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DE102009022417A1 - Tropfkammer für ein Infusionsgerät und Infusionsgerät mit einer Tropfkammer - Google Patents

Tropfkammer für ein Infusionsgerät und Infusionsgerät mit einer Tropfkammer Download PDF

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DE102009022417A1
DE102009022417A1 DE102009022417A DE102009022417A DE102009022417A1 DE 102009022417 A1 DE102009022417 A1 DE 102009022417A1 DE 102009022417 A DE102009022417 A DE 102009022417A DE 102009022417 A DE102009022417 A DE 102009022417A DE 102009022417 A1 DE102009022417 A1 DE 102009022417A1
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DE
Germany
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drip chamber
infusion container
infusion
closure
connection
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Ceased
Application number
DE102009022417A
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English (en)
Inventor
Torsten Dipl.-Ing. Brandenburger
Ismael Dipl.-Ing. Rahimy
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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Publication date
Application filed by Fresenius Kabi Deutschland GmbH filed Critical Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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Priority to US13/266,017 priority patent/US8992490B2/en
Priority to PCT/EP2010/003038 priority patent/WO2010133343A1/de
Priority to JP2012511191A priority patent/JP5519780B2/ja
Priority to EP10722610A priority patent/EP2432529A1/de
Priority to BRPI1012103A priority patent/BRPI1012103A2/pt
Priority to CN201080022246.9A priority patent/CN102438683B/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät sowie ein Infusionsgerät mit einer derartigen Tropfkammer, mit dem medizinische Lösungen, beispielsweise Infusionslösungen für die Chemotherapie, einem Patienten zugeführt werden. Die erfindungsgemäße Tropfkammer 1 ist zum Anschluss an einen Verschlussteil 8 eines Infusionsbehältnisses 2 bestimmt, das einen Entnahmeteil 25 zum Entnehmen von Flüssigkeit mit einer von einer durchstechbaren Membran 27 verschlossenen Öffnung 28 und einen Zuspritzteil 26 zum Zuspritzen einer Flüssigkeit mit einer von einer durchstechbaren Membran 29 verschlossenen Öffnung 30 aufweist. Der Anschlussteil 7 und/oder der Einstechdorn 11 der erfindungsgemäßen Tropfkammer 1 ist derart ausgebildet, dass beim Anschluss des Anschlussteils 7 der Tropfkammer 1 an den Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 eine einschnappende oder einrastende Verbindung mit dem Zuspritzteil 13 und/oder Entnahmeteil 25 des Verschlussteils 8 des Infusionsbehältnisses 2 hergestellt werden kann.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät, mit dem medizinische Lösungen, beispielsweise Infusionslösungen für die Chemotherapie, einem Patienten zugeführt werden. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Infusionsgerät mit einer Tropfkammer sowie eine Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis zur Aufnahme einer medizinischen Flüssigkeit und einem derartigen Infusionsgerät.
  • Die bekannten Infusionsgeräte verfügen über Tropfkammern, die insbesondere beim Leerlaufen des Infusionsbehältnisses ein Eintreten von Luft in die Infusionsleitung wirkungsvoll verhindern.
  • Die DE 197 48 497 A1 beschreibt ein Infusionsgerät mit einer Tropfkammer und einer Infusionsleitung. Die Tropfkammer weist einen im Wesentlichen zylindrischen Gehäusekörper mit einem distalen Einlass und einem proximalen Auslass auf. An dem distalen Einlass des Gehäusekörpers ist ein Anschlussteil zum Anschluss der Tropfkammer an einen Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses vorgesehen. Der Anschlussteil der Tropfkammer weist einen Einstechdorn mit einem Flüssigkeitskanal auf, der zum Anschluss der Tropfkammer in einen Einstechteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses eingestochen wird. An den proximalen Auslass des Gehäusekörpers ist eine Infusionsleitung angeschlossen, die mit einer Rollenklemme abgeklemmt werden kann. Die Infusionsleitung weist ein proximales Anschlussstück zum Anschluss einer Infusionskanüle auf.
  • Die bekannten Infusionsgeräte, die über einen Einstechdorn verfügen, haben den Vorteil, dass eine schnelle Verbindung mit dem Infusionsbehältnis, beispielsweise einem Infusionsbeutel, möglich ist. Nachteilig ist jedoch, dass die Gefahr des Lösens der Tropfkammer von dem Infusionbeutel besteht. Insbesondere bei ruckartigen Bewegungen des Patienten, beispielsweise beim Essen, Trinken oder Gehen, kann sich der Einstechdorn der Tropfkammer leicht aus dem Einstechteil des Infusionsbehältnisses lösen, so dass das gesamte System nicht mehr dicht ist. Die Folge ist ein Auslaufen der Infusionslösung aus dem Infusionsbehältnis. Insbesondere bei der Anwendung von hochtoxischen Medikamenten, beispielsweise Zytostatika, besteht die Gefahr der Kontamination von Patienten, des Pflegepersonals oder der Besucher.
  • Die US-A-5 735 826 beschreibt eine Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis, insbesondere einem Infusionsbeutel, und einem Infusionsgerät, das über eine Tropfkammer verfügt. Infusionsbeutel und Tropfkammer weisen jeweils Anschlussstücke auf, die eine nadellose Konnektion ermöglichen. Dadurch wird eine lösbare Verbindung ohne die Gefahr geschaffen, dass sich die Tropfkammer bei der Infusion von dem Infusionsbeutel löst. Nachteilig ist jedoch, dass das Infusionssystem spezielle Anschlussstücke vorsieht, die nicht über die in der Praxis bewährten Einstechdorne und Einstechteile verfügen.
  • Aus der US-A-356 150 ist eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät bekannt, die über einen Schraubverschluss verfügt, mit dem die Tropfkammer mit einem Infusionsbehältnis, insbesondere einer Infusionsflasche, verschraubt wird. Auch hier erweist sich als nachteilig, dass von den bewährten Einstechdornen und Einstechteilen nicht Gebrauch gemacht wird.
  • Die WO 2008/058656 A1 beschreibt eine Tropfkammer für ein Infusionsgerät, die über einen Befestigungsteil verfügt, der mehrere umfangsmäßig angeordnete Befestigungselemente aufweist. Die Befestigungselemente sind derart ausgebildet, dass sie aus einer ein entsprechendes Befestigungsteil des Infusionsbehältnisses fest umgreifenden Stellung in eine das Befestigungsteil des Infusionsbehältnisses freigebende Stellung spreizbar sind. Auch diese Tropfkammer verfügt wieder über einen Einstechdorn, um die Flüssigkeit dem Infusionsbehältnis entnehmen zu können.
  • Die US 2009/054865 A1 beschreibt eine Verschlusskappe für mit medizinischen Flüssigkeiten befüllte Behältnisse, die sowohl über einen Entnahmeteil zum Entnehmen von Flüssigkeit als auch einen Zuspritzteil zum Zuspritzen von Flüssigkeit verfügt. Entnahmeteil und Zuspritzteil weisen jeweils eine Öffnung auf, die von einer durchstechbaren Membran verschlossen ist, wobei die Membran des Entnahmeteils mit einem Spike und die Membran des Zuspritzteils mit der Nadel einer Spritze durchstochen wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine einfach zu handhabende Tropfkammer für ein Infusionsgerät bereitzustellen, die eine sichere Verbindung von Infusionsgerät und Infusionsbehältnis erlaubt. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, ein einfach zu handhabendes Infusionsgerät mit einer derartigen Tropfkammer sowie eine Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis und einer derartigen Infusionsgerät zu schaffen, die eine sichere Verbindung von Infusionsgerät und Infusionsbehältnis ermöglichen.
  • Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine universell einsetzbare Tropfkammer für ein Infusionsgerät und ein universell einsetzbares Infusionsgerät mit einer derartigen Tropfkammer bereitzustellen, die einfach zu handhaben sind.
  • Die Lösung dieser Aufgaben erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Patentansprüche 1, 13 und 14. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Tropfkammer ist zum Anschluss an einen Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses bestimmt, das einen Entnahmeteil zum Entnehmen von Flüssigkeit (Entnahmestelle) mit einer von einer durchstechbaren Membran verschlossenen Öffnung und einen Zuspritzteil zum Zuspritzen einer Flüssigkeit (Zuspritzstelle) mit einer von einer durchstechbaren Membran verschlossenen Öffnung aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Tropfkammer verfügt über einen Anschlussteil, der an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses angeschlossen wird. An dem Anschlussteil ist ein Gehäusekörper angeformt, der einen distalen Einlass und einen proximalen Auslass aufweist. An den distalen Einlass des Gehäusekörpers ist ein Einstechdorn (Spike) mit einem Flüssigkeitskanal angeschlossen, der in die durchstechbare Membran eingestochen wird, die die Öffnung des Entnahmeteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses verschließt.
  • Der Anschlussteil und/oder der Einstechdorn der erfindungsgemäßen Tropfkammer ist derart ausgebildet, dass beim Anschluss des Anschlussteils der Tropfkammer an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses eine einschnappende oder einrastende Verbindung mit dem Zuspritzteil und/oder Entnahmeteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses hergestellt werden kann. Dadurch ist eine sichere Verbindung zwischen dem Anschlussteil der Tropfkammer und dem Verschlussteil des Infusionsbehältnisses gewährleistet. Ein zusätzlicher Befestigungsteil, der beispielsweise mehrere den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses umgreifende Klammern aufweist, ist daher nicht erforderlich. Die Befestigung des Anschlussteils der Tropfkammer erfolgt allein dadurch, dass der Anschlussteil der Tropfkammer auf den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses aufgesetzt wird. Da die Tropfkammer an dem Verschlussteil des Infusionsbehältnisses gesichert ist, kann der Einstechdorn der Tropfkammer nicht aus der Membran herausrutschen, mit der die Öffnung des Entnahmeteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses verschlossen ist. Daher kann der Einstechdorn im Vergleich zu den bekannten Tropfkammern relativ kurz gehalten werden. Während der relativ lange Einstechdorn der bekannten Tropfkammern bei unsachgemäßer Handhabung abbrechen kann, ist dieses Risiko bei dem relativ kurzen Einstechdorn der erfindungsgemäßen Tropfkammer gering. Auch lässt sich der relativ kurze Einstechdorn besser in die Entnahmestelle einführen. Zudem ist das Verletzungsrisiko geringer.
  • Die erfindungsgemäße Tropfkammer ist dafür bestimmt, an dem Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses angeschlossen zu werden, das nicht nur über einen Entnahmeteil zum Entnehmen von Flüssigkeit, sondern auch einen Zuspritzteil zum Zuspritzen von Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments in das Infusionsbehältnis erlaubt. Daher kann bei einer bevorzugten Ausführungsform die erfindungsgemäße Tropfkammer nicht nur zum Entnehmen von Flüssigkeit, sondern auch zum Zuspritzen einer Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments verwendet werden. Diese bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Befestigungsteil als Zuspritzteil ausgebildet ist. Das Medikament kann also über den Zuspritzteil des Anschlussteils der Tropfkammer auch dann zugespritzt werden, wenn die Tropfkammer an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses angeschlossen ist.
  • Selbst wenn der Befestigungsteil nicht als Zuspritzteil ausgebildet ist, kann die erfindungsgemäße Verschlusskappe als Abdeckung für die Zuspritzstelle dienen, so dass nicht die Gefahr einer Kontamination besteht.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Befestigungsteil des Anschlussteils der Tropfkammer einen zylindrischen Ansatz auf, der in die Öffnung des Zuspritzteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einrastend oder einschnappend einsteckbar ist, so dass der Anschlussteil der Tropfkammer sicher an dem Verschlussteil des Infusionsbehältnisses befestigt ist. Wenn der Anschlussteil als Zuspritzteil ausgebildet ist, ist der zylindrische Ansatz ein hohlzylindrischer Ansatz, durch den die Nadel der Spritze geführt werden kann.
  • Vorzugsweise weist der zylindrische bzw. hohlzylindrische Ansatz des Befestigungsteils des Anschlussteils der Tropfkammer ein Arretierungselement auf, das beim Anschluss des Anschlussteils an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses einen an der Öffnung des Zuspritzteils des Verschlussteils vorgesehenen Ansatz hintergreift. Vorzugsweise ist der den Ansatz des Zuspritzteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses hintergreifende Ansatz ein umlaufender Rand, der von dem zylindrischen Ansatz des Zuspritzteils des Anschlussteils nach außen vorspringt. Anstelle nur eines Arretierungselements können aber auch mehrere Arretierungselemente an dem zylindrischen Ansatz des Befestigungsteils vorgesehen sein. Diese Arretierungselemente können auch als Nuten ausgebildet sein, in die entsprechende Ansätze des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einrastend oder einschnappend eingreifen.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform ist nicht nur der Zuspritzteil, sondern auch der Einstechdorn als Befestigungsteil ausgebildet, der den Anschlussteil der Tropfkammer an der Verschlusskappe der Infusionsflasche festhält. Bei dieser Ausführungsform weist der Einstechdorn am oberen Abschnitt vorzugsweise eine Nut oder Hinterschneidung auf, während der Entnahmeteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einen entsprechenden Ansatz aufweist, der einschnappend oder einrastend in die Nut oder Hinterschneidung des Einstechdorns eingreift, wenn der Anschlussteil der Tropfkammer auf den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses aufgesetzt wird. Anstelle einer Nut oder Hinterschneidung an dem Einstechdorn und einem Ansatz am Verschlussteil kann auch ein Ansatz an dem Einstechdorn und eine Nut oder Hinterschneidung am Verschlussteil vorgesehen sein. Vorzugsweise sind eine umlaufende Nut bzw. Hinterschneidung und ein umlaufender Ansatz vorgesehen. Es können aber auch mehrere umfangsmäßig verteilt angeordnete Nuten bzw. Hinterschneidungen und Ansätze vorgesehen sein. Allein entscheidend ist, dass eine einrastende oder einschnappende Verbindung geschaffen wird. Bei der alternativen Ausführungsform kann der vorzugsweise als Zuspritzteil ausgebildete Befestigungsteil grundsätzlich entfallen. Mit beiden Befestigungsteilen kann aber eine besonders sichere Arretierung erreicht werden.
  • Der Zuspritzteil des Anschlussteils der Tropfkammer weist vorzugsweise einen ringförmigen Ansatz auf, in dem die Membran angeordnet ist, mit der die Öffnung des Zuspritzteils verschlossen ist. Die Membran der Zuspritzteils wird somit sicher in dem ringförmigen Ansatz des Anschlussteils gehalten.
  • Der Anschlussteil der Tropfkammer kann unterschiedlich ausgebildet sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Anschlussteil als ein kappenförmiger Anschlussteil ausgebildet, der einen Deckelteil und einen Randteil aufweist. Damit kann der Anschlussteil wie eine konventionelle Verschlusskappe gehandhabt werden.
  • Der Gehäusekörper und der Befestigungsteil, der vorzugsweise als Zuspritzteil ausgebildet ist, sind an dem Deckelteil des kappenförmigen Anschlussteils vorzugsweise nebeneinander liegend angeordnet, so dass der Zuspritzteil leicht zugänglich ist.
  • Das erfindungsgemäße Infusionsgerät umfasst die erfindungsgemäße Tropfkammer und eine an einen Patienten anzuschließende Infusionsleitung, die an den proximalen Auslass des Gehäusekörpers der Tropfkammer angeschlossen ist.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung besteht aus einem Infusionsbehältnis zur Aufnahme einer medizinischen Flüssigkeit und einem derartigen Infusionsgerät. Bei dem Infusionsbehältnis kann es sich um einen Infusionsbeutel oder einen Behälter handeln. Der Infusionsbehälter kann beispielsweise eine Flasche aus Glas oder Kunststoff sein.
  • Der Verschlussteil des erfindungsgemäßen Infusionsbehältnisses zeichnet sich dadurch aus, dass der Verschlussteil sowohl über einen Entnahmeteil als auch einen Zuspritzteil verfügt, die jeweils eine Öffnung aufweisen, die jeweils von einer durchstechbaren Membran verschlossen ist. Beim Aufsetzen der erfindungsgemäßen Tropfkammer auf das erfindungsgemäße Infusionsbehältnis wird die Membran des Entnahmeteils von dem Einstechdorn der Tropfkammer durchstochen. Der vorzugsweise als Zuspritzteil ausgebildete Befestigungsteil des Anschussteils der Tropfkammer und der Zuspritzteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses sind derart angeordnet, dass beide Zuspritzteile einander zugewandt sind, wenn der Anschlussteil der Tropfkammer auf den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses aufgesetzt ist. Daher ist es möglich, mit der Nadel einer Spritze die Membran beider Zuspritzteile zu durchstechen, um eine Flüssigkeit, beispielsweise ein Medikament zuzuspritzen.
  • Der Verschlussteil des Infusionsbehältnisses ist vorzugsweise als Verschlusskappe ausgebildet, die einen Deckelteil und einen Randteil aufweist, so dass der ebenfalls als Verschlusskappe ausgebildete Anschlussteil der Tropfkammer passend auf den Deckelteil der Verschlusskappe des Infusionsbehältnisses aufgesetzt werden kann.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Verschlusskappe des Infusionsbehältnisses einen Aufsatzteil auf, auf den der Deckelteil des Anschlussteils der Tropfkammer aufgesetzt wird. Dieser Aufsatzteil kann einen kreisförmigen oder einen nicht kreisförmigen Querschnitt, vorzugsweise einen ovalen Querschnitt aufweisen, so dass der Anschlussteil der Tropfkammer drehfest an dem Aufsatzteil des Deckelteils der Verschlusskappe befestigt werden kann.
  • Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Infusionsgerät mit einer erfindungsgemäßen Tropfkammer,
  • 2 ein Infusionsbehältnis mit einem Verschlussteil gemäß der Erfindung, an den der Anschlussteil der Tropfkammer des erfindungsgemäßen Infusionsgeräts angeschlossen wird,
  • 3 Tropfkammer und Verschlussteil des Infusionsbehältnisses in perspektivischer Darstellung,
  • 4 einen Schnitt durch Tropfkammer und Verschlussteil von 3,
  • 5 eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tropfkammer,
  • 6 die Tropfkammer von 5 und der entsprechende Verschlussteil des Infusionsbehältnisses, und
  • 7 eine Teilansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform der Tropfkammer in perspektivischer Darstellung
  • 1 zeigt ein Infusionsgerät gemäß der Erfindung, das über die erfindungsgemäße Tropfkammer 1 verfügt, während 2 ein Infusionsbehältnis 2 zeigt, an das die Tropfkammer 1 des Infusionsgerätes von 1 angeschlossen wird.
  • Die Tropfkammer 1 des erfindungsgemäßen Infusionsgeräts weist einen langgestreckten Gehäusekörper 3 aus durchsichtigem Kunststoff auf, der eine Kammer 4 umschließt. Der Gehäusekörper 3 hat einen distalen Einlass 5 und einen proximalen Auslass 6. In der Gebrauchslage wird die Tropfkammer 1 derart angeordnet, dass der distale Einlass 5 oben und der proximale Auslass 6 unten liegt.
  • Die Tropfkammer 1 weist einen Anschlussteil 7 zum Anschluss der Tropfkammer an einen Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 auf. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Infusionsbehältnis 2 eine Infusionsflasche aus Glas oder Kunststoff, die mit dem Verschlussteil 8 verschlossen ist. Der Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als eine Verschlusskappe ausgebildet. Auch der Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 ist als kappenförmiger Anschlussteil ausgebildet, der auf die Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 passend aufgesetzt werden kann. Die 3 und 4 zeigen in perspektivischer Darstellung die Tropfkammer 1, die mit dem Anschlussteil 7 an der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 angeschlossen ist.
  • Der kappenförmige Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 weist einen Deckelteil 9 und einen Randteil 10 auf. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel hat der kappenförmige Anschlussteil 7 einen nicht kreisförmigen, insbesondere ovalen Querschnitt. Der Gehäusekörper 3 der Tropfkammer 1 ist mit dem Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 fest verbunden. Gehäusekörper 3 und Deckelteil 9 sind hier getrennte Teile, die miteinander verklebt oder verschweißt sind. Gehäusekörper und Deckelteil können aber auch einstückig ausgebildet sein.
  • Der Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 verschließt den distalen Einlass 5 des Gehäusekörpers 3. An den Deckelteil 7 ist oberhalb des distalen Einlasses 5 des Gehäusekörpers 3 ein Einstechdorn 11 angeformt, der einen Flössigkeitskanal 12 aufweist. Der Einstechdorn 11 kann neben dem Flössigkeitskanal auch einen Entlüftungskanal aufweisen. Gehäusekörper 3 und Einstechdorn 11 sind an dem Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 außermittig angeordnet, wobei sich der Einstechdorn 11 nur ein kurzes Stück über den Randteil 10 des Deckelteils 9 hinaus erstreckt.
  • Neben dem Gehäusekörper 3 ist an dem Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 ein Zuspritzteil 13 vorgesehen. Dabei liegen Gehäusekörper 3 und Zuspritzteil 13 dicht nebeneinander. Der Zuspritzteil 13 erlaubt das Zuspritzen einer Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments mit einer in 4 nur andeutungsweise dargestellten Spritze 14, die eine Nadel 15 aufweist. Dabei ist der Zuspritzteil 13 gleichsam als Befestigungsteil ausgebildet, mit dem der Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 an dem Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 gesichert wird.
  • Der Zuspritzteil 13 weist eine Öffnung 16 in dem Deckelteil 9 des Anschlussteils 7 auf, die von einer durchstechbaren selbstabdichtenden Membran 17 dicht verschlossen ist. Die Membran 17 sitzt klemmend in einem ringförmigen Ansatz 18, der an der Außenseite des Deckelteils 9 des Anschlussteils 7 angeformt ist. An der Innenseite des Deckelteils 9 ist gegenüber der Membran 17 ein hohlzylindrischer Ansatz 19 angeformt, der ein Arretierungselement 20 aufweist, das beim Anschluss der Tropfkammer 1 an das Infusionsbehältnis 2 den Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 einrastend oder einschnappend an dem Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses 2 sichert. Das Arretierungselement ist ein nach außen vorspringender umlaufender Rand 20 am Ende des hohlzylindrischen Ansatzes 19.
  • Die Verschlusskappe 8 des Infusionsbehältnisses 2 weist einen Deckelteil 21 und einen Randteil 22 auf. Der Randteil 22 weist einen oberen Aufsatzteil 24 auf, der bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel einen nicht kreisförmigen, insbesondere ovalen Querschnitt hat. Der ovale Aufsatzteil 24 der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 ist derart ausgebildet, dass der ovale Randteil 10 des Anschlussteils 7 der Tropfkammer 1 passend auf den oberen Aufsatzteil 24 aufgesetzt werden kann.
  • An dem Deckelteil 21 der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 sind ein Entnahmeteil 25 zum Entnehmen einer Flüssigkeit, insbesondere einer Infusionslösung und ein Zuspritzteil 26 zum Zuspritzen einer Flüssigkeit, insbesondere eines Medikaments vorgesehen, die nebeneinander liegend im gleichen Abstand wie der Einstechdorn 11 und der Zuspritzteil 13 der Tropfkammer 1 angeordnet sind.
  • Der Entnahmeteil 25 weist eine Öffnung 27 auf, die von einer durchstechbaren selbstabdichtenden Membran 28 verschlossen ist, und der Zuspritzteil 26 weist eine Öffnung 29 auf, die von einer durchstechbaren selbstabdichtenden Membran 30 verschlossen ist. Die Membranen 28, 30 des Entnahmeteils 25 und des Zuspritzteils 26 werden von nach innen vorspringenden Ansätzen 31, die an den Deckelteil 21 der Verschlusskappe 8 angeformt sind, klemmend gehalten.
  • Der Zuspritzteil 26 der Verschlusskappe 8 ist als Aufnahmestück für den hohlzylindrischen Ansatz 19 des Anschlussteils 7 ausgebildet, in das der hohlzylindrische Ansatz einrastend oder einschnappend einsteckbar ist. Dabei hintergreift der umlaufende Rand 20 an dem hohlzylindrischen Ansatz 19 einen an der Öffnung des Zuspritzteils 26 vorgesehenen ringförmigen Ansatz 31 in einer zylindrischen Ausnehmung 32 zwischen der Innenseite des Deckelteils 21 und der Membran 30.
  • Wenn die Tropfkammer 1 an der Infusionsflasche 2 angeschlossen ist, kann die in der Flasche befindliche Flüssigkeit, insbesondere Infusionslösung entnommen werden. Gleichsam kann mit einer Spritze 14 eine Flüssigkeit, insbesondere ein Medikament zugespritzt werden. Hierfür wird die Membran 17 des Zuspritzteils 13 der Tropfkammer 1 und die Membran 30 des Zuspritzteils 26 der Verschlusskappe 8 mit der Nadel 15 der Spritze 14 durchstochen, wobei sich die Nadel durch den hohlzylindrischen Ansatz 19 des Anschlussteils 7 erstreckt. Die Zuspritzstelle der Tropfkammer stellt dabei einen Kontaminations- oder Berührungsschutz dar.
  • Da der Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 mit dem hohlzylindrischen Ansatz 19 an der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 arretiert ist, kann der Anschlussteil 7 der Tropfkammer 1 von der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 nicht ohne weiteres, beispielsweise durch ruckartige Bewegungen des Patienten, abgezogen werden, so dass der Einstechdorn aus dem Entnahmeteil der Infusionsflasche herausrutschen kann. Da die Verbindung von Tropfkammer und Infusionsflasche eine einschnappende oder einrastende Verbindung ist, kann die Tropfkammer aber jederzeit wieder von der Infusionsflasche gelöst werden. Hierzu ist jedoch ein gewisser Kraftaufwand erforderlich.
  • Solange der Anschlussteil der Tropfkammer auf der Verschlusskappe der Infusionsflasche sitzt, stellt die Tropfkammer selbst eine Verschlusskappe dar, mit der Entnahmeteil und Zuspritzteil geschützt werden.
  • Neben der Tropfkammer 1 umfasst das erfindungsgemäße Infusionsgerät eine Infusionsleitung 33, die an den proximalen Auslass 6 der Tropfkammer angeschlossen ist. An dem proximalen Ende der Schlauchleitung 33 befindet sich ein Anschlussstück 34, beispielsweise ein Luer-Lock-Konrektor zum Anschluss einer Kanüle. An der Infusionsleitung 33 ist zum Unterbrechen der Infusion eine konventionelle Schlauchklemme 35 vorgesehen (1).
  • Da Tropfkammer und Infusionsflasche sicher miteinander verbunden sind, kann die Länge des Einstechdorns (Spike) relativ kurz bemessen sein, so dass sich der Einstechdorn grundsätzlich nicht über den Randteil des Anschlussteils hinaus erstrecken muss. Dadurch können Verletzungen vermieden werden.
  • Die 5 und 6 zeigen eine alternative Ausführungsform der Verschlusskappe und der Tropfkammer. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von dem unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel zum Einen dadurch, dass die Tropfkammer nicht über einen Zuspritzteil verfügt, um eine Flüssigkeit, insbesondere ein Medikament zuzuspritzen. Daher ist es bei dieser Ausfürungsform nicht möglich, eine Flüssigkeit zuzuspritzen, wenn die Tropfkammer an der Infusionsflasche befestigt ist. Zum Anderen unterscheidet sich die Ausführungsform von den 5 und 6 von dem Ausführungsbeispiel von den 1 bis 4 durch die Ausbildung des Randteils des Anschlussteils der Tropfkammer. Da weitere Unterschiede nicht bestehen, wird auf die Beschreibung der Ausführungsform von den 1 bis 4 Bezug genommen, wobei die einander entsprechenden Teile mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet werden.
  • Bei der alternativen Ausführungsform ist an die Unterseite des Deckelteils 9 des Anschlussteils 7 anstelle des hohlzylindrischen Ansatzes ein nicht hohlzylindrischer Ansatz 19' angeformt, der als eine die Öffnung des Zuspritzteils 26 der Verschlusskappe 8 verschließende Schutzkappe dient. Der zylindrischer Ansatz 19' braucht bei der alternativen Ausführungsform nicht hohlzylindrisch zu sein, da wegen des fehlenden Zuspritzteils durch den Ansatz nicht die Nadel einer Spritze eingeführt wird. Der zylindrische Ansatz 19' weist am Ende wieder als Arretierungselement einen umlaufenden Rand 20 auf, der den ringförmigen Ansatz im Aufnahmestück der Verschlusskappe hintergreift, wenn der Anschlussteil der Tropfkammer auf die Verschlusskappe aufgesetzt ist. Der zylindrischer Ansatz 19' kann aus mehreren federnden Teilstücken bestehen, um eine einschnappende oder einrastende Verbindung herstellen zu können.
  • Bei der alternativen Ausführungsform weist der Randteil 10 des Anschlussteils 7 der Tropfkammer 1 einen ovalen oberen Randteil 10' und einen kreisförmigen unteren Randteil auf 10'', wobei der obere und untere Randteil 10', 10'' über zwei gegenüberliegende Stege 36 miteinander verbunden sind. Während der obere Randteil 10' des Anschlussteils 7 auf dem ovalen Aufsatzteil 24 des Randteils 22 der Verschlusskappe 8 sitzt, sitzt der untere Randteil 10'' des Anschlussteils 7 auf dem kreisförmigen unteren Abschnitt 37 des Randteils 22 der Verschlusskappe. Dadurch erhält die Tropfkammer einen zusätzlichen Halt an der Infusionsflasche.
  • Es ist selbstverständlich, dass auch die alternative Ausführungsform der Tropfkammer über einen Einstechteil verfügen kann, um eine Flüssigkeit, insbesondere ein Medikament auch dann zuspritzen zu können, wenn die Tropfkammer mit der Infusionsflasche verbunden ist.
  • 7 zeigt eine Teilansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform der Tropfkammer in teilweise geschnittener Darstellung. Die Tropfkammer von 7 unterscheidet sich von der unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsform dadurch, dass auch der Einstechdorn 11 (Spike) einrastend oder einschnappend an der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche 2 festgelegt ist. Damit stellt auch der Einstechdorn 11 einen Befestigungsteil dar, der den Anschlussteil 7 der Tropfkammer an der Verschlusskappe 8 der Infusionsflasche festhält. Die einander entsprechenden Teile sind wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Bei der alternativen Ausführungsform kann der Befestigungsteil in Form des zylindrischen Ansatzes 19, 19' grundsätzlich entfallen. Mit beiden Befestigungsteilen 19, 19' und 11 kann aber eine besonders sichere Arretierung erreicht werden.
  • Bei der alternativen Ausführungsform weist der Einstechdorn 11 am oberen Abschnitt eine Nut oder Hinterschneidung 11A auf, während der Entnahmeteil 25 des Verschlussteils 8 des Infusionsbehältnisses 2 im Bereich der Öffnung 27 einen entsprechenden Ansatz 27A aufweist, der einschnappend oder einrastend in die Nut oder Hinterschneidung des Einstechdorns 11 eingreift, wenn der Anschlussteil 7 der Tropfkammer auf den Verschlussteil 8 des Infusionsbehältnisses aufgesetzt wird und der Einstechdorn 11 in die Öffnung 27 des Entnahmeteils 25 vorgeschoben wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Tropfkammer für ein Infusionsgerät zum Anschluss an einen Verschlussteil eines Infusionsbehältnisses, das einen Entnahmeteil zum Entnehmen von Flüssigkeit mit einer von einer durchstechbaren Membran verschlossenen Öffnung und einen Zuspritzteil zum Zuspritzen einer Flüssigkeit mit einer von einer durchstechbaren Membran verschlossenen Öffnung aufweist, wobei die Tropfkammer aufweist: einen Anschlussteil (7), der an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses anschließbar ist, einen mit dem Anschlussteil (7) verbundenen Gehäusekörper (3), der einen distalen Einlass (5) und einen proximalen Auslass (6) aufweist, einen an den distalen Einlass (5) des Gehäusekörpers (3) angeschlossenen Einstechdorn (11), der in die durchstechbare Membran des Entnahmeteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einstechbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil (7) einen Befestigungsteil (19, 19', 20; 11) aufweist, der derart ausgebildet ist, dass beim Anschließen des Anschlussteils an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses eine einschnappende oder einrastende Verbindung mit dem Zuspritzteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses herstellbar ist, und/oder dass der Einstechdorn (11) als Befestigungsteil derart ausgebildet ist, dass beim Anschließen des Anschlussteils an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses eine einschnappende oder einrastende Verbindung mit dem Entnahmeteil des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses herstellbar ist.
  2. Tropfkammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsteil (19, 19', 20) des Anschlussteils (7) einen zylindrischen Ansatz (19, 19') aufweist, der in die Öffnung des Zuspritzteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einrastend oder einschnappend einsteckbar ist.
  3. Tropfkammer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Ansatz (19, 19') des Anschlussteils (7) ein Arretierungselement (20) aufweist, das beim Anschluss des Anschlussteils (7) an den Verschlussteil des Infusionsbehältnisses einen an der Öffnung des Zuspritzteils des Verschlussteils vorgesehenen Ansatz hintergreift.
  4. Tropfkammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement ein umlaufender Rand (20) ist, der von dem zylindrischen Ansatz (19, 19') des Anschlussteils (7) nach außen vorspringt.
  5. Tropfkammer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsteil (19, 19', 20) des Anschlussteils (7) als ein Zuspritzteil (13) zum Zuspritzen einer Flüssigkeit ausgebildet ist, das eine mit einer durchstechbaren Membran (17) verschlossene Öffnung (16) aufweist.
  6. Tropfkammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuspritzteil (13) des Anschlussteils (7) einen ringförmigen Ansatz (18) aufweist, in dem die Membran (17) angeordnet ist, mit der die Öffnung (16) des Zuspritzteils verschlossen ist.
  7. Tropfkammer nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Ansatz des Anschlussteils (7) ein hohlzylindrischer Ansatz (19) ist.
  8. Tropfkammer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstechdorn (11) des Anschlussteils (7) eine Nut oder Hinterschneidung (11A) aufweist, in die ein Ansatz des Entnahmeteils des Verschlussteils des Infusionsbehältnisses einrastend oder einschnappend eingreifen kann.
  9. Tropfkammer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil (7) als ein kappenförmiger Anschlussteil ausgebildet ist, der einen Deckelteil (9) und einen Randteil (10) aufweist.
  10. Tropfkammer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Randteil (10) des Anschlussteils (7) einen kreisförmigen oder ovalen Querschnitt aufweist.
  11. Tropfkammer nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusekörper (3) und der Befestigungsteil (19, 19', 20) an dem Deckelteil (9) des kappenförmigen Anschlussteils (7) nebeneinander liegend angeordnet sind.
  12. Infusionsgerät mit einer Tropfkammer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und einer an einen Patienten anzuschließenden Infusionsleitung (33), die an den proximalen Auslass (6) des Gehäusekörpers (3) der Tropfkammer angeschlossen ist.
  13. Anordnung bestehend aus einem Infusionsbehältnis (2) zur Aufnahme einer medizinischen Flüssigkeit und einem Infusionsgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Infusionsbehältnis (2) einen Verschlussteil (8) mit einem Entnahmeteil (25) aufweist, der eine Öffnung (27) aufweist, die von einer durchstechbaren Membran (28) verschlossen ist, in die der Einstechdorn (11) der Tropfkammer (1) einstechbar ist, und einen Zuspritzteil (26) zum Zuspritzen eines Medikaments aufweist, der eine von einer durchstechbaren Membran (30) verschlossene Öffnung (29) aufweist.
  14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuspritzteil (26) des Verschlussteils (8) des Infusionsbehältnisses (2) als Aufnahmestück ausgebildet ist, das den Ansatz (19, 19') des Befestigungsteils (19, 19', 20) des Anschlussteils (7) der Tropfkammer (1) einrastend oder einschnappend aufnimmt.
  15. Anordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Entnahmeteil (25) des Verschlussteils (8) des Infusionsbehältnisses (2) als Aufnahmestück ausgebildet ist, das den Einstechdorn (11) des Anschlussteils (7) der Tropfkammer (1) einrastend oder einschnappend aufnimmt.
  16. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussteil (8) des Infusionsbehältnisses (2) als eine Verschlusskappe mit einem Deckelteil (21) und einem Randteil (22) ausgebildet ist, wobei der Randteil (10) des kappenförmigen Anschlussteils (7) der Tropfkammer (1) passend auf den Deckelteil (21) der Verschlusskappe (8) des Infusionsbehältnisses (2) aufsetzbar ist.
  17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (21) der Verschlusskappe (8) des Infusionsbehältnisses (2) einen Aufsatzteil (24) aufweist, auf den der kappenförmigen Anschlussteil (7) der Tropfkammer (1) passend aufsetzbar ist.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatzteil (24) des Deckelteils (21) der Verschlusskappe (8) des Infusionsbehältnisses (2) einen kreisförmigen oder ovalen Querschnitt aufweist.
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