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DE102009036117B4 - Vorrichtung zum Umsetzen eines Stapels, vorzugsweise eines Stapels zusammengesetzter oder gefalteter textiler Gegenstände - Google Patents

Vorrichtung zum Umsetzen eines Stapels, vorzugsweise eines Stapels zusammengesetzter oder gefalteter textiler Gegenstände Download PDF

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DE102009036117B4
DE102009036117B4 DE102009036117.0A DE102009036117A DE102009036117B4 DE 102009036117 B4 DE102009036117 B4 DE 102009036117B4 DE 102009036117 A DE102009036117 A DE 102009036117A DE 102009036117 B4 DE102009036117 B4 DE 102009036117B4
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Herbert Kannegiesser GmbH and Co
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Abstract

Vorrichtung zum Umsetzen eines Stapels, vorzugsweise eines Stapels zusammengelegter oder gefalteter textiler Gegenstände, mit einer Aufnahmeeinrichtung (14) zum Erfassen sowie Absetzen des Stapels, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (14) einen den Stapel tragenden Boden (23) aufweist, der wahlweise schließbar oder auffahrbar ist, dass der Boden (23) mindestens eine den Stapel tragende, dünne Platte (17) aufweist, die um eine parallel zu ihrer Ebene verlaufende Achse im elastischen Bereich elastisch biegsam ist und dass die Aufnahmeeinrichtung (14) wenigstens eine Führung (15) für die jeweilige Platte (17) aufweist, wobei einem Ausfahrende (20) der Führung (15) ein Biegeabschnitt (21) zugeordnet ist, sowie die Platte (17) in die ihr zugeordnete Führung (15) einfahrbar und teilweise aus der Führung (15) ausfahrbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umsetzen eines Stapels, vorzugsweise eines Stapels gefalteter oder zusammengelegter textiler Gegenstände, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gefaltete oder zusammengelegte Gegenstände müssen vielfach von einem Ort zu einem anderen umgesetzt werden. Ein solches Umsetzen ist bei gestapelten Gegenständen schwieriger als bei einzelnen Gegenständen. Das gilt vor allem für Stapel aus gefalteten oder zusammengelegten textilen Gegenständen wie Flachwäsche oder auch Bekleidungsstücke (Wäschestapel), weil solche Stapel wenig formstabil sind, sich insbesondere leicht zusammendrücken lassen. Deswegen lassen sich solche Stapel, insbesondere Wäschestapel, nicht mit üblichen Greifeinrichtungen durch Klemmen ergreifen.
  • Es ist aus der Praxis bereits bekannt, forminstabile Stapel aus textilen Gegenständen, insbesondere Wäschestapel, umzusetzen, indem der Stapel vorher fixiert wird, und zwar durch Banderolen, Folien oder Verschnürungen. Der damit verbundene Zusatzaufwand ist so beträchtlich, dass nur selten Wäschestapel oder Stapel aus anderen zusammengelegten oder zusammengefalteten textilen Gegenständen umgesetzt werden, um das Ergreifen und das dazu erforderliche vorherige Fixieren des Stapels zu umgehen.
  • Aus der DE 10 23 871 B ist ein Greifer zum Transport eines Stapels mit Stapelgut aus einzelnen Steinen bekannt, der über eine Sicherungseinrichtung verfügt. Diese Sicherungseinrichtung aus beispielsweise schwenkbaren Abdeckplatten wird nach dem Anheben des Stapelguts unter die unterste Lage desselben bewegt, um zu verhindern, dass beim Transport einzelne Steine herunterfallen. Der gesamte Stapel des Stapelguts wird aber von der Sicherungseinrichtung nicht getragen. Außerdem muss der gesamte Stapel erst angehoben werden, damit die Sicherungseinrichtung unter den Stapel bewegbar ist.
  • Aus der DE 42 06 038 A1 ist eine Vorrichtung zum Auflösen und Bilden von Stückgutstapeln bekannt. Bei dieser Vorrichtung ist es bekannt, unter die jeweils durch einen Greifer erfasste Lage des Stückgutstapels eine Abstützebene vorzusehen. Die Abstützebene kann erst unter die vom Greifer gehaltene Lage gebracht werden, nachdem diese vom Greifer angehoben worden ist.
  • Die DE 10 2007 063 286 A1 befasst sich mit dem Verpacken von Getränke-Großgebinden. Die Getränke-Großgebinde werden als Stückgutzusammenstellung über eine vorübergehend von einer Fixiereinrichtung fixierte Zwischenlage bewegt. Dazu dient eine Fördereinrichtung, die die Stückgutzusammenstellung auf die fixierte Zwischenlage schiebt. Dabei brauchen die Stückgutzusammenstellungen nicht ergriffen zu werden.
  • Aus der EP 2 228 329 A2 ist ein Produktgreifer für vor allem Lebensmittel bekannt. Dieser verfügt über starre Schaufelblätter, die unter das jeweilige Lebensmittelprodukt schiebbar sind. Dabei werden die Lebensmittelprodukte von einem Niederhalter fixiert. Diese Fixierung ist erforderlich, damit die starren Schaufelblätter unter das Produkt schiebbar sind.
  • Bei der DE 60 2005 006 006 T2 geht es um eine Handhabungseinheit zum Palettieren. Beispielsweise handelt es sich dabei um Gruppen von Kunststoffflaschen. Die Handhabungseinheit weist eine Einrichtung zum Nehmen und Freigeben von Zwischenpapieren auf, die auf jeder Schicht von zu palettisierenden Flaschen anzuordnen ist. Die Einrichtung verfügt über eine Vielzahl von Saugnäpfen, die sich an der Oberseite des Zwischenpapiers festsaugen können, um dieses über die jeweilige Schicht palettisierter Flaschen abzulegen. Gestapelte Gegenstände können damit nicht ergriffen werden.
  • Aus der DE 10 2008 023 762 A1 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme und zum Transport flexibler Güter wie zum Beispiel Wurstscheibe bekannt. Zum Erfassen eines jeweiligen flexiblen Gurts sind gegenüberliegende Seiten des aufzunehmenden Guts Gurtförderer mit umlaufenden Bändern zugeordnet, die beim Zusammenbewegen das zwischen ihnen befindende flexible Gut aufnehmen, indem sie sich unter das Gut bewegen und dieses von gegenüberliegenden Seiten auf die Bänder aufziehen. Infolge der umlaufenden Bänder und ihres Antriebs ist die bekannte Vorrichtung sehr aufwendig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, womit gestapelte Gegenstände, insbesondere gestapelte textile Gegenstände wie zum Beispiel Wäschestapel, ohne irgendwelche zusätzliche Fixierung zuverlässig ergriffen und umgesetzt werden können.
  • Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Bei dieser Vorrichtung weist die Aufnahmeeinrichtung einen den Stapel tragenden Boden auf, der wahlweise geschlossen oder geöffnet werden kann. Der Boden ist von mindestens einer den Stapel tragenden, dünne Platte gebildet, die elastisch biegsam ist. Der Boden trägt den Stapel, ohne dass er Verrutschen oder Auseinanderfallen kann. Durch das Schließen und Öffnen des Bodens kann die Aufnahmeeinrichtung den Stapel ohne irgendwelche Beeinträchtigungen erfassen. Ebenso problemlos kann die Aufnahmeeinrichtung den Stapel absetzen, nachdem die Vorrichtung den Stapel versetzt hat. Die Platte braucht nur eine solche geringe Dicke aufzuweisen, die ausreicht, um den Stapel zu tragen. Infolge dieser geringen Dicke kann die Platte wie ein „Tortenheber“ unter den Stapel geschoben oder der Stapel auf die dünne Platte aufgeschoben werden. Die dünne Platte führt zu keinerlei nennenswerte Verschiebungen des Stapels, insbesondere wird der untere Gegenstand gegenüber den darüberliegenden Gegenständen nicht verschoben, wodurch die Stabilität des Stapels beim Unterschieben des Bodens und auch beim Herausziehen unter dem Stapel nicht beeinträchtigt wird.
  • Die Platte der Vorrichtung ist derart biegsam, dass sie um eine parallel zu ihrer Ebene verlaufende Achse im elastischen Bereich, insbesondere federelastisch, biegsam ist. Dadurch lässt sich die Platte zum Unterschieben unter den Stapel und auch zum Wegziehen unter dem Stapel so umlenken, dass sie nur einen dünnen Spaltraum zwischen der Unterseite des Stapels und der Auflage des Stapels benötigt. Durch das Biegen erhält die Platte eine dreidimensionale Gestalt, wodurch die Platte versteift wird, nämlich eine Formstabilität erhält, die dazu führt, dass auch eine sehr dünne Platte mit beispielsweise einer Dicke unter 1 mm zum Tragen des Stapels ausreicht.
  • Es ist des Weiteren vorgesehen, dass die Aufnahmeeinrichtung eine Führung für die jeweilige Platte aufweist, wobei die Platte vorzugsweise vollständig in die Führung einfahrbar und mindestens teilweise aus der Führung herausfahrbar ist. Die Führung dient zur Aufnahme der ihr zugeordneten Platte, wenn diese zum Öffnen des Bodens der Aufnahmeeinrichtung in die Führung eingefahren ist. Beim Schließen des Bodens sorgt die Führung dafür, dass die mindestens eine Platte gezielt gebogen wird, um dabei mit horizontaler Ausrichtung unter den Stapel geschoben werden zu können.
  • Es ist vorgesehen, dem Ausfahrende der Führung einen Biegeabschnitt zuzuordnen. In diesem Biegeabschnitt wird die Platte umgelenkt und dabei umgebogen. Die jeweilige Platte wird bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung um etwa 90° vom Biegeabschnitt umgebogen. Hierdurch entstehen zwei um etwa 90° zueinander verlaufende Teilbereiche jeder Platte, wodurch die Platte stabilisiert wird. Der Biegeabschnitt ist so ausgebildet, dass hierdurch nicht nur der Umfang der Biegung der jeweiligen Platte festgelegt wird, sondern das Biegen auch geführt im gewünschten Umfang (Biegewinkel) erfolgt.
  • Vorzugsweise verfügt die mindestens eine Führung über ein Ausfahrende, an dem die Platte aus der Führung ausfahrbar ist. Am Ausfahrende verlässt nämlich jede Platte die Führung. Dabei legt das Ausfahrende die Stelle fest, an der die Platte die jeweilige Führung verlässt. Das Ausfahrende ist bevorzugt so ausgebildet, dass die von der Führung umgebogenen Platte die Führung unmittelbar über der Unterlage, auf der der Stapel vor dem Schließen des Bodens der Aufnahmeeinrichtung ruht, aus der Führung austritt. Alternativ kann es vorgesehen sein, die Platte von der Führung nicht ganz in die Horizontale umzulenken, vielmehr in eine Richtung, bei der das freie Ende der Platte in Richtung zur Unterlage des Stapels schräg verlaufen, so dass das Ende der Platte nach dem Verlassen des Ausfahrendens der Führung auf der Unterlage des Stapels entlanggleiten und sich so messerartig unter den aufzunehmenden Stapel schieben kann. In diesem Falle kann das Ausfahrende mit geringem Abstand oberhalb der Auflage oder Unterlage des Stapels sich befinden. Gleichwohl ist gewährleistet, dass die Platte unter Abstützung auf der Unterlage sich unter den Stapel schiebt.
  • Die wenigstens eine Führung ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung mit einem senkrechten oder leicht schräggerichteten Aufnahmeabschnitt für jeweils eine Platte versehen. Dadurch kann die Platte im eingefahrenen Zustand vollständig in der Führung untergebracht werden, während sie im ausgefahrenen Zustand noch mit einem Teilbereich in der Führung verbleibt, der eine sichere Fixierung der Platte gewährleistet. Die Führung dient somit einerseits zur Unterbringung der eingefahrenen Platte bei geöffnetem Boden der Vorrichtung und andererseits zum positionsgenauen Halten der Platte beim geschlossenen Boden.
  • Die Aufnahmeeinrichtung verfügt bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung über zwei gegenüberliegenden Seiten, insbesondere Stirnseiten, des Stapels zugeordnete Platten mit jeweils einer Führung. Der Boden der Aufnahmeeinrichtung wird so jeweils zur Hälfte von einer Platte gebildet, wodurch jede Platte nur bis zur Hälfte unter jeden Stapel geschoben werden muss. Die ausgefahrenen Teile der Platten brauchen sich dadurch nicht über die gesamte, sondern nur über die halbe Unterseite des Stapels zu erstrecken, wodurch die Platten leichter unter den Stapel schiebbar sind und das Gewicht des Stapels auf zwei Platten verteilt wird. Denkbar ist es auch, dass sich die beiden Platten nicht bis zur Hälfte unter den Stapel erstrecken, sondern nur etwas weniger als die Hälfte, wodurch der Boden von den Platten zwar nicht ganz geschlossen ist, aber gleichwohl eine ausreichend große Auflagefläche zum stabilen Tragen des Stapels vorhanden ist. Die Platten brauchen dadurch nur so weit wie nötig unter den Stapel geschoben zu werden. Der Stapel wird dadurch beim Schließen und auch beim Öffnen des Bodens der Aufnahmeeinrichtung weitestmöglich geschont.
  • Zum gegensinnigen Einfahren der Platten in die Führung und zum Ausfahren der Platten ist vorgesehen, jeder Platte einen eigenen Antrieb zuzuordnen. Hierbei kann es sich um Linearantriebe handeln, beispielsweise Pneumatikzylinder. Durch diese Antriebe ist sichergestellt, dass die zum Umbiegen der Platten erforderliche Kraft aufgebracht werden kann.
  • Die Platten sind bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung aus dünnen elastischen Blechen gebildet. Die Bleche weisen eine Dicke von weniger als 1 mm auf. Je nach Gewicht des Stapels kann es ausreichen, dass die Platten nur eine Dicke zwischen 0,5 mm und 1 mm aufweisen. Bei schweren Stapeln können die Platten auch dicker als 1 mm sein. Die elastischen Bleche sind bevorzugt aus Stahl bzw. Federstahl gebildet. Es kommt bevorzugt Edelstahl, und zwar insbesondere rostfreier Edelstahl, in Betracht.
  • Es ist bevorzugt vorgesehen, dass die jeweilige Platte mindestens auf ihrer den Stapel tragenden Oberseite reibungsarm ausgebildet oder mit einer reibungsarmen Beschichtung versehen ist. Dadurch wird die Reibung zwischen den Platten und der Unterseite des Stapels beim Unterschieben der Platten unter den Stapel und auch beim Zurückziehen der Platten verringert.
  • Der dünne Boden kann einfach unter den auf einer Unterlage ruhenden Stapel gebracht werden, und zwar vor allem auch dann, wenn der Stapel aus weichen, nachgiebigen textilen Gegenständen besteht, es sich insbesondere um einen Wäschestapel handelt.
  • Dabei wirkt der dünne Boden wie eine Art „Tortenheber“. Der dünne Boden kann entweder unter den Stapel geschoben oder der Stapel auf den dünnen Boden geschoben werden, ohne dass es dabei zu Beeinträchtigungen, insbesondere Verschiebungen, der einzelnen Gegenstände des Stapels zueinander kommt. Der Stapel kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zuverlässig auch ohne eine Fixierung der einzelnen Gegenstände umgesetzt werden, weil er vorzugsweise vollflächig, nämlich mit mindestens einem Großteil seiner Unterseite, auf dem flachen Boden ruht.
  • Der Boden wird bevorzugt mittig geschlossen und geöffnet. Dadurch kann der Boden beim Absetzen des Stapels ohne eine Beeinträchtigung desselben unter dem Stapel entfernt werden. Ebenso leicht kann der Boden zur Mitte hin geschlossen werden. Bevorzugt ist es zu diesem Zweck vorgesehen, den Boden aus zwei sich jeweils über etwa die Hälfte der Unterseite des Stapels erstreckende dünne Platten zu bilden, wobei die Platten vorzugsweise gegensinnig zusammen- und auseinandergefahren werden. Weil sich jede Platte nur etwa über die Hälfte der Unterseite des Stapels erstreckt, treten beim Verfahren jeder Platte nur verhältnismäßig geringe Reibungskräfte zwischen den Platten und der Unterseite des Stapels auf. Durch das vorzugsweise gegensinnige Zusammen- und Auseinanderfahren der Platten werden die zwischen der Unterseite des Stapels und den Platten entstehenden Reibkräfte gegeneinander aufgehoben, so dass beim Zusammenfahren und Auseinanderfahren der Platten der Stapel nicht relativ zu den Platten verschoben wird. Auch das führt dazu, dass der Stapel durch das Schließen und Öffnen des Bodens keine Beeinträchtigungen erfährt.
  • Zum Aufschieben des Stapels auf den Boden oder zum Unterschieben des Bodens unter den Stapel verlaufen bevorzugt die Unterseite des Stapels und der Bodenwand schräg zueinander verlaufen. Entweder wird der Stapel leicht gegenüber der Fläche des Bodens geneigt oder der Boden leicht schräg gerichtet zwischen die Unterseite des Stapels und seine Auflagefläche geschoben. Durch diese Schrägstellungen wird die Reibkraft reduziert, die auftritt, wenn der Stapel auf den Boden geschoben oder der Boden unter den Stapel geschoben wird.
  • Es ist bevorzugt zum Absetzen des Stapels der Boden unter demselben wegbewegbar. Der dünne, ebene Boden kann unter dem Stapel wegbewegt werden, ohne dass sich seine Lage dadurch wesentlich ändert.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
    • 1 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit geöffnetem Boden,
    • 2 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung der 1 mit geschlossenem Boden,
    • 3 die Vorrichtung vor dem Ergreifen eines Wäschestapels,
    • 4 die Vorrichtung nach dem Ergreifen des Wäschestapels,
    • 5 die Vorrichtung mit angehobenem Wäschestapel, und
    • 6 die Vorrichtung nach dem Absetzen des Wäschestapels.
  • Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem Umsetzen eines Wäschestapels 10 beschrieben. Der Wäschestapel 10 ist gebildet aus mehreren übereinander angeordneten zusammengelegten bzw. gefalteten Wäschestücken 11. Bei den Wäschestücken handelt es sich um Flachwäsche, wie Tischdecken, Bettzeug bzw. Handtücher oder Formteile, beispielsweise Bekleidungsstücke. Der Wäschestapel 10 wird von der Vorrichtung aufgenommen, angehoben, versetzt, abgesenkt und losgelassen.
  • Der Wäschestapel 10 ruht vor dem Umsetzen auf einer Unterlage 12 (3), wobei es sich beispielsweise um einen Ausgabeförderer einer Falteinrichtung handeln kann. Nach dem Umsetzen wir der Wäschestapel 10 auf eine andere Unterlagen 13 (6) abgesetzt. Bei dieser Unterlage 13 kann es sich beispielsweise um einen Zuführförderer für eine Verpackungseinrichtung handeln. Das Umsetzen des Wäschestapels 10 erfolgt erfindungsgemäß ohne eine Fixierung der übereinander abgelegten gefalteten Wäschestücke 11 des Wäschestapels durch Banderolen oder dergleichen.
  • Die Vorrichtung weist eine Aufnahmeeinrichtung 14 auf (1 und 2). Die Aufnahmeeinrichtung 14 verfügt über zwei parallele, im Wesentlichen senkrechte Führungen 15, die an ihren oberen Enden durch einen Rahmen 16 starr verbunden sind und zwei dünne, elastische Platten 17, die in den Führungen 15 verschiebbar geführt und gehalten sind. Außerdem verfügt die Aufnahmeeinrichtung 14 über in den Figuren nicht gezeigte Bewegungsorgane für die Platten 17. Vorzugsweise ist jeder Platte 17 ein eigenes Bewegungsorgan zugeordnet. Beim Bewegungsorgan kann es sich um einen Pneumatikzylinder oder auch andere gängige Linearantriebe wie beispielsweise Zahnstangen oder Shuttlezylinder handeln.
  • Die Vorrichtung verfügt außerdem über nicht gezeigte Bewegungsmittel, womit die Aufnahmeeinrichtung 14 zum Umsetzen des Wäschestapels 10 von der einen Unterlage 12 zur anderen Unterlage 13 bewegbar ist.
  • Die beiden Führungen 15 der Aufnahmeeinrichtung 14 sind prinzipiell gleich ausgebildet, aber spiegelverkehrt zueinander am Rahmen 16 befestigt, beispielsweise fest mit dem Rahmen 16 verschraubt. Jede der gleich ausgebildeten Führungen 15 verfügt über zwei gleich ausgebildete, parallele Führungsbahnen 18. Jede Führungsbahn 18 verfügt über einen etwa U-förmigen Querschnitt mit einer etwa rechteckigen Führungsnut 25, wobei die offenen Seiten der U-förmigen Führungsbahnen 18 und ihre Führungsnuten 25 zueinandergerichtet sind. Jede Führungsbahn 18 weist einen länglichen, senkrechten Aufnahmeabschnitt 19 auf. Die Länge des Aufnahmeabschnitts 19 ist so bemessen, dass hierin eine Platte 17 bei geöffnetem Boden der Aufnahmeeinrichtung 14 mindestens größtenteils, vorzugsweise vollständig, Aufnahme findet. Ein dem oberen, mit dem Rahmen 16 verbundenen Ende der Führungsbahn 18 gegenüberliegendes unteres freies Ende ist als ein Ausfahrende 20 ausgebildet. Zwischen dem Ausfahrende 20 und dem unteren Ende des Aufnahmeabschnitts 19 weist jede Führungsbahn 18 einen Beigeabschnitt 21 auf. Der Biegeabschnitt 21 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel um etwa 90° umgebogen, so dass eine Stirnseite jedes Ausfahrendes 20 der Führungsbahn 18 etwa senkrecht verläuft. Die das Ausfahrende 20 bildende Stirnseite der Führungsbahn 18 kann auch leicht geneigt zur Ebene der Aufnahmeabschnitte 19 verlaufen, und zwar so, dass sich der Abstand einer gedachten Ebene, auf der die Stirnseiten der Ausfahrenden 20 der Führungsbahnen 18 liegen, zum oberen Rahmen 16 hin gegenüber der Ebene der Führungsbahnen 18 vergrößert. Der von diesen Ebenen eingeschossenen Winkel beträgt nur wenige Grade, insbesondere 1° bis 5°.
  • Jede der gleich ausgebildeten Platten 17 verfügt über eine rechteckförmige Grundfläche. Gegenüberliegende, parallele Längsrandbereiche 22 der Platte 17 verfügen über eine Länge, die größer ist als die halbe Breite des Bodens 23. Bevorzugt weisen die Längsrandbereiche 22 jeder Platte 17 eine Länge auf, die etwa gleich der Breite des Bodens 23 ist, also etwa dem Abstand zwischen den Ausfahrenden 20 der Führungen 15 entspricht. Wenn dann der Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 geschlossen ist, indem beide Platten 17 soweit aus den Führungen 15 herausgefahren sind, dass sich ihre zueinandergerichteten Querkanten 24 in der Mitte zwischen den Ausfahrenden 20 der Führungen 15 nahezu treffen, befinden sich die Platten 17 immer noch mit einem ausreichenden Teil, vorzugsweise bis zur halben Länge der Längsrandbereiche 22, in den Aufnahmeabschnitten 19 der Führungsbahnen 18 (2).
  • Die Platten 17 sind aus einem dünnen, flexiblen Material gebildet, das sich in den Biegeabschnitten 21 im elastischen Bereich um bis zu 90° biegen lässt. Die dünnen Platten 17 verfügen je nach dem Material, woraus sie hergestellt sind, beispielsweise Kunststoff, Aluminium oder Stahl, insbesondere rostfreien Edelstahl, über eine Dicke von bis zu 2 mm. Bevorzugt sind die Platten 17 aus dünnen Blechen aus rostfreiem Edelstahl gebildet. Solche Platten verfügen über eine Dicke im Bereich von 0,3 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise 0,5 mm bis 1 mm. Derart dünne Bleche führen zu hochelastischen Platten 17, die im elastischen Bereich um bis zu 90° gebogen werden können.
  • Mindestens die Oberflächen der Platten 17, auf denen der Wäschestapel 10 aufliegt, sind glatt ausgebildet, beispielsweise hochglanzpoliert. Es ist aber auch denkbar, mindestens die als Auflage für den Wäschestapel 10 dienenden Oberseiten der Platten 17 mit einer gleitfähigen Beschichtung zu versehen. Vorzugsweise sind beide Seiten der Platten 17 hochglanzpoliert oder mit einer gleitfähigen Beschichtung versehen, damit die Platten mit geringem Reibungswiderstand in den Führungsnuten 25 der Führungen 15 entlanggleiten können.
  • Gegenüberliegende Längsrandbereiche 22 jeder Platte 17 sind in den Führungsbahnen 18 der jeweiligen Führung 15 geführt, und zwar in den der Führungsnuten 25 in den Führungsbahnen 18. Die Führungsnuten 25 der Führungsbahnen 18 sind auch glatt ausgebildet oder mit einer gleitfähigen Beschichtung versehen. Die Abmessungen der Führungsnuten 25 entsprechen der Dicke der Platten 17 bzw. die diese bildenden Bleche, sind vorzugsweise etwas größer ausgebildet, so dass die Platten 17 leicht durch die Führungsnuten 25 der Führungsbahnen 18 gleiten. Infolge des etwa um 90° gebogenen Biegeabschnitts 21 an den unteren Enden der Führungsbahnen 18 werden die Platten 17 beim Verschieben in den Führungen 15 um etwa 90° umgebogen, wobei sich die Stelle der Umbiegung während des Ein- und Ausfahrens der Platten 17 in die Führung bzw. aus den Führungen 15 stetig in Längsrichtung der Platten 17 verlagert. Das Umbiegen der Platten 17 in den Biegeabschnitten 21 der Führungen 15 führt dazu, dass im gezeigten Ausführungsbeispiel der aus den Ausfahrenden 20 der Führungsbahnen 18 herausragende und einen Teil des Bodens 23 bildende Abschnitt jeder Platte 17 rechtwinklig zum in den Aufnahmeabschnitten 19 verbleibenden Teil der Platten 17 verläuft, wodurch die ursprünglich flächigen (ebenen) Platten eine dreidimensionale Gestalt erhalten, die zur Stabilisierung der Platten 17 beiträgt.
  • In der 1 ist der untere, horizontale Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 geöffnet. In diesem Zustand der Aufnahmeeinrichtung 14 sind beide Platten 17 vollständig in die Führungen 15 eingefahren, wodurch sich die gegenüberliegenden Längsrandbereiche 22 jeder Platte 17 vollständig in den Führungsbahnen 18, und zwar am Aufnahmeabschnitt 19 und dem Biegeabschnitt 21, befinden, wodurch die Querkante 24 jeder Platte 17 etwa bündig mit den Ausfahrenden 20 der beiden Führungsbahnen 18 jeder Führung 15 abschließt.
  • Beim in der 2 gezeigten geschlossenen Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 sind beide Platten 17 etwa zur Hälfte aus den Führungen 15 herausgefahren, indem die Querkanten 24 beider Platten 17 mit geringem Abstand sich etwa in der Mitte der Aufnahmeeinrichtung 14 gegenüberliegen. Dieser Abstand braucht nur wenige Millimeter zu beantragen, er kann aber auch - je nach Beschaffenheit der Wäschestücke 11 des Wäschestapels 10 - größer sein, und zwar bis zu 100 mm betragen. Die Platten 17 brauchen dann nicht so weit aus den Führungen 15 herausgefahren zu werden.
  • Der aus den Führungen 15 nicht herausgefahrene Teil der Platten 17 dient dazu, die Platten 17 auch bei geschlossenem Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 noch ausreichend zu führen, damit ihre Längsrandbereiche 22 in den Führungsbahnen 18 nicht verkanten und dadurch festklemmen könnten. Vorzugsweise befinden sich die Platten 17 mit einem Drittel bis zur Hälfte ihrer Länge noch in den Führungen 15, nämlich den Aufnahmeabschnitten 19 und den Biegeabschnitten 21, wenn der Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 geschlossen ist.
  • Bei geschlossenem Boden 23 befinden sich die aus den Führungen 15 herausgefahrenen Bereiche der Platten 17 in einer gemeinsamen horizontalen Ebene, in der auch der durch die ausgefahrenen Platten 17 gebildete Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 liegt. Es ist auch denkbar, dass durch entsprechende Schrägstellung der Ausfahrenden 20 der Führungen 15 die aus den Führungen 15 herausgefahrenen, gegenüberliegenden Teile der Platten 17 in zwei unterschiedlichen Ebenen liegen, die zur Horizontalen leicht schräg gerichtet sind, vorzugsweise um 1° bis 5°. Dann verfügt der Boden 23 über eine leicht V-förmige Gestalt, wobei die Scheitellinie des Bodens 23 in der Mitte der Aufnahmeeinrichtung 14 bzw. eines erfassten Wäschestapels 10 etwas tiefer liegt als die Ausfahrenden 20 der Führungen 15.
  • Nachfolgend wird die Betriebsweise der Vorrichtung unter Bezugnahme auf die 3 bis 6 näher erläutert:
    • Die Aufnahmeeinrichtung wird bei geöffnetem Boden 23, also in die Führungen 15 vollständig eingefahrene Platten 17, über dem sich auf der Unterlage 12 befindlichen Wäschestapel 10 aus miteinander nicht verbundenen oder sonst wie fixierten Wäschestücke 11 gebracht (3). Dann wird die Aufnahmeeinrichtung 14 bei noch geöffnetem Boden 23 auf die Unterlage 12 abgesenkt, bis die unteren Enden der Führungsbahnen 18, insbesondere die Ausfahrenden 20, sich auf der Unterlage 12 abstützen (4). Anschließend werden beide Platten 17 soweit aus den Führungen 15 herausgefahren, dass die sich gegenüberliegenden, freien Querkanten 24 der Platten 17 gegensinnig zusammenfahren und sich in der Mitte des Wäschestapels 10 nahezu treffen. Dabei gleiten die freien Querkanten 24 der Platten 17 zwischen der Unterlage 12 und der Unterseite des Wäschestapels 10 entlang, wobei die Querkanten 24 der Platten 17 bevorzugt stets auf der Unterlage 12 anliegen. Es werden so die Platten 17 unter dem Wäschestapel 10 geschoben und auf diese Weise der Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 unter dem Wäschestapel 10 gebildet. Alternativ kann der Wäschestapel 10 - gegebenenfalls auch/nicht gekippt - auf den zuvor geschlossenen Boden 23, also die zusammengefahrenen Platten 17 geschoben werden.
  • Nach dem Schließen des Bodens 23 unter dem Wäschestapel 10 ist der Wäschestapel 10 aus nicht miteinander verbundenen oder sonst wie fixierten Wäschestücken 11 von der Vorrichtung, nämlich der Aufnahmeeinrichtung 14 derselben, erfasst. Der Wäschestapel 10 wird nun von der Unterlage 12 abgehoben, indem der Wäschestapel 10 von der Aufnahmeeinrichtung 14 angehoben wird. Hierbei ruht der gesamte Wäschestapel 10 auf dem Boden 23 aus zusammengefahrenen Teilen der Platten 17 der Aufnahmeeinrichtung 14 (5).
  • Von der Vorrichtung wird die Aufnahmeeinrichtung 14 mit dem von dieser getragenen Wäschestapel 10 über die andere Unterlage 13 bewegt und hierauf abgesetzt. Dazu wird die Aufnahmeeinrichtung 14 im geschlossenen Boden 23 soweit auf die Unterlage 13 abgesenkt, dass die aus den Führungen 15 herausgefahrenen Platten 17 zur Bildung des Bodens 23 auf der Unterlage 13 anliegen. Nun wird durch vollständiges Einfahren der Platten 17 in die Führungen 15 der Boden 23 der Aufnahmeeinrichtung 14 wieder geöffnet. Die den Boden 23 bildenden Teile der Platten 17 werden dazu gegensinnig horizontal gerichtet unter dem Wäschestapel 10 weggezogen, und zwar in eine Richtung, die quer zu den gegenüberliegenden Stirnseiten 26 des Wäschestapels 10 verläuft. Die Stirnseiten 26 des Wäschestapels 10 sind diejenigen, an denen die einzelnen sich übereinander befindlichen Lagen der gefalteten bzw. zusammengelegten Wäschestücke 11 sichtbar sind.
  • Nach dem Absetzen des Wäschestapels 10 auf der anderen Unterlage 13 wird die leere Aufnahmeeinrichtung 14 mit geöffnetem Boden 23 zurückbewegt in die der 3 gezeigte Ausgangsstellung über der Unterlage 12.
  • Die Erfindung eignet sich auch zum Erfassen und Umsetzen von Stapeln anderer Gegenstände, insbesondere textiler Gegenstände wie neuer Flachwäscheteile oder Bekleidungsstücke. Die Erfindung ist deshalb nicht auf nur zur Erläuterung der Vorrichtung der Erfindung herangezogene Wäschestapel 10 beschränkt.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Wäschestapel
    11
    Wäschestück
    12
    Unterlage
    13
    Unterlage
    14
    Aufnahmeeinrichtung
    15
    Führung
    16
    Rahmen
    17
    Platte
    18
    Führungsbahn
    19
    Aufnahmeabschnitt
    20
    Ausfahrende
    21
    Biegeabschnitt
    22
    Längsrandbereich
    23
    Boden
    24
    Querkante
    25
    Führungsnut
    26
    Stirnseite

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Umsetzen eines Stapels, vorzugsweise eines Stapels zusammengelegter oder gefalteter textiler Gegenstände, mit einer Aufnahmeeinrichtung (14) zum Erfassen sowie Absetzen des Stapels, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (14) einen den Stapel tragenden Boden (23) aufweist, der wahlweise schließbar oder auffahrbar ist, dass der Boden (23) mindestens eine den Stapel tragende, dünne Platte (17) aufweist, die um eine parallel zu ihrer Ebene verlaufende Achse im elastischen Bereich elastisch biegsam ist und dass die Aufnahmeeinrichtung (14) wenigstens eine Führung (15) für die jeweilige Platte (17) aufweist, wobei einem Ausfahrende (20) der Führung (15) ein Biegeabschnitt (21) zugeordnet ist, sowie die Platte (17) in die ihr zugeordnete Führung (15) einfahrbar und teilweise aus der Führung (15) ausfahrbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Ausfahrende (20) die der Führung (15) zugeordnete Platte (17) aus der Führung (15) ausfahrbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausfahrende (20) der jeweiligen Führung (15) derart gerichtet ist, dass die Platte (17) horizontalgerichtet aus der Führung (15) ausfahrbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Führung (15) einen senkrechten oder leicht schräggerichteten Aufnahmeabschnitt (19) für die ihr zugeordnete Platte (17) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass vom Biegeabschnitt (21) das Biegen der Platte (17) bestimmbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegeabschnitt (21) zum Biegen der Platte (17) um eine parallel zu ihrer Ebene verlaufende Achse ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegeabschnitt (21) zum Biegen der Platte (15) um bis zu 90°ausgebildet ist, vorzugsweise um etwa 90°.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (14) zwei gegenüberliegenden Seiten, insbesondere gegenüberliegenden Stirnseiten (26), des Stapels zugeordnete Platten (17) mit jeweils einer Führung (15) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (17) von gegenüberliegenden Seiten, insbesondere Stirnseiten (26) des Stapels, gegensinnig unter den Stapel fahrbar sind, und zwar vorzugsweise jeweils unter eine Hälfte einer Unterseite des Stapels.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass aus den Führungen (15) herausgefahrene Teile beider Platten (17) in einer gemeinsamen, insbesondere horizontalen, Ebene unter dem Stapel liegen, vorzugsweise jede Platte (17) sich unter maximal einer Hälfte des Stapels erstreckt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jede Platte (17) von einem eigenen Antrieb aus der Führung (15) heraus bzw. in die Führung (15) einfahrbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (17) elastisch, insbesondere biegeelastisch, ausgebildet sind, vorzugsweise Platten (17) aus dünnen elastischen Blechen gebildet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Platte (17) mindestens auf ihrer den Stapel tragenden Oberseite reibungsarm ausgebildet ist oder mit einer reibungsarmen Beschichtung versehen ist.
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