-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgasreinigungseinrichtung für eine Abgasanlage
einer Brennkraftmaschine, insbesondere eines Kraftfahrzeugs.
-
Abgasreinigungseinrichtungen
sind bspw. Katalysatoren und Partikelfilter sowie Kombinationen daraus.
Bspw. können
zur Erzielung einer kompakten Bauweise in einem gemeinsamen Gehäuse eine
Oxidationskatalysatoreinheit sowie eine Partikelfiltereinheit hintereinander
angeordnet sein. Mit Hilfe des Oxidationskatalysators lassen sich
im Abgas mitgeführte
Kohlenwasserstoffe umsetzen. Das Partikelfilter entfernt im Abgas
mitgeführte
Partikel, insbesondere Russ. Zum Regenerieren des Partikelfilters kann
stromauf des Oxidationskatalysators Kraftstoff zugemessen werden,
der am Katalysator exothern umgesetzt wird. Hierdurch lässt sich
das stromab davon angeordnete Partikelfilter auf eine Entzündungstemperatur
aufheizen, bei welcher die im Filter abgelagerten Russpartikel abbrennen,
um so die Regeneration des Partikelfilters zu bewirken.
-
Im
Laufe des Betriebs der Abgasreinigungseinrichtung kann sich die
Oxidationskatalysatoreinheit mehr oder weniger stark abnutzen. Ferner
können
in der Partikelfiltereinheit nicht abbrennbare Rückstände verbleiben, die sich im
Laufe der Zeit vermehrt ansammeln und das jeweilige Partikelfilter allmählich zusetzen.
Dementsprechend kann es erforderlich sein, die jeweilige Einheit
zu warten und ggf. gegen eine neue auszutauschen. Um die Oxidationskatalysatoreinheit
und/oder die Partikelfiltereinheit aus dem gemeinsamen Gehäuse herausnehmen zu
können,
ist ein vergleichsweise großer
Aufwand erforderlich.
-
Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
eine Abgasreinigungseinrichtung der Eingangs genannten Art eine
verbesserte Ausführungsform anzugeben,
die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass die Zugänglichkeit
zur jeweiligen Einheit für
Wartungszwecke und dergleichen vereinfacht ist.
-
Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
den Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
-
Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an der Partikelfiltereinheit
eine Halterung axial fest anzuordnen und diese Halterung mittels
einer Schellenverbindung, die zumindest zwei axial aneinander grenzende
Gehäuseteile
lösbar
miteinander verbindet, axial am Gehäuse festzulegen. Hierdurch
erhält
die ohnehin vorhandene Schellenverbindung eine Zusatzfunktion, da
sie einerseits die beiden benachbarten Gehäuseteile aneinander fixiert und
da sie andererseits die Halterung am Gehäuse fixiert. Durch Lösen der
Schellenverbindung sind einerseits die Gehäuseteile relativ zueinander
beweglich, während
andererseits auch die Halterung relativ zum Gehäuse beweglich ist. Insbesondere
kann dann die Partikelfiltereinheit besonders einfach aus dem Gehäuse herausgenommen
werden.
-
Entsprechend
einer vorteilhaften Ausführungsform
kann ein Mittelgehäuseteil
vorgesehen sein, das axial zwischen einem Einlassgehäuseteil und
einem Auslassgehäuseteil
angeordnet ist. In diesem Mittelgehäuseteil ist zumindest ein Axialabschnitt
der Partikelfiltereinheit angeordnet. Ferner ist es über eine
einlassseitige Schellenverbindung mit dem Einlassgehäuseteil
und über
eine auslassseitige Schellenverbindung mit dem Auslassgehäuseteil
lösbar
verbunden. Durch Entfernen des Mittelgehäuseteils ergibt sich eine vereinfachte
Zugänglichkeit
zum Inneren des Gehäuses.
-
Bei
einer Weiterbildung kann das Mittelgehäuseteil axial fest an der Partikelfiltereinheit
angeordnet sein. Die zuvor genannte, wenigstens eine Halterung kann
am Mittelgehäuseteil
ausgebildet oder durch dieses gebildet sein, wobei zumindest eine
der Schellenverbindungen das Mittelgehäuseteil über die jeweilige Halterung
mit dem jeweiligen benachbarten Gehäuseteil lösbar verbindet. Das bedeutet,
dass die jeweilige Halterung einen Flansch am Mittelgehäuseteil
ausbildet, der über
die jeweilige Schellenverbindung mit einem entsprechenden Flansch
des jeweils benachbarten Gehäuseteils
verbunden ist. Da die jeweilige Halterung einen Bestandteil des
Mittelgehäuseteils
bildet, erfolgt durch die Befestigung des Mittelgehäuseteils
an den benachbarten Gehäuseteilen
automatisch eine axiale Fixierung der Halterung und somit der Partikelfiltereinheit
am Gehäuse.
-
Bei
einer anderen Ausführungsform,
die ohne ein derartiges Mittelgehäuseteil auskommt, verbindet
die Schellenverbindung das Einlassgehäuseteil mit dem Auslassgehäuseteil.
Die mit der Partikelfiltereinheit gekoppelte Halterung wirkt nun
mit dieser einen Schellenverbindung so zusammen, dass die Halterung
an beiden Gehäuseteilen
axial festgelegt ist. Durch diese Bauweise ist die Halterung in
die Schellenverbindung eingebunden, sodass durch das Verbinden der
beiden Gehäuseteile
automatisch die gewünschte
axiale Fixierung der Partikelfiltereinheit im Gehäuse erfolgt.
Bspw. kann die Halterung hierzu zwei Flansche aufweisen, die mit
dazu komplementären
Flanschen der beiden Gehäuseteile
zusammenwirken, um die Schellenverbindung zu realisieren.
-
Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
-
Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, son dern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
-
Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
-
Es
zeigen, jeweils schematisch
-
1 einen
vereinfachten Längsschnitt durch
eine Abgasreinigungseinrichtung,
-
2 eine
vergrößerte Schnittansicht
im Bereich einer Partikelfiltereinheit,
-
3 eine
Ansicht wie in 2, jedoch bei einer anderen
Ausführungsform,
-
4 ein
vergrößertes Detail
IV aus 3,
-
5–12 Seitenansichten
von Einströmtrichtern
unterschiedlicher Ausführungsformen.
-
Entsprechend 1 umfasst
eine Abgasreinigungseinrichtung 1, die bei einer Abgasanlage
einer Brennkraftmaschine zur Anwendung kommen kann, wobei sich die
Brennkraftmaschine bevorzugt in einem Kraftfahrzeug befindet, ein
mehrteiliges Gehäuse 2,
das sich in einer Längsrichtung 3 erstreckt. Die
Gehäuselängsrichtung 3 erstreckt
sich dabei parallel zu einer Längsmittelachse 4 des
Gehäuses 2 und
definiert dabei eine Axialrichtung, die im Folgenden ebenfalls mit 3 bezeichnet
wird. Bzgl. dieser Axialrichtung 3 enthält das Gehäuse 2 hintereinander eine
Oxidationskatalysatoreinheit 5 und stromab davon eine Partikelfiltereinheit 6.
-
Das
Gehäuse 2 weist
ein Einlassgehäuseteil 7 auf,
das mit einem Abgaseinlass 8 ausgestattet ist und in dem
die Oxidationskatalysatoreinheit 5 angeordnet ist. Ferner
weist das Gehäuse 2 ein
Auslassgehäuseteil 9 auf,
das einen Abgasauslass 10 besitzt und in das die Partikelfiltereinheit 6 hineinragt.
Zur Erzielung einer besonders kompakten Bauweise kann der Abgaseinlass 8 quer
zur Axialrichtung 3 orientiert sein. Zusätzlich oder
alternativ kann auch der Abgasauslass 10 quer zur Axialrichtung 3 orientiert sein.
-
Die
Abgasreinigungseinrichtung 1 ist außerdem mit wenigstens einer
Schellenverbindung 11 ausgestattet, mit deren Hilfe zwei
axial aneinander grenzende Gehäuseteile
lösbar
miteinander verbunden sind. Dabei besitzt die in den 1 und 2 gezeigte
Ausführungsform
zwei derartige Schellenverbindungen 11, nämlich eine
einlassseitige oder erste Schellenverbindung 11a und eine
auslassseitige oder zweite Schellenverbindung 11b. Die
einlassseitige Schellenverbindung 11a verbindet das Einlassgehäuseteil 7 mit
einem Mittelgehäuseteil 12, das
axial zwischen dem Einlassgehäuseteil 7 und dem
Auslassgehäuseteil 9 angeordnet
ist. Die auslassseitige Schellenverbindung 11b verbindet
das Auslassgehäuseteil 9 mit
dem Mittelgehäuseteil 12. Im
Unterschied dazu zeigen die 3 und 4 eine
andere Ausführungsform,
bei welcher die Abgasreinigungseinrichtung 1 nur eine einzige
Schellenverbindung 11 aufweist, um das Einlassgehäuseteil 7 mit
dem Auslassgehäuseteil 9 zu
verbinden.
-
Entsprechend
den 1 bis 4 ist außerdem zumindest eine Halterung 13 vorgesehen,
die bzgl. der Partikelfiltereinheit 6 axial fest angeordnet ist.
Bei der in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform
sind zwei derartige Halterungen 13 vorgesehen, nämlich eine
einlassseitige Halterung 13a und eine auslassseitige Halterung 13b.
Im Unterschied dazu zeigt die in den 3 und 4 dargestellte
Ausführungsform
nur eine einzige Halterung 13.
-
Die
jeweilige Halterung 13 wirkt mit zumindest einer Schellenverbindung 11 zusammen,
und zwar so, dass die jeweilige Schellenverbindung 11 die
jeweilige Halterung 13 am Gehäuse 2 bzw. an zumindest
einem Gehäuseteil 7, 9, 12 axial
festlegt. Durch die axiale Fixierung der jeweiligen Halterung 13 am
Gehäuse 2 ist
automatisch auch die mit der jeweiligen Halterung 13 axial
fest gekoppelte Partikelfiltereinheit 6 im Gehäuse 2 axial
festgelegt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass bei gelöster Schellenverbindung 11 die
Fixierung der jeweiligen Halterung 13 aufgehoben ist, wodurch
auch die Lagefixierung der Partikelfiltereinheit 6 aufgehoben
ist. In der Folge kann bei geöffnetem
Gehäuse 2 die
Partikelfiltereinheit 6 aus dem Auslassgehäuseteil 9 herausgenommen
werden.
-
Bei
der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
ist das Mittelgehäuseteil 12 über die
einlassseitige Schellenverbindung 11a mit dem Einlassgehäuseteil 7 und über die
auslassseitige Schellenverbindung 11b mit dem Auslassgehäuseteil 9 lösbar verbunden.
Ferner erstreckt sich die Partikelfiltereinheit 6 auch
innerhalb des Mittelgehäuseteils 12.
In der Folge ist ein in 1 mit einer geschweiften Klammer
gekennzeichneter Axialabschnitt 14 der Partikelfiltereinheit 6 im
Mittelgehäuseteil 12 angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform
ist das Mittelgehäuseteil 12 zumindest
in Axialrichtung 3 fest an der Partikelfiltereinheit 6 angeordnet.
Bspw. umfasst die Partikelfiltereinheit 6 ein Partikelfilterrohr 15,
in dem zumindest ein Partikelfilterelement 16 mittels einer
Lagermatte 17 positioniert ist. Das Mittelgehäuseteil 12 kann
fest mit diesem Partikelfilterrohr 15 verbunden sein, bspw. über eine
Lötverbindung
oder über
eine Schweißverbindung.
Im Beispiel ist das Mittelgehäuseteil 12 rohrförmig ausgestaltet
und an einem dem Auslassgehäuseteil 9 zugewandten,
axialen Endbereich 18 axial fest mit dem Parti kelfilterrohr 15 verbunden,
während
es an einem dem Einlassgehäuseteil 7 zugewandten,
axialen Endbereich 19 axial verschiebbar am Partikelfilterrohr 15 angeordnet
ist. Der fest am Partikelfilterrohr 15 angeordnete Endbereich 18 befindet
sich etwa mittig der Partikelfiltereinheit 6, während der
verschiebbare Endbereich 19 an der Partikelfiltereinheit 6 endseitig
angeordnet ist. Der verschiebbare Endabschnitt 19 bildet
einen Schiebesitz und ermöglicht
thermisch bedingte Relativbewegungen zwischen dem Mittelgehäuseteil 12 und
dem Partikelfilterrohr 15. Am Mittelgehäuseteil 12 sind die
beiden Halterungen 13a, 13b unmittelbar ausgebildet.
Bevorzugt sind die Halterungen 13a, 13b integral
am Mittelgehäuseteil 12 ausgeformt.
Die einlassseitige Halterung 13a bildet einen einlassseitigen
Flansch des Mittelgehäuseteils 12, der
in Verbindung mit der einlassseitigen Schellenverbindung 11a mit
einem entsprechenden Flansch des Einlassgehäuseteils 7 verbindbar
ist. Analog dazu bildet die auslassseitige Halterung 13b einen auslassseitigen
Flansch des Mittelgehäuseteils 12, der über die
auslassseitige Schellenverbindung 11b mit einem entsprechenden
Flansch des Auslassgehäuseteils 9 verbindbar
ist.
-
Bei
der in den 3 und 4 gezeigten Ausführungsform
ist die Halterung 13 in die Schellenverbindung 11 eingebunden,
derart, dass durch die axiale Verbindung der beiden Gehäuseteile 7, 9 auch die
Halterung 13 axial am Gehäuse 2 bzw. an diesen beiden
Gehäuseteilen 7, 9 fixiert
ist. Die Halterung 13 ist bei dieser Ausführungsform
am Partikelfilterrohr 15 befestigt, bspw. mittels einer
Lötverbindung
oder Schweißverbindung.
Hierzu ist die Halterung 13 in einem dem Einlassgehäuseteil 7 zugewandten
Endbereich der Partikelfiltereinheit 6 angeordnet. Am Auslassgehäuseteil 9 ist
die Partikelfiltereinheit 6 bzw. deren Partikelfilterrohr 15 über einen
Drahtgestrickring 20 radial abgestützt. Der Drahtgestrickring 20 ermöglicht dabei
eine axiale Verschiebbarkeit zwischen dem Auslassgehäuseteil 9 und
dem Partikelfilterrohr 15. Dabei ist der Drahtgestrickring 20 vergleichsweise
weit von der Halterung 13 entfernt. Bspw. beträgt der in
der Axialrichtung 3 ge messene Abstand zwischen der einzigen
Halterung 13 und dem Drahtgestrickring 20 mindestens
50% einer ebenfalls in der Axialrichtung 3 gemessenen Länge der
Partikelfiltereinheit 6. Hierdurch ergibt sich eine stabile
Abstützung
und Lagefixierung für
die Partikelfiltereinheit 6 im Gehäuse 2.
-
Bei
den hier gezeigten Ausführungsformen besitzt
die jeweilige Halterung 13 im Axialschnitt ein V-Profil 21.
Dieses V-Profil 21 besitzt eine einlassseitige Flanke 22 sowie
eine auslassseitige Flanke 23. Das Einlassgehäuseteil 7 besitzt
einen Ringkragen 24, der zur einlassseitigen Flanke 22 passt
und der einen Anschlussflansch des Einlassgehäuseteils 7 bildet.
Dementsprechend weist das Auslassgehäuseteil 9 einen Ringkragen 25 auf,
der zum auslassseitigen Flansch 23 passt und der einen
Anschlussflansch des Auslassgehäuseteils 9 bildet.
Ferner weist die jeweilige Schellenverbindung 11 eine Schelle 26 auf,
die den jeweiligen Ringkragen 24 bzw. 25 axial gegen die
jeweilige Flanke 22 bzw. 23 vorspannt. Dabei kann
optional zwischen dem Ringkragen 24 des Einlassgehäuseteils 7 und
der einlassseitigen Flanke 22 ein einlassseitiges Dichtelement 27 angeordnet
sein. Ebenso kann zwischen dem Ringkragen 25 des Auslassgehäuseteils 9 und
der auslassseitigen Flanke 23 ein auslassseitiges Dichtelement 28 angeordnet
sein.
-
Die
Schelle 26 ist hier mit einem V-Profil 29 ausgestattet,
dessen nicht näher
bezeichnete Flanken die jeweiligen Ringkragen 24, 25 sowie
die jeweilige Halterung 13 übergreifen und axial gegeneinander
vorspannen. Die Schelle 26 kann insoweit auch als V-Schelle
bezeichnet werden. Im Beispiel weist die Schelle 26 außerdem ein
in Umfangsrichtung umlaufendes Spannband 30 auf, das mit
einer hier nicht gezeigten Spanneinrichtung zusammenwirkt, um eine
in Umfangsrichtung orientierte Zugspannung in die Schelle 26 einleiten
zu können.
Insoweit kann die Schelle 26 auch als Band-Schelle und
insbesondere auch als V-Band-Schelle
bezeichnet werden.
-
Bei
der in den 3 und 4 gezeigten Ausführungsform
spannt die Schelle 26 einerseits den einlassseitigen Ringkragen 24 axial
gegen die einlassseitige Flanke 22 der Halterung 13 vor
und andererseits den auslassseitigen Ringkragen 25 axial gegen
die auslassseitige Flanke 23 der Halterung 13 vor.
Die Halterung 13 bildet für die beiden Ringkragen 24, 25 eine
innen liegende Abstützung.
-
Bei
der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
spannt die Schelle 26 der einlassseitigen Schellenverbindung 23a einerseits
den einlassseitigen Ringkragen 24 axial gegen die einlassseitige
Flanke 22 der einlassseitigen Halterung 13a vor
und ist andererseits an der auslassseitigen Flanke 23 der
einlassseitigen Halterung 13a abgestützt. Des Weiteren spannt die
Schelle 26 der auslassseitigen Schellenverbindung 11b einerseits
den auslassseitigen Ringkragen 25 axial gegen die auslassseitige
Flanke 23 der auslassseitigen Halterung 13b vor, während sie
andererseits an der einlassseitigen Flanke 22 der auslassseitigen
Halterung 13b abgestützt
ist.
-
Im
Beispiel der 3 und 4 stützt sich der
einlassseitige Ringkragen 24 über das einlassseitige Dichtelement 27 an
der einlassseitigen Flanke 22 ab, während an der gleichen Halterung 13 der auslassseitige
Ringkragen 25 über
das auslassseitige Dichtelement 28 an der auslassseitigen
Flanke 23 abgestützt
ist. Im Unterschied dazu ist bei der in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform
bei der einlassseitigen Schellenverbindung 11a der einlassseitige
Ringkragen 24 über
das einlassseitige Dichtelement 27 an der einlassseitigen
Flanke 22 der einlassseitigen Halterung 13a abgestützt, während die einlassseitige
Schelle 26 unmittelbar, ohne zusätzliches Dichtelement an der
auslassseitigen Flanke 23 der einlassseitigen Halterung 13a anliegt.
Grundsätzlich
kann auch hier ein weiteres Dichtelement vorgesehen sein, das zwischen
der Schelle 26 und der Halterung 13 angeordnet
ist. Entsprechendes gilt auch für
die auslassseitige Schellenver bindung 11b. Dort ist der
auslassseitige Ringkragen 25 über das auslassseitige Dichtelement 28 an
der auslassseitigen Flanke 23 der auslassseitigen Halterung 13b zur
Anlage gebracht, während
die jeweilige Flanke der auslassseitigen Schelle 26 hier
unmittelbar an der einlassseitigen Flanke 22 der auslassseitigen
Halterung 13b zur Anlage kommt. Auch hier kann optional
ein zusätzliches
Dichtelement vorgesehen sein.
-
Entsprechend
den 1 bis 4 kann das Einlassgehäuseteil 7 aus
einer Oberschale 31, einer Unterschale 32 und
einem Rohrkörper 33 zusammengebaut
sein. Ein in die Oberschale 31 eingesetzter Innenboden 34 führt zu einer
doppelwandigen Bauweise am einlassseitigen, axialen Endbereich des
Gehäuses 2.
Diese Doppelwand-Bauweise stellt einen Hohlraum bereit, der eine
Luftspaltisolation ermöglicht
oder wie hier mit einem thermisch isolierenden Isolationsmaterial 35 befüllt sein
kann.
-
Die
Oxidationskatalysatoreinheit 5 umfasst ein Katalysatorrohr 36,
in dem zumindest ein Katalysatorelement 37 mit Hilfe einer
Lagermatte 38 positioniert ist. Das Katalysatorrohr 36 kann
sich dabei axial vorn und axial hinten am Rohrkörper 33 des Einlassgehäuseteils 7 abstützen und
zwischen seinen axialen Enden einen Ringraum 39 mit dem
Rohrkörper 33 begrenzen.
Dieser Ringraum 29 kann ebenfalls eine Luftspaltisolierung
bilden. Ferner kann er auch mit einem Isolationsmaterial befüllt sein.
Im Bereich des Einlassgehäuseteils 7 können Anschlussstellen 40 für Sonden
vorgesehen sein.
-
Das
Auslassgehäuseteil 9 kann
entsprechend den hier gezeigten Ausführungsformen eine Innenschale 41 und
eine Außenschale 42 aufweisen, zwischen
denen ein Abstand eingehalten ist, der eine Luftspaltisolation ermöglicht und
der mit einem Isolationsmaterial 43 befüllt sein kann. Ferner können auch
am Auslassgehäuseteil 9 Anschlüsse 44 für Sonden
und dergleichen vorgesehen sein.
-
Die
Partikelfiltereinheit 6 ist im gezeigten Beispiel außerdem mit
einem Axialkissen 45 sowie mit einem Drahtgestrickring 46 ausgestattet,
um das Partikelfilterelement 16 abströmseitig axial am Partikelfilterrohr 15 abzustützen.
-
Bei
der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
ist außerdem
eine Lagermatte 47 vorgesehen, über die das Mittelgehäuseteil 12 an
der Partikelfiltereinheit 6 bzw. an deren Partikelfilterrohr 15 abgestützt ist.
Bei der in den 3 und 4 gezeigten
Ausführungsform
weist das Auslassgehäuseteil 9 außerdem einen
Rohrkörper 48 auf,
der an die Innenschale 41 und/oder Außenschale 42 angeschlossen
ist und der den auslassseitigen Ringkragen 25 des Auslassgehäuseteils 9 aufweist.
-
Entsprechend 1 ist
im Einlassgehäuseteil 7,
entsprechend der hier gezeigten, bevorzugten Ausführungsform,
ein Einströmtrichter 49 angeordnet,
und zwar stromauf der Oxidationskatalysatoreinheit 5. Der
Einströmtrichter 49 ist
dabei so ausgestaltet, dass er sich in Strömungsrichtung aufweitet. Entsprechend
den 5 bis 12 kann dieser Einlasstrichter 49 unterschiedlich
ausgestaltet sein. Bei allen Ausführungsformen besitzt er eine
Ausströmseite 50,
deren Querschnitt im Wesentlichen dem Einlassquerschnitt der Oxidationskatalysatoreinheit 5 entspricht.
Im Unterschied dazu kann eine Einlassseite 51 beim jeweiligen
Einlasstrichter 49 unterschiedlich ausgestaltet sein.
-
Bei
der in 5 gezeigten Ausführungsform ist die Einlassseite 51 durch
eine einzige Einlassöffnung 52 gebildet.
-
Bei
der in 6 gezeigten Ausführungsform umfasst die Einlassseite 51 eine
der Auslassseite 50 gegenüberliegende zentrale Einlassöffnung 53 sowie eine
Perforation 54, die am Schalenkörper des Einströmtrichters 49 ausgebildet
ist.
-
Entsprechend
den 7 und 8 kann auch auf die zentrale
Einlassöffnung 53 verzichtet werden,
sodass die Einlassseite 51 bei diesen Ausführungsformen
lediglich durch die Perforation 54 gebildet ist.
-
9 zeigt
eine Ausführungsform,
bei welcher wieder eine zentrale Einlassöffnung 53 mit einer Perforation 54 kombiniert
ist, um die Einlassseite 51 zu bilden. Die Perforation 54 besitzt
hier eine deutlich kleinere Lochweite als bspw. in den Ausführungsformen
der 6 bis 8. Über die Lochweite der Perforation 54 kann
deren Durchströmungswiderstand
bestimmt werden. Was die homogenisierende Wirkung des Einströmtrichters 49 beeinflusst.
-
Bei
den Ausführungsformen
der 10, 11 und 12 kann
eine Einlassöffnung 53 vorgesehen
sein. Zusätzlich
oder alternativ kann auch eine Perforation 54 vorgesehen
sein, die bei den Ausführungsformen
der 10 und 11 an
einem scheibenförmigen
Abschnitt des Einströmtrichters 49 vorhanden
sein kann oder die entsprechend der in 12 gezeigten
Ausführungsform
wieder an dem mantelförmigen
Abschnitt ausgebildet sein kann.
-
Bei
den Ausführungsformen
der 6 und 9 bis 12 ist
der Einströmtrichter 49 insgesamt
kegelstumpfförmig
gestaltet oder besitzt zumindest einen kegelstumpfförmigen Abschnitt.
Im Unterschied dazu ist bei den Ausführungsformen der 7 und 8 der
Einströmtrichter 49 durch
ein Segment einer Kugelschale gebildet.
-
Der
Einströmtrichter 49 ermöglicht bei
extrem kompakten Einbauverhältnissen
eine Homogenisierung der Anströmung
der Oxidationskatalysatoreinheit 5, auch bei einem quer
zur Axialrichtung 3 orientierten Abgaseinlass 8.