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DE102009033097A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Ansteuerung zumindest einer Fahrzeugkomponente eines Fahrzeugs - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Ansteuerung zumindest einer Fahrzeugkomponente eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102009033097A1
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Uwe Bonne
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente (1) eines Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs. Das Verfahren weist dabei folgende Schritte auf: Es erfolgt ein Abbremsen des Fahrzeugs in den Stillstand sowie ein Überwachen von zumindest einer zweiten Fahrzeugkomponente (2), wobei die zweite Fahrzeugkomponente (2) durch einen Fahrzeuginsassen betätigbar ist. Zudem erfolgt ein Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente (1) nach einer vorbestimmten Zeit, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente (2) nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente eines Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs.
  • Aus der DE 10 2007 052 540 A1 ist ein Verfahren zur ortsabhängigen Warnung von Fahrzeugen vor Gefahrensituationen bekannt, wobei die jeweiligen an dem Verfahren beteiligten Fahrzeuge Mittel zum Austausch von Informationen, Mittel zur Ausgabe von Warnsignalen und Mittel zur Bestimmung von eigenen Ortskoordinaten aufweisen. Die Mittel zur Ausgabe von Warnsignalen sind dabei bei einem ersten Fahrzeug aktiviert und über die Mittel zum Austausch von Informationen werden als eine erste Information die Position des ersten Fahrzeugs und als eine zweite Information das aktivierte Warnsignal an die umliegenden Fahrzeuge übertragen. In mindestens einem weiteren Fahrzeug werden über die Mittel zum Austausch von Informationen die Informationen empfangen und die erste Information mit einer weiteren Information über die Position des weiteren Fahrzeugs verglichen und bewertet und im Falle einer Gefahrensituation für das weitere Fahrzeug entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefahrensituation im weiteren Fahrzeug eingeleitet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente eines Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs anzugeben, wodurch eine Gefahrensituation, insbesondere für die Insassen des Fahrzeugs, weiter verringert wird.
  • Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente eines Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs bereitgestellt, das folgende Schritte aufweist. Das Fahrzeug wird in den Stillstand abgebremst und es erfolgt ein Überwachen von zumindest einer zweiten Fahrzeugkomponente, wobei die zweite Fahrzeugkomponente durch einen Fahrzeuginsassen betätigbar ist. Zudem erfolgt ein Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente nach einer vorbestimmten Zeit, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird. Das Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente ist dabei geeignet, das Fahrzeug weiter im Stillstand zu belassen. Dazu ist die zumindest eine erste Fahrzeugkomponente ausgebildet, ein Verbleiben des Fahrzeugs im Stillstand zu ermöglichen und/oder zu bewirken.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren besitzt dadurch, dass die durch den Fahrzeuginsassen betätigbare zweite Fahrzeugkomponente überwacht wird und die erste Fahrzeugkomponente nach einer vorbestimmten Zeit betätigt wird, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird, den Vorteil, dass das Fahrzeug nach dem Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente weiterhin im Stillstand verbleibt. Es wird somit ein sicheres Abstellen des Fahrzeugs nach dessen Abbremsen in den Stillstand gewährleistet und ein unkontrolliertes Wegrollen des Fahrzeugs vermieden. Das Fahrzeug wird somit auch dann sicher abgestellt, wenn der Fahrer oder weitere Fahrzeuginsassen nicht mehr in der Lage sind, dieses selbsttätig sicher abzustellen. Dies ist besonders von Vorteil, wenn der Fahrer des Fahrzeugs oder weitere Fahrzeuginsassen ohnmächtig sind, wie dies nach einer starken Notbremsung der Fall sein kann. Es ist auch denkbar, dass der Fahrer oder weitere Fahrzeuginsassen bei der Notbremsung Verletzungen erlitten haben, wodurch es ihnen nicht mehr möglich ist, das Fahrzeug aus eigener Kraft sicher abzustellen. Dadurch wird eine Gefahrensituation für die Insassen des Fahrzeugs weiter minimiert.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt das Abbremsen des Fahrzeugs zumindest teilweise durch ein System des Fahrzeugs. In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung erfolgt das Abbremsen des Fahrzeugs vollständig durch ein System des Fahrzeugs. Ein teilweises oder vollständiges Abbremsen des Fahrzeugs durch ein System des Fahrzeugs ist insbesondere bei Notbremsungen vorteilhaft, da bei diesen die Möglichkeit besteht, dass das alleinige Abbremsen des Fahrzeugs in den Stillstand durch den Fahrer des Fahrzeugs nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt. Ein vollständiges Abbremsen des Fahrzeugs durch ein fahrzeugeigenes System besitzt darüber hinaus den Vorteil, dass in Verbindung mit den weiteren erfindungsgemäßen Schritten des Verfahrens weitere Gefahrensituationen vermieden bzw. minimiert werden, beispielsweise falls der Fahrer des Fahrzeugs eingeschlafen ist.
  • Das System des Fahrzeugs kann dabei ein Sicherheitssystem und/oder ein Fahrerassistenzsystem sein. Das Abbremsen des Fahrzeugs durch ein Sicherheitssystem und/oder ein Fahrerassistenzsystem des Fahrzeugs ermöglicht in vorteilhafter Weise eine verkürzte Abbremsdauer bzw. einen reduzierten Bremsweg.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die zweite Fahrzeugkomponente eine Bremsvorrichtung oder eine Beschleunigungsvorrichtung. Das Vorsehen einer Bremsvorrichtung für die zweite Fahrzeugkomponente ermöglicht es einem Fahrzeuginsassen in vorteilhafter Weise, das Fahrzeug selbsttätig sicher abzustellen, falls dieser nach der Abbremsung des Fahrzeugs in den Stillstand dazu noch selbst in der Lage ist. Ist die zweite Fahrzeugkomponente eine Beschleunigungsvorrichtung, so ermöglicht dies in vorteilhafter Weise, dass das Fahrzeug aus dem Stillstand wieder beschleunigt werden kann, falls dies nach dem Abbremsen des Fahrzeugs von den Fahrzeuginsassen, insbesondere dem Fahrer, gewünscht wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die erste Fahrzeugkomponente eine Bremsvorrichtung und/oder eine Antriebsvorrichtung und/oder eine Getriebevorrichtung. Die Bremsvorrichtung kann eine elektrische Parkbremse und die Antriebsvorrichtung ein Motor des Fahrzeugs sein. Das Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente kann insbesondere ein Abstellen des Motors sein, falls die erste Fahrzeugkomponente eine Antriebsvorrichtung ist. Zudem kann das Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente das Einlegen eines Ganges oder einer Getriebeposition, welche einer Parkposition des Fahrzeugs entspricht, sein, falls die erste Fahrzeugkomponente eine Getriebevorrichtung ist und das Fahrzeug ein automatisches Getriebe aufweist.
  • Innerhalb der vorbestimmten Zeit kann das System des Fahrzeugs aktiviert bleiben. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise ein sicheres Verbleiben des Fahrzeugs im Stillstand innerhalb der vorbestimmten Zeit.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt das Überwachen der zweiten Fahrzeugkomponente durch einen Bordrechner des Fahrzeugs. Dies besitzt den Vorteil, dass bereits bestehende Fahrzeugkomponenten für das erfindungsgemäße Verfahren eingesetzt werden können.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist das Fahrzeug eine Plausibilisierungsvorrichtung mit zumindest einem Sensor auf, wobei die Plausibilisierungsvorrichtung das Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente nach der vorbestimmten Zeit verhindert, falls die Plausibilisierungsvorrichtung das Betätigen als unplausibel bewertet. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise eine weitere Reduzierung des Gefährdungspotentials in der Bremssituation des Fahrzeugs, da dadurch ein Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente in Situationen, in denen dies unvorteilhaft oder sogar gefährlich wäre, vermieden wird.
  • Der zumindest eine Sensor kann dabei ein akustischer und/oder optischer Sensor sein. Insbesondere kann der Sensor ein Gesichtsfeldsensor zum Erfassen des Gesichtsfeldes des Fahrers sein. Zudem kann die Plausibilisierungsvorrichtung eine Fuzzy-Logik und/oder ein neuronales Netz aufweisen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nach oder während dem Abbremsen des Fahrzeuges in den Stillstand ein Warnblinklicht und/oder eine Fahrzeugbeleuchtung und/oder eine Warninformation aktiviert. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise, weitere Verkehrsteilnehmer vor einer möglichen Gefahrensituation zu warnen.
  • Die Warninformation kann dabei über eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsvorrichtung und/oder eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsvorrichtung übertragen werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Fahrzeug ein Kraftfahrzeug.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente eines Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs, wobei die Vorrichtung eine Abbremsvorrichtung, die zum Abbremsen des Fahrzeuges in den Stillstand ausgebildet ist, aufweist. Darüber hinaus weist die Vorrichtung eine Überwachungsvorrichtung auf, die zum Überwachen von zumindest einer zweiten Fahrzeugkomponente ausgebildet ist. Die zweite Fahrzeugkomponente ist dabei durch einen Fahrzeuginsassen betätigbar. Zudem weist die Vorrichtung eine Betätigungsvorrichtung auf, wobei die Betätigungsvorrichtung zum Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente nach einer vorbestimmten Zeit ausgebildet ist, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht eine einfache und zuverlässige Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens und trägt damit zur weitern Verringerung des Gefährdungspotentials der Fahrzeuginsassen in einer Bremssituation bei.
  • In einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die zweite Fahrzeugkomponente eine Bremsvorrichtung oder eine Beschleunigungsvorrichtung und die erste Fahrzeugkomponente eine Bremsvorrichtung und/oder eine Antriebsvorrichtung und/oder eine Getriebevorrichtung.
  • Die Vorrichtung kann zudem eine Plausibilisierungsvorrichtung mit zumindest einem Sensor aufweisen, wobei die Plausibilisierungsvorrichtung ausgebildet ist, das Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente nach der vorbestimmten Zeit zu verhindern, falls die Plausibilisierungsvorrichtung das Betätigen als unplausibel bewertet. Der Sensor kann ein akustischer und/oder optischer Sensor sein. Insbesondere kann der Sensor ein Gesichtsfeldsensor zum Erfassen des Gesichtsfeldes des Fahrers sein. Die Plausibilisierungsvorrichtung kann eine Fuzzy-Logik und/oder ein neuronales Netz aufweisen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Fahrzeug ein Kraftfahrzeug.
  • Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figur näher erläutert.
  • Dabei zeigt 1 eine Vorrichtung 9 zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente 1 eines nicht näher dargestellten Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Die Vorrichtung 9 weist dabei eine Abbremsvorrichtung 8 auf, die zum Abbremsen des Fahrzeugs in den Stillstand ausgebildet ist. Die Abbremsvorrichtung 8 kann dabei beispielsweise eine Bremse des Fahrzeugs sein. In der gezeigten Ausführungsform ist die Abbremsvorrichtung 8 mit einem System 3 des Fahrzeugs verbunden, welches zum Steuern der Abbremsvorrichtung 8 ausgebildet ist und somit ein teilweises oder vollständiges Abbremsen des Fahrzeugs in den Stillstand durch das System 3 ermöglicht. Das System 3 ist beispielsweise ein Sicherheitssystem und/oder ein Fahrerassistenzsystem. Als Sicherheitssystem sind alle in dem Fahrzeug verfügbaren Bremssysteme mit elektronischer Regelung einsetzbar. Das Sicherheitssystem kann dabei beispielsweise ein Kollisionsvermeidungssystem, ein so genanntes Electronic Break System (EBS), ein Engine Management System (EMS), ein Antiblockiersystem (ABS), ein elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), eine Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR), eine elektronische Differenzialsperre (EDS), eine Transmission Control Unit (TCU), eine elektronische Bremskraftverteilung (EBV) und/oder eine Motor-Schleppmomenten-Regelung (MSR) sein.
  • Das Fahrerassistenzsystem kann beispielsweise ein Komfortsystem, ein Bremsassistent, ein Tempomat, ein Abstandsregeltempomat (Adaptive Cruise Control, ACC), ein Spurhalteassistent bzw. Spurassistent, ein Spurwechselassistent, eine Intelligent Speed Adaption (ISA), ein Full Speed Range Adaptive Cruise Control (FSRACC) oder ein System zur automatischen Notbremsung (ANB) sein.
  • Die Vorrichtung 9 weist darüber hinaus eine Überwachungsvorrichtung 6 auf, die zum Überwachen von zumindest einer zweiten Fahrzeugkomponente 2 ausgebildet ist. Die zweite Fahrzeugkomponente 2 ist dabei durch einen Fahrzeuginsassen betätigbar und kann eine Bremsvorrichtung oder eine Beschleunigungsvorrichtung des Fahrzeugs sein. Die Überwachungsvorrichtung 6 ist beispielsweise Bestandteil eines Bordrechners des Fahrzeugs.
  • Zudem weist die Vorrichtung 9 eine Betätigungsvorrichtung 7 auf, die zum Betätigen zumindest der ersten Fahrzeugkomponente 1 nach einer vorbestimmten Zeit ausgebildet ist. Die Betätigung der ersten Fahrzeugkomponente 1 erfolgt dabei, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente 2 nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird. Die erste Fahrzeugkomponente 1 kann dabei eine Bremsvorrichtung und/oder eine Antriebsvorrichtung und/oder eine Getriebevorrichtung des Fahrzeugs sein. Insbesondere kann die erste Fahrzeugkomponente 1 eine elektrische Parkbremse oder ein Motor des Fahrzeugs sein.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist das Fahrzeug ein Kraftfahrzeug, beispielsweise ein Personenkraftwagen oder ein Lastkraftwagen.
  • Die Vorrichtung 9 ermöglicht das Implementieren des Verfahrens zur Ansteuerung der ersten Fahrzeugkomponente 1 des Fahrzeugs in einer Bremssituation des Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Dabei weist das Verfahren folgende Schritte auf. Zunächst wird das Fahrzeug mittels der Abbremsvorrichtung 8 in den Stillstand abgebremst. Dabei kann das Abbremsen teilweise oder vollständig durch das System 3 des Fahrzeugs erfolgen. Zudem erfolgt ein Überwachen der zweiten Fahrzeugkomponente 2 durch die Überwachungsvorrichtung 6. Falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente 2 nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird, erfolgt ein Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente 1 durch die Betätigungsvorrichtung 7 nach der vorbestimmten Zeit.
  • Somit ermöglichen die Vorrichtung 9 sowie das Verfahren zur Ansteuerung der ersten Fahrzeugkomponente 1 ein sicheres Abstellen des Fahrzeugs nach einer Abbremsung des Fahrzeugs in den Stillstand, beispielsweise nach einer Notbremsung des Fahrzeugs und tragen so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und einem verbesserten Schutz der Fahrzeuginsassen bei.
  • Die Vorrichtung 9 weist darüber hinaus eine Plausibilisierungsvorrichtung 4 auf. Die Plausibilisierungsvorrichtung 4 ist mit einem Sensor 5 verbunden. Der Sensor 5 kann beispielsweise ein akustischer Sensor, ein optischer Sensor, ein Regensensor, ein Lichtsensor, ein Temperatursensor, ein Sensor zur Positionserfassung des Fahrzeugs, ein Abstandssensor zur Bestimmung eines Abstands zu weiteren Fahrzeugen oder Objekten in der Umgebung des Fahrzeugs, ein Geschwindigkeitssensor, ein Drehzahlsensor und/oder ein Gesichtsfeldsensor zum Erfassen des Gesichtsfeldes des Fahrers sein.
  • Die Plausibilisierungsvorrichtung 4 kann eine Fuzzy-Logik und/oder ein neuronales Netz aufweisen. Die Plausibilisierungsvorrichtung 4 überprüft mittels von dem Sensor 5 erfasster Messdaten, ob ein Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente 1 nach der vorbestimmten Zeit plausibel ist. Falls die Plausibilisierungsvorrichtung 4 das Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente 1 als unplausibel bewertet, verhindert die Plausibilisierungsvorrichtung 4 das Betätigen. Dies trägt zu einer weiteren Erhöhung der Sicherheit der Fahrzeuginsassen bei, da damit das Betätigen der ersten Fahrzeugkomponente 1 in Situationen, in denen dieses unvorteilhaft oder sogar gefährlich wäre, vermieden werden kann.
  • In der gezeigten Ausführungsform bleibt das System 3 innerhalb der vorbestimmten Zeit aktiviert. Beispielsweise kann dazu der Bremsdruck über ein elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) weiterhin gehalten werden, wodurch das Fahrzeug innerhalb der vorbestimmten Zeit gegen ein unbeabsichtigtes Wegrollen abgesichert wird.
  • Zudem kann es vorgesehen sein, nach oder bereits während dem Abbremsen des Fahrzeugs in den Stillstand ein Warnblinklicht und/oder eine Fahrzeugbeleuchtung und/oder eine Warninformation zu aktivieren. Die Warninformation kann dabei über eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsvorrichtung und/oder eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsvorrichtung übertragen werden. Dadurch können weitere Verkehrsteilnehmer vor einer möglichen Gefahrensituation gewarnt werden.
  • Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht, dass das Fahrzeug nach einer Notbremsung gegen ein unbeabsichtigtes Wegrollen abgesichert wird, d. h. zunächst wird der Bremsdruck über das ESP System weiterhin gehalten. Sollte nach der vorbestimmten Zeit das Fahrzeug nicht wieder vom Fahrer ”übernommen” worden sein, d. h. der Fahrer betätigt z. B. selbsttätig die Bremse oder er tritt das Gaspedal, dann wird, falls vorhanden, eine elektrischen Parkbremse aktiviert und der Motor abgestellt. Bei Fahrzeugen mit automatischen Getriebe kann weiterhin das Einlegen eines Ganges oder der Getriebe-Position ”P” als Absicherung gegen ein Wegrollen aktiviert werden.
  • Eine weitere besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist auch dadurch gekennzeichnet, dass oben beschriebene Sicherheitsfunktionen aktiviert werden, wenn das Fahrzeug durch ein Komfortsystem wie FSRACC zum Stillstand abgebremst wird und hierauf nach längerer Zeit keine Fahrerbedienung erkannt wird. Auch hier wäre es denkbar, dass der Fahrer z. B. ohnmächtig geworden oder eingeschlafen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    erste Fahrzeugkomponente
    2
    zweite Fahrzeugkomponente
    3
    System
    4
    Plausibilisierungsvorrichtung
    5
    Sensor
    6
    Überwachungsvorrichtung
    7
    Betätigungsvorrichtung
    8
    Abbremsvorrichtung
    9
    Vorrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007052540 A1 [0002]

Claims (15)

  1. Verfahren zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente (1) eines Fahrzeugs, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: – Abbremsen des Fahrzeuges in den Stillstand, – Überwachen von zumindest einer zweiten Fahrzeugkomponente (2), wobei die zweite Fahrzeugkomponente (2) durch einen Fahrzeuginsassen betätigbar ist, – Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente (1) nach einer vorbestimmten Zeit, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente (2) nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Abbremsen des Fahrzeugs zumindest teilweise durch ein System (3) des Fahrzeugs erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das Abbremsen des Fahrzeugs vollständig durch ein System (3) des Fahrzeugs erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, wobei das System (3) des Fahrzeugs ein Sicherheitssystem und/oder ein Fahrerassistenzsystem ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zweite Fahrzeugkomponente (2) eine Bremsvorrichtung oder eine Beschleunigungsvorrichtung ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Fahrzeugkomponente (1) eine Bremsvorrichtung und/oder eine Antriebsvorrichtung und/oder eine Getriebevorrichtung ist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei innerhalb der vorbestimmten Zeit das System (3) des Fahrzeugs aktiviert bleibt.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Überwachen der zweiten Fahrzeugkomponente (2) durch einen Bordrechner des Fahrzeugs erfolgt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Fahrzeug eine Plausibilisierungsvorrichtung (4) mit zumindest einem Sensor (5) aufweist und wobei die Plausibilisierungsvorrichtung (4) das Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente (1) nach der vorbestimmten Zeit verhindert, falls die Plausibilisierungsvorrichtung (4) das Betätigen als unplausibel bewertet.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei der zumindest eine Sensor (5) ein akustischer und/oder optischer Sensor ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder Anspruch 10, wobei die Plausibilisierungsvorrichtung (4) eine Fuzzy-Logik und/oder ein neuronales Netz aufweist.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei nach oder während dem Abbremsen des Fahrzeuges in den Stillstand ein Warnblinklicht und/oder eine Fahrzeugbeleuchtung und/oder eine Warninformation aktiviert werden.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Warninformation über eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikationsvorrichtung und/oder eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikationsvorrichtung übertragen wird.
  14. Vorrichtung zur Ansteuerung zumindest einer ersten Fahrzeugkomponente (1) eines Fahrzeugs, aufweisend: – eine Abbremsvorrichtung (8) ausgebildet zum Abbremsen des Fahrzeuges in den Stillstand, – eine Überwachungsvorrichtung (6) ausgebildet zum Überwachen von zumindest einer zweiten Fahrzeugkomponente (2), wobei die zweite Fahrzeugkomponente (2) durch einen Fahrzeuginsassen betätigbar ist, – eine Betätigungsvorrichtung (7) ausgebildet zum Betätigen der zumindest einen ersten Fahrzeugkomponente (1) nach einer vorbestimmten Zeit, falls innerhalb der vorbestimmten Zeit die zweite Fahrzeugkomponente (2) nicht durch den Fahrzeuginsassen betätigt wird.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei die zweite Fahrzeugkomponente (2) eine Bremsvorrichtung oder eine Beschleunigungsvorrichtung ist und wobei die erste Fahrzeugkomponente (1) eine Bremsvorrichtung und/oder eine Antriebsvorrichtung und/oder eine Getriebevorrichtung ist.
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