DE102008010837A1 - Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Batterie (B) mit einer in einem Batteriegehäuse (1) angeordneten Wärmeleitplatte (3) zum Temperieren der Batterie (B), wobei mehrere elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen (2) Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte (3) verbunden sowie ober- und/oder unterseitig an dieser befestigt sind. Dabei ist zumindest ein elektronisches Bauelement als eine gekapselte elektronische Baueinheit (4, 5) ausgebildet, die thermisch gekoppelt an der Wärmeleitplatte (3) befestigt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Üblicherweise werden Batterien, insbesondere Hochleistungsbatterien für Mild-Hybrid-Antriebe, gekühlt, um eine entstehende Verlustwärme abzuführen. Die Kühlung wird häufig, insbesondere aus Bauraumgründen, durch die Fahrzeugklimaanlage realisiert. Dabei wird ein Kältemittel der Fahrzeugklimaanlage durch eine mit Kühlkanälen versehene Kühlplatte (auch Wärmeleitplatte oder Verdampferplatte genannt) geleitet und gibt eine gespeicherte Kälte an diese ab. Eine Anbindung der Kühlplatte an Einzelzellen der Batterie erfolgt z. B. über Wärmeleitfolie oder Vergussmasse.
- Aus der P810645/DE/1 (Amtl. Az.
10 2007 063 178.4 ) ist eine Batterie mit einem Batteriegehäuse und einer Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie bekannt, wobei die Batterie mehrere parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen aufweist, die Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte verbunden sind. Die Wärmeleitplatte weist im Bereich der Pole der Einzelzellen Bohrungen und/oder Einschnitte auf, in oder durch welche die Pole hinein- bzw. hindurchragen. Die Einzelzellen sind über die zugehörigen Pole mittels einer vorgespannten Verbindung von in oder auf den Polen form- und kraftschlüssig angeordneten Befestigungsmitteln jeweils an der Wärmeleitplatte befestigt. - Weiterhin wird in der P810645/DE/1 (Amtl. Az.
10 2007 063 178.4 ) dargestellt, innerhalb des Gehäuses in dem Zwischenraum zwischen der Wärmeleitplatte und den Einzelzellen sowie zwischen den Einzelzellen eine elektrisch isolierende und wärmeleitfähige Vergussmasse und/oder einen elektrisch isolierenden sowie wärmeleitfähigen Schaum anzuordnen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie anzugeben.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Batterie gelöst, welche die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Bei der erfindungsgemäßen Batterie mit einer in einem Batteriegehäuse angeordneten Wärmeleitplatte zum Temperieren der Batterie sind mehrere elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte verbunden sowie ober- und/oder unterseitig an dieser befestigt. Die Batterie zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass an die Wärmeleitplatte zumindest ein elektronisches Bauelement als eine gekapselte elektronische Baueinheit thermisch gekoppelt und insbesondere an der Wärmeleitplatte befestigt ist.
- Dadurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, mit der zur Kühlung der Einzelzellen angeordneten Wärmeleitplatte gleichzeitig das elektronische Bauelement zu kühlen und somit eine Erhöhung eines elektrischen Widerstandes in dem elektronischen Bauelement zumindest zu begrenzen oder zu vermeiden.
- In einer Weiterbildung der Erfindung ist die gekapselte elektronische Baueinheit im Gehäuseinneren an die Wärmeleitplatte thermisch gekoppelt. Durch diese Kopplung und gegebenenfalls auch Befestigung werden in vorteilhafter Weise eine Handhabbarkeit der Batterie und ein Einbau dieser, beispielsweise in einem Fahrzeug, vereinfacht.
- Ferner kann die gekapselte elektronische Baueinheit an einem durch die Einzelzellen ausgebildeten Zellverbund thermisch gekoppelt und gegebenenfalls befestigt sein, wobei in einer Ausgestaltung diese thermische Kopplung und Befestigung im Gehäuseinneren erfolgt. Somit ist auch eine Anbindung der gekapselten elektronischen Baueinheit an den gekühlten Zellverbund und somit eine indirekte Kühlung durch die Wärmeleitplatte möglich.
- In weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist die gekapselte elektronische Baueinheit formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig an der Wärmeleitplatte und/oder dem Zellverbund befestigt. Dabei steht die gekapselte elektronische Baueinheit in direktem Kontakt mit der Wärmleitplatte und/oder dem Zellverbund, so dass ohne zusätzliche Bauelemente eine effektive, einfach und somit kostengünstig herstellbare Kühlung realisierbar ist.
- Zusätzlich ist bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und unterhalb der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen oder bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und oberseitig der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen die gekapselte elektronische Baueinheit hinsichtlich der Längen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als die Wärmeleitplatte.
- Bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen oder bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit und unterseitig der Wärmeleitplatte angeordneten Einzelzellen ist die gekapselte elektronische Baueinheit hinsichtlich der Höhen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als der Zellverbund. Aus der wahlweisen Anordnung der gekapselten elektronischen Baueinheit resultiert eine einfache Anpassung einer Außenform der Batterie an ihren Einbauort.
- Des Weiteren sind in einem oder mehreren Hohlräumen zwischen der Wärmeleitplatte und der gekapselten elektronischen Baueinheit und/oder zwischen dem Zellverbund und der gekapselten elektronischen Baueinheit zumindest partiell ein wärmeleitfähiges Element und/oder Kühlstäbe derart angeordnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit thermisch mit der Wärmeleitplatte und/oder dem Zellverbund gekoppelt ist. Durch die Anordnung des wärmleitfähigen Elementes und/oder Kühlstäben in den Hohlräumen wird ein verbesserter Wärmeübergang zwischen der gekapselten elektronischen Baueinheit und der Wärmeplatte und/oder dem Zellverbund erreicht.
- In einer Weiterbildung der Erfindung sind elektrische Polkontakte der Einzellzellen durch in der Wärmeleitplatte angeordnete Öffnungen geführt und an der Wärmeleitplatte mittels Zellverbindern befestigt, wobei die Zellverbinder elektrisch gleiche und/oder elektrisch unterschiedliche Polkontakte mehrerer Einzelzellen miteinander verbinden. Somit werden mittels der Zellverbinder in vorteilhafter Weise gleichzeitig eine elektrische Verschaltung der Einzelzellen und eine sichere Befestigung dieser an der Wärmeleitplatte erzielt.
- Ferner ist zwischen der Wärmeleitplatte und den Einzelzellen ein elektrisch isolierendes und wärmeleitfähiges Material eingebracht, so dass elektrische Kurzschlüsse vermieden und eine Effektivität der Kühlung der Einzelzellen erhöht werden.
- Zusätzlich ist die Wärmeleitplatte mit einem Kühlmedium, beispielsweise einem Kältemittel einer Fahrzeugklimaanlage, beaufschlagbar, so dass eine weitere Verbesserung der Effektivität der Kühlung der Einzelzellen, des gekapselten elektronischen Bauelementes und/oder weiterer zu kühlender Komponenten der Batterie erreicht wird.
- In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das wärmeleitfähige Element eine Wärmeleitfolie, ein Lack und/oder eine Vergussmasse, wobei die Vergussmasse aus Epoxydharz, Polyurethan, Silikon und/oder anderen Wärme leitenden Materialien gebildet ist, was zu einer effektiven und dennoch kostengünstig realisierbaren Anordnung führt.
- Ferner ist das Batteriegehäuse aus einem Gehäuseunterteil und einem auf diesem befestigten Gehäuseoberteil gebildet, wobei die Wärmeleitplatte und/oder die gekapselten elektronischen Baueinheiten bei der Endmontage der Batterie lösbar im Gehäuseinneren befestigt sind. Daraus ergibt sich in vorteilhafter Weise eine einfache Montage der Batterie und zusätzlich ist bei einem Defekt der Batterie ein Austausch einzelner Bauteile möglich, wodurch ein kostenintensiver Ersatz der gesamten Batterie entfällt.
- Weiterhin ist das Batteriegehäuse mit Aussparungen versehen, durch welche Anschlusselemente der Wärmeleitplatte und/oder der gekapselten elektronischen Baueinheit, insbesondere ein Hochvolt-Stecker und/oder Kühlkanalanschlüsse, nach außen ragen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Batterie in einfacher Art und Weise elektrisch und/oder mit einem Kühlkreislauf zu verbinden.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
- Dabei zeigen:
-
1 schematisch eine Explosionsdarstellung einer Batterie, und -
2 schematisch eine Schnittdarstellung einer montierten Batterie gemäß1 . - Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt eine Explosionsdarstellung einer Batterie B, wobei deren Komponenten im Gehäuseinneren eines aus einem Gehäuseoberteil1.1 und einem Gehäuseunterteil1.2 gebildeten Batteriegehäuses1 angeordnet sind. In2 ist eine Schnittdarstellung der montierten Batterie B gemäß1 gezeigt, wobei das Gehäuseoberteil1.1 nicht dargestellt ist. Im Folgenden wird anhand beider Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. - Bei den Komponenten der Batterie B handelt es sich insbesondere um Einzelzellen
2 , eine Wärmeleitplatte3 und zwei gekapselte elektronische Baueinheiten4 ,5 . Dabei sind mehrere Einzelzellen1 an der kopfseitig zur Kühlung vorgesehenen Wärmeleitplatte3 angeordnet und bilden einen Zellverbund. In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung der Erfindung kann die Wärmeleitplatte3 alternativ bodenseitig an den Einzellzellen2 oder eine weitere Wärmeleitplatte2 zusätzlich bodenseitig an den Einzelzellen1 angeordnet sein. - Die Einzelzellen
2 können dabei als Rundzellen, Flachzellen oder in weiteren Zellformen, z. B. vieleckig oder oval, ausgeführt sein. Durch die dargestellte wabenförmige Ausbildung der Einzellen2 ist eine Grundfläche der Batterie B bauraumoptimiert genutzt. - Zu einer Wärme leitenden Verbindung sind die elektrischen Polkontakte P einer jeden Einzelzelle
2 durch Öffnungen O geführt, die in der Wärmeleitplatte3 als Durchgangslöcher ausgebildet sind. Die Polkontakte P ragen somit in die Wärmeleitplatte3 hinein bzw. durch diese hindurch. Anhand von Zellverbindern6 sind elektrisch gleiche und/oder verschiedene Polkontakte P der Einzelzellen2 je nach einer gewünschten Batteriespannung und -leistung parallel und/oder seriell elektrisch miteinander verschaltet. - Die Zellverbinder
6 sind mit Befestigungsmitteln7 an den Polkontakten P der Einzelzellen2 befestigt, wobei die Befestigungsmittel7 beispielsweise als Schrauben, Nieten oder Klemmverbindungen ausgebildet sind. Die Polkontakte P der Einzelzellen2 weisen vorzugsweise jeweils eine zu den Befestigungsmitteln7 korrespondierende Bohrung PB auf, so dass die Einzelzellen2 mittels der Befestigungsmittel7 und den Zellverbindern6 an der Wärmeleitplatte3 fixiert sind. Als ein Beispiel sei die Verwendung von Schrauben als Befestigungsmittel7 genannt, bei welcher die Bohrungen PB in den Polkontakten P als zu den Schrauben korrespondierendes Innengewinde ausgeführt sind. - Sowohl zwischen der Wärmleitplatte
3 und den Einzelzellen2 als auch zwischen den Zellverbindern6 und der Wärmeleitplatte3 ist vorzugsweise in nicht näher dargestellter Art und Weise ein elektrisch isolierendes und wärmeleitfähiges Material, z. B. eine Wärmeleitfolie oder Vergussmasse, eingebracht. - Bei der Batterie B kann es sich beispielsweise um eine Lithium-Ionen-Hochvolt-Batterie handeln. Diese Batterien B benötigen eine spezielle Elektronik, welche eine Zellspannung der Einzelzellen
2 überwacht und korrigiert, ein Batteriemanagementsystem, welches insbesondere eine Leistungsaufnahme und -abgabe der Batterie B steuert (= Batteriesteuerung), und Sicherungselemente, welche bei Fehlfunktionen der Batterie B eine sichere Abtrennung der Batterie B von einem elektrischen Netz durchführen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind elektronische Bauelemente der Zellspannungsüberwachung, der Batteriesteuerung und/oder Sicherungselemente als eine oder mehrere gekapselte elektronische Baueinheiten4 ,5 ausgebildet. - Diese gekapselten elektronischen Baueinheiten
4 ,5 können ober- und/oder unterseitig an der Wärmeleitplatte3 angeordnet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind zu einer Befestigung der einen gekapselten elektronischen Baueinheit4 an der Oberseite der Wärmeleitplatte3 Distanzelemente8 mit darin angeordneten Bohrungen8.1 vorgesehen. An der gekapselten elektronischen Baueinheit4 sind fahnenartige Ausbuchtungen4.1 ebenfalls mit Bohrungen4.2 ausgebildet, durch die Befestigungsmittel9 , z. B. Schrauben, Nieten oder Klemmverbindungen, in die Bohrungen8.1 der Distanzelemente8 geführt sind. - Die in den Distanzelementen
8 angeordneten Bohrungen8.1 korrespondieren in Form und Größe mit den Befestigungsmitteln9 , so dass beispielsweise eine Schraube als Befestigungsmittel9 in eine als Innengewinde ausgeführte Bohrung8.1 greift. Die Höhenausdehnung der Distanzelemente8 ist dabei größer als die Höhe der über die Oberfläche der Wärmleitplatte3 ragenden Polkontakte P, der Zellverbinder6 und der Befestigungsmittel7 ausgebildet, so dass die gekapselte elektronische Baueinheit4 mit ausreichendem Abstand zu den Polkontakten P der Einzelzellen1 bzw. zu den Zellverbindern6 an der Wärmeleitplatte3 fixiert ist. - Da eine in der gekapselten elektronischen Baueinheit
4 entstehende Wärme die Funktion und den Wirkungsgrad der gekapselten elektronischen Baueinheit4 negativ beeinflussen kann, ist diese an die Wärmeleitplatte3 thermisch gekoppelt und gegebenenfalls befestigt. Diese thermische Kopplung erfolgt vorzugsweise durch Einbringen eines wärmeleitfähigen Elements10 in sich bildende Hohlräume zwischen der gekapselten elektronischen Einheit4 und der Wärmeleitplatte3 . - Bei dem wärmeleitfähigen Element
10 handelt es sich vorzugsweise um einen Lack, eine Wärmeleitfolie und/oder eine Vergussmasse, wobei die Vergussmasse insbesondere aus Epoxydharz, Polyurethan, Silikon und/oder anderen Wärme leitenden Materialien gebildet ist. Das wärmeleitfähige Element10 kann weiterhin elektrisch isolierend und/oder feuchtigkeitsdicht ausgebildet sein. In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung der Erfindung sind zwischen der Wärmeleitplatte3 und der gekapselten elektronischen Baueinheit4 alternativ oder zusätzlich Kühlstäbe angeordnet, um eine effektive Wärmeleitung zu erzielen. - Bei der gezeigten oberseitigen Anordnung der gekapselten elektronischen Baueinheit
4 an der Wärmeleitplatte3 und unterhalb der Wärmeleitplatte3 angeordneter Einzelzellen2 ist die gekapselte elektronische Baueinheit4 hinsichtlich der Längen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als die Wärmeleitplatte3 , so dass eine kompakte Bauweise der Batterie B erreicht wird. - Durch die Verwendung der Befestigungsmittel
9 und durch das Einbringen des wärmeleitfähigen Elements10 in die Hohlräume wird eine formschlüssige, kraftschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung zwischen der Wärmeleitplatte3 und der gekapselten elektronischen Baueinheit4 erreicht. - Zu einer Befestigung der anderen gekapselten elektronischen Baueinheit
5 seitlich unterhalb an der Wärmeleitplatte3 ist die Wärmeleitplatte3 in ihrer Längenausdehnung größer als der an ihr befestigte Zellverbund ausgebildet, so dass an einem Überstand der Wärmeleitplatte3 Bohrungen3.1 zur Befestigung der gekapselten elektronischen Baueinheit5 angeordnet sind. In gleichem Abstand wie die Bohrungen3.1 sind in der gekapselten elektronischen Baueinheit5 ebenfalls Bohrungen angeordnet, die in ihrer Form und Größe mit den verwendeten Befestigungsmitteln11 korrespondieren, so dass eine sichere Befestigung der gekapselten elektronischen Baueinheit4 an der Wärmeleitplatte2 möglich ist. - Die gekapselte elektronische Baueinheit
5 entspricht vorzugsweise bezüglich ihrer Längen- und Breitenausdehnung den Abmessungen des Zellverbundes oder ist kleiner als dieser, um wiederum eine kompakte Bauform der Batterie zu erreichen. - Um die in der gekapselten elektronischen Baueinheit
5 entstehende Wärme abzuleiten, ist zwischen der gekapselten elektronischen Baueinheit5 und der Wärmeleitplatte3 ebenfalls das wärmeleitfähige Element10 angeordnet. - Weiterhin ist die Wärmeleitplatte
3 im Bereich des Überstandes an zwei Ecken derart ausgespart, dass ein erster Polkontakt P1 und ein letzter Polkontakt P2 des Zellverbundes mittels abgewinkelter Zellverbinder12 elektrisch mit der gekapselten elektronischen Baueinheit5 verbindbar sind. - In nicht näher dargestellten Ausführungen der Erfindung sind die gekapselten elektronischen Baueinheiten
4 ,5 auch in anderen Anordnungen an der Wärmeleitplatte3 befestigbar. Dabei können die gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 insbesondere sich gegenüberliegend an den Stirnseiten, den Längsseiten und/oder an der Ober- und Unterseite des Zellverbundes an der Wärmeleitplatte3 befestigt sein. - Alternativ zum Einbringen des wärmeleitfähigen Stoffes
10 in die Hohlräume zwischen der Wärmeleitplatte3 und den gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 ist die thermische Kopplung durch einen nicht näher dargestellten direkten Kontakt der gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 mit der Wärmeleitplatte erzeugbar. Dabei korrespondieren die Kontaktflächen der gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 vorzugsweise in ihrer Form mit einer Berührungsfläche auf der Wärmeleitplatte3 , um einen möglichst großen Wärmeübergang zu erreichen. - Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die gekapselten elektronischen Baueinheiten
4 ,5 zusätzlich oder alternativ mit dem durch die Einzelzellen2 ausgebildeten Zellverbund thermisch zu koppeln. Diese thermische Kopplung erfolgt ebenfalls durch einen direkten Kontakt der gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 mit dem Zellverbund und/oder durch ein Einbringen des wärmeleitfähigen Elements10 in Hohlräume zwischen den gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 und dem Zellverbund. Auch diese Kopplung ist vorzugsweise als formschlüssige, kraftschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung ausgebildet, so dass ein größerer Wärmeübergang erzielbar ist. - In Weiterbildungen der Erfindung sind an den gekapselten elektronischen Baueinheiten
4 ,5 ein oder mehrere Anschlusselemente angeordnet, die zu einer Versorgung des Zellverbundes mit elektrischer Energie, einer Entnahme dieser aus dem Zellverbund und/oder einer Steuerung einer Versorgung und/oder Entnahme der Energie dienen. - In der vorliegenden Ausführung der Erfindung ist an der gekapselten elektronischen Baueinheit
5 ein Hochvolt-Stecker13 angeordnet. Dieser ist derart elektrisch mit der gekapselten elektronischen Baueinheit5 verschaltet, dass dem Zellverbund bzw. der Batterie B gesteuert elektrische Energie zuführbar oder entnehmbar ist. In der gekapselten elektronischen Baueinheit5 können weiterhin Sicherungselemente, wie beispielsweise elektrische Schütze, Schmelzsicherungen und/oder Leistungsschalter angeordnet sein, so dass z. B. bei einem elektrischen Fehler in der Batterie B eine Trennung dieser von einem elektrischen Netz sichergestellt ist. - Zusätzlich sind an einer dem Hochvolt-Stecker
13 gegenüberliegenden Seite an der Wärmeleitplatte3 als weitere Anschlusselemente Kühlkanalanschlüsse14 zur Durchströmung der Wärmeleitplatte3 mit einem nicht näher dargestellten Kühlmedium angeordnet, wobei in der Wärmeleitplatte3 nicht näher dargestellte Kühlkanäle zur Führung des Kühlmediums vorgesehen sind. Bei dem Kühlmedium kann es sich insbesondere um ein Kältemittel einer Fahrzeugklimaanlage handeln, wobei die Wärmeleitplatte3 mittels der Kühlkanalanschlüsse14 mit einem Kältemittelkreislauf der Fahrzeugklimaanlage verbindbar ist und somit eine abgegebene Wärme der Einzelzellen2 und der gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 aufnehmen kann. Weiterhin kann die Wärmeleitplatte3 alternativ oder zusätzlich an einen nicht näher dargestellten separaten Kühlkreislauf angeschlossen sein. - Bei einer Endmontage der Batterie B werden die Wärmeleitplatte
3 und die daran angeordneten Komponenten in dem Batteriegehäuse1 befestigt, wobei die Befestigung in dem gezeigten Ausführungsbeispiel insbesondere in dem Gehäuseunterteil1.2 erfolgt. Dazu weisen sowohl die Wärmeleitplatte3 als auch das Gehäuseunterteil1.2 Bohrungen3.2 ,1.21 auf, so dass mittels Befestigungsmitteln15 eine Fixierung der Wärmeleitplatte3 und der daran angeordneten Komponenten ermöglicht wird. Bei den Befestigungsmitteln15 handelt es sich vorzugsweise um Schrauben, so dass eine lösbare Verbindung erzielt und eine Demontage der Batterie B in ihre einzelnen Bauelemente ermöglicht wird. - In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Befestigungsmittel
7 ,9 ,11 und15 zur Befestigung der Einzelzellen2 , der gekapselten elektronischen Baueinheiten4 ,5 und der Wärmeleitplatte3 in dem Batteriegehäuse1 gleich ausgeführt, so dass ein hoher Gleichteileeinsatz erreicht wird, was zu einem geringen Kostenaufwand führt. Weiterhin sind die Befestigungsmittel7 ,9 ,11 und15 in vorteilhafter Weise derart ausgebildet, dass eine lösbare Befestigung entsteht, so dass bei einem Defekt der Batterie B nur defekte Komponenten ausgetauscht werden, wodurch ein kostenintensiver Austausch der gesamten Batterie B entfällt. - Zu einer Herausführung der Anschlusselemente, insbesondere des Hochvolt-Steckers
13 und der Kühlkanalanschlüsse14 sind an dem Gehäuseunterteil12.2 zu diesen korrespondierende Aussparungen A1, A2 angeordnet. Auf eine Kante der Aussparungen A1, A2 wird vorzugsweise eine nicht näher dargestellte Dichtung, welche z. B. aus einer Dichtmasse oder einer Gummidichtung gebildet ist, aufgebracht. - Zusätzlich ist zwischen dem auf das Gehäuseunterteil
1.2 aufgesetzten Gehäuseoberteil1.1 und dem Gehäuseunterteil1.2 vorzugsweise ebenfalls eine nicht näher dargestellte Dichtung angeordnet. Diese Dichtung kann beispielsweise als Klebstoff ausgeführt sein, der gleichzeitig zu einer Befestigung des Gehäuseoberteiles1.1 an dem Gehäuseunterteil1.2 dient. In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung der Erfindung kann das Gehäuseoberteil1.1 auch mittels einer lösbaren Verbindung, beispielsweise einer Schraubverbindung an dem Gehäuseunterteil1.2 , befestigt sein, wobei in diesem Fall vorzugsweise eine wieder verwendbare Dichtung zwischen dem Gehäuseoberteil12.1 und dem Gehäuseunterteil12.2 angeordnet ist. - Durch die dichte Ausführung des Batteriegehäuses
1 wird ein Eindringen von Fremdstoffen in das Batteriegehäuse1 verhindert und somit die Zuverlässigkeit der Batterie B erhöht. Anhand der Vermeidung eines Austretens von Stoffen aus dem Batteriegehäuse1 wird weiterhin eine Gefährdung, Beschädigung und/oder Zerstörung des Umfeldes der Batterie B vermieden. -
- 1
- Batteriegehäuse
- 1.1
- Gehäuseoberteil
- 1.2
- Gehäuseunterteil
- 1.21
- Bohrung
- 2
- Einzelzelle
- 3
- Wärmeleitplatte
- 3.1
- Bohrung
- 3.2
- Bohrung
- 4
- Gekapselte elektronische Baueinheit
- 4.1
- Ausbuchtung
- 4.2
- Bohrung
- 5
- Gekapselte elektronische Baueinheit
- 6
- Zellverbinder
- 7
- Befestigungsmittel
- 8
- Distanzelement
- 8.1
- Bohrung
- 9
- Befestigungsmittel
- 10
- Wärmeleitfähiger Stoff
- 11
- Befestigungsmittel
- 12
- Abgewinkelter Zellverbinder
- 13
- Hochvolt-Stecker
- 14
- Kühlmittelsanschlüsse
- 15
- Befestigungsmittel
- B
- Batterie
- O
- Öffnung
- P
- Polkontakt
- PB
- Bohrung
- P1
- Erster Polkontakt
- P2
- Letzter Polkontakt
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102007063178 [0003, 0004]
Claims (20)
- Batterie (B) mit einer in einem Batteriegehäuse (
1 ) angeordneten Wärmeleitplatte (3 ) zum Temperieren der Batterie (B), wobei mehrere elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen (2 ) Wärme leitend mit der Wärmeleitplatte (3 ) verbunden sowie ober- und/oder unterseitig an dieser befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wärmeleitplatte (3 ) zumindest ein elektronisches Bauelement als eine gekapselte elektronische Baueinheit (4 ,5 ) thermisch gekoppelt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) im Gehäuseinneren an die Wärmeleitplatte (3 ) thermisch gekoppelt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig an der Wärmeleitplatte (3 ) befestigt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) in direktem Kontakt mit der Wärmeleitplatte (3 ) steht. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) an einem durch die Einzelzellen (2 ) ausgebildeten Zellverbund thermisch gekoppelt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) im Gehäuseinneren an einem durch die Einzelzellen (2 ) ausgebildeten Zellverbund thermisch gekoppelt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig an dem Zellverbund befestigt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (
4 ,5 ) in direktem Kontakt mit dem Zellverbund steht. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte (
3 ) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) und unterhalb der Wärmeleitplatte (3 ) angeordneten Einzelzellen (2 ) oder bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte (3 ) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) und oberseitig der Wärmeleitplatte (3 ) angeordneten Einzelzellen (2 ) die gekapselte elektronische Baueinheit (4 ,5 ) hinsichtlich der Längen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als die Wärmeleitplatte (3 ) ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer unterseitig der Wärmeleitplatte (
3 ) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) und unterseitig der Wärmeleitplatte (3 ) angeordneten Einzelzellen (2 ) oder bei einer oberseitig der Wärmeleitplatte (3 ) angeordneten gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) und unterseitig der Wärmeleitplatte (3 ) angeordneten Einzelzellen (2 ) die gekapselte elektronische Baueinheit (4 ,5 ) hinsichtlich der Höhen- und/oder Breitenausdehnung zumindest gleich groß oder kleiner als der Zellverbund ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einem oder mehreren Hohlräumen zwischen der Wärmeleitplatte (
3 ) und der gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) und/oder zwischen dem Zellverbund und der gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) zumindest partiell ein wärmeleitfähiges Element (10 ) und/oder Kühlstäbe derart angeordnet sind, dass die gekapselte elektronische Baueinheit (4 ,5 ) thermisch mit der Wärmeleitplatte (3 ) und/oder dem Zellverbund gekoppelt ist. - Batterie (B) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitfähige Element (
10 ) eine Vergussmasse, eine Wärmeleitfolie und/oder Lack ist. - Batterie (B) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergussmasse aus Epoxydharz, Polyurethan, Silikon und/oder anderen Wärme leitenden Materialien gebildet ist.
- Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmeleitplatte (
3 ) mit einem Kühlmedium beaufschlagbar ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Polkontakte (P) der Einzellzellen (
2 ) durch in der Wärmeleitplatte (3 ) angeordnete Öffnungen (Ö) geführt und an der Wärmeleitplatte (3 ) mittels Zellverbindern (6 ) befestigt sind. - Batterie (B) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zellverbinder (
6 ) elektrisch gleiche und/oder elektrisch unterschiedliche Polkontakte (P) mehrerer Einzelzellen (2 ) verbinden. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Wärmeleitplatte (
3 ) und den Einzelzellen (2 ) ein elektrisch isolierendes und wärmeleitfähiges Material eingebracht ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriegehäuse (
1 ) aus einem Gehäuseoberteil (1.1 ) und einem Gehäuseunterteil (1.2 ) gebildet ist. - Batterie (B) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriegehäuse (
1 ) mit Aussparungen (A1, A2) versehen ist, durch welche Anschlusselemente der Wärmeleitplatte (3 ) und/oder der gekapselten elektronischen Baueinheit (4 ,5 ) nach außen ragen. - Batterie (B) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente einen Hochvolt-Stecker (
13 ) und/oder Kühlkanalanschlüsse (14 ) umfassen.
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| R120 | Application withdrawn or ip right abandoned | ||
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