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DE10141964B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln von Riesen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln von Riesen Download PDF

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DE10141964B4
DE10141964B4 DE2001141964 DE10141964A DE10141964B4 DE 10141964 B4 DE10141964 B4 DE 10141964B4 DE 2001141964 DE2001141964 DE 2001141964 DE 10141964 A DE10141964 A DE 10141964A DE 10141964 B4 DE10141964 B4 DE 10141964B4
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Bielomatik Leuze GmbH and Co KG
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Abstract

Verfahren zum Stapeln von aufeinanderfolgenden Riesen auf einer Transportunterlage, wie einer Palette, bei dem wenigstens zwei in Transportrichtung aufeinanderfolgende Stapel (16, 17) gebildet werden, in dem auf einer Transportbahn (50) aufeinanderfolgende Riese (30) nacheinander auf in Transportrichtung (31) aufeinanderfolgende Stapel (16, 17) in der gleichen Stapelebene abgelegt werden, wobei jeweils zuerst ein Ries auf einen in Transportrichtung (31) hinteren Stapel (16) abgelegt wird und dieses Ries zum Transport eines Rieses, das über den hinteren Stapel (16) hinweg auf den in Transportrichtung davor liegenden Stapel (17) in der gleichen Stapelebene wie das zuerst abgelegte Ries abzulegen ist, überbrückt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Stapeln von Riesen.
  • Flächiges Bahnmaterial wird häufig in Form von Rollen großer Bahnlängen und Bahnbreite hergestellt. Im Wege der weiteren Verarbeitung wird dieses Bahnmaterial dann häufig in eine Vielzahl von kleineren Bögen oder Blättern des Bahnmaterials unterteilt, um dann in kleinere Stapel, sogenannte Riese, zusammengefasst zu werden. Es ist aber häufig so, dass die dabei gebildeten Riese nicht direkt weiterverarbeitet werden, sondern zunächst einmal zu größeren Einheiten zusammengefasst oder gestapelt werden.
  • Dabei ist es bekannt, mehrere Riese mittels Stapeleinrichtungen zu Stapeln zusammenzufassen.
  • Aus der EP 0 465 916 A1 ist es bekannt, Riese wahlweise auf zwei quer zur Antransportrichtung der Riese mit Abstand parallel zueinander ver laufende Transportbänder zu transportieren und abzulegen. Dazu werden die von Greifern erfassten Riese entweder in einem ersten Schacht auf dem ersten Band abgelegt oder auf einer Abdeckung, die von beiden Seiten über den ersten Schacht gefahren wird, über diesen zum zweiten Schacht weitergeleitet.
  • Es ist erwünscht, Transportmittel, wie Paletten oder dgl., optimal auszunutzen. Dies ist nicht mit allen Riesformaten möglich, zumindest nicht ohne manuellen Eingriff.
  • Die DE 31 39 828 A1 beschreibt ein Verfahren zum Stapeln von quaderförmigen Produkten, wie Büchern etc., bei der diese auf einem Förderband quer zur Übergaberichtung auf eine Stapelunterlage antransportiert und von einem Schieber auf ein Zwischenblech geschoben werden, das über den zu bildenden Stapel ausgefahren wird. Danach wird das Zwischenblech zurückgezogen und der Gegenstand auf dem zuvor gestapelten abgelegt. Auf diese Weise werden einzelne Stapel nacheinander entgegen der Übergaberichtung gebildet.
  • Aus der EP 0 465 916 A1 ist es grundsätzlich bekannt, Blattlagen mittels an der Vorderkante anfassenden Greifern horizontal zu transportieren.
  • Aus der DE 35 27 902 A1 ist eine Vorrichtung bekannt geworden, die ein Förderband besitzt, auf dem einzelne Produkte über eine mit Stapeln dieser Produkte zu beladende Palette hinweg zu einer Sammel- und Ablegestation gefördert werden. Dort werden aus den Einzelprodukten Stapel gebildet und über einen Ablegeschacht auf eine Wälzbandeinrichtung abgeworfen, die sie auf die vorhergehenden Stapel auf der Palette transportiert.
  • Die EP 0 548 519 A1 zeigt eine Stapeleinrichtung, bei der auf einem Förderband ankommende Stapel quer zur Antransportrichtung, auf einer Karton-Zwischenlage liegend, hintereinander auf eine vorherige Stapellage gezogen werden, die ebenfalls mit einer Karton-Zwischenlage bedeckt war. Die diese Stapelreihen aufnehmende Palette ist auf einer Senkstapeleinrichtung angeordnet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, um das Stapeln von Riesen an mehreren hintereinanderliegenden Ablageorten in besonders einfacher Weise zu ermöglichen. Gemäß der Erfindung soll es insbesondere möglich sein – beispielsweise auf einer Palette – an zwei oder mehreren hintereinanderliegenden Ablageorten Riese zu stapeln. Dabei soll der Stapelprozess rasch und einfach durchführbar sein.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 1 und 10 gelöst.
  • An einer Übernahmestelle werden nacheinander die zu stapelnden Riese bereitgestellt. Mittels eines Greifers wird ein Ries an der Übernahmestelle aufgenommen und zu einem von wenigstens zwei Stapeln verfahren. Dabei ist der Verfahrweg des Rieses oberhalb eines zu überfahrenden, vorhergehenden Stapels in Richtung auf einen vorzugsweise dicht dahinterliegenden Stapel mittels einer Brücke abgedeckt, die vorzugsweise synchron zum Greifer verfahrbar ist. Dabei weist die Brücke eine Auflagefläche auf, auf der das zu stapelnde Ries bis um Erreichen des Stapels wenigstens teilweise aufliegt. Als Stapel wird hier auch die bis dahin noch leere Stapelstelle verstanden, auf der gestapelt werden soll, und als Stapelebene deren oder des Stapels Oberfläche. Als Ries wird eine Lage von Blattmaterial, insbesondere Papier bezeichnet, die auch in mehrere Teillagen unterteilt sein kann.
  • Der Greifer kann entlang einer Führungsbahn verfahrbar sein. Die Führungsbahn kann höhenveränderlich insbesondere als Kurvenbahn ausgebildet und vorzugsweise so gestaltet sein, dass der Greifer zumindest im Bereich des letzten der wenigstens zwei Ablageorte in vertikaler Richtung gesehen nur geringfügig über dem zu beschickenden Stapel liegt.
  • Unabhängig von den Steigungen und Gefällen der Kurvenbahn kann sie Abschnitte aufweisen, die in vertikaler Richtung verfahrbar sind. Dieser Abschnitt erstreckt sich vorzugsweise horizontal, also parallel zu der Stapelebene. Ein sich in einem solchen vertikal verfahrbaren Abschnitt befindlicher Greifer kann dann von einer oberen Position, in der sich der Greifer oberhalb der Stapelebene eines Stapels befindet und auf der Kurvenbahn verfahrbar ist, in eine andere, untere Stellung verbracht werden. Diese untere Position ist so gewählt, dass der Greifer allenfalls geringfügig oberhalb der Stapelebene dieses Stapels liegt. Dabei können geringfügige Abstände als solche Abstände angesehen werden, die höchstens einen Bruchteil der Höhe eines Rieses – beispielsweise ein Fünftel oder ein Zehntel – betragen. Die obere Position ist dann dementsprechend zumindest um den Betrag einer Rieshöhe von der Stapelebene entfernt. Sie ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die obere Position, die in der Verlängerung der Führungsbahn verläuft, so gewählt ist, dass ein Greifer mit einem darin gehaltenen Ries sowie die darunterliegende Brücke gemeinsam verfahren werden können, ohne dass die Brücke mit der Unterseite auf einem darunterliegenden Stapel in Anlage oder Berührung gerät. Es muss also gewährleistet sein, dass das unterste der drei Teile Greifer, Ries, Brücke sich stets oberhalb einer überfahrbaren Stapelebene befinden.
  • Um die Position der Stapelebene bezüglich der Verfahreinrichtung des Greifers, also insbesondere der Führungsbahn, bei anwachsender Anzahl von Riesen auf einem Stapel konstant zu halten, ist die Transportunterlage durch eine vertikal verfahrende Verfahreinrichtung, die im Folgenden als Senktisch bezeichnet wird, verfahrbar. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Stapelebene aller Ablageorte gemeinsam verfahrbar ist. Dies ist der Fall, wenn sich die wenigstens zwei nebeneinanderliegenden Ablageorte auf einer Palette befinden, die auf dem Senktisch liegt. Der Senktisch, häufig auch als Hubtisch bezeichnet, kann z.B. ein Scherenhubtisch sein.
  • Die Brücke kann an ihrer Oberseite Blasdüsen zum Ausblasen von Luft aufweisen. Dadurch kann vermieden werden, dass die unterste Blattlage des Rieses reibend auf der Oberfläche der Brücke aufliegt und bei Relativbewegungen zwischen dem Ries und der Brücke beschädigt wird. Bei solchen Beschädigungen kann es sich sowohl um Verschmutzungen als auch beispielsweise um den Abrieb empfindlicher Beschichtungen des Lagenmaterials handeln. Ganz allgemein ist zu sagen, dass als riesbildendes Lagenmaterial flächige Kunststoffe ebenso in Frage kommen wie Papier unterschiedlichster Stärke und anderes Flachmaterial. Dabei können auch oberflächenbeschichtete und behandelte Papiere verarbeitet werden. Dabei kann es sich bei den Formaten einzelner Riese um alle gängigen Blattformate, insbesondere um Normblattformate handeln, beispielsweise um das DIN-A-4 Format, aber auch um größere, wie Druckbogenformate.
  • An der Unterseite der Brücke kann eine Klemmeinrichtung zur klemmenden Fixierung eines sich unterhalb der Brücke befindlichen Stapels angeordnet sein. Diese Maßnahme dient insbesondere dazu, dass durch die Klemmeinrichtung die Blätter eines sich unterhalb der Brücke befindlichen Stapels so gehalten werden, dass durch die verdrängte Luft, die beim Ablegen eines Rieses auf einem benachbarten Stapel mit relativ hoher Geschwindigkeit abströmt, ein Wegblasen von oberen Blättern des benachbarten Stapels vermieden wird. Insgesamt wird also die Lageausrichtung des Stapels, der unter der Klemmeinrichtung liegt, gesichert.
  • Die Brücke kann im wesentlichen aus einer sich transversal zur Transportrichtung der Riese erstreckenden Traverse bestehen, an der beiderseits Rampen ausgebildet sind. Die auch als Ein- bzw. Auslaufschrägen zu bezeichnenden Rampen dienen dazu, ein an der Vorderkante vom Greifer gehaltenes Ries nach dem Übernehmen in der Übernahmestelle durch Schleppen, d.h. ziehendes Transportieren, auf die Brücke zu bringen. Die Rampe auf der anderen Seite dient dazu, das Ries möglichst sanft von der Brücke zur Stapelebene zu leiten. Die Brücke hat insbesondere einen flach trapezförmigen Querschnitt. Im Bereich der Traverse kann insbesondere die Zufuhr von Blasluft für die Blasdüsen ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend hierzu ist es auch möglich, dass die Klemmeinrichtung im Bereich der Traverse angebracht ist. Es ist auch möglich, die Klemmung durch andere Mittel, z.B. durch Absenken der Brücke auf den Stapel, zu erreichen.
  • Bei dem Verfahren nach der Erfindung werden die Riese bevorzugt jeweils in einer Stapelebene in Transportrichtung aufeinanderfolgend auf den Stapeln abgelegt, d.h. nach dem auf dem hinteren Stapel abgelegten Ries wird das nächste unter Überbrückung dieses Stapels auf den in Transportrichtung darauffolgenden Stapel abgelegt, so dass dann beide Stapel wieder die gleiche Stapelhöhe bzw. Stapelebene einnehmen. Das jeweils zu einer Stapelebene gehörende zweite Ries wird also hinter das bereits vorher Abgelegte eingefügt. Dazu ist die Transportbahn gegenüber der Ebene der Transportunterlage, also meist der Horizontalen, höhenveränderlich und senkt sich in Transportrichtung ab.
  • Durch die bevorzugte Führung des Greifers auf einer Führungsbahn, beispielsweise einer über der Stapelvorrichtung verlaufenden Schiene, ist das für das Ablegen der Riese günstigste Höhenprofil einfach darzustellen. So haben die Greifer am Beginn der Stapelvorrichtung, also an der Hinterkante des hinteren Stapels, meist die größte Höhe, die dann in durch Schrägen miteinander verbundenen Stufen bis zur Vorderkante des vorderen Stapels sinkt.
  • Insbesondere bei kleineren Formaten werden jeweils gleichzeitig eine größere Anzahl von Riesen nebeneinander auf einer Palette abgelegt, so dass die dafür erforderliche Anzahl von Greifern an einer Greiferbrücke angebracht wird. Durch die Schienenführung lässt sich auch eine größere Greiferbrücke mit zahlreichen Greifern leicht auf dieser relativ komplizierten Bahn führen. Es wäre aber auch möglich, die Greifer einzeln oder in Gruppen durch andere Höhenverstellmaßnahmen, beispielsweise Schrittmotoren etc. in der Höhe zu steuern. Es kann auch nötig sein, mehr als zwei Riese hintereinander auf der Palette zu stapeln, was nach der Erfindung dadurch möglich ist, dass die Überbrückung aufeinanderfolgend einen, zwei oder mehrere Stapel übergreift und die Riese nacheinander von dem hinteren Stapel beginnend nach vorne hin abgelegt werden, um eine Stapelebene zu füllen.
  • Durch die Anordnung nach der Erfindung ist es auch möglich, die Brücke synchron mit der Greiferbewegung, d.h. mit der Riesbewegung zu führen, so dass in diesem Transportabschnitt keine Relativbewegung zwischen dem Ries und seiner Unterlage vorliegt. Erst direkt beim Ablegen des Rieses auf dem Stapel erfolgt eine solche Relativbewegung, die jedoch durch Blasluftunterstützung ohne Beschädigung der Riesunterseite, d.h. des unteren Blattes, geschehen kann. Durch eine gewölbte oder dachförmige Gestaltung der Brücke erhält das an seiner Vorderseite von einem Greifer erfasste und gezogene Ries eine gewölbte Form, so dass beim Herunterziehen des Rieses von der Brücke auf den Stapel das Ries eine S-Form erhält und besonders gut heruntergleitet und die einzelnen Bögen in dem Ries sich nicht wesentlich verschieben.
  • Zum Ablegen eines Rieses auf dem hinteren, zur Überbrückung vorgesehenen Stapel wird das Ries auf die Brücke gezogen, die auf einer Position steht, die noch vor dem Erreichen des Stapelbereiches, d.h. in Transportrichtung hinter den Stapeln liegt. Es fährt dann zusammen mit der Brücke bis in eine Position, wo die Brücke etwa halb über den hinteren Stapel ragt. Von dort wird das Ries bis in die Stapelposition, also über dem hinteren Stapel liegend, gezogen und danach wird die halb über den Stapel ragende Brücke zurückgezogen, so dass das hintere Ende des Rieses auf den Stapel fällt. Dabei ist es vorne noch vom Greifer gehalten, so dass sich das Ries nicht in sich verschieben kann. Erst danach wird der Greifer gelöst und nach vorn weggezogen.
  • Vor dem „Abwerten" des hinteren Riesendes wurde die vordere Rieskante durch Absenken des Greifers bis in eine Position kurz über dem Stapel geführt, und zwar durch das bereits beschriebene Absenken eines Teilabschnittes der Führungsbahn. Das Ries wird also beim Absenken und anschließenden Abwerfen jeweils in einer flachen S-Form verformt, die die kantengrade Riesform kaum stört.
  • Zum Beschicken des vorderen Stapels läuft das Ries zuerst zusammen mit der Brücke bis in eine Position, in der die Brücke den hinteren Stapel abdeckt. Von dort wird das Ries von dem Greifer unter gleichzeitiger Absenkung der Vorderkante von der Brücke gezogen und auf dem vorderen Stapel abgelegt. Danach kann der Greifer geöffnet und nach Herausziehen aus dem Stapel nach vorn wieder in die Ausgangsposition gefahren werden.
  • Nach Absetzen eines Rieses auf dem hinteren Stapel wird die Transportunterlage, d.h. der Senktisch, um eine Riesdicke abgesenkt, damit die Brücke wieder etwas über der Oberseite des hinteren Stapels steht. Nach dem Ablegen des folgenden Rieses auf dem vorderen Stapel, nach dem es über die Brücke gezogen wurde, wird die Transportunterlage wiederum um einen Schritt (Riesdicke) abgesenkt und aus dieser, nunmehr etwas erhöhten Position, der hintere Stapel wieder beschickt. Aus dieser Position heraus kann dann wiederum die Beschickung des vorderen Stapels ohne Absenkung erfolgen. Es ist aber auch möglich, die Absenkung des Senktisches regelmäßig dann erfolgen zu lassen, wenn eine Stapelebene gefüllt ist.
  • Durch die Erfindung ist es erstmals möglich, Riese in relativ dicht hintereinanderliegenden Stapeln auf einer Transportunterlage, wie einer Palette, automatisch zu stapeln, ohne die Palette drehen zu müssen.
  • Die vorstehenden und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform und auf andere Gebieten verwirklicht sein und vorteilhaft sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
  • Im übrigen ist die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert; dabei zeigen:
  • 1 bis 17: eine schematische Darstellung eines Teils einer Stapelvorrichtung in den Ablauf des Stapelverfahrens zeigenden Verfahrensschritten und
  • 18 und 19: schematische Detail-Darstellungen einer Brücke mit einer Klemmeinrichtung zur Fixierung eines Stapels in zwei Funktionsstellungen.
  • Die 1 bis 17 zeigen in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung in unterschiedlichen Positionen bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Es ist das Beispiel dargestellt, bei dem Riese mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einer Palette abgelegt werden, wobei hintereinander zwei übereinanderliegende Stapel von Riesen gebildet werden, also zwei Ablageorte auf der einen Palette vorgesehen sind. Nebeneinander, also senkrecht zur Zeichenebene, können beliebig viele Riesstapel gebildet werden.
  • Die Vorrichtung enthält Greifer 20, die entlang einer im wesentlichen horizontalen Transportbahn 50 verfahrbar sind. Die Transportrichtung 31 der Riese 30 verläuft in der Zeichnung von links nach rechts. Die Riese 30 werden an einer in Transportrichtung 31 hinteren ersten Stapelstelle 16a und einer zweiten, in Transportrichtung vorderen Stapelstelle 17a auf einer Transportunterlage in Form einer Palette 15 gestapelt. An den Ablagestellen 16a, 17a werden im Laufe des Verfahrens Stapel 16, 17 gebildet. Die Beziehungen vorne und hinten sind dabei in Richtung der Transportrichtung gesehen gewählt, so dass der Pfeil 31 nach vorne zeigt.
  • An der Vorrichtung ist eine Brücke 35 vorgesehen. Die Brücke ist vergrößert in den 18 und 19 dargestellt. Die Brücke 35 besitzt eine Traverse 36, die quer zur Transportrichtung der Riese verläuft. Die Traverse 36 ist als tragendes Teil ausgebildet und beiderseits der Traverse sind Rampen 38 ausgebildet. Die Rampen 38 sind so ausgebildet, dass die Brücke einen Querschnitt aufweist, der an der Unterseite der Brücke eben, insbesondere waagerecht ist. Von dieser Grundebene aus, die sich im wesentlichen auf der Ebene der Unterkante der Riese in der Übernahmestelle 33 (1) befindet, ist auf der Vorderseite der Brücke eine auflaufende und auf der Rückseite der Brücke eine ablaufende Schräge gebildet. Die Brücke hat also einen gewölbten bzw. flach dachförmigen oder trapezartigen Querschnitt. Die Rampen können kammartig von der Traverse ausgehen. Die Brücke ist, wie in 2 angedeutet, mittels eines Linearantriebs 51, z.B. eines Pneumatikzylinders oder eines mechanischen Antriebs, zwischen den in 2 und 6 gezeigten Positionen im wesentlichen horizontal verfahrbar.
  • Die Palette 15 liegt auf einer als Senk- oder Hubtisch 52 bezeichneten Plattform, der in 2 schematisch als Scherentisch dargestellt ist. Die Scherenglieder 53 führen den Tisch horizontal, aber mittels eines Pneumatikantriebs 54 absenkbar.
  • Im Innenraum der Brücke kann insbesondere ein Luftkanal 39 ausgebildet sein, durch den hindurch Blasluft zugeführt wird (18 und 19). Die Blasluft kann entlang von Austrittsdüsen 55 an der Oberseite der Brücke austreten. Durch die Blasluft kann zwischen einem über die Brücke transportierten Ries und der Oberseite der Brücke ein Luftkissen erzeugt werden, um eine Beschädigung der Oberfläche des untersten Bogens oder Blattes des Rieses durch die Brücke zu vermeiden. Dabei ist es möglich, dass die Blasluft nur intermittierend austritt und nur dann ausgeblasen wird, wenn eine Relativbewegung zwischen dem Ries und der Brücke 35 stattfindet. Zu anderen Zeitpunkten kann es günstig sein, das Ausblasen der Luft zu unterbrechen, um eine bessere statische Auflage des Rieses auf der Brücke zu erreichen.
  • In 18 und 19 ist die Brücke 35 in ihrer Lage oberhalb einer Stapelstelle, beispielsweise oberhalb der vorderen Stapelstelle 16a auf der Palette 15 dargestellt. An der Stapelstelle 16a ist bereits ein Ries 30 abgelegt. Die Brücke befindet sich dicht oberhalb des Rieses 30. In dem in der Zeichnung dargestellten Fall ist ein Ries 30 an der Stapelstelle 16a abgelegt, es könnte hier jedoch auch ein Stapel aus mehreren Riesen vorhanden sein. Die Unterkante 40 der Brücke befindet sich dicht oberhalb des Rieses 30 oder des an dieser Stelle vorhandenen Stapels von Riesen. In der Nähe der Traverse 36 ist eine Klemmeinrichtung 37 an der Brücke 35 gehalten.
  • Die Klemmeinrichtung 37 kann beispielsweise aus einem pneumatischen Stellzylinder bestehen, der einen Stempel 41 antreibt. Er ist dann in der in 18 dargestellten Position eingezogen, so dass zwischen der Unterseite 40 der Brücke und der Oberseite 56 des Stapels ein Spalt entsteht.
  • In 19 ist der Klemmstempel 41 nach unten ausgefahren und drückt auf die Oberseite 56 des Rieses 30, so dass dieses nicht verrutschen kann. Es wird auch verhindert, dass einzelne, insbesondere die oberen Blätter des Rieses „hochfliegen", wenn ein weiterer Stapel daneben ab gelegt wird, wie im Folgenden noch erläutert werden wird. Es genügt eine relativ geringe Klemmkraft.
  • Die 1 bis 17 zeigen eine Führungsbahn 25, die eine Schiene, Führungsnut oder eine ähnliche Bahn sein kann, auf der eine Greiferbrücke 57 mittels Führungsrollen 58, Gleitsteinen oder dgl. läuft.
  • Die Führungsbahn 25 ist in mehrere Führungssegmente unterteilt, die in ihrer Ausrichtung teilweise etwas von der Horizontalen abweichen. Ein erstes Segment 26 steigt mit unterschiedlichen Steigungsraten von einer Stelle der Transportbahn 50, von der aus die Riese 30 antransportiert werden (in den Figuren links) bis zu einem Punkt 27 an, an dem die Palette beginnt. Von da an fällt die Führungsbahn, mit wiederum unterschiedlichen Steigungen, ab, bis sie am vorderen Ende der Palette (in der Zeichnung rechts) ihren tiefsten Punkt erreicht.
  • In diesem fallenden Segment ist ein Abschnitt 28 vorgesehen, der mittels eines Hubantriebes 59 (s. 13) absenkbar ist. Er nimmt etwa den Bereich zwischen beiden Stapeln 16, 17 ein und ermöglicht eine Vertikalbewegung der Greiferbrücke 57 auch ohne deren Horizontalbewegung.
  • Im Folgenden wird das Stapelverfahren anhand der 1 bis 17 beschrieben:
    1 zeigt die Situation beim Ablegen des ersten Rieses 30 an der in Transportrichtung 31 hinteren, also dem Antransport nächsten Stapelstelle 16a auf der Palette 15. Der an der Greiferbrücke 57 vorgesehene Greifer ist in einer Position dargestellt, in der er ein Ries 30 an seiner Vorderkante 60 ergriffen und von einer linken Position der Transportbahn 50 über die Brücke 35 an die Stapelstelle 16a gezogen hat. Das Ries liegt mit seinem vorderen Abschnitt bereits dicht über der Palette 15, während das hintere Ende noch etwa die Hälfte der Brücke, und zwar den abschüssigen Teil (Rampe 38), einnimmt. Die Brücke steht mit ihrer Mitte (Traverse 36) im Bereich des in Transportrichtung hinteren Endes der Palette 15. Der Greifer steht dabei im abschüssigen Teil der Führungsbahn 25, genauer gesagt im Bereich des absenkbaren Abschnittes 28, der jedoch hierbei nicht abgesenkt ist und mit der übrigen Führungsbahn fluchtet. In diesem Bereich ist jedoch die Führungsbahn fast horizontal.
  • Wenn nun, wie in 2 gezeigt wird, das Ries 30 an der Stapelstelle 16a abgelegt wird, so wird die Brücke 35 mittels des gezeigten Linearantriebs entgegen der Transportrichtung 31 zurückgezogen, so dass auch das hintere Ende des Rieses 30 von der Brücke herunter auf die Palette 15 fällt, indem es die Rampe 38 „herunterrutscht". Dabei wird ein reibender Kontakt zwischen Ries und Rampe durch die ausströmende Blasluft verhindert bzw. verringert. Die Vorderkante 60 bleibt noch vom Greifer 20 gefasst, so dass das Ries kantengerade verbleibt.
  • 3 zeigt, dass, nachdem das Ries mit seinem größten Teil bereits auf der Palette auflag und somit durch ihr Eigengewicht fixiert wurde, nun der Greifer 20 geöffnet wird, die Vorderkante 60 des Rieses 30 freigibt. Die Greiferbrücke 57 mit dem Greifer wird in Transportrichtung um etwas mehr als die Greifererstreckung vorgefahren, so dass nun das Ries 30 auch im Bereich der Vorderkante 60 auf die Palette 15 fällt.
  • Zur Darstellung ist zu bemerken, dass zum besseren Vergleich der einzelnen Verfahrensschritte jeweils in der die folgende Position zeigenden Figur die Position der einzelnen Elemente, die sie in der vorigen Figur eingenommen haben, feinstrichliert dargestellt ist. Bewegungspfeile zeigen die Bewegungsrichtung an.
  • 4 zeigt, dass nun der Senktisch 52 um einen Senkschritt, nämlich eine Riesdicke, abgesenkt wird. Dadurch kommt der Greifer über die Riesoberseite 56 und kann entgegen der Transportrichtung in eine Position verfahren werden, die es ermöglicht, ein auf der Transportbahn 50 durch ein nicht dargestelltes Förderband oder dgl. bereitgestelltes nächstes Ries zu ergreifen (s. auch 10).
  • Bei der Rückbewegung der Greiferbrücke, die von einem nicht dargestellten Antrieb, beispielsweise einer umlaufenden Kette oder einem Riemen, angetrieben ist, wird diese entsprechend der Führungsbahngestalt etwas angehoben, so dass sie über die nach oben gewölbte Brücke 35 hinweg kommt.
  • 5 zeigt, dass der Greifer 20 bereits ein neues Ries erfasst und auf die Brücke 35 gezogen hat. Auch hier ist Blasluftunterstützung vorgesehen. Das Ries liegt bereits auf der in Transportrichtung hinteren Rampe 38 und ist vorne vom Greifer gehalten. Der Greifer bewegt sich dabei in Transportrichtung 31, und zwar zusammen mit der in gleicher Richtung synchron angetriebenen Brücke.
  • 6 zeigt, dass durch den abschüssigen Verlauf der Führungsbahn 25 das Ries in der Zwischenzeit auf der Brücke 35 abgelegt ist, die sich nun in ihrer rechten (in Transportrichtung vorderen) Endposition befindet, in der sie im wesentlichen deckungsgleich über den ersten (in der Darstellung nur aus einem Ries bestehenden) Stapel 16 liegt.
  • Aus 7 sieht man, dass nun das Ries 30 vom in Transportrichtung weiterbewegten Greifer 20 weiterbewegt und damit von der Brücke heruntergezogen wird. In dieser Position ist es sinnvoll, dass die Klemmeinrichtung 37 gemäß 19 betätigt wird und den Stapel 16 festklemmt.
  • Wenn nun gemäß 8 der Greifer 20 unter weiterer leichter Abwärtsbewegung das Ries 30 ganz von der Brücke 35 heruntergezogen hat, so fällt das hintere Ende des Rieses um eine Riesdicke auf die Palette 15 herunter. Auch hier wird das Ries, wie aus einem Vergleich von 7 und 8 zu erkennen ist, nur leicht gebogen, wobei durch das Festhalten der Vorderkante mittels des Greifers 20 kantengerade Ausrichtung gewährleistet ist. In 8 hat der Greifer eine Position erreicht, in der er nur unwesentlich über der Palette 15 bzw. der Oberkante des vorderen Stapels (Stapelposition 17a) steht.
  • 9 zeigt die endgültige Platzierung des Rieses 30 an der Stapelposition 17a, so dass es den Beginn des Stapels 17 bildet. Der Greifer 20 öffnet sich nun und wird in Transportrichtung 31 von der Vorderkante 60 des Rieses 30 abgezogen.
  • 10 zeigt, dass nun der Greifer über seinen ganzen Horizontalhub nach links zurückgefahren wird, wo er ein weiteres Ries 30 von der Transportbahn 50 übernimmt und beginnt, es auf die Brücke 35 zu ziehen, die in der Zwischenzeit von ihrer den Stapel 16 überbrückenden Position in ihre linke Ausgangslage zurückgezogen wurde. Die Palette wird mittels des Senktisches 52 wiederum um einen Schritt (Riesdicke) heruntergefahren.
  • In 11 ist das Ries 30 bereits auf die Brücke 35 hinaufgeschleppt, die nun synchron mit dem Greifer und damit mit dem Ries, wie in 12 gezeigt ist, in eine Position gefahren wird, in der die Brücke 35 den Stapel 16 etwa zur Hälfte oder zu einem anderen den Umständen angemessenen Teil überragt (vgl. auch 1).
  • 13 zeigt, dass nun die Greiferbrücke durch Absenken des Abschnitts 28 mittels des Hubantriebes 29 in eine Greiferposition heruntergefahren wird, die zum Teil unterhalb der Brücke liegt, aber knapp ober halb der Oberseite 56 des Stapels bzw. des obersten Rieses des Stapels.
  • Nun wird gemäß 14 die Brücke 35 wieder entgegen der Transportrichtung 31 zurückgefahren bis sie den Stapel 16 freigibt und damit das vom Greifer gefasste Ries mit dem hinteren Ende auf den Stapel 16 fällt. 15 zeigt das Öffnen und Abziehen des Greifers 20 und 16 sein Hochfahren zusammen mit dem Führungsbahnabschnitt 28 mittels des Hubantriebes 59 (13). Bei den in 13 und 14 dargestellten Verfahrensschritten wird an der mit 32 bezeichneten Stelle Blasluft eingeblasen, um das Ablegen der Riese 30 aufeinander zu erleichtern.
  • In 17 hat der nun wieder nach links zurückgefahrene Greifer 20 ein weiteres Ries 30 auf der Transportbahn 50 erfasst und beginnt, es auf die Brücke 35 zu ziehen. Daran schließt sich dann der in 5 gezeigte Verfahrensschritt an, d.h. das Ries wird, mit der Brücke synchron, mitbewegt, über den Stapel 16 hinweggeführt (entsprechend 6) und auf dem Stapel 17 abgelegt (7 bis 9).
  • Diese Folge (Verfahrensschritte gemäß 5 bis 17) wiederholt sich dann so lange, bis die beiden Stapel auf der Palette die gewünschte Höhe erreicht haben, worauf die Palette vom Senktisch 52, z.B. durch einen Stapellader, entnommen und durch eine leere Palette ersetzt wird.
  • Es ist zu erkennen, dass durch die Erfindung das Beladen einer Palette oder einer anderen Transportunterlage mit zwei oder mehr Stapeln hintereinander und, selbstverständlich auch nebeneinander, möglich wird, ohne dass die abzulegenden Riese oder die Stapel in ihrer kantengeraden Ausrichtung behindert werden. Durch entsprechende Steuerung der Greifer und der Brücke wäre es auch möglich, die Stapel bewusst versetzt (gezahnt) zu bilden, um die einzelnen Riese voneinander abzuheben. Die Riese und die sie bildenden Bögen werden schonend behan delt, wozu auch die weitgehend synchrone Bewegung der Brücke mit den darauf liegenden Riesen beiträgt. Die Vorrichtung ist relativ einfach aufgebaut und platzsparend. Sie ist für den Weitertransport, beispielsweise mit einem Stapellader von drei Seiten zugänglich. Der Antransport der Riese kann in beliebiger Weise erfolgen, z.B. auf Transportbändern, Lufttischen oder dgl..

Claims (16)

  1. Verfahren zum Stapeln von aufeinanderfolgenden Riesen auf einer Transportunterlage, wie einer Palette, bei dem wenigstens zwei in Transportrichtung aufeinanderfolgende Stapel (16, 17) gebildet werden, in dem auf einer Transportbahn (50) aufeinanderfolgende Riese (30) nacheinander auf in Transportrichtung (31) aufeinanderfolgende Stapel (16, 17) in der gleichen Stapelebene abgelegt werden, wobei jeweils zuerst ein Ries auf einen in Transportrichtung (31) hinteren Stapel (16) abgelegt wird und dieses Ries zum Transport eines Rieses, das über den hinteren Stapel (16) hinweg auf den in Transportrichtung davor liegenden Stapel (17) in der gleichen Stapelebene wie das zuerst abgelegte Ries abzulegen ist, überbrückt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapel (16, 17) in Transportrichtung (31) dicht aneinander angrenzend gebildet werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Riese (30) jeweils in einer Stapelebene in Transportrichtung (31) aufeinanderfolgend auf den Stapeln (16, 17) abgelegt werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn (50) gegenüber der Ebene der Transportunterlage (15) höhenveränderlich ist, wobei die Riese (30) vorzugsweise an ihren Vorderkanten (60) erfasst und mit ihrer unteren Fläche über Auflageflächen, zu denen eine Brücke (35) gehört, aufliegen bzw. gezogen werden.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stapel (16) während seiner Überbrückung und/oder während des Ablegens eines Rieses (30) auf ei nem benachbarten Stapel (17) durch Druckaufbringung festgehalten wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportunterlage (15) gegenüber der Transportbahn (50) absenkbar ist, vorzugsweise in jeweils auf das Ablegen je eines Rieses (30) folgenden Schritten, die jeweils der Dicke der Riese (30) entsprechen.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das über einen der Stapel (16) transportierte Ries (30) zumindest während eines Teils seiner Überquerung des Stapels (16) auf einer mit dem Ries in Transportrichtung (31) vorzugsweise synchron mitbewegten Brücke (35) aufliegt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ablegen eines Rieses (30) auf einen in Transportrichtung (31) hinteren, ggf. überbrückbaren Stapel (16) das Ries (30) auf der Brücke (35) zumindest teilweise aufliegend transportiert wird und die Brücke nach Erreichen der Stapelposition entgegen der Transportrichtung (31) zurückgezogen wird, wobei insbesondere vor dem Zurückziehen das Ries (30) auf der den Stapel (16) nur teilweise überbrückenden Brücke in die Stapelposition geschleppt und seine Vorderkante auf ein Niveau allenfalls knapp über dem vorhergehenden Ries (30) dieses Stapels (16) abgesenkt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (35) zum Überbrücken des hinteren Stapels (16) synchron mit dem Ries (30) in eine im wesentlichen mit dem hinteren Stapel (16) übereinstimmende Position gefahren wird und danach das Ries (30), ggf. unter Absenkung sei ner Vorderkante (60), von der Brücke (35) gezogen und auf dem Stapel (16) abgelegt wird.
  10. Vorrichtung zum Stapeln von aufeinanderfolgenden Riesen (30) auf einer Transportunterlage (15), wobei wenigstens zwei in Transportrichtung (31) aufeinanderfolgende Stapel (16, 17) gebildet werden, indem auf einer Transportbahn (50) aufeinanderfolgende Riese (30) nacheinander auf aufeinanderfolgende Stapel (16, 17) abgelegt werden, – mit einem Senktisch (52) zur Absenkung der Transportunterlage (15) relativ zur Transportbahn (50), – mit einer Brücke (35), die aus einer Ausgangs-Position in Transportrichtung (31) hinter dem in Transportrichtung (31) hinteren Stapel über diesen hinteren, unmittelbar vorher abgelegten Stapel (16) im wesentlichen horizontal zu dessen Überbrückung und zurück in die Ausgangsposition bewegbar ist, und – wenigstens einem entlang der Transportbahn (50) geführten Greifer (20) für die Vorderkante (60) der Riese (30), – wobei der Greifer (20) im Bereich der Brücke (35) sich oberhalb der Brücke (35) befindet.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer (20) auf einer Führungsbahn (25) geführt ist, die gegenüber einer Horizontalen höhenveränderlich ist, wobei sie insbesondere im Bereich eines hinteren Stapels (16) höher ist als im Bereich eines vorderen Stapels (17).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer (20), ggf. mit einem Abschnitt (28) der Führungsbahn (25) zusammen, höhenverfahrbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (35) an ihrer vom Ries (30) überstrichenen Oberseite Blasdüsen (55) zum Erzeugen eines Luftkissens unterhalb des Rieses (30) aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass auf der den Stapeln (16, 17) zugewandten Unterseite (40) der Brücke (35) eine Klemmeinrichtung (37) zur klemmenden Fixierung eines unterhalb der Brücke (35) liegenden Stapels (16) vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (35) eine in Transportrichtung (31) doppelrampenförmige Gestalt hat und vorzugsweise eine quer zur Transportrichtung verlaufende Traverse (36) aufweist, an der an beiden Längsseiten im wesentlichen dreiecksförmige, ggf. kammartige Rampen (38) ausgebildet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (35) eine nach oben gewölbte bzw. geknickte Oberseite hat, wobei vorzugsweise die in bzw. entgegen der Transportrichtung (31) weisenden Enden einer Ein- bzw. Auslaufschräge sowie ggf. eine Ablauframpe für das Ries (30) bilden.
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