gaumenrelief
    14
    Kieferrelief
    15
    Zahnleiste
    16
    Sichtseite
    17
    Zahnrelief
    18
    Schneidezahn
    19
    Eckzahn
    20
    Mund
    21
    Oberlippe
    22
    Unterlippe
    23
    Mittellinie
    24
    horizontale Verschieberichtung
    25
    vertikale Verschieberichtung
    26
    Rückseite
    27
    Haftbereich
    28
    Haftmasse

Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz (10), bei dem ein Grundkörper (11) des Zahnersatzes (10) hergestellt wird, der an einen Träger des Zahnersatzes (10) angepasst ist, wobei auf dem Grundkörper (11) ein Wachswall (12) im Bereich später auf dem Grundkörper (11) anzuordnender Prothesenzähne des Zahnersatzes (10) angeordnet wird, wobei im Bereich der anzuordnenden Prothesenzähne eine Zahnleiste (15), die als Provisorium die Stellung der späteren Prothesenzähne optisch darstellt angeordnet wird, die Zahnleiste (15) im Bereich der Später anzuordnenden Prothesenzähne gegenüber dem Grundkörper (11) in Abhängigkeit der Gesichtsgeometrie des Trägers im Mund des Trägers ausgerichtet wird, während sich der Grundkörper (11) im Mund des Trägers des Zahnersatzes (10) befindet, und wobei basierend auf der Anordnung der Zahnleiste (15) die Prothesenzähne auf den Grundkörper (11) angeordnet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) auf dem Wachswall (12) angeordnet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) ein Zahnrelief (17) aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) eine Glasfaserverstärkung aufweist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) eine Folie ist, oder aus einzelnen miteinander beweglich verbundenen Elementen (18, 19), bevorzugt Zahnkörpern, besteht.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausrichten der Zahnleiste (15) auf dem Grundkörper (11) und/oder auf den Wachswall (12) hinsichtlich Mittelposition (23), Stellung der einzelnen Elemente (18, 19) der Zahnleiste zueinander. und Zahnhöhe erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Ausrichten der Zahnleiste (15) fotografisch die Stellung der Zahnleiste (15) im Mund (20) des Trägers festgehalten wird, und die Fotografie bei der Anordnung der Prothesenzähne berücksichtigt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zahngröße, eine Zahnbogenform und/oder eine Zahnfarbe der Zahnleiste (15) auswählbar ist.
  9. Zahnleiste die als Provisorium die Stellung späterer Prothesenzähne optisch darstellt zum Anordnen auf einen Grundkörper (11) eines Zahnersatzes (10) für einen träger wobei die Zahnleiste (15) eine Zahnreihe ist, die eine Reihe nebeneinander angeordneter Zähne ist, die einstückig miteinander verbunden sind, sowie eine Sichtseite (16) und eine Rückseite (26) aufweist, wobei auf dem Grundkörper (11) ein Trägerelement so anzuordnen ist, dass die Zahnleiste (15) im Bereich der Später anzuordnenden Prothesenzähne gegenüber dem Grundkörper (11) in Abhängigkeit der Gesichtsgeometrie des Trägers im Mund des Trägers ausrichtbar ist, wobei bei die Rückseite (26) der Zahnleiste (15) so ausgeführt ist, dass eine haftende Wirkverbindung mit dem auf dem Grundkörper (11) angeordneten Trägerelement herstellbar ist.
  10. Zahnleiste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement des Grundkörpers (11) ein Wachswall (12) ist.
  11. Zahnleiste nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste schienenförmig ist.
  12. Zahnleiste nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) reliefartig ausgeführt ist.
  13. Zahnleiste nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) glasfaserverstärkt ist.
  14. Zahnleiste nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) flexibel ausgeführt ist.
  15. Zahnleiste nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste (15) aus Folie ausgeführt ist.
  16. Zahnleiste nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtseite zahnfarbig ausgeführt ist.
  17. Zahnleiste nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnleiste aus einzelnen miteinander beweglich verbundenen Elementen (18, 19), bevorzugt Zahnkörpern, besteht.
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