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DE102009037494A1 - Thermokatalytisch aktiver Formkörper, Verfahren zu seiner Herstellung und dessen Verwendung - Google Patents

Thermokatalytisch aktiver Formkörper, Verfahren zu seiner Herstellung und dessen Verwendung Download PDF

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DE102009037494A1
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Inka Dr. Henze
Matthias Dr. Bockmeyer
Andrea Anton
Gerhard Weber
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Schott AG
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Abstract

Thermokatalytisch aktiver Formkörper, wobei der Formkörper aus wenigstens zwei miteinander vermischten Komponenten besteht, wobei wenigstens eine der Komponenten aus wenigstens einer Lithiumverbindung besteht oder wenigstens eine Lithiumverbindung enthält und, sofern eine Lithiumverbindung LiO ist, wenigstens eine weitere Lithiumverbindung, die nicht in Form von LiO vorliegt, vorhanden ist. Verfahren zur Herstellung des thermokatalytisch aktiven Formkörpers und Verwendung des thermokatalytisch aktiven Formkörpers.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen thermokatalytisch aktiven Formkörper, ein Verfahren zu seiner Herstellung und dessen Verwendung.
  • Die katalytische Wirksamkeit von Lithium ist seit langem bekannt, beispielsweise zur Katalyse chemischer Reaktionen, wie Polymerisationsreaktionen, Alkoholdehydrogenierungen und -hydrierungen.
  • So beschreibt die Schrift GB 834217 einen Ziegler-Natta-Katalysator bestehend aus einer Titanverbindung, die bevorzugt mit einer Aluminiumverbindung und in einem Bespiel ebenfalls mit Lithiumaluminiumhydrid behandelt wurde. Dieser Katalysator wird zur Katalyse der Polymerisierungsreaktion von Polyolefinen aus Lösung verwendet.
  • In der Schrift US 5,227,530 B1 wird ein Multimetalloxidkatalysator aus kristallinem Kupfer/Chrom/Aluminium/Borat zur Umwandlung von Alkohol in Aldehyde und Ketone beschrieben. Als metallische Dotierung wird unter anderem Lithium eingesetzt.
  • Auch wird Lithium als Dotierungsmittel für die umgekehrte Reaktion der Hydrierung von Alkoholen eingesetzt. So beschreibt die Schrift DE 37 37 277 C2 einen heterogenen Katalysator auf Basis von reduziertem Kupfer/Zinkoxiden, die neben Nickel und Kobalt noch Zusätze aus Alkalimetallen enthalten. Die Zusätze bewirken eine höhere Selektivität der Reaktion und somit weniger Nebenprodukte.
  • Weiterhin sind thermokatalytisch aktive Schichten und Oberflächen allgemein bekannt und werden zur Zersetzung von Schadstoffen, wie beispielsweise in der stationären oder mobilen Abgasreinigung oder zur Unterstützung der Selbstreinigung von organischen Verschmutzungen, wie beispielsweise in Backöfen eingesetzt. In der Regel handelt es sich um Edelmetallbeschichtungen, z. B. Platinbeschichtungen, oder wie in der Schrift DE 101 50 825 beschrieben um Emailbeschichtungen, die Übergangsmetalle enthalten.
  • Bei einer thermokatalytischen Reinigung erfolgt die Zersetzung und Oxidation bzw. die Verbrennung von Verschmutzungen und gasförmigen Abgasen durch Zuhilfenahme katalytisch bzw. oxidativ wirkender Mittel bereits bei erniedrigten Temperaturen, d. h. Temperaturen deutlich unterhalb 500°C. Deshalb sind vom Kostenstandpunkt her gesehen, Katalysesysteme den ebenfalls bekannten Pyrolysesystemen vorzuziehen. Bei katalytisch wirkenden Reinigungssystemen wird die zu reinigende Fläche in der Regel mit einer thermokatalytische aktiven Beschichtung versehen.
  • In der Schrift US 7,297,656 B2 werden katalytische Schichten beschrieben, die Dieselruß abbauen. Die Beschichtung besteht aus dotierten Metalloxidplatinaten, wobei neben Platin auch Lithium enthalten sein kann.
  • Auch in der Schrift EP 0645 173 B1 wird ein Katalysator aus einer Kombination von Lithium und Platin oder Palladium beschrieben. Das Lithium soll Vergiftungsreaktionen des Platins oder Palladiums verhindern. Lithium wird in einem Al2O3-Träger in einem möglichst festen Verbund hergestellt, auf das dann die katalytisch aktiven Komponenten Platin oder Palladium sowie weitere Metalle aufgebracht werden. Diese Art von Katalysator wird zur Abgasreinigung eingesetzt.
  • Geträgertes Alkalimetall zum Katalysieren der Oxidation von Feststoffen im Abgassystem von Ottomotoren ist aus der Schrift EP 1 412 060 B1 bekannt.
  • Ein Verfahren zur Herabsetzung der Zündtemperatur von aus Abgas von Dieselmotoren herausgefiltertem Dieselruß, bei dem das Abgas über eine katalytisch aktive Substanz, die auf einen monolithischen Filterkörper aus Cordierit aufgebracht ist, geleitet wird, ist aus der Schrift EP 0 105 113 B1 bekannt. Die katalytisch aktive Substanz ist Li2O, CuCl, V2O5 mit 1 bis 30 Gew.-% Alkalimetalloxid, Vanadat, vorzugsweise von Li, Na, K oder Ce, oder Perrhenat, vorzugsweise von K oder Ag.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, hochwirksame, thermokatalytisch aktive Formkörper bereitzustellen, diese kostengünstig und in großer Formenvielfalt herzustellen und somit das Anwendungsgebiet dieser thermokatalytisch aktiven Formköper zu erweitern.
  • Gemäß Anspruch 1 wird die Aufgabe gelöst durch einen thermokatalytisch aktiven Formkörper, wobei der Formkörper aus wenigstens zwei miteinander vermischten Komponenten besteht, wobei wenigstens eine der Komponenten aus wenigstens einer Lithiumverbindung besteht oder wenigstens eine Lithiumverbindung enthält und, sofern eine Lithiumverbindung Li2O ist, wenigstens eine weitere Lithiumverbindung, die nicht in Form von Li2O vorliegt, vorhanden ist.
  • Thermokatalyse bzw. thermokatalytisch bedeutet hier, dass die Aktivierungsenergie einer Reaktion mittels des erfindungsgemäßen Formkörpers derart herabgesetzt wird, dass die Reaktionstemperatur erniedrigt wird.
  • Die Lithiumverbindung ist im wesentlichen der thermokatalytisch aktive Teil der Komponente.
  • Die folgenden, näher bezeichneten thermokatalytisch aktiven Formkörper oder deren einzelne Komponenten und Zusammensetzungen stellen vorzugsweise Ausführungsformen der Erfindung dar.
  • So kann der Formkörper bis auf unvermeidliche Verunreinigungen, wie sie beispielsweise in den verwendeten Rohstoffen vorkommen oder sich herstellungsbedingt bilden, frei von Li2O sein.
  • Die Komponente, die aus der Lithiumverbindung besteht oder die Lithiumverbindung enthält, kann mindestens 2 Gew.-%, bevorzugt mindestens 3 Gew.-% und besonders bevorzugt mindestens 5 Gew.-% Lithium enthalten.
  • Die Komponente, die aus der Lithiumverbindung besteht oder die Lithiumverbindung enthält, kann ein Kationenverhältnis von Lithium zu weiteren Kationen der Komponente größer 1:15, bevorzugt größer 1:10, besonders bevorzugt größer 1:5 aufweisen.
  • Der Formkörper kann neben der Lithiumverbindung weitere, thermokatalytisch aktive Verbindungen enthalten.
  • Der Formkörper kann aber auch neben der Lithiumverbindung keine weiteren, thermokatalytisch aktiven Verbindungen enthalten.
  • Der Formkörper ist vorzugsweise zur Thermokatalyse von Reaktion bei Temperaturen kleiner 400°C, bevorzugt kleiner 380°C und besonders bevorzugt kleiner gleich 350°C geeignet.
  • Die Lithiumverbindung kann eine amorph-anorganische und/oder eine kristallin-anorganische Verbindung, insbesondere eine Einzel- und/oder Mehrkomponentenverbindung der Oxide und/oder Nitride und/oder Carbide und/oder Fluoride des Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W sein.
  • Die Lithiumverbindung kann in Form von Mischoxiden, Keramiken, Glaskeramiken oder Gläsern vorliegen.
  • Die Lithiumverbindung kann ein anorganisches Lithiumsalz, insbesondere Lithiumphosphat, Lithiumnitrat, Lithiumhalogenid oder Lithiumsulfat, eine metall-organische Lithiumverbindungen, insbesondere Lithiumacetat, Lithiumcitrattetrahydrat, Lithiumpropionat oder ein Lithium-Derivat von Karbonsäuren, sein.
  • Wenigstens eine der Komponenten kann ein Füllstoff, ein Matrixmaterial oder eine Mischung aus beiden sein.
  • Das Matrixmaterial kann zumindest ein anorganisches Material enthalten, das aus der Gruppe der Gläser, Glaslote oder Sol-Gel-Matrices ausgewählt ist, die bevorzugt Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W umfassen.
  • Das Matrixmaterial kann aber auch zumindest eine organisch basierte Verbindung enthalten, die aus der Gruppe der Wachse, Polymere, Tenside, Carbon- und Fettsäuren, Öle, Harze, Silikonharze, oder Mischungen daraus ausgewählt ist.
  • Der Formkörper kann Füllstoffe aufweisen, in die Lithium eingebracht ist und die selbst thermokatalytisch aktiv sind.
  • Der Formkörper kann partikelförmige Füllstoffe aufweisen, insbesondere runde, plättchenförmige oder unregelmäßig geformte Partikel, Granulate, Kugeln oder Hohlkugeln, Fasern, insbesondere Fasergewebe, Kurzfasern, Hohlfasern, Whisker oder Nanoröhren.
  • Der Formkörper kann neben der thermokatalytischen Eigenschaft wenigstens eine weitere Eigenschaft aufweisen, insbesondere eine optische Reflektion im infraroten-, sichtbaren und/oder ultravioletten Bereich des Lichts, einen Filter für definierte Lichtwellenlängen, eine Farbe, eine thermische Leitfähigkeit und/oder eine Biozidität.
  • Der Formkörper kann eine Gesamtporosität aufweisen, die im Bereich von 2 bis 90 Volumen-%, bevorzugt bei 5 bis 70 Volumen-% und besonders bevorzugt bei 25 bis 60 Volumen-% liegt.
  • Der Formkörper kann Mikroporen mit einem mittleren Porendurchmesser von kleiner 2 nm aufweisen.
  • Der Formkörper kann Meso- und Makroporen aufweisen, die bevorzugt entstanden sind durch Luftblasen und/oder durch Hohlräume, die durch Ausbrennen von organisch-basierten Verbindungen und Füllstoffen resultieren.
  • Der Formkörper kann eine innere Oberfläche von 15 bis 3000 m2/g, bevorzugt von 50 bis 1500 m2/g und besonders bevorzugt von 250 bis 1000 m2/g, aufweisen. Die innere Oberfläche wird hierbei nach der Multi-Point-BET-Methode bestimmt.
  • Der Formkörper kann ein hierarchisches Gefüge aufweisen.
  • Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Anspruch 22 oder 23 gelöst.
  • Das Verfahren zur Herstellung eines thermokatalytisch aktiven Formkörpers ist dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper durch Bereitstellen einer flüssigen bis viskosen oder festen Masse, Formen der Masse, Trocknen und Einbrennen hergestellt wird.
  • Oder das Verfahren zur Herstellung eines thermokatalytisch aktiven Formkörpers ist dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper über Templat-Verfahren, Extrusionsverfahren, Schmelzverfahren, Sinterverfahren, Schlickerguss oder Schäumen hergestellt wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird ein Verfahren verwendet, welches pulverförmige Ausgangsprodukte verwendet, welche als trockene Pulver oder mittels eines flüssigen organischen und/oder anorganischen Zusatzstoffes modifiziert, eingesetzt werden.
  • Erfindungsgemäß findet der Formkörper Verwendung in oder an Brennkammern, wie beispielsweise Kaminen, Kaminöfen, Kamininnenraumverkleidungen, Verkleidung von Kaminabgasrohren, Filter für Kamine, Industrieöfen; in Heizanlagen, Verkleidung von Abgasrohren, Filter für Abgasrohre; in oder an Koch-, Brat-, Back und Grillvorrichtungen, Innenraumverkleidungen, Verkleidungen von Abluftrohren, Filtern für Abluftrohre, Friteusen, Mikrowellen, an oder in Dunstabzugshauben; in oder an Reaktoren, wie beispielsweise chemischen Reaktoren oder Raffenerien; in oder an Verbrennungsanlagen, insbesondere in Müllverbrennungsanlagen, Energiekraftwerken oder Krematorien; in oder an Autoabgasanlagen, insbesondere Dieselrussfiltern, Oxidationskatalysatoren, Verkleidungen in Abgasanlagen, wie beispielsweise Abgasrohren.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen, thermokatalytisch aktiven Formkörper ist es nunmehr also möglich, Reaktionen schon bei Temperaturen kleiner 400°C, bevorzugt kleiner 380°C, besonders bevorzugt kleiner gleich 350°C mit einer ausreichenden Abbaugeschwindigkeit durchzuführen, die sonst bei höheren Temperaturen ablaufen würden. Der Formkörper hat bevorzugt eine hohe Oberfläche und ist kostengünstig zu erhalten.
  • Vorzugsweise werden Lithiumverbindungen eingesetzt, die nicht hygroskopisch sind, sich neutral zu weiteren Komponenten verhalten und diese Komponenten nicht korrosiv angreifen. Insbesondere sind solche Lithiumverbindungen geeignet, die in wässriger Lösung einen pH-Wert ≤ 11 aufweisen. Der pH-Wert bezieht sich erfindungsgemäß auf die in Sicherheitsdatenblättern von Merck Chemicals (Firma Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland) angegebenen Werte, und ist im allgemeinen auf 50 g/L Wasser bei 20°C bezogen. Bei zu geringen Löslichkeiten der Substanzen werden die pH-Werte aber auch für geringeren Mengen, wie beispielsweise 5 g/L Wasser oder höheren Temperaturen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße, thermokatalytisch aktive Formkörper besitzt vorzugsweise zumindest teilweise eine thermokatalytisch aktive Oberfläche, an der eine katalytische Verbrennung von Ruß und anderen organischen oder oxidierbaren Verbindungen bei Temperaturen kleiner 400°C, bevorzugt kleiner 380°C, besonders bevorzugt kleiner gleich 350°C erreicht werden kann.
  • Der bisherige Einsatz von Edelmetallen ist zu kostenintensiv. Zudem werden oft Materialien mit sehr großen Oberflächen benötigt, um eine ausreichende Abbaureaktionsgeschwindigkeit zu erhalten.
  • Es besteht daher ein Bedarf an beständigeren und haltbaren, zur Selbstreinigung von Schadstoffen und Verschmutzungen befähigten Formkörpern. Diese sind vor allem von Vorteil in Brennkammern, wie beispielsweise an Kaminen und Kaminöfen, Kamininnenraumverkleidungen, Verkleidung des Kaminabgasrohrs, Filter für Kamine; Bauteile in oder an Heizanlagen, Verkleidung des Abgasrohrs, Filter für Abgasrohr; Bauteile in oder an Koch-, Brat-, Back und Grillvorrichtungen, Innenraumverkleidungen, Verkleidung des Abluftrohrs, Filter für Abluftrohr, Friteusen, Mikrowellen, usw.; Bauteile an Dunstabzugshauben; Bauteile an oder in Reaktoren; Bauteile an oder in Verbrennungsanlagen, Autoabgasanlagen, insbesondere in Dieselrussfiltern, Oxidationskatalysatoren und Abgasverkleidungen. Hier finden die erfindungsgemäßen Formkörper bevorzugt Verwendung.
  • Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass durch Verwendung von Formkörpern, die zumindest eine Lithiumverbindung als thermokatalytisch aktive Komponente aufweisen, die Temperatur, bei der eine katalytische organische Zersetzungsreaktion wie z. B. der Russverbrennung, oder bei der selbstreinigenden Eigenschaft von Lebensmittelverschmutzungen erfolgt, deutlich gesenkt werden kann und schon bei Temperaturen kleiner gleich 350°C stattfindet. Darüber hinaus wurde überraschenderweise eine katalytische Wirkung bei der Oxidation von Kohlenmonoxid und kurzkettigen Kohlenwasserstoffen, sowie eine Reduktion von Stickoxiden im Abgasstrom nachgewiesen.
  • Der Formkörper kann weiterhin wenigstens eine thermokatalytisch aktive Komponente aufweisen, wobei diese Komponente Lithium in wenigstens größer/gleich 2 Gew.-%, bevorzugt größer/gleich 3 Gew.-%, besonders größer/gleich 5 Gew.-% bezogen auf das Kationenverhältnis enthält.
  • Der Begriff Formkörper, wie er hier verwendet wird, schließt alle dreidimensionalen Formen ein. Der Formkörper kann verschieden ausgestaltet sein. Er kann beispielsweise in Form von flachen oder dreidimensional geformten Platten, porösen Filtern, Fasermatten, Faserkompositmaterialien, Faserbündeln, Fasergeweben, Faserfilze, Faservliese, Festkörper mit offenen Poren und/oder mit geschlossenen Poren, Granulate, Sinterkeramiken, Glaskeramiken, Optokeramiken, geformten Gegenständen aber auch in partikulärer Form, z. B. in loser oder gepresster Pulverform vorliegen wie beispielsweise Partikel, Nanotupes, Whisker und/oder Kurzfasern. Der Formkörper unterliegt hinsichtlich der Form im Rahmen der Erfindung keiner Beschränkung, so dass flache, runde, abgerundete, große und kleine Formen eingesetzt werden können.
  • In der thermokatalytisch aktiven Komponente des Formkörpers liegt das Lithium beispielsweise in einem amorphen und/oder kristallinen Material vor. Als anorganische amorphe Komponenten dieses Materials können beispielsweise Einzel- und/oder Mehr-Komponentensysteme der Oxide und/oder Nitride und/oder Carbide und/oder Fluoride des Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm verwendet werden. Als anorganische kristalline Komponenten können beispielsweise Einzel- und/oder Mehr-Komponentensysteme der Oxide und/oder Nitride und/oder Carbide und/oder Fluoride des Si, Li, B, Ge, Bi, Al, Na, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm verwendet werden. Das Lithium der aktiven Komponente kann dabei in Form von umgesetzten Oxiden, Mischoxiden, Keramiken oder glasigen Mischungen vorliegen.
  • Kennzeichen einer solchen besonderen Ausführungsform einer thermokatalytisch aktiven Komponente ist es, dass das Elementverhältnis von Lithium als thermokatalytisch aktivem Element zu weiteren Kationen der thermokatalytisch aktiven Komponente bei größer 1:15, bevorzugt bei größer 1:10, besonders bevorzugt bei größer 1:5 liegt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform können in der thermokatalytisch aktiven Komponente noch organische Reste und/oder Zersetzungsprodukte von organischen funktionellen Gruppen wie Epoxyd-, Methacrylat-, Allyl-, Vinyl-, Methoxy-, Ethoxy-, Propylat-, Butylat-, Acetat-, Propionat-, Formiat-, Methyl-, Ethyl- oder Phenylgruppen enthalten sein. Temperaturstabile funktionelle Gruppen wie beispielsweise Methyl- oder Phenylgruppen können an ein Übergangsmetalloxid oder Metalloxid gebunden sein.
  • In einer besonderen Ausführungsform liegt das Lithium in der thermokatalytisch aktiven Komponente des Formkörpers beispielsweise auch ganz oder teilweise in einem Polysiloxan, wie beispielsweise einem temperaturstabilen Methyl- und oder Phenylgruppen funktionalisiertem linearen oder/und verzweigten Polysiloxan vor.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform liegen im Formkörper Lithiumverbindungen, bevorzugt in einer bindenden Matrix vor. Der Begriff Lithiumverbindung, wie er hier verwendet wird, schließt alle ionischen Verbindungen mit einem pH-Wert ≤ 11 ein, die zumindest ein Lithiumion aufweisen. Eingeschlossen sind dabei neben den bekannten anorganischen Lithiumsalzen, wie beispielsweise Lithiumphosphat, Lithiumnitrat, Lithiumhalogenide und Lithiumsulfat, auch organische Lithium enthaltende Verbindungen, wie beispielsweise Lithiumacetat, Lithiumcitrattetrahydrat, Lithiumpropionat und Lithium-Derivate der Carbonsäuren, sowie Mischoxide, die Lithium enthalten und alle Lithiumionen enthaltenen Verbindungen, die z. B. bei einer thermischen Zersetzung von Lithiumorganylen entstehen oder durch die reaktive Umsetzung von metallischem Lithium.
  • In einer speziellen Ausführungsform kann die thermokatalytisch aktive Komponente oder/und der thermokatalytisch aktive Formkörper aus einem Zeolithen bestehen, bei dem das thermokatalytisch aktive Lithium beispielsweise als aktives Metallion über einen Ionenaustausch in den Zeolithen eingebracht werden kann.
  • Der thermokatalytisch aktive Formkörper kann erfindungsgemäß aus einem oder mehreren Füllstoffen, oder einer Matrix, oder Mischungen daraus bestehen. Dabei enthält der Formkörper zumindest eine Komponente, die wenigstens größer gleich 2 Gew.-% an thermokatalytisch aktiven Lithiumionen enthält und thermokatalytisch aktiv ist. In dem erfindungsgemäßen Formkörper können entweder der oder die Füllstoffe und/oder die Matrix die erfindungsgemäße thermokatalytisch aktive Komponente enthalten oder ganz aus ihr bestehen.
  • Nicht nur der Formkörper, sondern auch die Füllstoffe haben eine dreidimensionale Form. Diese können beispielsweise die Form von Partikeln, wie runde, plättchenförmige oder unregelmäßig geformte Partikel, von Granulat, von Kugeln oder Hohlkugeln, die Form von Fasern, wie beispielsweise Fasergewebe, Kurzfaser, Hohlfasern, Whisker oder von Nanotubes haben. Dabei kann der Formkörper ein oder mehrere Füllstoffe unterschiedlicher Formen, Größen und Zusammensetzung aufweisen.
  • Die mittlere Primärpartikelgröße des Materials, aus der die aktive Komponente des Materials besteht, liegt zwischen 0,1 nm und 1 mm, bevorzugt zwischen 1 nm und 100 μm, besonders bevorzugt zwischen 10 nm und 10 μm.
  • Die mittlere Agglomeratgröße des Materials aus der die aktive Komponente des Materials besteht liegt zwischen 0,1 nm und 10 mm, bevorzugt zwischen 10 nm und 1000 mm.
  • Beispielsweise liegt der mittlere Faserdurchmesser von einer thermokatalytisch aktiven Komponente bei 1 μm bis 1 mm, bevorzugt 6 μm bis 100 μm.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform ist es, Füllstoffe aus anorganischen amorphen und/oder kristallinen Materialien einzusetzen. Als anorganische amorphe Komponenten dieser Füllstoffmaterialien können beispielsweise Einzel- und/oder Mehr-Komponentensysteme der Oxide und/oder Nitride und/oder Carbide und/oder Fluoride des Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W verwendet werden. Als anorganische kristalline Füllstoffmaterialien können beispielsweise Einzel- und/oder Mehr-Komponentensysteme der Oxide und/oder Nitride und/oder Carbide und/oder Fluoride des Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm verwendet werden.
  • Dabei können die Füllstoffe erfindungsgemäß Lithium als thermokatalytisch aktive Komponente enthalten, oder katalytisch inaktiv sein, oder andere bekannte katalytisch aktive Bestandteile enthalten.
  • Kennzeichen einer besonderen Ausführungsform kann es sein, dass die Füllstoffe noch organische Reste und/oder Zersetzungsprodukte von organischen funktionellen Gruppen wie Epoxyd-, Methacrylat-, Allyl-, Vinyl-, Methoxy-, Ethoxy-, Propylat-, Butylat-, Acetat-, Propionat-, Formiat-, Methyl-, Ethyl- oder Phenylgruppen enthalten sein.
  • Temperaturstabile funktionelle Gruppen wie beispielsweise Methyl- oder Phenylgruppen können an ein Übergangsmetalloxid oder Metalloxid gebunden sein.
  • In einer besonderen Ausführungsform besteht das Füllstoffmaterial ganz oder teilweise aus einen Polysiloxan, wie beispielsweise einem temperaturstabilen Methyl- und oder Phenylgruppen funktionalisierten linearen oder/und verzweigten Polysiloxan.
  • In einer weiteren Ausführungsform können thermokatalytisch aktive Edelmetalle, wie beispielsweise Pt, Rh, Pd, Ru, Au, Ag im Formkörper enthalten sein. Diese können in geringen Mengen zur Dotierung zugegeben werden, um die light-off-Temperatur noch weiter abzusenken, oder die reaktive Aktivität zu vergrößern.
  • Dotierungen können ebenfalls mit den oben aufgeführten Elementen, wie C, Si, B, Ge, Bi, Al, Na, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W erfolgen. Dabei werden Dotierungen bevorzugt in Größenordungen von kleiner 2 Gew.-% zugegeben.
  • Die Oberfläche der Füllstoffe und/oder des Formkörpers können porös oder nicht porös strukturiert sein. Bei porösen Materialien liegt die Porosität im Bereich von 2 bis 90 Volumen-%, vorzugsweise bei 5 bis 70 Volumen-%.
  • Die Füllstoffe können zur Formgebung, zum Einstellen der Viskosität, oder auch für weitere Funktionalitäten eingesetzt werden. So ist es möglich der Mischung Füllstoffe mit funktionellen Eigenschaften, wie optischer Reflektion, z. B. im Infrarot- oder Ultraviolettbereich, Filter bei definierte Wellenlängen, oder Farbe, oder thermische Leitfähigkeit, oder Füllstoffe mit einer bioziden Wirkung beizugeben.
  • Füllstoffe, wie im Text beschrieben, können zumindest teilweise mit einer Matrix umgeben sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der Formkörper auch nur aus einer Matrix aufgebaut werden und keine Füllstoffe enthalten.
  • Eine bindende Matrix kann sowohl aus einer anorganischen wie auch aus einer organischen Matrix oder Mischungen daraus bestehen. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform ist es, dass der Formkörper die erfindungsgemäße thermokatalytische Komponente und eine bindenden Matrix mit einer Lithiumverbindung aufweist.
  • Unter einer anorganischen Matrix sind folgende Verbindungen zu verstehen: Gläser und Glaslote, Sol-Gel-Matrices. Bevorzugt beinhalten diese anorganischen Matrices Elemente, wie Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W.
  • So ist es möglich, Lithiumverbindungen in Lösung zu bringen und in den Formkörper einzubinden. Im Rahmen der Erfindung können alle handelsüblichen Lösungsmittel eingesetzt werden, wie beispielsweise Wasser, Alkohole, Ketone, Acetone, Acetylaceton, Essigsäureethylester, mehrwertige Alkohole, sowie Mischungen davon.
  • Erfindungsgemäß wird eine anorganische Sol-Gel-Matrix bevorzugt. Die Herstellung derartiger Sol-Gel-Systeme sind dem Fachmann bekannt. Erfindungsgemäß sind solche Sol-Gel-Systeme geeignet, die nach der Trocknung bzw. nach der Temperung einen stabilen Formkörper ausbilden. Besonders bevorzugt sind hierbei Systeme, die im Gesamtsystem zu einem niedrigen Schrumpf, bevorzugt kleiner 60%, besonders bevorzugt kleiner 40% führen.
  • Die Sol-Gel-Matrix wird in Wasser, einem organischen Lösungsmittel oder einem wässrig/organischen Lösungsmittelgemisch, wie beispielsweise einem Gemisch aus Wasser und wenigstens einem Lösungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe der Alkohole, mehrwertigen Alkohole, Acetone, Ketone, Acetylaceton, Essigsäureethylester, 2-Butoxy-Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol, Methanol, Ethanol und weitere dem Fachmann bekannte Lösungsmittel durch saure oder basische katalysierte Hydrolyse hergestellt. Diese Sole sind stabile Lösungen mit einem Feststoffgehalt in der Regel im Bereich von etwa 1 bis etwa 40 Gew.-%. Die daraus gewonnenen Sol-Gel Systeme bestehen vorzugsweise aus einem Netzwerk von Halbmetall- oder Metalloxiden, wie beispielsweise Oxide der Elemente Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W oder deren Mischungen.
  • Unter einer organischen Matrix wird im Rahmen der Erfindung eine organisch basierte Verbindung verstanden, die aus Wachsen, Polymeren, Tensiden, Carbon- und Fettsäuren, Ölen, Harzen, Silikonharz, oder Mischungen daraus aufgebaut sein kann. Diese hat den Zweck die Lithiumverbindung im Formkörper zu fixieren. Gemäß der Erfindung wird unter Polymer Kohlenstoff enthaltende Makromoleküle verstanden. Bevorzugt sind Silikone und Silikonharze, sowie thermisch rückstandfrei zersetzende Polymere, wie beispielsweise Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenglycol oder Cellulose und Cellulosederivate. In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Mischung bevorzugt, die zumindest ein Verdickungsmittel bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus, Xanthangum, Glycerin, pyrogene Kieselsäuren, flammpyrolytisch abgeschiedenen Oxiden. Es hat sich gezeigt, dass die Verwendung der oben genannten Verdickungsmittel besonders effektiv für die Herstellung von formstabilen Formkörpern ist.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung anwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Viskosität der Matrix deckt den flüssigen bis pastösen Bereich ab, d. h. eine Viskosität von 0,5 mPas bis 106 mPas. Die gewünschten Viskositäten können durch geeignete Wahl des Lösungsmittels, Verdickungsmittels oder der Matrix und durch Zusatz von Partikeln oder unlöslichen Komponenten erzielt werden.
  • Erfindungsgemäß kann die thermokatalytische Reaktion bei Temperaturen von 100°C bis 600°C, bevorzugt bei 200°C bis 400°C, besonders bevorzugt bei 200°C bis 350°C stattfinden.
  • Um einen verbesserten Einsatz von thermokatalytisch selbstreinigenden Oberflächen zu ermöglichen, ist ein Formkörper mit einer Oberfläche nötig, an der bereits bei geringen Temperaturen eine katalytische Zersetzung abläuft. Ferner muss die Oberfläche so ausgestaltet sein, dass das zyklische Erhitzen nicht zu einer Schädigung des Formkörpers führt.
  • Die thermokatalytisch aktive Oberfläche nach der Erfindung kann hierbei auf der gesamten Oberfläche des Formkörpers oder auf Teilen davon vorliegen und als durchgehend aktive Oberfläche oder in Form von kleinen verteilten Agglomerationen vorliegen. Es ist dabei dem Fachmann verständlich, dass im Falle des Vorliegens von nicht durchgehend aktiven Oberflächen die Lithiumkonzentration lediglich punktuell erreicht werden muss.
  • Die Lithium enthaltende Oberfläche kann ein Bestandteil des Formkörpers sein, in Form einer Beschichtung auf dem Substrat vorliegen oder den Formkörper komplett durchdringen. Die Lithiumverbindungen können als einfache Salze, aber auch in Form von Mischsalzen vorliegen. Die Lithiumverbindungen können als kristalline oder amorphe Schichten oder Partikel aber auch in Matrices oder in anderen Systemen, wie z. B. Zeolithen eingeschlossen vorliegen. Es muss dabei lediglich sichergestellt sein, dass ein Teil der Lithiumverbindungen an der Oberfläche zugänglich ist.
  • Liegt die thermokatalytisch aktive Komponente nicht homogen verteilt im Formkörpers vor, kann diese derart ausgestaltet sein, dass der Formkörper weitere ggf. funktionelle Eigenschaften wie beispielsweise Diffusionsbarrieren aufweist, die die Diffusion von Lithium in das Substrat verhindern oder zumindest verlangsamen. Auf diese Weise kann der Gehalt an Lithiumionen und somit die thermokatalytische Aktivität der thermokatalytisch aktiven Oberfläche über lange Zeit beibehalten werden. Ferner kann dadurch auch eine Schädigung des Formkörpers durch Gase verhindert werden, die während der katalytischen Zersetzung freigesetzt werden. Beispiele hierfür schließen z. B. schwefelhaltige Gase ein, die die Stabilität des Formkörpers, beispielsweise eines glasigen Formköpers beeinträchtigen können.
  • In einer weiteren Ausführungsform werden Lithiumverbindungen ohne Einbindung in eine Matrix vorzugsweise durch eine Wärmebehandlung mit dem Substrat verbunden. Einige der oben genannten Lithiumverbindungen können aufgeschmolzen werden. Bei höheren Temperaturen, d. h. größer 300°C kann ein Ionenaustausch zwischen dem Formkörper und Lithium erfolgen. Bevorzugt werden hier Ionenaustauschreaktionen an Gläsern, Sintergläsern und Keramiken, bei denen beispielsweise Wasserstoffionen aus dem Substrat durch Lithiumionen ausgetauscht werden. Der Ionenaustausch kann dabei beim Herstellprozess der Gläser, wie beispielsweise im Floatprozess oder bei der Glasformgebung, oder in einem nachgelagerten Wärmeprozess erfolgen. Weniger bevorzugt ist der Ionenaustausch bei Glaskeramiken, wie er in der Schrift DE 10 2006 056 088 A1 beschrieben ist, da die ausgetauschten Lithiumionen im Keramisierungsprozess in die Kristallphase der Glaskeramik eingebaut werden und für katalytische Reaktionen an der Oberfläche nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die thermokatalytisch aktive Komponente als Gradient in der Oberfläche des Formkörpers ausgebildet sein. Hierbei ist das Ansteigen der Lithiumkonzentration zur Oberfläche hin zu bevorzugen.
  • Der erfindungsgemäße thermokatalytisch aktive Formkörper kann Mikroporen mit einem mittleren Porendurchmessern kleiner 2 nm, Mesoporen mit einem Porendurchmesser von 2 bis 50 nm und/oder Makroporen mit einem Porendurchmesser größer/gleich 50 nm, bevorzugt 1 bis 50 μm, besonders bevorzugt 10 bis 20 μm aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Formkörper ein hierarchisches Porengefüge mit beispielsweise Makroporen und/oder Mesoporen und/oder Mikroporen auf. Unter hierarchischem Porengefüge versteht man erfindungsgemäß das Vorliegen von mindestens zwei unterschiedlichen Porenvolumen mit bevorzugt engen Porenverteilungen.
  • Die innere Oberfläche nach Multi-point-BET-Auswertung liegt für den erfindungsgemäßen thermokatalytisch aktiven Formkörper bei 15 bis 3000 m2/g. In einer bevorzugten Ausführungsform liegt die innere Oberfläche nach Multi-point-BET-Auswertung bei 50 bis 1500 m2/g, besonders bevorzugt bei 250 bis 1000 m2/g.
  • Das kumulative Porenvolumen gemessen mit der BJH-Methode liegt für den erfindungsgemäßen thermokatalytisch aktiven Formkörper bei 0,02 bis 2,0 ml/g. Die BJH-Methode wird zur Bestimmung von Mesoporenvolumina und -verteilungen verwendet.
  • Die thermokatalytisch aktiven Oberflächen gemäß der Erfindung können bei der Herstellung des Formkörpers direkt entstehen oder durch dem Fachmann bekannte Verfahren auf den Formkörper aufgebracht werden.
  • Erfindungsgemäß wird der Formkörper durch die Bereitstellung einer flüssigen bis viskosen oder festen Masse, Formen dieser Masse, Trocknen und Einbrennen erhalten. Dabei können alle dem Fachmann bekannte Formgebungsverfahren, wie beispielsweise das Templat-, Extrusions- oder Sinterverfahren, Schlickerguss wie auch Schäumen angewendet werden.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform werden zur gezielten Porenbildung im Formkörper Templatmaterialien eingesetzt. Templatmaterialien sind beispielsweise organische funktionelle Gruppen, organische Tenside wie beispielsweise Cetyltrimethylammoniumbromid, organische Flüssigkeiten wie beispielsweise Campher oder Octanol/Wasser Mischungen, synthetische organische Polymere wie beispielsweise Polyvinylalkohol, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Polymethacrylat, Phenolharze, Nylon, Celluloseacetat, Naphtalen, Polyurethan, Polyamid, Polyethylenoxid, Polyethylenglycol, Triblockcopolymere aus beispielsweise Polyethylen und Polypropyleneinheiten, Hydrogele aus beispielsweise Polyacrylamid, natürliche organische Materialien wie Holz, Schwämme, Kokos, Jute, Hanf, Flachs, Gelatine, Xanthan, Glucose, Sacherose, Dextrose, Wachs, Alginat, Stärke, Cellulosefasern und Fasergewebe, anorganische Materialien wie beispielsweise Ruß, Kohlenstofffasern und Gewebe, Metalle, Salze.
  • Diese Templatmaterialien werden beispielsweise einzelnen oder in Kombination während der flüssigphasenbasierten Herstellung der aktiven Komponente und/oder der lithiumfreien Füllstoffmaterialien eingebracht. Diese Templatmaterialien zeichen sich dadurch aus, dass durch ihre Form und Oberfläche die Porosität im thermokatalytisch aktiven Formkörper eingestellt werden kann. Hierzu werden die Templatmaterialien beispielsweise während des Formkörperherstellungsprozesses wieder aus dem Formkörper chemisch herausgelöst und/oder thermisch zersetzt. Das chemische Herauslösen der Templatmaterialien kann beispielsweise mittels Säure und/oder Lauge und/oder mittels organischen Lösungsmittel erfolgen.
  • Mit den einzelnen dem Fachmann bekannten Templatmaterialien können Porengrößen von 0,5 nm bis 5 mm gezielt eingestellt werden.
  • Beispielsweise können gezielt Mikroporen über die Verwendung von kationischen Tensiden wie beispielsweise Cetyltrimethylammoniumbromid als Templatmolekül hergestellt werden. Mesoporen im Größenbereich von 5 bis 20 nm können beispielsweise durch die Verwendung von neutralen Tensiden wie Triblockcopolymeren hergestellt werden. Sphärische Makroporen von beispielsweise 100 nm bis 1 μm Porendurchmesser können über die Verwendung von Polystyrolpartikeln als Templatmaterialien hergestellt werden.
  • Je nach Wahl der Templatmaterialien kann neben der Porengröße und Porengeometrie auch ein regelmäßig geordnetes Porengefüge hergestellt werden.
  • In einer besonderen erfindungsgemäßen Ausführungsform werden die Poren im thermokatalytisch aktiven Formkörper über den gezielten Eintrag von Gasblasen gebildet. Diese Schäume können beispielsweise durch die Verwendung von Öl/Wasser Lösungsmittelgemischen und/oder durch organische Tensidzusätze und/oder gasdruckbasiertes Aufschäumen hergestellt werden.
  • In einer besonderen erfindungsgemäßen Ausführungsform werden zur Herstellung von hochstabilen Partikelschäumen oder/und Suspensionen organische und/oder metallorganische oberflächenaktive Substanzen wie beispielsweise Valeronsäure, Benzoesäure, n-Butylgallat, Hexylamin, Polyethylenglycol-8-octylphenylether, Polyethylenglycol-11-nonylphenylether, Natriumdodecylsulfat oder Poly(dimetyhlsiloxane)copolymer eingesetzt.
  • In einem weiteren erfindungsgemäßen Verfahren kann der thermokatalytisch aktive Formkörper durch Formgebungsprozesse wie Trockenpressen, Extrusion oder keramischer Spritzguss (CIM) hergestellt werden.
  • Kennzeichnend für das Trockenpressen ist die sehr geringe Restfeuchte. Sie tendiert gegen Null. Eine Nachtrocknung ist nicht erforderlich. Das Verfahren eignet sich damit ausgezeichnet für Teile mit hoher Maßhaltigkeit in großen Stückzahlen. Ein Presswerkzeug zum axialen Trockenpressen besteht aus einer Pressmatrize sowie Ober- und Unterstempel. Die Stempel können zusätzlich mehrfach unterteilt sein, je nach Kompliziertheit des Bauteils. Das Pressgranulat wird mittels Füllschuh in die Form eingefüllt. Beim zweiseitigen Pressen führt anschließend eine gesteuerte Bewegung von Ober- und Unterstempel zur Verdichtung des Granulates, während sich beim einseitigen Pressen nur der Oberstempel bewegt. Der Pressling wird über Ausstoßer, Schieber und Greifer automatisch entnommen.
  • Das Extrudieren gilt als ältestes der drei genannten Verfahren in der Keramik. Hier liegt der Feuchtegehalt der Ausgangsmasse bei rund 15% bis 25%. Geformt wird sowohl mit Kolbenstrangpressen als auch mit Vakuumschneckenpressen. Die Technik bietet zwei bewährte Möglichkeiten: Horizontales und vertikales Extrudieren. Mit dem Extrusionsverfahren lassen sich besonders gut rotationssymmetrische Teile wie Achsen oder Rohre herstellen. Aber auch kompliziertere Profile sind bei entsprechender Mundstücksauslegung machbar.
  • Von allen Formgebungsmethoden bietet der keramische Spritzguss die meisten gestalterischen Freiheiten. Nur bei keramischem Spritzguss können Gewinde, Hinterschneidungen oder Schrägbohrungen direkt bei der Formgebung mit angebracht werden. Der Spritzguss ist dennoch im Bereich der Keramik nach wie vor sehr speziell, da er zeitintensiv ist. Vor allem wegen des recht langen Entfernens der für den Prozess erforderlichen thermoplastischen Komponenten (Entbinderung). Gerade für komplexe Bauteile ist der keramische Spritzguss aufgrund der beschriebenen Vorteile trotzdem unverzichtbar.
  • Sinterprozesse werden im allgemeinen mit Pulvermassen durchgeführt. Hierbei werden Pulvermassen zunächst so geformt, dass wenigstens ein minimaler Zusammenhalt der Pulverpartikel gegeben ist. Der vorgepresste Grünling wird im Anschluss durch Wärmebehandlung unterhalb der Schmelztemperatur verdichtet und ausgehärtet. Die Herstellung des Grünlings erfolgt dabei entweder durch Verpressen von Pulvermassen oder durch Formung und anschließendes Trocknen. Während des Sintervorgangs verringert sich die Porosität und das Volumen des Grünlings deutlich. Die Festigkeit der Sinterkörper beruht auf den gebildeten Sinterhälsen, die durch Oberflächendiffusion zwischen den Pulverpartikeln entstehen. In manchen Fällen erfolgt nach dem letzten Vorgang noch ein Kalibrieren des Werkstückes, dabei wird das quasi fertige Werkstück noch einmal unter hohem Druck in eine Form gepresst.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform wird die thermokatalytisch aktive Komponente und/oder die Füllstoffpartikel im Ganzen oder teilweise aus Partikeln hergestellt, welche eine agglomerierte Partikelgröße von 100 nm bis 15 μm aufweisen. Diese Partikel werden dabei bevorzugt über Fällungsreaktionen aus der flüssige Phase und/oder hydrothermale Verfahren und/oder Flammenpyrolyse und/oder CVD-Verfahren und/oder mechanisches Malen von keramischen, glaskeramischen und glasigen Pulvern hergestellt.
  • In einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform wird die thermokatalytisch aktive Komponente und/oder die Füllstoffpartikel im Ganzen oder teilweise aus Nanopartikeln hergestellt, welche eine agglomerierte Partikelgröße von kleiner gleich 100 nm aufweisen. Diese Partikel werden dabei bevorzugt über Fällungsreaktionen aus der flüssige Phase und/oder hydrothermale Verfahren und/oder Flammenpyrolyse und/oder CVD-Verfahren hergestellt.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird der thermokatalytisch aktive Formkörper aus einem Fasergewebe oder/und einem Faservlies gebildet. Auch kann die thermokatalytisch aktive Komponente aus Kurzfasern bestehen. Die Fasern können dabei beispielsweise über dem Fachmann bekannte Spinnverfahren wie beispielsweise dem Gasdruckspinnverfahren, dem Schmelzspinnverfahren, oder dem Schleuderspinnverfahren hergestellt werden.
  • In einer besonderen Ausführungsform wird dabei von Sol-Gel-Vorstufen als Spinnmassen ausgegangen. Über das Gasdruckspinnverfahren erfolgt die Herstellung der Fasern beispielsweise in einer handelsüblichen Spinnanlage. Hierbei wird die Spinnmasse in einen optional kühlbaren Druckzylinder gefüllt, der beispielsweise mit einem Luftdruck von 10 bis 50 bar beaufschlagt wurde. Die daraus resultierende Kraft presst das Sol durch Düsen, wodurch Fäden geformt werden. Die Fäden weisen je nach Düsendurchmesser einen Durchmesser von 5 und 100 μm auf.
  • In einer speziellen Ausführungsform erfolgte die teilweise oder/und vollständige Trocknung und/oder Härtung der Fasern direkt im Anschluss an den Austritt der Fasern aus der Spinndüse, bereits beim Fallen der Fasern durch den Spinnschacht. Neben einer thermisch induzierten Härtung wird dabei in einer besonderen Ausführungsform auch eine chemische Härtung durch Härtungsgase durchgeführt.
  • Erfindungsgemäß kann der Formkörper auch über einen Schmelzprozess hergestellt werden. Thermokatalytisch aktive Gläser und/oder Keramiken können beispielsweise gemäß den in Phasendiagrammen und Vorschriften im Buch „Phase Diagrams for Ceramists, The American Ceramic Society, 1995" geschmolzen werden.
  • Ein erfindungsgemäßer Formkörper kann beispielsweise im Schlickerguß hergestellt werden, indem zunächst ein Metalloxidpulver als Füllstoff mit einem lithiumhaltigen Metalloxidpulver gemischt wird. Dieses Gemisch wird in einem kolloidalen Sol, hier beispielsweise ein Lithiumzirkonat-Sol bestehend aus amorphen, molekulardispersen Sol-Gel-Partikeln und kristallinen, kolloiddispersen Nanopartikeln, homogenisiert und zu einem Schlicker suspendiert. Der Schlicker kann dann in eine Negativform für den späteren Formkörper gegossen werden.
  • In einer ganz besonderen Ausführungsform kann die Form auf eine Temperatur unterhalb des Gefrierpunktes des Lösemittels gekühlt, also eingefroren werden. Die Temperatur sollte dabei deutlich unterhalb des Gefrierpunktes liegen, beispielsweise. wird der Schlicker mit der Form auf –5°C bis –40°C abgekühlt. Hierdurch wird der Schlicker irreversibel zu einem festen Gel (Grünkörper). Dieser Grünkörper kann nun entformt und anschließend aufgetaut werden.
  • Der Grünkörper wird bei Normalbedingungen oder im Luftofen bei erhöhter Temperatur getrocknet und beispielsweise unter Luftatmosphäre gesintert, so dass der thermokatalytisch aktive Formkörper entsteht.
  • In weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsformen kann der thermokatalytisch aktive Formkörper durch das Beschichten und/oder Infiltrieren eines porösen Trägermaterials mit einem thermokatalytisch aktiven Material erfolgen. Die Infiltration erfolgt dabei bevorzugt unter reduziertem Druck.
  • Poröse keramische oder glasige Folien können ebenfalls eine erfindungsgemäße Ausführungsform darstellen. Diese Folien werden bevorzugt über das dem Fachmann bekannte Tapecastingverfahren hergestellt.
  • Über die Beschichtung von Einzelfasern, Faserbündeln oder Fasergeweben kann ebenfalls eine besondere Ausführungsform des thermokatalytisch aktiven Formkörpers hergestellt werden. Eine erfindungsgemäße Variante der Erfindung ist die Herstellung eines keramischen Faserkompositmaterials, bestehend aus keramischen und/oder glasigen Fasern, welche optional mit einer Beschichtung versehen sind und in eine keramisch und/oder glasigen Matrix eingebettet sind. Mindestens eine Komponente des keramischen Faserkompositmaterials besteht aus einem thermokatalytisch aktiven Material, bevorzugt wird hierbei eine Lithiumionen enthaltendes thermokatalytisch aktives Material.
  • In einer weiteren Ausführungsform, können Formkörper bereitgestellt und mit der aktiven Komponente befüllt, bevorzugt geflutet werden. Nach dem Trocknen und Einbrennen liegt die aktive Komponente als Bestandteil des Bauteils vor.
  • Der Begriff Brennkammer umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung jede Kammer, in der eine Verbrennung oxidierbarer Substanzen, beispielsweise von kohlenstoff- bzw. kohlenwasserstoffhaltigen oder stickstoffhaltigen Substanzen erfolgt. Dies schließt Brennkammern von Verbrennungsmotoren, industriell genutzte Brennkammern, aber auch z. B. offene oder geschlossene Kamine oder Kaminöfen in privaten Haushalten ein. Der Begriff Brennkammer schließt aber auch andere Kammern ein, in denen kohlenstoff- bzw. kohlenwasserstoffhaltige Substanzen einer erhöhten Temperatur ausgesetzt werden, wie z. B. Koch-, Brat- und Grillgeschirr oder Backöfen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weist die Brennkammer einen Abgasauslass auf, wobei das erfindungsgemäße Substrat im Bereich des Abgasauslasses angeordnet ist.
  • Bei einem solchen Abgasauslass kann es sich beispielsweise um einen Kamin oder Backofen, aber auch um einen Auspuff eines Verbrennungsmotors, wie im Automobil handeln. Das erfindungsgemäße Substrat kann hierbei in der Brennkammer selbst oder an einer Schnittstelle zwischen Brennkammer und Abgasauslass oder im Abgasauslass angeordnet sein.
  • Durch Anordnen des erfindungsgemäßen Substrats im Bereich des Abgasauslasses kann beispielsweise die Menge an Ruß, Feinstaub und Gasen, wie beispielsweise Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, die aus der Brennkammer in die Umwelt abgegeben werden, deutlich reduziert werden, was die Umweltfreundlichkeit einer solchen Brennkammer deutlich erhöht.
  • Durch die Verwendung eines Formkörpers gemäß der Erfindung in einem Verfahren zur katalytischen Russverbrennung können die Temperaturen, bei denen eine katalytische Russverbrennung abläuft, deutlich gesenkt werden, so dass dieses Verfahren z. B. schon bei einer Temperatur abläuft, wie diese üblicherweise in einer erfindungsgemäßen Brennkammer vorherrscht, so dass ein zusätzliches Aufheizen zur Russverbrennung nicht mehr notwendig ist.
  • Unter Ruß wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung jede partikuläre überwiegend kohlenstoffhaltige Agglomeration von Material verstanden. Dies schließt sowohl Produkte ein, die bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoff- oder kohlenwasserstoffhaltigen Substanzen als auch weitere kohlenstoffhaltige Agglomerationen entstehen, die z. B. durch eine thermische Behandlung von Brennstoffen entstehen. Es ist hierbei dem Fachmann klar, dass Ruß neben Kohlenstoff auch andere Bestandteile wie z. B. unverbrannte Kohlenwasserstoffe, Schwefelverbindungen, Phosphorverbindungen, Stickstoffverbindungen oder Metalle und Metallverbindungen enthalten kann.
  • Unter Ruß werden in diesem Zusammenhang auch verkokte Lebensmittelreste, d. h. Lebensmittelreste einer Substanz bzw. eines Substanzgemisches, das bei den Betriebstemperaturen der Koch-, Brat, Back- und Grillvorrichtungen mit der Oberfläche fest verbäckt und gegebenenfalls zumindest teilweise in die selbstreinigende Oberfläche bzw. den darin gegebenenfalls vorliegenden Poren eindringt, verstanden. Dabei kann es sich um bei den Betriebstemperaturen flüssige/fettige Öle, wässrige Phasen (Salz- und Zuckerlösungen) sowie mit diesen vermischten Kohlenhydraten und Eiweißen handeln. Insbesondere handelt es sich bei den Verunreinigungen um Öle und Fette, wie beispielsweise Sonnenblumenöl, Sojaöl, Pflanzenfett, Olivenöl, Schmalz, und um Tomatensoße, Käse, Obstsäfte und Milch.
  • Der erfindungsgemäßen Formkörper kann in den folgenden Anwendungen eingesetzt werden:
    Als Bauteile an oder in Verbrennungsanlagen, wie Müllverbrennungsanlagen, Enerfiekraftwerken, Krematorien;
    als Bauteile in oder an Kaminen und Kaminöfen, Kamininnenraumverkleidungen, Verkleidung des Kaminabgasrohrs, Filter für Kamine;
    als Bauteile in oder an Heizanlagen, Verkleidung des Abgasrohrs, Filter für Abgasrohr;
    als Bauteile in oder an Koch-, Brat-, Back und Grillvorrichtungen, Innenraumverkleidungen, Verkleidung des Abluftrohrs, Filter für Abluftrohr, Friteusen, Mikrowellen, usw.;
    als Bauteile an Dunstabzugshauben;
    als Bauteile an oder in Reaktoren, wie chemischen Reaktoren, Raffinerien;
    oder als Bauteile an oder in Autoabgasanlagen, wie Dieselrußfiltern, Oxidationskatalysatoren, Verkleidungen des Abgasrohrs.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Beispiel 1 für thermokatalytisch aktiven Formkörper (Faservlies):
  • In einem Rundkolben wurden 2 mol Lithiumacetat mit 2 mol Hexansäure bei 180°C umgesetzt. Während dieser achtstündigen Umsetzung wurde der Druck von 100 auf 20 mbar reduziert und freiwerdende Essigsäure abdestilliert. In einem Rundkolben wurden anschließend 1 mol Zirkontetrapropylat mit 1 mol Acetylaceton versetzt. Die beiden Lösungen wurden vereinigt und mit 3 mol destilliertem Wasser hydrolysiert. Anschließend wurde die Lösung bei 70°C am Rotationsverdampfer eingedampft und in eine nahezu Wasser- und lösungsmittelfreie Lösung überführt. Die Viskosität wurde mit einem Zusatz an Propionsäure eingestellt. Die Lösung war einphasig und enthielt keine Feststoffe. Die Viskosität lag bei 1 Pas. Die Sol-Gel-Masse zeigte keine erkennbaren festen Phasenanteile. Die homogene Sol-Gel-Masse konnte zu Fasern versponnen werden. Sie wird auch als Spinnmasse bezeichnet.
  • Über das Gasdruckspinnverfahren erfolgte die Herstellung der Fasern beispielsweise in einer handelsüblichen Spinnanlage. Hierbei wurde die Spinnmasse in einen optional kühlbaren Druckzylinder gefüllt, der mit einem Luftdruck von 20 bar beaufschlagt wurde. Die daraus resultierende Kraft presste das Sol durch Düsen, wodurch Fäden geformt wurden. Die Fäden wiesen je nach Düsendurchmesser einen Durchmesser von 5 und 100 μm auf. Beim Fallen durch den Spinnschacht wurden die Fasern mittels einer NIR-Strahlers getrocknet und anschließend als Faservlies im Umluftofen für 30 min bei 600°C getempert.
  • Das so erhaltene Faservlies konnte direkt als thermokatalytisch aktiver Formkörper eingesetzt werden oder als thermokatalytisch aktive Komponente eines thermokatalytisch aktiven Formkörpers.
  • Beispiel 2 für thermokatalytisch aktiven Formkörper (Keramik-Komposit mit gerichteter Porenstruktur):
  • Es wurde ein keramischer Sol-Gel-Schlicker bestehend aus einem amorphen molekulardispersen Sol-Gel-Binder, kristallinen Nanopartikeln und keramischen Partikel hergestellt. Der fertige keramische Schlicker setzte sich aus 20 Gew.-% des Sol-Gel-Binders, 20 Gew.-% der Nanopartikel gelöst im Sol-Gel-Binder und 60 Gew.-% an keramischen Partikeln zusammen. Der keramische Schlicker wurde anschließend zur Infiltration eines Flachsfaservlieses verwendet. Die Trocknung erfolgte bei 150°C für 1 h. Die endgültige Temperung erfolgte bei 650°C.
  • Für die amorphe Sol-Gel-Vorstufe wurden 1,5 mol Acetylacetonat, 1 mol Zirkontetrapropylat mit 100 g konzentrierte Essigsäure vorgelegt und mit 2 mol Lithiumacetat·2H2O in 100 g Ethanol versetzt.
  • Für die Nanopartikelherstellung wurden 1 mol Acetylacetonat mit 1 mol Zirkontetrapropylat umgesetzt und anschließend mit 3 mol Wasser hydrolysiert. Nach Abkühlen der Lösung wurde das Lösungsmittel am Rotationsverdampfer entfernt und ein amorphes Zirkonoxidvorstufenpulver erhalten. Anschließend wurden 30,6 g Lithiumacetatdihydrat mit 34 g Zirkonoxidvorstufenpulver in Wasser gelöst und für 24 h bei 180°C in einem verschlossenen Metallgefäß hydrothermal behandelt. Die entstandene Suspension wurde anschließend mit n-Butanol und Wasser im Überschuss versetzt. Nach der Zugabe von 6 g Paratoluolsulfonsäure wurde die alkoholische Phase im Scheidetrichter abgetrennt und es wurden nach Entfernen des Lösungsmittels redispergierbare Nanopartikel erhalten.
  • Für die Herstellung der keramischen Partikel wurden 20 g Lithiumacetatdihydrat in 100 g Ethanol mit 10 g konzentrierter Essigsäure versetzt. Diese Lösung wurde anschließend zu 46 g Zirkontetrapropylat in 50 g Aceton getropft. Nachdem die Lösung nach 24 h vergelt ist, wurde das Gel bei 500°C für 3 h und 700°C für 2 h getempert. Die keramischen Partikel wurden anschließend mittels mechanischem Mahlen auf eine Partikelgröße kleiner 10 μm zerkleinert.
  • Beispiel 3 für thermokatalytisch aktiven Formkörper (Zylindrisches Keramik-Komposit):
  • Es wurde ein keramischer Sol-Gel-Schlicker bestehend aus einem amorphen molekulardispersen Sol-Gel-Binder, kristallinen Nanopartikeln und keramischen Partikel hergestellt. Der fertige keramische Schlicker setzte sich aus 20 Gew.-% des Sol-Gel-Binders, 30 Gew.-% der Nanopartikel und 50 Gew.-% an keramischen Partikeln zusammen. Hiermit wurde ein zylindrischer Grünkörper gegossen mit einem Durchmesser von 10 cm. Die Trocknung und Gelierung erfolgte über 24 h bei Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 20%. Die Temperung schloss sich bei 700°C über 2 h an.
  • Für die amorphe Sol-Gel-Vorstufe wurden 1,5 mol Acetylacetonat, 1 mol Zirkontetrapropylat mit 100 g konzentrierte Essigsäure vorgelegt und mit 2 mol Lithiumacetat·2H2O in 100 g Ethanol versetzt.
  • Für die Nanopartikelherstellung wurden 1 mol Zirkontetrachlorid in Wasser mit 2 mol LiOH gelöst. Die Lösung wurde in einem verschlossenen Metallgefäß anschließend für 24 h bei 180°C hydrothermal behandelt. Anschließend wurden die Partikel über Zentrifugieren vom Überstand abgetrennt.
  • Für die Herstellung der keramischen Partikel wurden 20 g Lithiumacetatdihydrat in 100 g Ethanol mit 10 g konzentrierter Essigsäure versetzt. Diese Lösung wurde anschließend zu 46 g Zirkontetrapropylat in 50 g Aceton getropft. Nachdem die Lösung nach 24 h vergelt ist, wurde das Gel bei 500°C für 3 h und 700°C für 2 h getempert. Die keramischen Partikel wurden anschließend mittels mechanischem Mahlen auf eine Partikelgröße kleiner 5 μm zerkleinert.
  • Beispiel 4 für thermokatalytisch aktiven Formkörper (Zylindrisches Keramik-Komposit):
  • Es wurde ein keramischer Sol-Gel-Schlicker bestehend aus einem amorphen molekulardispersen Sol-Gel-Binder, amorphen Nanopartikeln und keramischen Partikel hergestellt. Der fertige keramische Schlicker setzte sich aus 25 Gew.-% des Sol-Gel-Binders, 25 Gew.-% der Nanopartikel und 50 Gew.-% an keramischen Partikeln zusammen. Hiermit wurde ein zylindrischer Grünkörper gegossen mit einem Durchmesser von 12 cm. Die Trocknung und Gelierung erfolgte über 24 h bei Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 20%. Die Temperung schloss sich bei 650°C über 2 h an.
  • Die amorphe Sol-Gel-Vorstufe und die keramischen Partikel wurden wie in Beispiel 3 beschrieben hergestellt.
  • Als Nanopartikel wurden handelsübliche amorphe SiO2 Partikel eingesetzt.
  • Beispiel 5 für thermokatalytisch aktiven Formkörper (Schüttgut):
  • Es wurde ein thermokatalytisch aktiver Formkörper dergestalt hergestellt, dass lose oder leicht gebundene thermokatalytisch aktive Partikel in einer äußeren Form fixiert wurden. Hierzu wurden zwei Arten von Partikeln gemischt und in einen Zylinder mit beidseitig verschließbaren Enden gefüllt. Die Endflächen waren porös, so dass Gase den Formkörper durchströmen können. Die Pulver wurden gerüttelt und leicht angepresst, so dass eventuell vorliegende Lufteinschlüsse vermieden wurden.
  • Eine Art von Partikeln wurde durch Ionenaustausch an Zeolithe hergestellt. Hierfür wurden 10 g Zeolith des Typ Y 24 h bei 80°C in 1 Liter 1-molarer Lithiumchloridlösung gelagert. Nach Beenden des Ionenaustausch wurde das Zeolith abfiltriert und mit Wasser gewaschen, das mit LiOH auf einen pH-Wert von 9 eingestellt worden war.
  • Für die zweite Art von Partikeln wurden zuerst zwei Lösungen hergestellt. Dafür wurden 20,4 g Lithiumacetat·2H2O in 20 g Essigsäure und 100 g Ethanol gemischt (Lösung A). Für die zweite Lösung wurden 49,2 g Aluminium-sek-butylat in 50 g Isopropanol gemischt (Lösung B). Anschließend wurde Lösung A unter Rühren in Lösung B gegeben und mit Ethanol auf 250 ml aufgefüllt. Nach 2 h gelierte das Material weiß aus und wurde anschließend in drei Schritten bei 100°C für 16 h getrocknet, bei 400°C für 3 h und 700°C für 3 h getempert. Die Gel wurde mit einem Mörser zerkleinert, so dass feine Partikel entstanden.
  • Im Folgenden einige Beispiele für Testbedingungen, die die thermokatalytische Eignung des erfindungsgemäßen des Formkörpers verdeutlichen.
  • 1. CO-Oxidation:
  • 125 mg Katalysatormasse wurde mit einem Eduktstrom von 1% CO und 0,5% O2 in Helium mit einer Gasstromgeschwindigkeit im Edukt von 183,3 ml/min durchströmt. Die Temperatur des Probenraums wurde dabei sukzessive auf 500°C erhöht. Während der Messung wurde im Gasausgangsstrom die CO2-Konzentration gemessen und als Maß für die prozentuale Umsetzung des CO ausgewertet.
  • 2. Propen-Oxidation:
  • 125 mg Katalysatormasse wurde mit einem Eduktstrom von 1000 ppm Propen und 4500 ppm O2 in Helium mit einer Gasstromgeschwindigkeit im Edukt von 183,3 ml/min durchströmt. Die Temperatur des Probenraums wurde dabei sukzessive auf 500°C erhöht. Während der Messung wurde im Gasausgangsstrom die CO2-Konzentration und die CO-Konzentration gemessen und als Maß für die Umsetzung des Propen ausgewertet.
  • 3. Reduktion von NO mit CO:
  • 125 mg Katalysatormasse wurde mit einem Eduktstrom von 1000 ppm NO und 1000 ppm CO in Helium mit einer Gasstromgeschwindigkeit im Edukt von 183,3 ml/min durchströmt. Die Temperatur des Probenraums wurde dabei sukzessive auf 500°C erhöht. Während der Messung wurde im Gasausgangsstrom die CO2-, die CO-, die NO- und N2O-Konzentration gemessen.
  • 4. Oxidation von Ruß:
  • 125 mg Katalysatormasse wurde mit 125 mg Ruß (Printex U) in Wasser aufgeschlemmt und zur besseren Auswertung auf ein Glaskeramik-Substrat aufgestrichen. Die Probe wurde anschließend bei 300°C/1 h im Ofen getempert und hinsichtlich ihrer Farbveränderung bewertet. Der Tempervorgang wurde in 25°C Schritten aufsteigend so lange wiederholt, bis die Probe kein Ruß mehr aufwies und weiß war.
  • Beispiele für die Katalysatorwirkung des erfindungsgemäßen Formkörpers:
  • In der folgenden Tabelle sind beispielhaft die Light-Off-Temperaturen (50%-iger Umsatz) der Gasreaktionen sowie die Temperaturen der vollständigen Russverbrennung dargestellt.
    Beispiele CO Propen NO + CO Ruß
    Vergleich: LAS-Glaskeramik (SCHOTT-Robax) n. b. n. b. n. b. 500–550°C
    Vergleich: Quarzbruch 550°C n. b. n. b. n. b.
    Lithiumzirkonat 300°C 320°C 345°C 350°C
    Lithiumaluminat n. b. n. b. n. b. 325°C
    Li-Zeolith n. b. n. b. n. b. 325°C
    Beipiel 3 295°C 315°C 340°C 350°C
    • n. b. = nicht bestimmt
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Claims (24)

  1. Thermokatalytisch aktiver Formkörper, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper aus wenigstens zwei miteinander vermischten Komponenten besteht, dass wenigstens eine der Komponenten aus wenigstens einer Lithiumverbindung besteht oder wenigstens eine Lithiumverbindung enthält und, sofern eine Lithiumverbindung Li2O ist, wenigstens eine weitere Lithiumverbindung, die nicht in Form von Li2O vorliegt, vorhanden ist.
  2. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper bis auf unvermeidliche Verunreinigungen frei von Li2O ist.
  3. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente, die aus der Lithiumverbindung besteht oder die Lithiumverbindung enthält, mindestens 2 Gew.-%, bevorzugt mindestens 3 Gew.-% und besonders bevorzugt mindestens 5 Gew.-% Lithium enthält.
  4. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente, die aus der Lithiumverbindung besteht oder die Lithiumverbindung enthält, ein Kationenverhältnis von Lithium zu weiteren Kationen der Komponente größer 1:15, bevorzugt größer 1:10, besonders bevorzugt größer 1:5 aufweist.
  5. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper neben der Lithiumverbindung weitere, thermokatalytisch aktive Verbindungen enthält.
  6. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper neben der Lithiumverbindung keine weiteren, thermokatalytisch aktiven Verbindungen enthält.
  7. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper zur Thermokatalyse von Reaktionen bei Temperaturen kleiner 400°C, bevorzugt kleiner 380°C und besonders bevorzugt kleiner gleich 350°C geeignet ist.
  8. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lithiumverbindung eine amorph-anorganische und/oder eine kristallin-anorganische Verbindung ist, insbesondere eine Einzel- und/oder Mehrkomponentenverbindung der Oxide und/oder Nitride und/oder Carbide und/oder Fluoride des Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W.
  9. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lithiumverbindung in Form von Mischoxiden, Keramiken, Glaskeramiken oder Gläsern vorliegt.
  10. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lithiumverbindung ein anorganischen Lithiumsalz, insbesondere Lithiumphosphat, Lithiumnitrat, Lithiumhalogenid oder Lithiumsulfat, eine metallorganische Lithiumverbindung, insbesondere Lithiumacetat, Lithiumcitrattetrahydrat, Lithiumpropionat oder ein Lithium-Derivat von Carbonsäuren oder eine Mischungen daraus, ist.
  11. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Komponenten ein Füllstoff, ein Matrixmaterial oder eine Mischungen aus beiden ist.
  12. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Matrixmaterial zumindest ein anorganisches Material enthält, das aus der Gruppe der Gläser, Glaslote oder Sol-Gel-Matrices ausgewählt ist, die bevorzugt Si, B, Ge, Bi, Al, Na, Li, K, P, Mg, Ca, Sr, Ba, Mn, Ni, Co, Cr, V, Sn, Zn, In, Fe, Ti, Zr, Hf, Y, Nb, Ce, Gd, La, Sm, Ta, W umfassen.
  13. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Matrixmaterial zumindest eine organisch basierte Verbindung enthält, die aus der Gruppe der Wachse, Polymere, Tenside, Carbon- und Fettsäuren, Öle, Harze, Silikonharze, oder Mischungen daraus ausgewählt ist.
  14. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet; dass der Formkörper Füllstoffe aufweist, in die Lithium eingebracht ist und die selbst thermokatalytisch aktiv sind.
  15. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper partikelförmige Füllstoffe aufweist, insbesondere runde, plättchenförmige oder unregelmäßig geformte Partikel, Granulate, Kugeln oder Hohlkugeln, Fasern, insbesondere Fasergewebe, Kurzfasern, Hohlfasern, Whisker oder Nanoröhren.
  16. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper neben der thermokatalytischen Eigenschaft wenigstens eine weitere Eigenschaft aufweist, insbesondere eine optische Reflektion im infraroten-, sichtbaren und/oder ultravioletten Bereich des Lichts, einen Filter für definierte Lichtwellenlängen, eine Farbe, eine thermische Leitfähigkeit und/oder eine Biozidität.
  17. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper eine Gesamtporösität aufweist, die im Bereich von 2–90 Volumen-%, bevorzugt bei 5–70 Volumen-% und besonders bevorzugt bei 25–60 Volumen-% liegt.
  18. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper Mikroporen mit einem mittleren Porendurchmesser von kleiner 2 nm aufweist.
  19. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper Meso- und Makroporen aufweist, die bevorzugt entstanden durch Luftblasen und/oder durch Hohlräume, die durch Ausbrennen von organisch-basierten Verbindungen und Füllstoffen resultieren.
  20. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper eine innere Oberfläche von 15–3000 m2/g, bevorzugt von 50–1500 m2/g und besonders bevorzugt von 250–1000 m2/g, bestimmt nach der Multi-Point-BET-Methode, aufweist.
  21. Thermokatalytisch aktiver Formkörper nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper ein hierarchisches Gefüge aufweist.
  22. Verfahren zur Herstellung eines thermokatalytisch aktiven Formkörpers nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper durch Bereitstellen einer flüssigen bis viskosen oder festen Masse, Formen der Masse, Trocknen und Einbrennen hergestellt wird.
  23. Verfahren zur Herstellung eines thermokatalytisch aktiven Formkörpers nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper über Templat-Verfahren, Extrusionsverfahren, Schmelzverfahren, Sinterverfahren, Schlickerguss oder Schäumen hergestellt wird.
  24. Verwendung eines thermokatalytisch aktiven Formkörpers nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 21, in oder an Brennkammern, insbesondere in oder an Kaminen, Kaminöfen, Kamininnenraumverkleidungen, Verkleidung von Kaminabgasrohren, Filter für Kamine, Industrieöfen; in oder an Heizanlagen, Verkleidung von Abgasrohren, Filter für Abgasrohre; in oder an Koch-, Brat-, Back und Grillvorrichtungen, Innenraumverkleidungen, Verkleidungen von Abluftrohren, Filtern für Abluftrohre, Friteusen, Mikrowellen, an oder in Dunstabzugshauben; an oder in Reaktoren, wie chemische Reaktoren, Raffenerien; an oder in Verbrennungsanlagen, wie Müllverbrennungsanlagen, Kohlekraftwerken, Gaskraftwerken, Krematorien; in oder an Autoabgasanlagen, insbesondere als Dieselrussfilter, Oxidationskatalysator oder Verkleidung im Abgasstrom, wie Abgasrohre.
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