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DE102009030885A1 - Gurtschloss, insbesondere Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Gurtschloss, insbesondere Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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Publication number
DE102009030885A1
DE102009030885A1 DE200910030885 DE102009030885A DE102009030885A1 DE 102009030885 A1 DE102009030885 A1 DE 102009030885A1 DE 200910030885 DE200910030885 DE 200910030885 DE 102009030885 A DE102009030885 A DE 102009030885A DE 102009030885 A1 DE102009030885 A1 DE 102009030885A1
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DE
Germany
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fitting
buckle
buckle according
lock
retaining
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Ceased
Application number
DE200910030885
Other languages
English (en)
Inventor
Witali Effenberger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE200910030885 priority Critical patent/DE102009030885A1/de
Publication of DE102009030885A1 publication Critical patent/DE102009030885A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/18Anchoring devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/18Anchoring devices
    • B60R2022/1806Anchoring devices for buckles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gurtschloss, insbesondere Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem Schlosskopf, insbesondere mit zwei Schlossköpfen, der mittels einer Haltelasche an einem Laschenanbindungspunkt eines Beschlags angebunden, insbesondere schwenkbar angelenkt ist. Erfindungsgemäß ist der Beschlag so ausgebildet bzw. weist der Beschlag (8) bei mehreren Schlossköpfen (2, 3) eine solche Breite auf, dass die wenigstens eine oder wenigstens eine der Haltelaschen (4, 5) von der Laschenanbindungsstelle (6, 7) ausgehend im Wesentlichen geradlinig zu dem jeweiligen Schlosskopf (2, 3) geführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gurtschloss, insbesondere ein Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein allgemein bekanntes Doppelgurtschloss ist in der den Stand der Technik darstellenden 3 gezeigt. Dieses Doppelgurtschloss 100 umfasst zwei zwischen sich einen definierten Spaltabstand a aufweisende separate Schlossköpfe 101, 102, die über jeweils eine Haltelasche 103, 104 schwenkbar an einem fahrzeugseitig mittels einer Schraubverbindung 105 festgelegten Beschlag 106 angelenkt sind. Um den definierten Spaltabstand a zwischen den beiden Schlossköpfen 101 und 102 sicherzustellen und damit eine unerwünschte Interaktion zwischen den beiden Schlossköpfen 101, 102 zu vermeiden, sind die beiden Haltelaschen 103, 104 von ihren beschlagseitigen Anlenkungspunkten 107, 108 ausgehend um die oberen Beschlagkanten 109, 110 herumgeführt und nach außen hin abgekröpft. Mit einem derartigen Aufbau werden bereits gute Ergebnisse im Hinblick auf das Crashverhalten erzielt.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gurtschloss, insbesondere ein Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, zur Verfügung zu stellen, das noch einfacher und damit fertigungstechnisch günstiger aufgebaut ist und das ein noch besseres Crashverhalten aufweist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu, sind Gegenstand der darauf rückbezogenen Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 ist ein Gurtschloss, insbesondere ein Doppelgurtschloss für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, vorgesehen, bei dem wenigstens ein Schlosskopf, bevorzugt zwei Schlossköpfe vorgesehen sind. Der wenigstens eine Schlosskopf ist mittels einer Haltelasche an einem Laschenanbindungspunkt eines, bei mehreren Schlossköpfen bevorzugt gemeinsamen, Beschlags angebunden, insbesondere schwenkbar angelenkt. Erfindungsgemäß ist der Beschlag so ausgebildet bzw. weist der Beschlag bei mehreren, insbesondere zwei Schlossköpfen, eine solche Breite auf, dass die wenigstens eine oder wenigstens eine der vorgesehenen Haltelaschen von dem Laschenanbindungspunkt ausgehend im Wesentlichen geradlinig zu dem jeweiligen Schlosskopf geführt ist.
  • Mit einer derartigen erfindungsgemäßen Lösung, mit der die Haltelaschen geradlinig zu dem jeweils zugeordneten Schlosskopf geführt werden können, wird ein sehr gutes Crashverhalten, insbesondere bei einer Kindersitzanbindung erzielt, da die geradlinig ausgeführten Haltelaschen sich aufgrund der fehlenden Biegungen und Abkröpfungen nicht mehr Längen können, wodurch das Crashverhalten des Gurtschlosses insgesamt sehr gut beherrschbar wird. Desweiteren kann eine derartige geradlinige Haltelasche auch fertigungstechnisch wesentlich einfacher hergestellt werden als eine gebogene beziehungsweise abgekröpfte Haltelasche, wodurch sich auch der Herstellaufwand für zumindest die Haltelasche wesentlich reduziert.
  • Gemäß einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung ist der Beschlag U-förmig ausgebildet, wobei Wenigstens einer der U-Schenkel ebenfalls in etwa geradlinig verläuft und einen Anbindungspunkt für eine geradlinige Haltelasche ausbildet, so dass die Haltelasche und der U-Schenkel im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Eine derartige konkrete Ausgestaltung ist besonders einfach herzustellen und bewirkt darüberhinaus eine besonders funktionssichere und wenig störanfällige Gurtschlossausgestaltung. Durch die im Wesentlichen parallele und auch im Wesentlichen aneinanderliegende beziehungsweise einen lediglich definierten Spaltabstand voneinander aufweisende Ausgestaltung kann zudem auch eine nach wie vor kompakte Bauweise im Bereich des Beschlages aufrechterhalten werden.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass wenigstens eine, bevorzugt sämtliche Haltelaschen im durch die U-Schenkel ausgebildeten Aufnahmeraum angeordnet ist beziehungsweise sind und/oder an die den Aufnahmeraum zugewandte Schenkelinnenseite angrenzen. Durch diese innenseitige Anordnung der Haltelaschen wird ebenfalls eine besonders bevorzugte und erwünschte kompakte Bauweise des Gurtschlosses im Beschlagbereich bewirkt.
  • Konkret sind die Haltelaschen bevorzugt schwenkbar an einer an den beiden U-Schenkeln gelagerten und in Verbindung mit den U-Schenkeln die Anbindungsstelle ausbildenden Achse gelagert. Eine derartige Ausgestaltung mit Achse ist einfach in der Herstellung und bewirkt eine zuverlässige Verschwenkungsmöglichkeit der Schlossköpfe über ihre Haltelaschen, insbesondere für den Fall, dass die Achse mit einem Schraubgewinde versehen ist.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die dem Beschlag zugewandte Schlosskopfunterseite und/oder dem Schlosskopf zugewandte Beschlagkante so ausgebildet ist beziehungsweise sind, dass die Schlosskopfunterseite mit einem definierten Spaltabstand, insbesondere mit einem Spaltabstand von größer 0 mm bis 5 mm, unmittelbar an die Beschlagkante angrenzt und innerhalb eines definierten Schwenkbereichs des Schlosskopfes kein Kontakt oder allenfalls ein die Schwenkbewegung unterstützender Gleitkontakt zwischen Schlosskopf und Beschlagkante besteht. Bevorzugt sind hier der Schlosskopf und/oder die Beschlagkante im einander zugewandten Bereich entsprechend abgerundet und mit einem definierten Radius versehen. Mit einer derartigen bevorzugten erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird ebenfalls eine kurze Haltelaschenausbildung begünstigt, da der Schlosskopf ganz nah und unmittelbar an die obere Beschlagkante herangerückt werden kann. Dies hat wiederum die zuvor erläuterten sowohl herstellungstechnischen als auch crashtechnischen Vorteile.
  • Gemäß einer weiteren alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Beschlag mittels wenigstens einer Befestigungsvorrichtung fest und/oder lösbar am Fahrzeug festgelegt, zum Beispiel an einem sitzrahmenseitigen Bereich. Besonders bevorzugt ist hierbei eine Ausgestaltung, bei der der Beschlag und damit das Gurtschloss im Bereich zwischen zwei benachbarten Fahrzeuginsassensitzpositionen angeordnet ist, wobei die Schlossköpfe insbesondere zur Anbindung eines Kindersitzes ausgelegt und geeignet sein können beziehungsweise sollen.
  • Eine bevorzugte Haltelaschenlänge von der Mitte der Anbindungsstelle bis zu dem Schlosskopf beträgt vorzugsweise 6 bis 15 mm, bevorzugt 8 bis 12 mm und höchst bevorzugt in etwa 9 mm. Damit kann eine kurze und preiswerte Haltelasche ohne fertigungstechnisch aufwendige Abkröpfungen und Krümmungen hergestellt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Gurtschlosses,
  • 2 schematisch eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Gurtschlosses gemäß 1, und
  • 3 schematisch ein Gurtschloss gemäß dem Stand der Technik.
  • In der 1 ist schematisch eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Gurtschlossanordnung gezeigt. Diese umfasst ein Doppelgurtschloss 1 mit einem ersten Schlosskopf 2 und einem zweiten Schlosskopf 3, die jeweils mit einer fest mit dem Schlosskopf 2, 3 verbundenen Haltelasche 4, 5 an einem beschlagseitigen Anlenkungspunkt 6, 7 eines Beschlags 8 schwenkbar angelenkt sind.
  • Wie dies der Darstellung der 1 zudem weiter entnommen werden kann, weisen die beiden Schlossköpfe 2, 3 in der gezeigten Ruhestellung einen definierten Spaltabstand c voneinander auf. Dieser Spaltabstand c ist erwünscht, um eine Interaktion der beiden Schlossköpfe auszuschließen.
  • Wie dies der 1 entnommen werden kann, sind die Haltelaschen 4, 5 an einer durch die U-Schenkel 9, 10 des U-förmigen Beschlages geführten und dort festgelegten Achse 11 gelagert, die hier zum Beispiel als Gewindeachse ausgebildet ist.
  • Wie dies der 1 sehr gut zu entnehmen ist, weist der U-förmige Beschlag eine solche Breite auf, dass die Haltelaschen 4, 5 geradlinig und direkt zu dem jeweils zugeordneten Schlosskopf 2, 3 geführt werden können, wodurch die Länge der Haltelasche vorteilhaft kurz gehalten werden kann.
  • Wie der Darstellung der 1 zudem weiter entnommen werden kann, verlaufen die U-Schenkel 9, 10 des Beschlages 8 im Wesentlichen parallel zu den Haltelaschen 4, 5, wobei diese Haltelaschen 4, 5 entweder einen definierten Spaltabstand zu den jeweils zugeordneten U-Schenkeln 9, 10 aufweisen oder, wie in der 1 dargestellt, im Wesentlichen in einer Anlageverbindung aneinander anliegen. Dadurch wird ein nach wie vor kompakter Beschlagaufbau zur Verfügung gestellt, der sich in der Breitenerstreckung, das heißt in der Bildebene der 1 mit seinen beiden U-Schenkeln 9, 10 nicht über die durch die beiden in der Ruhestellung gezeigten Schlossköpfe 2, 3 vorgegebene Breite hinaus erstreckt.
  • Ferner ist, wie dies insbesondere auch der 2 entnommen werden kann, die den Schlossköpfen 2, 3 zugewandte Beschlagkante 12 mit einem solchen Radius R abgerundet ausgebildet, dass die Schlosskopfunterseite 14 innerhalb eines definierten Schwenkbereichs der Schlossköpfe 2, 3 mit einem im Wesentlichen stets gleichbleibenden, geringen Spaltabstand b an die Beschlagkante angrenzt und somit innerhalb dieses definierten Schwenkbereichs der Schlossköpfe 2, 3 kein Kontakt zwischen dem jeweiligen Schlosskopf 2, 3 und der jeweils zugeordneten Beschlagkante 12, 13 auftritt.
  • Mit einer derartigen abgerundeten Beschlagkante 12, 13 können die Schlossköpfe 2, 3 noch näher an den Beschlag 8 beziehungsweise die U-Schenkel 9, 10 des Beschlags 8 herangerückt werden, wodurch sich die Haltelaschen 4, 5 ebenfalls bevorzugt verkürzt ausbilden lassen.
  • Wie dies in der 1 und der 2 weiter dargestellt ist, erfolgt die Festlegung des Beschlags 8 an einem zum Beispiel Rahmen 15, der hier nur lediglich schematisch dargestellt ist, mittels einer Schraubverbindung 16.
  • Das Doppelgurtschloss 1 ist bevorzugt im Bereich zwischen zwei benachbarten Fahrzeuginsassensitzpositionen angeordnet, zum Beispiel in Verbindung mit viersitzigen Fahrzeugen. Insbesondere ist die erfindungsgemäße Gurtschlossausgestaltung universaltauglich für Kindersitze, da damit ein günstiges Crashverhalten erzielt wird, bei dem eine Vorverlagerung des Kindersitzes aufgrund der verkürzten Haltelasche gegenüber der aus dem Stand der Technik bekannten Doppelgurtschlossanordnung deutlich reduziert werden kann.
  • Stand der Technik (3)
  • 100
    Doppelgurtschloss
    101
    Schlosskopf
    102
    Schlosskopf
    103
    Haltelasche
    104
    Haltelasche
    105
    Schraubverbindung
    106
    Beschlag
    107
    Anlenkungspunkt
    108
    Anlenkungspunkt
    109
    Beschlagkante
    110
    Beschlagkante
    a
    Spaltabstand

Claims (11)

  1. Gurtschloss, insbesondere Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem Schlosskopf, insbesondere mit zwei Schlossköpfen, der mittels einer Haltelasche an einem Laschenanbindungspunkt eines Beschlags angebunden, insbesondere schwenkbar angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschlag (8) so ausgebildet ist, insbesondere bei mehreren Schlossköpfen (2, 3) eine solche Breite aufweist, dass die wenigstens eine Haltelasche (4, 5) oder wenigstens eine der vorgesehenen Haltelaschen (4, 5) von der Laschenanbindungsstelle (6, 7) ausgehend im wesentlichen geradlinig zu dem jeweiligen Schlosskopf (2, 3) geführt ist.
  2. Gurtschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschlag (8) U-förmig ausgebildet ist, wobei wenigstens einer der U-Schenkel (9, 10) ebenfalls in etwa geradlinig verläuft und eine Anbindungsstelle (6, 7) für eine geradlinige Haltelasche (4,5) ausgebildet, so dass die Haltelasche (4, 5) und der U-Schenkel (9, 10) im wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
  3. Gurtschloss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der U-Schenkel (9, 10) und die Haltelasche (4, 5) in einer Anlageverbindung aneinander anliegen oder einen definierten Spaltabstand voneinander aufweisen.
  4. Gurtschloss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Haltelasche (4, 5) im durch die U-Schenkel (9, 10) ausgebildeten Aufnahmeraum angeordnet ist und/oder an die dem Aufnahmeraum zugewandte Schenkelinnenseite des Beschlags (8) angrenzt.
  5. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelaschen (4, 5) schwenkbar an einer an den beiden U-Schenkeln (9, 10) gelagerten und in Verbindung mit den U-Schenkeln (9, 10) die Anbindungsstellen (6, 7) ausbildenden Achse (11) gelagert ist.
  6. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Beschlag (8) zugewandte Schlosskopfunterseite (14) und/oder die dem Schlosskopf (2, 3) zugewandte Beschlagkante (12, 13) so ausgebildet ist bzw. sind, insbesondere so abgerundet ist bzw. sind, dass die Schlosskopfunterseite (14) mit einem definierten Spaltabstand (b), insbesondere mit einem Spaltabstand (b) von größer 0 mm bis 5 mm, unmittelbar an die Beschlagkante (12, 13) angrenzt und innerhalb eines definierten Schwenkbereichs des Schlosskopfes (2, 3) kein Kontakt oder allenfalls ein die Schwenkbewegung unterstützender Gleitkontakt zwischen Schlosskopf (2, 3) und Beschlagkante (12, 13) besteht.
  7. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossköpfe (2, 3) im montierten Zustand einen definierten Spaltabstand (c) zwischen sich aufweisen.
  8. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschlag (8) mittels wenigstens einer Befestigungsvorrichtung (16) fest und/oder lösbar am Fahrzeug (15) festgelegt ist.
  9. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschlag (8) und damit das Gurtschloss (1) im Bereich zwischen zwei benachbarten Fahrzeuginsassensitzpositionen angeordnet ist.
  10. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelaschenlänge von der Mitte der Anbindungsstelle (6, 7) bis zu dem Schlosskopf (2, 3) in etwa 6 bis 15 mm, bevorzugt 8 bis 12 mm, höchst bevorzugt in etwa 9 mm beträgt.
  11. Gurtschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossköpfe (2, 3) zur Anbindung eines Kindersitzes ausgelegt und geeignet sind.
DE200910030885 2009-06-29 2009-06-29 Gurtschloss, insbesondere Doppelgurtschloss, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Ceased DE102009030885A1 (de)

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