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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Stapeln von Riesen.
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Flächiges Bahnmaterial
wird häufig
in Form von Rollen großer
Bahnlängen
und Bahnbreite hergestellt. Im Wege der weiteren Verarbeitung wird
dieses Bahnmaterial dann häufig
in eine Vielzahl von kleineren Bögen
oder Blättern
des Bahnmaterials unterteilt, um dann in kleinere Stapel, sogenannte
Riese, zusammengefasst zu werden. Es ist aber häufig so, dass die dabei gebildeten
Riese nicht direkt weiterverarbeitet werden, sondern zunächst einmal
zu größeren Einheiten
zusammengefasst oder gestapelt werden.
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Dabei
ist es bekannt, mehrere Riese mittels Stapeleinrichtungen zu Stapeln
zusammenzufassen.
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Aus
der
EP 0 465 916 A1 ist
es bekannt, Riese wahlweise auf zwei quer zur Antransportrichtung der
Riese mit Abstand parallel zueinander ver laufende Transportbänder zu
transportieren und abzulegen. Dazu werden die von Greifern erfassten
Riese entweder in einem ersten Schacht auf dem ersten Band abgelegt
oder auf einer Abdeckung, die von beiden Seiten über den ersten Schacht gefahren wird, über diesen
zum zweiten Schacht weitergeleitet.
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Es
ist erwünscht,
Transportmittel, wie Paletten oder dgl., optimal auszunutzen. Dies
ist nicht mit allen Riesformaten möglich, zumindest nicht ohne manuellen
Eingriff.
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Die
DE 31 39 828 A1 beschreibt
ein Verfahren zum Stapeln von quaderförmigen Produkten, wie Büchern etc.,
bei der diese auf einem Förderband quer
zur Übergaberichtung
auf eine Stapelunterlage antransportiert und von einem Schieber
auf ein Zwischenblech geschoben werden, das über den zu bildenden Stapel
ausgefahren wird. Danach wird das Zwischenblech zurückgezogen
und der Gegenstand auf dem zuvor gestapelten abgelegt. Auf diese
Weise werden einzelne Stapel nacheinander entgegen der Übergaberichtung
gebildet.
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Aus
der
EP 0 465 916 A1 ist
es grundsätzlich bekannt,
Blattlagen mittels an der Vorderkante anfassenden Greifern horizontal
zu transportieren.
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Aus
der
DE 35 27 902 A1 ist
eine Vorrichtung bekannt geworden, die ein Förderband besitzt, auf dem einzelne
Produkte über
eine mit Stapeln dieser Produkte zu beladende Palette hinweg zu
einer Sammel- und Ablegestation gefördert werden. Dort werden aus
den Einzelprodukten Stapel gebildet und über einen Ablegeschacht auf
eine Wälzbandeinrichtung
abgeworfen, die sie auf die vorhergehenden Stapel auf der Palette
transportiert.
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Die
EP 0 548 519 A1 zeigt
eine Stapeleinrichtung, bei der auf einem Förderband ankommende Stapel
quer zur Antransportrichtung, auf einer Karton-Zwischenlage liegend,
hintereinander auf eine vorherige Stapellage gezogen werden, die
ebenfalls mit einer Karton-Zwischenlage bedeckt war. Die diese Stapelreihen
aufnehmende Palette ist auf einer Senkstapeleinrichtung angeordnet.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen,
um das Stapeln von Riesen an mehreren hintereinanderliegenden Ablageorten
in besonders einfacher Weise zu ermöglichen. Gemäß der Erfindung
soll es insbesondere möglich
sein – beispielsweise
auf einer Palette – an zwei
oder mehreren hintereinanderliegenden Ablageorten Riese zu stapeln.
Dabei soll der Stapelprozess rasch und einfach durchführbar sein.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 1 und
10 gelöst.
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An
einer Übernahmestelle
werden nacheinander die zu stapelnden Riese bereitgestellt. Mittels eines
Greifers wird ein Ries an der Übernahmestelle aufgenommen
und zu einem von wenigstens zwei Stapeln verfahren. Dabei ist der
Verfahrweg des Rieses oberhalb eines zu überfahrenden, vorhergehenden
Stapels in Richtung auf einen vorzugsweise dicht dahinterliegenden
Stapel mittels einer Brücke
abgedeckt, die vorzugsweise synchron zum Greifer verfahrbar ist.
Dabei weist die Brücke
eine Auflagefläche auf,
auf der das zu stapelnde Ries bis um Erreichen des Stapels wenigstens
teilweise aufliegt. Als Stapel wird hier auch die bis dahin noch
leere Stapelstelle verstanden, auf der gestapelt werden soll, und
als Stapelebene deren oder des Stapels Oberfläche. Als Ries wird eine Lage
von Blattmaterial, insbesondere Papier bezeichnet, die auch in mehrere
Teillagen unterteilt sein kann.
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Der
Greifer kann entlang einer Führungsbahn
verfahrbar sein. Die Führungsbahn
kann höhenveränderlich
insbesondere als Kurvenbahn ausgebildet und vorzugsweise so gestaltet
sein, dass der Greifer zumindest im Bereich des letzten der wenigstens
zwei Ablageorte in vertikaler Richtung gesehen nur geringfügig über dem
zu beschickenden Stapel liegt.
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Unabhängig von
den Steigungen und Gefällen
der Kurvenbahn kann sie Abschnitte aufweisen, die in vertikaler
Richtung verfahrbar sind. Dieser Abschnitt erstreckt sich vorzugsweise
horizontal, also parallel zu der Stapelebene. Ein sich in einem
solchen vertikal verfahrbaren Abschnitt befindlicher Greifer kann
dann von einer oberen Position, in der sich der Greifer oberhalb
der Stapelebene eines Stapels befindet und auf der Kurvenbahn verfahrbar
ist, in eine andere, untere Stellung verbracht werden. Diese untere
Position ist so gewählt,
dass der Greifer allenfalls geringfügig oberhalb der Stapelebene
dieses Stapels liegt. Dabei können
geringfügige
Abstände
als solche Abstände
angesehen werden, die höchstens
einen Bruchteil der Höhe
eines Rieses – beispielsweise
ein Fünftel
oder ein Zehntel – betragen.
Die obere Position ist dann dementsprechend zumindest um den Betrag
einer Rieshöhe
von der Stapelebene entfernt. Sie ist insbesondere dadurch gekennzeichnet,
dass die obere Position, die in der Verlängerung der Führungsbahn
verläuft,
so gewählt ist,
dass ein Greifer mit einem darin gehaltenen Ries sowie die darunterliegende
Brücke
gemeinsam verfahren werden können,
ohne dass die Brücke
mit der Unterseite auf einem darunterliegenden Stapel in Anlage
oder Berührung
gerät.
Es muss also gewährleistet
sein, dass das unterste der drei Teile Greifer, Ries, Brücke sich
stets oberhalb einer überfahrbaren
Stapelebene befinden.
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Um
die Position der Stapelebene bezüglich der
Verfahreinrichtung des Greifers, also insbesondere der Führungsbahn,
bei anwachsender Anzahl von Riesen auf einem Stapel konstant zu
halten, ist die Transportunterlage durch eine vertikal verfahrende
Verfahreinrichtung, die im Folgenden als Senktisch bezeichnet wird,
verfahrbar. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Stapelebene
aller Ablageorte gemeinsam verfahrbar ist. Dies ist der Fall, wenn
sich die wenigstens zwei nebeneinanderliegenden Ablageorte auf einer
Palette befinden, die auf dem Senktisch liegt. Der Senktisch, häufig auch als
Hubtisch bezeichnet, kann z.B. ein Scherenhubtisch sein.
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Die
Brücke
kann an ihrer Oberseite Blasdüsen
zum Ausblasen von Luft aufweisen. Dadurch kann vermieden werden,
dass die unterste Blattlage des Rieses reibend auf der Oberfläche der
Brücke aufliegt
und bei Relativbewegungen zwischen dem Ries und der Brücke beschädigt wird.
Bei solchen Beschädigungen
kann es sich sowohl um Verschmutzungen als auch beispielsweise um
den Abrieb empfindlicher Beschichtungen des Lagenmaterials handeln.
Ganz allgemein ist zu sagen, dass als riesbildendes Lagenmaterial
flächige
Kunststoffe ebenso in Frage kommen wie Papier unterschiedlichster
Stärke
und anderes Flachmaterial. Dabei können auch oberflächenbeschichtete
und behandelte Papiere verarbeitet werden. Dabei kann es sich bei den
Formaten einzelner Riese um alle gängigen Blattformate, insbesondere
um Normblattformate handeln, beispielsweise um das DIN-A-4 Format, aber
auch um größere, wie
Druckbogenformate.
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An
der Unterseite der Brücke
kann eine Klemmeinrichtung zur klemmenden Fixierung eines sich unterhalb
der Brücke
befindlichen Stapels angeordnet sein. Diese Maßnahme dient insbesondere dazu,
dass durch die Klemmeinrichtung die Blätter eines sich unterhalb der
Brücke
befindlichen Stapels so gehalten werden, dass durch die verdrängte Luft, die
beim Ablegen eines Rieses auf einem benachbarten Stapel mit relativ
hoher Geschwindigkeit abströmt,
ein Wegblasen von oberen Blättern
des benachbarten Stapels vermieden wird. Insgesamt wird also die
Lageausrichtung des Stapels, der unter der Klemmeinrichtung liegt,
gesichert.
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Die
Brücke
kann im wesentlichen aus einer sich transversal zur Transportrichtung
der Riese erstreckenden Traverse bestehen, an der beiderseits Rampen
ausgebildet sind. Die auch als Ein- bzw. Auslaufschrägen zu bezeichnenden
Rampen dienen dazu, ein an der Vorderkante vom Greifer gehaltenes Ries
nach dem Übernehmen
in der Übernahmestelle durch
Schleppen, d.h. ziehendes Transportieren, auf die Brücke zu bringen.
Die Rampe auf der anderen Seite dient dazu, das Ries möglichst
sanft von der Brücke
zur Stapelebene zu leiten. Die Brücke hat insbesondere einen
flach trapezförmigen
Querschnitt. Im Bereich der Traverse kann insbesondere die Zufuhr
von Blasluft für
die Blasdüsen
ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend hierzu ist es auch möglich, dass
die Klemmeinrichtung im Bereich der Traverse angebracht ist. Es
ist auch möglich,
die Klemmung durch andere Mittel, z.B. durch Absenken der Brücke auf
den Stapel, zu erreichen.
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Bei
dem Verfahren nach der Erfindung werden die Riese bevorzugt jeweils
in einer Stapelebene in Transportrichtung aufeinanderfolgend auf
den Stapeln abgelegt, d.h. nach dem auf dem hinteren Stapel abgelegten
Ries wird das nächste
unter Überbrückung dieses
Stapels auf den in Transportrichtung darauffolgenden Stapel abgelegt,
so dass dann beide Stapel wieder die gleiche Stapelhöhe bzw.
Stapelebene einnehmen. Das jeweils zu einer Stapelebene gehörende zweite
Ries wird also hinter das bereits vorher Abgelegte eingefügt. Dazu
ist die Transportbahn gegenüber
der Ebene der Transportunterlage, also meist der Horizontalen, höhenveränderlich
und senkt sich in Transportrichtung ab.
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Durch
die bevorzugte Führung
des Greifers auf einer Führungsbahn,
beispielsweise einer über der
Stapelvorrichtung verlaufenden Schiene, ist das für das Ablegen
der Riese günstigste
Höhenprofil
einfach darzustellen. So haben die Greifer am Beginn der Stapelvorrichtung,
also an der Hinterkante des hinteren Stapels, meist die größte Höhe, die
dann in durch Schrägen
miteinander verbundenen Stufen bis zur Vorderkante des vorderen
Stapels sinkt.
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Insbesondere
bei kleineren Formaten werden jeweils gleichzeitig eine größere Anzahl
von Riesen nebeneinander auf einer Palette abgelegt, so dass die
dafür erforderliche
Anzahl von Greifern an einer Greiferbrücke angebracht wird. Durch
die Schienenführung
lässt sich
auch eine größere Greiferbrücke mit
zahlreichen Greifern leicht auf dieser relativ komplizierten Bahn
führen.
Es wäre
aber auch möglich,
die Greifer einzeln oder in Gruppen durch andere Höhenverstellmaßnahmen,
beispielsweise Schrittmotoren etc. in der Höhe zu steuern. Es kann auch
nötig sein,
mehr als zwei Riese hintereinander auf der Palette zu stapeln, was
nach der Erfindung dadurch möglich
ist, dass die Überbrückung aufeinanderfolgend
einen, zwei oder mehrere Stapel übergreift
und die Riese nacheinander von dem hinteren Stapel beginnend nach
vorne hin abgelegt werden, um eine Stapelebene zu füllen.
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Durch
die Anordnung nach der Erfindung ist es auch möglich, die Brücke synchron
mit der Greiferbewegung, d.h. mit der Riesbewegung zu führen, so
dass in diesem Transportabschnitt keine Relativbewegung zwischen
dem Ries und seiner Unterlage vorliegt. Erst direkt beim Ablegen
des Rieses auf dem Stapel erfolgt eine solche Relativbewegung, die
jedoch durch Blasluftunterstützung
ohne Beschädigung
der Riesunterseite, d.h. des unteren Blattes, geschehen kann. Durch
eine gewölbte
oder dachförmige
Gestaltung der Brücke
erhält
das an seiner Vorderseite von einem Greifer erfasste und gezogene Ries
eine gewölbte
Form, so dass beim Herunterziehen des Rieses von der Brücke auf
den Stapel das Ries eine S-Form erhält und besonders gut heruntergleitet
und die einzelnen Bögen
in dem Ries sich nicht wesentlich verschieben.
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Zum
Ablegen eines Rieses auf dem hinteren, zur Überbrückung vorgesehenen Stapel wird
das Ries auf die Brücke
gezogen, die auf einer Position steht, die noch vor dem Erreichen
des Stapelbereiches, d.h. in Transportrichtung hinter den Stapeln liegt.
Es fährt
dann zusammen mit der Brücke
bis in eine Position, wo die Brücke
etwa halb über
den hinteren Stapel ragt. Von dort wird das Ries bis in die Stapelposition,
also über
dem hinteren Stapel liegend, gezogen und danach wird die halb über den Stapel
ragende Brücke
zurückgezogen,
so dass das hintere Ende des Rieses auf den Stapel fällt. Dabei ist
es vorne noch vom Greifer gehalten, so dass sich das Ries nicht
in sich verschieben kann. Erst danach wird der Greifer gelöst und nach
vorn weggezogen.
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Vor
dem „Abwerten" des hinteren Riesendes wurde
die vordere Rieskante durch Absenken des Greifers bis in eine Position
kurz über
dem Stapel geführt,
und zwar durch das bereits beschriebene Absenken eines Teilabschnittes
der Führungsbahn.
Das Ries wird also beim Absenken und anschließenden Abwerfen jeweils in
einer flachen S-Form verformt, die die kantengrade Riesform kaum
stört.
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Zum
Beschicken des vorderen Stapels läuft das Ries zuerst zusammen
mit der Brücke
bis in eine Position, in der die Brücke den hinteren Stapel abdeckt.
Von dort wird das Ries von dem Greifer unter gleichzeitiger Absenkung
der Vorderkante von der Brücke
gezogen und auf dem vorderen Stapel abgelegt. Danach kann der Greifer
geöffnet
und nach Herausziehen aus dem Stapel nach vorn wieder in die Ausgangsposition
gefahren werden.
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Nach
Absetzen eines Rieses auf dem hinteren Stapel wird die Transportunterlage,
d.h. der Senktisch, um eine Riesdicke abgesenkt, damit die Brücke wieder
etwas über
der Oberseite des hinteren Stapels steht. Nach dem Ablegen des folgenden
Rieses auf dem vorderen Stapel, nach dem es über die Brücke gezogen wurde, wird die
Transportunterlage wiederum um einen Schritt (Riesdicke) abgesenkt und
aus dieser, nunmehr etwas erhöhten
Position, der hintere Stapel wieder beschickt. Aus dieser Position
heraus kann dann wiederum die Beschickung des vorderen Stapels ohne
Absenkung erfolgen. Es ist aber auch möglich, die Absenkung des Senktisches
regelmäßig dann
erfolgen zu lassen, wenn eine Stapelebene gefüllt ist.
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Durch
die Erfindung ist es erstmals möglich, Riese
in relativ dicht hintereinanderliegenden Stapeln auf einer Transportunterlage,
wie einer Palette, automatisch zu stapeln, ohne die Palette drehen
zu müssen.
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Die
vorstehenden und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch
aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen
Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform
und auf andere Gebieten verwirklicht sein und vorteilhaft sowie
für sich
schutzfähige Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird.
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Im übrigen ist
die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert; dabei
zeigen:
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1 bis 17:
eine schematische Darstellung eines Teils einer Stapelvorrichtung
in den Ablauf des Stapelverfahrens zeigenden Verfahrensschritten
und
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18 und 19:
schematische Detail-Darstellungen einer Brücke mit einer Klemmeinrichtung
zur Fixierung eines Stapels in zwei Funktionsstellungen.
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Die 1 bis 17 zeigen
in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung in unterschiedlichen
Positionen bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Es ist das Beispiel dargestellt, bei dem Riese mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
auf einer Palette abgelegt werden, wobei hintereinander zwei übereinanderliegende
Stapel von Riesen gebildet werden, also zwei Ablageorte auf der
einen Palette vorgesehen sind. Nebeneinander, also senkrecht zur
Zeichenebene, können
beliebig viele Riesstapel gebildet werden.
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Die
Vorrichtung enthält
Greifer 20, die entlang einer im wesentlichen horizontalen
Transportbahn 50 verfahrbar sind. Die Transportrichtung 31 der
Riese 30 verläuft
in der Zeichnung von links nach rechts. Die Riese 30 werden
an einer in Transportrichtung 31 hinteren ersten Stapelstelle 16a und
einer zweiten, in Transportrichtung vorderen Stapelstelle 17a auf
einer Transportunterlage in Form einer Palette 15 gestapelt.
An den Ablagestellen 16a, 17a werden im Laufe
des Verfahrens Stapel 16, 17 gebildet. Die Beziehungen
vorne und hinten sind dabei in Richtung der Transportrichtung gesehen
gewählt,
so dass der Pfeil 31 nach vorne zeigt.
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An
der Vorrichtung ist eine Brücke 35 vorgesehen.
Die Brücke
ist vergrößert in
den 18 und 19 dargestellt.
Die Brücke 35 besitzt
eine Traverse 36, die quer zur Transportrichtung der Riese
verläuft.
Die Traverse 36 ist als tragendes Teil ausgebildet und
beiderseits der Traverse sind Rampen 38 ausgebildet. Die
Rampen 38 sind so ausgebildet, dass die Brücke einen
Querschnitt aufweist, der an der Unterseite der Brücke eben,
insbesondere waagerecht ist. Von dieser Grundebene aus, die sich
im wesentlichen auf der Ebene der Unterkante der Riese in der Übernahmestelle 33 (1)
befindet, ist auf der Vorderseite der Brücke eine auflaufende und auf der
Rückseite
der Brücke
eine ablaufende Schräge gebildet.
Die Brücke
hat also einen gewölbten
bzw. flach dachförmigen
oder trapezartigen Querschnitt. Die Rampen können kammartig von der Traverse ausgehen.
Die Brücke
ist, wie in 2 angedeutet, mittels eines
Linearantriebs 51, z.B. eines Pneumatikzylinders oder eines
mechanischen Antriebs, zwischen den in 2 und 6 gezeigten
Positionen im wesentlichen horizontal verfahrbar.
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Die
Palette 15 liegt auf einer als Senk- oder Hubtisch 52 bezeichneten
Plattform, der in 2 schematisch als Scherentisch
dargestellt ist. Die Scherenglieder 53 führen den
Tisch horizontal, aber mittels eines Pneumatikantriebs 54 absenkbar.
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Im
Innenraum der Brücke
kann insbesondere ein Luftkanal 39 ausgebildet sein, durch
den hindurch Blasluft zugeführt
wird (18 und 19). Die Blasluft
kann entlang von Austrittsdüsen 55 an der
Oberseite der Brücke
austreten. Durch die Blasluft kann zwischen einem über die
Brücke
transportierten Ries und der Oberseite der Brücke ein Luftkissen erzeugt
werden, um eine Beschädigung
der Oberfläche
des untersten Bogens oder Blattes des Rieses durch die Brücke zu vermeiden.
Dabei ist es möglich,
dass die Blasluft nur intermittierend austritt und nur dann ausgeblasen
wird, wenn eine Relativbewegung zwischen dem Ries und der Brücke 35 stattfindet.
Zu anderen Zeitpunkten kann es günstig sein,
das Ausblasen der Luft zu unterbrechen, um eine bessere statische
Auflage des Rieses auf der Brücke
zu erreichen.
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In 18 und 19 ist
die Brücke 35 in
ihrer Lage oberhalb einer Stapelstelle, beispielsweise oberhalb
der vorderen Stapelstelle 16a auf der Palette 15 dargestellt.
An der Stapelstelle 16a ist bereits ein Ries 30 abgelegt.
Die Brücke
befindet sich dicht oberhalb des Rieses 30. In dem in der
Zeichnung dargestellten Fall ist ein Ries 30 an der Stapelstelle 16a abgelegt,
es könnte
hier jedoch auch ein Stapel aus mehreren Riesen vorhanden sein.
Die Unterkante 40 der Brücke befindet sich dicht oberhalb
des Rieses 30 oder des an dieser Stelle vorhandenen Stapels
von Riesen. In der Nähe
der Traverse 36 ist eine Klemmeinrichtung 37 an
der Brücke 35 gehalten.
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Die
Klemmeinrichtung 37 kann beispielsweise aus einem pneumatischen
Stellzylinder bestehen, der einen Stempel 41 antreibt.
Er ist dann in der in 18 dargestellten Position eingezogen,
so dass zwischen der Unterseite 40 der Brücke und
der Oberseite 56 des Stapels ein Spalt entsteht.
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In 19 ist
der Klemmstempel 41 nach unten ausgefahren und drückt auf
die Oberseite 56 des Rieses 30, so dass dieses
nicht verrutschen kann. Es wird auch verhindert, dass einzelne,
insbesondere die oberen Blätter
des Rieses „hochfliegen", wenn ein weiterer
Stapel daneben ab gelegt wird, wie im Folgenden noch erläutert werden
wird. Es genügt eine
relativ geringe Klemmkraft.
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Die 1 bis 17 zeigen
eine Führungsbahn 25,
die eine Schiene, Führungsnut
oder eine ähnliche
Bahn sein kann, auf der eine Greiferbrücke 57 mittels Führungsrollen 58,
Gleitsteinen oder dgl. läuft.
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Die
Führungsbahn 25 ist
in mehrere Führungssegmente
unterteilt, die in ihrer Ausrichtung teilweise etwas von der Horizontalen
abweichen. Ein erstes Segment 26 steigt mit unterschiedlichen
Steigungsraten von einer Stelle der Transportbahn 50, von
der aus die Riese 30 antransportiert werden (in den Figuren
links) bis zu einem Punkt 27 an, an dem die Palette beginnt.
Von da an fällt
die Führungsbahn, mit
wiederum unterschiedlichen Steigungen, ab, bis sie am vorderen Ende
der Palette (in der Zeichnung rechts) ihren tiefsten Punkt erreicht.
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In
diesem fallenden Segment ist ein Abschnitt 28 vorgesehen,
der mittels eines Hubantriebes 59 (s. 13)
absenkbar ist. Er nimmt etwa den Bereich zwischen beiden Stapeln 16, 17 ein
und ermöglicht
eine Vertikalbewegung der Greiferbrücke 57 auch ohne deren
Horizontalbewegung.
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Im
Folgenden wird das Stapelverfahren anhand der 1 bis 17 beschrieben:
1 zeigt
die Situation beim Ablegen des ersten Rieses 30 an der
in Transportrichtung 31 hinteren, also dem Antransport
nächsten
Stapelstelle 16a auf der Palette 15. Der an der
Greiferbrücke 57 vorgesehene
Greifer ist in einer Position dargestellt, in der er ein Ries 30 an
seiner Vorderkante 60 ergriffen und von einer linken Position
der Transportbahn 50 über die
Brücke 35 an
die Stapelstelle 16a gezogen hat. Das Ries liegt mit seinem
vorderen Abschnitt bereits dicht über der Palette 15,
während
das hintere Ende noch etwa die Hälfte
der Brücke,
und zwar den abschüssigen
Teil (Rampe 38), einnimmt. Die Brücke steht mit ihrer Mitte (Traverse 36)
im Bereich des in Transportrichtung hinteren Endes der Palette 15.
Der Greifer steht dabei im abschüssigen
Teil der Führungsbahn 25,
genauer gesagt im Bereich des absenkbaren Abschnittes 28,
der jedoch hierbei nicht abgesenkt ist und mit der übrigen Führungsbahn fluchtet.
In diesem Bereich ist jedoch die Führungsbahn fast horizontal.
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Wenn
nun, wie in 2 gezeigt wird, das Ries 30 an
der Stapelstelle 16a abgelegt wird, so wird die Brücke 35 mittels
des gezeigten Linearantriebs entgegen der Transportrichtung 31 zurückgezogen, so
dass auch das hintere Ende des Rieses 30 von der Brücke herunter
auf die Palette 15 fällt,
indem es die Rampe 38 „herunterrutscht". Dabei wird ein
reibender Kontakt zwischen Ries und Rampe durch die ausströmende Blasluft
verhindert bzw. verringert. Die Vorderkante 60 bleibt noch
vom Greifer 20 gefasst, so dass das Ries kantengerade verbleibt.
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3 zeigt,
dass, nachdem das Ries mit seinem größten Teil bereits auf der Palette
auflag und somit durch ihr Eigengewicht fixiert wurde, nun der Greifer 20 geöffnet wird,
die Vorderkante 60 des Rieses 30 freigibt. Die
Greiferbrücke 57 mit
dem Greifer wird in Transportrichtung um etwas mehr als die Greifererstreckung
vorgefahren, so dass nun das Ries 30 auch im Bereich der
Vorderkante 60 auf die Palette 15 fällt.
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Zur
Darstellung ist zu bemerken, dass zum besseren Vergleich der einzelnen
Verfahrensschritte jeweils in der die folgende Position zeigenden
Figur die Position der einzelnen Elemente, die sie in der vorigen
Figur eingenommen haben, feinstrichliert dargestellt ist. Bewegungspfeile
zeigen die Bewegungsrichtung an.
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4 zeigt,
dass nun der Senktisch 52 um einen Senkschritt, nämlich eine
Riesdicke, abgesenkt wird. Dadurch kommt der Greifer über die
Riesoberseite 56 und kann entgegen der Transportrichtung
in eine Position verfahren werden, die es ermöglicht, ein auf der Transportbahn 50 durch
ein nicht dargestelltes Förderband
oder dgl. bereitgestelltes nächstes
Ries zu ergreifen (s. auch 10).
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Bei
der Rückbewegung
der Greiferbrücke, die
von einem nicht dargestellten Antrieb, beispielsweise einer umlaufenden
Kette oder einem Riemen, angetrieben ist, wird diese entsprechend
der Führungsbahngestalt
etwas angehoben, so dass sie über
die nach oben gewölbte
Brücke 35 hinweg kommt.
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5 zeigt,
dass der Greifer 20 bereits ein neues Ries erfasst und
auf die Brücke 35 gezogen hat.
Auch hier ist Blasluftunterstützung
vorgesehen. Das Ries liegt bereits auf der in Transportrichtung hinteren
Rampe 38 und ist vorne vom Greifer gehalten. Der Greifer
bewegt sich dabei in Transportrichtung 31, und zwar zusammen
mit der in gleicher Richtung synchron angetriebenen Brücke.
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6 zeigt,
dass durch den abschüssigen Verlauf
der Führungsbahn 25 das
Ries in der Zwischenzeit auf der Brücke 35 abgelegt ist,
die sich nun in ihrer rechten (in Transportrichtung vorderen) Endposition
befindet, in der sie im wesentlichen deckungsgleich über den
ersten (in der Darstellung nur aus einem Ries bestehenden) Stapel 16 liegt.
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Aus 7 sieht
man, dass nun das Ries 30 vom in Transportrichtung weiterbewegten
Greifer 20 weiterbewegt und damit von der Brücke heruntergezogen
wird. In dieser Position ist es sinnvoll, dass die Klemmeinrichtung 37 gemäß 19 betätigt wird und
den Stapel 16 festklemmt.
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Wenn
nun gemäß 8 der
Greifer 20 unter weiterer leichter Abwärtsbewegung das Ries 30 ganz von
der Brücke 35 heruntergezogen
hat, so fällt
das hintere Ende des Rieses um eine Riesdicke auf die Palette 15 herunter.
Auch hier wird das Ries, wie aus einem Vergleich von 7 und 8 zu
erkennen ist, nur leicht gebogen, wobei durch das Festhalten der
Vorderkante mittels des Greifers 20 kantengerade Ausrichtung
gewährleistet
ist. In 8 hat der Greifer eine Position
erreicht, in der er nur unwesentlich über der Palette 15 bzw.
der Oberkante des vorderen Stapels (Stapelposition 17a)
steht.
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9 zeigt
die endgültige
Platzierung des Rieses 30 an der Stapelposition 17a,
so dass es den Beginn des Stapels 17 bildet. Der Greifer 20 öffnet sich
nun und wird in Transportrichtung 31 von der Vorderkante 60 des
Rieses 30 abgezogen.
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10 zeigt,
dass nun der Greifer über
seinen ganzen Horizontalhub nach links zurückgefahren wird, wo er ein
weiteres Ries 30 von der Transportbahn 50 übernimmt
und beginnt, es auf die Brücke 35 zu
ziehen, die in der Zwischenzeit von ihrer den Stapel 16 überbrückenden
Position in ihre linke Ausgangslage zurückgezogen wurde. Die Palette
wird mittels des Senktisches 52 wiederum um einen Schritt
(Riesdicke) heruntergefahren.
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In 11 ist
das Ries 30 bereits auf die Brücke 35 hinaufgeschleppt,
die nun synchron mit dem Greifer und damit mit dem Ries, wie in 12 gezeigt
ist, in eine Position gefahren wird, in der die Brücke 35 den
Stapel 16 etwa zur Hälfte
oder zu einem anderen den Umständen
angemessenen Teil überragt
(vgl. auch 1).
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13 zeigt,
dass nun die Greiferbrücke durch
Absenken des Abschnitts 28 mittels des Hubantriebes 29 in
eine Greiferposition heruntergefahren wird, die zum Teil unterhalb
der Brücke
liegt, aber knapp ober halb der Oberseite 56 des Stapels
bzw. des obersten Rieses des Stapels.
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Nun
wird gemäß 14 die
Brücke 35 wieder
entgegen der Transportrichtung 31 zurückgefahren bis sie den Stapel 16 freigibt
und damit das vom Greifer gefasste Ries mit dem hinteren Ende auf
den Stapel 16 fällt. 15 zeigt
das Öffnen
und Abziehen des Greifers 20 und 16 sein
Hochfahren zusammen mit dem Führungsbahnabschnitt 28 mittels
des Hubantriebes 59 (13). Bei
den in 13 und 14 dargestellten
Verfahrensschritten wird an der mit 32 bezeichneten Stelle
Blasluft eingeblasen, um das Ablegen der Riese 30 aufeinander
zu erleichtern.
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In 17 hat
der nun wieder nach links zurückgefahrene
Greifer 20 ein weiteres Ries 30 auf der Transportbahn 50 erfasst
und beginnt, es auf die Brücke 35 zu
ziehen. Daran schließt
sich dann der in 5 gezeigte Verfahrensschritt
an, d.h. das Ries wird, mit der Brücke synchron, mitbewegt, über den Stapel 16 hinweggeführt (entsprechend 6)
und auf dem Stapel 17 abgelegt (7 bis 9).
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Diese
Folge (Verfahrensschritte gemäß 5 bis 17)
wiederholt sich dann so lange, bis die beiden Stapel auf der Palette
die gewünschte Höhe erreicht
haben, worauf die Palette vom Senktisch 52, z.B. durch
einen Stapellader, entnommen und durch eine leere Palette ersetzt
wird.
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Es
ist zu erkennen, dass durch die Erfindung das Beladen einer Palette
oder einer anderen Transportunterlage mit zwei oder mehr Stapeln
hintereinander und, selbstverständlich
auch nebeneinander, möglich
wird, ohne dass die abzulegenden Riese oder die Stapel in ihrer
kantengeraden Ausrichtung behindert werden. Durch entsprechende
Steuerung der Greifer und der Brücke
wäre es
auch möglich,
die Stapel bewusst versetzt (gezahnt) zu bilden, um die einzelnen
Riese voneinander abzuheben. Die Riese und die sie bildenden Bögen werden
schonend behan delt, wozu auch die weitgehend synchrone Bewegung
der Brücke
mit den darauf liegenden Riesen beiträgt. Die Vorrichtung ist relativ
einfach aufgebaut und platzsparend. Sie ist für den Weitertransport, beispielsweise
mit einem Stapellader von drei Seiten zugänglich. Der Antransport der
Riese kann in beliebiger Weise erfolgen, z.B. auf Transportbändern, Lufttischen
oder dgl..