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Die Erfindung betrifft ein Bedienteil für ein Kraftfahrzeug, wobei ein Gehäuse des Bedienteils so ausgestaltet ist, dass das Bedienteil in eine dafür vorgesehene Bedienteilaufnahme im Innenraum des Kraftfahrzeugs einsetzbar und aus dieser wieder entnehmbar ist und das Bedienteil so ausgeführt ist, dass es als mobiler Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für ein schlüsselloses Aktivieren einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges einsetzbar ist.
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Bedienteile für Kraftfahrzeuge, die in dafür vorgesehene, zugeordnete Aufnahmen im Innenraum des Kraftfahrzeugs einsetzbar und aus diesen wieder entnehmbar sind, und welche außerdem als mobile Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für ein schlüsselloses Aktivieren einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges einsetzbar sind, werden beispielsweise in der
DE 100 14 207 A1 und der
DE 196 41 898 C1 beschrieben.
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Die
DE 100 14 207 A1 zeigt ein als Kombinationsschlüssel ausgeführtes Bedienteil für ein Kraftfahrzeug, das in einem Gehäuse eine Uhr sowie Tasten zum Starten und Abschalten eines Kraftfahrzeugmotors vereint. Das Gehäuse des Kombinationsschlüssels ist dabei so ausgebildet, dass es in eine geeignete, hierfür vorgesehene Aufnahme im Kraftfahrzeug, zum Beispiel mit Vorteil im Bereich des Armaturenbretts, eingesetzt und aus dieser wieder entnommen werden kann. Die Funktionen der in dem Gehäuse vorgesehenen Tasten können davon abhängen, ob das Gehäuse in der zugeordneten Aufnahme platziert ist oder nicht. Als weitere mögliche Funktionen neben dem Starten des Kraftfahrzeugmotors werden das Schärfen und Entschärfen einer Diebstahlwarnanlage, das Aktivieren und Deaktivieren einer Wegfahrsperre, sowie das Ver- und Entriegeln der Kraftfahrzeugtüren genannt.
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Da moderne Kraftfahrzeuge aber in aller Regel mit Instrumententafeln ausgestattet sind, in welche eine Uhrzeitanzeige, meist in digitaler Form, fest integriert ist, erlangt die vorgeschlagene Kombination eines Identifikationsgebers mit einer Uhr in der Praxis nur noch geringe Bedeutung.
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Auch die
DE 196 41 898 C1 beschreibt ein in eine passende, im Kraftfahrzeug bereitgestellte Aufnahmeeinrichtung einsetzbares Bedienteil mit mehreren Bedienelementen. Das Bedienteil dient dabei als mobile Identifikationseinheit und ist Teil eines Nutzungsberechtigungssystems. Die Funktionen der Bedienelemente hängen davon ab, ob die Identifikationseinheit in die zugeordnete Aufnahme eingesetzt ist, und umfassen die Möglichkeit der Beeinflussung einer Zentralverriegelungsanlage, einer Diebstahlwarnanlage oder einer Wegfahrsperre. Außerdem kann die Zündung beeinflusst und somit der Motor gestartet und gestoppt werden.
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Eine derartige Anordnung hat aber den Nachteil, dass das Bedienelement eine zusätzliche, bisher nicht vorhandene Komponente im Kraftfahrzeug darstellt und somit für die Aufnahmeeinrichtung zusätzlicher Bauraum im Innenraum des Kraftfahrzeugs benötigt wird, was letztendlich auch zu erhöhtem Kostenaufwand führt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt damit die Aufgabe zu Grunde, mit möglichst geringem Kostenaufwand und ohne Beanspruchung zusätzlichen Bauraumes im Innenraum des Kraftfahrzeuges ein Bedienteil für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, welches in eine dafür vorgesehene Bedienteilaufnahme im Innenraum des Kraftfahrzeuges einsetzbar und aus dieser wieder entnehmbar ist und welches als mobiler Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für ein schlüsselloses Aktivieren einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges einsetzbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Bedienteil für ein Kraftfahrzeug, das ein Bedienteilgehäuse aufweist, welches derart ausgestaltet ist, dass es in eine dafür vorgesehene Bedienteilaufnahme im Innenraum des Kraftfahrzeuges einsetzbar und aus dieser wieder entnehmbar ist. Es ist mindestens ein erstes Betätigungselement vorgesehen, welches zum Betätigen eines elektrischen Fensterhebers oder zum Öffnen und/oder Verschließen mindestens einer Fahrzeugtür oder zum Verstellen mindestens eines Außenspiegels dient sowie eine Kommunikationseinrichtung, die als Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für eine schlüssellose Aktivierung einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges dient.
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Betätigungselemente, z. B. in Form von Schaltern oder Drehknöpfen, zum Betätigen eines elektrischen Fensterhebers oder zum Öffnen und/oder Verschließen mindestens einer Fahrzeugtür oder zum Verstellen mindestens eines Außenspiegels sind in modernen Fahrzeugen häufig als Schaltmodul im Bereich der Türverkleidung der fahrerseitigen vorderen Fahrzeugtür angeordnet. Dieses Schaltmodul wird erfindungsgemäß so ausgestaltet, dass es teilweise oder vollständig abnehmbar oder entnehmbar ist und das so entstehende Bedienteil wird mit einer Kommunikationseinrichtung ausgestattet, welche als Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für eine schlüssellose Aktivierung einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges dient. Auf diese Weise entsteht mit geringem Kostenaufwand ein Bedienteil, das keinen zusätzlichen Bauraum im Fahrzeuginnenraum beansprucht und zugleich als mobiler Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für eine schlüssellose Aktivierung einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges verwendet werden kann.
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Die Schließanlagen moderner Kraftfahrzeuge sind in der Regel als passive oder aktive schlüssellose Zugangssysteme ausgestaltet. Aktive Systeme werden häufig als Aktive-Keyless-Entry-Systeme und passive Systeme als Passive-Keyless-Entry-Systeme bezeichnet. Bei aktiven Systemen wird durch aktive Betätigung des mobilen Identifikationsgebers, z. B. durch Drücken eines Bedienelementes, eine Identifikationsprüfung (Authentifikation) eingeleitet. Dazu werden zwischen dem Identifikationsgeber und einer Basisstation im Kraftfahrzeug drahtlos, z. B. über Infrarot- Funk- oder Radarschnittstellen, Daten ausgetauscht. Bei Erkennen eines berechtigten Identifikationsgebers wird die Schließanlage des Kraftfahrzeuges aktiviert. Je nach Systemauslegung und aktueller Bediensituation kann das Aktivieren der Schließanlage sowohl das echte Ver- oder Entriegeln der Fahrzeugtüren und/oder des Kofferraumdeckels umfassen als auch die bloße Freigabe oder das bloße Sperren einer anderweitigen Ver- oder Entriegelung, z. B. über einen Türgriff. Neben der Schließanlage können bei Erkennen eines berechtigten Identifikationsgebers auch weitere Einheiten des Kraftfahrzeugs, wie z. B. eine Diebstahlsicherung oder eine Wegfahrsperre aktiviert oder auch deaktiviert werden.
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Im Gegensatz zu aktiven Systemen ist bei passiven schlüssellosen Zugangssystemen keine aktive Bedienung des Identifikationsgebers erforderlich. Die Identifikationsprüfung wird bei derartigen Systemen zum Beispiel durch das Betätigen eines Türgriffes am Kraftfahrzeug oder auch selbständig bei Annäherung eines Identifikationsgebers an das Kraftfahrzeug gestartet. Als Identifikationsgeber werden dabei häufig Transponder eingesetzt. Passive Systeme haben also insoweit einen Vorteil, dass ein Öffnen einer Fahrzeugtür auch ohne Betätigung des Identifikationsgebers möglich ist.
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Erfindungsgemäß kann die im Bedienteil integrierte Kommunikationseinrichtung so ausgeführt sein, dass sie als Identifikationsgeber eines passiven schlüssellosen Zugangssystems dient.
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Alternativ kann an dem Bedienteil aber auch zumindest ein Schließsystem-Betätigungselement zum Aktivieren der Schließanlage des Kraftfahrzeuges vorgesehen sein und die Kommunikationseinrichtung so ausgeführt sein, dass sie als Identifikationsgeber eines aktiven schlüssellosen Zugangssystems dient.
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Viele Fahrzeuge sind heutzutage neben einem ”Keyless-Entry-System” auch mit einem sogenannten ”Keyless-Go-System” ausgestattet. Ein derartiges System erlaubt das Starten und Stoppen eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeuges ohne Benutzung eines Schlüssels durch einfaches Betätigen eines Startknopfes. Auch dabei wird ein Identifikationsgeber, in aller Regel derselbe, der zur Identifikationsprüfung für den schlüssellosen Zugang eingesetzt wird, verwendet. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, ist die Kommunikationseinrichtung so ausgeführt, dass sie auch als Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für eine schlüssellose Aktivierung des Antriebsmotors des Kraftfahrzeuges dient. Der Startknopf, der zum eigentlichen Starten oder Stoppen des Antriebsmotors dient, kann dabei an einer beliebigen Stelle im Fahrzeuginnenraum angeordnet sein.
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Vorteilhaft sind an einer Oberfläche des Bedienteilgehäuses ein oder mehrere Führungselemente derart vorgesehen, dass durch deren Ausbildung das Bedienteilgehäuse beim Vorgang des Einsetzens des Bedienteils in die dafür vorgesehene Bedienteilaufnahme durch den Benutzer geführt wird und/oder bei diesem Vorgang eine definierte, vorgegebene räumliche Orientierung des Bedienteilgehäuses gegenüber der zugeordneten Bedienteilaufnahme hergestellt wird. Hierdurch wird ein Verkanten beim Einsetzen vermieden und eine korrekte Positionierung des Bedienteils in der Bedienteilaufnahme sichergestellt. Die korrekte räumliche Orientierung des Bedienteils beim Einsetzen desselben in die Bedienteilaufnahme kann alternativ oder zusätzlich auch durch eine entsprechende unsymmetrische Gestaltung des Bedienteilgehäuses und der Bedienteilaufnahme sichergestellt werden. An der Bedienteilaufnahme sind jeweils korrespondierende Führungselemente vorzusehen.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind an der Oberfläche des Bedienteils Befestigungselemente vorgesehen. Diese dienen dazu, das Bedienteil während sämtlicher auftretender Fahrsituationen, wie insbesondere das Durchfahren enger Kurven oder starker Beschleunigungsmanöver, in der Bedienteilaufnahme zu halten. Die Befestigungselemente, insbesondere Rastmittel, sind so ausgeführt, dass mittels ihrer eine lösbare reib- und/oder formschlüssige mechanische Verbindung von Bedienteil und zugeordneter Bedienteilaufnahme zum Halten des Bedienteils herstellbar ist. Befestigungselemente können alternativ oder zusätzlich auch an der Bedienteilaufnahme vorgesehen sein.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist in dem erfindungsgemäßen Bedienteil auch eine bedienteilseitige Auswurfeinrichtung vorgesehen, die das Lösen der mechanischen Verbindung von Bedienteilgehäuse und Bedienteilaufnahme ermöglicht. Zu diesem Zweck ist die bedienteilseitige Auswurfeinrichtung mit einem geeigneten Betätigungselement, wie zum Beispiel einer Taste oder einem Hebel, versehen. Die Auswurfeinrichtung kann alternativ auch aufnahmeseitig an der Bedienteilaufnahme angeordnet sein.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind an dem Bedienteil ein oder mehrere Kontaktelemente vorgesehen, die im Zusammenwirken mit zugeordneten, in der Bedienteilaufnahme vorgesehenen Kontaktelementen eine elektrische Schnittstelle zu einem Stromversorgungsnetz und/oder zu einem Kommunikationsnetz des Kraftfahrzeuges bilden, um eine einfache Anbindung an die fahrzeuginterne Energieversorgung bzw. Datenkommunikation zu ermöglichen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist das Bedienteil eine Energieversorgungseinrichtung auf, die zumindest zur Energieversorgung der Kommunikationseinrichtung dient und die vorteilhaft derart ausgebildet ist, dass sie im eingesetzten Zustand des Bedienteils, also wenn das Bedienteil in die Bedienteilaufnahme eingesetzt ist, über das Stromversorgungsnetz des Kraftfahrzeuges wieder aufladbar ist. Auf diese Weise wird mit einfachen Mitteln eine zuverlässige Stromversorgung des Bedienteils beim Einsatz als mobiler Identifikationsgeber sichergestellt.
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Umfasst das Bedienteil auch ein oder mehrere Betätigungselemente zum Betätigen eines elektrischen Fensterhebers oder zum Verstellen mindestens eines Außenspiegels, so ist es vorteilhaft diese Funktionen nur dann zu aktivieren, wenn das Bedienteil in die dafür vorgesehene Bedienteilaufnahme eingesetzt ist. Dies kann über ein Aktivierungselement, zum Beispiel in Form eines Schalters oder eines Kontaktes, realisiert werden, das in Zusammenwirken mit dem Bedienteilgehäuse bzw. an dem Bedienteil vorgesehenen Gegenkontakten die entsprechende Funktion nur dann freigibt, wenn das Bedienteil in die Bedienteilaufnahme eingesetzt ist und damit der Schalter geschlossen oder eine Kontaktverbindung hergestellt ist. Auf diese Weise kann eine unerwünschte Betätigung von außerhalb des Kraftfahrzeuges sicher vermieden werden.
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Im Falle eines ”Keyless-Go-Systems” wird dieselbe Funktionalität vorteilhaft auch für das Starten des Antriebsmotors eingesetzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Antriebsmotor nur dann durch Betätigen des Startknopfes gestartet werden kann, wenn das Bedienelement in die Bedienteilaufnahme eingesetzt ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen hierbei:
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1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Bedienteils,
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2 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Bedienteils,
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3 eine perspektivische Ansicht einer in einem Innenverkleidungsteil des Kraftfahrzeugs angeordneten Bedienteilaufnahme, in welche ein Bedienteil gemäß 1 einsetzbar ist,
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4 eine perspektivische Ansicht einer in einem Innenverkleidungsteil des Kraftfahrzeugs angeordneten Bedienteilaufnahme, in welche ein Bedienteil gemäß 2 einsetzbar ist,
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5 ein schematisches Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Bedienteils zusammen mit einem, mit einer zugeordneten Bedienteilaufnahme versehenen Kraftfahrzeug.
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In den Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente – sofern nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bedienteils 1 für ein Kraftfahrzeug 50 (vgl. 5). Das Bedienteil 1 weist ein Bedienteilgehäuse 2 auf. Zum Betätigen von nicht dargestellten elektrischen Fensterhebern sind von außen zugängliche Betätigungselemente 3 vorgesehen, welche beispielhaft in Form zweier Wippschalter in das Bedienteilgehäuse 2 integriert sind.
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Gemäß der dargestellten Ausführungsform sind an den seitlichen Oberflächen des Bedienteilgehäuses 2 Führungselemente 4 vorgesehen, die beispielhaft als Führungsnuten ausgebildet sind, alternativ aber auch als Führungsstege ausgebildet sein können. Wird das Bedienteil 1 in eine innerhalb des Kraftfahrzeugs 50 vorgesehene zugeordnete Bedienteilaufnahme 20, wie sie in 3 schematisch dargestellt ist, eingesetzt, so dienen die Führungselemente 4 dazu, das Bedienteilgehäuse 2 während des Einsetzvorgangs zu führen, ein Verkanten zu verhindern, und ein Einsetzen des Bedienteilgehäuses 2 in einer korrekten, definierten Orientierung sicherzustellen.
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Weiterhin sind an der seitlichen Oberfläche des Bedienteilgehäuses 2 zwei Befestigungselemente 5 vorgesehen, von denen aufgrund der perspektivischen Darstellung nur eines sichtbar ist. Die Befestigungselemente 5 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Rastmittel ausgeführt, welche beim Einsetzen des Bedienteils 1 in die zugehörige Bedienteilaufnahme 20 in das Bedienteilgehäuse 2 zurückweichen. Die Befestigungselemente 5 halten das Bedienteilgehäuse 2 in der Bedienteilaufnahme 20, so dass sich das Bedienteil 1 während sämtlicher auftretender Fahrsituationen, wie dem Durchfahren enger Kurven oder dem Ausführen starker Beschleunigungsmanöver, nicht ungewollt aus der zugeordneten Bedienteilaufnahme 20 lösen kann.
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Bei geeigneter Ausgestaltung der Bedienteilaufnahme 20 stellen die Befestigungselemente 5 beim Einsetzen des Bedienteils 1 in die Bedienteilaufnahme 2 eine formschlüssige und gegebenenfalls auch reibschlüssige, aber in jedem Fall lösbare mechanische Verbindung des Bedienteils 1 mit der Bedienteilaufnahme 20 her. Damit diese Verbindung auf Wunsch des Benutzers gelöst werden kann, ist innerhalb des Bedienteilgehäuses 2 eine in 1 nicht sichtbare Auswurfeinrichtung 43 vorgesehen (vgl. 5), die ein von außen zugängliches, in die Oberfläche des Bedienteilgehäuses 2 integriertes Auswurf-Betätigungselement 6 aufweist. Dieses Auswurf-Betätigungselement 6 ist in dem Ausführungsbeispiel gemäß der 1 als Tastschalter ausgeführt. Bei Betätigung des Tastschalters wird mechanische Verbindung von Bedienteil 1 und Bedienteilaufnahme 20 gelöst, und das Bedienteil 1 kann entnommen werden.
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Die Form des Bedienteilgehäuses 2, die Anzahl und Anordnung der Führungselemente 4 sowie die Anzahl und Anordnung der Befestigungselemente 5 sind dabei beliebig wählbar und können an die jeweiligen Anforderungen in der konkreten Einsatzumgebung angepasst werden. Besteht beispielsweise zwischen dem Bedienteil 1 und der Bedienteilaufnahme 20 eine reibschlüssige Verbindung, so kann auf Befestigungselemente auch ganz verzichtet werden. Auch Führungselemente 4 sind lediglich optional und können insbesondere dann entfallen, wenn das Bedienteilgehäuse 2 eine unsymmetrische äußere Form aufweist, die ein Einsetzen des Bedienteils 1 mit falscher Orientierung gegenüber der Bedienteilaufnahme 20 ohnehin verhindert.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bedienteils 1 ist in 2 gezeigt. Zusätzlich zu den bereits im Zusammenhang mit 1 beschriebenen Komponenten, weist das Bedienteil 1 gemäß 2 Betätigungselemente 10 und 11 auf, welche in das Bedienteilgehäuse 12 integriert sind und von außen zugänglich sind. Im eingesetzten Zustand des Bedienteils 1, also dann, wenn das Bedienteil 1 in die Bedienteilaufnahme 2 eingesetzt ist, dienen die Betätigungslemente 10 und 11 zum Entriegeln bzw. Verriegeln der Fahrzeugtüren. Dient das Bedienelement 1 im entnommenen Zustand als Identifikationsgeber eines aktiven schlüssellosen Zugangssystems, ist es vorteilhaft, die Betätigungselemente 10 und/oder 11 auch als Schließsystem-Betätigungselemente zu nutzen, mit Hilfe derer eine schlüssellose Aktivierung der Schließanlage des Kraftfahrzeuges 50 von außerhalb des Kraftfahrzeugs 50 möglich ist.
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Im Gegensatz zum Bedienelement 1 gemäß 1 sind die Befestigungselemente 5 in dieser Ausführungsform nicht als Rastmittel ausgeführt, sondern als Öffnungen, in welche korrespondierende Rastmittel der Bedienteilaufnahme (vgl. 4) eingreifen können.
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Die Anzahl, Anordnung, Ausgestaltung und Belegung der in den 1 und 2 dargestellten Betätigungselemente 3, 10 und 11 ist jedoch beliebig variierbar. So können alternativ oder zusätzlich auch ein oder mehrere Betätigungselemente zur Verstellung von mindestens einem Außenspiegel des Kraftfahrzeuges 50 vorgesehen sein. Erfindungswesentlich ist lediglich, dass zumindest ein Betätigungselement vorhanden ist, das in heutigen Kraftfahrzeugen bereits vorgesehen ist und typischer Weise im Bereich der Innenverkleidung, insbesondere der Türverkleidung der Fahrertür angeordnet ist. Dies trifft auf Betätigungselemente zum Betätigen eines elektrischen Fensterhebers oder zum Aktivieren der Schließanlage oder zum Verstellen mindestens eines Außenspiegels zu. Der Begriff des Fensters eines Kraftfahrzeugs soll dabei auch ein in heutigen Personenkraftwagen häufig anzutreffende, mittels Motorkraft zu öffnende und zu schließende Glasdach des Kraftfahrzeugs umfassen, und der Begriff des Fensterhebers ebenso auch den motorbetriebenen Mechanismus zum Öffnen und Schließen des Glasdaches.
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In der 3 ist eine in einem Kraftfahrzeug 50 vorgesehene Bedienteilaufnahme 20 dargestellt. Diese ist in einer vorteilhaften Variante in ein Innenverkleidungsteil 21, im vorliegenden Beispiel in eine Türverkleidung der Fahrertür des Kraftfahrzeugs 50 eingelassen. Die Bedienteilaufnahme 20 ist in Form einer Vertiefung innerhalb des Innenverkleidungsteils 21 ausgeführt, wobei die Bedienteilaufnahme 20 im Wesentlichen die gleiche Umfangsform wie das Bedienteil 1 aufweist.
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Die Seitenwände der Vertiefung, welche die Bedienteilaufnahme 2 bildet, sind in dem vorliegenden Beispiel mit Führungselementen 22 versehen, welche so ausgebildet sind, dass sie im Zusammenwirken mit den an der Oberfläche des Bedienteilgehäuses 12 vorgesehenen Führungselementen 13 das Bedienteilgehäuse 12 beim Einsetzen des Bedienteils 1 nach 1 oder 2 in die Bedienteilaufnahme 2 führen, ein Verkanten verhindern und eine definierte Ausrichtung des Bedienteils 1 zur Bedienteilaufnahme 2 sicherstellen.
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Des Weiteren weist die in der 3 gezeigte Bedienteilaufnahme 2 Befestigungselemente 23 auf, die an den Seitenwänden der besagten Vertiefung vorgesehen sind. Die in 3 dargestellte Bedienteilaufnahme 2 weist hier im Besonderen Öffnungen auf, die mit den als Rastmitteln ausgeführten Befestigungselementen 5 gemäß 1 korrespondieren und zusammen mit diesen eine lösbare mechanische Verbindung von Bedienteil 1 und Bedienteilaufnahme 2 herstellen. Im Falle der Bedienteilaufnahme gemäß 3 ist aufnahmeseitig keine Auswurfvorrichtung vorgesehen.
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Darüber hinaus sind im Bereich der Bodenfläche der Bedienteilaufnahme 2 Kontaktelemente 24 vorgesehen, die als federnde Metallstreifen ausgebildet sind und nach erfolgtem Einsetzen des Bedienteils 1 in die Bedienteilaufnahme 2 in elektrischen Kontakt mit korrespondierenden Kontaktelementen 40 (vgl. 5) des Bedienteils 1 treten. Aufgrund der perspektivischen Darstellung sind die Kontaktelemente auf der Rückseite des Bedienelementes 1 in den 1 und 2 nicht sichtbar. Diese aufnahmeseitigen Kontaktelemente 24 bilden in Zusammenwirken mit den zugeordneten, an dem Bedienteil 1 vorgesehenen Kontaktelementen 40 eine elektrische Schnittstelle zu einem Stromversorgungsnetz und/oder zu einem Kommunikationsnetz des Kraftfahrzeugs 50.
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Die in 4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der in 3 dargestellten Ausführungsform dadurch, dass die Befestigungselemente 23 nicht als Öffnungen, sondern als Rastmittel ausgeführt sind, die in entsprechende Öffnungen in dem Bedienteilgehäuse eingreifen können (vgl. 2). Zum Lösen der mechanischen Verbindung zwischen dem Bedienteil 1 und der Bedienteilaufnahme 20 ist in diesem Fall ein aufnahmeseitiges Auswurf-Betätigungselement 30 einer nicht dargestellten Auswurfeinrichtung vorgesehen, das vorzugsweise in einem der Bedienteilaufnahme 20 benachbarten Bereich des Innenverkleidungsteils 21 angeordnet ist und gem. 4 beispielhaft als Tastschalter ausgeführt ist.
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Auch die Form der Bedienteilaufnahme 20, die Anzahl und Anordnung der Führungselemente 22 sowie die Anzahl und Anordnung der Befestigungselemente 23 sind grundsätzlich beliebig wählbar und müssen lediglich mit der entsprechende Ausgestaltung des Bedienelementes 1 korrespondieren.
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5 zeigt ein schematisches Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Bedienteils 1 zusammen mit einem, mit einer zugeordneten Bedienteilaufnahme 20 versehenen Kraftfahrzeug 50.
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Das Bedienteil 1 weist neben den bereits beschriebenen Betätigungselementen 3, 20 und 21, von denen vereinfachend nur eines dargestellt ist, der Auswurfeinrichtung 43 mit dem zugeordneten Auswurf-Betätigungselement 6 sowie den Kontaktelementen 40 eine Kommunikationseinrichtung 41 auf, welche als Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für eine schlüssellose Aktivierung einer Schließanlage des Kraftfahrzeuges 50 dient und beispielsweise einen Transponder aufweist. Außerdem ist das Bedienteil mit einer Energieversorgungseinrichtung 42 ausgestattet, welche zumindest die Kommunikationseinrichtung 41 mit Energie versorgt. Vorteilhaft ist die Energieversorgungseinrichtung 42 so ausgestattet, dass sie im eingesetzten Zustand, also dann wenn, das Bedienteil 1 in der Bedienteilaufnahme 20 eingesetzt ist, über das Stromversorgungsnetz des Kraftfahrzeuges 50 wieder aufladbar ist. Das kann im einfachsten Fall dadurch erreicht werden, dass die Energieversorgungseinrichtung 42 über die Kontaktelemente 40 des Bedienteils 1 und die Kontaktelemente 24 der Bedienteilaufnahme mit dem Bordnetz des Kraftfahrzeugs 50 verbindbar ist.
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Das Kraftfahrzeug 50 weist neben der bereits beschrieben Bedienelementaufnahme 20, in welche das Bedienteil 1 einsetzbar und aus welcher es wieder entnehmbar ist, und den Kontaktelementen 24 eine Basisstation 51 auf.
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Ist das Bedienteil 1, wie in 5 dargestellt, aus der Bedienteilaufnahme 20 entnommen, so kann zwischen der als Identifikationsgeber dienenden Kommunikationseinrichtung 41 und der Basisstation 51 ein Datenaustausch erfolgen, welcher der Authentifizierung des berechtigten Nutzers dient. Je nach verwendeter Technik, aktiv oder passiv, wird die Identifikationsprüfung durch eines der Betätigungselemente 20 oder 21 (aktiv) oder anderweitig (passiv) gestartet. Der Datenaustausch erfolgt drahtlos, z. B. über Infrarot-, Funk- oder Radarschnittstellen. Bei Erkennen eines berechtigten Identifikationsgebers wird durch die Basisstation 51 die Schließanlage des Kraftfahrzeuges 50 aktiviert. Zudem kann auch eine Aktivierung und/oder Deaktivierung einer Diebstahlsicherung oder einer Wegfahrsperre erfolgen.
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Vorteilhaft wird die Kommunikationseinrichtung 41 des Bedienteils 1 auch als Identifikationsgeber eines Sicherheitssystems für eine schlüssellose Aktivierung des Antriebsmotors des Kraftfahrzeuges (Keyless-Go) genutzt. Ein derartiges System erlaubt das Starten und Stoppen eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeuges 50 ohne Benutzung eines Schlüssels durch einfaches Betätigen eines nicht dargestellten Startknopfes. Der Startknopf, der zum eigentlichen Starten oder Stoppen des Antriebsmotors dient, kann dabei an einer beliebigen Stelle im Fahrzeuginnenraum angeordnet sein. Dabei ist es erforderlich, das Starten des Antriebsmotors erst dann zu ermöglichen, wenn sich der Identifikationsgeber im Innenraum des Kraftfahrzeuges befindet. Dies kann am einfachsten dadurch gewährleistet werden, dass die Bedienteilaufnahme 20 ein Aktivierungselement aufweist, welches ein Aktivieren des Antriebsmotors nur im eingesetzten Zustand des Bedienelementes zulässt. Als Aktivierungselement können dabei beispielsweise die Kontaktelemente 24 dienen, welche im Zusammenwirken mit den bedienteilseitigen Kontaktelementen 40 einen eindeutigen Hinweis geben, ob das Bedienelement eingesetzt oder entnommen ist. Das Aktivierungselement kann auch für weitere Funktionen, wie zum Beispiel das Aktivieren und/oder Deaktivieren des elektrischen Fensterhebers und/oder das Verstellen mindestens eines Außenspiegels verwendet werden, die ebenfalls nur dann möglich sein sollen, wenn, das Bedienteil 1 in die Bedienteilaufnahme 20 eingesetzt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bedienteil
- 2
- Bedienteilgehäuse
- 3
- Betätigungselement
- 4
- Führungselement
- 5
- Befestigungselement
- 6
- Auswurf-Betätigungselement
- 10
- Betätigungselement
- 11
- Betätigungselement
- 20
- Bedienteilaufnahme
- 21
- Innenverkleidungsteil
- 22
- Führungselement
- 23
- Befestigungselement
- 24
- Kontaktelement
- 30
- Auswurf-Betätigungselement
- 40
- Kontaktelement
- 41
- Kommunikationseinrichtung
- 42
- Energieversorgungseinrichtung
- 43
- Auswurfeinrichtung
- 50
- Kraftfahrzeug
- 51
- Kommunikationseinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10014207 A1 [0002, 0003]
- DE 19641898 C1 [0002, 0005]