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Die
Erfindung betrifft eine Sonnenschirmgetriebeeinheit, die in einem
Sonnenschirmmast untergebracht ist, mit einem formschlüssigen
Getriebe, das ein Antriebsrad und wenigstens ein Abtriebsrad aufweist,
wobei die Bewegung des Abtriebsrads zum Schließen und Aufspannen
des Sonnenschirms führt.
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Darüber
hinaus betrifft die Erfindung einen Sonnenschirm mit eingebauter
Sonnenschirmgetriebeeinheit.
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Sonnenschirme,
insbesondere für den gewerblichen Zweck, haben inzwischen
extreme Bespannungsflächen. Aus diesem Grund werden diese Sonnenschirme
mit einer separaten Handkurbel oder einem elektrischen Antrieb aufgespannt
und geschlossen. Bei elektromotorischen Antrieben werden einerseits
Akkuschrauber mit dem Antriebsrad gekoppelt, um den Sonnenschirm
zu schließen oder aufzuspannen, oder es werden in den Mast
integrierte elektrische Antriebsmotoren verwendet.
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Auch
die Windlasten solcher großen Sonnenschirme sind enorm.
Zur Sicherung des Sonnenschirms gegen ein unbeabsichtigtes Selbstschließen aufgrund äußerer
Einwirkungen ist es bekannt, eine Umschlingungsfeder um eine der
sich drehenden Wellen zu legen, die das Aufspannen erlaubt, ein selbsttätiges
Schließen des Schirms aber mittels Reibschluss verhindert.
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Aus
der
DE 33 08 696 A1 ist
ein Schirm bekannt, bei dem die Antriebswelle mit einer Nockenscheibe
verbunden ist, die beim Drehen zu einer Axialverschiebung einer
Seilrolle führt. Durch diese Axialverschiebung und Klemmung
in Axialrichtung wird schließlich die drehbar auf der Antriebswelle
sitzende Seilrolle durch Reibschluss mitgenommen, ebenso wie ein
drehbar auf der Welle sitzendes Zahnrad einer Ratsche, die eine
Sicherung bildet.
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Die
DE 41 17 150 A1 beschreibt
ein lastabhängig schaltendes Planetengetriebe eines Sonnenschirms,
das durch federbelastete Verriegelungskörper unterschiedliche
Schaltzustände, abhängig vom Last-Drehmoment,
einnimmt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Sonnenschirmgetriebeeinheit zu schaffen,
die kompakt aufgebaut ist und ein selbstständiges Schließen
des Schirms verhindern kann.
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Dies
wird bei einer Sonnenschirmgetriebeeinheit der eingangs genannten
Art dadurch erreicht, dass eine Verriegelungseinheit vorgesehen
ist, die das Getriebe zumindest nach dem Aufspannen formschlüssig
blockiert.
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Im
Gegensatz zum oben genannten Stand der Technik, bei dem die Sicherung
durch einen Reibschluss erreicht wird, arbeitet die erfindungsgemäße Getriebeeinheit
mit einem reinen Formschluss. Da das Getriebe selbst bereits ein
formschlüssiges Getriebe ist und die Verriegelungseinheit
formschlüssig in das Getriebe eingreift, um es zu blockieren,
sind keine Abschnitte im Kraftübertragungsweg vorhanden,
die auf Reibschluss basieren. Damit ist die Sicherung des Sonnenschirms
gewährleistet. Darüber hinaus ist die Verriegelungseinheit
auch an oder in der Getriebeeinheit selbst vorgesehen und nicht
an einem davon entfernten Teil. Die Verriegelungseinheit arbeitet
ferner lastunabhängig und blockiert das gesamte Getriebe,
sodass das Abtriebszahnrad trotz der auf den Schirm ausgeübten äußeren
Kraft nicht mehr gedreht werden kann.
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Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Verriegelungseinheit
so ausgebildet ist, dass sie ohne äußere Krafteinwirkung
selbsttätig in die Blockierstellung geht. Dies ist eine
automatische Sicherung, die wirkt, wenn der Benutzer vergisst, die
Verriegelungseinheit in die Blockierstellung zu bringen.
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Insbesondere
sollte die Verriegelungseinheit in jeder Getriebeposition verriegelbar
sein, sich insbesondere selbst verriegeln. Natürlich bedeutet „jede Getriebeposition” in
diesem Zusammenhang, dass stufenweise Verrastungen vorgesehen sein
können. Wichtig ist nur, dass sozusagen in jeder Aufspannposition,
auch bei teilweise oder nicht vollständig aufgespanntem
Schirm, eine Sicherung wirkt.
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Zwischen
Antriebs- und Abtriebsrad sollte eine permanent vorhandene formschlüssige
Kraftübertragungsverbindung vorhanden sein. Vorzugsweise
greifen die beiden Räder sogar unmittelbar ineinander ein.
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Das
Antriebs- und das Abtriebsrad sind bevorzugterweise Zahnräder,
insbesondere Kegelräder, die unmittelbar miteinander kämmen.
Hierdurch kann von der Mastseite aus der Antrieb mit dem Antriebsrad
gekoppelt werden, und das Abtriebsrad kann axial längs
des Mastes verlaufen.
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Es
sollte wenigstens ein Verriegelungskörper vorgesehen sein.
Dieser Verriegelungskörper ist insbesondere in Blockierrichtung
kraftbeaufschlagt, um die Blockierstellung als Grundstellung festzulegen.
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Der
Verriegelungskörper ist zum Beispiel federbeaufschlagt
oder auch magnetbeaufschlagt.
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Die
Magnetbeaufschlagung kann insbesondere dann als elegante Lösung
eingesetzt werden, wenn eine fest installierte elektrische Antriebsvorrichtung
im Mast untergebracht ist. Hier könnte eine Art Zugankerlösung
verwirklicht werden, bei der beim Anlaufen einer entsprechenden
Welle der Anker durch Magnetwirkung aus der Bremse gezogen wird. Die
Magnetbeaufschlagung des Verriegelungskörpers ist aber
nicht auf die Verwendung bei einem permanent im Mast untergebrachten
Antriebsmotor beschränkt.
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Die äußeren
Einwirkungen auf die Verriegelungseinheit lassen sich weitgehend
ausschalten, wenn die Getriebeeinheit ein Gehäuse aufweist,
in dem der Verriegelungskörper untergebracht ist. Dies sorgt
auch für eine kompakte Ausführung des Getriebes
samt Verriegelungseinheit.
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Der
Verriegelungskörper sollte in der Blockierstellung einerseits
am Gehäuse oder einem mit diesem fest verbundenen Teil
und andererseits am Antriebs- oder Abtriebsrad formschlüssig
angreifen, um zwischen diesen Teilen die direkte Blockierwirkung
zu erzielen. Auch hier ist es vorteilhaft, wenn so wenig wie möglich
Zwischenteile vorgesehen sind, die das System labiler machen würden.
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Das
Gehäuse hat beispielsweise einen Aufnahmeraum für
den Verriegelungskörper mit wandseitigen Vertiefungen,
in die Fortsätze des Verriegelungskörpers in der
Blockierstellung formschlüssig eingreifen. Diese Ausführungsform
verringert die Anzahl der für die Verriegelungseinheit
notwendigen Teile.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der
Verriegelungskörper permanent mit dem Antriebsrad drehverbunden
ist, insbesondere koaxial zu ihm liegt. Die koaxiale Ausführung
erleichtert die Drehmomentübertragung und ermöglicht einen
kompakten Aufbau.
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Die
Bewegung des Verriegelungskörpers, die notwendig ist, um
zwischen Blockierstellung und Freigabestellung zu wechseln, kann
auf einfache Weise dadurch realisiert werden, dass der Verriegelungskörper
verschieblich, insbesondere axial verschieblich, relativ zum oder
sogar im Antriebsrad gelagert ist.
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Der
Verriegelungskörper und das Antriebsrad können
zum Beispiel eine Wellen-Nabenverbindung bilden, die eine axiale
Relativbewegung zwischen Verriegelungskörper und Antriebsrad
zulässt. Mit dieser Wellen-Nabenverbindung lassen sich sämtliche
notwendige Bewegungen und Blockierungen realisieren.
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Die
Verriegelungseinheit lässt sich natürlich durch
eine innerhalb der Verriegelungseinheit zwischengeschaltete, bewegliche
Mechanik oder Elektrik zwischen den beiden Stellungen bewegen. Dies ist
zuvor bereits anhand der magnetischen Kraftbeaufschlagung des Verriegelungskörpers
erwähnt worden.
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Jedoch
ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen, dass die Verriegelungseinheit durch ein von außerhalb
der Getriebeeinheit verschiebbares Teil (zum Beispiel Betätigungselemente)
in die entriegelte Stellung verfahrbar ist. Dieses Teil kann insbesondere
von Hand bewegt werden.
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Wenn
die Verriegelungseinheit durch ein wahlweise ankoppelbares Teil
entriegelt werden kann, besteht nicht die Gefahr, dass durch unbeabsichtigte
Betätigung eines nicht berechtigten Benutzers die Verriegelungseinheit
entsperrt wird.
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Eine
Möglichkeit, diese Sicherheit gegen unbeabsichtigte Entriegelung
zu realisieren, besteht darin, dass die Verriegelungseinheit durch
einen wahlweise ankoppelbaren Antrieb in die entriegelte Stellung
bewegbar ist. Beim Ankoppeln des Antriebs wird sozusagen die Verriegelungseinheit
in die entriegelte Stellung bewegt. Da der Antrieb üblicherweise
nach dem Betätigen des Sonnenschirms wieder vom Mast entfernt
wird, besteht anschließend keine Gefahr einer Fehlbenutzung
mehr. Darüber hinaus muss auch kein zusätzliches
Sicherungsteil eingeführt oder bewegt werden, um bei der
Betätigung des Sonnenschirms die Verriegelungseinheit in
die entriegelte Stellung zu bringen. Damit wird auch verhindert,
dass der Antrieb gegen die formschlüssig blockierte Verriegelungseinheit
arbeitet, was den Antrieb als auch die Verriegelungseinheit und
das Getriebe unnötig belasten würde.
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Der
Antrieb besitzt zum Beispiel eine von außerhalb der Getriebeeinheit
lösbar an die Getriebeeinheit ankoppelbare Antriebswelle. Über
diese Antriebswelle wird die Verriegelungseinheit in die entriegelte
Stellung beim Ankoppeln bewegt.
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Die
erfindungsgemäße Getriebeeinheit schafft gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform auch noch eine zusätzliche
Sicherung für den Antrieb. Die Verriegelungseinheit kann
nämlich eine Art Ankoppelungssicherung bilden, indem nur
bei vollständig an die Getriebeeinheit angekoppeltem Antrieb
die entriegelte Stellung erreicht wird. Damit wird verhindert, dass
das vom Antrieb aufgebrachte Drehmoment zu einem Verschleiß und
einer möglichen Abnutzung der Wellen-Nabenverbindung zwischen Antrieb
und Getriebeeinheit führt.
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Das
Antriebsrad weist vorzugsweise eine Aufnahmeöffnung für
den Antrieb auf, die mit einem Wellen-Nabenprofil ausgebildet ist,
das für einen Formschluss in Drehrichtung sorgt. Damit
kann der Antrieb unmittelbar in das Antriebsrad eingeführt werden,
was ebenfalls die Kompaktheit der Getriebeeinheit unterstützt.
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Eine
besonders einfache Fertigung und eine kompakte Ausbildung der Getriebeeinheit
lässt sich dadurch erreichen, dass in Flucht mit der Aufnahmeöffnung,
insbesondere in der Aufnahmeöffnung selbst, ein Abschnitt
eines Verriegelungskörpers liegt, der durch die Antriebswelle
des Antriebs verschiebbar ist. Die Antriebswelle sorgt also unmittelbar,
ohne Zwischenschaltung von Hebeln, für die Verschiebung
des Verriegelungskörpers in Richtung entriegelter Stellung.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn das Wellen-Nabenprofil
in dem Antriebsrad auch die Drehverbindung zwischen Verriegelungskörper
und Antriebsrad bildet.
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Wie
bereits erwähnt, kann als Antrieb insbesondere eine einsteckbare
Kurbel oder ein von außen lösbar ankoppelbarer
Antriebsmotor (zum Beispiel ein Akkuschrauber) vorgesehen sein.
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Die
Getriebeeinheit kann ein Motorantriebsrad aufweisen, das mit einem
im Sonnenschirmmast untergebrachten elektrischen Antriebsmotor gekoppelt
ist oder koppelbar ist.
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Wenn
die Sonnenschirmgetriebeeinheit mit einem Antriebsmotor permanent
gekoppelt ist, der insbesondere im Mast untergebracht wird, kann
die Verriegelungseinheit auch elektrisch betätigt werden, wobei
eine Koppelung zwischen dem Antriebsmotor und der Verriegelungseinheit
gegeben sein sollte. Hierzu ist beispielsweise ein elektrischer
Aktuator an die Verriegelungseinheit angekoppelt, der eine Bewegung
der Verriegelungseinheit in eine Richtung, vorzugsweise in die Öffnungsrichtung,
hervorruft. Der Aktuator ist mit dem Antriebsmotor so gekoppelt, dass
er bei Aktivierung des Antriebsmotors die Blockierung der Verriegelungseinheit
löst. Diese steuerungsmäßige Koppelung
kann insbesondere so ausgeführt sein, dass kurz vor der
Bewegung des Antriebsmotors die Verriegelungseinheit aktiviert wird, damit
der Motor nicht gegen ein verriegeltes Getriebe arbeitet. Natürlich
könnte auch eine gleichzeitige Aktivierung von Aktuator
und Antriebsmotor erfolgen.
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Im
Hinblick auf die Schaffung eines Baukastensystems sowohl für
die Verwendung des außerhalb des Mastes vorgesehenen Antriebs
als auch für einen innerhalb des Mastes angeordneten elektromotorischen
Antrieb ist es von Vorteil, wenn das Gehäuse der Getriebeeinheit
im Axialschnitt betrachtet einen zur gedachten Antriebswelle spiegelsymmetrischen
Aufbau hat. Dann lässt sich das Antriebsrad von außen
betätigen, und ein weiteres, dem Abtriebsrad gegenüberliegendes
Rad als motorisches Antriebsrad verwenden. Bei Ausfall des im Mast
integrierten Antriebsmotors kann dann zum Beispiel eine Kurbel mit
dem Antriebsrad gekoppelt werden, um den Sonnenschirm noch betätigen
zu können.
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Damit
für beide Ausführungsformen, nämlich mit
integriertem elektromotorischen Antrieb als auch ohne diesen, ein
Baukastensystem für die Getriebeeinheit realisierbar ist,
sieht eine Ausführungsform der Erfindung vor, dass das
Gehäuse erste Lagerausnehmungen für das Abtriebsrad
hat und, im Axialschnitt betrachtet, zur Antriebswelle spiegelsymmetrisch
liegende zweite Lagerausnehmungen. In diese zweiten Lagerausnehmungen
kann dann das Motorantriebsrad eingebaut werden, das vom im Mast
integrierten Antriebsmotor bewegt wird. Wenn ein solcher in den
Mast integrierter Antrieb nicht vorgesehen ist, kann dennoch dasselbe
Gehäuse verwendet werden, jedoch ohne die für
den motorischen Antrieb erforderlichen Getriebeteile und Lagerungen.
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Das
Motorantriebsrad liegt dem Abtriebsrad vorzugsweise gegenüber
und ist über das Antriebsrad mit ihm drehmomentverbunden,
und zwar über reinen Formschluss.
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Die
Erfindung betrifft darüber hinaus einen Sonnenschirm mit
einem im Schirmmast untergebrachten Sonnenschirmgetriebe nach der
Erfindung.
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Das
Abtriebsrad ist vorzugsweise axial zum Schirmmast ausgerichtet,
wodurch sich eine schmale Bauweise verwirklichen lässt.
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Das
Abtriebsrad kann mit einer Spindel oder Spindelmutter verbunden
sein und diese unmittelbar antreiben, so dass die Schirmspitze vertikal
verfährt, um den Schirm aufzuspannen und zu schließen
(Teleskopprinzip). Natürlich kann auch jeder andere Abtrieb
realisiert werden.
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Das
Getriebeinnere ist über Dichtungen nach außen
abgedichtet, so dass keine Feuchtigkeit nach innen dringen kann.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug
genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:
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1 einen
Sonnenschirm nach der Erfindung im voll aufgespannten Zustand,
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2 einen
Axialschnitt in vertikaler Richtung durch den Schirmmast nach 1 im
Bereich der erfindungsgemäßen Sonnenschirmgetriebeeinheit,
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3 einen
Horizontalschnitt durch den Schirmmast und die Getriebeeinheit nach 2 längs
der Linie III-III,
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4 eine 2 entsprechende
Ansicht einer Getriebeeinheit gemäß einer zweiten
Ausführungsform,
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5 einen
Horizontalschnitt durch die Getriebeeinheit nach 4 längs
der Linie V-V, und
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6 einen
Axialschnitt in vertikaler Richtung durch den Schirmmast nach 1 im
Bereich einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenschirmgetriebeeinheit.
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In 1 ist
ein Sonnenschirm dargestellt, der insbesondere in Gastronomiebetrieben
einsetzbar ist, da er eine enorme Spannweite besitzt.
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Der
Sonnenschirm umfasst einen Mast 10, an einem Ring 12 gelenkig
angebrachte Streben 14, die an ihrem äußeren
Ende wiederum gelenkig mit Armen 16 verbunden sind, die
eine Bespannung 18 tragen.
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Bei
dieser Ausführungsform der Erfindung ist die Schirmspitze 20 durch
eine vertikal aus dem Mast 10 teleskopartig fahrbare Achse 22 aufspannbar
und zusammenklappbar. Das Aufspannen und Zusammenklappen erfolgt
durch einen lösbaren ankoppelbaren Antrieb, hier durch
eine Kurbel 24, die, wie die folgenden Figuren zeigen,
seitlich in den Mast 10 und eine darin untergebrachte Sonnenschirmgetriebeeinheit 26 steckbar
ist.
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Die
Sonnenschirmgetriebeeinheit 26 ist in 1 mit
unterbrochenen Linien schematisch dargestellt und in 2 deutlicher
zu sehen.
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Das
Außenrohr 28 des Mastes beherbergt ein Innenrohr 30,
welches über seitlich einsteckbare Verriegelungsstifte 32 mit
der Getriebeeinheit 26 verbunden ist.
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Die
Getriebeeinheit 26 weist ein vorzugsweise zweiteiliges
Gehäuse 34 auf, wobei die zwei Gehäuseteile
als identische Gehäuseschalen ausgeführt sind,
die beispielsweise über Schrauben 36 miteinander
verbunden werden.
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Das
Gehäuse 34 beherbergt ein formschlüssiges
Getriebe, im vorliegenden Fall ein Zahnradgetriebe, mit einem Antriebsrad 38,
hier ein Kegelzahnrad, das mit einem Abtriebsrad 40, welches
vertikal aufwärts und koaxial zum Rohr 28 liegt,
kämmt.
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Optional
und hier dargestellt, liegt dem Abtriebsrad 40 ein Motorantriebsrad 42 gegenüber,
an das ein im Mast 10 optional vorgesehener elektrischer
Antriebsmotor 44 angebracht ist.
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Wie
in 2 zu sehen, hat das Gehäuse 34 erste
und zweite Lagerausnehmungen 46, 48 für
das Abtriebsrad 40 bzw. das Motorantriebsrad 42,
die im dargestellten Axialschnitt betrachtet zur Antriebsachse A
des Antriebsrads 38 spiegelsymmetrisch liegen.
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Bevorzugt
ist sogar das gesamte Gehäuse 34 spiegelsymmetrisch
zur Antriebsachse A ausgeführt. Bei Bestückung
mit beiden Rädern 40, 42 ergibt sich
sogar ein komplett spiegelsymmetrischer Aufbau der Getriebeeinheit 26.
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Wenn
der Antriebsmotor 44 nicht gewünscht und folglich
nicht Teil des Schirmes ist, kann auch das Motorantriebsrad 42 mit
seinen Lagern weggelassen werden.
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Das
Antriebsrad 38 hat eine von außen zugängliche
zentrische Aufnahmeöffnung 50 mit einem formschlüssig
wirkenden Wellen-Nabenprofil, hier bevorzugt einem Sechs-Kant. Die
Aufnahmeöffnung 50 erstreckt sich axial durch
das gesamte Antriebsrad 38.
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In
der Aufnahmeöffnung 50 sitzt, axial zu dem Antriebsrad 38 verschieblich,
ein ein- oder mehrteiliger Verriegelungskörper 52 als
Teil einer Verriegelungseinheit. Der Verriegelungskörper 52 hat mehrere
Abschnitte, nämlich einen länglichen, in der Aufnahmeöffnung 50 liegenden
Abschnitt 54 mit einem der Aufnahmeöffnung 50 entsprechenden
Mehrkantprofil zur Bildung der Wellen-Nabenverbindung mit dem Antriebsrad 38.
Am in 2 rechten Ende ist der längliche Abschnitt 54 mit
einem zylindrischen Abschnitt 56 versehen, der mit einer
Dichtung zusammenwirkt und die Aufnahmeöffnung 50 weitgehend
verschließt. Der längliche Abschnitt 54 ist
drehmomentfest mit einem Rastabschnitt 56 verbunden, von
dem kreuz- oder sternförmig radiale Fortsätze 58 abstehen.
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Das
Gehäuse 34 hat um den Rastabschnitt 56 herum
einen Aufnahmeraum 60 mit einem Ausläufer, in
dem ein Vorspannmittel, hier eine Feder 62, untergebracht
ist. Diese ist bestrebt, den axial verschiebbar in der Aufnahmeöffnung 58 untergebrachten
Verriegelungskörper 52 nach rechts in seine sogenannte
Blockierstellung (in 2 gezeigt) zu bewegen.
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In
dieser Blockierstellung liegen die Fortsätze 58 in
wandseitigen Vertiefungen 64 im Gehäuse 34.
Diese Vertiefungen 64 sind am besten in 3 zu sehen.
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Über
die Wellen-Nabenverbindung in der Aufnahmeöffnung 50 ist
der Verriegelungskörper 52 permanent mit dem Antriebsrad 38 drehverbunden. Der
Verriegelungskörper 52 liegt folglich auch koaxial zum
Antriebsrad 38, teilweise in ihm.
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Wie
bereits erläutert, ist der Verriegelungskörper 52 axial
verschiebbar, und zwar aus der in 2 gezeigten
Blockierstellung in die in 3 gezeigte
entriegelte Stellung, in der der Verriegelungskörper 52 entgegen
der Vorspannkraft der Feder 62 nach links bewegt ist.
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Dieses
Lösen der formschlüssigen Blockierung des Getriebes
mittels der Verriegelungseinheit erfolgt durch Ankoppeln eines Antriebs 24,
hier der Antriebswelle 72 der Kurbel oder der Antriebswelle 72 eines
von außen einsteckbaren Motors, zum Beispiel eines Akkuschraubers.
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Der
Antrieb, genauer dessen Antriebswelle 72, weist ebenfalls
ein entsprechendes Wellen-Nabenprofil auf, das mit dem des Antriebsrads 38 koppelbar
ist. Beim axialen Einstecken des Antriebs 24 wird die Verriegelungseinheit
nach links geschoben. Die Verriegelungseinheit bildet somit eine
Ankoppelungssicherung für den Antrieb, denn nur bei vollständig
in die Getriebeeinheit eingestecktem Antrieb wird die entriegelte
Stellung erreicht, die ein Drehen des Antriebs erlaubt.
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Vorzugsweise
ist die Vorspanneinrichtung in Form der Feder 62 so stark
ausgeführt, dass sie trotz eingesteckten Antriebs, falls
auf den Antrieb keine axiale Kraft von außen aufgebracht
wird, die Verriegelungseinheit in die Blockierstellung selbsttätig
zurückstellt. Sobald also der Antrieb 24 nicht
mehr betätigt wird, tritt die Verriegelungseinheit in Kraft
und blockiert das Getriebe formschlüssig.
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Wenn
optional der elektrische Antriebsmotor 44 untergebracht
ist, könnte die zuvor erwähnte magnetisch arbeitende
Verriegelung wirken, indem bei Bestromung des Motors der dann wirkende
Elektromagnet die Bremse löst. Die Verriegelungseinheit
am Antriebsrad 38 kann dann beispielsweise über
einen separaten Schalter oder einen Elektromagneten entriegelt werden.
Der Antrieb, der von außen ansetzbar ist, sollte nach wie
vor realisiert werden können, um bei Stromausfall eine
zusätzliche Bedienmöglichkeit für den
Schirm zu schaffen.
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Alternativ
zu den in den 2 und 3 gezeigten
Ausführungsformen lässt sich auch ein Stift vorsehen,
der entweder direkt das Getriebe blockiert und von außen
bedienbar ist oder der den Verriegelungskörper 52 von
außen bedienbar macht, und zwar unabhängig vom
Antrieb 24.
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Eine
weitere Option bestünde darin, die Verriegelungseinheit
von außen unabhängig vom Ankoppeln des Antriebs
zu machen, indem eine Art Kugelschreibermechanik verwendet wird.
Bei der ersten Betätigung eines von außen zugänglichen
Druckknopfs wäre die Verriegelungseinheit aktiv, bei einem weiteren
Drücken entriegelt.
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Zur
Abdichtung des Getriebes nach außen hin sind neben der
Dichtung 57 weitere Dichtungen 59 vorgesehen,
insbesondere O- oder Quadringe. Eine nicht gezeigte Dichtung verläuft
ferner am Rand der beiden Gehäuseschalen, um zwischen diesen geklemmt
zu werden. Wird das Motorantriebsrad 42 nicht eingebaut,
nimmt eine separate Dichtung teilweise ihren Platz ein, um die entstehende
Gehäuseöffnung zu schließen.
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Die
Ausführungsform nach den 4 und 5 entspricht
im Wesentlichen der zuvor beschriebenen, sodass im Folgenden nur
noch auf die Unterschiede eingegangen wird und gleiche oder funktionsgleiche
Teile die bereits eingeführten Bezugszahlen tragen.
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Bei
dieser zweiten Ausführungsform sind im Gehäuse 34 keine
stirnseitigen Vertiefungen 64 vorgesehen, sondern radial
in den Aufnahmeraum 60 ragende Fortsätze 66,
zwischen denen Aufnahmen gebildet sind, die den Vertiefungen 64 funktional
entsprechen und in die die Fortsätze 58 des Rastabschnitts 56 wandern
können, sodass sich in der Blockierstellung (4)
ein Formschluss und eine Blockierung des Getriebes ergibt. Bei dieser
Ausführungsform ist der Rastabschnitt 56 als eine
Art Zahnrad mit axial verdickten Zähnen (Fortsätzen 58)
ausgebildet.
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Auch
hier wird, wie in 5 dargestellt, die Verriegelungseinheit
in die entriegelte Stellung verschoben, indem der Antrieb 24 axial
in die Getriebeeinheit eingeschoben wird.
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Über
das Abtriebsrad 40 wird beispielsweise eine Spindel oder
eine Spindelmutter (beide durch das Bezugszeichen 70 angedeutet)
bewegt, um die Achse 22 vertikal zu verfahren. Bei der
gezeigten Ausführungsform ist kein Seilantrieb vorgesehen,
sodass der Schirm ausschließlich über starre Teile
in der aufgespannten Position gehalten ist.
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Die
Verriegelungseinheit rastet sofort ein, sobald der Antrieb aus der
Getriebeeinheit entfernt ist, und zwar in jeder Aufspannstellung
des Schirms und damit in jeder Getriebestellung.
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Die
Ausführungsform nach 6 entspricht konstruktiv
im Wesentlichen den zuvor erläuterten Ausführungsformen,
sodass auch hier wieder funktionsgleiche Teile die bereits eingeführten
Bezugszeichen tragen.
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Bei
dieser Ausführungsform ist der Antriebsmotor 44 fester
Bestandteil der Getriebeeinheit. Auch hier ist das Gehäuse 34 vorzugsweise
achsensymmetrisch ausgeführt. Auch die übrigen
zuvor erwähnten Merkmale können vorhanden sein.
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Die
Entriegelung wird durch einen elektrischen Aktuator 80 erreicht,
der bei dieser Ausführungsform nur exemplarisch seitlich
an den Antriebsmast 10 angeflanscht ist. Der Aktuator 80 kann
gegebenenfalls auch im Inneren des Masts 10 liegen.
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Der
Aktuator 80 ist beispielsweise ein Elektromagnet, ein Elektromotor
oder ein Piezoantrieb, der mit einem Übersetzungsgetriebe
gekoppelt sein könnte.
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Der
Verriegelungskörper 52 wird über Zugmittel 82 mit
dem Aktuator 80 verbunden.
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Als
beispielhafte Ausführungsform für das Zugmittel 82 ist
eine Stange als Teil des Aktuators 80 gezeigt, die mit
einer Verlängerung 84 versehen ist, welche wiederum
am Verriegelungskörper 52 befestigt ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform ragt die Verlängerung 84 durch
das hohl ausgebildete Innere des Abschnitts 54, um stirnseitig
mit ihm verschraubt zu werden.
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Auch
bei dieser Ausführungsform ist natürlich der Verriegelungskörper 52 formschlüssig
im Antriebsrad 38 axial verschiebbar aufgenommen.
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Der
Aktuator 80 ist mit dem Antriebsmotor 44 steuerungsmäßig
gekoppelt.
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In
der Blockierstellung wird der Verriegelungskörper 52 über
die Feder 62 vorgespannt und positioniert. Der Aktuator 80 ist
nicht strombeaufschlagt.
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Wird
der Antriebsmotor 44 betätigt, wird zeitlich vorzugsweise
geringfügig vor der Bestromung des Antriebsmotors oder
zumindest gleichzeitig der Aktuator 80 aktiviert. Der Aktuator 80 zieht
den Verriegelungskörper 82 in die entriegelte
Stellung, und die Verriegelungseinheit wird deaktiviert. Bei Abschalten
des Antriebsmotors 44 wird auch der Aktuator 80 nicht
mehr mit Strom versorgt, sodass die Feder 62 die Verriegelungseinheit
sofort wieder in die Blockierstellung bringt. Dies erfolgt auch
bei Stromausfall oder bei Stromunterbrechung.
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Die
Verriegelungseinheit kann auch nach wie vor ebenso wie der gesamte
Sonnenschirm manuell betrieben werden, indem die Antriebswelle 72 eines wahlweise
ankoppelbaren Antriebs 24 in den Mast 10 gesteckt
und gedreht werden kann. Durch das Einstecken wird die Verriegelungseinheit,
wie zuvor erläutert, deaktiviert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3308696
A1 [0005]
- - DE 4117150 A1 [0006]