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DE102008010837A1 - Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie - Google Patents

Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie Download PDF

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DE102008010837A1
DE102008010837A1 DE200810010837 DE102008010837A DE102008010837A1 DE 102008010837 A1 DE102008010837 A1 DE 102008010837A1 DE 200810010837 DE200810010837 DE 200810010837 DE 102008010837 A DE102008010837 A DE 102008010837A DE 102008010837 A1 DE102008010837 A1 DE 102008010837A1
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battery
heat conducting
conducting plate
encapsulated electronic
electronic assembly
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Withdrawn
Application number
DE200810010837
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English (en)
Inventor
Jens Dr.-Ing. Meintschel
Dirk Dr. Dipl.-Ing. Schröter
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2009/001174 priority patent/WO2009103522A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Batterie (B) mit einer in einem Batteriegehäuse (1) angeordneten Wärmeleitplatte (3) zum Temperieren der Batterie (B), wobei mehrere elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen (2) Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte (3) verbunden sowie ober- und/oder unterseitig an dieser befestigt sind. Dabei ist zumindest ein elektronisches Bauelement als eine gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) ausgebildet, die thermisch gekoppelt an der Wärmeleitplatte (3) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Üblicherweise werden Batterien, insbesondere Hochleistungsbatterien für Mild-Hybrid-Antriebe, gekühlt, um eine entstehende Verlustwärme abzuführen. Die Kühlung wird häufig, insbesondere aus Bauraumgründen, durch die Fahrzeugklimaanlage realisiert. Dabei wird ein Kältemittel der Fahrzeugklimaanlage durch eine mit Kühlkanälen versehene Kühlplatte (auch Wärmeleitplatte oder Verdampferplatte genannt) geleitet und gibt eine gespeicherte Kälte an diese ab. Eine Anbindung der Kühlplatte an Einzelzellen der Batterie erfolgt z. B. über Wärmeleitfolie oder Vergussmasse.
  • Aus der P810645/DE/1 (Amtl. Az. 10 2007 063 178.4 ) ist eine Batterie mit einem Batteriegehäuse und einer Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie bekannt, wobei die Batterie mehrere parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen aufweist, die Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte verbunden sind. Die Wärmeleitplatte weist im Bereich der Pole der Einzelzellen Bohrungen und/oder Einschnitte auf, in oder durch welche die Pole hinein- bzw. hindurchragen. Die Einzelzellen sind über die zugehörigen Pole mittels einer vorgespannten Verbindung von in oder auf den Polen form- und kraftschlüssig angeordneten Befestigungsmitteln jeweils an der Wärmeleitplatte befestigt.
  • Weiterhin wird in der P810645/DE/1 (Amtl. Az. 10 2007 063 178.4 ) dargestellt, innerhalb des Gehäuses in dem Zwischenraum zwischen der Wärmeleitplatte und den Einzelzellen sowie zwischen den Einzelzellen eine elektrisch isolierende und wärmeleitfähige Vergussmasse und/oder einen elektrisch isolierenden sowie wärmeleitfähigen Schaum anzuordnen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie anzugeben.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Batterie gelöst, welche die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei der erfindungsgemäßen Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie sind mehrere elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte verbunden sowie ober- und/oder unterseitig an dieser befestigt. Die Batterie zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass an die Wärmeleitplatte zumindest ein elektronisches Bauelement als eine gekapselte elektronische Baueinheit thermisch gekoppelt und insbesondere an der Wärmeleitplatte befestigt ist.
  • Dadurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, mit der zur Kühlung der Einzelzellen angeordneten Wärmeleitplatte gleichzeitig das elektronische Bauelement zu kühlen und somit eine Erhöhung eines elektrischen Widerstandes in dem elektronischen Bauelement zumindest zu begrenzen oder zu vermeiden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist die gekapselte elektronische Baueinheit im Gehäuseinneren an die Wärmeleitplatte thermisch gekoppelt. Durch diese Kopplung und gegebenenfalls auch Befestigung werden in vorteilhafter Weise eine Handhabbarkeit der Batterie und ein Einbau dieser, beispielsweise in einem Fahrzeug, vereinfacht.
  • Ferner kann die gekapselte elektronische Baueinheit an einem durch die Einzelzellen ausgebildeten Zellverbund thermisch gekoppelt und gegebenenfalls befestigt sein, wobei in einer Ausgestaltung diese thermische Kopplung und Befestigung im Gehäuseinneren erfolgt. Somit ist auch eine Anbindung der gekapselten elektronischen Baueinheit an den gekühlten Zellverbund und somit eine indirekte Kühlung durch die Wärmeleitplatte möglich.
  • In weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist die gekapselte elektronische Baueinheit formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig an der Wärmeleitplatte und/oder dem Zellverbund befestigt. Dabei steht die gekapselte elektronische Baueinheit in direktem Kontakt mit der Wärmleitplatte und/oder dem Zellverbund, so dass ohne zusätzliche Bauelemente eine effektive, einfach und somit kostengünstig herstellbare Kühlung realisierbar ist.
  • Zusätzlich ist bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und unterhalb der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen oder bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und oberseitig der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen die gekapselte elektronische Baueinheit hinsichtlich der Längen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als die Wärmeleitplatte.
  • Bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen oder bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen ist die gekapselte elektronische Baueinheit hinsichtlich der Höhen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als der Zellverbund. Aus der wahlweisen Anordnung der gekapselten elektronischen Baueinheit resultiert eine einfache Anpassung einer Außenform der Batterie an ihren Einbauort.
  • Des Weiteren sind in einem oder mehreren Hohlräumen zwischen der Wärmeleitplatte und der gekapselten elektronischen Baueinheit und/oder zwischen dem Zellverbund und der gekapselten elektronischen Baueinheit zumindest partiell ein wärmeleitfähiges Element und/oder Kühlstäbe derart angeordnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit thermisch mit der Wärmeleitplatte und/oder dem Zellverbund gekoppelt ist. Durch die Anordnung des wärmleitfähigen Elementes und/oder Kühlstäben in den Hohlräumen wird ein verbesserter Wärmeübergang zwischen der gekapselten elektronischen Baueinheit und der Wärmeplatte und/oder dem Zellverbund erreicht.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung sind elektrische Polkontakte der Einzellzellen durch in der Wärmeleitplatte angeordnete Öffnungen geführt und an der Wärmeleitplatte mittels Zellverbindern befestigt, wobei die Zellverbinder elektrisch gleiche und/oder elektrisch unterschiedliche Polkontakte mehrerer Einzelzellen miteinander verbinden. Somit werden mittels der Zellverbinder in vorteilhafter Weise gleichzeitig eine elektrische Verschaltung der Einzelzellen und eine sichere Befestigung dieser an der Wärmeleitplatte erzielt.
  • Ferner ist zwischen der Wärmeleitplatte und den Einzelzellen ein elektrisch isolierendes und wärmeleitfähiges Material eingebracht, so dass elektrische Kurzschlüsse vermieden und eine Effektivität der Kühlung der Einzelzellen erhöht werden.
  • Zusätzlich ist die Wärmeleitplatte mit einem Kühlmedium, beispielsweise einem Kältemittel einer Fahrzeugklimaanlage, beaufschlagbar, so dass eine weitere Verbesserung der Effektivität der Kühlung der Einzelzellen, des gekapselten elektronischen Bauelementes und/oder weiterer zu kühlender Komponenten der Batterie erreicht wird.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das wärmeleitfähige Element eine Wärmeleitfolie, ein Lack und/oder eine Vergussmasse, wobei die Vergussmasse aus Epoxydharz, Polyurethan, Silikon und/oder anderen Wärme leitenden Materialien gebildet ist, was zu einer effektiven und dennoch kostengünstig realisierbaren Anordnung führt.
  • Ferner ist das Batteriegehäuse aus einem Gehäuseunterteil und einem auf diesem befestigten Gehäuseoberteil gebildet, wobei die Wärmeleitplatte und/oder die gekapselten elektronischen Baueinheiten bei der Endmontage der Batterie lösbar im Gehäuseinneren befestigt sind. Daraus ergibt sich in vorteilhafter Weise eine einfache Montage der Batterie und zusätzlich ist bei einem Defekt der Batterie ein Austausch einzelner Bauteile möglich, wodurch ein kostenintensiver Ersatz der gesamten Batterie entfällt.
  • Weiterhin ist das Batteriegehäuse mit Aussparungen versehen, durch welche Anschlusselemente der Wärmeleitplatte und/oder der gekapselten elektronischen Baueinheit, insbesondere ein Hochvolt-Stecker und/oder Kühlkanalanschlüsse, nach außen ragen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Batterie in einfacher Art und Weise elektrisch und/oder mit einem Kühlkreislauf zu verbinden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch eine Explosionsdarstellung einer Batterie, und
  • 2 schematisch eine Schnittdarstellung einer montierten Batterie gemäß 1.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine Explosionsdarstellung einer Batterie B, wobei deren Komponenten im Gehäuseinneren eines aus einem Gehäuseoberteil 1.1 und einem Gehäuseunterteil 1.2 gebildeten Batteriegehäuses 1 angeordnet sind. In 2 ist eine Schnittdarstellung der montierten Batterie B gemäß 1 gezeigt, wobei das Gehäuseoberteil 1.1 nicht dargestellt ist. Im Folgenden wird anhand beider Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
  • Bei den Komponenten der Batterie B handelt es sich insbesondere um Einzelzellen 2, eine Wärmeleitplatte 3 und zwei gekapselte elektronische Baueinheiten 4, 5. Dabei sind mehrere Einzelzellen 1 an der kopfseitig zur Kühlung vorgesehenen Wärmeleitplatte 3 angeordnet und bilden einen Zellverbund. In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung der Erfindung kann die Wärmeleitplatte 3 alternativ bodenseitig an den Einzellzellen 2 oder eine weitere Wärmeleitplatte 2 zusätzlich bodenseitig an den Einzelzellen 1 angeordnet sein.
  • Die Einzelzellen 2 können dabei als Rundzellen, Flachzellen oder in weiteren Zellformen, z. B. vieleckig oder oval, ausgeführt sein. Durch die dargestellte wabenförmige Ausbildung der Einzellen 2 ist eine Grundfläche der Batterie B bauraumoptimiert genutzt.
  • Zu einer Wärme leitenden Verbindung sind die elektrischen Polkontakte P einer jeden Einzelzelle 2 durch Öffnungen O geführt, die in der Wärmeleitplatte 3 als Durchgangslöcher ausgebildet sind. Die Polkontakte P ragen somit in die Wärmeleitplatte 3 hinein bzw. durch diese hindurch. Anhand von Zellverbindern 6 sind elektrisch gleiche und/oder verschiedene Polkontakte P der Einzelzellen 2 je nach einer gewünschten Batteriespannung und -leistung parallel und/oder seriell elektrisch miteinander verschaltet.
  • Die Zellverbinder 6 sind mit Befestigungsmitteln 7 an den Polkontakten P der Einzelzellen 2 befestigt, wobei die Befestigungsmittel 7 beispielsweise als Schrauben, Nieten oder Klemmverbindungen ausgebildet sind. Die Polkontakte P der Einzelzellen 2 weisen vorzugsweise jeweils eine zu den Befestigungsmitteln 7 korrespondierende Bohrung PB auf, so dass die Einzelzellen 2 mittels der Befestigungsmittel 7 und den Zellverbindern 6 an der Wärmeleitplatte 3 fixiert sind. Als ein Beispiel sei die Verwendung von Schrauben als Befestigungsmittel 7 genannt, bei welcher die Bohrungen PB in den Polkontakten P als zu den Schrauben korrespondierendes Innengewinde ausgeführt sind.
  • Sowohl zwischen der Wärmleitplatte 3 und den Einzelzellen 2 als auch zwischen den Zellverbindern 6 und der Wärmeleitplatte 3 ist vorzugsweise in nicht näher dargestellter Art und Weise ein elektrisch isolierendes und wärmeleitfähiges Material, z. B. eine Wärmeleitfolie oder Vergussmasse, eingebracht.
  • Bei der Batterie B kann es sich beispielsweise um eine Lithium-Ionen-Hochvolt-Batterie handeln. Diese Batterien B benötigen eine spezielle Elektronik, welche eine Zellspannung der Einzelzellen 2 überwacht und korrigiert, ein Batteriemanagementsystem, welches insbesondere eine Leistungsaufnahme und -abgabe der Batterie B steuert (= Batteriesteuerung), und Sicherungselemente, welche bei Fehlfunktionen der Batterie B eine sichere Abtrennung der Batterie B von einem elektrischen Netz durchführen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind elektronische Bauelemente der Zellspannungsüberwachung, der Batteriesteuerung und/oder Sicherungselemente als eine oder mehrere gekapselte elektronische Baueinheiten 4, 5 ausgebildet.
  • Diese gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 können ober- und/oder unterseitig an der Wärmeleitplatte 3 angeordnet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind zu einer Befestigung der einen gekapselten elektronischen Baueinheit 4 an der Oberseite der Wärmeleitplatte 3 Distanzelemente 8 mit darin angeordneten Bohrungen 8.1 vorgesehen. An der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 sind fahnenartige Ausbuchtungen 4.1 ebenfalls mit Bohrungen 4.2 ausgebildet, durch die Befestigungsmittel 9, z. B. Schrauben, Nieten oder Klemmverbindungen, in die Bohrungen 8.1 der Distanzelemente 8 geführt sind.
  • Die in den Distanzelementen 8 angeordneten Bohrungen 8.1 korrespondieren in Form und Größe mit den Befestigungsmitteln 9, so dass beispielsweise eine Schraube als Befestigungsmittel 9 in eine als Innengewinde ausgeführte Bohrung 8.1 greift. Die Höhenausdehnung der Distanzelemente 8 ist dabei größer als die Höhe der über die Oberfläche der Wärmleitplatte 3 ragenden Polkontakte P, der Zellverbinder 6 und der Befestigungsmittel 7 ausgebildet, so dass die gekapselte elektronische Baueinheit 4 mit ausreichendem Abstand zu den Polkontakten P der Einzelzellen 1 bzw. zu den Zellverbindern 6 an der Wärmeleitplatte 3 fixiert ist.
  • Da eine in der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 entstehende Wärme die Funktion und den Wirkungsgrad der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 negativ beeinflussen kann, ist diese an die Wärmeleitplatte 3 thermisch gekoppelt und gegebenenfalls befestigt. Diese thermische Kopplung erfolgt vorzugsweise durch Einbringen eines wärmeleitfähigen Elements 10 in sich bildende Hohlräume zwischen der gekapselten elektronischen Einheit 4 und der Wärmeleitplatte 3.
  • Bei dem wärmeleitfähigen Element 10 handelt es sich vorzugsweise um einen Lack, eine Wärmeleitfolie und/oder eine Vergussmasse, wobei die Vergussmasse insbesondere aus Epoxydharz, Polyurethan, Silikon und/oder anderen Wärme leitenden Materialien gebildet ist. Das wärmeleitfähige Element 10 kann weiterhin elektrisch isolierend und/oder feuchtigkeitsdicht ausgebildet sein. In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung der Erfindung sind zwischen der Wärmeleitplatte 3 und der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 alternativ oder zusätzlich Kühlstäbe angeordnet, um eine effektive Wärmeleitung zu erzielen.
  • Bei der gezeigten oberseitigen Anordnung der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 an der Wärmeleitplatte 3 und unterhalb der Wärmeleitplatte 3 angeordneter Einzelzellen 2 ist die gekapselte elektronische Baueinheit 4 hinsichtlich der Längen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als die Wärmeleitplatte 3, so dass eine kompakte Bauweise der Batterie B erreicht wird.
  • Durch die Verwendung der Befestigungsmittel 9 und durch das Einbringen des wärmeleitfähigen Elements 10 in die Hohlräume wird eine formschlüssige, kraftschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung zwischen der Wärmeleitplatte 3 und der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 erreicht.
  • Zu einer Befestigung der anderen gekapselten elektronischen Baueinheit 5 seitlich unterhalb an der Wärmeleitplatte 3 ist die Wärmeleitplatte 3 in ihrer Längenausdehnung größer als der an ihr befestigte Zellverbund ausgebildet, so dass an einem Überstand der Wärmeleitplatte 3 Bohrungen 3.1 zur Befestigung der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 angeordnet sind. In gleichem Abstand wie die Bohrungen 3.1 sind in der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 ebenfalls Bohrungen angeordnet, die in ihrer Form und Größe mit den verwendeten Befestigungsmitteln 11 korrespondieren, so dass eine sichere Befestigung der gekapselten elektronischen Baueinheit 4 an der Wärmeleitplatte 2 möglich ist.
  • Die gekapselte elektronische Baueinheit 5 entspricht vorzugsweise bezüglich ihrer Längen- und Breitenausdehnung den Abmessungen des Zellverbundes oder ist kleiner als dieser, um wiederum eine kompakte Bauform der Batterie zu erreichen.
  • Um die in der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 entstehende Wärme abzuleiten, ist zwischen der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 und der Wärmeleitplatte 3 ebenfalls das wärmeleitfähige Element 10 angeordnet.
  • Weiterhin ist die Wärmeleitplatte 3 im Bereich des Überstandes an zwei Ecken derart ausgespart, dass ein erster Polkontakt P1 und ein letzter Polkontakt P2 des Zellverbundes mittels abgewinkelter Zellverbinder 12 elektrisch mit der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 verbindbar sind.
  • In nicht näher dargestellten Ausführungen der Erfindung sind die gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 auch in anderen Anordnungen an der Wärmeleitplatte 3 befestigbar. Dabei können die gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 insbesondere sich gegenüberliegend an den Stirnseiten, den Längsseiten und/oder an der Ober- und Unterseite des Zellverbundes an der Wärmeleitplatte 3 befestigt sein.
  • Alternativ zum Einbringen des wärmeleitfähigen Stoffes 10 in die Hohlräume zwischen der Wärmeleitplatte 3 und den gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 ist die thermische Kopplung durch einen nicht näher dargestellten direkten Kontakt der gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 mit der Wärmeleitplatte erzeugbar. Dabei korrespondieren die Kontaktflächen der gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 vorzugsweise in ihrer Form mit einer Berührungsfläche auf der Wärmeleitplatte 3, um einen möglichst großen Wärmeübergang zu erreichen.
  • Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 zusätzlich oder alternativ mit dem durch die Einzelzellen 2 ausgebildeten Zellverbund thermisch zu koppeln. Diese thermische Kopplung erfolgt ebenfalls durch einen direkten Kontakt der gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 mit dem Zellverbund und/oder durch ein Einbringen des wärmeleitfähigen Elements 10 in Hohlräume zwischen den gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 und dem Zellverbund. Auch diese Kopplung ist vorzugsweise als formschlüssige, kraftschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung ausgebildet, so dass ein größerer Wärmeübergang erzielbar ist.
  • In Weiterbildungen der Erfindung sind an den gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 ein oder mehrere Anschlusselemente angeordnet, die zu einer Versorgung des Zellverbundes mit elektrischer Energie, einer Entnahme dieser aus dem Zellverbund und/oder einer Steuerung einer Versorgung und/oder Entnahme der Energie dienen.
  • In der vorliegenden Ausführung der Erfindung ist an der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 ein Hochvolt-Stecker 13 angeordnet. Dieser ist derart elektrisch mit der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 verschaltet, dass dem Zellverbund bzw. der Batterie B gesteuert elektrische Energie zuführbar oder entnehmbar ist. In der gekapselten elektronischen Baueinheit 5 können weiterhin Sicherungselemente, wie beispielsweise elektrische Schütze, Schmelzsicherungen und/oder Leistungsschalter angeordnet sein, so dass z. B. bei einem elektrischen Fehler in der Batterie B eine Trennung dieser von einem elektrischen Netz sichergestellt ist.
  • Zusätzlich sind an einer dem Hochvolt-Stecker 13 gegenüberliegenden Seite an der Wärmeleitplatte 3 als weitere Anschlusselemente Kühlkanalanschlüsse 14 zur Durchströmung der Wärmeleitplatte 3 mit einem nicht näher dargestellten Kühlmedium angeordnet, wobei in der Wärmeleitplatte 3 nicht näher dargestellte Kühlkanäle zur Führung des Kühlmediums vorgesehen sind. Bei dem Kühlmedium kann es sich insbesondere um ein Kältemittel einer Fahrzeugklimaanlage handeln, wobei die Wärmeleitplatte 3 mittels der Kühlkanalanschlüsse 14 mit einem Kältemittelkreislauf der Fahrzeugklimaanlage verbindbar ist und somit eine abgegebene Wärme der Einzelzellen 2 und der gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 aufnehmen kann. Weiterhin kann die Wärmeleitplatte 3 alternativ oder zusätzlich an einen nicht näher dargestellten separaten Kühlkreislauf angeschlossen sein.
  • Bei einer Endmontage der Batterie B werden die Wärmeleitplatte 3 und die daran angeordneten Komponenten in dem Batteriegehäuse 1 befestigt, wobei die Befestigung in dem gezeigten Ausführungsbeispiel insbesondere in dem Gehäuseunterteil 1.2 erfolgt. Dazu weisen sowohl die Wärmeleitplatte 3 als auch das Gehäuseunterteil 1.2 Bohrungen 3.2, 1.21 auf, so dass mittels Befestigungsmitteln 15 eine Fixierung der Wärmeleitplatte 3 und der daran angeordneten Komponenten ermöglicht wird. Bei den Befestigungsmitteln 15 handelt es sich vorzugsweise um Schrauben, so dass eine lösbare Verbindung erzielt und eine Demontage der Batterie B in ihre einzelnen Bauelemente ermöglicht wird.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Befestigungsmittel 7, 9, 11 und 15 zur Befestigung der Einzelzellen 2, der gekapselten elektronischen Baueinheiten 4, 5 und der Wärmeleitplatte 3 in dem Batteriegehäuse 1 gleich ausgeführt, so dass ein hoher Gleichteileeinsatz erreicht wird, was zu einem geringen Kostenaufwand führt. Weiterhin sind die Befestigungsmittel 7, 9, 11 und 15 in vorteilhafter Weise derart ausgebildet, dass eine lösbare Befestigung entsteht, so dass bei einem Defekt der Batterie B nur defekte Komponenten ausgetauscht werden, wodurch ein kostenintensiver Austausch der gesamten Batterie B entfällt.
  • Zu einer Herausführung der Anschlusselemente, insbesondere des Hochvolt-Steckers 13 und der Kühlkanalanschlüsse 14 sind an dem Gehäuseunterteil 12.2 zu diesen korrespondierende Aussparungen A1, A2 angeordnet. Auf eine Kante der Aussparungen A1, A2 wird vorzugsweise eine nicht näher dargestellte Dichtung, welche z. B. aus einer Dichtmasse oder einer Gummidichtung gebildet ist, aufgebracht.
  • Zusätzlich ist zwischen dem auf das Gehäuseunterteil 1.2 aufgesetzten Gehäuseoberteil 1.1 und dem Gehäuseunterteil 1.2 vorzugsweise ebenfalls eine nicht näher dargestellte Dichtung angeordnet. Diese Dichtung kann beispielsweise als Klebstoff ausgeführt sein, der gleichzeitig zu einer Befestigung des Gehäuseoberteiles 1.1 an dem Gehäuseunterteil 1.2 dient. In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung der Erfindung kann das Gehäuseoberteil 1.1 auch mittels einer lösbaren Verbindung, beispielsweise einer Schraubverbindung an dem Gehäuseunterteil 1.2, befestigt sein, wobei in diesem Fall vorzugsweise eine wieder verwendbare Dichtung zwischen dem Gehäuseoberteil 12.1 und dem Gehäuseunterteil 12.2 angeordnet ist.
  • Durch die dichte Ausführung des Batteriegehäuses 1 wird ein Eindringen von Fremdstoffen in das Batteriegehäuse 1 verhindert und somit die Zuverlässigkeit der Batterie B erhöht. Anhand der Vermeidung eines Austretens von Stoffen aus dem Batteriegehäuse 1 wird weiterhin eine Gefährdung, Beschädigung und/oder Zerstörung des Umfeldes der Batterie B vermieden.
  • 1
    Batteriegehäuse
    1.1
    Gehäuseoberteil
    1.2
    Gehäuseunterteil
    1.21
    Bohrung
    2
    Einzelzelle
    3
    Wärmeleitplatte
    3.1
    Bohrung
    3.2
    Bohrung
    4
    Gekapselte elektronische Baueinheit
    4.1
    Ausbuchtung
    4.2
    Bohrung
    5
    Gekapselte elektronische Baueinheit
    6
    Zellverbinder
    7
    Befestigungsmittel
    8
    Distanzelement
    8.1
    Bohrung
    9
    Befestigungsmittel
    10
    Wärmeleitfähiger Stoff
    11
    Befestigungsmittel
    12
    Abgewinkelter Zellverbinder
    13
    Hochvolt-Stecker
    14
    Kühlmittelsanschlüsse
    15
    Befestigungsmittel
    B
    Batterie
    O
    Öffnung
    P
    Polkontakt
    PB
    Bohrung
    P1
    Erster Polkontakt
    P2
    Letzter Polkontakt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007063178 [0003, 0004]

Claims (20)

  1. Batterie (B) mit einer in einem Batteriegehäuse (1) angeordneten Wärmeleitplatte (3) zum Temperieren der Batterie (B), wobei mehrere elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen (2) Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte (3) verbunden sowie ober- und/oder unterseitig an dieser befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wärmeleitplatte (3) zumindest ein elektronisches Bauelement als eine gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) thermisch gekoppelt ist.
  2. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) im Gehäuseinneren an die Wärmeleitplatte (3) thermisch gekoppelt ist.
  3. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig an der Wärmeleitplatte (3) befestigt ist.
  4. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) in direktem Kontakt mit der Wärmeleitplatte (3) steht.
  5. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) an einem durch die Einzelzellen (2) ausgebildeten Zellverbund thermisch gekoppelt ist.
  6. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) im Gehäuseinneren an einem durch die Einzelzellen (2) ausgebildeten Zellverbund thermisch gekoppelt ist.
  7. Batterie (B) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig an dem Zellverbund befestigt ist.
  8. Batterie (B) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) in direktem Kontakt mit dem Zellverbund steht.
  9. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) und unterhalb der Wärmeleitplatte (3) angeordneten Einzelzellen (2) oder bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) und oberseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten Einzelzellen (2) die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) hinsichtlich der Längen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als die Wärmeleitplatte (3) ist.
  10. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) und unterseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten Einzelzellen (2) oder bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) und unterseitig der Wärmeleitplatte (3) angeordneten Einzelzellen (2) die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) hinsichtlich der Höhen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als der Zellverbund ist.
  11. Batterie (B) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einem oder mehreren Hohlräumen zwischen der Wärmeleitplatte (3) und der gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) und/oder zwischen dem Zellverbund und der gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) zumindest partiell ein wärmeleitfähiges Element (10) und/oder Kühlstäbe derart angeordnet sind, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) thermisch mit der Wärmeleitplatte (3) und/oder dem Zellverbund gekoppelt ist.
  12. Batterie (B) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitfähige Element (10) eine Vergussmasse, eine Wärmeleitfolie und/oder Lack ist.
  13. Batterie (B) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergussmasse aus Epoxydharz, Polyurethan, Silikon und/oder anderen Wärme leitenden Materialien gebildet ist.
  14. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmeleitplatte (3) mit einem Kühlmedium beaufschlagbar ist.
  15. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Polkontakte (P) der Einzellzellen (2) durch in der Wärmeleitplatte (3) angeordnete Öffnungen (Ö) geführt und an der Wärmeleitplatte (3) mittels Zellverbindern (6) befestigt sind.
  16. Batterie (B) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zellverbinder (6) elektrisch gleiche und/oder elektrisch unterschiedliche Polkontakte (P) mehrerer Einzelzellen (2) verbinden.
  17. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Wärmeleitplatte (3) und den Einzelzellen (2) ein elektrisch isolierendes und wärmeleitfähiges Material eingebracht ist.
  18. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriegehäuse (1) aus einem Gehäuseoberteil (1.1) und einem Gehäuseunterteil (1.2) gebildet ist.
  19. Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriegehäuse (1) mit Aussparungen (A1, A2) versehen ist, durch welche Anschlusselemente der Wärmeleitplatte (3) und/oder der gekapselten elektronischen Baueinheit (4, 5) nach außen ragen.
  20. Batterie (B) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente einen Hochvolt-Stecker (13) und/oder Kühlkanalanschlüsse (14) umfassen.
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