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Die Erfindung betrifft eine Regalanordnung für ein Teilelager, vorzugsweise Kleinteilelager, mit wenigstens zwei im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Regalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei automatischen Kleinteilelagern kommen derzeit vor allem Lösungen zum Einsatz, bei denen über ein Regalbediengerät eine Regalgasse mit Ladungsträgern bestückt bzw. entladen wird. Das Teilelager besteht dabei aus einer oder mehreren Gassen und die einzelnen Regalbediengeräte sind dabei über eine Fördertechnik miteinander verbunden. Ein anderes Konzept für Teilelager sieht die automatische Ein- und Auslagerung aus dem Teilelager nicht über ein Regalbediengerät vor, sondern über Satellitenfahrzeuge, die sich auf Fahrschienen im Regal bewegen. Zu den verschiedenen Etagen des Lagers werden sie über Hebeeinrichtungen befördert.
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Allerdings hat sich das Konzept von Teilelagern mit Satellitenfahrzeugen auf dem Markt bisher nicht durchgesetzt. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt
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bei bisher verwendeten Lageranordnungen bzw. -designs. Eines der bekannten Lagerdesigns besteht derzeit aus einzelnen Regalmodulen, die blockweise zusammengesetzt werden, wobei jedes Lagermodul seinen Anteil an einem Wartungsgang und an Fahrschienen für die Satellitenfahrzeuge besitzt. Durch dieses Modulsystem, bei dem mehrere Module zu einem gesamten Regal zusammengestellt werden, kommt es zum einen zu einer hohen Anzahl von Stoßstellen an den Fahrschienen, wobei diese Stoßstellen für einen optimalen Betrieb der Satellitenfahrzeuge nachgearbeitet werden müssen bei der Montage. Zum anderen handelt es sich bei diesem Modulsystem um eine Spezialkonstruktion, was sich in erhöhten Kosten auswirkt und damit einen an sich bei einem Satellitenfahrzeugsystem vorhandenen Investitionsvorteil aufbraucht.
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Aus dem Dokument
DE 42 17 084 A1 , welches als nächstliegender Stand der Technik erachtet wird, ist eine Regalanordnung bekannt, bei welcher ein Fahrzeug auf an zueinander benachbarten Regalen angeordneten Schienen beweglich ist, um dadurch Regalfächer mit Ware zu bestücken bzw. aus diesen zu entnehmen. Ferner sei auf die Dokumente
DE 87 03 863 U1 ,
DE 19 38 473 B ,
DE 34 02 996 A1 ,
DE 93 05 732 U1 ,
DE 19 01 627 A ,
DE 100 38 666 C1 ,
DE 33 27 022 A1 , und
AT 32 867 E hingewiesen.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße Regalanordnung derart weiterzubilden, dass die Nachteile des bekannten Lagerdesigns vermieden werden können und dass eine kostengünstige Regalanordnung für das Konzept der Satellitenfahrzeuge bereitgestellt wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Regalanordnung nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 11 angegeben.
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Erfindungsgemäß sind an einem jeweiligen Lochraster der Regalstützen Schienenträger befestigt, die insbesondere eingehängt oder/und verschraubt sind, und es sind Schienen mit einer beliebigen, vorzugsweise größeren Länge bezogen auf den Abstand zwischen zwei benachbarten Regalstützen eines Regals an den Schienenträgern befestigt.
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Die bei dieser Regalanordnung verwendeten Schienenträger sind somit eine Art Adapter, die variabel und den jeweiligen Bedürfnissen in einem Teilelager angepasst an den Regalstützen angeordnet werden können. Dabei weicht die erfindungsgemäße Regalanordnung nur wenig von einem konventionellen Regaldesign mit einem Regalbediengerät in der Regalgasse ab. Insbesondere können Regalstützen bzw. Regale von konventionellen Regalanordnungen verwendet werden, da diese üblicherweise über eine Art Lochraster an den Regalstützen verfügen. Ferner ist die angesprochene Regalanordnung davon unabhängig, ob das Teilelager mit Winkelauflagen oder Fachböden zum Einlagern von Lagergut vorgesehen ist.
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Vorzugsweise weisen die Schienenträger eine sich an der Regalstütze abstützende Grundplatte auf, an welcher ein Schienenhalter vorgesehen ist, der im montierten Zustand im Wesentlichen horizontal in die Regalgasse vorsteht, wobei vorzugsweise der Schienenhalter und die Grundplatte materialschlüssig miteinander verbunden, insbesondere verschweißt oder durch Umformen aus einem Halbzeug hergestellt sind. Derartige Schienenträger können über Haken an der Grundplatte oder Schrauben oder dergleichen an den Regalstützen angebracht werden, wobei diese Regalstützen an ihrer Vorderseite, also zur Regalgasse hin, ein Lochmuster aufweisen, das je nach Regallieferant unterschiedliche Form und Rasterung aufweist. Dieses Lochraster wird bei der vorliegenden Regalanordnung benutzt und der Schienenträger kann an unterschiedliche Lochraster angepasst werden bzw. sein.
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Die Schienen weisen im Querschnitt ein vorzugsweise rechtwinkliges Profil auf mit einem im montierten Zustand im Wesentlichen horizontalen Schenkel, dessen Oberseite als Lauffläche für Räder des Fahrzeugs ausgebildet ist, und einem im Wesentlichen vertikalen Schenkel, der als seitliche Führung des Fahrzeugs dient, wobei diese Führung vorzugsweise durch eine zur Regalgasse gerichtete Seite des vertikalen Schenkels gebildet ist. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Unterseite des horizontalen Schenkels auf dem Schienenhalter aufliegt und vorzugsweise mit diesem verbunden ist bzw. verbunden werden kann. Dabei ist es denkbar, dass die Schiene mit dem Schienenhalter verschraubt wird oder am Schienenhalter Verbindungselemente vorgesehen sind, welche auf das verwendete Schienenprofil abgestimmt sind und eine einfache Verbindung einer auf den Schienenhalter aufgelegten Schiene bzw. Schienenabschnitt ermöglicht. Derartige Winkelprofile sind einfach und kostengünstig herzustellen, wobei das Winkelprofil auch zu einer hohen Stabilität der Schienen bei größeren Längen führt. Somit können Schienen von mehreren Metern Länge verwendet werden, so dass möglichst wenig Schienenstöße nachgearbeitet werden müssen.
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Wie bereits oben kurz angesprochen ist es bevorzugt, dass ein jeweiliges Lochraster auf der der Regalgasse zugewandten Seite einer Regalsstütze ausgebildet ist.
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Gemäß einer Ausfühungsform der Regalanordnung sind in einer Fahrebene einer Regalgasse mehr Regalstützen vorhanden als Schienenträger, wobei zwei entlang der Schienenlängsrichtung angeordnete Schienenträger an jeweiligen Regalstützen angeordnet sind, zwischen denen wenigstens eine weitere Regalstütze ohne Schienenträger angeordent ist. Es ist somit möglich, dass Schienen nur an jeder zweiten oder x-ten Regalstütze befestigt bzw. abgestützt sind.
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Bevorzugt sind in einer Regalgasse mehrere entlang der Regalgasse verlaufende Schienenpaare vorgesehen, derart, dass in Vertikalrichtung mehrere übereinander angeordnete Fahrebenen gebildet sind. Die Anzahl von Fahrebenen innerhalb einer Regalgasse richtet sich nach den zu lagernden Güter und deren Platzbedarf innerhalb der Regale.
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An wenigstens einem Ende der bzw. einer Regalgasse ist vorzugsweise eine Hebevorrichtung vorgesehen, mittels welcher das bzw. ein Fahrzeug in die verschiedenen Fahrebenen angehoben bzw. abgesenkt werden kann. Eine derartige Hebevorrichtung ermöglicht die Zuordnung von Fahrzeugen zu verschiedenen Fahrebenen, so dass in verschiedenen den Fahrebenen zugeordneten Lagerebenen Lagergut abgeladen oder geholt werden kann.
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Um die Stabilität der Regalanordnung zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass zwischen zwei über die Regalkasse hinweg gegenüberliegenden Regalstützen von jeweilligen Regalen ein Abstandshalter eingesetzt ist, wobei der Abstandshalter ebenfalls im Lochraster der Regalstützen angeordnet, vorzugsweise eingehängt oder/und eingeschraubt ist, derart, dass die beiden die Regalgasse bildenden Regale miteinander verbunden sind. An den Abstandshaltern sind gehbare Auflagen, vorzugsweise Gitter, angeordnet, derart, dass durch die Abstandshalter und die Auflagen ein in der Regalgasse verlaufender und begehbarer Wartungsgang gebildet ist.
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Somit ist bei einer derartigen Regalanordnung auch die Anbringung von Wartungsgängen einfach und flexibel, so dass Wartungsgänge je nach Ausgestaltung des Regaldesigns an den gewünschten Stellen vorgesehen werde können.
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Als Fahrzeug dienen, wie bereits angesprochen, bevorzugt Satellitenfahrzeuge, die automatisch auf einer Fahrebene innerhalb der Regalgasse beweglich sind und Lagergut orthogonal zur Fahrrichtung in eine gewünschte Aufnahme eines Regals einlagern oder aus diese auslagern können. Das Lagergut ist vorzugsweise in Behältern oder/und Paletten aufgenommen, welche durch das bzw. ein Fahrzeug transportierbar sind.
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Die Regalanordnung kann auch mehr als zwei Regale bzw. mehr als eine Regalgasse umfassen, wobei bei wenigstens zwei Regalgassen, die durch wenigstens drei Regale gebildet werden, an wenigstens einem Ende der beiden Regalgassen ein Kreuzungsbereich vorgesehen ist, in welchem ein Fahrzeug bzw. Fahrzeuge aus der einen Regalgasse in die andere Regalgasse bewegt werden kann bzw. können. Ferner wird vorgeschlagen, dass sich an wenigstens einem Ende einer bzw. der Regalgasse eine Fahrzeugstation vorgesehen ist, an welcher Ladegut vom Fahrzeug entnommen werden kann oder auf dieses aufgeladen werden kann. Eine derartige Fahrzeugstation kann Beispielsweise Teil einer Hebeeinrichtung sein und somit relativ neu am Ende einer Regalgasse vorgesehen sein. Alternativ ist es auch denkbar, dass eine derartige Fahrzeugstation etwas entfernt vom Regal angeordnet ist, so dass das Fahrzeug sich über eine gewisse Strecke vom Regal zur entsprechenden Fahrzeugstation bewegen muss.
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Vorteile eines solchen Satellitenfahrzeugsystems gegenüber dem Einsatz eines einzelnen Regalbediengeräts pro Regalgasse liegt in der flexiblen Anspassung der Leistung. Es können ein oder mehrere Satellitenfahrzeuge innerhalb einer Regalgasse bewegt werden und die Satellitenfahrzeuge können auch die Regalgassen wechseln. Über die Anzahl der Fahrzeugsatelliten kann die Leistung innerhalb eines Teilelagers auch nachträglich sehr einfach erhöht werden, was hingegen beim Einsatz eines Regalbediengeräts nur sehr schwer bzw. gar nicht möglich ist.
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Insgesamt wird durch die vorgeschlagene Regalanordnung die Möglichkeit der günstigen Fertigung eines Regals mit Satellitenfahrzeugen geboten, so dass der im Hinblick auf die bessere Anpassbarkeit der Leistung des Satellitensystems erreichte Investitionsvorteil zur Geltung gebracht werden kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die anliegenden Figuren beispielhaft und nicht einschränkend beschrieben.
- 1 zeigt eine Frontansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Regalanordnung mit Blick in die Regalgassen hinein.
- 2 zeigt eine Draufsicht auf die Regalanordnung entsprechend der Linie II - II der 1.
- 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Ebene mit Wartungsgängen entsprechen der Linie III - III der 1.
- 4 zeigt eine vergrößerte Darstellung einer Regalgasse entsprechend dem gestrichelten Rechteck IV der 1.
- 5 zeigt eine Draufsicht auf eine Fahrebene in Vergrößerung entsprechend dem gestrichelten Rechteck V der 2.
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1 zeigt schematisch und vereinfacht eine Regalanordnung 10, welche aus vier Regalen 12 gebildet ist. Jeweils zwei Regale sind so im Abstand zueinander angeordnet, dass zwischen Ihnen eine Regalgasse 14 gebildet ist, in welcher nicht dargestellte Satellitenfahrzeuge bewegt werden können. Die Regale 12 sind miteinander durch quer verlaufende Abstandshalter 16 verbunden, welche an einem Lochraster 18 befestigt sind. Die Lochrasterungen 18 sind an den einzelnen Regalstützen 20 der Regale 12 ausgebildet. Derartige Lochraster sind vorzugsweise in Richtung zur Regalgasse 14 hin ausgerichtet. Allerdings sind auch seitlich dazu angeordnete Lochraster möglich bzw. in den Regalstützen 20 vorgesehen, welche insbesondere der Befestigung von Regalböden der dergleichen dienen.
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An den Lochrastem 18 sind ferner Schienenträger 22 angebracht, vorzugsweise eingehängt oder angeschraubt, auf denen Schienen 24 befestigt sind. In vertikaler Richtung V sind mehrere über die Regalgasse 14 hinweg paarweise angeordnete Schienenträger 22 ersichtlich, so dass durch die Schienenträger 22 und die Schienen 24 jeweilige Fahrebenen FE definiert sind, in welchen die Satellitenfahrzeuge entlang der Regalgasse 14 verfahrbar sind.
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An den Abstandshaltern 16 sind begehbare Auflagen, vorzugsweise Gitter 26 vorgesehen, so dass die Abstandshalter 16 und die Gitter 26 innerhalb der Regalgassen Wartungsgänge auf verschiedenen Höhen der Regalanordnung bilden.
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2 zeigt eine Draufsicht auf eine Fahrebene FE entsprechend der Linie II - II der 1. Aus dieser Ansicht sowie der zugehörigen Vergrößerung in 5 ist ersichtlich, dass die Fahrschienen 24 nur an jeder zweiten Regalstütze 20 mittels Schienenhalter 22 abgestützt sind. Zwischen in im Wesentlichen horizontaler Fahrrichtung FR benachbarten Regalstützen können Behälter oder Paletten 28 oder dergleichen gelagert werden. In der vorliegenden Ausführungsform sind an den Regalstützen Winkelprofile angebracht, auf denen ein Behälter bzw. eine Palette 28 seitlich mit ihrer Unterseite aufliegen. Alternativ könnten zwischen den Regalstützen auch durchgehende Regalböden vorgesehen sein. Wie bereits erwähnt, sind die Schienenhalter 22 an den Regalstützen eingehängt bzw. mit ihnen verschraubt, wobei die an den Regalstützen zur Regalgasse 14 hin gerichtete Lochrasterung ausgenutzt wird.
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3 zeigt eine Draufsicht entsprechend der Linie III - III der 1 auf einen Wartungsgang mit schematisch angedeuteten Gittern 26, welche auf die Regale 12 verbindenden Abstandshaltern 16 abgestützt sind. Aus dieser Darstellung sowie der Darstellung gemäß 2 sind an den Enden der Regalgassen auch sogenannte Kreuzungsbereiche 30 ersichtlich, in denen die Satellitenfahrzeuge von einer Regalgasse 14 zu einer anderen Regalgasse verfahren werden können. Dabei ist vorgesehen, dass die Satellitenfahrzeuge derart ausgeführt sind, dass sie ihre Räder um 90 ° drehen können um auch quer zur Fahrrichtung FR bewegt werden zu können in den Kreuzungsbereichen 30. Damit die Satellitenfahrzeuge auf die verschiedenen Fahrebenen FE (1) gebracht werden können ist am Ende einer Regalgasse, insbesondere anschließend an den Kreuzungsbereich 30, eine Hebevorrichtung vorgesehen, die allerdings nicht dargestellt ist.
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4 zeigt schematisch eine Vergrößerung gemäß dem gestrichelt dargestellten Rechteck IV der 1. In dieser Darstellung ist stark vereinfacht ein Satellitenfahrzeug 32 angedeutet, das mit seinen Rädern 34 auf den Schienen 24 aufliegt und entlang diesen in der Fahrebene FE bewegt werden kann. Auf dem Satellitenfahrzeug 32 ist ein Behälter 28 angedeutet, welcher quer zur Fahrrichtung in ein Regalfach eingeführt und dort gelagert werden kann. Wie bereits erwähnt, sind die Schienen 24 in Form eines Winkelprofils ausgebildet, wobei ein Schenkel 24-1 als Auflagefläche für die Räder 34 des Satellitenfahrzeugs dient und der orthogonal dazu nach oben verlaufende Schenkel 24-2 als seitliche Führung des Satellitenfahrzeugs 32 dient. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass an den zur Aufnahme der Behälter dienenden Winkelauflagen in den Regalen geneigte Führungsflächen 36 vorgesehen sind, welche das Einführen eines Behälters in das jeweilige Regalfach erleichtern. Es wird darauf hingewiesen, dass diese geneigten Führungsflächen 36 mit den Schienen 24 nicht verbunden sind, auch wenn dies in den schematischen Zeichnungen als durchgehende Linie wahrgenommen werden kann. Aus dieser Ansicht ist ferner ersichtlich, dass die Schienenträger 22 als Hauptelemente eine Grundplatte 22-1 und einen damit verbundenen, insbesondere verschweißten Schienenhalter 22-2 umfassen. Dabei steht der Schienenhalter 22-2 im Wesentlichen horizontal in die Regalgasse 14 vor im montierten Zustand des Schienenträgers 22 an einer Regalstütze 20.