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Die
Erfindung betrifft eine Inhalationsvorrichtung sowie ein Verfahren
zur Inhalation wenigstens eines in einer Kapsel enthaltenen Wirkstoffs.
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Allgemein
sind verschiedene, sogenannte kapselbasierte Inhalatoren zur Inhalation
eines oder mehrerer Wirkstoffe bekannt. Der oder die zumeist pulverförmigen
Wirkstoffe können als solche einzeln, ungebunden vorliegen
oder an einen Trägerstoff gebunden sein. In einer Kapsel
ist im Allgemeinen jeweils eine therapeutisch erforderliche Wirkstoffdosis enthalten.
Die Kapsel wird in einen Inhalator eingelegt und vor einem Inhalationsvorgang
dort geöffnet. Bei der Inhalation wird eine in eine Strömungsrichtung
längs durch den Inhalator hindurch verlaufende Luftströmung
erzeugt. Mit diesem Luftstrom kann in einer Kapsel enthaltener Wirkstoff
zumindest anteilig in die Lunge des Anwenders transportiert werden.
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Bei
der pulmonalen Applikation eines pulverförmigen Wirkstoffs
wird der entweder separat vorliegende oder an einen Trägerstoff
gebundene Wirkstoff bei Inhalation vom Trägerstoff getrennt
und gelangt fein verteilt in die Lunge. Damit lässt sich
sicherstellen, dass die im Luftstrom befindlichen Wirkstoffe ihren
Wirkort in der Lunge erreichen können. Die feine Zerteilung
und/oder Trennung der Wirkstoffe bzw. des Wirkstoffs wird auch Dispergierung
oder Desagglomeration genannt.
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Bekannte
Pulverinhalatoren können aktive oder passive Vorrichtungen
sein. Bei passiven Vorrichtungen erfolgt die Inhalation ausschließlich über einen
Atemzug einer inhalierenden Person. Im Gegensatz dazu verwenden
aktive Vorrichtungen zusätzlich zum Atemzug einen Mechanismus,
der in . Antwort auf eine Betätigung des Inhalators eine Dispergierung
und/oder Desagglomeration fördert. Beispielsweise kann
bei Inhalation zusätzlich ein Druckreservoir geöffnet
werden, dessen frei werdender Druck die Desagglomeration fördert.
Aktive Inhalationsvorrichtungen weisen üblicherweise einen
komplizierten und damit teuren Aufbau auf.
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Ferner
unterscheidet man zwischen sogenannten Reservoir-Inhalationsvorrichtungen
sowie vordosierten Systemen.
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Reservoir-Inhalationsvorrichtungen
umfassen ein Reservoir, aus dem bei einem Inhalationsvorgang eine
Einzeldosis entnommen und einem Patienten zugeführt wird.
Solche Vorrichtungen umfassen in der Regel einen komplizierten Aufbau,
und stellen hohe Anforderungen an die sogenannte Pulvertechnologie
bei Abteilung einer Einzeldosis, insbesondere, da solche Reservoirsysteme
bis zu 200 Einzeldosen enthalten können und dementsprechend
lange in Gebrauch sind. Einerseits muss ein solches System gewährleisten,
dass eine angegebene Anzahl an Dosen abgegeben werden kann und andererseits
auch, dass eine Dosis unabhängig vom Zeitpunkt der Entnahme
immer gleich dosiert ist. Zusätzlich muss für
einen Patienten erkennbar sein, ob noch weitere Dosen in einer solchen
Inhalationsvorrichtung verfügbar sind. Auch bringen solche
Reservoirgeräte eine komplizierte Entwicklung und Testung der
Formulierung sowie eine aufwendige Bauweise mit sich, weshalb deren
Herstellung mit hohen Kosten verbunden ist. Ferner lassen sich solche
Reservoirvorrichtungen oftmals nicht wiederverwenden.
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Bei
sogenannten vordosierten Inhalationsvorrichtungen liegt eine Pulverformulierung
für eine Applikation bereits abgeteilt vor, beispielsweise
als Kapsel oder in sogenannten Blistern. Dabei lässt sich zwischen
sogenannten Mehrdosen-Inhalatoren und sogenannten Einzeldoseninhalatoren
unterscheiden.
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Mehrdosen-Inhalatoren
umfassen mehrere separat bereitgestellte Einzeldosen, z. B. auf
einem Blisterstreifen oder einer Blisterscheibe abgeteilt. Der Blister
ist entweder in eine Inhalationsvorrichtung integriert oder kann
bei Bedarf eingelegt werden. Somit ist in diesen Vorrichtungen oftmals
ein Mechanismus zum Weitertransport des Blisters nach Inhalation
einer Einzeldosis bereitgestellt.
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Solche
Vorrichtungen weisen wiederum einen komplizierten Aufbau auf und
stellen hohe Anforderungen an die Herstellung der Blisterstreifen.
Auch ist die Herstellung mit hohen Kosten verbunden. Ferner lassen
sich solche einzeldosierten Mehrdosensysteme in der Regel nicht
wieder verwenden.
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Einzeldosen-Inhalatoren
können genau eine Einzeldosis, z. B. in einer Kapsel, aufnehmen.
Der Nutzer legt vor einem Inhalationsvorgang eine einzelne Kapsel
in die Inhalationsvorrichtung ein.
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Beispielsweise
offenbart
EP 1 245
243 A1 einen stiftförmigen Kapselinhalator mit
einer drehbaren Schneid-/Perforationsvorrichtung zum Perforieren oder
Anschneiden einer Kapsel. Aus der
WO 2007/093149 A1 und der
US 5,651,359 sind Inhalationsvorrichtungen
bekannt, bei denen eine Kapsel zur Öffnung gegen feststehende
Messer geführt wird und die Enden der Kapsel vollständig
abgeschnitten werden.
US 4,013,075 offenbart
eine Inhalationsvorrichtung, bei der eine Kapsel durch verdrehbare
Klingen geöffnet wird und der Luftstrom senkrecht durch
die Inhalationsvorrichtung durchgeführt wird.
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Weiter
offenbart
EP 0 666
058 A1 eine Inhalationsvorrichtung, bei der eine Kapsel
in einer drehbaren Aufnahme an zwei Messern vorbeigeführt
wird und Luft durch die geöffnete festgeklemmte Kapsel geführt
wird.
US 4,889,114 offenbart
einen rohrförmigen Kapselinhalator durch den ein Luftstrom
senkrecht geleitet wird.
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Ferner
offenbart
US 3,991,761 einen
Kapselinhalator, bei dem eine Kapsel seitlich über federbelastete
Stifte perforiert wird. Schließlich offenbart
WO 2007/098870 A1 eine
Kapselinhalationsvorrichtung, bei der am Mundstück eine
gegenüber dem Gehäuse bewegliche Öffnungsvorrichtung
vorgesehen ist.
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Insgesamt
sind die aus dem Stand der Technik bekannten Inhalationsvorrichtungen
oftmals schwer zu handhaben und zu reinigen. Zumeist weisen sie
einen aufwendigen Aufbau mit vielen Bauteilen auf. Darüber
hinaus wird bei bekannten Inhalationsvorrichtungen eine Kapsel oftmals
nicht vollständig entleert.
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Vor
diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte
Inhalationsvorrichtung bereitzustellen, die obige Nachteile zumindest
teilweise überwindet.
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Diese
Ziele werden durch die Gegenstände der unabhängigen
Ansprüche erreicht. Bevorzugte Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Eine
erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung kann eine
Wirbelkammer zur Aufnahme einer Kapsel und zur Verwirbelung von
Kapselinhalt, wenigstens einen Lufteinleitkanal, und wenigstens
einen Luftausleitkanal umfassen, wobei der Lufteinleitkanal und
die Wirbelkammer und der Luftausleitkanal in Fluidverbindung stehen,
und wobei der Lufteinleitkanal und der Luftausleitkanal wenigstens
teilweise gegenläufig zueinander verlaufen. In die Wirbelkammer
ist angesaugte Luft durch den Lufteinleitkanal einleitbar und durch
den Luftausleitkanal ausleitbar.
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Allgemein
können erfindungsgemäß ein oder mehrere
Lufteinleitkanäle und oder Luftausleitkanäle vorgesehen
sein. Bevorzugt sind jedoch jeweils nur ein Lufteinleitkanal und
ein Luftausleitkanal vorgesehen, da sich so eine definierte und
reproduzierbare Luftströmung mit einfachen Mitteln erzielen
lässt. Die zumindest teilweise entgegengesetzt verlaufende Anordnung
und Ausbildung des Lufteinleitkanals und des Luftausleitkanals bewirkt
eine besonders vorteilhafte Luftführung, da bei einem Inhalationsvorgang die
Luft rund umlaufend geführt wird.
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Die
Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Inhalation mit einer erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung bereit. Das Verfahren umfasst die Schritte:
Einlegen einer Kapsel in eine in einer Wirbelkammer angeordnete
und ausgebildete Kapselaufnahme einer Inhalationsvorrichtung; Öffnen
der Kapsel mit einer Schneidvorrichtung, Ansaugen von Luft durch ein
Mundstück über einen Lufteinleitkanal und einem Luftausleitkanal,
wobei die Kapsel durch den Luftstrom innerhalb der Wirbelkammer
in Vibration und Rotation versetzt wird; so dass die Kapsel entleert wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen sind nachfolgend angegeben.
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Der
Lufteinleitkanal kann beliebige Geometrien umfassen und wenigstens
teilweise im Unterteil der Inhalationsvorrichtung ausgebildet sein.
Bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
kann der Lufteinleitkanal wenigstens teilweise tangential zur Wirbelkammer
verlaufen.
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Auch
kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
ein mit dem Luftausleitkanal in Fluidverbindung stehendes Mundstück
umfassen.
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Ferner
kann eine Lufteinlassöffnung für den Lufteinleitkanal
an einer beliebigen Position im Unterteil ausgebildet sein. Auch
kann bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
der Lufteinleitkanal einen Einlass aufweisen, der in einem Bereich
der Inhalationsvorrichtung außerhalb der Bereiche, die zum
Halten/Ergreifen durch einen Benutzer bei Inhalation vorgesehen
sind, angeordnet ist, vorzugsweise benachbart zu oder nahe beim
Mundstück.
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Wenn
die Außenluft aus Richtung des Mundstücks – also
von der Vorderseite des Inhalators kommend – eingeleitet
wird, kann ein inhalierender Patient normalerweise die Lufteinlassöffnung
und damit den Lufteinleitkanal beim normalen Ergreifen und Festhalten
der Inhalationsvorrichtung mit seiner Hand und/oder einzelnen Finger
nicht verschließen. Somit ist eine fehlerfreie Funktion
der Inhalationsvorrichtung gewährleistet.
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Grundsätzlich
kann der Luftstrom von beliebigen Seiten und Positionen in die Wirbelkammer eingeleitet
werden. Auch kann der Lufteinleitkanal der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung einen Auslass aufweisen, der in einen unteren
Bereich der Wirbelkammer und/oder lateral in die Wirbelkammer mündet.
Somit kann von außen angesaugte Luft in die Wirbelkammer
von unten und/oder lateral einleitet werden. Damit lässt
sich eine vorteilhafte Luftströmung auf die Kapsel erzeugen.
Der Luftstrom wirkt dann auf das dem Lufteinlass zugewandte, insbesondere
untere Ende einer in der Wirbelkammer angeordneten Kapsel.
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Teilweise
strömt der Luftstrom auch in Verlängerung des
Lufteinleitkanals kreisförmig entlang einer vertikalen
Innenrundung der Wirbelkammer. Der von unten eingeleitete Luftstrom
hebt die Kapsel an, führt also von unten Energie zu und
versetzt die Kapsel in Vibration und Rotation. Dadurch kann die Kapsel
angehoben werden und von unten über einen als Luftkissen
wirkenden Luftströmungswirbel getragen werden.
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Auch
kann bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
der Luftausleitkanal einen Einlass, der mit einem oberen Bereich
der Wirbelkammer in Fluidverbindung steht, und einen Auslass aufweisen, und
der Luftausleitkanal sich zwischen dem Einlass und dem Auslass bogen-
oder S-förmig erstrecken.
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Der Übergang
von der Wirbelkammer in den Luftausleitkanal kann im Anschluss an
die Wirbelkammer zunächst senkrecht nach oben und anschließend
bogen- und/oder S-förmig in Richtung des Mundstücks
verlaufen. So kann der Luftstrom bei Inhalation zunächst
nach oben aus der Wirbelkammer abgeleitet bzw. abgesaugt werden.
Dadurch werden zusätzliche Kräfte freigesetzt
und die turbulenten Strömungen verstärkt. Die
Kapsel wird so vorteilhaft einerseits mit dem Luftstrom nach oben
gesaugt, etwa nach Art einer Windhose, und über den Luftstrom
von unten gestützt, etwa wie über ein Luftkissen.
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Somit
lässt sich eine Desagglomeration weiter verbessern und
eine vollständige Entleerung der Kapsel sicherstellen.
Die bogen- oder s-förmige Luftführung in Richtung
des Mundstücks verstärkt obige Effekte durch zusätzliche
Strömungsfelder. Die im Luftstrom enthaltenen Partikel
werden quasi annähernd um 180° umgelenkt, wobei
sie gegen den seitlichen oberen Abschluss der Wirbelkammer und gegen
die Begrenzungswände des Luftausleitkanals prallen, was
wiederum zu einer Krafteinwirkung auf die Partikel führt.
Dadurch wiederum werden die Verwirbelung und die Desagglomeration
weiter verstärkt.
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Der Übergang
zwischen Wirbelkammer und Luftausleitkanal kann freigehalten sein.
Auch kann bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung am
Anfang des Einlasses des Luftausleitkanals ein Gitter angeordnet
sein. Das Gitter hindert eventuell beim Anschneiden einer Kapsel
entstehende Bruchstücke an einem Eintritt in den Luftausleitkanal
und damit am Eintritt in die Lunge eines Patienten. Ferner prallen
die Wirkstoffe und Trägerstoffe teilweise gegen das Gitter,
was wiederum vorteilhaft die Desagglomeration fördert.
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Der
Luftausleitkanal kann eine gleichmäßige Querschnittsfläche
umfassen. Auch kann bei der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung der Luftausleitkanal in Richtung stromabwärts
von der Wirbelkammer einen größer werdenden und/oder
kleiner werdenden Querschnitt aufweisen. Somit verjüngt und/oder
erweitert sich der Luftausleitkanal über seine Querschnittsfläche.
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Mit
einer Verjüngung des Querschnitts lässt sich die
Strömungsgeschwindigkeit des Luftstroms erhöhen. Über
eine Erweiterung des Querschnitts lässt sich die Strömungsgeschwindigkeit
des Luftstroms verlangsamen. So erweitert sich vorteilhaft der Strömungsquerschnitt
zum Mundstück hin, um beim Übergang zum Patienten
einen hohen Volumenstrom mit vergleichsweise niedriger Strömungsgeschwindigkeit
bereitzustellen. Beim Austritt des Luftstroms aus der Wirbelkammer
in den Luftausleitkanal ist der Querschnitt verjüngt, so
dass an dieser Stelle hohe Strömungsgeschwindigkeiten bei
gleichem Volumenstrom auftreten. Die Impulswirkung ist in diesem
Bereich besonders groß, was wiederum die Desagglomeration
verstärkt.
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Ferner
können bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
im Lufteinleitkanal und/oder im Luftausleitkanal und/oder in der
Wirbelkammer eine oder mehrere Ausnehmungen und/oder vorstehende
Strukturen angeordnet und/oder ausgebildet sein. Die Ausnehmungen
und/oder Strukturen verstärken einer Desagglomeration im
Lufteinleitkanal und/oder im Luftausleitkanal und/oder in der Wirbelkammer.
Dabei können die Ausnehmungen und/oder vorstehenden Strukturen
beispielsweise als Schikanen, Überstände beliebiger
Geometrien und/oder sogenannte Baffles ausgebildet sein, an denen
der oder die Wirkstoffe und Trägerstoffe über
den Luftstrom anstoßen und umgelenkt werden. Eine solche
Ausgestaltung des Lufteinleitkanal und/oder Luftausleitkanals und/oder
der Wirbelkammer verstärkt vorteilhaft eine Verwirbelung
des Luftstroms und führt zu einer zusätzlichen
Impulswirkung auf die Wirkstoffe und Trägerstoffe. Dies
wiederum verbessert die Pulverdispergierung.
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Auch
kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
wenigstens einen den Luftausleitkanal wenigstens teilweise umgebenden
Zusatzkanal zur Erzeugung eines zusätzlichen Luftstroms
umfassen. Dieser Zusatzkanal kann derart angeordnet und ausgebildet
sein, dass der zusätzliche Luftstrom den verwirbelte Wirkstoffe
enthaltenden Luftstrom umhüllt. Dazu können der
Luftausleitkanal und der wenigstens eine Zusatzkanal zumindest teilweise
parallel zueinander verlaufen, wobei der Zusatzkanal einen Luftstrom
von oben und/oder seitlich oder rund umlaufend an den Rand des Luftausleitkanals
leitet. Damit lassen sich die beschriebenen Desgglomerations- und
Verwirbelungseffekte noch weiter verbessern und die Wirkstoffdeposition
am Oropharynx reduzieren.
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Eine
Kapsel kann nur in die Wirbelkammer eingelegt werden. Dies kann
beispielsweise Vorteil sein, wenn die Kapsel über eine
externe Schneidvorrichtung geöffnet wurde oder eine Schutzfolie
abgezogen wurde.
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Auch
kann bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
die Wirbelkammer eine Aufnahme zur Aufnahme einer Kapsel umfassen.
Die Kapselaufnahme kann dieselben Dimensionen einer Kapsel aufweisen
oder auch größer als die Kapsel ausgebildet sein.
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Zusätzlich
kann bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
die Aufnahme derart ausgebildet sein, dass eine Kapsel form- und/oder
kraftschlüssig gehalten wird. Vorteilhaft wird so die Kapsel in
einer definierten Position festgelegt.
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Der
durch den Lufteinleitkanal zugeführte Luftstrom bewegt
während eines Inhalationsvorganges eine eingesetzte Kapsel
in der Wirbelkammer und versetzt die Kapsel in eine intensive Bewegung in
Form von überwiegend Rotation und Vibration. Die Wirbelkammer
kann beliebige Geometrien aufweisen. Bei einer frei bewegbaren Kapsel
entstehen deutlich turbulentere Strömungsfelder als beispielsweise
bei einer ruhenden Kapsel. Als Konsequenz daraus treten größere
Kräfte auf, welche einerseits die Entleerung der Kapsel
und andererseits die Desagglomeration und/oder Dispergierung des
zu inhalierenden Wirkstoffs fördern. Die Luftführung
begünstigt somit neben der Beschleunigung und Bewegung der
Kapsel auch eine Beschleunigung und Bewegung des/der Wirkstoffe
und des/der Trägerstoffe.
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Eine
Kapsel kann wie beschrieben bereits geöffnet, beispielsweise
nach Entfernung einer Schutzfolie oder Öffnung über
einen externen Schneidmechanismus in die erfindungsgemäße
Inhalationsvorrichtung eingelegt werden.
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Alternativ
kann sie in der Inhalationsvorrichtung geöffnet werden.
Dazu kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
mit einer Schneidvorrichtung zum Öffnen einer Kapsel versehen
sein. Diese kann im Oberteil angeordnet sein. Vorteilhaft fallen bei
einer in die Inhalationsvorrichtung integrierten Schneidvorrichtung
keine Transportverluste der Wirkstoffe aus einer geöffneten
Kapsel an.
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Dazu
kann die Schneidvorrichtung der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung wenigstens ein bewegbares Schneidelement
umfassen. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung zweier parallel
zueinander angeordneter Schneidelemente. Als Schneidelemente können
beispielsweise Messer oder Klingen verwendet werden. Dadurch lässt
sich vorteilhaft im Vergleich zu Stiften eine Kapselbruchstückbildung
vermeiden und glatte Schnitt- oder Stichkanten erzielen. Auch werden
die Nachteile anderer Öffnungsmittel verhindert, wie beispielsweise eine
Bruchstückbildung und/oder ein Verschluss einer perforierten
Kapseloberfläche durch Bruchstücke und/oder durch
den darin enthaltenen Wirkstoff.
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Die
Schneidelemente können in das Oberteil der Inhalationsvorrichtung
einsetzbar ausgebildet sein. Bevorzugt sind sie im Oberteil fest
fixiert, etwa geklebt, mechanisch gekoppelt oder bei Herstellung im
Oberteil integral ausgebildet. Bei einer mechanischen Koppelung
sind die Messer vorteilhaft auswechselbar.
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Allgemein
kann das wenigstens eine Schneidelement der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung aus beliebigen Metallen oder deren Legierungen,
aber auch aus anderen geeigneten Materialien, etwa Keramik, hergestellt
sein. Beispielsweise kann als Material ein hochlegierter Stahl verwendet
werden, der zum Beispiel mittels eines Nitrierungsverfahrens oberflächen-
bzw. härtebehandelt ist. Die Klingen können dabei
beispielsweise mit Hilfe der Funkenerosionstechnik exakt zugeschnitten
werden. Bevorzugt bestehen die Schneidelement aus einer für
pharmazeutische Anwendungen zugelassenen Stahlqualität;
beispielsweise AISI 316L.
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Vorteilhaft
werden mit zwei parallelen Schneidelementen die Kapselenden beidseitig
eingeschnitten. Dazu können die Schneiden derart ausgebildet
und angeordnet sein, dass sie die Kapselenden nicht abschneiden
sondern lediglich teilweise oder vollständig an den Kapselenden
einschneiden. Dadurch werden unregelmäßige Schnittkanten
und ein Auffangen von Kapselenden vermieden. Auch wird vorteilhaft
der Luftstrom durch etwa abgetrennte Kapselenden nicht behindert.
Durch die Einschnitte kann das in der Kapsel enthaltene Pulver in
die Wirbelkammer entleert werden. Somit steht auch die Schnittführung
in einem engen Zusammenhang mit der Luftführung.
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Die
Messer können mit beliebigen geeigneten Schneiden ausgestattet
sein. Beispielsweise können die Messer mit abgerundeter,
einseitiger, zweifasiger Schneide mit einem Krümmungsradius
von 1,28 cm ausgebildet. Bevorzugt sind sie mit einer geraden, zweiseitigen,
zweifasigen Schneide und einem Schneidenwinkel von jeweils 80° oder
mit einer geraden, einseitigen, zweifasigen Schneide und einem Schneidenwinkel
von 67° oder mit geraden, zweifasigen Schneiden und einem
Schneidenwinkel von 0° ausgebildet. Besonders geeignet
ist eine gerade, einseitige, einfasige oder zweifasige Schneide mit
einem Schneidenwinkel von 35°.
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Grundsätzlich
kann in einer erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
die Kapsel zu einer Schneidvorrichtung bewegt werden. Vorteilhaft
werden die Schneidelemente jedoch gegen die fixierte und ruhende
Kapsel bewegt. Da eine Kapsel in der Kapselaufnahme festgelegt ist,
wird eine Bewegung der Kapsel während des Öffnungsvorgangs
vermieden und die Kapsel befindet sich immer in derselben Position.
Somit ist die Schnittführung und Schnittstelle an der Kapsel
beliebig reproduzierbar und Fehlschnitte werden vermieden.
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Auch
kann das wenigstens eine Schneidelement der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung zuerst mit den Spitzen seiner Schneiden die
Kapsel schneiden. Wenn zuerst die Spitzen des Schneidelements die
Kapseloberfläche berühren, lassen sich vorteilhaft
eine Deformation der Kapsel vermeiden und exakte Schnitte erreichen.
Zum Öffnen einer Kapsel werden die Schneidelemente von
oben an die Kapsel herangeführt, welche dann vertikal von
oben eingeschnitten wird. Der Einschnittwinkel kann 0°–90° zur
Längsachse der Kapsel betragen. Bevorzugt beträgt
er 10°, besonders bevorzugt 0°.
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Die
Kapseln können grundsätzlich aus beliebigen Materialien
bestehen. Jedoch sind beispielsweise bei Gelatinekapseln relativ
hohe Kräfte zur Öffnung erforderlich. Zusätzlich
neigen Gelatinekapseln insbesondere bei niedriger Luftfeuchte dazu,
brüchig zu werden und/oder zu splittern. Bei hoher Luftfeuchte
hingegen erweichen Gelatinekapseln und tendieren folglich zu einer
Deformation.
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Als
besonders geeignet haben sich für eine erfindungsgemäße
Inhalationsvorrichtung Kapseln auf Basis von Hydroxypropylmethylcellulose
erwiesen. Dieses Material zeichnet sich dadurch aus, dass es besonders
leicht zu öffnen ist und kaum zu einer Bruchstückbildung
neigt. Auch hält dieses Material seine beschriebenen Eigenschaften über
einen breiten Bereich von Luftfeuchtigkeit bei, so dass die Gefahr
einer Deformation der Kapsel oder einer Bruchstückbildung
gering ist.
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Weiter
kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
ein Betätigungselement zur Betätigung des Schneidelements
umfassen. Das Betätigungselement ist vorteilhaft im Oberteil
der Inhalationsvorrichtung getrennt von der Luftführung
angeordnet. Somit ist ein Formschluss aller luftführenden Bauteile
gewährleistet, so dass keine Undichtigkeiten auftreten
können und die Schneidvorrichtung keinen nachteiligen Einfluss
auf den Luftstrom beim Inhalieren hat.
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Zusätzlich
kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
ein Federelement umfassen, um die Schneidvorrichtung vorgespannt
in einer Rückzugstellung zu halten. Das Betätigungselement
kann über wenigstens ein Führungselement geführt
sein. Dies stellt eine exakte Führung des Betätigungselements
und damit des oder der Schneidelemente sicher. Das Führungselement
kann als Führungsschiene, Führungsnut oder ein
beliebiger sonstiger geeigneter Führungsmechanismus ausgebildet
sein. Vorteilhaft sind so die Messerführung und Schneidwinkel beliebig
reproduzierbar.
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Allgemein
kann das Betätigungselement über beliebige geeignete
Handhabungsmechanismen betätigt werden. Beispielsweise
kann das Betätigungselement ein Gewinde umfassen, das mit
einem im Oberteil angeordneten Gewinde zusammenwirkt. Zum Anschneiden
einer Kapsel wird das Betätigungselement dann verdreht,
also in die Inhalationsvorrichtung hingeschraubt, wobei das Schneidelement
gegen die Kapsel geführt wird und diese an den Enden einschneidet.
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Ferner
kann das wenigstens eine Schneidelement in der Rückzugstellung
vollständig im Oberteil aufgenommen sein. Vorteilhaft wird
so eine Verletzungsgefahr durch die Messer verringert. Auch ist
sichergestellt, dass der Luftstrom bei einem Inhalationsvorgang
nicht durch die Schneidvorrichtung behindert wird.
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Das
Betätigungselement ist gegen die Kraft des Federelements
in eine Betätigungsstellung derart betätigbar,
dass das wenigstens eine Schneidelement über das wenigstens
eine Führungselement derart in die Wirbelkammer verbringbar
ist, dass eine Kapsel geöffnet wird, ohne das Unterteil
zu berühren. Die Schneidvorrichtung der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung stellt insgesamt vorteilhaft ein Höchstmaß an
Reproduzierbarkeit des Einschnitts durch das oder die Schneidelemente
sicher.
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Da
eine Bruchstückbildung und Deformation der Kapsel während
des Schneidvorgangs vermieden wird, ist auch der Entleerungsvorgang
bei Inhalation reproduzierbar, was wiederum eine gleichmäßige
Dosisabgabe ermöglicht. Ferner ist eine nahezu vollständige
Wirkstoffentleerung aus der Kapsel sichergestellt. Auch bleibt nur
ein Minimum an Wirkstoff in der Inhalationsvorrichtung zurück.
Auch optimiert die Schneidvorrichtung neben der Dimensionen und
Ausgestaltung der luftführenden Bauteile, die Trennung
des Wirkstoffs vom Trägermaterial bzw. die Dispergierung
des oder der Wirkstoffe. Somit werden Dosisschwankungen, wie etwa
im schlimmsten Fall Nicht- bzw. Unterdosierung, vermieden.
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Ferner
kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
ein Oberteil und ein Unterteil umfassen, die miteinander gekoppelt
sind. Dazu kann beispielsweise ein Schnapp- oder Rastverschluss
oder ein sonstiger geeigneter Mechanismus verwendet werden.
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Grundsätzlich
kann ein beliebiger Öffnungsmechanismus vorgesehen sein.
Auch kann bei der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
das Oberteil und das Unterteil verschwenkbar verbunden sein, vorzugsweise
derart, dass das Oberteil zwischen einer Öffnungsstellung
zur Entnahme oder Aufnahme einer Kapsel und einer geschlossenen Stellung
zur Inhalation bewegbar ist. Dazu kann beispielsweise eine Scharnieranordnung
verwendet werden. So kann die Inhalationsvorrichtung zwischen einer
definierten Öffnungsstellung zur Entnahme oder Aufnahme
einer Kapsel und zur Inhalation in eine definierte geschlossene
Stellung verschwenkt werden. Die Schwenkstellungen können
beispielsweise zusätzlich durch Rastverbindungen definiert und
festgelegt werden.
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Ferner
kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
einen Sicherungsmechanismus umfassen, der eine Betätigung
des Betätigungselements in der Öffnungsstellung
zu verhindern vermag. Dabei kann es sich beispielsweise um einen
Sperrbolzen handeln.
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Zusätzlich
oder alternativ kann die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
einen weiteren Sicherungsmechanismus umfassen, der eine Inhalation
bei Bedienung des Betätigungselements zu verhindern vermag.
Dazu kann beispielsweise das Betätigungselement mit dem
Sicherungsmechanismus mechanisch gekoppelt sein. Eine Fehldosierung kann
so vorteilhaft vermieden werden.
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Auch
kann eine erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
beliebige spezifische Gerätewiderstände umfassen.
Bevorzugt umfasst die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
einen spezifischen Gerätewiderstand von 0,027 bis 0,050
kPa0,5·L/min, resultierend in Flussraten
von 40–75 L/min bei 4 kPa Druckabfall über die
Inhalationsvorrichtung (1); bevorzugt von 0,031 bis 0,044
kPa0,5·L/min, resultierend in Flussraten
von 45–65 L/min bei 4 kPa Druckabfall über die
Inhalationsvorrichtung (1); besonders bevorzugt von 0,036
bis 0,040 kPa0,5·L/min, resultierend
in Flussraten von 50–55 L/min bei 4 kPa Druckabfall über
die Inhalationsvorrichtung.
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Diese
mittleren bis hohen Gerätewiderstände werden vorteilhaft
von vielen Patienten als angenehmer empfunden, was sich fördernd
auf eine Patienten-compliance auswirkt. Auch ist es in diesem Bereich
allen Patientengruppen möglich, die zur Inhalation erforderlichen
Flussraten zu erreichen.
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Die
so erzielten Luftströme resultieren im Vergleich zu Geräten
mit niedrigen Widerständen in niedrigeren Luftgeschwindigkeiten
und längeren Verweilzeiten des Pulvers in den hochturbulenten
Zonen des Inhalators, was zu einer verbesserten Trennung von Wirkstoff
und Träger führt. Ebenso befindet sich die Kapsel
für längere Zeit im turbulenten Luftstrom, was
sich förderlich auf deren Entleerung auswirkt. Somit werden vorteilhaft
die Nachteile von Inhalatoren, die bei niedrigen und sehr hohen
Widerständen arbeiten, überwunden.
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Insgesamt
stellen die bevorzugten Ausführungsformen eine flexible
und kompakte Inhalationsvorrichtung sowie ein Verfahren zur Inhalation
bereit. Die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
ist, insbesondere als einzeldosierter Kapselinhalator ausgebildet.
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Vorteilhaft
ist eine erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
durch einen Patienten einfach zu handhaben und zu reinigen. Ebenso
umfasst die erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung
nur wenige Bauteile und weist einen einfachen Aufbau auf, so dass
sie kostengünstig herzustellen ist. Darüber hinaus
kann sie mit handelsüblichen Kapseln betrieben werden.
Diese Kapseln stellen vorteilhaft eine vergleichsweise geringe Anforderung
an die Pulvertechnologie und sind kostengünstig in der
Herstellung.
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Die
Kapsel kann zur Entleerung grundsätzlich an beliebigen
Positionen geöffnet sein. Wenn die Kapsel jedoch an den
Enden geöffnet ist, befinden sich vorteilhaft die Kapselöffnungen
bei einer rotierenden Kapsel am Ort der höchsten Zentrifugalkräfte. Die
Konsequenz aus einer derartigen Kombination von Öffnungsposition
und Bewegung der Kapsel sind, im Vergleich zu Systemen mit ruhender
Kapsel und anderer Öffnungspositionen, deutlich verstärkte Kräfte.
Die Kräfte fördern bzw. maximieren wiederum die
Entleerung der Kapsel und die Desagglomeration des zu inhalierenden
Wirkstoffs oder eine Wirkstoffdispergierung. Insgesamt lässt
sich vorteilhaft eine nahezu vollständige Entleerung der
Kapsel erreichen. Auch wird der Wirkstoff vorteilhaft derart verwirbelt,
dass nur wenige Pulverreste in den luftführenden Teilen
der Inhalationsvorrichtung und oder der Kapsel verbleiben und eine
möglichst weitgehende Trennung von Wirkstoff und Trägermaterial
erfolgt.
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Die
Desagglomeration und/oder Dispergierung stehen auch im Zusammenhang
mit einer Kapselöffnung und den Dimensionen und Ausführung
der luftführenden Bauteile. Erfindungsgemäß werden
all diese Faktoren optimiert. Sowohl die intensive Bewegung der
Kapsel als auch die Dimensionierung der luftführenden Teile
stellen ein Höchstmaß an Turbulenz in der erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung sicher. Dies wiederum bewirkt vorteilhaft
eine reproduzierbare Kapselentleerung über einen definierten
Luftstrom.
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Die
Erfindung wird nun anhand von bevorzugten Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten beispielhaften Figuren
erläutert. Elemente die sich in den verschiedenen Figuren
entsprechen, tragen die selben Bezugszeichen. Dabei zeigt:
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1 eine
Längsschnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung;
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2a eine
Längsschnittdarstellung des Oberteils der Inhalationsvorrichtung
aus 1;
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2b eine
Aufsicht auf das Oberteil aus 2a von
unten;
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3a eine
Querschnittsdarstellung des Unterteils der Inhalationsvorrichtung
aus 1;
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3b eine
Aufsicht auf das Unterteil aus 3a von
oben;
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4 eine
Querschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung;
und
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5 einen
Längsschnitt durch ein Unterteil einer weiteren erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung.
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In
der Folge verwendete Lagenbezeichnungen, wie oben, unten, vorne,
hinten, rechts und links beziehen sich aus der Sicht eines Betrachters
auf eine vor ihm angeordnete Inhalationsvorrichtung, wobei das Mundstück
zum Benutzer und das Oberteil nach oben zeigt.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung 1,
die als kapselbasierter Pulverinhalator ausgelegt ist. Die Inhalationsvorrichtung 1 umfasst
ein Oberteil 3 und ein Unterteil 5; beide sind über
eine Scharnieranordnung 7 miteinander gekoppelt. Das Oberteil 3 ist
gegenüber dem Unterteil 5 zwischen einer Öffnungsstellung
(nicht gezeigt) und einer geschlossenen Stellung verschwenkbar.
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In
der Öffnungsstellung kann ein Nutzer eine Kapsel in eine
Wirbelkammer 15 einlegen oder eine entleerte Kapsel daraus
entfernen. Die Kapsel enthält einen zu inhalierenden Wirkstoff
oder Wirkstoffe, die mit einem Trägerstoff oder Trägerstoffen
verbunden sein können. In der Wirbelkammer 15 bewegt sich
eine eingelegte Kapsel über den beim Inhalieren verursachten
Luftstrom, wobei sie rotiert und/oder vibriert. In der Öffnungsstellung
sind alle Bauteile leicht zugänglich, so dass die Inhalationsvorrichtung 1 einfach
gereinigt werden kann.
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In 1 befindet
sich die Inhalationsvorrichtung in ihrer geschlossenen Stellung.
Das Oberteil 3 umfasst ein Gehäuse 23,
in dem eine Scheidvorrichtung 11 angeordnet ist. Vor Beginn
eines Inhalationsvorgangs öffnet ein Nutzer eine eingelegte
Kapsel mit der Schneidvorrichtung 11 (siehe 2a, 2b und 3). Dazu umfasst die Schneidvorrichtung 11 ein Betätigungselement 25,
das hier als stiftförmiger Knopf ausgebildet ist sowie
zwei parallel zueinander angeordnete Schneidelemente 27,
die in der gezeigten Ausführungsform als Messer ausgebildet
sind. Der Knopf 25 ist über ein Befestigungsmittel,
beispielsweise eine Schraube oder einen Stift mit dem Oberteil 3 gekoppelt.
Zusätzlich ist die Schneidvorrichtung 11 mit einem
Federelement 37 versehen, das den Knopf 25 und
damit die Messer 27 in eine Ausgangsstellung vorspannt.
Bei dem Federelement kann es sich um eine beliebige Feder, beispielsweise eine
Druck- oder Spiralfeder handeln. In der Ausgangsstellung sind die
Messer 27 innerhalb des. Gehäuses 23 angeordnet.
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Um
im geöffneten Zustand einer Verletzungsgefahr vorzubeugen,
kann das Oberteil 3 derart ausgelegt sein, dass es sich
nicht vollständig aufschwenken lässt, sondern
nur soweit, dass eine Entnahme oder ein Einlegen einer Kapsel und/oder
einer Reinigung der Inhalationsvorrichtung 1 leicht möglich ist.
Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Sicherungsmechanismus
(nicht gezeigt) vorgesehen sein, der eine Betätigung einer
Schneidvorrichtung 11 in der Öffnungsstellung
verhindert.
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Die
Messer 27 können mit beliebigen Schneiden 29 ausgestattet
sein, beispielsweise mit abgerundeter, einseitiger, zweifasiger
Schneide mit einem Krümmungsradius von 1,28 cm; bevorzugt
mit gerader, zweiseitiger, zweifasiger Schneide und einem Schneidenwinkel
von jeweils 80° oder mit gerader, einseitiger, zweifasiger
Schneide und einem Schneidenwinkel von 67° oder mit gerader,
zweifasiger Schneide und einem Schneidenwinkel von 0°.
Als besonders geeignet haben sich Messer 27 mit gerader,
einseitiger, einfasiger oder zweifasiger Schneide und einem Schneidenwinkel
von 35° erwiesen.
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Auch
können die Messer 27 beliebige geeignete Dimension
aufweisen. Messer mit einer Breite von 3 mm, eine Dicke von 0,6
mm und eine Länge von 35 mm haben sich als besonders geeignet
erwiesen.
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Zum Öffnen
einer Kapsel verschiebt ein Anwender den Betätigungsknopf 25 und
damit die Messer 27 gegen die Federkraft vertikal nach
unten in Richtung Unterteil 5 und damit zur Kapsel in eine
Arbeitsstellung. Dazu sind zwei der Messergröße
angepasste Öffnungen in der Unterseite des Oberteils 3 ausgebildet,
durch welche sich die Messer 27 in das Unterteil 5 hinein,
zu einer in die Kapselaufnahme 15 eingelegten Kapsel bewegen.
Dabei treffen zuerst die Spitzen 33 der Schneiden 29 auf
die Kapseloberfläche einer Kapsel und schneiden dann beide
Kapselenden ein und durch.
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Der
Betätigungsknopf 25 ist zum Verschieben über
zwei beidseitig angeordnete Führungselemente 39 geführt.
Als Führung können beliebige bekannte Führungsmechanismen
vorgesehen sein. In der hier gezeigten Ausführungsform
(vgl. 1 und 2a) sind die Führungselemente
als Gleitschienen 39 ausgebildet, zwischen denen der Betätigungsknopf 25 vertikal
verschiebbar ist. Auch können mehrere Gleitschienen 39 an
bestimmten Umfangspositionen des Oberteils 3 angebracht
sein. In der hier gezeigten Ausführungsform sind die Gleitschienen 39 rund
umlaufend um das Oberteil 3 ausgebildet. Dabei ist der
hülsenartige Abschnitt des Betätigungsknopfes 25 von
einer äußeren Gleitschiene 39 von außen
und von einer inneren Gleitscheine 39 von innen eingefasst.
Die Gleitschienen 39 stellen eine exakte Führung
sicher und verhindern ein Verkanten des Betätigungsknopfs 25.
Dies wiederum gewährleistet eine gleichmäßige,
exakte Führung der verankerten Messer 27. Alternativ
kann der Betätigungsknopf 25 auch eine Ausbildung umfassen,
beispielsweise eine Feder, die nach Art einer Nut Feder Führung
mit einer Federführung in Eingriff steht.
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Der
Einschnittwinkel wird über die Anordnung der Messer 27 definiert
und kann beliebig ausgestaltet sein. Einschnittwinkel von 90°;
bevorzugt 10°; besonders bevorzugt 0°; bezogen
auf die Längsachse der Kapsel sind besonders geeignet.
Beim Einschneiden einer Kapsel bewegen sich die Messer 27 durch
die Kapsel hindurch über das untere Ende der Kapsel hinaus
in zwei in der Unterseite der Kapselaufnahme 9 ausgebildete
Vertiefungen 35. Die Vertiefungen 35 entsprechen
der Messergröße oder können etwas größer
ausgebildet sein und verhindern einen Kontakt der Spitzen 33 der
Schneiden 29 mit dem Unterteil 5.
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Nach Öffnung
einer Kapsel lässt ein Nutzer den Betätigungsknopf 25 los.
Die Feder 37 übt eine Kraft auf den Betätigungsknopf 25 auf,
verschiebt ihn und damit die Messer 27 in die Ausgangposition.
Die Messer 27 sind dann wieder vollständig im
Gehäuse 23 versenkt.
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Zusätzlich
kann auch ein weiterer Sicherungsmechanismus (nicht gezeigt) vorgesehen
sein, der eine Inhalation bei nach unten gedrückten Betätigungsknopf 25 verhindert,
beispielsweise eine Sperrung der Luftkanäle. Somit lässt
sich ein Fehlgebrauch der Inhalationsvorrichtung 1 oder
eine Fehldosierung vermeiden.
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Ein
Teil der Unterseite des Oberteils 3 verschließt
bei geschlossener Inhalationsvorrichtung 1 sowohl eine
oberen Abschluss der Wirbelkammer 15 als auch teilweise
die Oberseite eines Luftausleitkanals 14 im Mundstück 21 über
einen Formschluss mit dem Unterteil 5. Da der restliche
Teil des Lufteinleitkanals 13 und/oder des Luftausleitkanals 14 im
Unterteil 5 ausgebildet sind, ist bei geschlossener Inhalationsvorrichtung 1 eine
Abdichtung der luftführenden Kanäle 13 und 14 gewährleistet.
Bei geschlossener Inhalationsvorrichtung 1 ist somit die
Verbindung zwischen Wirbelkammer 15 und Luftausleitkanal 14 hergestellt.
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Zusätzlich
kann ein weiterer Sicherungsmechanismus, beispielsweise ein Schnappverschluss (nicht
gezeigt) den Formschluss zwischen Oberteil 3 und Unterteil 5sichern.
Dieser verhindert auch eine Öffnung der Inhalationsvorrichtung 1 während
eines Inhalationsvorgangs.
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Alternativ
können auch der Lufteinleitkanal 13 und/oder der
Luftausleitkanal 14 vollständig im Unterteil 5 angeordnet
und ausgebildet sein, so dass keine Abdeckung über das
Oberteil 3 erfolgt. Eine Reinigung der Kanäle 13, 14 erfolgt
dann beispielsweise durch das Mundstück 21.
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3a, 3b und 4 zeigen
das Unterteil 5 in weiteren Detaildarstellungen. Im Unterteil 5 sind
der Lufteinleitkanal 13, die Kapselaufnahme 9 und
der untere Teil der Wirbelkammer 15 angeordnet und ausgebildet.
Die Dimensionen der Wirbelkammer 15 sind beliebig ausgestaltbar.
Beispielsweise haben sich als Abmessungen der Wirbelkammer 15 eine
Höhe von 7 bis 9 mm als geeignet erwiesen; wobei 8 mm besonders
geeignet sind. Im Boden der Wirbelkammer 15 ist die Kapselaufnahme 9 ausgebildet.
Die Dimensionen der Kapselaufnahme 9 sind derart an eine
Kapselgröße angepasst, dass eine Kapsel darin
festlegbar ist. So kann eine Kapsel sich beim Einschneiden nicht
bewegen oder verrutschen, so dass ein Höchstmaß an
Reproduzierbarkeit für den Einschnitt durch die Messer 27 sichergestellt
ist.
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Der
Lufteinleitkanal 13 verläuft von der Vorderseite
der Inhalationsvorrichtung 1 lateral in die Wirbelkammer 15.
Geeignete Querschnittsflächen des Lufteinleitkanals 13 betragen
beispielsweise 11,8 mm2. Als besonders geeignet
haben sich 17,7 mm2 oder besonders geeignet
23,6 mm2 erwiesen.
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Der
Lufteinlass des Lufteinleitkanals 13 kann an beliebigen
Positionen in dem Bereich zwischen Mundstück 21 und
Kapselaufnahme 9 im Unterteil 5 angeordnet und
ausgebildet sein. In der dargestellten Ausführungsform
ist der Lufteinlass des Lufteinleitkanals 13 zwischen Mundstück 21 und
Oberteil 3 ausgebildet. Eine von der Vorderseite des Inhalators kommende
Anordnung bietet den Vorteil, dass es für eine inhalierende
Person unmöglich ist, bei einem normalen Ergreifen und
Festhalten der Inhalationsvorrichtung 1 den Lufteinleitkanal 13 zu
verschließen.
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Bei
einem Inhalationsvorgang wird der Luftstrom durch den Lufteinleitkanal 13 über
einen Lufteinlass seitlich in den unteren Bereich der runden Wirbelkammer 15 eingeleitet.
Der Luftstrom wirkt teilweise auf das dem Lufteinlass zugewandte,
insbesondere untere Ende einer Kapsel und strömt teilweise
in Verlängerung des Lufteinleitkanals 13 kreisförmig
entlang der vertikalen Außenrundung der Wirbelkammer 15.
Der Luftstrom hebt eine Kapsel an und fördert sie aus der
Kapselaufnahme 9 in den oberen Bereich der Wirbelkammer 15.
Dort versetzt der Luftstrom die Kapsel in Vibration und Rotation.
Das Spiel für die Kapsel in der Kapselaufnahme 9 ist
so groß, dass sie nicht Festklemmen oder sonst wie verkeilen kann.
Der entstehende Sog gewährleistet über die Drehbewegung
und Vibration der Kapsel die Entleerung des Pulvers in die umgebende
Wirbelkammer 15.
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Am Übergang
zwischen Wirbelkammer 15 und Luftausleitkanal 14 ist
ein Gitter 17 angeordnet. Das Gitter 17 fördert
einerseits eine Pulverzerteilung und hindert andererseits eventuell
beim Anschneiden einer Kapsel entstehende Bruchstücke am
Eintritt in den Luftausleitkanal 14. Das Gitter 17 kann
eine beliebige Dimensionen aufweisen. Als geeignet haben sich eine
freie Fläche von 51 mm2; besonders
geeignet 36 mm2; ganz besonders geeignet
21 mm2 und eine Stegbreite von 1,30 mm;
besonders geeignet 0,86 mm, ganz besonders geeignet von 0,42 mm
erwiesen.
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Ausgehend
vom Gitter 17 ist der zum Mundstück 21 führende
Luftausleitkanal 14 angeordnet und ausgebildet. Der Luftausleitkanal 14 verläuft
im Anschluss an die Wirbelkammer 15 vertikal nach oben.
Daran schließt ein bogenförmiger Übergangsbereich
an, der zum Mundstück 21 verläuft. Lufteinleitkanal 13 und
Luftausleitkanal 14 verlaufen somit zumindest teilweise
parallel und entgegengesetzt zueinander. Der über den Lufteinleitkanal 13 eingeleitete
Luftstrom wird nach Durchfluss der Wirbelkammer 15 nach
oben in den Luftausleitkanal 14 abgesaugt. Dort wird der
Luftstrom nahezu um 180° umgelenkt und somit zumindest
teilweise entgegengesetzt zur Luftführung im Lufteinleitkanal 13 durch
einen bogenförmigen Bereich des Luftausleitkanals 14 geführt. Dabei
führt der Luftstrom einen Wirkstoff oder mehrere Wirkstoffe
zum Mundstück 21. Dort verlasst der Luftstrom
die Inhalationsvorrichtung 1 und kann in der Lunge eines
Patienten aufgenommen werden. Die vibrierende und rotierende Kapsel
wird vom Luftstrom nach oben gesaugt und von unten luftkissenartig
angehoben.
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Ferner
verjüngt oder erweitert sich der longitudinale Bereich
des Luftausleitkanals 14 über seinen Querschnitt.
Beim Übergang aus der Wirbelkammer 15 in den Luftausleitkanal 14 verjüngt
sich der Strömungsquerschnitt, so dass hier bei Inhalation
ein gleicher Volumenstrom mit einer hohen Strömungsgeschwindigkeit
vorliegt. Zum Mundstück 21 erweitert sich der
Querschnitt, so dass der ausströmende Luftstrom einen hohen
Volumenstrom bei geringer Strömungsgeschwindigkeit umfasst.
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5 zeigt
einen Längsschnitt durch ein Unterteil 5 einer
weiteren erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung 1 mit
Zusatzkanälen 41. Die Zusatzkanäle 41 verlaufen
teilweise parallel zum Luftausleitkanal 14 und leiten einen
Luftstrom von oben rund umlaufend an den Rand des Luftausleitkanals 14. Über
die Zusatzkanäle 41 lässt sich bei einem
Inhalationsvorgang ein zusätzlicher Luftstrom erzeugen, der
den verwirbelte Wirkstoffe enthaltenden Luftstrom umhüllt.
Damit lassen sich die beschriebenen Desgglomerations- und Verwirbelungseffekte
noch weiter verbessern und die Wirkstoffdeposition am Oropharynx
reduzieren.
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Weitere
Ausgestaltungen und Variationen der vorliegenden Erfindung ergeben
sich für den Fachmann im Rahmen der nachfolgenden Patentansprüche.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Inhalationsvorrichtung
- 3
- Oberteil
- 5
- Unterteil
- 7
- Scharnieranordnung
- 9
- Kapselaufnahme
- 11
- Schneidvorrichtung
- 13
- Lufteinleitkanal
- 14
- Luftausleitkanal
- 15
- Wirbelkammer
- 17
- Gitter
- 21
- Mundstück
- 23
- Gehäuse
- 25
- Betätigungselement
- 27
- Messer
- 29
- Schneiden
- 31
- Öffnungen
- 33
- Spitzen
der Schneiden
- 35
- Vertiefungen
- 37
- Feder
- 39
- Führungselement
- 41
- Zusatzkanal
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1245243
A1 [0011]
- - WO 2007/093149 A1 [0011]
- - US 5651359 [0011]
- - US 4013075 [0011]
- - EP 0666058 A1 [0012]
- - US 4889114 [0012]
- - US 3991761 [0013]
- - WO 2007/098870 A1 [0013]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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