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DE102009034839A1 - Stelleinrichtung für eine Stellklappe einer Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Stelleinrichtung für eine Stellklappe einer Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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DE102009034839A1
DE102009034839A1 DE102009034839A DE102009034839A DE102009034839A1 DE 102009034839 A1 DE102009034839 A1 DE 102009034839A1 DE 102009034839 A DE102009034839 A DE 102009034839A DE 102009034839 A DE102009034839 A DE 102009034839A DE 102009034839 A1 DE102009034839 A1 DE 102009034839A1
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Germany
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gear
toothed belt
adjusting device
unit
transmission unit
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Withdrawn
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DE102009034839A
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English (en)
Inventor
Axel Dr. Böttger
Helmut Schneider
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Minebea Co Ltd
Original Assignee
Minebea Co Ltd
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Stelleinrichtung, insbeosndere für eine Stellklappe einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges, mit einem Antriebsmotor und einem mehrstufigen Untersetzungsgetriebe zur Übertragung der Motordrehung auf die Stellklappe, wobei der Antriebsmotor ein bürstenloser Gleichstrommotor ist und das Untersetzungsgetriebe einer Zahnriemen-Getriebeeinheit und eine nachgeschaltete Getriebeeinheit aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Stelleinrichtung, insbesondere für eine Stellklappe einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges mit einem Antriebsmotor und einem mehrstufigen Untersetzungsgetriebe zur Übertragung der Motordrehung auf die Stellklappe.
  • Aus der EP 0 812 713 B1 ist ein manuell betätigter Steuerantrieb für eine Lüftungsklappe bekannt, bei dem die Drehbewegung eines Einstellknopfes über ein Zugkabel auf einen nicht-linearen Zahnradmechanismus übertragen wird, um ein nicht-lineares Verhältnis zwischen der Drehbewegung des Einstellknopfes und der Drehbewegung der Antriebswelle der Klappe zu erzeugen.
  • Die DE 100 37 733 A1 beschreibt die manuelle Verstellung einer Luftklappe in einer Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges, wobei die Bewegung eines Drehknopfes oder Schiebereglers über eine Kugelkette auf die Luftklappe übertragen wird, so dass sich die eingestellte Position der Luftklappe nicht verstellen kann.
  • Die DE 101 02 516 A1 und DE 199 06 639 C1 beschreiben elektrische Stellantriebe für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaklappen in einem Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor zur Ansteuerung der Klimaklappen. Die im Stand der Technik verwendeten Motoren sind in der Regel Schrittmotoren, die mit einem Schneckengetriebe und einem nachgeschalteten mehrstufigen Stirnradgetriebe gekoppelt sind, um die Bewegung des Schrittmotors auf die Klimaklappe zu übertragen. Das Schneckengetriebe dient als ein selbsthemmendes Element in der Stelleinrichtung, um sicherzustellen, dass die Klimaklappe ihre einmal eingestellte Position beibehält.
  • Diese Klimaklappensteller sind häufig in mehrfacher Ausführung im Kraftfahrzeug hinter dem Amaturenbrett angeordnet. Die durch die Schrittmotoren erzeugten Geräusche können von den Fahrzeuginsassen direkt wahrgenommen werden. Durch die relativ starre Ankopplung des Getriebes an den Schrittmotor werden Motorschwingungen auf das Getriebe übertragen; deren Elemente können in Resonanz versetzt werden und somit unangenehme und störende Geräusche erzeugen. Durch elektromagnetische Interferenz (EMI) können benachbarte Geräte, beispielsweise digitale Fernsehempfänger, gestört werden. Aber auch die Luftströmung kann eine dynamische Kraft auf die Stellklappe ausüben, wodurch diese eine Schwingung auf das Getriebe überträgt, welche ebenso zu einer unangenehmen Geräuschentwicklung führt.
  • Aus dem DE 200 17 319 U1 ist ein Lüftungsgerät für Fahrzeug- oder Maschinenkabinen bekannt, wobei ein Gebläse mit Hilfe eines Antriebs verschwenkbar ist, um es in Richtung einer oberen Gehäuseöffnung oder einer unteren Gehäuseöffnung auszurichten. Zwischen dem Schwenkantrieb und dem Gebläse ist eine nachgiebige, stoßentkoppelnde Verbindung, beispielsweise in Form eines elastischen Riemens, vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass der Antrieb durch Schwingungen des schwenkbaren Gebläses keinen zusätzlichen Erschütterungen ausgesetzt wird. Bei dem Antrieb handelt es sich nicht um einen Antrieb für eine Stellklappe.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Stelleinrichtung für eine Stellklappe einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges anzugeben, die im Hinblick auf eine geringe Geräuscherzeugung und elektromagnetische Interferenz optimiert ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Stelleinrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Stelleinrichtung umfasst einen Antriebsmotor und ein mehrstufiges Untersetzungsgetriebe, das mit der Stellklappe gekoppelt ist. Erfindungsgemäß ist der Antriebsmotor ein bürstenloser Gleichstrommotor, und das Untersetzungsgetriebe umfasst eine Zahnriemen-Getriebeeinheit und eine weitere Getriebeeinheit. Durch die Verwendung des bürstenlosen Gleichstrommotors werden schon durch den Motorbetrieb an sich weniger Geräusche erzeugt als bei einem Schrittmotor. Durch die Verwendung des bürstenlosen Gleichstrommotors ergibt sich ferner der vorteilhafte Nebeneffekt, dass solche Motoren einen deutlich höheren Wirkungsgrad, in der Größenordnung von 40% und eine geringere elektromagnetische Emission haben als die im Stand der Technik üblicherweise verwendeten Schrittmotoren, nur einen Wirkungsgrad von etwa 13% haben. Ins Besondere können durch die Verwendung eines hochpoligen bürstenlosen Gleichstrommotors, mit zum Beispiel 12 Statorpolen und 8 Rotormagnetpolen die Umschaltströme reduziert und damit die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) verbessert werden. Das Zahnriemengetriebe kann Motorschwingungen von einem nachfolgenden Getriebe und der Stellklappe bzw. Vibration der Stellklappe von einem vorgeschalteten Getriebe und dem Motor entkoppeln und dadurch auch die Erzeugung von Getriebegeräuschen reduzieren. Die Erfindung erlaubt die Verwendung sehr kleiner bürstenloser Gleichstrommotoren, beispielsweise mit einem Durchmesser von 20 mm und einer Höhe von 5 mm, die eine sehr geringe Stromaufnahme, im Bereich von etwa 100 mA und eine geringe elektromagnetische Emission haben. Solche Motoren können Drehmomente im Bereich von 1 Nmm bei Drehzahlen von 3000 bis 5000 U/min erzeugen.
  • Der bürstenlose Gleichstrommotor kann mit oder ohne Sensor ausgeführt sein. In der bevorzugten Ausführung ist eine Anschlagerkennung (stall detection) vorgesehen, die über eine Postionsermittlung mittels Sensor, oder sensorlos z. B. über die Messung der induzierten Spannung in den nicht bestromten Phasen (Back-EMF) realisiert sein kann.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung verwendet die Zahnriemen-Getriebeeinheit einen oder zwei elastische Zahnriemen mit einer Zahnteilung von weniger als 2 mm, insbesondere von ungefähr 1 mm. Besonders vorteilhaft ist die Zahnriemen-Getriebeeinheit zweistufig mit einem ersten und einem zweiten Zahnriemen ausgebildet, die einen Untersetzungsgetriebezug bilden. Die weitere Getriebeeinheit ist selbsthemmend und kann beispielsweise ein Schneckengetriebe, ein Zykloidgetriebe, ein Harmonic-Drive-Getriebe oder ein Taumelgetriebe umfassen.
  • In der bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die weitere Getriebeeinheit der Zahnriemengetriebeeinheit nachgeschaltet. Dadurch können Motorschwingungen von der nachgeschalteten weiteren Getriebeeinheit und der Stellklappe entkoppelt und die Geräuschentwicklung deutlich reduziert werden. Auch die mechanische Belastung der nachgeschalteten weiteren Getriebeeinheit(en) wird reduziert. Es ist jedoch auch möglich, die weitere Getriebeeinheit dem Zahnriemengetriebe vorzuschalten und insbesondere direkt mit dem Antriebsmotor zu koppeln. Dadurch kann erreicht werden, dass Schwingungen der Stellklappe nicht auf die weitere Getriebeeinheit übertragen werden.
  • Die Anordnung der weiteren Getriebeeinheit am Abtrieb der Stelleinrichtung hat jedoch noch einen weiteren Vorteil. Bei vielen Anwendungen der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung ist das erforderliche Drehmoment im Stillstand, d. h. das Haltemoment, höher als während des Betriebs. Hieraus folgt, dass die Getriebe so ausgelegt werden müssen, dass sie auch den im Stillstand aufgebrachten Drehmomenten standhalten. Darüber hinaus werden bürstenlose Gleichstrommotoren in der Regel in einem höheren Drehzahlbereich betrieben als Schrittmotoren, weil sie dann einen besseren Wirkungsgrad erreichen. Bei gleicher Abtriebsdrehzahl ist somit eine höhere Untersetzung der Getriebestufen notwendig. Verwendet man am Abtrieb der Stelleinrichtung ein selbsthemmendes Getriebe, beispielsweise ein selbsthemmendes Taumelgetriebe, so müssen die Getriebestufen zwischen diesem selbsthemmenden Getriebe und dem Antriebsmotor nur für die Belastung während des Antriebs ausgelegt sein, nicht aber für den Fall des Stillstandes.
  • Die Zahnriemengetriebeeinheit gemäß der Erfindung hat vorzugsweise eine Untersetzung im Bereich von 4:1 bis 100:1, insbesondere von ungefähr 10:1 bis 50:1. Beispielsweise können zwei Zahnriemengetriebestufen mit einer Untersetzung von 5:1 in Reihe geschaltet werden.
  • Die weitere Getriebeeinheit hat eine höhere Untersetzung, beispielsweise im Bereich von 10:1 bis 500:1 und vorzugsweise im Bereich von 40:1 bis 100:1, noch spezieller, im Bereich von 40:1 bis 70:1. Die genaue Dimensionierung des Untersetzungsgetriebes hängt ab von dem gewählten Motor sowie von der konkreten Anwendung der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung. Auch die Auswahl der weiteren Getriebeeinheit ist hiervon abhängig.
  • Ein bürstenloser Gleichstrommotor ist ein vergleichsweise schnell laufender Antrieb, der mehr als 1000 Umdrehungen/Minute, beispielsweise eine Drehzahl in der Größenordnung von 2000 bis 10000 U/min erzeugt. Er wird vorzugsweise mit einem mehrstufigen Getriebe mit relativ hoher Untersetzung, d. h. mit einer Untersetzung größer als 500:1, vorzugsweise größer als 1000:1 eingesetzt.
  • Die weitere Getriebeeinheit ist, wie erläutert, vorzugsweise selbsthemmend, um sicherzustellen, dass die Stellklappe ihre einmal gewählte Position beibehält. Dieses Getriebe wird dem Zahnriemengetriebe vorzugsweise nachgeschaltet, um den oder die Zahnriemen möglichst wenig zu belasten. Vorzugsweise wird ein Taumelgetriebe eingesetzt.
  • Die dem selbsthemmenden Getriebe vorgelagerten Getriebestufen können relativ klein ausgelegt werden, weil diese nicht mit den Selbsthemmungskräften beaufschlagt werden. Der Abtrieb der Stelleinrichtung ist in die letzte Getriebestufe integriert.
  • Neben der Entkopplung des Getriebes von Motorschwingungen und der Reduzierung von Geräuschen hat die erfindungsgemäße Stelleinrichtung den weiteren Vorteil, dass durch die Verwendung des Zahnriemen-Getriebes Probleme mit Rundlauffehlern des Antriebs kompensiert werden und keine Geräusche erzeugen. Dadurch können einzelne Getriebekomponenten mit größerer Toleranz gefertigt werden, was wiederum die Produktionskosten reduziert.
  • Im Kontext dieser Erfindung wird mit „Zahnriemen” jedes riemenartige Übertragungselement bezeichnet, das wie ein Zahnriemen wirkt und eine schlupffreie Kraftübertragung erzielt, auch wenn die Übertragung der Kräfte nicht notwendig über „Zähne” erfolgt.
  • Die Erfindung ist im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführung mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Figuren zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf die Stelleinrichtung gemäß der Erfindung;
  • 2 eine isometrische Darstellung der Stelleinrichtung gemäß der Erfindung;
  • 3 eine Schnittdarstellung durch die Stelleinrichtung gemäß der Erfindung;
  • 4 eine vergrößerte Schnittdarstellung durch ein selbsthemmendes Taumelgetriebe, das in der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung eingesetzt werden kann; und
  • 5 eine Explosionsdarstellung des Taumelgetriebes der 4.
  • In den 1 und 2 ist die erfindungsgemäße Stelleinrichtung schematisch mit einem Antriebsmotor 10, einer ersten Getriebestufe 12, einer zweiten Getriebestufe 14 und einer dritten Getriebestufe 16 dargestellt, die auf einer Grundplatte 18 montiert und relativ zueinander positioniert sind.
  • Der Antriebsmotor 10 ist als ein bürstenloser Gleichstrommotor realisiert, der sehr kleinbauend sein kann, beispielsweise mit einem Durchmesser in der Größenordnung von 20 mm und eine Höhe in der Größenordnung von 5 mm. Solche Motoren können sehr große Drehzahlen erzeugen, die deutlich oberhalb von 1000 U/min liegen, beispielsweise in der Größenordnung von 2000 bis 10000 U/min. Die Welle 20 des Motors ist auf einem ersten Zahnriemen 22 geführt, der in den Figuren nur schematisch dargestellt ist. Der erste Zahnriemen 22 koppelt die Welle 20 mit einem ersten Getrieberad 24, das ein mit dem Zahnriemen 22 kämmendes Zahnrad ist (in den Figuren nur schematisch dargestellt). Das erste Getrieberad 24 ist über einen Schaft (nicht gezeigt) an der Grundplatte 18 drehbar gelagert, und an dem Fuß des Schaftes ist drehfest an dem ersten Getrieberad 24 ein zweites kleineres Getrieberad 26 angeordnet, dass die Drehung des ersten Getrieberades 24 über einen zweiten Zahnriemen 28 auf ein drittes Getrieberad 30 überträgt, das ebenfalls als Zahnrad realisiert ist (in den Figuren nicht gezeigt). Das dritte Getrieberad 30 ist mit der dritten Getriebestufe 16 gekoppelt, die vorzugsweise ein selbsthemmendes Getriebe umfasst und als ein Schneckengetriebe, Zykloidgetriebe, Harmonic-Drive-Getriebe oder Taumelgetriebe ausgebildet sein kann. Eine Abtriebswelle 32 ist mit der dritten Getriebestufe 16 direkt gekoppelt. Die Abtriebswelle 32 kann auf bekannte Weise mit einer Stellklappe oder dergleichen verbunden werden. Der erste Zahnriemen 22 bildet zusammen mit der Motorwelle 20 und dem ersten Getrieberad 24 eine erste Getriebestufe, und der zweite Zahnriemen 28 bildet zusammen mit dem auf dem Schaft (nicht gezeigt) ausgebildeten zweiten Getrieberad 26 und dem dritten Getrieberad 30 eine zweite Getriebestufe. Die erste und die zweite Getriebestufe bilden die Zahnriemen-Getriebeeinheit, der die dritte Getriebestufe 16 nachgeschaltet ist.
  • Die Zahnriemen 22, 28 sind vorzugsweise aus einem elastischen Material, beispielsweise aus einem gewebeverstärkten Gummi oder Polymer, aus Polyurethan (PUR), Chloropren-Kautschuk (CR), besser bekannt als Neopren®, oder dergleichen hergestellt und haben eine Zahnteilung < 2 mm und vorzugsweise im Bereich von ungefähr 1 mm. Anstelle von Zahnriemen können auch andere Arten von Riemen verwendet werden, die eine schlupffreie Bewegungsübertragung zwischen der Welle 20 und dem Getrieberad 24 und zwischen dem Getrieberad 26 und dem Getrieberad 30 erlauben.
  • 3 zeigt eine Schnittdarstellung durch die erfindungsgemäße Stelleinrichtung mit weiteren Einzelheiten. Korrespondierende Teile sind mit denselben Bezugszeichen wie in den vorangehenden Figuren bezeichnet. In der Darstellung der 3 ist der Antriebsmotor 10 ein bürstenloser Gleichstrommotor mit einem Stator 34 und einem Rotor 36, der über eine Nabe 38 mit der Welle 20 gekoppelt ist. Die Welle 20 ist in einer Lagerhülse 40 aufgenommen und über ein Gleitlager, beispielsweise ein fluiddynamisches Lager, drehbar gelagert. An dem Abtriebsende der Welle 20 ist ein Zahnrad 42 ausgebildet, das mit dem ersten Zahnriemen 22 kämmt. Der erste Zahnriemen 22 überträgt die Drehbewegung der Welle 20 auf das erste Getrieberad 24, an dessen Außenumfang ebenfalls eine Zahnung ausgebildet ist. Drehfest mit dem ersten Getrieberad 24 ist das zweite Getrieberad 26 an der Grundplatte 18 gelagert, die auch die Lagerhülse 40 und die dritte Getriebestufe 16 trägt. Die Drehung des zweiten Getrieberades 26 wird über einen zweiten Zahnriemen 28 auf die dritte Getriebestufe 16 übertragen, die das dritte Getrieberad 30 aufweist. Auch das dritte Getrieberad 30 ist als Zahnrad ausgebildet.
  • Die dritte Getriebestufe 16 ist in der dargestellten bevorzugten Ausführung als ein selbsthemmendes Taumelgetriebe ausgebildet. Sie ist mit weiteren Einzelheiten mit Bezug auf die 3 bis 5 beschrieben. Das dritte Getrieberad 30 bildet das Antriebsrad des Taumelgetriebes und ist an einer Welle 44 des Taumelgetriebes drehbar gelagert. Die Drehung des dritten Getrieberades 30 wird über ein Kugellager 46 auf eine erste Taumelscheibe 48 übertragen. Die erste Taumelscheiben 48 ist mit einer zweiten Taumelscheibe 50 über Zähne 52, 54 gekoppelt, so dass die Drehbewegung der ersten Taumelscheibe 48 auf die zweite Taumelscheibe 50 übertragen wird. Die zweite Taumelscheibe 50 ist mit der Welle 44 drehfest verbunden und über die Welle 44 gegenüber dem dritten Getrieberad 30 und der Grundplatte 18 drehbar gelagert. Eine Führungsstange 56 fixiert die erste Taumelscheibe 48 und stellt sicher, dass die Drehbewegung des dritten Getrieberades 30 in eine kontrollierte Taumelbewegung übersetzt wird. In axialer Richtung ist die Welle 44 an dem dritten Getrieberad 30 über eine Abstandsscheibe 58 und ein Sprengring 60 fixiert.
  • In der dargestellten Ausführung der Erfindung bildet die Welle 44 mit der Grundplatte 18 und ein Absatz der zweiten Taumelscheibe 50 mit dem Gehäuse 64 jeweils Gleitlager aus. In einer Weiterführung der Erfindung könnten die entsprechenden Gleitlagerflächen aus Materialien geringer Reibung hergestellt werden. Es ist auch denkbar die Flächen zu fetten oder mit einer Gummilippe an der Außenseite des Gehäuses gegen eindringende Partikel zu schützen. Grundsätzlich wäre an dieser Stelle auch der Einsatz von Kugellagern denkbar.
  • Das Taumelgetriebe 16 weist auf der Abtriebsseite der Welle 44 die Abtriebswelle 32 der Stelleinrichtung auf. In der Abtriebswelle ist eine Kupplung 62 für die Verbindung der Stelleinrichtung mit einer Stellklappe (nicht gezeigt) ausgebildet.
  • Das in den 3 bis 5 dargestellte Taumelgetriebe ist selbsthemmend und wird vorzugsweise auf der Abtriebsseite der Stelleinrichtung angeordnet. Die Getriebestufen zwischen diesem Taumelgetriebe und dem Antriebsmotor 10 müssen dadurch nicht für die im Stillstand der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung geforderten relativ hohen Drehmomente ausgelegt sein und können entsprechend kleiner gebaut werden. Das Taumelgetriebe hat vorzugsweise eine Untersetzung im Bereich von 40:1 bis 70:1.
  • Die Stelleinrichtung mit dem Antriebsmotor 10 und den Getriebestufen 12, 14, 16 ist in einem Gehäuse 64 aufgenommen, das zusammen mit der Grundplatte 18 die Stelleinrichtung umschließt. Vorzugsweise weist die Stelleinrichtung eine Anschlagerkennung (stall detection) auf, um das Erreichen einer Endstellung der Stellklappe zu erfassen und sicherzustellen, dass der Antriebsmotor 10 dann abschaltet. Die Anschlagerkennung kann durch einen in den Antriebsmotor 10 integrierten Sensor (nicht gezeigt) oder sensorlos z. B. über die Messung der induzierten Spannung in den nicht bestromten Phasen des Antriebsmotors 10 realisiert sein. Die Anschlagerkennung kann so ausgelegt sein, dass sie bei Erreichen der Endposition der Stelleinrichtung oder bei Annäherung an diese Endposition auslöst.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Antriebsmotor
    12
    erste Getriebestufe
    14
    zweite Getriebestufe
    16
    dritte Getriebestufe
    18
    Grundplatte
    20
    Welle
    22
    erstes Zahnriemen
    24
    erstes Getrieberad
    26
    zweites Getrieberad
    28
    zweites Zahnriemen
    30
    drittes Getrieberad
    32
    Abtriebswelle
    34
    Stator
    36
    Rotor
    38
    Nabe
    40
    Lagerhülse
    42
    Zahnrad
    44
    Welle
    46
    Kugellager
    48
    erste Taumelscheibe
    50
    zweite Taumelscheibe
    52, 54
    Zähne
    56
    Führungsstange
    58
    Abstandsscheibe
    60
    Sprengring
    62
    Kupplung
    64
    Gehäuse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0812713 B1 [0002]
    • - DE 10037733 A1 [0003]
    • - DE 10102516 A1 [0004]
    • - DE 19906639 C1 [0004]
    • - DE 20017319 U1 [0006]

Claims (13)

  1. Stelleinrichtung, insbesondere für eine Stellklappe einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges, mit einem Antriebsmotor (10) und einem mehrstufigen Untersetzungsgetriebe zur Übertragung der Motordrehung auf die Stellklappe, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (10) ein bürstenloser Gleichstrommotor ist und das Untersetzungsgetriebe eine Zahnriemen-Getriebeeinheit (12, 14) und eine weitere Getriebeeinheit (16) aufweist.
  2. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnriemen-Getriebeeinheit (12, 14) wenigstens einen elastischen Zahnriemen (22, 28) aufweist.
  3. Stelleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnriemen (22, 28) eine Zahnteilung von weniger als 2 mm, insbesondere von ungefähr 1 mm hat.
  4. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnriemen-Getriebeeinheit (12, 14) einen ersten und einen zweiten Zahnriemen (22, 28) aufweist, die einen Untersetzungsgetriebezug bilden.
  5. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Getriebeeinheit (16) selbsthemmend ist.
  6. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Getriebeeinheit (16) ein Schneckengetriebe, ein Zykloidgetriebe, eine Harmonic-Drive-Getriebe oder ein Taumelgetriebe umfasst.
  7. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnriemen-Getriebeeinheit (12, 14) eine Untersetzung von 4:1 bis 100:1, insbesondere von ungefähr 25:1 hat.
  8. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Getriebeeinheit (16) eine Untersetzung von 10:1 bis 500:1, spezieller von 40:1 bis 70:1, insbesondere von ungefähr 60:1 hat.
  9. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Getriebeeinheit (16) der Zahnriemengetriebeeinheit nachgeschaltet ist.
  10. Stelleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Getriebeeinheit (16) am Abtrieb der Stelleinrichtung angeordnet ist.
  11. Stelleinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Getriebeeinheit (16) ein selbsthemmendes Taumelgetriebe aufweist.
  12. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zur Anschlagerkennung bei Erreichen oder Annäherung an eine Endposition der Stelleinrichtung.
  13. Stelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Sensor zur Erfassung der Stellung der Stellklappe und/oder der Drehlage des Antriebsmotors.
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