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Die Erfindung betrifft eine Dämmstoffbahn gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Großgebinde gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 9.
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Dämmstoffbahnen aus Mineralwolle, insbesondere Glaswolle oder Steinwolle werden je nach Rohdichte in unterschiedlichen Längen produziert und zum Zwecke des vereinfachten Transports und Lagerung unter Kompression jeweils zu einer Rolle gewickelt. Eine derartige Rolle wird durch umfassende Hüllmittel konfektioniert und zwar in der Regel durch eine Folienumhüllung, welche die Rolle mantelseitig vollständig abdeckt und teilweise auch die beiden Stirnseiten der Rolle übergreift. Hierzu werden vornehmlich Folien aus Kunststoff, insbesondere Schrumpffolien verwendet. Diese unter Druck komprimierten und in Folienumhüllung verpackten Rollen werden zum Zwecke des Transports schließlich in mehreren Rollen zu einem Großgebinde zusammengefasst. Je nach Länge und Rohdichte der Dämmstoffbahn umfassen derartige Großgebinde 12 bis 24 Rollen. Diese gruppenweise zusammengefassten Rollen werden wiederum durch Spannbänder oder andere Hüllmittel, insbesondere einer Folienumhüllung, zum Großgebinde zusammengefasst und dazu meist stehend auf üblichen Transportpaletten zum Zwecke des Transports und/oder der Lagerung angeordnet. Weit überwiegend erfolgt heutzutage der Transport derartiger Großgebinde durch LKW, deren Laderaum in der Regel standardisiert ist, insbesondere auf eine Höhe von 2,80m ausgelegt ist.
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Für derartige Großgebinde werden heutzutage Rollen in einer Bahnbreite von 100cm, 110cm oder 120cm verwendet, wobei sich aufgrund der derzeitigen Höhe der LKW-Laderäume mehr und mehr eine Breite von 120cm für Rollen aus Mineralfasern und daraus hergestellte Großgebinde durchgesetzt hat.
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EP 1 321 382 B1 offenbart beispielsweise ein Großgebinde aus mehreren zu einer Rolle gewickelten folienverpackten Dämmstoffbahn aus Mineralwolle, die für die Verlegung als Klemmfilz ausgebildet und auf einer Standfläche stehend in parallelen Reihen aus jeweils mehreren Rollen in zwei Lagen zu je 12 Rollen übereinander angeordnet sind, wobei die Dämmstoffbahnen eine Breite von 1,15 m bis 1,25 m, bevorzugt 1,20 m aufweisen, wobei jede Reihe mit den mehreren Rollen durch eine Folienhülle in einem komprimierten Zustand zu einem Modul verpackt ist, dass seinerseits in Längsrichtung nochmals stärker komprimiert ist.
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DE 100 41481 B4 offenbart ein Dämmstoffelement, das einen Kernbereich mit erhöhtem Bindemittelgehalt und damit erhöhter Flexibilität aufweist, sodass es in einfacher Weise komprimiert gewickelt werden kann und auch nach längerer Lagerungsdauer seine vor der Kompression vorliegende Form im Wesentlichen wieder einnimmt, beispielsweise zum klemmenden Verbau zwischen benachbarten Dachsparren. Mittels einer Walze wird bei der Herstellung des Dämmstoffelements außerdem ein mittlerer Bereich des Dämmstoffelements ergänzend zu dem erhöhten Bindemittelgehalt derart komprimiert, dass die Rohdichte in diesem Bereich gegenüber den weiteren Bereichen erhöht ist.
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Bekanntermaßen werden derartige Dämmstoffbahnen aus Mineralwolle für die Wärmeisolierung und/oder Schallisolierung verwendet. Hierbei kommt es für reproduzierbare Verhältnisse maßgeblich auf eine im Mittel möglichst gleichmäßige Rohdichte über die gesamte Länge und Breite einer Dämmstoffbahn an. Hierbei ist klar, dass jede Dämmstoffbahn keine mathematisch identische Rohdichte an jedem Punkt über ihre Länge und Breite aufweist, vielmehr herstellungsbedingt Abweichungen zwangsweise auftreten, die jedoch fertigungstechnisch inzwischen bezüglich der Schwankungen entsprechend minimiert sind, so dass im Mittel von gleichbleibenden Rohdichten bei derartigen Dämmstoffbahnen gesprochen werden kann. Die Rohdichte bei den Dämmstoffbahnen ist hierbei ein maßgeblicher Wert für die Bestimmung der Wärmedämmeigenschaften und auch der schalldämmenden Eigenschaften. Insofern kommt es bei der heutigen Fertigung maßgeblich auf eine weitgehende Konstanz der Rohdichten für jede Dämmstoffbahn an. Die herkömmlichen Arbeitsverfahren für die Herstellung solcher Dämmstoffbahnen sind jedoch so weit entwickelt, dass die Einstellung der Dämmstoffbahnen auf im Wesentlichen gleichbleibende Rohdichte ohne Probleme möglich ist.
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Die Herstellung der Dämmstoffbahnen erfolgt in der Regel dadurch, dass eine mineralische Schmelze in Zerfaserungseinrichtungen, entweder im sogenannten Tel-Verfahren in rotierenden Spinndüsen, die mit einer Vielzahl von Düsenöffnungen ausgestattet sind, im sogenannten Kaskaden-Schleuderverfahren oder im Blasdüsenziehverfahren zu Fäden ausgetrieben und in Fallschächten unter Einwirkung von Blasluft zu Fasern gezogen werden, die schließlich auf einem Endlosförderband zur Bildung einer Fasermatte gesammelt werden. Hierbei können je nach Auslegung der Dämmstoffbahn mehrere Zerfaserungseinrichtungen hinter- und/oder nebeneinander verwendet werden. Aus Praktikabilitätsgründen werden heutzutage in der Regel über die Fallschächte Faserbahnen mit einer Breite von mehr als 250cm hergestellt, wobei die Breite dieser Faserbahnen herstellungsbedingt Schwankungen unterzogen ist, d.h. die Faserbahnen auf dem Endlosförderband vor ihrer Konfektionierung in Breiten im Bereich etwas über 250 bis 260cm liegen. Es sind auch Fallschächte in Betrieb, die auf eine Faserbahn mit einer Bahnbreite von 120 cm ausgelegt sind, wobei dann die Faserbahnen auf dem Endlosförderband vor ihrer Konfektionierung in Breiten im Bereich etwas über 130 bis 140cm liegen. Nach dem Durchlaufen des Aushärtofens, in welchem das den Fasern beigegebene Bindemittel ausgehärtet wird, erfolgt ein Zuschneiden der Faserbahn als Ausgangsbahn zu den eigentlichen konfektionierten Dämmstoffbahnen. Das Zuschneiden erfolgt vornehmlich durch Wasserstrahldüsen oder auch andere geeignete Schneidmittel, wie etwa rotierende Schneidmesser oder Bandsägen. Die Ausgangsbahnen in der zuvor angegebenen Breite von mehr als 250cm werden hierbei mittig geteilt und dann an beiden Seiten randseitig auf ihre Nennbreite zugeschnitten und zwar vornehmlich auf eine Bahnbreite von 120cm. D.h., trotz der Ausgangsbreite von 250cm und darüber werden aus solchen ursprünglichen Faserbahnen nachträglich jeweils zwei Dämmstoffbahnen mit einer Breite von maximal 120cm geschnitten. Dies beruht darauf, weil bei einer Ausgangsbahn mit 250cm und darüber randseitig produktionsbedingt eine Rohdichtenverminderung auftritt, wobei die Rohdichte mit zunehmender Nähe zu den beiden Längsrändern progressiv abnimmt. Dies beruht auf der fallschachtbedingten Fertigung, weil in den außen liegenden Bereichen des Fallschachts der Faserdurchsatz flächenbezogen geringer als in den mittleren Bereichen ist. Um gleichbleibende Rohdichtenverhältnisse im Endprodukt zu gewährleisten, werden deswegen Faserbahnen mit einer Ausgangsbreite von 250cm und darüber ausgehend von der Faserbahnmitte zu jeweils zwei Dämmstoffbahnen mit einer maximalen Breite von 120cm zugeschnitten bzw. gesäumt. Damit erhält man Dämmstoffbahnen mit im Wesentlichen gleichmäßiger Rohdichte über die gesamte Länge und Breite. Diese Überlegungen gelten entsprechend auch für die auf 120cm Bahnbreite ausgelegten Produktionseinrichtungen.
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Die Erfinder haben nun erkannt, dass auch der Bereich mit abnehmender Rohdichte an den Längsrändern der Ausgangsbahn entsprechend genutzt werden kann, weil nämlich die Dämmstoffbahnen aus Mineralwolle überwiegend großflächig verlegt werden und zwar auf seitlichen Stoß zueinander, wobei die Dämmstoffbahnen mit seitlichem Druck und Kompression auf Stoß in Art eines Klemmsitzes verlegt werden, was bedeutet, dass die aufgrund der Rohdichte flexibleren Randbereiche beim Verlegen komprimiert werden und dadurch im verlegten Zustand im Mittel gleichbleibende Rohdichteverhältnisse gewährleistet sind. Insbesondere haben die Erfinder erkannt, dass vor allem aber der randnahe Bereich bzw. Randbereich einer solchen Faserbahn mit gegenüber dem Hauptbereich der Faserbahn verringerter Rohdichte in vorteilhafter Weise als Schutzmaßnahme verwendet werden kann. Derartige Dämmstoffbahnen werden nämlich, wie bereits oben ausgeführt wurde, unter Kompression zu einer Rolle gewickelt und in einer Folienhülle zusammengefasst, wobei mehrere Rollen für Transport und/oder Lagerung schließlich zu einem Großgebinde zusammengefasst werden. Da derartige Großgebinde ein relativ hohes Gewicht aufweisen, sind Transport und Handling derartiger Großgebinde problematisch. Zudem werden derartige Großgebinde oft über Wochen und Monate vor Ort unter rauen Umweltbedingungen gelagert, wo sie witterungsbedingten Einflüssen, insbesondere Nässe, ausgesetzt sind. Beim Transport sind hierbei vor allem die randseitigen Kanten des Großgebindes und/oder der Rollen gefährdet, die zumeist durch eine Folienumhüllung abgedeckt sind. Kommt es hierbei zu einer Beschädigung der Folienumhüllung ist eine Beschädigung der verpackten Dämmstoffrollen nicht ausgeschlossen. Insbesondere kommt es bei solchen Schadstellen zu einem Zutritt von Feuchtigkeit und Wasser, insbesondere Regenwasser, was die Dämmfähigkeit und die Eigenschaften derartiger Dämmstoffprodukte erheblich beeinträchtigen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es somit, eine Dämmstoffbahn zu schaffen, welche insbesondere bei Transport und/oder Lagerung in einer Rolle und/oder in einem Großgebinde in einfacher uns sicherer Weise wirksam vor entsprechenden Schädigungen geschützt wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 genannten Merkmale gelöst, insbesondere für ein Großgebinde durch die Maßnahmen des Anspruches 9, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die Merkmale in den Unteransprüchen gekennzeichnet sind.
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Nach Maßgabe der Erfindung zeichnet sich eine Dämmstoffbahn aus Mineralwolle maßgeblich dadurch aus, dass die Dämmstoffbahn zumindest auf einer ihrer Längsseiten im Bereich des Randabschnittes, insbesondere im randnahen Bereich, flexibler ausgebildet ist als der übrige Bereich der Dämmstoffbahn, der fertigungsspezifisch maßgeblich für im Wesentlichen gleichmäßige Rohdichte ausgelegt ist, um gleichbleibende Wärmedämm- und/oder Schalldämmeigenschaften zu erreichen. Dadurch, dass die Dämmstoffbahn zumindest auf eine ihrer Längsseiten bzw. an einem ihrer Längsränder flexibler als der Hauptteil der Dämmstoffbahn ausgebildet ist, ergibt sich ein Dämpfungsbereich in Art eines Dämpfungskissens. Dies wirkt sich sehr vorteilhaft für die in einer Folienhülle verpackten Rolle sowie individuell, also rein rollenbezogen, wie auch in der Verpackung zu einem Großgebinde aus, weil dadurch der bei Transport und beim Handling der Rolle und/oder des Großgebindes im besonderen Maße gefährdete Kantenbereich in Folge dieser Dämpfungsmaßnahme wirksam geschützt und insbesondere bei Stößen, die beim Handling nie ganz ausgeschlossen werden können, Beschädigungen der Folienhülle und auch des verpackten Dämmstoffmaterials weitgehend ausgeschlossen werden können. Hierbei ist diese Sicherungsmaßnahme auf einer der Längsseiten einer Dämmstoffbahn bereits ausreichend, weil derartige Großgebinde überwiegend stehend auf Paletten transportiert werden und damit die auf der Palette stehenden Kanten der Rolle bzw. der Rollen und/oder des Großgebindes im Prinzip nicht bzw. nicht so stark wie die oben liegenden Randbereiche gefährdet sind. Zweckmäßigerweise kann die beschriebene Sicherung aber auch auf beiden Längsrändern der Dämmstoffbahn vorgesehen sein, was beispielsweise durch Walken, insbesondere bereichsweises Walken erreicht werden kann.
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Die erhöhte Flexibilität im randnahen Bereich bzw. am Längsrand der Dämmstoffbahn wird durch eine verminderte Rohdichte in diesem Bereich erzeugt, was zu einer erhöhten Flexibilität gegenüber dem übrigen Bereich der Dämmstoffbahn mit höherer Rohdichte führt.
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Eine derartige Dämmstoffbahn lässt sich zudem in einfacher Weise herstellen. Ausgehend von beispielsweise einer Dämmstoffmatte mit einer Ausgangsbreite von etwas mehr als 250cm, insbesondere in einem Bereich von 250cm bis 270cm, wird die Ausgangsbahn in der Mitte geteilt, was insbesondere durch Wasserstrahldüsen oder auch sonstige Schneideinrichtungen, etwa ein rotierendes Messer, erfolgt. Schließlich erfolgt beidseitig ein randseitiger Schnitt, wobei nunmehr allerdings die Schnittbreite nicht auf 120cm, sondern auf etwa 125cm bis 126 cm ausgelegt wird, so dass der randnahe Bereich infolge des dort herstellungsbedingt vorliegenden zum Rand abnehmenden Dichtegradienten, der ansonsten Ausschuss bildet, als Zusatzelement für die Dämmstoffbahn verwendet wird, der in Folge der verringerten Rohdichte, die von innen nach außen zum Längsrand hin abnimmt, eine erhöhte Flexibilität gegenüber dem Hauptbereich der Dämmstoffbahn aufweist. Hierbei wird berücksichtigt, dass der Rohdichteabfall im randnahen Bereich sich in einem kleinen Rahmen von nur einigen wenigen Prozenten im Mittel hält. Da derartige Dämmstoffbahnen in der Regel auf Stoß und unter gewissen Druck zueinander großflächig verlegt werden, insbesondere als Klemmfilz unter Kompression unter Ausnutzung der rückfedernden Eigenschaft infolge der innewohnenden Flexibilitätscharakteristik, kommt diese geringe randseitige Reduktion der Rohdichte im Verlegezustand kaum mehr zum tragen und kann um so mehr in Kauf genommen werden, als die Vorteile der Sicherungsfunktion erheblich sind, da die bis dato im Wesentlichen unvermeidbaren Beschädigungen der verpackten Rollen und/oder Gebinde bei Transport und Lagerung weitgehend beseitigt werden, die aber bislang trotz entsprechender Beeinträchtigungen auch der verpackten Produkte bislang ganz einfach hingenommen wurden.
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Nach Maßgabe der Erfindung wird eine Rohdichteverringerung im randnahen Bereich im Mittel von maximal 3%, insbesondere 0,2 bis 2% genutzt als Sicherungsmaßnahme im Sinne eines Dämpfungseffekts zum Schutze der stoßgefährdeten Kanten der verpackten Rollen und/oder des Großgebindes. Bei einer Herstellung der Dämmstoffbahnen in konventioneller Weise mit einer Nennbreite von 100cm, 110cm oder 120cm wird unter dem Aspekt der Erfindung ein zusätzlicher Randbereich mit verringerter Rohdichte zumindest einseitig der Dämmstoffbahn vorgesehen, wobei die Bahn um maximal 5% am Rand verbreitert ist, was bei einer Dämmstoffbahn von ursprünglich 120cm zu einer Auslegung einer Dämmstoffbahn mit nunmehr 126cm führt. Um dem in der Praxis üblichen Wunsch nach Vielfachen des Baurichtmasses von 12,5 cm entgegen zu kommen, kann alternativ auch eine Auslegungsbreite von 125cm angestrebt sein, entsprechend einem Randbereich von max. 4,5%. Dadurch ergibt sich jedoch ein Schutz gefährdeter Kanten, so dass selbst bei Stoß- und Schlagbeanspruchungen in Folge der Flexibilität im stoßgefährdeten Randkantenbereich eine Zerstörung der Verpackung, insbesondere der Schrumpffolie, aber auch eine Schädigung des verpackten Dämmstoffmaterials weitgehend vermieden werden kann und gleichwohl eingedenk der Stoß auf Stoß unter Druck erfolgenden Verlegung der Dämmstoffbahnen eine weitgehend gleichbleibende Rohdichte gewährleistet wird. Zudem ist die Herstellung derartiger Dämmstoffbahnen unter voller Ausnutzung der konventionellen Fertigungsstraßen in einfacher Weise möglich. Für den Fall, dass die Sicherungsmaßnahme eines Dämpfungskissens auf beiden Längsrändern der Dämmstoffbahn vorgesehen ist, wird einer der Längsränder der Dämmstoffbahn durch entsprechend breit gelegten Zuschnitt in den Randbereich der Ausgangsbahn mit sich verringernder Rohdichte gelegt, wohingegen die andere Längsseite der Dämmstoffbahn durch Walken und dergleichen im randnahen Bereich flexibler gestaltet werden kann, um eine gegenüber dem übrigen der Dämmstoffbahn größere Flexibilität als Sicherungsmaßnahme in Art eines Dämpfungskissens gegenüber Stoß- und Schlagbeanspruchungen zu erzeugen.
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Im Fall einer Produktionseinrichtung mit einer Auslegungsbreite von 120cm gelten die Überlegungen entsprechend, wobei der Randbereich von 5 bzw. 6 cm zur Schaffung eines solchen Dämpfungskissens auch - bevorzugt gleichmäßig - auf beide Längsseiten aufgeteilt sein kann.
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Die erfindungsgemäßen Dämmstoffbahnen eignen sich insbesondere für die sogenannten Klemmfilze, bei denen die Dämmstoffbahnen zu Rollen gewickelt geliefert werden. Für die Verlegung zwischen Sparren eines Daches werden auf dem Abstand der Sparren mit einem Übermaß bemessene Abschnitte von der entrollten Bahn abgeschnitten und unter Kompression zwischen den Sparren eines Daches oder Balken von sonstigen Holzkonstruktionen eingebracht, wo sie dann aufgrund aufgebauter Rückstellkräfte unter Klemmung zwischen den Sparren oder Balken ohne Notwendigkeit zusätzlicher mechanischer Befestigungsmittel gehalten sind. Für den sicheren Klemmsitz ist wesentlich, dass die Faserstruktur der Bahn insbesondere in deren Randbereichen nicht zerstört oder beeinträchtigt wird.
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Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen
- 1 eine Draufsicht auf einen Teil einer Endlosförderbahn, wie sie unter Fallschächten durchgeführt wird, mit einer nur rein schematisch und als Teilabschnitt gezeigten Ausgangsbahn aus Mineralfasern zur Darstellung der Herstellung sowie
- 2 ein Diagramm der Rohdichte über die Breite der in 1 dargestellten Ausgangsbahn.
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Die erfindungsgemäße Dämmstoffbahn wird in einfacher Weise nach einer bevorzugten Ausführungsform dadurch hergestellt, dass zuerst in konventioneller Weise und auf der konventionelle Fertigungsbahn eine an sich bekannte Ausgangsbahn 1 durch Ansammlung von Fasern aus Mineralwolle, die aus einem oder mehreren Fallschächten herrühren, auf einem Endlosförderband 2 gebildet wird, die eine Breite von größer als 250cm aufweist und deren gesamte Breite über die Länge herstellungsbedingt in gewissen Schranken differiert, jedenfalls minimal auf 250cm ausgelegt wird. Aus einer solchen Ausgangsbahn aus Mineralwolle werden üblicherweise Dämmstoffbahnen mit einer Breite von 120cm durch mittige Teilung und entsprechender Randbesäumung längs der Linie N unter Belassung einer Nennbreite von hier 120cm hergestellt. Dies beruht darauf, weil bis auf die Längsrandbereiche einer solchen Faserbahn 1 eine weitgehend gleichmäßige Dichte über die Breite der Dämmstoffbahn erzeugt ist, was für die Wärmedämm- und/oder Schalldämmeigenschaften des Fertigprodukts von Bedeutung ist. Dies ergibt sich recht deutlich aus 2, die ausgehend von der in 1 dargestellten Mittellinie M ein Diagramm der Rohdichte über die Breite der Dämmstoffbahn zeigt. Ersichtlich ist jedenfalls ausgehend von der Mittellinie M eine weitgehend gleiche Rohdichte über die Breite der Dämmstoffbahn in einem Bereich von 240mm bis knapp darüber gegeben, wobei sich ab dann zu den Längsrändern hin die Dichte herstellungsbedingt zunehmend verringert. Durch eine derartige Randbesäumung auf ein Bahnbreitenmaß von jeweils 120cm nach mittiger Durchtrennung der Ausgangsbahn 1, mit der Randabschnitte mit geringerer Rohdichte abgetrennt werden, erhält man somit 120cm breite Dämmstoffbahnen mit in praktischer Hinsicht über die Bahnbreite im Wesentlichen gleichbleibender Rohdichte.
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Die Erkenntnis der Erfindung liegt nun darin, dass zum Schutz der Kanten der Rolle und/oder des Großgebindes, welches aus derartigen Rollen gebildet wird, gegen Schädigungen bei Transport und Lagerung der Randbereich ein höhere Flexibilität aufweisen soll als der übrige Hauptbereich der Dämmstoffbahn, so dass ein dämpfender Effekt gewährleistet wird. Deswegen wird nach Maßgabe der Erfindung die Dämmstoffbahn aus der Ausgangsbahn dadurch hergestellt, dass diese ebenfalls in der Mitte längs der Mittellinie M geteilt wird, jedoch dann eine Randbesäumung längs der weiter nach außen in Richtung des Längsrands bzw. der Längsränder der Ausgangsbahn gerückten und strichliert in 1 dargestellten Linien L erfolgt. Hierbei hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, den Schnitt ausgehend von der Mittellinie M bei einer Breite von 125cm nach links und nach rechts auszuführen. D.h., nach Maßgabe der Erfindung werden die bis dato bei einem Breitenzuschnitt auf jeweils 120cm als Ausschuss angesehene Randstreifen nunmehr im Sinne eine Dämpfungsmaßnahme als Kantenschutz mit einbezogen, was im Ergebnis natürlich auch den Materialverbrauch minimiert. Hierbei wird der Umstand ausgenutzt, dass im besagten Randbereich zwar eine Reduzierung der Rohdichte stattfindet, diese im Mittel jedoch noch einen Wert aufweist, der für die angestrebten Dämmzwecke geeignet ist, zumal bei Verlegung dieser Dämmstoffbahnen diese Stoß auf Stoß oder zwischen Dachsparren unter Druck und damit unter leichter Kompression zusammengesetzt und befestigt werden, so dass sich die an einem knappen Randabschnitt vorhandene verringerte Rohdichte im Gesamtergebnis in Sachen Wärme- und/oder Schallschutz nicht oder nicht spürbar auswirkt. Vorteilhaft ist jedoch die höhere dadurch in einfacher Weise für die Bahn erreichte Flexibilität im Randbereich, so dass die auf einer Palette stehend transportierten Rollen sowohl in Einzelstellung wie auch im Gebinde im gefährdeten Kantenbereich in Folge der durch die erhöhte Flexibilität erreichten Dämpfungswirkung wirksam gegen Stoß- und Schlagbeanspruchungen geschützt werden. Dadurch werden Zerstörungen der Folienumhüllung bzw. des verpackten Produktes auch bei den im Allgemeinen rauen Transportbedingungen weitgehend vermieden.
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Bei der beschriebenen Herstellungsweise mit mittiger Trennung der Ausgangsbahn 1 wird die dämpfende Sicherungswirkung nur auf einer Randseite bzw. einem Rand- und Kantenbereich der Rolle gewährleistet. Soll auch der zweite Längsrand flexibler ausgebildet sein, dann ist dies beispielsweise dadurch möglich, dass dieser Randbereich einem Walkprozess unterworfen wird, indem insbesondere im Kantenbereich des Längsrandes die Kanten durch schräg zu den Kanten verlaufende Walzen bearbeitet und damit die Faserstruktur im gewissen Sinne aufgebrochen wird, was zu einer erhöhten Flexibilität in diesem Bereich und damit der angestrebten dämpfenden Wirkung führt.