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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgasanlage eines Verbrennungsmotors
mit einer Abgasrückführungsleitung,
insbesondere einer Niederdruck-Abgasrückführungsleitung, welche eine
Eingangsöffnung
zum Entnehmen eines Teil-Abgasstroms aus einem in einer Abgasleitung
entlang einer Strömungsrichtung
strömenden
Haupt-Abgasstroms, eine Ausgangsöffnung
zum Zuführen
des Teil-Abgasstroms in eine Ansaugleitung des Verbrennungsmotors
und einen zwischen Eingangsöffnung
und Ausgangsöffnung
angeordneten Partikelfilter umfasst.
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Durch
das Verfahren der Abgasrückführung (AGR)
können
unerwünschte
Emissionen von Verbrennungsmotoren verringert werden. Bei der so
genannten Niederdruck-Abgasrückführung wird
ein Teil des von dem Verbrennungsmotor ausgestoßenen Abgasstroms stromabwärts eines
Abgasturboladers und stromabwärts
eines Rußpartikelfilters
aus dem Abgaskanal entnommen und über eine Niederdruckleitung
stromaufwärts
des Abgasturboladers in den Ansaugtrakt des Verbrennungsmotors eingespeist. Um
zu verhindern, dass in dem entnommenen Teil-Abgasstrom vorhandene
Partikel, wie z. B. Ausbrüche
des Rußpartikelfilters
oder Bearbeitungsrückstände, auf
die Verdichterschaufeln des Abgasturboladers treffen und diese beschädigen, ist
es notwendig, in die Niederdruckleitung zur Abgasrückführung einen
geeigneten Partikelfilter einzusetzen. Bei bekannten Systemen werden
dazu zylindrische oder tubenförmige
Siebfilter eingesetzt. Bei den zylindrischen Filtern ist es erforderlich,
die Abgasrückführungsleitung
im Bereich des Filters aufzuweiten, damit die durchströmbare Siebfläche an den
Seitenwänden
des Zylinders nicht durch die Leitungswände blockiert wird. Dies ist
mit einer unerwünschten
Einschränkung
der Einbauoptionen verbunden. Bei den tubenförmigen Filtern ist eine derartige
Leitungsaufweitung nicht erforderlich, d. h. diese können direkt
in ein Rohr eingebaut werden. Allerdings ist bei dieser Filterform
die freie Siebfläche
geringer im Vergleich zu zylindrischen Filtern, was zu einem unerwünscht hohen
Gegendruck führen
kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Abgasanlage mit einer Abgasrückführungsleitung
bereitzustellen, welche die vorstehend genannten Nachteile vermeidet.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt durch eine Abgasanlage mit den Merkmalen
des Anspruchs 1.
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Erfindungsgemäß ist der
Partikelfilter durch ein Sieb mit einem in Bezug auf die Strömungsrichtung
des Teil-Abgasstroms konisch ausgebildeten Siebabschnitt gebildet.
Der erfindungsgemäß gestaltete
Partikelfilter kann ohne Leitungsaufweitung in eine übliche Abgasrückführungsleitung
eingebaut werden, da die Siebfläche
aufgrund des konischen Siebabschnitts auch an den Seitenwänden ausreichend
durchströmbar
ist. Gegenüber
einem Tubenfilter erzeugt der konisch geformte Filter jedoch einen geringeren
Gegendruck. Die erfindungsgemäße Abgasanlage
ermöglicht
daher sowohl hinsichtlich der Emissionsbegrenzung als auch in Bezug
auf die Einbauspezifikationen eine Verbesserung gegenüber bekannten
Systemen.
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Vorzugsweise
verjüngt
sich der Siebabschnitt entgegen der Strömungsrichtung des Teil-Abgasstroms.
Hierdurch können
besonders günstige Gegendruckwerte
erreicht werden. Weiterhin wird eine unerwünschte Ansammlung von Partikeln
im verjüngten
Bereich vermieden.
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Alternativ
kann sich der Siebabschnitt auch in Strömungsrichtung des Teil-Abgasstroms
verjüngen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist das Sieb die Form eines Kegelstumpfs auf. Durch diese fingerhutartige
Formgebung können
die Vorteile des Zylinderfilters und die Vorteile des Tubenfilters
gleichermaßen
ausgenutzt werden.
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Das
Sieb kann die Form eines geraden Kreiskegelstumpfs aufweisen, wobei
die Grundfläche des
Kreiskegelstumpfs bevorzugt wenigstens doppelt so groß ist wie
die Deckfläche
des Kreiskegelstumpfs. Durch diese eher lang gestreckte Form kommen
die Vorteile des konischen Abschnitts besonders zur Geltung.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist das Sieb aus einem konisch zulaufenden Mantelteil
und einem stirnseitigen ebenen Deckelteil zusammengesetzt. Dies
ermöglicht
insbesondere eine einfache und kostengünstige Herstellung.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Sieb aus einem Metallsieb mit einer Maschenweite von weniger
als 0,2 mm hergestellt. Dies gewährleistet
ein sicheres Abfangen von Partikeln, welche für die Verdichterschaufeln des
Abgasturboladers schädlich
sein könnten.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
umfasst die erfindungsgemäße Abgasanlage
ein, insbesondere ringförmiges,
Trägerteil,
an welchem das Sieb angebracht ist. Das Trägerteil kann eine Stütze für das Sieb
bereitstellen und außerdem
zur Lagerung in der Abgasrückführungsleitung
eingesetzt werden.
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Die
Größe der Eingangsöffnung kann
durch einen Innendurchmesser des Trägerteils definiert sein. Der
Teil-Abgasstrom tritt also z. B. durch das ringförmige Trägerteil hindurch und wird in
der Folge durch das Sieb gehäuseartig
aufgefangen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
umfasst das Trägerteil
des Siebs einen, insbesondere angeformten, Montageflansch. Auf diese
Weise ist eine sichere und korrekte Lagerung des Partikelfilters in
einem zugehörigen
Abschnitt der Abgasrückführungsleitung
gewährleistet.
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Das
Trägerteil
des Siebs kann einen umlaufenden, quer zur Strömungsrichtung des Teil-Abgasstroms
weisenden Vorsprung aufweisen, welcher insbesondere einen konischen
Querschnitt aufweist. Ein derartiger Vorsprung kann zur Schaffung
einer Sickendichtung verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist an einem äußeren Umfangsabschnitt des
Partikelfilters ein Dichtmittel, insbesondere ein Dichtring, vorgesehen.
Der Dichtring kann zum Abdichten gegenüber der Abgasrückführungsleitung und
gleichzeitig zum Fixieren oder Lager des Partikelfilters in der
Abgasrückführungsleitung
verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist der Partikelfilter fest mit der Rückführungsleitung verbunden, insbesondere
mit dieser verschweißt,
um so eine sichere und dauerhafte Lagerung zu schaffen.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist
der Partikelfilter lösbar
mit der Rückführungsleitung
verbunden. Bei dieser Ausführungsform
kann der Partikelfilter also ausgewechselt werden, falls z. B. eine
Beschädigung
vorliegt oder die Siebfläche verstopft
ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
die Rückführungsleitung
einen Schnittstellenabschnitt auf, in dessen Bereich der Partikelfilter
eingesetzt ist. Eine Schnittstelle zum Abgaskanal ist in der Praxis
ohnehin vorzusehen. Deshalb ist es vorteilhaft, den Partikelfilter
an dieser Stelle einzusetzen, um so einen Filterwechsel zu erleichtern.
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Mögliche Weiterbildungen
der Erfindung sind auch in den abhängigen Ansprüchen, der
Zeichnung sowie der Beschreibung angegeben.
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Die
Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
schematisch eine erfindungsgemäße Abgasanlage
eines Verbrennungsmotors mit einer Abgasrückführungsleitung.
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2A zeigt
eine Draufsicht auf einen tubenförmigen
Partikelfilter gemäß dem Stand
der Technik.
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2B zeigt
eine Seitenansicht des Partikelfilters gemäß 2A.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines zylindrischen Partikelfilters gemäß dem Stand
der Technik.
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4 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Partikelfilters gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung.
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5 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Partikelfilters gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung.
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6 zeigt
eine Seitenansicht eines Abschnitts der Abgasrückführungsleitung gemäß 1.
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7 zeigt
eine Querschnittsansicht eines Abschnitts der Abgasrückführungsleitung
gemäß 1,
in die ein Partikelfilter eingesetzt ist.
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8 zeigt
eine Querschnittsansicht eines Abschnitts der Abgasrückführungsleitung
gemäß 1,
in die ein Partikelfilter mit einem Dichtring eingesetzt ist.
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Gemäß der schematischen
Darstellung von 1 saugt ein Verbrennungsmotor 11 – beispielsweise
ein Dieselmotor – über einen
Ansaugtrakt 13 Frischluft an, welche mittels eines Abgasturboladers 15 verdichtet
wird. Der Verbrennungsmotor 11 stößt einen entlang einer Strömungsrichtung
S1 strömenden
Haupt-Abgasstrom aus, welcher in einem Abgaskanal 19 bis
zu einem Auspuffendrohr 21 geleitet wird. Der Haupt-Abgasstrom treibt
den Abgasturbolader 15 an und wird stromabwärts des
Abgasturboladers 15 durch einen Rußpartikelfilter 23 gereinigt. Stromabwärts des
Rußpartikelfilters 23 zweigt
eine Abgasrückführungsleitung 25,
welche eine Eingangsöffnung 24 und
eine Ausgangsöffnung 26 aufweist,
von dem Abgaskanal 19 ab und führt einen Teil-Abgasstrom entlang
einer Strömungsrichtung
S2 über
ein Abgasrückführungsventil 27 dem
Ansaugtrakt 13 zu. Zwischen der Eingangsöffnung 24 und der
Ausgangsöffnung 26 ist
ein Partikelfilter 30 in die Rückführungsleitung 25 eingesetzt,
welcher in 1 lediglich schematisch dargestellt
ist und nachfolgend detaillierter beschrieben wird.
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In 2A und 2B ist
ein Partikelfilter für eine
Abgasrückführungsleitung
gemäß dem Stand der
Technik dargestellt, welcher durch ein tubenförmiges Sieb 31 gebildet
ist, welches an einem ringförmigen
Trägerteil 32 angebracht
ist. Wie zu erkennen ist, verjüngt
sich das Sieb entlang der Strömungsrichtung
S2 des Teil-Abgasstroms und bildet am stromabwärtigen Ende einen linienartigen
Knick 33.
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3 zeigt
einen weiteren Partikelfilter für eine
Abgasrückführungsleitung
gemäß dem Stand der
Technik. Der Partikelfilter ist hier durch ein zylindrisches Sieb 37 gebildet,
welches an einem ringförmigen
Trägerteil 39 angebracht
ist. Bei diesem Partikelfilter 35 liegt also keinerlei
Verjüngung
entlang der Strömungsrichtung
S2 vor.
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Demgegenüber ist
ein erfindungsgemäßer Partikelfilter 30 gemäß 4 in
der Grundform eines Kegelstumpfs gestaltet. Der Partikelfilter 30 ist
aus einem ringförmigen
Trägerteil 41 und
einem an dem Trägerteil 41 angebrachten
Sieb 43 zusammengesetzt. Das Sieb 43 ist aus einem
sich entgegen der Strömungsrichtung
S2 des Teil-Abgasstroms konisch verjüngenden Mantelteil 45 und
einem stirnseitigen ebenen Deckelteil 47 zusammengesetzt.
Sowohl das Mantelteil 45 als auch das Deckelteil 47 sind
aus einem Metallsieb mit einer Maschenweite von etwa 0,2 mm hergestellt.
An dem Trägerteil 41 kann
der Partikelfilter 30 in die Abgasrückführungsleitung 25 (1)
eingeschweißt
sein. Der Partikelfilter 30 könnte alternativ auch um 180° gewendet
in die Abgasrückführungsleitung 25 eingesetzt
werden. In diesem Fall würde
sich das Mantelteil in Strömungsrichtung
S2 des Teil-Abgasstroms verjüngen.
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5 zeigt
einen Partikelfilter 30' gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der Erfindung. Der Partikelfilter 30' gemäß 5 ist in ähnlicher
Weise ausgestaltet wie der Partikelfilter 30 gemäß 4 und
weist ebenfalls ein Trägerteil 41 und
ein Sieb 43 mit konisch geformtem Mantelteil 45 und
ebenem Deckelteil 47 auf. Das Trägerteil 41 weist hier
eine Erweiterung 49 mit einem angeformten Flanschkonus 51 auf.
Der Flanschkonus 51 dient der Lagerung in einem entsprechenden
Lagerabschnitt der Abgasrückführungsleitung 25 (1)
und kann für
eine Sickendichtung eingesetzt werden.
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Unter
Bezugnahme auf 6–8 wird die
Lagerung des Partikelfilters 30' in der Abgasrückführungsleitung 25 genauer
beschrieben. 6 zeigt eine Seitenansicht eines
Abschnitts der Abgasrückführungsleitung 25,
in welchem eine Schnittstelle 53 vorgesehen ist. Im Bereich
der Schnittstelle 53 ist der Partikelfilter 30' unter Ausbildung
einer Sickendichtung 55, welche mittels einer Schraube 57 fixiert
werden kann, in der Abgasrückführungsleitung 25 gelagert.
Wie aus der Querschnittsansicht gemäß 7 hervorgeht,
ist der Partikelfilter 30' über den
Flanschkonus 51 in Bezug auf die Abgasrückführungsleitung 25 fixiert.
Gemäß einer
alternativen Einbauvariante, welche in 8 dargestellt
ist, kann die Fixierung auch über
einen Dichtring 59 erfolgen, welcher zwischen der Wand
der Abgasrückführungsleitung 25 und
einem äußeren Umfangsabschnitt 61 des
Trägerteils 41 angeordnet
ist. Der Partikelfilter 30' kann somit
an der Schnittstelle 53 entnommen und gegen einen Ersatzfilter
ausgetauscht werden.
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Während des
Betriebs der Abgasanlage tritt der durch die Abgasrückführungsleitung 25 strömende Teil-Abgasstrom
sowohl im Bereich des Mantelteils 45 als auch im Bereich
des Deckelteils 47 durch die Öffnungen des Siebs 43 hindurch
und wird auf diese Weise gefiltert. Aufgrund der ungehinderten Durchströmbarkeit
sowohl des Mantelteils 45 als auch des Deckelteils 47 erzeugt
der erfindungsgemäße Partikelfilter 30 einen
relativ geringen Gegendruck. Eine Aufweitung der Rückführungsleitung 25 ist
nicht erforderlich, da aufgrund der konischen Form des Mantelteils 45 ein
ausreichender Freiraum 63 (7 und 8)
zwischen Siebfläche
und Rohrwand besteht.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Verbrennungsmotor
- 13
- Ansaugtrakt
- 15
- Abgasturbolader
- 19
- Abgaskanal
- 21
- Auspuffendrohr
- 23
- Rußpartikelfilter
- 24
- Eingangsöffnung
- 25
- Abgasrückführungsleitung
- 26
- Ausgangsöffnung
- 27
- Abgasrückführungsventil
- 30
- Partikelfilter
- 30'
- Partikelfilter
- 31
- tubenförmiges Sieb
- 32
- Trägerteil
- 33
- Knick
- 37
- zylindrisches
Sieb
- 39
- Trägerteil
- 41
- Trägerteil
- 43
- Sieb
- 45
- Mantelteil
- 47
- Deckelteil
- 49
- Erweiterung
- 51
- Flanschkonus
- 53
- Schnittstelle
- 55
- Sickendichtung
- 57
- Schraube
- 59
- Dichtring
- 61
- Umfangsabschnitt
- 63
- Freiraum
- S1
- Strömungsrichtung
des Haupt-Abgasstroms
- S2
- Strömungsrichtung
des Teil-Abgasstroms