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Die
Erfindung betrifft eine Schalteinrichtung, insbesondere einen Leitungsschutzschalter,
zum selektiven Abschalten eines elektrischen Leiters.
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Selektivität
bedeutet, dass bei einem Fehler in einem Stromkreis von in Reihe
geschalteten Überstromschutzeinrichtungen oder Fehlerstromschutzschaltern
nur dasjenige Gerät auslöst, das sich unmittelbar
vor der Fehlerstelle befindet. Somit gewährleistet die
Selektivität, dass trotz des Fehlers möglichst
viele Teile der elektrischen Schaltung oder Anlage in Betrieb bleiben. „Normale” Schalteinrichtungen
wie Leistungsschalter oder Leitungsschutzschalter lösen
unabhängig von ihrem Nennstrom bei einem vollständigen
Kurzschluss sofort aus. Eine selektive Schalteinrichtung, welche
beispielsweise als selektiver Hauptleitungsschutzschalter oder als
selektiver Leitungsschutzschalter (sog. SH- oder SLS-Schalter) ausgebildet
sein kann, unterbricht hingegen den Stromfluss im Falle eines Kurzschlusses nicht
wie andere Leitungsschutzschalter sofort, sondern zeitlich verzögert.
Auf diese Weise wird die Selektivität zu nachgeschalteten
Sicherungen und normalen Leitungsschutzschaltern gewährleistet.
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Ein
selektiver Hauptleitungsschutzschalter wird üblicherweise
in einer Zuleitung vor einer Mehrzahl nachgeordneter Leitungsschutzschalter
eingesetzt. Er hat die Aufgabe, bei einem auftretenden Kurzschluss
zunächst nur den Strom zu begrenzen, damit gegebenenfalls
einer der nachgeordneten Leitungsschutzschalter den Stromschluss
unterbricht. Wurde eine bestimmte Energiemenge insgesamt seit Auftreten
des Kurzschlusses durchgelassen, wird dies als Anzeichen dafür
genommen, dass der nachgeordnete Leitungsschutzschalter nicht in
der Lage ist, den Kurzschluss zu unterbrechen, und der selektive
Hauptleitungsschutzschalter öffnet den Stromkreis endgültig.
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Aus
dem Stand der Technik ist eine Vielzahl selektiv abschaltender Schalteinrichtungen
bekannt. Beispielsweise offenbart die
EP 1 587 123 A1 einen selektiven Schutzschalter,
der in einem Hauptstrompfad ein erstes und ein zweites Schaltelement
umfasst, die in Reihe geschaltet sind. Parallel zum ersten Schaltelement
ist in einem Nebenstrompfad ein Thermoauslöseelement in
Form eines Bimetallelements angeordnet. Ein Schaltschloss steht
sowohl mit dem Bimetallelement als auch mit dem zweiten Schaltelement
in einer mechanischen Wirkverbindung. Bei einem Kurzschluss in der
elektrischen Leitung wird der Strom zunächst durch Öffnen
des ersten Schaltelements in den Nebenstrompfad kommutiert. Solange
der Kurzschlussstrom nicht abgeschaltet wird, erwärmt sich
das Bimetallelement und öffnet nach einer Verzögerungszeit
das zweite Schaltelement.
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Aus
der
DE 28 54 623 C2 ist
eine weitere selektive Schalteinrichtung bekannt. Auch sie umfasst einen
Haupt- und einen Nebenstrompfad. Der Nebenstrompfad enthält
wieder ein Bimetallelement. Um Letzteres vor einer Überlastung
zu schützen, ist im Nebenstrompfad ein strombegrenzender
PTC(positive temperature coefficient)-Widerstand in Serie zum Bimetallelement
geschaltet.
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Ferner
ist auch aus der
DE
102 44 961 B3 ein selektiver Leitungsschutzschalter bekannt,
der einen Hauptstromzweig mit Hauptstromwicklung, Hauptkontakte,
einen Magnetauslöser für die Hauptkontakte sowie
einen Nebenstromzweig mit Nebenkontakten aufweist. Bei Überschreiten
eines vordefinierten Strom-Zeit-Wertes im Nebenstromzweig wird ein Schaltschloss
ausgelöst, wodurch alle Haupt- und Nebenkontakte geöffnet
werden.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine alternative Schalteinrichtung
bereitzustellen, bei der der Selektivschutz auf einfache Weise realisierbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Schalteinrichtung
gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
erfindungsgemäße Schalteinrichtung, welche insbesondere
als Leitungsschutzschalter ausgebildet ist, ist zum selektiven Abschalten
eines elektrischen Leiters vorgesehen und umfasst einen ersten Stromzweig,
welcher ein Schaltelement und ein Überlastauslöseelement
aufweist, sowie mindestens einen weiteren Stromzweig, welcher ebenfalls ein
Schaltelement und ein Überlastauslöseelement aufweist.
Der erste Stromzweig und der mindestens eine weitere Stromzweig
sind elektrisch parallel zueinander geschaltet. Weiterhin ist ein
Kurzschlussauslösesystem vorgesehen, welches mit den Schaltelementen
in Wirkverbindung steht. Dabei ist für jeden Stromzweig
ein unterschiedlicher Stromgrenzwert vorgesehen, bei dessen Überschreiten
das dem jeweiligen Stromzweig zugeordnete Schaltelement über
das Kurzschlussauslösesystem geöffnet wird. Ferner
weisen die Überlastauslöseelemente jeweils eine
unterschiedliche Auslösecharakteristik auf, wobei bei Auslösen
eines der Überlastauslöseelemente alle Schaltelemente
geöffnet werden.
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Selektive
Leitungsschutzschalter werden in elektrischen Verteilungen zum Schutz
der Vorsicherung in die Zuleitung von der Vorsicherung zu den Abzweigschaltern,
insbesondere nachgeordnete Leitungsschutzschalter, geschaltet, um Überströme,
die zum Ansprechen der Vorsicherung führen würden, nach
Möglichkeit zu begrenzen oder rechtzeitig abzuschalten.
Bei Kaskaden von Leitungsschutzschaltern bzw. Leistungsschaltern
ist dabei die Selektivität entscheidend. Im Fehlerfall
soll nur das Schutzgerät abschalten, welches dem Ort des
Fehlers am Nächsten liegt. Damit wird erreicht, dass im
Fehlerfall nur der fehlerhafte Zweig des Netzwerks ausfällt.
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Aus
der Schaltungsanordnung zumindest zweier elektrisch parallel zueinander
geschalteter Stromzweige mit jeweils einem Schaltelement und einem Überlastauslöseelement
ergibt sich der Vorteil, dass in einem Normalbetrieb der Schalteinrichtung deren
Innenwiderstand und damit die Verlustleistung deutlich geringer
sind als dies bei einer vergleichbaren Schalteinrichtung mit nur
einem Stromzweig der Fall wäre. Da der Normalbetrieb den überwiegenden Zeitanteil
beim Betrieb der Schalteinrichtung ausmacht, ergibt sich aus der
geringeren Verlustleistung auch ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher
Vorteil. Im Überlastbetrieb ergibt sich hingegen ein verhältnismäßig
hoher Innenwiderstand, welcher den Stromfluss begrenzt.
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Die
unterschiedlichen Stromgrenzwerte führen im Kurzschlussfall
dazu, dass bei einem Überschreiten des ersten, untersten
Grenzwertes das zugeordnete Schaltelement geöffnet wird.
Dies kann auf unterschiedlichste Weise, beispielsweise elektrodynamisch,
magnetisch oder auch elektronisch erfolgen. Ist das Schaltelement
geöffnet, steht der betreffende Stromzweig nicht mehr im
Stromkreis zur Verfügung, so dass der gesamte Stromfluss über
die verbleibenden Stromzweige erfolgt. Dadurch ändert sich das
Widerstandsverhältnis in den verbleibenden Stromzweigen;
der Innenwiderstand der Schalteinrichtung steigt an, was zugleich
strombegrenzend wirkt. Wird dabei auch der nächst höhere
Stromgrenzwert überschritten, so wird wiederum das zugeordnete
Schaltelement geöffnet und der betreffende Stromzweig aus
dem Stromkreis genommen. Die einzelnen Stromzweige werden folglich
sukzessive, d. h. zeitlich nacheinander aus dem Stromkreis genommen
und somit abgeschaltet, wodurch sich der Stromfluss und damit der
Widerstand in den verbleibenden Stromzweigen erhöht. Wird
der nächst höhere Stromgrenzwert unterschritten,
und besteht der höhere Stromfluss in den verbleibenden
Stromzweigen für längere Zeit fort, so erfolgt
bei Übersteigen eines Schwellwertes, beispielsweise eines Strom-Zeit-Integrals ∫Idt,
des Überlastauslöseelements ein Auslösen
des betreffenden Überlastauslöseelements, wodurch
dann alle Schaltelemente geöffnet werden.
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Die Überlastauslöseelemente
in den verschiedenen Stromzweigen weisen dabei eine jeweils unterschiedliche
Auslösecharakteristik auf. Dies spiegelt sich beispielsweise
in unterschiedlichen Grenzwerten für das Strom-Zeit-Integral ∫Idt
wider, ab dem ein Auslösen des betreffenden Überlastauslöseelements
erfolgt. Die Selektivität des erfindungsgemäßen
Schaltgeräts wird somit zum einen dadurch erreicht, dass
das Überlastauslöseelement mit dem niedrigsten
Grenzwert erst ab einem Auslösestrom auslöst,
der gegenüber einem Auslösestrom eines Überlastauslöseelements
eines nachgeschalteten Schaltgeräts erhöht ist.
Somit erfolgt die Überlastauslösung des erfindungsgemäßen
Schaltgeräts träger als bei dem nachgeschalteten
Schaltgeräts. Weiterhin weisen die Überlastauslöseelemente
des erfindungsgemäßen Schaltgeräts bei
Kurzschlussströmen generell ein trägeres Auslöseverhalten
gegenüber einem – bspw. elektromagnetischem – Kurzschlussauslösesystem
des nachgeschalteten Schaltgeräts auf. Bei Überschreiten
des obersten Stromgrenzwerts erfolgt ein Öffnen aller Schaltelemente, so
dass die Auslösung bei diesen sehr hohen Kurzschlussströmen
nicht mehr selektiv gegenüber nachgeschalteten Schaltgeräten
erfolgt.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung weist das
Kurzschlussauslösesystem mehrere Kurzschlussauslöseelemente
auf, wobei jeder Stromzweig jeweils ein Kurzschlussauslöseelement
aufweist, das dem jeweiligen Schaltelement des Stromzweigs zugeordnet
ist. Dabei weist jedes der Kurzschlussauslöseelemente eine
Kurzschlussauslöse-Wirkverbindung zu dem jeweils zugeordneten
Schaltelement auf, so dass bei einem Überschreiten des
jeweiligen Stromgrenzwerts das jeweilige Schaltelement geöffnet
wird.
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Dadurch,
dass in jedem der Stromzweige ein eigenes Kurzschlussauslöseelement
angeordnet ist, können einfache und zuverlässige
Bauformen für das Kurzschlussauslöseelement eingesetzt
werden, was sich günstig auf die Herstellkosten der Schalteinrichtung
auswirkt.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung ist die
Auslösecharakteristik der Überlastauslöseelemente
durch unterschiedliche Widerstände variierbar.
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Überlastauslöseelemente
stellen sogenannte Stromintegratoren dar und sollen den Stromfluss unterbrechen,
wenn in einen vordefinierten Zeitraum eine vordefinierte Strommenge überschritten
wurde. Kennzeichnend hierfür ist beispielsweise das Strom-Zeit-Integral ∫Idt.
Um die Auslösecharakteristik der Überlastauslöseelemente
in den einzelnen, parallel geschalteten Stromzweigen beeinflussen
zu können, weisen die einzelnen Stromzweige unterschiedliche
Widerstände auf. Dies kann beispielsweise durch unterschiedliche
Vorwiderstände in den einzelnen Stromzweigen erfolgen;
es sind jedoch auch andere Lösungen möglich. Die
Verwendung unterschiedlicher Widerstände stellt eine einfache
und kostengünstige Realisierungsmöglichkeit zur
Beeinflussung der Auslösecharakteristik dar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung
weist zumindest eines der Überlastauslöseelemente
ein Thermoauslöseelement, insbesondere ein Bimetall-Element,
auf.
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Ein
Thermoauslöseelement stellt ein Schaltelement dar, dessen
Schaltzustand sich in Abhängigkeit der Temperatur ändert.
Eine gängige Ausgestaltungsform derartiger Temperaturschalter
stellen sogenannte Bimetallschalter dar. Diese weisen einen Bimetallstreifen
auf, welcher aus zwei unterschiedlichen metallischen Werkstoffen
unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten besteht,
welche fest miteinander verbunden sind. Bei Temperaturänderung
dehnen sich die Werkstoffe unterschiedlich stark aus, was eine Veränderung
der Form (Verbiegung) des Bimetallstreifens bewirkt. Derartige Bimetallschalter
reagieren vergleichsweise genau sie auf die Stromwärme
des durchfließenden Laststromes und stellen aufgrund ihres einfachen
und kostengünstigen Aufbaus eine geeignete Alternative
als Auslöseelemente bei Überstrom dar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung
ist der Widerstand durch Verwendung unterschiedlicher Bimetall-Elemente
variierbar.
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Zur
Veränderung der Auslösecharakteristik können
anstelle unterschiedlicher Vorwiderstände auch Bimetall-Elemente
mit unterschiedlichen Widerstandswerten, beispielsweise aufgrund
unterschiedlicher Geometrie oder Materialzusammensetzung, verwendet
werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung
ist zumindest eines der Kurzschlussauslöseelemente als
elektro-dynamischer Auslöser ausgebildet.
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Ein
elektrodynamischer Auslöser ist ein Schalter bzw. ein Schaltelement,
bei dem die Kraft zum Öffnen des Schaltkontakts aus einer
anziehenden bzw. abstoßenden Wirkung stromdurchflossener Leiter
(je nach Orientierung der Stromrichtungen) resultiert. Der Schaltkontakt
ist dabei quasi vorgespannt, so dass im Normalbetrieb, d. h. bei
Nennstrom des Schalters, die elektrodynamische Kraft nicht ausreicht,
um den Schaltkontakt zu öffnen. Bei Überschreiten
eines vordefinierten Grenzwerts, beispielsweise aufgrund eines Kurzschlusses,
wird der Schaltkontakt aufgrund der höheren elektrodynamischen
Kraft unmittelbar geöffnet. Die Öffnung kann dabei
sowohl reversibel als auch nicht reversibel erfolgen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung
ist zumindest eines der Kurzschlussauslöseelemente als
mechanischer Auslöser ausgebildet.
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Unter
einem mechanischen Auslöser wird beispielsweise eine stromdurchflossene
Spule mit einem Schlaganker verstanden. Im Kurzschlussfall, d. h.
bei schlagartig auftretenden hohen Strömen, erzeugt die
Spule unmittelbar eine Magnetkraft, aus der eine Bewegung des Schlagankers
resultiert. Diese bewirkt dann eine mechanische Öffnung
des Schaltelements. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine einfach
zu realisierende Ausführungsform, welche eine unmittelbare
Reaktion auf Kurzschlussströme aufweist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung
ist zumindest eines der Kurzschlussauslöseelemente als
elektronischer Auslöser ausgebildet.
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Unter
einem elektronischer Auslöser werden elektronische Baugruppen,
beispielsweise elektrothermische Auslöseeinheiten (sogenannte
ETU) verstanden, die einen Kurzschluss detektieren können und
bei überschreiten eines vordefinierten Grenzwerts eine Öffnung
des Schaltelements bewirken. Elektronische Auslöser können
beispielsweise mit Hilfe von IGBTs, Hall Sensoren, Stromwandler,
etc. realisiert werden, wobei die Anwendungsgebiete von Leistungsschalter über
Motorschutzschalter bis hin zu Fehlerstromschutzschaltern und Leitungsschutzschaltern
reichen. Ein elektronischer Auslöser stellt somit eine
weitere alternative Realisierungsmöglichkeit für
das Kurzschlussauslöseelement dar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung weist die Schalteinrichtung
ein Schaltschloss auf, welches mit jedem der Überlastauslöseelemente über
eine Überlastauslöse-Wirkverbindung gekoppelt
ist. Das Schaltschloss ist dabei mit den Schaltelementen über
eine Schaltschloss-Wirkverbindung gekoppelt, so dass bei Auslösen
des Schaltschlosses durch eines der Überlastauslöseelemente
alle Schaltelemente geöffnet werden.
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Ein
Schaltschloss ist eine gängige mechanische Vorrichtung
in elektrischen Schalteinrichtungen, welche eine schnelle Auslösung
eines Schalters mit kleinen Kräften ermöglicht.
Dabei wird beim Einschalten ein Federmechanismus gespannt, welcher durch
das Schaltschloss arretiert wird. Das Schaltschloss ist damit verklinkt.
Wird das Schaltschloss ausgelöst, beispielsweise durch
ein Kurzschluss- oder Überlastauslöseelement,
so wird diese Arretierung gelöst, und die Schaltelemente
der Schalteinrichtung werden geöffnet. Das Bedienelement
der Schalteinrichtung springt dabei in seine AUS-Stellung zurück.
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Bei
der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung sind die Überlastauslöseelemente über
eine Überlastauslöse-Wirkverbindung mit dem Schaltschloss
gekoppelt, so dass bei Auslösen eines der Überlastauslöseelemente
alle Schaltelemente geöffnet werden. Über eine
mechanische Entklinkungs-Wirkverbindung kann das Schaltschloss beispielsweise
mit jeweils einem beweglichen Kontaktteil der mindestens zwei Schaltelemente
gekoppelt werden. Durch die Verwendung eines Schaltschlosses kann
der Aufbau der Schalteinrichtung erheblich vereinfacht werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Schalteinrichtung
weist das Kurzschlussauslöseelement mit dem höchsten
Stromgrenzwert eine zusätzliche Kurzschluss-Wirkverbindung
zu dem Schaltschloss auf, so dass bei Auslösen des Kurzschlussauslöseelement
das Schaltschloss ausgelöst wird.
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Bei
Auslösung des Schaltschlosses aufgrund eines Kurzschlusses
desjenigen Kurzschlussauslöseelements mit dem höchsten
Stromgrenzwert werden alle Schaltkontakte endgültig geöffnet.
Im Gegensatz zur elektrodynamischen Kurzschlussauslösung
ist diese jedoch keinesfalls reversibel und bedarf eines Eingriffs
von außen, um das Schaltschloss wieder in die Verklinkungsposition
zu bringen. Im Falle eines Kurzschlussstroms, welcher höher
ist als der höchste Stromgrenzwert der Kurzschlussauslöseelemente
stellt die Auslösung des Schaltschlosses über die
zusätzliche Kurzschluss-Wirkverbindung eine schnelle und
direkte Möglichkeit zur sofortigen Öffnung aller
Schaltelemente der Schalteinrichtung dar.
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Im
Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Vorrichtung unter
Bezug auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
In den Figuren sind:
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1 ein
Ausführungsbeispiel einer Schalterkaskade mit einer erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung,
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2 ein
Ausführungsbeispiel eines Schaltschemas der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung zum selektiven Abschalten einer elektrischen Leitung.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets
mit dem gleichen Bezugszeichen versehen. Die Beschreibung gilt für
alle Zeichnungsfiguren, in denen das entsprechende Teil ebenfalls
zu erkennen ist.
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In 1 ist
ein Ausschnitt aus einem elektrischen Leitungsnetz mit einer Schalterkaskade
schematisch dargestellt, welcher eine Strom leitende elektrische
Hauptleitung 5 mit einem Eingang 6 aufweist. Nach
dem Eingang 6 ist eine erfindungsgemäße
selbst schaltend ausgebildete Schalteinrichtung 1 in der
Hauptleitung 5 angeordnet. Hinter der Schalteinrichtung 1 weist
die Hauptleitung 5 einen Verzweigungsknoten 7 auf,
der eine Verbindung zwischen der Hauptleitung 5 und drei
Nebenleitungen 8 bildet. In jeder der Nebenleitungen 8 befindet
sich eine weitere Schalteinrichtung 9, welche die jeweilige
Nebenleitung 8 vor Beschädigung durch zu starke
Erwärmung in Folge zu hohen Stroms schützt und
die Leitung bei Überlast selbsttätig abschaltet.
Diesen ist in den einzelnen Nebenleitungen 8 jeweils ein
Verbraucher (nicht dargestellt) nachgeschaltet. Bei diesen Verbrauchern
kann es sich um allgemein bekannte Gebäudeinstallationen
handeln.
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Die
Schalteinrichtungen 1 und 9 können auch
als Schutzeinrichtungen bezeichnet werden. Es kann sich beispielsweise
um Leistungsschalter oder Leitungsschutzschalter handeln. Die Schalteinrichtungen 3 und 9 sind
kaskadiert geschaltet, und schützen das Netz oder/und die
daran angeschlossenen Verbraucher selektiv. Das bedeutet, dass bei
einem Fehlerfall, wie z. B. einem Kurzschluss, nur diejenige der
Schalteinrichtungen 1 bzw. 9 abschaltet, die dem Ort
des Fehlers am nächsten liegt. Erst wenn im Falle eines
Kurzschlusses in einer der Nebenleitungen 8 der Strom von
der dort angeordneten weiteren Schalteinrichtung 9 nicht
sofort abgeschaltet wird, wird dieser durch die in der Hauptleitung 5 angeordnete
Schalteinrichtung 1 zeitlich verzögert abgeschaltet.
Auf diese Weise wird die Selektivität zu den nachgeschalteten
Schalteinrichtungen 9 gewährleistet und erreicht,
dass nur der fehlerhafte Teil des Netzes ausfällt; der
Rest bleibt betriebsbereit.
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In 2 ist
ein Ausführungsbeispiel eines Schaltschemas der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung 1 zum selektiven Abschalten einer elektrischen
Leitung schematisch dargestellt. Dabei weist die Schalteinrichtung 1 drei
elektrisch zueinander parallel geschaltete Stromzweige 10, 20, 30 auf.
Jeder der Stromzweige 10, 20, 30 besteht
aus einer Reihenschaltung eines Kurzschlussauslöseelements 13, 23, 33,
eines Schaltelements 11, 21, 31, sowie
eines Überlastauslöseelements 12, 22, 32.
Jedes der Kurzschlussauslöseelemente 13, 23, 33 ist
mit dem zugeordneten Schaltelement 11, 21, 31 über
eine eigene Kurzschlussauslöse-Wirkverbindung 14, 24, 34 gekoppelt,
so dass bei Überschreiten eines für jeden Stromzweig 10, 20, 30 jeweils
definierten, maximalen Kurzschlussstroms das dem jeweiligen Stromzweig 10, 20, 30 zugeordnete
Schaltelement 11, 21, 31 geöffnet
wird.
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Die
in den Stromzweigen angeordneten Überlastauslöseelemente 12, 22, 32 sind
jedes für sich über eine eigene Überlastauslöse-Wirkverbindung 15, 25, 35 mit
einem Schaltschloss 4 der Schalteinrichtung 1 gekoppelt.
Wird das Schaltschloss 4 aufgrund eines Überlaststroms
in einem der Stromzweige 10, 20, 30 durch
das zugeordnete Überlastauslöseelement 12, 22, 32 ausgelöst,
so werden über das Schaltschloss 4 alle Schaltelemente 11, 21, 31 unmittelbar
und endgültig geöffnet. Hierzu besteht eine Schaltschloss-Wirkverbindung 15, welche
das Schaltschloss 4 mit den Schaltelement 11, 21, 31 verbindet.
Dies kann beispielsweise über einen mechanischen Verklinkungs-Mechanismus
erfolgen.
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Die
elektrisch parallel zueinander geschalteten Stromzweige 10, 20, 30 befinden
sich alle in einer Phase des Stromkreises, unterscheiden sich aber hinsichtlich
ihres Widerstand voneinander. Jedes der Überlastauslöseelemente 12, 22, 32 arbeitet
in einem jeweils definierten Strombereich. Dieser ist jeweils abhängig
von dem Strom, ab dem ein – vorzugsweise elektrodynamisches
oder mechanisches – Öffnen des jeweiligen Schaltelements 11, 21, 31 erfolgt.
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Das
im ersten Stromzweig 10 angeordnete Überlastauslöseelement 12 arbeitet
bis zu einem Kurzschlussstrom IK1, ab dem
ein elektrodynamisches oder mechanisches Öffnen des Schaltelements 11 durch
das Kurzschlussauslöseelement 13 erfolgt. Aufgrund
des geöffneten Schaltelements 11 ist der Stromfluss über
den Stromzweig 10 unterbrochen. Der Stromzweig 10 wird
dabei bei Strömen, welche größer sind
als der Kurzschlussstrom IK1, durch Öffnen
des Schaltelements 11 aus dem Stromkreis genommen, bevor
das im Stromzweig 10 angeordnete Überlastauslöseelement 12 eine
Auslösung bewirken kann.
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Aus
der Unterbrechung des Stromzweiges 10 resultiert eine Änderung
des Widerstandsverhältnisses, wodurch sich der Stromfluss
in den Stromzweigen 20 und 30 erhöht.
Diese Erhöhung bewirkt, dass das im zweiten Stromzweig 20 angeordnete Überlastauslöseelement 22 auslöst
und über das Schaltschloss 4 alle Schaltelemente 11, 21, 31 endgültig öffnet.
Das Überlastauslöseelement 22 arbeitet dabei
bis zu einem Kurzschlussstrom IK2, ab dem
ein Öffnen des Schaltelements 21 durch das Kurzschlussauslöseelement 23 erfolgt.
Dabei gilt es zu beachten, dass IK2 größer
als IK1 ist (IK2 > IK1).
Bei Strömen, welche größer sind als der
Kurzschlussstrom IK2, werden somit die Stromzweige 10 und 20 durch Öffnen
der Schaltelemente 11 und 21 aus dem Stromkreis
genommen, bevor das im Stromzweig 20 angeordnete Überlastauslöseelement 22 – ebenso wie
das im Stromzweig 10 angeordnete Überlastauslöseelement 12 – (siehe
oben) eine Auslösung bewirken können.
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Durch
das Öffnen der Schaltelemente 11 und 21 erhöht
sich der Strom im dritten Stromzweig 30, da nun der gesamte
Phasenstrom über den dritten Stromzweig 30 fließen
muss. Das dort angeordnete Überlastauslöseelement 32 arbeitet
bis zu einem Kurzschlussstrom IK3, ab dem
ein Öffnen des Schaltelements 31 durch das Kurzschlussauslöseelement 33 erfolgt.
Dabei gilt, dass IK3 größer
als IK2 ist (IK3 > IK2 > IK1).
Das Schaltelement 31 weist dabei eine Kurzschluss-Wirkverbindung 16 zum
Schaltschloss 4 auf, welche derart gestaltet ist, dass
ab einer definierten Öffnungsstrecke des Schaltelements 31 das Schaltschloss 4 auslöst,
wodurch die Schaltelemente 11, 21, 31 endgültig über
das Schaltschloss 4 geöffnet werden. Bei Strömen,
welche größer sind als der Kurzschlussstrom IK3, werden somit die Stromzweige 10, 20 und 30 durch Öffnen
der jeweiligen Schaltelemente 11, 21 und 31 aus
dem Stromkreis genommen, bevor die in den Stromzweigen 10, 20 und 30 angeordneten Überlastauslöseelemente 12, 22 und 32 eine
Auslösung bewirken können.
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Das
Erfordernis der Selektivität wird bei der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung 1 zum Einen dadurch erreicht, dass das Überlastauslöseelement 12 der
selektiven Schalteinrichtung 1 erst bei einem Auslösestrom,
welcher gegenüber dem Auslösestrom der nachgeschalteten,
weiteren Schalteinrichtung 9 höher liegt, eine
Auslösung bewirkt, so dass im Überlastfall die
Auslösung der selektiven Schalteinrichtung 1 träger
ist als die der weiteren Schalteinrichtung 9. Weiterhin
weisen die Überlastauslöseelemente 12, 22 und 32 im
Kurzschlussfall, d. h. bei Auftreten von Kurzschlussströmen,
generell ein trägeres Auslöseverhalten gegenüber
einem, beispielsweise elektromagnetischen, Kurschlussauslöser
der weiteren Schalteinrichtung 9 auf. Die Auslösung
bei Strömen größer als der Kurzschlussstrom
IK3 erfolgt vorzugsweise durch das elektrodynamische
oder mechanisch/magnetische Öffnen aller drei Schaltelemente 11, 21, 31 und
ist nicht mehr selektiv gegenüber der nachgeschalteten,
weiteren Schalteinrichtung 9.
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Das
in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel weist
drei Stromzweige 10, 20, 30 auf. Für
die erfindungsgemäße Schalteinrichtung 1 ist
jedoch lediglich erforderlich, dass zwei oder mehr parallel geschaltete
Stromzweige vorhanden sind. Im Nennbetrieb der Schalteinrichtung
teilt sich dann der Strom durch die Parallelschaltung auf die mehreren
Stromzweige auf. Der Gesamtwiderstand der parallel geschalteten
Stromzweige ist dabei kleiner als der kleinste Teilwiderstand eines
der Stromzweige, so dass die Schalteinrichtung im Nennbetrieb eine
geringere Verlustleistung als eine herkömmliche Schalteinrichtung
mit nur einem Stromzweig aufweist. Im Überlastbetrieb werden
die parallel geschalteten Stromzweige sukzessives abgeschaltet.
Mit jedem Stromzweig, der aus der Schaltung „entfernt” wird, erhöht
sich dabei der Gesamtwiderstand, woraus eine Strombegrenzung im Überlastbetrieb
resultiert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schalteinrichtung
- 2
- Überlastauslösesystem
- 3
- Kurzschlussauslösesystem
- 4
- Schaltschloss
- 5
- Hauptleitung
- 6
- Eingang
- 7
- Verzweigungsknoten
- 8
- Nebenleitung
- 9
- weitere
Schalteinrichtung
- 10,
20, 30
- Stromzweige
- 11,
21, 31
- Schaltelement
- 12,
22, 32
- Überlastauslöseelement
- 13,
23, 33
- Kurzschlussauslöseelement
- 14,
24, 34
- Kurzschlussauslöse-Wirkverbindung
- 15,
25, 35
- Überlastauslöse-Wirkverbindung
- 16
- Schaltschloss-Wirkverbindung
- 17
- Kurzschluss-Wirkverbindung
- IK1, IK2, IK3
- Kurzschlussstrom
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1587123
A1 [0004]
- - DE 2854623 C2 [0005]
- - DE 10244961 B3 [0006]