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DE102006005021B4 - Verfahren zum Anzeigen einer Gefahrenstelle an oder auf einer Fahrbahn, sowie Einrichtung zum Erzeugen, Kommunizieren und Verarbeiten einer Gefahrenstelleninformation zwischen einem ersten und einem zweiten Kraftfahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Anzeigen einer Gefahrenstelle an oder auf einer Fahrbahn, sowie Einrichtung zum Erzeugen, Kommunizieren und Verarbeiten einer Gefahrenstelleninformation zwischen einem ersten und einem zweiten Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102006005021B4
DE102006005021B4 DE200610005021 DE102006005021A DE102006005021B4 DE 102006005021 B4 DE102006005021 B4 DE 102006005021B4 DE 200610005021 DE200610005021 DE 200610005021 DE 102006005021 A DE102006005021 A DE 102006005021A DE 102006005021 B4 DE102006005021 B4 DE 102006005021B4
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Germany
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motor vehicle
signal
danger
driver assistance
warning
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE200610005021
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English (en)
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DE102006005021A1 (de
Inventor
Ingrid Paulus
Günther Fischhaber
Cornelius Fabian Menig
Christian Hilpoltsteiner
Wolfram Remlinger
Peter Jocher
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Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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Publication date
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    • G08G1/0962Arrangements for giving variable traffic instructions having an indicator mounted inside the vehicle, e.g. giving voice messages
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    • GPHYSICS
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Abstract

Verfahren zum Anzeigen einer Gefahrenstelle an oder auf einer Fahrbahn, wobei von einer Signalerzeugungseinrichtung eines ersten Kraftfahrzeugs beim oder nach dem Passieren der Gefahrenstelle ein Warnsignal enthaltend eine die Gefahrenstelle anzeigende Warninformation und eine die Gefahrenstellenposition beschreibende Positionsinformation erzeugt und mittels einer Sendeeinrichtung an ein entgegenkommendes oder nachfolgendes zweites Kraftfahrzeug übertragen wird, wo es von einer Empfangseinrichtung empfangen und von wenigstens einer nachgeschalteten Steuerungseinrichtung verarbeitet wird und in Abhängigkeit des Signalempfangs eine optische und/oder akustische Warnmeldung an den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs über einen optischen oder akustischen Signalgeber ausgegeben wird, und wobei das Warnsignal seitens des ersten Kraftfahrzeugs anhand wenigstens eines ersten Sensorsignals eines fahrzeugseitig integrierten Fahrerassistenzsystems, das ein Maß für das Vorhandensein einer Gefahrenstelle ist, erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnmeldung eine Angabe zur Entfernung des zweiten Kraftfahrzeugs zur Gefahrenstelle, ermittelt anhand der Positionsinformation der Gefahrenstelle und der über ein im zweiten Kraftfahrzeug integriertes Fahrerassistenzsystem, insbesondere ein Navigationssystem...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anzeigen einer Gefahrenstelle an oder auf einer Fahrbahn gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gefahrenstellen an oder auf Fahrbahnen können unterschiedlichster Art sein. Zu nennen sind beispielsweise rutschige oder glatte Fahrbahnabschnitte, verschmutzte Fahrbahnabschnitte, auf der Fahrbahn liegende Hindernisse, zum Beispiel verlorene Gegenstände, Äste, Steine, tote Tiere, aber auch am Fahrbahnrand fahrende Radfahrer oder laufende Fußgänger. Sie alle stellen für Kraftfahrer ein Gefahrenpotential dar, das der Kraftfahrer zwar bei hinreichender Aufmerksamkeit erkennen und entsprechend reagieren kann, um einen Unfall zu vermeiden. Gleichwohl setzt dies stets ein hohes Maß an Aufmerksamkeit seitens des Kraftfahrers voraus, das mitunter nicht immer gegeben ist, beispielsweise wenn sich der Fahrer auf etwas anderes konzentriert, die Witterungsverhältnisse schlecht sind, sodass er die Gefahrenstelle nicht frühzeitig erkennen kann etc.
  • DE 100 07 573 C1 betrifft eine Vorrichtung zur funkbasierten Gefahrenwarnung des Fahrers eines Kraftfahrzeugs. Darin wird ein Warnsignal durch einen Schalter zur Aktivierung einer Datenübertragungsvorrichtung erzeugt. Durch Auswertung der internen Sensoren wird dann überprüft, ob das sendende Kraftfahrzeug selbst eine Gefahrenquelle darstellt. Es wird eine Warnzone erstellt, die bezüglich einer digitalen Karte eines Navigationssystems definiert ist.
  • DE 102 41 133 A1 offenbart eine weitere Vorrichtung zur funkbasierten Gefahrenwarnung. Dabei soll eine Gefahrenwarnung, die über die optische Reichweite einer Warnblinkanlage hinausreicht, generiert werden. Von einer Datenempfangseinrichtung werden die eine Information über die Position, die Geschwindigkeit und die Fahrtrichtung des sendenden Fahrzeugs umfassenden Daten empfangen.
  • Ein Warnsystem und -verfahren wird durch die EP 1 291 824 A1 beschrieben. Sie offenbart ein Verfahren der eingangs genannten Art.
  • EP 0 201 461 A1 betrifft ein System zur Kommunikation zwischen Fahrzeugen. Ein Fahrzeug wirkt dabei als ein Botschafterfahrzeug und empfängt beispielsweise eine Staumeldung von der Gegenspur, welche dann auf seiner Spur weitertransportiert wird, bis wiederum auf der Gegenspur ein drittes Kraftfahrzeug die Nachricht empfängt. Erst dann wird ein Warnsignal aus der übertragenen Information.
  • Ein allgemeines Kommunikationssystem zur Übertragung verschiedener Informationen zwischen Kraftfahrzeugen wird durch die GB 2 358 506 A offenbart. Eine tatsächliche Warnfunktion ist dort nicht beschrieben, denn es wird hauptsächlich die optimalere Ansteuerung von Fahrerassistenzsystemen, beispielsweise eines ACC-Systems („automatic cruise control”) beschrieben.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, das die frühzeitige Information des Fahrers über eine Gefahrenstelle, der er sich nähert, ermöglicht.
  • Zur Lösung dieses Problems sind bei einem Verfahren zum Anzeigen einer Gefahrenstelle an oder auf einer Fahrbahn der eingangs genannten Art erfindungsgemäß die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren schlägt vor, Informationen über eine Gefahrenstelle im Rahmen einer Car-to-Car Kommunikation, bevorzugt auf WLAN-Standard, zu kommunizieren und auf diese Weise die Kenntnis über die potentielle Gefahrenstelle zu übertragen und zu multiplizieren. Wenn ein erstes Kraftfahrzeug, das eine entsprechende Signalerzeugungseinrichtung aufweist, eine Gefahrenstelle passiert, wird seitens der Signalerzeugungseinrichtung ein Warnsignal erzeugt, wobei die Signalerzeugung, worauf nachfolgend noch eingegangen wird, in unterschiedlicher Weise bzw. auf Basis unterschiedlicher Ausgangsdaten erfolgen kann. Das Warnsignal enthält mindestens zwei Informationsteile, nämlich zum einen eine Warninformation, die generell anzeigt, dass es sich bei der erfassten Stelle um eine Gefahrenstelle handelt, wie auch eine Positionsinformation, die geografische Daten zu dieser Gefahrenstelle angibt, mithin also lagegenau den Ort der Gefahrenstelle beschreibt. Diese Positionsinformation wird am einfachsten von einem im ersten Kraftfahrzeug vorgesehenen Fahrerassistentensystem, vorzugsweise einem Navigationssystem, das als DGP-System arbeitet, erfasst und geliefert. Über eine Sendeeinrichtung, bevorzugt als kombinierte Sende-Empfangseinrichtung ausgebildet, um auch einen Datenempfang zu ermöglichen, wird nun dieses Warnsignal kontinuierlich oder intermittierend ausgesendet. Befindet sich ein zweites Kraftfahrzeug im Übertragungsbereich, so kann es, sofern es mit einer geeigneten Empfangseinrichtung – auch hier bevorzugt als Sende- und Empfangseinrichtung ausgebildet, um selbst bei Bedarf ein entsprechendes Warnsignal senden zu können – empfangen und an eine nachgeschaltete Steuerungseinrichtung gegeben werden, die dieses Warnsignal in unterschiedlicher Weise verarbeiten kann, worauf nachfolgend noch eingegangen wird. In jedem Fall liegt dann seitens des zweiten Kraftfahrzeugs, das sich der Gefahrenstelle erst nähert, eine Information darüber vor, dass es sich zum einen um eine Gefahrenstelle handelt, mithin also um einen Ort potentieller Gefahr, gleich welcher Art, zum anderen ist die exakte Position dieser Gefahrenstelle bekannt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt also die Erzeugung eines virtuellen Warn- oder Gefahrenschilds bezüglich der erfassten Gefahrenstelle zu, nachdem das Warnsignal alle wichtigen Basisinformationen zur Identifizierung der Gefahrenstelle als solche wie auch des Ortes derselben enthält, welche Informationen entsprechend seitens eines zweiten Kraftfahrzeugs weiterverarbeitet werden können. Dieses ist nun in der Lage, beispielsweise auf Basis von Positions- oder Richtungsinformationen zum eigenen Kraft fahrzeug, die vornehmlich über ein eigenes Fahrerassistenzsystem wie ein Navigationssystem erfasst werden, zu erkennen, inwieweit es sich tatsächlich der Gefahrenstelle nähert, um dann in verschiedener Weise auf das empfangende Warnsignal reagieren zu können, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
  • In Abhängigkeit des Signalempfangs wird eine optische und/oder akustische Warnmeldung an den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs über einen optischen oder akustischen Signalgeber ausgegeben. Wird das Warnsignal empfangen, so kann die Steuerungseinrichtung des zweiten, das Signal empfangenden Kraftfahrzeugs aus den Positionsdaten der Gefahrenstelle wie auch den eigenen Positions- oder Fahrtrichtungsinformationen sofort erkennen, ob eine Annäherung an die Gefahrenstelle erfolgt oder nicht. Nähert sich das Fahrzeug der Gefahrenstelle, kann beispielsweise eine akustische Warnung ausgegeben werden, zum Beispiel eine Ansage „Achtung, Gefahrenstelle in ca. 300 Metern”. Die Entfernungsangabe kann die Steuerungseinrichtung ohne Weiteres aus den vorliegenden Positionsinformationen zur Gefahrenstelle wie auch zur Position des eigenen Fahrzeugs ermitteln. Zusätzlich oder alternativ kann auch eine optische Warnung über ein fahrzeugseitig integriertes Display ähnlichen Inhalts ausgegeben werden. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, wie nahe oder wie weit entfernt das zweite Kraftfahrzeug von der eigentlichen Gefahrenstelle ist. Er erhält das Warnsignal in jedem Fall und nur dann, wenn er sich im Sendebereich der Sendeeinrichtung des ersten Kraftfahrzeugs befindet. Hat dieses beispielsweise seit Vorbeifahren an der Gefahrenstelle ca. 1 Kilometer zurückgelegt, und kommt nun das zweite Kraftfahrzeug dem ersten Kraftfahrzeug entgegen, so erhält das zweite Kraftfahrzeug gleichwohl das Warnsignal und kann ohne Weiteres die Entfernung zur Gefahrenstelle anhand der vorliegenden Positionsdaten ermitteln. Befindet sich das zweite Kraftfahrzeug bereit in dem Moment, in dem das erste Kraftfahrzeug die Gefahrenstelle passiert und erstmals das Warnsignal aussendet, im Empfangsbereich, der üblicherweise zwischen 300–500 Metern bei WLAN-Systemen liegt, so erhält er auch in diesem Fall unmittelbar die Warninformation und kann die Entfernung bestimmen. Infolge dieser Möglichkeit ist vorgesehen, die Warnmeldung, die dem Fahrer ausgegeben wird, um eine Angabe zur Entfernung des Kraftfahrzeugs zur Gefahrenstelle zu erweitern, um so den Detaillierungs- und Informationsgrad der Warnmeldung noch weiter zu erhöhen.
  • Zusätzlich kann die Steuerungseinrichtung des zweiten Kraftfahrzeugs auch in Abhängigkeit des Signalempfangs den Betrieb eines fahrzeugseitig integrierten Fahrerassistenzsystems steuern. Empfängt das zweite Kraftfahrzeug das Warnsignal, so kann, je nach Informationsgehalt des Warnsignals und insbesondere der ermittelten Entfernung des Kraftfahrzeugs zur Gefahrenstelle, unmittelbar oder zeitlich verzögert und erst zu einem erforderlichen Zeitpunkt ein fahrzeugseitig integriertes Fahrerassistenzsystem angesteuert, zum Beispiel eingeschaltet oder in seinem laufenden Betrieb variiert werden.
  • Als ein solches Fahrerassistenzsystem ist beispielsweise ein ESP-System zu nennen, gegebenenfalls auch ein ACC-System (ACC = Adaptive Cruise Control (= Längsführungssystem)) oder ein LDW-System (LDW = Lane Departure Warning (= Spurhaltesystem)). In Verbindung mit der bekannten Ist-Position des eigenen Kraftfahrzeugs und der Positionsinformation zur Gefahrenstelle kann ein solches Fahrerassistenzsystem quasi auf die sich nähernde Gefahrenstelle vorbereitet und bereits entsprechend eingeregelt werden. Zu nennen ist hierunter auch ein System zur automatischen Schaltung der Beleuchtung, zum Beispiel zum automatischen Anschalten des Fernlichts, um den Fahrbahnbereich besser auszuleuchten, oder eines Kurvenlichts, wenn erkannt wird, dass die Gefahrenstelle im Bereich einer Kurve liegt, oder aber ein Radarwarnsystem, über das das Fahrzeugvorfeld erfasst wird etc. Alternativ oder zusätzlich wäre auch eine Steuerung eines fahrzeugseitigen Betriebssystems, insbesondere des Bremssystems oder des Motorsteuersystems denkbar. Über die Steuerungseinrichtung kann bei Erkennen der Gefahrenstelle über das Warnsignal und insbesondere bei Erfassen einer relativ kurzen Entfernung dazu beispielsweise aktiv das Bremssystem angesteuert werden, um automatisch das Fahrzeug zu verzögern. Zusätzlich oder alternativ wäre auch ein Eingriff in die Motorsteuerung zur Reduzierung der Beschleunigung denkbar. In jedem Fall kann mit Eingang des Warnsignals eine optimale Steuerung integrierter Fahrerassistenz- oder Betriebssysteme im Hinblick auf die bekannte, lokal definierte Gefahrenstelle erfolgen.
  • Zur Erzeugung des Warnsignals seitens des ersten Kraftfahrzeugs ist vorgesehen, dass das Warnsignal seitens des ersten Kraftfahrzeug anhand wenigstens eines ersten Sensorsignals eines fahrzeugseitigen integrierten Fahrerassistenzsystems, das ein Maß für das Vorhandensein einer Gefahrenstelle ist, erzeugt wird. Zu denken ist hier beispielsweise an ein ESP-System mit integriertem ASR-System (ASR = Anti-Schlupf-Regelung). Bei diesem System erfassen mehrere Radsensoren einen etwaigen Schlupf eines Rades. Fährt das erste Fahrzeug beispielsweise über einen rutschigen oder vereisten Abschnitt und kommt es zu einem Radschlupf eines oder beider an einer Fahrzeugseite befindlichen Rädern, so ist das oder sind die Sensorsignale, die diesen Radschlupf erfassen und anzeigen, ein Maß für die Gefahrenstelle. Die Signalerzeugungseinrichtung erzeugt unmittelbar mit Erfassen dieses oder dieser Sensorsignale das Warnsignal, erzeugt also die Warninformation, und ordnet die Positionsinformationen der Gefahrenstelle unmittelbar im Moment des Eingangs der Sensorsignale zu, wobei im Hinblick auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit die erfassten Positionsdaten annähernd zur gleichen Zeit wie die Sensorsignale vorliegen und zugeordent werden können. Denkbar wäre es auch, das Warnsignal dann zu erzeugen, wenn das erste Kraftfahrzeug extrem stark verzögert oder es zu extremen Lenkeinschlägen kommt. Eine starke Verzögerung kann über einen entsprechenden Beschleunigungssensor erfasst werden, ein extremer Lenkwinkeleinschlag über einen Lenkwinkel- oder Gierratensensor. Auch diese Sensorsignale bzw. erfassten Fahrzeugsituationen sind ein Maß dafür, dass eine potentielle Gefahrenstelle gegeben ist.
  • Um den Wahrscheinlichkeitsgrad, dass es sich tatsächlich um eine Gefahrenstelle handelt, mithin also eine Art Plausibilitätsprüfung vorzusehen, sieht die Erfindung vor, dass das Warnsignal zusätzlich anhand wenigstens eines weiteren Sensorsignals, das von einem Sensor eines in einem die Gefahrenstelle zeitlich früher befahrenen anderen Kraftfahrzeugs integrierten Fahrerassistenzsystems erzeugt wurde und an das erste Kraftfahrzeug übertragen wurde, bei Übereinstimmung des Informationsgehalts beider Sensorsignale erzeugt wird. Fahren also beispielsweise zwei oder mehr Kraftfahrzeuge hintereinander an der Gefahrenstelle vorbei, und kommt es beispielsweise bei allen Fahrzeugen an annähernd derselben Stelle zu einem Radschlupf, jeweils erfasst über einen entsprechenden Sensor eines ESP- oder ASR-Systems im jeweiligen Kraftfahrzeug, so werden zum einen diese Informationen über die Car-to-Car-Kommunikation von einem an das jeweils nächste Fahrzeug übertragen. Je nachdem, wie das System ausgelegt ist, kann es bereits ausreichend sein, wenn ein nachfolgendes von einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug eine solche Information erhält und selber an eben dieser Stelle ein entsprechendes Sensorsignal erfasst, um das Warnsignal dann gestützt auf zwei vorhandene Sensorsignale gleichen oder im Wesentlichen gleichen Informationsgehalts bei gleicher oder im Wesentlichen gleicher Positionsinformation zu erzeugen. Denkbar wäre es auch, dieses Warnsignal erst in einem dritten Fahrzeug, mithin also auf Basis eines selbst erfassten Sensorsignals wie auf Basis zweier von zwei anderen vorausfahrenden Fahrzeugen erfasster Sensorsignale zu erzeugen.
  • Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, das Warnsignal vom Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs aktiv durch Betätigen eines Betätigungselements, insbesondere einer Taste oder dergleichen, zu erzeugen. Hier ist der Fahrer aktiv in die Warnsignalerzeugung eingebunden. Passiert er eine Gefahrenstelle, beispielsweise eine glatte oder vereiste Fläche, so erkennt in der Regel der Fahrer selbst das entsprechende Verhalten des eigenen Fahrzeugs, wenn es eben zum Radschlupf oder dergleichen kommt, wobei ihm dies natürlich auch über entsprechende Anzeigemittel angezeigt werden kann. Er muss dann lediglich ein Betätigungselement wie eine Warnsignaltaste oder dergleichen drücken, woraufhin sofort das Warnsignal erzeugt und gesendet wird.
  • Insgesamt lässt das erfindungsgemäße Verfahren, gestützt auf die Car-to-Car-Kommunikation, in Verbindung mit der Warnsignalgabe und insbesondere dem Betrieb bereits vorhandener Fahrerassistenzsysteme, insbesondere solche auch zur Umfelddetektion über Kameras oder Radarsensoren etc., einen weiter verbesserten Betrieb der Fahrerassistenzsysteme wie auch der Fahrerwarnung selbst zu.
  • Neben den Verfahren selbst betrifft die Erfindung ferner eine Einrichtung zum Erzeugen, Kommunizieren und Verarbeiten einer Gefahrenstelleninformation zwischen einem ersten und einem zweiten Kraftfahrzeug gemäß dem nebengeordneten Anspruch 4.
  • Die jeweilige Sende- bzw. Empfangseinrichtung ist bevorzugt natürlich als jeweils kombinierte Sende- und Empfangseinrichtung ausgeführt, damit ein Fahrzeug stets in der Lage ist, sowohl ein Warnsignal senden als auch ein solches Empfangen zu können. Jedes Kraftfahrzeug, das in das erfindungsgemäße System eingebunden bzw. im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens mitwirken kann, weist selbstverständlich auch eine entsprechende Signalerzeugungseinrichtung auf.
  • Die Steuerungseinrichtung ist zum Ausgeben einer Warnmeldung über einen optischen und/oder akustischen Signalgeber an den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs ausgebildet, das heißt sie kommuniziert mit einem entsprechenden Signalgeber in Form eines Displays oder dem Infotainment-System mit seinen Lautsprechern zur Ausgabe einer Warnansage etc.
  • Zur Erhöhung des Informationsgrads kommuniziert weiterhin die Steuerungseinrichtung mit einem Fahrerassistenzsystem und ist in Abhängigkeit einer von diesem gelieferten Ist-Postionsinformation des eigenen Kraftfahrzeugs und der Positionsinformation der Gefahrenstelle zum Erzeugen einer eine Entfernungsinformation zur Gefahrenstelle enthaltenden Warnmeldung ausgebildet. Der Fahrer wird also optisch/akustisch nicht nur über das Vorhandensein einer Gefahrenstelle, sondern auch über den Abstand seines eigenen Fahrzeugs zu ebendieser informiert.
  • Zusätzlich zur optischen/akustischen Ausgabe einer Warnmeldung an den Fahrer selbst sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, dass die Steuerungseinrichtung mit wenigstens einem Fahrerassistenzsystem und/oder Betriebs system kommuniziert und zur Steuerung des Fahrerassistenzsystems oder des Betriebssystems ausgebildet ist oder das Warnsignal zur Steuerung an das Fahrerassistenzsystem oder das Betriebssystem überträgt. Diese Möglichkeit bietet die direkte Steuerung des Fahrerassistenzsystems (z. B. ESP-System, ACC-System, LDW-System, Radarsystem) oder des Betriebssystems (z. B. Bremsanlage oder Motorsteuerung) über die Steuerungseinrichtung bei Vorliegen eines Warnsignal. Selbstverständlich ist es auch denkbar, über die Steuerungseinrichtung das Warnsignal an eine systemspezifische Steuerungseinrichtung, die das Fahrerassistenzsystem/Betriebssystem steuert, zu übertragen, sodass diese die eigentliche Systemsteuerung dann in Abhängigkeit des Warnsignals vornimmt.
  • Die Signalerzeugungseinrichtung kommuniziert zur Erzeugung des Warnsignals mit einem fahrerseitig integrierten Fahrerassistenzsystem oder Betriebssystem und ist zum Erzeugen des Warnsignals in Abhängigkeit wenigstens eines von einem Sensor des Fahrerassistenzsystems oder Betriebssystems erzeugten Sensorsignals, das ein Maß für das Vorhandensein einer Gefahrenstelle ist, ausgebildet. Als solche Sensorsignale können beispielsweise über ASR-Sensoren erfasster Radschlupf, extreme Bremstätigkeiten oder starke Lenkbewegungen dienen, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Vielmehr kann jedwedes Sensorsignal, das ein Maß für das Vorhandensein einer Gefahrenstelle sein kann, eines beliebigen Fahrerassistenzsystems oder Betriebssystems verwendet werden.
  • Zur Erhöhung der Plausibilität, dass sich bei einer potentiellen Gefahrenstelle auch tatsächlich um eine solche handelt, umfasst die erfindungsgemäße Einrichtung ferner eine in einem weiteren Kraftfahrzeug angeordneten und mit einem dortigen Fahrerassistenzsystem oder Betriebssystem kommunizierende Sendeeinrichtung, über die ein von einem Sensor des Fahrerassistenzsystems oder Betriebssystems erzeugtes, ein Maß für die Gefahrenstelle darstellenden Sensorsignals zusammen mit einer Positionsinformation der Gefahrenstelle an die Signalerzeugungseinrichtung übertragbar ist, die zum Erzeugen des Warnsignals anhand beider Sensorsignale, sofern diese im Wesentlichen übereinstimmen, und der Positionsinformation ausgebildet ist. Die Einrichtung wird also um eine weitere Sendeeinrichtungskomponente in einem dritten Kraftfahrzeug oder einem vierten oder weiteren Kraftfahrzeug erweitert, über welche Sendeeinrichtung dortseits erfasste Fahrerassistenz- oder Betriebssystem-Sensorsignale, die ein Maß für eine Gefahrenstelle darstellen können, zwischen den Kraftfahrzeugen kommuniziert werden. Ergeben in einem Kraftfahrzeug (dem ersten Kraftfahrzeug) kumuliert vorliegende Sensorsignale anderer Kraftfahrzeuge sowie selbst erfasste Sensorsignale, dass diese im Informationsgehalt wie auch der Positionsinformation im Wesentlichen übereinstimmen, so ist das Vorhandensein einer Gefahrenstelle plausibel, das Warnsignal kann erzeugt und ausgegeben werden.
  • Zusätzlich zur automatischen Signalerzeugung auf Basis eines oder mehrerer Sensorsignale kann das erste Kraftfahrzeug auch ein vom Fahrer manuell zu betätigendes Betätigungselement umfassen, wobei bei dessen Betätigung die Signalerzeugungseinrichtung automatisch das Warnsignal erzeugt.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, enthaltend die erfindungsgemäße Einrichtung, ausgebildet zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, und
  • 2 eine Prinzipdarstellung einer typischen Verkehrssituation, die eine Warnsignalgabe erfordert.
  • 1 zeigt ein Kraftfahrzeug 1, enthaltend eine kombinierte Sende- und Empfangseinrichtung 2, der eine Signalerzeugungseinrichtung 3 zugeordnet ist. Diese kommuniziert zum einen mit einem ersten Fahrerassistenzsystem, hier einem Navigationssystem 4, sowie mindestens einem oder mehreren zweiten Fahrerassistenzsystemen 5, denen jeweils diverse Sensoren 6 zugeordnet sind. Ferner kommuniziert die Signalerzeugungseinrichtung mit einem oder mehreren Betriebssystemen 7, denen ebenfalls ein oder mehrere Sensoren 8 zugeordnet sind.
  • Die Sende- und Empfangseinrichtung 2 kommuniziert des Weiteren mit einer Steuerungseinrichtung 9, der wiederum eine optischer Signalgeber 10, vorzugsweise in Form eines Displays, wie auch ein akustischer Signalgeber 11, vorzugsweise Lautsprecher eines Infotainmentsystems, zugeordnet sind bzw. von dieser angesteuert werden können. Die Steuerungseinrichtung 9 kommuniziert des Weiteren mit dem oder den Fahrerassistenzsystemen 5 sowie dem oder den Betriebssystemen 7.
  • Weiterhin ist die Signalerzeugungseinrichtung, gegebenenfalls optional, mit einem Betätigungselement 12 zur Warnsignalerzeugung verbunden.
  • Je nachdem, ob das Kraftfahrzeug 1 eine Gefahrenstelle erkennt und das Warnsignal erzeugt, oder ein solches empfängt und verarbeitet, arbeiten die Komponenten in unterschiedlicher Weise zusammen.
  • Passiert das Kraftfahrzeug 1 eine potentielle Gefahrenstelle, überfährt es z. B. eine Eisplatte, so ist ein Warnsignal zu erzeugen. Dies kann automatisch erfolgen, indem die Signalerzeugungseinrichtung 3 von einem Fahrerassistenzsystem 5, beispielsweise dem ESP-System bzw. dem diesem zugeordneten ASR-System und den dortigen Sensoren 6 Informationen über einen Radschlupf erhält. Es liegt also seitens der Steuerungseinrichtung ein entsprechendes Sensorsignal vor, das ein Maß für eine potentielle Gefahrenstelle darstellt. Alternativ kann ein solches Sensorsignal von einem beliebigen anderen Fahrerassistenzsystem oder einem der Betriebssysteme, z. B. dem Bremssystem bei extremer Bremsverzögerung etc. gegeben werden. Basierend auf diesem wenigstens einen selbst erfassten Sensorsignals und gegebenenfalls weiteren, von vorausfahrenden Kraftfahrzeugen, die die Gefahrenstelle bereits passiert hatten, ausgesandten und über die Sende- und Empfangseinrichtung 2 empfangenen Informationen über dortseits erfasste Sensorsignale kann nun die Signalerzeugungseinrichtung 3, wenn der Informationsgehalt aller vorliegenden, kumulierten Sensorsignale im Wesentlichen gleich ist, ein Warnsignal erzeugen. Dieses enthält zum einen eine Warninformation, dass eben eine Gefahrenstelle gegeben ist, wie auch eine Positionsinformation, die die exakte geografische Position beschreibt. Diese Positionsinformation wird von dem Navigationssystem 4 abgegriffen und der Warninformation zugeordnet. Ist das Warnsignal erzeugt, wird dieses über die Sende- bzw. Empfangseinrichtung 2 ausgesendet.
  • Zusätzlich könnte die Warnsignalerzeugung auch bei Betätigen der Betätigungseinrichtung 12, z. B. in Form einer Taste oder dergleichen, durch den Fahrer selbst erzeugt werden. Wenn er eine Gefahrenstelle erkennt, z. B. ein auf der Fahrbahn liegendes totes Tier oder einen von einem anderen Fahrzeug verlorenen Gegenstand etc., muss er lediglich die Taste 12 drücken, woraufhin unmittelbar die Signalerzeugungseinrichtung das Warnsignal unter Abruf der Positionsinformation zum Betätigungszeitpunkt der Taste 12 erzeugt und aussenden lässt.
  • Empfängt das Kraftfahrzeug 1 ein solches Warnsignal, so erfolgt dies über die kombinierte Sende- bzw. Empfangseinrichtung 2. Das Warnsignal wird sofort an die Steuerungseinrichtung 9 gegeben, die dieses verarbeitet und analysiert. Je nach Informationsgehalt erfolgt eine Ausgabe beispielsweise am optischen Signalgeber 10, also dem Display und/oder dem akustischen Signalgeber 11 in Form einer Ansage oder dergleichen. Über die mitgesandte Positionsinformation zur Gefahrenstelle wie auch die seitens der Steuerungseinrichtung 9 über das dortseits vorgesehene Navigationssystem 4 bekannte Ist-Position kann darüber hinaus auch die genaue Entfernung zwischen der Ist-Position des Fahrzeugs und der Gefahrenstelle erfasst und optisch/akustisch dem Fahrer mitgeteilt werden.
  • Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, über die Steuerungseinrichtung 9 gegebenenfalls eines der Fahrerassistenzsysteme 5 bzw. Betriebssysteme 7 aktiv zu steuern, und entweder zuzuschalten, auszuschalten oder in seinem Betrieb zu variieren oder aktiv bzw. in die Bremsanlage oder die Motorsteuerung einzugreifen, je nachdem, ob dies die Ist-Situation erfordert, was beispielsweise dann der Fall wäre, wenn sich aus den Positionsdaten ergibt, dass sich das Fahrzeug unmittelbar vor der Gefahrenstelle befindet und beispielsweise zu schnell fährt oder dergleichen.
  • 2 zeigt ein Verkehrsbeispiel, das einer Warnsignalgabe zugrunde liegen kann. Gezeigt ist eine Fahrbahn 13, mit zwei Fahrspuren 13a, 13b. Die Fahrspur 13a wird von vier Fahrzeugen 1a, 1b, 1c und 1d befahren, in der Gegenrichtung (siehe die jeweiligen die Fahrtrichtung anzeigenden Pfeile) fährt ein Fahrzeug 1e. Im Bereich der Kurve befindet sich eine Gefahrenstelle 14, angenommenermaßen eine Eisplatte 15. Die beiden Fahrzeuge 1a und 1b haben die Eisplatte 15 bereits passiert. In beiden Fahrzeugen hat jeweils das ESP- bzw. ASR-System angesprochen, das heißt, es wurde ein kurzzeitiger Radschlupf detektiert. Das Fahrzeug 1a, das die Eisplatte 15 als erstes passiert hat, sendet dieses Sensorsignal nebst diesem zugeordneten Positionsdaten, die angeben, wo das Sensorsignal erfasst wurde, über die Sende- und Empfangseinrichtung 2 aus. Das Fahrzeug 1b empfängt diese Information. Beim Passieren der Eisplatte 15 spricht auch dort das ESP- oder ASR-System an. Auch bei diesem Fahrzeug 1b wird nun eine entsprechende Information oder Sensorsignal mit zugeordneten Positionsdaten ausgesendet. Die jeweiligen Signale S sind exemplarisch dargestellt.
  • Das Fahrzeug 1c befindet sich im Empfangsbereich beider Signale S der Fahrzeuge 1a und 1b, es empfängt also die Informationen über die jeweiligen ESP- oder ASR-Sensorsignale sowie die entsprechenden Positionsdaten. Überfährt nun das Fahrzeug 1c, wie dargestellt die Eisplatte 15, so spricht auch dort das ESP- oder ASR-System an. Es wird also ein entsprechendes Sensorsignal an die Signalerzeugungseinrichtung 3 gegeben, der bereits die Sensorsignale nebst Positionsdaten, die über die Signale S der beiden Fahrzeuge 1a und 1b übertragen wurden, bekannt sind. Ergibt nun eine Plausibilitätsprüfung der Sensorsignale bzw. deren Informationsinhalt (also welcher Sensor angesprochen hat) sowie der Positionsdaten, dass die Signale und Positionen im Wesentlichen übereinstimmen, wird seitens der Steuerungseinrichtung 3 ein Warnsignal W erzeugt und ausgesendet. Dieses Warnsignal enthält nun die bereits beschriebene tatsächliche Warninformation, die angibt, dass eine Gefahrenstelle gegeben ist, wie auch die Positionsinformation. Ein Fahrzeug speichert jeweils von anderen Fahrzeugen empfangene Signale und gibt diese kumuliert aus, so dass das Fahrzeug 1c die beiden Signale S der Fahzeuge auch dann empfängt, wenn es nicht mehr im Sendebereich des Fahrzeugs 1a, sondern nur dem des Fahrzeugs 1b wäre.
  • Diese Warninformation wird zum einen vom entgegenkommenden Fahrzeug 1e über dessen Sende- und Empfangseinrichtung 2 empfangen und unmittelbar an die Steuerungseinrichtung 9 gegeben, die das Warnsignal W entsprechend verarbeitet, z. B. dem Fahrer optisch/akustisch zur Anzeige bringt wie auch gegebenenfalls eines der Fahrerassistenzsysteme oder Betriebssysteme entsprechend ansteuert. In jedem Fall kann das Fahrzeug 1e bzw. dessen Fahrer, nachdem der Ort und der Umstand, dass eine Gefahrenstelle gegeben ist, bekannt ist, entsprechend reagieren.
  • Auch das nachfolgende Fahrzeug 1d empfängt über seine Sende- und Empfangseinrichtung 2 das Warnsignal W. über die Steuerungseinrichtung 9 in Verbindung mit der kontinuierlich erfassten Ist-Position des Fahrzeugs 1d kann auch hier sofort die entsprechende Entfernung zur Eisplatte 15 erfasst werden und entsprechende Maßnahmen (Fahrerinformation, Ansteuerung Fahrerassistenzsysteme/Betriebssysteme) eingeleitet werden.
  • Während 2 exemplarisch eine Gefahrenstelle 14 in Form einer Eisplatte 15 beschreibt, kann es sich bei der Gefahrenstelle 14 um eine beliebige Gefahrenstelle handeln, z. B. ein auf der Fahrbahn liegendes verendetes Tier, ein Radfahrer, Fußgänger, ein liegen gebliebenes Fahrzeug am Fahrbahnrand etc. In allen Fällen, in denen die Gefahrenstelle nicht über ein Sensorsignal beschrieben oder definiert werden kann, bietet sich die Warnsignalerzeugung durch aktive Mitwirkung des Fahrers durch Betätigen der Taste 12 an.

Claims (6)

  1. Verfahren zum Anzeigen einer Gefahrenstelle an oder auf einer Fahrbahn, wobei von einer Signalerzeugungseinrichtung eines ersten Kraftfahrzeugs beim oder nach dem Passieren der Gefahrenstelle ein Warnsignal enthaltend eine die Gefahrenstelle anzeigende Warninformation und eine die Gefahrenstellenposition beschreibende Positionsinformation erzeugt und mittels einer Sendeeinrichtung an ein entgegenkommendes oder nachfolgendes zweites Kraftfahrzeug übertragen wird, wo es von einer Empfangseinrichtung empfangen und von wenigstens einer nachgeschalteten Steuerungseinrichtung verarbeitet wird und in Abhängigkeit des Signalempfangs eine optische und/oder akustische Warnmeldung an den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs über einen optischen oder akustischen Signalgeber ausgegeben wird, und wobei das Warnsignal seitens des ersten Kraftfahrzeugs anhand wenigstens eines ersten Sensorsignals eines fahrzeugseitig integrierten Fahrerassistenzsystems, das ein Maß für das Vorhandensein einer Gefahrenstelle ist, erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnmeldung eine Angabe zur Entfernung des zweiten Kraftfahrzeugs zur Gefahrenstelle, ermittelt anhand der Positionsinformation der Gefahrenstelle und der über ein im zweiten Kraftfahrzeug integriertes Fahrerassistenzsystem, insbesondere ein Navigationssystem erfassten Ist-Position des zweiten Fahrzeugs enthält und dass das Warnsignal zusätzlich anhand wenigstens eines weiteren Sensorsignals, das von einem Sensor eines in einem die Gefahrenstelle zeitlich früher befahrenen anderen Kraftfahrzeug integrierten Fahrerassistenzsystems oder Betriebssystems erzeugt wurde und an das erste Kraftfahrzeug übertragen wurde, bei Übereinstimmung des Informationsgehalts beider Sensorsignale erzeugt wird.
  2. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit des Signalempfangs der Betrieb eines im zweiten Kraftfahrzeug integrierten Fahrerassistenzsystems und/oder Betriebssystems gesteuert wird.
  3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Warnsignal vom Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs aktiv durch Betätigen eines Betätigungselements, insbesondere einer Taste o. dgl. erzeugt wird.
  4. Einrichtung zum Erzeugen, Kommunizieren und Verarbeiten einer Gefahrenstelleninformation zwischen einem ersten und einem zweiten Kraftfahrzeug, umfassend: – im ersten Fahrzeug (1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e) eine Signalerzeugungseinrichtung (3) zum Erzeugen eines Warnsignals (W) enthaltend eine die Gefahrenstelle anzeigende Warninformation und eine die Gefahrenstellenposition (14) beschreibende Positionsinformation, geliefert von einem mit der Signalerzeugungseinrichtung (3) kommunizierenden Fahrerassistenzsystem (4), sowie eine der Signalerzeugungseinrichtung (3) zugeordnete Sendeeinrichtung (2) zum Aussenden des Warnsignals (W), wobei die Signalerzeugungseinrichtung (3) mit einem fahrzeugseitig integrierten Fahrerassistenzsystem (5) und/oder Betriebssystem (7) kommuniziert und zum Erzeugen des Warnsignals (W) in Abhängigkeit wenigstens eines von einem Sensor (6, 8) des Fahrerassistenzsystems (5) oder des Betriebssystems (7) erzeugten Sensorsignals, das ein Maß für das Vorhandensein einer Gefahrenstelle (14) ist, ausgebildet ist, sowie – im zweiten Fahrzeug (1, 1a, 1b, 1c, 1d, 18) eine Empfangseinrichtung (2) zum Empfangen des Warnsignals (W) sowie eine mit dieser kom munizierende Steuerungseinrichtung (9) zum Verarbeiten des Warnsignals (W), wobei die Steuerungseinrichtung (9) zum Ausgeben einer Warnmeldung über einen optischen und/oder akustischen Signalgeber (10, 11) an den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinrichtung (9) mit einem Fahrerassistenzsystem (4) kommuniziert und dazu ausgebildet ist, unter Verwendung einer von diesem Fahrerassistenzsystem (4) gelieferten Ist-Positionsinformation und der Positionsinformation der Gefahrenstelle (14) eine eine Entfernungsinformation zur Gefahrenstelle enthaltende Warnmeldung (14) zu erzeugen, und dass in einem weiteren Kraftfahrzeug (1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e) eine mit einem dortigen Fahrerassistenzsystem (5) oder Betriebssystem (7) kommunizierende Sendeeinrichtung (2) angeordnet ist, über die ein von einem Sensor (6, 8) dieses Fahrerassistenzsystems (5) oder Betriebssystems (7) erzeugtes, ein Maß für eine Gefahrenstelle (14) darstellendes Sensorsignal zusammen mit einer Positionsinformation der Gefahrenstelle (14) an die Signalerzeugungseinrichtung (3) des ersten Kraftfahrzeugs übertragbar ist, die zum Erzeugen des Warnsignals (W) anhand beider Sensorsignale, sofern diese übereinstimmen, und der Positionsinformation ausgebildet ist.
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinrichtung (9) mit wenigstens einem Fahrerassistenzsystem (5) und/oder Betriebssystem (7) kommuniziert und zur Steuerung des Fahrerassistenzsystems (5) oder Betriebssystems (7) ausgebildet ist oder das Warnsignal zur Steuerung an das Fahrerassistenzsystem (5) oder Betriebssystem (7) überträgt.
  6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kraftfahrzeug (1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e) ein vom Fahrer manuell zu betätigendes Betätigungselement (12) umfasst, bei dessen Be tätigung die Signalerzeugungseinrichtung (3) automatisch das Warnsignal (W) erzeugt.
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