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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät,
mit dem medizinische Lösungen, beispielsweise Infusionslösungen
für die Chemotherapie, einem Patienten zugeführt
werden. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Infusionsgerät
mit einer Tropfkammer sowie eine Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis
zur Aufnahme einer medizinischen Flüssigkeit und einem
derartigen Infusionsgerät.
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Die
bekannten Infusionsgeräte verfügen über
Tropfkammern, die insbesondere beim Leerlaufen des Infusionsbehältnisses
ein Eintreten von Luft in die Infusionsleitung wirkungsvoll verhindern.
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Die
DE 197 48 497 A1 beschreibt
ein Infusionsgerät mit einer Tropfkammer und einer Infusionsleitung.
Die Tropfkammer weist einen im Wesentlichen zylindrischen Gehäusekörper
mit einem distalen Einlass und einem proximalen Auslass auf. An dem
distalen Einlass des Gehäusekörpers ist ein Anschlussteil
zum Anschluss der Tropfkammer an einen Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses
vorgesehen. Der Anschlussteil der Tropfkammer weist einen Einstechdorn
mit einem Flüssigkeitskanal auf, der zum Anschluss der
Tropfkammer in einen Einstechteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses eingestochen
wird. An den proximalen Auslass des Gehäusekörpers
ist eine Infusionsleitung angeschlossen, die mit einer Rollenklemme
abgeklemmt werden kann. Die Infusionsleitung weist ein proximales
Anschlussstück zum Anschluss einer Infusionskanüle
auf.
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Die
bekannten Infusionsgeräte, die über einen Einstechdorn
verfügen, haben den Vorteil, dass eine schnelle Verbindung
mit dem Infusionsbehältnis, beispielsweise einem Infusionsbeutel,
möglich ist. Nachteilig ist jedoch, dass die Gefahr des
Lösens der Tropfkammer von dem Infusionbeutel besteht.
Insbesondere bei ruckartigen Bewegungen des Patienten, beispielsweise
beim Essen, Trinken oder Gehen, kann sich der Einstechdorn der Tropfkammer
leicht aus dem Einstechteil des Infusionsbehältnisses lösen,
so dass das gesamte System nicht mehr dicht ist. Die Folge ist ein
Auslaufen der Infusionslösung aus dem Infusionsbehältnis.
Insbesondere bei der Anwendung von hochtoxischen Medikamenten, beispielsweise
Zytostatika, besteht die Gefahr der Kontamination von Patienten,
des Pflegepersonals oder der Besucher.
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Die
US-A-5 735 826 beschreibt
eine Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis,
insbesondere einem Infusionsbeutel, und einem Infusionsgerät,
das über eine Tropfkammer verfügt. Infusionsbeutel
und Tropfkammer weisen jeweils Anschlussstücke auf, die
eine nadellose Konnektion ermöglichen. Dadurch wird eine
lösbare Verbindung ohne die Gefahr geschaffen, dass sich
die Tropfkammer bei der Infusion von dem Infusionsbeutel löst. Nachteilig
ist jedoch, dass das Infusionssystem spezielle Anschlussstücke
vorsieht, die nicht über die in der Praxis bewährten
Einstechdorne und Einstechteile verfügen.
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Aus
der
US-A-356 150 ist
eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät bekannt,
die über einen Schraubverschluss verfügt, mit
dem die Tropfkammer mit einem Infusionsbehältnis, insbesondere
einer Infusionsflasche, verschraubt wird. Auch hier erweist sich
als nachteilig, dass von den bewährten Einstechdornen und
Einstechteilen nicht Gebrauch gemacht wird.
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Die
WO 2008/058656 A1 beschreibt
eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät, die über
einen Befestigungsteil verfügt, der mehrere umfangsmäßig angeordnete
Befestigungselemente aufweist. Die Befestigungselemente sind derart
ausgebildet, dass sie aus einer ein entsprechendes Befestigungsteil des
Infusionsbehältnisses fest umgreifenden Stellung in eine
das Befestigungsteil des Infusionsbehältnisses freigebende
Stellung spreizbar sind. Auch diese Tropfkammer verfügt
wieder über einen Einstechdorn, um die Flüssigkeit
dem Infusionsbehältnis entnehmen zu können.
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Die
US 2009/054865 A1 beschreibt
eine Verschlusskappe für mit medizinischen Flüssigkeiten
befüllte Behältnisse, die sowohl über
einen Entnahmeteil zum Entnehmen von Flüssigkeit als auch
einen Zuspritzteil zum Zuspritzen von Flüssigkeit verfügt. Entnahmeteil
und Zuspritzteil weisen jeweils eine Öffnung auf, die von
einer durchstechbaren Membran verschlossen ist, wobei die Membran
des Entnahmeteils mit einem Spike und die Membran des Zuspritzteils
mit der Nadel einer Spritze durchstochen wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine einfach zu handhabende
Tropfkammer für ein Infusionsgerät bereitzustellen,
die eine sichere Verbindung von Infusionsgerät und Infusionsbehältnis erlaubt.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, ein einfach zu handhabendes
Infusionsgerät mit einer derartigen Tropfkammer sowie eine
Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis und einer
derartigen Infusionsgerät zu schaffen, die eine sichere Verbindung
von Infusionsgerät und Infusionsbehältnis ermöglichen.
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Der
Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine universell einsetzbare
Tropfkammer für ein Infusionsgerät und ein universell
einsetzbares Infusionsgerät mit einer derartigen Tropfkammer
bereitzustellen, die einfach zu handhaben sind.
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Die
Lösung dieser Aufgaben erfolgt erfindungsgemäß mit
den Merkmalen der Patentansprüche 1, 13 und 14. Vorteilhafte
Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Tropfkammer ist zum Anschluss
an einen Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses bestimmt,
das einen Entnahmeteil zum Entnehmen von Flüssigkeit (Entnahmestelle)
mit einer von einer durchstechbaren Membran verschlossenen Öffnung
und einen Zuspritzteil zum Zuspritzen einer Flüssigkeit
(Zuspritzstelle) mit einer von einer durchstechbaren Membran verschlossenen Öffnung aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Tropfkammer verfügt über
einen Anschlussteil, der an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
angeschlossen wird. An dem Anschlussteil ist ein Gehäusekörper
angeformt, der einen distalen Einlass und einen proximalen Auslass
aufweist. An den distalen Einlass des Gehäusekörpers
ist ein Einstechdorn (Spike) mit einem Flüssigkeitskanal
angeschlossen, der in die durchstechbare Membran eingestochen wird,
die die Öffnung des Entnahmeteils des Verschlussteils des
Infusionsbehältnisses verschließt.
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Der
Anschlussteil und/oder der Einstechdorn der erfindungsgemäßen
Tropfkammer ist derart ausgebildet, dass beim Anschluss des Anschlussteils der
Tropfkammer an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
eine einschnappende oder einrastende Verbindung mit dem Zuspritzteil
und/oder Entnahmeteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses
hergestellt werden kann. Dadurch ist eine sichere Verbindung zwischen
dem Anschlussteil der Tropfkammer und dem Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
gewährleistet. Ein zusätzlicher Befestigungsteil,
der beispielsweise mehrere den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
umgreifende Klammern aufweist, ist daher nicht erforderlich. Die Befestigung
des Anschlussteils der Tropfkammer erfolgt allein dadurch, dass
der Anschlussteil der Tropfkammer auf den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
aufgesetzt wird. Da die Tropfkammer an dem Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
gesichert ist, kann der Einstechdorn der Tropfkammer nicht aus der
Membran herausrutschen, mit der die Öffnung des Entnahmeteils
des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses verschlossen
ist. Daher kann der Einstechdorn im Vergleich zu den bekannten Tropfkammern
relativ kurz gehalten werden. Während der relativ lange
Einstechdorn der bekannten Tropfkammern bei unsachgemäßer
Handhabung abbrechen kann, ist dieses Risiko bei dem relativ kurzen
Einstechdorn der erfindungsgemäßen Tropfkammer
gering. Auch lässt sich der relativ kurze Einstechdorn besser
in die Entnahmestelle einführen. Zudem ist das Verletzungsrisiko
geringer.
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Die
erfindungsgemäße Tropfkammer ist dafür
bestimmt, an dem Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses
angeschlossen zu werden, das nicht nur über einen Entnahmeteil
zum Entnehmen von Flüssigkeit, sondern auch einen Zuspritzteil
zum Zuspritzen von Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments
in das Infusionsbehältnis erlaubt. Daher kann bei einer
bevorzugten Ausführungsform die erfindungsgemäße
Tropfkammer nicht nur zum Entnehmen von Flüssigkeit, sondern
auch zum Zuspritzen einer Flüssigkeit, insbesondere eines
Medikaments verwendet werden. Diese bevorzugte Ausführungsform
zeichnet sich dadurch aus, dass der Befestigungsteil als Zuspritzteil
ausgebildet ist. Das Medikament kann also über den Zuspritzteil
des Anschlussteils der Tropfkammer auch dann zugespritzt werden, wenn
die Tropfkammer an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
angeschlossen ist.
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Selbst
wenn der Befestigungsteil nicht als Zuspritzteil ausgebildet ist,
kann die erfindungsgemäße Verschlusskappe als
Abdeckung für die Zuspritzstelle dienen, so dass nicht
die Gefahr einer Kontamination besteht.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist der Befestigungsteil
des Anschlussteils der Tropfkammer einen zylindrischen Ansatz auf,
der in die Öffnung des Zuspritzteils des Verschlussteils
des Infusionsbehältnisses einrastend oder einschnappend
einsteckbar ist, so dass der Anschlussteil der Tropfkammer sicher
an dem Verschlussteil des Infusionsbehältnisses befestigt
ist. Wenn der Anschlussteil als Zuspritzteil ausgebildet ist, ist
der zylindrische Ansatz ein hohlzylindrischer Ansatz, durch den
die Nadel der Spritze geführt werden kann.
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Vorzugsweise
weist der zylindrische bzw. hohlzylindrische Ansatz des Befestigungsteils
des Anschlussteils der Tropfkammer ein Arretierungselement auf,
das beim Anschluss des Anschlussteils an den Verschlussteil des
Infusionsbehältnisses einen an der Öffnung des
Zuspritzteils des Verschlussteils vorgesehenen Ansatz hintergreift.
Vorzugsweise ist der den Ansatz des Zuspritzteils des Verschlussteils des
Infusionsbehältnisses hintergreifende Ansatz ein umlaufender
Rand, der von dem zylindrischen Ansatz des Zuspritzteils des Anschlussteils
nach außen vorspringt. Anstelle nur eines Arretierungselements können
aber auch mehrere Arretierungselemente an dem zylindrischen Ansatz
des Befestigungsteils vorgesehen sein. Diese Arretierungselemente
können auch als Nuten ausgebildet sein, in die entsprechende
Ansätze des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses
einrastend oder einschnappend eingreifen.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform ist nicht nur der Zuspritzteil,
sondern auch der Einstechdorn als Befestigungsteil ausgebildet,
der den Anschlussteil der Tropfkammer an der Verschlusskappe der
Infusionsflasche festhält. Bei dieser Ausführungsform
weist der Einstechdorn am oberen Abschnitt vorzugsweise eine Nut
oder Hinterschneidung auf, während der Entnahmeteil des
Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einen entsprechenden
Ansatz aufweist, der einschnappend oder einrastend in die Nut oder
Hinterschneidung des Einstechdorns eingreift, wenn der Anschlussteil
der Tropfkammer auf den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
aufgesetzt wird. Anstelle einer Nut oder Hinterschneidung an dem
Einstechdorn und einem Ansatz am Verschlussteil kann auch ein Ansatz
an dem Einstechdorn und eine Nut oder Hinterschneidung am Verschlussteil
vorgesehen sein. Vorzugsweise sind eine umlaufende Nut bzw. Hinterschneidung
und ein umlaufender Ansatz vorgesehen. Es können aber auch
mehrere umfangsmäßig verteilt angeordnete Nuten
bzw. Hinterschneidungen und Ansätze vorgesehen sein. Allein
entscheidend ist, dass eine einrastende oder einschnappende Verbindung
geschaffen wird. Bei der alternativen Ausführungsform kann
der vorzugsweise als Zuspritzteil ausgebildete Befestigungsteil
grundsätzlich entfallen. Mit beiden Befestigungsteilen
kann aber eine besonders sichere Arretierung erreicht werden.
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Der
Zuspritzteil des Anschlussteils der Tropfkammer weist vorzugsweise
einen ringförmigen Ansatz auf, in dem die Membran angeordnet
ist, mit der die Öffnung des Zuspritzteils verschlossen
ist. Die Membran der Zuspritzteils wird somit sicher in dem ringförmigen
Ansatz des Anschlussteils gehalten.
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Der
Anschlussteil der Tropfkammer kann unterschiedlich ausgebildet sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Anschlussteil
als ein kappenförmiger Anschlussteil ausgebildet, der einen
Deckelteil und einen Randteil aufweist. Damit kann der Anschlussteil
wie eine konventionelle Verschlusskappe gehandhabt werden.
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Der
Gehäusekörper und der Befestigungsteil, der vorzugsweise
als Zuspritzteil ausgebildet ist, sind an dem Deckelteil des kappenförmigen
Anschlussteils vorzugsweise nebeneinander liegend angeordnet, so
dass der Zuspritzteil leicht zugänglich ist.
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Das
erfindungsgemäße Infusionsgerät umfasst
die erfindungsgemäße Tropfkammer und eine an einen
Patienten anzuschließende Infusionsleitung, die an den
proximalen Auslass des Gehäusekörpers der Tropfkammer
angeschlossen ist.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung besteht aus einem Infusionsbehältnis
zur Aufnahme einer medizinischen Flüssigkeit und einem
derartigen Infusionsgerät. Bei dem Infusionsbehältnis
kann es sich um einen Infusionsbeutel oder einen Behälter
handeln. Der Infusionsbehälter kann beispielsweise eine Flasche
aus Glas oder Kunststoff sein.
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Der
Verschlussteil des erfindungsgemäßen Infusionsbehältnisses
zeichnet sich dadurch aus, dass der Verschlussteil sowohl über
einen Entnahmeteil als auch einen Zuspritzteil verfügt,
die jeweils eine Öffnung aufweisen, die jeweils von einer
durchstechbaren Membran verschlossen ist. Beim Aufsetzen der erfindungsgemäßen
Tropfkammer auf das erfindungsgemäße Infusionsbehältnis
wird die Membran des Entnahmeteils von dem Einstechdorn der Tropfkammer
durchstochen. Der vorzugsweise als Zuspritzteil ausgebildete Befestigungsteil
des Anschussteils der Tropfkammer und der Zuspritzteil des Verschlussteils
des Infusionsbehältnisses sind derart angeordnet, dass
beide Zuspritzteile einander zugewandt sind, wenn der Anschlussteil
der Tropfkammer auf den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses
aufgesetzt ist. Daher ist es möglich, mit der Nadel einer Spritze
die Membran beider Zuspritzteile zu durchstechen, um eine Flüssigkeit,
beispielsweise ein Medikament zuzuspritzen.
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Der
Verschlussteil des Infusionsbehältnisses ist vorzugsweise
als Verschlusskappe ausgebildet, die einen Deckelteil und einen
Randteil aufweist, so dass der ebenfalls als Verschlusskappe ausgebildete Anschlussteil
der Tropfkammer passend auf den Deckelteil der Verschlusskappe des
Infusionsbehältnisses aufgesetzt werden kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist die Verschlusskappe
des Infusionsbehältnisses einen Aufsatzteil auf, auf den
der Deckelteil des Anschlussteils der Tropfkammer aufgesetzt wird.
Dieser Aufsatzteil kann einen kreisförmigen oder einen
nicht kreisförmigen Querschnitt, vorzugsweise einen ovalen
Querschnitt aufweisen, so dass der Anschlussteil der Tropfkammer
drehfest an dem Aufsatzteil des Deckelteils der Verschlusskappe
befestigt werden kann.
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Im
Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Infusionsgerät mit
einer erfindungsgemäßen Tropfkammer,
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2 ein
Infusionsbehältnis mit einem Verschlussteil gemäß der
Erfindung, an den der Anschlussteil der Tropfkammer des erfindungsgemäßen
Infusionsgeräts angeschlossen wird,
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3 Tropfkammer
und Verschlussteil des Infusionsbehältnisses in perspektivischer
Darstellung,
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4 einen
Schnitt durch Tropfkammer und Verschlussteil von 3,
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5 eine
alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Tropfkammer,
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6 die
Tropfkammer von 5 und der entsprechende Verschlussteil
des Infusionsbehältnisses, und
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7 eine
Teilansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform
der Tropfkammer in perspektivischer Darstellung
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1 zeigt
ein Infusionsgerät gemäß der Erfindung,
das über die erfindungsgemäße Tropfkammer 1 verfügt,
während 2 ein Infusionsbehältnis 2 zeigt,
an das die Tropfkammer 1 des Infusionsgerätes
von 1 angeschlossen wird.
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Die
Tropfkammer 1 des erfindungsgemäßen Infusionsgeräts
weist einen langgestreckten Gehäusekörper 3 aus
durchsichtigem Kunststoff auf, der eine Kammer 4 umschließt.
Der Gehäusekörper 3 hat einen distalen
Einlass 5 und einen proximalen Auslass 6. In der
Gebrauchslage wird die Tropfkammer 1 derart angeordnet,
dass der distale Einlass 5 oben und der proximale Auslass 6 unten
liegt.
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Die
Tropfkammer 1 weist einen Anschlussteil 7 zum
Anschluss der Tropfkammer an einen Verschlussteil 8 des
Infusionsbehältnisses 2 auf. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist das Infusionsbehältnis 2 eine
Infusionsflasche aus Glas oder Kunststoff, die mit dem Verschlussteil 8 verschlossen ist.
Der Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 ist
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als eine Verschlusskappe
ausgebildet. Auch der Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 ist
als kappenförmiger Anschlussteil ausgebildet, der auf die
Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 passend
aufgesetzt werden kann. Die 3 und 4 zeigen
in perspektivischer Darstellung die Tropfkammer 1, die mit
dem Anschlussteil 7 an der Verschlusskappe 8 der
Infusionsflasche 2 angeschlossen ist.
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Der
kappenförmige Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 weist
einen Deckelteil 9 und einen Randteil 10 auf.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel hat der kappenförmige
Anschlussteil 7 einen nicht kreisförmigen, insbesondere
ovalen Querschnitt. Der Gehäusekörper 3 der
Tropfkammer 1 ist mit dem Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 fest
verbunden. Gehäusekörper 3 und Deckelteil 9 sind
hier getrennte Teile, die miteinander verklebt oder verschweißt
sind. Gehäusekörper und Deckelteil können
aber auch einstückig ausgebildet sein.
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Der
Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 verschließt
den distalen Einlass 5 des Gehäusekörpers 3.
An den Deckelteil 7 ist oberhalb des distalen Einlasses 5 des
Gehäusekörpers 3 ein Einstechdorn 11 angeformt,
der einen Flössigkeitskanal 12 aufweist. Der Einstechdorn 11 kann
neben dem Flössigkeitskanal auch einen Entlüftungskanal
aufweisen. Gehäusekörper 3 und Einstechdorn 11 sind
an dem Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 außermittig
angeordnet, wobei sich der Einstechdorn 11 nur ein kurzes Stück über
den Randteil 10 des Deckelteils 9 hinaus erstreckt.
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Neben
dem Gehäusekörper 3 ist an dem Deckelteil 9 des
Anschlussteils 7 ein Zuspritzteil 13 vorgesehen.
Dabei liegen Gehäusekörper 3 und Zuspritzteil 13 dicht
nebeneinander. Der Zuspritzteil 13 erlaubt das Zuspritzen
einer Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments mit einer
in 4 nur andeutungsweise dargestellten Spritze 14,
die eine Nadel 15 aufweist. Dabei ist der Zuspritzteil 13 gleichsam als
Befestigungsteil ausgebildet, mit dem der Anschlussteil 7 der
Tropfkammer 1 an dem Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 gesichert
wird.
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Der
Zuspritzteil 13 weist eine Öffnung 16 in dem
Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 auf, die von
einer durchstechbaren selbstabdichtenden Membran 17 dicht
verschlossen ist. Die Membran 17 sitzt klemmend in einem
ringförmigen Ansatz 18, der an der Außenseite
des Deckelteils 9 des Anschlussteils 7 angeformt
ist. An der Innenseite des Deckelteils 9 ist gegenüber
der Membran 17 ein hohlzylindrischer Ansatz 19 angeformt,
der ein Arretierungselement 20 aufweist, das beim Anschluss
der Tropfkammer 1 an das Infusionsbehältnis 2 den
Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 einrastend oder
einschnappend an dem Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 sichert.
Das Arretierungselement ist ein nach außen vorspringender
umlaufender Rand 20 am Ende des hohlzylindrischen Ansatzes 19.
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Die
Verschlusskappe 8 des Infusionsbehältnisses 2 weist
einen Deckelteil 21 und einen Randteil 22 auf.
Der Randteil 22 weist einen oberen Aufsatzteil 24 auf,
der bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel einen nicht
kreisförmigen, insbesondere ovalen Querschnitt hat. Der
ovale Aufsatzteil 24 der Verschlusskappe 8 der
Infusionsflasche 2 ist derart ausgebildet, dass der ovale
Randteil 10 des Anschlussteils 7 der Tropfkammer 1 passend
auf den oberen Aufsatzteil 24 aufgesetzt werden kann.
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An
dem Deckelteil 21 der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 sind
ein Entnahmeteil 25 zum Entnehmen einer Flüssigkeit,
insbesondere einer Infusionslösung und ein Zuspritzteil 26 zum
Zuspritzen einer Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments vorgesehen,
die nebeneinander liegend im gleichen Abstand wie der Einstechdorn 11 und
der Zuspritzteil 13 der Tropfkammer 1 angeordnet
sind.
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Der
Entnahmeteil 25 weist eine Öffnung 27 auf,
die von einer durchstechbaren selbstabdichtenden Membran 28 verschlossen
ist, und der Zuspritzteil 26 weist eine Öffnung 29 auf,
die von einer durchstechbaren selbstabdichtenden Membran 30 verschlossen
ist. Die Membranen 28, 30 des Entnahmeteils 25 und
des Zuspritzteils 26 werden von nach innen vorspringenden
Ansätzen 31, die an den Deckelteil 21 der
Verschlusskappe 8 angeformt sind, klemmend gehalten.
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Der
Zuspritzteil 26 der Verschlusskappe 8 ist als
Aufnahmestück für den hohlzylindrischen Ansatz 19 des
Anschlussteils 7 ausgebildet, in das der hohlzylindrische
Ansatz einrastend oder einschnappend einsteckbar ist. Dabei hintergreift
der umlaufende Rand 20 an dem hohlzylindrischen Ansatz 19 einen an
der Öffnung des Zuspritzteils 26 vorgesehenen ringförmigen
Ansatz 31 in einer zylindrischen Ausnehmung 32 zwischen
der Innenseite des Deckelteils 21 und der Membran 30.
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Wenn
die Tropfkammer 1 an der Infusionsflasche 2 angeschlossen
ist, kann die in der Flasche befindliche Flüssigkeit, insbesondere
Infusionslösung entnommen werden. Gleichsam kann mit einer
Spritze 14 eine Flüssigkeit, insbesondere ein
Medikament zugespritzt werden. Hierfür wird die Membran 17 des Zuspritzteils 13 der
Tropfkammer 1 und die Membran 30 des Zuspritzteils 26 der
Verschlusskappe 8 mit der Nadel 15 der Spritze 14 durchstochen,
wobei sich die Nadel durch den hohlzylindrischen Ansatz 19 des
Anschlussteils 7 erstreckt. Die Zuspritzstelle der Tropfkammer
stellt dabei einen Kontaminations- oder Berührungsschutz
dar.
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Da
der Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 mit dem
hohlzylindrischen Ansatz 19 an der Verschlusskappe 8 der
Infusionsflasche 2 arretiert ist, kann der Anschlussteil 7 der
Tropfkammer 1 von der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 nicht
ohne weiteres, beispielsweise durch ruckartige Bewegungen des Patienten,
abgezogen werden, so dass der Einstechdorn aus dem Entnahmeteil
der Infusionsflasche herausrutschen kann. Da die Verbindung von Tropfkammer
und Infusionsflasche eine einschnappende oder einrastende Verbindung
ist, kann die Tropfkammer aber jederzeit wieder von der Infusionsflasche
gelöst werden. Hierzu ist jedoch ein gewisser Kraftaufwand
erforderlich.
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Solange
der Anschlussteil der Tropfkammer auf der Verschlusskappe der Infusionsflasche
sitzt, stellt die Tropfkammer selbst eine Verschlusskappe dar, mit
der Entnahmeteil und Zuspritzteil geschützt werden.
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Neben
der Tropfkammer 1 umfasst das erfindungsgemäße
Infusionsgerät eine Infusionsleitung 33, die an
den proximalen Auslass 6 der Tropfkammer angeschlossen
ist. An dem proximalen Ende der Schlauchleitung 33 befindet
sich ein Anschlussstück 34, beispielsweise ein
Luer-Lock-Konrektor zum Anschluss einer Kanüle. An der
Infusionsleitung 33 ist zum Unterbrechen der Infusion eine
konventionelle Schlauchklemme 35 vorgesehen (1).
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Da
Tropfkammer und Infusionsflasche sicher miteinander verbunden sind,
kann die Länge des Einstechdorns (Spike) relativ kurz bemessen
sein, so dass sich der Einstechdorn grundsätzlich nicht über den
Randteil des Anschlussteils hinaus erstrecken muss. Dadurch können
Verletzungen vermieden werden.
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Die 5 und 6 zeigen
eine alternative Ausführungsform der Verschlusskappe und
der Tropfkammer. Diese Ausführungsform unterscheidet sich
von dem unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschriebenen
Ausführungsbeispiel zum Einen dadurch, dass die Tropfkammer
nicht über einen Zuspritzteil verfügt, um eine
Flüssigkeit, insbesondere ein Medikament zuzuspritzen.
Daher ist es bei dieser Ausfürungsform nicht möglich,
eine Flüssigkeit zuzuspritzen, wenn die Tropfkammer an
der Infusionsflasche befestigt ist. Zum Anderen unterscheidet sich
die Ausführungsform von den 5 und 6 von
dem Ausführungsbeispiel von den 1 bis 4 durch
die Ausbildung des Randteils des Anschlussteils der Tropfkammer.
Da weitere Unterschiede nicht bestehen, wird auf die Beschreibung der
Ausführungsform von den 1 bis 4 Bezug genommen,
wobei die einander entsprechenden Teile mit den gleichen Bezugsziffern
bezeichnet werden.
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Bei
der alternativen Ausführungsform ist an die Unterseite
des Deckelteils 9 des Anschlussteils 7 anstelle
des hohlzylindrischen Ansatzes ein nicht hohlzylindrischer Ansatz 19' angeformt,
der als eine die Öffnung des Zuspritzteils 26 der
Verschlusskappe 8 verschließende Schutzkappe dient.
Der zylindrischer Ansatz 19' braucht bei der alternativen
Ausführungsform nicht hohlzylindrisch zu sein, da wegen des
fehlenden Zuspritzteils durch den Ansatz nicht die Nadel einer Spritze
eingeführt wird. Der zylindrische Ansatz 19' weist
am Ende wieder als Arretierungselement einen umlaufenden Rand 20 auf,
der den ringförmigen Ansatz im Aufnahmestück der
Verschlusskappe hintergreift, wenn der Anschlussteil der Tropfkammer
auf die Verschlusskappe aufgesetzt ist. Der zylindrischer Ansatz 19' kann
aus mehreren federnden Teilstücken bestehen, um eine einschnappende
oder einrastende Verbindung herstellen zu können.
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Bei
der alternativen Ausführungsform weist der Randteil 10 des
Anschlussteils 7 der Tropfkammer 1 einen ovalen
oberen Randteil 10' und einen kreisförmigen unteren
Randteil auf 10'', wobei der obere und untere Randteil 10', 10'' über
zwei gegenüberliegende Stege 36 miteinander verbunden
sind. Während der obere Randteil 10' des Anschlussteils 7 auf
dem ovalen Aufsatzteil 24 des Randteils 22 der Verschlusskappe 8 sitzt,
sitzt der untere Randteil 10'' des Anschlussteils 7 auf
dem kreisförmigen unteren Abschnitt 37 des Randteils 22 der
Verschlusskappe. Dadurch erhält die Tropfkammer einen zusätzlichen Halt
an der Infusionsflasche.
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Es
ist selbstverständlich, dass auch die alternative Ausführungsform
der Tropfkammer über einen Einstechteil verfügen
kann, um eine Flüssigkeit, insbesondere ein Medikament
auch dann zuspritzen zu können, wenn die Tropfkammer mit
der Infusionsflasche verbunden ist.
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7 zeigt
eine Teilansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform
der Tropfkammer in teilweise geschnittener Darstellung. Die Tropfkammer von 7 unterscheidet
sich von der unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschriebenen
Ausführungsform dadurch, dass auch der Einstechdorn 11 (Spike)
einrastend oder einschnappend an der Verschlusskappe 8 der
Infusionsflasche 2 festgelegt ist. Damit stellt auch der
Einstechdorn 11 einen Befestigungsteil dar, der den Anschlussteil 7 der
Tropfkammer an der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche
festhält. Die einander entsprechenden Teile sind wieder
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Bei
der alternativen Ausführungsform kann der Befestigungsteil
in Form des zylindrischen Ansatzes 19, 19' grundsätzlich
entfallen. Mit beiden Befestigungsteilen 19, 19' und 11 kann
aber eine besonders sichere Arretierung erreicht werden.
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Bei
der alternativen Ausführungsform weist der Einstechdorn 11 am
oberen Abschnitt eine Nut oder Hinterschneidung 11A auf,
während der Entnahmeteil 25 des Verschlussteils 8 des
Infusionsbehältnisses 2 im Bereich der Öffnung 27 einen
entsprechenden Ansatz 27A aufweist, der einschnappend oder
einrastend in die Nut oder Hinterschneidung des Einstechdorns 11 eingreift,
wenn der Anschlussteil 7 der Tropfkammer auf den Verschlussteil 8 des
Infusionsbehältnisses aufgesetzt wird und der Einstechdorn 11 in
die Öffnung 27 des Entnahmeteils 25 vorgeschoben
wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19748497
A1 [0003]
- - US 5735826 A [0005]
- - US 356150 A [0006]
- - WO 2008/058656 A1 [0007]
- - US 2009/054865 A1 [0008]