DE102009039991A1 - Doppelkupplungsanordnung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Doppelkupplung mit einer ersten Teilkupplung, über die eine Antriebswelle eines Antriebs mit einer ersten Getriebeeingangswelle eines Getriebes verbindbar ist und mit einer zweiten Teilkupplung, über die die Antriebswelle des Antriebs mit einer zweiten Getriebeeingangswelle des Getriebes verbindbar ist, wobei diese beiden Teilkupplungen eine gemeinsame Zentralplatte aufweisen.
- Doppelkupplungen finden im Automobilbau zunehmend Anwendung, da sie ein zugkraftunterbrechungsfreies Schalten und die Durchführung von schnellen Schaltvorgängen ermöglichen. Zur Durchführung eines Schaltvorganges ist ein Einrücken bzw. Ausrücken der jeweiligen Kupplungen erforderlich, abhängig davon, ob eine zugedrückte (d. h. eine im Grundzustand offene) oder aufgedrückte (d. h. im Grundzustand geschlossene) Teilkupplung vorliegt. Hierzu wird in die jeweiligen Kupplungsbereiche eine Betätigungskraft über eine zugehörige Betätigungseinrichtung eingeleitet. Eine Doppelkupplung weist meist für jede der Teilkupplungen eine separate Betätigungseinrichtung aufweisen. Grundsätzlich ist es jedoch ebenso möglich die Öffnungsmechanismen der Teilkupplungen miteinander (meist mechanisch) zu koppeln und diese mit nur einer Betätigungseinrichtung zu betätigen.
- Eine Doppelkupplung mit zwei zugedrückten Teilkupplungen mit jeweils einer separaten Betätigungseinrichtung ist aus der
DE 10 2005 037 514 A1 bekannt. Die Teilkupplungen sind also im Grundzustand, d. h. ohne Einleitung einer Betätigungskraft, offen. Mittels der Betätigungskraft werden die Teilkupplungen jeweils eingerückt und damit eine Drehmomentübertragung zwischen der Antriebswelle und der jeweiligen zugeordneten Getriebeeingangswelle ermöglicht. - Alternativ zu dieser Ausbildung der Doppelkupplung kann eine der Teilkupplungen auch im Grundzustand geschlossen sein (aufgedrückte Kupplung), wie dies aus der
DE 10 2007 019 499 A1 bekannt ist. - Weiterhin alternativ können auch beide Kupplungen im Grundzustand geschlossen ausgebildet sein, wobei dann sichergestellt sein sollte, dass ein Betriebszustand in dem beide Kupplungen gleichzeitig geschlossen sind, vermieden wird.
- Als ein Beispiel einer Betätigungseinrichtung zur Betätigung der vorstehend genannten (und anderer) Doppelkupplungsanordnungen zeigt die
ein mechanisches Kupplungsausrücksystem mit Betätigungshebeln. Die Betätigungseinrichtung gemäß derWO 03/081069 A1 umfasst zwei mechanische Übertragungsstrecken zur Übertragung der jeweiligen Betätigungskraft zum Einrücken bzw. Ausrücken über Kipphebel, Schwenkhebel, Schiebegabeln und/oder Drehgabeln verwendet, wobei auch Kombinationen dieser unterschiedlichen Hebel bzw. Gabeln, wie z. B. eine Kombination von Kipphebel und Schwenkhebel, eingesetzt werden können.WO 03/081069 A1 - Im Antriebsstrang eines Fahrzeuges treten regelmäßig Axialschwingungen auf, welche die Funktion der (Teil-)Kupplung bzw. der Doppelkupplung insgesamt, die zwischen dem Antrieb und dem Getriebe angeordnet ist, nachteilig beeinflussen. Insbesondere die Einrückkraft bzw. die Ausrückkraft kann aufgrund dieser Axialschwingungen Schwankungen unterliegen, welche das übertragbare Drehmoment verändern.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindungen, die Auswirkungen von Axialschwingungen im Antriebsstrang auf das Betätigungssystem einer Kupplung und insbesondere auf ein Ausrücksystem einer zugedrückten Teilkupplung einer Doppelkupplung zu minimieren.
- Dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Doppelkupplung mit einer ersten Teilkupplung, über die eine Antriebswelle eines Antriebs mit einer ersten Getriebeeingangswelle eines Getriebes verbindbar ist und einer zweiten Teilkupplung, über die die Antriebswelle des Antriebs mit einer zweiten Getriebeeingangswelle des Getriebes verbindbar ist, wobei diese Teilkupplungen eine gemeinsame Zentralplatte aufweisen und für jede der Teilkupplungen eine Betätigungseinrichtung vorgesehen ist, und wobei ein Abstützbauteil, insbesondere einen Lagerdeckel, vorgesehen ist, der an der Zentralplatte fixiert ist und an dem drehbar ein Aufnahmemittel abgestützt ist, an welchem die Betätigungseinrichtungen der Teilkupplungen angeordnet sind.
- Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Doppelkupplung sind in den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 14 angegeben.
- Dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ebenso gelöst durch eine Doppelkupplung mit einer ersten Teilkupplung, über die eine Antriebswelle eines Antriebs mit einer ersten Getriebeeingangswelle eines Getriebes verbindbar ist, und einer zweiten Teilkupplung über die die Antriebswelle des Antriebs mit einer zweiten Getriebeeingangswelle des Getriebes verbindbar ist, wobei die Teilkupplungen eine gemeinsame Zentralplatte aufweisen, und wobei die Zentralplatte auf einer der Getriebeeingangswellen und am Kupplungsdeckel drehbar abgestützt sind.
- Bevorzugte Ausführungsformen dieser alternativen Ausbildung sind in den entsprechenden abhängigen Patentansprüchen angegeben.
- Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den zugehörigen Figuren näher erläutert. In diesen zeigen:
-
1 ein Ausführungsbeispiel einer Doppelkupplung mit deckelfesten Gabelausrückern, bei der die Teilkupplung K1 geöffnet ist und bei der die Teilkupplung K2 geschlossen ist, -
2 das Ausführungsbeispiel der Doppelkupplung nach1 , wobei die Teilkupplung K1 geschlossen ist und die Teilkupplung K2 geöffnet ist und -
3 eine Darstellung gemäß dem Schnitt X-X mit einer Aufsicht auf die deckelfest angeordneten Gabelausrücker. - Die in den
1 und2 gezeigte Doppelkupplung umfasst 2 Teilkupplungen K1 und K2, die eine gemeinsame Antriebswelle eines Antriebs mit unterschiedlichen, nicht im Einzelnen dargestellten Getriebeeingangswellen einer Getriebeeinheit verbinden können, wobei beide Teilkupplungen K1 und K2 im vorliegenden Ausführungsbeispiel im Grundzustand offen sind. - Wie jedoch bereits Eingangs dargelegt, ist es ebenfalls möglich zumindest eine der Teilkupplungen im Grundzustand geschlossen auszubilden, ohne von der erfindungsgemäßen Lehre abzuweichen.
- Das Getriebe ist in vorteilhafter Weise ein so genanntes Lastschaltgetriebe, welches zwei Teilgetriebe aufweist, deren Getriebeeingangswellen über die Teilkupplungen K1, K2 mit einer Antriebswelle verbindbar sind.
- Dabei wird das von einem Antrieb, beispielweise einem Verbrennungsmotor und/oder einer Turbine und/oder einem Elektromotor, erzeugte Drehmoment an eine Zentralplatte
1 der Doppelkupplung übertragen. Bei einem Verbrennungsmotor ist dies insbesondere dadurch möglich, dass die Kurbelwelle mit einem Gehäuse der Kupplungsanordnung verbunden ist, an welchem die Zentralplatte1 fest angeordnet ist. Wie Eingangs dargelegt, kann die Zentralplatte hierfür mit einer Antriebsplatte bzw. mit einem Antriebskorb verbunden sein, der als Mitnehmerring ausgebildet ist. Die Zentralplatte (Gegendruckscheibe)1 kann zudem einen Bestandteil eines Schwungrades oder eines Zweimassendämpfungssystems bilden, das mit dem Antrieb verbunden ist. - Die Zentralplatte ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel über ein erstes Festlager, das vorliegend als Wälzkugellager ausgebildet ist, auf einer der Getriebeeingangswellen gelagert. Wie beispielsweise in der
DE 10 2007 019 499 gezeigt, kann eine der Getriebeeingangswellen als Hohlwelle ausgebildet sein, in der die zweite Getriebeeingangswelle koaxial aufgenommen ist. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel kann die Zentralplatte1 sowohl auf der äußeren Hohlwelle als auch auf der in der Hohlwelle aufgenommenen inneren Getriebeeingangswelle angeordnet sein kann. Wie dargelegt ist die Zentralplatte1 unmittelbar auf einer der Getriebeeingangswellen gelagert. Alternativ könnte die Zentralplatte1 auch über eine weitere Stützwelle getriebeseitig abgestützt werden wie dies in der ausgeführt ist.WO 2008/058508 A1 - Vorliegend kann zur Abstützung der Zentralplatte
1 das in den1 und2 gezeigte Wälzköperlager2 verwendet werden. Gemäß einer Weiterbildung könnte der äußere Lagerring des Wälzkörperlagers integral mit der Zentralplatte1 und/oder der innere Laufring des Wälzkörperlagers integral mit der entsprechenden Getriebeeingangswelle ausgebildet werden. Dies wäre beispielweise dadurch möglich, daß an der Zentralplatte1 bzw. der Getriebe eingangswelle direkt eine Lauffläche für die Wälzkörper ausgeformt wird. Ebenso könnte das Wälzkörperlager sowohl bezüglich des inneren als auch des äußeren Lagerrings in der Art eines Radlagers mit verlängertem Flansch ausgebildet werden, wobei der Flansch in der Form der Zentralplatte bzw. der Getriebeeingangswelle geformt wäre. - Jede der Getriebeeingangswelle ist mit einer Kupplungsscheibe
3 ,4 drehfest verbunden. Die Kupplungsscheiben3 ,4 tragen radial außen Reibbeläge6 ,7 die axial einspannbar sind zwischen der, den beiden Teilkupplungen K1, K2 gemeinsamen Zwischenplatte1 und einer den jeweiligen Teilkupplungen K1 und K2 zugeordneten Druckplatte5 ,6 . Die Zentralplatte1 bildet dementsprechend eine den Teilkupplungen K1 und K2 gemeinsame Gegendruckscheibe, die jeweils mit einer der als Anpressplatten für die Kupplungsscheiben3 ,4 wirkenden Druckplatten5 ,6 eine der Teilkupplungen K1 und K2 bildet. Dabei sind die Druckplatte5 der Kupplung K1 und die Druckplatte6 der Kupplung K2 jeweils mittelbar oder unmittelbar vorzugsweise über blattfederartige Elemente mit der Zentralplatte1 drehfest, jedoch begrenzt axial verlagerbar verbunden. Weiterhin ist an der Zentralplatte1 ein Kupplungsdeckel9 der Teilkupplung K2 angeordnet, der hier als Blechdeckel ausgebildet ist. Axial beidseits dieses Blechdeckels9 sind Hebelelemente, vorliegend die Tellerfedern10 und11 vorgesehen, mittels deren die jeweils zugeordneten Druckplatten5 ,6 betätigbar sind. Die Druckplatte5 wiederum ist mit einem Kupplungsdeckel8 der Teilkupplung K1 über die Nietverbindung7 verbunden, der an seinem der Druckplatte abgewandten Ende eine Schwenklagerung bzw. Abwälzauflage trägt, an der die Tellerfeder10 der Teilkupplung K1 kippbar bzw. verschwenkbar abgestützt ist. Zum Schließen der Teilkupplung K1 wird diese Tellerfeder10 der Teilkupplung K1 über das Einrücklager12 mit einer Einrückkraft beaufschlagt. Das Betätigungslager12 bildet hierbei einen Bestandteil eines ersten Betätigungssytems, das außerdem eine Schaltmuffe14 , einen Betätigungshebel20 sowie einen hydraulischen Semi-Nehmer23 aufweist. Die Druckplatte6 der Teilkupplung K2 wird über die Tellerfeder11 mit einer Einrückkraft über das Einrücklager13 beaufschlagt, wobei das Einrücklager13 Bestandteil eines zweiten Betätigungssytems ist, welche außerdem die Schiebemuffe15 und den Betätigungshebel21 sowie den hydraulischen Semi-Nehmer24 umfasst. Die Schiebemuffen14 und15 der Teilkupplungen K1 und K2 sind an einer zentralen Führungshülse16 abgestützt. - Auf der Zentralplatte
1 ist gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Lagerdeckel17 (als einem Ausführungsbeispiel des Abstützbauteils) aufgeschraubt bzw. aufgenietet bzw. auf andere Art fixiert. Dieser Lagerdeckel17 ist über ein zweites Festlager18 , vorliegend ein Wälz körperlager wie ein Wälzkugellager, mit einem Lagerflansch19 (als einem Ausführungsbeispiel des Verbindungsmittels) verbunden. - Alternativ zur Verwendung eines separaten Wälzkörperlagers
18 zwischen Lagerdeckel17 und Lagerflansch19 kann der Außenring des Wälzkörperlagers18 integral mit dem Lagerdeckel17 und/oder der Innenring des Wälzkörperlagers18 integral mit dem Lagerflansch19 ausgebildet sein. Hierzu könnte der Lagerdeckel und/oder der Lagerflansch mit einer Lauffläche für die Wälzkörper versehen werden. Ebenso könnte das Wälzkörperlager18 sowohl bezüglich des inneren als auch des äußeren Lagerrings in der Art eines Radlagers mit verlängertem Flansch ausgebildet werden, wobei der Flansch in der Form des Lagerdeckels bzw. des Lagerflanschs geformt wäre. - Der Lagerflansch
19 ist an einer Aufnahmeplatte25 (als einem Ausführungsbeispiel des Aufnahmemittels) verbunden. An der Aufnahmeplatte25 sind neben dem Lagerflansch19 auch die zentrale Führungshülse16 , ein Gegengleitlager22 für die Ausrückgabeln20 und21 und die beiden hydraulischen Semi-Nehmer23 ,24 befestigt. - Die Aufnahmeplatte
25 wiederum ist an der Kupplungsglocke30 über Schwingungsdämpfer27 ,28 abgestützt, wobei zudem ein Verdrehsicherung29 vorgesehen ist, um eine Verdrehung zwischen Aufnahmeplatte25 und Kupplungsglocke30 zu vermeiden. Zwischen dieser Verdrehsicherung29 und der Aufnahmeplatte25 ist wiederum ein Schwingungsdämpfer vorgesehen. - Gemäß dem in den
1 und2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Aktoren23 ,24 (d. h. die hydraulischen Semi-Nehmer) über die Schwingungsdämpfer27 ,28 mit der Kupplungsglocke30 verbunden, wobei die Aufnahmeplatte25 mit den Aktoren23 ,24 verbunden ist. Alternativ hierzu könnte jedoch die Aufnahmeplatte auch unmittelbar mit der Kupplungsglocke verbunden sein. Dabei kann eine Elastizität zur Vermeidung einer Verspannung aufgrund der beiden Festlager2 und18 über die Schwingungsdämpfer oder eine Elastizität eines anderen der Bauteile, insbesondere einer Elastizität des Lagerflanschs19 realisiert sein. - Aufgrund der Abstützung der Zentralplatte
1 über den Lagerdeckel17 , das zweite Festlager18 , den Lagerflansch19 und die Befestigungsplatte25 ergibt sich bei Betrieb der Doppelkupplungsanordnung Folgendes: Die Zentralplatte1 , sowie sämtliche mit dieser verbundenen Bauteile wie insbesondere auch der Lagerdeckel17 drehen sich entsprechend dem eingeleiteten Drehmoment. Das Wälzlager18 entkoppelt den Lagerflansch19 und die Aufnahmeplatte25 sowie sämtliche mit dieser Aufnahmeplatte25 verbundenen Bauelemente von dieser Drehbewegung. Der Innenring des Wälzlagers18 und sämtliche damit verbundener Bauteile bleiben relativ zum Außenring des Wälzlagers18 und sämtlicher damit verbundener Bauteile stehen. Entsprechend wird die Aufnahmeplatte25 durch die Schwingungsdämpfer27 und28 sowie den Verdrehsicherungsstift29 gegen Verdrehen relativ zur Kupplungsglocke gesichert. - Im Vergleich hierzu ist es bei den Ausrücklagern
12 ,13 in diesem Ausführungsbeispiel so, dass sich der jeweilige Innenring dreht und der Außenring stehen bleibt, es liegt also ein inverses Verhalten vor. - Die Schwingungsdämpfer
27 ,28 wirken vorliegend ebenfalls als Abdichtmittel für die Kupplungsglocke an den Umfangsfläche der hydraulischen Semi-Nehmer der Kupplungen K1 und K2. - Alternativ zu den vorliegend hydraulischen Semi-Nehmern K1 und K2 könnten selbstverständlich andere Arten an Aktoren verwendet werden.
- Weiterhin alternativ zum beschriebenen und in den Figuren gezeigten Betätigungssystem mit Hebeln kann auch ein teilweise oder vollständig hydraulisches Einrücksystem bzw. Ausrücksystem
20 ,21 verwendet werden, wobei die hydraulischen Zylinder ebenfalls an der Aufnahmeplatte25 abgestützt wären. -
3 zeigt eine Ansicht des Ausführungsbeispiels auf die Betätigungseinrichtung mit den bereits vorstehenden beschriebenen Merkmalen ohne die eigentliche Doppelkupplung und insbesondere mit einer Abbildung der Ausrückgabel der Teilkupplung K1 inklusive einer Einpresskugel und der Ausrückgabel der Teilkupplung K2 inklusive einer Einpresskalotte. -
- 1
- Zentralplatte
- 2
- erstes Festlager
- 3
- Kupplungsscheibe K1
- 4
- Kupplungsscheibe K2
- 5
- Druckplatte K1
- 6
- Druckplatte K2
- 7
- Nietbolzen
- 8
- Kupplungsdeckel K1
- 9
- Kupplungsdeckel K2
- 10
- Tellerfeder K1
- 11
- Tellerfeder K2
- 12
- Betätigungslager
- 13
- Betätigungslager
- 14
- Schiebemuffe
- 15
- Schiebemuffe
- 16
- Führungshülse
- 17
- Abstützmittel
- 18
- zweites Festlager
- 19
- Lagerflansch
- 20
- Betätigungshebel
- 21
- Betätigungshebel
- 22
- Gegengleitlager für Ausrückgabeln
- 23
- Aktor
- 24
- Aktor
- 25
- Aufnahmemittel
- 26
- Konsole für hydr. Semi-Nehmer
- 27
- elastisches Abstützmittel
- 28
- elastisches Abstützmittel
- 29
- Verdrehsicherung
- 30
- Kupplungsglocke
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005037514 A1 [0003]
- - DE 102007019499 A1 [0004]
- - WO 03/081069 A1 [0006, 0006]
- - DE 102007019499 [0021]
- - WO 2008/058508 A1 [0021]
Claims (16)
- Doppelkupplung mit einer ersten Teilkupplung (K1), über die eine Antriebswelle eines Antriebs mit einer ersten Getriebeeingangswelle eines Getriebes verbindbar ist und einer zweiten Teilkupplung (K2), über die die Antriebswelle des Antriebs mit einer zweiten Getriebeeingangswelle des Getriebes verbindbar ist, wobei diese Teilkupplungen (K1, K2) eine gemeinsame Zentralplatte (
1 ) aufweisen und für jede der Teilkupplungen (K1, K2) eine Betätigungseinrichtung vorgesehen ist, gekennzeichnet durch ein Abstützbauteil, insbesondere einen Lagerdeckel (17 ), der an der Zentralplatte (1 ) fixiert ist und an dem drehbar ein Aufnahmemittel (25 ) abgestützt ist, an dem die Betätigungseinrichtungen der Teilkupplungen (K1, K2) angeordnet sind. - Doppelkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralplatte (
1 ) über ein erstes Festlager (2 ), insbesondere ein Wälzköperlager wie ein Wälzkugellager, auf einer der Getriebeeingangswellen gelagert ist. - Doppelkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützmittel, insbesondere der Lagerdeckel (
17 ), mit dem Aufnahmemittel (25 ), insbesondere der Aufnahmeplatte (25 ), über ein zweites Festlager (18 ), insbesondere ein Wälzkörperlager wie ein Wälzkugellager, verbunden ist. - Doppelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch ein Verbindungsmittel, insbesondere einem Lagerflansch (
19 ), der zwischen dem Abstützmittel (17 ) und dem Aufnahmemittel (25 ) angeordnet ist. - Doppelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Betätigungseinrichtungen ein Betätigungslager (
12 ,13 ) und einen Betätigungshebel (20 ,21 ) aufweist, wobei die Betätigungshebel (20 ,21 ) der Betätigungseinrichtungen über voneinander unabhängige ansteuerbare Aktoren (23 ,24 ) betätigbar sind. - Doppelkupplung nach Anspruch 4 in Verbindung mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (
19 ) zumindest einen Durchbruch aufweist, durch den die Betätigungshebel (20 ,21 ) hindurchgreifen. - Doppelkupplung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungshebel (
20 ,21 ) an einem gemeinsamen Gegengleitlager oder an unabhängigen Gegengleitlagern gelagert sind, wobei das oder die Gegengleitlager am Aufnahmemittel (25 ) abgestützt sind. - Doppelkupplung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktoren (
23 ,24 ) am Aufnahmemittel (25 ) angeordnet sind. - Doppelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmemittel (
25 ) am Kupplungsdeckel (30 ), insbesondere über ein elastisches Abstützmittel (27 ,28 ), abgestützt ist. - Doppelkupplung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktoren (
23 ,24 ) oder derer Steuerleitungen den Kupplungsdeckel (30 ) durchdringen, und dass die Aktoren am Kupplungsdeckel (30 ) über die elastischen Abstützmittel (27 ,28 ) abgestützt sind. - Doppelkupplung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Abstützmittel Schwingungsdämpfer sind.
- Doppelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtungen eine gemeinsame zentrale Führungshülse (
16 ) aufweisen, an der Schiebemuffen (14 ,15 ) zur Betätigung der einzelnen Betätigungslager (12 ,13 ) abgestützt sind, wobei die Führungshülse (16 ) an dem Aufnahmemittel (25 ) angeordnet ist. - Doppelkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch eine Verdrehsicherung (
29 ) zur Verhinderung einer Verdrehung zwischen Aufnahmemittel (25 ) und Kupplungsdeckel (30 ). - Doppelkupplung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung (
29 ) eine Schwingungsdämpfung aufweist. - Doppelkupplung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit einer ersten Teilkupplung (K1), über die eine Antriebswelle eines Antriebs mit einer ersten Getriebeeingangswelle eines Getriebes verbindbar ist, und einer zweiten Teilkupplung (K2) über die die Antriebswelle des Antriebs mit einer zweiten Getriebeeingangswelle des Getriebes verbindbar ist, wobei die Teilkupplungen (K1, K2) eine gemeinsame Zentralplatte (
1 ) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralplatte (1 ) auf einer der Getriebeeingangswellen und am Kupplungsdeckel (30 ) drehbar abgestützt sind. - Doppelkupplung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralplatte über ein erstes Festlager (
2 ) auf der entsprechenden Getriebeeingangswelle gelagert ist, und dass die Zentralplatte über ein zweites Festlager (18 ) am Kupplungsdeckel (30 ) gelagert ist, und wobei ein Bauteil (19 ) mit jedenfalls teilweise elastischen Eigenschaften zwischen der Zentralplatte (1 ) und dem Kupplungsdeckel (30 ) angeordnet ist.
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