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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schaltvorrichtung und insbesondere
einen Ratschenschlüssel mit einer Schaltvorrichtung.
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Aus
der
Taiwan'schen Patentveröffentlichung
No. 235541 ist ein Ratschenschlüssel bekannt,
der zwei Klinken aufweist, die in einem Drehabschnitt, welcher zwei
Kugeln aufweist, jeweils um eine Achse schwenkbar aufgenommen sind.
Eine federvorgespannte Drückstange erstreckt sich aus dem
Drehabschnitt heraus und weist an ihrem einen Ende einen verbreiterten
Kopf und an ihrem anderen Ende einen ausgesparten Bereich auf. In
dem ausgesparten Bereich ist eine in einen Sockel/Abtriebszapfen
eingreifende Kugel aufgenommen. Jede Klinke weist eine Innenfläche
mit einer Nut auf, die zwei Flächen hat. Jede Kugel ist
federvorgespannt zum alternativen Drücken gegen eine der
zwei Flächen der Klinken. Ein derartiger Ratschenschlüssel
kann mit einem Steckschlüsseleinsatz so in Eingriff gebracht werden,
dass von diesem ein Befestigungselement in eine von zwei Betätigungsrichtungen
gedreht werden kann und ein freies Drehen in die entgegengesetzte Richtung
möglich ist. Wenn der verbreiterte Kopf der Drückstange
gedrückt wird, kann die in den Sockel eingreifende Kugel
in dem ausgesparten Bereich aufgenommen werden, so dass der Steckschlüsseleinsatz
von dem Ratschenschlüssel entfernt werden kann. Jedoch
kann der verbreiterte Kopf dazu führen, dass er unbeabsichtigt
gedrückt wird, wenn der Ratschenschlüssel innerhalb
eines kleinen Arbeitsraums/Zugangsbereichs benutzt wird, was dazu
führen kann, dass der Steckschlüsseleinsatz unerwünschterweise
außer Eingriff gebracht wird. Darüber hinaus ist
die Durchmesserdifferenz zwischen dem verbreiterten Kopf und dem übrigen
Abschnitt der Drückstange so groß, dass eine große
Menge an Material zum Herstellen der Drückstange verschwendet
wird. Zum Herstellen wird viel Zeit benötigt und die Kosten
sind hoch. Außerdem tritt im Verbindungsbereich zwischen
dem verbreiterten Kopf und dem übrigen Abschnitt der Drückstange
Spannungskonzentration auf, so dass die Drückstange in
dem Verbindungsbereich brechen kann.
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Demzufolge
besteht ein Bedarf an einem Ratschenschlüssel, der eine
stabile Struktur hat und eine zuverlässige Betätigung
innerhalb eines geringen Arbeitsbereichs gewährleistet.
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Dieser
Bedarf wird durch Bereitstellen eines Ratschenschlüssels
gedeckt, der einen Kopfabschnitt und einen Handgriff aufweist, welcher
mit dem Handgriff verbunden ist. Der Kopfabschnitt weist eine erste
Seite und eine zweite Seite auf. Der Kopfabschnitt weist ferner
ein Durchgangsloch auf, das sich von der ersten Seite zu der zweiten
Seite durch den Kopfabschnitt hindurch erstreckt und an seiner Innenumfangsfläche
eine Verzahnung mit einer Mehrzahl von Zähnen aufweist.
In dem Durchgangsloch ist ein Abtriebselement drehbar aufgenommen,
das einen ersten Endabschnitt und einen zweiten Endabschnitt aufweist.
Der erste Endabschnitt des Abtriebselements weist einen Aufnahmeraum
auf. Das Abtriebselement weist ferner ein Loch auf, das zu dem Aufnahmeraum
hin offen ist. Der zweite Endabschnitt des Abtriebselements weist
ein sich in Radialrichtung erstreckendes Querloch auf, in welchem eine
Kugel aufgenommen ist, die zum Kuppeln mit einem Steckschlüsseleinsatz
geeignet ist. In dem Aufnahmeraum ist eine Klinke schwenkbar aufgenommen.
Die Klinke weist ein erstes Ende, ein zweites Ende und eine Innenseite
auf, die sich zwischen dem ersten und dem zweiten Ende erstreckt.
Das erste Ende der Klinke weist eine erste Verzahnung mit einer
Mehrzahl von Zähnen auf und das zweite Ende der Klinke
weist eine zweite Verzahnung mit einer Mehrzahl von Zähnen
auf. Die Innenseite der Klinke weist eine erste Positionierfläche
und eine zweite Positionierfläche auf. Ein Schaltelement
ist an den ersten Endabschnitt des Abtriebselements drehbar anmontiert
und weist ein Eingriffsloch auf. In dem Loch des Abtriebselements
ist ein Betätigungselement zwischen einer ersten Betätigungsstellung
und einer zweiten Betätigungsstellung drehbar aufgenommen. Das
Betätigungselement ist relativ zu dem Schaltelement und
zu dem Abtriebselement zwischen einer Kupplungsposition und einer
Freigabeposition bewegbar. Zwischen dem Betätigungselement
und dem Abtriebselement ist eine Feder angeordnet, welche das Betätigungselement
in die Kupplungsposition drückt. Das Betätigungselement
weist einen ersten Endabschnitt mit einem Eingriffsabschnitt auf.
Das Betätigungselement weist ferner einen zweiten Endabschnitt
mit einer Aussparung auf, die von dem Eingriffsabschnitt einen Abstand
aufweist. Die Aussparung nimmt eine Kugel auf. In dem Betätigungselement
ist eine Drückbaugruppe angeordnet, die ein Federelement
und ein Drückteil aufweist, das von dem Federelement vorgespannt
ist zum Drücken gegen die erste Positionierfläche
oder gegen die zweite Positionierfläche der Klinke, so
dass entsprechend der ersten Betätigungsstellung oder der
zweiten Betätigungsstellung des Betätigungselements
die erste Verzahnung oder die zweite Verzahnung der Klinke mit der
Verzahnung des Kopfabschnitts in Eingriff ist.
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Wenn
das Betätigungselement in der Kupplungsposition ist, ist
der Eingriffsabschnitt des Betätigungselements mit dem
Eingriffsloch des Schaltelements in Eingriff, so dass ein gemeinsames
Drehen des Schaltelements und des Betätigungselements zwischen
den Betätigungsstellungen erfolgen kann, wobei die erste
Kugel von der Aussparung derart gedrückt (vorgeschoben)
wird, dass die Kugel zum Kuppeln mit dem Steckschlüsseleinsatz
aus dem Querloch herausragt. Wenn andererseits das Betätigungselement
in der Freigabeposition ist, kann die Kugel in Radialrichtung in
die Aussparung hinein bewegt werden, so dass ein Entfernen des Steckschlüsseleinsatzes
vom zweiten Endabschnitt des Abtriebselements erfolgen kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist das Schaltelement
eine Innenseite und eine Außenseite auf. Das Eingriffsloch
erstreckt sich von der Innenseite her durch die Außenseite
hindurch. Das Schaltelement weist in seiner Innenseite ferner eine
Ausnehmung auf, die von einer Umfangswand umgeben ist, deren Außendurchmesser
größer ist als das Durchgangsloch in dem Kopfabschnitt.
Die Innenseite der Umfangswand grenzt drehbar an das erste Ende
des Kopfabschnitts an. Die Umfangswand des Schaltelements weist
an ihrer Innenumfangsseite eine Nut auf. Die Umfangswand weist ferner
eine Aussparung auf, die mit der Nut des Schaltelements in Verbindung
steht. Der erste Endabschnitt des Abtriebselements weist in seinem
Außenumfang eine Ringnut auf. In der Nut des Schaltelements
und in der Ringnut des Abtriebselements ist ein Haltering aufgenommen.
Der Haltering weist zwei Nasen auf, die in der Aussparung in der
Umfangswand positioniert sind und an den Wandabschnitten, die Aussparung
seitlich begrenzen, anliegen.
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
anhand von beispielgebenden Ausführungsformen beschrieben.
Die Zeichnung zeigt in:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Ratschenschlüssels gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
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2 eine
perspektivische Explosionsansicht des Ratschenschlüssels
aus 1;
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3 eine
perspektivische Bodenansicht eines Schaltelements des Ratschenschlüssels
aus 1;
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4.
eine Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels aus 1 entlang
der Schnittlinie 4-4;
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5.
eine Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels aus 1 entlang
der Schnittlinie 5-5;
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6 eine
der 4 ähnlichen Ansicht mit gedrücktem
Betätigungselement;
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7 eine
perspektivische Explosionsansicht des Ratschenschlüssels
gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform;
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8 eine
Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels aus 7;
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9 eine
Teilquerschnittsansicht des Ratschenschlüssels aus 1,
bei dem das Betätigungselement in einer ersten Betätigungsstellung
ist;
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10 eine
der 9 ähnliche Ansicht, wobei das Betätigungselement
in einer zweiten Betätigungsstellung ist;
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11 eine
Teilquerschnittsansicht des Ratschenschlüssels aus 7,
bei dem das Betätigungselement in einer ersten Betätigungsstellung
ist;
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12 eine
der 10 ähnliche Ansicht, wobei das Betätigungselement
in einer zweiten Betätigungsstellung ist;
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13 eine
perspektivische Bodenansicht eines Schaltelements des Ratschenschlüssels
aus 7.
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Der
Ratschenschlüssel gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung weist insgesamt oder allgemein
einen Schlüsselkörper 10 mit einem Kopfabschnitt 11 und
einem Handgriff 12 auf, der an dem Kopfabschnitt 11 angeschlossen
ist. Bei den in den 1 bis 13 gezeigten
Ausführungsformen weist der Kopfabschnitt 11 einen
kreisrunden Querschnitt und eine erste Seite 18 und eine
zweite Seite 19 auf, die in der Dickenrichtung des Schlüsselkörpers
mit einem Abstand voneinander angeordnet sind. Der Kopfabschnitt 11 weist
ferner ein im Wesentlichen kreisrundes Durchgangsloch 13 auf,
das sich von der ersten Seite 18 aus durch die zweite Seite 19 hindurch
erstreckt. Das Durchgangsloch 13 weist an seiner Innenumfangsfläche
eine Verzahnung 14 mit einer Mehrzahl von Zähnen
auf, die in Dickenrichtung ausgerichtet sind.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
ist das Abtriebselement 20 in dem Durchgangsloch 13 drehbar
aufgenommen. Das Abtriebselement 20 weist einen ersten
Endabschnitt 54 und einen zweiten Endabschnitt 56 auf,
die in der Dickenrichtung des Schlüsselkörpers
mit einem Abstand voneinander angeordnet sind. Der erste Endabschnitt 54 weist
einen ersten Randabschnitt 70 und einen zweiten Randabschnitt 72 auf,
die in der Dickenrichtung des Schlüsselkörpers
mit einem Abstand voneinander angeordnet sind, und einen den ersten
Randabschnitt 70 und den zweiten Randabschnitt 72 miteinander
verbindenden Zwischenwandabschnitt 74 auf. Der erste Randabschnitt 70 weist
in seinem Außenumfang eine Ringnut 21 auf. Der
zweite Randabschnitt 72 weist an seinem Außenumfang
einen Flansch 27 auf. Der Flansch 27 grenzt drehbar
an die zweite Seite 19 des Kopfabschnitts 11 an.
Ferner weist der erste Endabschnitt 54 des Abtriebselements 20 ein
axiales Loch 24 auf, das sich von dem ersten Endabschnitt 54 zu
dem zweiten Endabschnitt 56 erstreckt. Das Loch 24 kann ein
Sackloch oder ein Durchgangsloch sein.
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Bei
der in den 1 bis 6 und 9 bis 10 gezeigten
bevorzugten Ausführungsform weist der erste Endabschnitt 54 einen
Aufnahmeraum 22 auf, der zwischen dem ersten Randabschnitt 70 und
dem zweiten Randabschnitt 72 als radiale Ausnehmung in
den ersten Endabschnitt 54 eingeformt ist und zu dem Loch 24 hin
offen ist. Bevorzugt hat die radiale Ausnehmung die Form einer im
Querschnitt rechteckigen Nut, deren Seiten als Kreisabschnitte ausgebildet
sind (siehe 9). Außerdem weisen
der erste Randabschnitt 70 und der zweite Randabschnitt 72 jeweils
ein erstes durchgehendes axiales Schwenkloch 25 auf, wobei
die Schwenklöcher aufeinander ausgerichtet sind und sich
bis in den Aufnahmeraum 22 hinein erstrecken (4).
Bei der in den 1 und 8 und 11 bis 13 gezeigten
bevorzugten Ausführungsform weist der erste Endabschnitt 54 zwei
Aufnahmeräume 22 auf, die zwischen dem ersten
Randabschnitt 70 und dem zweiten Randabschnitt 72 als
radiale Ausnehmungen in den ersten Endabschnitt 54 von
entgegengesetzten Seiten her eingearbeitet sind und vermittels des Lochs 24 miteinander
in Verbindung stehen, also zueinander offen sind. Außerdem
weisen der erste Randabschnitt 70 und der zweite Randabschnitt 72 jeweils
ein zweites Schwenkloch 25 auf, wobei die Schwenklöcher
aufeinander ausgerichtet sind, den ersten Schwenklöchern 25 diametral
entgegengesetzt angeordnet sind und sich bis in den Aufnahmeraum 22 hinein
erstrecken. Ferner weist der erste Endabschnitt 54 eine
Aufnahme 90 auf, die sich von der freien Oberseite des
ersten Randabschnitts 70 in Dickenrichtung des Schlüsselkörpers
in den Zwischenwandabschnitt 74 hinein erstreckt und eine
Feder 92 und eine Kugel 94 aufnimmt.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
weist das Loch 24, wie aus 4 ersichtlich,
im Bereich des ersten Randabschnitts 70 einen ersten abgestuften
Abschnitt 85 und im Bereich des zweiten Randabschnitts 72 einen
zweiten abgestuften Abschnitt 86 auf, die das Loch 24 vom
ersten Endabschnitt 54 her bis in den zweiten Endabschnitt 56 hinein
in einen ersten Teilabschnitt 242, einen zweiten Teilabschnitt 244 und
einen dritten Teilabschnitt 246 unterteilen, wobei der
erste Teilabschnitt 242 einen größeren
Durchmesser aufweist als der zweite Teilabschnitt 244,
welcher seinerseits einen größeren Durchmesser
aufweist als der dritte Teilabschnitt 246. Darüber
hinaus weist der zweite Endabschnitt 56 des Abtriebselements 20 die
Form eines Abtriebszapfens 23 auf, der außerhalb
des Kopfabschnitts 24 positioniert ist und einen viereckigen
Querschnitt hat. Der zweite Endabschnitt 56 des Abtriebselements 20 weist
ein Querloch 26 auf, in welchem eine Kugel 44 aufgenommen
ist und das zu dem dritten Teilabschnitt 246 des Lochs 24 hin
offen ist bzw. in diesen einmündet. Der Abtriebszapfen 23 kann
mit einem Steckschlüsseleinsatz zum Drehen eines Befestigungselements
lösbar gekuppelt werden.
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Bei
der in den 1 bis 6 und 9 bis 10 gezeigten
Ausführungsform ist eine Klinke 30 in dem Aufnahmeraum 22 um ihre
Mittelachse schwenkbar aufgenommen (2). Die
Klinke 30 weist in ihrer Längsrichtung senkrecht
zur Dickenrichtung des Schlüsselkörpers ein erstes
Ende 60 und ein zweites Ende 62 auf. Das erste
Ende 60 der Klinke 30 weist an ihrer radial äußeren
Seite eine erste Verzahnung 31 mit einer Mehrzahl von Zähnen
auf und das zweite Ende 62 der Klinke 30 weist
an ihrer radial äußeren Seite eine zweite Verzahnung 36 mit einer
Mehrzahl von Zähnen (9) auf.
Die Innenseite 64 der Klinke 30 weist einen Positionierungsabschnitt 32 auf,
der gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
von einer im Querschnitt kreisbogenförmigen Nut mit einer
ersten Positionierfläche 321 und einer zweiten
Positionierfläche 322 gebildet wird, die zu beiden
Seiten der radialen Mittelebene der Klinke 30, in der die
Schwenkachse der Klinke 30 enthalten ist, angeordnet sind
(9). Die Klinke 30 weist ferner eine axiale
Oberseite 66, eine axiale Unterseite 68, die in
der Dickenrichtung des Schlüsselkörpers mit einem
Abstand voneinander angeordnet sind, und ein axiales Stiftloch 33 auf,
das sich von der Oberseite 66 her bis durch die Unterseite 68 hindurch erstreckt.
Durch die Schwenklöcher 25 des Abtriebselements
und das Stiftloch 33 der Klinke 30 hindurch erstreckt
sich ein Stift 34, von dem eine Schwenkachse bereitgestellt
wird, um die die Klinke 30 schwenkbar ist. Bei der in den 7 und 8 und 11 bis 13 gezeigten
bevorzugten Ausführungsform sind eine erste Klinke 30 und
eine zweite Klinke 30 in dem Aufnahmeraum 22 aufgenommen,
wobei die Klinken jeweils eine Struktur aufweisen, die im Wesentlichen
der Struktur der Klinke 30 entspricht, die anhand der 1 bis 6 und 9 und 10 erläutert
wurde. Zusätzlich zu dem ersten Stift 34, der
sich durch die ersten Schwenklöcher 25 des Abtriebsteils 20 und
das Stiftloch 33 der ersten Klinke 30 erstreckt,
erstreckt sich ein zweiter Stift 34 durch die zweiten Schwenklöcher 25 des
Abtriebsteils 20 und das Stiftloch 33 der zweiten
Klinke 30, wobei von dem zweiten Stift 34 eine
zweite Schwenkachse bereitgestellt wird, um die die zweite Klinke 30 schwenkbar
ist.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
weist der Ratschenschlüssel ferner eine Schaltvorrichtung 40 auf,
die ein Betätigungselement 41 und ein Schaltelement 42 aufweist. Das
Betätigungselement 41 weist einen radial größeren
Abschnitt 414 und einen radial kleineren Abschnitt 416 auf,
dessen Durchmesser kleiner ist als jener des größeren
Abschnitts 414. An einem Ende des größeren
Abschnitts 414 entfernt von dem kleineren Abschnitt 416 ist
ein Kopf mit einem unrunden Eingriffsabschnitt 411 ausgebildet.
Der Eingriffsabschnitt 411 hat einen größeren
Durchmesser als der größere Abschnitt 414 und
weist einen hexagonalen Querschnitt mit sechs Flächen 418 auf,
die sich in Dickenrichtung des Schraubenschlüssels erstrecken. Der
größere Abschnitt 414 weist ein Radialloch 413 auf,
das sich in Radialrichtung senkrecht zur Dickenrichtung des Schraubenschlüssels
in den größeren Abschnitt 414 hinein
erstreckt. Bei der in den 1 bis 6 und 9 bis 10 gezeigten
Ausführungsform ist das Radialloch 413 ein Blindloch
bzw. ein Sackloch. Bei der in den 7 und 8 und 11 bis 13 gezeigten
Ausführungsform ist das Radialloch 413 ein Durchgangsloch.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
ist in einem Endabschnitt des kleineren Abschnitts 416 entfernt
von dem größeren Abschnitt 414 eine seitliche
Aussparung 412 in Form einer abgestuften Vertiefung eingeformt.
Die Aussparung 412 in Form einer beispielsweise zweistufig
abgestuften Vertiefung weist einen Abschnitt auf, der tiefer eingeformt
ist und einen Abschnitt auf, der diesem gegenüber weniger
tief eingeformt, das heißt, flacher ist. In dem Querloch 26 des
Abtriebselements 20 und der Aussparung 412 des
Betätigungselements 41 ist eine Kugel 44 aufgenommen.
Normalerweise wird die Kugel 44 von der Bodenfläche
des weniger tief eingeformten Abschnitts der Aussparung 412 in
eine Position gedrückt, in welcher die Kugel zum Kuppeln
mit einem Steckschlüsseleinsatz teilweise aus dem Querloch 26 herausragt.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
weist das Schaltelement 42 eine Innenseite 427 und
eine Außenseite 429, die in der Dickenrichtung
des Schlüsselkörpers mit einem Abstand voneinander
angeordnet sind, und ein unrundes Eingriffsloch 421 auf,
das sich in der Mitte von der Innenseite 427 her bis durch
die Außenseite 429 hindurch erstreckt. Das Eingriffsloch 427 weist
eine Mehrzahl von das Eingriffsloch 427 begrenzende Flächen 430 auf,
die sich in der Dickenrichtung des Schlüsselkörpers
erstrecken, wobei das Eingriffsloch 427 gemäß der
in den 1 bis 13 gezeigten bevorzugten Ausführungsformen
einen hexagonalen Querschnitt aufweist. Das Schaltelement 42 weist
an der Innenseite 427 ferner eine Ausnehmung 428 auf, die
von einer Umfangswand 420 begrenzt ist, deren Außendurchmesser
größer ist als das Durchgangsloch 13 in
dem Kopfabschnitt 11. Am Außenumfang der Umfangswand 420 ist
ein Anti-Rutsch-Profil 422 ausgebildet. Ferner weist die
Umfangswand 420 an ihrer Innenumfangsseite eine umlaufende
Nut 423 auf. Die Umfangswand 420 weist ferner
eine Aussparung 424 auf, die von zwei Endflächen 432 begrenzt ist
und in die die Nut 423 einmündet. Bei den in den 1 bis 13 gezeigten
Ausführungsformen weist das Schaltelement 42 ferner
eine erste Positionieraussparung 96 und eine zweite Positionieraussparung 98 auf,
die in der Bodenwand der Ausnehmung 428 ausgebildet sind.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
ist in der Nut 423 des Schaltelements 42 einerseits
und in der Ringrille 21 des Abtriebselements 20 andererseits
ein bevorzugt offener Haltering 425 aufgenommen, welcher
zwei radial nach außen ragende Nasen bzw. Vorsprünge 426, bevorzugt
in Form abgewinkelter freier Enden, aufweist, die in der Aussparung 424 aufgenommen
sind und an den die Aussparung 424 seitlich begrenzenden
radialen Endflächen 432 anliegen. Auf diese Weise
ist das Schaltelement 42 um den ersten Endabschnitt 54 des
Abtriebselements 20 herum drehbar anmontiert. Die Innenumfangsfläche
der Umfangswand 420 des Schaltelements 42 grenzt
drehbar an das erste Ende 18 des Kopfabschnitts 11 an und
der Flansch 27 des Abtriebselements 20 grenzt drehbar
an die zweite Seite 19 des Kopfabschnitts 11 an,
so dass verhindert wird, dass das Abtriebselement 20 und
der Kopfabschnitt 11 außer Eingriff gelangen.
Der Eingriffsabschnitt 411 des Betätigungselements 41 ist
im Normalfall mit dem Eingriffsloch 421 des Schaltelements 42 im
Eingriff, wobei die Flächen 418 des Eingriffsabschnitts 411 an
den Flächen 430 des Eingriffslochs 421 axial
verschiebbar anliegen, so dass ein gemeinsames Drehen des Steuerelements 42 und
des Betätigungselements 41 relativ zu dem Abtriebselement 20 möglich
ist, während eine Bewegung des Betätigungselements 41 relativ
zu dem Steuerelement 42 und dem Abtriebselement 20 in
Dickenrichtung des Schlüsselkörpers möglich
ist.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
erstreckt sich das Betätigungselement 41 drehbar
durch das Loch 24 des Abtriebselements 20, wobei
der im Durchmesser kleinere Abschnitt 416 in dem dritten
Teilabschnitt 246 des Lochs 24 aufgenommen ist
und der im Durchmesser größere Abschnitt 414 in
dem zweiten Teilabschnitt 244 des Lochs 24 aufgenommen
ist. Zwischen einer Endfläche des größeren
Abschnitts 414 (d. h. einer Schulter zwischen größerem
Abschnitt 414 und kleinerem Abschnitt 416) und
dem zweiten abgestuften Abschnitt 86 des Lochs 24 (d.
h. einer Schulter zwischen dem zweiten Teilabschnitt 244 und
dem dritten Teilabschnitt 246) ist eine Feder 43 positioniert
und abgestützt. Das Betätigungselement 41 wird
von der Feder 43 in die Kupplungsposition gedrückt,
wodurch die Kugel 44 von der Bodenfläche des weniger
tief ausgesparten Abschnitts der Aussparung 412 (4)
aus dem Querloch 26 teilweise herausgedrückt wird,
so dass ein sicheres Kuppeln bzw. Verbinden zwischen dem Abtriebszapfen 23 und
dem Steckschlüsseleinsatz erreicht wird. Es ist zu beachten,
dass der Eingriffsabschnitt 411 des Betätigungselements 41 mit
dem Eingriffsloch 421 des Schaltelements 42 im
Eingriff ist, wenn sich das Betätigungselement 41 in
der Kupplungsposition befindet.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
weist der Ratschenschlüssel ferner eine Drückbaugruppe 50 auf,
mittels welcher die Klinke 30 in Position gehalten wird.
Die Drückbaugruppe 50 ist in dem Radialloch 413 des
Betätigungselements 41 aufgenommen. Bei der in
den 1 bis 6 und 9 bis 10 gezeigten
Ausführungsform weist die Drückbaugruppe 50 ein
Drückteil 52, das in Form einer Kugel dargestellt
ist, und ein Federelement 51 auf, das in Form einer Schraubenfeder dargestellt
ist. Das Federelement 51 drückt das Drückteil 52 derart,
dass es teilweise aus dem Radialloch 413 herausragt und
gegen den Positionierungsabschnitt 32 der Klinke 30 drückt.
Bei der in den 7 und 8 und 11 bis 13 gezeigten Ausführungsform
weist die Drückbaugruppe 50 ein erstes und ein
zweites Drückteil 52, die jeweils in Form einer
Kugel dargestellt sind, und ein Federelement 51 auf, das
in Form einer Schraubenfeder dargestellt ist. Von dem Federelement 51 werden
das erste und das zweite Drückteil 52 in einander
entgegengesetzte Richtung derart gedrückt (vorgespannt), dass
jedes der Drückteile 52 aus der entsprechenden Seite
des Radiallochs 413 teilweise herausragt und gegen den
jeweils zugeordneten Positionierungsabschnitt 32 der ersten
Klinke 30 bzw. der zweiten Klinke 30 drückt.
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Nachfolgend
werden die Betätigung und einige der Vorteile des Ratschenschlüssels
darlegt. Bei den in den 1 bis 13 gezeigten
Ausführungsformen kann durch manuelles Drehen des Schaltelements 42 das
Betätigungselement 41 relativ zu dem Abtriebselement 20 zwischen
einer ersten Betätigungsstellung und einer zweiten Betätigungsstellung gedreht
werden.
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Bei
der in den 1 bis 6 und 9 bis 10 gezeigten
Ausführungsform ist, wenn sich das Betätigungselement 41 in
der ersten Betätigungsstellung (9) befindet,
die Kugel 94 von der Feder 92 in die erste Positionieraussparung 96 des Schaltelements 42 gedrückt
und das Drückteil 52 wird aufgrund der Wirkung
der Federkraft des Federelements 51 gegen die erste Positionierfläche 321 der
Klinke 30 gedrückt. Die erste Verzahnung 31 der Klinke 30 ist
mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 außer
Eingriff und die Verzahnung 36 der Klinke 30 ist
mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 im
Eingriff. In diesem Zustand können der Handgriff 12 und
das Abtriebselement 20 zum Drehen eines Befestigungselements
entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden. Die von dem Handgriff 12 ausgehende
Drehkraft wird über die Verzahnung 14 des Kopfteils 11 auf
die Verzahnung 36 der Klinke übertragen, wodurch
die Klinke 30 und damit das Abtriebselement 20 aufgrund
des Verzahnungseingriffs 14/36 entgegen dem Uhrzeigersinn
mitgenommen werden. Außerdem kann der Handgriff 12 relativ
zu dem Abtriebselement 20 ohne Antreiben des Befestigungselements
frei im Uhrzeigersinn gedreht werden, da hierbei die schwenkbar
gelagerte Klinke 30 gegen die elastisch verstellbare Drückanordnung
gedrückt wird und somit die Verzahnung 14 des
Kopfabschnitts an der Verzahnung 36 der Klinke 30 abratschen
kann. Wenn sich das Betätigungselement 41 in der
zweiten Betätigungsstellung (10) befindet, ist
die Kugel 94 von der Feder 92 in die zweite Positionieraussparung 98 des
Schaltelements 42 gedrückt und das Drückteil 52 wird
aufgrund der Wirkung der Federkraft des Federelements 51 gegen
die zweite Positionierfläche 322 der Klinke 30 gedrückt. Die
erste Verzahnung 31 der Klinke 30 ist mit der
Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 im Eingriff
und die Verzahnung 36 der Klinke 30 ist mit der
Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 außer
Eingriff. In diesem Zustand können der Handgriff 12 und
das Abtriebselement 20 zum Drehen eines Befestigungselements im
Uhrzeigersinn gedreht werden. Außerdem kann der Handgriff 12 relativ
zu dem Abtriebselement 20 ohne Antreiben des Befestigungselements
frei entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden, da hierbei die schwenkbar
gelagerte Klinke 30 gegen die elastisch verstellbare Drückanordnung
gedrückt wird und somit die Verzahnung 14 des
Kopfabschnitts 11 an der Verzahnung 31 der Klinke 30 abratschen
kann.
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Bei
der in den 7 und 8 und 11 bis 13 gezeigten
Ausführungsform ist, wenn das Betätigungselement 41 in
der ersten Betätigungsstellung ist (11), die
Kugel 94 von der Feder 92 in die erste Positionieraussparung 96 des Schaltelements 42 gedrückt.
Das erste Drückteil 52 wird von dem Federelement 51 gegen
die erste Positionierfläche 321 der ersten Klinke 30 gedrückt
und das zweite Drückteil 52 wird von dem Federelement 51 gegen
die zweite Positionierfläche 322 der zweiten Klinke 30 gedrückt.
Die erste Verzahnung 31 der ersten Klinke 30 und
die zweite Verzahnung 36 der zweiten Klinke 30 sind
jeweils mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 außer
Eingriff. Ferner sind die zweite Verzahnung 36 der ersten
Klinke 30 und die erste Verzahnung 31 der zweiten
Klinke 30 jeweils mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 im
Eingriff. In diesem Zustand können der Handgriff 12 und
das Abtriebselement 20 zum Drehen eines Befestigungselements
entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden. Außerdem kann
der Handgriff 12 relativ zu dem Abtriebselement 20 ohne
Antreiben des Befestigungselements frei im Uhrzeigersinn gedreht
werden, da hierbei die schwenkbar gelagerte erste Klinke 30 und die
schwenkbar gelagerte zweite Klinke 30 von der Verzahnung 14 des
Kopfabschnitts gegen das jeweils zugeordnete, elastisch verschiebbare
Drückteil 52 gedrückt werden und somit
die Verzahnung 14 des Kopfabschnitts an der Verzahnung 36 der
ersten Klinke 30 und an der Verzahnung 31 der
zweiten Klinke 30 abratschen (ratschen) kann. Wenn das
Betätigungselement 41 in der zweiten Betätigungsstellung ist
(12), ist die Kugel 94 von der Feder 92 in
die zweite Positionieraussparung 98 des Schaltelements 42 gedrückt.
Das erste Drückteil 52 wird von dem Federelement 51 gegen
die zweite Positionierfläche 322 der ersten Klinke 30 gedrückt
und das zweite Drückteil 52 wird von dem Federelement 51 gegen die
erste Positionierfläche 321 der zweiten Klinke 30 gedrückt.
Die erste Verzahnung 31 der ersten Klinke 30 und
die zweite Verzahnung 36 der zweiten Klinke 30 sind
jeweils mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 im
Eingriff. Ferner sind die zweite Verzahnung 36 der ersten
Klinke 30 und die erste Verzahnung 31 der zweiten
Klinke 30 jeweils mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 außer
Eingriff. In diesem Zustand können der Handgriff 12 und
das Abtriebselement 20 zum Drehen eines Befestigungselements
im Uhrzeigersinn gedreht werden. Außerdem kann der Handgriff 12 relativ
zu dem Abtriebselement 20 ohne Antreiben des Befestigungselements
frei entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden.
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Bei
den in den 1 bis 13 gezeigten Ausführungsformen
wird, wenn das Betätigungselement 41 in Dickenrichtung
des Schlüsselkörpers in Richtung zu dem Abtriebszapfen 23 in
die Freigabeposition gedrückt wird, die Feder 43 zusammengedrückt
und die Kugel 44 kann in den tiefer eingeformten Abschnitt
der Aussparung 412 (6) gleiten und
darin aufgenommen werden. Der tiefer eingeformte Abschnitt der Aussparung 412 ist
derart ausgebildet, dass die Kugel 44 in das Querloch 26 des Abtriebszapfens 23 einrücken
kann, ohne aus dem Querloch 26 herauszuragen. Auf diese
Weise kann der Steckschlüsseleinsatz von dem Abtriebszapfen 23 angezogen
bzw. entfernt werden. Es ist verständlich, dass sich das
Schaltelement 42 nicht bewegt währenddessen das
Betätigungselement 41 in Dickenrichtung bewegt
wird. Wenn der Ratschenschlüssel in einem kleinen Arbeitsraum/Zugangsbereich
benutzt wird, werden das Schaltelement 42 und das Betätigungselement 41 nicht
in Dickenrichtung bewegt, selbst wenn an das Schaltelement 42 unabsichtlich
angestoßen wird. Folglich kann ein unerwünschtes
Außereingriffbringen des Steckschlüsseleinsatzes
von dem Abtriebszapfen 23 vermieden werden. Außerdem
können das Schaltelement 42 und das Betätigungselement 41 separat
und einfach hergestellt werden, wobei die Herstellungskosten reduziert
werden, eine größere strukturelle Festigkeit bereitgestellt
wird und Probleme mit Stresskonzentration, wie diese bei der Drückstange
des herkömmlichen Ratschenschlüssels auftreten,
vermieden werden.
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Nun,
nachdem die grundlegenden Lehren der Erfindung erläutert
wurden, werden Durchschnittsfachleuten viele Abänderungen
und Variationen ersichtlich, die durchgeführt werden können.
Obwohl die in den bevorzugten Ausführungsformen dargestellten
Ratschenschlüssel nur zwei Betätigungsstellungen
aufweisen, kann beispielsweise die Struktur der Klinken 30 so
modifiziert werden, dass eine dritte Betätigungsstellung
zwischen der ersten und der zweiten Betätigungsstellung
bereitgestellt wird. Wenn sich beispielsweise der in den 7 und 8 und 11 bis 13 dargestellte
Ratschenschlüssel in der dritten Betätigungsstellung
befindet, ist die Verzahnung 31 der ersten Klinke 30 und
die Verzahnung 31 der zweiten Klinke 30 jeweils
mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11 im
Eingriff während die zweite Verzahnung 36 der
ersten Klinke 30 und der zweiten Klinke 30 jeweils
außer Eingriff ist mit der Verzahnung 14 des Kopfabschnitts 11,
so dass der Handgriff 12 und das Abtriebselement 20 gemeinsam
in eine Richtung gedreht werden und ein freies Drehen des Handgriffs
in entgegengesetzte Richtung relativ zu dem Abtriebselement 20 gesperrt ist.
Dies verbessert die Möglichkeiten hinsichtlich Feineinstellung
des Anzugsmoments eines Befestigungselements.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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