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DE102009032750A1 - Beschlag für einen Fahrzeugsitz - Google Patents

Beschlag für einen Fahrzeugsitz Download PDF

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DE102009032750A1
DE102009032750A1 DE102009032750A DE102009032750A DE102009032750A1 DE 102009032750 A1 DE102009032750 A1 DE 102009032750A1 DE 102009032750 A DE102009032750 A DE 102009032750A DE 102009032750 A DE102009032750 A DE 102009032750A DE 102009032750 A1 DE102009032750 A1 DE 102009032750A1
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Germany
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fitting
fitting part
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eccentric
seat
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DE102009032750A
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DE102009032750B4 (de
Inventor
Christoph Peters
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Keiper Seating Mechanisms Co Ltd
Original Assignee
Keiper GmbH and Co
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Publication date
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Priority to JP2012518787A priority patent/JP5433785B2/ja
Priority to US13/382,606 priority patent/US8720999B2/en
Priority to CN201080030544.2A priority patent/CN102470785B/zh
Priority to PCT/EP2010/003890 priority patent/WO2011003524A1/de
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    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Bei einem Beschlag, insbesondere einem Kraftfahrzeugsitz, mit einem ersten Beschlagteil (7), einem relativ zum ersten Beschlagteil (7) um eine Achse verdrehbaren zweiten Beschlagteil (8), einem beaufschlagbaren und um die Achse drehbar gelagerten Exzenter (11) und mehreren Riegeln (13), welche vom ersten Beschlagteil (7) mittels Führungen in bezüglich der Achse radialer Richtung geführt, vom Exzenter (11) beaufschlagt radial nach außen bewegbar sind, und welche zum Verriegeln des Beschlags radial außen mit dem zweiten Beschlagteil (8) zusammenwirken, wobei das erste Beschlagteil (7) einen Drehlagersitz mit einer Mitte (M), das zweite Beschlagteil (8) einen Drehlagersitz mit einer Mitte (M) und die Führungen jeweils eine Mittellinie definieren, ist zwischen den Mitten (M, M) der Drehlagersitze und/oder den Schnittpunkten der Mittellinien ein Versatz (v) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Beschlag mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
  • Aus der DE 103 34 089 B4 ist ein Beschlag dieser Art bekannt. Bei einem solchen Beschlag kann ein Spiel in Umfangsrichtung (Verdrehspiel), ein Lagerspiel zwischen den beiden Beschlagteilen und ein Spiel zwischen jedem Riegel und der zugeordneten Führung auftreten. Um das Verdrehspiel auszugleichen, wird bei diesem bekannten Beschlag vorgeschlagen, dass einer der drei Riegel parallel versetzt zu einer Achse durch den Mittelpunkt des ersten Beschlagteils geführt wird. Nachteilig hieran ist, dass diese Riegel dann nicht vollständig eingefallen ist, was zu einem Festigkeitsverlust gegenüber einem vollständigen Einfall führt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Beschlag der eingangs genannten Art zu verbessern. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Beschlag mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Durch den Versatz der Mitten der Drehlagersitze und/oder der Schnittpunkte der Mittellinien der Führungen kann das Spiel (und etwaige Fertigungstoleranzen) zwischen den beiden Beschlagteilen und den Riegeln ausgeglichen werden. Dabei genügt ein kleiner Versatz in der Größenordnung des erwarteten Spiels, beispielsweise halb so groß wie dieses. Der Spielausgleich erfolgt durch Zusammenwirken der Riegel mit dem zweiten Beschlagteil, vorzugsweise mit einem Zahnkranz desselben, wobei die auftretenden Kräfte einen geometrischen Ausgleich in der Relativanordnung der Beschlagteile und der Riegel erzwingt. Die Richtung des Versatzes und die Anzahl der Riegel ist prinzipielle beliebig, jedoch können die Einbaulage des Beschlags und die erforderliche Festigkeit bestimmte Werte bevorzugen.
  • Die Festigkeit des Beschlags gegen externe Belastungen, d. h. die Widerstandsfähigkeit gegen crashbedingte Fehlfunktionen, kann zum einen mit einer erhöhten Anzahl von Riegeln erhöht werden. Damit kann der Beschlag gut für Gurtintegralsitze mit gegebenenfalls besonders hohen Belastungen eingesetzt werden. Zum anderen kann der Zahneingriff verbessert werden, indem die vorgesehenen Riegel bei verriegeltem Beschlag im Normalfall, d. h. außerhalb des Crashfalls und gegebenenfalls Missbrauchsfalls, gekippt sind. Bei genau vier Riegeln, die vorzugsweise um jeweils 90° versetzt um den Exzenter herum angeordnet sind, kann jeder Riegel im Normalfall gegensinnig zu den jeweils benachbarten Riegeln kippen, so dass wenigstens zwei Riegel in eine Richtung und zwei weitere Riegel in die entgegengesetzte Richtung gekippt sind. Dann befinden sich unabhängig von der Belastungsrichtung, die sich als Drehmoment zwischen den Beschlagteilen auswirkt, wenigstens zwei Riegel bereits in einer Position, in welcher sie die Kräfte aus dieser Belastung sofort ableiten können. Um das Kippen zu bewirken, d. h. zu begünstigen oder zu erzwingen, können am Exzenter und/oder an den Riegeln radial unterschiedliche Nocken ausgebildet sein, und/oder am Riegel reduzierte (gegenüber dem Zahnkranz) Durchmesser von Kopfkreis und Fußkreis vorgesehen sein.
  • Insgesamt bietet der erfindungsgemäße Beschlag somit sowohl einen Spielausgleich als auch eine verbesserte Festigkeit.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels mit einer Abwandlung näher erläutert. Es zeigen
  • 1A einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel mit einem Versatz der Mitten der Drehlagersitze,
  • 1B eine Vergrößerung der Kontaktstelle K5,
  • 1C eine Vergrößerung der Kontaktstelle K6,
  • 2A einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel mit einem Versatz der Schnittstellen der Mittellinien der Führungen,
  • 2B eine Vergrößerung der Kontaktstelle K5,
  • 2C eine Vergrößerung der gegenüberliegenden Kontaktstelle K5,
  • 2D eine Vergrößerung der Kontaktstelle K6,
  • 2E eine Vergrößerung der gegenüberliegenden Kontaktstelle K6,
  • 3A eine Darstellung des aufgrund radial unterschiedlicher Exzenternocken kippenden Riegels,
  • 3B eine Vergrößerung der Kontaktstelle K6 vor dem Kippen,
  • 3C eine Vergrößerung der Kontaktstelle K6 nach dem Kippen,
  • 4 eine Darstellung des aufgrund reduziertem Verzahnungsdurchmesser gekippten Riegels,
  • 5 eine Explosionsdarstellung des Ausführungsbeispiels, und
  • 6 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugsitzes.
  • Ein Fahrzeugsitz 1 eines Kraftfahrzeuges weist ein Sitzteil 3 und eine Lehne 4 auf, welche mittels zweier Beschläge seitlich am Sitzteil 3 angebracht, relativ zu diesem schwenkbar und mit unterschiedlichen Neigungseinstellungen verriegelbar ist. Die Ausrichtung des Fahrzeugsitzes 1 im Kraftfahrzeug und dessen gewöhnliche Fahrtrichtung definieren die verwendeten Richtungsangaben. Der Fahrzeugsitz 1 ist als Gurtintegralsitz ausgebildet, d. h. das obere Ende eines Sicherheitsgurtes ist an der Lehne 4 befestigt, genauer gesagt an einem Gurtautomat an der Oberkante der Lehne 4. Die im Belastungsfall über den Sicherheitsgurt in die Lehne 4 eingeleiteten Kräfte sind daher über die Beschläge ins Sitzteil 3 weiterzuleiten, weshalb wenigstens der Beschlag 5 auf der höherbelasteten Fahrzeugsitzseite, an welcher der Sicherheitsgurt angebracht ist, als Hochlastbeschlag ausgebildet ist.
  • Der Beschlag 5 beruht auf dem gleichen Prinzip, wie der in der DE 102 53 054 A1 beschriebene Beschlag, weshalb deren Offenbarung ausdrücklich einbezogen wird. Der Beschlag 5 ist als Rastbeschlag in einer Scheibenform ausgebildet. Der Beschlag 5 weist ein erstes Beschlagteil 7 und ein relativ zu diesem um eine Achse A verdrehbares zweites Beschlagteil 8 auf, welche zwischen sich einen Bauraum definieren. Ein reifenartiger Umklammerungsring 9 übergreift das zweite Beschlagteil 8 und ist mit dem ersten Beschlagteil 7 verbunden, wodurch die beiden Beschlagteile 7 und 8 axial zusammengehalten werden. Vorliegend ist das erste Beschlagteil 7 mit dem Sitzteil 3 und das zweite Beschlagteil 8 mit der Lehne 4 verbunden. Die umgekehrte Anordnung ist aber auch möglich.
  • Im Zentrum des Beschlags 5 ist ein Mitnehmer 10 angeordnet, welcher um die Achse A drehbar am zweiten Beschlagteil 8 gelagert ist. Auf dem Mitnehmer 10 sitzt drehfest oder wenigstens auf Mitnahme gekoppelt ein im Bauraum angeordneter Exzenter 11. Der Exzenter 11 wirkt auf vier gleiche Riegel 13 ein, welche um je 90° versetzt zueinander im Bauraum um den Exzenter 11 herum angeordnet sind und auf ihrer radial (bezüglich der Achse A) außen liegenden Seite mit einer Verzahnung versehen sind, um mit einem Zahnkranz 14 des als Hohlrad ausgebildeten zweiten Beschlagteils 8 zusammenzuwirken. Die Riegel 13 werden in radialer Richtung durch Führungssegmente 15 des ersten Beschlagteils 7 geführt. Das zweite Beschlagteil 8 liegt mit dem Zahnkranz 14 auf den vier Führungssegmenten 15 auf, wodurch das zweite Beschlagteil 8 am ersten Beschlagteil 7 gelagert ist.
  • Eine Federanordnung 17 ist in einer zentralen Öffnung des ersten Beschlagteils 7 angeordnet, was den vorhandenen Bauraum gut ausnützt. Um Querkräfte durch ein einseitiges Angreifen am Exzenter 11 zu vermeiden, besteht die Federanordnung 17 aus zwei einzelnen, jeweils für sich als Flachspiralfeder ausgebildeten Federn, welche um die Achse A herum um 180° verdreht zueinander angeordnet und ineinander geschachtelt sind, d. h. die Abstände der jeweiligen Windungen sind so groß gewählt, dass zwischen zwei Windungen der einen Feder eine Windung der anderen Feder und umgekehrt zu liegen kommt, und jeweils noch ein ausreichender Federweg für eine Kontraktion oder Expansion zur Verfügung steht. Vorliegend sind die beiden Federn der Federanordnung 17 mittels ihrer äußeren Federenden am ersten Beschlagteil 7 abgestüzt, und das Beaufschlagen des Exzenters 11 erfolgt mittels der jeweiligen inneren Federenden.
  • Die Federanordnung 17 beaufschlagt den Exzenter 11, so dass dieser die Riegel 13 radial nach außen drückt, d. h. in den Zahnkranz 14, womit der Beschlag 5 verriegelt ist. Eine Steuerscheibe 19 ist im Bauraum axial zwischen den Riegeln 13 und dem zweiten Beschlagteil 8 angeordnet und sitzt vorliegend drehfest auf dem Exzenter 11. Die Steuerscheibe 19 weist vier Kulissen 19' auf, von denen jede mit einer Nase 13' je eines Riegels 13 zusammenwirkt, wobei die Nasen 13' in axialer Richtung von den Riegeln 13 abstehen. Bei einer Drehung des Mitnehmers 10 – und des damit angetriebenen Exzenters 11 und der Steuerscheibe 19 – entgegen der Kraft der Federanordnung 17 zieht die Steuerscheibe 19 die Riegel 13 radial nach innen, d. h. aus dem Zahnkranz 14, womit der Beschlag 5 entriegelt ist.
  • Der Mitnehmer 10 ist mittels einer Nabe in einer Öffnung des zweiten Beschlagteils 8 gelagert. Zwei angeformte Rippen 10' des Mitnehmers 10 liegen in axialer Richtung an der Innenseite des zweiten Beschlagteils 8 an, während ein auf der Außenseite des zweiten Beschlagteils 8 angeordneter Sicherungsring 20 – nach Aufclipsen beim Zusammenbau des Beschlags 5 – fest auf der Nabe des Mitnehmers 10 sitzt. Der Mitnehmer 10 ist damit axial gesichert.
  • Die Führungssegmente 15 definieren mit ihren in Umfangsrichtung verlaufenden, das zweite Beschlagteil 8 lagernden Flächen einen Drehlagersitz. Dieser Drehlagersitz ist Teil einer Zylinderfläche. Die Mitte des Drehlagersitzes der Führungssegmente 15 sei mit M15 bezeichnet. Mittels der Drehlagersitze ist das zweite Beschlagteil 8 auf dem ersten Beschlagteil 7 gelagert. Die Führungssegmente 15 definieren mit ihren in radialer Richtung verlaufenden, die Riegel 13 führenden Flächen paarweise jeweils für genau einen Riegel 13 eine Führung mit einer Mittellinie, von denen in 2A einige Mittellinien mit L15 und der Übersichtlichkeit halber die dazu parallelen Mittellinien mit L15' bezeichnet sind. Der Zahnkranz 14 definiert durch seinen Kopfkreis einen weiteren Drehlagersitz, der Teil einer Zylinderfläche ist. Die Mitte des Drehlagersitzes des Zahnkranzes 14 sei mit M14 bezeichnet.
  • Zur Spielreduzierung ist erfindungsgemäß ein Versatz v der Beschlagteile 7 und 8 vorgesehen. Die Mittellinien L15, L15' der Führungen schneiden sich in einem gemeinsamen Schnittpunkt, welcher mit der Mitte M14 des Drehlagersitzes des Zahnkranzes 14 zusammenfällt (weil die Riegel 13 den Zahnkranz 14 zentrieren). Demgegenüber ist die Mitte M15 des Drehlagersitzes der Führungssegmente 15 um den Versatz v versetzt. Die Achse A wird dann zum Momentanpol. Der Versatz v kann in eine beliebige Richtung ausgeführt werden. Er ist im Idealfall genau so groß wie die halbe Summe aus dem in Richtung des Versatzes v vorhandenen Passungsspiel zwischen den Riegeln 13 und den Führungssegmenten 15. In 1A ist der Versatz v beispielhaft in vertikaler Richtung gewählt, wobei seine Abmessung von beispielsweise etwa 0,15 bis 0,25 mm überproportional vergrößert dargestellt ist. Für die Spielreduzierung sind die sechs Kontaktstellen K1, K2, K3, K4, K5 und K6 interessant, nämlich K1 und K2 zwischen den beiden tragenden Führungssegmenten 15 und dem Zahnkranz 14, K3 und K4 zwischen den besagten beiden Führungssegmenten 15 und den beiden in Richtung des Versatzes v gelegenen Riegeln 13, und K5 und K6 zwischen den besagten beiden Riegeln 13 dem Zahnkranz 14. Der Versatz v führt dazu, dass die Kräfte, die in den Kontaktstellen K5 (1B) und K6 (1C) zwischen den Riegeln 13 und dem Zahnkranz 14 wirken, sowohl den Zahnkranz 14 an die Kontaktstellen K1, K2, mit den tragenden Führungssegmenten 15 als auch die Riegel 13 an die Kontaktstellen K3 und K4 mit denselben zwängen. Dadurch ist das freie Spiel vollständig ausgeglichen.
  • Zusätzlich oder alternativ können die Mittellinien L15 und L15' der diagonal gegenüberliegenden Führungen (also der jeweils gegenüber liegenden Paare von Führungssegmenten 15) parallel zueinander versetzt sein (2A), d. h. jede Mittellinie L15 zu der hierzu parallelen Mittellinie L15'. Die Mittellinien L15, L15' definieren ein Schnitt-Viereck, dessen (größere) Diagonale den Versatz v bildet. Die Richtung des Versatzes v wird daher durch die Summe der (als Vektor aufzufassenden) Einzelwerte definiert, um den die Mittellinien L15, L15' zueinander versetzt sind. Diese Richtung kann beliebig gewählt werden. Die Funktionsweise des Versatzes v ist die gleiche wie zuvor beschrieben, d. h. die Kräfte in den Kontaktstellen K5 (2B und 2C) und K6 (2D und 2E) zwischen den Riegeln 13 und den Zahnkranz 14 zwingen die Riegel 13 – in Richtung des Versatzes v – in den Kontaktstellen K3 und K4 in Anlage an die Führungssegmente 15 (und den Zahnkranz 14 in Anlage an die Führungssegmente 15). Der Versatz v zwischen den Mittellinien L15 beträgt im Idealfall die Summe des auszugleichenden Spiels der Riegel 13 zu den Führungssegmenten 15 in Richtung des Versatzes v, beispielsweise etwa 0,1 bis 0,15 mm, was wiederum überproportional vergrößert dargestellt ist.
  • Der erfindungsgemäße Spielausgleich führt dazu, dass der Zahneingriff zwischen Riegel 13 und Zahnkranz 14 nicht bei allen Riegeln 13 vollständig ist. Um die Festigkeit, insbesondere für den Crashfall, zu steigern, wird der Zahneingriff verbessert. Hierzu ist bei verriegeltem Beschlag 5 vorgesehen, dass die Riegel 13 bezüglich der Mittellinien L15 verkippen können, und zwar bereits im Normalfall durch den Zahneingriff zwischen Riegel 13 und Zahnkranz 14. Am Exzenter 11 sind erste Exzenternocken 21 und zweite Exzenternocken 22 ausgebildet. Die vier ersten Exzenternocken 21 und die vier zweiten Exzenternocken 22 bilden vier Paare, wobei in Umfangsrichtung des Exzenters 11 betrachtet die Reihenfolge innerhalb eines Paares von Paar zu Paar wechselt, d. h. auf zwei zueinander benachbarte erste Exzenternocken 21 folgen zwei zueinander benachbarte zweite Exzenternocken 22 und umgekehrt. Jedes Paar ist genau einem Riegel 13 zugeordnet. An jedem Riegel 13sind auf der dem Exzenter 11 zugewandten Seite und versetzt zur Mittellinie L15 zwei Riegelnocken 23 angeformt, von denen einer auf einen ersten Exzenternocken 21 und einer auf einen zweiten Exzenternocken 22 ausgerichtet und diesem zugeordnet ist. Beim Kippen des Riegels 13 würde zwischen einem der beiden Exzenternocken 21 und 22 und dem zugeordneten Riegelnocken 23 ein Spalt entstehen. Um diesen Spalt auszugleichen bzw. zu verhindern, sind die Exzenternocken 21 und 22 radial unterschiedlich ausgebildet, d. h vorliegend stehen die ersten Exzenternocken 21 radial etwas (beispielsweise etwa 0,1 mm) über die zweiten Exzenternocken 22 über, während die Riegelnocken radial gleich ausgebildet sind. Diese Lösung erlaubt die Verwendung ausschließlich gleicher Riegel 13. Alternativ sind die Riegelnocken 23 radial unterschiedlich und die Exzenternocken 21 und 22 radial gleich ausgebildet. Dann bestehen allerdings – zur Beibehaltung der abwechselnden Reihenfolge – höhere Anforderungen an die Montage.
  • Wenn der Exzenter 11 die Riegel 13 beaufschlagt, bedeutet dies im Normalfall, dass zunächst nur der jeweils erste Exzenternocken 21 den ihm zugeordneten Riegelnocken 23 beaufschlagt, und damit den Riegel 13 radial nach außen bewegt, während zwischen dem jeweils zweiten Exzenternocken 22 und dem ihm zugeordneten Riegelnocken 23 ein Spalt besteht. Sobald der Riegel 13 in den Zahnkranz 14 greift (3B), kippt der Riegel 13, d. h. dreht sich etwas, in einer in 3A mit einem gekrümmten Pfeil angedeuteten Richtung, bis das Spiel ausgeglichen ist (3C). Der Riegel 13 wirkt dann als Druckstrebe und steht an drei Punkten in Kontakt mit jeweils einem anderen Bauteil des Beschlags 5, nämlich mit dem zugeordneten ersten Exzenternocken 21, d. h. dem Exzenter 11, dem benachbart nächstgelegenen Führungssegment 15, d. h. dem ersten Beschlagteil 7, und dem Zahnkranz 14, d. h. dem zweiten Beschlagteil 8. Aufgrund der abwechselnden Reihenfolge in den Paaren der Exzenternocken 21 und 22 kippen die Riegel 13 in abwechselnder Richtung, d. h. jeweils gegensinnig zu ihren jeweiligen Nachbarn. Je zwei einander gegenüberliegenden Riegel 13 kippen damit in die gleiche Richtung, welche gegensinnig zu derjenigen der jeweils anderen zwei Riegel 13 ist.
  • Wird nun auf die Lehne 4 eine Kraft ausgeübt, insbesondere im Crashfall, beispielsweise über den Sicherheitsgurt, erfährt das zweite Beschlagteil 8 ein Drehmoment. Das zweite Beschlagteil 8 übt dadurch mit dem Zahnkranz 14 eine Kraft in Umfangsrichtung auf die vier Riegel 13 aus. Für zwei Riegel 13 wirkt diese Kraft, d. h. Belastung, in die Richtung, in der sie gekippt sind, so dass sie zum einen die Kraft sofort weiterleiten können und zum anderen – gegebenenfalls unter elastischer und/oder plastischer Materialverformung – noch etwas weiter kippen, bis jeweils der bislang freie Riegelnocken 23 in Anlage an den zweiten Exzenternocken 22 gelangt, also kein Spalt mehr vorhanden ist. Diese kleine Bewegung der Riegel 13 führt allerdings zu einer geringfügig reduzierten Festigkeit. Bei einer weiteren Krafterhöhung wird die Kraft nun im wesentlichen über den bislang freien Riegelnocken 23 auf den Exzenter 11 weitergeleitet. Für die anderen beiden Riegel 13 wirkt die Kraft, d. h. Belastung, entgegen der Richtung, in der sie gekippt sind. Diese beiden Riegel 13 kippen daher entgegen der ursprünglichen Kipprichtung und leiten dabei die Kraft direkt über den jeweiligen ersten Exzenternocken 21 in den Exzenter 11 ein. In diesem Fall setzen diese beiden Riegel 13 der Belastung eine erhöhte Festigkeit entgegen.
  • Aufgrund des gegensinnigen Kippens der Riegel 13 im Normalfall stellt sich für Frontcrash und Heckcrash die gleiche Situation dar, d. h. der Kraftfluss geht jeweils durch ein Paar Riegel 13 mit zwei abgestützten Riegelnocken 23 (und dabei vorrangig über den zuvor freien Riegelnocken 23) und durch ein Paar Riegel, bei dem (weiterhin) nur ein Riegelnocken 23 abgestützt ist. Damit erhöht sich insgesamt die Festigkeit deutlich gegenüber einer Anordnung mit nur zwei Riegeln, aber auch gegenüber einer Anordnung, bei der alle Riegel in die gleiche Richtung kippen, womit einer Belastungsrichtung eine geringere Festigkeit entgegengesetzt würde.
  • Alternativ oder zusätzlich zum Kippen der Riegel 13 aufgrund der radial unterschiedlichen Nocken kann der Zahneingriff durch eine geänderte Verzahnung verbessert werden. Hierbei werden der Kopfkreis und der Fußkreis der Zähne der Riegel 13 gegenüber dem Fußkreis und dem Kopfkreis des Zahnkranzes 14 im Durchmesser reduziert, um ein Kippen zu erzwingen oder zumindest zu begünstigen. Gegenüber einem Zahneingriff bei ungekipptem Riegel 13, der vorrangig im Bereich der Kontaktstellen K5 und K6 stattfindet, und gegenüber einem Zahneingriff bei gleich großen Durchmessern und gekipptem Riegel 13, haben die reduzierten Durchmesser den Vorteil, dass mehr Zähne vollständig in Eingriff kommen, beispielsweise die Hälfte.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeugsitz
    3
    Sitzteil
    4
    Lehne
    5
    Beschlag
    7
    erstes Beschlagteil
    8
    zweites Beschlagteil
    9
    Umklammerungsring
    10
    Mitnehmer
    10'
    Rippe
    11
    Exzenter
    13
    Riegel
    13'
    Nase
    14
    Zahnkranz
    15
    Führungssegment
    17
    Federanordnung
    19
    Steuerscheibe
    19'
    Kulisse
    20
    Sicherungsring
    21
    erster Exzenternocken
    22
    zweiter Exzenternocken
    23
    Riegelnocken
    A
    Achse
    K1, K2, K3, K4, K5, K6
    Kontaktstellen
    L15, L15'
    Mittellinien
    M14
    Mitte des Drehlagersitzes des Zahnkranzes
    M15
    Mitte des Drehlagersitzes der Führungssegmente
    v
    Versatz
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10334089 B4 [0002]
    • - DE 10253054 A1 [0023]

Claims (11)

  1. Beschlag für einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz, mit einem ersten Beschlagteil (7), einem relativ zum ersten Beschlagteil (7) um eine Achse (A) verdrehbaren zweiten Beschlagteil (8), einem beaufschlagbaren und um die Achse (A) drehbar gelagerten Exzenter (11) und mehreren Riegeln (13), welche vom ersten Beschlagteil (7) mittels Führungen in bezüglich der Achse (A) radialer Richtung geführt, vom Exzenter (11) beaufschlagt radial nach außen bewegbar sind, und welche zum Verriegeln des Beschlags (5) radial außen mit dem zweiten Beschlagteil (8) zusammenwirken, wobei das erste Beschlagteil (7) einen Drehlagersitz mit einer Mitte (M15), das zweite Beschlagteil (8) einen Drehlagersitz mit einer Mitte (M14) und die Führungen jeweils eine Mittellinie (L15, L15') definieren, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Mitten (M14, M15) der Drehlagersitze und/oder den Schnittpunkten der Mittellinien (L15, L15') ein Versatz (v) vorgesehen ist.
  2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Versatz (v) kleine als 1 mm ist, insbesondere kleiner als 0,3 mm.
  3. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Beschlagteil (7) Führungssegmente (15) aufweist, welche paarweise jeweils eine Führung für genau einen Riegel (13) und insbesondere den Drehlagersitz des ersten Beschlagteils (7), mittels dessen das zweite Beschlagteil (8) gelagert ist, definieren.
  4. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Beschlagteil (8) einen Zahnkranz (14) aufweist, dessen Kopfkreis den Drehlagersitz des zweiten Beschlagteils (8) definiert, mittels dessen das zweite Beschlagteil (8) auf dem ersten Beschlagteil (7) gelagert ist.
  5. Beschlag nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei verriegeltem Beschlag (5) die zwischen den Riegeln (13) und dem Zahnkranz (14) wirkenden Kräfte den Zahnkranz (14) und die Riegel (13) an die Führungssegmente (15) zwingen.
  6. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass genau vier Riegel (13) vorgesehen sind.
  7. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegel (13) in den Führungen kippbar sind, wobei im Normalfall bei verriegeltem Beschlag (5) jeder Riegel (13) gegensinnig zu den jeweils benachbarten Riegeln (13) kippt.
  8. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Exzenter (11) für jeden Riegel (13) einen ersten Exzenternocken (21) und einen zweiten Exzenternocken (22) aufweist, die radial unterschiedlich ausgebildet sind und die zwei Riegelnocken (23) des zugeordneten Riegels (13) beaufschlagen.
  9. Beschlag nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Crashfall die in Belastungsrichtung gekippten Riegel (13) sich mit ihren Riegelnocken (23) wenigstens zeitweise auf beiden zugeordneten Exzenternocken (21, 22) abstützen, und die entgegen der Belastungsrichtung gekippten Riegel (13) auf die andere Seite kippen und sich wenigstens mit jeweils einem Riegelnocken (23) auf den zugeordneten ersten Exzenternocken (21) abstützen.
  10. Beschlag nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchmesser von Kopfkreis und Fußkreis der Zähne der Riegel (13) gegenüber den Durchmessern von Fußkreis und Kopfkreis des Zahnkranzes (14) reduziert sind.
  11. Fahrzeugsitz (1) mit einem Sitzteil (3) und einer Lehne (4), welche mittels wenigstens eines Beschlags (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 am Sitzteil (3) angebracht, relativ zu diesem schwenkbar und mit unterschiedlichen Neigungseinstellungen verriegelbar ist.
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